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themenbereich land - Stadt Dillingen

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nutzungsplanebene nicht möglich. Hier können lediglich<br />

für alle Neuplanungen allgemein gültige Empfehlungen<br />

abgegeben werden, von denen nur im begründeten<br />

Einzelfall abgewichen werden sollte. Es<br />

handelt sich um folgende Maßnahmen:<br />

• Beschränkung des Versieglungsgrades auf das absolut<br />

notwendige Maß durch Verbot der Überschreitung<br />

einer festzusetzenden GRZ von 0,4 bei<br />

Wohngebieten, durch klare Definition der überbaubaren<br />

Flächen mittels Baugrenzen sowie durch<br />

Vorschrift einer wasserdurchlässigen Befestigung<br />

der Stellplätze und Grundstückszufahrten<br />

• Festsetzung eines Trennsystems zur getrennten Ableitung<br />

von Schmutz- und Niederschlagswasser<br />

bzw. zur Behandlung des Niederschlagswassers<br />

gemäß NIWABEKO oder zumindest Empfehlung<br />

einer Regenwasserspeicherung zur Entlastung des<br />

Entwässerungssystems (Speicherung des Niederschlagswassers<br />

in dezentralen Kleinspeichern auf<br />

den privaten Grundstücken, wo es dann ggf. zur<br />

Gartenbewässerung genutzt, d.h. zur Versickerung<br />

gebracht werden kann).<br />

• Freihalten von ökologisch hochwertigen Lebensräumen<br />

bzw. Ausgleich des Lebensraumverlustes für<br />

Flora und Fauna infolge der Bebauung durch die<br />

Entwicklung von Ersatzlebensräumen.<br />

• Beschränkung der Höhenentwicklung der Gebäude<br />

durch entsprechend angepasste Festsetzungen<br />

bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung sowie Beschränkung<br />

der Wohnungen pro Wohngebäude.<br />

Entsprechende Festsetzungen zielen darauf ab, die<br />

neuen Baugebiete an dem bestehenden<br />

(Wohn)baubestand auszurichten und damit einen<br />

harmonischen Übergang zwischen Bestand und<br />

Planung zu schaffen.<br />

Während im Flächennutzungsplan keine konkreten<br />

Festlegungen für die geplanten Bauflächen getroffen<br />

werden können, können jedoch Ausgleichsmaßnahmen<br />

außerhalb der Bauflächen dargestellt werden.<br />

Eine Zuordnung der Ausgleichsflächen zu den geplanten<br />

Eingriffen erfolgt jedoch nicht, um eine<br />

größere Flexibilität zu erreichen. Es wird vielmehr ein<br />

Flächenpool an Ausgleichsflächen dargestellt, in welchem<br />

nach geeigneten Flächen gesucht werden<br />

kann. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sinnvolle<br />

Ausgleichsmaßnahmen, welche in funktionalem,<br />

übergeordnetem Zusammenhang stehen, durchgeführt<br />

werden. Die einzelnen Ausgleichsmaßnahmen,<br />

welche aus dem Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen werden, werden in den Tabellen<br />

im Anhang beschrieben und bewertet. Hier er-<br />

106<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

folgt daher nur eine kurze Auflistung der Ausgleichsflächen<br />

und -maßnahmen:<br />

• Umbau von großflächigen Nadelforsten in standortgerechten<br />

Laubmischwald,<br />

• Entwicklung strukturreicher Waldränder nordwestlich<br />

von Diefflen und im Kondeler Bachtal,<br />

• Entwicklung ungestörter Schutzzonen mit Flachwasser-<br />

und Ver<strong>land</strong>ungszonen im Bereich der<br />

Stillgewässer (Angel- und Kiesweiher, Saaraltarme),<br />

• Sanierung aufgefüllter Auebereiche sowie Entwicklung<br />

von ungenutzten Gewässerrandstreifen und<br />

langfirstig Umwandlung von Acker in extensives<br />

Grün<strong>land</strong> in der Primsaue südlich Diefflen,<br />

• Anlage von Feldgehölzhecken, Brachestreifen und<br />

Ackerrandstreifen auf Ackerflächen im Kondeler<br />

Bachtal (alternativ Entwicklung von Sandrasen) sowie<br />

Acker- und Wiesenflächen nördlich des Ökosees,<br />

• Ergänzung und Neuanlage von Streuobstwiesen in<br />

der Umgebung von Diefflen.<br />

EINGRIFFS-AUSGLEICHSBILANZIERUNG<br />

Da durch die Flächennutzungsplanung Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft vorbereitet werden, gilt auch<br />

hier die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung entsprechend.<br />

Auf Ebene der Flächennutzungsplanung<br />

müssen daher bereits Aussagen zu den hiermit vorbereiteten<br />

Eingriffen und deren Ausgleichbarkeit getroffen<br />

werden. Die Auswahl der Kompensationsflächen<br />

soll auf der Grundlage des Landschaftsplanes erfolgen,<br />

der die entsprechenden Flächen in ausreichender<br />

Zahl und Größe nachweisen soll. Die Darstellung<br />

der potenziellen Ausgleichsflächen erfolgt dann<br />

gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB als ”Flächen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft” im Flächennutzungsplan.<br />

Im Folgenden werden die Ausgleichsflächen<br />

und Maßnahmen, die in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen wurden, mit Angabe der<br />

Flächengröße aufgelistet (die Nummerierung entspricht<br />

den Nummern im Maßnahmenkatalog des<br />

Landschaftsplanes):<br />

• Nr. 8a: Nadelholzbestände nordwestlich und westlich<br />

Diefflen sowie im Haienbachtal; Umwandlung<br />

von Nadelholzbeständen in standortgerechten<br />

Laubmischwald bzw. Ufergehölzsaum; ca. 18,9<br />

ha<br />

• Nr. 9: Gemarkung Diefflen; Grün<strong>land</strong>flächen am

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