themenbereich land - Stadt Dillingen
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VOR GABEN DER<br />
RAUMORDNUNG UND<br />
LANDESPLANUNG<br />
Grundsätzlich haben Städte und Gemeinden örtliche<br />
Planungshoheit, sie sind jedoch gem. § 1 Abs. 4<br />
BauGB an die Ziele der Raumord nung gebunden. Für<br />
die Bauleitplanung, also auch für den<br />
Flächennutzungsplan, besteht somit eine Anpas -<br />
sungspflicht an die in den verschiedenen Landesplä -<br />
nen und Landesprogrammen definierten <strong>land</strong>esplanerischen<br />
Ziele und Leitvorstellungen.<br />
Damit ist die Planungshoheit der Städte und<br />
Gemeinden nicht unbegrenzt. Vielmehr muss den<br />
übergeordneten Belangen der Ordnung des<br />
Gesamtraumes und den überörtlichen Bedürfnissen<br />
Rechnung getragen werden. Würde dies nicht geschehen,<br />
wäre beispielsweise eine überörtliche<br />
Koordinierung von Maßnahmen der Infrastruktur, die<br />
Konzentration von räumlichen Entwicklungsschwerpunkten<br />
an zentralen Orten und Entwicklungsachsen<br />
nicht möglich.<br />
Die Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung<br />
werden in § 1 des Gesetzes zur Neuordnung des<br />
Landesplanungsrechts (SLPG) definiert. Aufgabe der<br />
Landesplanung ist demnach:<br />
1. die zusammenfassende, übergeordnete staatliche<br />
Planung für eine den sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen<br />
und kulturellen Erfordernissen entsprechende<br />
nachhaltige räumliche Entwicklung des<br />
Landes und seiner Teilräume sowie,<br />
2. die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und<br />
Maßnahmen mit den Erfordernissen einer geordneten<br />
räumlichen Entwicklung des Landes und seiner<br />
Teilräume.<br />
Der Landesentwicklungsplan als wichtiges Instrument<br />
zur Erfüllung der Aufgaben der Landesplanung konkretisiert<br />
die Grundsätze der Raumordnung gemäß<br />
dem Raumordnungsgesetz. Er enthält Festsetzungen<br />
zur Raumstruktur, insbesondere zu:<br />
1. der anzustrebenden Siedlungsstruktur; hierzu<br />
gehören mindestens:<br />
a) Raumkategorieren,<br />
b) Zentrale Orte,<br />
c) Achsen,<br />
7<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
d) Siedlungsentwicklung,<br />
2. der anzustrebenden Freiraumstruktur; hierzu<br />
gehören mindestens:<br />
a) großräumig übergreifende Freiräume und<br />
Siedlungszäsuren,<br />
b) schutzbezogene Festsetzungen für Natur<br />
und Landschaft sowie für Hoch- und<br />
Grundwasserschutz,<br />
c) naturbezogene Festlegungen für<br />
Rohstoffgewinnung, Landwirtschaft sowie für<br />
Freizeit und Erholung,<br />
3. den zu sichernden Standorten und Trassen für<br />
Infrastruktur; hierzu gehören mindestens:<br />
a) Verkehrsinfrastruktur und Umschlagsanlagen<br />
von Gütern,<br />
b) Ver- und Entsorgungsinfrastruktur.<br />
Von Bedeutung für die Flächennutzungsplanung von<br />
<strong>Dillingen</strong> sind insbesondere der Landesentwick -<br />
lungsplan Siedlung und der Landesentwicklungsplan<br />
Umwelt, da in diesen Plänen die Richtlinien für die<br />
Bauleitplanung verdeutlicht und mit einem räumlichen<br />
Bezug erörtert und festgesetzt werden.<br />
LEP TEILABSCHNITT “SIEDLUNG”<br />
Der neue Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt<br />
„Siedlung“ ist am 04. Juli 2006 in Kraft getreten. Er<br />
hat die Aufgabe, die Flächenansprüche an den Raum<br />
und die räumliche Verteilung der einzelnen siedlungsrelevanten<br />
Raumnutzungen unter Abwägung überörtlicher,<br />
raumrelevanter Gesichtspunkte und unter<br />
Berücksichtigung der zuvor genannten Rahmenbedingungen<br />
zu koordinieren und Vorsorge für einzelne<br />
Raumnutzungen und -funktionen zu treffen.<br />
Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“,<br />
wurde unter veränderten Rahmenbedingungen<br />
erstellt, die sich aus den Entwicklungen im Bereich<br />
der Demografie und dem damit verbundenen, sich<br />
verändernden Siedlungsdruck ableiten. Die Siedlungsentwicklung<br />
im Saar<strong>land</strong> wird allen Prognosen<br />
zufolge nicht von Nachfrage steigernden demografischen<br />
Sonderentwicklungen, sondern vom demografischen<br />
Basistrend einer mengenmäßig schrumpfenden<br />
und altersstrukturell veränderten Bevölkerung geprägt<br />
sein. Die allgemeine Diskussion wird sich künftig u.a.<br />
um die Sicherung von Grundversorgungen und um<br />
die Definition von Mindeststandards bei der funktionalen<br />
Ausstattung einzelner Siedlungen drehen.