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themenbereich land - Stadt Dillingen

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menhang mit allen wichtigen Lebensbereichen wie<br />

Wohnen, Arbeiten, Soziales und Gesundheitswesen,<br />

Bildung, Sport, Freizeit und Erholung etc.. Auch die<br />

Belange von Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutz<br />

und Landschaftspflege sind Gegenstand des<br />

Flächennutzungsplanes. Die wesentlichen Planinhalte,<br />

die – im Falle einer Realisierung - gleichzeitig<br />

auch mit zusätzlichen Eingriffen in Natur und Landschaft<br />

verbunden sind, beschränken sich im vorliegenden<br />

Fall auf die Darstellung drei neuer Wohnbauflächen<br />

bzw. einer Sonderbaufläche für Windenergie.<br />

Es handelt sich größtenteils um <strong>land</strong>wirtschaftlich<br />

genutzte Flächen, die hinsichtlich ihrer ökologischen<br />

Wertigkeit überwiegend als gering- bis mittelwertig<br />

einzustufen sind. Lediglich die Fläche „Im<br />

Lehnfeld“ in Diefflen wird als ökologisch eingeschränkt<br />

vertretbar eingestuft, da hier strukturreiche<br />

Offen<strong>land</strong>flächen mit kleinflächigen FFH-Lebensräumen<br />

(Magere Flach<strong>land</strong>-Mähwiesen) am Siedlungsrand<br />

von Diefflen betroffen sind. Hier ist eine detaillierte<br />

Untersuchung der wertvollen Bereiche und die<br />

Schaffung eines funktionalen Ausgleichs im Rahmen<br />

der verbindlichen Bauleitplanung zu empfehlen. Die<br />

Sonderbaufläche Windenergie liegt im Bereich von<br />

Nadelforst am Limberg. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Umwelt können nach den Ergebnissen des<br />

Umweltberichts zur Teiländerung des Flächennutzungsplans<br />

Teilplan “Windenergienutzung“ ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Zur Kompensation des Lebensraumverlustes im Bereich<br />

der geplanten Bauflächen werden innerhalb<br />

des <strong>Stadt</strong>gebietes ca. 90,15 ha Ausgleichsflächen<br />

dargestellt. Es handelt sich um “Defiziträume“, die<br />

sich zur ökologischen Aufwertung besonders anbieten,<br />

wobei häufig nur Teilflächen, z.B. Uferzonen am<br />

Stillgewässer, für Kompensationsmaßnahmen herangezogen<br />

werden können. Demgegenüber steht ein<br />

pauschal ermittelter Ausgleichsbedarf von ca. 25,05<br />

ha, so dass eine Durchführung erforderlicher Maßnahmen<br />

selbst bei problematischen Eigentumsverhältnissen<br />

gewährleistet werden kann. Aber auch die Entwicklung<br />

von Waldrändern, die nicht flächenmäßig<br />

erfasst wurden, können zum Ausgleich der durch den<br />

Flächennutzungsplan vorbereiteten Eingriffe beitragen.<br />

Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft<br />

können im Vorfeld ausreichend abgeschätzt<br />

werden. Unvorhergesehene Auswirkungen können<br />

ausgeschlossen werden, so dass Überwachungsmaßnahmen<br />

nicht erforderlich sind.<br />

110<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

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