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themenbereich land - Stadt Dillingen

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WECHSELWIRKUNGEN UNTER BEACHTUNG<br />

DER AUSWIRKUNGEN UND MINDERUNGS-<br />

MASSNAHMEN<br />

Die Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen<br />

der durch den Flächennutzungsplan vorbereiteten<br />

Bauvorhaben und den betroffenen Schutz- und Sachgütern<br />

lassen sich unter Beachtung der Vermeidungs-,<br />

Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erst im Rahmen<br />

der verbindlichen Bauleitplanung abschließend<br />

beurteilen. Erst wenn ein konkreter Planentwurf zur<br />

Realisierung der jeweiligen Bauflächen bzw. Baugebiete<br />

vorliegt, können Eingriff, Minderungsmaßnahmen<br />

und interner Ausgleich exakt differenziert und<br />

einander gegenüber gestellt werden. Eine Abarbeitung<br />

des vorliegenden Kapitels muss daher auf die<br />

nachfolgende Planungsebene verschoben werden.<br />

PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN<br />

Im Rahmen der Flächennutzungsplanerstellung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wurden mittels einer eigens<br />

durchgeführten Wohnbauflächenuntersuchung eine<br />

Reihe von Planungsalternativen untersucht. Zunächst<br />

erfolgte eine Aufstellung aller unter städtebaulichen<br />

Gesichtspunkten denkbaren Flächenpotenziale in<br />

den einzelnen Ortsteilen. In einem ersten Arbeitsschritt<br />

wurden dann alle Flächen ausgeschieden oder<br />

verkleinert, die derart mit Restriktionen belegt sind,<br />

dass eine Bebauung nicht oder nur mit erheblichen<br />

Schwierigkeiten möglich ist. In einem zweiten Arbeitsschritt<br />

wurden die verbliebenen Flächen hinsichtlich<br />

ihrer städtebaulichen und ökologischen Eignung<br />

sowie hinsichtlich ihrer Grundstücksverfügbarkeit beurteilt.<br />

Die Ergebnisse der Untersuchung sind in den<br />

Tabellen im Anhang der Begründung zum Flächennutzungsplan<br />

zu finden. Es wurden insgesamt 8 potenzielle<br />

Wohnbauflächen für den <strong>Stadt</strong>teil Diefflen,<br />

3 Flächen für den <strong>Stadt</strong>teil Pachten sowie eine Gewerbefläche<br />

untersucht.<br />

Aufgrund der Vorgaben des Landesentwicklungsplans<br />

Siedlung musste die Darstellung neuer Wohnbauflächen<br />

deutlich reduziert werden. Die Darstellung<br />

neuer Wohnbauflächen im vorliegenden<br />

Flächennutzungsplan beschränkt sich daher auf eine<br />

Wohnbaufläche in Diefflen und zwei in Pachten. Von<br />

einer Darstellung neuer Gewerbeflächen wurde vollständig<br />

abgesehen.<br />

Die Auswahlgründe für die o.g. Bauflächen bzw. die<br />

Gründe für das Verwerfen alternativ untersuchter Flä-<br />

109<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

chen können im Einzelnen den Unterlagen zur Wohnbauflächenuntersuchung<br />

im Anhang entnommen werden.<br />

SCHWIERIGKEITEN ODER LÜCKEN BEI DER<br />

ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN<br />

Durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur<br />

Neuordnung der städtebaulichen Entwicklung geschaffen,<br />

insbesondere aber die Erschließung neuer<br />

Wohnbauflächen vorbereitet. Es handelt sich hierbei<br />

ausschließlich um an die Umgebungsnutzung angepasste<br />

Nutzungen ohne Stör- und Konfliktpotenzial.<br />

Schwierigkeiten oder Lücken bei der Zusammenstellung<br />

der erforderlichen Angaben zur Erstellung des<br />

Umweltberichts bestanden nicht.<br />

MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER<br />

ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />

Nach § 4c BauGB haben die Städte und Gemeinden<br />

die Verpflichtung, erhebliche Umweltauswirkungen,<br />

die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten,<br />

zu überwachen. Hierdurch sollen insbesondere<br />

unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig<br />

erkannt und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe<br />

ergriffen werden. Die geplanten Maßnahmen sind<br />

im Umweltbericht darzulegen. Die Informationen der<br />

Behörden nach § 4 Abs. 3 BauGB sind hierbei zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die Überwachung soll sich hierbei auf die erheblichen<br />

und nicht genau vorhersehbaren Auswirkungen<br />

konzentrieren. Im vorliegenden Fall lassen sich aufgrund<br />

der bereits durchgeführten Voruntersuchungen<br />

(Wohnbauflächenuntersuchung) und der Beschränkung<br />

der Planungen auf konfliktarme Wohn- und Erholungsnutzungen<br />

die zu erwartenden Auswirkungen<br />

relativ gut abschätzen. Erhebliche, nicht genau vorhersehbare<br />

Auswirkungen auf die Naturgüter sind<br />

nicht zu erwarten, weshalb von Überwachungsmaßnahmen<br />

abgesehen werden kann.<br />

ZUSAMMENFASSUNG<br />

Der Flächennutzungplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar bereitet<br />

die zukünftige städtebauliche Entwicklung des<br />

<strong>Stadt</strong>gebietes vor und befasst sich in diesem Zusam-

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