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themenbereich land - Stadt Dillingen

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ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI<br />

NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />

(NULLVARIANTE)<br />

Im Falle einer Nichtdurchführung der Planung gilt<br />

nach wie vor der alte Flächennutzungsplan, für den<br />

es vom Gesetz her keine zeitliche Beschränkung gibt.<br />

D.h. die <strong>Stadt</strong> würde sich über die gem. § 1 Abs. 4<br />

BauGB vorgeschriebene Anpassungspflicht an die<br />

Ziele der Raumordnung hinwegsetzen bzw. ihre<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung an veralteten gesetzlichen Grundlagen<br />

und überholten Bevölkerungsstrukturen bzw. wirtschaftlichen<br />

Prozessen festmachen. Insofern ist es<br />

wichtig und richtig, das Gesamtpaket Flächennutzungsplanung<br />

neu zu überdenken. Der derzeit rechtskräftige<br />

Flächennutzungsplan aus den 70er Jahren<br />

weist noch eine Vielzahl geplanter gewerblicher<br />

Bauflächen sowie Wohnbauflächen aus. Während<br />

die geplanten gewerblichen Bauflächen mittlerweile<br />

größtenteils umgesetzt wurden, nehmen die geplanten<br />

Wohnbauflächen deutlich mehr Fläche ein als bisher<br />

umgesetzt oder geplant. So werden im alten FNP<br />

fast alle Freiflächen um Diefflen sowie Offen<strong>land</strong> und<br />

großflächige Waldgebiete in der Umgebung Pachtener<br />

Heide als geplante Wohnbauflächen dargestellt.<br />

Dies entspricht bei weitem nicht mehr dem zu erwartenden<br />

Flächenbedarf. Darüber hinaus entspricht dies<br />

keinesfalls mehr den heutigen Anforderungen an die<br />

Eingriffsregelung und den Schutz des Naturhaushaltes.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung wäre eine<br />

sinnvolle und nachhaltige, ressourcenschonende Entwicklung<br />

des <strong>Stadt</strong>gebietes deutlich erschwert. Gerade<br />

für den Naturhaushalt stellt der Flächennutzungsplan<br />

ein wichtiges Instrument zur optimalen Nutzung<br />

vorhandener Potentiale bzw. Behebung von Konflikten<br />

dar. So werden mit dem vorliegenden Flächennutzungsplan<br />

zwar Eingriffe durch Darstellung neuer<br />

Bauflächen vorbereitet, jedoch in stark reduziertem<br />

Ausmaß im Vergleich zum alten Flächennutzungsplan.<br />

Darüber hinaus werden für die geplanten Bauflächen<br />

entsprechende Ausgleichsflächen in die Darstellungen<br />

des neuen Flächennutzungsplanes aufgenommen.<br />

Dies bedeutet eine große Chance für Natur<br />

und Landschaft, indem geeignete Flächen zur ökologischen<br />

Aufwertung mit flächenhaftem Bezug dargestellt<br />

und letztendlich – spätestens mit Realisierung<br />

der Baugebiete - auch umgesetzt werden. Dieser<br />

gem. § 15 BNatSchG vorgeschriebenen Kompensationsflächen<br />

bedurfte es bei der Aufstellung des alten,<br />

derzeit gültigen Flächennutzungsplanes noch nicht.<br />

Aber auch insgesamt wurde den Belangen des Umweltschutzes<br />

zu dieser Zeit noch wenig Bedeutung<br />

beigemessen.<br />

105<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES<br />

UMWELTZUSTANDES<br />

Auswirkungen auf die Naturgüter, Kulturund<br />

Sachgüter sowie auf den Menschen<br />

Im Rahmen dieses Umweltberichtes erfolgt eine Erfassung<br />

und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen<br />

durch Darstellungen im Flächennutzungsplan. Zu<br />

nennen sind hier Auswirkungen durch die Ausweisung<br />

neuer Bauflächen, aber auch die Auswirkungen<br />

durch die Festlegung von Ausgleichsflächen. Die Auswirkungen<br />

werden in Tabellenform zu den einzelnen<br />

geplanten Bauflächen und Ausgleichsflächen im Anhang<br />

dargestellt und bewertet (ANHANG 1 UND 2).<br />

MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG,<br />

VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER<br />

NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN<br />

Ausgehend von der im vorangegangenen Kapitel beschriebenen<br />

Bestandssituation im Planungsraum und<br />

den vorgesehenen Neuplanungen bleibt die Realisierung<br />

der entsprechenden Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />

nicht ganz ohne negative Auswirkungen<br />

auf die Schutzgüter. Der Flächennutzungsplan<br />

als vorbereitender Bauleitplan ist nicht in der Lage für<br />

die einzelnen Bauflächen konkrete Vermeidungs-,<br />

Verminderungs- oder interne Ausgleichsmaßnahmen<br />

vorzusehen und damit den entsprechenden Bebauungsplänen<br />

vorzugreifen. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung<br />

können jedoch in Verbindung mit der<br />

ökologischen Bewertung im Landschaftsplan Flächen<br />

ausgewählt werden, die ökologisch weniger wertvoll<br />

oder bedenklich sind. Hierdurch können erhebliche<br />

Auswirkungen auf die Naturgüter von vorne herein<br />

vermieden werden. Dies erfolgte auch im Zuge der<br />

Flächennutzungsplanung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>. So<br />

wurden von den 7 untersuchten potenziellen Bauflächen<br />

nur 3 in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />

Die Auswahl erfolgte u.a. anhand von ökologischen<br />

Kriterien. Die geplante Wohnbaufläche “Westlich<br />

der Litermontstraße“, welche bereits als Bestand<br />

dargestellt ist (rechtskräftige FNP-Teiländerung) wurde<br />

aufgrund ökologischer Bedenken im Flächennutzungsplan<br />

deutlich verkleinert. Die untersuchte Gewerbefläche<br />

nordöstlich des Ökosees wurde ebenfalls<br />

aus der Planung herausgenommen.<br />

Neben der Vermeidung von Eingriffen ist eine Verminderung<br />

von Eingriffen durch entsprechende Festsetzungen<br />

anzustreben. Dies ist jedoch auf Flächen-

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