themenbereich land - Stadt Dillingen
themenbereich land - Stadt Dillingen
themenbereich land - Stadt Dillingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
nutzungsplanebene nicht möglich. Hier können lediglich<br />
für alle Neuplanungen allgemein gültige Empfehlungen<br />
abgegeben werden, von denen nur im begründeten<br />
Einzelfall abgewichen werden sollte. Es<br />
handelt sich um folgende Maßnahmen:<br />
• Beschränkung des Versieglungsgrades auf das absolut<br />
notwendige Maß durch Verbot der Überschreitung<br />
einer festzusetzenden GRZ von 0,4 bei<br />
Wohngebieten, durch klare Definition der überbaubaren<br />
Flächen mittels Baugrenzen sowie durch<br />
Vorschrift einer wasserdurchlässigen Befestigung<br />
der Stellplätze und Grundstückszufahrten<br />
• Festsetzung eines Trennsystems zur getrennten Ableitung<br />
von Schmutz- und Niederschlagswasser<br />
bzw. zur Behandlung des Niederschlagswassers<br />
gemäß NIWABEKO oder zumindest Empfehlung<br />
einer Regenwasserspeicherung zur Entlastung des<br />
Entwässerungssystems (Speicherung des Niederschlagswassers<br />
in dezentralen Kleinspeichern auf<br />
den privaten Grundstücken, wo es dann ggf. zur<br />
Gartenbewässerung genutzt, d.h. zur Versickerung<br />
gebracht werden kann).<br />
• Freihalten von ökologisch hochwertigen Lebensräumen<br />
bzw. Ausgleich des Lebensraumverlustes für<br />
Flora und Fauna infolge der Bebauung durch die<br />
Entwicklung von Ersatzlebensräumen.<br />
• Beschränkung der Höhenentwicklung der Gebäude<br />
durch entsprechend angepasste Festsetzungen<br />
bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung sowie Beschränkung<br />
der Wohnungen pro Wohngebäude.<br />
Entsprechende Festsetzungen zielen darauf ab, die<br />
neuen Baugebiete an dem bestehenden<br />
(Wohn)baubestand auszurichten und damit einen<br />
harmonischen Übergang zwischen Bestand und<br />
Planung zu schaffen.<br />
Während im Flächennutzungsplan keine konkreten<br />
Festlegungen für die geplanten Bauflächen getroffen<br />
werden können, können jedoch Ausgleichsmaßnahmen<br />
außerhalb der Bauflächen dargestellt werden.<br />
Eine Zuordnung der Ausgleichsflächen zu den geplanten<br />
Eingriffen erfolgt jedoch nicht, um eine<br />
größere Flexibilität zu erreichen. Es wird vielmehr ein<br />
Flächenpool an Ausgleichsflächen dargestellt, in welchem<br />
nach geeigneten Flächen gesucht werden<br />
kann. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sinnvolle<br />
Ausgleichsmaßnahmen, welche in funktionalem,<br />
übergeordnetem Zusammenhang stehen, durchgeführt<br />
werden. Die einzelnen Ausgleichsmaßnahmen,<br />
welche aus dem Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen werden, werden in den Tabellen<br />
im Anhang beschrieben und bewertet. Hier er-<br />
106<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
folgt daher nur eine kurze Auflistung der Ausgleichsflächen<br />
und -maßnahmen:<br />
• Umbau von großflächigen Nadelforsten in standortgerechten<br />
Laubmischwald,<br />
• Entwicklung strukturreicher Waldränder nordwestlich<br />
von Diefflen und im Kondeler Bachtal,<br />
• Entwicklung ungestörter Schutzzonen mit Flachwasser-<br />
und Ver<strong>land</strong>ungszonen im Bereich der<br />
Stillgewässer (Angel- und Kiesweiher, Saaraltarme),<br />
• Sanierung aufgefüllter Auebereiche sowie Entwicklung<br />
von ungenutzten Gewässerrandstreifen und<br />
langfirstig Umwandlung von Acker in extensives<br />
Grün<strong>land</strong> in der Primsaue südlich Diefflen,<br />
• Anlage von Feldgehölzhecken, Brachestreifen und<br />
Ackerrandstreifen auf Ackerflächen im Kondeler<br />
Bachtal (alternativ Entwicklung von Sandrasen) sowie<br />
Acker- und Wiesenflächen nördlich des Ökosees,<br />
• Ergänzung und Neuanlage von Streuobstwiesen in<br />
der Umgebung von Diefflen.<br />
EINGRIFFS-AUSGLEICHSBILANZIERUNG<br />
Da durch die Flächennutzungsplanung Eingriffe in<br />
Natur und Landschaft vorbereitet werden, gilt auch<br />
hier die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung entsprechend.<br />
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung<br />
müssen daher bereits Aussagen zu den hiermit vorbereiteten<br />
Eingriffen und deren Ausgleichbarkeit getroffen<br />
werden. Die Auswahl der Kompensationsflächen<br />
soll auf der Grundlage des Landschaftsplanes erfolgen,<br />
der die entsprechenden Flächen in ausreichender<br />
Zahl und Größe nachweisen soll. Die Darstellung<br />
der potenziellen Ausgleichsflächen erfolgt dann<br />
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB als ”Flächen für<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft” im Flächennutzungsplan.<br />
Im Folgenden werden die Ausgleichsflächen<br />
und Maßnahmen, die in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen wurden, mit Angabe der<br />
Flächengröße aufgelistet (die Nummerierung entspricht<br />
den Nummern im Maßnahmenkatalog des<br />
Landschaftsplanes):<br />
• Nr. 8a: Nadelholzbestände nordwestlich und westlich<br />
Diefflen sowie im Haienbachtal; Umwandlung<br />
von Nadelholzbeständen in standortgerechten<br />
Laubmischwald bzw. Ufergehölzsaum; ca. 18,9<br />
ha<br />
• Nr. 9: Gemarkung Diefflen; Grün<strong>land</strong>flächen am