themenbereich land - Stadt Dillingen
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WECHSELWIRKUNGEN UNTER BEACHTUNG<br />
DER AUSWIRKUNGEN UND MINDERUNGS-<br />
MASSNAHMEN<br />
Die Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen<br />
der durch den Flächennutzungsplan vorbereiteten<br />
Bauvorhaben und den betroffenen Schutz- und Sachgütern<br />
lassen sich unter Beachtung der Vermeidungs-,<br />
Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erst im Rahmen<br />
der verbindlichen Bauleitplanung abschließend<br />
beurteilen. Erst wenn ein konkreter Planentwurf zur<br />
Realisierung der jeweiligen Bauflächen bzw. Baugebiete<br />
vorliegt, können Eingriff, Minderungsmaßnahmen<br />
und interner Ausgleich exakt differenziert und<br />
einander gegenüber gestellt werden. Eine Abarbeitung<br />
des vorliegenden Kapitels muss daher auf die<br />
nachfolgende Planungsebene verschoben werden.<br />
PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN<br />
Im Rahmen der Flächennutzungsplanerstellung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wurden mittels einer eigens<br />
durchgeführten Wohnbauflächenuntersuchung eine<br />
Reihe von Planungsalternativen untersucht. Zunächst<br />
erfolgte eine Aufstellung aller unter städtebaulichen<br />
Gesichtspunkten denkbaren Flächenpotenziale in<br />
den einzelnen Ortsteilen. In einem ersten Arbeitsschritt<br />
wurden dann alle Flächen ausgeschieden oder<br />
verkleinert, die derart mit Restriktionen belegt sind,<br />
dass eine Bebauung nicht oder nur mit erheblichen<br />
Schwierigkeiten möglich ist. In einem zweiten Arbeitsschritt<br />
wurden die verbliebenen Flächen hinsichtlich<br />
ihrer städtebaulichen und ökologischen Eignung<br />
sowie hinsichtlich ihrer Grundstücksverfügbarkeit beurteilt.<br />
Die Ergebnisse der Untersuchung sind in den<br />
Tabellen im Anhang der Begründung zum Flächennutzungsplan<br />
zu finden. Es wurden insgesamt 8 potenzielle<br />
Wohnbauflächen für den <strong>Stadt</strong>teil Diefflen,<br />
3 Flächen für den <strong>Stadt</strong>teil Pachten sowie eine Gewerbefläche<br />
untersucht.<br />
Aufgrund der Vorgaben des Landesentwicklungsplans<br />
Siedlung musste die Darstellung neuer Wohnbauflächen<br />
deutlich reduziert werden. Die Darstellung<br />
neuer Wohnbauflächen im vorliegenden<br />
Flächennutzungsplan beschränkt sich daher auf eine<br />
Wohnbaufläche in Diefflen und zwei in Pachten. Von<br />
einer Darstellung neuer Gewerbeflächen wurde vollständig<br />
abgesehen.<br />
Die Auswahlgründe für die o.g. Bauflächen bzw. die<br />
Gründe für das Verwerfen alternativ untersuchter Flä-<br />
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
chen können im Einzelnen den Unterlagen zur Wohnbauflächenuntersuchung<br />
im Anhang entnommen werden.<br />
SCHWIERIGKEITEN ODER LÜCKEN BEI DER<br />
ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN<br />
Durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur<br />
Neuordnung der städtebaulichen Entwicklung geschaffen,<br />
insbesondere aber die Erschließung neuer<br />
Wohnbauflächen vorbereitet. Es handelt sich hierbei<br />
ausschließlich um an die Umgebungsnutzung angepasste<br />
Nutzungen ohne Stör- und Konfliktpotenzial.<br />
Schwierigkeiten oder Lücken bei der Zusammenstellung<br />
der erforderlichen Angaben zur Erstellung des<br />
Umweltberichts bestanden nicht.<br />
MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER<br />
ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />
Nach § 4c BauGB haben die Städte und Gemeinden<br />
die Verpflichtung, erhebliche Umweltauswirkungen,<br />
die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten,<br />
zu überwachen. Hierdurch sollen insbesondere<br />
unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig<br />
erkannt und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe<br />
ergriffen werden. Die geplanten Maßnahmen sind<br />
im Umweltbericht darzulegen. Die Informationen der<br />
Behörden nach § 4 Abs. 3 BauGB sind hierbei zu<br />
berücksichtigen.<br />
Die Überwachung soll sich hierbei auf die erheblichen<br />
und nicht genau vorhersehbaren Auswirkungen<br />
konzentrieren. Im vorliegenden Fall lassen sich aufgrund<br />
der bereits durchgeführten Voruntersuchungen<br />
(Wohnbauflächenuntersuchung) und der Beschränkung<br />
der Planungen auf konfliktarme Wohn- und Erholungsnutzungen<br />
die zu erwartenden Auswirkungen<br />
relativ gut abschätzen. Erhebliche, nicht genau vorhersehbare<br />
Auswirkungen auf die Naturgüter sind<br />
nicht zu erwarten, weshalb von Überwachungsmaßnahmen<br />
abgesehen werden kann.<br />
ZUSAMMENFASSUNG<br />
Der Flächennutzungplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar bereitet<br />
die zukünftige städtebauliche Entwicklung des<br />
<strong>Stadt</strong>gebietes vor und befasst sich in diesem Zusam-