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themenbereich land - Stadt Dillingen

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VOR GABEN DER<br />

RAUMORDNUNG UND<br />

LANDESPLANUNG<br />

Grundsätzlich haben Städte und Gemeinden örtliche<br />

Planungshoheit, sie sind jedoch gem. § 1 Abs. 4<br />

BauGB an die Ziele der Raumord nung gebunden. Für<br />

die Bauleitplanung, also auch für den<br />

Flächennutzungsplan, besteht somit eine Anpas -<br />

sungspflicht an die in den verschiedenen Landesplä -<br />

nen und Landesprogrammen definierten <strong>land</strong>esplanerischen<br />

Ziele und Leitvorstellungen.<br />

Damit ist die Planungshoheit der Städte und<br />

Gemeinden nicht unbegrenzt. Vielmehr muss den<br />

übergeordneten Belangen der Ordnung des<br />

Gesamtraumes und den überörtlichen Bedürfnissen<br />

Rechnung getragen werden. Würde dies nicht geschehen,<br />

wäre beispielsweise eine überörtliche<br />

Koordinierung von Maßnahmen der Infrastruktur, die<br />

Konzentration von räumlichen Entwicklungsschwerpunkten<br />

an zentralen Orten und Entwicklungsachsen<br />

nicht möglich.<br />

Die Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung<br />

werden in § 1 des Gesetzes zur Neuordnung des<br />

Landesplanungsrechts (SLPG) definiert. Aufgabe der<br />

Landesplanung ist demnach:<br />

1. die zusammenfassende, übergeordnete staatliche<br />

Planung für eine den sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen<br />

und kulturellen Erfordernissen entsprechende<br />

nachhaltige räumliche Entwicklung des<br />

Landes und seiner Teilräume sowie,<br />

2. die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und<br />

Maßnahmen mit den Erfordernissen einer geordneten<br />

räumlichen Entwicklung des Landes und seiner<br />

Teilräume.<br />

Der Landesentwicklungsplan als wichtiges Instrument<br />

zur Erfüllung der Aufgaben der Landesplanung konkretisiert<br />

die Grundsätze der Raumordnung gemäß<br />

dem Raumordnungsgesetz. Er enthält Festsetzungen<br />

zur Raumstruktur, insbesondere zu:<br />

1. der anzustrebenden Siedlungsstruktur; hierzu<br />

gehören mindestens:<br />

a) Raumkategorieren,<br />

b) Zentrale Orte,<br />

c) Achsen,<br />

7<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

d) Siedlungsentwicklung,<br />

2. der anzustrebenden Freiraumstruktur; hierzu<br />

gehören mindestens:<br />

a) großräumig übergreifende Freiräume und<br />

Siedlungszäsuren,<br />

b) schutzbezogene Festsetzungen für Natur<br />

und Landschaft sowie für Hoch- und<br />

Grundwasserschutz,<br />

c) naturbezogene Festlegungen für<br />

Rohstoffgewinnung, Landwirtschaft sowie für<br />

Freizeit und Erholung,<br />

3. den zu sichernden Standorten und Trassen für<br />

Infrastruktur; hierzu gehören mindestens:<br />

a) Verkehrsinfrastruktur und Umschlagsanlagen<br />

von Gütern,<br />

b) Ver- und Entsorgungsinfrastruktur.<br />

Von Bedeutung für die Flächennutzungsplanung von<br />

<strong>Dillingen</strong> sind insbesondere der Landesentwick -<br />

lungsplan Siedlung und der Landesentwicklungsplan<br />

Umwelt, da in diesen Plänen die Richtlinien für die<br />

Bauleitplanung verdeutlicht und mit einem räumlichen<br />

Bezug erörtert und festgesetzt werden.<br />

LEP TEILABSCHNITT “SIEDLUNG”<br />

Der neue Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt<br />

„Siedlung“ ist am 04. Juli 2006 in Kraft getreten. Er<br />

hat die Aufgabe, die Flächenansprüche an den Raum<br />

und die räumliche Verteilung der einzelnen siedlungsrelevanten<br />

Raumnutzungen unter Abwägung überörtlicher,<br />

raumrelevanter Gesichtspunkte und unter<br />

Berücksichtigung der zuvor genannten Rahmenbedingungen<br />

zu koordinieren und Vorsorge für einzelne<br />

Raumnutzungen und -funktionen zu treffen.<br />

Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“,<br />

wurde unter veränderten Rahmenbedingungen<br />

erstellt, die sich aus den Entwicklungen im Bereich<br />

der Demografie und dem damit verbundenen, sich<br />

verändernden Siedlungsdruck ableiten. Die Siedlungsentwicklung<br />

im Saar<strong>land</strong> wird allen Prognosen<br />

zufolge nicht von Nachfrage steigernden demografischen<br />

Sonderentwicklungen, sondern vom demografischen<br />

Basistrend einer mengenmäßig schrumpfenden<br />

und altersstrukturell veränderten Bevölkerung geprägt<br />

sein. Die allgemeine Diskussion wird sich künftig u.a.<br />

um die Sicherung von Grundversorgungen und um<br />

die Definition von Mindeststandards bei der funktionalen<br />

Ausstattung einzelner Siedlungen drehen.

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