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themenbereich land - Stadt Dillingen

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Waldrand nordwestlich Diefflen; Entwicklung eines<br />

strukturreichen Waldrandes mit Waldmantel und<br />

Waldsaum;<br />

• Nr. 9: Gemarkung Pachten; Ackerflächen am<br />

Waldrand im Kondeler Bachtal; Entwicklung eines<br />

strukturreichen Waldrandes mit Waldmantel und<br />

Waldsaum;<br />

• Nr. 10: Gemarkung Diefflen; Kies- und<br />

Angelweiher in der Primsaue, Entwicklung ungestörter<br />

Uferbereiche, Austausch von nicht standortgerechten<br />

Baumarten, Entsiegelung der asphaltierten<br />

Wegestrecke; ca. 10,5 ha (schätzungsweise<br />

ca. 50% zum Ausgleich: 5,25 ha)<br />

• Nr. 11: Gemarkung Pachten; Saaraltarm am Fuß<br />

des Limberg; Anlage eines ungestörten<br />

Schutzbereiches mit Ver<strong>land</strong>ungs- und<br />

Flachwasserzonen; ca. 2,9 ha (schätzungsweise<br />

ca. 20% zum Ausgleich: 0,6 ha)<br />

• Nr. 11a: Gemarkung Pachten; Weiher südlich<br />

Ökosee; Entwicklung ungestörter Uferbereiche,<br />

Austausch von nicht standortgerechten Baumarten;<br />

ca. 5,8 ha (schätzungsweise ca. 20% zum<br />

Ausgleich: ca. 1,2 ha)<br />

• Nr. 18: Gemarkung Diefflen; Primsaue südlich<br />

Diefflen; Entwicklung eines ca. 50 m breiten<br />

Uferrandstreifens, Anlage von Feldgehölzstreifen<br />

und Ackerrandstreifen, langfristig Umwandlung<br />

von Acker in extensives Grün<strong>land</strong>, Sanierung aufgefüllter<br />

Auebereiche; ca. 35,8 ha (davon ca. 50%<br />

zum Ausgleich: 17,9 ha;<br />

• Nr. 19a: Gemarkung <strong>Dillingen</strong>; verrohrte<br />

Bachabschnitte und Gräben im Siedlungsbereich;<br />

Wiederherstellung eines naturnahen Bachlaufes<br />

durch Freilegung verrohrter Abschnitte;<br />

• •Nr.25: Gemarkung Diefflen; Grün<strong>land</strong>flächen<br />

nord östlich Diefflen; Neuanlage und Pflege von<br />

Streuobstwiesen; ca. 29,9 ha<br />

• Nr. 27: Gemarkung Diefflen; “Beienberg“ östlich<br />

Diefflen; Neuanlage und Pflege von<br />

Streuobstwiesen; ca. 5 ha; ca. 4 ha zum<br />

Ausgleich;<br />

• Nr. 22 und 29: Gemarkung Pachten; Acker- und<br />

Wiesenflächen nördlich Ökosee, Anlage von<br />

Brachestreifen und Ackerrandstreifen; ca. 18,5 ha<br />

(davon ca. 5% zum Ausgleich: 0,9 ha)<br />

• Nr.30: Gemarkung Pachten; Ackerfläche im<br />

Kondeler Bachtal, Anlage von Feldgehölzhecken<br />

und Ackerrandstreifen; ca. 19,4 ha (davon ca. 5%<br />

zum Ausgleich: 1 ha); alternativ: Entwicklung von<br />

Sandrasen auf Ackerbrache: ca. 10 ha<br />

Nr. 36: Gemarkung Pachten; Ackerbrachen „Redut“<br />

westlich der Autobahn A8; Wieseneinsaat und<br />

Anpflanzung Feldgehölze; ca. 1,5 ha<br />

107<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

Eine präzise Ermittlung der Eingriffsintensität kann<br />

auf der Ebene der Flächennutzungsplanung nicht erfolgen,<br />

weil derzeit weder feststeht, welche Teile der<br />

dargestellten Bauflächen überbaut werden bzw. welche<br />

zum (wohnungsnahen) Grün als Bestandteil der<br />

neuen Baugebiete entwickelt werden, noch genaue<br />

Vorstellungen bzgl. der baulichen Dichte bzw. zum<br />

Überbauungsgrad existieren. Der Umfang der für einen<br />

vollständigen Ausgleich erforderlichen Flächen<br />

kann daher nur pauschal bestimmt werden. In der<br />

entsprechenden im Anhang aufgeführten Tabelle werden<br />

die geplanten Bauflächen entsprechend ihrer<br />

ökologischen Ausstattung und Ausprägung bewertet.<br />

Anhand dieser Bewertung (geringe, mittlere oder hohe<br />

Bedeutung) sowie der Flächengrößen wird der<br />

Ausgleichsflächenbedarf abgeschätzt (TABELLE 3).<br />

Durch den Flächennutzungsplan werden Eingriffe in<br />

einer Größenordnung von insgesamt ca. 32,7 ha<br />

Fläche (Wohnbauflächen, Windenergie) vorbereitet.<br />

Nach der groben Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs<br />

abhängig von der ökologischen Wertigkeit<br />

und der geplanten Nutzung werden hierfür ca.<br />

25,05 ha Ausgleichsflächen benötigt.<br />

Einem Ausgleichsflächenbedarf von ca. 25,05 ha stehen<br />

insgesamt ca. 90,15 ha potenzielle Ausgleichsflächen<br />

gegenüber. Nicht mitgerechnet sind hierbei<br />

die linearen Maßnahmen, wie die Entwicklung von<br />

Waldrändern.<br />

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

setzt jedoch voraus, dass die <strong>Stadt</strong> die Verfügungsbefugnis<br />

über die erforderlichen Grundstücke besitzt. In<br />

Betracht kommen deshalb vor allem stadteigene<br />

Grundstücke oder solche, deren Eigentümer sich vertraglich<br />

zur Duldung der Ausgleichsmaßnahmen verpflichten.<br />

Zur Erleichterung des notwendigen Flächenerwerbs<br />

ist daher eine großzügige Flächenausweisung<br />

zweckmäßig. Ein Gesamtpotenzial an Kompensationsfläche<br />

von 90,15 ha (gegenüber ca. 25,05<br />

ha Ausgleichsflächenbedarf) zuzüglich der linearen<br />

Maßnahmen ist jedoch sehr hoch, so dass davon ausgegangen<br />

werden kann, dass ausreichend Ausgleichsflächen<br />

oder Maßnahmen für zu erwartende<br />

Eingriffe potenziell zur Verfügung stehen.

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