themenbereich land - Stadt Dillingen
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ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI<br />
NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />
(NULLVARIANTE)<br />
Im Falle einer Nichtdurchführung der Planung gilt<br />
nach wie vor der alte Flächennutzungsplan, für den<br />
es vom Gesetz her keine zeitliche Beschränkung gibt.<br />
D.h. die <strong>Stadt</strong> würde sich über die gem. § 1 Abs. 4<br />
BauGB vorgeschriebene Anpassungspflicht an die<br />
Ziele der Raumordnung hinwegsetzen bzw. ihre<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung an veralteten gesetzlichen Grundlagen<br />
und überholten Bevölkerungsstrukturen bzw. wirtschaftlichen<br />
Prozessen festmachen. Insofern ist es<br />
wichtig und richtig, das Gesamtpaket Flächennutzungsplanung<br />
neu zu überdenken. Der derzeit rechtskräftige<br />
Flächennutzungsplan aus den 70er Jahren<br />
weist noch eine Vielzahl geplanter gewerblicher<br />
Bauflächen sowie Wohnbauflächen aus. Während<br />
die geplanten gewerblichen Bauflächen mittlerweile<br />
größtenteils umgesetzt wurden, nehmen die geplanten<br />
Wohnbauflächen deutlich mehr Fläche ein als bisher<br />
umgesetzt oder geplant. So werden im alten FNP<br />
fast alle Freiflächen um Diefflen sowie Offen<strong>land</strong> und<br />
großflächige Waldgebiete in der Umgebung Pachtener<br />
Heide als geplante Wohnbauflächen dargestellt.<br />
Dies entspricht bei weitem nicht mehr dem zu erwartenden<br />
Flächenbedarf. Darüber hinaus entspricht dies<br />
keinesfalls mehr den heutigen Anforderungen an die<br />
Eingriffsregelung und den Schutz des Naturhaushaltes.<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung wäre eine<br />
sinnvolle und nachhaltige, ressourcenschonende Entwicklung<br />
des <strong>Stadt</strong>gebietes deutlich erschwert. Gerade<br />
für den Naturhaushalt stellt der Flächennutzungsplan<br />
ein wichtiges Instrument zur optimalen Nutzung<br />
vorhandener Potentiale bzw. Behebung von Konflikten<br />
dar. So werden mit dem vorliegenden Flächennutzungsplan<br />
zwar Eingriffe durch Darstellung neuer<br />
Bauflächen vorbereitet, jedoch in stark reduziertem<br />
Ausmaß im Vergleich zum alten Flächennutzungsplan.<br />
Darüber hinaus werden für die geplanten Bauflächen<br />
entsprechende Ausgleichsflächen in die Darstellungen<br />
des neuen Flächennutzungsplanes aufgenommen.<br />
Dies bedeutet eine große Chance für Natur<br />
und Landschaft, indem geeignete Flächen zur ökologischen<br />
Aufwertung mit flächenhaftem Bezug dargestellt<br />
und letztendlich – spätestens mit Realisierung<br />
der Baugebiete - auch umgesetzt werden. Dieser<br />
gem. § 15 BNatSchG vorgeschriebenen Kompensationsflächen<br />
bedurfte es bei der Aufstellung des alten,<br />
derzeit gültigen Flächennutzungsplanes noch nicht.<br />
Aber auch insgesamt wurde den Belangen des Umweltschutzes<br />
zu dieser Zeit noch wenig Bedeutung<br />
beigemessen.<br />
105<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES<br />
UMWELTZUSTANDES<br />
Auswirkungen auf die Naturgüter, Kulturund<br />
Sachgüter sowie auf den Menschen<br />
Im Rahmen dieses Umweltberichtes erfolgt eine Erfassung<br />
und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen<br />
durch Darstellungen im Flächennutzungsplan. Zu<br />
nennen sind hier Auswirkungen durch die Ausweisung<br />
neuer Bauflächen, aber auch die Auswirkungen<br />
durch die Festlegung von Ausgleichsflächen. Die Auswirkungen<br />
werden in Tabellenform zu den einzelnen<br />
geplanten Bauflächen und Ausgleichsflächen im Anhang<br />
dargestellt und bewertet (ANHANG 1 UND 2).<br />
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG,<br />
VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER<br />
NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN<br />
Ausgehend von der im vorangegangenen Kapitel beschriebenen<br />
Bestandssituation im Planungsraum und<br />
den vorgesehenen Neuplanungen bleibt die Realisierung<br />
der entsprechenden Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />
nicht ganz ohne negative Auswirkungen<br />
auf die Schutzgüter. Der Flächennutzungsplan<br />
als vorbereitender Bauleitplan ist nicht in der Lage für<br />
die einzelnen Bauflächen konkrete Vermeidungs-,<br />
Verminderungs- oder interne Ausgleichsmaßnahmen<br />
vorzusehen und damit den entsprechenden Bebauungsplänen<br />
vorzugreifen. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung<br />
können jedoch in Verbindung mit der<br />
ökologischen Bewertung im Landschaftsplan Flächen<br />
ausgewählt werden, die ökologisch weniger wertvoll<br />
oder bedenklich sind. Hierdurch können erhebliche<br />
Auswirkungen auf die Naturgüter von vorne herein<br />
vermieden werden. Dies erfolgte auch im Zuge der<br />
Flächennutzungsplanung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>. So<br />
wurden von den 7 untersuchten potenziellen Bauflächen<br />
nur 3 in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />
Die Auswahl erfolgte u.a. anhand von ökologischen<br />
Kriterien. Die geplante Wohnbaufläche “Westlich<br />
der Litermontstraße“, welche bereits als Bestand<br />
dargestellt ist (rechtskräftige FNP-Teiländerung) wurde<br />
aufgrund ökologischer Bedenken im Flächennutzungsplan<br />
deutlich verkleinert. Die untersuchte Gewerbefläche<br />
nordöstlich des Ökosees wurde ebenfalls<br />
aus der Planung herausgenommen.<br />
Neben der Vermeidung von Eingriffen ist eine Verminderung<br />
von Eingriffen durch entsprechende Festsetzungen<br />
anzustreben. Dies ist jedoch auf Flächen-