themenbereich land - Stadt Dillingen
themenbereich land - Stadt Dillingen
themenbereich land - Stadt Dillingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
BEGRÜNDUNG<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />
Entwurf zum Flächennutzungsplan<br />
Stand:<br />
� Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
� Beteiligung der Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />
� Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Begründung zum Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />
Bearbeitet im Auftrag der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />
Verfahrensbetreuung:<br />
ARGUS CONCEPT GmbH<br />
Am Homburg 3<br />
66123 Saarbrücken<br />
Tel.: 0681 / 38916-60<br />
Fax: 0681 / 38916-70<br />
E-Mail: info@argusconcept.com<br />
Internet: www.argusconcept.com<br />
Projektleitung:<br />
Dipl. – Geogr. Thomas Eisenhut<br />
Projektbearbeitung:<br />
Dipl. – Ing. Patrik Henschel<br />
Dipl.-Geogr. Anja Groß<br />
Stand:<br />
Entwurf 31.05.2012
INHALT<br />
EINFUHRUNG IN DIE<br />
FLACHENNUTZUNGSPLANUNG 1<br />
Vorbemerkungen 1<br />
Aufgaben, Ziele und Allgemeine<br />
Grundlagen der Flächennutzungsplanung 1<br />
Gründe für die Fortschreibung / Neuaufstellung<br />
des Flächennutzungsplanes 2<br />
Aufbau der Begründung 5<br />
Gesetzliche Grundlagen 5<br />
Verfahrensvermerke 5<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG 6<br />
Lage im Raum / Größe des <strong>Stadt</strong>gebietes 6<br />
Vorgaben der Raumordnung und<br />
Landesplanung 7<br />
Ökologische Grundlagen der Planung 15<br />
Soziodemographische Daten 16<br />
Wirtschaftsstrukturelle Daten 23<br />
Siedlungsgeschichte 25<br />
BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE 27<br />
Methodik 27<br />
Bestands- und Konfliktanalyse 30<br />
THEMENBEREICH WOHNEN 36<br />
THEMENBEREICH WIRTSCHAFT 43<br />
THEMENBEREICH<br />
OFFENTLICHE EINRICHTUNGEN 51<br />
THEMENBEREICH<br />
SPORT/FREIZEIT UND ERHOLUNG 58
THEMENBEREICH VERKEHR 66<br />
THEMENBEREICH<br />
TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG 71<br />
THEMENBEREICH IMMISSIONSSCHUTZ 77<br />
THEMENBEREICH<br />
AUFSCHÜTTUNGEN, ABGRABUNGEN,<br />
GEWINNUNG VON BODENSCHÄTZEN 78<br />
THEMENBEREICH LAND-<br />
UND FORSTWIRTSCHAFT 80<br />
THEMENBEREICH NATURSCHUTZ<br />
UND LANDSCHAFTSPFLEGE 82<br />
KENNZEICHNUNGEN UND<br />
NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN 83<br />
FLACHENBILANZ 87<br />
UMWELTBERICHT 88<br />
ABWÄGUNG/AUSWIRKUNGEN 108
VORBEMERKUNGEN<br />
BESCHLUSS ZUR FORTSCHREIBUNG/<br />
NEUAUFSTELLUNG DES FNP<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar hat am<br />
22.11.2006 den Beschluss zur Fortschreibung /<br />
Neuaufstellung des seit dem 15.03.1978 rechtswirksamen<br />
Flächennutzungsplanes (FNP) gefasst.<br />
Mit den Planungsarbeiten wurde die ARGUSconcept<br />
GmbH, Am Homburg 3, 66123 Saarbrücken beauftragt.<br />
AUFGABEN, ZIELE UND<br />
ALLGEMEINE GRUNDLAGEN<br />
DER FLÄCHENNUTZUNGS-<br />
PLANUNG<br />
AUFGABEN UND ZIELE DER<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />
Der Flächennutzungsplan gilt als der vorbereitende<br />
Teil der Bauleitplanung, der flächenhaft künftige bauliche<br />
oder sonstige Nutzungen des Planungsgebietes<br />
festlegt bzw. ausweist. Damit verbunden sind die<br />
grundlegenden planerischen Absichten und Vorstellungen<br />
der <strong>Stadt</strong> für die Nutzung des gesamten <strong>Stadt</strong>gebietes.<br />
Gegenstand des Flächennutzungsplanes<br />
sind die bebauten und bebaubaren Flächen sowie<br />
die von jeglicher Nutzung freizuhaltenden Flächen im<br />
Außenbereich.<br />
ENTWICKLUNG EINES STÄDTEBAULICHEN<br />
LEITBILDES<br />
Das planerische Instrumentarium des Flächennutzungsplanes<br />
bietet der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> die Möglichkeit,<br />
räumliche Leitvorstellungen auszuarbeiten und<br />
diese der Öffentlichkeit zu vermitteln. Die entwickelten<br />
städtebaulichen Leitbilder für die sozialen, wirtschaftlichen,<br />
kulturellen und ökologischen Bereiche<br />
stellen den besonderen Charakter der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
heraus und zeigen Chancen und Potenziale der städtebaulichen<br />
Entwicklung. Basierend auf dieser Grundlage<br />
werden zukunftsfähige und umsetzbare Konzepte<br />
für die nächsten Jahre erarbeitet.<br />
1<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />
RECHTLICHE WIRKUNGEN DER PLANUNG<br />
Der Flächennutzungsplan entfaltet nur gegenüber der<br />
<strong>Stadt</strong>, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher<br />
Belange unmittelbare rechtliche Konsequenzen.<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar stellt der Flächennutzungsplan<br />
eine rahmensetzende Selbstbindung dar.<br />
Dies bedeutet, dass die <strong>Stadt</strong> ihre Bebauungspläne<br />
aus den im FNP dargestellten Planungsvorstellungen<br />
zu entwickeln hat.<br />
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange,<br />
die nach § 4 BauGB in die Planaufstellung einbezogen<br />
werden, haben ihre fachbezogenen Planungen<br />
dem FNP anzupassen, sofern sie den Darstellungen<br />
nicht widersprochen haben.<br />
Unmittelbare Rechtswirkungen gegenüber dem Bürger<br />
entfaltet der Flächennutzungsplan als vorbereitender<br />
Bauleitplan nicht. Aus den einzelnen Darstellungen<br />
können weder Rechts- noch Entschädigungsansprüche<br />
abgeleitet werden.<br />
RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH<br />
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte<br />
Gemarkungsgebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />
ZEITLICHER PLANUNGSHORIZONT<br />
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der bis zum<br />
31.12.2006 gültigen Fassung enthielt bezüglich der<br />
Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan die Vorgabe,<br />
dass dieser „spätestens 15 Jahre nach seiner<br />
erstmaligen oder erneuten Aufstellung überprüft und,<br />
soweit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 erforderlich, geändert,<br />
ergänzt oder neu aufgestellt werden“ soll.<br />
Auch wenn diese Vorgabe inzwischen wieder aufgehoben<br />
worden ist, ist nach dem Ablauf von 15 Jahren<br />
davon auszugehen, dass aufgrund geänderter Rahmenbedingungen<br />
in der <strong>Stadt</strong>, aber auch in der Region<br />
und darüber hinaus und aufgrund neuer gesetzlicher<br />
Vorgaben eine komplette Überarbeitung des<br />
Flächennutzungsplanes erforderlich werden wird.<br />
Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans <strong>Dillingen</strong><br />
/ Saar wird in Anpassung an die Vorgaben<br />
des LEP Siedlung somit das Jahr 2023 als Planungshorizont<br />
angenommen.
BESTANDTEILE DES<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
Der Flächennutzungsplan besteht zum einen aus dem<br />
eigentlichen Planwerk, der das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
abdeckt. Dabei wird die beabsichtigte Art der Bodennutzung<br />
flächenmäßig entsprechend der Planzeichenverordnung<br />
dargestellt. Weiterhin ist dem<br />
Flächennutzungsplan eine Begründung beizufügen.<br />
Die an die Planunterlage eines Flächennutzungsplanes<br />
zu stellenden Anforderungen sind in § 1 Planzeichenverordnung<br />
generell für die Bauleitplanung geregelt.<br />
Als geeignete Planunterlagen werden die von<br />
den staatlichen Vermessungsämtern herausgegebenen<br />
amtlichen Karten verwendet. Da im Flächennutzungsplan<br />
nur die Grundzüge der Planung in einer<br />
generalisierten Form dargestellt werden sollen, ist die<br />
Darstellung im Flächennutzungsplan auch nicht parzellenscharf.<br />
Aus diesem Grund ist ein Maßstab von<br />
1:10.000 ausreichend.<br />
Die Begründung ist für die Genehmigung des<br />
Flächennutzungsplanes zwingend erforderlich. Das<br />
BauGB macht aber zum Inhalt und Umfang der Begründung<br />
keine zwingenden Vorgaben. Zweck der<br />
Begründung ist es, vor dem Hintergrund der Beschreibung<br />
der Bestandssituation die Ausweisungen und<br />
Darstellungen des FNP zu erläutern und den Abwägungsprozess<br />
zu dokumentieren. Genauere Angaben<br />
zum Aufbau der Begründung erfolgen an anderer<br />
Stelle in diesem Kapitel.<br />
2<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />
GRÜNDE FUR DIE<br />
FORT SCHREIBUNG /<br />
NEUAUF STELLUNG DES<br />
Z. ZT. RECHTS WIRKSAMEN<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ÜBERALTERTER PLANUNGSSTAND DES<br />
ALTEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
Wie erwähnt, wurde der ”alte” Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im Frühjahr 1978 rechtswirksam.<br />
Der erfahrungsgemäß für die zeitliche Geltungsdauer<br />
eines Flächennutzungsplanes zugrunde<br />
gelegte Zeithorizont von 10 - 15 Jahren ist damit<br />
deutlich überschritten. Die Situation in vielen planungsrelevanten<br />
Bereichen, wie die Siedlungsflächenentwicklung,<br />
Ökologie etc. hat sich somit verändert.<br />
GEÄNDERTE GESETZLICHE GRUNDLAGEN<br />
Seit der Rechtswirksamkeit des ”alten” Flächennutz -<br />
ungsplans wurden die im Zusammenhang mit der<br />
Bauleitplanung zu sehenden gesetzlichen Grundla -<br />
gen des Bau- und Umweltrechts mehrfach geändert.<br />
So wurden 1987 das Bundesbaugesetz von 1960<br />
(Novellierungen 1976 und 1979) sowie das<br />
Städtebauförderungsgesetz von 1971 (Novellierung<br />
1984) zum Baugesetzbuch zusammengefasst.<br />
Weitere Änderungen ergaben sich 1990 nach der<br />
Wende mit der Einführung des Wohnungsbauer -<br />
leichterungsgesetzes, das 1993 als Investitionser -<br />
leichterungs- und Wohnbau<strong>land</strong>gesetz noch einmal<br />
novelliert wurde. Hinzu kommt die Einführung des<br />
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP) aus dem Jahr 2001. Zusätzlich erfuhr u.a. auch<br />
das Bundesnaturschutzgesetz erhebliche Modifi -<br />
kationen. Mit den Änderungen des Baugesetzbuches<br />
und der Naturschutzgesetzgebung sollten insgesamt<br />
gesehen besonders ökologische Belange in der<br />
Bauleitplanung gestärkt werden, aber auch Investi -<br />
tionen und die Bereitstellung von Bau<strong>land</strong> sollten vereinfacht<br />
und beschleunigt werden.<br />
1998 wurden die o.g. Gesetze im neuen<br />
Baugesetzbuch 98 zusammengefasst und vereinheitlicht.<br />
Das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie,<br />
der IVU-Richtlinien und weiterer EG-<br />
Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27. Juli 2001 hat-
te massive Auswirkungen auf das Baugesetzbuch, da<br />
der Kreis der UVP-pflichtigen Bebauungspläne erheblich<br />
erweitert und die UVP voll in das Verfahren der<br />
Bebauungsplanung integriert wurde.<br />
Im Juni 2004 trat schließlich das Gesetz zur Anpas -<br />
sung des Baugesetzbuches an die EU-Richtlinien<br />
(Europarechtsanpassungsgesetz Bau, EAG Bau) in<br />
Kraft. Dies setzt als Artikelgesetz die Vorgaben der<br />
Plan-UP-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswir -<br />
kungen bestimmter Pläne und Programme in nationales<br />
Recht um.<br />
GEÄNDERTE VORGABEN VON<br />
RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG<br />
Gem. § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne und damit<br />
auch Flächennutzungspläne den Zielen der Raumord -<br />
nung und Landesplanung anzupassen. Die beiden bedeutendsten<br />
<strong>land</strong>esplanerischen Elemente sind dabei:<br />
• der Landesentwicklungsplan (LEP) Teilabschnitt<br />
„Siedlung“ vom 04. Juli 2006;<br />
• der Landesentwicklungsplan (LEP) Teilabschnitt<br />
„Umwelt“ vom 13.07.2004.<br />
LEP SIEDLUNG<br />
Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />
hat die Aufgabe, die Flächenansprüche an den<br />
Raum und die räumliche Verteilung der einzelnen<br />
siedlungsrelevanten Raumnutzungen unter Abwägung<br />
überörtlicher, raumrelevanter Gesichtspunkte<br />
und unter Berücksichtgung der o.g. Rahmenbedingungen<br />
zu koordinieren und Vorsorge für einzelne<br />
Raumnutzungen und -funktionen zu treffen. Hierfür<br />
werden textliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung<br />
für das gesamte Landesgebiet festgelegt, die<br />
die Siedlungsentwicklung unmittelbar oder mittelbar<br />
zum Planungsgegenstand haben oder diese berüh -<br />
ren.<br />
Der LEP Siedlung, definiert in Kapitel 2 die siedlungsstrukturellen<br />
Ziele der Raumordnung mithilfe folgender<br />
für die Flächennutzungsplanung relevanten Festlegungen:<br />
• die Festlegung der zentralen Orte unterschiedlicher<br />
Stufe und ihren jeweiligen Verflechtungs -<br />
bereichen,<br />
• die Festlegung von raumordnerischen Siedlungs -<br />
3<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />
achsen,<br />
• die Festlegung von Raumkategorien,<br />
• die Festlegung von Zielen für die Wohnsiedlungs -<br />
tätigkeit<br />
• die Festlegung von Zielen und Grundsätzen für die<br />
Ansiedlung von großflächigen Einzelhandels -<br />
betrieben<br />
Die Umsetzung der raumordnerischern Leitvorstellungen<br />
erfolgt unter Einhaltung der folgenden übergeordneten<br />
Prinzipien:<br />
• Prinzip der Gleichwertigkeit,<br />
• Prinzip der Nachhaltigkeit,<br />
• Prinzip der dezentralen Konzentration,<br />
• Prinzip der kompakten Siedlungsstruktur der kurzen<br />
Wege,<br />
• Anpassung an die Erfordernisse des demografischen<br />
Wandels.<br />
Einen detaillierten Überblick über die konkreten <strong>land</strong>esplanerischen<br />
Zielvorstellungen des LEP Siedlung<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> bietet das nachfolgende Kapitel.<br />
LEP UMWELT<br />
Der Landesentwicklungsplan Umwelt hat die Aufgabe,<br />
die Flächenansprüche an den Raum und die räumliche<br />
Verteilung der einzelnen Nutzungen unter<br />
Abwägung überörtlicher Gesichtspunkte im Sinne einer<br />
nachhaltigen Raumentwicklung zu koordinieren<br />
und zu sichern. Der Plan legt dabei die Ziele der<br />
Raumordnung fest, die die Naturgüter unmittelbar<br />
oder mittelbar zum Planungsgegenstand haben, sie<br />
wesentlich berühren oder sie als Grundlage für umweltverbessernde<br />
Planungen haben. Darüber hinaus<br />
legt er Ziele fest, die die Perspektiven für die räumliche<br />
Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich<br />
der Rohstoffwirtschaft, der Windenergienutzung<br />
sowie des kulturellen Erbes und des Tourismus<br />
sowie der Verkehrsinfrastruktur aufzeigen und sichern.<br />
Im Einzelnen werden folgende Ziele verfolgt:<br />
• für den angestrebten Schutz der freien Landschaft<br />
und der Naturgüter: Festlegung von Vorrang -<br />
gebietem für Naturschutz, Freiraumschutz,<br />
Grundwasserschutz und Hochwasserschutz<br />
• für die angestrebte räumliche Verteilung von<br />
Flächennutzungen: Festlegung von Vorrang -<br />
gebieten für Gewerbe, Industrie und Dienstleistun -<br />
gen, Forschung und Entwicklung und<br />
Landwirtschaft. Vorranggebiete für Windenergie
wurden mit Änderung des LEP Umwelt durch<br />
Veröffentlichung im Amtsblatt des Saar<strong>land</strong>es am<br />
20.10.2011 gestrichen.<br />
• für die angestrebte räumliche Verteilung der punktuellen<br />
Infrastruktur: Festlegung von Standortbe -<br />
reichen für Rohstoffwirtschaft, kulturelles Erbe,<br />
Tourismus, besondere Entwicklungen, Binnen -<br />
schiff fahrt und Luftverkehr<br />
• für die angestrebte räumliche Verteilung der<br />
Verkehrsinfrastruktur: Sicherung der raumordnerisch<br />
relevanten Netzstrukturen für Straße, Schiene<br />
und Wasserstraße und ihrer Trassenbereiche.<br />
An diese räumlichen Leitvorstellungen und Zielsetzungen<br />
ist der Flächennutzungsplan anzupassen.<br />
Einen detaillierten Überblick über die konkreten <strong>land</strong>esplanerischen<br />
Zielvorstellungen für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
bietet das Kapitel “Vorgaben der Raumordnung<br />
und Landesplanung“.<br />
GEÄNDERTE PLANUNGSABSICHTEN DER<br />
STADT, NEUE PLANUNGEN<br />
Die Kommunen haben gem. § 1 Abs. 3 Bauleitpläne<br />
aufzustellen, sobald und so weit es für die städte -<br />
bauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.<br />
Aufgrund der Entwicklung in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar in den beiden letzten Jahrzehnten besteht<br />
insbesondere in folgenden Bereichen Handlungsbedarf:<br />
1. Stärkung der Funktion der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
als attraktive Wohnstadt im westlichen Saar<strong>land</strong>.<br />
Der Bedarf an Wohnbauflächen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
ergibt sich insbesondere aus den in<br />
den letzten Jahren entstandenen Gewerbegebieten<br />
(z.B. B-Plan “Industriepark Staustufe”, B-Plan<br />
“Gewerbepark Dornheck“, B-Plan “Gewerbepark<br />
Rundwies“) sowie größeren Gewerbeansiedlungen<br />
innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes (z.B. Fa. „Nemak“,<br />
Dillinger Hütte) und in den angenzenden<br />
Kommunen (z.B. „Industrial-Supplier-Park“ in<br />
Saarwellingen, „Ford“-Werke in Saarlouis). Die<br />
städtebaulich angestrebte Funktionsmischung insbesondere<br />
im Sinne einer Zuordnung von Wohnen<br />
und Arbeiten setzt kurze Wege bzw. die<br />
schnelle Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes voraus.<br />
4<br />
Außerdem weist die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ein hohes<br />
Einpendlersaldo (Arbeitspendler) auf, das<br />
ebenfalls einen gewissen Bedarf an weiteren<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />
Wohnbau flächen begründet, um die Attraktivität<br />
der <strong>Stadt</strong> als Wohnstandort weiter zu erhöhen.<br />
Darüber hinaus existiert ein Bedarf an Wohnbau -<br />
flächen, der durch die Eigenentwicklung der <strong>Stadt</strong><br />
entsteht. Auch hierfür stehen im z.Zt. rechtswirksamen<br />
Flächennutzungsplan, dessen Zieljahr und<br />
damit dessen Zielprojektionen überholt sind, für<br />
die nächsten 15 Jahre nicht mehr ausreichend<br />
Flächen zur Verfügung (vgl. auch Bedarfsbegründung<br />
im Kapitel ”Themenbereich Wohnen”).<br />
Hierzu sollen bedarfsgerecht neue Wohnbau -<br />
flächen ausgewiesen werden und innerhalb existierender<br />
Wohngebiete bestehende Konflikte bewältigt<br />
werden.<br />
2. Sicherung der Bedeutung der <strong>Stadt</strong> Dillin -<br />
gen/Saar als einer der führenden Gewerbe- und<br />
Industriestandorte im Saar<strong>land</strong>. Weiterhin soll der<br />
Flächennutzungsplan zur Belebung und Stärkung<br />
der Ortszentren beitragen (vgl. auch Kapitel ”Themenbereich<br />
Wirtschaft”).<br />
3. Planung unter ökologischen Aspekten zur Gewährleistung<br />
einer ökologisch bewussten <strong>Stadt</strong>entwicklung:<br />
Zentrales Ziel der Fortschreibung bzw.<br />
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist neben der Bereitstellung<br />
von Wohnbau- und Gewerbeflächen, auch die<br />
Entwicklung eines Grün- und Freiraumsystems, das<br />
sowohl ökologischen als auch gestalterischen Forderungen<br />
in besonderem Maße Rechnung trägt.<br />
Im Vordergrund muss dabei die Vernetzung einzelner<br />
bereits bestehender bzw. geplanter Freiraumsysteme<br />
und Freizeiteinrichtungen stehen.<br />
Die Darstellung geeigneter Maßnahmen und<br />
Flächen erfolgt in enger Abstimmung mit dem bereits<br />
erwähnten Landschaftsplan.
AUFBAU DER<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Die Begründung zum Flächennutzungsplan beschreibt<br />
und erläutert die Ziele, Zwecke und wesentliche<br />
Auswirkungen des Flächennutzungsplanes bzw. der<br />
geplanten städtebaulichen Entwicklung der <strong>Stadt</strong>.<br />
Der Begründung zum Flächennutzungsplan besitzt dabei<br />
folgende Hauptinhalte:<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
In diesem Abschnitt werden die für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
relevanten Randbedingungen der überörtlichen<br />
Planung dargelegt. Hierzu gehören die Vorgaben der<br />
Landes- und Regionalplanung sowie die grundlegenden<br />
soziodemographischen und wirtschaftlichen<br />
Daten.<br />
Die genannten Vorgaben sowie die hierzu teilweise<br />
erstellten Prognosen und daraus abgeleiteten Ober -<br />
ziele stellen dabei einen ersten, nicht flächenbezogenen<br />
Zielrahmen dar, den die weiteren Planungs -<br />
schritte konkretisieren und ausfüllen müssen.<br />
ANALYSE / KONZEPTION / PLANUNG<br />
Auf der Grundlage dieser Bestandsbeschreibung, die<br />
durch weitere Bestandserhebungen vor Ort sowie<br />
Analysen weiterer Fachplanungen ergänzt wird, werden<br />
die einzelnen planungsrelevanten Sektoren der<br />
<strong>Stadt</strong> analysiert, Konflikte ermittelt und planerische<br />
Lösungsmöglichkeiten konzipiert. Insbesondere werden<br />
folgende Felder der Planung in der Begründung<br />
abgearbeitet:<br />
• der Siedlungskörper mit seinen Funktionen für<br />
Wohnen, Arbeiten (Gewerbe), Versorgen sowie<br />
dessen infrastrukturelle Ausstattung im sozialen,<br />
kulturellen und sportlichen Bereich,<br />
• die verkehrliche und technische Infrastruktur der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
• der Freiraum mit seinen vielfältigen Funktionen für<br />
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Landschaftspflege<br />
und Naturschutz. Hierzu enthält die Begründung<br />
zum Landschaftsplan allerdings detailliertere Ausführungen.<br />
5<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />
ABWÄGUNG<br />
In der abschließenden Darstellung der Abwägungs -<br />
gründe werden die erarbeiteten Konzepte nochmals<br />
hinsichtlich der in § 1 BauGB verankerten Planungs -<br />
grundsätze überprüft, die mit der Planung einhergehenden<br />
positiven und negativen Folgen erfasst und<br />
gegeneinander gewichtet.<br />
GESETZLICHE GRUNDLAGEN<br />
Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgte<br />
unter Beachtung der aktuellen relevanten Bau- und<br />
Umweltgesetzgebung. Die verwendeten gesetzlichen<br />
Grundlagen sind der entsprechenden Rubrik auf der<br />
Planzeichnung zu entnehmen.<br />
VERFAHRENSVERMERKE<br />
Einen Überblick über das Verfahren zur Aufstellung<br />
des Flächennutzungsplanes zeigt die Planzeichnung<br />
unter der Rubrik ”Verfahrensvermerke”.
LAGE IM RAUM/<br />
GRÖSSE DES<br />
STADTGEBIETES<br />
LAGE IM RAUM /<br />
GRÖSSE DES STADTGEBIETES<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar mit den <strong>Stadt</strong>teilen Diefflen und<br />
Pachten liegt im zentralen, westlichen Teil des<br />
Saar<strong>land</strong>es, am nördlichen Rand des Landkreises<br />
Saarlouis. Sowohl die maximale Nord-Süd-Ausdeh -<br />
nung als auch die Ost-West-Erstreckung betragen ca.<br />
6,2 km.<br />
Folgende Gemeinden bzw. Städte gren zen an das<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar an:<br />
• die Gemeinde Beckingen im Norden<br />
• die Gemeinde Nalbach im Nordosten<br />
• die Gemeinde Saarwellingen im Osten<br />
• die Kreisstadt Saarlouis im Südosten<br />
• die Gemeinde Wallerfangen im Südwesten<br />
• die Gemeinde Rehlingen-Siersburg im Westen.<br />
LAGE IM RAUM<br />
6<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
Die heutige <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>, die auf eine über 2000<br />
Jahre alte Geschichte zurückblickt, ging aus den ehemals<br />
selbständigen Gemeinden <strong>Dillingen</strong>, Diefflen<br />
und Pachten hervor. So wurden im Jahr 1897 die<br />
Gemeiden <strong>Dillingen</strong> und Pachten aus dem Gemeinde -<br />
verband der Bürgermeisterei Fraulautern ausgegliedert<br />
und zu einer eigenständigen Bürger meisterei zusammengefasst.<br />
Im Jahr 1936 wurde Pachten eingemeindet.<br />
Die <strong>Stadt</strong>rechte wurden <strong>Dillingen</strong>/Saar im Jahr 1949<br />
verliehen. Die Eingemeindung des heutigen <strong>Stadt</strong> -<br />
teiles Diefflen erfolgte im Jahr 1969.<br />
Damit hatte die kommunale Neugliederung, die per<br />
Gesetz vom 01.01.1974 in Kraft trat, keine Folgen<br />
für die Grenzen der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />
Heute umfasst das <strong>Stadt</strong>gebiet der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar eine Gesamtfläche von ca. 22 km 2 .<br />
Diese verteilt sich wie folgt auf die einzelnen<br />
<strong>Stadt</strong>teile:<br />
• Diefflen: 5,0 km 2<br />
• <strong>Dillingen</strong>/Saar: 7,9 km 2<br />
• Pachten: 9,1 km 2<br />
Die Siedlungsfläche (Wohnen, Industrie- und<br />
Gewerbe, Verkehr) nimmt hiervon einen Anteil von<br />
ca. 29% ein, weitere 29% entfallen auf Wald. Die<br />
<strong>land</strong>wirtschaftlich genutzte Fläche besitzt einen Anteil<br />
von 22%. In den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen variieren die<br />
Flächenanteile dabei sehr stark. So besitzt Diefflen einen<br />
vergleichsweise sehr hohen <strong>land</strong>wirtschaftlichen<br />
Flächenanteil bei sehr geringem Forstbestand,<br />
während in <strong>Dillingen</strong>/Saar selbst die <strong>land</strong>wirtschaftliche<br />
Nutzung fast gegen 0 geht.<br />
Im Vergleich zum Land liegt der Waldanteil insgesamt<br />
im Landesdurchschnitt, während der <strong>land</strong>wirtschaftliche<br />
Flächenanteil unterdurchschnittlich ist. Damit wird<br />
der bereits sehr städtische und verdichtete Charakter<br />
von <strong>Dillingen</strong>/Saar deutlich.
VOR GABEN DER<br />
RAUMORDNUNG UND<br />
LANDESPLANUNG<br />
Grundsätzlich haben Städte und Gemeinden örtliche<br />
Planungshoheit, sie sind jedoch gem. § 1 Abs. 4<br />
BauGB an die Ziele der Raumord nung gebunden. Für<br />
die Bauleitplanung, also auch für den<br />
Flächennutzungsplan, besteht somit eine Anpas -<br />
sungspflicht an die in den verschiedenen Landesplä -<br />
nen und Landesprogrammen definierten <strong>land</strong>esplanerischen<br />
Ziele und Leitvorstellungen.<br />
Damit ist die Planungshoheit der Städte und<br />
Gemeinden nicht unbegrenzt. Vielmehr muss den<br />
übergeordneten Belangen der Ordnung des<br />
Gesamtraumes und den überörtlichen Bedürfnissen<br />
Rechnung getragen werden. Würde dies nicht geschehen,<br />
wäre beispielsweise eine überörtliche<br />
Koordinierung von Maßnahmen der Infrastruktur, die<br />
Konzentration von räumlichen Entwicklungsschwerpunkten<br />
an zentralen Orten und Entwicklungsachsen<br />
nicht möglich.<br />
Die Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung<br />
werden in § 1 des Gesetzes zur Neuordnung des<br />
Landesplanungsrechts (SLPG) definiert. Aufgabe der<br />
Landesplanung ist demnach:<br />
1. die zusammenfassende, übergeordnete staatliche<br />
Planung für eine den sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen<br />
und kulturellen Erfordernissen entsprechende<br />
nachhaltige räumliche Entwicklung des<br />
Landes und seiner Teilräume sowie,<br />
2. die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und<br />
Maßnahmen mit den Erfordernissen einer geordneten<br />
räumlichen Entwicklung des Landes und seiner<br />
Teilräume.<br />
Der Landesentwicklungsplan als wichtiges Instrument<br />
zur Erfüllung der Aufgaben der Landesplanung konkretisiert<br />
die Grundsätze der Raumordnung gemäß<br />
dem Raumordnungsgesetz. Er enthält Festsetzungen<br />
zur Raumstruktur, insbesondere zu:<br />
1. der anzustrebenden Siedlungsstruktur; hierzu<br />
gehören mindestens:<br />
a) Raumkategorieren,<br />
b) Zentrale Orte,<br />
c) Achsen,<br />
7<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
d) Siedlungsentwicklung,<br />
2. der anzustrebenden Freiraumstruktur; hierzu<br />
gehören mindestens:<br />
a) großräumig übergreifende Freiräume und<br />
Siedlungszäsuren,<br />
b) schutzbezogene Festsetzungen für Natur<br />
und Landschaft sowie für Hoch- und<br />
Grundwasserschutz,<br />
c) naturbezogene Festlegungen für<br />
Rohstoffgewinnung, Landwirtschaft sowie für<br />
Freizeit und Erholung,<br />
3. den zu sichernden Standorten und Trassen für<br />
Infrastruktur; hierzu gehören mindestens:<br />
a) Verkehrsinfrastruktur und Umschlagsanlagen<br />
von Gütern,<br />
b) Ver- und Entsorgungsinfrastruktur.<br />
Von Bedeutung für die Flächennutzungsplanung von<br />
<strong>Dillingen</strong> sind insbesondere der Landesentwick -<br />
lungsplan Siedlung und der Landesentwicklungsplan<br />
Umwelt, da in diesen Plänen die Richtlinien für die<br />
Bauleitplanung verdeutlicht und mit einem räumlichen<br />
Bezug erörtert und festgesetzt werden.<br />
LEP TEILABSCHNITT “SIEDLUNG”<br />
Der neue Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt<br />
„Siedlung“ ist am 04. Juli 2006 in Kraft getreten. Er<br />
hat die Aufgabe, die Flächenansprüche an den Raum<br />
und die räumliche Verteilung der einzelnen siedlungsrelevanten<br />
Raumnutzungen unter Abwägung überörtlicher,<br />
raumrelevanter Gesichtspunkte und unter<br />
Berücksichtigung der zuvor genannten Rahmenbedingungen<br />
zu koordinieren und Vorsorge für einzelne<br />
Raumnutzungen und -funktionen zu treffen.<br />
Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“,<br />
wurde unter veränderten Rahmenbedingungen<br />
erstellt, die sich aus den Entwicklungen im Bereich<br />
der Demografie und dem damit verbundenen, sich<br />
verändernden Siedlungsdruck ableiten. Die Siedlungsentwicklung<br />
im Saar<strong>land</strong> wird allen Prognosen<br />
zufolge nicht von Nachfrage steigernden demografischen<br />
Sonderentwicklungen, sondern vom demografischen<br />
Basistrend einer mengenmäßig schrumpfenden<br />
und altersstrukturell veränderten Bevölkerung geprägt<br />
sein. Die allgemeine Diskussion wird sich künftig u.a.<br />
um die Sicherung von Grundversorgungen und um<br />
die Definition von Mindeststandards bei der funktionalen<br />
Ausstattung einzelner Siedlungen drehen.
Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt Siedlung,<br />
definiert in Kapitel 2 die siedlungsstrukturellen Ziele<br />
der Raumordnung mithilfe folgender für die Flächennutzungsplanung<br />
relevanten Festlegungen:<br />
• die Festlegung der zentralen Orte unterschiedlicher<br />
Stufe und ihren jeweiligen Verflechtungsbereichen,<br />
• die Festlegung von raumordnerischen Siedlungsachsen,<br />
• die Festlegung von Raumkategorien,<br />
• die Festlegung von Zielen für die Wohnsiedlungstätigkeit.<br />
Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />
wird für einen Planungshorizont von zehn Jahren<br />
aufgestellt. Bis zum Wirksamwerden eines neuen<br />
Landesentwicklungsplanes gilt der bestehende Landesentwicklungsplan<br />
- auch wenn der Planungszeitraum<br />
überschritten ist - gem. § 3 SLPG weiter, bis er<br />
geändert oder aufgehoben wird.<br />
ZENTRALE-ORTE-KONZEPT UNTER<br />
VERÄNDERTEN RAHMENBEDINGUNGEN<br />
Das Zentrale-Orte-Konzept ist geprägt von der Vorstellung<br />
eines stabilen, räumlichen Grundmusters, das<br />
jedoch keineswegs statisch ist, sondern aktuellen Veränderungen<br />
der Rahmenbedingungen unterliegt und<br />
sich diesen anpassen muss. Neben Veränderungen<br />
wirtschaftlicher Art, den Folgen zunehmender Individualisierung<br />
und fortschreitendem Konzentrationsprozess<br />
auf Seiten der Anbieter zentraler Dienste, spielen<br />
vor allem auch die demografischen Veränderungsprozesse<br />
(Bevölkerungsrückgang, Verschiebung<br />
der Altersstruktur) eine zentrale Rolle bei der Überprüfung<br />
des Zentrale-Orte-Konzeptes.<br />
Die Zentralen Orte und die entsprechenden Verflechtungsbereiche<br />
werden nach einem dreistufigen System<br />
als<br />
• Oberzentrum mit dem zugehörigen Oberbereich<br />
• Mittelzentrum mit dem zugehörigen<br />
Mittelbereich<br />
• Grundzentrum mit dem zugehörigen<br />
Nahbereich<br />
differenziert.<br />
Die Differenzierung der Zentralen Orte spiegelt die<br />
unterschiedlichen Versorgungsfunktionen Zentraler<br />
8<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
Orte sowie die unterschiedliche Größe der Verflechtungsbereiche<br />
wider. Zentrale Orte höherer Stufe<br />
übernehmen dabei gleichzeitig Versorgungsfunktionen<br />
nachrangiger zentraler Orte.<br />
Einziges Oberzentrum des Saar<strong>land</strong>es, in dessen<br />
Oberbereich folglich auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />
liegt, ist die Landeshauptstadt Saarbrücken, die als<br />
einzige <strong>Stadt</strong> über alle für ein Oberzentrum wesentlichen<br />
Einrichtungen verfügt. Dazu gehören neben einem<br />
weit über die Grundversorgung hinausgehenden<br />
qualitativ und quantitativ hochwertigen Angebot an<br />
Versorgungsgütern und Dienstleistungen, ein umfassendes<br />
Bildungsangebot, das außer den verschiedenen<br />
Schulformen auch Bildungsmöglichkeiten im<br />
Hochschulbereich bietet, ferner große Theater und<br />
Konzerthallen, großzügige Stadien, Krankenhäuser<br />
der höchsten Versorgungsstufe, Großkaufhäuser,<br />
Dienststellen höherer Verwaltungsstufen (Mittel- und<br />
Oberbehörden) sowie Geschäftsstellen zahlreicher<br />
Banken und Versicherungen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar selbst übernimmt im Netz<br />
der Zentralen Orte die Funktion eines Mittelzentrums,<br />
zu dessen Verflechtungsbereich der sog.<br />
Mittelbereich, bestehend aus den zentralen Orten<br />
Beckingen, Nalbach und Rehlingen-Siersburg,<br />
gehört. Die <strong>Stadt</strong>teile Diefflen und Pachten bilden den<br />
sog. Nahbereich des Mittelzentrums <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />
Maßgebend für diese Einstufung ist insbesondere die<br />
Ausstattung mit mittelzentralen Einrichtungen des<br />
Bildungs-, Gesundheits- und Freizeitwesens, über die<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar insbesondere im Hauptort in<br />
ausreichendem Umfang verfügt. Zu nennen sind hier<br />
im Bildungsbereich die Erweiterte Realschule, die<br />
Gesamtschule, das Albert-Schweitzer-Gymnasium<br />
und das Technisch-Wissenschaftliche Gymnasium; im<br />
Gesundheitssektor das Caritas-Krankenhaus und im<br />
Freizeitbereich die Kreissporthalle sowie die<br />
Eissporthalle. Andere Einrichtungen, die i.d.R. zur mittelzentralen<br />
Ausstattung zählen, wie Landratsamt,<br />
Finanzamt, Arbeitsamt, Amtsgericht, Arbeitsgericht<br />
teilt sich <strong>Dillingen</strong>/Saar mit dem benachbarten<br />
Mittelzentrum Saarlouis. Die Einstufung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar als Mittelzentrum resultiert aber auch<br />
aus ihrer bedeutenden Stellung für den regionalen<br />
Arbeitsmarkt mit rund 15.000 Arbeitsplätzen in<br />
großen und bedeutenden saarländischen<br />
Industrieunternehmen.<br />
Der LEP Siedlung definiert für die Zentralen Orte<br />
nachfolgende planungsbedeutsamen Zielvorstellungen:
• Die Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur<br />
sowie die Bereitstellung von Flächen für<br />
Wohnen, Gewerbe und zentrale Einrichtungen für<br />
die Daseinsgrundfunktionen ist am zentralörtlichen<br />
System auszurichten und auf die Zentralen Orte unterschiedlicher<br />
Stufe zu konzentrieren. Die Siedlungs-<br />
und Versorgungsstruktur in nicht-zentralen<br />
Gemeindeteilen ist auf den Eigenentwicklungsbedarf<br />
zu beschränken.<br />
• Die Zentralen Orte sollen die Versorgung der Bevölkerung<br />
ihres jeweiligen Verflechtungsbereiches mit Gütern<br />
und Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung gewährleisten,<br />
indem sie Versorgungseinrichtungen sowie<br />
öffentliche und private Dienstleistungen räumlich<br />
gebündelt vorhalten. Die zentralen Orte sollen in ihrer<br />
Funktion als räumliche Schwerpunkte für zentrale, soziale,<br />
kulturelle, wirtschaftliche, administrative und Bildungs-Einrichtungen<br />
gesichert und gestärkt werden.<br />
Art und Umfang dieser Schwerpunktfunktion sowie<br />
das daran zu orientierende Angebot an Einrichtungen<br />
ist an der Zentralitätsstufe des jeweiligen zentralen Ortes<br />
sowie an der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung<br />
im zu versorgenden Verflechtungsbereich<br />
auszurichten. Für nicht-zentrale Gemeindeteile ist die<br />
Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur<br />
auf den Eigenbedarf zu beschränken. Sofern eine ausreichende<br />
Tragfähigkeit nicht mehr gegeben ist, ist im<br />
Rahmen von Kooperationen mit Nachbarorten bzw. -<br />
gemeinden ein Lösungsansatz zu suchen.<br />
• Die Funktionsfähigkeit und Attraktivität der Zentralen<br />
Orte soll möglichst durch eine räumliche Bündelung<br />
der zentralörtlichen Einrichtungen im Zentralen,<br />
innerörtlichen Versorgungsbereich des jeweiligen<br />
zentralen Ortes (Innenstadt, Ortskern) sowie<br />
durch flankierende städtebauliche Planungen<br />
und Maßnahmen verstärkt werden.<br />
• Die Funktionsfähigkeit zentraler Orte hängt entscheidend<br />
von ihrer Erreichbarkeit ab. Daher soll<br />
die Anbindung der zentralen Orte an ein leistungsfähiges<br />
ÖPNV-System gesichert werden. Die Mittelzentren<br />
sind mittels eines leistungsfähigen ÖP-<br />
NV-Netzes miteinander zu verknüpfen und darüber<br />
hinaus an das Oberzentrum anzubinden.<br />
• Die Funktion des Oberzentrums Saarbrücken als<br />
überregional bedeutsamer Siedlungs-, Wirtschafts-<br />
, Arbeits- und Ausbildungsstandort ist zu sichern<br />
und weiterzuentwickeln.<br />
9<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
• Die Mittelzentren als Standorte für Einrichtungen<br />
des gehobenen Bedarfs und als Schwerpunkte der<br />
Siedlungstätigkeit, Wirtschaft, Ausbildung sollen in<br />
ihrer Funktion gesichert und - soweit erforderlich -<br />
bedarfsgerecht ausgebaut werden.<br />
• Grundzentren als Standorte für Einrichtungen des<br />
überörtlichen täglichen Bedarfs sollen gesichert<br />
und - soweit erforderlich - bedarfsgerecht ausgebaut<br />
werden.<br />
RAUMORDNERISCHE SIEDLUNGSACHSEN<br />
Zur Sicherung und Förderung des großräumigen Leistungsaustausches<br />
innerhalb des Landes und über die<br />
Landesgrenzen hinweg sowie zur Sicherung einer<br />
ausgewogenen Siedlungsstruktur, ist die Siedlungsentwicklung<br />
auf die zentralen Orte und Siedlungsbereiche<br />
entlang leistungsfähiger, insbesondere schienengebundener<br />
Nahverkehrsachsen zu konzentrieren<br />
(punktaxiales System). Die Siedlungsachsen werden<br />
entsprechend ihrer Bedeutung in Siedlungsachsen<br />
1. Ordnung und 2. Ordnung differenziert.<br />
Die Achsenkonzeption stellt hierbei das siedlungs-strukturelle<br />
Grundgerüst dar, das die Siedlungs-schwerpunkte<br />
(zentrale Orte) in unterschiedlich dichter Folge entlang<br />
schienengebundener Verkehrsstränge und linienförmiger<br />
Versorgungsinfrastruktureinrichtungen bündelt. Die Einstufung<br />
der Siedlungsachsen erfolgt anhand der Erreichbarkeit<br />
der an den Achsen liegenden zentralen Orte unterschiedlicher<br />
Stufe. Besondere Bedeutung wird hier der Erreichbarkeit<br />
der zentralen Orte im öffentlichen Personennahverkehr<br />
zugemessen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar ist der Siedlungsachse 1.<br />
Ordnung „(Straßburg-) Saarbrücken - Völklingen -<br />
Saarlouis - <strong>Dillingen</strong> - Merzig (-Trier) zugeordnet.<br />
Die Siedlungsentwicklung in den zentralen Orten ist<br />
entlang der Siedlungsachsen zu konzentrieren. Die<br />
dort vorhandenen Wohn- und Arbeitsstätten, zentrale<br />
Einrichtungen der Daseinsvorsorge, öffentliche und<br />
private Dienstleistungen sowie sonstige Infrastruktureinrichtungen<br />
sind an die aktuellen Rahmenbedingungen<br />
anzupassen und - soweit möglich - in ihrem<br />
Bestand dauerhaft zu sichern. Eine Anbindung dieser<br />
Einrichtungen an das Nahverkehrssystem bzw. eine<br />
Erreichbarkeit in kurzer Fußwegedistanz ist anzustreben.<br />
Die achsengebundenen zentralen Orte sollen<br />
durch ein leistungsfähiges Nahverkehrssystem im<br />
Taktverkehr erschlossen sein bzw. werden.
FESTLEGUNG VON RAUMKATEGORIEN<br />
Den besonderen raumordnerischen Erfordernissen<br />
der unterschiedlich strukturierten Teilräume des Landes<br />
ist durch spezifische Zielsetzungen Rechnung zu<br />
tragen. Dazu werden entsprechend den siedlungsund<br />
infrastrukturellen, wirtschaftlichen sowie naturräumlichen<br />
Gegebenheiten folgende Raumkategorien<br />
(Strukturräume) differenziert und festgelegt:<br />
• Ordnungsraum (Kernzone und Randzone des Verdichtungsraumes)<br />
• Ländlicher Raum<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar wird mit den <strong>Stadt</strong>teilen<br />
<strong>Dillingen</strong>, Diefflen und Pachten der Kernzone des Verdichtungsraumes,<br />
d.h. dem Ordnungsraum zugeordnet.<br />
Dieser Raum ist durch eine stark überdurchschnittliche<br />
Siedlungsverdichtung und intensiver, innerer<br />
teilweise historisch begründeter ökonomischer,<br />
städtebaulicher, infrastruktureller und kultureller Verflechtung<br />
geprägt. Die Kernzone ist gekennzeichnet<br />
durch eine erheblich über dem Landesdurchschnitt liegende<br />
Konzentration von Wohn- und Arbeitsstätten,<br />
Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen sowie<br />
eine hochwertige Infrastrukturausstattung.<br />
Bei der weiteren Siedlungsentwicklung sind vorrangig<br />
die im Siedlungsbestand vorhandenen Potenziale<br />
an Brach- und Konversionsflächen, Baulücken und<br />
Bau<strong>land</strong>reserven sowie das Erneuerungspotenzial<br />
des Siedlungsbestandes zu nutzen.<br />
Aufgrund der Standort- und Wegevorteile ist im Ordnungsraum<br />
eine weitere Konzentrierung von Wohnund<br />
Arbeitsstätten im Sinne einer Nutzungs- und Verflechtungsintensivierung<br />
anzustreben. Das vorhandene<br />
Flächenpotenzial ist unter Vermeidung negativer<br />
Verdichtungsfolgen Flächen sparend und Umwelt<br />
schonend zu nutzen.<br />
Die gemeindlichen Planungen und Maßnahmen müssen<br />
im Ordnungsraum mit den Erfordernissen des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs abgestimmt werden,<br />
wobei den vorhandenen und geplanten Schienennahverkehrssystemen<br />
besondere Bedeutung zukommt.<br />
ZIELE FÜR DIE WOHNSIEDLUNGSTÄTIGKEIT<br />
Die quantitativen und altersstrukturellen Verwerfungen<br />
des demografischen Wandels haben erhebliche<br />
10<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
Anpassungserfordernisse in der Siedlungsentwicklung,<br />
insbesondere hinsichtlich des Wohnungsmarktes<br />
zur Folge. Für die Landesplanung und die Kommunen<br />
stellt sich daher die Aufgabe, einerseits für die<br />
zukünftige Siedlungsentwicklung im erforderlichen<br />
Maße neue Siedlungsflächen bereitzustellen, wobei<br />
die Prinzipien einer umwelt- und ressourcenverträglichen<br />
Bau<strong>land</strong>entwicklung auch unter den Bedingungen<br />
sinkender Nachfrage weiter gelten müssen. Andererseits<br />
geht es darum, die siedlungsstrukturellen<br />
Auswirkungen von Bevölkerungsrückgang und Leerständen<br />
durch planerische und flankierende Maßnahmen<br />
zu koordinieren.<br />
Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt Siedlung,<br />
gibt den Kommunen zur Berechnung der Wohneinheiten<br />
Zielwerte für den künftigen Wohnungsbedarf<br />
vor, die sich gemäß der zentralörtlichen Einstufung<br />
wie folgt aufgliedern:<br />
• 3,5 WE pro Jahr und 1.000 Einwohner<br />
im Oberzentrum<br />
• 3,5 WE pro Jahr und 1.000 Einwohner<br />
im Mittelzentrum<br />
• 2,5 WE pro Jahr und 1.000 Einwohner<br />
im Grundzentrum<br />
• 1,5 WE pro Jahr und 1.000 Einwohner<br />
in den nicht-zentralen Gemeindeteilen<br />
(Eigenentwicklungsbedarf)<br />
Auf Grundlage der o.g. Vorgaben ergeben sich für<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar folgende Zielwerte:<br />
• 3,5 WE pro Jahr und 1000 Einwohner<br />
für alle <strong>Stadt</strong>teile<br />
Anrechnung von Baulücken<br />
Von den so errechneten Zielwerten sind die vorhanden<br />
Baulücken wie folgt anzurechnen:<br />
• Baulücken im Geltungsbereich rechtskräftiger<br />
Bebauungspläne nach § 30 BauGB,<br />
• Baulücken im Geltungsbereich von<br />
Bebauungsplänen, die nach § 33 BauGB<br />
zu beurteilen sind,<br />
• Baulücken im Geltungsbereich von Satzungen<br />
nach § 34 Abs. 4 BauGB sowie<br />
• die innerhalb von im Flächennutzungsplan<br />
rechtsgültig dargestellten, aber bislang nicht<br />
durch Bebauungsplan rechtskräftig umgesetzten<br />
Reserveflächen.
Die Baulücken in diesen Gebieten sind zu 100% auf<br />
den örtlichen Wohnungsbedarf anzurechnen.<br />
Bei der Anrechnung auf den Wohnungsbestand<br />
außer Ansatz bleiben Baulücken,<br />
• die innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteile nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB liegen;<br />
• die nur unter Bergschadenersatzverzicht bebaut<br />
werden können oder Baulücken in Gebieten,<br />
unter denen der Bergbau umgeht bzw. im<br />
Zeithorizont des Landesentwicklungsplanes-<br />
Teilabschnitt Siedlung, umgehen wird.<br />
• in Bebauungsplänen, die sich im Ortskern<br />
befinden und der Nachverdichtung dienen.<br />
Über die Anrechenbarkeit dieser Baulücken<br />
entscheidet die Landesplanungsbehörde<br />
im Einzelfall.<br />
Die Inanspruchnahme erschlossener Bauflächen hat<br />
Vorrang vor der Ausweisung und Erschließung neuer<br />
Wohnbauflächen. Vorhandene Wohnbau<strong>land</strong>reserven<br />
in Baulücken im Sinne des LEP Teilabschnitt<br />
„Siedlung“ sind auf den festgelegten örtlichen Wohnungsbedarf<br />
anzurechnen. Im Rahmen der kommunalen<br />
Bauleitplanung kann daher nur der darüber hinausgehende<br />
Wohnungsbedarf dargestellt bzw. festgesetzt<br />
werden.<br />
Vorgaben zur Siedlungsdichte<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wird eine Siedlungsdichte<br />
von 30 Wohnungen pro Hektar vorgegeben<br />
(Kernstadt des Mittelzentrums im Ordnungsraum).<br />
Durch die Vorgabe der Mindestsiedlungsdichte wird<br />
in erster Linie auf die zunehmende Flächenknappheit<br />
reagiert.<br />
LEP TEILABSCHNITT “UMWELT”<br />
Der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt<br />
(Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“<br />
für das Saar<strong>land</strong> ist am 13.07.2004 in<br />
Kraft getreten. Seine Aufgabe ist die überörtliche Koordination,<br />
Abwägung und Sicherung der vielfältigen<br />
Flächenansprüche an den Raum sowie die räumliche<br />
Verteilung der einzelnen Nutzungen. Hinsichtlich der<br />
angestrebten Wirtschafts- und Umstrukturierungsprozesse<br />
im Saar<strong>land</strong> bildet der LEP Umwelt ein wichtiges<br />
Rahmenkonzept, um die weitere Entwicklung des<br />
Landes mittels übergeordneter Prinzipien zu unterstützen.<br />
Zu diesen Prinzipien gehören:<br />
11<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
• Prinzip der Gleichwertigkeit<br />
Anstreben gleichwertiger Lebensbedingungen der<br />
saarländischen Bevölkerung, die denen im Bundesgebiet<br />
mindestens gleichwertig sind;<br />
• Prinzip der Nachhaltigkeit<br />
Sicherstellung der langfristigen Erhaltung der Lebensqualität<br />
im ökologischen, ökonomischen und sozialen<br />
Bereich (Agenda 21);<br />
• Prinzip der dezentralen Konzentration<br />
Schwerpunktbildung bei der Verteilungen der einzelnen<br />
Nutzungen.<br />
Ziele der Raumordnung betreffen Naturgüter, die mittel-<br />
oder unmittelbar von Planungen betroffen sind, sowie<br />
Perspektiven der räumlichen Entwicklung der gewerblichen<br />
Wirtschaft, der Windenergie, des kulturellen<br />
Erbes und des Tourismus. Vorrangiges Ziel der<br />
Raumordnung ist es daher, mit Hilfe des vorliegenden<br />
Landesentwicklungsplanes Umwelt, eine funktionale<br />
Aufgabenteilung für die unterschiedlichen raumbedeutsamen<br />
Nutzungen bzw. Funktionen festzulegen.<br />
Diese ist als <strong>land</strong>esplanerische Vorgabe im Rahmen<br />
der Bauleitplanung zu beachten.<br />
FUNKTIONALE AUFGABENTEILUNG DES<br />
RAUMES<br />
Grundlage der regionalen Raumordnungskonzeption<br />
ist das Schwerpunkt-Achsen-System, in dem die<br />
Schwerpunkte (=zentrale Orte) und Achsen (=Siedlungs-<br />
und Verkehrsachsen) ein geschlossenes<br />
Ganzes bilden, das dem inner- wie überregionalen<br />
Leistungsaustausch in den Funktionsbereichen Arbeiten,<br />
Wohnen, Versorgen, Erholen und Verkehr dient.<br />
In das Schwerpunkte-Achsen-System sind die Instrumente:<br />
• Vorranggebiete<br />
• Standort- und Trassenbereiche sowie<br />
• das Verkehrswegenetz<br />
eingebunden, die den Raum in entwicklungspolitisch<br />
wichtige Teilräume bzw. kleinere Gebiete und<br />
Flächen mit überörtlicher Bedeutung untergliedern.<br />
Vorranggebiete bezeichnen bestimmte Funktionen,<br />
wie:<br />
• Naturschutz,<br />
• Freiraumschutz,
• Landwirtschaft,<br />
• Grundwasserschutz,<br />
• Hochwasserschutz,<br />
• Windenergie (durch am 20.10.2011 in Kraft getretene<br />
Änderung des LEP Umwelt gestrichen),<br />
• Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen,<br />
• Forschung und Entwicklung<br />
und legen einen Schutz- oder Nutzungsvorrang fest.<br />
Gem. Ziffer (39) sind Vorranggebiete “von den öffentlichen<br />
Planungsträgern bei ihren Planungen, Entscheidungen<br />
und allen sonstigen Maßnahmen, durch<br />
die Grund und Boden in Anspruch genommen oder<br />
die räumliche Entwicklung beeinflusst wird, zu beachten.<br />
Für andere Nutzungen stehen Vorranggebiete<br />
LEP TEILABSCHNITT „UMWELT“ (STAND: 13. JULI 2004)<br />
12<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
nur insoweit zur Verfügung, als die angestrebte Zielsetzung<br />
dadurch nicht beeinträchtigt wird.” Standortund<br />
Trassenbereiche werden für bestimmte Maßnahmenfelder,<br />
wie:<br />
• Gewinnung mineralischer Bodenschätze,<br />
• Kulturelles Erbe,<br />
• Tourismus,<br />
• Durchführung besonderer Entwicklungsmaßnahmen,<br />
• Siedlungsgliederung,<br />
• Verkehrseinrichtungen,<br />
• Straße und Schiene<br />
festgelegt.
Gem. Ziffer (118) sind: “Im öffentlichen Interesse liegende<br />
Einzelvorhaben, die von überörtlicher Bedeutung<br />
sind, sind in den (...) festgelegten Standort- und<br />
Trassenbereichen durchzuführen. Die vorsorgliche<br />
Standort- und Trassensicherung hat Vorrang vor entgegenstehenden<br />
Planungen.”<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar trifft der Landesentwicklungsplan<br />
Umwelt folgende Festlegungen:<br />
FUNKTIONSBEREICH NATURSCHUTZ UND<br />
LANDSCHAFTSPFLEGE<br />
Naturschutz<br />
Die Ausweisung der Vorranggebiete für Naturschutz<br />
(VN) basieren auf der Grundlage der rechtskräftig<br />
festgesetzten und der geplanten Naturschutzgebiete,<br />
einschließlich der im Rahmen des Schutzgebietsnetzes<br />
Natura 2000 gemeldeten Gebiete. Aus diesem<br />
Grunde deckt sich die Abgrenzung des einzigen festgesetzten<br />
VN der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar mit dem Bereich<br />
der Ökoseen.<br />
“In den Vorranggebieten für Naturschutz (VN) kommt<br />
der Sicherung und der Entwicklung des Naturhaushaltes<br />
im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme<br />
in ihrer typischen Struktur und Vielfalt mit der<br />
charakteristischen Ausprägung der abiotischen Naturgüter<br />
und der typischen Ausstattung mit Tier- und<br />
Pflanzenarten ein Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen<br />
zu. Alle diesen Zielsetzungen zuwiderlaufende<br />
Flächennutzungen, insbesondere die Inanspruchnahme<br />
für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung<br />
und die Errichtung von Windkraftanalgen<br />
sind nicht zulässig.”<br />
Freiraumschutz<br />
In der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar sind zum einen zwischen<br />
<strong>Dillingen</strong> und Diefflen (Teile des Hüttenwaldes und<br />
angrenzende Freiflächen), in Diefflen zwischen der<br />
Straße „Augrät“ bis südlich der „Nalbacher Straße“<br />
sowie südöstlich des Hüttengeländes im Bereich der<br />
dortigen Angelweiher Vorranggebiete für Freiraumschutz<br />
(VFS) ausgewiesen.<br />
„VFS dienen dem Biotopverbund sowie der Sicherung<br />
und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener<br />
und unbebauter Landschaftsteile. {...} Das<br />
im Vorranggebiet für Freiraumschutz vorhandene<br />
ökologische Potenzial sowie die Vielfalt, Eigenart und<br />
13<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
Schönheit der Kultur<strong>land</strong>schaft ist zu sichern und zu<br />
einem Biotopverbundsystem zu vernetzen. In Vorranggebieten<br />
für Freiraumschutz sollen Kompensationsmaßnahmen<br />
für im Eingriffsbereich nicht ausgleichbare<br />
Eingriffsfolgen sowie Maßnahmen des<br />
Ökokontos in Ausrichtung auf ein zu entwickelndes<br />
Biotopverbundsystem vorgesehen werden.”<br />
FUNKTIONSBEREICH LANDWIRTSCHAFT<br />
Aufgrund der geringen Rolle der Landwirtschaft in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist das <strong>Stadt</strong>gebiet kaum<br />
von der Ausweisung von Vorrangflächen für die Landwirtschaft<br />
betroffen. Lediglich ein kleinerer Bereich<br />
nordöstlich der Ortslage Diefflen ist als Vorrangfläche<br />
für die Landwirtschaft (VL) ausgewiesen.<br />
Die Ausweisung von Vorranggebieten für Landwirtschaft<br />
dient der Sicherung der saarländischen<br />
Agrarstruktur, wobei als Grundlage für die Festlegung<br />
durch die Landesplanung die Ergebnisse der<br />
agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP) herangezogen<br />
wurden.<br />
Laut LEP Umwelt geht daher in VL “die <strong>land</strong>wirtschatliche<br />
Nutzung allen anderen Nutzungen vor. Die Inanspruchnahme<br />
<strong>land</strong>wirtschaftlicher Vorranggebiete<br />
für Zwecke der Siedlungstätigkeit (Wohnen, Industrie<br />
und Gewerbe, Dienstleistungen sowie Freizeitvorhaben)<br />
ist unzulässig.”<br />
Waldgebiete bleiben von der Ausweisung von Vorranggebieten,<br />
d.h. <strong>land</strong>esplanerischen Prioritätsfestlegungen<br />
unberührt, da der Vorrang der forstwirtschaftlichen<br />
Nutzung bereits aufgrund gesetzlicher<br />
Vorschriften gewährt wird.<br />
FUNKTIONSBEREICH WASSERWIRTSCHAFT<br />
Grundwasserschutz<br />
Das Grundwasservorkommen hängt in erster Linie<br />
vom geologischen Untergrund ab. Grundwasser wird<br />
in Gesteinen gespeichert, die über einen ausreichenden<br />
Poren- und Kluftenraum verfügen.<br />
Der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“<br />
legt zur Gewährleistung eines ausreichenden Gewässerschutzes<br />
raumbedeutsame Vorranggebiete für<br />
Grundwasserschutz (VW) fest. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
ist das Gebiet im Bereich des Dillinger Hüt-
tenwaldes sowie des nördlichen <strong>Stadt</strong>gebietes als<br />
Vorranggebiet für Grundwasserschutz ausgewiesen.<br />
Vorranggebiete für Grundwasserschutz (VW) sind als<br />
Wasserschutzgebiete festzusetzen. In VW ist das<br />
Grundwasser im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung<br />
vor nachteiligen Einflüssen zu schützen.<br />
(Ziffer 56). In der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> ist die Festsetzung<br />
von Wasserschutzgebieten im Bereich der Vorranggebiete<br />
für Grundwasserschutz noch nicht erfolgt.<br />
Folgende Wasserschutzgebiete sind aber in Planung:<br />
• Kondeler Tal, <strong>Dillingen</strong><br />
• Haienbachtal, <strong>Dillingen</strong><br />
• <strong>Dillingen</strong>-Diefflen<br />
• Nalbach<br />
Hochwasserschutz<br />
Der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“<br />
legt weiterhin zur Gewährleistung eines ausreichenden<br />
Gewässerschutzes raumbedeutsame Vorranggebiete<br />
für Hochwasserschutz (VH) fest. Für die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar weist der LEP das Vorranggebiet für<br />
Hochwasserschutz (VH) entlang der Saar und der<br />
Prims (mit Ausnahme des Hüttengeländes) aus.<br />
Laut LEP Teilabschnitt „Umwelt“ sind in Vorranggebieten<br />
für Hochwasserschutz Überschwemmungsgebiete<br />
festzusetzen. Jegliche Siedlungserweiterungen und -<br />
neuplanungen sind unzulässig. “Wenn aus überwiegenden<br />
Gründen des Wohls der Allgemeinheit in VH<br />
Flächen für bauliche Anlagen (z.B. Infrastruktureinrichtungen<br />
wie Straßen und Brücken) in Anspruch genommen<br />
werden müssen, so ist das Retentionsvermögen<br />
und der schadlose Hochwasserabfluss durch<br />
kompensatorische Maßnahmen zu sichern. Aufforstungsmaßnahmen<br />
in VH sind nur erlaubt, wenn diese<br />
nachweislich dem Hochwasserabfluss nicht entgegenstehen.”<br />
FUNKTIONSBEREICH WINDENERGIE<br />
Bis zur Änderung des LEP Umwelt, die mit Bekanntmachung<br />
vom 20.10.2011 in Kraft getreten ist, erfolgte<br />
die planungsrechtliche Steuerung der Windenergienutzung<br />
im Saar<strong>land</strong> auf der übergeordneten<br />
Ebene des Landesentwicklungsplans Umwelt. Dieser<br />
wies für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar keine Vorrangfläche<br />
für Windenergieanlagen aus.<br />
14<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
Mit der Aufhebung des Ausschlusses der Errichtung<br />
von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten<br />
wurde die Verantwortung zur Steuerung der Windenergienutzung<br />
wieder in die Hände der Gemeinde<br />
verlagert.<br />
Eine bewusste Steuerung durch planerische Vorsorge<br />
der Gemeinde war daher erforderlich, um einen ungeordneten<br />
Wildwuchs von Windenergieanlagen zu<br />
vermeiden. Diese Steuerung dient dazu, dass<br />
• konfliktreiche Standorte (Landschaftsschutz, Fremdenverkehr,<br />
Nachbarschutz) ausgeschlossen werden<br />
können und konfliktarme Standorte favorisiert<br />
werden,<br />
• potenziellen Anlagenbetreibern Rechtsicherheit<br />
gegeben wird und<br />
• durch die Transparenz des Planungsprozesses Akzeptanzprobleme<br />
auch bei Bürgern verringert<br />
werden können.<br />
Rechtliche Grundlage der Steuerung ist der sogenannte<br />
Planvorbehalt nach § 35 Abs. 3 BauGB, wonach<br />
öffentliche Belange einem Vorhaben (Windenergienutzung)<br />
in der Regel und dann entgegen stehen,<br />
wenn hierfür Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />
an anderer Stelle erfolgt sind.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar hat daher das Planungsbüro<br />
Neu<strong>land</strong> damit beauftragt im Rahmen der<br />
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, geeignete<br />
Flächen für die Windenergienutzung zu ermitteln.<br />
Dieses Gutachten ist als Anlage der Begründung zum<br />
Flächennutzungsplan beigefügt und wird mit seinen<br />
Ergebnissen im Kapitel „Themenbereich Technische<br />
Ver- und Entsorgung“ kurz wiedergegeben.<br />
FUNKTIONSBEREICH GEWERBE, INDUSTRIE<br />
UND DIENSTLEISTUNG<br />
Neben den umweltbezogenen Aspekten betreibt der<br />
Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“<br />
auch Standortvorsorge und Flächensicherung für wirtschaftspolitische<br />
Ziele des Landes. Durch die Festlegung<br />
von Vorranggebieten für Gewerbe, Industrie<br />
und Dienstleistung -VG- wird versucht, der saarländischen<br />
Wirtschaft Impulse zu vermitteln und eine aktive<br />
Ansiedlungspolitik zu unterstützen.<br />
Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistung<br />
(VG) dienen der “Sicherung und Schaffung von<br />
Dienstleistungs- und Produktionsstätten und den damit
verbundenen Arbeitsplätzen. In VG sind Betriebe des<br />
industriell-produzierenden Sektors, des gewerblichen<br />
Bereiches sowie des wirtschaftsorientierten Dienstleistungsgewerbes<br />
zulässig. Daher sind im VG in größtmöglichem<br />
Umfang gewerbliche Bauflächen, Industrie-<br />
oder Gewerbegebiete bzw. Dienstleistungs-,<br />
Technologieparks oder Gründerzentren auszuweisen.“<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist von der Festlegung von<br />
Vorranggebieten für Gewerbe, Industrie und<br />
Dienstleis tungen betroffen (VG). Es handelt sich im<br />
einzelnen um:<br />
• das Gebiet der Saaraue zwischen Pachten und<br />
Beckingen, das bereits überwiegend durch die Bebauungspläne:<br />
• Nr. 11 ”Erschließung eines Gewerbegebietes<br />
zwischen der alten B51 und der Hauptbahnlinie<br />
Saarbrücken - Trier”,<br />
• Nr. 11 A ”Gewerbegebiet”,<br />
• Nr. 11 B ”Gewerbegebiet Katzen schwänz”,<br />
• Nr. 24 A ”Gewerbepark Dornheck”,<br />
• Nr. 24 B ”Industriepark Staustufe”,<br />
• Nr. 24 C ”Gewerbepark Rundwies”<br />
belegt ist.<br />
• das bestehende Gewerbegebiet zwischen Industriestraße<br />
und Bahnlinie,<br />
• der Bereich der Dillinger Hütte sowie des Dillinger<br />
Saarhafens.<br />
Mit der Darstellung von gewerblichen Bauflächen im<br />
Bereich der o.g. Vorranggebiete trägt der Flächennutzungsplan<br />
den <strong>land</strong>esplanerischen Vorgaben<br />
Rechnung (vgl. Themenbereich Wirtschaft). Dabei<br />
sind die Vorranggebiete fast komplett bereits heute<br />
mit Gewerbe belegt (s.o.).<br />
MASSNAHMENFELD BINNENSCHIFFFAHRT<br />
Neben Vorranggebieten legt der LEP Umwelt Standort-<br />
und Trassenbereiche fest, die zur weiteren räumlichen<br />
Entwicklung des Saar<strong>land</strong>es beitragen.<br />
Der LEP Teilabschnitt „Umwelt“ weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
im Bereich des Dillinger Saarhafens einen<br />
Standortbereich für Binnenschifffahrt (BB) aus.<br />
An diesem Standortbereich “... sind Voraussetzungen<br />
für einen allgemeinen Güterverkehr zu schaffen und<br />
zu erhalten. Die Standortbereiche sind nach Möglichkeit<br />
mit Schienenanschluss zu versehen. Sie sind als<br />
Hafengebiete in die Bauleitplanung zu übernehmen.”<br />
15<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
VERKEHRSVERBINDUNGEN<br />
Um den wirtschaftlichen Austausch mit Gütern und<br />
Dienstleistungen in den Wirtschafträumen innerhalb<br />
der Europäischen Union zu gewährleisten, gilt es, die<br />
Verkehrswege Straßen, Schienen und Wasserstraßen<br />
„zu einem geschlossenen Netz zu entwickeln.“ Durch<br />
den vernetzten Ausbau der Verkehrswege soll eine<br />
Attraktivitätssteigerung des Saar<strong>land</strong>es im Verbund<br />
mit Lothringen und Luxemburg erreicht werden. Dabei<br />
wird das Verkehrswegenetz in ein abgestuftes,<br />
dreigliedriges System der Verkehrsträger Straße,<br />
Schiene und Wasserstraße eingeteilt.<br />
Straße<br />
Von dem Primärstraßennetz, das anbau- und kreuzungsfrei<br />
auszubauen ist, ist im Bereich der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar die Verbindung (Straßburg-)<br />
Saarbrücken-Merzig-Trier mit der B 51 - A 620 - A 8<br />
- B 51 betroffen.<br />
Innerhalb der nächsten Stufe, der Sekundärver -<br />
bindungen, ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar an die L174<br />
(alte B 51) angebunden. Letztlich folgen die<br />
Tertiärverbindungen, die „gegenüber den sonstigen<br />
Straßen mit Vorrang zu sicheren Verkehrswegen auszubauen<br />
sind“. Dazu zählt auch die Berück sichtigung<br />
einer angemessenen Radinfra struk tur. Die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar ist nicht an das tertiäre Straßennetz<br />
angebunden.<br />
Schiene<br />
Mit dem Dillinger Bahnhof ist die <strong>Stadt</strong> an die<br />
Primärschienenverbindung Saarbrücken – Trier – Köln<br />
/ Koblenz angebunden.<br />
Wasserstraße<br />
<strong>Dillingen</strong> liegt an einer Primärwasserstraßen -<br />
verbindung. “Die Bundeswasserstraße Saar ist von<br />
der Mündung bei Konz (Mosel) bis Saarbrücken-<br />
Malstatt als Binnenwasserstraße der Klasse Vb fertig<br />
ausgebaut, so dass dort Schubverbände bis zu einer<br />
Tragfähigkeit von 3300 t die Saar befahren können.”<br />
Die öffentlichen Häfen an der Saar sind ein Gewinn<br />
für die Wirtschaft. So ist insbesondere der Hafen<br />
Saarlouis-<strong>Dillingen</strong> für die Dillinger Hütte von<br />
Bedeutung. Hier werden vorwiegend Massengüter<br />
umgeschlagen.
ÖKOLOGISCHE<br />
GRUNDLAGEN DER<br />
PLANUNG<br />
Die ökologischen Grundlagen der Planung werden<br />
detailliert im Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar beschrieben, der parallel zum<br />
Flächennutzungsplan erarbeitet wird.<br />
Der Landschaftsplan ist ein Fachplan des Bereiches<br />
Naturschutz und Landschaftspflege zum Flächennutzungsplan.<br />
Er beinhaltet damit eine detaillierte Bestandsaufnahme<br />
und -bewertung der für die Planung<br />
relevanten naturräumlichen Begebenheiten und Naturgüter.<br />
Hierzu gehören:<br />
• Naturraum<br />
• Geologie, Untergrund und Boden<br />
• Grundwasser und Oberflächengewässer<br />
• Klima und Lufthygiene<br />
• Pflanzen- und Tierwelt<br />
Näheren Angaben zu o.g. Themenbereichen finden<br />
sich somit in der Begründung zum Landschaftsplan.<br />
SOZIODEMOGRAPHISCHE<br />
DATEN<br />
Für die Flächennutzungsplanung sind insbesondere<br />
die soziodemographischen Daten von Relevanz, aus<br />
denen Rückschlüsse auf die zukünftige Einwohner -<br />
entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar und damit auch<br />
auf den Flächenbedarf zur Ausweisung neuer<br />
Wohngebiete sowie für den Bedarf an diversen<br />
Infrastruktureinrichtungen, wie Kindergärten, Schu len,<br />
Schaffung von Arbeitsplätzen, Versorgungs ein -<br />
richtungen etc. gezogen werden können. Zur<br />
Erarbeitung einer entsprechenden Bevölkerungs prog -<br />
nose wird daher in einem ersten Schritt eine Analyse<br />
der Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre unter<br />
Beachtung der natürlichen und räumlichen Bevöl -<br />
kerungs entwicklung notwendig.<br />
16<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG VON<br />
1975-2005<br />
Über die Bevölkerungsentwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
liegen Daten seit dem Jahr 1950 vor. In<br />
die genauere Analyse fließt allerdings erst die Bevölkerungsentwicklung<br />
seit dem Jahr 1975 ein, weil ab<br />
diesem Stichtag als Grundlage der Beschreibung der<br />
Bevölkerungsentwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
genauere Angaben des Statistischen Landesamtes<br />
vorhanden sind.<br />
Aus den oben in der Tabelle aufgeführten Bevölkerungszahlen<br />
wird ersichtlich, dass die Einwohnerzahl<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im letzten halben Jahrhundert<br />
zugenommen hat. Der Bevölkerungsanstieg<br />
betrug von 1950 bis zum höchsten Bevölkerungsstand<br />
1996 16%, was absolut mehr als 3000 Einwohner<br />
ausmachte.<br />
Bei genauerer Betrachtung der Entwicklung der Einwohnerzahlen<br />
zeigt sich aber, dass es sich dabei<br />
nicht um einen kontinuierlichen Anstieg der Einwohnerzahlen<br />
handelte, sondern die Bevölkerungsentwicklung<br />
in einer Wellenbewegung verlief:<br />
• kontinuierlicher Bevölkerungsanstieg zwischen<br />
1950 und 1976<br />
• Bevölkerungsrückgang zwischen 1977 und 1987<br />
(- 1308 Einwohner)<br />
• Bevölkerungsanstieg zwischen 1987 und 1996 (+<br />
2007 Einwohner)<br />
• leichter Bevölkerungsrückgang ab 1996<br />
• 2005 stieg wiederum die Bevölkerungszahl gegenüber<br />
dem Vorjahr um etwa 150 an und ist seitdem<br />
wieder zunehmend rückläufig.<br />
Gründe dieser Entwicklung liegen in unterschiedlichen<br />
Tendenzen der natürlichen (Geburten- und Sterbeziffern)<br />
und räumlichen (Zuzüge und Fortzüge) Bevölkerungsentwicklung,<br />
aus denen sich die Gesamtbevölkerungsentwicklung<br />
zusammensetzt. Bestimmt<br />
wurden und werden diese Tendenzen der natürlichen,<br />
besonders aber der räumlichen, Bevölkerungsentwicklung<br />
zum einen durch die Altersstruktur der<br />
Bevölkerung, zum anderen aber auch durch politische<br />
und wirtschaftliche Entwicklungen in Deutsch<strong>land</strong><br />
und der Welt. So hatte z.B. die Öffnung der<br />
Grenze zur ehemaligen DDR enorme Auswirkungen<br />
auf die Bevölkerungsentwicklung.
BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG 1975-2009<br />
17<br />
1950<br />
1961<br />
1970<br />
1975<br />
1976<br />
1977<br />
1978<br />
1979<br />
1980<br />
1981<br />
1982<br />
1983<br />
1984<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
1993<br />
1994<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
18698<br />
21737<br />
21438<br />
21300<br />
21369<br />
21182<br />
21242<br />
20846<br />
20722<br />
20742<br />
20583<br />
20573<br />
20337<br />
20341<br />
20143<br />
20061<br />
21291<br />
21358<br />
21635<br />
21861<br />
22064<br />
22058<br />
21987<br />
21982<br />
22068<br />
21924<br />
21743<br />
21635<br />
21444<br />
21464<br />
21460<br />
21494<br />
21333<br />
21486<br />
21431<br />
21404<br />
21239<br />
20954<br />
206<br />
216<br />
237<br />
213<br />
190<br />
201<br />
211<br />
211<br />
201<br />
215<br />
199<br />
219<br />
246<br />
239<br />
228<br />
228<br />
224<br />
233<br />
228<br />
208<br />
192<br />
219<br />
223<br />
203<br />
192<br />
196<br />
175<br />
181<br />
185<br />
154<br />
167<br />
186<br />
195<br />
164<br />
154<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
NATÜRLICHE<br />
BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG<br />
Die natürliche Bevölkerungsentwicklung ergibt sich<br />
aus der Gegenüberstellung von Geburten- (Zahl der<br />
Geburten pro 1000 Einwohner) und Sterbeziffern<br />
(Zahl der Sterbefälle pro 1000 Einwohner). Hierbei<br />
wird deutlich, dass die Sterbeziffer die Geburtenziffer<br />
in fast allen Jahren deutlich übertrifft. Damit wäre<br />
allein durch die natürliche Entwicklung ein langsamer<br />
JAHR BEVÖLKERUNG GEBURTEN STERBEFÄLLE ZUZÜGE<br />
FORTZÜGE<br />
300<br />
308<br />
247<br />
320<br />
285<br />
247<br />
273<br />
276<br />
280<br />
253<br />
268<br />
294<br />
242<br />
260<br />
266<br />
308<br />
268<br />
273<br />
279<br />
248<br />
251<br />
258<br />
254<br />
257<br />
284<br />
251<br />
247<br />
275<br />
243<br />
267<br />
266<br />
301<br />
278<br />
256<br />
287<br />
1383<br />
1419<br />
1414<br />
1291<br />
1401<br />
1500<br />
1399<br />
1377<br />
1521<br />
1381<br />
1253<br />
1311<br />
1482<br />
1449<br />
1829<br />
1812<br />
1666<br />
1579<br />
1534<br />
1643<br />
1600<br />
1361<br />
1332<br />
1252<br />
1515<br />
1226<br />
1362<br />
1322<br />
1365<br />
1334<br />
1466<br />
1260<br />
1297<br />
1288<br />
1224<br />
1220<br />
1514<br />
1344<br />
1580<br />
1430<br />
1434<br />
1496<br />
1322<br />
1678<br />
1339<br />
1382<br />
1318<br />
1443<br />
1361<br />
1514<br />
1506<br />
1419<br />
1545<br />
1554<br />
1608<br />
1455<br />
1466<br />
1482<br />
1442<br />
1287<br />
1362<br />
1270<br />
1232<br />
1273<br />
1382<br />
1214<br />
1200<br />
1241<br />
1361<br />
1376
und stetiger Bevölkerungsrückgang um durchschnittlich<br />
50 Einwohner pro Jahr in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar zu erwarten.<br />
Sowohl die Geburten- als auch die Sterbeziffer sind<br />
dabei zufallsbedingten Schwankungen unterworfen.<br />
Die durchschnittliche Geburtenziffer liegt seit 1975<br />
auf einem durchschnittlichen Niveau von 9,6. Der<br />
Spitzenwert wurde dabei 1987 mit 12,3 erreicht, der<br />
niedrigste Wert lag bei 7,2 im Jahr 2004. Seitdem<br />
war kurzfristig wieder eine steigende Geburtenziffer<br />
zu beobachten, die aber 2009 wieder fast auf den<br />
Tiefstand von 2004 sank.<br />
Auffällig an der allgemeinen Entwicklung ist, dass der<br />
Durchschnittswert von 9,6 zumindest in den späten<br />
80er Jahren meist übertroffen wurde. In diese Zeit fiel<br />
die Familiengründungsphase der geburtenstarken<br />
Jahrgänge der späten 50er und früher 60er Jahre des<br />
20. Jahrhunderts. Ein deutlicher Trend ist hierin aber<br />
nicht zu erkennen. Seit 1997 wurde die durchschnittliche<br />
Geburtenziffer in keinem Jahr mehr erreicht.<br />
Die Sterbeziffer beträgt seit 1975 im Durchschnitt<br />
12,7 mit einem Spitzenwert von 15,1 im Jahr 1978<br />
und einem Minimalwert von 11,2 im Jahr 1994. Seit<br />
Mitte der 80er Jahre ist dabei ein leichter Rückgang<br />
der Sterbeziffer zu verzeichnen, der vermutlich auf<br />
Fortschritte in der Medizin, möglicherweise aber<br />
auch im Umweltschutz (Reduktion der Luftbelastung<br />
durch die Dillinger Hütte) zurückzuführen ist. Dieser<br />
Trend hat aber nachgelassen, so dass in den letzten<br />
Jahren wieder zunehmend höhere Sterbeziffern zu<br />
verzeichnen sind. Dies dürfte in erster Linie mit der zunehmenden<br />
Überalterung der Bevölkerung in Zusammenhang<br />
stehen.<br />
GEBURTEN UND STERBEFALLE 1975-2009<br />
18<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
RÄUMLICHE<br />
BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG<br />
Zu der räumlichen Bevölkerungsentwicklung zählen<br />
die Wanderungsbewegungen der Menschen, die<br />
sich aus der Gegenüberstellung von Zu- und Fortziehenden<br />
zusammensetzt. Diese Wanderungsbewegungen<br />
haben im allgemeinen im Gegensatz zu der<br />
natürlichen Bevölkerungsbewegungen im Saar<strong>land</strong><br />
einen größeren Einfluss auf das Wachstum der Bevölkerung.<br />
Das Wanderungsvolumen beträgt in der Regel<br />
ein Vielfaches der natürlichen Bevölkerungsbewegung.<br />
Zudem können Wanderungen relativ kurzfristig<br />
ausgelöst werden, da sie besonders durch wirtschaftliche<br />
oder politische Faktoren sowie von der Lebensqualität<br />
eines Raumes geprägt werden, während<br />
die Geburten- und Sterbeziffern über lange Zeiträume<br />
hinweg konstant bleiben.<br />
Auch das Bevölkerungswachstum in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
seit 1975 ist in erster Linie auf die Bevölkerungsgewinne<br />
aus der räumlichen Bevölkerungsentwicklung<br />
zurückzuführen.<br />
ZUZÜGE UND FORTZÜGE 1975-2009<br />
Die Zahl der Zuzüge schwankte nahezu im gesamten<br />
Untersuchungszeitraum um einen Wert zwischen<br />
1200 und 1500 jährlichen Zuzügen. Lediglich in den<br />
Jahren von 1988 bis 1995 ist ein deutlicher Anstieg<br />
der Zuzüge auf Werte deutlich über 1500, teilweise<br />
über 1800 Zuzüge zu verzeichnen. Die Zahl der<br />
Fortzüge blieb hingegen fast über den gesamten Untersuchungszeitraum<br />
in einem ähnlichen Rahmen zwischen<br />
1200 und 1600 Fortzügen.<br />
Bei einer Gegenüberstellung der Zu- und Fortzüge<br />
über den Zeitraum von 1975 bis 2005 ist keine eindeutige<br />
Tendenz zu erkennen. In den Jahren zwischen<br />
1975 und 1988 wechselten Jahre mit Wanderungsgewinnen<br />
und Jahre mit Wanderungsverlusten<br />
einander unregelmäßig ab. Auffallend ist allenfalls<br />
der hohe Wanderungsverlust von 289 Einwohnern<br />
im Jahre 1978 zum Höhepunkt der Stahlkrise.
Eine auffallende Zunahme erfahren die positiven<br />
Wanderungsbewegungen im Zeitraum zwischen<br />
1989 und 1995, bedingt im wesentlichen durch die<br />
politische Wende im Osten, insbesondere die Öffnung<br />
der Grenzen zu Ostdeutsch<strong>land</strong>. In diesem<br />
Zeitraum wurde allein in den Jahren 1989 bis 1991<br />
ein Wanderungsgewinn von 868 Einwohner verbucht.<br />
Seit 1996 hat hingegen wieder eine negative<br />
Entwicklung mit teilweise deutlichen Wanderungs ver -<br />
lusten eingesetzt. Diese Tendenz ist in erster Linie auf<br />
die Dichtbelegung der in <strong>Dillingen</strong> vorhandenen<br />
Übergangswohnheime zurückzuführen, die reduziert<br />
wurde. Hinzu kommt ein Trend zum “Wohnen auf<br />
dem Lande“, in den Neubaugebieten der Ortsrand -<br />
lagen. Vor allem junge Familien bevorzugen das<br />
Woh nen in Einfamilienhäusern gegenüber dem Woh -<br />
nen im Innenstadtbereich. Gerade die Situation der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar war in den vergangenen Jahren<br />
durch eine relative Flächenknappheit für die Er -<br />
schließung neuer Wohngebiete gekennzeichnet, was<br />
sicherlich ein Grund für die insgesamt gestiegene<br />
Zahl der Fortzüge ist.<br />
Die Jahre 1999 sowie 2007 hingegen verzeichnen<br />
wiederum deutliche Wanderungsgewinne. Grund<br />
hierfür könnte die positive Entwicklung der<br />
Stahlbranche 1999 sein, die <strong>Dillingen</strong> als Arbeitsund<br />
damit auch als Wohnstandort attraktiv macht. In<br />
diesen Zeitraum fallen auch<br />
Erschließungsmaßnahmen im Bereich großflächiger<br />
Gewerbegebiete, wie z.B. „Rundwies“), die das<br />
Arbeitsplatzangebot in der <strong>Stadt</strong> deutlich erhöhten. In<br />
den letzten beiden untersuchten Jahren überwiegen<br />
die Fortzüge aber wieder die Zuzüge. Diese Analyse<br />
der Zusammenhänge der räumlichen<br />
Bevölkerungsentwicklung kann auch durch die<br />
Untersuchung der Zuzüge und Fortzüge bezüglich der<br />
Herkunftsgebiete bestätigt werden:<br />
• zunehmende Zahl an Asylbewerbern und deutschstämmigen<br />
Aussiedlern aus Osteuropa: So lässt<br />
sich zwischen 1989 und 1995 eine deutliche Zunahme<br />
der Zuzüge aus Bereichen außerhalb<br />
Deutsch<strong>land</strong>s nachweisen, der mit der politischen<br />
Wende in Osteuropa einsetzte und mit der Verschärfung<br />
der Asylgesetzgebung langsam auf das<br />
Niveau vor diesem Zeitraum zurückgeht. Ein Spitzenwert<br />
wurde dabei im Jahr 1989, dem Jahr der<br />
Öffnung Osteuropas und des Mauerfalls verzeichnet,<br />
als die Zahl der Zuzüge über die Bundesgrenze<br />
hinweg sich verdreifachte und ein Wanderungsgewinn<br />
über die Bundesgrenze von 592 Einwohnern<br />
verzeichnet wurde.<br />
19<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
• negatives Wanderungssaldo bei Wanderungsbewegungen<br />
innerhalb des Saar<strong>land</strong>es seit 1993:<br />
Während sich in den Jahren zuvor Jahre mit Wanderungsgewinnen<br />
bei der räumlichen Bevölkerungsbewegung<br />
innerhalb des Saar<strong>land</strong>es und<br />
Jahre mit Wanderungsverlusten abwechselten,<br />
setzte seit 1993 ein deutlicher Trend mit Bevölkerungsverlusten<br />
an andere Städte und Gemeinden<br />
im Saar<strong>land</strong> ein. Dies ist wie erwähnt auf fehlende<br />
Wohnbau<strong>land</strong>reserven in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar zurückzuführen. Andere Kommunen<br />
im Umfeld von <strong>Dillingen</strong>/Saar mit großen<br />
Wohnbau<strong>land</strong>reserven, wie Überherrn, Wallerfangen<br />
oder Nalbach verzeichneten im gleichen<br />
Zeitraum deutliche Bevölkerungsgewinne. Mitte<br />
der 70er Jahre, als beispielsweise im Bereich<br />
Pachtener Heide große Wohnbauflächen erschlossen<br />
wurden, waren hingegen deutliche<br />
Wanderungsgewinne zu verzeichnen. Seit 2001<br />
überwiegen die Jahre mit Bevölkerungsgewinnen<br />
aus dem Saar<strong>land</strong>.<br />
• Wanderungsverluste zwischen <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
und Deutsch<strong>land</strong>: Bei der Wanderungsbewegung<br />
Deutsch<strong>land</strong> - <strong>Dillingen</strong>/Saar sind im Untersuchungszeitraum<br />
meist Wanderungsverluste zu verzeichnen.<br />
Die deutlichsten Verluste und die höchsten<br />
Zahlen an Fortzügen können dabei Ende der<br />
70er - Anfang der 80er Jahre, dem Höhepunkt<br />
der Stahlkrise registriert werden.<br />
• In dem guten Jahr für die Stahlindustrie 1999 hingegen<br />
wurden Wanderungsgewinne bei allen<br />
Wanderungsteilströmen beobachtet.<br />
ZUSAMMENFASSUNG<br />
Die Bevölkerungsentwicklung der <strong>Stadt</strong> Dillin -<br />
gen/Saar lässt sich zusammenfassend wie folgt beschreiben:<br />
• deutliche Zunahme der Bevölkerung vom Zweiten<br />
Weltkrieg bis 1976 infolge des deutschen Wirt -<br />
schaftswunders und der geburtenstarken Jahrgän -<br />
ge (positive natürliche und räumliche Bevölke -<br />
rungsentwicklung),<br />
• Abnahme der Bevölkerung von 1976 bis 1987 infolge<br />
negativer natürlicher und räumlicher<br />
Bevölkerungs entwicklung, die einerseits durch den<br />
Rückgang der Geburtenziffer aufgrund der<br />
Möglich keiten der Familienplanung, andererseits
durch Wanderungsverluste infolge der Stahlkrise<br />
bedingt waren,<br />
• deutliche Zunahme der Bevölkerung zwischen<br />
1987 und 1996 durch Wanderungsgewinne<br />
außerhalb der Bundesrepublik infolge des welt-<br />
20<br />
JAHR ZUZÜGE SL FORTZÜGE SL<br />
1975<br />
1976<br />
1977<br />
1978<br />
1979<br />
1980<br />
1981<br />
1982<br />
1983<br />
1984<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
1993<br />
1994<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
976<br />
974<br />
1012<br />
910<br />
924<br />
943<br />
925<br />
1023<br />
1093<br />
1049<br />
1001<br />
1042<br />
1074<br />
1042<br />
930<br />
1253<br />
1066<br />
1110<br />
976<br />
1049<br />
1042<br />
990<br />
942<br />
943<br />
1072<br />
920<br />
1044<br />
1023<br />
1016<br />
1000<br />
1097<br />
954<br />
987<br />
921<br />
886<br />
744<br />
937<br />
824<br />
1112<br />
924<br />
952<br />
973<br />
871<br />
1145<br />
957<br />
1039<br />
922<br />
1021<br />
944<br />
1132<br />
1127<br />
1042<br />
1085<br />
1114<br />
1183<br />
1099<br />
1091<br />
1111<br />
1077<br />
992<br />
1012<br />
942<br />
968<br />
953<br />
1036<br />
903<br />
900<br />
906<br />
981<br />
977<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
ZUZÜGE D FORTZÜGE D ZUZÜGE W FORTZÜGE W<br />
262<br />
238<br />
252<br />
229<br />
285<br />
237<br />
231<br />
240<br />
233<br />
223<br />
128<br />
153<br />
168<br />
181<br />
190<br />
265<br />
351<br />
226<br />
233<br />
330<br />
326<br />
221<br />
227<br />
203<br />
295<br />
175<br />
202<br />
185<br />
179<br />
194<br />
193<br />
178<br />
145<br />
210<br />
180<br />
250<br />
314<br />
344<br />
317<br />
336<br />
314<br />
320<br />
263<br />
308<br />
197<br />
224<br />
261<br />
252<br />
264<br />
267<br />
277<br />
264<br />
311<br />
239<br />
270<br />
230<br />
217<br />
238<br />
232<br />
189<br />
198<br />
233<br />
175<br />
176<br />
165<br />
199<br />
196<br />
218<br />
230<br />
241<br />
145<br />
207<br />
150<br />
152<br />
192<br />
320<br />
243<br />
114<br />
195<br />
109<br />
124<br />
116<br />
240<br />
226<br />
707<br />
294<br />
249<br />
243<br />
325<br />
264<br />
232<br />
150<br />
163<br />
106<br />
148<br />
131<br />
116<br />
114<br />
170<br />
140<br />
176<br />
128<br />
165<br />
157<br />
158<br />
weiten politischen Wandels,<br />
226<br />
263<br />
176<br />
151<br />
170<br />
168<br />
203<br />
188<br />
225<br />
185<br />
119<br />
135<br />
170<br />
153<br />
115<br />
102<br />
113<br />
149<br />
201<br />
155<br />
126<br />
158<br />
133<br />
133<br />
106<br />
152<br />
95<br />
89<br />
144<br />
181<br />
112<br />
104<br />
117<br />
150<br />
158<br />
• 1996 - 1998 Bevölkerungsrückgang infolge eines<br />
negativen innersaarländischen Wanderungs -<br />
saldos bedingt durch Änderungen der Belegung in<br />
den Übergangswohnheimen,
• Bevölkerungsgewinn im Jahr 1999 durch hohe<br />
Wanderungsgewinne infolge positiver wirtschaftlicher<br />
Entwicklungen in <strong>Dillingen</strong>.<br />
• seit 1999 Bevölkerungsabnahme mit steigender<br />
Tendenz, lediglich 2005 unterbrochen durch<br />
Wohnbau <strong>land</strong> ent wick lung seitens der <strong>Stadt</strong> sowie die<br />
Ansiedlung namhafter Gewerbe- und Industrie -<br />
betriebe und einer damit verbundenen Verbes serung<br />
des örtlichen Arbeits platzangebotes<br />
GESAMTSALDO DER<br />
BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG 1975-2009<br />
ALTERSSTRUKTUR DER BEVÖLKERUNG<br />
In der Altersstruktur der Bevölkerung haben sich in<br />
den letzten Jahren deutliche Verschiebungen ergeben.<br />
So hat der Anteil der Bevölkerungsgruppe über<br />
65 Jahre seit 1987 um 37% zugenommen. Sehr hohe<br />
Anteile an der Bevölkerung haben die durch das<br />
deutsche Wirtschaftswunder verursachten geburtenstarken<br />
Jahrgänge zwischen 1950 und 1965. Im Gegensatz<br />
dazu sind bei den 20- bis 40-jährigen stark<br />
rückläufige Zahlen festzustellen. Dies ist auf die geburtenschwachen<br />
Jahrgänge zwischen 1975 und<br />
1985 zurückzuführen.<br />
ALTERSSTRUKTUR DER BEVÖLKERUNG 2009 (VER-<br />
GLEICH ZU 1987)<br />
21<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
JAHR ALTERSSTUFE BEVÖLKERUNG<br />
1987 0 - < 5<br />
5 - < 10<br />
10 - < 15<br />
15 - < 20<br />
20 - < 30<br />
30 - < 40<br />
40 - < 50<br />
50 - < 60<br />
60 - < 65<br />
>= 65<br />
2009 0 - < 5<br />
5 - < 10<br />
10 - < 15<br />
15 - < 20<br />
20 - < 30<br />
30 - < 40<br />
40 - < 50<br />
50 - < 60<br />
60 - < 65<br />
>= 65<br />
PROGNOSE FÜR DIE<br />
KÜNFTIGE ENTWICKLUNG<br />
1033<br />
940<br />
926<br />
1263<br />
3762<br />
3256<br />
2737<br />
2726<br />
1228<br />
3420<br />
JAHR ALTERSSTUFE BEVÖLKERUNG<br />
825<br />
835<br />
1006<br />
1111<br />
2527<br />
2431<br />
3343<br />
3214<br />
1158<br />
4504<br />
Die demographischen Veränderungen und die Prognose<br />
der künftigen Einwohnerentwicklung sind von<br />
großer Bedeutung für die Bauleitplanung der Städte<br />
und Gemeinden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> hat ihre Flächenpolitik<br />
an der Einwohnerentwicklung zu orientieren,<br />
damit ein flächenschonender Umgang mit den Ressourcen<br />
Boden und Natur gewährleistet werden<br />
kann. Die demographische Entwicklung der saarländischen<br />
Bevölkerung zeigt den Trend der Zunahme<br />
der älteren Bevölkerung verbunden mit einer Abnahme<br />
der jüngeren Bevölkerung bei gleichzeitigem<br />
Rückgang der Gesamtbevölkerung. Diese Faktoren<br />
sind beim gemeindespezifischen Flächenmanage-
ment zu berücksichtigen. Eine Prognose der künftigen<br />
Einwohnerentwicklung wird vor dem Hintergrund der<br />
komplexen demographischen Veränderungen sowie<br />
weiterhin steigender Mobilität und nicht vorhersehbaren<br />
internationalen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen<br />
Veränderungen immer schwieriger. Besonderheiten<br />
auf lokaler Ebene erschweren die Prognose für<br />
die Kommunen noch zusätzlich.<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> wurde eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung<br />
bis zum Jahr 2023, dem Zieljahr<br />
des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Als Berechnungsgrundlage<br />
diente hierzu die vom Statistischen<br />
Landesamt erstellte 12. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung.<br />
Es handelt sich hierbei um<br />
eine das gesamte Saar<strong>land</strong> betreffende Bevölkerungsprognose<br />
unter Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur<br />
nach Alter und Geschlecht, der Geburten-<br />
und Sterbeziffern sowie der Wanderungsbewegungen,<br />
die für die Landkreise noch einmal regionalisiert<br />
wurde.<br />
Die nach der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung<br />
erwarteten Zahlen für den Landkreis<br />
Saarlouis wurden hier anteilsmäßig für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
umgerechnet. Laut den Angaben des Statistischen<br />
Landesamtes des Saar<strong>land</strong>es betrug der Bevölkerungsstand<br />
zum 31.12.2009 20.954 Einwohner.<br />
Bei einem Rückgang entsprechend der <strong>land</strong>kreisweiten<br />
Entwicklung wäre bis zum Jahr 2023 ein Rückgang<br />
um 1.809 Einwohner auf dann 19.145 Einwohner<br />
zu erwarten.<br />
22<br />
JAHR EINWOHNER<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
2022<br />
2023<br />
20954<br />
20813<br />
20674<br />
20537<br />
20403<br />
20274<br />
20146<br />
20018<br />
19891<br />
19763<br />
19637<br />
19512<br />
19388<br />
19266<br />
19145<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
WEITERE EINFLUSSFAKTOREN AUF DIE<br />
SIEDLUNGSENTWICKLUNG, DIE SICH AUS<br />
DER LAGEGUNST UND DEN<br />
STANDORT BEDINGUNGEN IM<br />
STADTGEBIET ERGEBEN<br />
Wie erwähnt, richtet sich die Prognose der Be -<br />
völkerungsentwicklung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> nach<br />
der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberech -<br />
nung, die für das gesamte Saar<strong>land</strong> und regionalisiert<br />
für die Landkreise gilt. D.h. die Zu- und Abnahme der<br />
Bevölkerungszahlen orientiert sich an der für das<br />
Gesamt-Saar<strong>land</strong> bzw. den Landkreis Saarlouis erwarteten<br />
Entwick lung. Bestimmte positive bzw. negative<br />
Standort faktoren der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> flossen nicht<br />
in diese Be trach tung ein. Die Prognose der Bevölke -<br />
rungs entwicklung ist damit nur als grober Orien tie -<br />
rungsrahmen zu sehen, der durch gemeindespezifische<br />
Faktoren modifiziert werden muss.<br />
So verlief in den letzten Jahren in <strong>Dillingen</strong>/Saar trotz<br />
zahlreicher Gunstfaktoren die Bevölkerungsent -<br />
wicklung deutlich negativer als prognostiziert. Hieran<br />
wird deutlich, dass ein konkretes Handlungser -<br />
fordernis vorliegt <strong>Dillingen</strong>/Saar, nachdem im gewerblichen<br />
Sektor zahlreiche Anstrengungen unternommen<br />
wurden (Erschließung mehrerer<br />
Gewerbegebiete wie ”Gewerbepark Rundwies”,<br />
”Industriepark Staustufe”), auch als Wohnstandort attraktiver<br />
zu machen. Folgende Gunstfaktoren sind dabei<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar als Wohnstandort zu<br />
nennen:<br />
• verkehrsgünstige Lage:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist direkt am Auto bahn -<br />
dreieck A 8 / A 620 gelegen. Damit sind vor allem<br />
die Arbeitsplatzschwerpunkte im Saartal<br />
(Saarbrücken, Saarlouis, Merzig) hervorragend<br />
zu erreichen. Zu den genannten Arbeitsplatzschwerpunkte<br />
besteht weiterhin mit Bussen und<br />
Bahnen ein sehr guter ÖPNV-Anschluss.<br />
• Gewerbliche Struktur in der <strong>Stadt</strong>:<br />
Auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar selbst ist schon seit<br />
Jahrhunderten einer der wichtigsten Gewerbe- und<br />
Industrieräume im Saar<strong>land</strong>. So gibt es hier mit der<br />
Dillinger Hütte, einer Alugießerei und anderen<br />
Betrieben die größten Arbeitgeber der Region. Die<br />
vorhandenen Arbeitsplätze können zu<br />
Wanderungsgewinnen, insbesondere bei den<br />
Altersgruppen zwischen 20 und 35 Jahren führen.<br />
Positive Rückkopplungen, wie steigende Geburten -<br />
zif fern sind dadurch zu erwarten.
• Hoher Wohnwert:<br />
Trotz der industriellen Prägung besitzt die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar eine Reihe von sogenannten weichen<br />
Standortfaktoren, die zu einem hohen<br />
Wohnwert der <strong>Stadt</strong> und damit zu Wanderungs -<br />
gewinnen beitragen. Zu nennen sind neben der<br />
<strong>land</strong>schaftlich reizvollen Lage im Saartal mit guten<br />
Ausflugsmöglichkeiten in den Saargau insbesondere<br />
das umfassende sportliche, kulturelle und<br />
Bildungsangebot der <strong>Stadt</strong>.<br />
WIRTSCHAFTS -<br />
STRUKTURELLE DATEN<br />
Neben den soziodemographischen Daten besitzen<br />
auch die wirtschaftsstrukturellen Daten eine große<br />
Bedeutung für die Flächennutzungsplanung. Aus den<br />
wirtschaftsstrukturellen Daten lassen sich Hinweise auf<br />
die wirtschaftliche Weiterentwicklung der <strong>Stadt</strong>,<br />
Notwendigkeiten der wirtschaftspolitischen Steuerung<br />
der <strong>Stadt</strong>entwicklung und der entsprechende Gewer -<br />
beflächenbedarf ableiten.<br />
WIRTSCHAFTS- UND ERWERBSSTRUKTUR<br />
BESCHÄFTIGTENENTWICKLUNG/<br />
SEKTORALE STRUKTUR<br />
Die Analyse der Beschäftigtenentwicklung und des räumlichen<br />
und sektoralen Strukturwandels erfolgt mit<br />
Hilfe der Statistik ”Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte<br />
am Arbeitsort” des Statistischen Landesamtes.<br />
Aufgegliedert nach Wirtschaftsabteilungen liegen<br />
damit für den Zeitraum von 1978 bis einschließlich<br />
2009 detaillierte Informationen über die Zahl der<br />
zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze bzw. Beschäftigtenfälle<br />
an Arbeitsstätten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> vor.<br />
In diesem Zeitraum ist die absolute Zahl der in dem<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar arbeitenden Personen<br />
von 10.857 auf 12.375 Personen angestiegen,<br />
was einem Anstieg von rund 14% entspricht. Von Ende<br />
der 70er Jahre bis Anfang der 90er stiegen die<br />
Beschäftigtenzahlen stetig auf den Höchststand von<br />
13292 Beschäftigten im Jahre 1992. Von 1992 bis<br />
1994 setzte eine deutliche Abnahme der Beschäftigtenzahlen<br />
ein. Seit 1995 ist die Zahl der Beschäftigten<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar konstant mit<br />
leicht steigender Tendenz auf hohem Niveau bei ei-<br />
23<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
ner Zahl knapp 13.000 Beschäftigten. Den Beschäftigungshöchststand<br />
gab es im Jahr 2004 mit 13512.<br />
Seitdem ist die Zahl aber wieder rückläufig.<br />
Die sektorale Wirtschaftsstruktur zeigt eine gewisse<br />
Monostrukturierung im <strong>Stadt</strong>gebiet von Dillin -<br />
gen/Saar auf das verarbeitende Gewerbe. So ist der<br />
sekundäre Sek tor mit rund 69% der Beschäftigten gegenüber<br />
46% im Landkreis bzw. 36% im Saar<strong>land</strong><br />
deutlich überrepräsentiert. Der Dienst leistungssektor<br />
mit 30% im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar hingegen<br />
liegt deutlich unter dem Kreisdurchschnitt von 52%<br />
und dem Landesdurchschnitt von 64%. Das deutliche<br />
Überwiegen des sekundären Sektors ist durch die<br />
Ausrichtung der Wirtschaft auf die Dillinger Hütte bedingt.<br />
So stellt die Hütte ca. 40% der Beschäftigten<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet und ca. 60% im der Beschäftigten im<br />
sekundären Sektor.<br />
JAHR WIRTSCHAFTS SEKTOR GESAMTBESCHÄFTIGTE<br />
1978 2009<br />
1978 - 2005<br />
1978 - 2005<br />
1978 - 2005<br />
Primärer Sektor<br />
Sekundärer Sektor<br />
Tertiärer Sektor<br />
In dieser Monostrukturierung ist aber eine große Gefahr<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar enthalten. Wirtschaftliche<br />
Entwicklungen, auf die die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
keinen Einfluss hat, können zu großen Arbeitsmarkt-<br />
und wirtschaftlichen Problemen und in der<br />
Folge auch zu sozialen Problemen in der <strong>Stadt</strong> führen<br />
(vgl. Stahlkrise Ende der 70er Jahre).<br />
Betrachtet man sich die Beschäftigtenzahlen im Bereich<br />
des tertiären Sektors, so ist hier im Vergleich<br />
zum Jahr 1978 ein Anstieg von ca. 9 % zu beobachten.<br />
Dies belegt, dass seitens der <strong>Stadt</strong> Bemühungen<br />
stattfinden, die eine breitere Ausrichtung der Wirtschaft<br />
verfolgen.<br />
ANALYSE / TREND DER ZUKÜNFTIGEN<br />
BESCHÄFTIGTENENTWICKLUNG<br />
Der primäre Sektor bestehend aus den Wirtschaftsbereichen<br />
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tierhaltung<br />
und Fischerei wird im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
weiterhin auf niedrigem Niveau stagnieren. Aufgrund<br />
2<br />
7397<br />
3458<br />
10857<br />
0<br />
8617<br />
3758<br />
12375
der äußerst geringen Zahl der Beschäftigten spielt er<br />
für die wirtschaftliche Entwicklung im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar keine Rolle. Die Funktionen des<br />
primären Sektors liegen heute vielmehr in dem Erhalt<br />
der Kultur<strong>land</strong>schaft und selbstverständlich auch in<br />
der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln.<br />
In den beiden anderen Sektoren ist zu erwarten,<br />
dass sich der dennoch jetzt schon erkennbare Trend<br />
in der Abnahme der im sekundären Sektor Beschäftigten<br />
zugunsten der tertiären Sektors anhalten wird.<br />
Aufgrund der Wirtschaftsstruktur in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
mit der historisch gewachsenen Bedeutung<br />
der Dillinger Hütte ist allerdings zu erwarten, dass<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar nie das sektorale Wirtschaftsgefüge<br />
des Saar<strong>land</strong>es bzw. des Landkreises Saarlouis erreichen<br />
wird. Ziel der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar muss es<br />
aber sein, eine ausgewogene, gemischte Wirtschaftsstruktur<br />
mit etwa gleichen Anteilen im sekundären<br />
und tertiären Sektor herzustellen. Insbesondere im Bereich<br />
der eigentlichen Dienstleistungen verfügt <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
dabei über ein gewisses Potenzial. Nur so<br />
kann sichergestellt werden, dass wirtschaftspolitische<br />
Krisen, insbesondere in den in dem <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar stark vertretenen Sektoren, gut kompensiert<br />
werden können.<br />
PENDLERBEZIEHUNGEN<br />
Die räumliche Trennung von Wohn- und Arbeitsstätten<br />
macht es erforderlich, dass eine Großzahl von Erwerbstätigen<br />
zwischen Wohn- und Arbeitsort pendelt.<br />
Statistisch erfasst werden allerdings nur Pendler<br />
über die Gemeindegrenzen hinweg, die innerstädtischen<br />
Pendlerbewegungen bleiben unberücksichtigt.<br />
BERUFSEIN- UND AUSPENDLER<br />
Unterschieden wird hierbei zwischen:<br />
• Auspendlern: Wohnort im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
- Arbeitsort außerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />
• Einpendlern: Arbeitsort im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
- Wohnort außerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes.<br />
Hiernach hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar am<br />
30.06.2010 13.273 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,<br />
von denen 10.920 einpendeln. 6.787 Dillinger<br />
sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.<br />
24<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
Hiervon pendeln 4.434 aus. Damit ergibt sich für <strong>Dillingen</strong><br />
ein Pendelsaldo von + 6.486.<br />
ERWERBSQUOTE<br />
Für die Ermittlung der Erwerbsquote wird die Statistik<br />
des Statistischen Landesamtes ”Sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigte” aus der Veröffentlichung<br />
„Saar län dische Gemeindezahlen“ herangezogen.<br />
Dies hat allerdings den Nachteil, dass durch diese<br />
Statistik nur ca. drei Viertel aller Erwerbstätigen erfasst<br />
werden. Inhaber und selbständig mithelfende Familienangehörige,<br />
Beamte und Soldaten sowie von der<br />
Versicherungspflicht befreite Angestellte und Arbeiter<br />
können somit nicht berücksichtigt werden. Da die Einflussnahme<br />
der Planung auf die Beschäftigtenstruktur<br />
sich an der Grundtendenz der Entwicklung orientieren<br />
soll, erfüllen die Daten zur Beschäftigtenstatistik<br />
als Planungsgrundlage jedoch ihr Ziel.<br />
Zum 30.06.2010 waren von der in dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
von <strong>Dillingen</strong>/Saar lebenden Bevölkerung 6.787 Personen<br />
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Erwerbsquote<br />
lag im Jahr 2010 bei rund 40 %.<br />
SITUATION DES HANDWERKS<br />
Die Situation des Handwerkes im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar lässt sich aus den Daten der amtlichen<br />
Handwerkszählung von 1977 und 1995 wie<br />
folgt charakterisieren:<br />
Der Betriebsstand des Handwerks in dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
von <strong>Dillingen</strong>/Saar ist laut Handwerkszählung von<br />
1995 seit 1977 - im Gegensatz zu der insgesamt im<br />
Kreis Saarlouis feststellbaren Entwicklung - von 147<br />
Betrieben auf 176 gestiegen (dies bedeutet ein Zuwachs<br />
von 15%; Kreis Saarlouis: + 12%). Die Betriebe<br />
zählten 1995 2466 Beschäftigte (1977: 1062).<br />
Der Beschäftigtenzuwachs lag mit 132% weit über<br />
dem Kreisdurchschnitt (+55%).
SIEDLUNGSGESCHICHTE<br />
ABRISS DER GESCHICHTLICHEN<br />
ENTWICKLUNG<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar feierte im Jahr 1990 ihr<br />
2000-jähriges Jubiläum. Ursprung der Entstehungs -<br />
geschichte war die Gründung einer römischen<br />
Siedlung in Pachten. Diese entstand am Kreuzungs -<br />
punkt der zwei bedeutenden Römerstraßen<br />
Metz/Mainz sowie Luxemburg/Trier/Straßburg. Die<br />
Gründung dieser Siedlung erfolgte vor dem<br />
Hintergrund der Grenzsicherung der Römer am Rhein<br />
und den Eroberungsplänen gegen Germanien. Die<br />
Römer erschlossen das Hinter<strong>land</strong>, von dem aus dann<br />
eine Versorgung des Militärs und der Bevölkerung am<br />
Rhein gesichert werden sollte.<br />
Gründe für die Ansiedlung waren zum einen die günstige<br />
topographischen Verhältnisse des Saartales,<br />
zum anderen bot die Lage an der Saar, die in römischer<br />
Zeit bereits als Verkehrsweg genutzt wurde<br />
nicht unerhebliche Standortvorteile. Hinzu kam das<br />
Vorhandensein einer Furt bei Pachten. Die Siedlung<br />
mit dem Namen “Vicus contiomagus“ (“contio“ von<br />
der Einmündung der Prims in die Saar, “magus“ bezeichnet<br />
einen Marktort), die im Jahr 275/276 zerstört,<br />
bald danach jedoch als Kastell wieder neu aufgebaut<br />
wurde, war eine der bedeutendsten ihrer Art<br />
im Saar<strong>land</strong> bzw. sogar im südwestdeutschen Raum.<br />
Nach dem Zusammenbruch der römischen Herrschaft<br />
in Pachten um das Jahr 450 besiedelten die Franken<br />
den Raum.<br />
Eine erste urkundliche Erwähnung von Pachten und<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar fand 918 statt. Beide Siedlungen<br />
gehörten zu den Pfarreien, die nach Mettlach wallfahrten.<br />
Der heutige <strong>Stadt</strong>teil Diefflen wird erstmals im<br />
14. Jahrhundert als bäuerliche Siedlung erwähnt.<br />
Wichtiges Datum für die weitere Siedlungsentwick -<br />
lung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist das Jahr 1685. In<br />
diesem Jahr nämlich erlaubte der französische König<br />
Ludwig XIV. dem damaligen Besitzer des um 1600 in<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar entstandenen Renaissanceschlosses,<br />
Marquis de Lenoncourt, eine Eisenschmelze zu gründen,<br />
womit der Grundstein zur industriellen Entwick -<br />
lung gelegt wurde.<br />
Der stark <strong>land</strong>wirtschaftlich geprägte Charakter von<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar bleibt jedoch noch bis ins 18./19.<br />
25<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
Jahrhundert bestimmend. Erst danach wird allmählich<br />
der Einfluss der industriellen Entwicklung spürbar.<br />
Eine nicht unerhebliche Rolle für die gewerblich/industrielle<br />
Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar spielte<br />
die im 18. Jahrhundert entstandene Dillinger<br />
Papiermühle, die von der Wasserkraft der Prims angetrieben<br />
wurde.<br />
In den folgenden Jahrhunderten wechselte Dillin -<br />
gen/Saar mehrmals die Zugehörigkeit. So fällt<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar nach fast 1000 Jahren Zugehörigkeit<br />
zu Lothringen im Jahr 1766 als Provinz an Frankreich,<br />
1789 wird die Herrschaft <strong>Dillingen</strong>/Saar französisches<br />
Herzogtum. 1815 fällt <strong>Dillingen</strong>/Saar an<br />
Preussen und erlebt Ende des 19. Jahrhunderts bzw.<br />
Anfang des 20. Jahrhundert die Fortschritte der<br />
Industrialisierung mit dem Bau der Straßenbeleuch -<br />
tung, des Bahnanschlusses, der Wasserleitung und<br />
verschiedener bedeutender Gebäude (Rathaus,<br />
Krankenhaus).<br />
Nach dem 1. Weltkrieg gehörte <strong>Dillingen</strong>/Saar zum<br />
französischen Protektorat und fiel nach der<br />
Saarabstimmung 1935 ans Deutsche Reich. Vom 2.<br />
Weltkrieg bis 1957 gehörte <strong>Dillingen</strong>/Saar zum eigenständigen<br />
Saar<strong>land</strong> und wurde dann wieder<br />
Deutsch<strong>land</strong> angegliedert.<br />
Die <strong>Stadt</strong>rechte erhielt die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im<br />
Jahr 1949, im Jahr 1969 wird die bis dahin eigenständige<br />
Gemeinde Diefflen eingemeindet.<br />
ENTWICKLUNG DER SIEDLUNGSSTRUKTUR<br />
Die historische Entwicklung der heutigen Siedlungs -<br />
struktur ist in engem Zusammenhang mit der oben beschriebenen<br />
historischen und wirtschaftlichen Entwick -<br />
lung in der Region und im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
zu sehen. So spiegelt sich die starke Prägung der<br />
<strong>Stadt</strong> durch die Dillinger Hütte in der Siedlungsent -<br />
wicklung wieder.<br />
Bis etwa 1700 verlief die Entwicklung der Dillinger<br />
<strong>Stadt</strong>teile, wie fast aller saarländischer Orte als<br />
Bauerndörfer bzw. vorindustrieller Siedlungen mit<br />
überwiegend Landwirtschaft betreibender Bevölke -<br />
rung langsam, aber kontinuierlich. Bedingt durch die<br />
Dillinger Hütte, die 1685 gegründet wurde, setzte der<br />
Wandel vom Bauerndorf zur industriell geprägten<br />
Arbeitersiedlung wesentlich früher ein, als in den meisten<br />
anderen saarländischen Orten.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wird <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
schon deutlich von der Stahlindustrie bestimmt. Die<br />
Landwirtschaft als Erwerbszweig wird immer bedeutungsloser,<br />
Handel und Handwerk blühen auf.<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar erfährt einen deutlichen Aufschwung,<br />
was sich auch in der Siedlungsstruktur bemerkbar<br />
macht.<br />
So entstehen zu diesem Zeitpunkt eine Reihe von markanten<br />
öffentlichen und privaten Gebäuden, wie das<br />
Alte Rathaus, der Saardom, das Alte Gymnasium, die<br />
evangelische Kirche (existiert heute nicht mehr), der<br />
Bahnhof etc.<br />
Die Stummstraße als heutige Hauptgeschäftstraße verdankt<br />
ihre Entstehung dem Weg, den die Arbeiter,<br />
die mit dem Zug nach <strong>Dillingen</strong>/Saar kamen, vom<br />
Bahnhof zu ihrem Arbeitsplatz in der Dillinger Hütte<br />
nahmen. Die zu diesem Zeitpunkt erbauten Wohnund<br />
Geschäftshäuser prägen trotz der starken<br />
Zerstörungen des 2. Weltkrieges heute noch das Bild<br />
der Innenstadt.<br />
So waren nach dem 2. Weltkrieg, bedingt dadurch,<br />
dass <strong>Dillingen</strong>/Saar als Industriestandort und bedeutender<br />
Verkehrsknoten Ziel zahlreicher Bombenan -<br />
griffe war, mehr als 50% der Wohnhäuser zerstört.<br />
Damit stammt der größte Teil der Dillinger Bausubst -<br />
anz aus dem 20. Jahrhundert, hauptsächlich sogar<br />
aus dessen zweiter Hälfte.<br />
In den 50er Jahren zeichnete sich bedingt durch die<br />
technischen Fortschritte, das sog. “Wirtschafts -<br />
wunder”, ein deutlicher Fortschritt in allen Bereichen<br />
ab. Der Wohlstand der Bevölkerung und die<br />
Bevölkerungszahl wuchs rapide, so dass neue Häuser<br />
und Straßen gebaut und umfangreiche Wohn gebiete<br />
erschlossen wurden. Zahlreiche Neubaubereiche, die<br />
sich um das <strong>Stadt</strong>zentrum und die Kleinzentren der<br />
<strong>Stadt</strong>teile gruppieren entstanden in dieser Phase des<br />
Wiederaufbaus. Damit einhergehend wurden neue<br />
Arbeitsbereiche erschlossen, insbesondere im<br />
Einzelhandelsbereich sowie im Handwerkssektor.<br />
Geschäfte, Firmen und Betriebe entstanden, bereits historisch<br />
vorhandene Betriebe wurden ausgebaut.<br />
Dies geschah zum einen gewachsenen, zum anderen<br />
in neu erschlossenen Gewerbegebieten. Besonders<br />
entlang der Hauptverkehrsstraßen (Lage gunst) entwickelten<br />
sich Misch nutzungen.<br />
26<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
Die Wohnbereiche der Innenstadt selbst entwickelten<br />
sich, bedingt durch die eingrenzende Lage der Hütte<br />
im Südwesten überwiegend nach Norden. Pachten<br />
hingegen, das im gleichen Zeitraum als<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar sich zur industriellen Kleinstadt entwickelte,<br />
eine Entwicklung von der <strong>land</strong>wirtschaftlichen<br />
Siedlung zur typischen Wohnsiedlung mit Einund<br />
Zweifamilienhäusern nahm, wuchs zum einen in<br />
der Saaraue Richtung Süden, zum anderen in<br />
Richtung Norden und Nordosten. Hier entstanden einerseits<br />
das Wohngebiet ”Pachtener Heide”, zum anderen<br />
größere Gewerbeflächen.<br />
Diefflen hingegen, als ehemals durch Landwirtschaft<br />
geprägtes Dorf, wuchs verursacht auch durch die topographischen<br />
Verhältnisse entgegen der typischen<br />
flächenhaften Entwicklung von Pachten und<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar, in diesem Zeitraum linear entlang der<br />
Hauptverbindungsstraßen Richtung Nalbach und<br />
Düppenweiler. Der Dorfkern besteht hier aus alten<br />
Ackerbürgerhäusern, die Randgebiete werden von<br />
Ein- und Zweifamilienhäuser gebildet. Der Ort selbst<br />
besitzt keinen geschlossenen Siedlungskörper.<br />
Die Zeit der Wirtschaftswunder und die Folgezeit haben<br />
folglich in allen Bereichen zu einschneidenden<br />
Ver änderungen geführt. Neben der Siedlungsstruktur<br />
spiegeln sich die Auswirkungen dieses Zeitabschnittes<br />
besonders auch in den Siedlungsgrößen wider, die<br />
sich seit 1950 z.T. mehr als verdoppelt haben. Diese<br />
Tendenz einer hohen Flächeninanspruchnahme hält<br />
bis heute an und stellt vor dem Hintergrund der zunehmenden<br />
Ressourcenknappheit des Naturgutes<br />
Boden auch für die Zukunft ein nicht zu vernachlässigendes<br />
Problem dar. Insbesondere die <strong>Stadt</strong>teile<br />
Pachten und <strong>Dillingen</strong> sind bedingt durch topographische<br />
und ökologische Restriktionen mittlerweile an<br />
den Grenzen ihres Wachstums angelangt, während<br />
Diefflen innerhalb des wenig kompakten<br />
Siedlungskörpers noch über Entwicklungspotenziale<br />
verfügt und damit Flächenspenderfunktion für die anderen<br />
<strong>Stadt</strong>teile übernehmen kann.
BESTANDSAUFNAHME UND<br />
ANALYSE<br />
METHODIK<br />
Die Erarbei tung des Flächennutzungsplanes lässt sich<br />
in folgende Arbeitsschritte aufgliedern:<br />
• Bestandsaufnahme der Nutzungen im Rahmen einer<br />
Begehung<br />
• Auswertung bestehender Bebauungspläne<br />
• Analyse des Bestandes und planungsrelevanter<br />
Konflikte.<br />
METHODIK EIGENER KARTIERUNG<br />
Die Bestandsaufnahme des Flächennutzungsplanes<br />
erstreckte sich im wesentlichen auf den Siedlungskörper<br />
und die sich unmittelbar anschließenden Randbereiche.<br />
Die Untersuchung und Analyse des Freiraumes<br />
hingegen war Aufgabe des Landschaftsplanes.<br />
Bei der Bestandsaufnahme des Siedlungskörpers wurden<br />
alle Straßenzüge detailliert hinsichtlich der hier<br />
vorhandenen baulichen- und sonstigen Nutzungen erfasst.<br />
Die Bestandsaufnahme erfolgte dabei parzellengenau,<br />
so dass auf entsprechendes Kartenmaterial<br />
zurückgegriffen werden musste. Dabei wurden Deutsche<br />
Grundkarten im Maßstab 1:5.000 verwendet.<br />
Der eigentliche Bestandsplan entstand nun auf der<br />
Grundlage der Geländeaufnahmen, die in den<br />
Maßstab 1:10.000 übertragen wurden. Dieser<br />
Maßstab wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />
und zur besseren Vergleichbarkeit mit der<br />
Planzeichnung, als Endergebnis der vorliegenden<br />
Flächennutzungsplanung gewählt.<br />
Die Nutzungsformen wurden hierbei in folgenden<br />
Gruppen zusammengefasst und mit Ausnahme des<br />
Wohnens durch farblich unterschiedliche Dreiecke<br />
bzw. die entsprechenden Symbole gem. Planzeichenverordnung<br />
in der Planzeichnung räumlich fixiert:<br />
1. Wohnen<br />
2. Dienstleistung und freie Berufe:<br />
z.B. Banken, Versicherungen, Ärzte, Architekten,<br />
Ingenieurbüros, Rechtsanwälte, Steuerberater,<br />
Frisöre, Fahrschulen, Heilpraktiker etc.<br />
3. Gastronomie:<br />
z.B. Lokale, Restaurants, Cafés etc.<br />
27<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE<br />
4. Gewerbe (außer Handwerk):<br />
z.B. verarbeitendes Gewerbe (Leichtmetall- und<br />
Metallbau, Maschinenbau), Speditionen, Tankstellen,<br />
Garten- und Landschaftsbau etc.<br />
5. Handwerk:<br />
z.B. Malerbetriebe, Schreinereien, Änderungschneiderei,<br />
Steinmetz, Bildhauerei, Dachdecker,<br />
Zimmerer, Klempnerbetriebe etc.<br />
6. Einzelhandel und Versorgung:<br />
z.B. Lebensmittelgeschäfte , Getränkehandel, Blumenläden,<br />
Bäckereien, Metzgereien, Drogeriemärkte,<br />
Textilwarengeschäfte etc.<br />
7. Land- und Forstwirtschaft<br />
8. Einrichtungen des Gemeinbedarfs:<br />
z.B. Verwaltungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten,<br />
Kirchen, Veranstaltungshallen, Feuerwehr<br />
etc.<br />
9. Öffentliche Grünflächen:<br />
z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Spielplätze, Grünanlagen<br />
etc.<br />
Zur Erfassung der Bestandssituation des Außenbe -<br />
reiches wurde die Biotopkartierung des Landschafts -<br />
planes herangezogen. Dementsprechend wurden<br />
Waldflächen- und Landwirtschaftsflächen dargestellt.<br />
AUSWERTUNG BESTEHENDER PLANUNGEN<br />
(BEBAUUNGSPLÄNE)<br />
In einem weiteren Arbeitsschritt wurden alle bestehenden,<br />
d.h. rechtskräftigen, und im Verfahren der<br />
Planaufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne<br />
und Vorhaben- und Erschließungspläne)<br />
hinsichtlich der getroffenen Festsetzungen ausgewertet.<br />
Die Festsetzungen der verbindlichen Bauleitpläne,<br />
bei denen es sich um eine gemeindliche Satzung handelt,<br />
sind entsprechend in den Flächennutzungsplan<br />
zu übernehmen.<br />
KONFLIKTANALYSE<br />
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme waren die<br />
Grundlage für eine umfassende Konfliktanalyse.<br />
Dabei wurden alle für die Fortschreibung des<br />
Flächennutzungsplanes relevanten städtebaulichen<br />
und ökologischen Konflikte erfasst und hinsichtlich ihrer<br />
Lösungsmöglichkeiten auf FNP-Ebene bewertet:
ZERSIEDLUNGSTENDENZEN<br />
Unter Zersiedlung versteht man in der Regel das unkontrollierte,<br />
flächenhafte Wachstum von Siedlun gen.<br />
Auch in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, insbesondere im<br />
<strong>Stadt</strong>teil Diefflen, erfolgten in Teilbereichen anstelle<br />
von sinnvollen Orts arron dierungen planlose, überwiegend<br />
linienhafte Sied lungserweiterungen in die<br />
freie Landschaft. Eine derartige städtebauliche Fehl -<br />
entwicklung führt zur Ausbildung sog. “Siedlungs -<br />
finger”, wie ihn auch die „Pachtener Heide“ darstellt.<br />
Eine weitere Form der Zersiedlung, die oftmals einen<br />
Ausgangspunkt der oben genannten Enttwicklung<br />
darstellt, ist das Bauen im Außenbereich durch die<br />
Errichtung einzelner Gebäude. Dabei beginnt der<br />
Außenbereich i.d.R. am Giebel des jeweils letzten<br />
Hauses. Außen- und Innenbereich sind im bestehenden<br />
Flächennutzungsplan, allerdings nicht parzellenscharf,<br />
abgegrenzt.<br />
Negative Auswirkungen einer Zersiedlung sind städtebaulicher,<br />
ökonomischer und ökologischer Art.<br />
Zersiedlungstendenzen führen zum Verlust intakter<br />
Siedlungsränder und zu erheblichen Beein träch -<br />
tigungen des Orts- und Landschaftsbildes. Daher zählt<br />
die Vermeidung entsprechender städtebaulicher<br />
Fehlentwicklungen zu den wesentlichen Vorgaben der<br />
Raumordnung und Landesplanung. Der ökonomische<br />
Aspekt in Form höherer Erschließungskosten kommt<br />
durch die Entfernung zum Ortskern, d.h. durch die<br />
längeren Wege zum Tragen. Längere Wege bedeuten<br />
gleichzeitig auch mehr Verkehr mit den entsprechenden<br />
negativen Folgen hinsichtlich der<br />
Luftqualität. Die Ausdehnung des Siedlungskörpers in<br />
die freie Landschaft geht einerseits mit einer weiteren<br />
Versiegelung von Freiflächen einher, andererseits<br />
werden oftmals Biotope zerschnitten, so dass auch<br />
aus Umweltgründen Arrondierungen in jedem Fall<br />
Siedlungserweiterungen vorzuziehen sind.<br />
STÖRENDE GEWERBEBETRIEBE<br />
Innerhalb von Bauflächen, die auf der Grundlage der<br />
Bestandsaufnahme oder von rechtskräftigen<br />
Bebauungsplänen als Wohngebiete gem. §§ 2 - 4 a<br />
BauNVO einzustufen sind und die deshalb einer besonderen<br />
Schutzbedürftigkeit unterliegen, sind in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar teilweise “störende” Gewerbe -<br />
be triebe anzutreffen. Bei der Erfassung störender<br />
Gewerbe betriebe wird allerdings nicht von einem<br />
nachgewiesenen Störgrad im emissionsschutzrechtli-<br />
28<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE<br />
chen Sinne ausgegangen. Es werden vielmehr alle<br />
Betriebe als ”störend” eingestuft, die sich aufgrund ihrer<br />
Flächeninanspruchnahme (Lagerflächen) oder ihres<br />
Erscheinungsbildes schlecht ins Ortsbild integrieren<br />
lassen unter / oder deren Betriebsabläufe das<br />
Auftreten von Emissionen (Lärm, Schadstoffe etc.) vermuten<br />
lassen und somit zu einer Beeinträchtigung der<br />
Wohnqualität im näheren Umfeld führen können.<br />
WEITERE IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE<br />
KONFLIKTE<br />
Zu den Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes durch<br />
störende Gewerbebetriebe kommen in dem<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet noch weitere immissionsschutzrechtliche<br />
Konflikte. Hierzu gehören beispielsweise Lärmbelas -<br />
tungen durch sportliche Anlagen, wie z.B. Sport- oder<br />
Tennisplätze bzw. Verkehrslärm.<br />
DISKREPANZEN - FESTSETZUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN - TATSÄCHLICHE<br />
BESTANDSSITUATION<br />
Konflikte zwischen Bestand und Planung können insbesondere<br />
dann auftreten, wenn die Festsetzungen<br />
bestehender Bebauungspläne faktisch nicht umgesetzt<br />
werden. Andererseits kann aber auch die aktuelle<br />
Nutzung, die sich abweichend vom Be bauungsplan<br />
im Laufe der Zeit entwickelt hat, städtebaulich sinnvoller<br />
sein als die ursprünglich vorgesehene Art der<br />
Nutzung. Um in solchen Fällen einer sinnvollen städtebaulichen<br />
Neuordnung auch im Hinblick auf das<br />
Baugesetzbuch zu entsprechen, kann eine Anpassung<br />
bzw. Aufhebung des entsprechenden Bebauungs -<br />
planes notwendig werden.<br />
DISKREPANZEN - DARSTELLUNG IM<br />
Z.ZT. RECHTSWIRKSAMEN FNP -<br />
TATSÄCHLICHE BESTANDSSITUATION<br />
Die städtebauliche Entwicklung ist in Teilbereichen anders<br />
verlaufen, als im z.Zt. rechtskräftigen Flächen -<br />
nutzungsplan vorgesehen. Dies betrifft insbesondere<br />
die Darstellung von Wohnbauflächen, welche im<br />
Laufe der Zeit aufgrund der zunehmenden Konzen -<br />
tration von Geschäften, Gaststätten und nicht störenden<br />
Gewerbebetrieben den Charakter von Misch -<br />
gebieten angenommen haben. Umgekehrt können<br />
aber auch im z.Zt. rechtskräftigen FNP dargestellte<br />
Gemischte Bauflächen heute überwiegend dem
Wohnen gem. § 4 BauNVO (Def. Allg. Wohn -<br />
gebiete) dienen. Die jeweilige Entwicklung ist auf die<br />
Abnahme bzw. Zunahme der Konzentration von<br />
Handels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie der<br />
i.d.R. hier zulässigen gewerblichen Betriebe zurückzuführen.<br />
Entsprechend der jeweiligen Entwicklung<br />
ändert sich auch das Störpotenzial der betreffenden<br />
Fläche.<br />
SONSTIGE STÄDTEBAULICHE KONFLIKTE<br />
An weiteren, nicht klassifizierbaren städtebaulichen<br />
Konflikten sind zu nennen:<br />
• Verfügbarkeit von Baulücken:<br />
Der überwiegende Teil der innerörtlich gelegenen<br />
baureifen Grundstücke befindet sich in privater<br />
Hand. Der Grund für die Offenhaltung der<br />
Baulücken liegt nicht in der mangelnden Nach -<br />
frage begründet, sondern ist auf die Grund haltung<br />
der Eigentümer zurückzuführen, die eine Art<br />
“Vorratspolitik” betreiben, indem sie die<br />
Baulücken bereits für ihre Nachkommen reservieren.<br />
Aber auch ältere Menschen ohne direkte<br />
Nach kommen, die den Besitz von Land mit Reich -<br />
tum, Wohlstand und Ansehen verbinden sind häufig<br />
nicht bereit ihr Grundstück zu veräußern.<br />
• brachliegende Flächen:<br />
Auf einzelnen Flächen im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar wurden bisher dort vorhandene<br />
Nut zun gen aufgegeben, ohne diese Flächen einer<br />
entsprechenden Nachfolgenutzung zuzufüh ren.<br />
Im Sinne einer ökologisch sinnvollen Sied lungs ent -<br />
wicklung sollte das Potenzial dieser Flächen durch<br />
Revitalisierungsmaßnahmen genutzt werden. Zu<br />
nennen sind hier beispielsweise Bereiche entlang<br />
der Bahnstrecke Saarbrücken - Trier.<br />
• städtebaulich - verkehrliche Konflikte:<br />
Verschiedene Straßenzüge des <strong>Stadt</strong>gebietes sind<br />
aufgrund einer ungünstigen Zuordnung verschiedener<br />
Nutzungen über das der Funktionalität und<br />
Nutzung des Straßenzuges übliche Maß hinaus<br />
durch Autoverkehr belastet (z.B. Merziger Straße).<br />
29<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE<br />
ÖKOLOGISCHE KONFLIKTE<br />
Vielerorts sind im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
ökologische Konflikte und Defizite völlig unterschiedlicher<br />
Na tur zu beobachten. Zu nennen sind beispielsweise:<br />
• ungestaltete Ortsränder:<br />
Eine optimale Einbindung der Orte, insbesondere<br />
der Ortsränder ins Landschaftsbild durch eine entsprechende<br />
Ortsrandeingrünung fehlt teilweise.<br />
Der Übergang zur freien Landschaft ist oftmals<br />
sehr abrupt, so dass Siedlungskörper und<br />
Freiraum starke Kontraste bilden. Dieser Fall tritt<br />
insbesondere ein, wenn Gewerbebetriebe die<br />
Ortseingangssituation prägen.<br />
• Bebauung in ökologisch sensiblen Bereichen:<br />
Oftmals ist die Bebauung in ökologisch sensible<br />
Bereiche vorgedrungen. Dem Schutz der natürlichen<br />
Lebensgrundlagen wurde hier nicht genügend<br />
Beachtung geschenkt. Zu nennen sind hier<br />
beispielsweise Bebauungen im Bereich von<br />
Bachauen.<br />
• fehlendes Ortsgrün:<br />
Entlang vieler Ortsdurchgangsstraßen fehlen aufgrund<br />
der Anlage von Parkflächen und<br />
Flächenversiegelungen die typischen Vorgärten,<br />
die sonst den Straßenraum prägen und ökologisch<br />
bereichern.<br />
• grossflächige Versiegelungen:<br />
Ökologische Defizite treten insbesondere in<br />
Gewerbegebieten und den <strong>Stadt</strong>teilzentren durch<br />
hohe Versiegelungsanteile und gestalterische<br />
Missstände auf. Das monotone Grau in Grau der<br />
Asphaltdecken und der Gebäudekomplexe, das<br />
hier kennzeichnend ist, wirkt sich negativ auf die<br />
Umweltpotenziale Boden, Wasser, Klima/Luft sowie<br />
das Ar tenspektrum aus. Es sind “leblose”<br />
Flächen entstanden, die als klimatische Be -<br />
lastungsräume (Hitzeinseleffekt) wirken.
BESTANDS- UND<br />
KONFLIKTANALYSE<br />
AUFBAU DES SIEDLUNGSKÖRPERS<br />
Als allgemeines Ergebnis der Bestandsaufnahme ergibt<br />
sich für die Siedlungskörper der einzelnen<br />
<strong>Stadt</strong>teile nachfolgender Aufbau. Allerdings muss vorab<br />
klargestellt werden, dass die beiden <strong>Stadt</strong>teile<br />
<strong>Dillingen</strong> und Pachten im Laufe der Jahre zusammengewachsen<br />
sind, so dass eine klare Trennung beider<br />
Siedlungskörper nicht immer erfolgen kann. Die<br />
Grenze zwischen den beiden <strong>Stadt</strong>teilen wird im<br />
Osten, mit Ausnahme des Neubaugebietes<br />
”Pachtener Heide”, in etwa durch die Bahnlinie bzw.<br />
durch die Gewerbegebiete an der Industriestraße bestimmt.<br />
Im Süden bildet die Konrad-Adenauer-Allee<br />
die Grenze zwischen den beiden <strong>Stadt</strong>teilen.<br />
PACHTEN<br />
Der <strong>Stadt</strong>teil Pachten besitzt seinen alten Ortskern im<br />
Bereich um die Kirche mit der Maximinstraße, Friedrichstraße,<br />
Brunnenstraße, Werthstraße, Mittelstraße<br />
und ”In der Lach”. Teile dieses Bereiches wurden<br />
durch den<br />
• Bebauungsplan Nr. 18 Mischgebiet ”Teilgebiet<br />
an der Maximinstraße” (1964)<br />
überplant und planungsrechtlich als MI gesichert.<br />
Im Bereich des Ortskerns konzentrieren sich auch die<br />
wichtigsten Einzelhandels-, Dienstleistungs- und öffentlichen<br />
Einrichtungen, so dass Pachten, trotz der<br />
Nähe zum <strong>Stadt</strong>zentrum von <strong>Dillingen</strong>/Saar und der<br />
damit herrschenden Konkurrenzsituation über eine<br />
gute Versorgungsstruktur mit Gütern des täglichen Bedarfs<br />
verfügt. Im Zentrum von Pachten befinden sich<br />
beispielsweise Lebensmittelgeschäfte, Metzgereien,<br />
Bäckereien, zwei Banken, Friseure, mehrere Getränkeläden<br />
und zahlreiche Gastronomiebetriebe. Auch<br />
die Ausstattung mit Handwerks- und Gewerbebetrieben<br />
in der Ortslage ist als gut zu bezeichnen und<br />
führt hier zu einem städtebaulich gewollten Nutzungsmix<br />
von Wohnen und Arbeiten. Zu nennen sind<br />
Malerbetriebe, Sanitär- und Heizungsbauer und andere<br />
Betriebe. Alle diese Betriebe fügen sich nach Art<br />
und Maß der baulichen Nutzung noch gut in die<br />
Ortslage ein und beinhalten damit ein geringes Störpotenzial.<br />
30<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
BESTANDSAUFNAHME UND -ANALYSE<br />
Weiterhin sind auch die Schulen gut in das Ortszentrum<br />
integriert.<br />
Nach dem 2. Weltkrieg entwickelte sich Pachten mit<br />
seiner Wohnbebauung, sieht man von dem Bereich<br />
”Pachtener Heide” ab, der eine Sonderstellung einnimmt,<br />
in geringem Umfang nach Norden und<br />
großflächig nach Süden. Meist erfolgten die Siedlungserweiterungen<br />
hierbei in einem orthogonalen<br />
System. Allerdings wurden die Siedlungserweiterungen<br />
mit wenigen Ausnahmen meist ohne Bebauungspläne<br />
oder vergleichbare Planungsinstrumente durchgeführt.<br />
Im Nordteil von Pachten gibt es für folgenden Bereich<br />
einen Bebauungsplan:<br />
• Bebauungsplan Nr. 10 Wohngebiet ”Teilgebiet<br />
zwischen den Straßen ‘Auf die<br />
Anthät’, Parkstraße, Am Flachsfeld und<br />
Siersburgerstraße” (1968),<br />
der ein Allgemeines Wohngebiet ausweist.<br />
Für die Süderweiterung von Pachten existieren folgende<br />
Fluchtlinien- oder Bebauungspläne über Reine<br />
oder Allgemeine Wohngebiete:<br />
• Fluchtlinienplan TO ”Wilhelmstraße”,<br />
1963,<br />
• Bebauungsplan Nr. 2 A Wohngebiet<br />
”Margarethenstraße“ (1968),<br />
• Bebauungsplan Nr. 6 B Wohngebiet<br />
”Deckersheck” (1979/1982).<br />
Besonders im Bebauungsplangebiet ”Deckersheck”<br />
befinden sich noch große nicht bebaute Freiflächen,<br />
was aus städtebaulicher Sicht negativ zu bewerten<br />
ist. Deren Bebauung ist im Bebauungsplan zwar vorgesehen<br />
aber wahrscheinlich scheiterte diese an den<br />
Grundstücksverhältnissen. Eine Verdichtung dieses<br />
Bereiches sollte daher mit erster Priorität angestrebt<br />
werden.<br />
Eine Sonderstellung in der Siedlungsentwicklung von<br />
Pachten nimmt das Wohngebiet im Bereich der Pachtener<br />
Heide ein, das bedingt durch Bahnlinie und L<br />
174 einen isolierten Charakter bezogen auf die Ortslage<br />
von Pachten besitzt. Das Wohngebiet verfügt<br />
über keinerlei Versorgungseinrichtungen des täglichen<br />
Bedarfs. Weiterhin stellt das Planungsgebiet eine<br />
völlig unorganische Siedlungserweiterung dar und<br />
fördert Zersiedlungstendenzen.
Der komplette Bereich der Pachtener Heide ist über<br />
folgende Bebauungspläne planungsrechtlich gesichert:<br />
• Bebauungsplan Nr.12 ”Stettiner Straße”<br />
(1966),<br />
• Bebauungsplan Nr.12 A ”Verlängerte<br />
Stettiner Straße” (1981),<br />
• Bebauungsplan Nr. 20 ”Erschließung eines<br />
Teilgeländes zwischen Schwimmbad<br />
und Berliner Straße” (1969)<br />
• Bebauungsplan Nr. 21 A Wohngebiet<br />
”Nördlicher Teil Pachtener Heide”<br />
(1972/1973) und<br />
• Bebauungsplan Nr. 21 A/B Wohngebiet<br />
”Erschließung eines Teilgebietes der<br />
Pachtener Heide <strong>Dillingen</strong>/Saar Nord”<br />
(1974)<br />
• Bebauungsplan Nr. 21 C „Fuchshöhl“<br />
(2006)<br />
Auch in diesem Bereich befinden sich noch verschiedene<br />
Baulücken, deren Bebauung primär angestrebt<br />
werden sollte.<br />
Weiterhin wurden auf Pachtener Gemarkung noch<br />
folgende Wohngebiete erschlossen:<br />
• Bebauungsplan Nr. 13 Wohngebiet ”Am<br />
Schwimmbad” (1966) und<br />
• Bebauungsplan Nr. 14 Wohngebiet<br />
”Schillerstraße” - Teilbereich auf Pachtener<br />
Gemarkung (1964).<br />
Diese befinden sich zwar auf Pachtener Gemarkung<br />
sind aber räumlich und funktional mehr dem <strong>Stadt</strong>teil<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar zugeordnet.<br />
Bei dem Bebauungsplan<br />
• Bebauungsplan ”Fuchshöhl” (2006)<br />
wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, innerörtliche<br />
Arrondierungsflächen primär für die Wohnbau -<br />
flächenentwicklung zu nutzen.<br />
Der Bereich westlich der „Berliner Straße“ dient der<br />
kurzfristrgen Bereitstellung von Wohnbau<strong>land</strong> im<br />
<strong>Stadt</strong>teil Pachten und stellt eine der letzten verfügbaren<br />
Flächen dar, die innerhalb der Ortslage für eine<br />
solche städtebauliche Entwicklung zur Verfügung<br />
stand.<br />
31<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
BESTANDSAUFNAHME UND -ANALYSE<br />
Neben der Wohnbauentwicklung hat sich im <strong>Stadt</strong>teil<br />
Pachten, bedingt durch fehlende Spielräume im eigentlichen<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar (Einschränkungen<br />
topographischer Natur bzw. durch<br />
Flächenansprüche der Dillinger Hütte), auch ein<br />
Großteil der gewerblichen Entwicklung vollzogen.<br />
Neben dem historisch gewachsenem Gewerbegebiet<br />
zwischen Industriestraße und Bahnlinie, das z.T.<br />
auch auf Dillinger Gemarkung liegt, entstanden in<br />
Pachten ausschließlich nördlich der Ortslage folgende<br />
gewerbliche Bauflächen, die durch Bebauungspläne<br />
gesichert wurden:<br />
• Bebauungsplan Nr. 11 ”Erschließung eines<br />
Gewerbegebietes zwischen der alten<br />
B51 und der Hauptbahnlinie Saarbrücken<br />
- Trier” (1970),<br />
• Bebauungsplan Nr. 11 A ”Gewerbegebiet”<br />
(1977),<br />
• Bebauungsplan Nr. 11 B ”Gewerbegebiet<br />
Katzenschwänz” und<br />
• Bebauungsplan Nr. 11 C ”Gewerbegebiet<br />
<strong>Dillingen</strong>-Nord“ (Aufstellungsbeschluss<br />
2010)<br />
und die Bebauungspläne<br />
• Bebauungsplan Nr. 24 A ”Gewerbepark<br />
Dornheck” (1998) und<br />
• Bebauungsplan Nr. 24 B ”Industriepark<br />
Staustufe” (1992)<br />
• Bebauungsplan Nr. 24 C ”Gewerbepark<br />
Rundwies” (1996)<br />
Diese beiden größten Gewerbegebiete im Dillinger<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet besitzen einen unmittelbaren Anschluss<br />
an die ehemalige Bundesstraße B 51, heute L 174.<br />
Zu der Autobahn A 8 wurde durch den Bau der Querspange<br />
eine direkte Verbindung geschaffen und eine<br />
Entlastung der Innenstadt von <strong>Dillingen</strong>/Saar erreicht.<br />
In diesen Gebieten wurden in den letzten Jahren<br />
mit einer Aluminiumgießerei ein bedeutender Arbeitgeber<br />
angesiedelt, es existieren aber auch noch<br />
große unbebaute gewerblich nutzbare Bereiche.<br />
Ein weiterer Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet<br />
• Bebauungsplan Nr. 5 ”Franz-Meguin-<br />
Straße / Industriestraße“ (Aufstellungsbeschluss<br />
2010)
ist derzeit im Verfahren. Dieser hat das Ziel der Ausweisung<br />
eines Gewerbegebietes sowie von Straßenverkehrsflächen<br />
(Kreisverkehrsplatz).<br />
Ein kleineres Gewerbegebiet mit dem<br />
• Bebauungsplan Nr. 34 ”Gewerbegebiet<br />
nördlich Friedhof Pachten” (1978)<br />
liegt im Norden von Pachten zwischen der Bahnlinie<br />
Saarbrücken - Trier und <strong>Dillingen</strong>/Saar - Niedaltdorf.<br />
Dieses Gewerbegebiet besitzt keinen unmittelbaren<br />
Anschluss an die L 174 und an die Querspange L<br />
347.<br />
An das ”Gewerbegebiet Katzenschwänz” grenzt jenseits<br />
der Verbindungsstraße nach Beckingen noch ein<br />
Sondergebiet mit großflächigem Einzelhandel an.<br />
Hier befindet sich ein SB-Warenhaus mit innenstadtrelevanten<br />
Sortimenten (Lebensmittel) und ein Möbelhaus.<br />
Eine besondere Rolle kommt noch dem Gewerbegebiet<br />
• Bebauungsplan Nr. 22 A ”Zentralfriedhof”<br />
(1976),<br />
zu, wo lediglich Gewerbenutzungen untergebracht<br />
sind, die im funktionalen Zusammenhang zum Sondergebiet<br />
des Zentralfriedhofes stehen.<br />
Die Siedlungsentwicklung in Pachten der letzten Jahrzehnte<br />
trug aber nicht nur den Grunddaseinsfunktionen<br />
Wohnen und Arbeiten Rechnung, sondern beachtete<br />
auch in einem besonderen Maße die wachsenden<br />
gesellschaftlichen Ansprüche an eine aktive<br />
und passive Freizeitgestaltung.<br />
So ist als Sondernutzung am westlichen Ortsrand von<br />
Pachten in optimaler Zuordnung zu dem Naherholungsbereich<br />
ein Sondergebiet vorhanden, für das<br />
der allerdings nicht rechtskräftige<br />
• Bebauungsplan Sondergebiet Nr. 9<br />
”Sportzentrum Pachten” (1993)<br />
besteht. Hier befindet sich ein Sportplatz, eine Tennishalle<br />
und sechs Tennisplätze, ein gemeinsames<br />
Clubhaus und eine Reithalle mit Dressur- und Springplatz<br />
sowie im nordöstlichen Teil ein Schützenhaus<br />
mit angrenzender Bogenschießanlage.<br />
Zumindest für die Bogenschießanlage besteht Rechtskraft<br />
durch den<br />
32<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
BESTANDSAUFNAHME UND -ANALYSE<br />
• Bebauungsplan Sondergebiet Nr. 9 a<br />
”Sportzentrum Pachten - Bogenschießanlage”<br />
(2005)<br />
Desweiteren ist ein weiterer Sportplatz im nördlichen<br />
Teil geplant. Mögliche Immissionsschutzrechtliche<br />
Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung werden<br />
durch Lärmschutzwälle vermieden.<br />
Zusätzlich entstand auf Pachtener Gemarkung auch<br />
das Dillinger Freibad. Auch der sogenannte Solarpark<br />
liegt zum Großteil auf Pachtener Gemarkung.<br />
Bei diesem Bereich, der durch den<br />
• Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet ”Solarpark”<br />
(1997)<br />
• Bebauungsplan Nr. 4 b „Vogelspitz“<br />
(2009)<br />
gesichert wurde, handelt es sich um einen naturnah<br />
gestalteten Naherholungspark, in dem den Bürgern<br />
die Vorteile und Vorzüge der Solar energienutzung<br />
plastisch und in einem ansprechendem Ambiente vermittelt<br />
werden sollen. Neben der Parkanlage werden<br />
hier ein solarpädagogisches Informations- und Entwicklungszentrum,<br />
ein Plus Energie Haus, eine Erdzeitenuhr,<br />
eine Sonnenuhr und solare Kunstobjekte<br />
errichtet. Weiterhin ist es Ziel dieses Bebauungsplanes<br />
den westlichen <strong>Stadt</strong>rand von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
zwischen Konrad-Adenauer-Allee und Brückenstraße<br />
neu zu gestalten. So soll hier westlich der Eissporthalle<br />
ein Hotelstandort realisiert werden, von dem aus<br />
der Solarpark mit dem o.g. Nutzungen entwickelt<br />
werden wird. Dieser soll in eine ab schließende Siedlungsrandgestaltung<br />
in Form eines Ein- bis Zweifamilienhausgebietes<br />
”Vogelspitz” übergehen. Der Bebauungsplan<br />
Nr. 4 b ist hierbei als Satzung beschlossen,<br />
wurde aber noch nicht öffentlich bekannt gemacht, so<br />
dass er keine Rechtskraft erlangen konnte. Weiterhin<br />
sollen die ökologischen Ausgleichsbereiche der Saaraue<br />
mit der Siedlungslage vernetzt werden. Der weltbekannte<br />
Wiener Künstler und Architekt Friedensreich<br />
Hundertwasser konnte für die Realisierung dieser<br />
Vorhabens gewonnen werden (vgl. auch Kapitel<br />
Sport, Freizeit und Erholung).<br />
DILLINGEN/SAAR<br />
Die städtebauliche Situation in der Innenstadt wird im<br />
besonderen Maße durch die Dillinger Hütte bestimmt.<br />
Diese nahm zum einen aufgrund ihrer großen<br />
Flächenansprüche Einfluss auf die Form und Richtung
der Siedlungsentwicklung, zum anderen bestimmte<br />
sie auch die städtebauliche Struktur mit.<br />
So entwickelte sich das <strong>Stadt</strong>zentrum, wie bereits erwähnt,<br />
zwischen Bahnhof und Dillinger Hütte, entlang<br />
der Wege, die von den Arbeiter auf ihrem Weg zur<br />
Arbeit genommen wurden. Das <strong>Stadt</strong>zentrum umfasst<br />
somit die Bereiche Stummstraße, Lotteriestraße,<br />
Kirchenstraße, Odilien platz mit Saardom,<br />
Kelkelstraße und Teile der Hütten werkstraße. Hier entstand<br />
in den Jahren 1975 / 1976 die erste saarländische<br />
Fußgängerzone. In diesem Bereich sind auch<br />
die wichtigsten Einzelhandels, Versorgungs-,<br />
Dienstleistungs- und Verwaltungsein richtungen untergebracht.<br />
Neben der Einrichtung der Fußgängerzone<br />
wurden in den letzten Jahren beträchtliche Anstren -<br />
gungen unternommen, um die <strong>Stadt</strong> auch gegenüber<br />
dem Konkurrenzzentrum Saarlouis als Einkaufs-,<br />
Arbeits- und Wohnstadt noch attraktiver zu machen.<br />
Zum Teil erfolgte dies durch städtebauliche Ideen -<br />
wettbewerbe, aus denen Bebauungspläne entwickelt<br />
wurden.<br />
Zu nennen sind:<br />
• Bebauungsplan Nr. 15 ”Bahnhofsvorplatz”<br />
(1976),<br />
durch den die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen zur Errichtung des neuen<br />
Rathauses geschaffen wurden.<br />
• Bebauungsplan Nr. 16 ”Altstadt <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
- Südlicher Teil” (1985):<br />
Dieser Bebauungsplan, dessen Verfahren nicht<br />
zum Abschluss gebracht wurde, schuf zum einen<br />
die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur<br />
Randbe bauung des Markt platzes und damit zur<br />
räumlichen Fassung des Platzes und der angrenzenden<br />
Straßenzüge. Zum anderen wurde hierdurch<br />
auch die Sanierung der Innenstadt vorbereitet,<br />
wo wieder tradierte Strukturen entstehen sollen,<br />
die ein angenehmes Wohnen und Leben in<br />
der <strong>Stadt</strong> versprechen.<br />
• Bebauungsplan Nr. 19 ”Nachtweidstraße<br />
/ Odilienplatz” (1985):<br />
Dieser Bebauungsplan ist ebenfalls in<br />
Zusammenhang mit der Altstadtsanierung zu sehen<br />
und sollte zu einer attraktiveren Gestaltung<br />
der Fußgängerzone auch als Treffpunkt für Jung<br />
und Alt beitragen.<br />
33<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
BESTANDSAUFNAHME UND -ANALYSE<br />
• Bebauungsplan Nr. 37 ”Umgehung Hüttenwerkstraße”<br />
(1995, nicht bekannt gemacht):<br />
Durch diesen Bebauungsplan wurde das Problem<br />
des Durchgangsverkehrs in der Hüttenwerkstraße<br />
gelöst und die Voraussetzungen geschaffen, diesen<br />
Abschnitt in einen verkehrsberuhigten<br />
Geschäftsbereich umzuwandeln.<br />
Der in Aufstellung befindliche<br />
• Bebauungsplan Nr. 30 “Merziger Straße<br />
/ Jahnstraße” (Aufstellungsbeschluss<br />
2009)<br />
schafft derzeit die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen zur Ansiedlung eines<br />
Lebensmittelvollsortimenters und eines Fachmarktes in<br />
Innenstadtnähe.<br />
Ähnliche Zielvorstellungen verfolgte der<br />
Bebauungsplan<br />
• Bebauungsplan Nr. 15 a “Einkaufszentrum<br />
Schubertstraße” (2011),<br />
durch den die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
zur Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes<br />
(Schwerpunkt Lebensmittelversorgung) und eines<br />
Drogeriemarktes geschaffen wurden.<br />
Nicht störende Gewerbe-, Dienstleistungs- und<br />
Gastronomienutzungen greifen aber auch entlang der<br />
L 174 sowie nördlich der Innenstadt bis etwa zur<br />
Friedrich-Ebert-Straße in die Wohnbebauung über, so<br />
dass hier ein typisches Mischgebiet entstand.<br />
Die Wohnbauentwicklung der heutigen Innenstadt<br />
von <strong>Dillingen</strong>/Saar entwickelte sich zunächst ohne eigene<br />
Bebauungsplanung in Richtung Diefflen zwischen<br />
Dillinger Hütte und den Forstflächen des<br />
Hüttenwaldes. Lediglich für den Bereich des<br />
• Bebauungsplan Nr. 14 Wohngebiet<br />
”Schillerstraße” - Teilbereich auf Dillinger<br />
Gemarkung (1964)<br />
existiert mittels Bebauungsplan Baurecht.<br />
Inmitten dieser Wohnbauflächen liegt das Gästehaus<br />
der Dillinger Hütte mit seinen großzügigen Anlagen.<br />
Nach 1960 entstand auch jenseits der Bahnlinie, im<br />
sogenannten <strong>Stadt</strong>teil ”Überm Berg” in Richtung
Wallerfangen Wohnbau<strong>land</strong>. Hier gibt es folgende<br />
Bebauungspläne, in denen im Gegensatz zu den<br />
Wohngebieten im <strong>Stadt</strong>teil Pachten kaum noch<br />
Baulücken vorhanden sind:<br />
• Fluchtlinienplan TOS ”Asterstraße“<br />
(1963)<br />
• Bebauungsplan Nr. 1 Wohngebiet ”Zwischen<br />
den Straßen ‘Am Römerkastell’,<br />
Brückenstraße, Lilienstraße und Geranienstraße“<br />
(1967)<br />
• Bebauungsplan Wohngebiet Nr. 3 D<br />
”Hemmersdorfer Straße” (1969),<br />
• Bebauungsplan Nr. 3 E Wohngebiet<br />
”Creuzwalder Ring” (1969)<br />
Die gewerbliche Entwicklung von <strong>Dillingen</strong>/Saar vollzog<br />
sich in erster Linie entlang der Bahnlinie<br />
Saarbrücken - Trier. So befinden sich Teile des<br />
Gewerbegebietes an der Industriestraße auf Dillinger<br />
Gemarkung. Weitere gewerbliche Nutzungen existieren<br />
im Bereich des ehemaligen Schlachthofes sowie<br />
an der Uferstraße. Hier wurden durch den<br />
• Bebauungsplan Nr. 25 ”An der Uferstraße”<br />
(1993) sowie dessen Teiländerung<br />
(2001)<br />
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung<br />
eines Baumarktes geschaffen.<br />
Freizeiteinrichtungen, d.h. Sportanlagen u.ä. finden<br />
sich in erster Linie konzentriert in Ortsrandlage.<br />
DIEFFLEN<br />
Der <strong>Stadt</strong>teil Diefflen weist keinen in sich geschlossenen,<br />
homogenen sondern vielmehr einen auseinandergezogenen,<br />
stark zersiedelten Siedlungskörper auf.<br />
Die unterschiedlichen Entstehungszeiten der Siedlungsteile<br />
sind an den verschiedenen Erschließungssystemen<br />
auf den ersten Blick deutlich ablesbar. Der<br />
ursprüngliche Teil erstreckt sich straßenbegleitend<br />
entlang der heutigen Hauptverkehrsstraßen (Nalbacher<br />
Straße, Düppenweilerstraße, “In der Schlung“,<br />
Beckinger Straße), die Grundstücke weisen oftmals<br />
unregelmäßige, an den i.d.R. nicht linearen Straßenverlauf<br />
angepasste Zuschnitte auf.<br />
34<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
BESTANDSAUFNAHME UND -ANALYSE<br />
Die später entstandenen Neubaugebiete hingegen<br />
zeichnen sich durch lineare, orthogonale Straßenzüge<br />
und Grundstückszuschnitte aus.<br />
Zwischen den einzelnen Teilbereichen liegen ausgeprägte<br />
Grünbereiche, die teilweise ein Potenzial zur<br />
Ausweisung neuer Wohnbauflächen darstellen und<br />
somit in die in diese Flächennutzungsplanung integrierte<br />
Bauflächen untersuchung eingestellt wurden.<br />
Der Siedlungskörper Diefflens wird im Süden begrenzt<br />
durch die L 143, im Norden bildet die Gemarkungsgrenze<br />
in Teilbereichen die Grenze. Nach<br />
Osten hin geht die Bebauung entlang der Nalbacher<br />
Straße ohne erkennbare Siedlungs zäsur in die Bebauung<br />
der Gemeinde Nalbach über.<br />
Der eigentliche Ortskern im Sinne des Versorgungszentrums<br />
ist im Bereich der Kirche, insbesondere im<br />
Kreuzungsbereich von Düppenweiler- und Nalbacher<br />
Straße, im Umfeld des neu gestalteten Dorfplatzes<br />
Diefflen zu finden.<br />
Hier sind Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe<br />
sowohl zur Deckung des Grundbedarfs (Metzgerei,<br />
Bäckerei etc.) als auch für den spezifischeren (aperiodischen)<br />
Bedarf (Reisebüro, Frisör, Haushaltwaren<br />
etc.) angesiedelt (Mischnutzung). Auch das Gemeindehaushaus<br />
von Diefflen liegt hier. Im Handwerksund<br />
Gewerbebereich sind in der Ortslage wenige Betriebe<br />
zu finden, die aber z.T. immissionsschutzrechtliche<br />
und gestalterische Probleme bereiten. Zu nennen<br />
sind ein Fensterbau-Betrieb in der Richard Wagner<br />
Straße sowie ein Beerdigungsinstitut in der Nalbacher<br />
Straße.<br />
In den 50er Jahren wuchs Diefflen zunächst in Richtung<br />
Südwesten. Hier wurde durch den<br />
• Fluchtlinienplan Wohngebiet Nr. 42 ”An<br />
der Blumenstraße” (1958),<br />
Baurecht geschaffen.<br />
In den folgenden Jahren vollzog sich die Siedlungsentwicklung<br />
vorwiegend in Richtung Norden, wo mit<br />
dem Bereich Siedlung auch ein etwas älterer Teil des<br />
Siedlungskörper bereits bestand, der keinen direkten<br />
Zusammenhang mit der Ortslage mehr aufwies. Hier<br />
entstanden auf der Grundlage folgender Bebauungspläne<br />
neue Wohngebiete:<br />
• Bebauungsplan Nr. 57 B ”In der Schlung,<br />
an der Kufergrät” (1972)
• Bebauungsplan Nr. 58 A Wohngebiet<br />
”Im Waldwinkel” (1982),<br />
• Bebauungsplan Nr. 67 A Wohngebiet<br />
”Am Fürstenwald” (1967)<br />
• Bebauungsplan Nr. 61 ”Erschließung eines<br />
Wohnbaugebietes beiderseits der Litermontstraße”<br />
(1976).<br />
Erst in den letzten Jahren wurden Anstrengungen unternommen<br />
durch geschickte Ausweisung neuer<br />
Wohnbauflächen wieder einen kompakteren, weniger<br />
zersiedelten Siedlungskörper herbeizuführen. Zu<br />
nennen sind hier die Bebauungspläne:<br />
• Bebauungsplan Nr. 48 ”Im Klostergelände”<br />
(1996),<br />
• Bebauungsplan Nr. 62 ”Ostwärts Litermontstraße”<br />
(1983).<br />
• Bebauungsplan ”Dr. Alois Lehnert Weg”<br />
(1998).<br />
Fast allen genannten Baugebieten ist eine große Zahl<br />
von Baulücken gemeinsam. Eine Verdichtung dieses<br />
Bereiches sollte daher mit erster Priorität angestrebt<br />
werden. Der Bebauungsplan ”Ostwärts Litermontstraße”<br />
ist bisher noch nicht vollständig umgesetzt.<br />
Mit dem<br />
• Bebauungsplan Nr. 68 ”Hinterm Fürstenwald”<br />
(2000, nicht bekannt gemacht),<br />
soll in erster Linie die ordnungsgemäße Rekultivierung<br />
der Folgen des ehemaligen Kiesabbaus vorangetrieben<br />
werden.<br />
Durch die Bebauungspläne<br />
• Bebauungsplan Nr. 69 ”Kappesheck /<br />
Großgarten” (2009),<br />
• Bebauungsplan Nr. 70 “Fürstenwald /<br />
Schlungenflur” (2009)<br />
sollen einerseits Flächen für die Naherholung geschaffen<br />
werden, über die der <strong>Stadt</strong>teil Diefflen nicht<br />
in ausreichendem Maße verfügt, andererseits sollen<br />
hier Ausgleichsflächen für den ökologischen Ausgleich<br />
bereit gestellt werden. Weiterhin ermöglicht<br />
die Ausweisung von Wohnbauflächen hier, der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong> die Möglichkeit, die derzeit unstrukturierten<br />
Ortsgrenzen abschließend zu definieren.<br />
35<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
BESTANDSAUFNAHME UND -ANALYSE<br />
Im Jahr 2011 Rechtskraft erlangte<br />
• Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.<br />
71 “Solarpark Diefflen“.<br />
Hierdurch wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten<br />
geschaffen, eine Sand- und Kiesgrube zur Errichtung<br />
einer Photovoltaikfreiflächenanlage umzunutzen.
THEMENBEREICH WOHNEN<br />
Aufbauend auf den soziodemographischen Daten<br />
und der Bestands- und Konfliktanalyse des Siedlungskörpers<br />
können folgende Ziele für die Wohnbau -<br />
flächenentwicklung erarbeitet werden:<br />
ALLGEMEINE ZIELE<br />
FüR DIE WEITERE ENTWICKLUNG<br />
Für die Wohnsiedlungsentwicklung der <strong>Stadt</strong> Dillin -<br />
gen/Saar werden unter Beachtung der beschriebenen<br />
übergeordneten Vorgaben der Raum- und Lan des -<br />
planung und der in § 1 Abs. 6 BauGB genannten all -<br />
gemeinen Planungsgrundsätze folgende Ziel vor -<br />
stellungen formuliert, die sofern keinen anderen<br />
Belangen Vorrang einzuräumen ist, zu beachten sind:<br />
• Ausweisung ausreichender Wohnbauflächen zur<br />
Sicherung der Eigenentwicklung der einzelnen<br />
Ortsteile und zur Weiterentwicklung des zentralen<br />
Ortes<br />
• Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes<br />
bei der Planung:<br />
• Vermeidung exponierter Standorte<br />
• Neuausweisung von Wohnbauflächen, die den<br />
Kriterien Innenentwicklung, Ortsabrun dung<br />
oder <strong>land</strong>schaftsbildgerechter Siedlungs er we i -<br />
te rung entsprechen, um weitere Zersied -<br />
lungsten denzen zu vermeiden<br />
• Umweltgerechte Planung durch<br />
• flächensparendes, verdichtetes Bauen unter<br />
Beachtung der örtlichen Strukturen<br />
• Schonung aus Sicht des Biotop- und Arten -<br />
schutzes wertvoller Bereiche<br />
• Freihaltung von Auenbereichen als Retentionsund<br />
Überschwemmungsbereiche sowie klimaökologisch<br />
bedeutender Kaltluftabflussbahnen<br />
• Bevorzugung von zentrumsnah gelegenen Flä chen<br />
zur Verkehrsvermeidung, da hier eine größere<br />
Nähe zu Versorgungseinrichtungen sowie zum<br />
ÖPNV-Netz besteht<br />
• Wirtschaftliche Erschließung neuer Wohnbau flä -<br />
chen.<br />
Allerdings ist die Siedlungsentwicklung besonders in<br />
den <strong>Stadt</strong>teilen Pachten und <strong>Dillingen</strong>/Saar durch<br />
zahlreiche Restriktionen, wie Wald, Lage in der<br />
36<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WOHNEN<br />
Saaraue, Dillinger Hütte und andere Flächenan sprü -<br />
che sehr stark eingeschränkt, so dass die o.g. allgemeinen<br />
Zielvorstellungen nicht immer in ihrer Gesamt -<br />
heit Beachtung finden können (vgl. Be schreibung der<br />
geplanten neuen Wohnbau flächen).<br />
PLANUNG IM BESTAND<br />
Konkret sind für die zukünftige Entwicklung des derzeitigen<br />
Siedlungsbestandes folgende Maßnahmen<br />
zur Konfliktlösung bzw. Konfliktminimierung geplant:<br />
1. In den <strong>Stadt</strong>teilen Pachten und <strong>Dillingen</strong>/Saar gibt<br />
es kaum Zersiedlungstendenzen, d.h. die Sied -<br />
lungskörper sind sehr kompakt, ein Bauen im<br />
Außenbereich existiert fast nicht. Die vorhandenen<br />
Siedlungsfinger wie die Pachtener Heide beruhen<br />
auf städtebaulichen Planungen (Bebauungs plä -<br />
nen). Anders sieht die Situation im <strong>Stadt</strong>teil<br />
Diefflen aus, wo zahlreiche Siedlungsfinger bestehen,<br />
aber auch einzeln im Außenbereich stehende<br />
Gebäude vorhanden sind. Weitere Zersiedlungs -<br />
er scheinungen sollen folgender maßen vermieden<br />
werden:<br />
Isoliert im Außenbereich stehende einzelne<br />
Wohngebäude werden auch weiterhin als Außen -<br />
bereich, d.h. im Regelfall als Fläche für die<br />
Landwirtschaft dargestellt. Es erfolgt also keine<br />
nachträgliche Legalisierung dieser Gebäu de<br />
durch Darstellung als Baufläche.<br />
Hinsichtlich der im Rahmen der Bestands aufnahme<br />
und -analyse beschriebenen Siedlungs finger ist eine<br />
Konfliktlösung nicht mehr möglich. Hier wird im<br />
Flächennutzungsplan der tatsächliche Siedlungs -<br />
be stand, allerdings in einer sehr engen Abgren -<br />
zung, dargestellt, um weitere Zer sied lungs ten den -<br />
zen und eine weitere Aus deh nung der Siedlungs -<br />
finger zu vermeiden.<br />
2. Die beschriebenen störenden Gewerbebetriebe<br />
sollten möglichst aus der Ortslage verlagert werden.<br />
Hierzu wurden ausreichend Gewerbe flächen<br />
in aus Sicht des Immissionsschutzes günstigerer<br />
Lage ausgewiesen bzw. sind in der <strong>Stadt</strong> noch vorhanden.<br />
Dieses Problem ist im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar zumindest im Bereich typischer<br />
Wohnbereiche aber wenig verbreitet. Meist handelt<br />
es sich hierbei um kleinere Handwerksbe -<br />
triebe, bei denen es durch den Einsatz von<br />
Maschinen bzw. Verkehr zu Lärmbelastungen
kommen kann. Diese Bereiche werden im Flächen -<br />
nutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt.<br />
Somit wird diesen Betrieben zwar Bestands schutz<br />
gewährleistet, aber keine Erweiterungs möglichkeit<br />
in einem die Wohnnutz ung störenden Maße zugelassen.<br />
Die restlichen Gewerbebetriebe mit Störpotenzial<br />
sind überwiegend innerhalb als gemischte<br />
Bauflächen dargestellten Bereichen gelegen, so<br />
dass hier das Konfliktpotenzial geringer ist. Aber<br />
auch hier sollte auf eine Verlagerung der Betriebe<br />
bzw. auf Einhaltung der im Städtebau zu beachtenden<br />
Immissionsrichtwerte gedrängt werden.<br />
Insbesondere bei möglichen Erwei terungen dieser<br />
Betriebe ist die DIN 18005 ”Schallschutz im<br />
Städtebau” zu beachten.<br />
3. Bereiche, in denen nach den Ergebnissen der<br />
Bestandsaufnahme die Wohnnutzung eindeutig<br />
dominiert, werden im Regelfall als Wohnbau -<br />
flächen ausgewiesen. Ausnahmen sind zentrumsnahe<br />
Bereiche bzw. Bereiche entlang der<br />
Hauptverkehrsachsen bzw. in deren Einwirkungs -<br />
bereich. Hier soll sich im Sinne eines engen<br />
Nebeneinander von Wohnen, Arbeiten und Ver -<br />
sor gen eine mehr gemischte Struktur entwickeln.<br />
Entlang der Hauptverkehrs achsen kommt noch hinzu,<br />
dass aufgrund der hier herrschenden verkehrsbedingten<br />
Lärmbelas tung, gesunde Wohnverhält -<br />
nisse auch nicht immer gewährleistet werden können.<br />
Der Flächennutzungsplan übernimmt in seinen<br />
Darstellungen die Wohngebietsfest setzungen der<br />
beschriebenen Bebauungspläne.<br />
NEUPLANUNG VON WOHNBAUFLÄCHEN<br />
Der aktuelle Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt<br />
„Siedlung“ (Stand: 04. Juli 2006), stellt die Weichen<br />
für die erforderliche Anpassung der Wohnsiedlungs -<br />
ent wicklung der saarländischen Gemeinden an die<br />
absehbaren bzw. bereits laufenden Prozesse der demografischen<br />
Entwicklung (sinkende Bevölkerungs -<br />
zahlen, zunehmende Alterung der Gesellschaft).<br />
Die Festlegung des Wohnungsbedarfes für die einzelnen<br />
Gemeinden erfolgt anhand raumordnerischer<br />
Kriterien, die sich an folgenden Punkten orientieren:<br />
37<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WOHNEN<br />
• den übergeordneten Prinzipien der<br />
Gleichwertigkeit, der Nachhaltigkeit, der dezentralen<br />
Konzen tration, der kompakten<br />
Siedlungsstrukturen sowie der<br />
Anpassungserfordernis an den demografischen<br />
Wandel<br />
• den raum- und siedlungsstrukturellen Leitvorstel -<br />
lungen und Zielen sowie<br />
• den jeweiligen kommunalen Einwohnerzahlen des<br />
statistischen Landesamtes.<br />
Der Wohnungsbedarf wird als Verhältniszahl zum aktuellen<br />
Einwohnerbestand in Wohnungen pro 1.000<br />
Einwohner und Jahr normativ festgelegt.<br />
Der Verteilungsschlüssel orientiert sich an übergeordneten<br />
Prinzipien sowie den wesentlichen raumordnersichen<br />
Festlegungen zur Zentralörtlichkeit und der<br />
Achsenanbindung. Darüber hinaus spielen das jeweilige<br />
Einwohnerpotenzial der Gemeinde und der<br />
Gemeindeteile sowie raumrelevante Attraktivi -<br />
tätsmerkmale der jeweiligen Gemeinde eine gewichtige<br />
Rolle.<br />
Unter den gegegeben Rahmenbedingungen gibt der<br />
Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />
zur <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar folgende Vorgaben:<br />
• Wohnungsbaubedarf:<br />
3,5 Wohnungen pro 1.000 Einwohner und Jahr für<br />
das gesamte Gemeindegebiet<br />
Gemäß Ziffer 34 des LEP-Teilabschnitt „Siedlung“<br />
werden alle vorhandenen Baulücken innerhalb rechtskräftiger<br />
Bebauungspläne nach § 30 BauGB, im<br />
Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach §<br />
33 BauGB zu beurteilen sind, im Geltungsbereich von<br />
Satzungen nach § 34 Abs.4 BauGB sowie von im<br />
Flächennutzungsplan rechtskräftig dargestellten, aber<br />
bislang nicht durch Bebauungsplan rechtskräftig umgesetzten<br />
Reserveflächen zu 100% auf den örtlichen<br />
festgelegten Wohnungsbedarf angerechnet.<br />
Unter Zugrundelegung des aktuellen Baulücken be -<br />
stan des der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar ergibt sich der in<br />
der Tabelle aufgeführte Wohnungsbedarf sowie der<br />
unter Beachtung des vorgegebenen Dichtewertes<br />
(nach Ziffer 36 des LEP-Teilabschnitt „Siedlung“) ermittelte<br />
Siedlungsflächenbedarf von 31,8 ha.
<strong>Stadt</strong><br />
WOHNBAUFLÄCHENUNTERSUCHUNG<br />
Dem Flächennutzungsplan vorgeschaltet wurde eine<br />
von ARGUS PLAN durchgeführte Bauflächen -<br />
untersuchung, mit dem Ziel, potenzielle Bauflächen<br />
hinsichtlich ihrer Eignung für Bauzwecke zu überprüfen.<br />
Ausgewählt wurden diese potenziellen<br />
Bauflächen unter den Aspekten Innenentwicklung,<br />
Orts abrundung und sinnvolle Erweiterung der<br />
Ortsstruktur.<br />
Zur Ermittlung geeigneter Bauflächen wurde ein dreistufiges<br />
Verfahren nach dem Ausschlussprinzip angewendet,<br />
d.h. von Arbeitsschritt zu Arbeitsschritt wurden<br />
potenzielle Wohnbauflächen bei Nichterfüllung<br />
definierter Kriterien aus der Untersuchung ausgeschlossen.<br />
Erster Arbeitsschritt<br />
Der erste Arbeitsschritt bestand in der Auswahl und<br />
Abgrenzung der potenziellen Bauflächen, die entsprechend<br />
der o.g. Hauptkriterien Innenentwicklung,<br />
Ortsabrundung und angepasste Siedlungser wei -<br />
terung eine städtebaulich sinnvolle Siedlungsent -<br />
wicklung gewährleisten.<br />
Zweiter Arbeitsschritt<br />
Im zweiten Arbeitsschritt wurden sämtliche Bau -<br />
flächen hinsichtlich ihrer absoluten, d.h. siedlungsaus -<br />
schließenden Restriktionen und relativen d.h. siedlungseinschränkenden<br />
Restriktionen untersucht, wobei<br />
sämtliche Flächen bzw. Teilbereiche von der weiteren<br />
Untersuchung ausgeschlossen wurden, die mit mindestens<br />
einer absoluten Restriktion belegt sind bzw. die<br />
aufgrund zahlreicher relativer Restriktionen eine<br />
schnelle Umsetzung der Planung nicht erwarten lassen.<br />
Als absolute Restriktionen wurden gewertet:<br />
• Naturschutzgebiete<br />
• Landschaftsschutzgebiete<br />
• Natura 2000-Gebiete<br />
38<br />
Prognose<br />
Wohnungsbedarf<br />
bis 2023<br />
Prognose<br />
Wohnungsbedarf<br />
bis 2023 in ha<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WOHNEN<br />
Abzurechnende<br />
Baulücken<br />
(Stand: Januar 2011)<br />
Siedlungsflächen -<br />
bedarf<br />
bis 2023<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar 871 WE 29,0<br />
304<br />
18,9 19,7 + 0,8<br />
• Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
• Geschützte Biotope<br />
• ABSP-Flächen<br />
• Wasserschutzgebiet (Zone I und II)<br />
• Schutzabstände Fließgewässer<br />
• Schutzabstände zu Strom- und Gasleitungen sowie<br />
zu Hauptwasser- und Hauptabwasserleitungen<br />
• Problematische Erschließung<br />
• Abstände zu emittierenden Anlagen<br />
• Altlasten<br />
• Schutzabstände zu Autobahnen, Bundes- und<br />
Landstrassen<br />
• Eisenbahntechnische Einschränkungen<br />
• Inanspruchnahme von Wald<br />
Zu den relativen Restriktionen wurden gezählt:<br />
• Bedenken aus der Sicht der Landesplanung<br />
• Bedenken der Landwirtschaftskammer<br />
• Bedenken des Oberbergamtes<br />
• Bedenken des Landesdenkmalamtes<br />
• Baugrundbedingungen<br />
• Ökologische Bedenken / Landschaftsbild<br />
• Schutzabstand zur Strecke der Deutschen Bahn<br />
• Immissionsschutzrechtliche Bedenken<br />
• Wasserschutzgebiet (Zone III)<br />
• Angrenzende Altlasten<br />
• Ungünstige Erschließungsvoraussetzungen<br />
• Nutzungskonflikte<br />
• Sonstige Einschränkungen<br />
Dritter Arbeitsschritt<br />
Dargestellte<br />
Siedlungsfläche im<br />
FNP<br />
Differenz<br />
Im letzten Arbeitsschritt erfolgte die Bewertung der<br />
verbliebenen potenziellen Bauflächen hinsichtlich ihrer<br />
städtebaulichen und ökologischen Eignung, wobei<br />
auch die Grundstücksverfügbarkeit überprüft wurde.<br />
Sowohl die städtebauliche als auch die ökologische<br />
Eignungsprüfung erfolgten verbal-argumentativ.<br />
Für die städtebauliche Eignungsprüfung wurden folgende<br />
Kriterien herangezogen:<br />
• Flächeneigene Qualitäten (Besonnungsver hältnis -<br />
se, Topographie, Baugrund, Immissionssituation)
• Räumliche Anbindung (Anschluss an das Stra-ßennetz,<br />
ÖPNV-Anschluss, Lage zum Ortszentrum)<br />
• Erschließungsaufwand (Ver- und Entsorgung mit<br />
Wasser, Gas, Strom, Abwasser, Straßenanschluss,<br />
Erdarbeiten)<br />
• Übergeordnete Vorgaben (Landesplanung)<br />
Bei der ökologischen Eignungsprüfung fanden Krite -<br />
rien wie:<br />
• Biotop- und Artenschutz<br />
• Klimaökologie<br />
• Gewässerökologie, Gewässerschutz<br />
• Landschaftsbild<br />
besondere Beachtung.<br />
Die Grundstücksverfügbarkeit wurde aus dem Anteil<br />
gemeindeeigener Flächen an der Gesamtfläche ermittelt.<br />
Es wurden folgende Abstufungen hinsichtlich<br />
der Grundstücksverfügbarkeit vorgenommen:<br />
• sehr geringe Grundstücksverfügbarkeit (Besitzan -<br />
teil der Gemeinde < 10 %)<br />
• geringe Grundstücksverfügbarkeit (Besitzanteil der<br />
Gemeinde 10-30 %)<br />
• durchschnittliche Grundstücksverfügbarkeit (Besitz -<br />
anteil der Gemeinde 30-50 %)<br />
• hohe Grundstücksverfügbarkeit (Besitzanteil der<br />
50-80 %)<br />
• sehr hohe Grundstücksverfügbarkeit (Besitzanteil<br />
der Gemeinde > 80 %)<br />
Endergebnis<br />
Endergebnis der drei Arbeitsschritte und damit der<br />
Wohnbauflächenuntersuchung ist eine Prioritäten liste,<br />
welche nach Eignungsstufen untergliedert ist.<br />
Die Aufstellung der Prioritätenliste erfolgte ortsteilbezogen,<br />
so dass jedem Ortsteil zumindest eine<br />
Wohnbaufläche zugeordnet wurde, d.h. es fand keine<br />
Bewertung aller Flächen untereinander statt, sondern<br />
es wurden jeweils die Flächen eines Ortsteiles<br />
nach ihrer Eignung als Wohnbau<strong>land</strong> miteinander<br />
verglichen.<br />
Im Folgenden werden nur noch die Flächen beschrieben,<br />
die auch in die Planzeichnung der FNP-<br />
Teiländerung aufgenommen wurden. Alle weiteren<br />
untersuchten Flächen sind mit der Zusammenfassung<br />
ihrer Untersuchungsergebnisse im Anhang zur<br />
Begründung kurz beschrieben.<br />
39<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WOHNEN<br />
Detailliertere Angaben zu den Flächen sind der<br />
Bauflächenuntersuchung im Anhang sowie der ökologischen<br />
Bewertung innerhalb des Umweltberichtes<br />
bzw. dem Landschaftsplan zu entnehmen.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
keine Flächen vorgesehen<br />
<strong>Stadt</strong>teil Pachten<br />
1. Wohngebiet ”Pachtener Heide” PA 1 (ca. 7,5 ha):<br />
Dieses Gebiet erweitert das bestehende Baugebiet<br />
”Pachtener Heide” nach Westen und beansprucht<br />
teilweise die in Richtung Wald angrenzenden<br />
Freiflächen. Die Fläche ist frei von absoluten<br />
Restriktionen und ist als intensiv ackerbaulich genutzte<br />
Fläche auch ökologisch unproblematisch.<br />
Die ökologisch wertvollen südlichen Freibereiche<br />
mit ihren Magerrasen und Ginsterfluren werden im<br />
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung als<br />
Ausgleichsflächen ausgewiesen.<br />
Naturschutzfachliche Bewertung des LUA:<br />
“Gegen das Baugebiet bestehen aus Sicht des<br />
Naturschutzes keinegrundsätzlichen Einwände. Es<br />
sollte aufgrund der Größe eine am Bedarf gemessene<br />
Realisierung in mehreren Stufen erfolgen.<br />
Möglicherweise lässt sich dabei die vorhandene<br />
Heckenstruktur als Grenze zwischen zwei<br />
Realisierungsabschnitten in das Baugebiet integrieren.<br />
Eine Eingrünung des Baugebiets sollte im<br />
Westen aufgrund der Waldrandsituation in Form<br />
eines vorgepflanzten Waldsaums erfolgen. Die<br />
vom LP-Entwurf vorgeschlagene Pflege der südlich<br />
gelegenen Sandrasen im Rahmen der<br />
Kompensationsmaßnahmen wird begrüßt.”<br />
Stellungnahme des Landesdenkmalamtes:<br />
“Die Planungsfläche liegt auf der Flur “Pachtener<br />
Heide” und östlich benachbart zum “Heidenkopf”.<br />
Beide Flurnamen sind klassische Anzeiger für<br />
Bodendenkmäler (Heiden im Sinne von<br />
Nichtchristen). Die Fläche wird im Osten begrenzt<br />
durch den Heidweg, der seit dem 19. Jahrhundert<br />
als Römerstraße angesehen wird. Funde aus römischer<br />
und spätkeltischer Zeit sind aus dem Bereich<br />
etwa 400 - 500 m südlich der Planungsfläche bereits<br />
vielfach zu Tage gekommen. (...)<br />
Die Wahrscheinlichketi, dass im Planungsgebiet<br />
Bodendenkmäler aus römischer bzw. vorgeschichtlicher<br />
Zeit liegen, ist also recht hoch.
Zudem sind dort auch Relikte des Zweiten<br />
Weltkriegs zu erwarten. (...) Demnach kommt diesen<br />
Zeugnissen des Zweiten Weltkrieges eine besondere<br />
historische Bedeutung zu. (...) Sämtliche<br />
Erdarbeiten im Planungsgebiet sind nur nach<br />
Einholung einer Grabungserlaubnis gem. § 10<br />
Abs. 1 Satz 2 SDSchG zulässig. Eine<br />
Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden.<br />
2. Wohngebiet “Solarpark“ PA 2 (ca. 2,6 ha):<br />
Das geplante Wohngebiet ”Solarpark” soll den<br />
<strong>Stadt</strong>randabschluss westlich der „Dürener Straße“<br />
und nördlich des „Creutzwalder Ringes“ neu definieren.<br />
Dieser Plan ist Teil des sogenannten<br />
Hundertwasserprojektes, nachdem ein<br />
Informationszentrum, eine Wohnanlage sowie ein<br />
Hotel, für das auch eine alternative Nutzung möglich<br />
ist, vorgesehen sind. Alle Objekte sind in eine<br />
themenspezifische Parkanlage der Dillinger<br />
Saaraue in einer Fläche von ca. 110 ha eingeplant.<br />
Naturschutzfachliche Bewertung des LUA:<br />
“Gegen das Baugebiet bestehen aus Sicht des<br />
Naturschutzes Einwände. Es sollte versucht werden,<br />
die verbliebene Aue nicht weiter zu bebauen<br />
und verbliebene Feuchtwiesen zu erhalten.<br />
Gleichzeitig sollte die offene Fläche als Teil des<br />
Naherholungsraums erhalten werden. Sollte dennoch<br />
an einer Bebauung festgehalten werden, sollte<br />
der Übergang zur Landschaft (Südwesten) mit<br />
einer breiten Hecke abgegrenzt werden.”<br />
Stellungnahme des Landesdenkmalamtes:<br />
“Innerhalb der Planungsfläche und im direkten<br />
Umkreis sind bisher keine Bodenfunde bekannt.<br />
Allerdings gibt es in wenigen Hundert Metern<br />
Entfernung (ab 400 m) mehrere Fundstellen (vorgeschichtliche<br />
und solche, die zum römischen<br />
Vicus Contiomagus gehören). Deshalb weisen wir<br />
ausdrücklich auf die Meldepflicht von<br />
Bodendenkmälern (auch im Verdachtsfall) hin (...).<br />
<strong>Stadt</strong>teil Diefflen<br />
1. Wohngebiet “Im Lehnfeld“ DIE 1<br />
(ca. 10,2 ha):<br />
Die Fläche ist frei von absoluten Restriktionen, die<br />
gegen eine Bebauung dieser Fläche sprechen. Die<br />
Realisierung der Fläche ermöglicht ein<br />
Zusammenwachsen des Siedlungskörpers zwischen<br />
der Wohnbebauung in der Düppenweiler<br />
Straße, den Straßen “In der Schlung“ und “Im<br />
Sanken“.<br />
40<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WOHNEN<br />
Naturschutzfachliche Bewertung des LUA:<br />
“Gegen das Baugebiet bestehen aus Sicht des<br />
Naturschutzes keine grundsätzlichen Einwände.<br />
Es wird aber auch hier aufgrund der Größe eine<br />
am Bedarf orientierte Realisierung in<br />
Teilabschnitten empfohlen. Die Teilabschnitte sollten<br />
sich dabei an den vorhandenen<br />
Gehölzstrukturen orientiereren und kompakt an<br />
bestehende Bebauung angefügt werden. Der<br />
Übergang zur unbebauten Landschaft ist durch eine<br />
Eingrünung des Baugebiets zu gestalten.”<br />
2. Wohngebiet ”Westlich der Litermontstraße”<br />
DIE 2 (ca. 2,9 ha):<br />
Die Bebauung dieser Fläche stellt eine konsequente<br />
Weiterentwicklung des Bebauungsplanes Nr.<br />
61 ”Erschließung eines Wohnbaugebietes beiderseits<br />
der Litermontstraße” dar, der auch entsprechende<br />
Anschlussmöglichkeiten vorsieht. Für den<br />
Bereich wurden bereits sowohl auf Ebene der vorbereitenden<br />
als auch verbindlichen Bauleit -<br />
planung entsprechende Verfahrensschritte eingeleitet,<br />
um diesen Bereich parallel zur vorliegenden<br />
Gesamtfortschreibung des FNP, städtebaulich zu<br />
entwickeln. Es handelt sich hierbei einerseits um<br />
den Entwurf zur 13. Teiländerung des Flächen -<br />
nutz ungsplanes für den Bereich „Kappesheck /<br />
Großgarten, Fürstenwald / Schlungenflur“ bzw.<br />
die Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 69<br />
„Kappesheck / Großgarten“ und Nr. 70<br />
„Fürstenwald / Schlungenflur“. Die 13.<br />
Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde<br />
durch Veröffentlichung am 27.07.2009 rechtswirksam.<br />
Neben der Bereitstellung zusätzlicher Wohnbau -<br />
flächen sollen die planungsrechtlichen Voraus -<br />
setzungen für die Schaffung ortsrandnaher Erho -<br />
lungsflächen bereitgestellt werden. Der <strong>Stadt</strong>teil<br />
verfügt, mit Ausnahme des Hüttenwaldes, bis dato<br />
über keine gesondert festgesetzten Flächen für<br />
Naherholungszwecke. Durch die Tatsache, dass<br />
östlich und südlich der Ortslage Bereiche für derlei<br />
Nutzungen aufgrund vorhandener Restriktionen<br />
nicht zur Verfügung stehen können, soll der<br />
Bebauungsplan geeignete Flächen im Westen der<br />
Ortslage dauerhaft bereitstellen. Auf diese Weise<br />
können für die Dieffler Bevölkerung äußerst attraktive<br />
Flächen für die wohnortnahe Naherholung erschlossen<br />
werden. Flankierende Maßnahmen sollen<br />
die Erlebbarkeit des Areals fördern und so die<br />
Flächen für unterschiedliche Nutzergruppen interessant<br />
machen. Innerhalb bzw. angrenzend des
Geltungsbereiches befinden sich bereits erholungs-<br />
bzw. freizeitbezogene Nutzungen wie das<br />
Hofgut Kammer (Pferdesport) bzw. Tennisanlagen,<br />
die bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt das<br />
Areal nachhaltig prägen.<br />
Die Ortslage Diefflen sowie der nördliche Teil der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> sind in das integriertes ländliches<br />
Entwicklungskonzept (ILEK) „Hügel<strong>land</strong> im Saar-<br />
Prims-Bogen“ einbezogen. Das Konzept dient der<br />
nachhaltigen Sicherung und Verbesserung der<br />
Lebensqualität der Bevölkerung um den<br />
„Litermont“. Durch die Ausweisung des Naherho -<br />
lungs gebietes wird die Funktion des durch EU-<br />
Mittel geförderten ILEK zusätzlich unterstrichen.<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Die Ausweisung von Bauflächen bzw. Baugebieten<br />
gehört zu den wichtigsten Aufgaben der vorbereitenden<br />
Bauleitplanung. In der Ausweisung von<br />
Bauflächen dokumentiert sich die gewünschte städtebauliche<br />
Entwicklung und damit die Siedlungsent -<br />
wicklung einer <strong>Stadt</strong>. Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1<br />
BauGB können im Flächennutzungsplan insbesondere<br />
dargestellt werden: “die für die Bebauung vorgesehenen<br />
Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen<br />
Nutzung (Bauflächen), nach der besonderen Art ihrer<br />
baulichen Nutzung (Baugebiete) sowie nach dem allgemeinen<br />
Maß der baulichen Nutzung (...)”. Im<br />
Flächennutzungsplan beschränkt man sich in der<br />
Regel auf die Darstellung von Flächen nach der allgemeinen<br />
Art ihrer baulichen Nutzung, während im<br />
Rahmen der nachfolgenden Bebauungspläne (verbindliche<br />
Bauleitplanung) eine weitere Differen zie -<br />
rung und Konkretisierung nach Baugebieten notwen -<br />
dig wird.<br />
WOHNBAUFLÄCHEN<br />
Unter den Sammelbegriff “Wohnbauflächen” fallen<br />
laut Baunutzungsverordnung “Kleinsiedlungsgebiete”<br />
(WS), “Reine Wohngebiete” (WR), “Allgemeine<br />
Wohngebiete” (WA) und “Besondere Wohngebiete”<br />
(WB). Alle genannten Baugebiete, die unter dem<br />
Begriff der Wohnbauflächen zusammengefasst sind,<br />
dienen grundsätzlich in erster Linie dem Wohnen,<br />
d.h. die Wohnnutzung prägt den Gebietscharakter.<br />
41<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WOHNEN<br />
Die Abstufung und Differenzierung zwischen den einzelnen<br />
Wohngebieten besteht darin, dass in diesen<br />
außer dem Wohnen in unterschiedlichem Umfang<br />
weitere Nutzungen angeordnet werden können, die<br />
die Wohnnutzung ergänzen bzw. sie nicht stören.<br />
Wie bereits erwähnt, lässt § 5 Abs. 2 BauGB die<br />
Möglichkeit offen, die Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
nach Bauflächen oder bereits differenziert<br />
nach Baugebieten vorzunehmen. Im vorliegenden<br />
Flächennutzungsplan soll die Darstellung allgemeiner<br />
Art, d.h. nach Wohnbauflächen erfolgen, da eine<br />
Darstellung von Wohngebieten über die Grundsätze<br />
der Planung hinausgeht und die Nutzungen und<br />
Planungsziele durch die Ausweisung von Wohnbau -<br />
flächen ausreichend dargelegt werden können. Der<br />
Gemeinde soll damit ein gewisser Spielraum hinsichtlich<br />
konkreter Planungen eingeräumt werden, so dass<br />
bei geringfügigen Abweichungen der Planungsziele<br />
im Bezug auf den Wohngebietscharakter, eine unproblematische<br />
und zügige Abwicklung der Planung<br />
erfolgen kann, ohne dass es hier zu einer Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes bedarf. Um die<br />
Konsequenz der Darstellungen zu gewährleisten,<br />
wird auch in Gebieten für die ein rechtskräftiger<br />
Bebauungsplan besteht, nur der Flächencharakter<br />
dargestellt.<br />
Für die Darstellung der überwiegend der Wohn -<br />
nutzung dienenden Bereiche gilt:<br />
• Alle Bereiche innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteile (§ 34 BauGB), die entsprechend<br />
der Bestandsaufnahme den Charakter einer<br />
Wohnbaufläche aufweisen, werden gem. § 5<br />
Abs. 2 Nr. 1 BauGB als (bestehende) Wohnbau -<br />
fläche in die Planzeichnung des Flächennutz ungs -<br />
planes übernommen. Ausnahmen sind zentrumsnahe<br />
Bereiche. Hier soll sich im Zuge der Erhal -<br />
tung und der Weiterentwicklung der infrastrukturel -<br />
len Ausstattung dieser Ortsteile eine eher gemischte<br />
Struktur entwickeln, so dass teilweise trotz klaren<br />
Dominierens der Wohnnutzung hier gemischte<br />
Bauflächen dargestellt wurden. Ähnliches gilt für<br />
die stärker befahrenen Hauptverkehrsachsen der<br />
<strong>Stadt</strong>teile. Auch hier wurde bei teils deutlichem<br />
Überwiegen des Wohncharakters der Darstellung<br />
einer gemischten Baufläche der Vorzug eingeräumt,<br />
zumal aufgrund der Verkehrsbelastungen<br />
hier nicht immer ein gesundes Wohnen möglich<br />
ist.<br />
• Alle Gebiete für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan<br />
ein “Reines Wohngebiet” oder ein
“Allgemeines Wohngebiet“ festsetzt, werden<br />
ebenfalls als Wohnbaufläche gem. § 5 Abs. 2 Nr.<br />
1 BauGB im Planteil des Flächennutzungsplanes<br />
dargestellt.<br />
• Im Außenbereich gelegene einzelne Wohnge bäu -<br />
de (Bauen im Außenbereich) werden, sofern sie<br />
sich nicht an geplante Wohnbauflächen an -<br />
schließen bzw. sie sich nicht im Rahmen sinnvoller<br />
Orts arrondierungen in den Bestand integrieren lassen,<br />
nicht als Wohnbaufläche, sondern im Re -<br />
gelfall als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />
• Die oben genannten neuen Wohngebiete, die der<br />
Entwicklung der Orte dienen, werden als geplante<br />
Wohnbauflächen in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen.<br />
42<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WOHNEN
THEMENBEREICH<br />
WIRTSCHAFT<br />
Unter dem Themenbereich Wirtschaft werden die<br />
Sektoren Handel, Dienstleistung, Handwerk und<br />
Gewerbe zusammengefasst.<br />
BESTANDSSITUATION<br />
Grundlage für die Planung im Themenbereich Handel,<br />
Dienstleistung und Gewerbe ist die Bestands- und<br />
Konfliktanalyse des Siedlungskörpers sowie die Auswertung<br />
der wirtschaftsstrukturellen Daten. Die wichtigsten,<br />
im ersten Teil der Begründung schon näher<br />
ausgeführten Informationen werden an dieser Stelle<br />
kurz noch einmal zusammengefasst:<br />
• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wird als Mittelzentrum<br />
mit einer überdurchschnittlichen Infrastrukturausstattung<br />
und einer bedeutenden Stellung im regionalen<br />
Arbeitsmarkt ihrer Funktion gerecht.<br />
• Über eine vergleichbar gute und der <strong>Stadt</strong>teilgröße<br />
angemessene Ausstattung verfügen die<br />
<strong>Stadt</strong>teile Pachten und Diefflen.<br />
• Dementsprechend gibt es in allen Ortszentren<br />
größere Flächen mit Mischgebietscharakter.<br />
• Gesonderte Gewerbeflächen sind in folgenden<br />
Ortsteilen durch Bebauungsplan ausgewiesen<br />
bzw. bestehen in folgenden Ortsteilen:<br />
43<br />
• <strong>Dillingen</strong>/Saar: ”Sondergebiet An der Uferstraße”,<br />
”Gewerbegebiet im Bereich der Staatlichen<br />
Straßenbauverwaltung, ”Gewerbegebiet<br />
im Bereich des Schlachthofes”, ”Industriegebiet<br />
der Dillinger Hütte”, ”Gewerbegebiet zwischen<br />
Industriestraße und Bahnlinie”<br />
• Pachten: ”Gewerbegebiet zwischen der alten<br />
B51 und der Hauptbahnlinie Saarbrücken - Trier”,<br />
”Gewerbegebiet Katzenschwanz”, ”Gewerbepark<br />
Dornheck”, ”Industriepark Staustufe”,<br />
”Gewerbepark Rundwies”, ”Gewerbegebiet<br />
nördlich Friedhof Pachten”, ”Gewerbegebiet<br />
Zentralfriedhof”, ”Gewerbegebiet zwischen<br />
Industriestraße und Bahnlinie”<br />
• Diefflen: Gewerbegebiet ”Kiesaufbereitung”.<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />
• Durch einen Teil der oben aufgeführten Gewerbeflächen<br />
kommt es teils zu städtebaulichen Konflikten,<br />
bedingt durch Lärm- und Verkehrsbelastungen,<br />
teils zu ökologischen Konflikten, z.B. durch<br />
Beeinträchtigungen der Prims- oder Saaraue, Beeinträchtigungen<br />
durch Sand- und Kiesabbau. Die<br />
meisten Gewerbebetriebe sind aber in Bezug auf<br />
den Siedlungskörper mit seinen Wohnnutzungen<br />
günstig gelegen. Eine Sonderstellung nimmt die<br />
Dillinger Hütte ein, die als großer und emittierender<br />
Industriebetrieb in unmittelbarer Nähe zum<br />
Siedlungskörper der <strong>Stadt</strong> trotz beträchtlicher Anstrengungen<br />
in den letzten Jahren hier zu Lärm-,<br />
Staub- und Geruchsbelästigungen führt.<br />
• Auch innerhalb der <strong>Stadt</strong>lagen führen einige wenige<br />
Gewerbebetriebe zu immissionsschutzrechtlichen<br />
Problemen.<br />
• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar verfügt über ausreichend<br />
ausgewiesene Gewerbegebiete. Zum Teil sind die<br />
Flächen noch nicht komplett belegt.<br />
• Am <strong>Stadt</strong>rand existieren weiterhin verschiedene<br />
großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Sondergebietscharakter<br />
(z.B. Baumarkt).<br />
DILLINGER HÜTTE<br />
Die Dillinger Hütte besitzt für die wirtschaftliche Entwicklung<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar aufgrund der<br />
Zahl der hier beschäftigten Personen und des sich im<br />
Umfeld ansiedelnden meist mittelständigen Zuliefererund<br />
Ergänzungsgewerbes sowie der daraus resultierenden<br />
wirtschaftlichen Effektes auch für den örtlichen<br />
Einzelhandels- und Dienstleistungssektor eine besondere<br />
Bedeutung. Daher werden im folgenden im Zuge<br />
der Bestandsbeschreibung einige wichtige Eckdaten<br />
der Dillinger Hütte zusammengefasst:<br />
Zu der Dillinger Hütte gehören vier Hochöfen, ein<br />
Stahlwerk und ein Walzwerk:<br />
• Hochöfen: Im Hochofenprozess, dem ersten<br />
Schritt auf dem Weg zum Grobblech, wird aus Eisenerz<br />
Roheisen erzeugt. Dies ist Aufgabe der<br />
Roh eisengesellschaft Saar (ROGESA), einer Tochter<br />
der Dillinger Hütte.<br />
• Stahlwerk: Im Stahlwerk wird das Roheisen durch<br />
Stahlschrott ergänzt und durch Reinigen und Legieren<br />
zu Rohstahl verarbeitet.
• Walzwerk: Im Dillinger Grobblechwalzwerk, das<br />
eines der leistungsstärksten der Welt ist, werden<br />
Brammen und Blöcke zu Grobblechen mit teils ungewöhnlichen<br />
Abmessungen verarbeitet.<br />
1992 übernimmt die Dillinger Hütte die GTS Industries<br />
(eine französische Tochtergesellschaft). In den<br />
Jahren 1995 bis 2000 investierte die Dillinger Hütte<br />
GTS 500 Mio. DM und stärkte somit den Standort<br />
Saar. Ziel dieser Investitionen war es, die Dillinger<br />
Hütte als stärkster europäischer Grobblechhersteller<br />
weltweit an die Spitze zu führen.<br />
PLANUNGSZIELE FUR DIE WIRTSCHAFTLICHE<br />
ENTWICKLUNG DER STADT<br />
Auf der Basis der Bestandsanalyse und der Auswertung<br />
der wirtschaftsstrukturellen Daten lassen sich folgende<br />
Zielvorstellungen für die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar formulieren:<br />
AUSGEWOGENE<br />
WIRTSCHAFTSFÖRDERPOLITIK<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar steht weltweit für innovative Metallindustrie.<br />
Gerade vor dem Hintergrund der äußerst<br />
starken Orientierung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar auf<br />
diesen Bereich, muss es Aufgabe der <strong>Stadt</strong> sein,<br />
durch gezielte Wirtschaftsförderung auf eine breitgestreute<br />
Sektoral- und Branchenstruktur hinzuarbeiten.<br />
Hierdurch kann eine größere Krisensicherheit der<br />
Wirtschaft, die wie die Dillinger Hütte, z.B. stark von<br />
Aufträgen aus der Bauindustrie und vom Export und<br />
damit von nicht aktiv beeinflussbaren Risikofaktoren<br />
abhängig ist, erreicht werden.<br />
Erste Erfolge in der Umstrukturierung der Wirtschaft<br />
hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar bereits vorzuweisen. So<br />
entstanden in den letzten Jahren zahlreiche Arbeitsplätze<br />
in der Automobilzulieferindustrie (NEMAK,<br />
Stahlbau Schäfer).<br />
Aber auch im tertiären Sektor mit den Wirtschaftsbereichen<br />
Handel, Verkehr/Nachrichtenübermittlung,<br />
Kredit/ Versicherungsgewerbe, Dienstleistungen etc.,<br />
der im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar mit einem Anteil<br />
von ca. 35% an den Arbeitsplätzen noch deutlich<br />
unterrepräsentiert ist, sind dabei enorme Wachstumsraten<br />
zu erwarten. So beträgt der Anteil des tertiären<br />
Sektors im Saar<strong>land</strong> bereits deutlich über 50%.<br />
44<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />
Bei der Förderung des tertiären Sektors darf jedoch<br />
die Stabilisierung des sekundären Sektors nicht vernachlässigt<br />
werden. So bestehen zwischen sekundärem<br />
und tertiärem Sektor enge Verflechtungsbeziehungen,<br />
da letztendlich die Kaufkraft, d.h. die Finanzierung<br />
des tertiären Sektors von einer ausreichend<br />
dimensionierten und funktionierenden Sekundärstruktur<br />
abhängig ist.<br />
Bei der Förderung des tertiären Sektors sollten insbesondere<br />
Branchen mit hohem Innovationspotenzial<br />
beachtet werden. Zu nennen sind hier Branchen des<br />
Umwelttechnikbereiches, wie Computertechnik, Mikroelektronik,<br />
Telekommunikation, alternative Energien,<br />
Forschung und Entwicklung etc. Diese Branchen<br />
gelten als Wirtschaftszweige der Zukunft mit den<br />
höchsten Produktivitäten und Wachstumssteigerungsraten.<br />
Gerade für diese Branchen, die zwar auf so<br />
genannte harte Standortfaktoren, wie guter Verkehrsanschluss<br />
angewiesen sind, aufgrund des hohen Anteils<br />
hochqualifizierter Arbeitsplätze aber auch einen<br />
großen Wert auf weiche Standortfaktoren legen, besitzt<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar gute Standortqualitäten. Zu nennen<br />
ist hier die reizvolle Landschaft in der näheren<br />
Umgebung des Saargaus und das umfangreiche Kultur-,<br />
Freizeit- und Sportangebot.<br />
Besonders im Bereich erneuerbarer Energien (insbesondere<br />
in der Sonnenenergienutzung) wurden in der<br />
Vergangenheit entsprechende Anstrengungen unternommen,<br />
die <strong>Stadt</strong> für Unternehmen attraktiv zu machen.<br />
So wurden im Jahr 2011 die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen zur Errichtung einer<br />
großflächigen Photovoltaikfreiflächenanlage bei Diefflen<br />
geschaffen.<br />
SCHAFFUNG NEUER ARBEITSPLÄTZE UND<br />
AUSWEISUNG NEUER GEWERBEFLÄCHEN<br />
Wie beschrieben, besitzt die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
ein großes positives Pendlersaldo. Andererseits fordern<br />
die <strong>land</strong>esplanerischen Vorgaben zur Vermeidung<br />
langer Wege zwischen Wohn- und Arbeitsplatz<br />
eine räumlich enge Zuordnung der entsprechenden<br />
Nutzungsbereiche Wohnen, Arbeiten, Versorgen. Eine<br />
solch enge Zuordnung ist im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
durch die Schaffung weiterer Arbeitsplätze<br />
zu erreichen und zu sichern. Hierfür bietet das<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar aufgrund der optimalen<br />
Lage an der Autobahn A 8 hervorragende Voraussetzungen.<br />
Entsprechend ist das vorhandene Potenzial<br />
an Autobahnauf- und abfahrten zu nutzen und
in verkehrsgünstiger Lage gewerbliche Bauflächen<br />
auszuweisen. Dies ist durch die Ausweisung der Gewerbeflächen<br />
”Rundwies”, ”Dornheck” und ”Industriepark<br />
Staustufe” bereits in großem Umfang geschehen.<br />
Der Bedarf zur Neuausweisung gewerblicher Bau -<br />
flächen ergibt sich auch aus der Notwendigkeit im Innerortsbereich<br />
ansässige Betriebe an den <strong>Stadt</strong>rand<br />
zu verlagern. Dies wird einerseits aufgrund der beschriebenen<br />
immissionsschutzrechtlichen Problematik<br />
notwendig, andererseits besitzen viele Betriebe innerhalb<br />
der <strong>Stadt</strong>lage zu kleine Betriebsflächen und müssen<br />
zur Betriebserweiterung an den <strong>Stadt</strong>rand umziehen.<br />
Auch für diese Betriebe müssen im Flächennutzungsplan<br />
ausreichende Flächen zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
STÄRKUNG DER STADTTEILZENTREN<br />
Aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen ist in den<br />
letzten Jahrzehnten, die Überschaubarkeit dörflicher<br />
Gemeinsamkeit sukzessive verloren gegangen. Dieser<br />
Entwicklung hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar in den<br />
letzten Jahren durch die Schaffung von sogenannten<br />
Kleinzentren in den Ortszentren entgegengewirkt. In<br />
diesen Kleinzentren gruppieren sich Wohn- und Geschäftshäuser<br />
zur Deckung des täglichen Bedarfs um<br />
einen zentralen Platz, der durch Park- und Brunnenanlagen<br />
oder vergleichbare Maßnahmen als Aufenthaltsbereich<br />
aufgewertet wird.<br />
Auf Flächennutzungsplanebene kann die Stärkung<br />
der <strong>Stadt</strong>teilzentren in erster Linie nur durch die Ausweisung<br />
gemischter Bauflächen im Zentrum und entlang<br />
der Hauptverkehrsachsen erreicht werden.<br />
So kann davon ausgegangen werden, dass mit steigenden<br />
Ansprüchen an die Wohn- und Lebensqualität<br />
auch der Bedarf von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen<br />
in verkehrsmäßig gut erschlossenen<br />
Bereichen größer wird. Diese Auffassung wird<br />
beispielsweise auch von der Handwerkskammer geteilt.<br />
Die Handwerkskammer geht hierbei davon aus,<br />
dass in Zukunft noch in größerem Umfang als bisher<br />
für eine wachsende Zahl von Existenzgründern aus<br />
den handwerklich-dienstleistenden Berufen und von<br />
kleinen und mittleren Unternehmen mit einem engen<br />
Versorgungsbezug zu den Wohngebieten und für<br />
den freiberuflichen Sektor entsprechende Flächen<br />
benötigt werden.<br />
45<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />
Ein weiterer wichtiger Faktor wird hierbei auch die<br />
demografische Entwicklung sein. Vor dem Hintergrund<br />
einer älter werdenden Gesellschaft, wird das<br />
Angebot an Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen<br />
in den einzelnen Statteilzentren eine immer<br />
größere Bedeutung bekommen.<br />
Mit der Stärkung der <strong>Stadt</strong>kerne durch Ausweisung<br />
gemischter Bauflächen können folgende Zielvorstellungen<br />
verwirklicht bzw. bauleitplanerisch vorbereitet<br />
werden:<br />
• Optimale Versorgung der <strong>Stadt</strong>teile mit Gütern<br />
und Dienstleistungen unter Beachtung ihrer zentralörtlichen<br />
Funktion sowie vor dem Hintergrund<br />
des demografischen Wandels<br />
• Vermeidung von motorisiertem innerörtlichen<br />
Nah verkehr<br />
• Förderung einer gezielten Nutzungsmischung von<br />
Wohnen und Arbeiten in verkehrsmäßig gut erschlossenen,<br />
zentralen Bereichen<br />
• Erhalt/Schaffung eines lebendigen <strong>Stadt</strong>teilkernes<br />
• Vermeidung der Entleerung der <strong>Stadt</strong>teilkerne<br />
durch Verbesserung der Wohnumfeldqualität / Attraktivierung<br />
des <strong>Stadt</strong>teilkernes<br />
• Minimierung / Vermeidung und damit Verödung<br />
von Nutzungskonflikten durch Förderung eines<br />
verträglichen Nebeneinanders von Gewerbe und<br />
Wohnen bzw. durch Entschärfung der Nutzungsunverträglichkeiten<br />
• Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen.<br />
PLANUNG IM BESTAND<br />
Folgende Planungen sind innerhalb der bestehenden<br />
<strong>Stadt</strong>teillage für die zukünftige Entwicklung der Gemischten<br />
Bauflächen bzw. der Gewerblichen Bau -<br />
flächen vorgesehen:<br />
1. Die Darstellung der gemischten Bauflächen in der<br />
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes orientieren<br />
sich weitestgehend an der kartierten Bestandssituation.<br />
Allerdings sind entlang der Hauptverkehrsstraßen<br />
der einzelnen <strong>Stadt</strong>teile und in<br />
den <strong>Stadt</strong>teilzentren auch bei deutlichem Überwiegen<br />
der Wohnnutzung gemischte Bauflächen dar-
gestellt. Somit wird jedem <strong>Stadt</strong>teil entsprechend<br />
seiner Größenordnung und dem vorhandenen Bestand<br />
ein ausreichender Spielraum für die gemischter<br />
Strukturen zugestanden.<br />
Folgende Bereiche werden daher konkret im<br />
Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche<br />
dargestellt:<br />
• Innenstadt <strong>Dillingen</strong>/Saar:<br />
Entlang der Merziger Straße (L.I.O 174), der<br />
gesamte Innenstadtbereich um Odilienplatz<br />
und Marktplatz mit Fußgängerzone sowie Teile<br />
der Friedrich-Ebert-Straße, der Trierer Straße<br />
und der Heiligenbergstraße.<br />
• Pachten:<br />
Bereich der Ortsmitte von Pachten um die Kirche<br />
u.a. mit Maximinstraße, Teile der Nachtsheimstraße,<br />
Bahnhofstraße, Römerstraße, Friedrichstraße,<br />
Eisenbahnstraße, Brunnenstraße,<br />
Mittelstraße, Werthstraße, Fischerstraße, ”Auf<br />
die Ziegelhütte”.<br />
• Diefflen:<br />
Ortsmitte von Diefflen, Dillinger Straße, Teile<br />
der Düppenweiler Straße, Teil der Nalbacher<br />
Straße, ein Teil der Wiesenstraße.<br />
2. Weiterhin werden in der bestehenden Ortslage eine<br />
Reihe von Gemischten Bauflächen dargestellt,<br />
die notwendig sind, um eine der Bundesimmissionsschutzgesetzgebung<br />
entsprechende Nutzungsstaffelung<br />
zwischen Wohnen und Gewerbe bzw.<br />
im Umfeld stark befahrener Straßen zu erreichen.<br />
Hierbei handelt es sich um folgende Bereiche:<br />
46<br />
• Innenstadt <strong>Dillingen</strong>/Saar:<br />
- Bebauung entlang der Dieffler Straße (L<br />
143) als Übergangsbereich zur Dillinger<br />
Hütte<br />
- Teile der Brückenstraße als Übergang zwischen<br />
Bahnlinie und Wohnbebauung<br />
- Franz-Meguin-Straße als Übergang zwischen<br />
Industriegelände West und südlich<br />
angrenzender Wohnbebauung<br />
• Pachten:<br />
- Industriestraße als Übergang zwischen Industriegebiet<br />
West und westlich angrenzender<br />
Wohnbebauung<br />
- Bereiche an der Konrad-Adenauer-Allee<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />
• Diefflen:<br />
- An der L 143 gelegene Teile der Schulgartenstraße<br />
und der Wiesenstraße.<br />
3. Zusätzlich als gemischte Bauflächen dargestellt<br />
werden folgende Flächen bzw. ”Sondernutz -<br />
ungen” sowie alle in Bebauungsplänen festgesetzte<br />
Misch-, Kern- oder Dorfgebiete<br />
• <strong>Dillingen</strong>/Saar:<br />
- Gästehaus der Dillinger Hütte<br />
- Städtischer Bauhof und Fuhrpark<br />
• Pachten:<br />
- Industriestraße als Übergang zwischen Industriegebiet<br />
West und westlich angrenzender<br />
Wohnbebauung<br />
• Diefflen:<br />
- Landwirtschaftlicher Betrieb nördlich der<br />
Ortslage.<br />
4. Einzelne Gewerbebetriebe, die hinsichtlich ihres<br />
Störpotenzials auch innerhalb Gemischter Bau -<br />
flächen unzulässig sind, sollen zur Konfliktminimierung<br />
nach Möglichkeit mittel- bis langfristig in<br />
hierfür vorgesehene Gewerbegebiete ausgelagert<br />
werden. Der Flächennutzungsplan kann hierzu<br />
nur insofern beitragen, als die Darstellung der betroffenen<br />
Flächen als Gemischte Bauflächen beibehalten<br />
wird und damit die Betriebe mit erheblichem<br />
Störpotenzial de facto weiterhin unzulässig<br />
bleiben. Sie genießen zwar in der Regel Bestandsschutz,<br />
eine Erweiterung des Betriebes sollte<br />
aber nicht mehr möglich sein. In Zukunft ist verstärkt<br />
darauf zu achten, dass die Betriebe entsprechend<br />
ihres Konfliktpotenzials und des Flächenbedarfs<br />
direkt der zugehörigen Gebietskategorie zugeordnet<br />
werden.<br />
5. Alle o.g. bestehenden Gewerblichen Bauflächen<br />
werden entsprechend dem tatsächlichen Bestand<br />
in den Flächennutzungsplan übernommen. Hierzu<br />
zählen auch die historisch, ohne Erstellung von<br />
Bebauungsplänen, entstandene Gewerbeflächen.
NEUPLANUNG VON GEMISCHTEN UND<br />
GEWERBLICHEN BAUFLÄCHEN<br />
BEDARFSERMITTLUNG<br />
Die Bedarfsermittlung für neue gewerbliche Bauflächen<br />
ist vor dem Hintergrund fehlender Orientierungswerte<br />
verhältnismäßig schwierig zu ermitteln.<br />
Auf jeden Fall ist eine allzu knappe Flächenkalkulation<br />
nicht sinnvoll, da das Fehlen von gewerblichen<br />
Bauflächen sich als Engpassfaktor für die wirtschaftliche<br />
Weiterentwicklung der Gemeinde erweisen kann<br />
und sich dadurch die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage<br />
weiter verschlechtern könnte. Eine dauerhafte Stabilisierung<br />
der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes<br />
kann durch die Bereitstellung ausreichend dimensionierter<br />
Gewerbeflächen erfolgen. D.h. im Flächennutzungsplan<br />
müssen Gewerbeflächen gesichert werden,<br />
die dann bedarfsgerecht erschlossen und vermarktet<br />
werden. Die erwünschte Diversität hinsichtlich<br />
der Wirtschaftsbranchen kann dabei bauleitplanerisch<br />
über die Umsetzung eines konkreten Gewerbeflächenkonzeptes<br />
im Rahmen eines Bebauungsplanes<br />
und begleitend über ein konsequentes Gewerbeflächenmanagement<br />
erreicht werden.<br />
Die Bedarfsermittlung kann angebots- und nachfrageorientiert<br />
erfolgen. Im vorliegenden Fall wurde ein<br />
kombinierter Ansatz gewählt. Folgende Aspekte wurden<br />
dabei berücksichtigt:<br />
Steigende Erwerbsquote<br />
Durch die zunehmende Anzahl berufstätiger Frauen<br />
wird die Erwerbsquote im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
weiter steigen. Für diese Personen müssen<br />
Arbeitsplätze und damit auch Gewerbeflächen zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
Konjunkturanfälligkeit der ortsansässigen<br />
Großbetriebe<br />
Die Arbeitsmarktsituation im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
wird, wie erwähnt, maßgeblich durch wenige,<br />
teils konjunkturanfällige Großbetriebe bestimmt.<br />
Hinzu kommt noch die Situation im deutschen<br />
Bergbau, die auch nicht ohne Auswirkungen auf die<br />
Arbeitsmarktsituation in dem <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
bleiben wird, auch wenn die typischen<br />
saarländischen Bergbaustandorte ungleich schwerer<br />
betroffen sein werden. Insbesondere aus Verantwortung<br />
für die in den betroffenen Betrieben und im Bergbau<br />
arbeitende Bevölkerung müssen an so prädesti-<br />
47<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />
nierten Gewerbestandorten wie <strong>Dillingen</strong>/Saar für<br />
Umstrukturierungsmaßnahmen ausreichende Flächen<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
Ersatzbedarf<br />
Der Ersatzbedarf beruht einerseits auf dem zusätzlichen<br />
Flächenbedarf, der sich durch die Verlagerung<br />
und Erweiterung von Betrieben ergibt. Andererseits<br />
resultiert ein Ersatzbedarf aus dem zunehmenden<br />
Flächenbedarf gewerblicher Arbeitsplätze, da sich<br />
mit steigender Arbeitsproduktivität der spezifische<br />
Flächenbedarf weiter erhöht. Hinzu kommt noch ein<br />
Ersatzbedarf für die Auslagerung störender Gewerbebetriebe<br />
aus der Ortslage.<br />
Zum Ersatzbedarf im Bereich des Handwerks liegen konkrete<br />
Ergebnisse einer Umfrage der Handwerkskammer<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar vor. Hiernach haben 7 Betriebe<br />
nach den HWK-Umfrageergebnissen Bedarf an<br />
Gewerbeflächen. Die Grundstücksgrößen lagen bei vier<br />
Unternehmen zwischen 1000 und 4000 qm, drei Betriebe<br />
suchten kleine Flächen unter 1000 qm.<br />
Der von den Handwerksbetrieben gemeldete<br />
Flächenbedarf addiert sich auf ca. 2 ha. Unter<br />
Berücksichtigung weiterer Flächen für Existenzgründer,<br />
andere Nachfrager, der Tatsache, dass nicht alle<br />
Betriebe an der Umfrage teilgenommen haben, sowie<br />
unter Einschluss der erforderlichen Erschließungs-<br />
, Verkehrs- und Ausgleichflächen sollten aus Sicht der<br />
Handwerkskammer mindestens 5 ha neue Gewerbeflächen<br />
vorgesehen werden.<br />
Der Ersatzbedarf, der aus der steigenden Arbeitsproduktivität<br />
folgt, wird auf ca. 10% der Erwerbsstellen<br />
im produzierenden Sektor geschätzt. Dies bedeutet,<br />
dass für 800 Arbeitsplätze Flächen zur Verfügung gestellt<br />
werden müssen. Bei einer durchschnittlichen Arbeitsplatzdichte<br />
von 33 Beschäftigten pro ha ergibt<br />
sich folglich ein Ersatzbedarf von ca. 24 ha.<br />
Für die Verlagerung störender Gewerbebetriebe aus<br />
der Ortslage werden weitere ca. 1 ha Gewerbeflächen<br />
benötigt.<br />
ERMITTELTER BEDARF<br />
Der Bedarf an neuer gewerblicher Flä che in <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
beträgt somit ca. 30 ha.
In den vergangenen Jahren hat die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar in großem Umfang gewerbliche Bauflächen<br />
ausgewiesen. Eine Vielzahl dieser Areale sind<br />
bis dato noch nicht vollständig durch konkrete<br />
Betriebs ansiedlungen belegt. In Verbindung mit der<br />
Tasache, dass aufgrund der Gegebenheiten vor Ort<br />
nur in sehr eingeschränktem Maße relativ restriktionsarme<br />
Flächen für weitere Entwicklungen in diesem<br />
Sektor bereitstehen, hat sich die Verwaltung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong> / Saar dazu entschlossen, zum gegegenwärtigen<br />
Zeitpunkt auf die Ausweisung zusätzlicher<br />
gewerblicher Bauflächen zu verzichten.<br />
NEUPLANUNG VON SONDERBAUFLÄCHEN<br />
FÜR GROSSFLÄCHIGEN EINZELHANDEL<br />
In der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar liefen im Jahr 2011 zwei<br />
Planungen zur Ansiedlung bzw. Verlagerung<br />
großflächiger Einzelhandelsbetriebe:<br />
Geplantes Sondergebiet ”Jahnstraße / Merziger<br />
Straße” (ca. 1,1 ha):<br />
Im Bereich der Einmündung Jahnstraße / Merziger<br />
Straße ist vorgesehen, einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb<br />
(Lebensmittelvollsortimenter und weitere Fachmärkte)<br />
anzusiedlen, der durch die zentrale Lage wesentliche<br />
Versorgungsfunktionen für das <strong>Stadt</strong>zentrum von <strong>Dillingen</strong><br />
übernehmen soll. Um keine innerstädtische Konkurrenzsituation<br />
aufzubauen und den Belagen der Landesplanung<br />
Rechnung zu tragen, wird gleichzeitig auf<br />
die per Raumordnungsbescheid positiv beschiedenen Ansiedlung<br />
eines Fachmarkt- und Dienstleistungszentrum im<br />
Bereich des ehemaligen Ausbesserungswerkes der DSD<br />
verzichtet (Raumordnerisch genehmigt sind Verkaufsflächen<br />
in einem Umfang von ca. 6.500 qm für folgende<br />
Fachmärkte: Elektro, Sportartikel, Getränke, Autozubehör,<br />
Gartenartikel, Zoo, Tierfutter). An deren Stelle werden<br />
lediglich gewerbliche Bauflächen dargestellt.<br />
Großflächiger Einzelhandel ist demzufolge an dieser Stelle<br />
künftig nicht möglich. Hier definiert die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
/ Saar ihren Schwerpunkt zugunsten des Einmündungsbereiches<br />
Merziger Straße / Jahnstraße.<br />
Sondergebiet „Einkaufszentrum Schubertstraße“<br />
Hier werden in unmittelbarer Innenstadtnähe ähnliche<br />
Zielvorstellungen, wie im Bereich „Jahnstraße / Merziger<br />
Straße“ verfolgt. Neben einem Lebensmittelmarkt soll hier<br />
ein Drogeriemarkt angesiedelt werden. Dieser Bebauungsplan<br />
wurde im Jahr 2011 bereits rechtskräftig.<br />
48<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
GEMISCHTE BAUFLÄCHEN<br />
Gemischte Bauflächen dienen überwiegend der Unterbringung<br />
von Wohnungen, nicht wesentlich störendem<br />
Gewerbe, Dienstleistungs- und Geschäfts- bzw.<br />
Verwaltungsnutzungen. Unter den Sammelbegriff<br />
“Gemischte Bauflächen” fallen laut Baunutzungsverordnung<br />
“Dorfgebiete” (MD), “Mischgebiete” (MI)<br />
und “Kerngebiete” (MK). Alle genannten Baugebiete<br />
sind durch eine Nutzungsmischung gekennzeichnet,<br />
wobei die Art der Nutzungsmischung von Baugebiet<br />
zu Baugebiet Unterschiede aufweist. Gemeinsam ist<br />
allen genannten Baugebieten außer dem Mischnutzungscharakter<br />
die Zulässigkeit von Wohngebäuden<br />
bzw. Wohnungen sowie die Begrenzung des Stör -<br />
grades auf nicht wesentlich störende Nutzungen. Die<br />
Bereiche im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar, die z.Zt.<br />
eine Mischnutzung aufweisen, entsprechen in Diefflen<br />
und Pachten dem Charakter eines “Mischgebietes”<br />
(MI). In Mischgebieten stehen sich Wohnnutzung und<br />
gewerbliche Nutzung, sofern sie das Wohnen “nicht<br />
wesentlich stört”, gleichberechtigt gegenüber. Im Gegensatz<br />
zu der Entmischung von Nutzungen liegt der<br />
Vorteil eines Mischgebietes in der Nahversorgung der<br />
Bevölkerung und ermöglicht das Nebeneinander von<br />
Wohnen und Arbeiten. Mischgebiete tragen folglich<br />
zu der erwünschten städtebaulichen Vielfalt und damit<br />
zur Belebung der <strong>Stadt</strong>teilzentren bei.<br />
Die Gemischte Baufläche im <strong>Stadt</strong>zentrum von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
hingegen hat in weiten Teilen Kerngebietscharakter.<br />
Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung<br />
von Handelsbetrieben sowie den zentralen<br />
Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und<br />
der Kultur. Anders als in Wohn- oder Gewerbegebieten<br />
wird in Kerngebieten nicht einer Nutzungsart der<br />
Vorrang eingeräumt, nach der sich andere Nutzungen<br />
bezüglich ihres Störgrades richten müssen. Kerngebiete<br />
sind vielmehr Zentren des öffentlichen Lebens,<br />
in denen vielerlei verschiedenartige Nutzungen<br />
anzutreffen sind. Dabei überwiegen jedoch Nutzungen<br />
des Handels und des Gewerbes.<br />
Für das Vorhandensein von Dorfgebieten fehlen in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar die Strukturen (Landwirtschaft<br />
dient nicht mehr als Existenzgrundlage).<br />
Für die Darstellung der Gemischten Bauflächen gilt:
• Alle im Abschnitt ”Planung im Bestand” beschriebenen<br />
gemischten Bauflächen werden als bestehende<br />
gemischte Bauflächen dargestellt.<br />
• Alle in Bebauungsplänen als Misch-, Dorf- oder<br />
Kerngebiet festgesetzte Bereiche werden als gemischte<br />
Bauflächen dargestellt.<br />
• In nahezu allen <strong>Stadt</strong>teilen erfolgt die Darstellung<br />
der Mischgebiete großzügig, d.h. über den Bestand<br />
hinaus. Hiermit sollen Entwicklungsmöglichkeiten<br />
für die Zukunft geschaffen werden.<br />
• Neuplanungen für gemischte Baufläche sind im<br />
vorliegenden Flächennutzungsplan nicht enthalten.<br />
GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN<br />
Gewerbliche Bauflächen umfassen die Baugebietskategorien<br />
“Gewerbegebiete” (GE) und “Industriegebiete”<br />
(GI). Gewerbliche Bauflächen zeichnen sich<br />
durch den Nutzungsvorrang von Gewerbebetrieben<br />
und eine im Vergleich zu den übrigen Bauflächen geringe<br />
Störanfälligkeit aus.<br />
Auch innerhalb der Gewerblichen Bauflächen sieht<br />
die BauNVO eine Staffelung der Störanfälligkeit<br />
bzw. des Störgrades vor. So dienen Gewerbegebiete<br />
vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich<br />
belästigenden Gewerbebetrieben, während Industriegebiete<br />
ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben<br />
dienen und zwar vorwiegend solcher,<br />
die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Um die<br />
Konsequenz der Darstellungen sowie die Flexibilität<br />
der <strong>Stadt</strong> für die spätere Entwicklung von Bebauungsplänen<br />
aus dem FNP zu gewährleisten, erfolgt die<br />
Darstellung der Nutzungsart wie bisher nach Bauflächen.<br />
Für die Darstellung der überwiegend der gewerblich<br />
genutzten Bereiche gilt:<br />
• Alle Gebiete, für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan<br />
ein “Gewerbegebiet” oder ein “Industriegebiet”<br />
festsetzt wurde, ist als Bestand in den<br />
Flächennutzungsplan übernommen. Ebenfalls als<br />
bestehende gewerbliche Baufläche aufgenommen,<br />
werden die historisch, ohne Aufstellung eines<br />
Bebauungsplanes gewachsenen gewerblichen<br />
Bauflächen.<br />
• Ebenfalls als gewerbliche Baufläche dargestellt,<br />
werden die Bereiche, die im LEP Umwelt auch als<br />
gewerbliches Vorranggebiet ausgewiesen sind.<br />
Dies gilt unabhängig von der tatsächlich hier vor-<br />
49<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />
handenen Nutzung. Z.B. werden im Bereich des<br />
Gewerbegebietes <strong>Dillingen</strong> / Nord, trotz der Nutzung<br />
von Möbel Müller und Kauf<strong>land</strong> als<br />
großflächige Einzelhandelsbetriebe, gewerbliche<br />
Bauflächen dargestellt.<br />
UMWANDLUNG VON SONDERBAUFLÄCHEN<br />
IN GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN<br />
Mit Raumordnungsbescheid vom 19. April 2004 wurde<br />
seitens der Landesplanung ein Positivbescheid auf<br />
Grundlage des Antrags auf Einleitung und Durchführung<br />
eines Raumordnungs- und und integrierten<br />
Zielabweichungsverfahrens „Möbel Müller“ erteilt.<br />
Auf dieser Grundlage erfolgte am 18.05.2004 der<br />
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Nr.<br />
24c Gewerbepark Rundwies“. Das Bebauungsplanverfahren<br />
wurde mit Satzungsbeschluss vom<br />
09.03.2005 abgeschlossen. Parallel hierzu erfolgte<br />
auch die 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes<br />
(„Bereich Gewerbepark Rundwies“). Die Genehmigung<br />
für die FNP-Teiländerung liegt zwar vor, eine<br />
entsprechende Veröffentlichung blieb allerdings bis<br />
dato aus, sodass auch keine Rechtswirksamkeit auf<br />
Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung hergestellt<br />
wurde.<br />
Da sich zwischenzeitlich die Planungsziele der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/ Saar sowie des damaligen Investors geändert<br />
haben, wird die Darstellung der Sondergebietsfläche<br />
für großflächigen Einzelhandel wieder zurückgenommen.<br />
Künftig werden für den Bereich Rundwies<br />
wieder gewerbliche Bauflächen dargestellt, um die<br />
günstigen Standortvoraussetzungen zu nutzen und<br />
der <strong>Stadt</strong> weitere gewerbliche Bauflächen zur bereitzustellen.<br />
SONDERBAUFLÄCHEN<br />
Der § 11 Abs. 3 BauNVO verweist Einkaufszentren,<br />
großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige<br />
großflächige Handelsbetriebe in speziell für sie ausgewiesene<br />
Sondergebiete. Diese drei Handelsformen<br />
werden damit als eigene Nutzungsart typisiert, die<br />
sich von anderen Nutzungsarten unterscheidet.<br />
In <strong>Dillingen</strong>/Saar gibt es mehrere Bereiche, in denen<br />
großflächige Einzelhandelsbetriebe untergebracht<br />
bzw. geplant sind:<br />
• der Bereich ”Bauhaus”
• das geplante Fachmarktzentrum Ecke Jahnstraße /<br />
Merziger Straße<br />
• das geplante Einkaufszentrum Schubertstraße<br />
Diese Bereiche werden als Sonderbaufläche - Zweckbestimmung<br />
”Großflächiger Einzelhandel” ausgewiesen.<br />
50<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WIRTSCHAFT
THEMENBEREICH<br />
ÖFFENTLICHE<br />
EINRICHTUNGEN<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Die beschriebenen bestehenden und geplanten Bau -<br />
flächen, insbesondere die Wohnbauflächen, bestimmen<br />
im wesentlichen auch den Bedarf an öffentlichen<br />
Einrichtungen. Es ist grundlegende Aufgabe der kommunalen<br />
Planung, den vorhandenen und geplanten<br />
Bauflächen bedarfs- und standortgerecht öffentliche<br />
Einrichtungen zuzuordnen und für deren Errichtung<br />
Sorge zu tragen.<br />
Daher wird im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
eine fundierte Bestands- und Bedarfsanalyse<br />
notwendig. Folgende öffentliche Einrichtungen<br />
wurden hierbei ermittelt:<br />
BESTANDSSITUATION<br />
ÖFFENTLICHE VERWALTUNG<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar wurde am 01.September 1949 die<br />
<strong>Stadt</strong>rechte verliehen. Der <strong>Stadt</strong>teil Pachten wurde bereits<br />
1936 eingemeindet, seit 1969 gehört auch die<br />
Gemeide Diefflen zur <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar. Die kommunale<br />
Neuglie derung, die per Gesetz mit dem<br />
01.01.1974 in Kraft trat, hatte - im Gegensatz zu vielen<br />
anderen saarländischen Städten - keine Verän -<br />
derun gen der <strong>Stadt</strong>grenzen zur Folge.<br />
Die Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar befindet sich<br />
im Rathaus, Merziger Straße 51, 66750 Dillin -<br />
gen/Saar. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung ist wie folgt aufgebaut:<br />
• Leiter der Verwaltung mit zugeordneten Stellen:<br />
Zentrales Verwaltungscontrolling,<br />
Rechnungsprüfungsamt und Frauenbeauftragte<br />
• Dezernat I - Zentrale Dienste: Hauptamt /<br />
Wahlamt, Personalamt, Finanzverwaltung,<br />
Finanzbuchhaltung, Geschäftsbuchhaltung /<br />
Steuern / Grundbesitzabgaben<br />
• Dezernat II - Bürgerdienste: Standes- und<br />
Friedhofsamt / Einwohnermeldeamt / Passamt /<br />
Fahrerlaubnisse / Bürgerbüro, Öffentliche<br />
Sicherheit und Ordnung, Kultur-, Schul- und<br />
Sportamt / Öffentlichkeitsarbeit / Bücherei,<br />
Wirtschaftsbetriebe, Allgemeiner sozialer Dienst,<br />
51<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />
Amt für Jugend, Senioren und Soziales<br />
• Dezernat III - Technische Dienste: Grünflächenamt,<br />
Bauamt, Bauhof, Grundvermögen /<br />
Wirtschaftsförderung, Eigenbetrieb Abwasser<br />
<strong>Stadt</strong>gärtnerei und Bauhof sind aufgrund ihres<br />
Platzbedarfes ausgegliedert und befinden sich ”Am<br />
Waldfriedhof” (<strong>Stadt</strong>gärtnerei) bzw. ”An der<br />
Papiermühle” (Bauhof).<br />
BILDUNGSWESEN<br />
(VORSCHULISCHE BILDUNG,<br />
SCHULBILDUNG)<br />
Zum Bildungswesen gehören die vorschulische Bildung,<br />
d.h. die Erziehung in Kindergärten, -krippen<br />
oder -tagesstätten, die schulische Bildung im Bereich<br />
der allgemeinen Schulen sowie die Einrichtungen der<br />
Berufsausbildung und Weiterbildung als auch die<br />
Hochschulen. Zum Bereich der vorschulischen Erziehung<br />
zählen alle Einrichtungen freier und öffentlicher<br />
Träger der Jugendhilfe, die Kinder bis zum Schulbeginn<br />
aufnehmen.<br />
Kindergärten und Kindertagesstätten<br />
Die Betreuung von Kindern in Kindergärten ist die traditionelle<br />
Form der institutionalisierten vorschulischen<br />
Erziehung für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren.<br />
Die einzelnen Kindergartenplätze verteilen sich wie<br />
folgt (Stand 2010):<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• Evangelische Kindertagesstätte mit Kindergarten,<br />
Kindertagesstätte und Hort, Dr. Prior-Straße 35,<br />
57 Plätze (45 Plätze Kiga, 12 Hort)<br />
• Katholischer Kindergarten ”Hl. Sakrament”,<br />
Saarstraße 45, 180 Plätze (150 Kiga, 30 Krippe)<br />
• Katholischer Kindergarten ”St. Johann”, Kerlinger<br />
Straße 22, 100 Plätze (Kiga)<br />
• Lern- und Krabbelwiese ”Regenbogen” des<br />
Kinderschutz bundes, Hinterstraße 15 - 17, 9<br />
Plätze (Krippe)<br />
• Schulkindergarten ”Philipp-Schmitt”, Kerlinger<br />
Straße<br />
• Kindertagesstätte „Kleine Hüttenbären“,<br />
Lindenstraße 19, 30 Plätze (20 Kiga, 10 Krippe)<br />
Pachten<br />
• Katholischer Kindergarten ”Maria Trost”,<br />
Bromberger Weg, 40 Plätze (Kiga)
• Katholischer Kindergarten ”St. Maximin”,<br />
Neustraße 37, 105 Plätze (95 Kiga, 10 Krippe)<br />
• Waldorf-Kindergarten „Feengarten“, Neustraße<br />
35, 18 Plätze (15 Kiga, 3 Krippe)<br />
Diefflen<br />
• Katholischer Kindergarten ”St. Josef”, Richard-<br />
Wagner-Straße, 100 Plätze (Kiga)<br />
• Kinderinsel der Arbeiterwohlfahrt mit Krippe,<br />
Kindergarten, Kindertagesstätte und Hort, Richard-<br />
Wagner-Straße 66, zusammen 55,5 Plätze (40<br />
Kiga, 15,5 Krippe)<br />
Allgemeinbildende, weiterführende und<br />
berufsbildende Schulen<br />
Der schulische Bereich des Erziehungswesens besteht<br />
aus dem Primärbereich, der von den Grundschulen<br />
abgedeckt wird, und dem Sekundärbereich. Hierzu<br />
zählen Erweiterte Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen,<br />
Sonderschulen und berufsbildende Schulen.<br />
Träger der Grundschulen ist die <strong>Stadt</strong>, während für<br />
die weiterführenden Schulen bzw. die Sonderschulen<br />
i.d.R. das Land bzw. der Kreis zuständig ist.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar verfügt über vier Grundschulen,<br />
eine Erweiterte Realschule, eine Abendrealschule,<br />
ein Gymnasium, ein Technisch-Wissenschaftliches<br />
Gymnasium, eine Integrierte Gesamtschule,<br />
zwei Kreisberufsbildungszentren, eine Sonderschule<br />
für Geistigbehinderte, eine Musikschule sowie eine<br />
Jugendverkehrsschule.<br />
Die allgemeinbildenden, weiterführenden und berufsbildenden<br />
Schulen verteilen sich wie folgt im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
von <strong>Dillingen</strong>/Saar (Schülerzahlen, Stand:<br />
2010):<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• Grundschule Odilienschule,<br />
Friedrich-Ebert-Straße 69, 230 Schüler<br />
• Grundschule ”Philipp-Schmit-Schule”,<br />
Kerlinger Straße, 164 Schüler<br />
• Erweiterte Realschule,<br />
Am Römerkastell, 533 Schüler<br />
• Abendrealschule, Am Römerkastell, ohne Angabe<br />
• Albert-Schweitzer-Gymnasium,<br />
Karcherstraße 2, 1.111 Schüler<br />
• Integrierte Gesamtschule,<br />
Industriestraße 40, 860 Schüler<br />
• Technisch-Wissenschaftliches Gymnasium (TWG),<br />
Wallerfanger Straße 25, 300 Schüler<br />
52<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />
• Kaufmännisches Berufsbildungszentrum,<br />
Hinterstraße 11, 2.000 Schüler<br />
• Technisch-Gewerbliches Berufsbildungszentrum,<br />
Wallerfanger Straße 14, 1.000 Schüler<br />
Pachten<br />
• Grundschule ”Römerschule”,<br />
Römerstraße 7, 159 Schüler<br />
Diefflen<br />
• Grundschule ”Primsschule”,<br />
Richard-Wagner-Straße, 160 Schüler<br />
Sonstige schulische Einrichtungen<br />
An sonstigen schulischen Einrichtungen findet man in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar:<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• Schule für Geistigbehinderte, Luisenstraße 4<br />
• Jugendverkehrsschule, Konrad-Adenauer-Allee<br />
• Kreismusikschule, Böckingstraße<br />
• École francaise de Dilling, Neues Schloss<br />
• VAUS, Verbundausbildung Untere Saar, Am<br />
Markt<br />
Erwachsenenbildung / Weiterbildung:<br />
Folgende Einrichtungen der Erwachsenenbildung<br />
bzw. der Weiterbildung existieren im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar:<br />
• Die Volkshochschule der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar befindet<br />
sich in der De-Lenoncourt-Straße 5. Sie ist<br />
die zweitgrößte saarländische Bildungseinrichtung<br />
dieser Art. Die VHS kooperiert mit der Katholischen<br />
Erwachsenenbildung und dem Katholischen<br />
Bildungswerk <strong>Dillingen</strong>/Saar/Nalbach, mit<br />
Sitz im Oswald-von-Nell-Breuning-Haus in der<br />
Friedrich-Ebert-Straße 14. Während die VHS<br />
mehr technisch-wissenschaftlich ausbildet, bietet<br />
das katholische Bildungswerk geisteswissenschaftliche<br />
Kurse sowie Studienreisen an.<br />
• Die Dillinger Akademie für Ältere ist eine Arbeitsgemeinschaft<br />
der VHS <strong>Dillingen</strong>/Saar und des<br />
Vereins Altenwerk und Altenkultur in Saarbrücken.<br />
Sie befindet sich in <strong>Dillingen</strong>/Saar ”Lilienthalstraße<br />
25”.<br />
• Die Fort- und Weiterbildungsgesellschaft (F + W<br />
Partner für Fort- und Weiterbildung) ist eine Tochtergesellschaft<br />
der VHS, sie führt professionelle<br />
Fort- und Weiterbildungskurse für Unternehmen,<br />
Betriebe und Institutionen durch. Sie koorporiert
vor allem mit der Dillinger Hütte sowie den Fordwerken<br />
Saarlouis, aber auch kleinere und mittlere<br />
Betriebe werden mit Zielgruppenprogrammen für<br />
die praktische Berufsausübung gefördert.<br />
• Weitere Institutionen der Erwachsenenbildung<br />
bzw. Weiterbildung sind die Berufsförderungswerk<br />
Saar<strong>land</strong> GmbH, Industriestraße 11 sowie<br />
die DEKRA-Akademie in der Lindenstraße, die in<br />
den Bereichen Lager-Logistik, Transport-Logistik,<br />
Gefahrgut-Logistik, Umweltschutz und Informations-<br />
und Telekommunikationstechnik weiterbildet.<br />
SOZIALWESEN<br />
Die Ausstattung mit sozialen Einrichtungen stellt in<br />
der heutigen Zeit einen der wichtigsten Gradmesser<br />
des infrastrukturellen Ausbaustandards einer <strong>Stadt</strong><br />
oder Gemeinde dar. Zum Sozialwesen zählen die<br />
Einrichtungen der Altenversorgung und der Jugendpflege.<br />
Seniorenversorgung<br />
Durch die zunehmende Zahl an alten Menschen müssen<br />
ausreichende Angebote sowohl im Bereich der<br />
wohnungsgebundenen Altenhilfe als auch im Bereich<br />
der so genannten Offenen Altenhilfe bereitgestellt<br />
werden. Folgende Einrichtungen sind in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
für die Seniorenversorgung vorhanden:<br />
Wohnungsgebundene Altenpflege wird in <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
durch das Alten- und Pflegeheim St. Franziskus,<br />
Jahnplatz 1 (137 vollstationäre Pflegeplätze,<br />
6 Kurzzeitpflege), das Seniorenpalais Saarpark (158<br />
vollstationäre Pflegeplätze) sowie das DRK-Gästehaus<br />
mit 21 vollstationären Pflegeplätzen, 9 Kurzzeitpflege<br />
und 12 Tagespflege angeboten.<br />
Weiterhin stellt die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar über die Gemeinnützige<br />
Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH Altenwohnungen<br />
zur Verfügung.<br />
Zusätzlich sind in der Altenpflege und -hilfe, aber<br />
auch in anderen sozialen Bereichen noch folgende<br />
Organisationen tätig:<br />
• Kirchliche Sozialstation: Die kirchliche Sozialstation<br />
(Dr. Prior-Straße 3) bietet Kranken-, Alten- und<br />
Behandlungspflege, Familienpflege, Behindertenbad<br />
sowie einen Verleih von Pflegehilfsmitteln und<br />
Lehrgänge in der häuslichen Krankenpflege an.<br />
53<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />
• Arbeiterwohlfahrt: Der Ortsverein der Arbeiterwohlfahrt<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar (Weinligstraße 1) sieht<br />
seine Aufgabe in der Vermittlung von Hilfen, Erholungsmaßnahmen,<br />
Kuren, Organisation von geselligen,<br />
unterhaltenden Veranstaltungen und Fahrten,<br />
sowie in der Organisation von Informationsveranstaltungen<br />
zu sozialen Fragen, Kinderbetreuung<br />
und Frauenstammtischen. Weiter bietet die<br />
AWO einen Fahrbaren Mittagstisch (Konrad-<br />
Adenauer-Allee) an.<br />
• Mobiler sozialer Dienst / Hilfe zur Selbsthilfe e.V.<br />
(Weinligstraße 1): Dieser bietet verschiedene Hilfen<br />
des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel: Haushaltshilfen,<br />
Sozialhilfen, Hilfen für Behinderte und<br />
andere an.<br />
• Der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer<br />
betreut psychisch kranke Menschen, übernimmt<br />
Vormundschaften und bietet unter anderem Betreutes<br />
Wohnen sowie Wohngruppen an.<br />
• Die Katholische Erwachsenenbildung betreibt in<br />
der Karcherstraße 1 einen Stationären Mittagstisch<br />
für Senioren.<br />
• Das Gesundheits-Beratungszentrum der Alois-Lauer-Stiftung,<br />
Dr. Prior-Straße 3 bietet verschiedene<br />
Selbsthilfegruppen, wie zum Beispiel für Dialysepatienten,<br />
Rollstuhlfahrer, Anonyme Alkoholiker<br />
und andere an.<br />
• Weiterhin gibt es in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar eine<br />
Reihe von Begegnungsstätten für ältere Mitbürger<br />
sowie mehrere Seniorenvereine.<br />
Im Landkreis Saarlouis sowie bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
existiert eine Stelle für Seniorenmoderation.<br />
Diese Einrichtung beschäftigt sich mit (Auswahl):<br />
• Information und Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Gruppeninitativen und Beratung<br />
• Unterstützung und Mitwirkung bei der Fort- und<br />
Weiterbildung<br />
• Erstellung und Pflege einer altersbezogenen Infrastrukturdatei<br />
Zudem existiert in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar noch der<br />
Seniorenbeirat als Gremium zum <strong>Stadt</strong>rat.
Jugendpflege<br />
Den Jugendlichen in <strong>Dillingen</strong>/Saar stehen mehrere<br />
Jugendeinrichtungen und Jugendverbände zur Verfügung.<br />
Das Jugendwerk der AWO, zahlreiche kirchliche<br />
Stellen mit Jugendarbeit (u.a. auch die Pfadfinderschaft<br />
St. Georg), zahlreiche Vereine mit intensiver<br />
Jugendarbeit, das Jugendhaus <strong>Dillingen</strong>/Saar in<br />
der Hinterstraße sowie im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen in der Dillinger<br />
Straße, ein Kinderhaus des Deutschen Kinderschutzbundes,<br />
der Jugendtreff in der Lindenstraße sowie<br />
die Jugendpflege der <strong>Stadt</strong>.<br />
Die Jugendpflege der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar sieht ihre<br />
Aufgabe in folgenden Tätigkeitsbereichen (Auswahl):<br />
• Außerschulische Kinder- und Jugendangebote<br />
• Gestaltung der Kinder- und Jugendseite im Dillinger<br />
Boten<br />
• Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im<br />
Landkreis Saarlouis<br />
• Jugendsozialarbeit<br />
• Organisation und Durchführung von Freizeitaktivitäten<br />
• Kulturangebote für Kinder und Jugendliche<br />
• Leitung des Jugendhauses in <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />
Die sozialpädagogische Jugendwerkstatt, die unter<br />
Trägerschaft der Volkshochschule steht, fördert die<br />
Bildungsarbeit einheimischer und ausländischer Jugendlicher<br />
in Form von Lehrgängen, Ausbildungsbetreuung<br />
und dem nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses.<br />
GESUNDHEITSWESEN<br />
Die Versorgung der Bevölkerung wird durch Ärzte<br />
der Allgemeinmedizin (8), Fachärzte (40), Zahnärzte<br />
(13) und Apotheken (11) gesichert. Somit verfügt das<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar über eine sehr gute<br />
Grundausstattung im medizinischen Bereich.<br />
In der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, Werkstraße 1, gibt es<br />
weiterhin ein Krankenhaus, welches zur Caritas-Trägergesellschaft<br />
Trier gehört. Im Jahre 1855 wurden<br />
die Krankenstuben der Dillinger Hütte erbaut. 1887<br />
baute die Dillinger Hütte ein neues Krankenhaus mit<br />
21 Betten. Aufgrund der ständig anwachsenden Bevölkerung<br />
wurde 1910 mit dem Bau eines neuen<br />
Krankenhauses, am heutigen Standort begonnen.<br />
Heute weist das Krankenhaus eine Kapazität von<br />
264 Betten auf.<br />
54<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />
KULTURWESEN<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar verfügt über ein ausgeprägtes<br />
und abwechslungsreiches Kulturangebot. Dieses<br />
umfasst feste Veranstaltungsreihen genauso wie zahlreiche<br />
Sonderveranstaltungen und die von den engagierten<br />
Vereinen gestalteten Programme und Aktivi -<br />
täten, die z.T. überregional wirksam werden. Dement -<br />
sprechend stehen in jedem <strong>Stadt</strong>teil entsprechende<br />
Festhallen, Säle und Plätze für Veranstaltungen der<br />
Dorfgemeinschaft, aber auch für überörtlich bedeutsame<br />
kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung. Hinzu<br />
kommt noch die klassische kulturelle Infrastruktur der<br />
Büchereien, Museen und Theater. Insgesamt verfügt<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar über zahlreiche kulturelle<br />
Einrichtungen, die im folgenden kurz genannt werden:<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• <strong>Stadt</strong>bücherei im Rathaus <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• Evang. <strong>Stadt</strong>bücherei, Dr. Prior-Straße 35<br />
• Pfarrbücherei St. Maximin, Pfarrhaus, Friedrichstraße<br />
• <strong>Stadt</strong>halle <strong>Dillingen</strong>/Saar (Halle mit mehreren<br />
Sälen und Lautsprecheranlagen, 754 Plätze bestuhlt):<br />
Hier bietet der Theater- und Vortragsring eine<br />
Reihe von Veranstaltungen aus allen Sparten<br />
des Sprech-, Tanz- und Musiktheaters an. Weiterhin<br />
werden hier zahlreiche weitere Veran stal -<br />
tungen und Ausstellungen durchgeführt<br />
• Lokschuppen <strong>Dillingen</strong> als Eventhalle<br />
• Europa-Palast (Kino), Hüttenwerkstraße 16<br />
• Marktplatz und Odilienplatz als Festplätze<br />
Pachten<br />
• Museum für Vor- und Frühgeschichte, Fischerstraße<br />
2 (siehe auch Kapitel ”Sport, Freizeit, Erholung”)<br />
• Römerhalle Pachten, Römerstraße<br />
• Kirchplatz Pachten als Festplatz<br />
Diefflen<br />
• Sport- und Mehrzweckhalle Diefflen, Richard-<br />
Wagner-Straße<br />
• Gemeindehaus Diefflen, Nalbacher Straße 100<br />
• Dorfplatz Diefflen als Festplatz<br />
KIRCHEN UND RELIGIÖSE GEMEINSCHAFTEN<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar verfügen alle <strong>Stadt</strong> -<br />
teile über katholische Pfarrkirchen. In Dillin gen/Saar<br />
befinden sich des Weiteren eine evangelische sowie<br />
eine neu apostolische Kirche. Auch die „Gemeinde
Gottes“ und die „Religionsgemeinschaft des Islam“ ist<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar vertreten.<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• Katholische Kirche ”Heilig Sakrament” (Saardom),<br />
Pfarramt: Saarstraße 45<br />
• Katholische Kirche St. Johann, Pfarramt: Hillenplatz<br />
1<br />
• Evangelische Kirche, Pfarramt: Dr. Prior-Straße 35<br />
• Evangelisches Gemeindehaus, Nordallee<br />
• Neuapostolische Kirche, Friedrich Ebert-Straße<br />
• Islamische Gemeinde, Gathmannstraße<br />
Diefflen<br />
• Katholische Kirche St. Josef, Pfarramt Dillinger<br />
Straße 65<br />
Pachten<br />
• Katholische Kirche Maria Trost, Pfarramt: Bromberger<br />
Weg 7<br />
• Katholische Kirche St. Maximin, Pfarramt Maximinstraße<br />
69<br />
• Gemeinde Gottes, Gutenbergstraße<br />
POST<br />
In <strong>Dillingen</strong>/Saar befindet sich in der De-Lenoncourt-<br />
Straße ein Postamt. In Diefflen (Wiesenstraße 1) und<br />
in Pachten (Maximinstraße 43) befinden sich jeweils<br />
Postagenturen.<br />
FEUERWEHR, POLIZEI,<br />
SONSTIGE HILFSORGANISATIONEN<br />
Feuerwehr<br />
Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Dillingen</strong>/Saar (1864 gegründet)<br />
ist eine Einrichtung der <strong>Stadt</strong> und wird ausschließlich<br />
von ehrenamtlichen Mitgliedern gebildet.<br />
In der Regel unterscheidet man dabei die aktiven<br />
Mitglieder von den Mi tgliedern der Jugendwehr und<br />
der Altenwehr.<br />
Die Feuerwehr von <strong>Dillingen</strong>/Saar ist auch für<br />
Pachten zuständig, so dass nur <strong>Dillingen</strong>/Saar und<br />
Diefflen über eigene Feuerwehrgerätehäuser verfügen:<br />
• Feuerwehrgerätehaus Diefflen, Wiesenstraße<br />
• Feuerwache <strong>Dillingen</strong>/Saar, Merziger Straße 62<br />
• Die Werksfeuerwehr der Dillinger Hütte kümmert<br />
55<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />
sich in haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit um<br />
technischen Brandschutz sowie um Feuerwehr -<br />
aufgaben.<br />
Polizei<br />
Die für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar zuständige<br />
Polizeiinspektion befindet sich in <strong>Dillingen</strong>/Saar,<br />
Rathausstraße 1 und ist neben <strong>Dillingen</strong> noch für die<br />
Gemeinden Nalbach sowie Rehlingen-Siersburg zuständig.<br />
Hilfsorganisationen<br />
Zu den Hilfsorganisationen in dem <strong>Stadt</strong>gebiet zählen<br />
das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und das Technische<br />
Hilfswerk (THW). Deutscher Kinderschutzbund (dazu:<br />
Kinderhaus), Sozialpädagogische Familienhilfe.<br />
Das Deutsche Rote Kreuz ist eine freiwillige<br />
Hilfsorganisation der freien Wohlfahrtspflege Saar.<br />
Einrichtungen des DRK befinden sich in Dillin -<br />
gen/Saar in der Dr. Prior-Straße 1 und dem Rot-<br />
Kreuz-Haus in der Saarstraße 43, sowie in Diefflen in<br />
der Lessingstraße 1. Der Zuständigkeitsbereich umfasst<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar, Beckingen, Nalbach und<br />
Rehlingen. Die Rettungswache hat die Aufgabe bei<br />
Unfällen Verletzten und Kranken Hilfe zu leisten.<br />
Die Ortsverbände des THW, die dem Bundes -<br />
ministerium unterstehen, sind jeweils für bestimmte<br />
Aufgabenfelder zuständig. Das in <strong>Dillingen</strong>/Saar ansässige<br />
THW, Neustraße 43a ist eine Katastrophen -<br />
schutzorganisation, welche hauptsächlich zu Ber -<br />
gungs aufgaben und zum Aufbau von Tele kom muni -<br />
kationsverbindungen (Fernmeldezug <strong>Dillingen</strong>/Saar)<br />
eingesetzt wird.<br />
ANALYSE UND PLANUNG<br />
1. Im Bereich ”Öffentliche Verwaltung” bestehen aufgrund<br />
der im Rathaus herrschenden Raumsituation<br />
und der mit der mittel- bis langfristigen “Verschlankung”<br />
des Verwaltungsapparates verbundenen<br />
Kürzung der Beamten- und Angestelltenstellen<br />
keine Notwendigkeiten für Neubauten oder Erweiterungen<br />
des 1978 neu errichteten Rathauses.<br />
Ein Bürgerbüro wird hier aber noch eingerichtet.<br />
Die Bücherei soll ausgelagert werden.<br />
2. Die momentane Zahl an Kindergartenplätzen im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar ist auch für den
Prognosezeitraum des Flächennutzungsplanes bis<br />
zum Jahr 2023 ausreichend, da bis dahin ein<br />
deutlicher Rückgang der Zahl der Kinder im Vorschulalter<br />
zu erwarten ist. Daher besteht kein Bedarf<br />
zur Schaffung neuer Kindergartenplätze. Allerdings<br />
sollen aufgrund der Vorgaben des Bundesgesetzgebers<br />
bis zum Jahr 2013 bundesweit<br />
für 35% der Kinder unter 3 Jahren Betreuungsplätze<br />
in Tageseinrichtungen bereit gestellt werden.<br />
Hierzu planen derzeit der Walddorfkindergarten<br />
„Feengarten“, die Dieffler Kinderinsel und der Kindergarten<br />
St. Maximim weitere Krippenplätze.<br />
3. Die Schülerzahlen werden im Prognosezeitraum<br />
des Flächennutzungsplanes ebenfalls aufgrund<br />
der demographischen Entwicklung weiter absinken.<br />
Demzufolge besteht in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> /<br />
Saar kein Planungsbedarf an Bildungseinrichtungen,<br />
der über Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />
planungsrechtlich gesichert werden müsste.<br />
4. Eine Neuplanung im Bereiche des Sozialwesens,<br />
die eine Inanspruchnahme über den Bestand hinausgehender<br />
Flächen erforderlich werden lässt, ist<br />
aufgrund der hervorragenden Ausstattung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar nicht erforderlich und daher<br />
nicht vorgesehen.<br />
5. Für die Durchführung kultureller Veranstaltungen,<br />
die die Identität und das gesellschaftliche und kulturelle<br />
Leben in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar und den<br />
<strong>Stadt</strong>teilen festigen, ist die Ausstattung in allen<br />
<strong>Stadt</strong>teilen von <strong>Dillingen</strong>/Saar sehr gut. Auf der<br />
Ebene des Flächennutzungsplanes sind daher keine<br />
Planungen vorgesehen.<br />
6. Neuplanungen in den Bereichen ”Kirchen”, ”Feuerwehr,<br />
Polizei und Hilfsorganisationen” sind aufgrund<br />
der guten Grundausstattung in dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
von <strong>Dillingen</strong>/Saar nicht notwendig. An<br />
das Feuerwehrgerätehaus Diefflen soll aber angebaut<br />
werden.<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
FLÄCHEN FÜR DEN GEMEINBEDARF<br />
Nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist im Flächennutzungsplan<br />
„die Ausstattung des <strong>Stadt</strong>gebietes mit Einrichtungen<br />
und Anlagen zur Versorgung mit den Gütern<br />
und den Dienstleistungen des öffentlichen und<br />
56<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />
privaten Bereichs, insbesondere mit den der Allgemeinheit<br />
dienenden baulichen Anlagen und Einrichtungen<br />
des Gemeinbedarfs, wie mit Schulen und Kirchen<br />
sowie mit sonstigen kirchlichen und mit sozialen,<br />
gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienenden<br />
Gebäuden und Einrichtungen, sowie die<br />
Fläche für Sport- und Spielanlagen” darzustellen. Damit<br />
ist es möglich, in den Flächennutzungsplan die<br />
gesamte, d.h. sowohl die öffentliche (Gemeinbedarf)<br />
als auch die private Infrastruktur zu übernehmen<br />
bzw. planerisch zu regeln. Das Schwergewicht liegt<br />
allerdings bei den Anlagen und Einrichtungen des<br />
Gemeinbedarfs, wie Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude,<br />
Krankenhäuser, Schwimmbäder, Festplätze,<br />
Bauhöfe, Feuerwehr, Bürgerhäuser, Vereinsheime.<br />
Entscheidend ist dabei nicht, ob ein öffentlicher<br />
Träger vorhanden ist, es genügt vielmehr, wenn<br />
eine dem privatwirtschaftlichen Gewinnstreben entzogene<br />
Aufgabe mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung<br />
wahrgenommen wird.<br />
Private Anlagen und Einrichtungen, die der Versorgung<br />
der Bevölkerung dienen, sind Einzelhandelsgeschäfte,<br />
das Ladenhandwerk, Gaststätten, Handwerksbetriebe,<br />
Tankstellen, Apotheken, Ärzte, Banken<br />
etc. Diese werden im Flächennutzungsplan nicht<br />
gesondert dargestellt, sondern sind in Abhängigkeit<br />
von ihrer städtebaulichen und immissionsbezogenen<br />
Störgradintensität in den verschiedenen bereits beschriebenen<br />
Baugebieten zulässig.<br />
Im Regelfall erfolgt die Darstellung der öffentlichen<br />
Einrichtungen im Flächennutzungsplan in Abhängigkeit<br />
von der Größe der Anlage als „Fläche für Gemeinbedarf”,<br />
wobei die Konkretisierung der Nutzung<br />
mittels Symbol erfolgt. Ist aufgrund des Maßstabes<br />
des Flächennutzungsplanes keine flächenhafte Darstellung<br />
mehr möglich, genügt die Darstellung mittels<br />
Symbol.<br />
Größere Einrichtungen und Anlagen von regionaler<br />
Bedeutung wie Freizeitzentren und Badezentren werden<br />
in der Regel als Sondergebiete (§ 11 BauNVO)<br />
dargestellt.<br />
Die oben genannten Einrichtungen werden mit folgenden<br />
Darstellungen in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen:<br />
• Symbol - Öffentliche Verwaltung:<br />
Rathaus, Bauhof, <strong>Stadt</strong>gärtnerei<br />
• Symbol - Schule:<br />
Grundschulen, Hauptschulen, Erweiterte Real -
schulen, Abendrealschule, Gymnasium, ein Tech -<br />
nisch-Wissenschaftliches Gymnasium, Inte grierte<br />
Gesamtschule, Kreisberufs bildungs zentren, Son -<br />
der schule für Geistigbehinderte, Musikschule,<br />
Jugendverkehrsschule, Volkshoch schule<br />
• Symbol - Kindergarten:<br />
Kindergärten, Horte, Kindertagesstätten, Schul kin -<br />
dergärten<br />
• Symbol - Kirche und Kirchlichen Zwecken dienende<br />
Einrichtungen:<br />
alle Kirchen, Pfarrämter, <strong>Stadt</strong>häuser der Pfarreien<br />
• Symbol - Sozialen Zwecken dienende Gebäude<br />
und Einrichtungen:<br />
Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen, Arbeiter -<br />
wohlfahrt, Soziale Dienste, Stationärer Mittags -<br />
tisch, Gesundheits-Beratungszentrum, Kinder- und<br />
Jugendhaus<br />
• Symbol - Gesundheitlichen Zwecken dienende Ge -<br />
bäu de und Einrichtungen:<br />
Krankenhaus, Rettungswache<br />
• Symbol - Kulturellen Zwecken dienende Gebäude<br />
und Einrichtungen:<br />
Büchereien, <strong>Stadt</strong>- und Festhallen, Museen,<br />
Gemeindehaus<br />
• Symbol - Post:<br />
Post und Poststellen<br />
• Symbol - Feuerwehr:<br />
Feuerwehr, THW, Fernmeldezug, Polizei<br />
• Symbol - Park- und Festplatz:<br />
Marktplatz, Odilienplatz, Dorfplatz, Kirchplatz<br />
57<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
THEMENBEREICH SPORT,<br />
FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Aktive Freizeitgestaltung, Tourismus und Fremdenverkehr<br />
spielen in unserer Gesellschaft eine immer<br />
größere Rolle. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts hat<br />
sich die durchschnittliche Arbeitszeit um etwa die<br />
Hälfte verkürzt. Damit verbunden war gleichzeitig<br />
der Anstieg der verfügbaren Freizeit. Die Ansprüche<br />
des Einzelnen an die Gestaltung seiner Freizeit wuchsen<br />
ebenfalls ständig. Freizeitinhalte und -attraktivitäten<br />
werden immer stärker als Bestandteil des Alltags<br />
angesehen. Dabei sind als Ausgleich zu der überwiegend<br />
sitzenden Tätigkeit im Beruf vor allem sportliche<br />
Aktivitäten gefragt. Der Flächennutzungsplan muss<br />
daher vor allem dem Breitensport und der wohnungsnahen<br />
sportlichen Betätigung Rechnung tragen. Ebenso<br />
notwendig sind Erholungseinrichtungen im Siedlungsgefüge.<br />
Aber nicht nur die Freizeitansprüche der ortsansässigen<br />
Bevölkerung muss der Flächennutzungsplan erfüllen,<br />
sondern als eine Mittelstadt muss <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
auch auf die überörtlichen Erholungs- und Freizeitansprüche<br />
eingehen. Schließlich steckt in den Sektoren<br />
Fremdenverkehr und Naherholung auch ein wirtschaftliches<br />
Potenzial, das nicht ungenutzt bleiben<br />
sollte.<br />
Der <strong>Stadt</strong>teil Diefflen und Teile von Pachten gehören<br />
zum Gebiet der Region „Hügel<strong>land</strong> im Saar-Primsbogen“,<br />
für für das ein Integriertes ländliches Entwicklungskonzept<br />
(ILEK) erstellt wurde. Insbesondere im<br />
<strong>Stadt</strong>teil Diefflen spielt die Naherholungsfunktion daher<br />
eine große Rolle, was durch verschiedene Maßnahmen<br />
noch unterstützt werden soll. Da es innerhalb<br />
des zentralen <strong>Stadt</strong>gebietes an weitläufigen Flächen<br />
für die wohnungsnahe Naherholung mangelt, soll<br />
dies v.a. in Diefflen durch ein gemeindeübergreifendes<br />
Angebot kompensiert werden. Dies entspricht<br />
u.a. auch den Zielen der o.g. ILEK-Konzeption, die<br />
die funktionale Aufwertung der genannten Region<br />
verfolgt.<br />
Zur Zeit stellt sich die Situation der Freizeit-Infrastruktur<br />
der <strong>Stadt</strong> wie folgt dar:<br />
58<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />
BESTANDSSITUATION<br />
TURN- UND SPORTHALLEN<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar verfügt über folgende Sportund<br />
Mehrzweckhallen, welche auch für andere<br />
Zwecke zur Verfügung stehen können. (Ein Teil dieser<br />
Sporthallen ist zwar den einzelnen Schulen angegliedert,<br />
sie können aber auch von Sportvereinen und<br />
sportlichen Gruppierungen genutzt werden):<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• Turnhalle KBBZ, Hinterstraße<br />
• Turnhalle des Gymnasiums in der Dr. Prior-Straße<br />
• Sporthalle in der Merziger Straße mit einer Turnhalle<br />
24 x 12 m sowie ein Fechtsaal 18 x 10 m<br />
• Turnhalle Odilienschule, Friedrich Ebert Straße<br />
Diefflen<br />
• Sporthalle Diefflen, Richard-Wagner-Straße<br />
• Turnhalle Primsschule, Richard-Wagner Straße<br />
Pachten<br />
• Römerhalle Pachten, Römerstraße<br />
• Turnhalle Römerschule, Römerstraße<br />
• Turnhalle Erweiterte Realschule, Am Römerkastell<br />
• Kreissporthalle, Wallerfanger Straße<br />
• Sporthalle “West“, Konrad Adenauer Allee<br />
BÄDER<br />
Freibad<br />
1956 begannen die planerischen Überlegungen zur<br />
Errichtung eines Freibades, die 1959 mit der<br />
Baugenehmigung zum Bau eines Freibades im<br />
Haienbachtal in die Tat umgesetzt wurden. Daraufhin<br />
wurde das Freibad in drei Bauabschnitten errichtet.<br />
Heute ist das Schwimmbad eines der schönsten und<br />
attraktivsten in der gesamten Region. Das Freibad besitzt<br />
vier Becken und einen 10-m-Sprungturm. 2009<br />
wurde das Freibad saniert und umgestaltet.<br />
Hallenbad<br />
1970 wurde das Freibad durch den Bau eines<br />
Hallenbades wenige Meter oberhalb ”Am<br />
Fischerberg” sinnvoll funktional ergänzt, so dass im<br />
Sommer und Winter Schwimmsport betrieben werden<br />
kann. Das Hallenbad erfuhr im Jahr 2010 eine<br />
Komplettsanierung und Umgestaltung.
Beide Bäder werden durch Brunnenbohrungen im<br />
Haienbachtal gespeist.<br />
SPORTPLÄTZE<br />
Folgende Sportplätze sind im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar vorhanden:<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• Stadion “Weißes Kreuz“, ein großer Platz und ein<br />
Bolzplatz<br />
• Sportplatz “Papiermühle“<br />
Diefflen<br />
• Stadion “Babelsberg“<br />
Pachten<br />
• Parkstadion, Bolzplatz außerhalb<br />
• Sportplatz “Am Flachsfeld“ (Sportzentrum<br />
Pachten)<br />
TENNISPLÄTZE UND TENNISHALLEN<br />
Neben dem Fußball und den gängigen<br />
Hallensportarten hat sich Tennis in den letzten Jahren<br />
ebenfalls als Volkssport etabliert. Tennisplätze und -<br />
hallen finden sich demnach in allen <strong>Stadt</strong>teilen.<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• 9 Tennisfreiplätze und 1 Hallenplatz im<br />
Hainbachtal<br />
Diefflen<br />
• 5 Tennisfreiplätze und 2 Hallenplätze an der<br />
Beckinger Straße<br />
Pachten<br />
• 6 Tennisfreiplätze ”Am Flachsfeld” (Sportzentrum<br />
Pachten).<br />
SONDERSPORT- ANLAGEN<br />
In dem <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar bestehen folgende<br />
Sondersportanlagen:<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• Bouleplätze: <strong>Stadt</strong>park und Weiß-Kreuz-Stadion<br />
• Eislaufcenter<br />
• Bewegungsparcour für Senioren im <strong>Stadt</strong>park<br />
• Schießsportanlage Linderstraße<br />
59<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />
• Kegelbahnen (<strong>Stadt</strong>halle <strong>Dillingen</strong>/Saar +<br />
Katholisches Pfarr- und Jugendheim)<br />
Diefflen<br />
• Schießsportanlage<br />
• Segelfluggelände<br />
• Angelsportanlage in der Primsaue<br />
• Bouleplatz: Stadion Babelsberg<br />
• ausgewiesenes Naherholungsgebiet “Fürstenwald,<br />
Kappesheck, Großgarten”<br />
Pachten<br />
• Hundedressurplatz (Roter Sandweg)<br />
• Reithalle und Reitanlage “Am See“ (Sportzentrum<br />
Pachten)<br />
• Schießsportanlage ”Maria Trost”<br />
• Bogenschießanlage (Sportzentrum Pachten)<br />
• Sportbootshafen<br />
• Angelsportanlage „In der Engt“<br />
• Angelsportanlage „In den Steinen“<br />
SPIELPLÄTZE<br />
Nach der DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume<br />
zum Spielen“ sollten für Kleinkinder (bis 6 Jahre)<br />
Spielmöglichkeiten innerhalb von 100 m, für Kinder<br />
(6 bis 12 Jahre) innerhalb von 400 m erreichbar sein<br />
und für Jugendliche sollte eine Entfernung von 800 m<br />
nicht überschritten werden.<br />
Die Variationsbreite von Flächen, die für Spielzwecke<br />
geeignet sind, reicht aufgrund der aufgelockerten<br />
Bauweise von Privatgärten, über innerörtliche Grün -<br />
strukturen, öffentliche Sportanlagen (Sport plätze,<br />
Sport- und Spielanlagen) bis hin zu den an die Orts -<br />
lage grenzenden Grünstrukturen der freien Land -<br />
schaft.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar verfügt in allen <strong>Stadt</strong>teilen<br />
über Spiel- und Bolzplätze, wie z.B.<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• Innenstadt:<br />
<strong>Stadt</strong>park, Hochhaus Dimmerstein, Weiß-Kreuz-<br />
Stadion, Pestelplatz, Jakob-Burger-Platz, Dieffler<br />
Straße, Kröppen, Platz der Weißen Väter,<br />
Schillerstraße<br />
• Überm Berg:<br />
Limberg-/Lilienstraße, Magnolien-/Gladiolenweg,<br />
Papiermühle - am Bauhof, Kleingartenanlage
Diefflen<br />
• Am Lärmschutzwall, Gemeindehaus, Kufergrät,<br />
Siedlung, Theelweg, Buchenhain<br />
Pachten<br />
• In der Lach, Parkstraße, Brühlstraße, Annaplatz,<br />
Kindertagesstätte am Kirchplatz, Kloster<br />
Neustraße, Deckersheck<br />
• Pachtener Heide<br />
Reimsbacher Straße, Leipziger Ring, Münchener<br />
Straße<br />
PARKANLAGEN UND<br />
NAHERHOLUNGSGEBIETE<br />
Das Vorhandensein und die Ausstattung mit Fest -<br />
plätzen, Parkanlagen und Grünflächen ist eine wesentliche<br />
Voraussetzung für die Qualität des Wohn -<br />
umfeldes, da hierdurch auch der Erholungswert ganz<br />
wesentlich bestimmt wird. Da es sich bei Park- und<br />
Grünanlagen überwiegend um innerörtliche Grünflä -<br />
chen handelt, sind sie als Kommunikationszentren für<br />
alle Altersgruppen geeignet. Hinzu kommen meist in<br />
geringer Entfernung außerhalb der Ortslage weitere<br />
Naherholungsbereiche oder Grillmöglichkeiten, die<br />
große Attraktivität für die Bevölkerung entfalten.<br />
Die Aufteilung auf das <strong>Stadt</strong>gebiet von Dillin -<br />
gen/Saar gestaltet sich folgendermaßen:<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• <strong>Stadt</strong>park mit Wassertretanlage<br />
• Kleingartenanlagen zwischen Kerlinger Straße<br />
und ”Am Römerkastell”, zwischen ”Ihner Straße”<br />
und ”Wallerfanger Straße”<br />
Pachten<br />
• Solarpark: Die Idee für die Anlage des Dillinger<br />
Solarparks reifte bereits in den achtziger Jahren<br />
mit der Diskussion über eine zukunftsorientierte<br />
und nachhaltige Entwicklung.<br />
1996 wurde der Bebauungsplan "Solarpark" beschlossen.<br />
1998 konnte ein Plus-Energie-Haus im<br />
künftigen Solarpark bezogen werden. 1999<br />
schließlich, fiel die Entscheidung , mit dem Künstler<br />
Friedensreich Hundertwasser den Solarpark und<br />
seine Gebäude (Solar-Art-Hotel, solares Informa -<br />
tions zentrum, seniorengerechte Wohnanlage) zu<br />
gestalten.<br />
Das Ziel, das die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar mit dem<br />
Solarpark verfolgt, ist die Förderung erneuerbarer<br />
Energien, um so eine nachhaltige <strong>Stadt</strong>entwick -<br />
60<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />
lung zu konzipieren und in Gang zu setzen sowie<br />
das Bewusstsein der Bevölkerung bezüglich der<br />
Nutzung regenerativer Energien zu stärken. Die<br />
günstige geografische Lage mit einer überdurchschnittlich<br />
hohen Sonnenscheindauer und die zentrale<br />
Lage in einem europäischen Kernbereich machen<br />
die <strong>Stadt</strong> interessant für Anhänger und<br />
Kenner erneuerbarer Energien.<br />
• Saaraue/Saarpark: Der Saarpark erstreckt sich im<br />
Süden von der Primsmündung bis zur Bahn strecke<br />
im Norden von Pachten, im Osten begrenzt die<br />
Bebauung von Pachten den Park und im Westen<br />
die Saar. Die Saaraue besteht aus der<br />
Bundeswasserstraße Saar, den Betriebsflächen<br />
der WSV und den ökologischen<br />
Ausgleichsmaßnahmen zum Ausbau der Saar. Die<br />
Ausgleichsflächen sind Bestandteil der Öko-<br />
Bilanzierung für den Ausbau der Saar und können<br />
daher keiner anderen Nutzung zugeführt werden.<br />
Im Südosten des Parkes befinden sich Sport- und<br />
Freizeit einrichtungen (Sportstadion, Übungsplätze,<br />
Anglersee, u.a.).<br />
• Kleingartenanlage nördlich der <strong>Stadt</strong>werke<br />
FRIEDHÖFE<br />
Folgende Friedhöfe sind im <strong>Stadt</strong>gebiet von Dillin -<br />
gen/Saar vorhanden:<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• Friedhof an der Kirche St. Johann<br />
Pachten<br />
• Pachtener Friedhof - Straße ”An der Ziegelhütte”<br />
• Waldfriedhof im Pachtener Buchwald mit<br />
Ehrengräberfeld<br />
Diefflen<br />
• Friedhof an der Kirche ”St. Josef”<br />
• Ehrenfriedhof in der Nalbacher Straße<br />
• Jüdischer Friedhof<br />
• Russischer Soldatenfriedhof<br />
TOURISTISCHE SEHENSWÜRDIGKEITEN<br />
Aufgrund der <strong>land</strong>schaftlichen Begebenheiten wird<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar nie eine so große Rolle für<br />
die <strong>land</strong>schaftsgebundene Erholung spielen wie die<br />
Gemeinden im nördlichen Saar<strong>land</strong>. Allerdings be-
sitzt die Saaraue ein großes Potenzial für die <strong>land</strong>schaftsbezogene<br />
Erholung (z.B. Radwege, Inline-Skating,<br />
Bootsfahrten) und ist damit nahezu auf der gesamten<br />
Länge zwischen Saarbrücken und Mettlach<br />
ein Anziehungspunkt für den sanften Tourismus. Dieses<br />
Potenzial wird in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im Bereich<br />
des Saarparks an den Ökoseen schon genutzt.<br />
Gleichzeitig bietet die Saar der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> in Zusammenarbeit<br />
mit anderen an der Saar gelegenen<br />
Kommunen die Möglichkeit die hier vorhandenen Sehenswürdigkeiten<br />
entlang der Saar touristisch zu nutzen<br />
und damit von der Wachstumsbranche Tourismus<br />
zu profitieren. Hierzu gibt es in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
schon weitreichende Überlegungen (z.B.<br />
Hundertwasser Euro-Solarpark), die im Abschnitt<br />
”Analyse und Planung” näher ausgeführt werden.<br />
Auch die Verwirklichung der Ziele des bereits erwähnten<br />
ILEK für die Region „Saar-Primsbogen“, zu<br />
der die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar teilweise zählt, werden<br />
einen wichtigen Beitrag dazu leisten, durch interkommunale<br />
Zusammenarbeit auf allen Ebenen, künftig<br />
die vorhandenen Ressourcen für Tourismus und Naherholung<br />
noch stärker zu nutzen.<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar verfügt über folgende touristische Sehenswürdigkeiten,<br />
die jedes Jahr Besucher anlocken:<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
Altes Schloss:<br />
An der Stelle einer mittelalterlichen Burg des 14. Jahrhunderts<br />
wurde Anfang des 17. Jahrhunderts ein polygonales<br />
Wasserschloss neu erbaut. Von diesem<br />
sind heute noch zwei Trakte als Ruinen, zwei Ecktürme<br />
und das Tor vorhanden. Bei dem Alten Schloss<br />
handelt es sich um ein Kleinod des Saarländischen<br />
Barock, das als herzogliche Residenz einen Umbau<br />
durch Balthasar Wilhelm Stengel erlebte.<br />
Im Alten Schloss von <strong>Dillingen</strong>/Saar ist ein Museum<br />
eingerichtet. Das Museum zeigt eine Sammlung zur<br />
Bau- und Herrschaftsgeschichte des Herzogtums <strong>Dillingen</strong>/Saar,<br />
der Geschichte der Dillinger Hütte sowie<br />
verschiedene Sonderausstellungen.<br />
In einem wiederaufgebauten Flügel finden heute Ausstellungen,<br />
Konzerte und Vorträge statt. Die Schlossgärten<br />
dienen oft als Kulisse für Theateraufführungen,<br />
Konzerte, Ausstellungen und Märkte. Brautpaare<br />
lassen sich gerne in einem Raum des Erdgeschosses<br />
trauen, der im Stil Louis XVI eingerichtet ist.<br />
61<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />
Saardom und weitere sehenswerte Kirchen<br />
Die Kirche Hl. Sakrament trägt den Titel Saardom,<br />
weil es sich bei der Erbauung um den größten Kirchenbau<br />
an der Saar handelte. Sie wurde 1910 -<br />
1913 im historisierenden Stil erbaut. Die beiden Türme<br />
der Eingangsfassade und der Vierungsturm sind<br />
von weither erkennbar.<br />
Im Kircheninneren befindet sich ein Kunstschatz. Hierbei<br />
handelt es sich um ein dem niederländischen<br />
Künstler Lucas van der Leyden zugeschriebenes Triptychon<br />
des 16. Jahrhunderts mit Szenen aus der<br />
Weihnachtsgeschichte. Dieses wird jedoch nur im<br />
Advent ausgestellt.<br />
Die älteste Kirche auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet ist die Kirche<br />
St. Johann, die in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts<br />
an der Stelle eines Vorgängerbaus des 18. Jahrhunderts<br />
entstand. In unmittelbarer Nähe liegt der Friedhof<br />
St. Johann mit einigen denkmalgeschützten<br />
Grabmälern.<br />
Pachten<br />
Museum in Pachten<br />
Das Museum in Pachten zeigt zum einen Exponate<br />
der Römerzeit aus der näheren Umgebung um <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />
Zu sehen sind Gegenstände der Alltagswelt,<br />
der Religion, des Handels und des Geldes. Weiter<br />
werden die politischen Zusammenhänge der Römerzeit<br />
erklärt. Zum anderen zeigt das Museum in einer<br />
ständigen Ausstellung die Territorial- und Sozialgeschichte<br />
Pachtens.<br />
Das Museum Pachten (Museum für Vor- und Frühgeschichte<br />
im Landkreis Saarlouis und Heimatmuseum)<br />
befindet sich in der Fischerstraße in einem alten, restaurierten<br />
Bauernhaus. Hier werden Exponate ausgestellt,<br />
die unter dem Pachtener Boden in der römischen<br />
Siedlung ”Vicus contiomagus”, einem regionalen<br />
Zentrum in gallorömischer Zeit gefunden wurden.<br />
Eines der größten römischen Brandgräberfelder im<br />
südwestdeutschen Raum, Wohnhäuser, Werkstätten,<br />
Tempelanlagen, ein Kulttheater und große Gutshöfe<br />
sind die Themen des Museums Pachten. Aber auch<br />
Steinzeit, Bronzezeit und die Eisenzeit mit ihrer keltischen<br />
Hochkultur an der Saar werden thematisiert.<br />
In weiteren Räumen befasst sich das Museum mit der<br />
jüngeren Vergangenheit. Ein Originalschlafzimmer<br />
aus dem ehemaligen Bauernhaus, zahlreiche Alltags-
gegenstände, Maschinen und Werkzeuge lassen die<br />
Zeit um 1900 bis in die 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts<br />
wieder lebendig werden.<br />
Im Keller des Hauses wird eine kleine Fossilien- und<br />
Mineraliensammlung gezeigt.<br />
Stahlsymposium<br />
Im Jahr 1990 feierte <strong>Dillingen</strong>/Saar sein 2000-jähriges<br />
Bestehen, zurückgehend auf die lange Geschichte<br />
des <strong>Stadt</strong>teils Pachten. Zu diesem Anlass wurde<br />
u.a. ein Internationales Stahlsymposium ins Leben gerufen,<br />
dem <strong>Dillingen</strong>/Saar bedeutende Beispiele zeitgenössischer<br />
monumentaler Stahlplastiken international<br />
anerkannter Künstler verdankt. Insgesamt 5 Plastiken<br />
sind in der Saaraue, in der Franz-Meguinstraße<br />
und der Konrad-Adenauer-Allee aufgestellt. Aber<br />
auch an vielen anderen Stellen in der <strong>Stadt</strong> finden<br />
sich Zeugnisse moderner Skulpturen, die hier allerdings<br />
nicht weiter aufgeführt werden sollen.<br />
Weitere Sehenswürdigkeiten<br />
Folgende weiteren touristischen Sehenswürdigkeiten<br />
sind in <strong>Dillingen</strong>/Saar zu finden:<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar (Innenstadt)<br />
• Anlagen der Dillinger Hütte<br />
• Die Kirche Hl. Sakrament, sog. Saardom, eine<br />
Neoromanische Säulenbasilika aus den Jahren<br />
1910 - 1913.<br />
• Der Park zwischen Altem und Neuem Schloß mit<br />
vielen zahlreichen alten Bäumen, einer etwa 300<br />
Jahre alten Plantane und einer ebenso alten Eiche<br />
• Altes Rathaus, aus den Jahren 1907 - 1908.<br />
Diefflen<br />
• Jüdischer Friedhof von 1755/1852, mit etwa<br />
400 Gräbern<br />
• Private Sammlung von Gebrauchsgegenständen<br />
aus der Landwirtschaft der letzten 300 Jahren<br />
• Nachbildung einer alten Schmiede<br />
BEHERBERGUNGSGEWERBE<br />
Laut Unterkunftsverzeichnis des Landkreises Saarlouis<br />
existieren im <strong>Stadt</strong>gebiet folgende Übernachtungskapazitäten:<br />
• 211 Betten in 7 Hotels<br />
• 4 Betten in Appartments<br />
62<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />
• 4 Betten in Ferienwohnungen<br />
• 14 Betten in Privatzimmern<br />
ANALYSE UND PLANUNG<br />
1. Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar verfügen alle<br />
<strong>Stadt</strong>teile über ein den jeweiligen örtlichen<br />
Bedürfnissen angepasstes Angebot an sportlichen<br />
Zwecken dienenden Anlagen. Auch im Bereich<br />
von Sondersportarten existiert ein vielfältiges<br />
Angebot.<br />
Ein Bedarf für den Bau neuer Sportanlagen im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet lässt sich daher nicht ableiten. Die<br />
Sportanlagen mit größerem Störpotenzial (z.B.<br />
Tennis, Sportplätze) sind zusammengefasst, so<br />
dass sich auch die hier möglichen Konflikte konzentrieren.<br />
Konflikte, die sich im Zusammenhang<br />
mit den Sport- und Freizeiteinrichtungen ergeben,<br />
stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit der<br />
Lage der Sportstätten zum Siedlungskörper. Insbe -<br />
sonders die Verkehrserschließung über nur geringfügig<br />
ausgebaute ”Anliegerstraßen” ist teilweise<br />
als kritisch zu bewerten. Dies gilt insbesondere für<br />
das Sportzentrum sowie das Stadion ”Bawels -<br />
berg” in Diefflen. Park plä tze sind im Bereich der<br />
Sportanlagen ebenfalls in einem ausreichenden<br />
Maße vorhanden.<br />
2. Die o.g. von Gabrecht/ Matthes vorgegebenen<br />
Richtwerte werden - was die formellen Spielanla -<br />
gen betrifft - nicht eingehalten. Die große Zahl der<br />
zum Spielen geeigneten innerörtlichen, Grünflä -<br />
chen, Sportanlagen etc., die ebenfalls unter die<br />
Begriffs definition Spielmöglichkeiten nach Gab -<br />
recht / Matthes fallen, gewährleisten jedoch eine<br />
ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit<br />
Spielmöglichkeiten. Die <strong>Stadt</strong>teile weisen zwar unterschiedliche<br />
Ausstattungen bzw. Voraussetz -<br />
ungen auf, ein dringender Handlungsbedarf bzgl.<br />
der Errichtung zusätzlicher Spielplätze lässt sich<br />
hiervon jedoch in keinem Fall ableiten. Bei Neu -<br />
pla nun gen von Wohngebieten sollten im Rah men<br />
der Bebauungspläne in jedem Fall aber der Grös -<br />
se des Gebietes angepasste ausreichend dimensionierte<br />
Flächen für Spielplätze (Grünflä chen mit<br />
der Zweckbestimmung Spielplatz) festgesetzt werden.<br />
3. In fast allen <strong>Stadt</strong>teilen von <strong>Dillingen</strong>/Saar existieren<br />
ausreichend Naherholungseinrichtungen.<br />
Hier bei handelt es sich um kleinere Parkanlagen in
der <strong>Stadt</strong> sowie den Ökosee in der Saaraue.<br />
Lediglich Diefflen verfügt noch über keine eigenen<br />
Naherholungsflächen. Durch die unter Punkt 6 genannte<br />
Sonderbaufläche wird hier aber Abhilfe<br />
geschaffen.<br />
4. Die Friedhöfe der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar sind zur<br />
Deckung des vorhandenen Bedarfes ausreichend<br />
groß bemessen. Lediglich in Pachten besteht ein<br />
geringer Bedarf zu Erweiterung des Friedhofs.<br />
5. Die vorhandenen touristischen Anziehungspunkte<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, die insbesondere von<br />
Interesse für Tages- und Veranstaltungstourismus<br />
sind, werden bereits in einem sinnvollen Maße genutzt<br />
und auch entsprechend als Anziehungs -<br />
punkte im Rahmen des <strong>Stadt</strong>marketing vermarktet.<br />
6. In Verbindung mit der Umsetzung der Leitgedan -<br />
ken des ILEK, ist im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen eine<br />
Sonderbaufläche im Bereich „Kappesheck /<br />
Großgarten“ und „Fürsten wald / Schlungenflur“<br />
geplant (SO-NAH), Flächengröße ca. 11,7 ha.<br />
Für den Bereich wurden bereits sowohl auf Ebene<br />
der vorbereitenden als auch verbindlichen Bauleit -<br />
planung entsprechende Verfahrensschritte eingeleitet,<br />
um diesen Bereich parallel zur vorliegenden<br />
Gesamtfortschreibung des FNP, städtebaulich zu<br />
entwickeln. Es handelt sich hierbei einerseits um<br />
den Entwurf zur 13. Teiländerung des Flächen -<br />
nutz ungsplanes für den Bereich „Kappesheck /<br />
Groß garten, Fürstenwald / Schlungenflur“ bzw.<br />
die Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 69 „Kap -<br />
pes heck / Großgarten“ und Nr. 70 „Fürstenwald<br />
/ Schlungenflur“. Diese 13. Flächennutzungsplan-<br />
Teiländerung wurde mit Veröffentlichung am<br />
27.07.2009 wirksam. Die Bebauungspläne Nr.<br />
69 „Kappesheck / Großgarten“ und Nr. 70<br />
„Fürstenwald / Schlungenflur“ wurden mit der<br />
Bekanntmachung am 01.08.2009 bzw.<br />
12.12.2009 rechtskräftig.<br />
Neben der Bereitstellung zusätzlicher Wohnbau -<br />
flächen sollen die planungsrechtlichen Voraus -<br />
setzungen für die Schaffung ortsrandnaher Erho -<br />
lungsflächen bereitgestellt werden. Der <strong>Stadt</strong>teil<br />
verfügt, mit Ausnahme des Hüttenwaldes, bis dato<br />
über keine gesondert festgesetzten Flächen für<br />
Naherholungszwecke. Durch die Tatsache, dass<br />
östlich und südlich der Ortslage Bereiche für derlei<br />
Nutzungen aufgrund vorhandener Restriktionen<br />
nicht zur Verfügung stehen können, soll der<br />
63<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />
Bebauungsplan geeignete Flächen im Westen der<br />
Ortslage dauerhaft bereitstellen. Auf diese Weise<br />
können für die Dieffler Bevölkerung äußerst attraktive<br />
Flächen für die wohnortnahe Naherholung erschlossen<br />
werden. Flankierende Maßnahmen sollen<br />
die Erlebbarkeit des Areals fördern und so die<br />
Flächen für unterschiedliche Nutzergruppen interessant<br />
machen. Innerhalb bzw. angrenzend des<br />
Geltungsbereiches befinden sich bereits erholungs-<br />
bzw. freizeitbezogene Nutzungen wie das<br />
Hofgut Kammer (Pferdesport) bzw. Tennisanlagen,<br />
die bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt das<br />
Areal nachhaltig prägen.<br />
Die Ortslage Diefflen sowie der nördliche Teil der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> sind in das integriertes ländliches<br />
Entwicklungskonzept (ILEK) „Hügel<strong>land</strong> im Saar-<br />
Prims-Bogen“ einbezogen. Das Konzept dient der<br />
nachhaltigen Sicherung und Verbesserung der<br />
Lebensqualität der Bevölkerung um den<br />
„Litermont“. Durch die Ausweisung des Naherho -<br />
lungs gebietes wird die Funktion des durch EU-<br />
Mittel geförderten ILEK zusätzlich unterstrichen.<br />
7. Durch den schon erwähnten sogenannten<br />
”Hundert wasser Euro-Solar-Park” soll die touristische<br />
Anziehungskraft der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
zukünftig deutlich gestärkt werden. Dieses Projekt<br />
besteht aus folgenden Komponenten:<br />
• Solarer Erlebnispark für die Bevölkerung mit<br />
ökologischen Versuchsfeldern, einem Spielraum<br />
Natur, einem Sonnenstaudengarten, einem<br />
Teehaus mit Glasdach, einem Solarbistro, einem<br />
Amphitheater mit solarer Bodeninstallation<br />
für Kulturveranstaltungen, kinetischen und anderen<br />
Solarkunstobjekten, solaren Objektbe -<br />
leuchtungen und Klangkulturen,<br />
• Solares Dienstleistungs-, Projekt- und Bildungs -<br />
zentrum mit Schule für erneuerbare Energien,<br />
Solarwerkstatt und solartechnischem Museum<br />
• Demonstrationsanlage für solares Bauen, solare<br />
Kunst und Lebenskultur mit folgenden Teilen:<br />
- Energieplus-Musterhaus<br />
- Pueblokomplex für o.g. Dienstleistungs-,<br />
Projekt- und Bildungszentrum<br />
- Solar-Art-Hotel<br />
- ökologische Bausiedlung ”Vogelspitz”<br />
Dadurch dass der Wiener Künstler und Architekt<br />
Friedensreich Hundertwasser für dieses Projekt gewonnen<br />
werden konnte, der jährlich mit seinen<br />
Bau- und Kunstwerken Hundertausende von
Besuchern anlockte, ist davon auszugehen, dass<br />
der ”Hundertwasser-Euro-Solar-Park” ein touristisches<br />
Highlight für das ganze Saar<strong>land</strong> werden<br />
kann. Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens wurde<br />
in einer Studie nachgewiesen.<br />
Weiterhin besteht über die Saarschiene die<br />
Möglichkeit den Solarpark mit anderen touristischen<br />
Sehenswürdigkeiten des Saar<strong>land</strong>es zu verknüpfen.<br />
Zu nennen sind das Weltkulturerbe Völk -<br />
lin ger Hütte, das in Zusammenarbeit mit der Dillin -<br />
ger Hütte die Möglichkeit eines Industrietourismus<br />
an ”lebenden und toten” Industrieobjekten bietet.<br />
Hinzu kommen die Keramikstandorte Mettlach<br />
(Keravision) und die Fayencerie in Saargemünd,<br />
wo ebenfalls Kunst (Vogelmensch von Andre<br />
Heller) und Industrie eng miteinander verknüpft<br />
sind.<br />
DARSTELLUNGEN<br />
Die PlanzV bietet verschiedene Möglichkeiten zur<br />
Darstellung der Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen.<br />
Im Regelfall sind diese Flächen als Grünflächen gem.<br />
§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB darzustellen. Da innerhalb<br />
der Grünflächen verschiedenste grün- und freizeitorientierte<br />
Nutzungen untergebracht werden können,<br />
sind sie grundsätzlich mit einer Zweckbestimmung zu<br />
versehen. Ist die Fläche für eine flächenhafte Darstellung<br />
im Flächennutzungsplan maßstabsbedingt nicht<br />
ausreichend groß, genügt auch das Symbol der<br />
Zweckbestimmung.<br />
Nicht zu den Grünflächen im Sinne des § 5 Abs. 2<br />
Nr. 5 BauGB zählen Flächen zur grossräumigen<br />
Gliederung von Ortsteilen durch Grünzäsuren,<br />
Trenngrün und Grünzonen, die entsprechend ihrer<br />
tatsächlichen Nutzung als Flächen für die<br />
Landwirtschaft oder für Wald bzw. als Flächen für<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt<br />
werden.<br />
Bei der Darstellung von Grünflächen steht in jedem<br />
Fall der Freiflächencharakter im Vordergrund, d.h. innerhalb<br />
der Grünflächen können zwar bauliche<br />
Anlagen untergebracht werden, allerdings nur in<br />
Ausfüllung ihrer Zweckbestimmung, wie z.B. sanitäre<br />
Anlagen und Trockenräume auf einem Sportplatz.<br />
Dagegen werden Flächen, auf denen Sporthallen vor-<br />
64<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />
gesehen sind, je nach Zweckbestimmung und Grösse<br />
gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Regel als Fläche<br />
für den Gemeinbedarf bzw. als Fläche für Sport- und<br />
Spielanlagen dargestellt (siehe Kapitel Themen -<br />
bereich Öffentliche Einrichtungen).<br />
Größere Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie überregional<br />
wirksame touristische Einrichtungen werden<br />
als Sonderbaufläche dargestellt. Nicht eigens dargestellt<br />
werden die Betriebe des Beher bergungs -<br />
gewerbes, die in Abhängigkeit von der BauNVO in<br />
den einzelnen Bauflächen zulässig sind.<br />
Die beschriebenen und geplanten Sport- und Frei -<br />
zeiteinrichtungen werden wie folgt in den Flächen -<br />
nutzungsplan übernommen:<br />
Flächen für Gemeinbedarf<br />
(teilweise nur Symbol)<br />
• Symbol - Sportanlagen:<br />
alle Turn- und Sporthallen<br />
(bei Schulturnhallen wurde teilweise auf eine eigenes<br />
Symbol, ergänzend zum Symbol (Schule” verzichtet)<br />
Grünflächen<br />
(teilweise nur Symbol)<br />
• Symbol - Freibad, Schwimmbad:<br />
Frei- und Hallenbad im Bereich Haienbach<br />
• Symbol - Sportplatz:<br />
alle genannten Sportplätze und Stadien<br />
alle Bouleplätze<br />
Reitanlagen<br />
• Symbol - Tennisplatz<br />
alle genannten Tennisplätze und Tennishallen<br />
(Tenniszentrum Pachten als Sonderbaufläche)<br />
• Symbol - Kinderspielplatz.<br />
alle genannten Kinderspielplätze und Bolzplätze<br />
• Symbol - Parkanlage:<br />
<strong>Stadt</strong>park, Solarpark, Saarpark, Parkanlage um<br />
”Altes Schloss”, weitere kleinere Parkanlagen in<br />
der <strong>Stadt</strong>lage<br />
• Symbol - Friedhof:<br />
alle genannten Friedhöfe<br />
• Symbol - Schloss:<br />
Altes Schloss - Neues Schloss<br />
• Symbol - Kleingärten:<br />
alle genannten Kleingartenanlagen<br />
• Symbol - Hundedressurplatz:<br />
Hundedressurplatz am ”Roten Sandweg”
• Symbol - Segelfluggelände:<br />
Segelfluggelände Diefflen<br />
Sonderbauflächen<br />
• Sportzentrum Pachten mit Kegelsport, Tennisan -<br />
lagen, Reithalle, Bogenschießen<br />
• Solarpark - bauliche Anlagen<br />
• Bootshafen<br />
• Geplante Sonderbauflächen mit der Zweck -<br />
bestimmung „Nah er holung“ im Bereich „Fürsten -<br />
wald / Schlungen flur“ und „Kappesheck / Groß -<br />
gar ten“ im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen.<br />
65<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG
THEMENBEREICH VERKEHR<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Die Darstellung von Verkehrsflächen ist ein wesentliches<br />
Element des Flächennutzungsplanes. Ein enger<br />
Zusammenhang zwischen Bauleitplanung und<br />
Verkehrsplanung ergibt sich insofern, als die Ver -<br />
knüpfung von Bauflächen und sonstigen Nutzungen<br />
durch örtliche bzw. überörtliche Ver kehrs systeme erfolgt.<br />
Im Rahmen der Flächen nutzungsplanung ist es<br />
daher Aufgabe der <strong>Stadt</strong>, die bestehenden Planungen<br />
übergeordneter Planungsträger zu berücksichtigen<br />
und mit den eigenen Planungen zu koordinieren.<br />
Folgende Inhalte sind im Flächennutzungsplan wiederzugeben:<br />
• das klassifizierte überörtliche Straßennetz; dazu<br />
gehören Bundesautobahnen, Bundesstraßen,<br />
Landstraßen und Kreisstraßen, innerhalb und<br />
außerhalb der bebauten Ortslage<br />
• innerörtliche Hauptverkehrszüge<br />
• Flächen für den ruhenden Verkehr<br />
• Anlagen der Bahn<br />
Eine wichtige Entscheidungshilfe stellt in diesem<br />
Zusammenhang der Gesamtverkehrsplan der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar von 1991 dar. Das Gutachten umfasst<br />
umfangreiche Analysen in allen Verkehrssektoren,<br />
Entwicklungsannahmen für den Gesamtverkehr, Ziele<br />
und Prämissen der Planung sowie alternative<br />
Konzeptvorschläge.<br />
STRASSENVERKEHR<br />
LAGE IM ÜBERÖRTLICHEN VERKEHRSNETZ<br />
Die Standortvorteile der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ergeben<br />
sich u.a. aus der Lagegunst am Autobahn drei eck<br />
der Autobahnen BAB 8 (Luxemburg - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />
Neunkirchen - Zweibrücken) und BAB 620<br />
(Saarbrücken - Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar).<br />
Innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes befindet sich lediglich die<br />
Anschlussstelle an die A 8 (<strong>Dillingen</strong>/Saar-Mitte).<br />
Diese kann von der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar über die<br />
Konrad-Adenauer-Allee erreicht werden.<br />
Weitere für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar relevanten<br />
Anschlussstellen finden sich südlich der <strong>Stadt</strong> an der L<br />
66<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH VERKEHR<br />
I.O. 174 (Anschlussstelle <strong>Dillingen</strong>/Saar - Süd, außerhalb<br />
des <strong>Stadt</strong>gebietes) und nordwestlich der <strong>Stadt</strong><br />
(Anschlussstelle Rehlingen, ebenfalls außerhalb des<br />
<strong>Stadt</strong>gebietes).<br />
<strong>Dillingen</strong> und Pachten sind somit direkt an die BAB 8<br />
angeschlossen, Diefflen hat erst mit den<br />
Ortsdurchfahrten von Nalbach bzw. <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
einen Autobahnanschluss.<br />
Folgende Straßen mit überörtlicher Erschließungs -<br />
funktion garantieren gute Erreichbarkeitsverhältnisse<br />
der einzelnen <strong>Stadt</strong>teilteile:<br />
• L I.O. 174 (Merziger Straße): <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />
Merzig - Trier<br />
• L I.O. 143 (Dieffler Straße): <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />
Diefflen - Nalbach<br />
• L II.O. 347: <strong>Dillingen</strong>/Saar - Beckingen /<br />
Querspange Rehlingen - <strong>Dillingen</strong><br />
• L II.O. 346 (Düppenweiler Straße): Diefflen -<br />
Düppenweiler - Merzig<br />
• L II.O. 355 Konrad-Adenauer-Allee und Franz-<br />
Meguin Straße): Verbindungsstraße L I.O. 170 und<br />
L I.O. 174.<br />
Schutzabstände<br />
Für die Bundes- und Landstraßen gibt es im Hin blick<br />
auf die Bebaubarkeit der Randstreifen Nutzungs -<br />
beschränkungen, die im Bundesfernstraßengesetz<br />
(FStrG) bzw. im Saarländischen Landesstraßen gesetz<br />
(SaarlStrG) geregelt sind.<br />
Für die Bauleitplanung von Belang sind insbesondere<br />
die Abstandsregelungen. So dürfen gem. § 9 Abs. 1<br />
Bundesfernstraßengesetz ”Hochbauten jeder Art in einer<br />
Entfernung bis zu 40 m bei Bundesautobahnen<br />
und bis zu 20 m bei Bundesstraßen außerhalb der zur<br />
Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten<br />
Teile der Ortsdurchfahrten, jeweils gemessen vom<br />
äußersten Rand der befestigten Fahrbahn”, nicht errichtet<br />
werden. Entlang der Autobahn BAB 8 ist demnach<br />
ein Schutzabstand von 40 m einzuhalten.<br />
Die Landstraßen befinden sich in der Zuständigkeit<br />
des Landesbetriebs für Straßenbau. Gem. § 24 des<br />
Saarländischen Straßengesetzes dürfen außerhalb<br />
der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke<br />
bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten „Hochbauten<br />
jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m bei<br />
Landstraßen I. Ordnung und bis zu 15 m bei<br />
Landstraßen II. Ordnung“ nicht errichtet werden.
Bzgl. der o.g. Landstraßen unterschiedlicher Klassi fi -<br />
zierung sind daher die entsprechenden Schutzab -<br />
stände als absolut restriktiv für eine Bebauung anzusehen.<br />
INNERÖRTLICHE<br />
HAUPTVERKEHRSVERBINDUNGEN<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar sind die einzelnen<br />
<strong>Stadt</strong>teile untereinander durch die o.g. Landstraßen<br />
verbunden, die gleichzeitig Sammel funktion für die<br />
Verkehrsströme aus den Baugebieten wahrnehmen.<br />
Folgende innerörtliche Verkehrsverbindungen, die<br />
nicht dem klassifizierten Bund- und Landstraßennetz<br />
angehören, besitzen weiterhin innerörtliche Hauptver -<br />
bindungsfunktion und werden daher in den Flächen -<br />
nutz ungsplan übernommen:<br />
• Werderstraße als Verbindung zwischen L 174 und<br />
L 143<br />
• Johannesstraße, Franz-Meguin-Straße, Konrad-<br />
Adenauer-Allee als Verbindung zwischen L 143, L<br />
174, A 8 und L 170<br />
• Industriestraße, Brückenstraße als Verbindung zwischen<br />
L 174 und L 170.<br />
FREQUENTIERUNG DER<br />
HAUPTVERKEHRSSTRASSEN<br />
Die o.g. klassifizierten Hauptverkehrsstraßen weisen<br />
nach der Verkehrsmengenkarte des Saar<strong>land</strong>es (Ausgabe<br />
März 2007) folgende durchschnittliche tägliche<br />
Verkehrsmenge (DTV) aller Fahrzeuge - außer<br />
Fahrräder - über alle Tage des Jahres für die Summe<br />
beider Fahrtrichtungen auf:<br />
• BAB A 8: DTV ca. 35.000 - 47.000 Fahrzeuge<br />
• L I.O. 174: DTV ca. 16.000 - 23.000 Fahrzeuge<br />
• L I.O. 143: DTV ca. 14.000 - 17.500 Fahrzeuge<br />
• L II.O. 347: DTV ca. 9.200 Fahrzeuge<br />
• L II.O. 346: DTV ca. 4.400 Fahrzeuge<br />
• L II.O. 355: DTV ca. 18.000 Fahrzeuge<br />
Die klassifizierten Straßen des <strong>Stadt</strong>gebietes von<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar besitzen damit insbesondere in der<br />
Ortsdurchfahrt sowie im Bereich der Autobahn -<br />
zubringer hohe Ve r kehrsbelastungen. Der Güterver -<br />
kehr ist im saarländischen Vergleich relativ hoch. Die<br />
am meist frequentierten Straßen zeigen sich in den<br />
Ost-West verlaufenden Hauptverkehrsachsen sowie<br />
67<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH VERKEHR<br />
der von Nord nach Süd verlaufenden L I.O. 174. Aus<br />
dieser Situation ergeben sich Probleme für den reibungslosen<br />
Verkehrsverlauf. Dies bedeutet, dass einzelne<br />
Straßen überlastet und bestimmte<br />
Streckenverbin dungen, Kreuzungs- und<br />
Einmündungsbereiche besonders verkehrsgefährdet<br />
sind.<br />
Hiervon betroffen ist insbesondere der Innenstadtbe -<br />
reich von <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />
RUHENDER VERKEHR<br />
In <strong>Dillingen</strong>/Saar gibt es eine Reihe von Parkplätzen,<br />
die aufgrund ihrer Größe in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen werden:<br />
• Park- und Ride-Platz an der Konrad-Adenauer-Allee<br />
• Parkplatz im Bereich Bahnhof<br />
• Vorplatz Rathaus<br />
• Odilienplatz mit Tiefgarage<br />
• Marktplatz mit Tiefgarage<br />
• Parkhaus Präkert<br />
• Parkplatz am Sportzentrum Pachten<br />
• Parkplatz am Schwimmbad<br />
• Parkplatz am Waldfriedhof<br />
• Parkplätze Ortsmitte Diefflen<br />
• Parkplätze Ortsmitte Pachten<br />
• Parkplätze am Ökosee<br />
PLANUNGSMASSNAHMEN DES<br />
LANDESBETRIEBS FUR STRASSENBAU<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes<br />
gibt es nach Angaben des Landesbetriebes<br />
für Straßenbau folgende Planungsmaßnahmen:<br />
• BAB 8 / L 170: Brückenstraße Betriebszu- und Abfahrten<br />
<strong>Dillingen</strong>: Mit der Zufahrtsrampe in Richtung<br />
Dreieck <strong>Dillingen</strong> werden für die Einsatzfahrzeuge<br />
der SAM <strong>Dillingen</strong> alle Fahrbeziehungen<br />
wie an einer AS ermöglicht. Die Fertigstellung erfolgte<br />
in 2010.<br />
• L 347 Querspange Rehlingen: Rad- und Gehweg<br />
auf einer Länge von 150 m im Anschluss an den<br />
rechten Fahrbahnrand inklusive Überquerungshilfe<br />
in Höhe der Fa. NEMAK (Fertigstellung erfolgte<br />
2012<br />
Für die Inhalte des Flächennutzungsplanes sind diese<br />
Planungsmaßnahmen aber nicht von Relevanz.
ÖPNV<br />
(ÖFFENTLICHER PERSONENNAHVERKEHR)<br />
Die Belange des ÖPNV im Saar<strong>land</strong> fallen laut dem<br />
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr<br />
(ÖPNVG) unter die Zuständigkeit der Landkreise. Mit<br />
§ 5 Abs. 2 und § 9 ÖPNVG haben diese Aufgabenträger<br />
die Möglichkeit, so genannte Nahverkehrs -<br />
pläne zur Ordnung der Nahverkehrsverbindungen<br />
aufzu stellen und für Bedarf an Nahverkehrsinves -<br />
titionen ÖPNV-Investitionspläne zu konzipieren.<br />
Der Landkreis Saarlouis, in dessen Bereich die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar fällt, hat im Oktober 1998, um die<br />
Schwachpunkte des ÖPNV (z.B. ungünstige Stre c ken -<br />
führung, schlecht abgestimmte Fahrpläne, mangelnde<br />
Angebotsstruktur) auszugleichen, einen solchen<br />
Nahverkehrsplan erarbeitet. Der Nah verkehrsplan<br />
bildet den Rahmen für die Ent wicklung des ÖPNV, er<br />
soll die aufgedeckten Mängel im derzeitigen ÖPNV-<br />
Angebot beseitigen.<br />
Der ÖPNV nimmt eine wichtige Rolle im Ver -<br />
kehrskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ein, da nur<br />
durch eine größere Akzeptanz öffentlicher Ver -<br />
kehrsmittel eine Reduzierung des Individual verkehrs<br />
erfolgen kann.<br />
STRASSENGEBUNDENER ÖPNV<br />
Der straßengebundene ÖPNV in der <strong>Stadt</strong> Dillin -<br />
gen/Saar erfolgt über Linienbusse der Regionalbus<br />
Saar-Westpfalz GmbH (RSW) sowie über die Kreis-<br />
Verkehrsbetriebe Saarlouis AG (KVS).<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wird von folgenden<br />
Buslinien bedient:<br />
• RSW-Linie R 5: Luxemburg - Merzig - Saarlouis<br />
• RSW-Linie 155: Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />
Lebach<br />
• RSW-Linie 201: Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />
Beckingen - Nunkirchen<br />
• RSW-Linie 202: Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />
Menningen - Fremersdorf - Merzig<br />
• RSW-Linie 462: Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />
Rehlingen - Biringen / Niedaltdorf<br />
• RSW-Linie 466: Limbach - Schmelz -<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar - Saarlouis<br />
• Die KVS bieten sieben Linien (401, 403, 413,<br />
423, 424, 444, 445) innerhalb der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar an.<br />
68<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH VERKEHR<br />
Am Bahnhof von <strong>Dillingen</strong>/Saar werden Anschlüsse<br />
von Bus zu Bus und zwischen Bus und Bahn angeboten.<br />
SCHIENENGEBUNDENER ÖPNV<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar ist an den schienengebundenen<br />
ÖPNV angebunden. Der zentral gelegene<br />
Bahnhof von <strong>Dillingen</strong>/Saar wird von Zügen auf<br />
der Strecke Saarbrücken - Trier als Haltepunkt angefahren<br />
(Strecke 3230 Saarbrücken - Karthaus). Von<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar fahren täglich im 15- bzw. 30 Minutentakt<br />
Züge nach Saarbrücken. Nach Trier bestehen<br />
i.d.R. Verbindungen im 30-Minuten-Takt.<br />
Eine Nebenstreckenverbindung führt nach Niedaltdorf.<br />
Niedaltdorf wird täglich im Stundentakt angefahren<br />
(Strecke 3213 Hemmersdorf- <strong>Dillingen</strong>).<br />
Die Bahnstrecken Saarbrücken - Trier und die Nebenstrecke<br />
nach Niedaltdorf werden als Fläche für Bahnanlagen<br />
in den Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />
Weiterhin verläuft am südlichen Rand des Plangebietes<br />
die Strecke 3211 <strong>Dillingen</strong> - Primsweiler, die<br />
ebenfalls als Fläche für Bahnanlagen dargestellt ist.<br />
Hierbei handelt es sich um gewidmete Bahnanlagen.<br />
Diese sind gemäß Fachplanungsvorbehalt des § 38<br />
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 18 Allgemeines<br />
Eisenbahngesetz (AEG) der kommunalen Planungshoheit<br />
entzogen. Ebenfalls sind folgende eisenbahntechnische<br />
Besonderheiten zu beachten. Durch Baumaßnahmen<br />
bzw. <strong>land</strong>schaftspflegerische Maßnahmen<br />
darf der Eisenbahnbetrieb weder gestört noch<br />
behindert werden. Im Einzelnen:<br />
• darf die Entwässerung des Bahnkörpers nicht beeinträchtigt<br />
werden,<br />
• die Standsicherheit des Bahndammes muss gewährleistet<br />
sein,<br />
• die Sicht auf Signale muss gewährleistet sein,<br />
• bei einer eventuellen Bepflanzung der Böschung<br />
sind die DS 800 01 und das Merkblatt “Grün an<br />
der Bahn” zu beachten (u.a. Mindestabstandder<br />
Pflanzen von Gleisachse 5,00 - 7,00 m).<br />
RAD- UND FUSSWEGENETZ<br />
Der Verzicht auf Inanspruchnahme des eigenen PKW<br />
und die Zurücklegung kürzerer Wegstrecken mit dem<br />
Rad oder zu Fuß kann zur dauerhaften Verkehrsent -
lastung in den Geschäfts- und Dienst leistungszentren<br />
erheblich beitragen. Dabei steht die Nutzung von<br />
Rad- und Fußwegen in Abhängigkeit von der Dichte<br />
bzw. dem Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes. Das<br />
wesentlichste Kriterium in diesem Zusammenhang<br />
stellt die Verkehrssicherheit dar, die attraktive<br />
Gestaltung von Fuß- und Radwegen ist eher zweitrangig.<br />
Im Rahmen des Gesamtverkehrsplanes wurde auch<br />
ein Rad- und Fußgängerverkehrskonzept für das<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar erstellt. Inhalte dieses<br />
Gutachtens sind die Darstellung des Fußgängerver -<br />
kehrs, des Radverkehrsnetzes, des Radverkehrsauf -<br />
kommens, Analysen des Rad- und Fußgänger ver -<br />
kehrs, Entwicklungsannahmen sowie Konzepte für<br />
den Rad- und Fußgängerverkehr. Das Konzept hat<br />
zum Ziel, ein attraktives Rad- und Fußgänger verkehrs -<br />
netz zu schaffen. Es soll zu einer Lücken schließung<br />
der derzeit vorhandenen geringen Infrastruktur- und<br />
Systemelemente des Radverkehrs in <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
beitragen.<br />
Auf der Grundlage dieses Gutachtens erstellte die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar 1999 eine Radverkehrskon -<br />
zeption. Im Rahmen dieses Gutachtens wurden die<br />
Schwachstellen im bestehenden Radnetz analysiert.<br />
Hierauf aufbauend wurden in einem Zielkonzept alle<br />
wesentlichen Grundstrukturen der Radverkehrsför -<br />
derung dargestellt und in einem Maßnahmenkonzept<br />
konkretisiert.<br />
Für nähere Ausführungen wird an dieser Stelle auf die<br />
entsprechenden Fachgutachten verwiesen.<br />
HAFENANLAGE<br />
Der Saarausbau sicherte dem Saar<strong>land</strong> einen leistungsfähigen<br />
Anschluss an das europäische Wasserstraßennetz.<br />
Im Juli 1988 wurde der Dillinger Hafen<br />
offiziell in Betrieb genommen, seitdem gehört er zu<br />
den zehn bedeutendsten und modernsten Binnenhäfen<br />
Deutsch<strong>land</strong>s. Obwohl nur ein geringer Teil des<br />
Hafens in dem <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar liegt,<br />
sollte er nicht ungenannt bleiben.<br />
Im Hafen werden vorwiegend Massengüter für die<br />
Schwerindustrie umgeschlagen. Der Hafen ist durch<br />
einen Schwerlastkai und eine Ro-Ro-Anlage für<br />
Schwergüter vor allem für den Anlagen- und Maschinenbau<br />
attraktiv. Das Hafenbecken hat insgesamt eine<br />
nutzbare Uferlänge von 1050 Metern. Der 46 Me-<br />
69<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH VERKEHR<br />
ter breite Hafenmund und das zwischen 103 und<br />
104 Meter breite Becken ermöglichen eine problemlose<br />
Ein- und Ausfahrt. Der Hafen ist an Gleisanlagen<br />
und an das Autobahnnetz angeschlossen.<br />
Die Dillinger Hüttenwerke im Verbund mit der Roheisengesellschaft<br />
Saar und der Zentralkokerei Saar sowie<br />
der Saarstahl AG sind wichtige Kunden des Dillinger<br />
Hafens. Die Dillinger Hafenumschlagsgesellschaft<br />
mbH schuf auf einem 5 ha großen Areal leistungsfähige<br />
Umschlags- , Verlade- und Lagereinrichtungen.<br />
Auf den Gewerbeflächen haben sich Unternehmen<br />
angesiedelt, denen die direkte Anbindung<br />
an die Wasserstraße Vorteile bringt.<br />
ANALYSE UND PLANUNG<br />
1. Die Analyse des 1. Nahverkehrsplanes des Land -<br />
kreises Saarlouis ergab, dass im Bereich des<br />
ÖPNV im Landkreis Saarlouis verschiedene<br />
Defizite festzustellen sind. Ein Großteil dieser<br />
Defizite betrifft dabei in erster Linie die ländlichen<br />
Gemeinden und Ortsteile des Kreises und weniger<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, die durch die Bahnlinie<br />
und herrschenden Busverbindungen recht gut in<br />
das ÖPNV-Netz eingebunden ist. So ist<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar sowohl für Ausbildungspendler als<br />
auch für Personen, die in <strong>Dillingen</strong>/Saar arbeiten<br />
oder einkaufen wollen, nachfragegerecht angebunden.<br />
Bei einer genaueren Analyse des ÖPNV<br />
in <strong>Dillingen</strong>/Saar ergibt sich folgendes Bild:<br />
Das ÖPNV-Angebot in <strong>Dillingen</strong>/Saar stellt sich<br />
insgesamt als sehr gut dar. So liegt die Akzeptanz<br />
des ÖPNV, vor allem des schienengebundenen<br />
Personennahverkehrs deutlich über dem Kreis -<br />
durch schnitt. Mängel gibt es lediglich in folgenden<br />
Bereichen:<br />
• verbesserungswürdige Verknüpfung Bahn/Bus<br />
am Bahnhof <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• unzureichende Erreichbarkeit aus dem Raum<br />
Schmelz bzw. Lebach.<br />
Folgende Verbesserungen werden daher vorgeschlagen:<br />
• Sicherung einer guten Anbindung nach<br />
Schmelz<br />
• Stärkung der Verknüpfung Bahn/Bus am<br />
Bahnhof <strong>Dillingen</strong>/Saar für die Gaugemeinden.
Für die Umsetzung dieser Zielvorstellungen ist der<br />
Flächennutzungsplan nicht das geeignete Instru -<br />
ment. Hierzu bedarf es weiterführender Planun -<br />
gen, die der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar bereits vorliegen.<br />
3. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes wurden im<br />
Radverkehrsnetz Schwachstellen in folgenden<br />
Bereichen analysiert:<br />
• fehlende Radwegeverbindungen sowohl innerorts<br />
als auch außerorts<br />
• Sicherheits- und Komfortmängel an bestehenden<br />
Radwegen wie zu schmale Radwege, eingebaute<br />
Hindernisse, schlechte Einsehbarkeit von<br />
Knotenpunkten, fehlende Querungshilfen etc.<br />
• fehlende Radabstellanlagen etc.<br />
4. Barrierefreiheit: Aufgrund der immer älter werdenden<br />
Bevölkerung wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar allerdings<br />
in den nächsten Jahren vielfältige<br />
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit<br />
in die Wege leiten.<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Laut § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB sind im Flächen -<br />
nutzungsplan ”die Flächen für den überörtlichen<br />
Verkehr und die überörtlichen Hauptverkehrszüge”<br />
darzustellen.<br />
Betroffen sind als überörtlicher Verkehr u.a. Bundes -<br />
autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Bahn -<br />
strecken der Deutschen Bahn AG und anderer<br />
Verkehrsträger sowie überörtliche Nahverkehrs ein -<br />
richtungen auf Straße und Schiene (einschließlich ihrer<br />
Schutzabstände). Als örtliche Haupt verkehrszüge<br />
gelten die Hauptverkehrsstraßen, die zur Erreichung<br />
der einzelnen Siedlungsgebiete und zur Abwicklung<br />
des Verkehrs im Ortsinneren notwendig sind.<br />
Die Darstellungsmöglichkeiten der Verkehrsflächen<br />
hängen entscheidend vom Maßstab bzw. der Ge -<br />
nauigkeit der Planunterlage ab. Im Maßstab<br />
1:10.000 können aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />
nur folgende Inhalte, die Verkehrsflächen betreffend,<br />
wiedergegeben werden:<br />
• das klassifizierte überörtliche Straßennetz (Bun -<br />
des autobahnen, Landstraßen I. und II. Ord nung)<br />
• die innerörtliche Hauptverkehrszüge<br />
• die großen Parkflächen<br />
70<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH VERKEHR<br />
• die Bahnanlagen (Bahnlinie, Bahnhof, Halte -<br />
punkte)<br />
Die o.g. Straßenzüge, die wichtigsten Parkflächen sowie<br />
die Bahnlinie werden mit der entsprechenden<br />
Flächendarstellung (Plan zeichenverordnung 1990)<br />
versehen.<br />
Der straßengebundene ÖPNV sowie die Fuß- und<br />
Rad wege finden keinen Niederschlag in den<br />
Darstellungen des Flächennutzungsplanes.<br />
Der Bereich des Industriehafens wird als<br />
Sonderbaufläche dargestellt.
THEMENBEREICH<br />
TECHNISCHE<br />
VER- UND ENTSORGUNG<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Die Gewährleistung der technischen Ver- und Ent -<br />
sorgung ist in zahlreichen gesetzlichen Regelungen<br />
auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene festgelegt,<br />
damit eine gleichmäßige Verteilung und Versorgung<br />
der Bevölkerung mit Strom, Wasser, Gas und Wärme<br />
erfolgen kann.<br />
Im Mittelpunkt steht hierbei neben der Versorgung der<br />
Bevölkerung mit den Bedarfsgütern Strom, Wasser,<br />
Gas und Wärme auch die schadlose Beseitigung und<br />
das Recycling von Abwässern und Abfällen. Bei der<br />
vorbereitenden Bauleitplanung sind diese Aspekte zu<br />
berücksichtigen und in quantitativer wie qualitativer<br />
Hinsicht mit der angestrebten städtebaulichen<br />
Entwicklung, insbesondere der Bevölkerungsent wick -<br />
lung abzustimmen.<br />
Auf der städtebaulichen Planungsebene muss bei der<br />
Ausweisung neuer Bauflächen zeitgleich die Ver- und<br />
Entsorgung dieser Flächen nach dem neusten Stand<br />
der Technik erfolgen bzw. gewährleistet werden. Die<br />
Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleit -<br />
pla nung muss folglich vorhandene und vorgesehene<br />
Planungen der Ver- und Entsorgungsanlagen (Leitun -<br />
gen, Deponien, Anschluss an Kläranlagen etc.) übernehmen<br />
und mit den Trägern öffentlicher Belange abstimmen<br />
und koordinieren. Daraus resultieren folgende<br />
Aspekte:<br />
• Im Flächennutzungsplan werden Flächen der Verund<br />
Entsorgung, die von übergeordneter Bedeu -<br />
tung sind, durch entsprechende Darstellungen in ihrer<br />
Funktion gesichert.<br />
• Städtebaulichen Neuplanungen werden von den<br />
zuständigen Fachplanungen der Träger von Verund<br />
Entsorgung in ihren Ausführungen mit berücksichtigt.<br />
Im Hinblick auf die Flächennutzungsplanung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong> / Saar wurden bei den zuständigen Verund<br />
Entsorgungsträgern die vorhandenen und geplanten<br />
überörtlichen Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
erfragt.<br />
71<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />
VERSORGUNG<br />
WASSERVERSORGUNG UND<br />
WASSERWIRTSCHAFT<br />
Das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar wird in<br />
der Hydrogeologischen Karte des Saar<strong>land</strong>es als<br />
Bereich mit hohem Wasserleitvermögen bezeichnet.<br />
Trotz der hohen Bedeutung des Mittleren Buntsand -<br />
steins für die Grundwasserneubildung wurden in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar bisher noch keine Wasser -<br />
schutz gebiete ausgewiesen. Vier Wasser schutz -<br />
gebiete, nämlich Kondeler Tal - <strong>Dillingen</strong>,<br />
Haienbachtal - <strong>Dillingen</strong>, <strong>Dillingen</strong> - Diefflen und<br />
Nalbach, befinden sich jedoch in Planung.<br />
Für die Wasserversorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
sind die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Dillingen</strong>/Saar verantwortlich.<br />
Die Wasserversorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar kann<br />
durch folgende ingesamt 9 Brunnenbohrungen<br />
(Tiefbohrungen) innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes gesichert<br />
werden:<br />
• 3 Brunnen im Kondeler Bachtal an der nördlichen<br />
<strong>Stadt</strong>grenze<br />
• 5 Brunnen im Haienbachtal<br />
• 1 Brunnen südlich von Diefflen<br />
Da innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes größere Höhenunter -<br />
schiede vorherrschen, ist eine Unterteilung in Druck -<br />
zonen erforderlich. Zur Steuerung eines ausreichenden<br />
Versorgungsdruckes und zum Ausgleich von<br />
Bedarfsschwankungen sind Speicherbehälter errichtet<br />
worden. Die Funktion solcher Speicherbehälter wird<br />
durch drei Hoch- bzw. einen Turmbehälter wahrgenommen.<br />
Vom Brunnen in Diefflen wird über den Wasserhoch -<br />
behälter Diefflen, der nördlich der Ortslage Diefflen<br />
auf Beckinger Gemarkung liegt, die Wasserver -<br />
sorgung des <strong>Stadt</strong>teils Diefflen gesichert.<br />
Die Versorgung von <strong>Dillingen</strong>/Saar und Pachten erfolgt<br />
aus den Brunnenbohrungen im Haienbachtal<br />
und im Kondeler Bachtal. Ausreichende Versorgungs -<br />
drücke werden hierbei durch den Turmbehälter<br />
”Wasserwerk Nord” und den Hochbehälter<br />
”Wasserwerk Eichelstück” gesichert. Aus dem<br />
Kondeler Bachtal wird über den Turmbehälter<br />
”Wasserwerk Nord” die Wasserversorgung von<br />
Diefflen ergänzt. Das ”Wasserwerk Eichelstück” ist in<br />
erster Linie für die Versorgung der östlichen
<strong>Stadt</strong>hälfte zuständig, das ”Wasserwerk Nord” für<br />
die westliche <strong>Stadt</strong>hälfte und Pachten.<br />
Wasserleitungen<br />
Die Verteilung des Wassers innerhalb des <strong>Stadt</strong>ge -<br />
bietes erfolgt über ein abgestuftes Netz von Leitun -<br />
gen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden nur<br />
Wasserleitungen ab einem Rohrdurchmesser DN 200<br />
übernommen.<br />
Insgesamt beläuft sich das Wasserversorgungsnetz in<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar auf 137 km Länge.<br />
GASVERSORGUNG<br />
Ähnlich wie bei der Wasserversorgung erfolgt auch<br />
die Gasversorgung über ein abgestuftes Netz, das<br />
entsprechend den erforderlichen, unterschiedlichen<br />
Drucken differenziert ist. Vom Hochdrucknetz bzw.<br />
vom Mitteldrucknetz wird das Gas über<br />
Reglerstationen in das Niederdrucknetz übergeben<br />
und zu den Hausanschlüssen transportiert. In der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist eine flächendeckende<br />
Erdgasversorgung gegeben.<br />
Die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Dillingen</strong>/Saar beziehen das Erdgas<br />
über drei Übergaberegler von Saar Ferngas (heute<br />
Creos). Diese betreibt im <strong>Stadt</strong>gebiet folgende<br />
Ferngasleitungen:<br />
• Ensdorf - Merzig, DN 500<br />
• Völklingen - Mettlach, DN 250<br />
• <strong>Dillingen</strong> Hütte, DN 250/200/150<br />
• <strong>Dillingen</strong> Industriepark Staustufe, DN 150<br />
• <strong>Dillingen</strong> Primsbrücke, DN 100<br />
• Diefflen, DN 100<br />
• <strong>Dillingen</strong> Dillinger Hütte II, DN 100<br />
• <strong>Dillingen</strong> Pachtener Heide, DN 100<br />
In den Flächennutzungsplan übernommen werden nur<br />
die Übergaberegler sowie das Gas-Mitteldrucknetz.<br />
Die Leitungen sind durch einen Schutzstreifen gesichert.<br />
Die Breite des Schutzstreifens beträgt in der<br />
Regel 8,0 m, d.h. jeweils 4,0 m rechts und links der<br />
Leitungsachse.<br />
72<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />
VERSORGUNG MIT FERNWÄRME<br />
Die Versorgung der Haushalte mit Fernwärme steht in<br />
enger funktionaler Abhängigkeit von der Nähe eines<br />
größeren Industrie betriebes, der als Nebenerzeugnis<br />
Wärme produziert, die dann als Fernwärme von den<br />
Verbrauchern weiter genutzt werden kann (Prinzip<br />
der “Kraft-Wärme-Kopplung”). In dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
von <strong>Dillingen</strong>/Saar ist kein flächendeckendes Netz<br />
an Fernwärme eingerichtet. An das Fernwärmenetz<br />
angeschlossen sind die Siedlungen ’Überm Berg’ sowie<br />
die Innenstadt von <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />
ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG<br />
Innerhalb des europäischen Verbundnetzes wird in einer<br />
ersten Transportstufe der Ferntransport von den<br />
Kraftwerken aus in die verschiedenen Regionen über<br />
ein Höchstspannungsleitungsnetz mit einer Stärke von<br />
380-kV bzw. 220-kV abgewickelt. Elektrizitäts ver -<br />
sorger in diesem Bereich ist für das Saar<strong>land</strong> die RWE<br />
Transportnetz Strom GmbH. Für die weitere Vertei -<br />
lung der Elektrizität stehen Hoch-, Mittel- und Nieder -<br />
spannungsleitungen zur Verfügung. Die Hochspan -<br />
nungsleitungen fallen in den Zuständigkeitsbereich<br />
der VSE. Deren Tochtergesellschaft energis GmbH ist<br />
für die Stromversorgung der Gemeinde im Mittel- und<br />
Niederspannungsbereich zuständig.<br />
In den Flächennutzungsplan werden lediglich die Lei -<br />
tun gen aus dem Hochspannungsbereich (ab 110-kV)<br />
übernommen. Auf die Darstellung des restlichen<br />
Leitungsbestandes wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />
verzichtet.<br />
Es handelt sich dabei um folgende Leitungen:<br />
• 220-kV-Hochspannungsfreileitung Merzig-<br />
Bundesgrenze (St. Avold)<br />
• 220-kV-Hochspannungsfreileitung Saarwellingen -<br />
Dillinger Hütte<br />
• 220-kV-Hochspannungsfreileitung Obergraben -<br />
Diefflen<br />
• 220-kV-Hochspannungsfreileitung Saarwellingen -<br />
Diefflen<br />
• 110-kV-Freileitung Saarwellingen - <strong>Dillingen</strong><br />
• 110-kV-Freileitung <strong>Dillingen</strong> - Rehlingen<br />
• 110-kV-Freileitung Rehlingen - Pachten<br />
• Schalt- und Umspannanlage Dornheck<br />
• Schalt- und Umspannanlage Diefflen<br />
• Schalt- und Umspannanlage Dillinger Hütte<br />
• Schalt- und Umspannanlage Obergraben
Die Schutzstreifenbreiten zu den Anlagen und Leitun -<br />
gen variieren stark. Die Schutzstreifenbreiten der<br />
Freileitungen sind von ihrer Bauform (Leiterseilbe le -<br />
gung, Traversensystem, Isolatorenanordnung bzw. -<br />
form, Spannfeldlänge) abhängig. Im allgemeinen beträgt<br />
die Schutzstreifenbreite beiderseits der Leitungs -<br />
mitte für 20-kV-Freileitungen ca. 8 m, für 35-kV-<br />
Freileitungen ca. 10 - 20 m, für 110-kV-Freileitungen<br />
ca. 20 - 25 m und für 220-kV-Leitungen 30 - 39 m. Zu<br />
den Mittelspannungskabeln ist ein Schutzstreifen von<br />
ca. 1 m (beiderseits 0,5 m der Kabelmitte) einzuhalten.<br />
Der Schutzbereich für Umspannstationen und<br />
Trafosta tionen ist durch die jeweiligen Einfriedungen<br />
bzw. die Gebäude selbst gegeben.<br />
Die bestehenden Hochspannungsfreileitungen sind<br />
durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten grundbuchlich<br />
gesichert.<br />
In den Dienstbarkeiten ist vereinbart, dass die entsprechenden<br />
Grundstücke für den Bau, den Betrieb und die<br />
Unterhaltung von Hochspannungsfreileitungen mit dazugehörigen<br />
Masten und ihrem Zubehör einschließlich<br />
Fernmeldeluftkabel in Anspruch genommen und betreten<br />
werden dürfen. Im Schutzstreifen ist die Errichtung<br />
von Bauwerken unstatthaft.<br />
NUTZUNG VON WINDENERGIE<br />
Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr hat<br />
den Landesentwicklungsplan (LEP) „Umwelt“ hinsichtlich<br />
der Festlegungen zur Errichtung von<br />
Windenergieanlagen geändert. Die Änderung des<br />
LEP Umwelt ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt des<br />
Saar<strong>land</strong>es am 20.10.2011 in Kraft getreten.<br />
Bisher waren im Bereich der Gemarkung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong> keine Vorrangflächen für Windenergie im<br />
LEP Umwelt ausgewiesen, so dass eine Errichtung von<br />
Windenergienanlagen nicht möglich war.<br />
Grundsätzlich sind Windenergieanlagen als so genannte<br />
privilegierte Anlagen im Außenbereich gemäß<br />
§ 35 Baugesetzbuch allgemein zulässig, soweit die<br />
Belange der Raumordnung nicht entgegenstehen.<br />
Bisher hat die Festlegung im LEP Umwelt in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar dem Bau von Windkraftanlagen als<br />
raumordnerischer Belang entgegengestanden. Diese<br />
Steuerung durch den LEP wird künftig nicht mehr gegeben<br />
sein.<br />
Dies bedeutet, dass die Gemeinden gehalten sind,<br />
die Errichtung von Windkraftanlagen im Rahmen der<br />
73<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />
Erarbeitung der Flächennutzungspläne zu steuern. Es<br />
ist möglich, im Flächennutzungsplan sowohl Flächen<br />
für Windkraftanlagen als auch Ausschlussflächen für<br />
Windkraftanlagen darzustellen. Dies ist jedoch nicht<br />
in pauschaler Art und Weise möglich, sondern muss<br />
nach eingehender Untersuchung der örtlichen<br />
Gegebenheiten und einer gegenüber allen Belangen<br />
gerechten Abwägung erfolgen. Der Steuerung muss<br />
ein schlüssiges Plankonzept zugrunde liegen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> hat am 20.06.2011 an das<br />
Planungsbüro Neu<strong>land</strong> im Rahmen der<br />
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und<br />
Landschaftsplanes ein Gutachten zur Ermittlung von<br />
geeigneten Flächen für Windenergie in Auftrag gegeben.<br />
Diese Studie kommt zusammenfassend zu folgendem<br />
Ergebnis:<br />
„Die Ansiedlung von Windenergieanlagen innerhalb<br />
des <strong>Stadt</strong>gebietes soll dabei möglichst flächensparend<br />
an mensch-, natur- und raumverträglichen<br />
Standorten erfolgen. Im Rahmen einer <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
deckenden Untersuchung zur Ermittlung von geeigneten<br />
Standorten für die Windenergienutzung wurden<br />
in einem ersten Schritt die Bereiche herausgefiltert, für<br />
die „harte Ausschlusskriterien vorliegen und die für<br />
die Errichtung von Windenergieanlagen definitiv<br />
nicht in Frage kommen (Tabu-Flächen). Dabei handelt<br />
es sich neben Flächen mit bestehenden und verbindlich<br />
geplanten Raumansprüchen um aufgrund gesetzlicher<br />
Vorgaben auszuschließende Bereiche sowie um<br />
Flächen, auf welchen nach Vorgabe der<br />
Raumordnung und Landesplanung keine Nutzung<br />
durch Windenergieanlagen stattfinden darf. Die „harten“<br />
Ausschlussflächen umfassen Siedlungsflächen inkl.<br />
Schutzabstände, wobei unabhängig von der<br />
Darstellung im Flächennutzungsplan im Rahmen der<br />
späteren konkreten Genehmigungsverfahren bei der<br />
Einzelfallbeurteilung bezüglich der Lärmemissionen<br />
und Beschattung die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher<br />
Anforderungen maßgebend ist, sowie alle<br />
anderen Flächen mit bestehenden oder verbindlich<br />
geplanten Raumansprüchen wie Gewerbe- und<br />
Freizeitnutzungen, Flächen für die Gewinnung von<br />
Bodenschätzen, Verkehrswege, Freileitungen etc.,<br />
FFH- und Vogelschutzgebiete, Wasserschutzzonen 1,<br />
Überschwemmungsgebiete/Retentionsräume, Naturwaldzellen,<br />
gesetzlich geschützte Biotope, Natur-,<br />
Boden- und Kulturdenkmale, Vorranggebiete für<br />
Natur-, Freiraum- und Hochwasserschutz sowie<br />
Gewässer.
In einem 2. Schritt wurden die auf Grundlage der<br />
„harten“ Kriterien herausgearbeiteten Flächen mit „relativen‘<br />
(,‚weichen“) Ausschlusskriterien unter<br />
Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Aspekte und<br />
der lokalen Besonderheiten der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> verschnitten.<br />
Hierbei handelt es sich beispielsweise um<br />
Schutzabstandsflächen um sensible Schutzgebiete<br />
(FFH- und Vogel-schutzgebiete, gesetzlich geschützte<br />
Biotope) und Nutzungsformen (z.B. fremdenverkehrsbetonte<br />
Nutzungen wie Campingplätze, etc.) oder um<br />
Gewerbe-, Verkehrsflächen und Freileitungen sowie<br />
um bekannte Funktionsräume windkraftsensibler<br />
Vögel und Fledermäuse inkl. notwendiger<br />
Abstandspuffer (konkret zwei bekannte Graureiher-<br />
Kolonien und ein Rastgebiet für Wasser- und<br />
Watvögel an der Saar). Eine genauere und abschließende<br />
Beurteilung potenzieller Auswirkungen speziell<br />
auf im Einflussbereich vorkommende windkraftrelevante<br />
Vogel- und Fledermausarten muss jedoch<br />
noch im Rahmen von Einzelfallprüfungen auf der<br />
Ebene der konkreten Genehmigungsverfahren geschehen.<br />
In einem weiteren Schritt wurde überprüft, ob die herausgearbeiteten<br />
Flächen eine ausreichend große<br />
Mindestgröße aufweisen. Die Einhaltung einer gewissen<br />
Mindestgröße der Standorte ergibt sich aus dem<br />
angestrebten Konzentrationsgebot unter<br />
Berücksichtigung der notwendigen Abstandsflächen<br />
zwischen den einzelnen Anlagen. Durch eine<br />
Konzentration von mehreren Windenergieanlagen in<br />
zusammenhängenden Windparks wird eine<br />
Bündelung von Belastungen in einem engen räumlichen<br />
Zusammenhang erreicht und eine<br />
Zerschneidung der Landschaft durch viele<br />
Einzelanlagen und dadurch eine verstärkte<br />
Beeinträchtigung von Orts- und Landschaftsbild verhindert.<br />
Eine vorgegebene Mindestgröße von ca. 7<br />
ha stellt sicher, dass genügend Fläche für mindestens<br />
3 kleinere Anlagen in einem engen räumlichen<br />
Verbund unter Berücksichtigung der notwendigen<br />
Mindestabstände zwischen den einzelnen<br />
Windenergieanlagen vorhanden ist. Unter Vorgabe<br />
dieser Mindestgröße fielen drei kleinere, aber auch<br />
vom Flächenzuschnitt und der Windhöffigkeit her ungeeignete<br />
Flächen als Eignungsflächen für die<br />
Windenergienutzung weg, so dass nur noch zwei<br />
Flächen übrig blieben.<br />
Diese beiden Flächen wurden schließlich auf<br />
Grundlage der Windhöffigkeit auf ihre<br />
Nutzungseignung für die Windenergienutzung hin<br />
überprüft, was zum Ergebnis hatte, dass eine Fläche<br />
74<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />
als für die rentable Windenergienutzung ungeeignet<br />
eingestuft wurde und als geeigneter Standort für die<br />
Windenergienutzung wegfiel.<br />
Als einzige innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes von <strong>Dillingen</strong><br />
für die Windenergienutzung geeignete Fläche verbleibt<br />
eine am Südwestrand der Gemeinde gelegene,<br />
ca. 13,5 ha große bewaldete Fläche am Westhang<br />
des Schloßkopfes. Die mittleren jährlichen<br />
Windgeschwindigkeiten liegen hier mit maximal 5,5<br />
m/s knapp im Bereich des Wertes, der als<br />
Mindestwert für eine wirtschaftlich rentable Nutzung<br />
der Windenergie gilt. Die westliche Hälfte des<br />
Standortes weist zwar nur jährliche<br />
Windgeschwindigkeiten von 5,0 und 5,1 m/s auf,<br />
diese Unterschreitung auf einem Teil der Fläche wird<br />
aber akzeptiert, um die einzige verbliebene Fläche<br />
nicht noch weiter zu verkleinern. Die Entscheidung,<br />
ob sich die Nutzung der Windenergie auf der kompletten<br />
Fläche wirtschaftlich lohnt, müssen potenzielle<br />
Windparkbetreiber bei Konkretisierung der<br />
Planungen auf der Basis genauerer Untersuchungen,<br />
die insbesondere die jahreszeitliche Verteilung des<br />
Windes zum Inhalt haben müssen, treffen.<br />
Das Ergebnis der Standortsuche ist also eine einzige<br />
Fläche, bei denen bei einer Windenergie Nutzung<br />
nur ein geringes Konfliktpotenzial bezüglich der<br />
Umweltauswirkungen zu erwarten ist, so dass sie sich<br />
grundsätzlich für die Ausweisung als<br />
Sonderbaufläche für die Windenergienutzung eignet<br />
und daher in das FNP-Änderungsverfahren eingebracht<br />
werden soll. Alle übrigen Flächen scheiden<br />
aus, da hier starke Konflikte zwischen<br />
Windenergienutzung und Schutzgütern bestehen<br />
bzw. der Errichtung von Windenergieanlagen erhebliche<br />
öffentliche Belange entgegenstehen.<br />
Die Fläche ist im Entwurf des Flächennutzungsplanes<br />
(Stand Mai 2011) komplett als Fläche für Wald dargestellt.<br />
Auf der Fläche soll nun „Sondergebiet<br />
Windenergie“ dargestellt werden, wozu eine<br />
Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich<br />
ist.<br />
Die Ausweisung von Flächen für die<br />
Windenergienutzung im Flächennutzungsplan ist<br />
grundsätzlich als Angebotsplanung zu verstehen, wobei<br />
die spätere konkrete Errichtung von<br />
Windenergieanlagen nur einen punktuellen Eingriff<br />
innerhalb der gesamten ausgewiesenen Fläche darstellt.<br />
Ob tatsächlich die gesamte Fläche zur<br />
Errichtung von Windenergieanlagen genutzt werden
wird ist nicht vorhersagbar. Ebenso wenig kann auf<br />
der Flächennutzungsplan-Ebene eine Aussage getroffen<br />
werden, wie viele Anlagen mit welchen<br />
Nabenhöhen und welchen Leistungen errichtet werden.<br />
Die größten Auswirkungen bei der Errichtung von<br />
Windkraftanlagen ergeben sich, soweit dies auf der<br />
Ebene der Flächennutzungsplanung ersichtlich ist,<br />
durch die Inanspruchnahme von Waldflächen sowie<br />
die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und dadurch<br />
auch der Erholungsfunktion zu erwarten. Die<br />
Veränderungen des Landschaftsbildes und damit<br />
auch der Erholung stehen der Ausweisung von<br />
Flächen für die Windenergienutzung jedoch<br />
grundsätzlich nicht entgegen, da der Gesetzgeber<br />
die Privilegierung von Vorhaben, die der Nutzung der<br />
Windenergie dienen, in Kenntnis der Wirkungen auf<br />
Landschaftsbild und Erholung festgelegt hat, und die<br />
mit der Errichtung von Windenergieanlagen zwangsläufig<br />
verbundenen Landschaftsbildveränderungen<br />
deshalb grundsätzlich hinzunehmen sind. Um über<br />
das allgemeine Maß hinausgehend restriktiv auf die<br />
Eignung als Standort für die Errichtung von<br />
Windenergieanlagen zu wirken, müssen<br />
Landschaftsbild und Erholungsfunktion besondere<br />
Eigenschaften oder Qualitäten aufweisen, z.B. bei<br />
Landschaftsräumen, deren Eigenart vor allem in einer<br />
hohen Naturnähe begründet liegt oder wenn es sich<br />
um eine unberührte Natur<strong>land</strong>schaft handelt, was<br />
aber am Standort nicht der Fall ist.<br />
Aufgrund der relativen Kleinflächigkeit der<br />
Flächeninanspruchnahme bei der Errichtung von<br />
Windenergieanlagen, die immer nur einen kleinen<br />
Teil der ausgewiesenen Fläche betreffen, ist die<br />
Bedeutung der betroffenen Waldflächen für die typischen<br />
Waldfunktionen (Schutz-, Nutzund<br />
Erholungsfunktionen) insgesamt als mittel bis gering<br />
einzustufen, so dass die Inanspruchnahme von Teilen<br />
dieser Waldflächen vertretbar ist. Vor allem weil innerhalb<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> keine anderen geeigneten<br />
Standorte für die Windenergienutzung zur Verfügung<br />
stehen, liegt eine Nutzung der betroffenen<br />
Waldfläche im überwiegenden öffentlichen Interesse.<br />
Die anderen Schutzgüter (inkl. Mensch) werden, soweit<br />
dies auf der Ebene der Flächennutzungsplanes<br />
beurteilt werden kann, durch die Errichtung von<br />
Windenergieanlagen am geplanten Standort nicht erheblich<br />
beeinträchtigt, da alle schutzwürdigen, windkraftsensiblen<br />
Flächen mit größerem Konfliktpotenzial<br />
inkl, entsprechender Pufferabstände bei der<br />
Standortfindung ausgeschlossen wurden.“<br />
75<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />
Fazit:<br />
Die Studie kommt zum Ergebnis, dass einzig der<br />
Bereich „Schloßkopf“, westlich der Saar, hierfür in<br />
Frage kommt.<br />
Um dies zu steuern, wird dieser Bereich im<br />
Flächennutzungsplan als „Sonderbaufläche für<br />
Windenergie“ dargestellt. Weitergehende artenschutzrechtliche<br />
Prüfungen müssen bei der Errichtung<br />
von Windkraftanlagen anschließend im Rahmen eines<br />
Bebauungsplanverfahrens durchgeführt werden.<br />
An anderer Stelle im <strong>Stadt</strong>gebiet sind damit keine weiteren<br />
Windenergieanlagen mehr zulässig.<br />
Das Gutachten des Planungsbüros Neu<strong>land</strong> wird als<br />
Anhang der Begründung zum Flächennutzungsplan<br />
beigefügt.<br />
NUTZUNG VON SOLARENERGIE<br />
Durch einen privaten Investor ist derzeit beabsichtigt,<br />
im Bereich ehemaliger Kiesabbauflächen nordwestlich<br />
Diefflen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu<br />
errichten. Dieses Vorhaben wurde in den<br />
Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />
ENTSORGUNG<br />
ABWASSERENTSORGUNG<br />
Ziel einer geordneten Abwasserentsorgung ist das gezielte<br />
Ableiten und Beseitigen aller im <strong>Stadt</strong>gebiet anfallenden<br />
Schmutzwässer, ohne dass hiervon<br />
Gefahren für die menschliche Gesundheit ausgehen<br />
bzw. ohne dass Beeinträchtigungen der Naturgüter<br />
Boden und Wasser hervorgerufen werden.<br />
Der Bau und die Unterhaltung der Hauptsammler und<br />
Kläranlagen fällt im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar in<br />
den Zuständigkeitsbereich des Entsorgungsverbandes<br />
Saar (EVS). Die geordnete Abwasserentsorgung in<br />
dem <strong>Stadt</strong>gebiet erfolgt z.Z. ausschließlich über die<br />
Kläranlage in <strong>Dillingen</strong>/Saar mit dazugehörigem<br />
Hauptsammlernetz.<br />
• HS 1.0 von dem Wohngebiet am Creutzwalder<br />
ring entlang der Prims- und Saaraue bis zur<br />
Kläranlage (Pumpwerke)<br />
• HS 1.1 von Körprich entlang der Prims über
Piesbach, Nalbach bis Diefflen und im weiteren<br />
Verlauf durch die Innenstadt von <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />
bis zur Kläranlage. Das Industriegebiet in<br />
Saarwellingen und die Ortslage Bilsdorf sind über<br />
Pumpwerke an den HS 1.1 angeschlossen.<br />
• HS 1.2 von dem Wohngebiet Pachtener Heide<br />
durch das Gewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar Nord<br />
zur Kläranlage.<br />
Die Kläranlage wird als mechanisch-biologische<br />
Kläranlage betrieben. Die Ausbaugröße der sanierten<br />
Kläranlage beträgt 38.000 EW und besitzt einen<br />
Anschluss an das Industriegebiet in Saarwellingen.<br />
Abwasserbeseitigung im Mischverfahren<br />
Die Abwasserbeseitigung im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar erfolgt im Mischverfahren. Hierbei werden<br />
die Abwässer (häusliches Abwasser, gewerbliches<br />
Abwasser, Regenwasser) in einem gemeinsamen<br />
Kanal geführt. Da diese Art von Abwasserbeseitigung<br />
erhebliche Nachteile für die Umwelt mit sich bringt, entspricht<br />
diese laut Niederschlags be wirt schaftungs -<br />
konzept (NIWABEKO) des Ministeriums für Umwelt<br />
nicht den Zielen einer umweltbewussten Niederschlags -<br />
ableitung und -behandlung.<br />
So wird einerseits das Regenwasser dem natürlichen<br />
Wasserkreislauf entzogen, andererseits steigt dadurch<br />
die Abwassermenge in den Kläranlagen. Bei<br />
starken Regenfällen können durch Überlastung des<br />
Kanalnetzes Fäkalien in die Vorfluter gelangen bzw.<br />
besteht die Gefahr von möglichen Rückstauungen in<br />
den Gebäudekellern.<br />
Für eine umweltgerechte Niederschlagsableitung und<br />
-behandlung sind daher in erster Linie Maßnahmen<br />
der Fremdwasserentflechtung bzw. der Regenwasser -<br />
rückhaltung erforderlich. Vor allem in Neubau -<br />
gebieten ist neben der Beschränkung von Versiegelun -<br />
gen auf ein nicht vermeidbares Maß, das Abwasser<br />
in Form eines Trennsystems abzuleiten. Im Trenn -<br />
system wird das Niederschlagswasser von Schmutz -<br />
wasser aus Haushalten, Gewerbe und Industrie getrennt<br />
abgeleitet und ortsnah durch Versickerung oder<br />
Einleitung in ein natürliches Gewässer (Vorfluter) entsorgt.<br />
Darüberhinaus sind auch im Altbestand Maß -<br />
nahmen zur Fremdwasserentflechtung erforderlich.<br />
Maßnahmen zur Fremdwasserentflechtung sind im<br />
<strong>Stadt</strong>teil Diefflen in der Straße “Am Babelsberg” zur<br />
Zeit im Bau.<br />
76<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />
Kanalnetz<br />
Das Kanalnetz, das zur Ableitung der Abwässer<br />
dient, reicht von Hausanschlüssen über Kanäle unterschiedlicher<br />
Nennweite, bis hin zu den<br />
Hauptabwassersammlern, die das Abwasser unmittelbar<br />
der Kläranlage zuleiten. Aufgrund hydraulischer<br />
Überlastungen des Kanalnetzes im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Dillingen</strong><br />
/ Saar sind erhebliche Sanierungsarbeiten durchzuführen.<br />
Im Flächennutzungsplan werden aus Gründen<br />
der Planungsrelevanz nur die Hauptsammler des EVS<br />
übernommen.<br />
Hochwasserproblematik<br />
Die Hochwasserproblematik ist eng mit der Abwas -<br />
serentsorgung verbunden. Zur Stärkung der na tür -<br />
lichen Hochwasserrückhaltung (Retentions räume), zur<br />
Regelung des Hochwasserabflusses, zum Erhalt und<br />
zur Verbesserung der ökologischen Struktur der betroffenen<br />
Bäche und ihrer Überflutungsflächen sowie<br />
zur Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe werden<br />
zur Zeit <strong>land</strong>esweit gem. § 80 SWG Überschwemmungsgebiete<br />
entlang der Bäche ausgewiesen.<br />
Im November 1998 wurde ein solches Überschwemmungsgebiet<br />
entlang der Prims ausgewiesen<br />
(Verordnung betreffend die vorläufige Anordnung der<br />
Anwendung des § 80 SWG für das beabsichtigte<br />
Überschwemmungsgebiet an der Prims im Bereich der<br />
Gemeinde Schmelz, der <strong>Stadt</strong> Lebach, der Gemeinde<br />
Nalbach, der Gemeinde Saarwellingen und der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar vom 11.11.1998). Der auf dem<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar gelegene Abschnitt<br />
der Prims beginnt unmittelbar an dem Ortsrand von<br />
Diefflen und folgt dem Verlauf der Prims talabwärts in<br />
Richtung Diefflen bis zu den Fischweihern in Diefflen.<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar umfasst eine ca.<br />
1,5 Kilometer lange Strecke des ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes.<br />
Die Ab grenzung ist in den<br />
Flächennutzungsplan übernommen worden.<br />
ABFALLENTSORGUNG<br />
Die Aufgabe der Abfallentsorgung übernimmt der<br />
Entsorgungsverband Saar (EVS) in Saarbrücken.<br />
In <strong>Dillingen</strong>/Saar sind zahlreiche Wertstoffsammel -<br />
plätze für Altpapier, Altglas und Altkleider zur<br />
Sammlung und Wiederverwertung eingerichtet worden.<br />
Hausmülldeponien sind in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
keine vorhanden. Die nächstgelegene Deponie befin-
det sich in Merzig-Fitten. Die der <strong>Stadt</strong> nächstgelegene<br />
EVS-Müllumladestation ist in Saarlouis-Lisdorf gelegen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist derzeit leider nicht in der<br />
Lage, eine geeignete Bauschuttdeponie zu betreiben,<br />
da ihr gegenwärtig für diesen Zweck keine geeigneten<br />
Grundstücke zur Verfügung stehen. Bauschutt -<br />
kleinstmengen können über die angebotenen Klein -<br />
con tainer zu einer Bauschutt-Sortieranlage gebracht<br />
werden.<br />
Erdmassen können gegen Gebühr auf der von der Fa.<br />
Rupp, <strong>Dillingen</strong>/Saar, betriebenen Erdmassende -<br />
ponie in Diefflen abgelagert werden.<br />
Zur Kompostierung von Grün- und Gartenabfällen<br />
steht allen Dillinger Bürgern/innen die Kompostie -<br />
rungs anlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im Bereich des<br />
Zentralfriedhofs (zwischen Waldfried hof und<br />
Wasserturm) zur Verfügung. Das ehemalige Gelände<br />
der Kom postierungsanlage wird für ein Tierheim-<br />
Neubau genutzt. Des Weiteren gibt es in Dillin -<br />
gen/Saar ein Recyc ling-Center. Die Einrichtung eines<br />
standardisierten Wertstoffzentrums in<br />
Zusammenarbeit mit dem Entsorgungsverband Saar<br />
(EVS) ist geplant.<br />
ANALYSE UND PLANUNG<br />
1. Da in den letzten Jahren seitens der <strong>Stadt</strong>werke<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar erhebliche Investitionen vorgenommen<br />
wurden, ist die Versorgung der Bevölkerung<br />
mit Wasser auf Jahrzehnte gesichert. Das<br />
Grundwasser besitzt eine ausgezeichnete<br />
Qualität.<br />
Im Rahmen der Bauflächenuntersuchung, die dem<br />
Flächennutzungsplan vorgeschaltet war, wurde<br />
auch geprüft, ob eine Wasserversorgung der<br />
zukünftigen Baugebiete generell möglich ist.<br />
Danach kann eine Wasserversorgung aller<br />
Bauflächen gewährleistet werden.<br />
2. Weil bereits das komplette <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar mit Gas versorgt, sind hier keine<br />
weiteren Maßnahmen mehr notwendig. Die<br />
Gasversorgung der geplanten Baugebiete kann<br />
durch Ortsnetzerweiterung hergestellt werden.<br />
3. Eine Versorgung der einzelnen Bauflächen mit<br />
Elektrizität ist je nach den örtlichen Gegeben -<br />
77<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />
heiten mit unterschiedlichen technischem und finanziellen<br />
Aufwand verbunden. So werden beispielsweise<br />
bei einigen Flächen die Errichtung von<br />
Trafostationen und Abspannmasten erforderlich.<br />
Eine grundsätzliche Ablehnung einer Baufläche ist<br />
seitens der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Dillingen</strong>/Saar nicht erfolgt,<br />
so dass die Versorgung der geplanten Bau -<br />
flächen mit Elektrizität garantiert werden kann.<br />
Neuplanungen, die im Rahmen der vorbereitenden<br />
Bauleitplanung relevant sind, d.h. die Planung<br />
zusätzlicher Trassen bzw. die Verlegung bestehender<br />
Trassen im Bezug auf darstellungsrelevante<br />
Freileitungen (s.o.) sind zur Zeit nicht vorgesehen.<br />
4. Alle Dillinger <strong>Stadt</strong>teile sind bereits an die<br />
Kläranlage <strong>Dillingen</strong>/Saar angeschlossen. Daher<br />
besteht im Abwasserbereich keine Bedarf mehr an<br />
Neuplanungen.<br />
Die geplanten neuen Bauflächen sind im Rahmen<br />
der vorbereitenden Bauflächenuntersuchung bezüglich<br />
der Möglichkeiten zur Abwasserent sor -<br />
gung überprüft worden. Eine Abwasserentsor gung<br />
ist bei allen geplanten Bauflächen prinzipiell möglich.<br />
Teilweise sind allerdings Erweiterungen der<br />
Ortskanalisation notwendig.<br />
5. Neben der erfolgten Verlagerung der<br />
Kompostieranlage bestehen keine weiteren konkreten<br />
Planungen bzgl. der Abfall entsorgung.<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB sind im Flächennutz -<br />
ungsplan ”die Flächen für Versorgungsanlagen, für<br />
die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für<br />
Ablagerungen sowie für Hauptversorgungs- und<br />
Hauptabwasserleitungen” darzustellen.<br />
Zu den Versorgungsanlagen und Entsorgungsanlagen<br />
gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB zählen alle An -<br />
lagen, die der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität,<br />
Gas, Wasser, Öl und Wärme sowie zur Entsor -<br />
gung des Abwassers und des Abfalls dienen. Flächen -<br />
hafte Darstellungen mit Symbol zur Zweckbestimmung<br />
sind aufgrund des Maßstabes lediglich für folgende<br />
Einrichtungen möglich:<br />
• Kläranlage <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• Erdmassendeponie <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• Umspannwerk ”Gewerbepark Dornheck”
• Umspannwerk östlich Dillinger Hütte<br />
• Turmbehälter nördlich Pachtener Heide<br />
• Spülfeld südlich der Niedtalbahnlinie<br />
• geplante Photvoltaik-Freiflächenanlage<br />
Für alle anderen Versorgungsanlagen erfolgt aufgrund<br />
der geringen Flächeninanspruchnahme der<br />
Anlagen keine Flächendarstellung, sondern lediglich<br />
eine Kennzeichnung der Zweckbestimmung durch die<br />
entsprechenden Symbole der Planzeichenverord -<br />
nung.<br />
• Abwasserpumpanlage westlich von Pachten;<br />
• Abwasserpumpanlage südlich von Diefflen;<br />
• alle vorhandenen Hochbehälter<br />
• weitere Umspannwerke<br />
• alle 9 Brunnenbohrungen.<br />
Die geplante Konzentrationszone zur<br />
Windenergienutzung wird im Flächennutzungsplan<br />
als Sondergebiet für Windenergie dargestellt.<br />
Neben den Flächen für die Ver- und Entsorgung sind,<br />
wie oben erwähnt, gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB<br />
auch die Hauptversorgungs- und Entsorgungslei -<br />
tungen darzustellen. Entsprechend der Planzeichen -<br />
verordnung wird hier nach ober- und unterirdischen<br />
Leitungen unterschieden, die dann durch Beschriftung<br />
den einzelnen Ver- bzw. Entsorgungsbereichen zugeordnet<br />
werden müssen. Folgende Hauptversorgungsund<br />
Hauptwasserleitungen werden dargestellt:<br />
• Elektrizitätsversorgung: Leitungen mit einer<br />
Spannung von mindestens 110 kV (oberirdisch,<br />
Beschriftung E);<br />
• Hauptabwassersammler (unterirdisch, Be -<br />
schriftung A)<br />
• Wasserversorgung: Wasserleitungen > DN 200<br />
(unterirdisch, Beschriftung W)<br />
• Gasversorgung: Mitteldruckleitungen, Hochdruck-<br />
Gasfernleitungen (unterirdisch, Beschriftung G)<br />
Wasserflächen und für die Wasserwirtschaft vorgesehene<br />
Flächen sowie Flächen, die im Interesse des<br />
Hochwasserschutzes und der Regelung des<br />
Wasserabflusses freizuhalten sind, sind gem. § 5<br />
Abs. 2 Nr. 7 BauGB darzustellen. Hierzu zählen im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar:<br />
• Wasserflächen wie im Plan dargestellt (Saar,<br />
Prims, Kiesabbau-Seen in der Primsaue, Ökosee,<br />
Saaraltarme;<br />
• Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hoch -<br />
wasser schutz und die Regelung des Wasserab -<br />
78<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />
flusses: Überschwemmungsgebiet Primsaue südlich<br />
von Diefflen.
THEMENBEREICH<br />
IMMISSIONSSCHUTZ<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Bei der Ausweisung von Bau-, Frei- und Schutzflächen<br />
im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung<br />
sind die Emissionsverhältnisse und die Schutzwürdigkeit<br />
vorgesehener und möglicher Nutzungen zu beachten.<br />
Flächen, für die aus Immissionsschutzgründen<br />
Nutzungsbeschränkungen bestehen oder für die Vorkehrungen<br />
zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />
im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(BImSchG) erforderlich sind, können im<br />
Flächennutzungsplan besonders gekennzeichnet werden.<br />
Zu den Immissionen nach § 3 Abs. 1 BImSchG<br />
zählen solche “(...) die nach Art, Maß oder Dauer geeignet<br />
sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche<br />
Belästigungen für die Allgemeinheit oder die<br />
Nachbarschaft herbeizuführen.”<br />
BESTANDSSITUATION /<br />
ANALYSE UND PLANUNG / DARSTELLUNG<br />
IM FNP<br />
Aufgrund des städtischen Charakters weist das<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar zahlreiche Bereiche<br />
oder Anlagen auf, die schädliche<br />
Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG, d.h.<br />
Immissionen, die durch Art, Maß oder Dauer geeignet<br />
sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche<br />
Belästigungen für die Allgemeinheit oder die<br />
Nachbarschaft hervorzurufen.<br />
In erster Linie ist hier die Dillinger Hütte, aber auch andere<br />
Großbetriebe aus dem produzierenden<br />
Gewerbe bzw. der Industrie zu nennen. Im Regelfall<br />
sind die betroffenen Betriebe in eigens ausgewiesenen<br />
Gewerbegebieten untergebracht. Eine<br />
Immissionsschutzproblematik ergibt sich generell,<br />
wenn bestehende bzw. geplante Gewerbe flächen an<br />
angrenzende bestehende oder geplante<br />
Wohnbauflächen ohne ausreichenden Schutzabstand<br />
angrenzen. Im Rahmen des Flächennutzungsplanes<br />
wurde womöglich allerdings darauf geachtet, dass<br />
als Puffer zwischen Wohnen und Gewerbe Gemischte<br />
Bauflächen ausgewiesen werden. Das heißt, die räumliche<br />
Zuordnung bzw. Staffelung der einzelnen<br />
Bauflächen entspricht der an Immissionsaspekten orientierten<br />
Differenzierung der<br />
Baunutzungsverordnung.<br />
79<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH IMMISSIONSSCHUTZ<br />
Weitere Lärmbelastungen gehen von den stark frequentierten<br />
Hauptverkehrsstraßen aus. Hier bietet der<br />
Flächennutzungsplan allerdings keine Lösungsmög -<br />
lichkeiten. Lediglich bei der südlichen Ortsumgehung<br />
von Diefflen erfolgt die Ausweisung einer Grünfläche<br />
mit der Zweckbestimmung Lärmschutzwall.
THEMENBEREICH<br />
AUFSCHÜTTUNGEN,<br />
ABGRABUNGEN,<br />
GEWINNUNG VON<br />
BODENSCHÄTZEN<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen sind<br />
Flächen, deren Nutzung auf die Unterbringung von<br />
Abraum, überschüssigem Boden etc. und auf die Gewinnung<br />
natürlichen Bodens gerichtet ist. Voraussetzungen<br />
für eine Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
nach § 5 Abs. 2 Nr. 8 BauGB sind nicht nur kurzfristige<br />
Veränderungen der Erdoberfläche. Wird aber<br />
die Erdoberfläche nicht in Anspruch genommen und<br />
lässt der Abbau von Bodenschätzen eine andere Nutzung<br />
zu (Untertagebau), dann ist eine Kennzeichnung<br />
nach § 5 Abs. 3 BauGB erforderlich.<br />
AUFSCHÜTTUNGEN<br />
Unter einer Aufschüttung ist die Erhöhung des<br />
Bodenniveaus durch künstliche Veränderungen zu<br />
verstehen. Zu Aufschüttungen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 8<br />
BauGB gehören insbesondere:<br />
• Dämme<br />
• Erddeponien (Aufschüttung von Baugruben -<br />
aushub)<br />
• Abraumhalden<br />
• Verfüllungen.<br />
Flächen zur Lagerung fester Abfallstoffe werden unter§<br />
5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB erfasst und zählen nicht<br />
zu den Flächen für Aufschüttungen.<br />
80<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH AUFSCHÜTTUNGEN ABGRABUNGEN<br />
ABGRABUNGEN<br />
Abgrabungen sind längerfristig vorgenommene Veränderungen<br />
der Erdoberfläche, die in der Regel der<br />
Gewinnung von Bodenschätzen dienen.<br />
Dazu gehören:<br />
• Tongruben<br />
• Sandgruben<br />
• Kiesgruben<br />
• Steinbrüche<br />
• Braunkohlegruben.<br />
KIES- UND SANDGRUBE<br />
In der Primsaue südlich von Diefflen wurde jahrelang<br />
Kies abgebaut. Dieser Abbau wurde mittlerweile eingestellt<br />
und die Abbauflächen der Natur überlassen.<br />
Nördlich der Ortslage Diefflen wurde Sand abgebaut.<br />
Die ehemalige Sandgrube wurde als Erdmassendeponie<br />
genutzt und verfüllt. Mittlerweile ist diese<br />
Nutzung aber aufgegeben.<br />
Allerdings sind in diesem Bereich weitere Kies- und<br />
Sandabbauflächen genehmigt und geplant. Diese<br />
werden entsprechend vorliegender Planungen in den<br />
Flächennutzungsplan übernommen.<br />
HISTORISCHER BERGBAU<br />
In früherer Zeit wurde in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar an<br />
verschiedenen Stellen Bodenschätze abgebaut.<br />
So befinden sich östlich von Diefflen im Randbereich<br />
der Gemarkung das ehemalige auf Eisenerz und<br />
Steinkohle verliehene Feld ”Labach” und westlich<br />
bzw. südwestlich von Pachten im Randgebiet das<br />
ehemalige auf Eisenerz verliehene Feld ”Limberg”<br />
und das auf Kupfer verliehene Feld ”Paulshoffnung”.<br />
Da die Abgrenzung der einzelnen Felder nicht genau<br />
bekannt ist, sollte bei Ausschachtungsarbeiten im gesamten<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet daher auf Anzeichen von altem<br />
Bergbau geachtet werden und dies gegebenfalls dem<br />
Oberbergamt mitgeteilt werden.
ANALYSE UND PLANUNG<br />
Die beschriebene Erdmassendeponie sowie der<br />
Sand- und Kiesabbau sind bereits nach anderen gesetzlichen<br />
Grundlagen genehmigt, so dass bei Beachtung<br />
der in den Genehmigungsunterlagen genannten<br />
Auflagen Beeinträchtigungen vermieden<br />
werden können. Ansonsten existieren in<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar nur noch Spuren von historischem<br />
Bergbau, die nicht von Relevanz für die Flächennutzungsplanung<br />
sind.<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Die Darstellung des genehmigten Kies- und Sandabbaus<br />
sowie der geplanten Erweiterungsflächen erfolgt<br />
gem. § 5 Abs. 2 Nr. 8 BauGB durch eine der<br />
PlanzV entsprechende Bandierung, ergänzt durch<br />
das Symbol für Abgrabungen.<br />
81<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH AUFSCHÜTTUNGEN ABGRABUNGEN
THEMENBEREICH LAND-<br />
UND FORSTWIRTSCHAFT<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Nach den Grundsätzen der Bauleitplanung gem. § 1<br />
Abs. 6 Nr. 8b BauGB sind die Belange der Land- und<br />
Forstwirtschaft bei der Aufstellung von Bauleitplänen<br />
zu berücksichtigen. Bei der Schaffung von Bau<strong>land</strong> ist<br />
es jedoch meist unvermeidbar, dass <strong>land</strong>- oder forstwirtschaftliche<br />
Flächen tangiert werden. Um den<br />
Belangen von Land- und Forstwirtschaft Rechnung zu<br />
tragen, ist eine Analyse der <strong>land</strong>- und forstwirtschaftlichen<br />
Situation für das Planungsgebiet erforderlich.<br />
LANDWIRTSCHAFT<br />
Im § 201 BauGB ist der Begriff Landwirtschaft im Sinne<br />
der Bauleitplanung definiert. Danach gehören zur<br />
Landwirtschaft:<br />
• der Ackerbau,<br />
• die Wiesen- und Weidewirtschaft, einschließlich<br />
Pensionstierhaltung auf eigener Futtergrundlage,<br />
• die gartenbauliche Erzeugung,<br />
• der Erwerbsobstbau,<br />
• der Weinbau,<br />
• die berufsmäßige Imkerei,<br />
• berufsmäßige Binnenfischerei.<br />
Die Landwirtschaft nimmt mit ca. 22 % der Fläche des<br />
<strong>Stadt</strong>gebietes einen im Vergleich zu anderen saarländischen<br />
Gemeinden äußerst geringen Stellenwert ein.<br />
Trotzdem prägt die Landwirtschaft nicht nur das<br />
Landschaftsbild, sondern auch, in unterschiedlichem<br />
Maße das Ortsbild. In <strong>Dillingen</strong>/Saar ist eine <strong>land</strong>wirtschaftliche<br />
Prägung des Ortsbildes nur noch in geringem<br />
Maße in den Ortsteilen Pachten und<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar zu erkennen. Die <strong>land</strong>wirtschaftlichen<br />
Flächen im Planungsraum konzentrieren sich auf die<br />
Auebereiche von Saar und Prims, sowie auf die<br />
Umgebung von Diefflen. Die Grün<strong>land</strong>nutzung überwiegt<br />
deutlich über die Ackernutzung. Große, zusammenhängende<br />
Ackerflächen sind selten. Die<br />
Wiesen und Weiden werden überwiegend extensiv<br />
genutzt.<br />
In der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar sind durch das Statistische<br />
Landesamt noch 11 Betriebe registriert, von denen<br />
allerdings nur 2 Betriebe eine Fläche von mehr<br />
als 20 ha bewirtschaften. Haupterwerbsbetriebe sind<br />
82<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar keine mehr vorhanden.<br />
Auch dies belegt den geringen Stellenwert der Landwirtschaft<br />
in <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />
FORSTWIRTSCHAFT<br />
Der Begriff Wald ergibt sich aus dem Bundes -<br />
waldgesetz in Verbindung mit den Wald gesetzen der<br />
Länder. Als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes<br />
(Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung<br />
der Forstwirtschaft) vom 02.Mai 1975 gilt ”... jede<br />
mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald<br />
gelten auch kahlgeschlagene und verlichtete Grund -<br />
flächen, ebenso wie Waldwege, Waldeinteilungsund<br />
Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen,<br />
Waldwiesen, Wild äsungsplätze, Holzlagerplätze sowie<br />
weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende<br />
Flächen” (§ 2 Abs. 1 Bundeswaldgesetz). Nicht<br />
zum Wald zählen dahingegen ”... in der Flur oder im<br />
bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit<br />
einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit<br />
Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet<br />
werden” (§ 2 Abs. 2 Bundeswaldgesetz).<br />
Im Gegensatz zur <strong>land</strong>wirtschaftlichen Nutzfläche<br />
nimmt die Waldfläche in <strong>Dillingen</strong>/Saar mit rd. 30 %<br />
einen höheren Anteil an der Gesamtfläche ein, bleibt<br />
aber unter dem <strong>land</strong>esweiten Durchschnitt von rd. 33<br />
% Wald flächen anteil<br />
Die größten Waldanteile befinden sich nördlich von<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar (Hüttenwald, Pachtener Buchwald) sowie<br />
links der Saar (Schloßkopf).<br />
Die 678 ha Wald verteilen sich hinsichtlich ihrer<br />
Besitzverhältnisse wie folgt:<br />
• 152 ha Staatswald<br />
• 192 ha <strong>Stadt</strong>wald<br />
• 300 ha Privatwald Dillinger Hütte<br />
• 34 ha sonstiger Privatwald.<br />
Der Laubholzanteil (vorwiegend Buche und Eiche)<br />
überwiegt zumindest im Staatswald deutlich gegenüber<br />
dem Nadelholzanteil (vorwiegend Fichte und<br />
Kiefer). Im <strong>Stadt</strong>wald überwiegt der Laubholzanteil<br />
nur gering.<br />
Die von den Waldflächen übernommenen Aufgaben<br />
sind vielfältig. Neben der wirtschaftlichen Bedeutung,<br />
d.h. der Holzproduktion nimmt der Wald auch soziale<br />
und ökologische Funktionen wahr. Bzgl. der sozia-
len Aspekte ist dabei die Funktion als siedlungsnaher<br />
Erholungswald hervorzuheben.<br />
Die ökologische Funktion des Waldes setzt sich aus<br />
verschiedenen sich ergänzenden Teilfunktionen zusammen<br />
wie:<br />
• klimaökologische Ausgleichsfunktion<br />
• Grundwasserschutz<br />
• Erosions- und Bodenschutz<br />
• Standort und Lebensraum von Wildtieren, die auf<br />
die im Wald herrschenden Standortbedingungen<br />
angepasst sind bzw. deren Vorkommen hiervon<br />
abhängig ist.<br />
ANALYSE UND PLANUNG<br />
1. Aufgrund des geringen Stellenwertes der Land -<br />
wirtschaft in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar kommt es<br />
durch die <strong>land</strong>wirtschaftliche Nutzung zu keinerlei<br />
Konflikten. Auch die Flächennutz ungs pla nung<br />
führt trotz der Inanspruchnahme <strong>land</strong>wirtschaftlich<br />
genutzter Flächen für Wohn- und Gewerbliche<br />
Ansprüche sowie für Ausgleichs flächen zu keinerlei<br />
Problemen mit der Landwirt schaft.<br />
2. Alle Wälder im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
werden grundsätzlich nach bzw. analog der<br />
Richtlinien für Bewirtschaftung des Staatswaldes<br />
naturnah bewirtschaftet, d.h. kahlschlagsfrei und<br />
ohne Chemie-Einsatz mit dem Vorrang der Natur -<br />
verjüngung standortheimischer oder stand ort -<br />
gemäßer Baumarten in Form einzelstammweiser<br />
Nutzung von der Verjüngung über die Jungwald -<br />
pflege und Auslesedurchforstung bis zur Zielstärke<br />
mit dem Betriebsziel der biologischen Automation.<br />
Die Entwicklungsziele der 3 Waldbesitzer beinhalten<br />
die mittel- bis langfristige Bewirtschaftung<br />
bzw. den Umbau der vorhandenen Bestände unter<br />
diesen Gesichtspunkten mit dem Ziel der größt -<br />
mög lichen Naturnähe.<br />
Bezüglich geplanter forstwirtschaftlicher Maßnah -<br />
men sind nur reguläre normale Bewirtschaf tungs -<br />
maßnahmen vorgesehen, die in Form der jährlichen<br />
Forstwirtschaftspläne ihren Nieder schlag finden,<br />
nachdem die Wiederbe waldungs maßnah -<br />
men auf den Sturmflächen von 1990 in Form von<br />
Pflanzungen mit standortheimischen Baum arten<br />
bzw. Sukzes sion abgeschlossen sind.<br />
83<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT<br />
Bestehende forstwirtschaftliche Flächen werden<br />
durch neue Vorhaben im Flächennutzungsplan<br />
nicht berührt, so dass sich hier kein Handlungs -<br />
bedarf ergibt.<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Nach § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB sind im Flächen -<br />
nutzungsplan ”Flächen für die Landwirtschaft und<br />
Wald” darzustellen. Alle <strong>land</strong>wirtschaftlich und als<br />
Wald genutzte Flächen, die der vorne stehenden<br />
Definition entsprechen und nicht für andere Zwecke in<br />
Anspruch genommen werden sollen, werden dementsprechend<br />
gem. PlanzVO dargestellt.<br />
Als zusätzliche Darstellung wurde noch eine<br />
Darstellung von Brachflächen eingeführt. Hierbei handelt<br />
es sich um Flächen, die weder <strong>land</strong>- noch forstwirtschaftlich<br />
genutzt werden können. Zu nennen sind<br />
hier beispielsweise die Bereiche im Umfeld des<br />
Kiesabbaus in der Primsaue.<br />
Die Darstellung einer Fläche als ”Fläche für die<br />
Landwirtschaft” oder als ”Fläche für Wald” bzw.<br />
Brachfläche impliziert gleichzeitig ihre Lage außerhalb<br />
der bebauten Ortslage. Daher sind auf diesen<br />
Flächen lediglich zweckgebundene Gebäude und<br />
Anlagen nach § 35 BauGB ”Bauen im Außenbereich”<br />
zulässig.
THEMENBEREICH<br />
NATURSCHUTZ UND<br />
LANDSCHAFTSPFLEGE<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ist<br />
ein hohes Schutzgut. Deshalb muss die vorbereitende<br />
Bauleitplanung stets unter größtmöglicher Wahrung<br />
und Schonung der natürlichen Gegebenheiten erfolgen,<br />
d.h. die natürlichen Lebensgrundlagen Boden,<br />
Wasser, Luft, Klima, Tier- und Pflanzenwelt und ihr<br />
Zusammenwirken in einem leistungsfähigen Naturhaushalt<br />
sind zu schützen und zu entwickeln.<br />
BESTAND, ANALYSE UND PLANUNG<br />
Um die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur<br />
Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege darzustellen, ist nach den Regelungen<br />
des BNatSchG und des SNG ein Landschaftsplan<br />
als gutachterlicher Fachplan zum Flächennutzungsplan<br />
aufzustellen. Der Landschaftsplan beinhaltet<br />
somit auch detaillierte Bestandserfassungen, Analysen<br />
und Planungsabsichten zur o.g. natürlichen Lebensgrundlage.<br />
Weiterhin befasst er sich auch mit<br />
der Kompensation von Eingriffen durch die Flächennutzungsplanung.<br />
Gemäß der Novellierung des BauGB ist dem Flächennutzungsplan<br />
ein Umweltbericht als gesonderter Teil<br />
der Begründung beizufügen. Hierin sind die aufgrund<br />
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten<br />
und bewerteten Belange des Umweltschutzes<br />
darzulegen.<br />
Für nähere Ausführungen zum Themenbereich „Naturschutz<br />
und Landschaftpflege“ wird daher auf den<br />
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan bzw. die<br />
Ausführungen im Landschaftsplan verwiesen.<br />
84<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
In die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen<br />
werden folgende Inhalte des Landschaftsplanes:<br />
• Übernahme der Kompensationsflächen gem. § 5<br />
Abs. 2 Nr. 10 BauGB als Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft dargestellt<br />
• Nachrichtliche Übernahme der Umgrenzungen für<br />
Schutz ge biete und Schutzobjekte gem. § 5 Abs. 4<br />
BauGB, die aufgrund einer eigenen<br />
Rechtsverordnung existieren (Bandierung gem.<br />
Nr. 13.3 Anlage zur PlanzVO). Hierzu zählen alle<br />
im Landschaftsplan aufgeführten bestehenden<br />
und geplanten Naturschutzgebiete, Landschafts -<br />
schutz gebiete, Naturdenkmäler und geschützte<br />
Land schaftsbestandteile. Die nach § 22 SNG geschützten<br />
Biotope werden durch ein eigenes<br />
Symbol (Kreis sig naturen) im Flächennutzungsplan<br />
kenntlich gemacht.
KENNZEICHNUNGEN UND<br />
NACHRICHTLICHE ÜBER -<br />
NAHMEN<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Neben den in den vorangegangenen Kapiteln bereits<br />
abgehandelten Inhalten des Flächennutzungsplanes<br />
gehören nach § 5 Abs. 4 BauGB auch “Planungen<br />
und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen<br />
gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, sowie nach<br />
Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen<br />
Anlagen sollen nachrichtlich übernommen werden.<br />
Sind derartige Festsetzungen in Aussicht genommen,<br />
sollen sie im Flächennutzungsplan vermerkt werden.”<br />
Hierbei handelt es sich um Kennzeichnungen<br />
und nachrichtliche Übernahmen.<br />
KENNZEICHNUNGEN<br />
Kennzeichnungen sind solche Planzeichen, die<br />
Hinweise zu besonderen Eigenschaften, Gefahren<br />
bzw. Problemen von Flächen geben. Mit ihnen wird<br />
auf die Notwendigkeit der Freihaltung von Flächen<br />
bzw. der Durchführung besonderer Maßnahmen bei<br />
einer baulichen Nutzung hingewiesen. Folgende<br />
Flächen sollen nach § 5 Abs. 3 BauGB gekennzeichnet<br />
werden:<br />
• Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche<br />
Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder<br />
bei denen besondere bauliche Sicherungs maß -<br />
nah men gegen Naturgewalten erforderlich sind<br />
• Flächen, unteren denen der Bergbau umgeht oder<br />
die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind<br />
• für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen, deren<br />
Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen<br />
belastet sind.<br />
Von den drei kennzeichnungspflichtigen Sachver -<br />
halten ist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar damit nur der<br />
letztgenannte Punkt von Relevanz.<br />
Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches<br />
sind - neben den Belangen des Umweltschutzes - “die<br />
allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und<br />
Arbeitsverhältnisse (...)” (§ 1 Abs. 6 BauGB) zu<br />
berücksichtigen. Daraus resultiert eine Kennzeich -<br />
nungs pflicht der so genannten Altlasten (Müll de po -<br />
nien, Industriebrachen etc.)<br />
85<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />
Die Kennzeichnungspflicht laut BauGB beschränkt<br />
sich auf Flächen, für die eine bauliche Nutzung vorgesehen<br />
ist und die tatsächlich belastet sind.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar hat sich aber dazu entschieden<br />
alle als Altablagerung erfassten Flächen aufzunehmen,<br />
für die der Verdacht einer Belastung besteht,<br />
um so der ”Warnfunktion” bzw. ”der ”Vorsor -<br />
ge funktion” des Flächennutzungsplanes möglichst optimal<br />
nachzukommen.<br />
NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />
Bei nachrichtlichen Übernahmen handelt es sich um<br />
Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die<br />
nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt<br />
sind. Es handelt sich zumeist um Fremdplanungen, die<br />
nicht von der <strong>Stadt</strong> selbst vorgenommen werden, die<br />
sich jedoch auf die städtebauliche Entwicklung der<br />
<strong>Stadt</strong> auswirken.<br />
Beispiele hierfür sind Planfeststellungen nach anderen<br />
gesetzlichen Vorschriften (z.B. planfestgestellte<br />
Straßentrassen) und sonstige Nutzungsregelungen<br />
(z.B. Schutzgebiete und -objekte nach Wasserrecht<br />
oder Naturschutzrecht). Auf solche Faktoren wurde<br />
aber bereits in den Kapiteln zu den entsprechenden<br />
Themenbereichen eingegangen.<br />
Des Weiteren zählen zu den nachrichtlichen Übernahmen<br />
„denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen<br />
Anlagen“ (§ 5 Abs. 4 BauGB), die als<br />
Kulturdenkmäler bezeichnet werden.<br />
Kulturdenkmäler werden laut § 2 Abs. 1 Saarländisches<br />
Denkmalschutzgesetz (SDschG) folgendermaßen<br />
definiert: „Kulturdenkmäler sind vom Menschen<br />
geschaffene Sachen oder Teile davon aus<br />
zurückliegenden und abgeschlossenen Epochen, an<br />
deren Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen,<br />
wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen ein<br />
öffentliches Interesse besteht.“ Hierzu gehören<br />
Baudenkmäler, Bodendenkmäler, bewegliche Kultur -<br />
denkmäler und Denkmalbereiche.<br />
Gewidmete Bahnanlagen sind gemäß<br />
Fachplanungsvorbehalt des § 38 Abs. 1 BauGB in<br />
Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz<br />
(AEG) der kommunalen Planungshoheit entzogen. Die<br />
Bahnflächen werden in die Planzeichnung gem. § 5<br />
Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen.
ALTABLAGERUNGEN UND -STANDORTE IN<br />
DER STADT DILLINGEN<br />
Die Auflistung im Anhang 4 gibt einen Überblick über<br />
die Altstandorte der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />
DENKMÄLER IN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
Nach § 6 Saarländisches Denkmalschutzgesetz<br />
(SDschG) wird bei der Landesdenkmalbehörde eine<br />
Denkmalliste geführt, in die die geschützten Kultur -<br />
denkmäler getrennt nach Baudenkmälern, Boden -<br />
denk mä lern, beweglichen Denkmälern und Denkmal -<br />
be rei chen nachrichtlich eingetragen werden.<br />
Hinsichtlich der städtebaulichen Planung von neuen<br />
Bauflächen ist laut § 10 Abs. 1 SDschG i.V. m. § 8<br />
SDSchG zu beachten, dass eine Genehmigung für<br />
Erdarbeiten notwendig ist, wenn man annehmen<br />
muss, das in dem betroffenen Gebiet Bodendenk -<br />
mäler vorhanden sind. Die Erlaubnis wird i.d.R. unter<br />
Bedingungen und Auflagen erteilt, die insbesondere<br />
die Ausführung der Grabung, Behandlung und<br />
Sicherung der Bodenfunde, ihre Dokumentation und<br />
die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte<br />
betreffen. Hierdurch kann es unter Umständen zu<br />
Verzögerungen bei der Realisierung der Baugebiete<br />
kommen bzw. können kostenaufwändige Maßnah -<br />
men erforderlich werden. Eine Verweigerung der<br />
Erlaubnis wird nur in seltenen Fällen ausgesprochen.<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Altablagerungen und Altstandorte werden im<br />
Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB<br />
gekennzeichnet.<br />
Die in der Tabelle aufgeführten Denkmäler werden im<br />
Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 4 BauGB durch<br />
das Symbol ”D” nachrichtlich übernommen.<br />
86<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN
87<br />
ORTSTEIL<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
Pachten<br />
Pachten<br />
Pachten<br />
Pachten<br />
Pachten<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/ SAAR<br />
KENNZEICHNUNGEN UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />
BEZEICHNUNG KULTURDENKMAL NR./STANDORT<br />
Katholische Pfarrkirche Hlg. Sakrament, sog. Saardom.<br />
1910 - 1913 nach Plänen von Peter Marx errichtet.<br />
Neoromanische Säulenbasilika mit Doppelturmfassade,<br />
oktogonalem Vierungsturm und Dreikonchenanlage. Im<br />
Innern Ausstattungsstücke des 16. bis 18. Jhs.<br />
Wasserschloss an der Stelle einer mittelalterlichen Burg<br />
des 14. Jhs., 1. Viertel 17. Jh., Umbau 1789-91 von<br />
Johann Adam Knipper, vierflüglige Anlage. Davon zwei<br />
ruinöse Trakte, zwei Ecktürme und der Torbau der<br />
Vorburg. 1789 für die Gemahlin von Fürst Ludwig von<br />
Saarbrücken als Herzogin von <strong>Dillingen</strong>/Saar Umbau des<br />
Nordwestflügels. Zerstörung im 2. Weltkrieg.<br />
Grabstätte Josef Hammelmann auf dem Friedhof, um<br />
1900<br />
Grabkapelle der Familie Defrance auf dem Friedhof, um<br />
1900<br />
Grabstätte Pfarrer Peter Hillen, Grabkreuz auf dem<br />
Friedhof, 1911<br />
Wohnhaus, sog.Treppenhaus, erbaut 1734.<br />
Zweigeschossiger Bau über weit herausragenden<br />
Gewölbekellern. Freitreppe zum reich ausgestatteten<br />
Portal. Im Innern Flur mit Kreuzgratgewölben.<br />
Katholische Pfarrkirche St. Maximin. An der Stelle einer<br />
romanischen Kirche 1890 neoromanischer Neubau nach<br />
Plänen von Wilhelm Hector. Großer Bau mit<br />
Einturmfassade. Über dem Zugang romanischer Türsturz<br />
des 12. Jhs. vom Vorgängerbau. Im Innern mehrere<br />
Ausstattungsstücke des 17. und 18. Jhs.<br />
Wegekreuz, sog.Belles-Kreuz von 1788. Auf<br />
rechteckigem Sockel mit weit vorragender Mensaplatte<br />
Kreuz mit barock geschwungenem Postament.<br />
Lokschuppen, Wartungsgruben, Gleise, Kran, um 1900,<br />
Umbau um 1937<br />
Westwallbefestigung, Kampfstand, 1939<br />
09 Saarstraße<br />
10 Schloßstraße<br />
11 Hillenstraße<br />
12 Hillenstraße<br />
13 Hillenstraße<br />
14 Brunnenstraße 1<br />
15 Maximinstraße<br />
16 Parkstraße<br />
17 Werderstraße<br />
18 Annastraße WH 20
Diefflen<br />
88<br />
ORTSTEIL BEZEICHNUNG KULTURDENKMAL NR./STANDORT<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
Jüdischer Friedhof, 1755 gegründet,Erweiterung 1852.<br />
Meguin-Schulhaus. Großer Schulbau um 1925, mit<br />
expressionistischen Anklängen.<br />
Ehem. evangelische Volksschule, erbaut 1912/ 1913.<br />
Zweigeschossiger Bau mit Mansardenwalmdach.<br />
Angefügt in einem eingeschossigen Anbau eine<br />
Lehrerdienstwohnung.Unterschwellig neoklassizistische<br />
Anklänge.<br />
Katholische Pfarrkirche St. Johannes. Spätklassizistischer<br />
Bau mit eingerückter Einturmfront. Schlichte Gliederung<br />
mit Gesimsen.Erbaut 1845 an der Stelle eines<br />
Vorgängerbaus. Im Innern mehrere barocke Figuren.<br />
Pestkreuz neben der katholischen Pfarrkirche St.<br />
Johannes. Aufwendiges barockes Kreuz von 1771. Im<br />
geschwungenen Postamen mit Voluten Vanitas-Motiv. Das<br />
Kreuz oft auch Schwedenkreuz oder Bodinetskreuz<br />
genannt.<br />
Wohn- und Geschäftshaus um 1925. Dreigeschossiger<br />
Klinkerbau mit Mansardenwalmdach. Expressionistische<br />
Anklänge durch drei kleine spitze Gibel über dem<br />
Treppenhausrisalit.<br />
Ehem. Alhambra-Kino. Auffallend expressionistischer Bau<br />
der 1920er Jahre. Von kolossalen Säulen gegliederter<br />
Zugang. Darüber mehrere expressiv spitze Giebel.<br />
Altes Rathaus. Großer vielgliedriger historischer Bau,<br />
1907-1908 nach Plänen des St. Johanner<br />
<strong>Stadt</strong>baumeisters Wilhelm Franz errichtet. Schweifgiebel,<br />
Rathausturm und ähnliche Motive aus der deutsche<br />
Renaissance entlehnt.<br />
Ensemblebestandteil im Ensemble Lokschuppen, Dienst<br />
und Werkstattgebäude der Eisenbahn um 1900<br />
Westwallbunker WH, Nr. 31<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
KENNZEICHNUNGEN UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />
01 Am Babelsberg<br />
02 Franz-Meguin-Straße 18<br />
03 Friedrich Ebert-Straße 14<br />
04 Hillenstraße<br />
05 Hillenstraße<br />
06 Hüttenwerkstraße 3<br />
07 Hüttenwerkstraße 28<br />
08 Rathausstraße<br />
Werderstraße<br />
Geranienstraße
FLÄCHENBILANZ<br />
Die Flächenbilanz der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> stellt sich nach<br />
den P<strong>land</strong>arstellungen des Flächennutzungsplanes<br />
wie folgt dar:<br />
• Bauflächen: 848,3 ha<br />
davon:<br />
- Wohnbauflächen: 321,2 ha<br />
- Gemischte Bauflächen: 126,6 ha<br />
- Gewerbliche Bauflächen 335,6 ha<br />
- Sonderbauflächen (incl. Wind): 64,9 ha<br />
• Flächen für den Gemeinbedarf: 35,2 ha<br />
• Flächen für den<br />
überörtlichen Verkehr: 67,5 ha<br />
davon<br />
- Straßenverkehr: 32,4 ha<br />
- Bahnanlagen: 26,1 ha<br />
- Luftverkehr: 9,0 ha<br />
• Flächen für die<br />
Ver- und Entsorgung: 16,7 ha<br />
• Grünflächen: 159,2 ha<br />
• Flächen für die Landwirtschaft: 304,6 ha<br />
• Flächen für die Forstwirtschaft: 752,5 ha<br />
• Wasserflächen: 80,8 ha<br />
• Flächen für Aufschüttungen<br />
und Abgrabungen: 22,6ha<br />
• Flächen für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft: 90,2 ha<br />
In der Bilanzierung sind überlagerte<br />
Flächennutzungen enthalten. Hierdurch wird die<br />
Gesamtfläche des <strong>Stadt</strong>gebietes überschritten.<br />
89<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
FLACHENBILANZ
UMWELTBERICHT<br />
EINLEITUNG<br />
ANGABEN ZUM STANDORT<br />
Der Planungsraum des Flächennutzungsplanes umfasst<br />
das gesamte, ca. 22 qkm große <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar, welches aus den <strong>Stadt</strong>eilen Diefflen,<br />
<strong>Dillingen</strong> und Pachten besteht. Die Siedlungsfläche<br />
nimmt einen Anteil von ca. 29% an der Gesamtfläche<br />
ein, weitere 29% entfallen auf Waldflächen. Der<br />
<strong>land</strong>wirtschaftliche Flächenanteil ist im Landesvergleich<br />
als unterdurchschnittlich zu bezeichnen, woraus<br />
der städtische und verdichtete Charakter des Planungsraumes<br />
deutlich wird. In den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen<br />
variieren die Flächenanteile dabei sehr stark.<br />
Während Diefflen noch einen vergleichsweise hohen<br />
Anteil an <strong>land</strong>wirtschaftlichen Flächen besitzt, geht<br />
die <strong>land</strong>wirtschaftliche Nutzung in <strong>Dillingen</strong> fast gegen<br />
null. Im <strong>Stadt</strong>teil Pachten beschränkt sich die<br />
<strong>land</strong>wirtschaftliche Nutzung auf kleine Flächen in der<br />
Umgebung des Ökosees sowie westlich des Siedlungsfingers<br />
“Pachtener Heide“. Deutlich geprägt<br />
wird der Planungsraum von der Dillinger Hütte, deren<br />
Betriebsflächen den größten Teil der Primsaue einnehmen.<br />
Darüber hinaus haben sich insbesondere in<br />
der Saaraue großflächige Gewerbe- und Industriegebiete<br />
angesiedelt. Der Flächenverbrauch in der Saarund<br />
Primsaue ist dementsprechend sehr hoch, so dass<br />
die ökologisch wertvollen Auelebensräume stark<br />
zurückgedrängt wurden. Von besonderer ökologischer<br />
Bedeutung ist der Ökosee westlich des <strong>Stadt</strong>teils<br />
Pachten, welcher im Zuge des Saarausbaus als<br />
großflächige Ausgleichsmaßnahme angelegt wurde.<br />
Er übernimmt nicht nur bedeutende Funktionen zur<br />
Aufrechterhaltung des Naturhaushaltes, sondern<br />
auch als Erholungsraum für die Bevölkerung.<br />
Während im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Dillingen</strong> und Pachten die<br />
Flächenpotenziale bereits größtenteils ausgeschöpft<br />
sind, stehen im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen noch siedlungsnahe<br />
Offen<strong>land</strong>flächen zur Verfügung.<br />
ART DES VORHABENS / UMWELTRELEVANTE<br />
DARSTELLUNGEN<br />
Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
beabsichtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar die städtebauliche<br />
Entwicklung in dem ca. 22 qkm großen <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
an die aktuellen Gegebenheiten und die sich<br />
daraus abzuleitenden künftigen Erfordernisse anzupassen.<br />
Die Notwendigkeit einer „Neuauflage“ des<br />
90<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
Flächennutzungsplanes ergibt sich zum einen aus der<br />
Überalterung des derzeit rechtswirksamen Planes,<br />
zum anderen aus dem Anpassungsgebot an die<br />
geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw.<br />
raumordnerischen Ziele. Vorrangiges Ziel der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar ist die Verbesserung der ökonomischen,<br />
ökologischen und gestalterischen Lebensgrundlagen.<br />
Zur Umsetzung dieser Zielsetzung sind<br />
bestimmte planerische Leitvorstellungen v.a. innerhalb<br />
der Themenbereiche Wohnen, Arbeiten, Versorgung,<br />
Freizeit sowie Landwirtschaft, Forstwirtschaft,<br />
Landschaftspflege und Naturschutz zu beachten. Hervorzuheben<br />
ist in diesem Zusammenhang die Stärkung<br />
der Funktion der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar als attraktive<br />
Wohnstadt, welche bedarfsgerecht weiterzuentwickeln<br />
ist, die Notwendigkeit der Belebung und<br />
Stärkung der Ortszentren sowie die Entwicklung eines<br />
Grün- und Freiraumsystems, das sowohl ökologischen<br />
als auch gestalterischen Anforderungen in besonderem<br />
Maße Rechnung trägt. Außerhalb des<br />
Siedlungskörpers liegt der Schwerpunkt der vorliegenden<br />
Flächennutzungsplanung auf der Sicherung<br />
der <strong>land</strong>- und forstwirtschaftlichen Nutzung unter<br />
Wahrung eines möglichst leistungsfähigen Naturhaushaltes.<br />
Im Hinblick auf den hohen Flächenverbrauch<br />
durch Siedlungserweiterungen und Gewerbeflächen-Erschließungen<br />
kommt dem Schutz der<br />
Freiräume in <strong>Dillingen</strong> eine hohe Bedeutung zu. Dementsprechend<br />
ist es auch Ziel der Flächennutzungsplanung,<br />
zusammen mit dem parallel aufgestellten<br />
Landschaftsplan Konzepte und Maßnahmen zur Sicherung<br />
der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
und zur Sicherung der Freiräume als Erholungsraum<br />
zu entwickeln. Die in ihrer Art grundlegenden planerischen<br />
Zielvorstellungen der <strong>Stadt</strong> werden in Form<br />
von flächenhaften Ausweisungen Inhalt der Planzeichnung<br />
des Flächennutzungsplanes, z.B. durch<br />
Darstellung von Wohnbau-flächen, Gemischten Bauflächen,<br />
Gewerblichen Bau-flächen, Flächen für den<br />
Gemeinbedarf, Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft,<br />
Flächen für die Forstwirtschaft, Flächen<br />
und Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im<br />
Sinne des § 18 BNatSchG etc.. Eine nachvollziehbare<br />
Darlegung der jeweils beabsichtigten Art der Bodennutzung<br />
findet sich in der Begründung zum<br />
Flächennutzungsplan. Des weiteren enthält der<br />
Flächennutzungsplan nachrichtliche Übernahmen,<br />
d.h. Planungen und Regelungen, die nach anderen<br />
gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, d.h. von<br />
der <strong>Stadt</strong> nicht selbst vorgenommen werden, sich jedoch<br />
auf die städtebauliche Entwicklung der <strong>Stadt</strong><br />
auswirken. Zu nennen sind hier beispielsweise<br />
Schutzgebiete und –objekte des Naturschutzrechts
oder des Denkmalschutzgesetzes bzw. alle Altlasten<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet, unabhängig von ihrem Gefährdungspotenzial.<br />
Die planerischen Aussagen des Flächennutzungsplanes<br />
beziehen sich auf die zukünftige<br />
städtebauliche Entwicklung bis etwa zum Jahr 2023<br />
(Zieljahr des Flächennutzungsplanes).<br />
Neuplanungen im Sinne einer Neubeanspruchung<br />
von Grund und Boden bereitet der vorliegende<br />
Flächennutzungsplan nur noch in Form weniger<br />
Wohnbauflächen sowie einer Fläche für einen Solarpark<br />
vor. Gewerbliche Bauflächen werden im Zuge<br />
der Flächennutzungsplanung nicht neu ausgewiesen.<br />
Weitergehende Planungsdetails wie Erschließungskonzepte,<br />
grünordnerische Konzeption etc. sind nicht<br />
Gegenstand des Flächennutzungsplanes als übergeordneter<br />
Bauleitplan. Allerdings wurden Alternativstandorte<br />
und die grundsätzliche Durchführbarkeit<br />
der Planungsabsichten im Rahmen einer vorgeschalteten<br />
Bauflächenuntersuchung überprüft und ggf.<br />
Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die Überplanung<br />
des Bestandes äußert sich dahingegen vornehmlich<br />
in einer geänderten Darstellung / Abgrenzung<br />
der Gemischten Bauflächen, der Wohnbauflächen<br />
bzw. des “Außenbereiches“ und der Grünflächen.<br />
Die grünordnerischen Maßnahmen im Flächennutzungsplan<br />
erfolgten in enger Abstimmung mit dem<br />
parallel erarbeiteten Landschaftsplan-Entwurf. Neben<br />
der Freihaltung von siedlungsinternen Grünzügen<br />
oder ökologisch hochwertigen Bereichen, beinhaltet<br />
der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
auch sog. “Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich<br />
von Eingriffen im Sinne des § 15 BNatSchG“. Es handelt<br />
sich um eine Auswahl von Flächen, die zur Umsetzung<br />
bestimmter Naturschutzziele reserviert werden,<br />
wie die Neuanlage oder Ergänzung von Streuobstwiesen,<br />
die Umwandlung von Äckern in Grün<strong>land</strong><br />
oder die Anlage von Feldgehölzhecken und<br />
Saumstrukturen. Ein Schwerpunkt liegt außerdem im<br />
Bereich der zahlreichen Stillgewässer und verbliebenen<br />
Auebereiche, welche eine wichtige Funktion als<br />
Ausgleichslebensraum übernehmen. So werden im<br />
Bereich der Saaraltarme, der Kies- und Angelweiher<br />
sowie im Bereich der Primsaue Maßnahmenvorschläge<br />
zur Entwicklung schützenswerter Lebensräume gemacht.<br />
Durch die flächenhafte Fixierung dieser Maßnahmenflächen<br />
im Flächennutzungsplan soll die Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes in kritischen Bereichen<br />
verbessert werden. Daneben ist die Ausweisung<br />
entsprechender Maßnahmenflächen vor allem<br />
auch aufgrund der ihnen zugedachten Ausgleichs-<br />
91<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
funktion für die durch den Flächennutzungsplan vorbereiteten<br />
Eingriffe geboten.<br />
BEDARF AN GRUND UND BODEN<br />
Der Flächenbedarf infolge der Neuplanungen (neue<br />
Bauflächen) im <strong>Stadt</strong>gebiet lässt sich wie folgt tabellarisch<br />
zusammenfassen (Flächenermittlung mittels<br />
CAD):<br />
• Gesamtes Plangebiet: 22 qkm<br />
• geplante Wohnbauflächen: ca. 20,3 ha (davon<br />
versiegelbare Fläche ca. 50%, d.h. ca. 10 ha, resultierend<br />
aus einer angenommenen GRZ von 0,4<br />
und einem Anteil an Verkehrsflächen von etwa<br />
10%)<br />
• geplante Sonderbaufläche für Windenergie: ca.<br />
12,4 ha<br />
• “T-Flächen“ (Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich<br />
von Eingriffen im Sinne des § 15 BNat-<br />
SchG): ca. 90,2 ha zum Ausgleich<br />
Durch den Flächennutzungsplan werden Eingriffe in<br />
einer Größenordnung von insgesamt ca. 32,7 ha<br />
Fläche (Wohnbauflächen, Windenergie) vorbereitet.<br />
Nach der groben Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs<br />
abhängig von der ökologischen Wertigkeit<br />
und der geplanten Nutzung werden hierfür ca.<br />
25,05 ha Ausgleichsflächen benötigt<br />
Einem Ausgleichsflächenbedarf von ca. 25,05 ha stehen<br />
insgesamt ca. 91,2 ha potenzielle Ausgleichsflächen<br />
gegenüber. Nicht mitgerechnet sind hierbei<br />
die linearen Maßnahmen, wie die Entwicklung von<br />
Waldrändern.<br />
Ein Gesamtpotenzial an Kompensationsfläche von<br />
90,2 ha (gegenüber ca. 25,05 ha Ausgleichsflächenbedarf)<br />
zuzüglich der linearen Maßnahmen<br />
ist jedoch sehr hoch, so dass davon ausgegangen<br />
werden kann, dass ausreichend Ausgleichsflächen<br />
oder Maßnahmen für zu erwartende Eingriffe potenziell<br />
zur Verfügung stehen.
FESTLEGUNG VON UMFANG UND<br />
DETAILLIERUNGSGRAD DER UMWELT -<br />
PRÜFUNG (SCOPING)<br />
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich<br />
durch die Planung berührt werden kann,<br />
zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang<br />
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.<br />
Hierzu werden die Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange angeschrieben und<br />
um Stellungnahme gebeten.<br />
Aus Sicht des Ministeriums für Umwelt entspricht der<br />
Umweltbericht den Anforderungen.<br />
FESTGELEGTE ZIELE DES UMWELTSCHUTZES<br />
GEMÄSS FACHGESETZEN UND<br />
FACHPLANUNGEN<br />
Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Naturschutzrecht<br />
Geschützte Teile von Natur und Landschaft, wie<br />
Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechtes<br />
werden gemäß ihres jeweiligen Schutzstatus<br />
als Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete<br />
(LSG), geschützte Landschaftsbestandteile<br />
(GLB), geschützte Biotope, Flora-Fauna-Habitat-<br />
Gebiete (FFH) oder Vogelschutzgebiete und Naturdenkmäler<br />
(ND) nachrichtlich in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen (s. § 5 Abs. 4 BauGB). Es<br />
handelt sich im Einzelnen um folgende Bereiche:<br />
FFH-Gebiet Nr. 6606-309, “Altarme der Saar“:<br />
gliedert sich in mehrere, räumlich voneinander getrennte<br />
Teilbereiche; im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong><br />
handelt es sich um einen Altarm der Saar zwischen<br />
Autobahn A8 und Saar;<br />
Vogelschutzgebiet Nr. 6606-310, “Rastgebiete im<br />
mittleren Saartal“:<br />
gliedert sich ebenfalls in mehrere Teilbereiche; im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> handelt es sich um den<br />
Ökosee einschließlich der umliegenden Grün<strong>land</strong>flächen,<br />
der Saar und des oben bereits genannten<br />
Saaraltarmes zwischen Autobahn A8 und Saar;<br />
Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis (Verordnung<br />
vom 31. März 1977):<br />
L 3.03.15: es umfasst die Waldflächen am Limberg<br />
L 3.04.16: Waldflächen zwischen Kondeler Bachtal<br />
und Diefflen<br />
92<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
L 3.04.17: Dillinger Hüttenwald zwischen dem <strong>Stadt</strong>teil<br />
Diefflen und <strong>Dillingen</strong><br />
Nach § 30 BNatschG i.V.m. § 22 SNG geschützte<br />
Biotope:<br />
(Flächenabgrenzungen wurden aus der Biotopkartierung<br />
III des Saar<strong>land</strong>es übernommen):<br />
Altarm und Kleingewässer südlich Staustufe Rehlingen<br />
(GB -6606-Z118, GB-6606-Z120, GB-6606-<br />
Z004),<br />
Abgrabungsgewässer nördlich des Segelflugplatzes<br />
Diefflen (GB-6606-09-0007),<br />
Röhricht im Bereich “Gewerbepark Rundwies“ (GB-<br />
6606-09-0016),<br />
Seggenried östlich des geplanten “Gewerbepark<br />
Rundwies“ (GB-6606-09-0017),<br />
Erlenwald am Kondeler Bach östlich Kondeler Mühle<br />
(GB-6606-09-0044),<br />
Hochstaudenflur und Ufergehölz im Quellbereich des<br />
Haienbaches (GB-6606-09-0046, GB-6606-09-<br />
0047),<br />
Röhrichte im Bereich ehemaliger Schlammweiher in<br />
der Primsaue südlich Diefflen (GB-6606-09-0090 bis<br />
0092),<br />
Feuchte, flächenhafte Hochstaudenflur südwestlich<br />
der alten Kompostieranlage (GB-6606-09-0099),<br />
Nass- und Feuchtwiese westlich des Angelweihers<br />
Pachten (GB-6606-09-0096),<br />
Feuchte Hochstaudenfluren nördlich und östlich des<br />
Gewerbegebietes <strong>Dillingen</strong> Nord (GB-6606-09-<br />
0100, GB-6606-09-0108),<br />
Weiden-Ufergehölze und Röhrichtbestände an der<br />
Prims südliche Diefflen (GB-6606-09-0101 bis 103)<br />
Röhrichtbestand südlich der Prims bei Diefflen (GB-<br />
6606-09-0110),<br />
Weiden-Bruchwald östlich des Dillinger Hüttengeländes<br />
(GB-6606-09-0111, GB-6606-09-0112),<br />
Ufergehölz an der Prims innerhalb des Hüttengeländes<br />
(GB-6606-09-0113, GB-6606-09-0114),<br />
Ufergehölz an der Prims westlich des Hüttengeländes<br />
(GB-6606-09-0115).<br />
Naturdenkmäler:<br />
D 3.04.001: Blutbuche / Linde im Garten des Direktionsgebäudes<br />
der Dillinger Hüttenwerke AG<br />
D 3.04.002: 2 Eichen an der evangelischen Kirche,<br />
Merziger Straße 56<br />
FFH-Lebensräume:<br />
(Flächenabgrenzungen wurden aus der Biotopkartierung<br />
III des Saar<strong>land</strong>es übernommen):<br />
Magere Flach<strong>land</strong>-Mähwiesen: kleinflächige Bereiche<br />
im Umfeld des <strong>Stadt</strong>teils Diefflen, Saaraue nörd-
lich des Ökosees sowie im Umfeld des Angelweihers<br />
Pachten; kleinflächig betroffen durch geplante Wohngebietsausweisung<br />
“Im Lehnfeld” in Diefflen;<br />
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des<br />
Magnopotamion: Saar-Altarm nordwestlich des Ökosees;<br />
Die geplanten Bauflächen befinden sich (mit Ausnahme<br />
des kleinflächigen FFH-Lebensraumtyps) außerhalb<br />
der o.g. Schutzgebietsausweisungen.<br />
Schutzgebiete nach Wasserrecht<br />
Wasserschutzgebiete:<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar wurden bisher 3<br />
Wasserschutzgebiete ausgewiesen, die die Wassergewinnungsanlagen<br />
im Kondeler Bachtal, im Haienbachtal<br />
nördlich der Innenstadt <strong>Dillingen</strong> und südlich<br />
von Diefflen umfassen. Diese wurden nachrichtlich in<br />
den Flächennutzungsplan übernommen. Im Osten<br />
von Diefflen wird außerdem entsprechend der Abgrenzung<br />
des Vorranggebietes für Grundwasserschutz<br />
des LEP Umwelt ein geplantes Wasserschutzgebiet<br />
dargestellt.<br />
Überschwemmungsgebiet Prims: in der Primsaue südlich<br />
Diefflen, festgesetzt mit Verordnung vom<br />
21.12.2000;<br />
Überschwemmungsgebiet Saar: Saar mit Altarm sowie<br />
Primsaue an der Mündung bis zum Hüttengelände;<br />
vorläufig festgesetzt mit Verordnung vom<br />
18.10.2007;<br />
Die geplanten Wohnbauflächen „Pachtener Heide“<br />
im <strong>Stadt</strong>teil Pachten sowie „Im Lehnfeld“ im <strong>Stadt</strong>teil<br />
Diefflen liegen innerhalb der Wasserschutzzone III<br />
der geplanten Wasserschutzgebiete.<br />
Flächen des Arten- und Biotopschutzprogramms<br />
Saar<strong>land</strong> (ABSP)<br />
Neben diesen gesetzlich geschützten Bereichen ist<br />
aber auch der Schutz ökologisch sensibler Bereiche<br />
im Sinne eines möglichst optimalen Biotopverbundes<br />
zu berücksichtigen. Hierzu leistet das Arten- und Biotopschutzprogramm<br />
(ABSP) des Saar<strong>land</strong>es wertvolle<br />
Hilfe. Es liefert die Grundinformationen zur Artenund<br />
Biotopausstattung sowie zur Biotopverbundplanung<br />
im Saar<strong>land</strong> und teilt die Flächen in Wertigkeitsstufen<br />
(von örtlich bis bundesweit bedeutsam)<br />
ein.<br />
93<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
Teilweise reichen die geplanten Bauflächen in die im<br />
Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms erfassten<br />
und bewerteten Flächen hinein. Die geplante<br />
Wohnbaufläche „Solarpark“ im <strong>Stadt</strong>teil Pachten<br />
liegt im Randbereich der ABSP-Fläche Nr. 6606061,<br />
welche als örtlich bedeutsam eingestuft wurde. Hier<br />
sind kleinflächig Feuchtwiesen in ihrem Bestand gefährdet.<br />
Landesentwicklungsplan Umwelt<br />
Der Landesentwicklungsplan Umwelt ist als raumordnerischer<br />
Fachplan zu verstehen, der übergeordnete<br />
Ziele des Umweltschutzes enthält und gem. § 1 Abs.<br />
4 BauGB eine Anpassungspflicht für alle Bauleitpläne,<br />
also auch für Flächennutzungspläne entfaltet. Für<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar trifft der Landesentwicklungsplan<br />
Umwelt vom Juli 2004 folgende Festlegungen<br />
(siehe Abbildung):<br />
Vorranggebiet für den Naturschutz (VN):<br />
Dillinger Ökosee einschließlich der nördlich angrenzenden<br />
Offen<strong>land</strong>flächen<br />
Vorranggebiete für den Freiraumschutz (VFS):<br />
Waldflächen am Limberg, Offen<strong>land</strong>flächen westlich<br />
und östlich von Diefflen, ehemalige Kiesabbauflächen<br />
in der Primsaue südlich Diefflen sowie Kondeler<br />
Bachtal einschließlich der Ackerflächen am nördlichen<br />
Rand des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />
Vorranggebiete für den Grundwasserschutz (VW):<br />
umfassen im Planungsraum den größten Teil der<br />
Fläche mit dem nördlichen Teilbereich des <strong>Stadt</strong>teils<br />
<strong>Dillingen</strong> und Pachten, die Waldflächen zwischen<br />
<strong>Dillingen</strong> und Diefflen, die Waldflächen im nördlichen<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet, den gesamten <strong>Stadt</strong>teil Diefflen<br />
einschließlich der umliegenden Freiflächen sowie die<br />
Freiräume am Ökosee und südöstlich von Diefflen<br />
Vorranggebiete für den Hochwasserschutz (VH):<br />
Saaraue zwischen Autobahn A8 und Saar sowie<br />
nördlich des Eisenbahndammes im nordwestlichen<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet, Primsaue im Bereich der Mündung, gesamte<br />
Primsaue südlich Diefflen<br />
Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe:<br />
Dillinger Hüttengelände, Industrie- und Gewerbeflächen<br />
<strong>Dillingen</strong>-West, Industrie- und Gewerbeflächen<br />
in der Saaraue (Gewerbepark Dornheck und<br />
Rundwies, Industriepark Staustufe) sowie Gewerbegebiet<br />
<strong>Dillingen</strong>-Nord
Die oben genannten Vorranggebiete legen für die<br />
einzelnen Funktionen einen Schutz- oder Nutzungsvorrang<br />
fest. Dies bedeutet in der Regel, dass die Inanspruchnahme<br />
dieser Bereiche für Zwecke der Siedlungstätigkeit<br />
unzulässig ist. Lediglich in den Vorranggebieten<br />
für den Grundwasserschutz (VW) ist eine<br />
Siedlungstätigkeit unter Beachtung bestimmter Auflagen<br />
bzw. ggf. bereits vorhandener Wasserschutzgebietsverordnungen<br />
möglich. Der vorliegende<br />
Flächennutzungsplan kommt seinem Anpassungsgebot<br />
im Hinblick auf § 1 Abs. 4 BauGB nach, indem<br />
seine Darstellungen grundsätzlich keine Überlappungen<br />
zwischen Vorranggebieten und geplanten Bauflächen<br />
enthalten. Lediglich im Falle der geplanten<br />
Wohnbauflächen „Im Lehnfeld“ im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen<br />
sowie „Pachtener Heide“ im <strong>Stadt</strong>teil Pachten ist ein<br />
Vorranggebiet für Grundwasserschutz (VW) betroffen.<br />
Da beide Nutzungsformen sich nicht ausschließen,<br />
widerspricht der Flächennutzungsplan mit dieser<br />
Darstellung nicht den <strong>land</strong>esplanerischen Vorgaben<br />
des LEP Umwelt.<br />
Landschaftsplan<br />
Parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
wird für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar der Landschaftsplan<br />
neu erarbeitet. Dieser als grünordnerischer<br />
Fachplan zum Flächennutzungsplan angefertigte Plan<br />
ist die Grundlage für alle den Flächennutzungsplan<br />
betreffenden grünordnerischen Darstellungen.<br />
Während im Landschaftsplan zahlreiche Erfordernisse<br />
und Maßnahmen für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet dargestellt<br />
werden, sind im Flächennutzungsplan nur die<br />
Maßnahmen dargestellt, welche für die Flächennutzungsplanung<br />
unmittelbar relevant sind und hierdurch<br />
Rechtskraft erlangen. Hierzu zählen die Vorschläge<br />
zur Neuausweisung von Schutzgebieten<br />
oder –objekten, sowie Maßnahmen zum Ausgleich<br />
von Eingriffen im Sinne der Eingriffsregelung. Im Einzelnen<br />
handelt es sich um folgende Darstellungen:<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />
Die Landschaftsschutzgebietsflächen sollten um folgende<br />
Bereiche erweitert werden:<br />
• Die restlichen Waldflächen, am Nordwestrand des<br />
<strong>Stadt</strong>gebietes sowie nördlich, westlich und östlich<br />
des <strong>Stadt</strong>teiles Pachtener Heide, sollten in die bestehenden<br />
Landschaftsschutzgebiete einbezogen<br />
werden (Maßn.-Nr. 1). Die Waldflächen bilden<br />
ökologisch funktional zusammenhängende Lebensräume<br />
mit bedeutenden Funktionen für den Natur-<br />
94<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
haushalt sowie für die Erholung. Hierbei sind zusammenhängende,<br />
großflächige Bereiche von besonderer<br />
Bedeutung, weshalb die Waldflächen im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar in ihrer Gesamtheit<br />
geschützt werden sollten.<br />
• Bereich “Ökosee, Kiesweiher, Primsmündung“<br />
(Maßn.-Nr. 2):<br />
Der Flächenkomplex im Westen des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />
von <strong>Dillingen</strong>/Saar wird zur Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet<br />
vorgeschlagen. Es handelt sich<br />
um einen Komplex aus Wasserflächen, Hochstaudenfluren,<br />
Grün<strong>land</strong> und Gehölzstrukturen, welcher<br />
als ökologischer Ausgleichsraum von besonderer<br />
Bedeutung ist. Im Hinblick auf den Ausbau<br />
der Saar und der damit verbundenen Eingriffe in<br />
den Naturhaushalt besitzt der “Ökosee“ eine hohe<br />
Bedeutung zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes. Gleichzeitig übernimmt<br />
der Bereich “Ökosee“ in unmittelbarer<br />
Nähe der <strong>Stadt</strong> eine besondere Bedeutung für die<br />
naturbezogene, naturverträgliche Erholung.<br />
Die Kiesweiher linksseitig der Saar übernehmen<br />
ebenfalls eine wichtige Funktion zum Ausgleich<br />
des Naturhaushaltes. Sie sind durch ein Mosaik<br />
aus Wasserflächen, Röhricht und Sukzessionsflächen<br />
gekennzeichnet.<br />
Die Primsmündung südlich der “Papiermühle“ weist<br />
abschnittsweise noch einen relativ naturnahen ,<br />
dichten Ufergehölzsaum auf, welcher als Lebensraum<br />
sowie zur Sicherung der Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes von besonderer Bedeutung ist.<br />
Die hier genannten Bereiche bilden zusammen mit<br />
dem meist extensiv genutzten, teils feuchten Grün<strong>land</strong><br />
in der Umgebung einen wichtigen Ausgleichsraum<br />
zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes und für die naturbezogene<br />
Erholung. Dies ist v.a. im Hinblick auf die<br />
vorhandenen Belastungen durch die ansässige Industrie<br />
sowie im Hinblick auf die Zerstörung von<br />
Lebensraum im Zuge des Saarausbaus besonders<br />
wichtig. Hier können die verlorengegangenen Lebensräume<br />
zumindest zum Teil wieder hergestellt<br />
werden. Darüber hinaus besteht die europaweite<br />
Verpflichtung die Lebensräume im Bereich des<br />
Ökosees und des Saaraltarmes zu schützen, da es<br />
sich um FFH-Gebiet bzw. Vogelschutzgebiet handelt.<br />
Für die Bewohner der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist<br />
der Bereich für die Naherholung unentbehrlich.<br />
Aus diesen Gründen erscheint die Ausweisung der
genannten Bereiche als Landschaftsschutzgebiet<br />
als berechtigt.<br />
• Offen<strong>land</strong> nordwestlich, südwestlich und nordöstlich<br />
Diefflen (Maßn.-Nr. 3): Es handelt sich um<br />
strukturreiche Landschaftsausschnitte mit einem hohen<br />
Anteil an Streuobstwiesen, Baumhecken und<br />
Feldgehölzen. Die Flächen übernehmen eine hohe<br />
Bedeutung zur Siedlungseingrünung, zur Gestaltung<br />
des Landschaftsbildes sowie zur Naherholung.<br />
Darüber hinaus sind die Streuobstbestände<br />
von hohem Wert für den Arten- und Biotopschutz.<br />
• Waldflächen nördlich des Segelflugplatzes in Diefflen<br />
(Maßn.-Nr. 3a): Es handelt sich um Waldflächen<br />
mit ehemaligen Sandabbauflächen, auf<br />
welchen sich teilweise geschützte Biotope (naturnahe<br />
Teiche, Sandrasen) entwickelt haben.<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile bestehen im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar zur Zeit nicht. Folgende<br />
Flächen werden zur Unterschutzstellung vorgeschlagen:<br />
• Kerbtal mit Baumhecken nordöstlich von Diefflen<br />
(Maßn.-Nr. 4):<br />
Es handelt sich um ein <strong>land</strong>schaftstypisches Kerbtal<br />
mit alten Baumhecken, welches zur Belebung des<br />
Landschaftsbildes sowie zur Sicherung des Biotopverbundes<br />
beiträgt.<br />
• Streuobsthangkante nördlich der Nalbacher<br />
Straße in Diefflen (Maßn.-Nr. 5):<br />
Es handelt sich um eine <strong>land</strong>schaftsgliedernde und<br />
-prägende Hangkante, welche mit altem Streuobst<br />
bestanden ist. Sie übernimmt ebenfalls eine wichtige<br />
Funktion zum Biotopverbund.<br />
• ehemalige Kiesabbaufläche „Hinterm Fürstenwald“<br />
(Maßn.-Nr. 6):<br />
Es handelt sich um eine ehemalige Kiesabbaufläche,<br />
welche teilweise als Erdmassendeponie genutzt<br />
wurde. Hier haben sich wertvolle Lebensräume<br />
insbesondere für Amphibien (FFH-Arten Mauereidechse,<br />
Kammolch, Kreuzkröte) entwickelt, die<br />
durch entsprechende Pflegemaßnahmen erhalten<br />
werden sollen.<br />
95<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
Naturdenkmäler (ND)<br />
Die bestehenden Naturdenkmäler sind in ihrem Bestand<br />
zu sichern:<br />
• ND 1: D 3.04.001: Blutbuche/Linde: im Garten<br />
des Direktionsgebäudes der Dillinger Hüttenwerke<br />
AG<br />
• ND 2: D 3.04.002: 2 Eichen: an der evangelischen<br />
Kirche, Merziger Straße 56<br />
Weitere Vorschläge zur Ausweisung als Naturdenkmal<br />
werden nicht gemacht, da durch die Baumschutzsatzung<br />
mittlerweile ein hoher Schutz der<br />
Baumbestände gewährleistet wird.<br />
Geschützte Biotope nach § 30 BNatschG<br />
i.V.m. § 22 SNG<br />
Die gemäß § 22 SNG schutzwürdigen Biotope sind<br />
vor Zerstörung oder sonstiger erheblicher oder nachhaltiger<br />
Beeinträchtigung zu schützen. Ausnahmen<br />
sind nur in Einzelfällen zulässig und bedürfen einer<br />
Genehmigung der obersten Naturschutzbehörde. Eine<br />
ständige Fortschreibung der Biotopliste, die von<br />
der obersten Naturschutzbehörde geführt wird, ist sicherzustellen.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar hat sich insbesondere<br />
durch neue Industriegebietserschließungen ein<br />
deutlicher Rückgang der § 22-Biotope im Vergleich<br />
zu der über 10 Jahre alten Biotopkartierung ergeben.<br />
Im Landschaftsplan sind die aktuellen Biotope aus der<br />
Biotopkartierung III dargestellt.<br />
FLÄCHEN UND MASSNAHMEN ZUM AUS-<br />
GLEICH VON EINGRIFFEN IM SINNE DES §<br />
15 BNATSCHG<br />
ALLGEMEINES<br />
Der Landschaftsplan stellt Flächen dar, auf denen bevorzugt<br />
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation<br />
von Eingriffen in Natur und Landschaft durchgeführt<br />
werden sollen. Die Flächen und Maßnahmen sind<br />
Teil eines Entwicklungs- und Biotopverbundkonzeptes<br />
für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet. Bei der Suche von Ausgleichsflächen<br />
im Rahmen der Bauleitplanung muss<br />
die <strong>Stadt</strong> sich bemühen, innerhalb der dargestellten<br />
Bereiche Flächen zu erwerben und entsprechend den<br />
Zielen des Landschaftsplanes zu entwickeln.
Folgende Maßnahmen bzw. Maßnahmenflächen eignen<br />
sich besonders zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen<br />
im Sinne der Ökokontoregelung bzw.<br />
zur Kompensation von Eingriffen. Es handelt sich hierbei<br />
um Maßnahmen, die bereits im Landschaftsplan<br />
als Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft konkret beschrieben<br />
wurden:<br />
• Nr. 8a: Nadelholzbestände nordwestlich und westlich<br />
Diefflen sowie im Haienbachtal; Umwandlung<br />
von Nadelholzbeständen in standortgerechten<br />
Laubmischwald bzw. Ufergehölzsaum; ca. 18,9<br />
ha<br />
• Nr. 9: Gemarkung Diefflen; Grün<strong>land</strong>flächen am<br />
Waldrand nordwestlich Diefflen; Entwicklung eines<br />
strukturreichen Waldrandes mit Waldmantel und<br />
Waldsaum;<br />
• Nr. 9: Gemarkung Pachten; Ackerflächen am<br />
Waldrand im Kondeler Bachtal; Entwicklung eines<br />
strukturreichen Waldrandes mit Waldmantel und<br />
Waldsaum;<br />
• Nr. 10: Gemarkung Diefflen; Kies- und<br />
Angelweiher in der Primsaue, Entwicklung ungestörter<br />
Uferbereiche, Austausch von nicht standortgerechten<br />
Baumarten, Entsiegelung der asphaltierten<br />
Wegestrecke; ca. 10,5 ha (schätzungsweise<br />
ca. 50% zum Ausgleich: 5,25 ha)<br />
• Nr. 11: Gemarkung Pachten; Saaraltarm am Fuß<br />
des Limberg; Anlage eines ungestörten<br />
Schutzbereiches mit Ver<strong>land</strong>ungs- und<br />
Flachwasserzonen; ca. 2,9 ha (schätzungsweise<br />
ca. 20% zum Ausgleich: 0,6 ha)<br />
• Nr. 11a: Gemarkung Pachten; Weiher südlich<br />
Ökosee; Entwicklung ungestörter Uferbereiche,<br />
Austausch von nicht standortgerechten Baumarten;<br />
ca. 5,8 ha (schätzungsweise ca. 20% zum<br />
Ausgleich: ca. 1,2 ha)<br />
• Nr. 18: Gemarkung Diefflen; Primsaue südlich<br />
Diefflen; Entwicklung eines ca. 50 m breiten<br />
Uferrandstreifens, Anlage von Feldgehölzstreifen<br />
und Ackerrandstreifen, langfristig Umwandlung<br />
von Acker in extensives Grün<strong>land</strong>, Sanierung aufgefüllter<br />
Auebereiche; ca. 35,8 ha (davon ca. 50%<br />
zum Ausgleich: 17,9 ha;<br />
• Nr. 19a: Gemarkung <strong>Dillingen</strong>; verrohrte<br />
Bachabschnitte und Gräben im Siedlungsbereich;<br />
Wiederherstellung eines naturnahen Bachlaufes<br />
durch Freilegung verrohrter Abschnitte;<br />
• •Nr.25: Gemarkung Diefflen; Grün<strong>land</strong>flächen<br />
nord östlich Diefflen; Neuanlage und Pflege von<br />
Streuobstwiesen; ca. 29,9 ha<br />
96<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
• Nr. 27: Gemarkung Diefflen; “Beienberg“ östlich<br />
Diefflen; Neuanlage und Pflege von<br />
Streuobstwiesen; ca. 5 ha; ca. 4 ha zum<br />
Ausgleich;<br />
• Nr. 22 und 29: Gemarkung Pachten; Acker- und<br />
Wiesenflächen nördlich Ökosee, Anlage von<br />
Brachestreifen und Ackerrandstreifen; ca. 18,5 ha<br />
(davon ca. 5% zum Ausgleich: 0,9 ha)<br />
• Nr.30: Gemarkung Pachten; Ackerfläche im<br />
Kondeler Bachtal, Anlage von Feldgehölzhecken<br />
und Ackerrandstreifen; ca. 19,4 ha (davon ca. 5%<br />
zum Ausgleich: 1 ha); alternativ: Entwicklung von<br />
Sandrasen auf Ackerbrache: ca. 10 ha<br />
Nr. 36: Gemarkung Pachten; Ackerbrachen „Redut“<br />
westlich der Autobahn A8; Wieseneinsaat und<br />
Anpflanzung Feldgehölze; ca. 1,5 ha<br />
BESCHREIBUNG DER UMWELT UND IHRER<br />
BESTANDTEILE<br />
ABGRENZUNG DES UNTERSUCHUNGSRAU-<br />
MES<br />
Die planerischen Absichten des Flächennutzungsplanes<br />
beziehen sich in erster Linie auf das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar. Dies bedeutet aber nicht,<br />
dass die Überlegungen hinsichtlich der zukünftigen<br />
städtebaulichen Entwicklung unmittelbar an der <strong>Stadt</strong>grenze<br />
aufhören. Vielmehr hat die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar erkannt, dass eine enge Zusammenarbeit<br />
mit den Nachbarkommunen unabdingbar ist.<br />
So bleibt es nicht bei der gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Beteiligung der Nachbargemeinden im Bauleitplanverfahren.<br />
Vielmehr wurden bereits konkret gemeinsame<br />
Planungen in Angriff genommen. Zu nennen<br />
ist hier z.B. das stadtübergreifende Gewerbegebiet<br />
<strong>Dillingen</strong>-Nord, welches sich nach Norden im<br />
Gewerbegebiet Beckingen-Süd fortsetzt. Aber auch<br />
bezüglich des Natur- und Umweltschutzes ist eine<br />
stadtgebietsübergreifende Betrachtung erforderlich.<br />
Zur Sicherung des Biotopverbunds müssen die Maßnahmen<br />
auf die Nachbarkommunen abgestimmt werden.<br />
So setzt sich z.B. das FFH-Gebiet “Altarme der<br />
Saar“ im Gemeindegebiet von Rehlingen-Siersburg<br />
fort. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen müssen daher<br />
sinnvoll untereinander abgestimmt werden. Insofern<br />
erweitert sich der Untersuchungsraum dort wo es<br />
sinnvoll und möglich ist, auf die Nachbarkommunen<br />
Beckingen im Norden, Rehlingen-Siersburg im Westen,<br />
Nalbach im Nordosten, Saarwellingen im<br />
Osten und Saarlouis im Süden.
NATURRAUM UND RELIEF<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar liegt nach der naturräumlichen<br />
Gliederung von SCHNEIDER (1972) überwiegend<br />
im Naturraum ”Mittleres Saartal” (197). Lediglich<br />
der westliche Randbereich des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />
gehört zu den Ausläufern des Saar-Nied-Gaus (183).<br />
Das klimatisch begünstigte und gering bewaldete<br />
mittlere Saartal ist durch eine Wechselfolge von Engtal-strecken<br />
und weiten Becken mit breiten Terrassenfluren<br />
gekennzeichnet. Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
wird dieser Abschnitt des Saartales entscheidend<br />
durch eine große Siedlungs- und Verkehrsdichte<br />
geprägt sowie durch die Ballung der Saarindustrie.<br />
Innerhalb der Haupteinheit ”Mittleres Saartal”<br />
hat das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar Anteil an<br />
mehreren Untereinheiten:<br />
Saarlouis-Dillinger Saartal (197.300):<br />
Dieser Abschnitt des Mittleren Saartals bildet den<br />
Hauptanteil am <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar. Er ist<br />
stark ausgeweitet und die breite Talaue wird vorwiegend<br />
von Dauergrün<strong>land</strong>, Acker<strong>land</strong> und Intensivkulturen<br />
sowie von Verkehrs- und Industrieanlagen eingenommen.<br />
Das Tal ist im wenig widerständigen<br />
Hauptbuntsandstein ausgeräumt, welcher die Gehängekanten<br />
und Steilböschungen bildet. In der Talaue<br />
mäandriert die Saar, von flachen, sandigen Uferwällen<br />
begleitet, die meist durch künstliche Begradigung<br />
und Uferverbauung beseitigt sind. Die abgeschnürten<br />
Mäander ver<strong>land</strong>en.<br />
Unteres Primstal (197.301):<br />
Im Osten reicht das <strong>Stadt</strong>gebiet in den Naturraum<br />
”Unteres Primstal” hinein, welcher sich in einem<br />
schmalen Streifen entlang der Prims nach Nordosten<br />
erstreckt. Es handelt sich um den breitsohligen, asymmetrischen<br />
unteren Talabschnitt der Prims, dessen Talaue<br />
von besiedelten Terrassenleisten gesäumt wird.<br />
Durch den eigenen, überbauten Schwemmkegel ist<br />
das Primstal gegen das Saarlouis-Dillinger Saartal<br />
abgesperrt. Die zahlreichen Windungen der Prims<br />
sind meist begradigt und verbaut. Zu beiden Seiten<br />
der Talaue erstrecken sich eng gedrängte und langgestreckte<br />
Siedlungen. Auf dem Primsschwemmkegel<br />
nehmen die weiträumigen Anlagen der Dillinger Hütte<br />
die gesamte Breite der Talsohle ein.<br />
Dieffler Terrassenplatten (197.33):<br />
Der nordöstliche Teil des <strong>Stadt</strong>gebietes entfällt auf<br />
diesen Naturraum. Er wird von ziemlich ebenen und<br />
großenteils bewaldeten Terrassenplatten aufgebaut,<br />
die durch tiefeingeschnittene Kastentäler und Schluch-<br />
97<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
ten längs- und quergegliedert sind. Sie liegen rund<br />
60 m über der Talsohle und fallen zum Saar- Prims-<br />
Tal steil ab. Zwischen den Siedlungen von Beckingen<br />
und <strong>Dillingen</strong>/Saar erstreckt sich ein zusammenhängender,<br />
als Naherholungsgebiet geeingneter Waldkomplex.<br />
Innerhalb des Naturraumes ”Saar-Nied-Gau” tangiert<br />
das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar die Untereinheit<br />
”Limberg” (183.3). Hier schieben sich die<br />
Kalkplatten des Saar-Nied-Gaus nach Osten vor und<br />
fallen im Buntsandstein um 180 m unmittelbar steil<br />
zum Saartal ab. Das nahezu ebene Dach besteht aus<br />
Muschelsandstein und ist vielfach durch schluchtartig<br />
eingeschnittene Kastentälchen gegliedert. Der größte<br />
Teil der Einheit ist von gechlossenem Wald bedeckt,<br />
welcher zur Naherholung als auch zur Luftverbesserung<br />
dient.Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar weist<br />
eine relativ hohe Reliefenergie auf. Die Ausläufer des<br />
Limberges im Westen stellen mit 358 m über NN den<br />
höchsten Punkt dar, der Wasserspiegel der Saar mit<br />
175,5 m über NN den niedrigsten Punkt.<br />
Das Saar- und das Primstal mit ihren unterschiedlich<br />
hoch gelegenen Terrassen und der fast ebenen Talaue<br />
prägen die Topographie des Planungsraumes<br />
ausschlaggebend. Weitere charakteristische Reliefstrukturen<br />
bilden die Steilanstiege vom Unteren Primstal<br />
zu den Dieffler Terrassenplatten sowie vom Saartal<br />
zu den Ausläufern des Limberges im Westen. Die<br />
tief eingeschnittenen Kerbtäler des Kondeler Baches<br />
und des Haienbaches stellen weitere prägende Elemente<br />
dar.<br />
GEOLOGIE UND BODEN<br />
Der Planungraum liegt im Verbreitungsgebiet des<br />
Mittleren Buntsandsteins oder Hauptbuntsandsteins<br />
aus dem Trias. Er bildet ausgedehnte Flächen im Bereich<br />
des saarländisch-lothringischen Schichtstufen<strong>land</strong>es.<br />
Im Laufe des Quartärs schnitten sich die<br />
Täler der Saar und der Prims in die mesozoischen<br />
Gesteine ein und überlagerten sie mit Lockersedimenten.<br />
Im Pleistozän bildeten sich im Zuge der Eis- und<br />
Warmzeiten Terrassenablagerungen, Lehme und niveo-äolische<br />
Sande. Talaue-Ablagerungen und<br />
Schwemmfächer sind dagegen Bildungen aus der<br />
Nacheiszeit oder dem Pliozän.
Mittlerer Buntsandstein / Braunerde, podsolige<br />
Braunerde<br />
Der Mittlere Buntsandstein entstand durch äolische<br />
und fluviatile Sedimentation unter wüsten- bis halbwüstenartigen<br />
Klimabedingungen. Es handelt sich daher<br />
überwiegend um Wadi- und Dünenablagerungen.Im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar tritt der Mittlere Buntsandstein<br />
nur kleinräumig im Bereich der Gehängekanten<br />
und Steilböschungen der Talhänge, sowie am<br />
Steilabfall des Limberges im Westen zutage. Die Sedimente<br />
setzen sich aus fein- bis mittelkörnigen<br />
Quarzsandsteinen, die unterschiedlich stark verfestigt<br />
sind, zusammen. Mürbe Sandsteinbänke wechseln<br />
mit durch kieseliges Bindemittel verhärteten. In die<br />
Sandsteine, v. a. an der Basis, sind Gerölle und Konglomeratbänke<br />
eingeschaltet, welche überwiegend<br />
aus gut gerundeten Quarziten und Quarzen bestehen.<br />
Daneben treten, besonders nahe der Basis, plattige<br />
Brauneisensteine auf, die scherbenartig zerbrechen<br />
und wegen ihres hohen Eisengehaltes bis ins<br />
19. Jh. verhüttet wurden. Im Planungsraum werden<br />
die Verbreitungsgebiete des Mittleren Buntsandsteins<br />
zum größten Teil von Waldflächen eingenommen.<br />
Über den Gesteinen des Buntsandsteins entwickelten<br />
sich Braunerden, welche ein Ah-Bv-C-Profil aufweisen<br />
und sich unter gemäßigt-humidem Laubwaldklima entwickeln.<br />
Der typische, braune Bv-Horizont entsteht<br />
durch Verbraunung, d. h. durch Freisetzen von Eisen<br />
aus primären Silikaten und Bildung von Eisen-Oxiden<br />
und -Hydroxiden, sowie durch die Neubildung von<br />
Tonmineralen. Unter Wald zeigen die Braunerden im<br />
Planungsraum Tendenzen zur Podsolierung. V. a. unter<br />
Nadelwald bildet sich eine ungünstige Humusform,<br />
welche zu Podsolierungserscheinungen führen<br />
kann. Hierbei werden Humusbestandteile zusammen<br />
mit Eisen- und Aluminiumoxiden aus dem Oberboden<br />
ausgewaschen und in größeren Tiefen wieder ausgefällt.<br />
Als Bodenart tritt überwiegend geröllführender<br />
lehmiger Sand auf. Die sandigen, gut durchlässigen<br />
Böden sind meist zur vollständigen Versickerung von<br />
Niederschlagswasser geeignet.<br />
Terrassenablagerungen<br />
Terrassen sind Reste ehemaliger Talböden, die durch<br />
Tiefenerosion des Flusses oberhalb des rezenten Talbodens<br />
zu liegen kamen. Sie entstanden im Pleistozän<br />
durch Aufschüttungen der Flüsse und bestehen<br />
aus mehrere Meter mächtigen, sandigen Kiesablagerungen<br />
mit eingeschalteten Sand- und Lehmlinsen. Im<br />
Planungsraum sind Terrassenablagerungen weit ver-<br />
98<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
breitet. Sie begleiten die Flüsse Saar und Prims<br />
großflächig in den Tallagen und auf höhergelegenen<br />
Plateaus der Hänge. Ihre Zusammensetzung wechselt<br />
mitunter stark, die häufigsten Komponenten sind<br />
Quarz- und Quarzitgerölle. An der Saar lassen sich<br />
nach FISCHER (1957) 4 Terrassenhorizonte unterscheiden,<br />
die in verschiedenen Niveaus über der<br />
heutigen Talaue auftreten. Die Niederterrasse, die<br />
jüngste Ablagerung aus der Würmeiszeit, nimmt die<br />
größte Fläche im Planungsraum ein. Sie wird fast vollständig<br />
von dem bebauten Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
Innenstadt eingenommen. Die älteren,<br />
höher gelegenen Terrassen sind nur kleinflächig vertreten.<br />
Auch hier entwickelten sich Braunerden mit einem Ah-<br />
Bv-C-Profil, deren Bodenart sich überwiegend aus<br />
geröllführendem, lehmigem Sand aufbaut. Zur vollständigen<br />
Versickerung von Niederschlagswasser<br />
sind sie nur bedingt geeignet, da sie teilweise von<br />
Lehmen überlagert werden.<br />
Lehme<br />
Im Nordosten des Planungsraumes, nördlich der<br />
Prims, werden die Terrassenablagerungen<br />
großflächig von pleistozänen Lehmen überdeckt.<br />
Nach ZÖLLER (1984) handelt es sich hier um Lösslehme,<br />
also äolische Sedimente, mit eingeschalteten, interglazialen<br />
Paläoböden. Die braunen, seltener grauen<br />
Lehme führen Bohnenerz, sind stellenweise sandig<br />
und erreichen bis über 2 m Mächtigkeit. Früher wurden<br />
sie als Rohstoff für Ziegeleien abgebaut.<br />
Über den Lösslehmdecken entwickelten sich überwiegend<br />
Parabraunerden bzw. Pseudogley-Parabraunerden.<br />
Sie entwickeln sich bei höherer Durchfeuchtungsintensität<br />
und vorwiegend lockeren Sedimentgesteinen<br />
mit mittleren Tongehalten. Es handelt sich um<br />
Böden mit Ah-Et-Bt-C-Profil. Der Tonverarmungs- (Et)<br />
und der Tonanreicherungs- (Bt) Horizont sind Ergebnis<br />
der Tonverlagerung oder Lessivierung. Hierbei<br />
werden mineralische Partikel der Tonfraktion in tiefere<br />
Bodenschichten verlagert. In abflussträgen Reliefbereichen<br />
mit wasserstauenden Schichten im Untergrund<br />
bilden sich durch Staunässe bedingt Pseudogley-Parabraunerden.<br />
Sie zeichnen sich durch den<br />
Besitz eines Stauwasser- (S-) Horizontes aus, in dem<br />
der Wechsel von trockenen und nassen Phasen zur<br />
Marmorierung führt. In nasser Phase kommt es zur Reduktion<br />
und Diffusion der Eisen- und Manganverbindungen<br />
entlang von Konzentrationsgradienten, in<br />
trockener Phase zur Oxidation und Immobilisierung.<br />
Hierdurch entsteht ein Nebeneinander von Eisen- und
Mangan-Anreicherungs- und Verarmungszonen und<br />
damit die typische Marmorierung. Als Bodenart tritt<br />
hier geröllführender, lehmiger Schluff auf, welcher<br />
nicht zur Versickerung von Niederschlagswasser geeignet<br />
ist.<br />
Niveo-äolische Sande<br />
Im Tal der Saar und der Prims sowie in einigen Nebentälern<br />
findet man am Fuße der Buntsandsteinhänge<br />
Sande, die im Jungpleistozän abgelagert wurden.<br />
Sie wurden unter periglazialem Klima entweder<br />
durch Solifluktion hangabwärts verfrachtet oder vom<br />
Wind ausgeblasen und in Mulden und Nischen abgelagert.<br />
Die niveo-äolischen Sande bestehen aus gebleichten<br />
oder rosafarbenen Sanden mit dünner regelmäßiger<br />
Schichtung parallel zur Oberfläche. Eingeschaltet<br />
findet man Kieslinsen von höhergelegenen<br />
Terrassen, sowie Ton aus dem Karbon, Perm oder<br />
Muschelkalk.<br />
Hier entwickelten sich ebenfalls Braunerden, welche<br />
sich durch geröllfreien, lehmigen Sand auszeichnen.<br />
Die Versickerungseignung ist hier als gut einzustufen.<br />
Talaue-Ablagerungen<br />
Hierbei handelt es sich um junge, teilweise humushaltige<br />
Ablagerungen lehmiger bis sandig-lehmiger Zusammensetzung.<br />
Sie entstanden aus der Feinmaterialfracht<br />
der hochwasserführenden Flüsse und wuchsen<br />
im Laufe des Holozäns zu mehrere Meter mächtigen<br />
Schichten an. Da ihre Entstehung mit einer hohen Bodenabspülung<br />
verbunden ist, wird angenommen,<br />
daß die Auelehm-Sedimentation in Folge frühgeschichtlicher<br />
und geschichtlicher Rodungen erfolgte.<br />
Im Planungsraum findet man in der Saar- und Primsaue<br />
großflächige Aueablagerungen, aber auch kleinflächig<br />
im Bereich der Nebenbäche, wie Haienbach<br />
und Kondeler Bach. In den Nebentälern ist die Zusammensetzung<br />
der Ablagerungen von den Schichten<br />
im unmittelbaren Einzugsgebiet abhängig. Im<br />
Buntsandstein sind sie sandig bis schwach tonig. Im<br />
Saar- und Primstal kann man sandig-lehmige Uferwälle<br />
im Strombereich und lehmig-tonige Talaueablagerungen<br />
in den Hochflutbecken unterscheiden. Die Auebereiche<br />
werden überwiegend von <strong>land</strong>wirtschaftlichen<br />
Flächen eingenommen, wobei die sandig-lehmigen<br />
Uferwälle meist zum Ackerbau genutzt werden<br />
und die lehmig-tonigen Talaueablagerungen aufgrund<br />
von Versumpfungserscheinungen vorwiegend<br />
der Wiesennutzung dienen.<br />
99<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
Als Bodentyp findet man hier Brauner Auenboden,<br />
welcher sich infolge stark schwankendem Grundwasserspiegel<br />
und mehrmaliger Überflutung entwickelte.<br />
Da heute weite Auebereiche nur noch sporadisch<br />
überflutet werden, wird eine regelmäßige Sedimentation<br />
von humosem Material unterbunden, so dass die<br />
Entwicklung von Verbraunungs-Horizonten beginnt.<br />
Die Korngrößenzusammensetzung reicht hier über eine<br />
weite Spanne von lehmigem Sand über lehmigen<br />
Schluff bis zu schluffig-tonigem Lehm. Zur Versickerung<br />
sind die Böden nicht geeignet. Gley findet man<br />
nur kleinräumig entlang des Haienbaches und des<br />
Kondeler Baches. Im Gegensatz zu den Auen von<br />
Prims und Saar fehlt hier eine regelmäßige Überflutung<br />
und damit die Sedimentation von humosem Bodenmaterial<br />
weitgehend, und die Grundwasserspiegelschwankungen<br />
sind wesentlich geringer. Unter<br />
diesen Voraussetzungen entwickelt sich ein Grundwasser-Boden<br />
mit Ah-Go-Gr-Profil. Der Oxidations-<br />
(Go-) und der Reduktions- (Gr-) Horizont sind auf intensive,<br />
räumlich scharf differenzierte Redox-Prozesse<br />
zurückzuführen. Über dem Grundwasserbereich sorgen<br />
hohe Redox-Potentiale für Oxidationsprozesse,<br />
im Grundwasserbereich bedingen niedrige Potentiale<br />
Reduktionsvorgänge.<br />
Schwemmfächer<br />
Schwemmfächer eines Flusses oder Baches entstehen<br />
dort, wo das Gefälle plötzlich nachlässt und der<br />
größte Teil der Feinstofffracht im Flussbett und an den<br />
Uferrändern liegenbleibt. Im Planungsraum findet<br />
man südlich der Mündung des Kondeler Baches kleine<br />
Schwemmfächer, welche sich aus sandigem Material<br />
des Mittleren Buntsandsteins zusammensetzen.<br />
Anthropogene Bildungen<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar findet man mehrere<br />
Bereiche, in denen das Gelände anthropogen<br />
stark verändert wurde. Es handelt sich hierbei um Gebiete<br />
mit Aufschüttungen, Abgrabungen, Halden<br />
oder Ähnlichem. Das Gelände der Dillinger Hütte im<br />
Talbereich der Unteren Prims stellt die größte Fläche<br />
mit anthropogen stark verändertem Untergrund dar.<br />
Daneben findet man weitere, kleinere Flächen, im<br />
Südwesten der Bebauung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>, im Gewerbegebiet<br />
nördlich von <strong>Dillingen</strong> und im Bereich<br />
des Segelflugplatzes nordwestlich von Diefflen.
KLIMA UND LUFTHYGIENE<br />
Regionalklima<br />
Das Regionalklima im Planungsraum wird v. a. durch<br />
die Lage im Saartal beeinflusst. Mit 170 - 250 m<br />
Meereshöhe liegt das Mittlere Saartal tiefer als alle<br />
Nachbarräume und ist so im Windschutz der umlaufenden<br />
Landstufe klimatisch besonders begünstigt.<br />
Mit einer mittleren Jahrestemperatur von 9,8°C und<br />
mittleren jährlichen Niederschlagsmengen zwischen<br />
700 und 780 mm kann der Raum als mäßig trockenwarme<br />
Beckenlage charakterisiert werden.<br />
Lokalklima<br />
Das Lokalklima innerhalb des Planungsraumes wird<br />
in erster Linie durch die Art der Landnutzung (Siedlung,<br />
Verkehr, Offen<strong>land</strong>, Wald) und damit durch die<br />
Ausprägung der Vegetationsdecke bestimmt. Entsprechend<br />
ihrer klimaökologischen Funktion unterscheidet<br />
man folgende Räume:<br />
• Offen<strong>land</strong>klimatope / Kaltluftabflussbahnen:<br />
Zu den Offen<strong>land</strong>klimatopen gehören im Planungsgebiet<br />
Äcker, Ackerbrachen und Ruderalfluren sowie<br />
Grünländer einschließlich offener Grün<strong>land</strong>brachen.<br />
Sie zeichnen sich durch hohe Schwankungen<br />
der Tages- und Jahresamplituden der Temperatur<br />
aus, weshalb sie klimaökologisch sehr<br />
wertvoll als Kaltluftenstehungsflächen sind. Im Bereich<br />
der feuchten Niederungen und Talrinnen stellen<br />
sie wichtige Kaltluftabflussbahnen dar, da die<br />
spezifisch schwerere Kaltluft sich in Tieflagen sammelt.<br />
Die Flächen sind daher wichtig für die Durchlüftung<br />
der Siedlungsbereiche.<br />
Im Planungsraum konzentrieren sich die kaltluftproduzierenden<br />
Offen<strong>land</strong>bereiche auf den Nord-osten<br />
des <strong>Stadt</strong>gebietes (Umgebung von Diefflen) und die<br />
Auebereiche von Prims und Saar. Die Grün<strong>land</strong>- und<br />
Ackerflächen im Nordosten besitzen v. a. für die<br />
Siedlungsbereiche von Diefflen eine klimaökologische<br />
Ausgleichsfunktion. Die Kaltluftentstehungsflächen<br />
westlich, nördlich und östlich von Diefflen fallen<br />
in Richtung der Siedlungsbereiche ab, so dass<br />
die Kaltluft abfließen kann und für einen Luftaustausch<br />
im bebauten Bereich sorgt. Die auf den offenen<br />
Acker- und Grün<strong>land</strong>flächen südlich von Diefflen,<br />
im Bereich der Prims-aue, entstehende Kaltluft<br />
fließt dagegen in westliche Richtung entlang der<br />
Primsaue ab. Hier wird der Kaltluftabfluss jedoch<br />
durch das Hüttengelände behindert, so dass es zum<br />
100<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
Kaltluftstau kommen kann.<br />
• Waldklimatope:<br />
Auch die Waldklimatope sind, aufgrund der Schatten-<br />
und Kühlwirkung am Tage, als Gebiete mit hohem<br />
bioklimatischem Stellenwert einzustufen. Die<br />
Tages- und Jahresgänge der Temperatur und<br />
Feuchte sind geringen Schwankungen unterworfen.<br />
Im Stammraum herrschen tagsüber, da die<br />
Baumkronen die einfallende Sonnenstrahlung<br />
dämpfen, relativ niedrige Temperaturen bei hoher<br />
Luftfeuchtigkeit vor. Nachts erfolgt aufgrund des<br />
dichten Bestandes nur eine geringe Abkühlung.<br />
Waldklimatope besitzen somit eine klimatische<br />
Ausgleichsfunktion. Das Blätterdach wirkt darüber<br />
hinaus als Filter gegenüber Luftschadstoffemissionen<br />
sowie als Frischluftproduzent, so dass Waldklimatope<br />
besonders geeignete Regenerationsund<br />
Erholungsräume für Menschen darstellen.<br />
Die großen Waldflächen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar,<br />
nördlich der Innenstadt <strong>Dillingen</strong> und<br />
im Westen am Limberg, besitzen daher eine bedeutende<br />
Funktion zum Ausgleich der lufthygienisch<br />
und klimatisch belasteten Siedlungsbereiche.<br />
• <strong>Stadt</strong>klimatop:<br />
In <strong>Stadt</strong>klimatopen wird aufgrund der dichten Bebauung<br />
der Luftaustausch zwischen verschiedenen<br />
Bereichen der <strong>Stadt</strong> sowie mit dem Um<strong>land</strong> erschwert.<br />
Durch die starke Oberflächenversiegelung<br />
treten an heißen Sommertagen häufig Hitzestress<br />
und Schwüle auf. Im Planungsraum zählt der<br />
gesamte <strong>Stadt</strong>teil von <strong>Dillingen</strong> zu diesem Klimatoptyp.<br />
Im <strong>Stadt</strong>randbereich sind jedoch durch den<br />
Einfluss der angrenzenden Waldgebiete und Freiflächen<br />
bereits ausgeglichenere klimatische Verhältnisse<br />
typisch.<br />
• Gewerbeklimatop:<br />
Aufgrund massiver Baukörper, großer Verkehrsflächen<br />
und damit verbundener, besonders starker<br />
Oberflächenversiegelung unterliegen Gewerbeflächen<br />
einer intensiven Aufheizung am Tag. Sie<br />
stellen daher auch noch nachts deutliche Wärmeinseln<br />
dar. Daneben zeichnen sich Gewerbeklimatope<br />
durch hohe Emissionen aus. Das größte<br />
Gewerbeklimatop im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar stellt das Gelände der Dillinger<br />
Hütte dar. Daneben findet man mehrere kleinere<br />
Gewerbeflächen, das Industriegelände West im Innenstadtbereich,<br />
das Gewerbegebiet „<strong>Dillingen</strong><br />
Nord“, sowie die in Entwicklung befindlichen Ge-
werbeparks „Rundwies“ und „Dornheck“ sowie<br />
der Industriepark Staustufe im Nordwesten.<br />
• Dorfklimatop:<br />
Dorfklimatope zeichnen sich aufgrund der lockeren,<br />
oft dörflichen Bebauung durch einen guten<br />
Luftaustausch mit dem Um<strong>land</strong> aus. Das Klima unterscheidet<br />
sich nur geringfügig vom Klima in der<br />
unbebauten Landschaft. Schwüle und Hitzestreß<br />
treten selten auf. Der <strong>Stadt</strong>teil Diefflen zeichnet sich<br />
durch ein dörfliches Klima aus. Hier tragen die<br />
großen Hausgärten und angrenzenden Streuobstwiesen<br />
erheblich zur Verbesserung der mikroklimatischen<br />
Situation bei.<br />
Lufthygiene<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wird schon seit langem von der<br />
Stahlindustrie bzw. der stahlverarbeitenden Industrie geprägt.<br />
Hiermit verbunden sind hohe Rauch- und Staubimmissionen,<br />
die zu einer Schadstoffbelastung im gesamten<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar führen. Das im Jahre<br />
1983 in Betrieb genommene saarländische Luftüberwachungsmessnetz<br />
(IMMESA) sorgt für eine Überwachung<br />
von Art und Umfang von Luftverunreinigungen. So wird<br />
auch im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar eine regelmäßige<br />
Überwachung von Luftverunreinigungen (Schwefeldioxid,<br />
Schwefelstaub, Stickoxide, Kohlenmonoxid und<br />
Ozon) sichergestellt.<br />
Daneben sind die verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen<br />
entlang der stark befahrenen Straßen zu<br />
nennen, welche im Planungsraum ebenfalls zu einer<br />
starken lufthygienischen Belastung beitragen. Als<br />
emittierte Stoffe sind dabei Stickstoffoxide, Kohlenwasserstoffe,<br />
Kohlenmonoxide, Schwefeldioxide und<br />
Staubpartikel zu nennen. Folgende Straßen und Verkehrszüge<br />
zeichnen sich durch eine besonders hohe<br />
Belastung aus:<br />
• L 174 zwischen der Autobahnausfahrt “<strong>Dillingen</strong><br />
Süd“ und dem Gewerbegebiet “<strong>Dillingen</strong> Nord“<br />
(Merziger Straße),<br />
• der Streckenzug Dieffler Straße, Umgehung Hüttenwerkstraße,<br />
• die Konrad-Adenauer-Allee mit der Industriestraße,<br />
• die Werderstraße und die Friedrich-Ebert-Straße.<br />
Die Luftbelastung durch Hausbrand im Innenstadtbereich<br />
von <strong>Dillingen</strong> konnte durch Fernwärme-Anschluss<br />
erheblich reduziert werden.<br />
101<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
OBERFLÄCHENGEWÄSSER / GRUNDWASSER<br />
Grundwasser<br />
Das Grundwasserdargebot hängt in erster Linie vom<br />
geologischen Untergrund ab. Grundwasser wird in<br />
Gesteinen gespeichert, die über einen ausreichenden<br />
Poren- und Kluftraum verfügen. Hinweise über das<br />
Wasserleitvermögen des Untergrundes gibt die Hydrogeologische<br />
Karte des Saar<strong>land</strong>es. Daneben wird<br />
sie beeinflusst von Klimafaktoren, Vegetation, Grundwasserflurabstand<br />
und Versiegelungsgrad. Betrachtet<br />
man die oben genannten Einflussfaktoren in ihrer Gesamtheit,<br />
ergibt sich folgende Einstufung der Grundwasserneubildung:<br />
• Die höchsten Grundwasserneubildungsraten sind<br />
auf den Ackerstandorten im Kondeler Bachtal zu<br />
erwarten.<br />
• Die von Grün<strong>land</strong> und Ackerflächen eingenommenen<br />
Talbereiche von Prims und Saar weisen aufgrund<br />
der geringen Retentionsfähigkeit der Vegetationsdecke,<br />
sowie des geringen Grundwasserflurabstandes<br />
grundsätzlich ebenfalls hohe Grundwasserneubildungsraten<br />
auf.<br />
• Die Grün<strong>land</strong>- und Ackerflächen auf der Dieffler<br />
Hochterrasse weisen aufgrund der Vegetationsbedeckung<br />
ebenfalls günstige Voraussetzungen zur<br />
Grundwasserneubildung auf. Das Auftreten von<br />
stark verdichteten, feinkörnigen Schichten behindert<br />
jedoch stellenweise die Versickerung von<br />
Wasser und führt zur Ausbildung von Stauwasserhorizonten.<br />
• Die geringsten Grundwasserneubildungsraten sind<br />
im Bereich der Waldflächen außerhalb der Tallagen<br />
zu erwarten. Grund hierfür ist neben hohen<br />
Grundwasserflurabständen die hohe Retentionsfähigkeit<br />
der Wälder, bedingt durch eine enorme<br />
Evapotranspiration.<br />
• In den Siedlungsbereichen, v. a. in den Industriegebieten<br />
und im dicht besiedelten <strong>Stadt</strong>kern, ist die<br />
Grundwasserneubildung stark eingeschränkt. Die<br />
größten Beeinträchtigungen sind durch Siedlungsflächen<br />
im Talbereich zu erwarten. Zu nennen sind<br />
hier v. a. das Gelände der Dillinger Hütte und die<br />
zum Teil bereits verwirklichten Industrie- und Gewerbegebiete<br />
in der Saaraue im Nordosten des<br />
<strong>Stadt</strong>gebietes.<br />
Oberflächengewässer<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar wird im Westen<br />
von der in Süd-Nord-Richtung verlaufenden Saar tangiert<br />
und im Osten von der in Nordost-Südwestrich-
tung fließenden Prims durchquert, welche im Süden<br />
des <strong>Stadt</strong>gebietes in die Saar mündet. Daneben findet<br />
man zwei kleine Nebenbäche der Saar, den<br />
Kondeler Bach am Nordrand des Planungsraumes<br />
und den Haienbach, welcher seinen Ursprung nordöstlich<br />
des Planungsraumes hat und die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar durchquert. Die Talauen der größeren<br />
Fließgewässer, Saar und Prims, werden im<br />
Planungsraum durch Verkehrsstraßen, Industriegebiete<br />
und Wohnbauflächen stark belastet. Bei den kleineren<br />
Fließgewässern, Haienbach und Kondeler<br />
Bach, handelt es sich um überwiegend bis vollständig<br />
unverbaute Gewässer, deren Auen überwiegend frei<br />
von Bebauung sind.<br />
Der im offenen Graben verlaufende Haienbach befindet<br />
sich noch im Eigentum der WSV. Die Übergabe<br />
an die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar ist vorgesehen.<br />
An Stillgewässern findet man im Planungsraum zahlreiche<br />
Kiesweiher, die größtenteils als Angelweiher<br />
genutzt werden, Schlammweiher im Bereich der<br />
Kiesaufbereitungsanlage im Primstal, mehrere<br />
Saaraltarme sowie den sog. Saarsee oder ”Ökosee”.<br />
Das größte Stillgewässer des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar, der ”Ökosee” im <strong>Stadt</strong>teil Pachten,<br />
wurde als ökologische Ausgleichsmaßnahme zum<br />
Saarausbau geplant und angelegt. Hierbei wurde der<br />
Saaraltarm unterhalb des Limberges in die<br />
Ausgleichskonzeption mit einbezogen. Er weist bereichsweise<br />
schützenswerte Lebensräume auf und<br />
übernimmt wichtige ökologische Funktionen.<br />
ARTEN UND BIOTOPE<br />
Potenziell natürliche Vegetation<br />
Als potenziell natürliche Vegetation wird die Vegetation<br />
bezeichnet, die sich ohne Einwirkung des Menschen<br />
unter regulären Klimabedingungen auf einem<br />
Standort einstellt, und die sich im Gleichgewicht mit<br />
den aktuellen Geoökofaktoren ihrer Lebensumwelt<br />
befindet. Im gesamten Plangebiet herrschen Buchenwälder<br />
als zonale Waldgesellschaften vor. In Abhängigkeit<br />
von den Bodenverhältnissen und der Geologie<br />
können folgende Waldgesellschaften als potenzielle<br />
natürliche Vegetation erwartet werden:<br />
• Artenarme, bodensaure Hainsimsen-Buchenwälder<br />
(Luzulo-Fagetum) auf den vorwiegend sandigen<br />
Böden außerhalb der Auenlagen;<br />
• artenreichere, mesophile Hainsimsen-Buchenwälder<br />
im Bereich der Dieffler Terrassenplatten;<br />
102<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
• Weichholz- und Hartholzauenwälder in der Saarund<br />
Primsaue (nur dort, wo sich eine regelmäßige<br />
Überflutung wieder einstellen würde)<br />
• Bruchwälder in Bereichen mit ganzjährig hoch anstehendem<br />
Grundwasserspiegel<br />
• bachbegleitender Erlen-Eschen-Wald entlang der<br />
kleineren Fließgewässer<br />
Reale Vegetation<br />
Wälder<br />
Im Planungsraum werden etwa 30% der Fläche von<br />
Wäldern eingenommen. Der überwiegende Teil der<br />
Wälder wird bewirtschaftet. Die Wälder weisen einen<br />
relativ hohen Natürlichkeitsgrad auf, reine Nadelforste<br />
sind überwiegend kleinflächig vertreten.<br />
Von besonderer ökologischer Bedeutung sind die Altholzbestände,<br />
welche etwa 12,5 % der Waldflächen<br />
ausmachen. Daneben sind die auwaldähnlichen<br />
Feuchtwälder an der Prims als wertvoll einzustufen.<br />
Sie werden jedoch durch z.T. standortfremde Bestockung<br />
in ihrer Wertigkeit gemindert.<br />
Hecken, Gebüsche, Feldgehölze<br />
Die Hecken, Feldgehölze und Gebüsche übernehmen<br />
z.T. neben den Waldflächen ebenfalls eine hohe Bedeutung<br />
für den Arten- und Biotopschutz. Besonders<br />
wertvoll sind hier die Baumhecken einzustufen, welche<br />
bereits als waldähnlich bezeichnet werden können.<br />
Insbesondere im Bereich der Kerbtäler und Gräte<br />
in Diefflen entwickelten sich schützenswerte Strukturen.<br />
Im Bereich stau- oder grundwasserbeeinflusster<br />
Böden entwickelten sich wertvolle Feuchtgebüsche,<br />
z.B. im Bereich der Primsaue südlich Diefflen. Tyische<br />
Feldgehölze, welche die <strong>land</strong>wirtschaftlich genutzten<br />
Flächen strukturieren, fehlen dagegen im Planungsraum<br />
weitgehend. Von besonderer Bedeutung sind<br />
noch die angepflanzten Gehölzformationen im Bereich<br />
des Ökosees und der Primsmündung. Hier wurden<br />
großflächig Auwaldarten angepflanzt, welche<br />
sich zu wertvollen Feuchtwaldgesellschaften entwickeln<br />
sollen.<br />
Landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />
Landwirtschaftlich genutzte Flächen beschränken sich<br />
im Planungsraum überwiegend auf die Umgebung<br />
von Diefflen sowie die Prims- und Saaraue. In Primsund<br />
Saaraue dominieren die Wiesen und Weiden,<br />
welche sich größtenteils den artenreicheren Glatthaferwiesen<br />
zuordnen lassen. Feuchte oder nasse Grün<strong>land</strong>standorte<br />
findet man im Planungsraum nur sehr<br />
kleinflächig. Die Äcker im Planungsraum sind überwiegend<br />
kleinflächig vertreten, lediglich im Kondeler
Bachtal und westlich “Pachtener Heide“ findet man<br />
größere Ackerflächen. Sie zeichnen sich überwiegend<br />
durch Artenarmut aus. Besonders schützenswert<br />
sind die Streuobstwiesen und –weiden, welche in<br />
Ortsnähe von Diefflen größere Flächen einnehmen.<br />
Die extensiven Streuobstbestände übernehmen insbesondere<br />
für die Fauna eine hohe Bedeutung.<br />
Landwirtschaftliche Brachflächen erhöhen den Strukturreichtum<br />
in der Landschaft und übernehmen als<br />
Saumbiotope für die Pflanzen –und Tierwelt Bedeutung.<br />
Sie treten im Planungsraum als schmale, kleinflächige<br />
Brachestreifen bei Diefflen und in der Primsund<br />
Saaraue auf.<br />
Besiedelter und stark anthropogen überformter Bereich<br />
Im Bereich der (teilweise erschlossenen) Gewerbeund<br />
Industriegebiete sowie der Kiesabbauflächen findet<br />
man teilweise großflächige Ruderalfluren. Es handelt<br />
sich z.T. um blütenreiche Flächen, deren Bedeutung<br />
für den Arten- und Biotopschutz jedoch durch<br />
vielfältige anthropogene Störungen gemindert wird.<br />
Im besiedelten Bereich übernehmen innerstädtische<br />
Grünflächen teilweise Bedeutung für den Arten- und<br />
Biotopschutz. Insbesondere der Schlosspark, der<br />
<strong>Stadt</strong>garten sowie z.T. die Kleingartenanlagen zeichnen<br />
sich durch einen hohen Baumanteil aus. Im <strong>Stadt</strong>teil<br />
Diefflen übernehmen die privaten Gärten eine hohe<br />
Bedeutung als Lebensraum, während in den übrigen<br />
<strong>Stadt</strong>teilen eher sehr kleinflächige, gehölzarme<br />
Gärten dominieren.<br />
Gewässer und Feuchtbereiche<br />
Die Gewässer und Feuchtbereiche übernehmen im Planungsraum<br />
eine bedeutende Funktion als Lebensraum<br />
für Pflanzen und Tiere, insbesondere auch zur Sicherung<br />
des Biotopverbunds. In Prims- und Saaraue übernehmen<br />
die Feuchtbereiche mit dem Ökosee sowie den<br />
Angel- und Kiesweihern eine wichtige Ausgleichsfunktion<br />
für den Saarausbau. Während die Feuchtlebensräume<br />
in der Saaraue auf kleinflächige Inselbiotope<br />
zurückgedrängt wurden, sind in der Primsaue bereichsweise<br />
noch naturnahe Strukturen mit Auwaldresten vorhanden.<br />
Am Ökosee wurden großflächige Gehölzanpflanzungen<br />
mit typischen Auwaldarten vorgenommen.<br />
Diese Feuchtgebüsche übernehmen eine wichtige Funktion<br />
als Ersatzlebensraum.<br />
Die kleineren Fließgewässer zeichnen sich noch weitgehend<br />
durch einen naturnahen Lauf aus. Im Haienbachtal<br />
wird die Aue jedoch auf weiten Strecken von<br />
Nadelforst eingenommen, was die Bedeutung für die<br />
103<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
Tier- und Pflanzenwelt mindert. Auch die Bachlebensgemeinschaften<br />
werden so durch eine starke Beschattung<br />
beeinträchtigt. Der Kondeler Bach kann dagegen<br />
als naturnah eingestuft werden. Hier findet<br />
man noch naturnahe Ufergehölzsäume.<br />
Die Stillgewässer übernehmen für die Fauna teilweise<br />
eine bedeutende Funktion, wobei hier die Ausbildung<br />
von Habitaten wie Schwimmblatt- und Laichkrautgürtel<br />
sowie Röhrichten ausschlaggebend für die Lebensraumqualität<br />
ist. Am Ökosee sowie am Saaraltarm<br />
nordwestlich des Ökosees sind solche Habitate teilweise<br />
noch großflächig vorhanden. Hier findet man<br />
Schilfgürtel sowie Flachwasserzonen mit reicher Unterwasservegetation.<br />
Auch in der Primsaue südlich<br />
Diefflen entwickelten sich im Bereich der ehemaligen<br />
Kiesabbauflächen Schilfröhrichte. Zum größten Teil<br />
zeichnen sich die Angel- und Kiesweiher jedoch<br />
durch naturferne Uferstrukturen aus.<br />
Außerhalb der Auenlagen findet man außerdem<br />
kleinflächig im Bereich von stauwasserbeeinflussten<br />
Böden feuchte Hochstaudenfluren. Es handelt sich<br />
meist um mesotrophe Hochstauden, welche relativ artenreich<br />
sind und wertvolle Lebensräume darstellen.<br />
Nördlich von Diefflen findet man kleinflächig mehrere<br />
Hochstaudenfluren.<br />
Fauna<br />
Eine Erfassung von Tierarten erfolgte im Rahmen der<br />
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes<br />
nicht. Es wurden lediglich vorhandene<br />
Daten aus der Biotopkartierung III des Saar<strong>land</strong>es,<br />
des Arten- und Biotopschutzprogramms 2005 sowie<br />
aus den Standard-Datenbögen der FFH- oder Vogelschutzgebiete<br />
ausgewertet. Eine Auflistung der im<br />
Planungsraum vorkommenden, geschützten Arten findet<br />
sich in der Begründung zum Landschaftsplan. Für<br />
die Flächennutzungsplanung sind lediglich die Bereiche<br />
der geplanten Bauflächen relevant. Hier wurden<br />
keine geschützten Tierarten erfasst. Anhand der Bewertung<br />
der geplanten Bauflächen im Landschaftsplan<br />
sind aufgrund der Biotopausstattung der Flächen<br />
Vorkommen streng geschützter Arten nicht wahrscheinlich.<br />
LANDSCHAFTSBILD, ERHOLUNG<br />
Unter Landschaftsbild versteht man die äußeren, sinnlich<br />
wahrnehmbaren Erscheinungsformen von Natur<br />
und Landschaft. Dabei ist es generell so, dass eine
Landschaft als umso wertvoller empfunden wird, je<br />
schöner und abwechslungsreicher sie sich gestaltet.<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar zeichnet sich<br />
durch eine relativ hohe Reliefenergie aus, was sich visuell<br />
bereichernd auf das Landschaftsbild auswirkt.<br />
Geprägt wird das Relief durch die Talbereiche von<br />
Saar, Prims, Kondeler Bach und Haienbach, sowie<br />
durch die teils markanten Erhebungen im Bereich des<br />
Limberges und der Dieffelner Terrassenplatten. Letztere<br />
werden außerdem durch charakteristische Kerbtäler<br />
und Gräten gegliedert. Außerhalb der Siedlungsbereiche<br />
bilden zum einen großflächige Waldgebiete,<br />
zum anderen <strong>land</strong>wirtschaftlich genutzte<br />
Räume das <strong>land</strong>schaftsprägende Element. Im nördlichen<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet, zwischen <strong>Dillingen</strong> Innenstadt und<br />
Diefflen, sowie im Südwesten, im Bereich des Limberges,<br />
dehnen sich große Waldflächen aus, die trotz<br />
eingestreuter Nadelgehölze überwiegend Laubwaldcharakter<br />
besitzen. Ausgeprägte, strukturreiche<br />
Waldränder fehlen jedoch größtenteils, da die Waldgebiete<br />
häufig von Siedlungsbereichen oder Straßen<br />
begrenzt werden.<br />
Die Talbereiche der Saar werden durch ebene, <strong>land</strong>wirtschaftliche<br />
Flächen geprägt, die zum überwiegenden<br />
Teil als extensives Grün<strong>land</strong> genutzt werden. Der<br />
nördlichste Teil der Saaraue wird jedoch von Gewerbe-<br />
und Industrieflächen überprägt. Auch die Auenbereiche<br />
der Prims wurden stark überprägt. Neben<br />
dem Gelände der Dillinger Hütte, das weite Bereiche<br />
der Primsaue im Süden des <strong>Stadt</strong>gebietes einnimmt,<br />
ist hier der Kiesabbau im Nordwesten von Diefflen<br />
sowie die Kiesaufbereitungsanlage südlich von Diefflen<br />
zu nennen, welche das Landschaftsbild stark verändern.<br />
Der Nordosten des Planungsraumes, der Bereich um<br />
Diefflen, zeichnet sich durch eine strukturreiche, <strong>land</strong>wirtschaftlich<br />
genutzte Landschaft aus. Prägende Elemente<br />
sind hier v. a. die Streuobstwiesen, sowie die<br />
Kerbtäler und Gräten, die von dichten Gehölzstrukturen,<br />
z. T. von Wald, eingenommen werden.<br />
Im besiedelten Bereich wurde die ursprüngliche Landschaft<br />
vollständig überformt, so dass hier die Siedlungsstruktur<br />
zum prägenden Landschaftselement<br />
wird. Der Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> zeichnet<br />
sich, im Gegensatz zu den übrigen <strong>Stadt</strong>teilen, durch<br />
dichte Bebauung aus. Größere Grünflächen konzentrieren<br />
sich auf die <strong>Stadt</strong>randbereiche. Gewerbe- und<br />
Industrieflächen im <strong>Stadt</strong>bereich, sowie im Saar- und<br />
Primstal beeinflussen das Erscheinungsbild stark. Die<br />
<strong>Stadt</strong>teile Pachtener Heide und Diefflen weisen dage-<br />
104<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
gen eine deutlich lockerere Bebauung auf und werden<br />
von größeren Grünstrukturen durchzogen.<br />
Zur Erholungsnutzung nehmen insbesondere die<br />
Waldflächen, aber auch die Offen<strong>land</strong>bereiche um<br />
Diefflen sowie der Ökosee eine besondere Bedeutung<br />
ein. Die überwiegend standortgerechten Wälder<br />
bieten eine hohe visuelle Vielfalt. Daneben ist die Frischluftproduktion<br />
im stark immissionsbelasteten Planungsraum<br />
von hohem Wert für die Erholungsnutzung.<br />
Teilweise wird die Erholungsnutzung im Bereich<br />
der Waldflächen jedoch durch eine eingeschränkte<br />
Zugänglichkeit erschwert, z.B. am Limberg.<br />
Die Offen<strong>land</strong>bereiche sind aufgrund ihrer <strong>land</strong>schaftsästhetisch<br />
und -historisch wertvollen Kultur<strong>land</strong>schaft<br />
neben den Waldflächen ebenfalls von besonderer<br />
Bedeutung für die Naherholung. Sie bieten im<br />
Gegensatz zu den Wäldern räumliche Weite und<br />
zahlreiche Sichtbeziehungen und erhöhen somit Vielfalt<br />
und Abwechslungsreichtum der Landschaft. Einzelne<br />
Landschaftselemente, wie z. B. Gehölzstrukturen,<br />
Streuobstbestände, Waldränder oder naturnahe<br />
Gewässer, sind für das Landschaftserleben von besonderer<br />
Wertigkeit. Daher sind die Offen<strong>land</strong>bereiche<br />
um Diefflen sowie der Ökosee ebenfalls von unschätzbarem<br />
Wert für die Erholungsnutzung. Beeinträchtigt<br />
wird die Erholungsnutzung jedoch von der<br />
unmittelbar westlich des Ökosees verlaufenden Autobahn<br />
sowie nördlich Diefflen von ehemaligem und<br />
aktuellem Kiesabbau, welcher die Landschaft<br />
großflächig verändert. Die Primsaue ist nur eingeschränkt<br />
zur Erholung nutzbar, da die Zugänglichkeit<br />
stark eingeschränkt ist. Sie dient südlich von Diefflen<br />
insbesondere der zweckgebundenen Erholung (Angelteiche).<br />
Im Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> und Pachten übernehmen<br />
die Grünflächen eine hohe Bedeutung zur<br />
Verbesserung des <strong>Stadt</strong>bildes sowie für die Naherholung.<br />
Zu nennen sind hier insbesondere die öffentlichen<br />
Parkanlagen wie der <strong>Stadt</strong>park, sowie Kleingartenanlagen.<br />
Im Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> besteht<br />
jedoch ein Defizit an erholungsgeeigneten<br />
Grünflächen. Einige Parkflächen, wie der Schlosspark<br />
oder das Kegelwäldchen, sind für die Öffentlichkeit<br />
nicht zugänglich.
ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI<br />
NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />
(NULLVARIANTE)<br />
Im Falle einer Nichtdurchführung der Planung gilt<br />
nach wie vor der alte Flächennutzungsplan, für den<br />
es vom Gesetz her keine zeitliche Beschränkung gibt.<br />
D.h. die <strong>Stadt</strong> würde sich über die gem. § 1 Abs. 4<br />
BauGB vorgeschriebene Anpassungspflicht an die<br />
Ziele der Raumordnung hinwegsetzen bzw. ihre<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung an veralteten gesetzlichen Grundlagen<br />
und überholten Bevölkerungsstrukturen bzw. wirtschaftlichen<br />
Prozessen festmachen. Insofern ist es<br />
wichtig und richtig, das Gesamtpaket Flächennutzungsplanung<br />
neu zu überdenken. Der derzeit rechtskräftige<br />
Flächennutzungsplan aus den 70er Jahren<br />
weist noch eine Vielzahl geplanter gewerblicher<br />
Bauflächen sowie Wohnbauflächen aus. Während<br />
die geplanten gewerblichen Bauflächen mittlerweile<br />
größtenteils umgesetzt wurden, nehmen die geplanten<br />
Wohnbauflächen deutlich mehr Fläche ein als bisher<br />
umgesetzt oder geplant. So werden im alten FNP<br />
fast alle Freiflächen um Diefflen sowie Offen<strong>land</strong> und<br />
großflächige Waldgebiete in der Umgebung Pachtener<br />
Heide als geplante Wohnbauflächen dargestellt.<br />
Dies entspricht bei weitem nicht mehr dem zu erwartenden<br />
Flächenbedarf. Darüber hinaus entspricht dies<br />
keinesfalls mehr den heutigen Anforderungen an die<br />
Eingriffsregelung und den Schutz des Naturhaushaltes.<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung wäre eine<br />
sinnvolle und nachhaltige, ressourcenschonende Entwicklung<br />
des <strong>Stadt</strong>gebietes deutlich erschwert. Gerade<br />
für den Naturhaushalt stellt der Flächennutzungsplan<br />
ein wichtiges Instrument zur optimalen Nutzung<br />
vorhandener Potentiale bzw. Behebung von Konflikten<br />
dar. So werden mit dem vorliegenden Flächennutzungsplan<br />
zwar Eingriffe durch Darstellung neuer<br />
Bauflächen vorbereitet, jedoch in stark reduziertem<br />
Ausmaß im Vergleich zum alten Flächennutzungsplan.<br />
Darüber hinaus werden für die geplanten Bauflächen<br />
entsprechende Ausgleichsflächen in die Darstellungen<br />
des neuen Flächennutzungsplanes aufgenommen.<br />
Dies bedeutet eine große Chance für Natur<br />
und Landschaft, indem geeignete Flächen zur ökologischen<br />
Aufwertung mit flächenhaftem Bezug dargestellt<br />
und letztendlich – spätestens mit Realisierung<br />
der Baugebiete - auch umgesetzt werden. Dieser<br />
gem. § 15 BNatSchG vorgeschriebenen Kompensationsflächen<br />
bedurfte es bei der Aufstellung des alten,<br />
derzeit gültigen Flächennutzungsplanes noch nicht.<br />
Aber auch insgesamt wurde den Belangen des Umweltschutzes<br />
zu dieser Zeit noch wenig Bedeutung<br />
beigemessen.<br />
105<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES<br />
UMWELTZUSTANDES<br />
Auswirkungen auf die Naturgüter, Kulturund<br />
Sachgüter sowie auf den Menschen<br />
Im Rahmen dieses Umweltberichtes erfolgt eine Erfassung<br />
und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen<br />
durch Darstellungen im Flächennutzungsplan. Zu<br />
nennen sind hier Auswirkungen durch die Ausweisung<br />
neuer Bauflächen, aber auch die Auswirkungen<br />
durch die Festlegung von Ausgleichsflächen. Die Auswirkungen<br />
werden in Tabellenform zu den einzelnen<br />
geplanten Bauflächen und Ausgleichsflächen im Anhang<br />
dargestellt und bewertet (ANHANG 1 UND 2).<br />
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG,<br />
VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER<br />
NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN<br />
Ausgehend von der im vorangegangenen Kapitel beschriebenen<br />
Bestandssituation im Planungsraum und<br />
den vorgesehenen Neuplanungen bleibt die Realisierung<br />
der entsprechenden Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />
nicht ganz ohne negative Auswirkungen<br />
auf die Schutzgüter. Der Flächennutzungsplan<br />
als vorbereitender Bauleitplan ist nicht in der Lage für<br />
die einzelnen Bauflächen konkrete Vermeidungs-,<br />
Verminderungs- oder interne Ausgleichsmaßnahmen<br />
vorzusehen und damit den entsprechenden Bebauungsplänen<br />
vorzugreifen. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung<br />
können jedoch in Verbindung mit der<br />
ökologischen Bewertung im Landschaftsplan Flächen<br />
ausgewählt werden, die ökologisch weniger wertvoll<br />
oder bedenklich sind. Hierdurch können erhebliche<br />
Auswirkungen auf die Naturgüter von vorne herein<br />
vermieden werden. Dies erfolgte auch im Zuge der<br />
Flächennutzungsplanung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>. So<br />
wurden von den 7 untersuchten potenziellen Bauflächen<br />
nur 3 in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />
Die Auswahl erfolgte u.a. anhand von ökologischen<br />
Kriterien. Die geplante Wohnbaufläche “Westlich<br />
der Litermontstraße“, welche bereits als Bestand<br />
dargestellt ist (rechtskräftige FNP-Teiländerung) wurde<br />
aufgrund ökologischer Bedenken im Flächennutzungsplan<br />
deutlich verkleinert. Die untersuchte Gewerbefläche<br />
nordöstlich des Ökosees wurde ebenfalls<br />
aus der Planung herausgenommen.<br />
Neben der Vermeidung von Eingriffen ist eine Verminderung<br />
von Eingriffen durch entsprechende Festsetzungen<br />
anzustreben. Dies ist jedoch auf Flächen-
nutzungsplanebene nicht möglich. Hier können lediglich<br />
für alle Neuplanungen allgemein gültige Empfehlungen<br />
abgegeben werden, von denen nur im begründeten<br />
Einzelfall abgewichen werden sollte. Es<br />
handelt sich um folgende Maßnahmen:<br />
• Beschränkung des Versieglungsgrades auf das absolut<br />
notwendige Maß durch Verbot der Überschreitung<br />
einer festzusetzenden GRZ von 0,4 bei<br />
Wohngebieten, durch klare Definition der überbaubaren<br />
Flächen mittels Baugrenzen sowie durch<br />
Vorschrift einer wasserdurchlässigen Befestigung<br />
der Stellplätze und Grundstückszufahrten<br />
• Festsetzung eines Trennsystems zur getrennten Ableitung<br />
von Schmutz- und Niederschlagswasser<br />
bzw. zur Behandlung des Niederschlagswassers<br />
gemäß NIWABEKO oder zumindest Empfehlung<br />
einer Regenwasserspeicherung zur Entlastung des<br />
Entwässerungssystems (Speicherung des Niederschlagswassers<br />
in dezentralen Kleinspeichern auf<br />
den privaten Grundstücken, wo es dann ggf. zur<br />
Gartenbewässerung genutzt, d.h. zur Versickerung<br />
gebracht werden kann).<br />
• Freihalten von ökologisch hochwertigen Lebensräumen<br />
bzw. Ausgleich des Lebensraumverlustes für<br />
Flora und Fauna infolge der Bebauung durch die<br />
Entwicklung von Ersatzlebensräumen.<br />
• Beschränkung der Höhenentwicklung der Gebäude<br />
durch entsprechend angepasste Festsetzungen<br />
bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung sowie Beschränkung<br />
der Wohnungen pro Wohngebäude.<br />
Entsprechende Festsetzungen zielen darauf ab, die<br />
neuen Baugebiete an dem bestehenden<br />
(Wohn)baubestand auszurichten und damit einen<br />
harmonischen Übergang zwischen Bestand und<br />
Planung zu schaffen.<br />
Während im Flächennutzungsplan keine konkreten<br />
Festlegungen für die geplanten Bauflächen getroffen<br />
werden können, können jedoch Ausgleichsmaßnahmen<br />
außerhalb der Bauflächen dargestellt werden.<br />
Eine Zuordnung der Ausgleichsflächen zu den geplanten<br />
Eingriffen erfolgt jedoch nicht, um eine<br />
größere Flexibilität zu erreichen. Es wird vielmehr ein<br />
Flächenpool an Ausgleichsflächen dargestellt, in welchem<br />
nach geeigneten Flächen gesucht werden<br />
kann. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sinnvolle<br />
Ausgleichsmaßnahmen, welche in funktionalem,<br />
übergeordnetem Zusammenhang stehen, durchgeführt<br />
werden. Die einzelnen Ausgleichsmaßnahmen,<br />
welche aus dem Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen werden, werden in den Tabellen<br />
im Anhang beschrieben und bewertet. Hier er-<br />
106<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
folgt daher nur eine kurze Auflistung der Ausgleichsflächen<br />
und -maßnahmen:<br />
• Umbau von großflächigen Nadelforsten in standortgerechten<br />
Laubmischwald,<br />
• Entwicklung strukturreicher Waldränder nordwestlich<br />
von Diefflen und im Kondeler Bachtal,<br />
• Entwicklung ungestörter Schutzzonen mit Flachwasser-<br />
und Ver<strong>land</strong>ungszonen im Bereich der<br />
Stillgewässer (Angel- und Kiesweiher, Saaraltarme),<br />
• Sanierung aufgefüllter Auebereiche sowie Entwicklung<br />
von ungenutzten Gewässerrandstreifen und<br />
langfirstig Umwandlung von Acker in extensives<br />
Grün<strong>land</strong> in der Primsaue südlich Diefflen,<br />
• Anlage von Feldgehölzhecken, Brachestreifen und<br />
Ackerrandstreifen auf Ackerflächen im Kondeler<br />
Bachtal (alternativ Entwicklung von Sandrasen) sowie<br />
Acker- und Wiesenflächen nördlich des Ökosees,<br />
• Ergänzung und Neuanlage von Streuobstwiesen in<br />
der Umgebung von Diefflen.<br />
EINGRIFFS-AUSGLEICHSBILANZIERUNG<br />
Da durch die Flächennutzungsplanung Eingriffe in<br />
Natur und Landschaft vorbereitet werden, gilt auch<br />
hier die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung entsprechend.<br />
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung<br />
müssen daher bereits Aussagen zu den hiermit vorbereiteten<br />
Eingriffen und deren Ausgleichbarkeit getroffen<br />
werden. Die Auswahl der Kompensationsflächen<br />
soll auf der Grundlage des Landschaftsplanes erfolgen,<br />
der die entsprechenden Flächen in ausreichender<br />
Zahl und Größe nachweisen soll. Die Darstellung<br />
der potenziellen Ausgleichsflächen erfolgt dann<br />
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB als ”Flächen für<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft” im Flächennutzungsplan.<br />
Im Folgenden werden die Ausgleichsflächen<br />
und Maßnahmen, die in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen wurden, mit Angabe der<br />
Flächengröße aufgelistet (die Nummerierung entspricht<br />
den Nummern im Maßnahmenkatalog des<br />
Landschaftsplanes):<br />
• Nr. 8a: Nadelholzbestände nordwestlich und westlich<br />
Diefflen sowie im Haienbachtal; Umwandlung<br />
von Nadelholzbeständen in standortgerechten<br />
Laubmischwald bzw. Ufergehölzsaum; ca. 18,9<br />
ha<br />
• Nr. 9: Gemarkung Diefflen; Grün<strong>land</strong>flächen am
Waldrand nordwestlich Diefflen; Entwicklung eines<br />
strukturreichen Waldrandes mit Waldmantel und<br />
Waldsaum;<br />
• Nr. 9: Gemarkung Pachten; Ackerflächen am<br />
Waldrand im Kondeler Bachtal; Entwicklung eines<br />
strukturreichen Waldrandes mit Waldmantel und<br />
Waldsaum;<br />
• Nr. 10: Gemarkung Diefflen; Kies- und<br />
Angelweiher in der Primsaue, Entwicklung ungestörter<br />
Uferbereiche, Austausch von nicht standortgerechten<br />
Baumarten, Entsiegelung der asphaltierten<br />
Wegestrecke; ca. 10,5 ha (schätzungsweise<br />
ca. 50% zum Ausgleich: 5,25 ha)<br />
• Nr. 11: Gemarkung Pachten; Saaraltarm am Fuß<br />
des Limberg; Anlage eines ungestörten<br />
Schutzbereiches mit Ver<strong>land</strong>ungs- und<br />
Flachwasserzonen; ca. 2,9 ha (schätzungsweise<br />
ca. 20% zum Ausgleich: 0,6 ha)<br />
• Nr. 11a: Gemarkung Pachten; Weiher südlich<br />
Ökosee; Entwicklung ungestörter Uferbereiche,<br />
Austausch von nicht standortgerechten Baumarten;<br />
ca. 5,8 ha (schätzungsweise ca. 20% zum<br />
Ausgleich: ca. 1,2 ha)<br />
• Nr. 18: Gemarkung Diefflen; Primsaue südlich<br />
Diefflen; Entwicklung eines ca. 50 m breiten<br />
Uferrandstreifens, Anlage von Feldgehölzstreifen<br />
und Ackerrandstreifen, langfristig Umwandlung<br />
von Acker in extensives Grün<strong>land</strong>, Sanierung aufgefüllter<br />
Auebereiche; ca. 35,8 ha (davon ca. 50%<br />
zum Ausgleich: 17,9 ha;<br />
• Nr. 19a: Gemarkung <strong>Dillingen</strong>; verrohrte<br />
Bachabschnitte und Gräben im Siedlungsbereich;<br />
Wiederherstellung eines naturnahen Bachlaufes<br />
durch Freilegung verrohrter Abschnitte;<br />
• •Nr.25: Gemarkung Diefflen; Grün<strong>land</strong>flächen<br />
nord östlich Diefflen; Neuanlage und Pflege von<br />
Streuobstwiesen; ca. 29,9 ha<br />
• Nr. 27: Gemarkung Diefflen; “Beienberg“ östlich<br />
Diefflen; Neuanlage und Pflege von<br />
Streuobstwiesen; ca. 5 ha; ca. 4 ha zum<br />
Ausgleich;<br />
• Nr. 22 und 29: Gemarkung Pachten; Acker- und<br />
Wiesenflächen nördlich Ökosee, Anlage von<br />
Brachestreifen und Ackerrandstreifen; ca. 18,5 ha<br />
(davon ca. 5% zum Ausgleich: 0,9 ha)<br />
• Nr.30: Gemarkung Pachten; Ackerfläche im<br />
Kondeler Bachtal, Anlage von Feldgehölzhecken<br />
und Ackerrandstreifen; ca. 19,4 ha (davon ca. 5%<br />
zum Ausgleich: 1 ha); alternativ: Entwicklung von<br />
Sandrasen auf Ackerbrache: ca. 10 ha<br />
Nr. 36: Gemarkung Pachten; Ackerbrachen „Redut“<br />
westlich der Autobahn A8; Wieseneinsaat und<br />
Anpflanzung Feldgehölze; ca. 1,5 ha<br />
107<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
Eine präzise Ermittlung der Eingriffsintensität kann<br />
auf der Ebene der Flächennutzungsplanung nicht erfolgen,<br />
weil derzeit weder feststeht, welche Teile der<br />
dargestellten Bauflächen überbaut werden bzw. welche<br />
zum (wohnungsnahen) Grün als Bestandteil der<br />
neuen Baugebiete entwickelt werden, noch genaue<br />
Vorstellungen bzgl. der baulichen Dichte bzw. zum<br />
Überbauungsgrad existieren. Der Umfang der für einen<br />
vollständigen Ausgleich erforderlichen Flächen<br />
kann daher nur pauschal bestimmt werden. In der<br />
entsprechenden im Anhang aufgeführten Tabelle werden<br />
die geplanten Bauflächen entsprechend ihrer<br />
ökologischen Ausstattung und Ausprägung bewertet.<br />
Anhand dieser Bewertung (geringe, mittlere oder hohe<br />
Bedeutung) sowie der Flächengrößen wird der<br />
Ausgleichsflächenbedarf abgeschätzt (TABELLE 3).<br />
Durch den Flächennutzungsplan werden Eingriffe in<br />
einer Größenordnung von insgesamt ca. 32,7 ha<br />
Fläche (Wohnbauflächen, Windenergie) vorbereitet.<br />
Nach der groben Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs<br />
abhängig von der ökologischen Wertigkeit<br />
und der geplanten Nutzung werden hierfür ca.<br />
25,05 ha Ausgleichsflächen benötigt.<br />
Einem Ausgleichsflächenbedarf von ca. 25,05 ha stehen<br />
insgesamt ca. 90,15 ha potenzielle Ausgleichsflächen<br />
gegenüber. Nicht mitgerechnet sind hierbei<br />
die linearen Maßnahmen, wie die Entwicklung von<br />
Waldrändern.<br />
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen<br />
setzt jedoch voraus, dass die <strong>Stadt</strong> die Verfügungsbefugnis<br />
über die erforderlichen Grundstücke besitzt. In<br />
Betracht kommen deshalb vor allem stadteigene<br />
Grundstücke oder solche, deren Eigentümer sich vertraglich<br />
zur Duldung der Ausgleichsmaßnahmen verpflichten.<br />
Zur Erleichterung des notwendigen Flächenerwerbs<br />
ist daher eine großzügige Flächenausweisung<br />
zweckmäßig. Ein Gesamtpotenzial an Kompensationsfläche<br />
von 90,15 ha (gegenüber ca. 25,05<br />
ha Ausgleichsflächenbedarf) zuzüglich der linearen<br />
Maßnahmen ist jedoch sehr hoch, so dass davon ausgegangen<br />
werden kann, dass ausreichend Ausgleichsflächen<br />
oder Maßnahmen für zu erwartende<br />
Eingriffe potenziell zur Verfügung stehen.
BAUFLÄCHE GRÖSSE ÖKOLOGISCHE GESCHÄTZTER BEDARF AN<br />
HINWEISE<br />
WERTIGKEIT<br />
EXTERNER AUSGLEICHSFLÄ<br />
AUSGLEICH<br />
CHE<br />
PA1: ”Wohngebiet<br />
Pachtener Heide”<br />
PA2: ”Wohngebiet<br />
Solarpark”<br />
DIE1: ”Wohngebiet<br />
Im Lehnfeld”<br />
Sonderbaufläche<br />
Windenergie<br />
“Schloßkopf“<br />
108<br />
7,5 ha<br />
2,6 ha<br />
10,2 ha<br />
12,4 ha<br />
Summe:<br />
32,7 ha<br />
gering<br />
hoch<br />
hoch<br />
mittel<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/ SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
1:0,5<br />
1:1,2<br />
1:1,2<br />
schätzungsw<br />
eise max. 2<br />
Anlagen;<br />
pro Anlage<br />
ca. 3 ha<br />
Ausgleich<br />
3,75 ha<br />
3,1 ha<br />
12,2 ha<br />
6 ha<br />
Summe:<br />
25,05 ha<br />
vorrangig<br />
Ausgleichsmaßnahmen Nr. 25<br />
u. 27 (räumliche Nähe,<br />
funktional gleichwertiger<br />
Ausgleich)<br />
Ausgleichsbedarf stark<br />
abhängig von konkretem<br />
Standort<br />
TABELLE 3: BEDARF AN AUSGLEICHSFLÄCHEN AUFGRUND GEPLANTER BAUFLÄCHEN IM FNP
WECHSELWIRKUNGEN UNTER BEACHTUNG<br />
DER AUSWIRKUNGEN UND MINDERUNGS-<br />
MASSNAHMEN<br />
Die Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen<br />
der durch den Flächennutzungsplan vorbereiteten<br />
Bauvorhaben und den betroffenen Schutz- und Sachgütern<br />
lassen sich unter Beachtung der Vermeidungs-,<br />
Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erst im Rahmen<br />
der verbindlichen Bauleitplanung abschließend<br />
beurteilen. Erst wenn ein konkreter Planentwurf zur<br />
Realisierung der jeweiligen Bauflächen bzw. Baugebiete<br />
vorliegt, können Eingriff, Minderungsmaßnahmen<br />
und interner Ausgleich exakt differenziert und<br />
einander gegenüber gestellt werden. Eine Abarbeitung<br />
des vorliegenden Kapitels muss daher auf die<br />
nachfolgende Planungsebene verschoben werden.<br />
PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN<br />
Im Rahmen der Flächennutzungsplanerstellung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wurden mittels einer eigens<br />
durchgeführten Wohnbauflächenuntersuchung eine<br />
Reihe von Planungsalternativen untersucht. Zunächst<br />
erfolgte eine Aufstellung aller unter städtebaulichen<br />
Gesichtspunkten denkbaren Flächenpotenziale in<br />
den einzelnen Ortsteilen. In einem ersten Arbeitsschritt<br />
wurden dann alle Flächen ausgeschieden oder<br />
verkleinert, die derart mit Restriktionen belegt sind,<br />
dass eine Bebauung nicht oder nur mit erheblichen<br />
Schwierigkeiten möglich ist. In einem zweiten Arbeitsschritt<br />
wurden die verbliebenen Flächen hinsichtlich<br />
ihrer städtebaulichen und ökologischen Eignung<br />
sowie hinsichtlich ihrer Grundstücksverfügbarkeit beurteilt.<br />
Die Ergebnisse der Untersuchung sind in den<br />
Tabellen im Anhang der Begründung zum Flächennutzungsplan<br />
zu finden. Es wurden insgesamt 8 potenzielle<br />
Wohnbauflächen für den <strong>Stadt</strong>teil Diefflen,<br />
3 Flächen für den <strong>Stadt</strong>teil Pachten sowie eine Gewerbefläche<br />
untersucht.<br />
Aufgrund der Vorgaben des Landesentwicklungsplans<br />
Siedlung musste die Darstellung neuer Wohnbauflächen<br />
deutlich reduziert werden. Die Darstellung<br />
neuer Wohnbauflächen im vorliegenden<br />
Flächennutzungsplan beschränkt sich daher auf eine<br />
Wohnbaufläche in Diefflen und zwei in Pachten. Von<br />
einer Darstellung neuer Gewerbeflächen wurde vollständig<br />
abgesehen.<br />
Die Auswahlgründe für die o.g. Bauflächen bzw. die<br />
Gründe für das Verwerfen alternativ untersuchter Flä-<br />
109<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
chen können im Einzelnen den Unterlagen zur Wohnbauflächenuntersuchung<br />
im Anhang entnommen werden.<br />
SCHWIERIGKEITEN ODER LÜCKEN BEI DER<br />
ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN<br />
Durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur<br />
Neuordnung der städtebaulichen Entwicklung geschaffen,<br />
insbesondere aber die Erschließung neuer<br />
Wohnbauflächen vorbereitet. Es handelt sich hierbei<br />
ausschließlich um an die Umgebungsnutzung angepasste<br />
Nutzungen ohne Stör- und Konfliktpotenzial.<br />
Schwierigkeiten oder Lücken bei der Zusammenstellung<br />
der erforderlichen Angaben zur Erstellung des<br />
Umweltberichts bestanden nicht.<br />
MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER<br />
ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />
Nach § 4c BauGB haben die Städte und Gemeinden<br />
die Verpflichtung, erhebliche Umweltauswirkungen,<br />
die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten,<br />
zu überwachen. Hierdurch sollen insbesondere<br />
unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig<br />
erkannt und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe<br />
ergriffen werden. Die geplanten Maßnahmen sind<br />
im Umweltbericht darzulegen. Die Informationen der<br />
Behörden nach § 4 Abs. 3 BauGB sind hierbei zu<br />
berücksichtigen.<br />
Die Überwachung soll sich hierbei auf die erheblichen<br />
und nicht genau vorhersehbaren Auswirkungen<br />
konzentrieren. Im vorliegenden Fall lassen sich aufgrund<br />
der bereits durchgeführten Voruntersuchungen<br />
(Wohnbauflächenuntersuchung) und der Beschränkung<br />
der Planungen auf konfliktarme Wohn- und Erholungsnutzungen<br />
die zu erwartenden Auswirkungen<br />
relativ gut abschätzen. Erhebliche, nicht genau vorhersehbare<br />
Auswirkungen auf die Naturgüter sind<br />
nicht zu erwarten, weshalb von Überwachungsmaßnahmen<br />
abgesehen werden kann.<br />
ZUSAMMENFASSUNG<br />
Der Flächennutzungplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar bereitet<br />
die zukünftige städtebauliche Entwicklung des<br />
<strong>Stadt</strong>gebietes vor und befasst sich in diesem Zusam-
menhang mit allen wichtigen Lebensbereichen wie<br />
Wohnen, Arbeiten, Soziales und Gesundheitswesen,<br />
Bildung, Sport, Freizeit und Erholung etc.. Auch die<br />
Belange von Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutz<br />
und Landschaftspflege sind Gegenstand des<br />
Flächennutzungsplanes. Die wesentlichen Planinhalte,<br />
die – im Falle einer Realisierung - gleichzeitig<br />
auch mit zusätzlichen Eingriffen in Natur und Landschaft<br />
verbunden sind, beschränken sich im vorliegenden<br />
Fall auf die Darstellung drei neuer Wohnbauflächen<br />
bzw. einer Sonderbaufläche für Windenergie.<br />
Es handelt sich größtenteils um <strong>land</strong>wirtschaftlich<br />
genutzte Flächen, die hinsichtlich ihrer ökologischen<br />
Wertigkeit überwiegend als gering- bis mittelwertig<br />
einzustufen sind. Lediglich die Fläche „Im<br />
Lehnfeld“ in Diefflen wird als ökologisch eingeschränkt<br />
vertretbar eingestuft, da hier strukturreiche<br />
Offen<strong>land</strong>flächen mit kleinflächigen FFH-Lebensräumen<br />
(Magere Flach<strong>land</strong>-Mähwiesen) am Siedlungsrand<br />
von Diefflen betroffen sind. Hier ist eine detaillierte<br />
Untersuchung der wertvollen Bereiche und die<br />
Schaffung eines funktionalen Ausgleichs im Rahmen<br />
der verbindlichen Bauleitplanung zu empfehlen. Die<br />
Sonderbaufläche Windenergie liegt im Bereich von<br />
Nadelforst am Limberg. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
der Umwelt können nach den Ergebnissen des<br />
Umweltberichts zur Teiländerung des Flächennutzungsplans<br />
Teilplan “Windenergienutzung“ ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Zur Kompensation des Lebensraumverlustes im Bereich<br />
der geplanten Bauflächen werden innerhalb<br />
des <strong>Stadt</strong>gebietes ca. 90,15 ha Ausgleichsflächen<br />
dargestellt. Es handelt sich um “Defiziträume“, die<br />
sich zur ökologischen Aufwertung besonders anbieten,<br />
wobei häufig nur Teilflächen, z.B. Uferzonen am<br />
Stillgewässer, für Kompensationsmaßnahmen herangezogen<br />
werden können. Demgegenüber steht ein<br />
pauschal ermittelter Ausgleichsbedarf von ca. 25,05<br />
ha, so dass eine Durchführung erforderlicher Maßnahmen<br />
selbst bei problematischen Eigentumsverhältnissen<br />
gewährleistet werden kann. Aber auch die Entwicklung<br />
von Waldrändern, die nicht flächenmäßig<br />
erfasst wurden, können zum Ausgleich der durch den<br />
Flächennutzungsplan vorbereiteten Eingriffe beitragen.<br />
Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft<br />
können im Vorfeld ausreichend abgeschätzt<br />
werden. Unvorhergesehene Auswirkungen können<br />
ausgeschlossen werden, so dass Überwachungsmaßnahmen<br />
nicht erforderlich sind.<br />
110<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT
ABWÄGUNG<br />
Für jede städtebauliche Planung ist das Abwägungsgebot<br />
gem. § 1 Abs. 6 BauGB von besonderer Bedeutung.<br />
Danach muss die <strong>Stadt</strong> als Planungsträgerin<br />
bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes die öffentlichen<br />
und privaten Belange gegeneinander und untereinander<br />
gerecht abwägen. Die Abwägung ist die<br />
eigentliche Planungsentscheidung. Hier setzt die<br />
<strong>Stadt</strong> ihr städtebauliches Konzept um und entscheidet<br />
sich für die Berücksichtigung bestimmter Interessen<br />
und die Zurückstellung der dieser Lösung entgegenstehenden<br />
Belange.<br />
Die Abwägung besteht aus zwei Teilelementen, dem<br />
Abwägungsvorgang und dem Abwägungsergebnis.<br />
Der Abwägungsvorgang umfasst die Ermittlung, Zusammenstellung<br />
und Gewichtung des Abwägungsmaterials,<br />
d.h. der in die Abwägung einzustellenden Belange.<br />
Das Resultat der Gewichtung der in die Planung<br />
einzustellenden Belange ist das Abwägungsergebnis,<br />
welches im Zuge der Planung umgesetzt werden<br />
muss.<br />
An die Abwägung werden dabei folgende wesentlichen<br />
Grundanforderungen gestellt:<br />
• Es muss eine sachgerechte Abwägung stattfinden.<br />
• Es müssen alle Belange in die Abwägung eingestellt<br />
werden, die nach Lage der Dinge in die Planung<br />
einzustellen sind.<br />
• Die Bedeutung der betroffenen Belange muss richtig<br />
erkannt sein.<br />
• Der Ausgleich zwischen den von der Planung<br />
berührten Belange muss zu ihrer objektiven Bedeutung<br />
im Verhältnis stehen.<br />
Um allerdings den unterschiedlichen Belangen entsprechend<br />
den gesetzlichen Vorgaben genügend Beachtung<br />
schenken zu können, müssen in einem ersten<br />
Schritt die Auswirkungen detailliert erfasst und bewertet<br />
werden (Ermittlung und Zusammenstellung des<br />
Abwägungsmaterials). Diese bilden die Grundlage<br />
für die “eigentliche“ Abwägung, d.h.Gewichtung der<br />
einzelnen Belange.<br />
111<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
ABWÄGUNG / AUSWIRKUNGEN<br />
AUSWIRKUNGEN DER<br />
PLANUNG AUF DIE STÄDTE -<br />
BAULICHE ORD NUNG UND<br />
ENTWICKLUNG SOWIE DIE<br />
NATÜRLICHEN<br />
LEBENSGRUNDLAGEN<br />
Hinsichtlich der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung<br />
bzw. der natürlichen Lebensgrundlagen (IM<br />
SINNE DES § 1 ABS. 6 BAUGB) sind insbesondere fol gende<br />
möglichen Auswirkungen beachtet und in den<br />
Flächennutzungsplan eingestellt worden:<br />
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN<br />
GESUNDE WOHN- UND ARBEITS -<br />
VERHÄLTNISSE UND DIE SICHERHEIT DER<br />
WOHN- UND ARBEITSBEVÖLKERUNG<br />
Die Bauleitplanung soll dafür sorgen, dass die Bevölkerung<br />
bei der Wahrung ihrer Grundbedürfnisse gesunde<br />
Bedingungen vorfindet. Um dies zu erreichen,<br />
sind auf der Flächennutzungsplanebene zur Vermeidung<br />
gegenseitiger Beeinträchtigungen eine räumliche<br />
Trennung von Wohnbauflächen, Gewerbeflächen<br />
und lärmintensiver Erholungs- und Sportflächen<br />
vorgesehen. Damit wird insbesondere dem §<br />
50 BImschG Rechnung getragen, wonach bei raumbedeutsamen<br />
Planungen und Maßnahmen die für eine<br />
bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander<br />
so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen<br />
auf die ausschließlich oder überwiegend<br />
dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige<br />
schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden<br />
werden.<br />
Insbesondere die Anordnung der bestehenden Gewerbeflächen<br />
in ausreichender Entfernung der bestehenden<br />
Ortslagen vermeidet in den meisten Fällen immissionsschutzrechtliche<br />
Konflikte. Insbesondere von<br />
dem gewerbeflächentypischen höheren Kraftfahrzeug-<br />
und Schwerlastverkehrsaufkommen wird die<br />
Wohnbevölkerung so verschont.<br />
Eine Ausnahme hiervon ist das bestehende Gewerbegebiet<br />
an der Industriestraße. Hier wird, ähnlich wie<br />
in anderen Fällen auch, durch Darstellung einer Gemischten<br />
Baufläche zwischen Wohnen und Gewerbe<br />
eine dem § 50 BImSchG entsprechende Nutzungs-
staffelung angestrebt.<br />
Damit gibt es in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar lediglich<br />
zwei Gewerbeflächen, die ohne den Puffer einer Gemischten<br />
Baufläche, an die Wohnbauflächen angrenzen.<br />
Hierbei handelt es sich um den als Gewerbliche<br />
Bau fläche eingestuften Bereich der Straßenbauverwaltung<br />
in der Brückenstraße sowie das Gewerbegebiet<br />
im Umfeld des Schlachthofes. Aufgrund der hier<br />
aktuell vorhandenen Nutzungen sind keine Beeinträchtigungen<br />
der Wohnbebauung zu erwarten.<br />
Neben der strikten Trennung unterschiedlicher Nutzungen<br />
sieht der Flächennutzungsplan in den zentralen<br />
Bereichen aller <strong>Stadt</strong>teile aber auch ausreichend<br />
große gemischte Bau flächen vor. Die hier mögliche<br />
Mischung miteinander verträglicher Nutzungen führt<br />
zu einer wesentlichen Bereicherung des Wohn- und<br />
Arbeitsumfeldes. Gemischte Strukturen helfen außerdem<br />
mit, das bei einer Trennung der Nutzungen<br />
zwangsläufig erforderliche Verkehrsaufkommen zu reduzieren<br />
und in vielen Fällen die Wege so zu verkürzen,<br />
dass sie für Fußgänger und Radfahrer attraktiv<br />
werden. Auch so können verkehrsbedingte Auswirkungen<br />
auf die Wohnverhältnisse reduziert werden.<br />
Gleichzeitig wird auf diese Weise auf den demografischen<br />
Wandel reagiert, indem weiterhin ermöglicht<br />
wird, in den zentralen Ortslagen unterschiedliche Nutzungen<br />
anzusiedeln, was v.a. der älteren, oftmals weniger<br />
mobilen Bevölkerung, zugute kommt.<br />
WOHNBEDÜRFNISSE DER BEVÖLKERUNG BEI<br />
VERMEIDUNG EINSEITIGER BEVÖLKERUNGS-<br />
STRUKTUREN, DIE EIGENTUMSBILDUNG WEI-<br />
TER KREISE DER BEVÖLKERUNG<br />
Eine der wichtigsten städtebaulichen Aufgaben der<br />
<strong>Stadt</strong> ist die Schaffung der Voraussetzungen zur Versorgung<br />
der Bevölkerung mit Grundstücken für den<br />
Wohnungsbau, um so die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung<br />
zu decken. Zur Sicherung eines funktionsfähigen<br />
Bau<strong>land</strong>marktes sollte ein angemessenes Potenzial<br />
an Bauflächen bereitgestellt werden.<br />
Dieser Hauptaufgabe wird der vorliegende Flächennutzungsplan<br />
durch die Darstellung bedarfsgerechter<br />
Wohnbauflächen gerecht. Es sind in ausreichendem<br />
Maße Wohnbauflächen dargestellt, um den Eigenbedarf<br />
der einzelnen Ortsteile bzw. den Bedarf durch<br />
Zuwanderungsgewinne zu decken. Der Bedarf der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar an Wohnbau<strong>land</strong> wurde anhand<br />
von Prognosen bis zum Jahr 2023 ermittelt, wo-<br />
112<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
ABWÄGUNG / AUSWIRKUNGEN<br />
bei die steigenden Wohnansprüche der Bevölkerung,<br />
die wachsende Zahl an Kleinhaushalten und die<br />
Wanderungsbewegungen mit einflossen. Auch die<br />
Vorgaben des LEP Teilabschnitt „Siedlung“ wurden<br />
gem. § 1 Abs. 4 BauGB beachtet.<br />
Bei der Ausweisung der Wohnbauflächen wurden<br />
auch Fragen einer wirtschaftlichen Erschließung<br />
berücksichtigt. So wurde im Rahmen der dem<br />
Flächennutzungsplan vorgeschalteten Bauflächenuntersuchung<br />
der Erschließungsaufwand abgeschätzt.<br />
Ebenfalls flossen der Eigentumsanteil der <strong>Stadt</strong> in die<br />
Bewertung der Flächen ein. Nur bei Flächen mit hohem<br />
<strong>Stadt</strong>anteil kann nämlich schnell und ohne Umlegungsverfahren<br />
Bau<strong>land</strong> bereitgestellt werden.<br />
SOZIALE UND KULTURELLE BEDÜRFNISSE<br />
DER BEVÖLKERUNG, INSBESONDERE DIE<br />
BEDÜRFNISSE DER FAMILIEN, DER JUNGEN<br />
UND ALTEN MENSCHEN UND DER<br />
BEHINDERTEN<br />
Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die Gemeinden<br />
und Städte nicht nur Flächenangebote für bestimmte<br />
Bevölkerungsgruppen bereitstellen. Sie sollen auch<br />
für ausreichende Freiflächen, eine entsprechende<br />
Ausgestaltung des Umfeldes und die dazugehörigen<br />
Infrastruktureinrichtungen sorgen. Dieser Aufgabe<br />
wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar schon seit Jahren gerecht,<br />
so dass der Flächennutzungsplan überwiegend<br />
Bestandssicherung betreibt.<br />
So verfügt <strong>Dillingen</strong>/Saar in allen <strong>Stadt</strong>teilen über ausreichend<br />
Spiel- und Freiflächen, Kindergärten, Jugendeinrichtungen,<br />
Festplätze, Festhallen oder Veranstaltungssäle.<br />
Für alte Menschen stehen drei Altenheime in<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar sowie eine Einrichtung zum Betreuten<br />
Wohnen zur Verfügung. Um die Situation der Jugendlichen<br />
kümmert sich hauptsächlich die Jugendpflege der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar sowie mehrere Jugendverbände<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />
Grundschulen sowie weiterführende Schulen und eine<br />
Sonderschule sind ebenfalls in ausreichendem<br />
Maße vorhanden. Möglichkeiten zur Erwachsenenbildung<br />
werden angeboten, so dass die Belange des<br />
Bildungswesens bereits berücksichtigt sind.<br />
Entsprechend des Status von <strong>Dillingen</strong>/Saar als Mittelzentrum<br />
sind Sport-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten<br />
ausreichend vorhanden.
Der <strong>Stadt</strong>teil Diefflen und Teile des <strong>Stadt</strong>teils Pachten<br />
gehören zur Region „Hügel<strong>land</strong> im Saar-Prims-Bogen“,<br />
für das ein Integriertes ländliches Entwicklungskonzept<br />
(ILEK) erstellt wurde. Ziel des ILEK s ist es, die<br />
Region nachhaltig als Einheit zu entwickeln und die<br />
Lebensqualität der Bevölkerung zu sichern. Ein Baustein<br />
zur Verwirklichung dieses übergeordneten Ziels<br />
soll die Schaffung von Naherholungsflächen im Westen<br />
von Diefflen sein, die sowohl die Erholungsqualität<br />
der Bevölkerung von <strong>Dillingen</strong> als auch der Region<br />
verbessern und funktional aufwerten.<br />
ERHALTUNG, ERNEUERUNG UND<br />
FORTENTWICKLUNG VORHANDENER<br />
ORTSTEILE SOWIE DIE GESTALTUNG DES<br />
ORTS- UND LANDSCHAFTSBILDES<br />
Die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung der<br />
<strong>Stadt</strong>teile umfasst das gesamte Spektrum der <strong>Stadt</strong>und<br />
Dorferneuerung und der Innenentwicklung. Auch<br />
die Außenentwicklung der <strong>Stadt</strong> greift grundlegend<br />
in das <strong>Stadt</strong>- und Landschaftsbild ein. Hauptaufgabe<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im Rahmen der Aufstellung<br />
des Flächennutzungsplanes war es daher, eine ortsund<br />
<strong>land</strong>schaftsbildgerechte Entwicklung zu erreichen.<br />
Hierzu wurden folgende Instrumente eingesetzt:<br />
• Für die bauliche Entwicklung wurden nur Flächen<br />
vorgesehen, durch die eine Schließung innerörtlicher<br />
Flächen oder eine sinnvolle Arrondierung<br />
des Siedlungskörpers möglich war.<br />
• Bei der Auswahl der Flächen für den ökologischen<br />
Ausgleich wurden primär auf ortsrandnahe<br />
Flächen, angrenzend an geplante Bauflächen<br />
Wert gelegt, um so hier durch entsprechende<br />
Maßnahmen eine <strong>land</strong>schaftsbildverträgliche Gestaltung<br />
des Ortsrandes zu erreichen.<br />
• Exponierte Bereiche wurden möglichst von einer<br />
Bebauung freigehalten.<br />
• Bei der Konfliktanalyse wurden auch gestalterische<br />
Mängel erfasst, auf die in der Begründung<br />
zum Flächennutzungsplan hingewiesen wird. Die<br />
Beseitigung dieser Mängel muss durch <strong>Stadt</strong>erneuerungsmaßnahmen<br />
und andere Konzepte erfolgen.<br />
Der Flächennutzungsplan ist hierfür nicht<br />
das richtige Instrument.<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
ABWÄGUNG / AUSWIRKUNGEN<br />
BELANGE DES DENKMALSCHUTZES UND DER<br />
DENKMALPFLEGE<br />
Diesen Belangen wurde dadurch Rechnung getragen,<br />
dass die im Gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar vorhandenen<br />
Baudenkmäler und Ensembles nachrichtlich in den<br />
Flächennutzungsplan übernommen wurden.<br />
BELANGE DER KIRCHEN UND<br />
RELIGIONSGESELLSCHAFTEN<br />
Belange der Kirche werden durch die vorliegende<br />
Flächennutzungsplanung nicht berührt. Bestehende<br />
kirchliche Einrichtungen und Anlagen werden durch<br />
entsprechende Darstellungen gesichert.<br />
BELANGE DES UMWELTSCHUTZES,<br />
DES NATURSCHUTZES UND DER<br />
LANDSCHAFTSPFLEGE SOWIE DES<br />
WASSERHAUSHALTES<br />
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar erfolgte nach ökologischen und<br />
umweltverträglichen Richtlinien.<br />
So wurden bereits im Rahmen der Bauflächenuntersuchung<br />
diejenigen Flächen ausgeschlossen, die mit<br />
absoluten Restriktionen bzw. erheblichen Konflikten<br />
hinsichtlich des Natur- und Landschaftsschutzes belegt<br />
waren.<br />
Auch spielten ökologische Kriterien eine wesentliche<br />
Rolle bei der Eignungsbewertung der untersuchten<br />
Bauflächen. Südexponierten Flächen wurde beispielsweise<br />
aufgrund der besseren Möglichkeiten der aktiven<br />
und passiven Sonnenenergienutzung der Vorzug<br />
vor nordexponierten Flächen eingeräumt. Ebenso<br />
wurden klimaökologische und gewässerökologische<br />
Faktoren beachtet, sowie das bioökologische Potenzial<br />
der Flächen bewertet.<br />
Darüber hinaus wird der zusätzliche Landschaftsverbrauch<br />
durch Inanspruchnahme innerörtlicher<br />
Flächen sowie der Angliederung an den bestehenden<br />
Siedlungskörper im Sinne einer Ortsarrondierung so<br />
gering wie möglich gehalten.<br />
Die Ergebnisse des Landschaftsplanes als ökologischer<br />
Fachplan zum Flächennutzungsplan wurden<br />
weitestmöglich in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />
So wurden beispielsweise entsprechende<br />
Flächen für Naturschutzmaßnahmen dargestellt, die
gleichzeitig dem Ausgleich der durch den Flächennutzungsplan<br />
vorbereiteten Eingriffe, wie Versiegelung<br />
mit all ihren negativen Auswirkungen auf Boden,<br />
Wasser, Klima und Luft dienen.<br />
Zur Sicherung von Flächen mit hoher Bedeutung für<br />
den Natur- und Landschaftsschutz übernimmt der<br />
Flächennutzungsplan nachrichtlich die Schutzgebietsausweisungen<br />
der Fachbehörden sowie die Vorschläge<br />
des Landschaftsplanentwurfes zur Unterschutzstellung<br />
von Bereichen.<br />
BELANGE DER WIRTSCHAFT, AUCH IHRER<br />
MITTELSTÄNDISCHEN STRUKTUR IM<br />
INTERESSE EINER VERBRAUCHERNAHEN<br />
VERSORGUNG DER BEVÖLKERUNG SOWIE<br />
DIE ERHALTUNG, SICHERUNG UND<br />
SCHAFFUNG VON ARBEITSPLÄTZEN<br />
Die Belange der Wirtschaft finden im Entwurf des vorliegenden<br />
Flächennutzungsplanes aus folgenden<br />
Gründen eine ausreichende Berücksichtigung:<br />
• Der Flächennutzungsplan weist dem Bedarf entsprechende<br />
gewerbliche Bau flächen aus.<br />
• Auch die gemischten Bauflächen sind ausreichend<br />
groß dargestellt, um dem nicht störenden Kleingewerbe<br />
in der Ortslage und dem Dienstleistungsbereich<br />
eine genügende Entwicklungsmöglichkeit zu<br />
geben.<br />
• Im Bereich der gemischten Bauflächen können<br />
Verflechtungsbereiche entstehen, die eine sinnvolle<br />
Mischung von Wohnnutzung, Dienstleistungsbetrieben,<br />
Handel und Kleingewerbe enthalten.<br />
Dem Trend der strikten Trennung der Nutzungen<br />
kann so entgegengewirkt werden. Vorteil dieses<br />
Nutzungsmixes sind die Möglichkeiten zur verbrauchernahen<br />
Versorgung der Bevölkerung, die<br />
günstige Zuordnung von Arbeiten und Wohnen<br />
und die Schaffung guter Voraussetzungen für eine<br />
mittelständische Gewerbestruktur.<br />
Die ausreichende Berücksichtigung der wirtschaftlichen<br />
Belange gewährleistet auch den Erhalt bestehender<br />
und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.<br />
114<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/ SAAR<br />
ABWÄGUNG / AUSWIRKUNGEN -<br />
BELANGE DER LAND- UND<br />
FORSTWIRTSCHAFT<br />
Im Rahmen der Flächennutzungsplan-Erstellung wurden<br />
auch Belange der Land- und Forstwirtschaft beachtet.<br />
Allerdings kann eine Inanspruchnahme <strong>land</strong>wirtschaftlicher<br />
Flächen nicht vollständig verhindert<br />
werden. Aufgrund der geringen Bedeutung der Landwirtschaft<br />
in <strong>Dillingen</strong>/Saar ist dies aber nicht mit<br />
gravierenden Auswirkungen auf die Landwirtschaft<br />
verbunden. Waldflächen werden durch die Planung<br />
nicht nachhaltig betroffen.<br />
Immissionsschutzrechtliche Konflikte mit in der Ortslage<br />
gelegenen <strong>land</strong>wirtschaftlichen Betrieben sind<br />
nicht vorhanden.<br />
Forstwirtschaftliche Belange werden durch die Planung<br />
nicht betroffen, da keine Waldbestände in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
BELANGE DES VERKEHRS EINSCHLIEßLICH<br />
DES ÖFFENTLICHEN<br />
PERSONENNAHVERKEHRS<br />
Belange des Verkehrs werden im Rahmen der Planung<br />
insofern beachtet, dass bei der Erschließung<br />
der Baugebiete ein reibungsloser Verkehrsfluß auf<br />
den überörtlichen Verkehrsachsen weiterhin möglich<br />
ist.<br />
Belange des ÖPNV werden nicht betroffen.<br />
BELANGE DER VERSORGUNG<br />
INSBESONDERE MIT ENERGIE UND WASSER<br />
SOWIE DER ABFALLENTSORGUNG UND<br />
ABWASSERBESEITIGUNG<br />
Die Belange der Ver- und Entsorgung finden durch<br />
die Darstellung der Hauptver- und -entsorgungsleitungen<br />
und -anlagen im Flächennutzungsplan Berücksichtigung.<br />
Bei Bauvorhaben und -maßnahmen zu beachtende<br />
Sicherheitsabstände werden in der Begründung<br />
zum Flächennutzungsplan ausgeführt.<br />
Im Rahmen der Bauflächenuntersuchung wurde darüber<br />
hinaus die Möglichkeiten einer ausreichenden<br />
Ver- und Entsorgung überprüft und in die Darstellung<br />
der geplanten Bauflächen eingestellt.
BELANGE DER SICHERUNG VON<br />
ROHSTOFFVORKOMMEN<br />
Durch die Darstellung der genehmigten Abbau -<br />
flächen wird deren Bestand gesichert und einer anderen<br />
Nutzung entzogen.<br />
GEWICHTUNG DES<br />
ABWÄGUNGSMATERIALS<br />
Gemäß dem im Baugesetzbuch verankerten Abwägungsgebot<br />
(§ 1 Abs. 6 BauGB) wurden die bei der<br />
Abwägung zu berücksichtigenden öffentlichen und<br />
privaten Belange, wie sie im Rahmen der Ermittlung<br />
der Auswirkungen erfasst wurden, gegeneinander<br />
und untereinander gerecht abgewägt und entsprechend<br />
ihrer Bedeutung in den vorliegenden Flächennutzungsplan<br />
eingestellt. Für die Abwägung wurden<br />
insbesondere folgende Aspekte beachtet:<br />
ARGUMENTE FUR DIE AUFSTELLUNG DES<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
Folgende Argumente sprechen für die Aufstellung des<br />
Flächennutzungsplanes:<br />
• Seit dem Jahr 1978, als der ”alte” Flächen -<br />
nutzungs plan der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar rechtswirksam<br />
wurde, haben sich die Voraussetzungen in<br />
vielen planungsrelevanten Bereichen geändert, so<br />
dass eine An pass ung des Planes an die gegenwärtige<br />
Situ ation notwendig wird.<br />
• Die geänderten <strong>land</strong>esplanerischen Vorgaben LEP<br />
Teilabschnitt „Siedlung“ und LEP Teilabschnitt<br />
„Umwelt“ erfordern eine Anpassung des<br />
Flächennutzungsplanes an die überörtlichen<br />
Vorgaben.<br />
• In dem <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar besteht ein<br />
Bedarf zur Schaffung von neuem Wohn bau<strong>land</strong>.<br />
Hierfür schafft der Flächennutzungsplan die notwendigen<br />
Voraussetzungen.<br />
115<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/ SAAR<br />
ABWÄGUNG / AUSWIRKUNGEN -<br />
ARGUMENTE GEGEN DIE AUFSTELLUNG DES<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
Gegen die generelle Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
können keine Argumente angeführt werden.<br />
Lediglich über verschiedene Inhalte des Flächennutzungsplanes<br />
kann und muss diskutiert werden.<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings noch keine detaillierte<br />
Auseinandersetzung über einzelne Darstellungen<br />
des Flächennutzungsplanes möglich. Hierzu<br />
müssen zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />
Belange sowie der Bürger abgewartet werden.<br />
FAZIT<br />
Der folgende Absatz wird aus den o.g. Gründen<br />
nach Abschluss des Verfahrensschrittes Beteiligung<br />
der Bürger und Träger öffentlicher Belange ergänzt.
ANHANG<br />
Folgende Bauflächen sind im Rahmen des Aufstellungsverfahrens<br />
zum Flächennutzungsplan aufgrund<br />
von Diskussionen in den kommunalen Gremien aus<br />
der weiteren Planung herausgenommen worden:<br />
<strong>Stadt</strong>teil Diefflen<br />
2. Wohngebiet “Bawelsberg-Ost“ (ca. 4,2 ha):<br />
Mit der Bebauung im Bereich Bawelsberg-Ost<br />
kann ein Zusammenwachsen der bebauten<br />
Straßen züge im Norden, Süden und Osten erreicht<br />
werden. Insbesondere spricht die Nähe zum<br />
Ortskern mit seinen Versorgungseinrichtungen für<br />
eine zügige Realisierung mit erster Priorität.<br />
Allerdings ist im Rahmen der konkreten Bauleit -<br />
planung aus seuchenhygienischen Gründen und<br />
Gründen der Pietät ein entsprechender Abstand<br />
zum südlich angrenzenden Friedhof zu beachten.<br />
3. Wohngebiet “Rosselstein“ (ca. 5,5 ha):<br />
Dieses geplante Wohngebiet erweitert die Wohn -<br />
bebauung entlang der Straße “Augrät“ und entspricht<br />
damit nicht ganz dem Prinzip der Orts -<br />
abrundung. Allerdings besitzt es noch vergleichsweise<br />
große Nähe zum Ortsnetz und ist insbesondere<br />
aus topographischer Sicht (leicht südexponierter<br />
Hang) gut für eine Bebauung geeignet.<br />
Eine Beeinträchtigung des westlich angrenzenden<br />
Biotopes ist aber zu vermeiden.<br />
4. Wohngebiet “Auf der Scheib“ (ca. 2,8 ha):<br />
Die Fläche bietet einen Lückenschluss zwischen<br />
der Düppenweiler Straße und der Straße “In der<br />
Schlung“. Absolute Restriktionen bestehen für eine<br />
Bebauung der Fläche nicht, allerdings stellt sich<br />
die Erschließung der Fläche als relativ problematisch<br />
dar, da zwischen der Fläche und der Straße<br />
”Im Lehnfeld” ein ca. 5 m tiefer und 15 - 20 m breiter<br />
Graben liegt, der die Erschließungs möglich -<br />
keiten einschränkt. Daher sollte eine Erschließung<br />
der Fläche erst mit später Priorität erfolgen.<br />
116<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/ SAAR<br />
ANHANG -
Anlage 1 – Bewertung der Bauflächen<br />
Geplante Wohnbaufläche “Pachtener Heide“, Größe: 7,5 ha<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />
Auswirkungen<br />
Boden/ Grundwasser Parabraunerde/ Pseudogley-Parabraunerde<br />
Flächige Versiegelung mittel<br />
Oberflächengewässer - - -<br />
Landschaftsbild Wenig strukturierte Ackerflächen<br />
am Waldrand<br />
A<br />
Ausweitung der Siedlung<br />
in den Außenbereich<br />
Verlust von Offen<strong>land</strong><br />
Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsfläche Verlust von Kaltluftentstehungsfläche<br />
Pflanzen und Tiere Acker, kleinflächig<br />
Feldgehölze<br />
Beseitigung der Ackerflächen<br />
und Feldgehölze<br />
Schwere der Beeinträchtigung<br />
mittel<br />
gering<br />
gering<br />
Kultur- und Sachgüter Ackernutzung Verlust von <strong>land</strong>wirtschaftlich<br />
nutzbarer Fläche<br />
mittel<br />
Mensch<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Die Fläche ist eher von untergeordneter Bedeutung für<br />
den Arten- und Biotopschutz. Es bestehen vorwiegend Beeinträchtigungen des Bodens durch die Versiegelung.<br />
Gesamturteil: geringe Auswirkungen Kompensationsbedarf: gemäß Angaben des Landschaftsplanes<br />
ca. 3,75 ha
Geplante Wohnbaufläche “Wohngebiet Solarpark“, Größe: 2,6 ha<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />
Auswirkungen<br />
Boden/ Grundwasser Brauner Auenboden/<br />
Gley-Auenboden<br />
Oberflächengewässer Episodischer Überflutungsbereich<br />
B<br />
Flächige Versiegelung hoch<br />
Verkleinerung des Reten- gering<br />
tionsvolumens in Saaraue<br />
Landschaftsbild Durch Baumhecken struk- Abrundung des Siedturreich,<br />
jedoch durch umlungskörpers Verlust von<br />
liegendeSiedlungsberei- Gehölzstrukturen<br />
che geprägt<br />
Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsfläche Verlust von Kaltluftentstehungsfläche<br />
Pflanzen und Tiere Feuchtes Grün<strong>land</strong> (teils<br />
Pferdekoppeln), Baumhecken<br />
Verlust von feuchtem<br />
Grün<strong>land</strong> und teilweise<br />
hohen Baumhecken<br />
Schwere der Beeinträchtigung<br />
gering<br />
gering<br />
Kultur- und Sachgüter Pferdekoppelnutzung Verlust der Pferdekoppeln gering<br />
Mensch<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Aufgrund der Auenlage sind die Auswirkungen auf<br />
Grundwasser sowie Arten und Biotope als hoch einzustufen. Da die Fläche von drei Seiten von Siedlung<br />
umgeben wird, werden die Auswirkungen jedoch etwas abgeschwächt. Gesamturteil: mittlere Auswirkungen<br />
Kompensationsbedarf: gemäß Angaben des Landschaftsplanes ca. 3,1 ha<br />
hoch
Geplante Wohnbaufläche “Im Lehnfeld“, Größe: 10,2 ha<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />
Auswirkungen<br />
Boden/ Grundwasser Parabraunerde/ Pseudogley-Parabraunerde<br />
Flächige Versiegelung mittel<br />
Oberflächengewässer - - -<br />
Landschaftsbild Teilweise reich strukturiertes<br />
Offen<strong>land</strong> in Siedlungsnähe<br />
C<br />
Verlust von Freiflächen in<br />
Siedlungsnähe, Verlust<br />
von Gehölzstrukturen<br />
Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsfläche Verlust von Kaltluftentstehungsfläche<br />
Pflanzen und Tiere Acker, Wiesen, Streu- Verlust der Vegetationsobstwiesen<br />
und –brachen, strukturen; kleinflächiger<br />
verbrachte Gartenparzelle Verlust von FFH-<br />
Lebensraum (Magere<br />
Flach<strong>land</strong>-Mähwiese)<br />
Kultur- und Sachgüter Acker- und Grün<strong>land</strong>nutzung<br />
Mensch Gartennutzung<br />
Angrenzende<br />
Siedlungsbereiche<br />
Schwere der Beeinträchtigung<br />
mittel<br />
mittel<br />
mittel - hoch<br />
Verlust von <strong>land</strong>wirtschaft- mittel<br />
lich nutzbarer Fläche<br />
Verlust von Gartenflä- mittel<br />
chen Verlust von siedlungsnahen<br />
Freiflächen<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Teilweise sind durch eine Inanspruchnahme der Fläche<br />
hochwertige Biotopstrukuren (Streuobst, Baumhecken, FFH-Lebensraumtyp Magerwiese) betroffen. Hochwertige<br />
Strukturen sollten daher möglichst ausgespart werden. Ansonsten ist eine Bebauung der Fläche als<br />
vertretbar einzuschätzen. Die Auswirkungen beschränken sich weitgehend auf die Versiegelung.<br />
Gesamturteil: mittlere Auswirkungen Kompensationsbedarf: gemäß Angaben des Landschaftsplanes<br />
ca. 12,2 ha
Geplante Sonderbaufläche Windenergie “Schloßkopf“, Größe: 12,4 ha<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />
Auswirkungen<br />
D<br />
Schwere der Beeinträchtigung<br />
Boden/ Grundwasser Braunerde kleinflächige Versiegelung<br />
gering<br />
Oberflächengewässer - - -<br />
Landschaftsbild Überwiegend strukturar- Beeinträchtigung durch mittel - hoch<br />
mer Nadelforst, exponierte weit sichtbare Windener-<br />
Lage<br />
gieanlagen<br />
Klima / Lufthygiene Frischluftentstehungsfläche<br />
Pflanzen und Tiere Nadelforst, kleinflächig<br />
Laub-Nadel-Mischwald<br />
Kultur- und Sachgüter Forstwirtschaftliche<br />
Nutzung<br />
Mensch Wohnnutzung ca. 800 m<br />
entfernt, getrennt durch<br />
kleinflächiger Verlust von<br />
Frischluftentstehungsfläche<br />
kleinflächiger Verlust des<br />
Waldes<br />
Lebensraum für Vögel und potenzielle Beeinträchti-<br />
Fledermäuse<br />
gung der Avifauna und<br />
Fledermausfauna<br />
Autobahn. Landstraße und<br />
Saar<br />
kleinflächiger Verlust von<br />
forstwirtschaftlich nutzbarer<br />
Fläche<br />
potenzielle Störungen<br />
durch Schattenwurf und<br />
Geräuschemissionen<br />
gering<br />
gering - mittel<br />
(keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
gemäß<br />
Umweltbericht zur Teiländerung<br />
des FNP´s Teilplan“Windenergienutzung”)<br />
Auswirkungen auf Avifauna<br />
und Fledermausfauna<br />
im Zuge des Genehmigungsverfahrens<br />
genauer<br />
zu untersuchen<br />
gering<br />
Gering<br />
(keine erheblichen oder<br />
rechtlich unzulässigen<br />
Immissionen gemäß Umweltbericht<br />
zur Teiländerung<br />
des FNP´s Teilplan<br />
“Windenergienutzung”)<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: keine erheblichen Beeinträchtigungen der Naturgüter<br />
sowie des Menschen (nach den Ergebnissen des Umweltberichts zur Teiländerung des FNP´s Teilplan<br />
“Windenergienutzung”). Untersuchungen zur Avifauna und Fledermausfauna im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />
erforderlich. Gesamturteil: mittlere Auswirkungen Kompensationsbedarf: gemäß Angaben<br />
des Landschaftsplanes ca. 6 ha
Anlage 2 – Bewertung der Ausgleichsflächen<br />
Ausgleichsflächen 8a (Umwandlung Nadelforst), Größe: ca. 18,9 ha<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />
Auswirkungen<br />
Boden/ Grundwasser Parabraunerde/ Braunerde<br />
(teils podsolig)<br />
Oberflächengewässer Gewässer 3. Ordnung<br />
(Haienbach)<br />
Landschaftsbild Struktur- und artenarme<br />
Forstflächen<br />
Klima / Lufthygiene Frischluftentstehungsflächen<br />
Pflanzen und Tiere Fichtenforste (relativ<br />
artenarm)<br />
Kultur- und Sachgüter Forstliche Nutzung<br />
Mensch Relativ strukturarme und<br />
schattige Forstflächen<br />
E<br />
Langfristig Entwicklung +<br />
natürlicher Bodenprofile<br />
unter Laubwald; Aufhalten<br />
der Podsolierungserscheinungen<br />
Positive Entwicklung der +<br />
Bachlebensgemeinschaften<br />
durch Verringerung<br />
der Beschattung<br />
Entwicklung naturnaher<br />
Ufergehölzsäume<br />
Bereicherung des Land- +<br />
schaftsbildes durch strukturreichereLaubholzbestände<br />
-<br />
Entwicklung von artenreicheren<br />
Laubwäldern und<br />
standortgerechten Ufergehölzsäumen<br />
Erhöhung der Naherholungsqualitäten<br />
des Waldes<br />
Art der Auswirkung (+ =<br />
positiv, - = negativ)<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung zu erwarten.<br />
Kurzfristig ist mit einem Verlust an Lebensraum zu rechnen.<br />
+<br />
+
Ausgleichsflächen 9 (Entwicklung von strukturreichem Waldrand), Größe: keine Angaben<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />
Auswirkungen<br />
Boden/ Grundwasser Parabraunerde/ Braunerde<br />
Oberflächengewässer<br />
Landschaftsbild Grün<strong>land</strong>flächen am<br />
Waldrand<br />
F<br />
Langfristig Entwicklung<br />
natürlicher Bodenprofile<br />
unter Laubwald;<br />
Bereicherung des Landschaftsbildes<br />
durch strukturreiche<br />
Waldränder<br />
Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsflächen<br />
Pflanzen und Tiere Durchschnittliches bis Kleinflächig Verlust von<br />
artenreiches Grün<strong>land</strong> Grün<strong>land</strong>flächen<br />
Entwicklung strukturreicher<br />
Waldränder mit<br />
hoher Bedeutung als Lebensraum<br />
Kultur- und Sachgüter Landwirtschaftliche<br />
Nutzung<br />
Kleinflächig Verlust von<br />
<strong>land</strong>wirtschaftlich nutzbarer<br />
Fläche<br />
Art der Auswirkung (+ =<br />
positiv, - = negativ)<br />
Mensch<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />
im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz sowie das Landschaftsbild, zu erwarten.<br />
+<br />
+<br />
+<br />
-
Ausgleichsfläche 10 (Naturnahe Entwicklung der Kies- und Angelweiher in Primsaue), Größe: 10,5 ha<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />
Auswirkungen<br />
Boden/ Grundwasser Kein natürlicher Boden<br />
wegen Kiesabbau<br />
Oberflächengewässer Mehrere Kiesweiher, als<br />
Angelweiher genutzt<br />
Landschaftsbild Weiheranlagen mit teils<br />
standortfremden Gehölzen<br />
und teilweise versiegelter<br />
Wegestrecke<br />
Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsflächen<br />
Pflanzen und Tiere Relativ intensiv genutzte<br />
Angelteiche mit naturfernenUferbereichen<br />
Gehölze, teils Ziergehölze<br />
Kultur- und Sachgüter Angelsportlich genutzte<br />
Weiher<br />
G<br />
Entwicklung von ungestör- +<br />
ten Uferbereichen mit<br />
Flachwasser und Röhricht,<br />
dadurch naturnähere Entwicklung<br />
in Teilbereichen<br />
Schaffung von Flachwas- +<br />
serzonen mit Unterwasser-<br />
und Schwimmblattvegetation,Röhrichten<br />
Ersatz von Ziergehölzen<br />
durch standortgerechte<br />
Gehölze<br />
Kleinflächig Verlust von -<br />
nutzbaren Uferbereichen<br />
durch die Entwicklung von<br />
Schutzzonen<br />
Art der Auswirkung (+ =<br />
positiv, - = negativ)<br />
Mensch<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />
im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Entwicklung von schützenswerten Lebensräumen), zu<br />
erwarten. Da nur Teilbereiche zu Schutzzonen entwickelt werden sollen, ist nicht mit einer unzumutbaren<br />
Einschränkung des Angelsports zu rechnen.
Ausgleichsfläche 11 (Naturnahe Entwicklung des Saaraltarmes am Limberg), Größe: 2,9 ha<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />
Auswirkungen<br />
Boden/ Grundwasser Brauner Auenboden/<br />
Gley-Auenboden<br />
Oberflächengewässer Saaraltarm (als Angelweiher<br />
genutzt)<br />
Landschaftsbild Durch Autobahn und<br />
Landstraße isoliert gelegener<br />
Altarm; von dichten<br />
Gehölzen umgeben<br />
Klima / Lufthygiene Kaltluft- und Frischluftentstehungsfläche<br />
Pflanzen und Tiere Altarm mit teilweise bereits<br />
naturnahen Strukturen<br />
und Vorkommen von<br />
Libellen und Amphibien<br />
(Kreuzkröte) Zum Groß-<br />
H<br />
Entwicklung von ungestör- +<br />
ten Uferbereichen mit Ver<strong>land</strong>ungs-<br />
und Flachwasserzonen,<br />
dadurch naturnähere<br />
Entwicklung in<br />
Teilbereichen<br />
Schaffung von Flachwasserzonen<br />
mit Unterwasser-<br />
und Schwimmblattvegetation<br />
sowie Verlan-<br />
dungszonen mit Röhrich-<br />
Art der Auswirkung (+ =<br />
positiv, - = negativ)<br />
teil jedoch naturferne Ufertenbereiche Dichte, standortgerechte<br />
Baumhecken<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Mensch<br />
Angelsportliche Nutzung Kleinflächig Verlust von<br />
nutzbaren Uferbereichen<br />
durch die Entwicklung von<br />
Schutzzonen<br />
-<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />
im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Entwicklung von schützenswerten Lebensräumen), zu<br />
erwarten. Da nur Teilbereiche zu Schutzzonen entwickelt werden sollen, ist nicht mit einer unzumutbaren<br />
Einschränkung des Angelsports zu rechnen.<br />
+
Ausgleichsfläche 11a (Naturnahe Entwicklung des Angelweihers südl. Ökosee), Größe: 5,8 ha<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />
Auswirkungen<br />
Boden/ Grundwasser Kein natürlicher Boden<br />
Oberflächengewässer Angelweiher Entwicklung von ungestör- +<br />
ten Uferbereichen mit Ver<strong>land</strong>ungs-<br />
und Flachwasserzonen,<br />
dadurch naturnähere<br />
Entwicklung in<br />
Teilbereichen<br />
Landschaftsbild Durch Gehölzstrukturen<br />
dicht eingegrünter Weiher<br />
am Siedlungsrand<br />
Klima / Lufthygiene Kaltluft- und Frischluftentstehungsfläche<br />
Pflanzen und Tiere Weiher mit teilweise bereits<br />
naturnahen Strukturen<br />
und Vorkommen von<br />
Libellen Zum Großteil<br />
jedoch naturferne Uferbereiche<br />
Dichte, standortgerechte<br />
Baumhecken<br />
I<br />
Schaffung von Flachwas- +<br />
serzonen mit Unterwasser-<br />
und Schwimmblattvegetation<br />
sowie Ver<strong>land</strong>ungszonen<br />
mit Röhrichten<br />
Art der Auswirkung (+ =<br />
positiv, - = negativ)<br />
Kultur- und Sachgüter Angelsportliche Nutzung Kleinflächig Verlust von<br />
nutzbaren Uferbereichen<br />
durch die Entwicklung von<br />
Schutzzonen<br />
-<br />
Mensch Angrenzende Siedlungsbereiche<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />
im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Entwicklung von schützenswerten Lebensräumen), zu<br />
erwarten. Da nur Teilbereiche zu Schutzzonen entwickelt werden sollen, ist nicht mit einer unzumutbaren<br />
Einschränkung des Angelsports zu rechnen.
Ausgleichsfläche 18 (Entwicklung naturnaher Auebereiche an der Prims südl. Diefflen, Sanierung aufgefüllter<br />
Auebereiche), Größe: 35,8 ha<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />
Auswirkungen<br />
Boden/ Grundwasser Brauner Auenboden/<br />
Braunerde künstlic<br />
he Aufschüttungen Teils<br />
hoch anstehendes<br />
Grundwasser<br />
J<br />
Verringerung der Bodenerosion<br />
Vermeidung von<br />
Stoffeinträgen (Düngern)<br />
in Boden und Wasser<br />
Beseitigung künstlicher<br />
Aufschüttungen und<br />
Entwicklung naturnaher<br />
Böden<br />
Oberflächengewässer Prims angrenzend Verringerung von Stoffein- +<br />
trägen in die<br />
Prims Wiederherstellung<br />
der natürlichen Überflutungsdynamik<br />
durch Sanierung<br />
aufgefüllter Bereiche<br />
Landschaftsbild Primsaue mit naturnahem<br />
Ufergehölzsaum, Ackerund<br />
Grün<strong>land</strong>nutzung<br />
Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsfläche<br />
Pflanzen und Tiere Relativ arten- und strukturarmeAckerflächen<br />
Magere Wiesen<br />
Kultur- und Sachgüter <strong>land</strong>wirtschaftliche<br />
Nutzung<br />
Bereicherung des Land- +<br />
schaftsbildes durch Strukturanreicherung<br />
Entwicklung ungenutzter +<br />
Randstreifen Langfristig<br />
Umwandlung von Acker in<br />
Grün<strong>land</strong><br />
Kleinflächig Verlust von<br />
Acker<strong>land</strong><br />
Art der Auswirkung (+ =<br />
positiv, - = negativ)<br />
Mensch<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />
im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Extensivierung der Nutzung) sowie den Schutz von<br />
Grund- und Oberflächenwasser, zu erwarten.<br />
+<br />
-
Ausgleichsfläche 25 (Pflege, Ergänzung und Neuanlage von Streuobstwiesen), Größe: 29,9 ha<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />
Auswirkungen<br />
Boden/ Grundwasser Parabraunerde/ Pseudogley-Parabraunerde<br />
Oberflächengewässer<br />
Landschaftsbild Offen<strong>land</strong>schaft mit überwiegenderGrün<strong>land</strong>nutzung<br />
und kleinflächigen<br />
Streuobstbeständen<br />
Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsfläche<br />
Pflanzen und Tiere Intensive und extensive<br />
Weiden, Streuobstwiesen<br />
Kultur- und Sachgüter Landwirtschaftliche<br />
Nutzung<br />
K<br />
Bereicherung des Land- +<br />
schaftsbildes durch die<br />
Neuanlage und die Pflege<br />
von Streuobstwiesen / Erhalt<br />
der Kultur<strong>land</strong>schaft<br />
Entwicklung und Ergän-<br />
zung von Streuobstwiesen<br />
als wertvolle Lebensräume<br />
Erhöhter Pflegeaufwand<br />
durch die Anpflanzung von<br />
Streuobst<br />
Art der Auswirkung (+ =<br />
positiv, - = negativ)<br />
Mensch<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />
im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Entwicklung von schützenswerten Lebensräumen)<br />
sowie das Landschaftsbild, zu erwarten. Der erhöhte Pflegeaufwand und die extensivere Nutzung könnte<br />
durch Ausgleichszahlungen (im Rahmen der Eingriffsregelung auf Bebauungsplanebene) ausgeglichen<br />
werden.<br />
+
Ausgleichsfläche 27 (Pflege, Ergänzung und Neuanlage von Streuobstwiesen), Größe: 5 ha<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />
Auswirkungen<br />
Boden/ Grundwasser Parabraunerde/ Pseudogley-Parabraunerde<br />
Oberflächengewässer<br />
Landschaftsbild Offen<strong>land</strong>schaft mit überwiegenderGrün<strong>land</strong>nutzung<br />
und kleinflächigen<br />
Streuobstbeständen<br />
L<br />
Bereicherung des Land- +<br />
schaftsbildes durch die<br />
Neuanlage und die Pflege<br />
von Streuobstwiesen / Erhalt<br />
der Kultur<strong>land</strong>schaft<br />
Art der Auswirkung (+ =<br />
positiv, - = negativ)<br />
Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsfläche<br />
Pflanzen und Tiere Magere Wiesen, Entwicklung und Ergän- +<br />
Streuobstwiesen zung von Streuobstwiesen<br />
als wertvolle Lebensräume<br />
Kultur- und Sachgüter Landwirtschaftliche Erhöhter Pflegeaufwand<br />
Mensch<br />
Nutzung<br />
durch die Anpflanzung von<br />
Streuobst<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />
im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Entwicklung von schützenswerten Lebensräumen)<br />
sowie das Landschaftsbild, zu erwarten. Der erhöhte Pflegeaufwand und die extensivere Nutzung könnten<br />
durch Ausgleichszahlungen (im Rahmen der Eingriffsregelung auf Bebauungsplanebene) ausgeglichen werden.
Ausgleichsfläche 29 (Anlage von Brachestreifen und Ackerrandstreifen nördlich Ökosee), Größe: 18,5 ha<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />
Auswirkungen<br />
M<br />
Art der Auswirkung (+ =<br />
positiv, - = negativ)<br />
Boden/ Grundwasser<br />
Oberflächengewässer<br />
Brauner Auenboden Kleinflächig Extensivierung<br />
der Bodennutzung<br />
+<br />
Landschaftsbild Offen<strong>land</strong> mit Acker- und Bereicherung des Land- +<br />
Wiesenflächen in Siedschaftsbildes durch Schaf-<br />
Klima / Lufthygiene<br />
lungsnähe, im Bereich des fung von Saumstrukturen<br />
Ökosees<br />
Kaltluftentstehungsfläche<br />
Pflanzen und Tiere Relativ arten- und struk- Schaffung von Saumstruk- +<br />
turarme Ackerfläche; turen als wertvoller Le-<br />
Grün<strong>land</strong> teils intensiv, bensraum für Pflanzen<br />
teils extensiv genutzt; und Tiere, insbesondere<br />
Vorkommen Wiesenbrüter als Versteckmöglichkeiten<br />
(Wiesenpieper)<br />
für Wiesenbrüter<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Mensch<br />
Landwirtschaftliche<br />
Nutzung<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />
im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Wiesenbrüterschutz) sowie das Landschaftsbild, zu<br />
erwarten.
Ausgleichsfläche 30 (Anlage von Feldgehölzhecken und Ackerrandstreifen bzw. Entwicklung Sandrasen auf<br />
Ackerflächen im Kondeler Bachtal), Größe: 19,4 ha<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />
Auswirkungen<br />
Boden/ Grundwasser Braunerde Kleinflächig Extensivierung<br />
der Bodennutzung<br />
Oberflächengewässer Kondeler Bach angrenzend<br />
Landschaftsbild Ackerflächen am<br />
Waldrand<br />
Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsfläche<br />
Pflanzen und Tiere Relativ artenarme Ackerflächen<br />
Kultur- und Sachgüter Landwirtschaftliche<br />
Nutzung<br />
N<br />
Verringerung von Stoffeinträgen<br />
(Düngern) durch<br />
Bodenerosion<br />
Bereicherung des Landschaftsbildes<br />
durch die<br />
Neuanlage von Feldgehölzen<br />
und Säumen<br />
Entwicklung von ackerwildkrautreichen<br />
Säumen<br />
auf potenziellem Standort<br />
seltener Ackerwildkräuter<br />
(Sandäcker)<br />
Erhöhter Pflegeaufwand<br />
beim Ernten<br />
Art der Auswirkung (+ =<br />
positiv, - = negativ)<br />
Mensch<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />
im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Entwicklung von schützenswerten Lebensräumen)<br />
sowie das Landschaftsbild, zu erwarten. Darüber hinaus wird der Kondeler Bach vor Stoffeinträgen geschützt.<br />
Der erhöhte Pflegeaufwand und die extensivere Nutzung könnten durch Ausgleichszahlungen (im<br />
Rahmen der Eingriffsregelung auf Bebauungsplanebene) ausgeglichen werden.<br />
+<br />
+<br />
+<br />
+<br />
-
Ausgleichsfläche 36 (Erhalt und Ergänzung der Straßen begleitenden Gehölze entlang der Autobahn A8),<br />
Größe: 1,5 ha<br />
Schutzgut Bestand Zu erwartende Art der Auswirkung (+ =<br />
Auswirkungen<br />
positiv, - = negativ)<br />
Boden/ Grundwasser Auenboden (Vega) Kleinflächig Exten- +<br />
sivierungnutzung<br />
der Boden-<br />
Oberflächengewässer Saar in Nachbarschaft -<br />
Landschaftsbild Brache/Ruderalflur zwi- Bereicherung des Land- +<br />
schen Wald und Autobahn schaftsbildes durch die<br />
Klima / Lufthygiene<br />
Neuanlage von Gehölzen<br />
Kaltluftentstehungsfläche -<br />
Pflanzen und Tiere Ruderalflur Entwicklung von dichten +<br />
Gehölzen<br />
Kultur- und Sachgüter - -<br />
Mensch - -<br />
Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />
im Hinblick auf den Immissionsschutz (Entwicklung von dichten Gehölzen entlang der Autobahn)<br />
sowie das Landschaftsbild, zu erwarten.<br />
O
Anhang 3: Altlasten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
AZ Betrieb Straße / Gemarkung<br />
DIL_1854 Quarzit-Edelputzverarbeitung Franz-Meguin-Straße 6a<br />
DIL_1855 Großhandel Tankstellen Dieselstraße 3<br />
DIL_1856 Kfz - Werkstatt Johannesstraße 44<br />
DIL_1857 Großschreinerei Feldstraße 32-34<br />
DIL_1858 Heizöl- / Baustoffhandel Nalbacher Straße 176<br />
DIL_1860 Taxi / Tankstelle Gathmannstraße 10<br />
DIL_1861 Tankstelle / Mineralölhandel Merziger Straße 268<br />
DIL_1862 Tankstelle Merziger Straße 280 (HELA)<br />
DIL_1863 Chem. Reinigung Daimlerstraße 8<br />
DIL_1864 Chem. Reinigung Wilhelmstraße 4<br />
DIL_1865 Dachdeckerei / Bitumenverarbeitung Merziger Straße 78<br />
DIL_1866 Tiefbauarbeiten / Baustoffhandel Brunnenstraße 9-(11 ?)<br />
DIL_1867 Tiefbauarbeiten / Baustoffhandel Werthstraße 14<br />
DIL_1868 Schreinerei / Tischlerei Werderstraße 25<br />
DIL_1869 Heizöl- / Baustoffhandel Friedrich-Ebert-Straße 40<br />
DIL_1870 Schlacht- u. Viehhof Am Schlachthof<br />
DIL_1871 Kanonenrohr- / Geschossfabrik Uferstraße<br />
DIL_1872 Druckerei Berliner Straße 5<br />
DIL_1873 Autoverkauf / - reparatur Werderstraße 29<br />
DIL_1874 Heizöl- / Baustoffhandel Dieselstraße 36 - 38<br />
DIL_1875 Heizöl- / Baustoffhandel Bruchweg 14<br />
DIL_1876 Maschinen- / Apparatebau Feldstraße 30<br />
DIL_1877 Baustoffhandel Gutenbergstraße 21<br />
DIL_1878 Maschinenreparaturwerkstatt Siemensstraße 1<br />
DIL_1879 Baustoffhandel Dillinger Straße 29<br />
DIL_1880 Großschreinerei Dillinger Straße 4<br />
DIL_1881 Schreinerei / Tischlerei Werthstraße 19<br />
DIL_1882 Chem. Reinigung Hüttenwerkstraße 1<br />
DIL_1883 Öllager / Ölumschlag Pachtener Str. / Berckheimstraße<br />
DIL_1884 Baumspedition Nachtsheimstraße 1 + 2 / Bahnhofstr.<br />
DIL_1885 DB Lokomotivenwerkstatt Bahnhof<br />
DIL_1886 Großschreinerei Nalbacher Straße 139<br />
DIL_1887 Schrottplatz Pachtener Straße / Berckheimstr.<br />
DIL_2505 Kiesabbau Konrad-Adenauer-Allee<br />
DIL_2505 Kiesabbau Konrad-Adenauer-Allee<br />
DIL_2505 Kiesabbau Konrad-Adenauer-Allee<br />
Wallerfanger Str. / Konrad-Adenauer-<br />
DIL_2505 Kiesabbau<br />
Allee<br />
DIL_2505 Kiesabbau Geranienstr.<br />
DIL_2506 Primsaue Wallerfanger Str.<br />
DIL_2507 Kiesgrube Robert-Koch-Str.<br />
DIL_2508 Kiesgrube / Schützenhof Merziger Str.<br />
DIL_2508 Kiesabbau Daimlerstr.<br />
DIL_2509 Kiesabbau Am Roten Sand Weg<br />
DIL_2510 Kiesgrube verlängerte Beckinger Straße<br />
DIL_2510 Schützengraben verlängerte Beckinger Straße<br />
DIL_2511 Augrät verlängerter Pfaffenweg<br />
DIL_2512 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />
DIL_2512 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />
DIL_2512 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />
DIL_2513 Ackerfläche / Anschüttung Bruchweg 14<br />
DIL_2514 Anschüttung In der Lach<br />
DIL_2515 Ackerfläche / Auenwald / Dieselstraße / Siemensstr.<br />
O
DIL_2517<br />
Aufschüttung<br />
Hangschüttung westl. Sportplatz Babelsberg<br />
DIL_2518 Augrät verlängerter Pfaffenweg<br />
DIL_2519 Auenwiese Bruchweg<br />
DIL_2519 Bahn-Gelände Bruchweg<br />
DIL_2519 Auenwiese Auf die Ziegelhütte<br />
DIL_2519 Auenwiese Heßbergweg<br />
DIL_2521 Mühlengräben An der Papiermühle<br />
DIL_4480 Kfz / Tankstelle Primsstraße 35<br />
DIL_4481 Blechfabrik/Verzinkerei Neustraße 43 a<br />
DIL_4482 DB Tankstelle Werder Straße 2<br />
DIL_4483 Lager Tiefbaubetrieb Fährweg<br />
DIL_4484 Kohlelager Bahnhofstraße 4 u. 6<br />
DIL_4485 Lager Hoch-/Tiefbaubetrieb Römerstraße 15<br />
DIL_4486 Kfz / Tankstelle Merziger Straße 85<br />
DIL_4487 Kfz / Tankstelle Industriestraße 13 a<br />
DIL_4488 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Industriestraße 25<br />
DIL_4489 Betonwerk Lindenstraße / An der Papiermühle<br />
DIL_4490 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Am Römerkastell 50<br />
DIL_4491 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Brückenstraße, Ecke Blumenstraße<br />
DIL_4492 Kohlelager Schubertstraße 7 / Schulstr.<br />
DIL_4493 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Merziger Straße 72 - 76<br />
DIL_4494 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Ecke Werderstraße/Am Haienbach<br />
DIL_4495 Druckerei Heiligenbergstraße 28<br />
DIL_4496 Kfz - Werkstatt Bismarckstraße 4<br />
DIL_4497 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Merziger Straße 165<br />
DIL_4498 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Dieffler Straße 15<br />
DIL_4499 Chem. Reinigung / Färberei Paulinenstraße 5<br />
DIL_4500 Chem. Reinigung Paulinenstraße 8<br />
DIL_4501 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Saarlouiser Straße 12<br />
DIL_4502 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Saarlouiser Straße 14 a<br />
DIL_4503 Chem. Reinigung Saarlouiser Straße 2<br />
DIL_4504 Chem. Reinigung Hüttenwerkstraße 23<br />
DIL_4505 Chem. Reinigung Hüttenwerkstraße 13<br />
DIL_4506 Kfz - Werkstatt / Eigentankstelle Hinterstraße 13<br />
DIL_4507 Säckefabrik Merziger Straße 117 - 119<br />
DIL_4508 Chem. Reinigung Mozartstraße 7 - 11<br />
DIL_4509 Kohle-/ Öllager Jakobstraße 5<br />
DIL_6743 Kiesabbau Fischerstraße<br />
DIL_6743 Kiesabbau Fischerstraße<br />
DIL_7034 Kiesabbau westl. Segelflugplatz<br />
DIL_7035 Acker / Wiesenflächen Brückenstraße<br />
DIL_7036 Weide östl. Marie Curie Str.<br />
DIL_7037 Kiesabbau nördl. Berliner Str.<br />
DIL_7038 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />
DIL_7039 Kiesabbau Segelflugplatz<br />
DIL_7040 Schlackehalde B51<br />
DIL_7040 Kohleschlammabsetzbecken Wiesemslach<br />
DIL_7040 Kohleschlammabsetzbecken Im Großkies<br />
DIL_7041 Primsobergraben südl. Dieffler Str.<br />
DIL_7041 Primsobergraben südl. Dieffler Str.<br />
DIL_7042 Ackergrundstücke östl. "Augrät"<br />
DIL_7043 Kiesschlammabsetzweiher Auf dem alten Fahr<br />
DIL_7044 Schlackehalde<br />
Entwässerungsgräben /<br />
"Am Sauberg"<br />
DIL_7045 Panzergraben "Borrlach"<br />
P
DIL_7046 Tongrube Litermontstraße<br />
DIL_18962 Werkstatt / Apparatebau Werkstraße<br />
DIL_18963 DB Güterabfertigung Berckheimstraße<br />
DIL_18964 Bunkeranlagen<br />
DIL_19435 Kompostieranlage <strong>Dillingen</strong><br />
DIL_20527 Flugzeugabsturz WK II Gänswies<br />
DIL_20584 ehem. DH Kokerei Dillinger Hütte<br />
DIL_20754 Kiesgruben Auf der Insel<br />
DIL_20755 Wiesenflächen verlängerter Bruchweg<br />
DIL_20756 Kiesabbau südl. L143<br />
DIL_20757 THW / DB Lagerplatz nördl. Römerbrücke<br />
DIL_20758 Kiesabbau verlängerte Beckinger Str.<br />
DIL_20759 Acker / Wiesenflächen südl. L143 / Primsbrücke<br />
DIL_20759 Acker / Wiesenflächen südl. L143 / östl. Anglerweiher<br />
DIL_20760 Acker / Wiesenflächen südl. E-Werk<br />
DIL_20761 Gewerbeflächen Industriestraße 5 - 7<br />
DIL_20856 Klärteiche<br />
DIL_20924 DB Lagerplatz / Schrottplatz Neustraße<br />
Q