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themenbereich land - Stadt Dillingen

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BEGRÜNDUNG<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />

Entwurf zum Flächennutzungsplan<br />

Stand:<br />

� Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

� Beteiligung der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

� Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB


Begründung zum Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />

Bearbeitet im Auftrag der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />

Verfahrensbetreuung:<br />

ARGUS CONCEPT GmbH<br />

Am Homburg 3<br />

66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 38916-60<br />

Fax: 0681 / 38916-70<br />

E-Mail: info@argusconcept.com<br />

Internet: www.argusconcept.com<br />

Projektleitung:<br />

Dipl. – Geogr. Thomas Eisenhut<br />

Projektbearbeitung:<br />

Dipl. – Ing. Patrik Henschel<br />

Dipl.-Geogr. Anja Groß<br />

Stand:<br />

Entwurf 31.05.2012


INHALT<br />

EINFUHRUNG IN DIE<br />

FLACHENNUTZUNGSPLANUNG 1<br />

Vorbemerkungen 1<br />

Aufgaben, Ziele und Allgemeine<br />

Grundlagen der Flächennutzungsplanung 1<br />

Gründe für die Fortschreibung / Neuaufstellung<br />

des Flächennutzungsplanes 2<br />

Aufbau der Begründung 5<br />

Gesetzliche Grundlagen 5<br />

Verfahrensvermerke 5<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG 6<br />

Lage im Raum / Größe des <strong>Stadt</strong>gebietes 6<br />

Vorgaben der Raumordnung und<br />

Landesplanung 7<br />

Ökologische Grundlagen der Planung 15<br />

Soziodemographische Daten 16<br />

Wirtschaftsstrukturelle Daten 23<br />

Siedlungsgeschichte 25<br />

BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE 27<br />

Methodik 27<br />

Bestands- und Konfliktanalyse 30<br />

THEMENBEREICH WOHNEN 36<br />

THEMENBEREICH WIRTSCHAFT 43<br />

THEMENBEREICH<br />

OFFENTLICHE EINRICHTUNGEN 51<br />

THEMENBEREICH<br />

SPORT/FREIZEIT UND ERHOLUNG 58


THEMENBEREICH VERKEHR 66<br />

THEMENBEREICH<br />

TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG 71<br />

THEMENBEREICH IMMISSIONSSCHUTZ 77<br />

THEMENBEREICH<br />

AUFSCHÜTTUNGEN, ABGRABUNGEN,<br />

GEWINNUNG VON BODENSCHÄTZEN 78<br />

THEMENBEREICH LAND-<br />

UND FORSTWIRTSCHAFT 80<br />

THEMENBEREICH NATURSCHUTZ<br />

UND LANDSCHAFTSPFLEGE 82<br />

KENNZEICHNUNGEN UND<br />

NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN 83<br />

FLACHENBILANZ 87<br />

UMWELTBERICHT 88<br />

ABWÄGUNG/AUSWIRKUNGEN 108


VORBEMERKUNGEN<br />

BESCHLUSS ZUR FORTSCHREIBUNG/<br />

NEUAUFSTELLUNG DES FNP<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar hat am<br />

22.11.2006 den Beschluss zur Fortschreibung /<br />

Neuaufstellung des seit dem 15.03.1978 rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplanes (FNP) gefasst.<br />

Mit den Planungsarbeiten wurde die ARGUSconcept<br />

GmbH, Am Homburg 3, 66123 Saarbrücken beauftragt.<br />

AUFGABEN, ZIELE UND<br />

ALLGEMEINE GRUNDLAGEN<br />

DER FLÄCHENNUTZUNGS-<br />

PLANUNG<br />

AUFGABEN UND ZIELE DER<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />

Der Flächennutzungsplan gilt als der vorbereitende<br />

Teil der Bauleitplanung, der flächenhaft künftige bauliche<br />

oder sonstige Nutzungen des Planungsgebietes<br />

festlegt bzw. ausweist. Damit verbunden sind die<br />

grundlegenden planerischen Absichten und Vorstellungen<br />

der <strong>Stadt</strong> für die Nutzung des gesamten <strong>Stadt</strong>gebietes.<br />

Gegenstand des Flächennutzungsplanes<br />

sind die bebauten und bebaubaren Flächen sowie<br />

die von jeglicher Nutzung freizuhaltenden Flächen im<br />

Außenbereich.<br />

ENTWICKLUNG EINES STÄDTEBAULICHEN<br />

LEITBILDES<br />

Das planerische Instrumentarium des Flächennutzungsplanes<br />

bietet der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> die Möglichkeit,<br />

räumliche Leitvorstellungen auszuarbeiten und<br />

diese der Öffentlichkeit zu vermitteln. Die entwickelten<br />

städtebaulichen Leitbilder für die sozialen, wirtschaftlichen,<br />

kulturellen und ökologischen Bereiche<br />

stellen den besonderen Charakter der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

heraus und zeigen Chancen und Potenziale der städtebaulichen<br />

Entwicklung. Basierend auf dieser Grundlage<br />

werden zukunftsfähige und umsetzbare Konzepte<br />

für die nächsten Jahre erarbeitet.<br />

1<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />

RECHTLICHE WIRKUNGEN DER PLANUNG<br />

Der Flächennutzungsplan entfaltet nur gegenüber der<br />

<strong>Stadt</strong>, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher<br />

Belange unmittelbare rechtliche Konsequenzen.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar stellt der Flächennutzungsplan<br />

eine rahmensetzende Selbstbindung dar.<br />

Dies bedeutet, dass die <strong>Stadt</strong> ihre Bebauungspläne<br />

aus den im FNP dargestellten Planungsvorstellungen<br />

zu entwickeln hat.<br />

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange,<br />

die nach § 4 BauGB in die Planaufstellung einbezogen<br />

werden, haben ihre fachbezogenen Planungen<br />

dem FNP anzupassen, sofern sie den Darstellungen<br />

nicht widersprochen haben.<br />

Unmittelbare Rechtswirkungen gegenüber dem Bürger<br />

entfaltet der Flächennutzungsplan als vorbereitender<br />

Bauleitplan nicht. Aus den einzelnen Darstellungen<br />

können weder Rechts- noch Entschädigungsansprüche<br />

abgeleitet werden.<br />

RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH<br />

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte<br />

Gemarkungsgebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />

ZEITLICHER PLANUNGSHORIZONT<br />

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der bis zum<br />

31.12.2006 gültigen Fassung enthielt bezüglich der<br />

Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan die Vorgabe,<br />

dass dieser „spätestens 15 Jahre nach seiner<br />

erstmaligen oder erneuten Aufstellung überprüft und,<br />

soweit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 erforderlich, geändert,<br />

ergänzt oder neu aufgestellt werden“ soll.<br />

Auch wenn diese Vorgabe inzwischen wieder aufgehoben<br />

worden ist, ist nach dem Ablauf von 15 Jahren<br />

davon auszugehen, dass aufgrund geänderter Rahmenbedingungen<br />

in der <strong>Stadt</strong>, aber auch in der Region<br />

und darüber hinaus und aufgrund neuer gesetzlicher<br />

Vorgaben eine komplette Überarbeitung des<br />

Flächennutzungsplanes erforderlich werden wird.<br />

Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans <strong>Dillingen</strong><br />

/ Saar wird in Anpassung an die Vorgaben<br />

des LEP Siedlung somit das Jahr 2023 als Planungshorizont<br />

angenommen.


BESTANDTEILE DES<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

Der Flächennutzungsplan besteht zum einen aus dem<br />

eigentlichen Planwerk, der das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

abdeckt. Dabei wird die beabsichtigte Art der Bodennutzung<br />

flächenmäßig entsprechend der Planzeichenverordnung<br />

dargestellt. Weiterhin ist dem<br />

Flächennutzungsplan eine Begründung beizufügen.<br />

Die an die Planunterlage eines Flächennutzungsplanes<br />

zu stellenden Anforderungen sind in § 1 Planzeichenverordnung<br />

generell für die Bauleitplanung geregelt.<br />

Als geeignete Planunterlagen werden die von<br />

den staatlichen Vermessungsämtern herausgegebenen<br />

amtlichen Karten verwendet. Da im Flächennutzungsplan<br />

nur die Grundzüge der Planung in einer<br />

generalisierten Form dargestellt werden sollen, ist die<br />

Darstellung im Flächennutzungsplan auch nicht parzellenscharf.<br />

Aus diesem Grund ist ein Maßstab von<br />

1:10.000 ausreichend.<br />

Die Begründung ist für die Genehmigung des<br />

Flächennutzungsplanes zwingend erforderlich. Das<br />

BauGB macht aber zum Inhalt und Umfang der Begründung<br />

keine zwingenden Vorgaben. Zweck der<br />

Begründung ist es, vor dem Hintergrund der Beschreibung<br />

der Bestandssituation die Ausweisungen und<br />

Darstellungen des FNP zu erläutern und den Abwägungsprozess<br />

zu dokumentieren. Genauere Angaben<br />

zum Aufbau der Begründung erfolgen an anderer<br />

Stelle in diesem Kapitel.<br />

2<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />

GRÜNDE FUR DIE<br />

FORT SCHREIBUNG /<br />

NEUAUF STELLUNG DES<br />

Z. ZT. RECHTS WIRKSAMEN<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ÜBERALTERTER PLANUNGSSTAND DES<br />

ALTEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

Wie erwähnt, wurde der ”alte” Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im Frühjahr 1978 rechtswirksam.<br />

Der erfahrungsgemäß für die zeitliche Geltungsdauer<br />

eines Flächennutzungsplanes zugrunde<br />

gelegte Zeithorizont von 10 - 15 Jahren ist damit<br />

deutlich überschritten. Die Situation in vielen planungsrelevanten<br />

Bereichen, wie die Siedlungsflächenentwicklung,<br />

Ökologie etc. hat sich somit verändert.<br />

GEÄNDERTE GESETZLICHE GRUNDLAGEN<br />

Seit der Rechtswirksamkeit des ”alten” Flächennutz -<br />

ungsplans wurden die im Zusammenhang mit der<br />

Bauleitplanung zu sehenden gesetzlichen Grundla -<br />

gen des Bau- und Umweltrechts mehrfach geändert.<br />

So wurden 1987 das Bundesbaugesetz von 1960<br />

(Novellierungen 1976 und 1979) sowie das<br />

Städtebauförderungsgesetz von 1971 (Novellierung<br />

1984) zum Baugesetzbuch zusammengefasst.<br />

Weitere Änderungen ergaben sich 1990 nach der<br />

Wende mit der Einführung des Wohnungsbauer -<br />

leichterungsgesetzes, das 1993 als Investitionser -<br />

leichterungs- und Wohnbau<strong>land</strong>gesetz noch einmal<br />

novelliert wurde. Hinzu kommt die Einführung des<br />

Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) aus dem Jahr 2001. Zusätzlich erfuhr u.a. auch<br />

das Bundesnaturschutzgesetz erhebliche Modifi -<br />

kationen. Mit den Änderungen des Baugesetzbuches<br />

und der Naturschutzgesetzgebung sollten insgesamt<br />

gesehen besonders ökologische Belange in der<br />

Bauleitplanung gestärkt werden, aber auch Investi -<br />

tionen und die Bereitstellung von Bau<strong>land</strong> sollten vereinfacht<br />

und beschleunigt werden.<br />

1998 wurden die o.g. Gesetze im neuen<br />

Baugesetzbuch 98 zusammengefasst und vereinheitlicht.<br />

Das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie,<br />

der IVU-Richtlinien und weiterer EG-<br />

Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27. Juli 2001 hat-


te massive Auswirkungen auf das Baugesetzbuch, da<br />

der Kreis der UVP-pflichtigen Bebauungspläne erheblich<br />

erweitert und die UVP voll in das Verfahren der<br />

Bebauungsplanung integriert wurde.<br />

Im Juni 2004 trat schließlich das Gesetz zur Anpas -<br />

sung des Baugesetzbuches an die EU-Richtlinien<br />

(Europarechtsanpassungsgesetz Bau, EAG Bau) in<br />

Kraft. Dies setzt als Artikelgesetz die Vorgaben der<br />

Plan-UP-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswir -<br />

kungen bestimmter Pläne und Programme in nationales<br />

Recht um.<br />

GEÄNDERTE VORGABEN VON<br />

RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG<br />

Gem. § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne und damit<br />

auch Flächennutzungspläne den Zielen der Raumord -<br />

nung und Landesplanung anzupassen. Die beiden bedeutendsten<br />

<strong>land</strong>esplanerischen Elemente sind dabei:<br />

• der Landesentwicklungsplan (LEP) Teilabschnitt<br />

„Siedlung“ vom 04. Juli 2006;<br />

• der Landesentwicklungsplan (LEP) Teilabschnitt<br />

„Umwelt“ vom 13.07.2004.<br />

LEP SIEDLUNG<br />

Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />

hat die Aufgabe, die Flächenansprüche an den<br />

Raum und die räumliche Verteilung der einzelnen<br />

siedlungsrelevanten Raumnutzungen unter Abwägung<br />

überörtlicher, raumrelevanter Gesichtspunkte<br />

und unter Berücksichtgung der o.g. Rahmenbedingungen<br />

zu koordinieren und Vorsorge für einzelne<br />

Raumnutzungen und -funktionen zu treffen. Hierfür<br />

werden textliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung<br />

für das gesamte Landesgebiet festgelegt, die<br />

die Siedlungsentwicklung unmittelbar oder mittelbar<br />

zum Planungsgegenstand haben oder diese berüh -<br />

ren.<br />

Der LEP Siedlung, definiert in Kapitel 2 die siedlungsstrukturellen<br />

Ziele der Raumordnung mithilfe folgender<br />

für die Flächennutzungsplanung relevanten Festlegungen:<br />

• die Festlegung der zentralen Orte unterschiedlicher<br />

Stufe und ihren jeweiligen Verflechtungs -<br />

bereichen,<br />

• die Festlegung von raumordnerischen Siedlungs -<br />

3<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />

achsen,<br />

• die Festlegung von Raumkategorien,<br />

• die Festlegung von Zielen für die Wohnsiedlungs -<br />

tätigkeit<br />

• die Festlegung von Zielen und Grundsätzen für die<br />

Ansiedlung von großflächigen Einzelhandels -<br />

betrieben<br />

Die Umsetzung der raumordnerischern Leitvorstellungen<br />

erfolgt unter Einhaltung der folgenden übergeordneten<br />

Prinzipien:<br />

• Prinzip der Gleichwertigkeit,<br />

• Prinzip der Nachhaltigkeit,<br />

• Prinzip der dezentralen Konzentration,<br />

• Prinzip der kompakten Siedlungsstruktur der kurzen<br />

Wege,<br />

• Anpassung an die Erfordernisse des demografischen<br />

Wandels.<br />

Einen detaillierten Überblick über die konkreten <strong>land</strong>esplanerischen<br />

Zielvorstellungen des LEP Siedlung<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> bietet das nachfolgende Kapitel.<br />

LEP UMWELT<br />

Der Landesentwicklungsplan Umwelt hat die Aufgabe,<br />

die Flächenansprüche an den Raum und die räumliche<br />

Verteilung der einzelnen Nutzungen unter<br />

Abwägung überörtlicher Gesichtspunkte im Sinne einer<br />

nachhaltigen Raumentwicklung zu koordinieren<br />

und zu sichern. Der Plan legt dabei die Ziele der<br />

Raumordnung fest, die die Naturgüter unmittelbar<br />

oder mittelbar zum Planungsgegenstand haben, sie<br />

wesentlich berühren oder sie als Grundlage für umweltverbessernde<br />

Planungen haben. Darüber hinaus<br />

legt er Ziele fest, die die Perspektiven für die räumliche<br />

Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich<br />

der Rohstoffwirtschaft, der Windenergienutzung<br />

sowie des kulturellen Erbes und des Tourismus<br />

sowie der Verkehrsinfrastruktur aufzeigen und sichern.<br />

Im Einzelnen werden folgende Ziele verfolgt:<br />

• für den angestrebten Schutz der freien Landschaft<br />

und der Naturgüter: Festlegung von Vorrang -<br />

gebietem für Naturschutz, Freiraumschutz,<br />

Grundwasserschutz und Hochwasserschutz<br />

• für die angestrebte räumliche Verteilung von<br />

Flächennutzungen: Festlegung von Vorrang -<br />

gebieten für Gewerbe, Industrie und Dienstleistun -<br />

gen, Forschung und Entwicklung und<br />

Landwirtschaft. Vorranggebiete für Windenergie


wurden mit Änderung des LEP Umwelt durch<br />

Veröffentlichung im Amtsblatt des Saar<strong>land</strong>es am<br />

20.10.2011 gestrichen.<br />

• für die angestrebte räumliche Verteilung der punktuellen<br />

Infrastruktur: Festlegung von Standortbe -<br />

reichen für Rohstoffwirtschaft, kulturelles Erbe,<br />

Tourismus, besondere Entwicklungen, Binnen -<br />

schiff fahrt und Luftverkehr<br />

• für die angestrebte räumliche Verteilung der<br />

Verkehrsinfrastruktur: Sicherung der raumordnerisch<br />

relevanten Netzstrukturen für Straße, Schiene<br />

und Wasserstraße und ihrer Trassenbereiche.<br />

An diese räumlichen Leitvorstellungen und Zielsetzungen<br />

ist der Flächennutzungsplan anzupassen.<br />

Einen detaillierten Überblick über die konkreten <strong>land</strong>esplanerischen<br />

Zielvorstellungen für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

bietet das Kapitel “Vorgaben der Raumordnung<br />

und Landesplanung“.<br />

GEÄNDERTE PLANUNGSABSICHTEN DER<br />

STADT, NEUE PLANUNGEN<br />

Die Kommunen haben gem. § 1 Abs. 3 Bauleitpläne<br />

aufzustellen, sobald und so weit es für die städte -<br />

bauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.<br />

Aufgrund der Entwicklung in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar in den beiden letzten Jahrzehnten besteht<br />

insbesondere in folgenden Bereichen Handlungsbedarf:<br />

1. Stärkung der Funktion der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

als attraktive Wohnstadt im westlichen Saar<strong>land</strong>.<br />

Der Bedarf an Wohnbauflächen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

ergibt sich insbesondere aus den in<br />

den letzten Jahren entstandenen Gewerbegebieten<br />

(z.B. B-Plan “Industriepark Staustufe”, B-Plan<br />

“Gewerbepark Dornheck“, B-Plan “Gewerbepark<br />

Rundwies“) sowie größeren Gewerbeansiedlungen<br />

innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes (z.B. Fa. „Nemak“,<br />

Dillinger Hütte) und in den angenzenden<br />

Kommunen (z.B. „Industrial-Supplier-Park“ in<br />

Saarwellingen, „Ford“-Werke in Saarlouis). Die<br />

städtebaulich angestrebte Funktionsmischung insbesondere<br />

im Sinne einer Zuordnung von Wohnen<br />

und Arbeiten setzt kurze Wege bzw. die<br />

schnelle Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes voraus.<br />

4<br />

Außerdem weist die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ein hohes<br />

Einpendlersaldo (Arbeitspendler) auf, das<br />

ebenfalls einen gewissen Bedarf an weiteren<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />

Wohnbau flächen begründet, um die Attraktivität<br />

der <strong>Stadt</strong> als Wohnstandort weiter zu erhöhen.<br />

Darüber hinaus existiert ein Bedarf an Wohnbau -<br />

flächen, der durch die Eigenentwicklung der <strong>Stadt</strong><br />

entsteht. Auch hierfür stehen im z.Zt. rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplan, dessen Zieljahr und<br />

damit dessen Zielprojektionen überholt sind, für<br />

die nächsten 15 Jahre nicht mehr ausreichend<br />

Flächen zur Verfügung (vgl. auch Bedarfsbegründung<br />

im Kapitel ”Themenbereich Wohnen”).<br />

Hierzu sollen bedarfsgerecht neue Wohnbau -<br />

flächen ausgewiesen werden und innerhalb existierender<br />

Wohngebiete bestehende Konflikte bewältigt<br />

werden.<br />

2. Sicherung der Bedeutung der <strong>Stadt</strong> Dillin -<br />

gen/Saar als einer der führenden Gewerbe- und<br />

Industriestandorte im Saar<strong>land</strong>. Weiterhin soll der<br />

Flächennutzungsplan zur Belebung und Stärkung<br />

der Ortszentren beitragen (vgl. auch Kapitel ”Themenbereich<br />

Wirtschaft”).<br />

3. Planung unter ökologischen Aspekten zur Gewährleistung<br />

einer ökologisch bewussten <strong>Stadt</strong>entwicklung:<br />

Zentrales Ziel der Fortschreibung bzw.<br />

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist neben der Bereitstellung<br />

von Wohnbau- und Gewerbeflächen, auch die<br />

Entwicklung eines Grün- und Freiraumsystems, das<br />

sowohl ökologischen als auch gestalterischen Forderungen<br />

in besonderem Maße Rechnung trägt.<br />

Im Vordergrund muss dabei die Vernetzung einzelner<br />

bereits bestehender bzw. geplanter Freiraumsysteme<br />

und Freizeiteinrichtungen stehen.<br />

Die Darstellung geeigneter Maßnahmen und<br />

Flächen erfolgt in enger Abstimmung mit dem bereits<br />

erwähnten Landschaftsplan.


AUFBAU DER<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Die Begründung zum Flächennutzungsplan beschreibt<br />

und erläutert die Ziele, Zwecke und wesentliche<br />

Auswirkungen des Flächennutzungsplanes bzw. der<br />

geplanten städtebaulichen Entwicklung der <strong>Stadt</strong>.<br />

Der Begründung zum Flächennutzungsplan besitzt dabei<br />

folgende Hauptinhalte:<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

In diesem Abschnitt werden die für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

relevanten Randbedingungen der überörtlichen<br />

Planung dargelegt. Hierzu gehören die Vorgaben der<br />

Landes- und Regionalplanung sowie die grundlegenden<br />

soziodemographischen und wirtschaftlichen<br />

Daten.<br />

Die genannten Vorgaben sowie die hierzu teilweise<br />

erstellten Prognosen und daraus abgeleiteten Ober -<br />

ziele stellen dabei einen ersten, nicht flächenbezogenen<br />

Zielrahmen dar, den die weiteren Planungs -<br />

schritte konkretisieren und ausfüllen müssen.<br />

ANALYSE / KONZEPTION / PLANUNG<br />

Auf der Grundlage dieser Bestandsbeschreibung, die<br />

durch weitere Bestandserhebungen vor Ort sowie<br />

Analysen weiterer Fachplanungen ergänzt wird, werden<br />

die einzelnen planungsrelevanten Sektoren der<br />

<strong>Stadt</strong> analysiert, Konflikte ermittelt und planerische<br />

Lösungsmöglichkeiten konzipiert. Insbesondere werden<br />

folgende Felder der Planung in der Begründung<br />

abgearbeitet:<br />

• der Siedlungskörper mit seinen Funktionen für<br />

Wohnen, Arbeiten (Gewerbe), Versorgen sowie<br />

dessen infrastrukturelle Ausstattung im sozialen,<br />

kulturellen und sportlichen Bereich,<br />

• die verkehrliche und technische Infrastruktur der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

• der Freiraum mit seinen vielfältigen Funktionen für<br />

Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Landschaftspflege<br />

und Naturschutz. Hierzu enthält die Begründung<br />

zum Landschaftsplan allerdings detailliertere Ausführungen.<br />

5<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />

ABWÄGUNG<br />

In der abschließenden Darstellung der Abwägungs -<br />

gründe werden die erarbeiteten Konzepte nochmals<br />

hinsichtlich der in § 1 BauGB verankerten Planungs -<br />

grundsätze überprüft, die mit der Planung einhergehenden<br />

positiven und negativen Folgen erfasst und<br />

gegeneinander gewichtet.<br />

GESETZLICHE GRUNDLAGEN<br />

Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgte<br />

unter Beachtung der aktuellen relevanten Bau- und<br />

Umweltgesetzgebung. Die verwendeten gesetzlichen<br />

Grundlagen sind der entsprechenden Rubrik auf der<br />

Planzeichnung zu entnehmen.<br />

VERFAHRENSVERMERKE<br />

Einen Überblick über das Verfahren zur Aufstellung<br />

des Flächennutzungsplanes zeigt die Planzeichnung<br />

unter der Rubrik ”Verfahrensvermerke”.


LAGE IM RAUM/<br />

GRÖSSE DES<br />

STADTGEBIETES<br />

LAGE IM RAUM /<br />

GRÖSSE DES STADTGEBIETES<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar mit den <strong>Stadt</strong>teilen Diefflen und<br />

Pachten liegt im zentralen, westlichen Teil des<br />

Saar<strong>land</strong>es, am nördlichen Rand des Landkreises<br />

Saarlouis. Sowohl die maximale Nord-Süd-Ausdeh -<br />

nung als auch die Ost-West-Erstreckung betragen ca.<br />

6,2 km.<br />

Folgende Gemeinden bzw. Städte gren zen an das<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar an:<br />

• die Gemeinde Beckingen im Norden<br />

• die Gemeinde Nalbach im Nordosten<br />

• die Gemeinde Saarwellingen im Osten<br />

• die Kreisstadt Saarlouis im Südosten<br />

• die Gemeinde Wallerfangen im Südwesten<br />

• die Gemeinde Rehlingen-Siersburg im Westen.<br />

LAGE IM RAUM<br />

6<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

Die heutige <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>, die auf eine über 2000<br />

Jahre alte Geschichte zurückblickt, ging aus den ehemals<br />

selbständigen Gemeinden <strong>Dillingen</strong>, Diefflen<br />

und Pachten hervor. So wurden im Jahr 1897 die<br />

Gemeiden <strong>Dillingen</strong> und Pachten aus dem Gemeinde -<br />

verband der Bürgermeisterei Fraulautern ausgegliedert<br />

und zu einer eigenständigen Bürger meisterei zusammengefasst.<br />

Im Jahr 1936 wurde Pachten eingemeindet.<br />

Die <strong>Stadt</strong>rechte wurden <strong>Dillingen</strong>/Saar im Jahr 1949<br />

verliehen. Die Eingemeindung des heutigen <strong>Stadt</strong> -<br />

teiles Diefflen erfolgte im Jahr 1969.<br />

Damit hatte die kommunale Neugliederung, die per<br />

Gesetz vom 01.01.1974 in Kraft trat, keine Folgen<br />

für die Grenzen der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />

Heute umfasst das <strong>Stadt</strong>gebiet der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar eine Gesamtfläche von ca. 22 km 2 .<br />

Diese verteilt sich wie folgt auf die einzelnen<br />

<strong>Stadt</strong>teile:<br />

• Diefflen: 5,0 km 2<br />

• <strong>Dillingen</strong>/Saar: 7,9 km 2<br />

• Pachten: 9,1 km 2<br />

Die Siedlungsfläche (Wohnen, Industrie- und<br />

Gewerbe, Verkehr) nimmt hiervon einen Anteil von<br />

ca. 29% ein, weitere 29% entfallen auf Wald. Die<br />

<strong>land</strong>wirtschaftlich genutzte Fläche besitzt einen Anteil<br />

von 22%. In den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen variieren die<br />

Flächenanteile dabei sehr stark. So besitzt Diefflen einen<br />

vergleichsweise sehr hohen <strong>land</strong>wirtschaftlichen<br />

Flächenanteil bei sehr geringem Forstbestand,<br />

während in <strong>Dillingen</strong>/Saar selbst die <strong>land</strong>wirtschaftliche<br />

Nutzung fast gegen 0 geht.<br />

Im Vergleich zum Land liegt der Waldanteil insgesamt<br />

im Landesdurchschnitt, während der <strong>land</strong>wirtschaftliche<br />

Flächenanteil unterdurchschnittlich ist. Damit wird<br />

der bereits sehr städtische und verdichtete Charakter<br />

von <strong>Dillingen</strong>/Saar deutlich.


VOR GABEN DER<br />

RAUMORDNUNG UND<br />

LANDESPLANUNG<br />

Grundsätzlich haben Städte und Gemeinden örtliche<br />

Planungshoheit, sie sind jedoch gem. § 1 Abs. 4<br />

BauGB an die Ziele der Raumord nung gebunden. Für<br />

die Bauleitplanung, also auch für den<br />

Flächennutzungsplan, besteht somit eine Anpas -<br />

sungspflicht an die in den verschiedenen Landesplä -<br />

nen und Landesprogrammen definierten <strong>land</strong>esplanerischen<br />

Ziele und Leitvorstellungen.<br />

Damit ist die Planungshoheit der Städte und<br />

Gemeinden nicht unbegrenzt. Vielmehr muss den<br />

übergeordneten Belangen der Ordnung des<br />

Gesamtraumes und den überörtlichen Bedürfnissen<br />

Rechnung getragen werden. Würde dies nicht geschehen,<br />

wäre beispielsweise eine überörtliche<br />

Koordinierung von Maßnahmen der Infrastruktur, die<br />

Konzentration von räumlichen Entwicklungsschwerpunkten<br />

an zentralen Orten und Entwicklungsachsen<br />

nicht möglich.<br />

Die Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung<br />

werden in § 1 des Gesetzes zur Neuordnung des<br />

Landesplanungsrechts (SLPG) definiert. Aufgabe der<br />

Landesplanung ist demnach:<br />

1. die zusammenfassende, übergeordnete staatliche<br />

Planung für eine den sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen<br />

und kulturellen Erfordernissen entsprechende<br />

nachhaltige räumliche Entwicklung des<br />

Landes und seiner Teilräume sowie,<br />

2. die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und<br />

Maßnahmen mit den Erfordernissen einer geordneten<br />

räumlichen Entwicklung des Landes und seiner<br />

Teilräume.<br />

Der Landesentwicklungsplan als wichtiges Instrument<br />

zur Erfüllung der Aufgaben der Landesplanung konkretisiert<br />

die Grundsätze der Raumordnung gemäß<br />

dem Raumordnungsgesetz. Er enthält Festsetzungen<br />

zur Raumstruktur, insbesondere zu:<br />

1. der anzustrebenden Siedlungsstruktur; hierzu<br />

gehören mindestens:<br />

a) Raumkategorieren,<br />

b) Zentrale Orte,<br />

c) Achsen,<br />

7<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

d) Siedlungsentwicklung,<br />

2. der anzustrebenden Freiraumstruktur; hierzu<br />

gehören mindestens:<br />

a) großräumig übergreifende Freiräume und<br />

Siedlungszäsuren,<br />

b) schutzbezogene Festsetzungen für Natur<br />

und Landschaft sowie für Hoch- und<br />

Grundwasserschutz,<br />

c) naturbezogene Festlegungen für<br />

Rohstoffgewinnung, Landwirtschaft sowie für<br />

Freizeit und Erholung,<br />

3. den zu sichernden Standorten und Trassen für<br />

Infrastruktur; hierzu gehören mindestens:<br />

a) Verkehrsinfrastruktur und Umschlagsanlagen<br />

von Gütern,<br />

b) Ver- und Entsorgungsinfrastruktur.<br />

Von Bedeutung für die Flächennutzungsplanung von<br />

<strong>Dillingen</strong> sind insbesondere der Landesentwick -<br />

lungsplan Siedlung und der Landesentwicklungsplan<br />

Umwelt, da in diesen Plänen die Richtlinien für die<br />

Bauleitplanung verdeutlicht und mit einem räumlichen<br />

Bezug erörtert und festgesetzt werden.<br />

LEP TEILABSCHNITT “SIEDLUNG”<br />

Der neue Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt<br />

„Siedlung“ ist am 04. Juli 2006 in Kraft getreten. Er<br />

hat die Aufgabe, die Flächenansprüche an den Raum<br />

und die räumliche Verteilung der einzelnen siedlungsrelevanten<br />

Raumnutzungen unter Abwägung überörtlicher,<br />

raumrelevanter Gesichtspunkte und unter<br />

Berücksichtigung der zuvor genannten Rahmenbedingungen<br />

zu koordinieren und Vorsorge für einzelne<br />

Raumnutzungen und -funktionen zu treffen.<br />

Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“,<br />

wurde unter veränderten Rahmenbedingungen<br />

erstellt, die sich aus den Entwicklungen im Bereich<br />

der Demografie und dem damit verbundenen, sich<br />

verändernden Siedlungsdruck ableiten. Die Siedlungsentwicklung<br />

im Saar<strong>land</strong> wird allen Prognosen<br />

zufolge nicht von Nachfrage steigernden demografischen<br />

Sonderentwicklungen, sondern vom demografischen<br />

Basistrend einer mengenmäßig schrumpfenden<br />

und altersstrukturell veränderten Bevölkerung geprägt<br />

sein. Die allgemeine Diskussion wird sich künftig u.a.<br />

um die Sicherung von Grundversorgungen und um<br />

die Definition von Mindeststandards bei der funktionalen<br />

Ausstattung einzelner Siedlungen drehen.


Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt Siedlung,<br />

definiert in Kapitel 2 die siedlungsstrukturellen Ziele<br />

der Raumordnung mithilfe folgender für die Flächennutzungsplanung<br />

relevanten Festlegungen:<br />

• die Festlegung der zentralen Orte unterschiedlicher<br />

Stufe und ihren jeweiligen Verflechtungsbereichen,<br />

• die Festlegung von raumordnerischen Siedlungsachsen,<br />

• die Festlegung von Raumkategorien,<br />

• die Festlegung von Zielen für die Wohnsiedlungstätigkeit.<br />

Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />

wird für einen Planungshorizont von zehn Jahren<br />

aufgestellt. Bis zum Wirksamwerden eines neuen<br />

Landesentwicklungsplanes gilt der bestehende Landesentwicklungsplan<br />

- auch wenn der Planungszeitraum<br />

überschritten ist - gem. § 3 SLPG weiter, bis er<br />

geändert oder aufgehoben wird.<br />

ZENTRALE-ORTE-KONZEPT UNTER<br />

VERÄNDERTEN RAHMENBEDINGUNGEN<br />

Das Zentrale-Orte-Konzept ist geprägt von der Vorstellung<br />

eines stabilen, räumlichen Grundmusters, das<br />

jedoch keineswegs statisch ist, sondern aktuellen Veränderungen<br />

der Rahmenbedingungen unterliegt und<br />

sich diesen anpassen muss. Neben Veränderungen<br />

wirtschaftlicher Art, den Folgen zunehmender Individualisierung<br />

und fortschreitendem Konzentrationsprozess<br />

auf Seiten der Anbieter zentraler Dienste, spielen<br />

vor allem auch die demografischen Veränderungsprozesse<br />

(Bevölkerungsrückgang, Verschiebung<br />

der Altersstruktur) eine zentrale Rolle bei der Überprüfung<br />

des Zentrale-Orte-Konzeptes.<br />

Die Zentralen Orte und die entsprechenden Verflechtungsbereiche<br />

werden nach einem dreistufigen System<br />

als<br />

• Oberzentrum mit dem zugehörigen Oberbereich<br />

• Mittelzentrum mit dem zugehörigen<br />

Mittelbereich<br />

• Grundzentrum mit dem zugehörigen<br />

Nahbereich<br />

differenziert.<br />

Die Differenzierung der Zentralen Orte spiegelt die<br />

unterschiedlichen Versorgungsfunktionen Zentraler<br />

8<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

Orte sowie die unterschiedliche Größe der Verflechtungsbereiche<br />

wider. Zentrale Orte höherer Stufe<br />

übernehmen dabei gleichzeitig Versorgungsfunktionen<br />

nachrangiger zentraler Orte.<br />

Einziges Oberzentrum des Saar<strong>land</strong>es, in dessen<br />

Oberbereich folglich auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />

liegt, ist die Landeshauptstadt Saarbrücken, die als<br />

einzige <strong>Stadt</strong> über alle für ein Oberzentrum wesentlichen<br />

Einrichtungen verfügt. Dazu gehören neben einem<br />

weit über die Grundversorgung hinausgehenden<br />

qualitativ und quantitativ hochwertigen Angebot an<br />

Versorgungsgütern und Dienstleistungen, ein umfassendes<br />

Bildungsangebot, das außer den verschiedenen<br />

Schulformen auch Bildungsmöglichkeiten im<br />

Hochschulbereich bietet, ferner große Theater und<br />

Konzerthallen, großzügige Stadien, Krankenhäuser<br />

der höchsten Versorgungsstufe, Großkaufhäuser,<br />

Dienststellen höherer Verwaltungsstufen (Mittel- und<br />

Oberbehörden) sowie Geschäftsstellen zahlreicher<br />

Banken und Versicherungen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar selbst übernimmt im Netz<br />

der Zentralen Orte die Funktion eines Mittelzentrums,<br />

zu dessen Verflechtungsbereich der sog.<br />

Mittelbereich, bestehend aus den zentralen Orten<br />

Beckingen, Nalbach und Rehlingen-Siersburg,<br />

gehört. Die <strong>Stadt</strong>teile Diefflen und Pachten bilden den<br />

sog. Nahbereich des Mittelzentrums <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />

Maßgebend für diese Einstufung ist insbesondere die<br />

Ausstattung mit mittelzentralen Einrichtungen des<br />

Bildungs-, Gesundheits- und Freizeitwesens, über die<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar insbesondere im Hauptort in<br />

ausreichendem Umfang verfügt. Zu nennen sind hier<br />

im Bildungsbereich die Erweiterte Realschule, die<br />

Gesamtschule, das Albert-Schweitzer-Gymnasium<br />

und das Technisch-Wissenschaftliche Gymnasium; im<br />

Gesundheitssektor das Caritas-Krankenhaus und im<br />

Freizeitbereich die Kreissporthalle sowie die<br />

Eissporthalle. Andere Einrichtungen, die i.d.R. zur mittelzentralen<br />

Ausstattung zählen, wie Landratsamt,<br />

Finanzamt, Arbeitsamt, Amtsgericht, Arbeitsgericht<br />

teilt sich <strong>Dillingen</strong>/Saar mit dem benachbarten<br />

Mittelzentrum Saarlouis. Die Einstufung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar als Mittelzentrum resultiert aber auch<br />

aus ihrer bedeutenden Stellung für den regionalen<br />

Arbeitsmarkt mit rund 15.000 Arbeitsplätzen in<br />

großen und bedeutenden saarländischen<br />

Industrieunternehmen.<br />

Der LEP Siedlung definiert für die Zentralen Orte<br />

nachfolgende planungsbedeutsamen Zielvorstellungen:


• Die Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur<br />

sowie die Bereitstellung von Flächen für<br />

Wohnen, Gewerbe und zentrale Einrichtungen für<br />

die Daseinsgrundfunktionen ist am zentralörtlichen<br />

System auszurichten und auf die Zentralen Orte unterschiedlicher<br />

Stufe zu konzentrieren. Die Siedlungs-<br />

und Versorgungsstruktur in nicht-zentralen<br />

Gemeindeteilen ist auf den Eigenentwicklungsbedarf<br />

zu beschränken.<br />

• Die Zentralen Orte sollen die Versorgung der Bevölkerung<br />

ihres jeweiligen Verflechtungsbereiches mit Gütern<br />

und Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung gewährleisten,<br />

indem sie Versorgungseinrichtungen sowie<br />

öffentliche und private Dienstleistungen räumlich<br />

gebündelt vorhalten. Die zentralen Orte sollen in ihrer<br />

Funktion als räumliche Schwerpunkte für zentrale, soziale,<br />

kulturelle, wirtschaftliche, administrative und Bildungs-Einrichtungen<br />

gesichert und gestärkt werden.<br />

Art und Umfang dieser Schwerpunktfunktion sowie<br />

das daran zu orientierende Angebot an Einrichtungen<br />

ist an der Zentralitätsstufe des jeweiligen zentralen Ortes<br />

sowie an der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung<br />

im zu versorgenden Verflechtungsbereich<br />

auszurichten. Für nicht-zentrale Gemeindeteile ist die<br />

Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur<br />

auf den Eigenbedarf zu beschränken. Sofern eine ausreichende<br />

Tragfähigkeit nicht mehr gegeben ist, ist im<br />

Rahmen von Kooperationen mit Nachbarorten bzw. -<br />

gemeinden ein Lösungsansatz zu suchen.<br />

• Die Funktionsfähigkeit und Attraktivität der Zentralen<br />

Orte soll möglichst durch eine räumliche Bündelung<br />

der zentralörtlichen Einrichtungen im Zentralen,<br />

innerörtlichen Versorgungsbereich des jeweiligen<br />

zentralen Ortes (Innenstadt, Ortskern) sowie<br />

durch flankierende städtebauliche Planungen<br />

und Maßnahmen verstärkt werden.<br />

• Die Funktionsfähigkeit zentraler Orte hängt entscheidend<br />

von ihrer Erreichbarkeit ab. Daher soll<br />

die Anbindung der zentralen Orte an ein leistungsfähiges<br />

ÖPNV-System gesichert werden. Die Mittelzentren<br />

sind mittels eines leistungsfähigen ÖP-<br />

NV-Netzes miteinander zu verknüpfen und darüber<br />

hinaus an das Oberzentrum anzubinden.<br />

• Die Funktion des Oberzentrums Saarbrücken als<br />

überregional bedeutsamer Siedlungs-, Wirtschafts-<br />

, Arbeits- und Ausbildungsstandort ist zu sichern<br />

und weiterzuentwickeln.<br />

9<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

• Die Mittelzentren als Standorte für Einrichtungen<br />

des gehobenen Bedarfs und als Schwerpunkte der<br />

Siedlungstätigkeit, Wirtschaft, Ausbildung sollen in<br />

ihrer Funktion gesichert und - soweit erforderlich -<br />

bedarfsgerecht ausgebaut werden.<br />

• Grundzentren als Standorte für Einrichtungen des<br />

überörtlichen täglichen Bedarfs sollen gesichert<br />

und - soweit erforderlich - bedarfsgerecht ausgebaut<br />

werden.<br />

RAUMORDNERISCHE SIEDLUNGSACHSEN<br />

Zur Sicherung und Förderung des großräumigen Leistungsaustausches<br />

innerhalb des Landes und über die<br />

Landesgrenzen hinweg sowie zur Sicherung einer<br />

ausgewogenen Siedlungsstruktur, ist die Siedlungsentwicklung<br />

auf die zentralen Orte und Siedlungsbereiche<br />

entlang leistungsfähiger, insbesondere schienengebundener<br />

Nahverkehrsachsen zu konzentrieren<br />

(punktaxiales System). Die Siedlungsachsen werden<br />

entsprechend ihrer Bedeutung in Siedlungsachsen<br />

1. Ordnung und 2. Ordnung differenziert.<br />

Die Achsenkonzeption stellt hierbei das siedlungs-strukturelle<br />

Grundgerüst dar, das die Siedlungs-schwerpunkte<br />

(zentrale Orte) in unterschiedlich dichter Folge entlang<br />

schienengebundener Verkehrsstränge und linienförmiger<br />

Versorgungsinfrastruktureinrichtungen bündelt. Die Einstufung<br />

der Siedlungsachsen erfolgt anhand der Erreichbarkeit<br />

der an den Achsen liegenden zentralen Orte unterschiedlicher<br />

Stufe. Besondere Bedeutung wird hier der Erreichbarkeit<br />

der zentralen Orte im öffentlichen Personennahverkehr<br />

zugemessen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar ist der Siedlungsachse 1.<br />

Ordnung „(Straßburg-) Saarbrücken - Völklingen -<br />

Saarlouis - <strong>Dillingen</strong> - Merzig (-Trier) zugeordnet.<br />

Die Siedlungsentwicklung in den zentralen Orten ist<br />

entlang der Siedlungsachsen zu konzentrieren. Die<br />

dort vorhandenen Wohn- und Arbeitsstätten, zentrale<br />

Einrichtungen der Daseinsvorsorge, öffentliche und<br />

private Dienstleistungen sowie sonstige Infrastruktureinrichtungen<br />

sind an die aktuellen Rahmenbedingungen<br />

anzupassen und - soweit möglich - in ihrem<br />

Bestand dauerhaft zu sichern. Eine Anbindung dieser<br />

Einrichtungen an das Nahverkehrssystem bzw. eine<br />

Erreichbarkeit in kurzer Fußwegedistanz ist anzustreben.<br />

Die achsengebundenen zentralen Orte sollen<br />

durch ein leistungsfähiges Nahverkehrssystem im<br />

Taktverkehr erschlossen sein bzw. werden.


FESTLEGUNG VON RAUMKATEGORIEN<br />

Den besonderen raumordnerischen Erfordernissen<br />

der unterschiedlich strukturierten Teilräume des Landes<br />

ist durch spezifische Zielsetzungen Rechnung zu<br />

tragen. Dazu werden entsprechend den siedlungsund<br />

infrastrukturellen, wirtschaftlichen sowie naturräumlichen<br />

Gegebenheiten folgende Raumkategorien<br />

(Strukturräume) differenziert und festgelegt:<br />

• Ordnungsraum (Kernzone und Randzone des Verdichtungsraumes)<br />

• Ländlicher Raum<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar wird mit den <strong>Stadt</strong>teilen<br />

<strong>Dillingen</strong>, Diefflen und Pachten der Kernzone des Verdichtungsraumes,<br />

d.h. dem Ordnungsraum zugeordnet.<br />

Dieser Raum ist durch eine stark überdurchschnittliche<br />

Siedlungsverdichtung und intensiver, innerer<br />

teilweise historisch begründeter ökonomischer,<br />

städtebaulicher, infrastruktureller und kultureller Verflechtung<br />

geprägt. Die Kernzone ist gekennzeichnet<br />

durch eine erheblich über dem Landesdurchschnitt liegende<br />

Konzentration von Wohn- und Arbeitsstätten,<br />

Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen sowie<br />

eine hochwertige Infrastrukturausstattung.<br />

Bei der weiteren Siedlungsentwicklung sind vorrangig<br />

die im Siedlungsbestand vorhandenen Potenziale<br />

an Brach- und Konversionsflächen, Baulücken und<br />

Bau<strong>land</strong>reserven sowie das Erneuerungspotenzial<br />

des Siedlungsbestandes zu nutzen.<br />

Aufgrund der Standort- und Wegevorteile ist im Ordnungsraum<br />

eine weitere Konzentrierung von Wohnund<br />

Arbeitsstätten im Sinne einer Nutzungs- und Verflechtungsintensivierung<br />

anzustreben. Das vorhandene<br />

Flächenpotenzial ist unter Vermeidung negativer<br />

Verdichtungsfolgen Flächen sparend und Umwelt<br />

schonend zu nutzen.<br />

Die gemeindlichen Planungen und Maßnahmen müssen<br />

im Ordnungsraum mit den Erfordernissen des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs abgestimmt werden,<br />

wobei den vorhandenen und geplanten Schienennahverkehrssystemen<br />

besondere Bedeutung zukommt.<br />

ZIELE FÜR DIE WOHNSIEDLUNGSTÄTIGKEIT<br />

Die quantitativen und altersstrukturellen Verwerfungen<br />

des demografischen Wandels haben erhebliche<br />

10<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

Anpassungserfordernisse in der Siedlungsentwicklung,<br />

insbesondere hinsichtlich des Wohnungsmarktes<br />

zur Folge. Für die Landesplanung und die Kommunen<br />

stellt sich daher die Aufgabe, einerseits für die<br />

zukünftige Siedlungsentwicklung im erforderlichen<br />

Maße neue Siedlungsflächen bereitzustellen, wobei<br />

die Prinzipien einer umwelt- und ressourcenverträglichen<br />

Bau<strong>land</strong>entwicklung auch unter den Bedingungen<br />

sinkender Nachfrage weiter gelten müssen. Andererseits<br />

geht es darum, die siedlungsstrukturellen<br />

Auswirkungen von Bevölkerungsrückgang und Leerständen<br />

durch planerische und flankierende Maßnahmen<br />

zu koordinieren.<br />

Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt Siedlung,<br />

gibt den Kommunen zur Berechnung der Wohneinheiten<br />

Zielwerte für den künftigen Wohnungsbedarf<br />

vor, die sich gemäß der zentralörtlichen Einstufung<br />

wie folgt aufgliedern:<br />

• 3,5 WE pro Jahr und 1.000 Einwohner<br />

im Oberzentrum<br />

• 3,5 WE pro Jahr und 1.000 Einwohner<br />

im Mittelzentrum<br />

• 2,5 WE pro Jahr und 1.000 Einwohner<br />

im Grundzentrum<br />

• 1,5 WE pro Jahr und 1.000 Einwohner<br />

in den nicht-zentralen Gemeindeteilen<br />

(Eigenentwicklungsbedarf)<br />

Auf Grundlage der o.g. Vorgaben ergeben sich für<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar folgende Zielwerte:<br />

• 3,5 WE pro Jahr und 1000 Einwohner<br />

für alle <strong>Stadt</strong>teile<br />

Anrechnung von Baulücken<br />

Von den so errechneten Zielwerten sind die vorhanden<br />

Baulücken wie folgt anzurechnen:<br />

• Baulücken im Geltungsbereich rechtskräftiger<br />

Bebauungspläne nach § 30 BauGB,<br />

• Baulücken im Geltungsbereich von<br />

Bebauungsplänen, die nach § 33 BauGB<br />

zu beurteilen sind,<br />

• Baulücken im Geltungsbereich von Satzungen<br />

nach § 34 Abs. 4 BauGB sowie<br />

• die innerhalb von im Flächennutzungsplan<br />

rechtsgültig dargestellten, aber bislang nicht<br />

durch Bebauungsplan rechtskräftig umgesetzten<br />

Reserveflächen.


Die Baulücken in diesen Gebieten sind zu 100% auf<br />

den örtlichen Wohnungsbedarf anzurechnen.<br />

Bei der Anrechnung auf den Wohnungsbestand<br />

außer Ansatz bleiben Baulücken,<br />

• die innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB liegen;<br />

• die nur unter Bergschadenersatzverzicht bebaut<br />

werden können oder Baulücken in Gebieten,<br />

unter denen der Bergbau umgeht bzw. im<br />

Zeithorizont des Landesentwicklungsplanes-<br />

Teilabschnitt Siedlung, umgehen wird.<br />

• in Bebauungsplänen, die sich im Ortskern<br />

befinden und der Nachverdichtung dienen.<br />

Über die Anrechenbarkeit dieser Baulücken<br />

entscheidet die Landesplanungsbehörde<br />

im Einzelfall.<br />

Die Inanspruchnahme erschlossener Bauflächen hat<br />

Vorrang vor der Ausweisung und Erschließung neuer<br />

Wohnbauflächen. Vorhandene Wohnbau<strong>land</strong>reserven<br />

in Baulücken im Sinne des LEP Teilabschnitt<br />

„Siedlung“ sind auf den festgelegten örtlichen Wohnungsbedarf<br />

anzurechnen. Im Rahmen der kommunalen<br />

Bauleitplanung kann daher nur der darüber hinausgehende<br />

Wohnungsbedarf dargestellt bzw. festgesetzt<br />

werden.<br />

Vorgaben zur Siedlungsdichte<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wird eine Siedlungsdichte<br />

von 30 Wohnungen pro Hektar vorgegeben<br />

(Kernstadt des Mittelzentrums im Ordnungsraum).<br />

Durch die Vorgabe der Mindestsiedlungsdichte wird<br />

in erster Linie auf die zunehmende Flächenknappheit<br />

reagiert.<br />

LEP TEILABSCHNITT “UMWELT”<br />

Der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt<br />

(Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“<br />

für das Saar<strong>land</strong> ist am 13.07.2004 in<br />

Kraft getreten. Seine Aufgabe ist die überörtliche Koordination,<br />

Abwägung und Sicherung der vielfältigen<br />

Flächenansprüche an den Raum sowie die räumliche<br />

Verteilung der einzelnen Nutzungen. Hinsichtlich der<br />

angestrebten Wirtschafts- und Umstrukturierungsprozesse<br />

im Saar<strong>land</strong> bildet der LEP Umwelt ein wichtiges<br />

Rahmenkonzept, um die weitere Entwicklung des<br />

Landes mittels übergeordneter Prinzipien zu unterstützen.<br />

Zu diesen Prinzipien gehören:<br />

11<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

• Prinzip der Gleichwertigkeit<br />

Anstreben gleichwertiger Lebensbedingungen der<br />

saarländischen Bevölkerung, die denen im Bundesgebiet<br />

mindestens gleichwertig sind;<br />

• Prinzip der Nachhaltigkeit<br />

Sicherstellung der langfristigen Erhaltung der Lebensqualität<br />

im ökologischen, ökonomischen und sozialen<br />

Bereich (Agenda 21);<br />

• Prinzip der dezentralen Konzentration<br />

Schwerpunktbildung bei der Verteilungen der einzelnen<br />

Nutzungen.<br />

Ziele der Raumordnung betreffen Naturgüter, die mittel-<br />

oder unmittelbar von Planungen betroffen sind, sowie<br />

Perspektiven der räumlichen Entwicklung der gewerblichen<br />

Wirtschaft, der Windenergie, des kulturellen<br />

Erbes und des Tourismus. Vorrangiges Ziel der<br />

Raumordnung ist es daher, mit Hilfe des vorliegenden<br />

Landesentwicklungsplanes Umwelt, eine funktionale<br />

Aufgabenteilung für die unterschiedlichen raumbedeutsamen<br />

Nutzungen bzw. Funktionen festzulegen.<br />

Diese ist als <strong>land</strong>esplanerische Vorgabe im Rahmen<br />

der Bauleitplanung zu beachten.<br />

FUNKTIONALE AUFGABENTEILUNG DES<br />

RAUMES<br />

Grundlage der regionalen Raumordnungskonzeption<br />

ist das Schwerpunkt-Achsen-System, in dem die<br />

Schwerpunkte (=zentrale Orte) und Achsen (=Siedlungs-<br />

und Verkehrsachsen) ein geschlossenes<br />

Ganzes bilden, das dem inner- wie überregionalen<br />

Leistungsaustausch in den Funktionsbereichen Arbeiten,<br />

Wohnen, Versorgen, Erholen und Verkehr dient.<br />

In das Schwerpunkte-Achsen-System sind die Instrumente:<br />

• Vorranggebiete<br />

• Standort- und Trassenbereiche sowie<br />

• das Verkehrswegenetz<br />

eingebunden, die den Raum in entwicklungspolitisch<br />

wichtige Teilräume bzw. kleinere Gebiete und<br />

Flächen mit überörtlicher Bedeutung untergliedern.<br />

Vorranggebiete bezeichnen bestimmte Funktionen,<br />

wie:<br />

• Naturschutz,<br />

• Freiraumschutz,


• Landwirtschaft,<br />

• Grundwasserschutz,<br />

• Hochwasserschutz,<br />

• Windenergie (durch am 20.10.2011 in Kraft getretene<br />

Änderung des LEP Umwelt gestrichen),<br />

• Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen,<br />

• Forschung und Entwicklung<br />

und legen einen Schutz- oder Nutzungsvorrang fest.<br />

Gem. Ziffer (39) sind Vorranggebiete “von den öffentlichen<br />

Planungsträgern bei ihren Planungen, Entscheidungen<br />

und allen sonstigen Maßnahmen, durch<br />

die Grund und Boden in Anspruch genommen oder<br />

die räumliche Entwicklung beeinflusst wird, zu beachten.<br />

Für andere Nutzungen stehen Vorranggebiete<br />

LEP TEILABSCHNITT „UMWELT“ (STAND: 13. JULI 2004)<br />

12<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

nur insoweit zur Verfügung, als die angestrebte Zielsetzung<br />

dadurch nicht beeinträchtigt wird.” Standortund<br />

Trassenbereiche werden für bestimmte Maßnahmenfelder,<br />

wie:<br />

• Gewinnung mineralischer Bodenschätze,<br />

• Kulturelles Erbe,<br />

• Tourismus,<br />

• Durchführung besonderer Entwicklungsmaßnahmen,<br />

• Siedlungsgliederung,<br />

• Verkehrseinrichtungen,<br />

• Straße und Schiene<br />

festgelegt.


Gem. Ziffer (118) sind: “Im öffentlichen Interesse liegende<br />

Einzelvorhaben, die von überörtlicher Bedeutung<br />

sind, sind in den (...) festgelegten Standort- und<br />

Trassenbereichen durchzuführen. Die vorsorgliche<br />

Standort- und Trassensicherung hat Vorrang vor entgegenstehenden<br />

Planungen.”<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar trifft der Landesentwicklungsplan<br />

Umwelt folgende Festlegungen:<br />

FUNKTIONSBEREICH NATURSCHUTZ UND<br />

LANDSCHAFTSPFLEGE<br />

Naturschutz<br />

Die Ausweisung der Vorranggebiete für Naturschutz<br />

(VN) basieren auf der Grundlage der rechtskräftig<br />

festgesetzten und der geplanten Naturschutzgebiete,<br />

einschließlich der im Rahmen des Schutzgebietsnetzes<br />

Natura 2000 gemeldeten Gebiete. Aus diesem<br />

Grunde deckt sich die Abgrenzung des einzigen festgesetzten<br />

VN der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar mit dem Bereich<br />

der Ökoseen.<br />

“In den Vorranggebieten für Naturschutz (VN) kommt<br />

der Sicherung und der Entwicklung des Naturhaushaltes<br />

im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme<br />

in ihrer typischen Struktur und Vielfalt mit der<br />

charakteristischen Ausprägung der abiotischen Naturgüter<br />

und der typischen Ausstattung mit Tier- und<br />

Pflanzenarten ein Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen<br />

zu. Alle diesen Zielsetzungen zuwiderlaufende<br />

Flächennutzungen, insbesondere die Inanspruchnahme<br />

für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung<br />

und die Errichtung von Windkraftanalgen<br />

sind nicht zulässig.”<br />

Freiraumschutz<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar sind zum einen zwischen<br />

<strong>Dillingen</strong> und Diefflen (Teile des Hüttenwaldes und<br />

angrenzende Freiflächen), in Diefflen zwischen der<br />

Straße „Augrät“ bis südlich der „Nalbacher Straße“<br />

sowie südöstlich des Hüttengeländes im Bereich der<br />

dortigen Angelweiher Vorranggebiete für Freiraumschutz<br />

(VFS) ausgewiesen.<br />

„VFS dienen dem Biotopverbund sowie der Sicherung<br />

und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener<br />

und unbebauter Landschaftsteile. {...} Das<br />

im Vorranggebiet für Freiraumschutz vorhandene<br />

ökologische Potenzial sowie die Vielfalt, Eigenart und<br />

13<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

Schönheit der Kultur<strong>land</strong>schaft ist zu sichern und zu<br />

einem Biotopverbundsystem zu vernetzen. In Vorranggebieten<br />

für Freiraumschutz sollen Kompensationsmaßnahmen<br />

für im Eingriffsbereich nicht ausgleichbare<br />

Eingriffsfolgen sowie Maßnahmen des<br />

Ökokontos in Ausrichtung auf ein zu entwickelndes<br />

Biotopverbundsystem vorgesehen werden.”<br />

FUNKTIONSBEREICH LANDWIRTSCHAFT<br />

Aufgrund der geringen Rolle der Landwirtschaft in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist das <strong>Stadt</strong>gebiet kaum<br />

von der Ausweisung von Vorrangflächen für die Landwirtschaft<br />

betroffen. Lediglich ein kleinerer Bereich<br />

nordöstlich der Ortslage Diefflen ist als Vorrangfläche<br />

für die Landwirtschaft (VL) ausgewiesen.<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten für Landwirtschaft<br />

dient der Sicherung der saarländischen<br />

Agrarstruktur, wobei als Grundlage für die Festlegung<br />

durch die Landesplanung die Ergebnisse der<br />

agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP) herangezogen<br />

wurden.<br />

Laut LEP Umwelt geht daher in VL “die <strong>land</strong>wirtschatliche<br />

Nutzung allen anderen Nutzungen vor. Die Inanspruchnahme<br />

<strong>land</strong>wirtschaftlicher Vorranggebiete<br />

für Zwecke der Siedlungstätigkeit (Wohnen, Industrie<br />

und Gewerbe, Dienstleistungen sowie Freizeitvorhaben)<br />

ist unzulässig.”<br />

Waldgebiete bleiben von der Ausweisung von Vorranggebieten,<br />

d.h. <strong>land</strong>esplanerischen Prioritätsfestlegungen<br />

unberührt, da der Vorrang der forstwirtschaftlichen<br />

Nutzung bereits aufgrund gesetzlicher<br />

Vorschriften gewährt wird.<br />

FUNKTIONSBEREICH WASSERWIRTSCHAFT<br />

Grundwasserschutz<br />

Das Grundwasservorkommen hängt in erster Linie<br />

vom geologischen Untergrund ab. Grundwasser wird<br />

in Gesteinen gespeichert, die über einen ausreichenden<br />

Poren- und Kluftenraum verfügen.<br />

Der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“<br />

legt zur Gewährleistung eines ausreichenden Gewässerschutzes<br />

raumbedeutsame Vorranggebiete für<br />

Grundwasserschutz (VW) fest. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

ist das Gebiet im Bereich des Dillinger Hüt-


tenwaldes sowie des nördlichen <strong>Stadt</strong>gebietes als<br />

Vorranggebiet für Grundwasserschutz ausgewiesen.<br />

Vorranggebiete für Grundwasserschutz (VW) sind als<br />

Wasserschutzgebiete festzusetzen. In VW ist das<br />

Grundwasser im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung<br />

vor nachteiligen Einflüssen zu schützen.<br />

(Ziffer 56). In der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> ist die Festsetzung<br />

von Wasserschutzgebieten im Bereich der Vorranggebiete<br />

für Grundwasserschutz noch nicht erfolgt.<br />

Folgende Wasserschutzgebiete sind aber in Planung:<br />

• Kondeler Tal, <strong>Dillingen</strong><br />

• Haienbachtal, <strong>Dillingen</strong><br />

• <strong>Dillingen</strong>-Diefflen<br />

• Nalbach<br />

Hochwasserschutz<br />

Der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“<br />

legt weiterhin zur Gewährleistung eines ausreichenden<br />

Gewässerschutzes raumbedeutsame Vorranggebiete<br />

für Hochwasserschutz (VH) fest. Für die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar weist der LEP das Vorranggebiet für<br />

Hochwasserschutz (VH) entlang der Saar und der<br />

Prims (mit Ausnahme des Hüttengeländes) aus.<br />

Laut LEP Teilabschnitt „Umwelt“ sind in Vorranggebieten<br />

für Hochwasserschutz Überschwemmungsgebiete<br />

festzusetzen. Jegliche Siedlungserweiterungen und -<br />

neuplanungen sind unzulässig. “Wenn aus überwiegenden<br />

Gründen des Wohls der Allgemeinheit in VH<br />

Flächen für bauliche Anlagen (z.B. Infrastruktureinrichtungen<br />

wie Straßen und Brücken) in Anspruch genommen<br />

werden müssen, so ist das Retentionsvermögen<br />

und der schadlose Hochwasserabfluss durch<br />

kompensatorische Maßnahmen zu sichern. Aufforstungsmaßnahmen<br />

in VH sind nur erlaubt, wenn diese<br />

nachweislich dem Hochwasserabfluss nicht entgegenstehen.”<br />

FUNKTIONSBEREICH WINDENERGIE<br />

Bis zur Änderung des LEP Umwelt, die mit Bekanntmachung<br />

vom 20.10.2011 in Kraft getreten ist, erfolgte<br />

die planungsrechtliche Steuerung der Windenergienutzung<br />

im Saar<strong>land</strong> auf der übergeordneten<br />

Ebene des Landesentwicklungsplans Umwelt. Dieser<br />

wies für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar keine Vorrangfläche<br />

für Windenergieanlagen aus.<br />

14<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

Mit der Aufhebung des Ausschlusses der Errichtung<br />

von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten<br />

wurde die Verantwortung zur Steuerung der Windenergienutzung<br />

wieder in die Hände der Gemeinde<br />

verlagert.<br />

Eine bewusste Steuerung durch planerische Vorsorge<br />

der Gemeinde war daher erforderlich, um einen ungeordneten<br />

Wildwuchs von Windenergieanlagen zu<br />

vermeiden. Diese Steuerung dient dazu, dass<br />

• konfliktreiche Standorte (Landschaftsschutz, Fremdenverkehr,<br />

Nachbarschutz) ausgeschlossen werden<br />

können und konfliktarme Standorte favorisiert<br />

werden,<br />

• potenziellen Anlagenbetreibern Rechtsicherheit<br />

gegeben wird und<br />

• durch die Transparenz des Planungsprozesses Akzeptanzprobleme<br />

auch bei Bürgern verringert<br />

werden können.<br />

Rechtliche Grundlage der Steuerung ist der sogenannte<br />

Planvorbehalt nach § 35 Abs. 3 BauGB, wonach<br />

öffentliche Belange einem Vorhaben (Windenergienutzung)<br />

in der Regel und dann entgegen stehen,<br />

wenn hierfür Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />

an anderer Stelle erfolgt sind.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar hat daher das Planungsbüro<br />

Neu<strong>land</strong> damit beauftragt im Rahmen der<br />

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, geeignete<br />

Flächen für die Windenergienutzung zu ermitteln.<br />

Dieses Gutachten ist als Anlage der Begründung zum<br />

Flächennutzungsplan beigefügt und wird mit seinen<br />

Ergebnissen im Kapitel „Themenbereich Technische<br />

Ver- und Entsorgung“ kurz wiedergegeben.<br />

FUNKTIONSBEREICH GEWERBE, INDUSTRIE<br />

UND DIENSTLEISTUNG<br />

Neben den umweltbezogenen Aspekten betreibt der<br />

Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“<br />

auch Standortvorsorge und Flächensicherung für wirtschaftspolitische<br />

Ziele des Landes. Durch die Festlegung<br />

von Vorranggebieten für Gewerbe, Industrie<br />

und Dienstleistung -VG- wird versucht, der saarländischen<br />

Wirtschaft Impulse zu vermitteln und eine aktive<br />

Ansiedlungspolitik zu unterstützen.<br />

Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistung<br />

(VG) dienen der “Sicherung und Schaffung von<br />

Dienstleistungs- und Produktionsstätten und den damit


verbundenen Arbeitsplätzen. In VG sind Betriebe des<br />

industriell-produzierenden Sektors, des gewerblichen<br />

Bereiches sowie des wirtschaftsorientierten Dienstleistungsgewerbes<br />

zulässig. Daher sind im VG in größtmöglichem<br />

Umfang gewerbliche Bauflächen, Industrie-<br />

oder Gewerbegebiete bzw. Dienstleistungs-,<br />

Technologieparks oder Gründerzentren auszuweisen.“<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist von der Festlegung von<br />

Vorranggebieten für Gewerbe, Industrie und<br />

Dienstleis tungen betroffen (VG). Es handelt sich im<br />

einzelnen um:<br />

• das Gebiet der Saaraue zwischen Pachten und<br />

Beckingen, das bereits überwiegend durch die Bebauungspläne:<br />

• Nr. 11 ”Erschließung eines Gewerbegebietes<br />

zwischen der alten B51 und der Hauptbahnlinie<br />

Saarbrücken - Trier”,<br />

• Nr. 11 A ”Gewerbegebiet”,<br />

• Nr. 11 B ”Gewerbegebiet Katzen schwänz”,<br />

• Nr. 24 A ”Gewerbepark Dornheck”,<br />

• Nr. 24 B ”Industriepark Staustufe”,<br />

• Nr. 24 C ”Gewerbepark Rundwies”<br />

belegt ist.<br />

• das bestehende Gewerbegebiet zwischen Industriestraße<br />

und Bahnlinie,<br />

• der Bereich der Dillinger Hütte sowie des Dillinger<br />

Saarhafens.<br />

Mit der Darstellung von gewerblichen Bauflächen im<br />

Bereich der o.g. Vorranggebiete trägt der Flächennutzungsplan<br />

den <strong>land</strong>esplanerischen Vorgaben<br />

Rechnung (vgl. Themenbereich Wirtschaft). Dabei<br />

sind die Vorranggebiete fast komplett bereits heute<br />

mit Gewerbe belegt (s.o.).<br />

MASSNAHMENFELD BINNENSCHIFFFAHRT<br />

Neben Vorranggebieten legt der LEP Umwelt Standort-<br />

und Trassenbereiche fest, die zur weiteren räumlichen<br />

Entwicklung des Saar<strong>land</strong>es beitragen.<br />

Der LEP Teilabschnitt „Umwelt“ weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

im Bereich des Dillinger Saarhafens einen<br />

Standortbereich für Binnenschifffahrt (BB) aus.<br />

An diesem Standortbereich “... sind Voraussetzungen<br />

für einen allgemeinen Güterverkehr zu schaffen und<br />

zu erhalten. Die Standortbereiche sind nach Möglichkeit<br />

mit Schienenanschluss zu versehen. Sie sind als<br />

Hafengebiete in die Bauleitplanung zu übernehmen.”<br />

15<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

VERKEHRSVERBINDUNGEN<br />

Um den wirtschaftlichen Austausch mit Gütern und<br />

Dienstleistungen in den Wirtschafträumen innerhalb<br />

der Europäischen Union zu gewährleisten, gilt es, die<br />

Verkehrswege Straßen, Schienen und Wasserstraßen<br />

„zu einem geschlossenen Netz zu entwickeln.“ Durch<br />

den vernetzten Ausbau der Verkehrswege soll eine<br />

Attraktivitätssteigerung des Saar<strong>land</strong>es im Verbund<br />

mit Lothringen und Luxemburg erreicht werden. Dabei<br />

wird das Verkehrswegenetz in ein abgestuftes,<br />

dreigliedriges System der Verkehrsträger Straße,<br />

Schiene und Wasserstraße eingeteilt.<br />

Straße<br />

Von dem Primärstraßennetz, das anbau- und kreuzungsfrei<br />

auszubauen ist, ist im Bereich der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar die Verbindung (Straßburg-)<br />

Saarbrücken-Merzig-Trier mit der B 51 - A 620 - A 8<br />

- B 51 betroffen.<br />

Innerhalb der nächsten Stufe, der Sekundärver -<br />

bindungen, ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar an die L174<br />

(alte B 51) angebunden. Letztlich folgen die<br />

Tertiärverbindungen, die „gegenüber den sonstigen<br />

Straßen mit Vorrang zu sicheren Verkehrswegen auszubauen<br />

sind“. Dazu zählt auch die Berück sichtigung<br />

einer angemessenen Radinfra struk tur. Die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar ist nicht an das tertiäre Straßennetz<br />

angebunden.<br />

Schiene<br />

Mit dem Dillinger Bahnhof ist die <strong>Stadt</strong> an die<br />

Primärschienenverbindung Saarbrücken – Trier – Köln<br />

/ Koblenz angebunden.<br />

Wasserstraße<br />

<strong>Dillingen</strong> liegt an einer Primärwasserstraßen -<br />

verbindung. “Die Bundeswasserstraße Saar ist von<br />

der Mündung bei Konz (Mosel) bis Saarbrücken-<br />

Malstatt als Binnenwasserstraße der Klasse Vb fertig<br />

ausgebaut, so dass dort Schubverbände bis zu einer<br />

Tragfähigkeit von 3300 t die Saar befahren können.”<br />

Die öffentlichen Häfen an der Saar sind ein Gewinn<br />

für die Wirtschaft. So ist insbesondere der Hafen<br />

Saarlouis-<strong>Dillingen</strong> für die Dillinger Hütte von<br />

Bedeutung. Hier werden vorwiegend Massengüter<br />

umgeschlagen.


ÖKOLOGISCHE<br />

GRUNDLAGEN DER<br />

PLANUNG<br />

Die ökologischen Grundlagen der Planung werden<br />

detailliert im Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar beschrieben, der parallel zum<br />

Flächennutzungsplan erarbeitet wird.<br />

Der Landschaftsplan ist ein Fachplan des Bereiches<br />

Naturschutz und Landschaftspflege zum Flächennutzungsplan.<br />

Er beinhaltet damit eine detaillierte Bestandsaufnahme<br />

und -bewertung der für die Planung<br />

relevanten naturräumlichen Begebenheiten und Naturgüter.<br />

Hierzu gehören:<br />

• Naturraum<br />

• Geologie, Untergrund und Boden<br />

• Grundwasser und Oberflächengewässer<br />

• Klima und Lufthygiene<br />

• Pflanzen- und Tierwelt<br />

Näheren Angaben zu o.g. Themenbereichen finden<br />

sich somit in der Begründung zum Landschaftsplan.<br />

SOZIODEMOGRAPHISCHE<br />

DATEN<br />

Für die Flächennutzungsplanung sind insbesondere<br />

die soziodemographischen Daten von Relevanz, aus<br />

denen Rückschlüsse auf die zukünftige Einwohner -<br />

entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar und damit auch<br />

auf den Flächenbedarf zur Ausweisung neuer<br />

Wohngebiete sowie für den Bedarf an diversen<br />

Infrastruktureinrichtungen, wie Kindergärten, Schu len,<br />

Schaffung von Arbeitsplätzen, Versorgungs ein -<br />

richtungen etc. gezogen werden können. Zur<br />

Erarbeitung einer entsprechenden Bevölkerungs prog -<br />

nose wird daher in einem ersten Schritt eine Analyse<br />

der Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre unter<br />

Beachtung der natürlichen und räumlichen Bevöl -<br />

kerungs entwicklung notwendig.<br />

16<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG VON<br />

1975-2005<br />

Über die Bevölkerungsentwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

liegen Daten seit dem Jahr 1950 vor. In<br />

die genauere Analyse fließt allerdings erst die Bevölkerungsentwicklung<br />

seit dem Jahr 1975 ein, weil ab<br />

diesem Stichtag als Grundlage der Beschreibung der<br />

Bevölkerungsentwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

genauere Angaben des Statistischen Landesamtes<br />

vorhanden sind.<br />

Aus den oben in der Tabelle aufgeführten Bevölkerungszahlen<br />

wird ersichtlich, dass die Einwohnerzahl<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im letzten halben Jahrhundert<br />

zugenommen hat. Der Bevölkerungsanstieg<br />

betrug von 1950 bis zum höchsten Bevölkerungsstand<br />

1996 16%, was absolut mehr als 3000 Einwohner<br />

ausmachte.<br />

Bei genauerer Betrachtung der Entwicklung der Einwohnerzahlen<br />

zeigt sich aber, dass es sich dabei<br />

nicht um einen kontinuierlichen Anstieg der Einwohnerzahlen<br />

handelte, sondern die Bevölkerungsentwicklung<br />

in einer Wellenbewegung verlief:<br />

• kontinuierlicher Bevölkerungsanstieg zwischen<br />

1950 und 1976<br />

• Bevölkerungsrückgang zwischen 1977 und 1987<br />

(- 1308 Einwohner)<br />

• Bevölkerungsanstieg zwischen 1987 und 1996 (+<br />

2007 Einwohner)<br />

• leichter Bevölkerungsrückgang ab 1996<br />

• 2005 stieg wiederum die Bevölkerungszahl gegenüber<br />

dem Vorjahr um etwa 150 an und ist seitdem<br />

wieder zunehmend rückläufig.<br />

Gründe dieser Entwicklung liegen in unterschiedlichen<br />

Tendenzen der natürlichen (Geburten- und Sterbeziffern)<br />

und räumlichen (Zuzüge und Fortzüge) Bevölkerungsentwicklung,<br />

aus denen sich die Gesamtbevölkerungsentwicklung<br />

zusammensetzt. Bestimmt<br />

wurden und werden diese Tendenzen der natürlichen,<br />

besonders aber der räumlichen, Bevölkerungsentwicklung<br />

zum einen durch die Altersstruktur der<br />

Bevölkerung, zum anderen aber auch durch politische<br />

und wirtschaftliche Entwicklungen in Deutsch<strong>land</strong><br />

und der Welt. So hatte z.B. die Öffnung der<br />

Grenze zur ehemaligen DDR enorme Auswirkungen<br />

auf die Bevölkerungsentwicklung.


BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG 1975-2009<br />

17<br />

1950<br />

1961<br />

1970<br />

1975<br />

1976<br />

1977<br />

1978<br />

1979<br />

1980<br />

1981<br />

1982<br />

1983<br />

1984<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

18698<br />

21737<br />

21438<br />

21300<br />

21369<br />

21182<br />

21242<br />

20846<br />

20722<br />

20742<br />

20583<br />

20573<br />

20337<br />

20341<br />

20143<br />

20061<br />

21291<br />

21358<br />

21635<br />

21861<br />

22064<br />

22058<br />

21987<br />

21982<br />

22068<br />

21924<br />

21743<br />

21635<br />

21444<br />

21464<br />

21460<br />

21494<br />

21333<br />

21486<br />

21431<br />

21404<br />

21239<br />

20954<br />

206<br />

216<br />

237<br />

213<br />

190<br />

201<br />

211<br />

211<br />

201<br />

215<br />

199<br />

219<br />

246<br />

239<br />

228<br />

228<br />

224<br />

233<br />

228<br />

208<br />

192<br />

219<br />

223<br />

203<br />

192<br />

196<br />

175<br />

181<br />

185<br />

154<br />

167<br />

186<br />

195<br />

164<br />

154<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

NATÜRLICHE<br />

BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG<br />

Die natürliche Bevölkerungsentwicklung ergibt sich<br />

aus der Gegenüberstellung von Geburten- (Zahl der<br />

Geburten pro 1000 Einwohner) und Sterbeziffern<br />

(Zahl der Sterbefälle pro 1000 Einwohner). Hierbei<br />

wird deutlich, dass die Sterbeziffer die Geburtenziffer<br />

in fast allen Jahren deutlich übertrifft. Damit wäre<br />

allein durch die natürliche Entwicklung ein langsamer<br />

JAHR BEVÖLKERUNG GEBURTEN STERBEFÄLLE ZUZÜGE<br />

FORTZÜGE<br />

300<br />

308<br />

247<br />

320<br />

285<br />

247<br />

273<br />

276<br />

280<br />

253<br />

268<br />

294<br />

242<br />

260<br />

266<br />

308<br />

268<br />

273<br />

279<br />

248<br />

251<br />

258<br />

254<br />

257<br />

284<br />

251<br />

247<br />

275<br />

243<br />

267<br />

266<br />

301<br />

278<br />

256<br />

287<br />

1383<br />

1419<br />

1414<br />

1291<br />

1401<br />

1500<br />

1399<br />

1377<br />

1521<br />

1381<br />

1253<br />

1311<br />

1482<br />

1449<br />

1829<br />

1812<br />

1666<br />

1579<br />

1534<br />

1643<br />

1600<br />

1361<br />

1332<br />

1252<br />

1515<br />

1226<br />

1362<br />

1322<br />

1365<br />

1334<br />

1466<br />

1260<br />

1297<br />

1288<br />

1224<br />

1220<br />

1514<br />

1344<br />

1580<br />

1430<br />

1434<br />

1496<br />

1322<br />

1678<br />

1339<br />

1382<br />

1318<br />

1443<br />

1361<br />

1514<br />

1506<br />

1419<br />

1545<br />

1554<br />

1608<br />

1455<br />

1466<br />

1482<br />

1442<br />

1287<br />

1362<br />

1270<br />

1232<br />

1273<br />

1382<br />

1214<br />

1200<br />

1241<br />

1361<br />

1376


und stetiger Bevölkerungsrückgang um durchschnittlich<br />

50 Einwohner pro Jahr in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar zu erwarten.<br />

Sowohl die Geburten- als auch die Sterbeziffer sind<br />

dabei zufallsbedingten Schwankungen unterworfen.<br />

Die durchschnittliche Geburtenziffer liegt seit 1975<br />

auf einem durchschnittlichen Niveau von 9,6. Der<br />

Spitzenwert wurde dabei 1987 mit 12,3 erreicht, der<br />

niedrigste Wert lag bei 7,2 im Jahr 2004. Seitdem<br />

war kurzfristig wieder eine steigende Geburtenziffer<br />

zu beobachten, die aber 2009 wieder fast auf den<br />

Tiefstand von 2004 sank.<br />

Auffällig an der allgemeinen Entwicklung ist, dass der<br />

Durchschnittswert von 9,6 zumindest in den späten<br />

80er Jahren meist übertroffen wurde. In diese Zeit fiel<br />

die Familiengründungsphase der geburtenstarken<br />

Jahrgänge der späten 50er und früher 60er Jahre des<br />

20. Jahrhunderts. Ein deutlicher Trend ist hierin aber<br />

nicht zu erkennen. Seit 1997 wurde die durchschnittliche<br />

Geburtenziffer in keinem Jahr mehr erreicht.<br />

Die Sterbeziffer beträgt seit 1975 im Durchschnitt<br />

12,7 mit einem Spitzenwert von 15,1 im Jahr 1978<br />

und einem Minimalwert von 11,2 im Jahr 1994. Seit<br />

Mitte der 80er Jahre ist dabei ein leichter Rückgang<br />

der Sterbeziffer zu verzeichnen, der vermutlich auf<br />

Fortschritte in der Medizin, möglicherweise aber<br />

auch im Umweltschutz (Reduktion der Luftbelastung<br />

durch die Dillinger Hütte) zurückzuführen ist. Dieser<br />

Trend hat aber nachgelassen, so dass in den letzten<br />

Jahren wieder zunehmend höhere Sterbeziffern zu<br />

verzeichnen sind. Dies dürfte in erster Linie mit der zunehmenden<br />

Überalterung der Bevölkerung in Zusammenhang<br />

stehen.<br />

GEBURTEN UND STERBEFALLE 1975-2009<br />

18<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

RÄUMLICHE<br />

BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG<br />

Zu der räumlichen Bevölkerungsentwicklung zählen<br />

die Wanderungsbewegungen der Menschen, die<br />

sich aus der Gegenüberstellung von Zu- und Fortziehenden<br />

zusammensetzt. Diese Wanderungsbewegungen<br />

haben im allgemeinen im Gegensatz zu der<br />

natürlichen Bevölkerungsbewegungen im Saar<strong>land</strong><br />

einen größeren Einfluss auf das Wachstum der Bevölkerung.<br />

Das Wanderungsvolumen beträgt in der Regel<br />

ein Vielfaches der natürlichen Bevölkerungsbewegung.<br />

Zudem können Wanderungen relativ kurzfristig<br />

ausgelöst werden, da sie besonders durch wirtschaftliche<br />

oder politische Faktoren sowie von der Lebensqualität<br />

eines Raumes geprägt werden, während<br />

die Geburten- und Sterbeziffern über lange Zeiträume<br />

hinweg konstant bleiben.<br />

Auch das Bevölkerungswachstum in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

seit 1975 ist in erster Linie auf die Bevölkerungsgewinne<br />

aus der räumlichen Bevölkerungsentwicklung<br />

zurückzuführen.<br />

ZUZÜGE UND FORTZÜGE 1975-2009<br />

Die Zahl der Zuzüge schwankte nahezu im gesamten<br />

Untersuchungszeitraum um einen Wert zwischen<br />

1200 und 1500 jährlichen Zuzügen. Lediglich in den<br />

Jahren von 1988 bis 1995 ist ein deutlicher Anstieg<br />

der Zuzüge auf Werte deutlich über 1500, teilweise<br />

über 1800 Zuzüge zu verzeichnen. Die Zahl der<br />

Fortzüge blieb hingegen fast über den gesamten Untersuchungszeitraum<br />

in einem ähnlichen Rahmen zwischen<br />

1200 und 1600 Fortzügen.<br />

Bei einer Gegenüberstellung der Zu- und Fortzüge<br />

über den Zeitraum von 1975 bis 2005 ist keine eindeutige<br />

Tendenz zu erkennen. In den Jahren zwischen<br />

1975 und 1988 wechselten Jahre mit Wanderungsgewinnen<br />

und Jahre mit Wanderungsverlusten<br />

einander unregelmäßig ab. Auffallend ist allenfalls<br />

der hohe Wanderungsverlust von 289 Einwohnern<br />

im Jahre 1978 zum Höhepunkt der Stahlkrise.


Eine auffallende Zunahme erfahren die positiven<br />

Wanderungsbewegungen im Zeitraum zwischen<br />

1989 und 1995, bedingt im wesentlichen durch die<br />

politische Wende im Osten, insbesondere die Öffnung<br />

der Grenzen zu Ostdeutsch<strong>land</strong>. In diesem<br />

Zeitraum wurde allein in den Jahren 1989 bis 1991<br />

ein Wanderungsgewinn von 868 Einwohner verbucht.<br />

Seit 1996 hat hingegen wieder eine negative<br />

Entwicklung mit teilweise deutlichen Wanderungs ver -<br />

lusten eingesetzt. Diese Tendenz ist in erster Linie auf<br />

die Dichtbelegung der in <strong>Dillingen</strong> vorhandenen<br />

Übergangswohnheime zurückzuführen, die reduziert<br />

wurde. Hinzu kommt ein Trend zum “Wohnen auf<br />

dem Lande“, in den Neubaugebieten der Ortsrand -<br />

lagen. Vor allem junge Familien bevorzugen das<br />

Woh nen in Einfamilienhäusern gegenüber dem Woh -<br />

nen im Innenstadtbereich. Gerade die Situation der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar war in den vergangenen Jahren<br />

durch eine relative Flächenknappheit für die Er -<br />

schließung neuer Wohngebiete gekennzeichnet, was<br />

sicherlich ein Grund für die insgesamt gestiegene<br />

Zahl der Fortzüge ist.<br />

Die Jahre 1999 sowie 2007 hingegen verzeichnen<br />

wiederum deutliche Wanderungsgewinne. Grund<br />

hierfür könnte die positive Entwicklung der<br />

Stahlbranche 1999 sein, die <strong>Dillingen</strong> als Arbeitsund<br />

damit auch als Wohnstandort attraktiv macht. In<br />

diesen Zeitraum fallen auch<br />

Erschließungsmaßnahmen im Bereich großflächiger<br />

Gewerbegebiete, wie z.B. „Rundwies“), die das<br />

Arbeitsplatzangebot in der <strong>Stadt</strong> deutlich erhöhten. In<br />

den letzten beiden untersuchten Jahren überwiegen<br />

die Fortzüge aber wieder die Zuzüge. Diese Analyse<br />

der Zusammenhänge der räumlichen<br />

Bevölkerungsentwicklung kann auch durch die<br />

Untersuchung der Zuzüge und Fortzüge bezüglich der<br />

Herkunftsgebiete bestätigt werden:<br />

• zunehmende Zahl an Asylbewerbern und deutschstämmigen<br />

Aussiedlern aus Osteuropa: So lässt<br />

sich zwischen 1989 und 1995 eine deutliche Zunahme<br />

der Zuzüge aus Bereichen außerhalb<br />

Deutsch<strong>land</strong>s nachweisen, der mit der politischen<br />

Wende in Osteuropa einsetzte und mit der Verschärfung<br />

der Asylgesetzgebung langsam auf das<br />

Niveau vor diesem Zeitraum zurückgeht. Ein Spitzenwert<br />

wurde dabei im Jahr 1989, dem Jahr der<br />

Öffnung Osteuropas und des Mauerfalls verzeichnet,<br />

als die Zahl der Zuzüge über die Bundesgrenze<br />

hinweg sich verdreifachte und ein Wanderungsgewinn<br />

über die Bundesgrenze von 592 Einwohnern<br />

verzeichnet wurde.<br />

19<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

• negatives Wanderungssaldo bei Wanderungsbewegungen<br />

innerhalb des Saar<strong>land</strong>es seit 1993:<br />

Während sich in den Jahren zuvor Jahre mit Wanderungsgewinnen<br />

bei der räumlichen Bevölkerungsbewegung<br />

innerhalb des Saar<strong>land</strong>es und<br />

Jahre mit Wanderungsverlusten abwechselten,<br />

setzte seit 1993 ein deutlicher Trend mit Bevölkerungsverlusten<br />

an andere Städte und Gemeinden<br />

im Saar<strong>land</strong> ein. Dies ist wie erwähnt auf fehlende<br />

Wohnbau<strong>land</strong>reserven in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar zurückzuführen. Andere Kommunen<br />

im Umfeld von <strong>Dillingen</strong>/Saar mit großen<br />

Wohnbau<strong>land</strong>reserven, wie Überherrn, Wallerfangen<br />

oder Nalbach verzeichneten im gleichen<br />

Zeitraum deutliche Bevölkerungsgewinne. Mitte<br />

der 70er Jahre, als beispielsweise im Bereich<br />

Pachtener Heide große Wohnbauflächen erschlossen<br />

wurden, waren hingegen deutliche<br />

Wanderungsgewinne zu verzeichnen. Seit 2001<br />

überwiegen die Jahre mit Bevölkerungsgewinnen<br />

aus dem Saar<strong>land</strong>.<br />

• Wanderungsverluste zwischen <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

und Deutsch<strong>land</strong>: Bei der Wanderungsbewegung<br />

Deutsch<strong>land</strong> - <strong>Dillingen</strong>/Saar sind im Untersuchungszeitraum<br />

meist Wanderungsverluste zu verzeichnen.<br />

Die deutlichsten Verluste und die höchsten<br />

Zahlen an Fortzügen können dabei Ende der<br />

70er - Anfang der 80er Jahre, dem Höhepunkt<br />

der Stahlkrise registriert werden.<br />

• In dem guten Jahr für die Stahlindustrie 1999 hingegen<br />

wurden Wanderungsgewinne bei allen<br />

Wanderungsteilströmen beobachtet.<br />

ZUSAMMENFASSUNG<br />

Die Bevölkerungsentwicklung der <strong>Stadt</strong> Dillin -<br />

gen/Saar lässt sich zusammenfassend wie folgt beschreiben:<br />

• deutliche Zunahme der Bevölkerung vom Zweiten<br />

Weltkrieg bis 1976 infolge des deutschen Wirt -<br />

schaftswunders und der geburtenstarken Jahrgän -<br />

ge (positive natürliche und räumliche Bevölke -<br />

rungsentwicklung),<br />

• Abnahme der Bevölkerung von 1976 bis 1987 infolge<br />

negativer natürlicher und räumlicher<br />

Bevölkerungs entwicklung, die einerseits durch den<br />

Rückgang der Geburtenziffer aufgrund der<br />

Möglich keiten der Familienplanung, andererseits


durch Wanderungsverluste infolge der Stahlkrise<br />

bedingt waren,<br />

• deutliche Zunahme der Bevölkerung zwischen<br />

1987 und 1996 durch Wanderungsgewinne<br />

außerhalb der Bundesrepublik infolge des welt-<br />

20<br />

JAHR ZUZÜGE SL FORTZÜGE SL<br />

1975<br />

1976<br />

1977<br />

1978<br />

1979<br />

1980<br />

1981<br />

1982<br />

1983<br />

1984<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

976<br />

974<br />

1012<br />

910<br />

924<br />

943<br />

925<br />

1023<br />

1093<br />

1049<br />

1001<br />

1042<br />

1074<br />

1042<br />

930<br />

1253<br />

1066<br />

1110<br />

976<br />

1049<br />

1042<br />

990<br />

942<br />

943<br />

1072<br />

920<br />

1044<br />

1023<br />

1016<br />

1000<br />

1097<br />

954<br />

987<br />

921<br />

886<br />

744<br />

937<br />

824<br />

1112<br />

924<br />

952<br />

973<br />

871<br />

1145<br />

957<br />

1039<br />

922<br />

1021<br />

944<br />

1132<br />

1127<br />

1042<br />

1085<br />

1114<br />

1183<br />

1099<br />

1091<br />

1111<br />

1077<br />

992<br />

1012<br />

942<br />

968<br />

953<br />

1036<br />

903<br />

900<br />

906<br />

981<br />

977<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

ZUZÜGE D FORTZÜGE D ZUZÜGE W FORTZÜGE W<br />

262<br />

238<br />

252<br />

229<br />

285<br />

237<br />

231<br />

240<br />

233<br />

223<br />

128<br />

153<br />

168<br />

181<br />

190<br />

265<br />

351<br />

226<br />

233<br />

330<br />

326<br />

221<br />

227<br />

203<br />

295<br />

175<br />

202<br />

185<br />

179<br />

194<br />

193<br />

178<br />

145<br />

210<br />

180<br />

250<br />

314<br />

344<br />

317<br />

336<br />

314<br />

320<br />

263<br />

308<br />

197<br />

224<br />

261<br />

252<br />

264<br />

267<br />

277<br />

264<br />

311<br />

239<br />

270<br />

230<br />

217<br />

238<br />

232<br />

189<br />

198<br />

233<br />

175<br />

176<br />

165<br />

199<br />

196<br />

218<br />

230<br />

241<br />

145<br />

207<br />

150<br />

152<br />

192<br />

320<br />

243<br />

114<br />

195<br />

109<br />

124<br />

116<br />

240<br />

226<br />

707<br />

294<br />

249<br />

243<br />

325<br />

264<br />

232<br />

150<br />

163<br />

106<br />

148<br />

131<br />

116<br />

114<br />

170<br />

140<br />

176<br />

128<br />

165<br />

157<br />

158<br />

weiten politischen Wandels,<br />

226<br />

263<br />

176<br />

151<br />

170<br />

168<br />

203<br />

188<br />

225<br />

185<br />

119<br />

135<br />

170<br />

153<br />

115<br />

102<br />

113<br />

149<br />

201<br />

155<br />

126<br />

158<br />

133<br />

133<br />

106<br />

152<br />

95<br />

89<br />

144<br />

181<br />

112<br />

104<br />

117<br />

150<br />

158<br />

• 1996 - 1998 Bevölkerungsrückgang infolge eines<br />

negativen innersaarländischen Wanderungs -<br />

saldos bedingt durch Änderungen der Belegung in<br />

den Übergangswohnheimen,


• Bevölkerungsgewinn im Jahr 1999 durch hohe<br />

Wanderungsgewinne infolge positiver wirtschaftlicher<br />

Entwicklungen in <strong>Dillingen</strong>.<br />

• seit 1999 Bevölkerungsabnahme mit steigender<br />

Tendenz, lediglich 2005 unterbrochen durch<br />

Wohnbau <strong>land</strong> ent wick lung seitens der <strong>Stadt</strong> sowie die<br />

Ansiedlung namhafter Gewerbe- und Industrie -<br />

betriebe und einer damit verbundenen Verbes serung<br />

des örtlichen Arbeits platzangebotes<br />

GESAMTSALDO DER<br />

BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG 1975-2009<br />

ALTERSSTRUKTUR DER BEVÖLKERUNG<br />

In der Altersstruktur der Bevölkerung haben sich in<br />

den letzten Jahren deutliche Verschiebungen ergeben.<br />

So hat der Anteil der Bevölkerungsgruppe über<br />

65 Jahre seit 1987 um 37% zugenommen. Sehr hohe<br />

Anteile an der Bevölkerung haben die durch das<br />

deutsche Wirtschaftswunder verursachten geburtenstarken<br />

Jahrgänge zwischen 1950 und 1965. Im Gegensatz<br />

dazu sind bei den 20- bis 40-jährigen stark<br />

rückläufige Zahlen festzustellen. Dies ist auf die geburtenschwachen<br />

Jahrgänge zwischen 1975 und<br />

1985 zurückzuführen.<br />

ALTERSSTRUKTUR DER BEVÖLKERUNG 2009 (VER-<br />

GLEICH ZU 1987)<br />

21<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

JAHR ALTERSSTUFE BEVÖLKERUNG<br />

1987 0 - < 5<br />

5 - < 10<br />

10 - < 15<br />

15 - < 20<br />

20 - < 30<br />

30 - < 40<br />

40 - < 50<br />

50 - < 60<br />

60 - < 65<br />

>= 65<br />

2009 0 - < 5<br />

5 - < 10<br />

10 - < 15<br />

15 - < 20<br />

20 - < 30<br />

30 - < 40<br />

40 - < 50<br />

50 - < 60<br />

60 - < 65<br />

>= 65<br />

PROGNOSE FÜR DIE<br />

KÜNFTIGE ENTWICKLUNG<br />

1033<br />

940<br />

926<br />

1263<br />

3762<br />

3256<br />

2737<br />

2726<br />

1228<br />

3420<br />

JAHR ALTERSSTUFE BEVÖLKERUNG<br />

825<br />

835<br />

1006<br />

1111<br />

2527<br />

2431<br />

3343<br />

3214<br />

1158<br />

4504<br />

Die demographischen Veränderungen und die Prognose<br />

der künftigen Einwohnerentwicklung sind von<br />

großer Bedeutung für die Bauleitplanung der Städte<br />

und Gemeinden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> hat ihre Flächenpolitik<br />

an der Einwohnerentwicklung zu orientieren,<br />

damit ein flächenschonender Umgang mit den Ressourcen<br />

Boden und Natur gewährleistet werden<br />

kann. Die demographische Entwicklung der saarländischen<br />

Bevölkerung zeigt den Trend der Zunahme<br />

der älteren Bevölkerung verbunden mit einer Abnahme<br />

der jüngeren Bevölkerung bei gleichzeitigem<br />

Rückgang der Gesamtbevölkerung. Diese Faktoren<br />

sind beim gemeindespezifischen Flächenmanage-


ment zu berücksichtigen. Eine Prognose der künftigen<br />

Einwohnerentwicklung wird vor dem Hintergrund der<br />

komplexen demographischen Veränderungen sowie<br />

weiterhin steigender Mobilität und nicht vorhersehbaren<br />

internationalen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen<br />

Veränderungen immer schwieriger. Besonderheiten<br />

auf lokaler Ebene erschweren die Prognose für<br />

die Kommunen noch zusätzlich.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> wurde eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung<br />

bis zum Jahr 2023, dem Zieljahr<br />

des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Als Berechnungsgrundlage<br />

diente hierzu die vom Statistischen<br />

Landesamt erstellte 12. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung.<br />

Es handelt sich hierbei um<br />

eine das gesamte Saar<strong>land</strong> betreffende Bevölkerungsprognose<br />

unter Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur<br />

nach Alter und Geschlecht, der Geburten-<br />

und Sterbeziffern sowie der Wanderungsbewegungen,<br />

die für die Landkreise noch einmal regionalisiert<br />

wurde.<br />

Die nach der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung<br />

erwarteten Zahlen für den Landkreis<br />

Saarlouis wurden hier anteilsmäßig für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

umgerechnet. Laut den Angaben des Statistischen<br />

Landesamtes des Saar<strong>land</strong>es betrug der Bevölkerungsstand<br />

zum 31.12.2009 20.954 Einwohner.<br />

Bei einem Rückgang entsprechend der <strong>land</strong>kreisweiten<br />

Entwicklung wäre bis zum Jahr 2023 ein Rückgang<br />

um 1.809 Einwohner auf dann 19.145 Einwohner<br />

zu erwarten.<br />

22<br />

JAHR EINWOHNER<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023<br />

20954<br />

20813<br />

20674<br />

20537<br />

20403<br />

20274<br />

20146<br />

20018<br />

19891<br />

19763<br />

19637<br />

19512<br />

19388<br />

19266<br />

19145<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

WEITERE EINFLUSSFAKTOREN AUF DIE<br />

SIEDLUNGSENTWICKLUNG, DIE SICH AUS<br />

DER LAGEGUNST UND DEN<br />

STANDORT BEDINGUNGEN IM<br />

STADTGEBIET ERGEBEN<br />

Wie erwähnt, richtet sich die Prognose der Be -<br />

völkerungsentwicklung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> nach<br />

der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberech -<br />

nung, die für das gesamte Saar<strong>land</strong> und regionalisiert<br />

für die Landkreise gilt. D.h. die Zu- und Abnahme der<br />

Bevölkerungszahlen orientiert sich an der für das<br />

Gesamt-Saar<strong>land</strong> bzw. den Landkreis Saarlouis erwarteten<br />

Entwick lung. Bestimmte positive bzw. negative<br />

Standort faktoren der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> flossen nicht<br />

in diese Be trach tung ein. Die Prognose der Bevölke -<br />

rungs entwicklung ist damit nur als grober Orien tie -<br />

rungsrahmen zu sehen, der durch gemeindespezifische<br />

Faktoren modifiziert werden muss.<br />

So verlief in den letzten Jahren in <strong>Dillingen</strong>/Saar trotz<br />

zahlreicher Gunstfaktoren die Bevölkerungsent -<br />

wicklung deutlich negativer als prognostiziert. Hieran<br />

wird deutlich, dass ein konkretes Handlungser -<br />

fordernis vorliegt <strong>Dillingen</strong>/Saar, nachdem im gewerblichen<br />

Sektor zahlreiche Anstrengungen unternommen<br />

wurden (Erschließung mehrerer<br />

Gewerbegebiete wie ”Gewerbepark Rundwies”,<br />

”Industriepark Staustufe”), auch als Wohnstandort attraktiver<br />

zu machen. Folgende Gunstfaktoren sind dabei<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar als Wohnstandort zu<br />

nennen:<br />

• verkehrsgünstige Lage:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist direkt am Auto bahn -<br />

dreieck A 8 / A 620 gelegen. Damit sind vor allem<br />

die Arbeitsplatzschwerpunkte im Saartal<br />

(Saarbrücken, Saarlouis, Merzig) hervorragend<br />

zu erreichen. Zu den genannten Arbeitsplatzschwerpunkte<br />

besteht weiterhin mit Bussen und<br />

Bahnen ein sehr guter ÖPNV-Anschluss.<br />

• Gewerbliche Struktur in der <strong>Stadt</strong>:<br />

Auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar selbst ist schon seit<br />

Jahrhunderten einer der wichtigsten Gewerbe- und<br />

Industrieräume im Saar<strong>land</strong>. So gibt es hier mit der<br />

Dillinger Hütte, einer Alugießerei und anderen<br />

Betrieben die größten Arbeitgeber der Region. Die<br />

vorhandenen Arbeitsplätze können zu<br />

Wanderungsgewinnen, insbesondere bei den<br />

Altersgruppen zwischen 20 und 35 Jahren führen.<br />

Positive Rückkopplungen, wie steigende Geburten -<br />

zif fern sind dadurch zu erwarten.


• Hoher Wohnwert:<br />

Trotz der industriellen Prägung besitzt die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar eine Reihe von sogenannten weichen<br />

Standortfaktoren, die zu einem hohen<br />

Wohnwert der <strong>Stadt</strong> und damit zu Wanderungs -<br />

gewinnen beitragen. Zu nennen sind neben der<br />

<strong>land</strong>schaftlich reizvollen Lage im Saartal mit guten<br />

Ausflugsmöglichkeiten in den Saargau insbesondere<br />

das umfassende sportliche, kulturelle und<br />

Bildungsangebot der <strong>Stadt</strong>.<br />

WIRTSCHAFTS -<br />

STRUKTURELLE DATEN<br />

Neben den soziodemographischen Daten besitzen<br />

auch die wirtschaftsstrukturellen Daten eine große<br />

Bedeutung für die Flächennutzungsplanung. Aus den<br />

wirtschaftsstrukturellen Daten lassen sich Hinweise auf<br />

die wirtschaftliche Weiterentwicklung der <strong>Stadt</strong>,<br />

Notwendigkeiten der wirtschaftspolitischen Steuerung<br />

der <strong>Stadt</strong>entwicklung und der entsprechende Gewer -<br />

beflächenbedarf ableiten.<br />

WIRTSCHAFTS- UND ERWERBSSTRUKTUR<br />

BESCHÄFTIGTENENTWICKLUNG/<br />

SEKTORALE STRUKTUR<br />

Die Analyse der Beschäftigtenentwicklung und des räumlichen<br />

und sektoralen Strukturwandels erfolgt mit<br />

Hilfe der Statistik ”Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte<br />

am Arbeitsort” des Statistischen Landesamtes.<br />

Aufgegliedert nach Wirtschaftsabteilungen liegen<br />

damit für den Zeitraum von 1978 bis einschließlich<br />

2009 detaillierte Informationen über die Zahl der<br />

zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze bzw. Beschäftigtenfälle<br />

an Arbeitsstätten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> vor.<br />

In diesem Zeitraum ist die absolute Zahl der in dem<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar arbeitenden Personen<br />

von 10.857 auf 12.375 Personen angestiegen,<br />

was einem Anstieg von rund 14% entspricht. Von Ende<br />

der 70er Jahre bis Anfang der 90er stiegen die<br />

Beschäftigtenzahlen stetig auf den Höchststand von<br />

13292 Beschäftigten im Jahre 1992. Von 1992 bis<br />

1994 setzte eine deutliche Abnahme der Beschäftigtenzahlen<br />

ein. Seit 1995 ist die Zahl der Beschäftigten<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar konstant mit<br />

leicht steigender Tendenz auf hohem Niveau bei ei-<br />

23<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

ner Zahl knapp 13.000 Beschäftigten. Den Beschäftigungshöchststand<br />

gab es im Jahr 2004 mit 13512.<br />

Seitdem ist die Zahl aber wieder rückläufig.<br />

Die sektorale Wirtschaftsstruktur zeigt eine gewisse<br />

Monostrukturierung im <strong>Stadt</strong>gebiet von Dillin -<br />

gen/Saar auf das verarbeitende Gewerbe. So ist der<br />

sekundäre Sek tor mit rund 69% der Beschäftigten gegenüber<br />

46% im Landkreis bzw. 36% im Saar<strong>land</strong><br />

deutlich überrepräsentiert. Der Dienst leistungssektor<br />

mit 30% im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar hingegen<br />

liegt deutlich unter dem Kreisdurchschnitt von 52%<br />

und dem Landesdurchschnitt von 64%. Das deutliche<br />

Überwiegen des sekundären Sektors ist durch die<br />

Ausrichtung der Wirtschaft auf die Dillinger Hütte bedingt.<br />

So stellt die Hütte ca. 40% der Beschäftigten<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet und ca. 60% im der Beschäftigten im<br />

sekundären Sektor.<br />

JAHR WIRTSCHAFTS SEKTOR GESAMTBESCHÄFTIGTE<br />

1978 2009<br />

1978 - 2005<br />

1978 - 2005<br />

1978 - 2005<br />

Primärer Sektor<br />

Sekundärer Sektor<br />

Tertiärer Sektor<br />

In dieser Monostrukturierung ist aber eine große Gefahr<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar enthalten. Wirtschaftliche<br />

Entwicklungen, auf die die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

keinen Einfluss hat, können zu großen Arbeitsmarkt-<br />

und wirtschaftlichen Problemen und in der<br />

Folge auch zu sozialen Problemen in der <strong>Stadt</strong> führen<br />

(vgl. Stahlkrise Ende der 70er Jahre).<br />

Betrachtet man sich die Beschäftigtenzahlen im Bereich<br />

des tertiären Sektors, so ist hier im Vergleich<br />

zum Jahr 1978 ein Anstieg von ca. 9 % zu beobachten.<br />

Dies belegt, dass seitens der <strong>Stadt</strong> Bemühungen<br />

stattfinden, die eine breitere Ausrichtung der Wirtschaft<br />

verfolgen.<br />

ANALYSE / TREND DER ZUKÜNFTIGEN<br />

BESCHÄFTIGTENENTWICKLUNG<br />

Der primäre Sektor bestehend aus den Wirtschaftsbereichen<br />

Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tierhaltung<br />

und Fischerei wird im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

weiterhin auf niedrigem Niveau stagnieren. Aufgrund<br />

2<br />

7397<br />

3458<br />

10857<br />

0<br />

8617<br />

3758<br />

12375


der äußerst geringen Zahl der Beschäftigten spielt er<br />

für die wirtschaftliche Entwicklung im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar keine Rolle. Die Funktionen des<br />

primären Sektors liegen heute vielmehr in dem Erhalt<br />

der Kultur<strong>land</strong>schaft und selbstverständlich auch in<br />

der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln.<br />

In den beiden anderen Sektoren ist zu erwarten,<br />

dass sich der dennoch jetzt schon erkennbare Trend<br />

in der Abnahme der im sekundären Sektor Beschäftigten<br />

zugunsten der tertiären Sektors anhalten wird.<br />

Aufgrund der Wirtschaftsstruktur in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

mit der historisch gewachsenen Bedeutung<br />

der Dillinger Hütte ist allerdings zu erwarten, dass<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar nie das sektorale Wirtschaftsgefüge<br />

des Saar<strong>land</strong>es bzw. des Landkreises Saarlouis erreichen<br />

wird. Ziel der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar muss es<br />

aber sein, eine ausgewogene, gemischte Wirtschaftsstruktur<br />

mit etwa gleichen Anteilen im sekundären<br />

und tertiären Sektor herzustellen. Insbesondere im Bereich<br />

der eigentlichen Dienstleistungen verfügt <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

dabei über ein gewisses Potenzial. Nur so<br />

kann sichergestellt werden, dass wirtschaftspolitische<br />

Krisen, insbesondere in den in dem <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar stark vertretenen Sektoren, gut kompensiert<br />

werden können.<br />

PENDLERBEZIEHUNGEN<br />

Die räumliche Trennung von Wohn- und Arbeitsstätten<br />

macht es erforderlich, dass eine Großzahl von Erwerbstätigen<br />

zwischen Wohn- und Arbeitsort pendelt.<br />

Statistisch erfasst werden allerdings nur Pendler<br />

über die Gemeindegrenzen hinweg, die innerstädtischen<br />

Pendlerbewegungen bleiben unberücksichtigt.<br />

BERUFSEIN- UND AUSPENDLER<br />

Unterschieden wird hierbei zwischen:<br />

• Auspendlern: Wohnort im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

- Arbeitsort außerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

• Einpendlern: Arbeitsort im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

- Wohnort außerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes.<br />

Hiernach hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar am<br />

30.06.2010 13.273 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,<br />

von denen 10.920 einpendeln. 6.787 Dillinger<br />

sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.<br />

24<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

Hiervon pendeln 4.434 aus. Damit ergibt sich für <strong>Dillingen</strong><br />

ein Pendelsaldo von + 6.486.<br />

ERWERBSQUOTE<br />

Für die Ermittlung der Erwerbsquote wird die Statistik<br />

des Statistischen Landesamtes ”Sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigte” aus der Veröffentlichung<br />

„Saar län dische Gemeindezahlen“ herangezogen.<br />

Dies hat allerdings den Nachteil, dass durch diese<br />

Statistik nur ca. drei Viertel aller Erwerbstätigen erfasst<br />

werden. Inhaber und selbständig mithelfende Familienangehörige,<br />

Beamte und Soldaten sowie von der<br />

Versicherungspflicht befreite Angestellte und Arbeiter<br />

können somit nicht berücksichtigt werden. Da die Einflussnahme<br />

der Planung auf die Beschäftigtenstruktur<br />

sich an der Grundtendenz der Entwicklung orientieren<br />

soll, erfüllen die Daten zur Beschäftigtenstatistik<br />

als Planungsgrundlage jedoch ihr Ziel.<br />

Zum 30.06.2010 waren von der in dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

von <strong>Dillingen</strong>/Saar lebenden Bevölkerung 6.787 Personen<br />

sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Erwerbsquote<br />

lag im Jahr 2010 bei rund 40 %.<br />

SITUATION DES HANDWERKS<br />

Die Situation des Handwerkes im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar lässt sich aus den Daten der amtlichen<br />

Handwerkszählung von 1977 und 1995 wie<br />

folgt charakterisieren:<br />

Der Betriebsstand des Handwerks in dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

von <strong>Dillingen</strong>/Saar ist laut Handwerkszählung von<br />

1995 seit 1977 - im Gegensatz zu der insgesamt im<br />

Kreis Saarlouis feststellbaren Entwicklung - von 147<br />

Betrieben auf 176 gestiegen (dies bedeutet ein Zuwachs<br />

von 15%; Kreis Saarlouis: + 12%). Die Betriebe<br />

zählten 1995 2466 Beschäftigte (1977: 1062).<br />

Der Beschäftigtenzuwachs lag mit 132% weit über<br />

dem Kreisdurchschnitt (+55%).


SIEDLUNGSGESCHICHTE<br />

ABRISS DER GESCHICHTLICHEN<br />

ENTWICKLUNG<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar feierte im Jahr 1990 ihr<br />

2000-jähriges Jubiläum. Ursprung der Entstehungs -<br />

geschichte war die Gründung einer römischen<br />

Siedlung in Pachten. Diese entstand am Kreuzungs -<br />

punkt der zwei bedeutenden Römerstraßen<br />

Metz/Mainz sowie Luxemburg/Trier/Straßburg. Die<br />

Gründung dieser Siedlung erfolgte vor dem<br />

Hintergrund der Grenzsicherung der Römer am Rhein<br />

und den Eroberungsplänen gegen Germanien. Die<br />

Römer erschlossen das Hinter<strong>land</strong>, von dem aus dann<br />

eine Versorgung des Militärs und der Bevölkerung am<br />

Rhein gesichert werden sollte.<br />

Gründe für die Ansiedlung waren zum einen die günstige<br />

topographischen Verhältnisse des Saartales,<br />

zum anderen bot die Lage an der Saar, die in römischer<br />

Zeit bereits als Verkehrsweg genutzt wurde<br />

nicht unerhebliche Standortvorteile. Hinzu kam das<br />

Vorhandensein einer Furt bei Pachten. Die Siedlung<br />

mit dem Namen “Vicus contiomagus“ (“contio“ von<br />

der Einmündung der Prims in die Saar, “magus“ bezeichnet<br />

einen Marktort), die im Jahr 275/276 zerstört,<br />

bald danach jedoch als Kastell wieder neu aufgebaut<br />

wurde, war eine der bedeutendsten ihrer Art<br />

im Saar<strong>land</strong> bzw. sogar im südwestdeutschen Raum.<br />

Nach dem Zusammenbruch der römischen Herrschaft<br />

in Pachten um das Jahr 450 besiedelten die Franken<br />

den Raum.<br />

Eine erste urkundliche Erwähnung von Pachten und<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar fand 918 statt. Beide Siedlungen<br />

gehörten zu den Pfarreien, die nach Mettlach wallfahrten.<br />

Der heutige <strong>Stadt</strong>teil Diefflen wird erstmals im<br />

14. Jahrhundert als bäuerliche Siedlung erwähnt.<br />

Wichtiges Datum für die weitere Siedlungsentwick -<br />

lung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist das Jahr 1685. In<br />

diesem Jahr nämlich erlaubte der französische König<br />

Ludwig XIV. dem damaligen Besitzer des um 1600 in<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar entstandenen Renaissanceschlosses,<br />

Marquis de Lenoncourt, eine Eisenschmelze zu gründen,<br />

womit der Grundstein zur industriellen Entwick -<br />

lung gelegt wurde.<br />

Der stark <strong>land</strong>wirtschaftlich geprägte Charakter von<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar bleibt jedoch noch bis ins 18./19.<br />

25<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

Jahrhundert bestimmend. Erst danach wird allmählich<br />

der Einfluss der industriellen Entwicklung spürbar.<br />

Eine nicht unerhebliche Rolle für die gewerblich/industrielle<br />

Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar spielte<br />

die im 18. Jahrhundert entstandene Dillinger<br />

Papiermühle, die von der Wasserkraft der Prims angetrieben<br />

wurde.<br />

In den folgenden Jahrhunderten wechselte Dillin -<br />

gen/Saar mehrmals die Zugehörigkeit. So fällt<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar nach fast 1000 Jahren Zugehörigkeit<br />

zu Lothringen im Jahr 1766 als Provinz an Frankreich,<br />

1789 wird die Herrschaft <strong>Dillingen</strong>/Saar französisches<br />

Herzogtum. 1815 fällt <strong>Dillingen</strong>/Saar an<br />

Preussen und erlebt Ende des 19. Jahrhunderts bzw.<br />

Anfang des 20. Jahrhundert die Fortschritte der<br />

Industrialisierung mit dem Bau der Straßenbeleuch -<br />

tung, des Bahnanschlusses, der Wasserleitung und<br />

verschiedener bedeutender Gebäude (Rathaus,<br />

Krankenhaus).<br />

Nach dem 1. Weltkrieg gehörte <strong>Dillingen</strong>/Saar zum<br />

französischen Protektorat und fiel nach der<br />

Saarabstimmung 1935 ans Deutsche Reich. Vom 2.<br />

Weltkrieg bis 1957 gehörte <strong>Dillingen</strong>/Saar zum eigenständigen<br />

Saar<strong>land</strong> und wurde dann wieder<br />

Deutsch<strong>land</strong> angegliedert.<br />

Die <strong>Stadt</strong>rechte erhielt die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im<br />

Jahr 1949, im Jahr 1969 wird die bis dahin eigenständige<br />

Gemeinde Diefflen eingemeindet.<br />

ENTWICKLUNG DER SIEDLUNGSSTRUKTUR<br />

Die historische Entwicklung der heutigen Siedlungs -<br />

struktur ist in engem Zusammenhang mit der oben beschriebenen<br />

historischen und wirtschaftlichen Entwick -<br />

lung in der Region und im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

zu sehen. So spiegelt sich die starke Prägung der<br />

<strong>Stadt</strong> durch die Dillinger Hütte in der Siedlungsent -<br />

wicklung wieder.<br />

Bis etwa 1700 verlief die Entwicklung der Dillinger<br />

<strong>Stadt</strong>teile, wie fast aller saarländischer Orte als<br />

Bauerndörfer bzw. vorindustrieller Siedlungen mit<br />

überwiegend Landwirtschaft betreibender Bevölke -<br />

rung langsam, aber kontinuierlich. Bedingt durch die<br />

Dillinger Hütte, die 1685 gegründet wurde, setzte der<br />

Wandel vom Bauerndorf zur industriell geprägten<br />

Arbeitersiedlung wesentlich früher ein, als in den meisten<br />

anderen saarländischen Orten.


Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wird <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

schon deutlich von der Stahlindustrie bestimmt. Die<br />

Landwirtschaft als Erwerbszweig wird immer bedeutungsloser,<br />

Handel und Handwerk blühen auf.<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar erfährt einen deutlichen Aufschwung,<br />

was sich auch in der Siedlungsstruktur bemerkbar<br />

macht.<br />

So entstehen zu diesem Zeitpunkt eine Reihe von markanten<br />

öffentlichen und privaten Gebäuden, wie das<br />

Alte Rathaus, der Saardom, das Alte Gymnasium, die<br />

evangelische Kirche (existiert heute nicht mehr), der<br />

Bahnhof etc.<br />

Die Stummstraße als heutige Hauptgeschäftstraße verdankt<br />

ihre Entstehung dem Weg, den die Arbeiter,<br />

die mit dem Zug nach <strong>Dillingen</strong>/Saar kamen, vom<br />

Bahnhof zu ihrem Arbeitsplatz in der Dillinger Hütte<br />

nahmen. Die zu diesem Zeitpunkt erbauten Wohnund<br />

Geschäftshäuser prägen trotz der starken<br />

Zerstörungen des 2. Weltkrieges heute noch das Bild<br />

der Innenstadt.<br />

So waren nach dem 2. Weltkrieg, bedingt dadurch,<br />

dass <strong>Dillingen</strong>/Saar als Industriestandort und bedeutender<br />

Verkehrsknoten Ziel zahlreicher Bombenan -<br />

griffe war, mehr als 50% der Wohnhäuser zerstört.<br />

Damit stammt der größte Teil der Dillinger Bausubst -<br />

anz aus dem 20. Jahrhundert, hauptsächlich sogar<br />

aus dessen zweiter Hälfte.<br />

In den 50er Jahren zeichnete sich bedingt durch die<br />

technischen Fortschritte, das sog. “Wirtschafts -<br />

wunder”, ein deutlicher Fortschritt in allen Bereichen<br />

ab. Der Wohlstand der Bevölkerung und die<br />

Bevölkerungszahl wuchs rapide, so dass neue Häuser<br />

und Straßen gebaut und umfangreiche Wohn gebiete<br />

erschlossen wurden. Zahlreiche Neubaubereiche, die<br />

sich um das <strong>Stadt</strong>zentrum und die Kleinzentren der<br />

<strong>Stadt</strong>teile gruppieren entstanden in dieser Phase des<br />

Wiederaufbaus. Damit einhergehend wurden neue<br />

Arbeitsbereiche erschlossen, insbesondere im<br />

Einzelhandelsbereich sowie im Handwerkssektor.<br />

Geschäfte, Firmen und Betriebe entstanden, bereits historisch<br />

vorhandene Betriebe wurden ausgebaut.<br />

Dies geschah zum einen gewachsenen, zum anderen<br />

in neu erschlossenen Gewerbegebieten. Besonders<br />

entlang der Hauptverkehrsstraßen (Lage gunst) entwickelten<br />

sich Misch nutzungen.<br />

26<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

Die Wohnbereiche der Innenstadt selbst entwickelten<br />

sich, bedingt durch die eingrenzende Lage der Hütte<br />

im Südwesten überwiegend nach Norden. Pachten<br />

hingegen, das im gleichen Zeitraum als<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar sich zur industriellen Kleinstadt entwickelte,<br />

eine Entwicklung von der <strong>land</strong>wirtschaftlichen<br />

Siedlung zur typischen Wohnsiedlung mit Einund<br />

Zweifamilienhäusern nahm, wuchs zum einen in<br />

der Saaraue Richtung Süden, zum anderen in<br />

Richtung Norden und Nordosten. Hier entstanden einerseits<br />

das Wohngebiet ”Pachtener Heide”, zum anderen<br />

größere Gewerbeflächen.<br />

Diefflen hingegen, als ehemals durch Landwirtschaft<br />

geprägtes Dorf, wuchs verursacht auch durch die topographischen<br />

Verhältnisse entgegen der typischen<br />

flächenhaften Entwicklung von Pachten und<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar, in diesem Zeitraum linear entlang der<br />

Hauptverbindungsstraßen Richtung Nalbach und<br />

Düppenweiler. Der Dorfkern besteht hier aus alten<br />

Ackerbürgerhäusern, die Randgebiete werden von<br />

Ein- und Zweifamilienhäuser gebildet. Der Ort selbst<br />

besitzt keinen geschlossenen Siedlungskörper.<br />

Die Zeit der Wirtschaftswunder und die Folgezeit haben<br />

folglich in allen Bereichen zu einschneidenden<br />

Ver änderungen geführt. Neben der Siedlungsstruktur<br />

spiegeln sich die Auswirkungen dieses Zeitabschnittes<br />

besonders auch in den Siedlungsgrößen wider, die<br />

sich seit 1950 z.T. mehr als verdoppelt haben. Diese<br />

Tendenz einer hohen Flächeninanspruchnahme hält<br />

bis heute an und stellt vor dem Hintergrund der zunehmenden<br />

Ressourcenknappheit des Naturgutes<br />

Boden auch für die Zukunft ein nicht zu vernachlässigendes<br />

Problem dar. Insbesondere die <strong>Stadt</strong>teile<br />

Pachten und <strong>Dillingen</strong> sind bedingt durch topographische<br />

und ökologische Restriktionen mittlerweile an<br />

den Grenzen ihres Wachstums angelangt, während<br />

Diefflen innerhalb des wenig kompakten<br />

Siedlungskörpers noch über Entwicklungspotenziale<br />

verfügt und damit Flächenspenderfunktion für die anderen<br />

<strong>Stadt</strong>teile übernehmen kann.


BESTANDSAUFNAHME UND<br />

ANALYSE<br />

METHODIK<br />

Die Erarbei tung des Flächennutzungsplanes lässt sich<br />

in folgende Arbeitsschritte aufgliedern:<br />

• Bestandsaufnahme der Nutzungen im Rahmen einer<br />

Begehung<br />

• Auswertung bestehender Bebauungspläne<br />

• Analyse des Bestandes und planungsrelevanter<br />

Konflikte.<br />

METHODIK EIGENER KARTIERUNG<br />

Die Bestandsaufnahme des Flächennutzungsplanes<br />

erstreckte sich im wesentlichen auf den Siedlungskörper<br />

und die sich unmittelbar anschließenden Randbereiche.<br />

Die Untersuchung und Analyse des Freiraumes<br />

hingegen war Aufgabe des Landschaftsplanes.<br />

Bei der Bestandsaufnahme des Siedlungskörpers wurden<br />

alle Straßenzüge detailliert hinsichtlich der hier<br />

vorhandenen baulichen- und sonstigen Nutzungen erfasst.<br />

Die Bestandsaufnahme erfolgte dabei parzellengenau,<br />

so dass auf entsprechendes Kartenmaterial<br />

zurückgegriffen werden musste. Dabei wurden Deutsche<br />

Grundkarten im Maßstab 1:5.000 verwendet.<br />

Der eigentliche Bestandsplan entstand nun auf der<br />

Grundlage der Geländeaufnahmen, die in den<br />

Maßstab 1:10.000 übertragen wurden. Dieser<br />

Maßstab wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />

und zur besseren Vergleichbarkeit mit der<br />

Planzeichnung, als Endergebnis der vorliegenden<br />

Flächennutzungsplanung gewählt.<br />

Die Nutzungsformen wurden hierbei in folgenden<br />

Gruppen zusammengefasst und mit Ausnahme des<br />

Wohnens durch farblich unterschiedliche Dreiecke<br />

bzw. die entsprechenden Symbole gem. Planzeichenverordnung<br />

in der Planzeichnung räumlich fixiert:<br />

1. Wohnen<br />

2. Dienstleistung und freie Berufe:<br />

z.B. Banken, Versicherungen, Ärzte, Architekten,<br />

Ingenieurbüros, Rechtsanwälte, Steuerberater,<br />

Frisöre, Fahrschulen, Heilpraktiker etc.<br />

3. Gastronomie:<br />

z.B. Lokale, Restaurants, Cafés etc.<br />

27<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE<br />

4. Gewerbe (außer Handwerk):<br />

z.B. verarbeitendes Gewerbe (Leichtmetall- und<br />

Metallbau, Maschinenbau), Speditionen, Tankstellen,<br />

Garten- und Landschaftsbau etc.<br />

5. Handwerk:<br />

z.B. Malerbetriebe, Schreinereien, Änderungschneiderei,<br />

Steinmetz, Bildhauerei, Dachdecker,<br />

Zimmerer, Klempnerbetriebe etc.<br />

6. Einzelhandel und Versorgung:<br />

z.B. Lebensmittelgeschäfte , Getränkehandel, Blumenläden,<br />

Bäckereien, Metzgereien, Drogeriemärkte,<br />

Textilwarengeschäfte etc.<br />

7. Land- und Forstwirtschaft<br />

8. Einrichtungen des Gemeinbedarfs:<br />

z.B. Verwaltungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten,<br />

Kirchen, Veranstaltungshallen, Feuerwehr<br />

etc.<br />

9. Öffentliche Grünflächen:<br />

z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Spielplätze, Grünanlagen<br />

etc.<br />

Zur Erfassung der Bestandssituation des Außenbe -<br />

reiches wurde die Biotopkartierung des Landschafts -<br />

planes herangezogen. Dementsprechend wurden<br />

Waldflächen- und Landwirtschaftsflächen dargestellt.<br />

AUSWERTUNG BESTEHENDER PLANUNGEN<br />

(BEBAUUNGSPLÄNE)<br />

In einem weiteren Arbeitsschritt wurden alle bestehenden,<br />

d.h. rechtskräftigen, und im Verfahren der<br />

Planaufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne<br />

und Vorhaben- und Erschließungspläne)<br />

hinsichtlich der getroffenen Festsetzungen ausgewertet.<br />

Die Festsetzungen der verbindlichen Bauleitpläne,<br />

bei denen es sich um eine gemeindliche Satzung handelt,<br />

sind entsprechend in den Flächennutzungsplan<br />

zu übernehmen.<br />

KONFLIKTANALYSE<br />

Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme waren die<br />

Grundlage für eine umfassende Konfliktanalyse.<br />

Dabei wurden alle für die Fortschreibung des<br />

Flächennutzungsplanes relevanten städtebaulichen<br />

und ökologischen Konflikte erfasst und hinsichtlich ihrer<br />

Lösungsmöglichkeiten auf FNP-Ebene bewertet:


ZERSIEDLUNGSTENDENZEN<br />

Unter Zersiedlung versteht man in der Regel das unkontrollierte,<br />

flächenhafte Wachstum von Siedlun gen.<br />

Auch in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, insbesondere im<br />

<strong>Stadt</strong>teil Diefflen, erfolgten in Teilbereichen anstelle<br />

von sinnvollen Orts arron dierungen planlose, überwiegend<br />

linienhafte Sied lungserweiterungen in die<br />

freie Landschaft. Eine derartige städtebauliche Fehl -<br />

entwicklung führt zur Ausbildung sog. “Siedlungs -<br />

finger”, wie ihn auch die „Pachtener Heide“ darstellt.<br />

Eine weitere Form der Zersiedlung, die oftmals einen<br />

Ausgangspunkt der oben genannten Enttwicklung<br />

darstellt, ist das Bauen im Außenbereich durch die<br />

Errichtung einzelner Gebäude. Dabei beginnt der<br />

Außenbereich i.d.R. am Giebel des jeweils letzten<br />

Hauses. Außen- und Innenbereich sind im bestehenden<br />

Flächennutzungsplan, allerdings nicht parzellenscharf,<br />

abgegrenzt.<br />

Negative Auswirkungen einer Zersiedlung sind städtebaulicher,<br />

ökonomischer und ökologischer Art.<br />

Zersiedlungstendenzen führen zum Verlust intakter<br />

Siedlungsränder und zu erheblichen Beein träch -<br />

tigungen des Orts- und Landschaftsbildes. Daher zählt<br />

die Vermeidung entsprechender städtebaulicher<br />

Fehlentwicklungen zu den wesentlichen Vorgaben der<br />

Raumordnung und Landesplanung. Der ökonomische<br />

Aspekt in Form höherer Erschließungskosten kommt<br />

durch die Entfernung zum Ortskern, d.h. durch die<br />

längeren Wege zum Tragen. Längere Wege bedeuten<br />

gleichzeitig auch mehr Verkehr mit den entsprechenden<br />

negativen Folgen hinsichtlich der<br />

Luftqualität. Die Ausdehnung des Siedlungskörpers in<br />

die freie Landschaft geht einerseits mit einer weiteren<br />

Versiegelung von Freiflächen einher, andererseits<br />

werden oftmals Biotope zerschnitten, so dass auch<br />

aus Umweltgründen Arrondierungen in jedem Fall<br />

Siedlungserweiterungen vorzuziehen sind.<br />

STÖRENDE GEWERBEBETRIEBE<br />

Innerhalb von Bauflächen, die auf der Grundlage der<br />

Bestandsaufnahme oder von rechtskräftigen<br />

Bebauungsplänen als Wohngebiete gem. §§ 2 - 4 a<br />

BauNVO einzustufen sind und die deshalb einer besonderen<br />

Schutzbedürftigkeit unterliegen, sind in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar teilweise “störende” Gewerbe -<br />

be triebe anzutreffen. Bei der Erfassung störender<br />

Gewerbe betriebe wird allerdings nicht von einem<br />

nachgewiesenen Störgrad im emissionsschutzrechtli-<br />

28<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE<br />

chen Sinne ausgegangen. Es werden vielmehr alle<br />

Betriebe als ”störend” eingestuft, die sich aufgrund ihrer<br />

Flächeninanspruchnahme (Lagerflächen) oder ihres<br />

Erscheinungsbildes schlecht ins Ortsbild integrieren<br />

lassen unter / oder deren Betriebsabläufe das<br />

Auftreten von Emissionen (Lärm, Schadstoffe etc.) vermuten<br />

lassen und somit zu einer Beeinträchtigung der<br />

Wohnqualität im näheren Umfeld führen können.<br />

WEITERE IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE<br />

KONFLIKTE<br />

Zu den Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes durch<br />

störende Gewerbebetriebe kommen in dem<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet noch weitere immissionsschutzrechtliche<br />

Konflikte. Hierzu gehören beispielsweise Lärmbelas -<br />

tungen durch sportliche Anlagen, wie z.B. Sport- oder<br />

Tennisplätze bzw. Verkehrslärm.<br />

DISKREPANZEN - FESTSETZUNG<br />

BEBAUUNGSPLAN - TATSÄCHLICHE<br />

BESTANDSSITUATION<br />

Konflikte zwischen Bestand und Planung können insbesondere<br />

dann auftreten, wenn die Festsetzungen<br />

bestehender Bebauungspläne faktisch nicht umgesetzt<br />

werden. Andererseits kann aber auch die aktuelle<br />

Nutzung, die sich abweichend vom Be bauungsplan<br />

im Laufe der Zeit entwickelt hat, städtebaulich sinnvoller<br />

sein als die ursprünglich vorgesehene Art der<br />

Nutzung. Um in solchen Fällen einer sinnvollen städtebaulichen<br />

Neuordnung auch im Hinblick auf das<br />

Baugesetzbuch zu entsprechen, kann eine Anpassung<br />

bzw. Aufhebung des entsprechenden Bebauungs -<br />

planes notwendig werden.<br />

DISKREPANZEN - DARSTELLUNG IM<br />

Z.ZT. RECHTSWIRKSAMEN FNP -<br />

TATSÄCHLICHE BESTANDSSITUATION<br />

Die städtebauliche Entwicklung ist in Teilbereichen anders<br />

verlaufen, als im z.Zt. rechtskräftigen Flächen -<br />

nutzungsplan vorgesehen. Dies betrifft insbesondere<br />

die Darstellung von Wohnbauflächen, welche im<br />

Laufe der Zeit aufgrund der zunehmenden Konzen -<br />

tration von Geschäften, Gaststätten und nicht störenden<br />

Gewerbebetrieben den Charakter von Misch -<br />

gebieten angenommen haben. Umgekehrt können<br />

aber auch im z.Zt. rechtskräftigen FNP dargestellte<br />

Gemischte Bauflächen heute überwiegend dem


Wohnen gem. § 4 BauNVO (Def. Allg. Wohn -<br />

gebiete) dienen. Die jeweilige Entwicklung ist auf die<br />

Abnahme bzw. Zunahme der Konzentration von<br />

Handels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie der<br />

i.d.R. hier zulässigen gewerblichen Betriebe zurückzuführen.<br />

Entsprechend der jeweiligen Entwicklung<br />

ändert sich auch das Störpotenzial der betreffenden<br />

Fläche.<br />

SONSTIGE STÄDTEBAULICHE KONFLIKTE<br />

An weiteren, nicht klassifizierbaren städtebaulichen<br />

Konflikten sind zu nennen:<br />

• Verfügbarkeit von Baulücken:<br />

Der überwiegende Teil der innerörtlich gelegenen<br />

baureifen Grundstücke befindet sich in privater<br />

Hand. Der Grund für die Offenhaltung der<br />

Baulücken liegt nicht in der mangelnden Nach -<br />

frage begründet, sondern ist auf die Grund haltung<br />

der Eigentümer zurückzuführen, die eine Art<br />

“Vorratspolitik” betreiben, indem sie die<br />

Baulücken bereits für ihre Nachkommen reservieren.<br />

Aber auch ältere Menschen ohne direkte<br />

Nach kommen, die den Besitz von Land mit Reich -<br />

tum, Wohlstand und Ansehen verbinden sind häufig<br />

nicht bereit ihr Grundstück zu veräußern.<br />

• brachliegende Flächen:<br />

Auf einzelnen Flächen im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar wurden bisher dort vorhandene<br />

Nut zun gen aufgegeben, ohne diese Flächen einer<br />

entsprechenden Nachfolgenutzung zuzufüh ren.<br />

Im Sinne einer ökologisch sinnvollen Sied lungs ent -<br />

wicklung sollte das Potenzial dieser Flächen durch<br />

Revitalisierungsmaßnahmen genutzt werden. Zu<br />

nennen sind hier beispielsweise Bereiche entlang<br />

der Bahnstrecke Saarbrücken - Trier.<br />

• städtebaulich - verkehrliche Konflikte:<br />

Verschiedene Straßenzüge des <strong>Stadt</strong>gebietes sind<br />

aufgrund einer ungünstigen Zuordnung verschiedener<br />

Nutzungen über das der Funktionalität und<br />

Nutzung des Straßenzuges übliche Maß hinaus<br />

durch Autoverkehr belastet (z.B. Merziger Straße).<br />

29<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE<br />

ÖKOLOGISCHE KONFLIKTE<br />

Vielerorts sind im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

ökologische Konflikte und Defizite völlig unterschiedlicher<br />

Na tur zu beobachten. Zu nennen sind beispielsweise:<br />

• ungestaltete Ortsränder:<br />

Eine optimale Einbindung der Orte, insbesondere<br />

der Ortsränder ins Landschaftsbild durch eine entsprechende<br />

Ortsrandeingrünung fehlt teilweise.<br />

Der Übergang zur freien Landschaft ist oftmals<br />

sehr abrupt, so dass Siedlungskörper und<br />

Freiraum starke Kontraste bilden. Dieser Fall tritt<br />

insbesondere ein, wenn Gewerbebetriebe die<br />

Ortseingangssituation prägen.<br />

• Bebauung in ökologisch sensiblen Bereichen:<br />

Oftmals ist die Bebauung in ökologisch sensible<br />

Bereiche vorgedrungen. Dem Schutz der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen wurde hier nicht genügend<br />

Beachtung geschenkt. Zu nennen sind hier<br />

beispielsweise Bebauungen im Bereich von<br />

Bachauen.<br />

• fehlendes Ortsgrün:<br />

Entlang vieler Ortsdurchgangsstraßen fehlen aufgrund<br />

der Anlage von Parkflächen und<br />

Flächenversiegelungen die typischen Vorgärten,<br />

die sonst den Straßenraum prägen und ökologisch<br />

bereichern.<br />

• grossflächige Versiegelungen:<br />

Ökologische Defizite treten insbesondere in<br />

Gewerbegebieten und den <strong>Stadt</strong>teilzentren durch<br />

hohe Versiegelungsanteile und gestalterische<br />

Missstände auf. Das monotone Grau in Grau der<br />

Asphaltdecken und der Gebäudekomplexe, das<br />

hier kennzeichnend ist, wirkt sich negativ auf die<br />

Umweltpotenziale Boden, Wasser, Klima/Luft sowie<br />

das Ar tenspektrum aus. Es sind “leblose”<br />

Flächen entstanden, die als klimatische Be -<br />

lastungsräume (Hitzeinseleffekt) wirken.


BESTANDS- UND<br />

KONFLIKTANALYSE<br />

AUFBAU DES SIEDLUNGSKÖRPERS<br />

Als allgemeines Ergebnis der Bestandsaufnahme ergibt<br />

sich für die Siedlungskörper der einzelnen<br />

<strong>Stadt</strong>teile nachfolgender Aufbau. Allerdings muss vorab<br />

klargestellt werden, dass die beiden <strong>Stadt</strong>teile<br />

<strong>Dillingen</strong> und Pachten im Laufe der Jahre zusammengewachsen<br />

sind, so dass eine klare Trennung beider<br />

Siedlungskörper nicht immer erfolgen kann. Die<br />

Grenze zwischen den beiden <strong>Stadt</strong>teilen wird im<br />

Osten, mit Ausnahme des Neubaugebietes<br />

”Pachtener Heide”, in etwa durch die Bahnlinie bzw.<br />

durch die Gewerbegebiete an der Industriestraße bestimmt.<br />

Im Süden bildet die Konrad-Adenauer-Allee<br />

die Grenze zwischen den beiden <strong>Stadt</strong>teilen.<br />

PACHTEN<br />

Der <strong>Stadt</strong>teil Pachten besitzt seinen alten Ortskern im<br />

Bereich um die Kirche mit der Maximinstraße, Friedrichstraße,<br />

Brunnenstraße, Werthstraße, Mittelstraße<br />

und ”In der Lach”. Teile dieses Bereiches wurden<br />

durch den<br />

• Bebauungsplan Nr. 18 Mischgebiet ”Teilgebiet<br />

an der Maximinstraße” (1964)<br />

überplant und planungsrechtlich als MI gesichert.<br />

Im Bereich des Ortskerns konzentrieren sich auch die<br />

wichtigsten Einzelhandels-, Dienstleistungs- und öffentlichen<br />

Einrichtungen, so dass Pachten, trotz der<br />

Nähe zum <strong>Stadt</strong>zentrum von <strong>Dillingen</strong>/Saar und der<br />

damit herrschenden Konkurrenzsituation über eine<br />

gute Versorgungsstruktur mit Gütern des täglichen Bedarfs<br />

verfügt. Im Zentrum von Pachten befinden sich<br />

beispielsweise Lebensmittelgeschäfte, Metzgereien,<br />

Bäckereien, zwei Banken, Friseure, mehrere Getränkeläden<br />

und zahlreiche Gastronomiebetriebe. Auch<br />

die Ausstattung mit Handwerks- und Gewerbebetrieben<br />

in der Ortslage ist als gut zu bezeichnen und<br />

führt hier zu einem städtebaulich gewollten Nutzungsmix<br />

von Wohnen und Arbeiten. Zu nennen sind<br />

Malerbetriebe, Sanitär- und Heizungsbauer und andere<br />

Betriebe. Alle diese Betriebe fügen sich nach Art<br />

und Maß der baulichen Nutzung noch gut in die<br />

Ortslage ein und beinhalten damit ein geringes Störpotenzial.<br />

30<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

BESTANDSAUFNAHME UND -ANALYSE<br />

Weiterhin sind auch die Schulen gut in das Ortszentrum<br />

integriert.<br />

Nach dem 2. Weltkrieg entwickelte sich Pachten mit<br />

seiner Wohnbebauung, sieht man von dem Bereich<br />

”Pachtener Heide” ab, der eine Sonderstellung einnimmt,<br />

in geringem Umfang nach Norden und<br />

großflächig nach Süden. Meist erfolgten die Siedlungserweiterungen<br />

hierbei in einem orthogonalen<br />

System. Allerdings wurden die Siedlungserweiterungen<br />

mit wenigen Ausnahmen meist ohne Bebauungspläne<br />

oder vergleichbare Planungsinstrumente durchgeführt.<br />

Im Nordteil von Pachten gibt es für folgenden Bereich<br />

einen Bebauungsplan:<br />

• Bebauungsplan Nr. 10 Wohngebiet ”Teilgebiet<br />

zwischen den Straßen ‘Auf die<br />

Anthät’, Parkstraße, Am Flachsfeld und<br />

Siersburgerstraße” (1968),<br />

der ein Allgemeines Wohngebiet ausweist.<br />

Für die Süderweiterung von Pachten existieren folgende<br />

Fluchtlinien- oder Bebauungspläne über Reine<br />

oder Allgemeine Wohngebiete:<br />

• Fluchtlinienplan TO ”Wilhelmstraße”,<br />

1963,<br />

• Bebauungsplan Nr. 2 A Wohngebiet<br />

”Margarethenstraße“ (1968),<br />

• Bebauungsplan Nr. 6 B Wohngebiet<br />

”Deckersheck” (1979/1982).<br />

Besonders im Bebauungsplangebiet ”Deckersheck”<br />

befinden sich noch große nicht bebaute Freiflächen,<br />

was aus städtebaulicher Sicht negativ zu bewerten<br />

ist. Deren Bebauung ist im Bebauungsplan zwar vorgesehen<br />

aber wahrscheinlich scheiterte diese an den<br />

Grundstücksverhältnissen. Eine Verdichtung dieses<br />

Bereiches sollte daher mit erster Priorität angestrebt<br />

werden.<br />

Eine Sonderstellung in der Siedlungsentwicklung von<br />

Pachten nimmt das Wohngebiet im Bereich der Pachtener<br />

Heide ein, das bedingt durch Bahnlinie und L<br />

174 einen isolierten Charakter bezogen auf die Ortslage<br />

von Pachten besitzt. Das Wohngebiet verfügt<br />

über keinerlei Versorgungseinrichtungen des täglichen<br />

Bedarfs. Weiterhin stellt das Planungsgebiet eine<br />

völlig unorganische Siedlungserweiterung dar und<br />

fördert Zersiedlungstendenzen.


Der komplette Bereich der Pachtener Heide ist über<br />

folgende Bebauungspläne planungsrechtlich gesichert:<br />

• Bebauungsplan Nr.12 ”Stettiner Straße”<br />

(1966),<br />

• Bebauungsplan Nr.12 A ”Verlängerte<br />

Stettiner Straße” (1981),<br />

• Bebauungsplan Nr. 20 ”Erschließung eines<br />

Teilgeländes zwischen Schwimmbad<br />

und Berliner Straße” (1969)<br />

• Bebauungsplan Nr. 21 A Wohngebiet<br />

”Nördlicher Teil Pachtener Heide”<br />

(1972/1973) und<br />

• Bebauungsplan Nr. 21 A/B Wohngebiet<br />

”Erschließung eines Teilgebietes der<br />

Pachtener Heide <strong>Dillingen</strong>/Saar Nord”<br />

(1974)<br />

• Bebauungsplan Nr. 21 C „Fuchshöhl“<br />

(2006)<br />

Auch in diesem Bereich befinden sich noch verschiedene<br />

Baulücken, deren Bebauung primär angestrebt<br />

werden sollte.<br />

Weiterhin wurden auf Pachtener Gemarkung noch<br />

folgende Wohngebiete erschlossen:<br />

• Bebauungsplan Nr. 13 Wohngebiet ”Am<br />

Schwimmbad” (1966) und<br />

• Bebauungsplan Nr. 14 Wohngebiet<br />

”Schillerstraße” - Teilbereich auf Pachtener<br />

Gemarkung (1964).<br />

Diese befinden sich zwar auf Pachtener Gemarkung<br />

sind aber räumlich und funktional mehr dem <strong>Stadt</strong>teil<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar zugeordnet.<br />

Bei dem Bebauungsplan<br />

• Bebauungsplan ”Fuchshöhl” (2006)<br />

wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, innerörtliche<br />

Arrondierungsflächen primär für die Wohnbau -<br />

flächenentwicklung zu nutzen.<br />

Der Bereich westlich der „Berliner Straße“ dient der<br />

kurzfristrgen Bereitstellung von Wohnbau<strong>land</strong> im<br />

<strong>Stadt</strong>teil Pachten und stellt eine der letzten verfügbaren<br />

Flächen dar, die innerhalb der Ortslage für eine<br />

solche städtebauliche Entwicklung zur Verfügung<br />

stand.<br />

31<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

BESTANDSAUFNAHME UND -ANALYSE<br />

Neben der Wohnbauentwicklung hat sich im <strong>Stadt</strong>teil<br />

Pachten, bedingt durch fehlende Spielräume im eigentlichen<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar (Einschränkungen<br />

topographischer Natur bzw. durch<br />

Flächenansprüche der Dillinger Hütte), auch ein<br />

Großteil der gewerblichen Entwicklung vollzogen.<br />

Neben dem historisch gewachsenem Gewerbegebiet<br />

zwischen Industriestraße und Bahnlinie, das z.T.<br />

auch auf Dillinger Gemarkung liegt, entstanden in<br />

Pachten ausschließlich nördlich der Ortslage folgende<br />

gewerbliche Bauflächen, die durch Bebauungspläne<br />

gesichert wurden:<br />

• Bebauungsplan Nr. 11 ”Erschließung eines<br />

Gewerbegebietes zwischen der alten<br />

B51 und der Hauptbahnlinie Saarbrücken<br />

- Trier” (1970),<br />

• Bebauungsplan Nr. 11 A ”Gewerbegebiet”<br />

(1977),<br />

• Bebauungsplan Nr. 11 B ”Gewerbegebiet<br />

Katzenschwänz” und<br />

• Bebauungsplan Nr. 11 C ”Gewerbegebiet<br />

<strong>Dillingen</strong>-Nord“ (Aufstellungsbeschluss<br />

2010)<br />

und die Bebauungspläne<br />

• Bebauungsplan Nr. 24 A ”Gewerbepark<br />

Dornheck” (1998) und<br />

• Bebauungsplan Nr. 24 B ”Industriepark<br />

Staustufe” (1992)<br />

• Bebauungsplan Nr. 24 C ”Gewerbepark<br />

Rundwies” (1996)<br />

Diese beiden größten Gewerbegebiete im Dillinger<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet besitzen einen unmittelbaren Anschluss<br />

an die ehemalige Bundesstraße B 51, heute L 174.<br />

Zu der Autobahn A 8 wurde durch den Bau der Querspange<br />

eine direkte Verbindung geschaffen und eine<br />

Entlastung der Innenstadt von <strong>Dillingen</strong>/Saar erreicht.<br />

In diesen Gebieten wurden in den letzten Jahren<br />

mit einer Aluminiumgießerei ein bedeutender Arbeitgeber<br />

angesiedelt, es existieren aber auch noch<br />

große unbebaute gewerblich nutzbare Bereiche.<br />

Ein weiterer Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet<br />

• Bebauungsplan Nr. 5 ”Franz-Meguin-<br />

Straße / Industriestraße“ (Aufstellungsbeschluss<br />

2010)


ist derzeit im Verfahren. Dieser hat das Ziel der Ausweisung<br />

eines Gewerbegebietes sowie von Straßenverkehrsflächen<br />

(Kreisverkehrsplatz).<br />

Ein kleineres Gewerbegebiet mit dem<br />

• Bebauungsplan Nr. 34 ”Gewerbegebiet<br />

nördlich Friedhof Pachten” (1978)<br />

liegt im Norden von Pachten zwischen der Bahnlinie<br />

Saarbrücken - Trier und <strong>Dillingen</strong>/Saar - Niedaltdorf.<br />

Dieses Gewerbegebiet besitzt keinen unmittelbaren<br />

Anschluss an die L 174 und an die Querspange L<br />

347.<br />

An das ”Gewerbegebiet Katzenschwänz” grenzt jenseits<br />

der Verbindungsstraße nach Beckingen noch ein<br />

Sondergebiet mit großflächigem Einzelhandel an.<br />

Hier befindet sich ein SB-Warenhaus mit innenstadtrelevanten<br />

Sortimenten (Lebensmittel) und ein Möbelhaus.<br />

Eine besondere Rolle kommt noch dem Gewerbegebiet<br />

• Bebauungsplan Nr. 22 A ”Zentralfriedhof”<br />

(1976),<br />

zu, wo lediglich Gewerbenutzungen untergebracht<br />

sind, die im funktionalen Zusammenhang zum Sondergebiet<br />

des Zentralfriedhofes stehen.<br />

Die Siedlungsentwicklung in Pachten der letzten Jahrzehnte<br />

trug aber nicht nur den Grunddaseinsfunktionen<br />

Wohnen und Arbeiten Rechnung, sondern beachtete<br />

auch in einem besonderen Maße die wachsenden<br />

gesellschaftlichen Ansprüche an eine aktive<br />

und passive Freizeitgestaltung.<br />

So ist als Sondernutzung am westlichen Ortsrand von<br />

Pachten in optimaler Zuordnung zu dem Naherholungsbereich<br />

ein Sondergebiet vorhanden, für das<br />

der allerdings nicht rechtskräftige<br />

• Bebauungsplan Sondergebiet Nr. 9<br />

”Sportzentrum Pachten” (1993)<br />

besteht. Hier befindet sich ein Sportplatz, eine Tennishalle<br />

und sechs Tennisplätze, ein gemeinsames<br />

Clubhaus und eine Reithalle mit Dressur- und Springplatz<br />

sowie im nordöstlichen Teil ein Schützenhaus<br />

mit angrenzender Bogenschießanlage.<br />

Zumindest für die Bogenschießanlage besteht Rechtskraft<br />

durch den<br />

32<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

BESTANDSAUFNAHME UND -ANALYSE<br />

• Bebauungsplan Sondergebiet Nr. 9 a<br />

”Sportzentrum Pachten - Bogenschießanlage”<br />

(2005)<br />

Desweiteren ist ein weiterer Sportplatz im nördlichen<br />

Teil geplant. Mögliche Immissionsschutzrechtliche<br />

Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung werden<br />

durch Lärmschutzwälle vermieden.<br />

Zusätzlich entstand auf Pachtener Gemarkung auch<br />

das Dillinger Freibad. Auch der sogenannte Solarpark<br />

liegt zum Großteil auf Pachtener Gemarkung.<br />

Bei diesem Bereich, der durch den<br />

• Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet ”Solarpark”<br />

(1997)<br />

• Bebauungsplan Nr. 4 b „Vogelspitz“<br />

(2009)<br />

gesichert wurde, handelt es sich um einen naturnah<br />

gestalteten Naherholungspark, in dem den Bürgern<br />

die Vorteile und Vorzüge der Solar energienutzung<br />

plastisch und in einem ansprechendem Ambiente vermittelt<br />

werden sollen. Neben der Parkanlage werden<br />

hier ein solarpädagogisches Informations- und Entwicklungszentrum,<br />

ein Plus Energie Haus, eine Erdzeitenuhr,<br />

eine Sonnenuhr und solare Kunstobjekte<br />

errichtet. Weiterhin ist es Ziel dieses Bebauungsplanes<br />

den westlichen <strong>Stadt</strong>rand von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

zwischen Konrad-Adenauer-Allee und Brückenstraße<br />

neu zu gestalten. So soll hier westlich der Eissporthalle<br />

ein Hotelstandort realisiert werden, von dem aus<br />

der Solarpark mit dem o.g. Nutzungen entwickelt<br />

werden wird. Dieser soll in eine ab schließende Siedlungsrandgestaltung<br />

in Form eines Ein- bis Zweifamilienhausgebietes<br />

”Vogelspitz” übergehen. Der Bebauungsplan<br />

Nr. 4 b ist hierbei als Satzung beschlossen,<br />

wurde aber noch nicht öffentlich bekannt gemacht, so<br />

dass er keine Rechtskraft erlangen konnte. Weiterhin<br />

sollen die ökologischen Ausgleichsbereiche der Saaraue<br />

mit der Siedlungslage vernetzt werden. Der weltbekannte<br />

Wiener Künstler und Architekt Friedensreich<br />

Hundertwasser konnte für die Realisierung dieser<br />

Vorhabens gewonnen werden (vgl. auch Kapitel<br />

Sport, Freizeit und Erholung).<br />

DILLINGEN/SAAR<br />

Die städtebauliche Situation in der Innenstadt wird im<br />

besonderen Maße durch die Dillinger Hütte bestimmt.<br />

Diese nahm zum einen aufgrund ihrer großen<br />

Flächenansprüche Einfluss auf die Form und Richtung


der Siedlungsentwicklung, zum anderen bestimmte<br />

sie auch die städtebauliche Struktur mit.<br />

So entwickelte sich das <strong>Stadt</strong>zentrum, wie bereits erwähnt,<br />

zwischen Bahnhof und Dillinger Hütte, entlang<br />

der Wege, die von den Arbeiter auf ihrem Weg zur<br />

Arbeit genommen wurden. Das <strong>Stadt</strong>zentrum umfasst<br />

somit die Bereiche Stummstraße, Lotteriestraße,<br />

Kirchenstraße, Odilien platz mit Saardom,<br />

Kelkelstraße und Teile der Hütten werkstraße. Hier entstand<br />

in den Jahren 1975 / 1976 die erste saarländische<br />

Fußgängerzone. In diesem Bereich sind auch<br />

die wichtigsten Einzelhandels, Versorgungs-,<br />

Dienstleistungs- und Verwaltungsein richtungen untergebracht.<br />

Neben der Einrichtung der Fußgängerzone<br />

wurden in den letzten Jahren beträchtliche Anstren -<br />

gungen unternommen, um die <strong>Stadt</strong> auch gegenüber<br />

dem Konkurrenzzentrum Saarlouis als Einkaufs-,<br />

Arbeits- und Wohnstadt noch attraktiver zu machen.<br />

Zum Teil erfolgte dies durch städtebauliche Ideen -<br />

wettbewerbe, aus denen Bebauungspläne entwickelt<br />

wurden.<br />

Zu nennen sind:<br />

• Bebauungsplan Nr. 15 ”Bahnhofsvorplatz”<br />

(1976),<br />

durch den die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen zur Errichtung des neuen<br />

Rathauses geschaffen wurden.<br />

• Bebauungsplan Nr. 16 ”Altstadt <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

- Südlicher Teil” (1985):<br />

Dieser Bebauungsplan, dessen Verfahren nicht<br />

zum Abschluss gebracht wurde, schuf zum einen<br />

die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur<br />

Randbe bauung des Markt platzes und damit zur<br />

räumlichen Fassung des Platzes und der angrenzenden<br />

Straßenzüge. Zum anderen wurde hierdurch<br />

auch die Sanierung der Innenstadt vorbereitet,<br />

wo wieder tradierte Strukturen entstehen sollen,<br />

die ein angenehmes Wohnen und Leben in<br />

der <strong>Stadt</strong> versprechen.<br />

• Bebauungsplan Nr. 19 ”Nachtweidstraße<br />

/ Odilienplatz” (1985):<br />

Dieser Bebauungsplan ist ebenfalls in<br />

Zusammenhang mit der Altstadtsanierung zu sehen<br />

und sollte zu einer attraktiveren Gestaltung<br />

der Fußgängerzone auch als Treffpunkt für Jung<br />

und Alt beitragen.<br />

33<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

BESTANDSAUFNAHME UND -ANALYSE<br />

• Bebauungsplan Nr. 37 ”Umgehung Hüttenwerkstraße”<br />

(1995, nicht bekannt gemacht):<br />

Durch diesen Bebauungsplan wurde das Problem<br />

des Durchgangsverkehrs in der Hüttenwerkstraße<br />

gelöst und die Voraussetzungen geschaffen, diesen<br />

Abschnitt in einen verkehrsberuhigten<br />

Geschäftsbereich umzuwandeln.<br />

Der in Aufstellung befindliche<br />

• Bebauungsplan Nr. 30 “Merziger Straße<br />

/ Jahnstraße” (Aufstellungsbeschluss<br />

2009)<br />

schafft derzeit die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen zur Ansiedlung eines<br />

Lebensmittelvollsortimenters und eines Fachmarktes in<br />

Innenstadtnähe.<br />

Ähnliche Zielvorstellungen verfolgte der<br />

Bebauungsplan<br />

• Bebauungsplan Nr. 15 a “Einkaufszentrum<br />

Schubertstraße” (2011),<br />

durch den die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

zur Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes<br />

(Schwerpunkt Lebensmittelversorgung) und eines<br />

Drogeriemarktes geschaffen wurden.<br />

Nicht störende Gewerbe-, Dienstleistungs- und<br />

Gastronomienutzungen greifen aber auch entlang der<br />

L 174 sowie nördlich der Innenstadt bis etwa zur<br />

Friedrich-Ebert-Straße in die Wohnbebauung über, so<br />

dass hier ein typisches Mischgebiet entstand.<br />

Die Wohnbauentwicklung der heutigen Innenstadt<br />

von <strong>Dillingen</strong>/Saar entwickelte sich zunächst ohne eigene<br />

Bebauungsplanung in Richtung Diefflen zwischen<br />

Dillinger Hütte und den Forstflächen des<br />

Hüttenwaldes. Lediglich für den Bereich des<br />

• Bebauungsplan Nr. 14 Wohngebiet<br />

”Schillerstraße” - Teilbereich auf Dillinger<br />

Gemarkung (1964)<br />

existiert mittels Bebauungsplan Baurecht.<br />

Inmitten dieser Wohnbauflächen liegt das Gästehaus<br />

der Dillinger Hütte mit seinen großzügigen Anlagen.<br />

Nach 1960 entstand auch jenseits der Bahnlinie, im<br />

sogenannten <strong>Stadt</strong>teil ”Überm Berg” in Richtung


Wallerfangen Wohnbau<strong>land</strong>. Hier gibt es folgende<br />

Bebauungspläne, in denen im Gegensatz zu den<br />

Wohngebieten im <strong>Stadt</strong>teil Pachten kaum noch<br />

Baulücken vorhanden sind:<br />

• Fluchtlinienplan TOS ”Asterstraße“<br />

(1963)<br />

• Bebauungsplan Nr. 1 Wohngebiet ”Zwischen<br />

den Straßen ‘Am Römerkastell’,<br />

Brückenstraße, Lilienstraße und Geranienstraße“<br />

(1967)<br />

• Bebauungsplan Wohngebiet Nr. 3 D<br />

”Hemmersdorfer Straße” (1969),<br />

• Bebauungsplan Nr. 3 E Wohngebiet<br />

”Creuzwalder Ring” (1969)<br />

Die gewerbliche Entwicklung von <strong>Dillingen</strong>/Saar vollzog<br />

sich in erster Linie entlang der Bahnlinie<br />

Saarbrücken - Trier. So befinden sich Teile des<br />

Gewerbegebietes an der Industriestraße auf Dillinger<br />

Gemarkung. Weitere gewerbliche Nutzungen existieren<br />

im Bereich des ehemaligen Schlachthofes sowie<br />

an der Uferstraße. Hier wurden durch den<br />

• Bebauungsplan Nr. 25 ”An der Uferstraße”<br />

(1993) sowie dessen Teiländerung<br />

(2001)<br />

die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung<br />

eines Baumarktes geschaffen.<br />

Freizeiteinrichtungen, d.h. Sportanlagen u.ä. finden<br />

sich in erster Linie konzentriert in Ortsrandlage.<br />

DIEFFLEN<br />

Der <strong>Stadt</strong>teil Diefflen weist keinen in sich geschlossenen,<br />

homogenen sondern vielmehr einen auseinandergezogenen,<br />

stark zersiedelten Siedlungskörper auf.<br />

Die unterschiedlichen Entstehungszeiten der Siedlungsteile<br />

sind an den verschiedenen Erschließungssystemen<br />

auf den ersten Blick deutlich ablesbar. Der<br />

ursprüngliche Teil erstreckt sich straßenbegleitend<br />

entlang der heutigen Hauptverkehrsstraßen (Nalbacher<br />

Straße, Düppenweilerstraße, “In der Schlung“,<br />

Beckinger Straße), die Grundstücke weisen oftmals<br />

unregelmäßige, an den i.d.R. nicht linearen Straßenverlauf<br />

angepasste Zuschnitte auf.<br />

34<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

BESTANDSAUFNAHME UND -ANALYSE<br />

Die später entstandenen Neubaugebiete hingegen<br />

zeichnen sich durch lineare, orthogonale Straßenzüge<br />

und Grundstückszuschnitte aus.<br />

Zwischen den einzelnen Teilbereichen liegen ausgeprägte<br />

Grünbereiche, die teilweise ein Potenzial zur<br />

Ausweisung neuer Wohnbauflächen darstellen und<br />

somit in die in diese Flächennutzungsplanung integrierte<br />

Bauflächen untersuchung eingestellt wurden.<br />

Der Siedlungskörper Diefflens wird im Süden begrenzt<br />

durch die L 143, im Norden bildet die Gemarkungsgrenze<br />

in Teilbereichen die Grenze. Nach<br />

Osten hin geht die Bebauung entlang der Nalbacher<br />

Straße ohne erkennbare Siedlungs zäsur in die Bebauung<br />

der Gemeinde Nalbach über.<br />

Der eigentliche Ortskern im Sinne des Versorgungszentrums<br />

ist im Bereich der Kirche, insbesondere im<br />

Kreuzungsbereich von Düppenweiler- und Nalbacher<br />

Straße, im Umfeld des neu gestalteten Dorfplatzes<br />

Diefflen zu finden.<br />

Hier sind Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe<br />

sowohl zur Deckung des Grundbedarfs (Metzgerei,<br />

Bäckerei etc.) als auch für den spezifischeren (aperiodischen)<br />

Bedarf (Reisebüro, Frisör, Haushaltwaren<br />

etc.) angesiedelt (Mischnutzung). Auch das Gemeindehaushaus<br />

von Diefflen liegt hier. Im Handwerksund<br />

Gewerbebereich sind in der Ortslage wenige Betriebe<br />

zu finden, die aber z.T. immissionsschutzrechtliche<br />

und gestalterische Probleme bereiten. Zu nennen<br />

sind ein Fensterbau-Betrieb in der Richard Wagner<br />

Straße sowie ein Beerdigungsinstitut in der Nalbacher<br />

Straße.<br />

In den 50er Jahren wuchs Diefflen zunächst in Richtung<br />

Südwesten. Hier wurde durch den<br />

• Fluchtlinienplan Wohngebiet Nr. 42 ”An<br />

der Blumenstraße” (1958),<br />

Baurecht geschaffen.<br />

In den folgenden Jahren vollzog sich die Siedlungsentwicklung<br />

vorwiegend in Richtung Norden, wo mit<br />

dem Bereich Siedlung auch ein etwas älterer Teil des<br />

Siedlungskörper bereits bestand, der keinen direkten<br />

Zusammenhang mit der Ortslage mehr aufwies. Hier<br />

entstanden auf der Grundlage folgender Bebauungspläne<br />

neue Wohngebiete:<br />

• Bebauungsplan Nr. 57 B ”In der Schlung,<br />

an der Kufergrät” (1972)


• Bebauungsplan Nr. 58 A Wohngebiet<br />

”Im Waldwinkel” (1982),<br />

• Bebauungsplan Nr. 67 A Wohngebiet<br />

”Am Fürstenwald” (1967)<br />

• Bebauungsplan Nr. 61 ”Erschließung eines<br />

Wohnbaugebietes beiderseits der Litermontstraße”<br />

(1976).<br />

Erst in den letzten Jahren wurden Anstrengungen unternommen<br />

durch geschickte Ausweisung neuer<br />

Wohnbauflächen wieder einen kompakteren, weniger<br />

zersiedelten Siedlungskörper herbeizuführen. Zu<br />

nennen sind hier die Bebauungspläne:<br />

• Bebauungsplan Nr. 48 ”Im Klostergelände”<br />

(1996),<br />

• Bebauungsplan Nr. 62 ”Ostwärts Litermontstraße”<br />

(1983).<br />

• Bebauungsplan ”Dr. Alois Lehnert Weg”<br />

(1998).<br />

Fast allen genannten Baugebieten ist eine große Zahl<br />

von Baulücken gemeinsam. Eine Verdichtung dieses<br />

Bereiches sollte daher mit erster Priorität angestrebt<br />

werden. Der Bebauungsplan ”Ostwärts Litermontstraße”<br />

ist bisher noch nicht vollständig umgesetzt.<br />

Mit dem<br />

• Bebauungsplan Nr. 68 ”Hinterm Fürstenwald”<br />

(2000, nicht bekannt gemacht),<br />

soll in erster Linie die ordnungsgemäße Rekultivierung<br />

der Folgen des ehemaligen Kiesabbaus vorangetrieben<br />

werden.<br />

Durch die Bebauungspläne<br />

• Bebauungsplan Nr. 69 ”Kappesheck /<br />

Großgarten” (2009),<br />

• Bebauungsplan Nr. 70 “Fürstenwald /<br />

Schlungenflur” (2009)<br />

sollen einerseits Flächen für die Naherholung geschaffen<br />

werden, über die der <strong>Stadt</strong>teil Diefflen nicht<br />

in ausreichendem Maße verfügt, andererseits sollen<br />

hier Ausgleichsflächen für den ökologischen Ausgleich<br />

bereit gestellt werden. Weiterhin ermöglicht<br />

die Ausweisung von Wohnbauflächen hier, der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong> die Möglichkeit, die derzeit unstrukturierten<br />

Ortsgrenzen abschließend zu definieren.<br />

35<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

BESTANDSAUFNAHME UND -ANALYSE<br />

Im Jahr 2011 Rechtskraft erlangte<br />

• Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.<br />

71 “Solarpark Diefflen“.<br />

Hierdurch wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten<br />

geschaffen, eine Sand- und Kiesgrube zur Errichtung<br />

einer Photovoltaikfreiflächenanlage umzunutzen.


THEMENBEREICH WOHNEN<br />

Aufbauend auf den soziodemographischen Daten<br />

und der Bestands- und Konfliktanalyse des Siedlungskörpers<br />

können folgende Ziele für die Wohnbau -<br />

flächenentwicklung erarbeitet werden:<br />

ALLGEMEINE ZIELE<br />

FüR DIE WEITERE ENTWICKLUNG<br />

Für die Wohnsiedlungsentwicklung der <strong>Stadt</strong> Dillin -<br />

gen/Saar werden unter Beachtung der beschriebenen<br />

übergeordneten Vorgaben der Raum- und Lan des -<br />

planung und der in § 1 Abs. 6 BauGB genannten all -<br />

gemeinen Planungsgrundsätze folgende Ziel vor -<br />

stellungen formuliert, die sofern keinen anderen<br />

Belangen Vorrang einzuräumen ist, zu beachten sind:<br />

• Ausweisung ausreichender Wohnbauflächen zur<br />

Sicherung der Eigenentwicklung der einzelnen<br />

Ortsteile und zur Weiterentwicklung des zentralen<br />

Ortes<br />

• Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

bei der Planung:<br />

• Vermeidung exponierter Standorte<br />

• Neuausweisung von Wohnbauflächen, die den<br />

Kriterien Innenentwicklung, Ortsabrun dung<br />

oder <strong>land</strong>schaftsbildgerechter Siedlungs er we i -<br />

te rung entsprechen, um weitere Zersied -<br />

lungsten denzen zu vermeiden<br />

• Umweltgerechte Planung durch<br />

• flächensparendes, verdichtetes Bauen unter<br />

Beachtung der örtlichen Strukturen<br />

• Schonung aus Sicht des Biotop- und Arten -<br />

schutzes wertvoller Bereiche<br />

• Freihaltung von Auenbereichen als Retentionsund<br />

Überschwemmungsbereiche sowie klimaökologisch<br />

bedeutender Kaltluftabflussbahnen<br />

• Bevorzugung von zentrumsnah gelegenen Flä chen<br />

zur Verkehrsvermeidung, da hier eine größere<br />

Nähe zu Versorgungseinrichtungen sowie zum<br />

ÖPNV-Netz besteht<br />

• Wirtschaftliche Erschließung neuer Wohnbau flä -<br />

chen.<br />

Allerdings ist die Siedlungsentwicklung besonders in<br />

den <strong>Stadt</strong>teilen Pachten und <strong>Dillingen</strong>/Saar durch<br />

zahlreiche Restriktionen, wie Wald, Lage in der<br />

36<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WOHNEN<br />

Saaraue, Dillinger Hütte und andere Flächenan sprü -<br />

che sehr stark eingeschränkt, so dass die o.g. allgemeinen<br />

Zielvorstellungen nicht immer in ihrer Gesamt -<br />

heit Beachtung finden können (vgl. Be schreibung der<br />

geplanten neuen Wohnbau flächen).<br />

PLANUNG IM BESTAND<br />

Konkret sind für die zukünftige Entwicklung des derzeitigen<br />

Siedlungsbestandes folgende Maßnahmen<br />

zur Konfliktlösung bzw. Konfliktminimierung geplant:<br />

1. In den <strong>Stadt</strong>teilen Pachten und <strong>Dillingen</strong>/Saar gibt<br />

es kaum Zersiedlungstendenzen, d.h. die Sied -<br />

lungskörper sind sehr kompakt, ein Bauen im<br />

Außenbereich existiert fast nicht. Die vorhandenen<br />

Siedlungsfinger wie die Pachtener Heide beruhen<br />

auf städtebaulichen Planungen (Bebauungs plä -<br />

nen). Anders sieht die Situation im <strong>Stadt</strong>teil<br />

Diefflen aus, wo zahlreiche Siedlungsfinger bestehen,<br />

aber auch einzeln im Außenbereich stehende<br />

Gebäude vorhanden sind. Weitere Zersiedlungs -<br />

er scheinungen sollen folgender maßen vermieden<br />

werden:<br />

Isoliert im Außenbereich stehende einzelne<br />

Wohngebäude werden auch weiterhin als Außen -<br />

bereich, d.h. im Regelfall als Fläche für die<br />

Landwirtschaft dargestellt. Es erfolgt also keine<br />

nachträgliche Legalisierung dieser Gebäu de<br />

durch Darstellung als Baufläche.<br />

Hinsichtlich der im Rahmen der Bestands aufnahme<br />

und -analyse beschriebenen Siedlungs finger ist eine<br />

Konfliktlösung nicht mehr möglich. Hier wird im<br />

Flächennutzungsplan der tatsächliche Siedlungs -<br />

be stand, allerdings in einer sehr engen Abgren -<br />

zung, dargestellt, um weitere Zer sied lungs ten den -<br />

zen und eine weitere Aus deh nung der Siedlungs -<br />

finger zu vermeiden.<br />

2. Die beschriebenen störenden Gewerbebetriebe<br />

sollten möglichst aus der Ortslage verlagert werden.<br />

Hierzu wurden ausreichend Gewerbe flächen<br />

in aus Sicht des Immissionsschutzes günstigerer<br />

Lage ausgewiesen bzw. sind in der <strong>Stadt</strong> noch vorhanden.<br />

Dieses Problem ist im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar zumindest im Bereich typischer<br />

Wohnbereiche aber wenig verbreitet. Meist handelt<br />

es sich hierbei um kleinere Handwerksbe -<br />

triebe, bei denen es durch den Einsatz von<br />

Maschinen bzw. Verkehr zu Lärmbelastungen


kommen kann. Diese Bereiche werden im Flächen -<br />

nutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt.<br />

Somit wird diesen Betrieben zwar Bestands schutz<br />

gewährleistet, aber keine Erweiterungs möglichkeit<br />

in einem die Wohnnutz ung störenden Maße zugelassen.<br />

Die restlichen Gewerbebetriebe mit Störpotenzial<br />

sind überwiegend innerhalb als gemischte<br />

Bauflächen dargestellten Bereichen gelegen, so<br />

dass hier das Konfliktpotenzial geringer ist. Aber<br />

auch hier sollte auf eine Verlagerung der Betriebe<br />

bzw. auf Einhaltung der im Städtebau zu beachtenden<br />

Immissionsrichtwerte gedrängt werden.<br />

Insbesondere bei möglichen Erwei terungen dieser<br />

Betriebe ist die DIN 18005 ”Schallschutz im<br />

Städtebau” zu beachten.<br />

3. Bereiche, in denen nach den Ergebnissen der<br />

Bestandsaufnahme die Wohnnutzung eindeutig<br />

dominiert, werden im Regelfall als Wohnbau -<br />

flächen ausgewiesen. Ausnahmen sind zentrumsnahe<br />

Bereiche bzw. Bereiche entlang der<br />

Hauptverkehrsachsen bzw. in deren Einwirkungs -<br />

bereich. Hier soll sich im Sinne eines engen<br />

Nebeneinander von Wohnen, Arbeiten und Ver -<br />

sor gen eine mehr gemischte Struktur entwickeln.<br />

Entlang der Hauptverkehrs achsen kommt noch hinzu,<br />

dass aufgrund der hier herrschenden verkehrsbedingten<br />

Lärmbelas tung, gesunde Wohnverhält -<br />

nisse auch nicht immer gewährleistet werden können.<br />

Der Flächennutzungsplan übernimmt in seinen<br />

Darstellungen die Wohngebietsfest setzungen der<br />

beschriebenen Bebauungspläne.<br />

NEUPLANUNG VON WOHNBAUFLÄCHEN<br />

Der aktuelle Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt<br />

„Siedlung“ (Stand: 04. Juli 2006), stellt die Weichen<br />

für die erforderliche Anpassung der Wohnsiedlungs -<br />

ent wicklung der saarländischen Gemeinden an die<br />

absehbaren bzw. bereits laufenden Prozesse der demografischen<br />

Entwicklung (sinkende Bevölkerungs -<br />

zahlen, zunehmende Alterung der Gesellschaft).<br />

Die Festlegung des Wohnungsbedarfes für die einzelnen<br />

Gemeinden erfolgt anhand raumordnerischer<br />

Kriterien, die sich an folgenden Punkten orientieren:<br />

37<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WOHNEN<br />

• den übergeordneten Prinzipien der<br />

Gleichwertigkeit, der Nachhaltigkeit, der dezentralen<br />

Konzen tration, der kompakten<br />

Siedlungsstrukturen sowie der<br />

Anpassungserfordernis an den demografischen<br />

Wandel<br />

• den raum- und siedlungsstrukturellen Leitvorstel -<br />

lungen und Zielen sowie<br />

• den jeweiligen kommunalen Einwohnerzahlen des<br />

statistischen Landesamtes.<br />

Der Wohnungsbedarf wird als Verhältniszahl zum aktuellen<br />

Einwohnerbestand in Wohnungen pro 1.000<br />

Einwohner und Jahr normativ festgelegt.<br />

Der Verteilungsschlüssel orientiert sich an übergeordneten<br />

Prinzipien sowie den wesentlichen raumordnersichen<br />

Festlegungen zur Zentralörtlichkeit und der<br />

Achsenanbindung. Darüber hinaus spielen das jeweilige<br />

Einwohnerpotenzial der Gemeinde und der<br />

Gemeindeteile sowie raumrelevante Attraktivi -<br />

tätsmerkmale der jeweiligen Gemeinde eine gewichtige<br />

Rolle.<br />

Unter den gegegeben Rahmenbedingungen gibt der<br />

Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />

zur <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar folgende Vorgaben:<br />

• Wohnungsbaubedarf:<br />

3,5 Wohnungen pro 1.000 Einwohner und Jahr für<br />

das gesamte Gemeindegebiet<br />

Gemäß Ziffer 34 des LEP-Teilabschnitt „Siedlung“<br />

werden alle vorhandenen Baulücken innerhalb rechtskräftiger<br />

Bebauungspläne nach § 30 BauGB, im<br />

Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach §<br />

33 BauGB zu beurteilen sind, im Geltungsbereich von<br />

Satzungen nach § 34 Abs.4 BauGB sowie von im<br />

Flächennutzungsplan rechtskräftig dargestellten, aber<br />

bislang nicht durch Bebauungsplan rechtskräftig umgesetzten<br />

Reserveflächen zu 100% auf den örtlichen<br />

festgelegten Wohnungsbedarf angerechnet.<br />

Unter Zugrundelegung des aktuellen Baulücken be -<br />

stan des der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar ergibt sich der in<br />

der Tabelle aufgeführte Wohnungsbedarf sowie der<br />

unter Beachtung des vorgegebenen Dichtewertes<br />

(nach Ziffer 36 des LEP-Teilabschnitt „Siedlung“) ermittelte<br />

Siedlungsflächenbedarf von 31,8 ha.


<strong>Stadt</strong><br />

WOHNBAUFLÄCHENUNTERSUCHUNG<br />

Dem Flächennutzungsplan vorgeschaltet wurde eine<br />

von ARGUS PLAN durchgeführte Bauflächen -<br />

untersuchung, mit dem Ziel, potenzielle Bauflächen<br />

hinsichtlich ihrer Eignung für Bauzwecke zu überprüfen.<br />

Ausgewählt wurden diese potenziellen<br />

Bauflächen unter den Aspekten Innenentwicklung,<br />

Orts abrundung und sinnvolle Erweiterung der<br />

Ortsstruktur.<br />

Zur Ermittlung geeigneter Bauflächen wurde ein dreistufiges<br />

Verfahren nach dem Ausschlussprinzip angewendet,<br />

d.h. von Arbeitsschritt zu Arbeitsschritt wurden<br />

potenzielle Wohnbauflächen bei Nichterfüllung<br />

definierter Kriterien aus der Untersuchung ausgeschlossen.<br />

Erster Arbeitsschritt<br />

Der erste Arbeitsschritt bestand in der Auswahl und<br />

Abgrenzung der potenziellen Bauflächen, die entsprechend<br />

der o.g. Hauptkriterien Innenentwicklung,<br />

Ortsabrundung und angepasste Siedlungser wei -<br />

terung eine städtebaulich sinnvolle Siedlungsent -<br />

wicklung gewährleisten.<br />

Zweiter Arbeitsschritt<br />

Im zweiten Arbeitsschritt wurden sämtliche Bau -<br />

flächen hinsichtlich ihrer absoluten, d.h. siedlungsaus -<br />

schließenden Restriktionen und relativen d.h. siedlungseinschränkenden<br />

Restriktionen untersucht, wobei<br />

sämtliche Flächen bzw. Teilbereiche von der weiteren<br />

Untersuchung ausgeschlossen wurden, die mit mindestens<br />

einer absoluten Restriktion belegt sind bzw. die<br />

aufgrund zahlreicher relativer Restriktionen eine<br />

schnelle Umsetzung der Planung nicht erwarten lassen.<br />

Als absolute Restriktionen wurden gewertet:<br />

• Naturschutzgebiete<br />

• Landschaftsschutzgebiete<br />

• Natura 2000-Gebiete<br />

38<br />

Prognose<br />

Wohnungsbedarf<br />

bis 2023<br />

Prognose<br />

Wohnungsbedarf<br />

bis 2023 in ha<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WOHNEN<br />

Abzurechnende<br />

Baulücken<br />

(Stand: Januar 2011)<br />

Siedlungsflächen -<br />

bedarf<br />

bis 2023<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar 871 WE 29,0<br />

304<br />

18,9 19,7 + 0,8<br />

• Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

• Geschützte Biotope<br />

• ABSP-Flächen<br />

• Wasserschutzgebiet (Zone I und II)<br />

• Schutzabstände Fließgewässer<br />

• Schutzabstände zu Strom- und Gasleitungen sowie<br />

zu Hauptwasser- und Hauptabwasserleitungen<br />

• Problematische Erschließung<br />

• Abstände zu emittierenden Anlagen<br />

• Altlasten<br />

• Schutzabstände zu Autobahnen, Bundes- und<br />

Landstrassen<br />

• Eisenbahntechnische Einschränkungen<br />

• Inanspruchnahme von Wald<br />

Zu den relativen Restriktionen wurden gezählt:<br />

• Bedenken aus der Sicht der Landesplanung<br />

• Bedenken der Landwirtschaftskammer<br />

• Bedenken des Oberbergamtes<br />

• Bedenken des Landesdenkmalamtes<br />

• Baugrundbedingungen<br />

• Ökologische Bedenken / Landschaftsbild<br />

• Schutzabstand zur Strecke der Deutschen Bahn<br />

• Immissionsschutzrechtliche Bedenken<br />

• Wasserschutzgebiet (Zone III)<br />

• Angrenzende Altlasten<br />

• Ungünstige Erschließungsvoraussetzungen<br />

• Nutzungskonflikte<br />

• Sonstige Einschränkungen<br />

Dritter Arbeitsschritt<br />

Dargestellte<br />

Siedlungsfläche im<br />

FNP<br />

Differenz<br />

Im letzten Arbeitsschritt erfolgte die Bewertung der<br />

verbliebenen potenziellen Bauflächen hinsichtlich ihrer<br />

städtebaulichen und ökologischen Eignung, wobei<br />

auch die Grundstücksverfügbarkeit überprüft wurde.<br />

Sowohl die städtebauliche als auch die ökologische<br />

Eignungsprüfung erfolgten verbal-argumentativ.<br />

Für die städtebauliche Eignungsprüfung wurden folgende<br />

Kriterien herangezogen:<br />

• Flächeneigene Qualitäten (Besonnungsver hältnis -<br />

se, Topographie, Baugrund, Immissionssituation)


• Räumliche Anbindung (Anschluss an das Stra-ßennetz,<br />

ÖPNV-Anschluss, Lage zum Ortszentrum)<br />

• Erschließungsaufwand (Ver- und Entsorgung mit<br />

Wasser, Gas, Strom, Abwasser, Straßenanschluss,<br />

Erdarbeiten)<br />

• Übergeordnete Vorgaben (Landesplanung)<br />

Bei der ökologischen Eignungsprüfung fanden Krite -<br />

rien wie:<br />

• Biotop- und Artenschutz<br />

• Klimaökologie<br />

• Gewässerökologie, Gewässerschutz<br />

• Landschaftsbild<br />

besondere Beachtung.<br />

Die Grundstücksverfügbarkeit wurde aus dem Anteil<br />

gemeindeeigener Flächen an der Gesamtfläche ermittelt.<br />

Es wurden folgende Abstufungen hinsichtlich<br />

der Grundstücksverfügbarkeit vorgenommen:<br />

• sehr geringe Grundstücksverfügbarkeit (Besitzan -<br />

teil der Gemeinde < 10 %)<br />

• geringe Grundstücksverfügbarkeit (Besitzanteil der<br />

Gemeinde 10-30 %)<br />

• durchschnittliche Grundstücksverfügbarkeit (Besitz -<br />

anteil der Gemeinde 30-50 %)<br />

• hohe Grundstücksverfügbarkeit (Besitzanteil der<br />

50-80 %)<br />

• sehr hohe Grundstücksverfügbarkeit (Besitzanteil<br />

der Gemeinde > 80 %)<br />

Endergebnis<br />

Endergebnis der drei Arbeitsschritte und damit der<br />

Wohnbauflächenuntersuchung ist eine Prioritäten liste,<br />

welche nach Eignungsstufen untergliedert ist.<br />

Die Aufstellung der Prioritätenliste erfolgte ortsteilbezogen,<br />

so dass jedem Ortsteil zumindest eine<br />

Wohnbaufläche zugeordnet wurde, d.h. es fand keine<br />

Bewertung aller Flächen untereinander statt, sondern<br />

es wurden jeweils die Flächen eines Ortsteiles<br />

nach ihrer Eignung als Wohnbau<strong>land</strong> miteinander<br />

verglichen.<br />

Im Folgenden werden nur noch die Flächen beschrieben,<br />

die auch in die Planzeichnung der FNP-<br />

Teiländerung aufgenommen wurden. Alle weiteren<br />

untersuchten Flächen sind mit der Zusammenfassung<br />

ihrer Untersuchungsergebnisse im Anhang zur<br />

Begründung kurz beschrieben.<br />

39<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WOHNEN<br />

Detailliertere Angaben zu den Flächen sind der<br />

Bauflächenuntersuchung im Anhang sowie der ökologischen<br />

Bewertung innerhalb des Umweltberichtes<br />

bzw. dem Landschaftsplan zu entnehmen.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

keine Flächen vorgesehen<br />

<strong>Stadt</strong>teil Pachten<br />

1. Wohngebiet ”Pachtener Heide” PA 1 (ca. 7,5 ha):<br />

Dieses Gebiet erweitert das bestehende Baugebiet<br />

”Pachtener Heide” nach Westen und beansprucht<br />

teilweise die in Richtung Wald angrenzenden<br />

Freiflächen. Die Fläche ist frei von absoluten<br />

Restriktionen und ist als intensiv ackerbaulich genutzte<br />

Fläche auch ökologisch unproblematisch.<br />

Die ökologisch wertvollen südlichen Freibereiche<br />

mit ihren Magerrasen und Ginsterfluren werden im<br />

Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung als<br />

Ausgleichsflächen ausgewiesen.<br />

Naturschutzfachliche Bewertung des LUA:<br />

“Gegen das Baugebiet bestehen aus Sicht des<br />

Naturschutzes keinegrundsätzlichen Einwände. Es<br />

sollte aufgrund der Größe eine am Bedarf gemessene<br />

Realisierung in mehreren Stufen erfolgen.<br />

Möglicherweise lässt sich dabei die vorhandene<br />

Heckenstruktur als Grenze zwischen zwei<br />

Realisierungsabschnitten in das Baugebiet integrieren.<br />

Eine Eingrünung des Baugebiets sollte im<br />

Westen aufgrund der Waldrandsituation in Form<br />

eines vorgepflanzten Waldsaums erfolgen. Die<br />

vom LP-Entwurf vorgeschlagene Pflege der südlich<br />

gelegenen Sandrasen im Rahmen der<br />

Kompensationsmaßnahmen wird begrüßt.”<br />

Stellungnahme des Landesdenkmalamtes:<br />

“Die Planungsfläche liegt auf der Flur “Pachtener<br />

Heide” und östlich benachbart zum “Heidenkopf”.<br />

Beide Flurnamen sind klassische Anzeiger für<br />

Bodendenkmäler (Heiden im Sinne von<br />

Nichtchristen). Die Fläche wird im Osten begrenzt<br />

durch den Heidweg, der seit dem 19. Jahrhundert<br />

als Römerstraße angesehen wird. Funde aus römischer<br />

und spätkeltischer Zeit sind aus dem Bereich<br />

etwa 400 - 500 m südlich der Planungsfläche bereits<br />

vielfach zu Tage gekommen. (...)<br />

Die Wahrscheinlichketi, dass im Planungsgebiet<br />

Bodendenkmäler aus römischer bzw. vorgeschichtlicher<br />

Zeit liegen, ist also recht hoch.


Zudem sind dort auch Relikte des Zweiten<br />

Weltkriegs zu erwarten. (...) Demnach kommt diesen<br />

Zeugnissen des Zweiten Weltkrieges eine besondere<br />

historische Bedeutung zu. (...) Sämtliche<br />

Erdarbeiten im Planungsgebiet sind nur nach<br />

Einholung einer Grabungserlaubnis gem. § 10<br />

Abs. 1 Satz 2 SDSchG zulässig. Eine<br />

Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden.<br />

2. Wohngebiet “Solarpark“ PA 2 (ca. 2,6 ha):<br />

Das geplante Wohngebiet ”Solarpark” soll den<br />

<strong>Stadt</strong>randabschluss westlich der „Dürener Straße“<br />

und nördlich des „Creutzwalder Ringes“ neu definieren.<br />

Dieser Plan ist Teil des sogenannten<br />

Hundertwasserprojektes, nachdem ein<br />

Informationszentrum, eine Wohnanlage sowie ein<br />

Hotel, für das auch eine alternative Nutzung möglich<br />

ist, vorgesehen sind. Alle Objekte sind in eine<br />

themenspezifische Parkanlage der Dillinger<br />

Saaraue in einer Fläche von ca. 110 ha eingeplant.<br />

Naturschutzfachliche Bewertung des LUA:<br />

“Gegen das Baugebiet bestehen aus Sicht des<br />

Naturschutzes Einwände. Es sollte versucht werden,<br />

die verbliebene Aue nicht weiter zu bebauen<br />

und verbliebene Feuchtwiesen zu erhalten.<br />

Gleichzeitig sollte die offene Fläche als Teil des<br />

Naherholungsraums erhalten werden. Sollte dennoch<br />

an einer Bebauung festgehalten werden, sollte<br />

der Übergang zur Landschaft (Südwesten) mit<br />

einer breiten Hecke abgegrenzt werden.”<br />

Stellungnahme des Landesdenkmalamtes:<br />

“Innerhalb der Planungsfläche und im direkten<br />

Umkreis sind bisher keine Bodenfunde bekannt.<br />

Allerdings gibt es in wenigen Hundert Metern<br />

Entfernung (ab 400 m) mehrere Fundstellen (vorgeschichtliche<br />

und solche, die zum römischen<br />

Vicus Contiomagus gehören). Deshalb weisen wir<br />

ausdrücklich auf die Meldepflicht von<br />

Bodendenkmälern (auch im Verdachtsfall) hin (...).<br />

<strong>Stadt</strong>teil Diefflen<br />

1. Wohngebiet “Im Lehnfeld“ DIE 1<br />

(ca. 10,2 ha):<br />

Die Fläche ist frei von absoluten Restriktionen, die<br />

gegen eine Bebauung dieser Fläche sprechen. Die<br />

Realisierung der Fläche ermöglicht ein<br />

Zusammenwachsen des Siedlungskörpers zwischen<br />

der Wohnbebauung in der Düppenweiler<br />

Straße, den Straßen “In der Schlung“ und “Im<br />

Sanken“.<br />

40<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WOHNEN<br />

Naturschutzfachliche Bewertung des LUA:<br />

“Gegen das Baugebiet bestehen aus Sicht des<br />

Naturschutzes keine grundsätzlichen Einwände.<br />

Es wird aber auch hier aufgrund der Größe eine<br />

am Bedarf orientierte Realisierung in<br />

Teilabschnitten empfohlen. Die Teilabschnitte sollten<br />

sich dabei an den vorhandenen<br />

Gehölzstrukturen orientiereren und kompakt an<br />

bestehende Bebauung angefügt werden. Der<br />

Übergang zur unbebauten Landschaft ist durch eine<br />

Eingrünung des Baugebiets zu gestalten.”<br />

2. Wohngebiet ”Westlich der Litermontstraße”<br />

DIE 2 (ca. 2,9 ha):<br />

Die Bebauung dieser Fläche stellt eine konsequente<br />

Weiterentwicklung des Bebauungsplanes Nr.<br />

61 ”Erschließung eines Wohnbaugebietes beiderseits<br />

der Litermontstraße” dar, der auch entsprechende<br />

Anschlussmöglichkeiten vorsieht. Für den<br />

Bereich wurden bereits sowohl auf Ebene der vorbereitenden<br />

als auch verbindlichen Bauleit -<br />

planung entsprechende Verfahrensschritte eingeleitet,<br />

um diesen Bereich parallel zur vorliegenden<br />

Gesamtfortschreibung des FNP, städtebaulich zu<br />

entwickeln. Es handelt sich hierbei einerseits um<br />

den Entwurf zur 13. Teiländerung des Flächen -<br />

nutz ungsplanes für den Bereich „Kappesheck /<br />

Großgarten, Fürstenwald / Schlungenflur“ bzw.<br />

die Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 69<br />

„Kappesheck / Großgarten“ und Nr. 70<br />

„Fürstenwald / Schlungenflur“. Die 13.<br />

Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde<br />

durch Veröffentlichung am 27.07.2009 rechtswirksam.<br />

Neben der Bereitstellung zusätzlicher Wohnbau -<br />

flächen sollen die planungsrechtlichen Voraus -<br />

setzungen für die Schaffung ortsrandnaher Erho -<br />

lungsflächen bereitgestellt werden. Der <strong>Stadt</strong>teil<br />

verfügt, mit Ausnahme des Hüttenwaldes, bis dato<br />

über keine gesondert festgesetzten Flächen für<br />

Naherholungszwecke. Durch die Tatsache, dass<br />

östlich und südlich der Ortslage Bereiche für derlei<br />

Nutzungen aufgrund vorhandener Restriktionen<br />

nicht zur Verfügung stehen können, soll der<br />

Bebauungsplan geeignete Flächen im Westen der<br />

Ortslage dauerhaft bereitstellen. Auf diese Weise<br />

können für die Dieffler Bevölkerung äußerst attraktive<br />

Flächen für die wohnortnahe Naherholung erschlossen<br />

werden. Flankierende Maßnahmen sollen<br />

die Erlebbarkeit des Areals fördern und so die<br />

Flächen für unterschiedliche Nutzergruppen interessant<br />

machen. Innerhalb bzw. angrenzend des


Geltungsbereiches befinden sich bereits erholungs-<br />

bzw. freizeitbezogene Nutzungen wie das<br />

Hofgut Kammer (Pferdesport) bzw. Tennisanlagen,<br />

die bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt das<br />

Areal nachhaltig prägen.<br />

Die Ortslage Diefflen sowie der nördliche Teil der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> sind in das integriertes ländliches<br />

Entwicklungskonzept (ILEK) „Hügel<strong>land</strong> im Saar-<br />

Prims-Bogen“ einbezogen. Das Konzept dient der<br />

nachhaltigen Sicherung und Verbesserung der<br />

Lebensqualität der Bevölkerung um den<br />

„Litermont“. Durch die Ausweisung des Naherho -<br />

lungs gebietes wird die Funktion des durch EU-<br />

Mittel geförderten ILEK zusätzlich unterstrichen.<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Die Ausweisung von Bauflächen bzw. Baugebieten<br />

gehört zu den wichtigsten Aufgaben der vorbereitenden<br />

Bauleitplanung. In der Ausweisung von<br />

Bauflächen dokumentiert sich die gewünschte städtebauliche<br />

Entwicklung und damit die Siedlungsent -<br />

wicklung einer <strong>Stadt</strong>. Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1<br />

BauGB können im Flächennutzungsplan insbesondere<br />

dargestellt werden: “die für die Bebauung vorgesehenen<br />

Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen<br />

Nutzung (Bauflächen), nach der besonderen Art ihrer<br />

baulichen Nutzung (Baugebiete) sowie nach dem allgemeinen<br />

Maß der baulichen Nutzung (...)”. Im<br />

Flächennutzungsplan beschränkt man sich in der<br />

Regel auf die Darstellung von Flächen nach der allgemeinen<br />

Art ihrer baulichen Nutzung, während im<br />

Rahmen der nachfolgenden Bebauungspläne (verbindliche<br />

Bauleitplanung) eine weitere Differen zie -<br />

rung und Konkretisierung nach Baugebieten notwen -<br />

dig wird.<br />

WOHNBAUFLÄCHEN<br />

Unter den Sammelbegriff “Wohnbauflächen” fallen<br />

laut Baunutzungsverordnung “Kleinsiedlungsgebiete”<br />

(WS), “Reine Wohngebiete” (WR), “Allgemeine<br />

Wohngebiete” (WA) und “Besondere Wohngebiete”<br />

(WB). Alle genannten Baugebiete, die unter dem<br />

Begriff der Wohnbauflächen zusammengefasst sind,<br />

dienen grundsätzlich in erster Linie dem Wohnen,<br />

d.h. die Wohnnutzung prägt den Gebietscharakter.<br />

41<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WOHNEN<br />

Die Abstufung und Differenzierung zwischen den einzelnen<br />

Wohngebieten besteht darin, dass in diesen<br />

außer dem Wohnen in unterschiedlichem Umfang<br />

weitere Nutzungen angeordnet werden können, die<br />

die Wohnnutzung ergänzen bzw. sie nicht stören.<br />

Wie bereits erwähnt, lässt § 5 Abs. 2 BauGB die<br />

Möglichkeit offen, die Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

nach Bauflächen oder bereits differenziert<br />

nach Baugebieten vorzunehmen. Im vorliegenden<br />

Flächennutzungsplan soll die Darstellung allgemeiner<br />

Art, d.h. nach Wohnbauflächen erfolgen, da eine<br />

Darstellung von Wohngebieten über die Grundsätze<br />

der Planung hinausgeht und die Nutzungen und<br />

Planungsziele durch die Ausweisung von Wohnbau -<br />

flächen ausreichend dargelegt werden können. Der<br />

Gemeinde soll damit ein gewisser Spielraum hinsichtlich<br />

konkreter Planungen eingeräumt werden, so dass<br />

bei geringfügigen Abweichungen der Planungsziele<br />

im Bezug auf den Wohngebietscharakter, eine unproblematische<br />

und zügige Abwicklung der Planung<br />

erfolgen kann, ohne dass es hier zu einer Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes bedarf. Um die<br />

Konsequenz der Darstellungen zu gewährleisten,<br />

wird auch in Gebieten für die ein rechtskräftiger<br />

Bebauungsplan besteht, nur der Flächencharakter<br />

dargestellt.<br />

Für die Darstellung der überwiegend der Wohn -<br />

nutzung dienenden Bereiche gilt:<br />

• Alle Bereiche innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile (§ 34 BauGB), die entsprechend<br />

der Bestandsaufnahme den Charakter einer<br />

Wohnbaufläche aufweisen, werden gem. § 5<br />

Abs. 2 Nr. 1 BauGB als (bestehende) Wohnbau -<br />

fläche in die Planzeichnung des Flächennutz ungs -<br />

planes übernommen. Ausnahmen sind zentrumsnahe<br />

Bereiche. Hier soll sich im Zuge der Erhal -<br />

tung und der Weiterentwicklung der infrastrukturel -<br />

len Ausstattung dieser Ortsteile eine eher gemischte<br />

Struktur entwickeln, so dass teilweise trotz klaren<br />

Dominierens der Wohnnutzung hier gemischte<br />

Bauflächen dargestellt wurden. Ähnliches gilt für<br />

die stärker befahrenen Hauptverkehrsachsen der<br />

<strong>Stadt</strong>teile. Auch hier wurde bei teils deutlichem<br />

Überwiegen des Wohncharakters der Darstellung<br />

einer gemischten Baufläche der Vorzug eingeräumt,<br />

zumal aufgrund der Verkehrsbelastungen<br />

hier nicht immer ein gesundes Wohnen möglich<br />

ist.<br />

• Alle Gebiete für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan<br />

ein “Reines Wohngebiet” oder ein


“Allgemeines Wohngebiet“ festsetzt, werden<br />

ebenfalls als Wohnbaufläche gem. § 5 Abs. 2 Nr.<br />

1 BauGB im Planteil des Flächennutzungsplanes<br />

dargestellt.<br />

• Im Außenbereich gelegene einzelne Wohnge bäu -<br />

de (Bauen im Außenbereich) werden, sofern sie<br />

sich nicht an geplante Wohnbauflächen an -<br />

schließen bzw. sie sich nicht im Rahmen sinnvoller<br />

Orts arrondierungen in den Bestand integrieren lassen,<br />

nicht als Wohnbaufläche, sondern im Re -<br />

gelfall als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

• Die oben genannten neuen Wohngebiete, die der<br />

Entwicklung der Orte dienen, werden als geplante<br />

Wohnbauflächen in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen.<br />

42<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WOHNEN


THEMENBEREICH<br />

WIRTSCHAFT<br />

Unter dem Themenbereich Wirtschaft werden die<br />

Sektoren Handel, Dienstleistung, Handwerk und<br />

Gewerbe zusammengefasst.<br />

BESTANDSSITUATION<br />

Grundlage für die Planung im Themenbereich Handel,<br />

Dienstleistung und Gewerbe ist die Bestands- und<br />

Konfliktanalyse des Siedlungskörpers sowie die Auswertung<br />

der wirtschaftsstrukturellen Daten. Die wichtigsten,<br />

im ersten Teil der Begründung schon näher<br />

ausgeführten Informationen werden an dieser Stelle<br />

kurz noch einmal zusammengefasst:<br />

• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wird als Mittelzentrum<br />

mit einer überdurchschnittlichen Infrastrukturausstattung<br />

und einer bedeutenden Stellung im regionalen<br />

Arbeitsmarkt ihrer Funktion gerecht.<br />

• Über eine vergleichbar gute und der <strong>Stadt</strong>teilgröße<br />

angemessene Ausstattung verfügen die<br />

<strong>Stadt</strong>teile Pachten und Diefflen.<br />

• Dementsprechend gibt es in allen Ortszentren<br />

größere Flächen mit Mischgebietscharakter.<br />

• Gesonderte Gewerbeflächen sind in folgenden<br />

Ortsteilen durch Bebauungsplan ausgewiesen<br />

bzw. bestehen in folgenden Ortsteilen:<br />

43<br />

• <strong>Dillingen</strong>/Saar: ”Sondergebiet An der Uferstraße”,<br />

”Gewerbegebiet im Bereich der Staatlichen<br />

Straßenbauverwaltung, ”Gewerbegebiet<br />

im Bereich des Schlachthofes”, ”Industriegebiet<br />

der Dillinger Hütte”, ”Gewerbegebiet zwischen<br />

Industriestraße und Bahnlinie”<br />

• Pachten: ”Gewerbegebiet zwischen der alten<br />

B51 und der Hauptbahnlinie Saarbrücken - Trier”,<br />

”Gewerbegebiet Katzenschwanz”, ”Gewerbepark<br />

Dornheck”, ”Industriepark Staustufe”,<br />

”Gewerbepark Rundwies”, ”Gewerbegebiet<br />

nördlich Friedhof Pachten”, ”Gewerbegebiet<br />

Zentralfriedhof”, ”Gewerbegebiet zwischen<br />

Industriestraße und Bahnlinie”<br />

• Diefflen: Gewerbegebiet ”Kiesaufbereitung”.<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />

• Durch einen Teil der oben aufgeführten Gewerbeflächen<br />

kommt es teils zu städtebaulichen Konflikten,<br />

bedingt durch Lärm- und Verkehrsbelastungen,<br />

teils zu ökologischen Konflikten, z.B. durch<br />

Beeinträchtigungen der Prims- oder Saaraue, Beeinträchtigungen<br />

durch Sand- und Kiesabbau. Die<br />

meisten Gewerbebetriebe sind aber in Bezug auf<br />

den Siedlungskörper mit seinen Wohnnutzungen<br />

günstig gelegen. Eine Sonderstellung nimmt die<br />

Dillinger Hütte ein, die als großer und emittierender<br />

Industriebetrieb in unmittelbarer Nähe zum<br />

Siedlungskörper der <strong>Stadt</strong> trotz beträchtlicher Anstrengungen<br />

in den letzten Jahren hier zu Lärm-,<br />

Staub- und Geruchsbelästigungen führt.<br />

• Auch innerhalb der <strong>Stadt</strong>lagen führen einige wenige<br />

Gewerbebetriebe zu immissionsschutzrechtlichen<br />

Problemen.<br />

• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar verfügt über ausreichend<br />

ausgewiesene Gewerbegebiete. Zum Teil sind die<br />

Flächen noch nicht komplett belegt.<br />

• Am <strong>Stadt</strong>rand existieren weiterhin verschiedene<br />

großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Sondergebietscharakter<br />

(z.B. Baumarkt).<br />

DILLINGER HÜTTE<br />

Die Dillinger Hütte besitzt für die wirtschaftliche Entwicklung<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar aufgrund der<br />

Zahl der hier beschäftigten Personen und des sich im<br />

Umfeld ansiedelnden meist mittelständigen Zuliefererund<br />

Ergänzungsgewerbes sowie der daraus resultierenden<br />

wirtschaftlichen Effektes auch für den örtlichen<br />

Einzelhandels- und Dienstleistungssektor eine besondere<br />

Bedeutung. Daher werden im folgenden im Zuge<br />

der Bestandsbeschreibung einige wichtige Eckdaten<br />

der Dillinger Hütte zusammengefasst:<br />

Zu der Dillinger Hütte gehören vier Hochöfen, ein<br />

Stahlwerk und ein Walzwerk:<br />

• Hochöfen: Im Hochofenprozess, dem ersten<br />

Schritt auf dem Weg zum Grobblech, wird aus Eisenerz<br />

Roheisen erzeugt. Dies ist Aufgabe der<br />

Roh eisengesellschaft Saar (ROGESA), einer Tochter<br />

der Dillinger Hütte.<br />

• Stahlwerk: Im Stahlwerk wird das Roheisen durch<br />

Stahlschrott ergänzt und durch Reinigen und Legieren<br />

zu Rohstahl verarbeitet.


• Walzwerk: Im Dillinger Grobblechwalzwerk, das<br />

eines der leistungsstärksten der Welt ist, werden<br />

Brammen und Blöcke zu Grobblechen mit teils ungewöhnlichen<br />

Abmessungen verarbeitet.<br />

1992 übernimmt die Dillinger Hütte die GTS Industries<br />

(eine französische Tochtergesellschaft). In den<br />

Jahren 1995 bis 2000 investierte die Dillinger Hütte<br />

GTS 500 Mio. DM und stärkte somit den Standort<br />

Saar. Ziel dieser Investitionen war es, die Dillinger<br />

Hütte als stärkster europäischer Grobblechhersteller<br />

weltweit an die Spitze zu führen.<br />

PLANUNGSZIELE FUR DIE WIRTSCHAFTLICHE<br />

ENTWICKLUNG DER STADT<br />

Auf der Basis der Bestandsanalyse und der Auswertung<br />

der wirtschaftsstrukturellen Daten lassen sich folgende<br />

Zielvorstellungen für die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar formulieren:<br />

AUSGEWOGENE<br />

WIRTSCHAFTSFÖRDERPOLITIK<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar steht weltweit für innovative Metallindustrie.<br />

Gerade vor dem Hintergrund der äußerst<br />

starken Orientierung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar auf<br />

diesen Bereich, muss es Aufgabe der <strong>Stadt</strong> sein,<br />

durch gezielte Wirtschaftsförderung auf eine breitgestreute<br />

Sektoral- und Branchenstruktur hinzuarbeiten.<br />

Hierdurch kann eine größere Krisensicherheit der<br />

Wirtschaft, die wie die Dillinger Hütte, z.B. stark von<br />

Aufträgen aus der Bauindustrie und vom Export und<br />

damit von nicht aktiv beeinflussbaren Risikofaktoren<br />

abhängig ist, erreicht werden.<br />

Erste Erfolge in der Umstrukturierung der Wirtschaft<br />

hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar bereits vorzuweisen. So<br />

entstanden in den letzten Jahren zahlreiche Arbeitsplätze<br />

in der Automobilzulieferindustrie (NEMAK,<br />

Stahlbau Schäfer).<br />

Aber auch im tertiären Sektor mit den Wirtschaftsbereichen<br />

Handel, Verkehr/Nachrichtenübermittlung,<br />

Kredit/ Versicherungsgewerbe, Dienstleistungen etc.,<br />

der im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar mit einem Anteil<br />

von ca. 35% an den Arbeitsplätzen noch deutlich<br />

unterrepräsentiert ist, sind dabei enorme Wachstumsraten<br />

zu erwarten. So beträgt der Anteil des tertiären<br />

Sektors im Saar<strong>land</strong> bereits deutlich über 50%.<br />

44<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />

Bei der Förderung des tertiären Sektors darf jedoch<br />

die Stabilisierung des sekundären Sektors nicht vernachlässigt<br />

werden. So bestehen zwischen sekundärem<br />

und tertiärem Sektor enge Verflechtungsbeziehungen,<br />

da letztendlich die Kaufkraft, d.h. die Finanzierung<br />

des tertiären Sektors von einer ausreichend<br />

dimensionierten und funktionierenden Sekundärstruktur<br />

abhängig ist.<br />

Bei der Förderung des tertiären Sektors sollten insbesondere<br />

Branchen mit hohem Innovationspotenzial<br />

beachtet werden. Zu nennen sind hier Branchen des<br />

Umwelttechnikbereiches, wie Computertechnik, Mikroelektronik,<br />

Telekommunikation, alternative Energien,<br />

Forschung und Entwicklung etc. Diese Branchen<br />

gelten als Wirtschaftszweige der Zukunft mit den<br />

höchsten Produktivitäten und Wachstumssteigerungsraten.<br />

Gerade für diese Branchen, die zwar auf so<br />

genannte harte Standortfaktoren, wie guter Verkehrsanschluss<br />

angewiesen sind, aufgrund des hohen Anteils<br />

hochqualifizierter Arbeitsplätze aber auch einen<br />

großen Wert auf weiche Standortfaktoren legen, besitzt<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar gute Standortqualitäten. Zu nennen<br />

ist hier die reizvolle Landschaft in der näheren<br />

Umgebung des Saargaus und das umfangreiche Kultur-,<br />

Freizeit- und Sportangebot.<br />

Besonders im Bereich erneuerbarer Energien (insbesondere<br />

in der Sonnenenergienutzung) wurden in der<br />

Vergangenheit entsprechende Anstrengungen unternommen,<br />

die <strong>Stadt</strong> für Unternehmen attraktiv zu machen.<br />

So wurden im Jahr 2011 die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen zur Errichtung einer<br />

großflächigen Photovoltaikfreiflächenanlage bei Diefflen<br />

geschaffen.<br />

SCHAFFUNG NEUER ARBEITSPLÄTZE UND<br />

AUSWEISUNG NEUER GEWERBEFLÄCHEN<br />

Wie beschrieben, besitzt die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

ein großes positives Pendlersaldo. Andererseits fordern<br />

die <strong>land</strong>esplanerischen Vorgaben zur Vermeidung<br />

langer Wege zwischen Wohn- und Arbeitsplatz<br />

eine räumlich enge Zuordnung der entsprechenden<br />

Nutzungsbereiche Wohnen, Arbeiten, Versorgen. Eine<br />

solch enge Zuordnung ist im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

durch die Schaffung weiterer Arbeitsplätze<br />

zu erreichen und zu sichern. Hierfür bietet das<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar aufgrund der optimalen<br />

Lage an der Autobahn A 8 hervorragende Voraussetzungen.<br />

Entsprechend ist das vorhandene Potenzial<br />

an Autobahnauf- und abfahrten zu nutzen und


in verkehrsgünstiger Lage gewerbliche Bauflächen<br />

auszuweisen. Dies ist durch die Ausweisung der Gewerbeflächen<br />

”Rundwies”, ”Dornheck” und ”Industriepark<br />

Staustufe” bereits in großem Umfang geschehen.<br />

Der Bedarf zur Neuausweisung gewerblicher Bau -<br />

flächen ergibt sich auch aus der Notwendigkeit im Innerortsbereich<br />

ansässige Betriebe an den <strong>Stadt</strong>rand<br />

zu verlagern. Dies wird einerseits aufgrund der beschriebenen<br />

immissionsschutzrechtlichen Problematik<br />

notwendig, andererseits besitzen viele Betriebe innerhalb<br />

der <strong>Stadt</strong>lage zu kleine Betriebsflächen und müssen<br />

zur Betriebserweiterung an den <strong>Stadt</strong>rand umziehen.<br />

Auch für diese Betriebe müssen im Flächennutzungsplan<br />

ausreichende Flächen zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

STÄRKUNG DER STADTTEILZENTREN<br />

Aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen ist in den<br />

letzten Jahrzehnten, die Überschaubarkeit dörflicher<br />

Gemeinsamkeit sukzessive verloren gegangen. Dieser<br />

Entwicklung hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar in den<br />

letzten Jahren durch die Schaffung von sogenannten<br />

Kleinzentren in den Ortszentren entgegengewirkt. In<br />

diesen Kleinzentren gruppieren sich Wohn- und Geschäftshäuser<br />

zur Deckung des täglichen Bedarfs um<br />

einen zentralen Platz, der durch Park- und Brunnenanlagen<br />

oder vergleichbare Maßnahmen als Aufenthaltsbereich<br />

aufgewertet wird.<br />

Auf Flächennutzungsplanebene kann die Stärkung<br />

der <strong>Stadt</strong>teilzentren in erster Linie nur durch die Ausweisung<br />

gemischter Bauflächen im Zentrum und entlang<br />

der Hauptverkehrsachsen erreicht werden.<br />

So kann davon ausgegangen werden, dass mit steigenden<br />

Ansprüchen an die Wohn- und Lebensqualität<br />

auch der Bedarf von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen<br />

in verkehrsmäßig gut erschlossenen<br />

Bereichen größer wird. Diese Auffassung wird<br />

beispielsweise auch von der Handwerkskammer geteilt.<br />

Die Handwerkskammer geht hierbei davon aus,<br />

dass in Zukunft noch in größerem Umfang als bisher<br />

für eine wachsende Zahl von Existenzgründern aus<br />

den handwerklich-dienstleistenden Berufen und von<br />

kleinen und mittleren Unternehmen mit einem engen<br />

Versorgungsbezug zu den Wohngebieten und für<br />

den freiberuflichen Sektor entsprechende Flächen<br />

benötigt werden.<br />

45<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />

Ein weiterer wichtiger Faktor wird hierbei auch die<br />

demografische Entwicklung sein. Vor dem Hintergrund<br />

einer älter werdenden Gesellschaft, wird das<br />

Angebot an Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen<br />

in den einzelnen Statteilzentren eine immer<br />

größere Bedeutung bekommen.<br />

Mit der Stärkung der <strong>Stadt</strong>kerne durch Ausweisung<br />

gemischter Bauflächen können folgende Zielvorstellungen<br />

verwirklicht bzw. bauleitplanerisch vorbereitet<br />

werden:<br />

• Optimale Versorgung der <strong>Stadt</strong>teile mit Gütern<br />

und Dienstleistungen unter Beachtung ihrer zentralörtlichen<br />

Funktion sowie vor dem Hintergrund<br />

des demografischen Wandels<br />

• Vermeidung von motorisiertem innerörtlichen<br />

Nah verkehr<br />

• Förderung einer gezielten Nutzungsmischung von<br />

Wohnen und Arbeiten in verkehrsmäßig gut erschlossenen,<br />

zentralen Bereichen<br />

• Erhalt/Schaffung eines lebendigen <strong>Stadt</strong>teilkernes<br />

• Vermeidung der Entleerung der <strong>Stadt</strong>teilkerne<br />

durch Verbesserung der Wohnumfeldqualität / Attraktivierung<br />

des <strong>Stadt</strong>teilkernes<br />

• Minimierung / Vermeidung und damit Verödung<br />

von Nutzungskonflikten durch Förderung eines<br />

verträglichen Nebeneinanders von Gewerbe und<br />

Wohnen bzw. durch Entschärfung der Nutzungsunverträglichkeiten<br />

• Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen.<br />

PLANUNG IM BESTAND<br />

Folgende Planungen sind innerhalb der bestehenden<br />

<strong>Stadt</strong>teillage für die zukünftige Entwicklung der Gemischten<br />

Bauflächen bzw. der Gewerblichen Bau -<br />

flächen vorgesehen:<br />

1. Die Darstellung der gemischten Bauflächen in der<br />

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes orientieren<br />

sich weitestgehend an der kartierten Bestandssituation.<br />

Allerdings sind entlang der Hauptverkehrsstraßen<br />

der einzelnen <strong>Stadt</strong>teile und in<br />

den <strong>Stadt</strong>teilzentren auch bei deutlichem Überwiegen<br />

der Wohnnutzung gemischte Bauflächen dar-


gestellt. Somit wird jedem <strong>Stadt</strong>teil entsprechend<br />

seiner Größenordnung und dem vorhandenen Bestand<br />

ein ausreichender Spielraum für die gemischter<br />

Strukturen zugestanden.<br />

Folgende Bereiche werden daher konkret im<br />

Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche<br />

dargestellt:<br />

• Innenstadt <strong>Dillingen</strong>/Saar:<br />

Entlang der Merziger Straße (L.I.O 174), der<br />

gesamte Innenstadtbereich um Odilienplatz<br />

und Marktplatz mit Fußgängerzone sowie Teile<br />

der Friedrich-Ebert-Straße, der Trierer Straße<br />

und der Heiligenbergstraße.<br />

• Pachten:<br />

Bereich der Ortsmitte von Pachten um die Kirche<br />

u.a. mit Maximinstraße, Teile der Nachtsheimstraße,<br />

Bahnhofstraße, Römerstraße, Friedrichstraße,<br />

Eisenbahnstraße, Brunnenstraße,<br />

Mittelstraße, Werthstraße, Fischerstraße, ”Auf<br />

die Ziegelhütte”.<br />

• Diefflen:<br />

Ortsmitte von Diefflen, Dillinger Straße, Teile<br />

der Düppenweiler Straße, Teil der Nalbacher<br />

Straße, ein Teil der Wiesenstraße.<br />

2. Weiterhin werden in der bestehenden Ortslage eine<br />

Reihe von Gemischten Bauflächen dargestellt,<br />

die notwendig sind, um eine der Bundesimmissionsschutzgesetzgebung<br />

entsprechende Nutzungsstaffelung<br />

zwischen Wohnen und Gewerbe bzw.<br />

im Umfeld stark befahrener Straßen zu erreichen.<br />

Hierbei handelt es sich um folgende Bereiche:<br />

46<br />

• Innenstadt <strong>Dillingen</strong>/Saar:<br />

- Bebauung entlang der Dieffler Straße (L<br />

143) als Übergangsbereich zur Dillinger<br />

Hütte<br />

- Teile der Brückenstraße als Übergang zwischen<br />

Bahnlinie und Wohnbebauung<br />

- Franz-Meguin-Straße als Übergang zwischen<br />

Industriegelände West und südlich<br />

angrenzender Wohnbebauung<br />

• Pachten:<br />

- Industriestraße als Übergang zwischen Industriegebiet<br />

West und westlich angrenzender<br />

Wohnbebauung<br />

- Bereiche an der Konrad-Adenauer-Allee<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />

• Diefflen:<br />

- An der L 143 gelegene Teile der Schulgartenstraße<br />

und der Wiesenstraße.<br />

3. Zusätzlich als gemischte Bauflächen dargestellt<br />

werden folgende Flächen bzw. ”Sondernutz -<br />

ungen” sowie alle in Bebauungsplänen festgesetzte<br />

Misch-, Kern- oder Dorfgebiete<br />

• <strong>Dillingen</strong>/Saar:<br />

- Gästehaus der Dillinger Hütte<br />

- Städtischer Bauhof und Fuhrpark<br />

• Pachten:<br />

- Industriestraße als Übergang zwischen Industriegebiet<br />

West und westlich angrenzender<br />

Wohnbebauung<br />

• Diefflen:<br />

- Landwirtschaftlicher Betrieb nördlich der<br />

Ortslage.<br />

4. Einzelne Gewerbebetriebe, die hinsichtlich ihres<br />

Störpotenzials auch innerhalb Gemischter Bau -<br />

flächen unzulässig sind, sollen zur Konfliktminimierung<br />

nach Möglichkeit mittel- bis langfristig in<br />

hierfür vorgesehene Gewerbegebiete ausgelagert<br />

werden. Der Flächennutzungsplan kann hierzu<br />

nur insofern beitragen, als die Darstellung der betroffenen<br />

Flächen als Gemischte Bauflächen beibehalten<br />

wird und damit die Betriebe mit erheblichem<br />

Störpotenzial de facto weiterhin unzulässig<br />

bleiben. Sie genießen zwar in der Regel Bestandsschutz,<br />

eine Erweiterung des Betriebes sollte<br />

aber nicht mehr möglich sein. In Zukunft ist verstärkt<br />

darauf zu achten, dass die Betriebe entsprechend<br />

ihres Konfliktpotenzials und des Flächenbedarfs<br />

direkt der zugehörigen Gebietskategorie zugeordnet<br />

werden.<br />

5. Alle o.g. bestehenden Gewerblichen Bauflächen<br />

werden entsprechend dem tatsächlichen Bestand<br />

in den Flächennutzungsplan übernommen. Hierzu<br />

zählen auch die historisch, ohne Erstellung von<br />

Bebauungsplänen, entstandene Gewerbeflächen.


NEUPLANUNG VON GEMISCHTEN UND<br />

GEWERBLICHEN BAUFLÄCHEN<br />

BEDARFSERMITTLUNG<br />

Die Bedarfsermittlung für neue gewerbliche Bauflächen<br />

ist vor dem Hintergrund fehlender Orientierungswerte<br />

verhältnismäßig schwierig zu ermitteln.<br />

Auf jeden Fall ist eine allzu knappe Flächenkalkulation<br />

nicht sinnvoll, da das Fehlen von gewerblichen<br />

Bauflächen sich als Engpassfaktor für die wirtschaftliche<br />

Weiterentwicklung der Gemeinde erweisen kann<br />

und sich dadurch die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage<br />

weiter verschlechtern könnte. Eine dauerhafte Stabilisierung<br />

der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes<br />

kann durch die Bereitstellung ausreichend dimensionierter<br />

Gewerbeflächen erfolgen. D.h. im Flächennutzungsplan<br />

müssen Gewerbeflächen gesichert werden,<br />

die dann bedarfsgerecht erschlossen und vermarktet<br />

werden. Die erwünschte Diversität hinsichtlich<br />

der Wirtschaftsbranchen kann dabei bauleitplanerisch<br />

über die Umsetzung eines konkreten Gewerbeflächenkonzeptes<br />

im Rahmen eines Bebauungsplanes<br />

und begleitend über ein konsequentes Gewerbeflächenmanagement<br />

erreicht werden.<br />

Die Bedarfsermittlung kann angebots- und nachfrageorientiert<br />

erfolgen. Im vorliegenden Fall wurde ein<br />

kombinierter Ansatz gewählt. Folgende Aspekte wurden<br />

dabei berücksichtigt:<br />

Steigende Erwerbsquote<br />

Durch die zunehmende Anzahl berufstätiger Frauen<br />

wird die Erwerbsquote im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

weiter steigen. Für diese Personen müssen<br />

Arbeitsplätze und damit auch Gewerbeflächen zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

Konjunkturanfälligkeit der ortsansässigen<br />

Großbetriebe<br />

Die Arbeitsmarktsituation im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

wird, wie erwähnt, maßgeblich durch wenige,<br />

teils konjunkturanfällige Großbetriebe bestimmt.<br />

Hinzu kommt noch die Situation im deutschen<br />

Bergbau, die auch nicht ohne Auswirkungen auf die<br />

Arbeitsmarktsituation in dem <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

bleiben wird, auch wenn die typischen<br />

saarländischen Bergbaustandorte ungleich schwerer<br />

betroffen sein werden. Insbesondere aus Verantwortung<br />

für die in den betroffenen Betrieben und im Bergbau<br />

arbeitende Bevölkerung müssen an so prädesti-<br />

47<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />

nierten Gewerbestandorten wie <strong>Dillingen</strong>/Saar für<br />

Umstrukturierungsmaßnahmen ausreichende Flächen<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Ersatzbedarf<br />

Der Ersatzbedarf beruht einerseits auf dem zusätzlichen<br />

Flächenbedarf, der sich durch die Verlagerung<br />

und Erweiterung von Betrieben ergibt. Andererseits<br />

resultiert ein Ersatzbedarf aus dem zunehmenden<br />

Flächenbedarf gewerblicher Arbeitsplätze, da sich<br />

mit steigender Arbeitsproduktivität der spezifische<br />

Flächenbedarf weiter erhöht. Hinzu kommt noch ein<br />

Ersatzbedarf für die Auslagerung störender Gewerbebetriebe<br />

aus der Ortslage.<br />

Zum Ersatzbedarf im Bereich des Handwerks liegen konkrete<br />

Ergebnisse einer Umfrage der Handwerkskammer<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar vor. Hiernach haben 7 Betriebe<br />

nach den HWK-Umfrageergebnissen Bedarf an<br />

Gewerbeflächen. Die Grundstücksgrößen lagen bei vier<br />

Unternehmen zwischen 1000 und 4000 qm, drei Betriebe<br />

suchten kleine Flächen unter 1000 qm.<br />

Der von den Handwerksbetrieben gemeldete<br />

Flächenbedarf addiert sich auf ca. 2 ha. Unter<br />

Berücksichtigung weiterer Flächen für Existenzgründer,<br />

andere Nachfrager, der Tatsache, dass nicht alle<br />

Betriebe an der Umfrage teilgenommen haben, sowie<br />

unter Einschluss der erforderlichen Erschließungs-<br />

, Verkehrs- und Ausgleichflächen sollten aus Sicht der<br />

Handwerkskammer mindestens 5 ha neue Gewerbeflächen<br />

vorgesehen werden.<br />

Der Ersatzbedarf, der aus der steigenden Arbeitsproduktivität<br />

folgt, wird auf ca. 10% der Erwerbsstellen<br />

im produzierenden Sektor geschätzt. Dies bedeutet,<br />

dass für 800 Arbeitsplätze Flächen zur Verfügung gestellt<br />

werden müssen. Bei einer durchschnittlichen Arbeitsplatzdichte<br />

von 33 Beschäftigten pro ha ergibt<br />

sich folglich ein Ersatzbedarf von ca. 24 ha.<br />

Für die Verlagerung störender Gewerbebetriebe aus<br />

der Ortslage werden weitere ca. 1 ha Gewerbeflächen<br />

benötigt.<br />

ERMITTELTER BEDARF<br />

Der Bedarf an neuer gewerblicher Flä che in <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

beträgt somit ca. 30 ha.


In den vergangenen Jahren hat die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar in großem Umfang gewerbliche Bauflächen<br />

ausgewiesen. Eine Vielzahl dieser Areale sind<br />

bis dato noch nicht vollständig durch konkrete<br />

Betriebs ansiedlungen belegt. In Verbindung mit der<br />

Tasache, dass aufgrund der Gegebenheiten vor Ort<br />

nur in sehr eingeschränktem Maße relativ restriktionsarme<br />

Flächen für weitere Entwicklungen in diesem<br />

Sektor bereitstehen, hat sich die Verwaltung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong> / Saar dazu entschlossen, zum gegegenwärtigen<br />

Zeitpunkt auf die Ausweisung zusätzlicher<br />

gewerblicher Bauflächen zu verzichten.<br />

NEUPLANUNG VON SONDERBAUFLÄCHEN<br />

FÜR GROSSFLÄCHIGEN EINZELHANDEL<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar liefen im Jahr 2011 zwei<br />

Planungen zur Ansiedlung bzw. Verlagerung<br />

großflächiger Einzelhandelsbetriebe:<br />

Geplantes Sondergebiet ”Jahnstraße / Merziger<br />

Straße” (ca. 1,1 ha):<br />

Im Bereich der Einmündung Jahnstraße / Merziger<br />

Straße ist vorgesehen, einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb<br />

(Lebensmittelvollsortimenter und weitere Fachmärkte)<br />

anzusiedlen, der durch die zentrale Lage wesentliche<br />

Versorgungsfunktionen für das <strong>Stadt</strong>zentrum von <strong>Dillingen</strong><br />

übernehmen soll. Um keine innerstädtische Konkurrenzsituation<br />

aufzubauen und den Belagen der Landesplanung<br />

Rechnung zu tragen, wird gleichzeitig auf<br />

die per Raumordnungsbescheid positiv beschiedenen Ansiedlung<br />

eines Fachmarkt- und Dienstleistungszentrum im<br />

Bereich des ehemaligen Ausbesserungswerkes der DSD<br />

verzichtet (Raumordnerisch genehmigt sind Verkaufsflächen<br />

in einem Umfang von ca. 6.500 qm für folgende<br />

Fachmärkte: Elektro, Sportartikel, Getränke, Autozubehör,<br />

Gartenartikel, Zoo, Tierfutter). An deren Stelle werden<br />

lediglich gewerbliche Bauflächen dargestellt.<br />

Großflächiger Einzelhandel ist demzufolge an dieser Stelle<br />

künftig nicht möglich. Hier definiert die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

/ Saar ihren Schwerpunkt zugunsten des Einmündungsbereiches<br />

Merziger Straße / Jahnstraße.<br />

Sondergebiet „Einkaufszentrum Schubertstraße“<br />

Hier werden in unmittelbarer Innenstadtnähe ähnliche<br />

Zielvorstellungen, wie im Bereich „Jahnstraße / Merziger<br />

Straße“ verfolgt. Neben einem Lebensmittelmarkt soll hier<br />

ein Drogeriemarkt angesiedelt werden. Dieser Bebauungsplan<br />

wurde im Jahr 2011 bereits rechtskräftig.<br />

48<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

GEMISCHTE BAUFLÄCHEN<br />

Gemischte Bauflächen dienen überwiegend der Unterbringung<br />

von Wohnungen, nicht wesentlich störendem<br />

Gewerbe, Dienstleistungs- und Geschäfts- bzw.<br />

Verwaltungsnutzungen. Unter den Sammelbegriff<br />

“Gemischte Bauflächen” fallen laut Baunutzungsverordnung<br />

“Dorfgebiete” (MD), “Mischgebiete” (MI)<br />

und “Kerngebiete” (MK). Alle genannten Baugebiete<br />

sind durch eine Nutzungsmischung gekennzeichnet,<br />

wobei die Art der Nutzungsmischung von Baugebiet<br />

zu Baugebiet Unterschiede aufweist. Gemeinsam ist<br />

allen genannten Baugebieten außer dem Mischnutzungscharakter<br />

die Zulässigkeit von Wohngebäuden<br />

bzw. Wohnungen sowie die Begrenzung des Stör -<br />

grades auf nicht wesentlich störende Nutzungen. Die<br />

Bereiche im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar, die z.Zt.<br />

eine Mischnutzung aufweisen, entsprechen in Diefflen<br />

und Pachten dem Charakter eines “Mischgebietes”<br />

(MI). In Mischgebieten stehen sich Wohnnutzung und<br />

gewerbliche Nutzung, sofern sie das Wohnen “nicht<br />

wesentlich stört”, gleichberechtigt gegenüber. Im Gegensatz<br />

zu der Entmischung von Nutzungen liegt der<br />

Vorteil eines Mischgebietes in der Nahversorgung der<br />

Bevölkerung und ermöglicht das Nebeneinander von<br />

Wohnen und Arbeiten. Mischgebiete tragen folglich<br />

zu der erwünschten städtebaulichen Vielfalt und damit<br />

zur Belebung der <strong>Stadt</strong>teilzentren bei.<br />

Die Gemischte Baufläche im <strong>Stadt</strong>zentrum von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

hingegen hat in weiten Teilen Kerngebietscharakter.<br />

Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung<br />

von Handelsbetrieben sowie den zentralen<br />

Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und<br />

der Kultur. Anders als in Wohn- oder Gewerbegebieten<br />

wird in Kerngebieten nicht einer Nutzungsart der<br />

Vorrang eingeräumt, nach der sich andere Nutzungen<br />

bezüglich ihres Störgrades richten müssen. Kerngebiete<br />

sind vielmehr Zentren des öffentlichen Lebens,<br />

in denen vielerlei verschiedenartige Nutzungen<br />

anzutreffen sind. Dabei überwiegen jedoch Nutzungen<br />

des Handels und des Gewerbes.<br />

Für das Vorhandensein von Dorfgebieten fehlen in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar die Strukturen (Landwirtschaft<br />

dient nicht mehr als Existenzgrundlage).<br />

Für die Darstellung der Gemischten Bauflächen gilt:


• Alle im Abschnitt ”Planung im Bestand” beschriebenen<br />

gemischten Bauflächen werden als bestehende<br />

gemischte Bauflächen dargestellt.<br />

• Alle in Bebauungsplänen als Misch-, Dorf- oder<br />

Kerngebiet festgesetzte Bereiche werden als gemischte<br />

Bauflächen dargestellt.<br />

• In nahezu allen <strong>Stadt</strong>teilen erfolgt die Darstellung<br />

der Mischgebiete großzügig, d.h. über den Bestand<br />

hinaus. Hiermit sollen Entwicklungsmöglichkeiten<br />

für die Zukunft geschaffen werden.<br />

• Neuplanungen für gemischte Baufläche sind im<br />

vorliegenden Flächennutzungsplan nicht enthalten.<br />

GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN<br />

Gewerbliche Bauflächen umfassen die Baugebietskategorien<br />

“Gewerbegebiete” (GE) und “Industriegebiete”<br />

(GI). Gewerbliche Bauflächen zeichnen sich<br />

durch den Nutzungsvorrang von Gewerbebetrieben<br />

und eine im Vergleich zu den übrigen Bauflächen geringe<br />

Störanfälligkeit aus.<br />

Auch innerhalb der Gewerblichen Bauflächen sieht<br />

die BauNVO eine Staffelung der Störanfälligkeit<br />

bzw. des Störgrades vor. So dienen Gewerbegebiete<br />

vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich<br />

belästigenden Gewerbebetrieben, während Industriegebiete<br />

ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben<br />

dienen und zwar vorwiegend solcher,<br />

die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Um die<br />

Konsequenz der Darstellungen sowie die Flexibilität<br />

der <strong>Stadt</strong> für die spätere Entwicklung von Bebauungsplänen<br />

aus dem FNP zu gewährleisten, erfolgt die<br />

Darstellung der Nutzungsart wie bisher nach Bauflächen.<br />

Für die Darstellung der überwiegend der gewerblich<br />

genutzten Bereiche gilt:<br />

• Alle Gebiete, für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan<br />

ein “Gewerbegebiet” oder ein “Industriegebiet”<br />

festsetzt wurde, ist als Bestand in den<br />

Flächennutzungsplan übernommen. Ebenfalls als<br />

bestehende gewerbliche Baufläche aufgenommen,<br />

werden die historisch, ohne Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes gewachsenen gewerblichen<br />

Bauflächen.<br />

• Ebenfalls als gewerbliche Baufläche dargestellt,<br />

werden die Bereiche, die im LEP Umwelt auch als<br />

gewerbliches Vorranggebiet ausgewiesen sind.<br />

Dies gilt unabhängig von der tatsächlich hier vor-<br />

49<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />

handenen Nutzung. Z.B. werden im Bereich des<br />

Gewerbegebietes <strong>Dillingen</strong> / Nord, trotz der Nutzung<br />

von Möbel Müller und Kauf<strong>land</strong> als<br />

großflächige Einzelhandelsbetriebe, gewerbliche<br />

Bauflächen dargestellt.<br />

UMWANDLUNG VON SONDERBAUFLÄCHEN<br />

IN GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN<br />

Mit Raumordnungsbescheid vom 19. April 2004 wurde<br />

seitens der Landesplanung ein Positivbescheid auf<br />

Grundlage des Antrags auf Einleitung und Durchführung<br />

eines Raumordnungs- und und integrierten<br />

Zielabweichungsverfahrens „Möbel Müller“ erteilt.<br />

Auf dieser Grundlage erfolgte am 18.05.2004 der<br />

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Nr.<br />

24c Gewerbepark Rundwies“. Das Bebauungsplanverfahren<br />

wurde mit Satzungsbeschluss vom<br />

09.03.2005 abgeschlossen. Parallel hierzu erfolgte<br />

auch die 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes<br />

(„Bereich Gewerbepark Rundwies“). Die Genehmigung<br />

für die FNP-Teiländerung liegt zwar vor, eine<br />

entsprechende Veröffentlichung blieb allerdings bis<br />

dato aus, sodass auch keine Rechtswirksamkeit auf<br />

Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung hergestellt<br />

wurde.<br />

Da sich zwischenzeitlich die Planungsziele der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/ Saar sowie des damaligen Investors geändert<br />

haben, wird die Darstellung der Sondergebietsfläche<br />

für großflächigen Einzelhandel wieder zurückgenommen.<br />

Künftig werden für den Bereich Rundwies<br />

wieder gewerbliche Bauflächen dargestellt, um die<br />

günstigen Standortvoraussetzungen zu nutzen und<br />

der <strong>Stadt</strong> weitere gewerbliche Bauflächen zur bereitzustellen.<br />

SONDERBAUFLÄCHEN<br />

Der § 11 Abs. 3 BauNVO verweist Einkaufszentren,<br />

großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige<br />

großflächige Handelsbetriebe in speziell für sie ausgewiesene<br />

Sondergebiete. Diese drei Handelsformen<br />

werden damit als eigene Nutzungsart typisiert, die<br />

sich von anderen Nutzungsarten unterscheidet.<br />

In <strong>Dillingen</strong>/Saar gibt es mehrere Bereiche, in denen<br />

großflächige Einzelhandelsbetriebe untergebracht<br />

bzw. geplant sind:<br />

• der Bereich ”Bauhaus”


• das geplante Fachmarktzentrum Ecke Jahnstraße /<br />

Merziger Straße<br />

• das geplante Einkaufszentrum Schubertstraße<br />

Diese Bereiche werden als Sonderbaufläche - Zweckbestimmung<br />

”Großflächiger Einzelhandel” ausgewiesen.<br />

50<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WIRTSCHAFT


THEMENBEREICH<br />

ÖFFENTLICHE<br />

EINRICHTUNGEN<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Die beschriebenen bestehenden und geplanten Bau -<br />

flächen, insbesondere die Wohnbauflächen, bestimmen<br />

im wesentlichen auch den Bedarf an öffentlichen<br />

Einrichtungen. Es ist grundlegende Aufgabe der kommunalen<br />

Planung, den vorhandenen und geplanten<br />

Bauflächen bedarfs- und standortgerecht öffentliche<br />

Einrichtungen zuzuordnen und für deren Errichtung<br />

Sorge zu tragen.<br />

Daher wird im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

eine fundierte Bestands- und Bedarfsanalyse<br />

notwendig. Folgende öffentliche Einrichtungen<br />

wurden hierbei ermittelt:<br />

BESTANDSSITUATION<br />

ÖFFENTLICHE VERWALTUNG<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar wurde am 01.September 1949 die<br />

<strong>Stadt</strong>rechte verliehen. Der <strong>Stadt</strong>teil Pachten wurde bereits<br />

1936 eingemeindet, seit 1969 gehört auch die<br />

Gemeide Diefflen zur <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar. Die kommunale<br />

Neuglie derung, die per Gesetz mit dem<br />

01.01.1974 in Kraft trat, hatte - im Gegensatz zu vielen<br />

anderen saarländischen Städten - keine Verän -<br />

derun gen der <strong>Stadt</strong>grenzen zur Folge.<br />

Die Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar befindet sich<br />

im Rathaus, Merziger Straße 51, 66750 Dillin -<br />

gen/Saar. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung ist wie folgt aufgebaut:<br />

• Leiter der Verwaltung mit zugeordneten Stellen:<br />

Zentrales Verwaltungscontrolling,<br />

Rechnungsprüfungsamt und Frauenbeauftragte<br />

• Dezernat I - Zentrale Dienste: Hauptamt /<br />

Wahlamt, Personalamt, Finanzverwaltung,<br />

Finanzbuchhaltung, Geschäftsbuchhaltung /<br />

Steuern / Grundbesitzabgaben<br />

• Dezernat II - Bürgerdienste: Standes- und<br />

Friedhofsamt / Einwohnermeldeamt / Passamt /<br />

Fahrerlaubnisse / Bürgerbüro, Öffentliche<br />

Sicherheit und Ordnung, Kultur-, Schul- und<br />

Sportamt / Öffentlichkeitsarbeit / Bücherei,<br />

Wirtschaftsbetriebe, Allgemeiner sozialer Dienst,<br />

51<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />

Amt für Jugend, Senioren und Soziales<br />

• Dezernat III - Technische Dienste: Grünflächenamt,<br />

Bauamt, Bauhof, Grundvermögen /<br />

Wirtschaftsförderung, Eigenbetrieb Abwasser<br />

<strong>Stadt</strong>gärtnerei und Bauhof sind aufgrund ihres<br />

Platzbedarfes ausgegliedert und befinden sich ”Am<br />

Waldfriedhof” (<strong>Stadt</strong>gärtnerei) bzw. ”An der<br />

Papiermühle” (Bauhof).<br />

BILDUNGSWESEN<br />

(VORSCHULISCHE BILDUNG,<br />

SCHULBILDUNG)<br />

Zum Bildungswesen gehören die vorschulische Bildung,<br />

d.h. die Erziehung in Kindergärten, -krippen<br />

oder -tagesstätten, die schulische Bildung im Bereich<br />

der allgemeinen Schulen sowie die Einrichtungen der<br />

Berufsausbildung und Weiterbildung als auch die<br />

Hochschulen. Zum Bereich der vorschulischen Erziehung<br />

zählen alle Einrichtungen freier und öffentlicher<br />

Träger der Jugendhilfe, die Kinder bis zum Schulbeginn<br />

aufnehmen.<br />

Kindergärten und Kindertagesstätten<br />

Die Betreuung von Kindern in Kindergärten ist die traditionelle<br />

Form der institutionalisierten vorschulischen<br />

Erziehung für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren.<br />

Die einzelnen Kindergartenplätze verteilen sich wie<br />

folgt (Stand 2010):<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• Evangelische Kindertagesstätte mit Kindergarten,<br />

Kindertagesstätte und Hort, Dr. Prior-Straße 35,<br />

57 Plätze (45 Plätze Kiga, 12 Hort)<br />

• Katholischer Kindergarten ”Hl. Sakrament”,<br />

Saarstraße 45, 180 Plätze (150 Kiga, 30 Krippe)<br />

• Katholischer Kindergarten ”St. Johann”, Kerlinger<br />

Straße 22, 100 Plätze (Kiga)<br />

• Lern- und Krabbelwiese ”Regenbogen” des<br />

Kinderschutz bundes, Hinterstraße 15 - 17, 9<br />

Plätze (Krippe)<br />

• Schulkindergarten ”Philipp-Schmitt”, Kerlinger<br />

Straße<br />

• Kindertagesstätte „Kleine Hüttenbären“,<br />

Lindenstraße 19, 30 Plätze (20 Kiga, 10 Krippe)<br />

Pachten<br />

• Katholischer Kindergarten ”Maria Trost”,<br />

Bromberger Weg, 40 Plätze (Kiga)


• Katholischer Kindergarten ”St. Maximin”,<br />

Neustraße 37, 105 Plätze (95 Kiga, 10 Krippe)<br />

• Waldorf-Kindergarten „Feengarten“, Neustraße<br />

35, 18 Plätze (15 Kiga, 3 Krippe)<br />

Diefflen<br />

• Katholischer Kindergarten ”St. Josef”, Richard-<br />

Wagner-Straße, 100 Plätze (Kiga)<br />

• Kinderinsel der Arbeiterwohlfahrt mit Krippe,<br />

Kindergarten, Kindertagesstätte und Hort, Richard-<br />

Wagner-Straße 66, zusammen 55,5 Plätze (40<br />

Kiga, 15,5 Krippe)<br />

Allgemeinbildende, weiterführende und<br />

berufsbildende Schulen<br />

Der schulische Bereich des Erziehungswesens besteht<br />

aus dem Primärbereich, der von den Grundschulen<br />

abgedeckt wird, und dem Sekundärbereich. Hierzu<br />

zählen Erweiterte Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen,<br />

Sonderschulen und berufsbildende Schulen.<br />

Träger der Grundschulen ist die <strong>Stadt</strong>, während für<br />

die weiterführenden Schulen bzw. die Sonderschulen<br />

i.d.R. das Land bzw. der Kreis zuständig ist.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar verfügt über vier Grundschulen,<br />

eine Erweiterte Realschule, eine Abendrealschule,<br />

ein Gymnasium, ein Technisch-Wissenschaftliches<br />

Gymnasium, eine Integrierte Gesamtschule,<br />

zwei Kreisberufsbildungszentren, eine Sonderschule<br />

für Geistigbehinderte, eine Musikschule sowie eine<br />

Jugendverkehrsschule.<br />

Die allgemeinbildenden, weiterführenden und berufsbildenden<br />

Schulen verteilen sich wie folgt im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

von <strong>Dillingen</strong>/Saar (Schülerzahlen, Stand:<br />

2010):<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• Grundschule Odilienschule,<br />

Friedrich-Ebert-Straße 69, 230 Schüler<br />

• Grundschule ”Philipp-Schmit-Schule”,<br />

Kerlinger Straße, 164 Schüler<br />

• Erweiterte Realschule,<br />

Am Römerkastell, 533 Schüler<br />

• Abendrealschule, Am Römerkastell, ohne Angabe<br />

• Albert-Schweitzer-Gymnasium,<br />

Karcherstraße 2, 1.111 Schüler<br />

• Integrierte Gesamtschule,<br />

Industriestraße 40, 860 Schüler<br />

• Technisch-Wissenschaftliches Gymnasium (TWG),<br />

Wallerfanger Straße 25, 300 Schüler<br />

52<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />

• Kaufmännisches Berufsbildungszentrum,<br />

Hinterstraße 11, 2.000 Schüler<br />

• Technisch-Gewerbliches Berufsbildungszentrum,<br />

Wallerfanger Straße 14, 1.000 Schüler<br />

Pachten<br />

• Grundschule ”Römerschule”,<br />

Römerstraße 7, 159 Schüler<br />

Diefflen<br />

• Grundschule ”Primsschule”,<br />

Richard-Wagner-Straße, 160 Schüler<br />

Sonstige schulische Einrichtungen<br />

An sonstigen schulischen Einrichtungen findet man in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar:<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• Schule für Geistigbehinderte, Luisenstraße 4<br />

• Jugendverkehrsschule, Konrad-Adenauer-Allee<br />

• Kreismusikschule, Böckingstraße<br />

• École francaise de Dilling, Neues Schloss<br />

• VAUS, Verbundausbildung Untere Saar, Am<br />

Markt<br />

Erwachsenenbildung / Weiterbildung:<br />

Folgende Einrichtungen der Erwachsenenbildung<br />

bzw. der Weiterbildung existieren im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar:<br />

• Die Volkshochschule der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar befindet<br />

sich in der De-Lenoncourt-Straße 5. Sie ist<br />

die zweitgrößte saarländische Bildungseinrichtung<br />

dieser Art. Die VHS kooperiert mit der Katholischen<br />

Erwachsenenbildung und dem Katholischen<br />

Bildungswerk <strong>Dillingen</strong>/Saar/Nalbach, mit<br />

Sitz im Oswald-von-Nell-Breuning-Haus in der<br />

Friedrich-Ebert-Straße 14. Während die VHS<br />

mehr technisch-wissenschaftlich ausbildet, bietet<br />

das katholische Bildungswerk geisteswissenschaftliche<br />

Kurse sowie Studienreisen an.<br />

• Die Dillinger Akademie für Ältere ist eine Arbeitsgemeinschaft<br />

der VHS <strong>Dillingen</strong>/Saar und des<br />

Vereins Altenwerk und Altenkultur in Saarbrücken.<br />

Sie befindet sich in <strong>Dillingen</strong>/Saar ”Lilienthalstraße<br />

25”.<br />

• Die Fort- und Weiterbildungsgesellschaft (F + W<br />

Partner für Fort- und Weiterbildung) ist eine Tochtergesellschaft<br />

der VHS, sie führt professionelle<br />

Fort- und Weiterbildungskurse für Unternehmen,<br />

Betriebe und Institutionen durch. Sie koorporiert


vor allem mit der Dillinger Hütte sowie den Fordwerken<br />

Saarlouis, aber auch kleinere und mittlere<br />

Betriebe werden mit Zielgruppenprogrammen für<br />

die praktische Berufsausübung gefördert.<br />

• Weitere Institutionen der Erwachsenenbildung<br />

bzw. Weiterbildung sind die Berufsförderungswerk<br />

Saar<strong>land</strong> GmbH, Industriestraße 11 sowie<br />

die DEKRA-Akademie in der Lindenstraße, die in<br />

den Bereichen Lager-Logistik, Transport-Logistik,<br />

Gefahrgut-Logistik, Umweltschutz und Informations-<br />

und Telekommunikationstechnik weiterbildet.<br />

SOZIALWESEN<br />

Die Ausstattung mit sozialen Einrichtungen stellt in<br />

der heutigen Zeit einen der wichtigsten Gradmesser<br />

des infrastrukturellen Ausbaustandards einer <strong>Stadt</strong><br />

oder Gemeinde dar. Zum Sozialwesen zählen die<br />

Einrichtungen der Altenversorgung und der Jugendpflege.<br />

Seniorenversorgung<br />

Durch die zunehmende Zahl an alten Menschen müssen<br />

ausreichende Angebote sowohl im Bereich der<br />

wohnungsgebundenen Altenhilfe als auch im Bereich<br />

der so genannten Offenen Altenhilfe bereitgestellt<br />

werden. Folgende Einrichtungen sind in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

für die Seniorenversorgung vorhanden:<br />

Wohnungsgebundene Altenpflege wird in <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

durch das Alten- und Pflegeheim St. Franziskus,<br />

Jahnplatz 1 (137 vollstationäre Pflegeplätze,<br />

6 Kurzzeitpflege), das Seniorenpalais Saarpark (158<br />

vollstationäre Pflegeplätze) sowie das DRK-Gästehaus<br />

mit 21 vollstationären Pflegeplätzen, 9 Kurzzeitpflege<br />

und 12 Tagespflege angeboten.<br />

Weiterhin stellt die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar über die Gemeinnützige<br />

Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH Altenwohnungen<br />

zur Verfügung.<br />

Zusätzlich sind in der Altenpflege und -hilfe, aber<br />

auch in anderen sozialen Bereichen noch folgende<br />

Organisationen tätig:<br />

• Kirchliche Sozialstation: Die kirchliche Sozialstation<br />

(Dr. Prior-Straße 3) bietet Kranken-, Alten- und<br />

Behandlungspflege, Familienpflege, Behindertenbad<br />

sowie einen Verleih von Pflegehilfsmitteln und<br />

Lehrgänge in der häuslichen Krankenpflege an.<br />

53<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />

• Arbeiterwohlfahrt: Der Ortsverein der Arbeiterwohlfahrt<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar (Weinligstraße 1) sieht<br />

seine Aufgabe in der Vermittlung von Hilfen, Erholungsmaßnahmen,<br />

Kuren, Organisation von geselligen,<br />

unterhaltenden Veranstaltungen und Fahrten,<br />

sowie in der Organisation von Informationsveranstaltungen<br />

zu sozialen Fragen, Kinderbetreuung<br />

und Frauenstammtischen. Weiter bietet die<br />

AWO einen Fahrbaren Mittagstisch (Konrad-<br />

Adenauer-Allee) an.<br />

• Mobiler sozialer Dienst / Hilfe zur Selbsthilfe e.V.<br />

(Weinligstraße 1): Dieser bietet verschiedene Hilfen<br />

des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel: Haushaltshilfen,<br />

Sozialhilfen, Hilfen für Behinderte und<br />

andere an.<br />

• Der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer<br />

betreut psychisch kranke Menschen, übernimmt<br />

Vormundschaften und bietet unter anderem Betreutes<br />

Wohnen sowie Wohngruppen an.<br />

• Die Katholische Erwachsenenbildung betreibt in<br />

der Karcherstraße 1 einen Stationären Mittagstisch<br />

für Senioren.<br />

• Das Gesundheits-Beratungszentrum der Alois-Lauer-Stiftung,<br />

Dr. Prior-Straße 3 bietet verschiedene<br />

Selbsthilfegruppen, wie zum Beispiel für Dialysepatienten,<br />

Rollstuhlfahrer, Anonyme Alkoholiker<br />

und andere an.<br />

• Weiterhin gibt es in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar eine<br />

Reihe von Begegnungsstätten für ältere Mitbürger<br />

sowie mehrere Seniorenvereine.<br />

Im Landkreis Saarlouis sowie bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

existiert eine Stelle für Seniorenmoderation.<br />

Diese Einrichtung beschäftigt sich mit (Auswahl):<br />

• Information und Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Gruppeninitativen und Beratung<br />

• Unterstützung und Mitwirkung bei der Fort- und<br />

Weiterbildung<br />

• Erstellung und Pflege einer altersbezogenen Infrastrukturdatei<br />

Zudem existiert in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar noch der<br />

Seniorenbeirat als Gremium zum <strong>Stadt</strong>rat.


Jugendpflege<br />

Den Jugendlichen in <strong>Dillingen</strong>/Saar stehen mehrere<br />

Jugendeinrichtungen und Jugendverbände zur Verfügung.<br />

Das Jugendwerk der AWO, zahlreiche kirchliche<br />

Stellen mit Jugendarbeit (u.a. auch die Pfadfinderschaft<br />

St. Georg), zahlreiche Vereine mit intensiver<br />

Jugendarbeit, das Jugendhaus <strong>Dillingen</strong>/Saar in<br />

der Hinterstraße sowie im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen in der Dillinger<br />

Straße, ein Kinderhaus des Deutschen Kinderschutzbundes,<br />

der Jugendtreff in der Lindenstraße sowie<br />

die Jugendpflege der <strong>Stadt</strong>.<br />

Die Jugendpflege der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar sieht ihre<br />

Aufgabe in folgenden Tätigkeitsbereichen (Auswahl):<br />

• Außerschulische Kinder- und Jugendangebote<br />

• Gestaltung der Kinder- und Jugendseite im Dillinger<br />

Boten<br />

• Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im<br />

Landkreis Saarlouis<br />

• Jugendsozialarbeit<br />

• Organisation und Durchführung von Freizeitaktivitäten<br />

• Kulturangebote für Kinder und Jugendliche<br />

• Leitung des Jugendhauses in <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />

Die sozialpädagogische Jugendwerkstatt, die unter<br />

Trägerschaft der Volkshochschule steht, fördert die<br />

Bildungsarbeit einheimischer und ausländischer Jugendlicher<br />

in Form von Lehrgängen, Ausbildungsbetreuung<br />

und dem nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses.<br />

GESUNDHEITSWESEN<br />

Die Versorgung der Bevölkerung wird durch Ärzte<br />

der Allgemeinmedizin (8), Fachärzte (40), Zahnärzte<br />

(13) und Apotheken (11) gesichert. Somit verfügt das<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar über eine sehr gute<br />

Grundausstattung im medizinischen Bereich.<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, Werkstraße 1, gibt es<br />

weiterhin ein Krankenhaus, welches zur Caritas-Trägergesellschaft<br />

Trier gehört. Im Jahre 1855 wurden<br />

die Krankenstuben der Dillinger Hütte erbaut. 1887<br />

baute die Dillinger Hütte ein neues Krankenhaus mit<br />

21 Betten. Aufgrund der ständig anwachsenden Bevölkerung<br />

wurde 1910 mit dem Bau eines neuen<br />

Krankenhauses, am heutigen Standort begonnen.<br />

Heute weist das Krankenhaus eine Kapazität von<br />

264 Betten auf.<br />

54<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />

KULTURWESEN<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar verfügt über ein ausgeprägtes<br />

und abwechslungsreiches Kulturangebot. Dieses<br />

umfasst feste Veranstaltungsreihen genauso wie zahlreiche<br />

Sonderveranstaltungen und die von den engagierten<br />

Vereinen gestalteten Programme und Aktivi -<br />

täten, die z.T. überregional wirksam werden. Dement -<br />

sprechend stehen in jedem <strong>Stadt</strong>teil entsprechende<br />

Festhallen, Säle und Plätze für Veranstaltungen der<br />

Dorfgemeinschaft, aber auch für überörtlich bedeutsame<br />

kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung. Hinzu<br />

kommt noch die klassische kulturelle Infrastruktur der<br />

Büchereien, Museen und Theater. Insgesamt verfügt<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar über zahlreiche kulturelle<br />

Einrichtungen, die im folgenden kurz genannt werden:<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• <strong>Stadt</strong>bücherei im Rathaus <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• Evang. <strong>Stadt</strong>bücherei, Dr. Prior-Straße 35<br />

• Pfarrbücherei St. Maximin, Pfarrhaus, Friedrichstraße<br />

• <strong>Stadt</strong>halle <strong>Dillingen</strong>/Saar (Halle mit mehreren<br />

Sälen und Lautsprecheranlagen, 754 Plätze bestuhlt):<br />

Hier bietet der Theater- und Vortragsring eine<br />

Reihe von Veranstaltungen aus allen Sparten<br />

des Sprech-, Tanz- und Musiktheaters an. Weiterhin<br />

werden hier zahlreiche weitere Veran stal -<br />

tungen und Ausstellungen durchgeführt<br />

• Lokschuppen <strong>Dillingen</strong> als Eventhalle<br />

• Europa-Palast (Kino), Hüttenwerkstraße 16<br />

• Marktplatz und Odilienplatz als Festplätze<br />

Pachten<br />

• Museum für Vor- und Frühgeschichte, Fischerstraße<br />

2 (siehe auch Kapitel ”Sport, Freizeit, Erholung”)<br />

• Römerhalle Pachten, Römerstraße<br />

• Kirchplatz Pachten als Festplatz<br />

Diefflen<br />

• Sport- und Mehrzweckhalle Diefflen, Richard-<br />

Wagner-Straße<br />

• Gemeindehaus Diefflen, Nalbacher Straße 100<br />

• Dorfplatz Diefflen als Festplatz<br />

KIRCHEN UND RELIGIÖSE GEMEINSCHAFTEN<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar verfügen alle <strong>Stadt</strong> -<br />

teile über katholische Pfarrkirchen. In Dillin gen/Saar<br />

befinden sich des Weiteren eine evangelische sowie<br />

eine neu apostolische Kirche. Auch die „Gemeinde


Gottes“ und die „Religionsgemeinschaft des Islam“ ist<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar vertreten.<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• Katholische Kirche ”Heilig Sakrament” (Saardom),<br />

Pfarramt: Saarstraße 45<br />

• Katholische Kirche St. Johann, Pfarramt: Hillenplatz<br />

1<br />

• Evangelische Kirche, Pfarramt: Dr. Prior-Straße 35<br />

• Evangelisches Gemeindehaus, Nordallee<br />

• Neuapostolische Kirche, Friedrich Ebert-Straße<br />

• Islamische Gemeinde, Gathmannstraße<br />

Diefflen<br />

• Katholische Kirche St. Josef, Pfarramt Dillinger<br />

Straße 65<br />

Pachten<br />

• Katholische Kirche Maria Trost, Pfarramt: Bromberger<br />

Weg 7<br />

• Katholische Kirche St. Maximin, Pfarramt Maximinstraße<br />

69<br />

• Gemeinde Gottes, Gutenbergstraße<br />

POST<br />

In <strong>Dillingen</strong>/Saar befindet sich in der De-Lenoncourt-<br />

Straße ein Postamt. In Diefflen (Wiesenstraße 1) und<br />

in Pachten (Maximinstraße 43) befinden sich jeweils<br />

Postagenturen.<br />

FEUERWEHR, POLIZEI,<br />

SONSTIGE HILFSORGANISATIONEN<br />

Feuerwehr<br />

Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Dillingen</strong>/Saar (1864 gegründet)<br />

ist eine Einrichtung der <strong>Stadt</strong> und wird ausschließlich<br />

von ehrenamtlichen Mitgliedern gebildet.<br />

In der Regel unterscheidet man dabei die aktiven<br />

Mitglieder von den Mi tgliedern der Jugendwehr und<br />

der Altenwehr.<br />

Die Feuerwehr von <strong>Dillingen</strong>/Saar ist auch für<br />

Pachten zuständig, so dass nur <strong>Dillingen</strong>/Saar und<br />

Diefflen über eigene Feuerwehrgerätehäuser verfügen:<br />

• Feuerwehrgerätehaus Diefflen, Wiesenstraße<br />

• Feuerwache <strong>Dillingen</strong>/Saar, Merziger Straße 62<br />

• Die Werksfeuerwehr der Dillinger Hütte kümmert<br />

55<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />

sich in haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit um<br />

technischen Brandschutz sowie um Feuerwehr -<br />

aufgaben.<br />

Polizei<br />

Die für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar zuständige<br />

Polizeiinspektion befindet sich in <strong>Dillingen</strong>/Saar,<br />

Rathausstraße 1 und ist neben <strong>Dillingen</strong> noch für die<br />

Gemeinden Nalbach sowie Rehlingen-Siersburg zuständig.<br />

Hilfsorganisationen<br />

Zu den Hilfsorganisationen in dem <strong>Stadt</strong>gebiet zählen<br />

das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und das Technische<br />

Hilfswerk (THW). Deutscher Kinderschutzbund (dazu:<br />

Kinderhaus), Sozialpädagogische Familienhilfe.<br />

Das Deutsche Rote Kreuz ist eine freiwillige<br />

Hilfsorganisation der freien Wohlfahrtspflege Saar.<br />

Einrichtungen des DRK befinden sich in Dillin -<br />

gen/Saar in der Dr. Prior-Straße 1 und dem Rot-<br />

Kreuz-Haus in der Saarstraße 43, sowie in Diefflen in<br />

der Lessingstraße 1. Der Zuständigkeitsbereich umfasst<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar, Beckingen, Nalbach und<br />

Rehlingen. Die Rettungswache hat die Aufgabe bei<br />

Unfällen Verletzten und Kranken Hilfe zu leisten.<br />

Die Ortsverbände des THW, die dem Bundes -<br />

ministerium unterstehen, sind jeweils für bestimmte<br />

Aufgabenfelder zuständig. Das in <strong>Dillingen</strong>/Saar ansässige<br />

THW, Neustraße 43a ist eine Katastrophen -<br />

schutzorganisation, welche hauptsächlich zu Ber -<br />

gungs aufgaben und zum Aufbau von Tele kom muni -<br />

kationsverbindungen (Fernmeldezug <strong>Dillingen</strong>/Saar)<br />

eingesetzt wird.<br />

ANALYSE UND PLANUNG<br />

1. Im Bereich ”Öffentliche Verwaltung” bestehen aufgrund<br />

der im Rathaus herrschenden Raumsituation<br />

und der mit der mittel- bis langfristigen “Verschlankung”<br />

des Verwaltungsapparates verbundenen<br />

Kürzung der Beamten- und Angestelltenstellen<br />

keine Notwendigkeiten für Neubauten oder Erweiterungen<br />

des 1978 neu errichteten Rathauses.<br />

Ein Bürgerbüro wird hier aber noch eingerichtet.<br />

Die Bücherei soll ausgelagert werden.<br />

2. Die momentane Zahl an Kindergartenplätzen im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar ist auch für den


Prognosezeitraum des Flächennutzungsplanes bis<br />

zum Jahr 2023 ausreichend, da bis dahin ein<br />

deutlicher Rückgang der Zahl der Kinder im Vorschulalter<br />

zu erwarten ist. Daher besteht kein Bedarf<br />

zur Schaffung neuer Kindergartenplätze. Allerdings<br />

sollen aufgrund der Vorgaben des Bundesgesetzgebers<br />

bis zum Jahr 2013 bundesweit<br />

für 35% der Kinder unter 3 Jahren Betreuungsplätze<br />

in Tageseinrichtungen bereit gestellt werden.<br />

Hierzu planen derzeit der Walddorfkindergarten<br />

„Feengarten“, die Dieffler Kinderinsel und der Kindergarten<br />

St. Maximim weitere Krippenplätze.<br />

3. Die Schülerzahlen werden im Prognosezeitraum<br />

des Flächennutzungsplanes ebenfalls aufgrund<br />

der demographischen Entwicklung weiter absinken.<br />

Demzufolge besteht in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> /<br />

Saar kein Planungsbedarf an Bildungseinrichtungen,<br />

der über Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />

planungsrechtlich gesichert werden müsste.<br />

4. Eine Neuplanung im Bereiche des Sozialwesens,<br />

die eine Inanspruchnahme über den Bestand hinausgehender<br />

Flächen erforderlich werden lässt, ist<br />

aufgrund der hervorragenden Ausstattung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar nicht erforderlich und daher<br />

nicht vorgesehen.<br />

5. Für die Durchführung kultureller Veranstaltungen,<br />

die die Identität und das gesellschaftliche und kulturelle<br />

Leben in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar und den<br />

<strong>Stadt</strong>teilen festigen, ist die Ausstattung in allen<br />

<strong>Stadt</strong>teilen von <strong>Dillingen</strong>/Saar sehr gut. Auf der<br />

Ebene des Flächennutzungsplanes sind daher keine<br />

Planungen vorgesehen.<br />

6. Neuplanungen in den Bereichen ”Kirchen”, ”Feuerwehr,<br />

Polizei und Hilfsorganisationen” sind aufgrund<br />

der guten Grundausstattung in dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

von <strong>Dillingen</strong>/Saar nicht notwendig. An<br />

das Feuerwehrgerätehaus Diefflen soll aber angebaut<br />

werden.<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

FLÄCHEN FÜR DEN GEMEINBEDARF<br />

Nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist im Flächennutzungsplan<br />

„die Ausstattung des <strong>Stadt</strong>gebietes mit Einrichtungen<br />

und Anlagen zur Versorgung mit den Gütern<br />

und den Dienstleistungen des öffentlichen und<br />

56<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />

privaten Bereichs, insbesondere mit den der Allgemeinheit<br />

dienenden baulichen Anlagen und Einrichtungen<br />

des Gemeinbedarfs, wie mit Schulen und Kirchen<br />

sowie mit sonstigen kirchlichen und mit sozialen,<br />

gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienenden<br />

Gebäuden und Einrichtungen, sowie die<br />

Fläche für Sport- und Spielanlagen” darzustellen. Damit<br />

ist es möglich, in den Flächennutzungsplan die<br />

gesamte, d.h. sowohl die öffentliche (Gemeinbedarf)<br />

als auch die private Infrastruktur zu übernehmen<br />

bzw. planerisch zu regeln. Das Schwergewicht liegt<br />

allerdings bei den Anlagen und Einrichtungen des<br />

Gemeinbedarfs, wie Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude,<br />

Krankenhäuser, Schwimmbäder, Festplätze,<br />

Bauhöfe, Feuerwehr, Bürgerhäuser, Vereinsheime.<br />

Entscheidend ist dabei nicht, ob ein öffentlicher<br />

Träger vorhanden ist, es genügt vielmehr, wenn<br />

eine dem privatwirtschaftlichen Gewinnstreben entzogene<br />

Aufgabe mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung<br />

wahrgenommen wird.<br />

Private Anlagen und Einrichtungen, die der Versorgung<br />

der Bevölkerung dienen, sind Einzelhandelsgeschäfte,<br />

das Ladenhandwerk, Gaststätten, Handwerksbetriebe,<br />

Tankstellen, Apotheken, Ärzte, Banken<br />

etc. Diese werden im Flächennutzungsplan nicht<br />

gesondert dargestellt, sondern sind in Abhängigkeit<br />

von ihrer städtebaulichen und immissionsbezogenen<br />

Störgradintensität in den verschiedenen bereits beschriebenen<br />

Baugebieten zulässig.<br />

Im Regelfall erfolgt die Darstellung der öffentlichen<br />

Einrichtungen im Flächennutzungsplan in Abhängigkeit<br />

von der Größe der Anlage als „Fläche für Gemeinbedarf”,<br />

wobei die Konkretisierung der Nutzung<br />

mittels Symbol erfolgt. Ist aufgrund des Maßstabes<br />

des Flächennutzungsplanes keine flächenhafte Darstellung<br />

mehr möglich, genügt die Darstellung mittels<br />

Symbol.<br />

Größere Einrichtungen und Anlagen von regionaler<br />

Bedeutung wie Freizeitzentren und Badezentren werden<br />

in der Regel als Sondergebiete (§ 11 BauNVO)<br />

dargestellt.<br />

Die oben genannten Einrichtungen werden mit folgenden<br />

Darstellungen in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen:<br />

• Symbol - Öffentliche Verwaltung:<br />

Rathaus, Bauhof, <strong>Stadt</strong>gärtnerei<br />

• Symbol - Schule:<br />

Grundschulen, Hauptschulen, Erweiterte Real -


schulen, Abendrealschule, Gymnasium, ein Tech -<br />

nisch-Wissenschaftliches Gymnasium, Inte grierte<br />

Gesamtschule, Kreisberufs bildungs zentren, Son -<br />

der schule für Geistigbehinderte, Musikschule,<br />

Jugendverkehrsschule, Volkshoch schule<br />

• Symbol - Kindergarten:<br />

Kindergärten, Horte, Kindertagesstätten, Schul kin -<br />

dergärten<br />

• Symbol - Kirche und Kirchlichen Zwecken dienende<br />

Einrichtungen:<br />

alle Kirchen, Pfarrämter, <strong>Stadt</strong>häuser der Pfarreien<br />

• Symbol - Sozialen Zwecken dienende Gebäude<br />

und Einrichtungen:<br />

Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen, Arbeiter -<br />

wohlfahrt, Soziale Dienste, Stationärer Mittags -<br />

tisch, Gesundheits-Beratungszentrum, Kinder- und<br />

Jugendhaus<br />

• Symbol - Gesundheitlichen Zwecken dienende Ge -<br />

bäu de und Einrichtungen:<br />

Krankenhaus, Rettungswache<br />

• Symbol - Kulturellen Zwecken dienende Gebäude<br />

und Einrichtungen:<br />

Büchereien, <strong>Stadt</strong>- und Festhallen, Museen,<br />

Gemeindehaus<br />

• Symbol - Post:<br />

Post und Poststellen<br />

• Symbol - Feuerwehr:<br />

Feuerwehr, THW, Fernmeldezug, Polizei<br />

• Symbol - Park- und Festplatz:<br />

Marktplatz, Odilienplatz, Dorfplatz, Kirchplatz<br />

57<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN


THEMENBEREICH SPORT,<br />

FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Aktive Freizeitgestaltung, Tourismus und Fremdenverkehr<br />

spielen in unserer Gesellschaft eine immer<br />

größere Rolle. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts hat<br />

sich die durchschnittliche Arbeitszeit um etwa die<br />

Hälfte verkürzt. Damit verbunden war gleichzeitig<br />

der Anstieg der verfügbaren Freizeit. Die Ansprüche<br />

des Einzelnen an die Gestaltung seiner Freizeit wuchsen<br />

ebenfalls ständig. Freizeitinhalte und -attraktivitäten<br />

werden immer stärker als Bestandteil des Alltags<br />

angesehen. Dabei sind als Ausgleich zu der überwiegend<br />

sitzenden Tätigkeit im Beruf vor allem sportliche<br />

Aktivitäten gefragt. Der Flächennutzungsplan muss<br />

daher vor allem dem Breitensport und der wohnungsnahen<br />

sportlichen Betätigung Rechnung tragen. Ebenso<br />

notwendig sind Erholungseinrichtungen im Siedlungsgefüge.<br />

Aber nicht nur die Freizeitansprüche der ortsansässigen<br />

Bevölkerung muss der Flächennutzungsplan erfüllen,<br />

sondern als eine Mittelstadt muss <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

auch auf die überörtlichen Erholungs- und Freizeitansprüche<br />

eingehen. Schließlich steckt in den Sektoren<br />

Fremdenverkehr und Naherholung auch ein wirtschaftliches<br />

Potenzial, das nicht ungenutzt bleiben<br />

sollte.<br />

Der <strong>Stadt</strong>teil Diefflen und Teile von Pachten gehören<br />

zum Gebiet der Region „Hügel<strong>land</strong> im Saar-Primsbogen“,<br />

für für das ein Integriertes ländliches Entwicklungskonzept<br />

(ILEK) erstellt wurde. Insbesondere im<br />

<strong>Stadt</strong>teil Diefflen spielt die Naherholungsfunktion daher<br />

eine große Rolle, was durch verschiedene Maßnahmen<br />

noch unterstützt werden soll. Da es innerhalb<br />

des zentralen <strong>Stadt</strong>gebietes an weitläufigen Flächen<br />

für die wohnungsnahe Naherholung mangelt, soll<br />

dies v.a. in Diefflen durch ein gemeindeübergreifendes<br />

Angebot kompensiert werden. Dies entspricht<br />

u.a. auch den Zielen der o.g. ILEK-Konzeption, die<br />

die funktionale Aufwertung der genannten Region<br />

verfolgt.<br />

Zur Zeit stellt sich die Situation der Freizeit-Infrastruktur<br />

der <strong>Stadt</strong> wie folgt dar:<br />

58<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />

BESTANDSSITUATION<br />

TURN- UND SPORTHALLEN<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar verfügt über folgende Sportund<br />

Mehrzweckhallen, welche auch für andere<br />

Zwecke zur Verfügung stehen können. (Ein Teil dieser<br />

Sporthallen ist zwar den einzelnen Schulen angegliedert,<br />

sie können aber auch von Sportvereinen und<br />

sportlichen Gruppierungen genutzt werden):<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• Turnhalle KBBZ, Hinterstraße<br />

• Turnhalle des Gymnasiums in der Dr. Prior-Straße<br />

• Sporthalle in der Merziger Straße mit einer Turnhalle<br />

24 x 12 m sowie ein Fechtsaal 18 x 10 m<br />

• Turnhalle Odilienschule, Friedrich Ebert Straße<br />

Diefflen<br />

• Sporthalle Diefflen, Richard-Wagner-Straße<br />

• Turnhalle Primsschule, Richard-Wagner Straße<br />

Pachten<br />

• Römerhalle Pachten, Römerstraße<br />

• Turnhalle Römerschule, Römerstraße<br />

• Turnhalle Erweiterte Realschule, Am Römerkastell<br />

• Kreissporthalle, Wallerfanger Straße<br />

• Sporthalle “West“, Konrad Adenauer Allee<br />

BÄDER<br />

Freibad<br />

1956 begannen die planerischen Überlegungen zur<br />

Errichtung eines Freibades, die 1959 mit der<br />

Baugenehmigung zum Bau eines Freibades im<br />

Haienbachtal in die Tat umgesetzt wurden. Daraufhin<br />

wurde das Freibad in drei Bauabschnitten errichtet.<br />

Heute ist das Schwimmbad eines der schönsten und<br />

attraktivsten in der gesamten Region. Das Freibad besitzt<br />

vier Becken und einen 10-m-Sprungturm. 2009<br />

wurde das Freibad saniert und umgestaltet.<br />

Hallenbad<br />

1970 wurde das Freibad durch den Bau eines<br />

Hallenbades wenige Meter oberhalb ”Am<br />

Fischerberg” sinnvoll funktional ergänzt, so dass im<br />

Sommer und Winter Schwimmsport betrieben werden<br />

kann. Das Hallenbad erfuhr im Jahr 2010 eine<br />

Komplettsanierung und Umgestaltung.


Beide Bäder werden durch Brunnenbohrungen im<br />

Haienbachtal gespeist.<br />

SPORTPLÄTZE<br />

Folgende Sportplätze sind im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar vorhanden:<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• Stadion “Weißes Kreuz“, ein großer Platz und ein<br />

Bolzplatz<br />

• Sportplatz “Papiermühle“<br />

Diefflen<br />

• Stadion “Babelsberg“<br />

Pachten<br />

• Parkstadion, Bolzplatz außerhalb<br />

• Sportplatz “Am Flachsfeld“ (Sportzentrum<br />

Pachten)<br />

TENNISPLÄTZE UND TENNISHALLEN<br />

Neben dem Fußball und den gängigen<br />

Hallensportarten hat sich Tennis in den letzten Jahren<br />

ebenfalls als Volkssport etabliert. Tennisplätze und -<br />

hallen finden sich demnach in allen <strong>Stadt</strong>teilen.<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• 9 Tennisfreiplätze und 1 Hallenplatz im<br />

Hainbachtal<br />

Diefflen<br />

• 5 Tennisfreiplätze und 2 Hallenplätze an der<br />

Beckinger Straße<br />

Pachten<br />

• 6 Tennisfreiplätze ”Am Flachsfeld” (Sportzentrum<br />

Pachten).<br />

SONDERSPORT- ANLAGEN<br />

In dem <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar bestehen folgende<br />

Sondersportanlagen:<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• Bouleplätze: <strong>Stadt</strong>park und Weiß-Kreuz-Stadion<br />

• Eislaufcenter<br />

• Bewegungsparcour für Senioren im <strong>Stadt</strong>park<br />

• Schießsportanlage Linderstraße<br />

59<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />

• Kegelbahnen (<strong>Stadt</strong>halle <strong>Dillingen</strong>/Saar +<br />

Katholisches Pfarr- und Jugendheim)<br />

Diefflen<br />

• Schießsportanlage<br />

• Segelfluggelände<br />

• Angelsportanlage in der Primsaue<br />

• Bouleplatz: Stadion Babelsberg<br />

• ausgewiesenes Naherholungsgebiet “Fürstenwald,<br />

Kappesheck, Großgarten”<br />

Pachten<br />

• Hundedressurplatz (Roter Sandweg)<br />

• Reithalle und Reitanlage “Am See“ (Sportzentrum<br />

Pachten)<br />

• Schießsportanlage ”Maria Trost”<br />

• Bogenschießanlage (Sportzentrum Pachten)<br />

• Sportbootshafen<br />

• Angelsportanlage „In der Engt“<br />

• Angelsportanlage „In den Steinen“<br />

SPIELPLÄTZE<br />

Nach der DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume<br />

zum Spielen“ sollten für Kleinkinder (bis 6 Jahre)<br />

Spielmöglichkeiten innerhalb von 100 m, für Kinder<br />

(6 bis 12 Jahre) innerhalb von 400 m erreichbar sein<br />

und für Jugendliche sollte eine Entfernung von 800 m<br />

nicht überschritten werden.<br />

Die Variationsbreite von Flächen, die für Spielzwecke<br />

geeignet sind, reicht aufgrund der aufgelockerten<br />

Bauweise von Privatgärten, über innerörtliche Grün -<br />

strukturen, öffentliche Sportanlagen (Sport plätze,<br />

Sport- und Spielanlagen) bis hin zu den an die Orts -<br />

lage grenzenden Grünstrukturen der freien Land -<br />

schaft.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar verfügt in allen <strong>Stadt</strong>teilen<br />

über Spiel- und Bolzplätze, wie z.B.<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• Innenstadt:<br />

<strong>Stadt</strong>park, Hochhaus Dimmerstein, Weiß-Kreuz-<br />

Stadion, Pestelplatz, Jakob-Burger-Platz, Dieffler<br />

Straße, Kröppen, Platz der Weißen Väter,<br />

Schillerstraße<br />

• Überm Berg:<br />

Limberg-/Lilienstraße, Magnolien-/Gladiolenweg,<br />

Papiermühle - am Bauhof, Kleingartenanlage


Diefflen<br />

• Am Lärmschutzwall, Gemeindehaus, Kufergrät,<br />

Siedlung, Theelweg, Buchenhain<br />

Pachten<br />

• In der Lach, Parkstraße, Brühlstraße, Annaplatz,<br />

Kindertagesstätte am Kirchplatz, Kloster<br />

Neustraße, Deckersheck<br />

• Pachtener Heide<br />

Reimsbacher Straße, Leipziger Ring, Münchener<br />

Straße<br />

PARKANLAGEN UND<br />

NAHERHOLUNGSGEBIETE<br />

Das Vorhandensein und die Ausstattung mit Fest -<br />

plätzen, Parkanlagen und Grünflächen ist eine wesentliche<br />

Voraussetzung für die Qualität des Wohn -<br />

umfeldes, da hierdurch auch der Erholungswert ganz<br />

wesentlich bestimmt wird. Da es sich bei Park- und<br />

Grünanlagen überwiegend um innerörtliche Grünflä -<br />

chen handelt, sind sie als Kommunikationszentren für<br />

alle Altersgruppen geeignet. Hinzu kommen meist in<br />

geringer Entfernung außerhalb der Ortslage weitere<br />

Naherholungsbereiche oder Grillmöglichkeiten, die<br />

große Attraktivität für die Bevölkerung entfalten.<br />

Die Aufteilung auf das <strong>Stadt</strong>gebiet von Dillin -<br />

gen/Saar gestaltet sich folgendermaßen:<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• <strong>Stadt</strong>park mit Wassertretanlage<br />

• Kleingartenanlagen zwischen Kerlinger Straße<br />

und ”Am Römerkastell”, zwischen ”Ihner Straße”<br />

und ”Wallerfanger Straße”<br />

Pachten<br />

• Solarpark: Die Idee für die Anlage des Dillinger<br />

Solarparks reifte bereits in den achtziger Jahren<br />

mit der Diskussion über eine zukunftsorientierte<br />

und nachhaltige Entwicklung.<br />

1996 wurde der Bebauungsplan "Solarpark" beschlossen.<br />

1998 konnte ein Plus-Energie-Haus im<br />

künftigen Solarpark bezogen werden. 1999<br />

schließlich, fiel die Entscheidung , mit dem Künstler<br />

Friedensreich Hundertwasser den Solarpark und<br />

seine Gebäude (Solar-Art-Hotel, solares Informa -<br />

tions zentrum, seniorengerechte Wohnanlage) zu<br />

gestalten.<br />

Das Ziel, das die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar mit dem<br />

Solarpark verfolgt, ist die Förderung erneuerbarer<br />

Energien, um so eine nachhaltige <strong>Stadt</strong>entwick -<br />

60<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />

lung zu konzipieren und in Gang zu setzen sowie<br />

das Bewusstsein der Bevölkerung bezüglich der<br />

Nutzung regenerativer Energien zu stärken. Die<br />

günstige geografische Lage mit einer überdurchschnittlich<br />

hohen Sonnenscheindauer und die zentrale<br />

Lage in einem europäischen Kernbereich machen<br />

die <strong>Stadt</strong> interessant für Anhänger und<br />

Kenner erneuerbarer Energien.<br />

• Saaraue/Saarpark: Der Saarpark erstreckt sich im<br />

Süden von der Primsmündung bis zur Bahn strecke<br />

im Norden von Pachten, im Osten begrenzt die<br />

Bebauung von Pachten den Park und im Westen<br />

die Saar. Die Saaraue besteht aus der<br />

Bundeswasserstraße Saar, den Betriebsflächen<br />

der WSV und den ökologischen<br />

Ausgleichsmaßnahmen zum Ausbau der Saar. Die<br />

Ausgleichsflächen sind Bestandteil der Öko-<br />

Bilanzierung für den Ausbau der Saar und können<br />

daher keiner anderen Nutzung zugeführt werden.<br />

Im Südosten des Parkes befinden sich Sport- und<br />

Freizeit einrichtungen (Sportstadion, Übungsplätze,<br />

Anglersee, u.a.).<br />

• Kleingartenanlage nördlich der <strong>Stadt</strong>werke<br />

FRIEDHÖFE<br />

Folgende Friedhöfe sind im <strong>Stadt</strong>gebiet von Dillin -<br />

gen/Saar vorhanden:<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• Friedhof an der Kirche St. Johann<br />

Pachten<br />

• Pachtener Friedhof - Straße ”An der Ziegelhütte”<br />

• Waldfriedhof im Pachtener Buchwald mit<br />

Ehrengräberfeld<br />

Diefflen<br />

• Friedhof an der Kirche ”St. Josef”<br />

• Ehrenfriedhof in der Nalbacher Straße<br />

• Jüdischer Friedhof<br />

• Russischer Soldatenfriedhof<br />

TOURISTISCHE SEHENSWÜRDIGKEITEN<br />

Aufgrund der <strong>land</strong>schaftlichen Begebenheiten wird<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar nie eine so große Rolle für<br />

die <strong>land</strong>schaftsgebundene Erholung spielen wie die<br />

Gemeinden im nördlichen Saar<strong>land</strong>. Allerdings be-


sitzt die Saaraue ein großes Potenzial für die <strong>land</strong>schaftsbezogene<br />

Erholung (z.B. Radwege, Inline-Skating,<br />

Bootsfahrten) und ist damit nahezu auf der gesamten<br />

Länge zwischen Saarbrücken und Mettlach<br />

ein Anziehungspunkt für den sanften Tourismus. Dieses<br />

Potenzial wird in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im Bereich<br />

des Saarparks an den Ökoseen schon genutzt.<br />

Gleichzeitig bietet die Saar der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> in Zusammenarbeit<br />

mit anderen an der Saar gelegenen<br />

Kommunen die Möglichkeit die hier vorhandenen Sehenswürdigkeiten<br />

entlang der Saar touristisch zu nutzen<br />

und damit von der Wachstumsbranche Tourismus<br />

zu profitieren. Hierzu gibt es in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

schon weitreichende Überlegungen (z.B.<br />

Hundertwasser Euro-Solarpark), die im Abschnitt<br />

”Analyse und Planung” näher ausgeführt werden.<br />

Auch die Verwirklichung der Ziele des bereits erwähnten<br />

ILEK für die Region „Saar-Primsbogen“, zu<br />

der die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar teilweise zählt, werden<br />

einen wichtigen Beitrag dazu leisten, durch interkommunale<br />

Zusammenarbeit auf allen Ebenen, künftig<br />

die vorhandenen Ressourcen für Tourismus und Naherholung<br />

noch stärker zu nutzen.<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar verfügt über folgende touristische Sehenswürdigkeiten,<br />

die jedes Jahr Besucher anlocken:<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

Altes Schloss:<br />

An der Stelle einer mittelalterlichen Burg des 14. Jahrhunderts<br />

wurde Anfang des 17. Jahrhunderts ein polygonales<br />

Wasserschloss neu erbaut. Von diesem<br />

sind heute noch zwei Trakte als Ruinen, zwei Ecktürme<br />

und das Tor vorhanden. Bei dem Alten Schloss<br />

handelt es sich um ein Kleinod des Saarländischen<br />

Barock, das als herzogliche Residenz einen Umbau<br />

durch Balthasar Wilhelm Stengel erlebte.<br />

Im Alten Schloss von <strong>Dillingen</strong>/Saar ist ein Museum<br />

eingerichtet. Das Museum zeigt eine Sammlung zur<br />

Bau- und Herrschaftsgeschichte des Herzogtums <strong>Dillingen</strong>/Saar,<br />

der Geschichte der Dillinger Hütte sowie<br />

verschiedene Sonderausstellungen.<br />

In einem wiederaufgebauten Flügel finden heute Ausstellungen,<br />

Konzerte und Vorträge statt. Die Schlossgärten<br />

dienen oft als Kulisse für Theateraufführungen,<br />

Konzerte, Ausstellungen und Märkte. Brautpaare<br />

lassen sich gerne in einem Raum des Erdgeschosses<br />

trauen, der im Stil Louis XVI eingerichtet ist.<br />

61<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />

Saardom und weitere sehenswerte Kirchen<br />

Die Kirche Hl. Sakrament trägt den Titel Saardom,<br />

weil es sich bei der Erbauung um den größten Kirchenbau<br />

an der Saar handelte. Sie wurde 1910 -<br />

1913 im historisierenden Stil erbaut. Die beiden Türme<br />

der Eingangsfassade und der Vierungsturm sind<br />

von weither erkennbar.<br />

Im Kircheninneren befindet sich ein Kunstschatz. Hierbei<br />

handelt es sich um ein dem niederländischen<br />

Künstler Lucas van der Leyden zugeschriebenes Triptychon<br />

des 16. Jahrhunderts mit Szenen aus der<br />

Weihnachtsgeschichte. Dieses wird jedoch nur im<br />

Advent ausgestellt.<br />

Die älteste Kirche auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet ist die Kirche<br />

St. Johann, die in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts<br />

an der Stelle eines Vorgängerbaus des 18. Jahrhunderts<br />

entstand. In unmittelbarer Nähe liegt der Friedhof<br />

St. Johann mit einigen denkmalgeschützten<br />

Grabmälern.<br />

Pachten<br />

Museum in Pachten<br />

Das Museum in Pachten zeigt zum einen Exponate<br />

der Römerzeit aus der näheren Umgebung um <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />

Zu sehen sind Gegenstände der Alltagswelt,<br />

der Religion, des Handels und des Geldes. Weiter<br />

werden die politischen Zusammenhänge der Römerzeit<br />

erklärt. Zum anderen zeigt das Museum in einer<br />

ständigen Ausstellung die Territorial- und Sozialgeschichte<br />

Pachtens.<br />

Das Museum Pachten (Museum für Vor- und Frühgeschichte<br />

im Landkreis Saarlouis und Heimatmuseum)<br />

befindet sich in der Fischerstraße in einem alten, restaurierten<br />

Bauernhaus. Hier werden Exponate ausgestellt,<br />

die unter dem Pachtener Boden in der römischen<br />

Siedlung ”Vicus contiomagus”, einem regionalen<br />

Zentrum in gallorömischer Zeit gefunden wurden.<br />

Eines der größten römischen Brandgräberfelder im<br />

südwestdeutschen Raum, Wohnhäuser, Werkstätten,<br />

Tempelanlagen, ein Kulttheater und große Gutshöfe<br />

sind die Themen des Museums Pachten. Aber auch<br />

Steinzeit, Bronzezeit und die Eisenzeit mit ihrer keltischen<br />

Hochkultur an der Saar werden thematisiert.<br />

In weiteren Räumen befasst sich das Museum mit der<br />

jüngeren Vergangenheit. Ein Originalschlafzimmer<br />

aus dem ehemaligen Bauernhaus, zahlreiche Alltags-


gegenstände, Maschinen und Werkzeuge lassen die<br />

Zeit um 1900 bis in die 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts<br />

wieder lebendig werden.<br />

Im Keller des Hauses wird eine kleine Fossilien- und<br />

Mineraliensammlung gezeigt.<br />

Stahlsymposium<br />

Im Jahr 1990 feierte <strong>Dillingen</strong>/Saar sein 2000-jähriges<br />

Bestehen, zurückgehend auf die lange Geschichte<br />

des <strong>Stadt</strong>teils Pachten. Zu diesem Anlass wurde<br />

u.a. ein Internationales Stahlsymposium ins Leben gerufen,<br />

dem <strong>Dillingen</strong>/Saar bedeutende Beispiele zeitgenössischer<br />

monumentaler Stahlplastiken international<br />

anerkannter Künstler verdankt. Insgesamt 5 Plastiken<br />

sind in der Saaraue, in der Franz-Meguinstraße<br />

und der Konrad-Adenauer-Allee aufgestellt. Aber<br />

auch an vielen anderen Stellen in der <strong>Stadt</strong> finden<br />

sich Zeugnisse moderner Skulpturen, die hier allerdings<br />

nicht weiter aufgeführt werden sollen.<br />

Weitere Sehenswürdigkeiten<br />

Folgende weiteren touristischen Sehenswürdigkeiten<br />

sind in <strong>Dillingen</strong>/Saar zu finden:<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar (Innenstadt)<br />

• Anlagen der Dillinger Hütte<br />

• Die Kirche Hl. Sakrament, sog. Saardom, eine<br />

Neoromanische Säulenbasilika aus den Jahren<br />

1910 - 1913.<br />

• Der Park zwischen Altem und Neuem Schloß mit<br />

vielen zahlreichen alten Bäumen, einer etwa 300<br />

Jahre alten Plantane und einer ebenso alten Eiche<br />

• Altes Rathaus, aus den Jahren 1907 - 1908.<br />

Diefflen<br />

• Jüdischer Friedhof von 1755/1852, mit etwa<br />

400 Gräbern<br />

• Private Sammlung von Gebrauchsgegenständen<br />

aus der Landwirtschaft der letzten 300 Jahren<br />

• Nachbildung einer alten Schmiede<br />

BEHERBERGUNGSGEWERBE<br />

Laut Unterkunftsverzeichnis des Landkreises Saarlouis<br />

existieren im <strong>Stadt</strong>gebiet folgende Übernachtungskapazitäten:<br />

• 211 Betten in 7 Hotels<br />

• 4 Betten in Appartments<br />

62<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />

• 4 Betten in Ferienwohnungen<br />

• 14 Betten in Privatzimmern<br />

ANALYSE UND PLANUNG<br />

1. Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar verfügen alle<br />

<strong>Stadt</strong>teile über ein den jeweiligen örtlichen<br />

Bedürfnissen angepasstes Angebot an sportlichen<br />

Zwecken dienenden Anlagen. Auch im Bereich<br />

von Sondersportarten existiert ein vielfältiges<br />

Angebot.<br />

Ein Bedarf für den Bau neuer Sportanlagen im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet lässt sich daher nicht ableiten. Die<br />

Sportanlagen mit größerem Störpotenzial (z.B.<br />

Tennis, Sportplätze) sind zusammengefasst, so<br />

dass sich auch die hier möglichen Konflikte konzentrieren.<br />

Konflikte, die sich im Zusammenhang<br />

mit den Sport- und Freizeiteinrichtungen ergeben,<br />

stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit der<br />

Lage der Sportstätten zum Siedlungskörper. Insbe -<br />

sonders die Verkehrserschließung über nur geringfügig<br />

ausgebaute ”Anliegerstraßen” ist teilweise<br />

als kritisch zu bewerten. Dies gilt insbesondere für<br />

das Sportzentrum sowie das Stadion ”Bawels -<br />

berg” in Diefflen. Park plä tze sind im Bereich der<br />

Sportanlagen ebenfalls in einem ausreichenden<br />

Maße vorhanden.<br />

2. Die o.g. von Gabrecht/ Matthes vorgegebenen<br />

Richtwerte werden - was die formellen Spielanla -<br />

gen betrifft - nicht eingehalten. Die große Zahl der<br />

zum Spielen geeigneten innerörtlichen, Grünflä -<br />

chen, Sportanlagen etc., die ebenfalls unter die<br />

Begriffs definition Spielmöglichkeiten nach Gab -<br />

recht / Matthes fallen, gewährleisten jedoch eine<br />

ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit<br />

Spielmöglichkeiten. Die <strong>Stadt</strong>teile weisen zwar unterschiedliche<br />

Ausstattungen bzw. Voraussetz -<br />

ungen auf, ein dringender Handlungsbedarf bzgl.<br />

der Errichtung zusätzlicher Spielplätze lässt sich<br />

hiervon jedoch in keinem Fall ableiten. Bei Neu -<br />

pla nun gen von Wohngebieten sollten im Rah men<br />

der Bebauungspläne in jedem Fall aber der Grös -<br />

se des Gebietes angepasste ausreichend dimensionierte<br />

Flächen für Spielplätze (Grünflä chen mit<br />

der Zweckbestimmung Spielplatz) festgesetzt werden.<br />

3. In fast allen <strong>Stadt</strong>teilen von <strong>Dillingen</strong>/Saar existieren<br />

ausreichend Naherholungseinrichtungen.<br />

Hier bei handelt es sich um kleinere Parkanlagen in


der <strong>Stadt</strong> sowie den Ökosee in der Saaraue.<br />

Lediglich Diefflen verfügt noch über keine eigenen<br />

Naherholungsflächen. Durch die unter Punkt 6 genannte<br />

Sonderbaufläche wird hier aber Abhilfe<br />

geschaffen.<br />

4. Die Friedhöfe der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar sind zur<br />

Deckung des vorhandenen Bedarfes ausreichend<br />

groß bemessen. Lediglich in Pachten besteht ein<br />

geringer Bedarf zu Erweiterung des Friedhofs.<br />

5. Die vorhandenen touristischen Anziehungspunkte<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, die insbesondere von<br />

Interesse für Tages- und Veranstaltungstourismus<br />

sind, werden bereits in einem sinnvollen Maße genutzt<br />

und auch entsprechend als Anziehungs -<br />

punkte im Rahmen des <strong>Stadt</strong>marketing vermarktet.<br />

6. In Verbindung mit der Umsetzung der Leitgedan -<br />

ken des ILEK, ist im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen eine<br />

Sonderbaufläche im Bereich „Kappesheck /<br />

Großgarten“ und „Fürsten wald / Schlungenflur“<br />

geplant (SO-NAH), Flächengröße ca. 11,7 ha.<br />

Für den Bereich wurden bereits sowohl auf Ebene<br />

der vorbereitenden als auch verbindlichen Bauleit -<br />

planung entsprechende Verfahrensschritte eingeleitet,<br />

um diesen Bereich parallel zur vorliegenden<br />

Gesamtfortschreibung des FNP, städtebaulich zu<br />

entwickeln. Es handelt sich hierbei einerseits um<br />

den Entwurf zur 13. Teiländerung des Flächen -<br />

nutz ungsplanes für den Bereich „Kappesheck /<br />

Groß garten, Fürstenwald / Schlungenflur“ bzw.<br />

die Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 69 „Kap -<br />

pes heck / Großgarten“ und Nr. 70 „Fürstenwald<br />

/ Schlungenflur“. Diese 13. Flächennutzungsplan-<br />

Teiländerung wurde mit Veröffentlichung am<br />

27.07.2009 wirksam. Die Bebauungspläne Nr.<br />

69 „Kappesheck / Großgarten“ und Nr. 70<br />

„Fürstenwald / Schlungenflur“ wurden mit der<br />

Bekanntmachung am 01.08.2009 bzw.<br />

12.12.2009 rechtskräftig.<br />

Neben der Bereitstellung zusätzlicher Wohnbau -<br />

flächen sollen die planungsrechtlichen Voraus -<br />

setzungen für die Schaffung ortsrandnaher Erho -<br />

lungsflächen bereitgestellt werden. Der <strong>Stadt</strong>teil<br />

verfügt, mit Ausnahme des Hüttenwaldes, bis dato<br />

über keine gesondert festgesetzten Flächen für<br />

Naherholungszwecke. Durch die Tatsache, dass<br />

östlich und südlich der Ortslage Bereiche für derlei<br />

Nutzungen aufgrund vorhandener Restriktionen<br />

nicht zur Verfügung stehen können, soll der<br />

63<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />

Bebauungsplan geeignete Flächen im Westen der<br />

Ortslage dauerhaft bereitstellen. Auf diese Weise<br />

können für die Dieffler Bevölkerung äußerst attraktive<br />

Flächen für die wohnortnahe Naherholung erschlossen<br />

werden. Flankierende Maßnahmen sollen<br />

die Erlebbarkeit des Areals fördern und so die<br />

Flächen für unterschiedliche Nutzergruppen interessant<br />

machen. Innerhalb bzw. angrenzend des<br />

Geltungsbereiches befinden sich bereits erholungs-<br />

bzw. freizeitbezogene Nutzungen wie das<br />

Hofgut Kammer (Pferdesport) bzw. Tennisanlagen,<br />

die bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt das<br />

Areal nachhaltig prägen.<br />

Die Ortslage Diefflen sowie der nördliche Teil der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> sind in das integriertes ländliches<br />

Entwicklungskonzept (ILEK) „Hügel<strong>land</strong> im Saar-<br />

Prims-Bogen“ einbezogen. Das Konzept dient der<br />

nachhaltigen Sicherung und Verbesserung der<br />

Lebensqualität der Bevölkerung um den<br />

„Litermont“. Durch die Ausweisung des Naherho -<br />

lungs gebietes wird die Funktion des durch EU-<br />

Mittel geförderten ILEK zusätzlich unterstrichen.<br />

7. Durch den schon erwähnten sogenannten<br />

”Hundert wasser Euro-Solar-Park” soll die touristische<br />

Anziehungskraft der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

zukünftig deutlich gestärkt werden. Dieses Projekt<br />

besteht aus folgenden Komponenten:<br />

• Solarer Erlebnispark für die Bevölkerung mit<br />

ökologischen Versuchsfeldern, einem Spielraum<br />

Natur, einem Sonnenstaudengarten, einem<br />

Teehaus mit Glasdach, einem Solarbistro, einem<br />

Amphitheater mit solarer Bodeninstallation<br />

für Kulturveranstaltungen, kinetischen und anderen<br />

Solarkunstobjekten, solaren Objektbe -<br />

leuchtungen und Klangkulturen,<br />

• Solares Dienstleistungs-, Projekt- und Bildungs -<br />

zentrum mit Schule für erneuerbare Energien,<br />

Solarwerkstatt und solartechnischem Museum<br />

• Demonstrationsanlage für solares Bauen, solare<br />

Kunst und Lebenskultur mit folgenden Teilen:<br />

- Energieplus-Musterhaus<br />

- Pueblokomplex für o.g. Dienstleistungs-,<br />

Projekt- und Bildungszentrum<br />

- Solar-Art-Hotel<br />

- ökologische Bausiedlung ”Vogelspitz”<br />

Dadurch dass der Wiener Künstler und Architekt<br />

Friedensreich Hundertwasser für dieses Projekt gewonnen<br />

werden konnte, der jährlich mit seinen<br />

Bau- und Kunstwerken Hundertausende von


Besuchern anlockte, ist davon auszugehen, dass<br />

der ”Hundertwasser-Euro-Solar-Park” ein touristisches<br />

Highlight für das ganze Saar<strong>land</strong> werden<br />

kann. Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens wurde<br />

in einer Studie nachgewiesen.<br />

Weiterhin besteht über die Saarschiene die<br />

Möglichkeit den Solarpark mit anderen touristischen<br />

Sehenswürdigkeiten des Saar<strong>land</strong>es zu verknüpfen.<br />

Zu nennen sind das Weltkulturerbe Völk -<br />

lin ger Hütte, das in Zusammenarbeit mit der Dillin -<br />

ger Hütte die Möglichkeit eines Industrietourismus<br />

an ”lebenden und toten” Industrieobjekten bietet.<br />

Hinzu kommen die Keramikstandorte Mettlach<br />

(Keravision) und die Fayencerie in Saargemünd,<br />

wo ebenfalls Kunst (Vogelmensch von Andre<br />

Heller) und Industrie eng miteinander verknüpft<br />

sind.<br />

DARSTELLUNGEN<br />

Die PlanzV bietet verschiedene Möglichkeiten zur<br />

Darstellung der Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen.<br />

Im Regelfall sind diese Flächen als Grünflächen gem.<br />

§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB darzustellen. Da innerhalb<br />

der Grünflächen verschiedenste grün- und freizeitorientierte<br />

Nutzungen untergebracht werden können,<br />

sind sie grundsätzlich mit einer Zweckbestimmung zu<br />

versehen. Ist die Fläche für eine flächenhafte Darstellung<br />

im Flächennutzungsplan maßstabsbedingt nicht<br />

ausreichend groß, genügt auch das Symbol der<br />

Zweckbestimmung.<br />

Nicht zu den Grünflächen im Sinne des § 5 Abs. 2<br />

Nr. 5 BauGB zählen Flächen zur grossräumigen<br />

Gliederung von Ortsteilen durch Grünzäsuren,<br />

Trenngrün und Grünzonen, die entsprechend ihrer<br />

tatsächlichen Nutzung als Flächen für die<br />

Landwirtschaft oder für Wald bzw. als Flächen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt<br />

werden.<br />

Bei der Darstellung von Grünflächen steht in jedem<br />

Fall der Freiflächencharakter im Vordergrund, d.h. innerhalb<br />

der Grünflächen können zwar bauliche<br />

Anlagen untergebracht werden, allerdings nur in<br />

Ausfüllung ihrer Zweckbestimmung, wie z.B. sanitäre<br />

Anlagen und Trockenräume auf einem Sportplatz.<br />

Dagegen werden Flächen, auf denen Sporthallen vor-<br />

64<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />

gesehen sind, je nach Zweckbestimmung und Grösse<br />

gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Regel als Fläche<br />

für den Gemeinbedarf bzw. als Fläche für Sport- und<br />

Spielanlagen dargestellt (siehe Kapitel Themen -<br />

bereich Öffentliche Einrichtungen).<br />

Größere Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie überregional<br />

wirksame touristische Einrichtungen werden<br />

als Sonderbaufläche dargestellt. Nicht eigens dargestellt<br />

werden die Betriebe des Beher bergungs -<br />

gewerbes, die in Abhängigkeit von der BauNVO in<br />

den einzelnen Bauflächen zulässig sind.<br />

Die beschriebenen und geplanten Sport- und Frei -<br />

zeiteinrichtungen werden wie folgt in den Flächen -<br />

nutzungsplan übernommen:<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

(teilweise nur Symbol)<br />

• Symbol - Sportanlagen:<br />

alle Turn- und Sporthallen<br />

(bei Schulturnhallen wurde teilweise auf eine eigenes<br />

Symbol, ergänzend zum Symbol (Schule” verzichtet)<br />

Grünflächen<br />

(teilweise nur Symbol)<br />

• Symbol - Freibad, Schwimmbad:<br />

Frei- und Hallenbad im Bereich Haienbach<br />

• Symbol - Sportplatz:<br />

alle genannten Sportplätze und Stadien<br />

alle Bouleplätze<br />

Reitanlagen<br />

• Symbol - Tennisplatz<br />

alle genannten Tennisplätze und Tennishallen<br />

(Tenniszentrum Pachten als Sonderbaufläche)<br />

• Symbol - Kinderspielplatz.<br />

alle genannten Kinderspielplätze und Bolzplätze<br />

• Symbol - Parkanlage:<br />

<strong>Stadt</strong>park, Solarpark, Saarpark, Parkanlage um<br />

”Altes Schloss”, weitere kleinere Parkanlagen in<br />

der <strong>Stadt</strong>lage<br />

• Symbol - Friedhof:<br />

alle genannten Friedhöfe<br />

• Symbol - Schloss:<br />

Altes Schloss - Neues Schloss<br />

• Symbol - Kleingärten:<br />

alle genannten Kleingartenanlagen<br />

• Symbol - Hundedressurplatz:<br />

Hundedressurplatz am ”Roten Sandweg”


• Symbol - Segelfluggelände:<br />

Segelfluggelände Diefflen<br />

Sonderbauflächen<br />

• Sportzentrum Pachten mit Kegelsport, Tennisan -<br />

lagen, Reithalle, Bogenschießen<br />

• Solarpark - bauliche Anlagen<br />

• Bootshafen<br />

• Geplante Sonderbauflächen mit der Zweck -<br />

bestimmung „Nah er holung“ im Bereich „Fürsten -<br />

wald / Schlungen flur“ und „Kappesheck / Groß -<br />

gar ten“ im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen.<br />

65<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH SPORT / FREIZEIT UND ERHOLUNG


THEMENBEREICH VERKEHR<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Die Darstellung von Verkehrsflächen ist ein wesentliches<br />

Element des Flächennutzungsplanes. Ein enger<br />

Zusammenhang zwischen Bauleitplanung und<br />

Verkehrsplanung ergibt sich insofern, als die Ver -<br />

knüpfung von Bauflächen und sonstigen Nutzungen<br />

durch örtliche bzw. überörtliche Ver kehrs systeme erfolgt.<br />

Im Rahmen der Flächen nutzungsplanung ist es<br />

daher Aufgabe der <strong>Stadt</strong>, die bestehenden Planungen<br />

übergeordneter Planungsträger zu berücksichtigen<br />

und mit den eigenen Planungen zu koordinieren.<br />

Folgende Inhalte sind im Flächennutzungsplan wiederzugeben:<br />

• das klassifizierte überörtliche Straßennetz; dazu<br />

gehören Bundesautobahnen, Bundesstraßen,<br />

Landstraßen und Kreisstraßen, innerhalb und<br />

außerhalb der bebauten Ortslage<br />

• innerörtliche Hauptverkehrszüge<br />

• Flächen für den ruhenden Verkehr<br />

• Anlagen der Bahn<br />

Eine wichtige Entscheidungshilfe stellt in diesem<br />

Zusammenhang der Gesamtverkehrsplan der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar von 1991 dar. Das Gutachten umfasst<br />

umfangreiche Analysen in allen Verkehrssektoren,<br />

Entwicklungsannahmen für den Gesamtverkehr, Ziele<br />

und Prämissen der Planung sowie alternative<br />

Konzeptvorschläge.<br />

STRASSENVERKEHR<br />

LAGE IM ÜBERÖRTLICHEN VERKEHRSNETZ<br />

Die Standortvorteile der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ergeben<br />

sich u.a. aus der Lagegunst am Autobahn drei eck<br />

der Autobahnen BAB 8 (Luxemburg - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />

Neunkirchen - Zweibrücken) und BAB 620<br />

(Saarbrücken - Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar).<br />

Innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes befindet sich lediglich die<br />

Anschlussstelle an die A 8 (<strong>Dillingen</strong>/Saar-Mitte).<br />

Diese kann von der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar über die<br />

Konrad-Adenauer-Allee erreicht werden.<br />

Weitere für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar relevanten<br />

Anschlussstellen finden sich südlich der <strong>Stadt</strong> an der L<br />

66<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH VERKEHR<br />

I.O. 174 (Anschlussstelle <strong>Dillingen</strong>/Saar - Süd, außerhalb<br />

des <strong>Stadt</strong>gebietes) und nordwestlich der <strong>Stadt</strong><br />

(Anschlussstelle Rehlingen, ebenfalls außerhalb des<br />

<strong>Stadt</strong>gebietes).<br />

<strong>Dillingen</strong> und Pachten sind somit direkt an die BAB 8<br />

angeschlossen, Diefflen hat erst mit den<br />

Ortsdurchfahrten von Nalbach bzw. <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

einen Autobahnanschluss.<br />

Folgende Straßen mit überörtlicher Erschließungs -<br />

funktion garantieren gute Erreichbarkeitsverhältnisse<br />

der einzelnen <strong>Stadt</strong>teilteile:<br />

• L I.O. 174 (Merziger Straße): <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />

Merzig - Trier<br />

• L I.O. 143 (Dieffler Straße): <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />

Diefflen - Nalbach<br />

• L II.O. 347: <strong>Dillingen</strong>/Saar - Beckingen /<br />

Querspange Rehlingen - <strong>Dillingen</strong><br />

• L II.O. 346 (Düppenweiler Straße): Diefflen -<br />

Düppenweiler - Merzig<br />

• L II.O. 355 Konrad-Adenauer-Allee und Franz-<br />

Meguin Straße): Verbindungsstraße L I.O. 170 und<br />

L I.O. 174.<br />

Schutzabstände<br />

Für die Bundes- und Landstraßen gibt es im Hin blick<br />

auf die Bebaubarkeit der Randstreifen Nutzungs -<br />

beschränkungen, die im Bundesfernstraßengesetz<br />

(FStrG) bzw. im Saarländischen Landesstraßen gesetz<br />

(SaarlStrG) geregelt sind.<br />

Für die Bauleitplanung von Belang sind insbesondere<br />

die Abstandsregelungen. So dürfen gem. § 9 Abs. 1<br />

Bundesfernstraßengesetz ”Hochbauten jeder Art in einer<br />

Entfernung bis zu 40 m bei Bundesautobahnen<br />

und bis zu 20 m bei Bundesstraßen außerhalb der zur<br />

Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten<br />

Teile der Ortsdurchfahrten, jeweils gemessen vom<br />

äußersten Rand der befestigten Fahrbahn”, nicht errichtet<br />

werden. Entlang der Autobahn BAB 8 ist demnach<br />

ein Schutzabstand von 40 m einzuhalten.<br />

Die Landstraßen befinden sich in der Zuständigkeit<br />

des Landesbetriebs für Straßenbau. Gem. § 24 des<br />

Saarländischen Straßengesetzes dürfen außerhalb<br />

der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke<br />

bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten „Hochbauten<br />

jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m bei<br />

Landstraßen I. Ordnung und bis zu 15 m bei<br />

Landstraßen II. Ordnung“ nicht errichtet werden.


Bzgl. der o.g. Landstraßen unterschiedlicher Klassi fi -<br />

zierung sind daher die entsprechenden Schutzab -<br />

stände als absolut restriktiv für eine Bebauung anzusehen.<br />

INNERÖRTLICHE<br />

HAUPTVERKEHRSVERBINDUNGEN<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar sind die einzelnen<br />

<strong>Stadt</strong>teile untereinander durch die o.g. Landstraßen<br />

verbunden, die gleichzeitig Sammel funktion für die<br />

Verkehrsströme aus den Baugebieten wahrnehmen.<br />

Folgende innerörtliche Verkehrsverbindungen, die<br />

nicht dem klassifizierten Bund- und Landstraßennetz<br />

angehören, besitzen weiterhin innerörtliche Hauptver -<br />

bindungsfunktion und werden daher in den Flächen -<br />

nutz ungsplan übernommen:<br />

• Werderstraße als Verbindung zwischen L 174 und<br />

L 143<br />

• Johannesstraße, Franz-Meguin-Straße, Konrad-<br />

Adenauer-Allee als Verbindung zwischen L 143, L<br />

174, A 8 und L 170<br />

• Industriestraße, Brückenstraße als Verbindung zwischen<br />

L 174 und L 170.<br />

FREQUENTIERUNG DER<br />

HAUPTVERKEHRSSTRASSEN<br />

Die o.g. klassifizierten Hauptverkehrsstraßen weisen<br />

nach der Verkehrsmengenkarte des Saar<strong>land</strong>es (Ausgabe<br />

März 2007) folgende durchschnittliche tägliche<br />

Verkehrsmenge (DTV) aller Fahrzeuge - außer<br />

Fahrräder - über alle Tage des Jahres für die Summe<br />

beider Fahrtrichtungen auf:<br />

• BAB A 8: DTV ca. 35.000 - 47.000 Fahrzeuge<br />

• L I.O. 174: DTV ca. 16.000 - 23.000 Fahrzeuge<br />

• L I.O. 143: DTV ca. 14.000 - 17.500 Fahrzeuge<br />

• L II.O. 347: DTV ca. 9.200 Fahrzeuge<br />

• L II.O. 346: DTV ca. 4.400 Fahrzeuge<br />

• L II.O. 355: DTV ca. 18.000 Fahrzeuge<br />

Die klassifizierten Straßen des <strong>Stadt</strong>gebietes von<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar besitzen damit insbesondere in der<br />

Ortsdurchfahrt sowie im Bereich der Autobahn -<br />

zubringer hohe Ve r kehrsbelastungen. Der Güterver -<br />

kehr ist im saarländischen Vergleich relativ hoch. Die<br />

am meist frequentierten Straßen zeigen sich in den<br />

Ost-West verlaufenden Hauptverkehrsachsen sowie<br />

67<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH VERKEHR<br />

der von Nord nach Süd verlaufenden L I.O. 174. Aus<br />

dieser Situation ergeben sich Probleme für den reibungslosen<br />

Verkehrsverlauf. Dies bedeutet, dass einzelne<br />

Straßen überlastet und bestimmte<br />

Streckenverbin dungen, Kreuzungs- und<br />

Einmündungsbereiche besonders verkehrsgefährdet<br />

sind.<br />

Hiervon betroffen ist insbesondere der Innenstadtbe -<br />

reich von <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />

RUHENDER VERKEHR<br />

In <strong>Dillingen</strong>/Saar gibt es eine Reihe von Parkplätzen,<br />

die aufgrund ihrer Größe in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen werden:<br />

• Park- und Ride-Platz an der Konrad-Adenauer-Allee<br />

• Parkplatz im Bereich Bahnhof<br />

• Vorplatz Rathaus<br />

• Odilienplatz mit Tiefgarage<br />

• Marktplatz mit Tiefgarage<br />

• Parkhaus Präkert<br />

• Parkplatz am Sportzentrum Pachten<br />

• Parkplatz am Schwimmbad<br />

• Parkplatz am Waldfriedhof<br />

• Parkplätze Ortsmitte Diefflen<br />

• Parkplätze Ortsmitte Pachten<br />

• Parkplätze am Ökosee<br />

PLANUNGSMASSNAHMEN DES<br />

LANDESBETRIEBS FUR STRASSENBAU<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes<br />

gibt es nach Angaben des Landesbetriebes<br />

für Straßenbau folgende Planungsmaßnahmen:<br />

• BAB 8 / L 170: Brückenstraße Betriebszu- und Abfahrten<br />

<strong>Dillingen</strong>: Mit der Zufahrtsrampe in Richtung<br />

Dreieck <strong>Dillingen</strong> werden für die Einsatzfahrzeuge<br />

der SAM <strong>Dillingen</strong> alle Fahrbeziehungen<br />

wie an einer AS ermöglicht. Die Fertigstellung erfolgte<br />

in 2010.<br />

• L 347 Querspange Rehlingen: Rad- und Gehweg<br />

auf einer Länge von 150 m im Anschluss an den<br />

rechten Fahrbahnrand inklusive Überquerungshilfe<br />

in Höhe der Fa. NEMAK (Fertigstellung erfolgte<br />

2012<br />

Für die Inhalte des Flächennutzungsplanes sind diese<br />

Planungsmaßnahmen aber nicht von Relevanz.


ÖPNV<br />

(ÖFFENTLICHER PERSONENNAHVERKEHR)<br />

Die Belange des ÖPNV im Saar<strong>land</strong> fallen laut dem<br />

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr<br />

(ÖPNVG) unter die Zuständigkeit der Landkreise. Mit<br />

§ 5 Abs. 2 und § 9 ÖPNVG haben diese Aufgabenträger<br />

die Möglichkeit, so genannte Nahverkehrs -<br />

pläne zur Ordnung der Nahverkehrsverbindungen<br />

aufzu stellen und für Bedarf an Nahverkehrsinves -<br />

titionen ÖPNV-Investitionspläne zu konzipieren.<br />

Der Landkreis Saarlouis, in dessen Bereich die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar fällt, hat im Oktober 1998, um die<br />

Schwachpunkte des ÖPNV (z.B. ungünstige Stre c ken -<br />

führung, schlecht abgestimmte Fahrpläne, mangelnde<br />

Angebotsstruktur) auszugleichen, einen solchen<br />

Nahverkehrsplan erarbeitet. Der Nah verkehrsplan<br />

bildet den Rahmen für die Ent wicklung des ÖPNV, er<br />

soll die aufgedeckten Mängel im derzeitigen ÖPNV-<br />

Angebot beseitigen.<br />

Der ÖPNV nimmt eine wichtige Rolle im Ver -<br />

kehrskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ein, da nur<br />

durch eine größere Akzeptanz öffentlicher Ver -<br />

kehrsmittel eine Reduzierung des Individual verkehrs<br />

erfolgen kann.<br />

STRASSENGEBUNDENER ÖPNV<br />

Der straßengebundene ÖPNV in der <strong>Stadt</strong> Dillin -<br />

gen/Saar erfolgt über Linienbusse der Regionalbus<br />

Saar-Westpfalz GmbH (RSW) sowie über die Kreis-<br />

Verkehrsbetriebe Saarlouis AG (KVS).<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wird von folgenden<br />

Buslinien bedient:<br />

• RSW-Linie R 5: Luxemburg - Merzig - Saarlouis<br />

• RSW-Linie 155: Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />

Lebach<br />

• RSW-Linie 201: Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />

Beckingen - Nunkirchen<br />

• RSW-Linie 202: Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />

Menningen - Fremersdorf - Merzig<br />

• RSW-Linie 462: Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />

Rehlingen - Biringen / Niedaltdorf<br />

• RSW-Linie 466: Limbach - Schmelz -<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar - Saarlouis<br />

• Die KVS bieten sieben Linien (401, 403, 413,<br />

423, 424, 444, 445) innerhalb der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar an.<br />

68<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH VERKEHR<br />

Am Bahnhof von <strong>Dillingen</strong>/Saar werden Anschlüsse<br />

von Bus zu Bus und zwischen Bus und Bahn angeboten.<br />

SCHIENENGEBUNDENER ÖPNV<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar ist an den schienengebundenen<br />

ÖPNV angebunden. Der zentral gelegene<br />

Bahnhof von <strong>Dillingen</strong>/Saar wird von Zügen auf<br />

der Strecke Saarbrücken - Trier als Haltepunkt angefahren<br />

(Strecke 3230 Saarbrücken - Karthaus). Von<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar fahren täglich im 15- bzw. 30 Minutentakt<br />

Züge nach Saarbrücken. Nach Trier bestehen<br />

i.d.R. Verbindungen im 30-Minuten-Takt.<br />

Eine Nebenstreckenverbindung führt nach Niedaltdorf.<br />

Niedaltdorf wird täglich im Stundentakt angefahren<br />

(Strecke 3213 Hemmersdorf- <strong>Dillingen</strong>).<br />

Die Bahnstrecken Saarbrücken - Trier und die Nebenstrecke<br />

nach Niedaltdorf werden als Fläche für Bahnanlagen<br />

in den Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />

Weiterhin verläuft am südlichen Rand des Plangebietes<br />

die Strecke 3211 <strong>Dillingen</strong> - Primsweiler, die<br />

ebenfalls als Fläche für Bahnanlagen dargestellt ist.<br />

Hierbei handelt es sich um gewidmete Bahnanlagen.<br />

Diese sind gemäß Fachplanungsvorbehalt des § 38<br />

Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 18 Allgemeines<br />

Eisenbahngesetz (AEG) der kommunalen Planungshoheit<br />

entzogen. Ebenfalls sind folgende eisenbahntechnische<br />

Besonderheiten zu beachten. Durch Baumaßnahmen<br />

bzw. <strong>land</strong>schaftspflegerische Maßnahmen<br />

darf der Eisenbahnbetrieb weder gestört noch<br />

behindert werden. Im Einzelnen:<br />

• darf die Entwässerung des Bahnkörpers nicht beeinträchtigt<br />

werden,<br />

• die Standsicherheit des Bahndammes muss gewährleistet<br />

sein,<br />

• die Sicht auf Signale muss gewährleistet sein,<br />

• bei einer eventuellen Bepflanzung der Böschung<br />

sind die DS 800 01 und das Merkblatt “Grün an<br />

der Bahn” zu beachten (u.a. Mindestabstandder<br />

Pflanzen von Gleisachse 5,00 - 7,00 m).<br />

RAD- UND FUSSWEGENETZ<br />

Der Verzicht auf Inanspruchnahme des eigenen PKW<br />

und die Zurücklegung kürzerer Wegstrecken mit dem<br />

Rad oder zu Fuß kann zur dauerhaften Verkehrsent -


lastung in den Geschäfts- und Dienst leistungszentren<br />

erheblich beitragen. Dabei steht die Nutzung von<br />

Rad- und Fußwegen in Abhängigkeit von der Dichte<br />

bzw. dem Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes. Das<br />

wesentlichste Kriterium in diesem Zusammenhang<br />

stellt die Verkehrssicherheit dar, die attraktive<br />

Gestaltung von Fuß- und Radwegen ist eher zweitrangig.<br />

Im Rahmen des Gesamtverkehrsplanes wurde auch<br />

ein Rad- und Fußgängerverkehrskonzept für das<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar erstellt. Inhalte dieses<br />

Gutachtens sind die Darstellung des Fußgängerver -<br />

kehrs, des Radverkehrsnetzes, des Radverkehrsauf -<br />

kommens, Analysen des Rad- und Fußgänger ver -<br />

kehrs, Entwicklungsannahmen sowie Konzepte für<br />

den Rad- und Fußgängerverkehr. Das Konzept hat<br />

zum Ziel, ein attraktives Rad- und Fußgänger verkehrs -<br />

netz zu schaffen. Es soll zu einer Lücken schließung<br />

der derzeit vorhandenen geringen Infrastruktur- und<br />

Systemelemente des Radverkehrs in <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

beitragen.<br />

Auf der Grundlage dieses Gutachtens erstellte die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar 1999 eine Radverkehrskon -<br />

zeption. Im Rahmen dieses Gutachtens wurden die<br />

Schwachstellen im bestehenden Radnetz analysiert.<br />

Hierauf aufbauend wurden in einem Zielkonzept alle<br />

wesentlichen Grundstrukturen der Radverkehrsför -<br />

derung dargestellt und in einem Maßnahmenkonzept<br />

konkretisiert.<br />

Für nähere Ausführungen wird an dieser Stelle auf die<br />

entsprechenden Fachgutachten verwiesen.<br />

HAFENANLAGE<br />

Der Saarausbau sicherte dem Saar<strong>land</strong> einen leistungsfähigen<br />

Anschluss an das europäische Wasserstraßennetz.<br />

Im Juli 1988 wurde der Dillinger Hafen<br />

offiziell in Betrieb genommen, seitdem gehört er zu<br />

den zehn bedeutendsten und modernsten Binnenhäfen<br />

Deutsch<strong>land</strong>s. Obwohl nur ein geringer Teil des<br />

Hafens in dem <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar liegt,<br />

sollte er nicht ungenannt bleiben.<br />

Im Hafen werden vorwiegend Massengüter für die<br />

Schwerindustrie umgeschlagen. Der Hafen ist durch<br />

einen Schwerlastkai und eine Ro-Ro-Anlage für<br />

Schwergüter vor allem für den Anlagen- und Maschinenbau<br />

attraktiv. Das Hafenbecken hat insgesamt eine<br />

nutzbare Uferlänge von 1050 Metern. Der 46 Me-<br />

69<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH VERKEHR<br />

ter breite Hafenmund und das zwischen 103 und<br />

104 Meter breite Becken ermöglichen eine problemlose<br />

Ein- und Ausfahrt. Der Hafen ist an Gleisanlagen<br />

und an das Autobahnnetz angeschlossen.<br />

Die Dillinger Hüttenwerke im Verbund mit der Roheisengesellschaft<br />

Saar und der Zentralkokerei Saar sowie<br />

der Saarstahl AG sind wichtige Kunden des Dillinger<br />

Hafens. Die Dillinger Hafenumschlagsgesellschaft<br />

mbH schuf auf einem 5 ha großen Areal leistungsfähige<br />

Umschlags- , Verlade- und Lagereinrichtungen.<br />

Auf den Gewerbeflächen haben sich Unternehmen<br />

angesiedelt, denen die direkte Anbindung<br />

an die Wasserstraße Vorteile bringt.<br />

ANALYSE UND PLANUNG<br />

1. Die Analyse des 1. Nahverkehrsplanes des Land -<br />

kreises Saarlouis ergab, dass im Bereich des<br />

ÖPNV im Landkreis Saarlouis verschiedene<br />

Defizite festzustellen sind. Ein Großteil dieser<br />

Defizite betrifft dabei in erster Linie die ländlichen<br />

Gemeinden und Ortsteile des Kreises und weniger<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, die durch die Bahnlinie<br />

und herrschenden Busverbindungen recht gut in<br />

das ÖPNV-Netz eingebunden ist. So ist<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar sowohl für Ausbildungspendler als<br />

auch für Personen, die in <strong>Dillingen</strong>/Saar arbeiten<br />

oder einkaufen wollen, nachfragegerecht angebunden.<br />

Bei einer genaueren Analyse des ÖPNV<br />

in <strong>Dillingen</strong>/Saar ergibt sich folgendes Bild:<br />

Das ÖPNV-Angebot in <strong>Dillingen</strong>/Saar stellt sich<br />

insgesamt als sehr gut dar. So liegt die Akzeptanz<br />

des ÖPNV, vor allem des schienengebundenen<br />

Personennahverkehrs deutlich über dem Kreis -<br />

durch schnitt. Mängel gibt es lediglich in folgenden<br />

Bereichen:<br />

• verbesserungswürdige Verknüpfung Bahn/Bus<br />

am Bahnhof <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• unzureichende Erreichbarkeit aus dem Raum<br />

Schmelz bzw. Lebach.<br />

Folgende Verbesserungen werden daher vorgeschlagen:<br />

• Sicherung einer guten Anbindung nach<br />

Schmelz<br />

• Stärkung der Verknüpfung Bahn/Bus am<br />

Bahnhof <strong>Dillingen</strong>/Saar für die Gaugemeinden.


Für die Umsetzung dieser Zielvorstellungen ist der<br />

Flächennutzungsplan nicht das geeignete Instru -<br />

ment. Hierzu bedarf es weiterführender Planun -<br />

gen, die der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar bereits vorliegen.<br />

3. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes wurden im<br />

Radverkehrsnetz Schwachstellen in folgenden<br />

Bereichen analysiert:<br />

• fehlende Radwegeverbindungen sowohl innerorts<br />

als auch außerorts<br />

• Sicherheits- und Komfortmängel an bestehenden<br />

Radwegen wie zu schmale Radwege, eingebaute<br />

Hindernisse, schlechte Einsehbarkeit von<br />

Knotenpunkten, fehlende Querungshilfen etc.<br />

• fehlende Radabstellanlagen etc.<br />

4. Barrierefreiheit: Aufgrund der immer älter werdenden<br />

Bevölkerung wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar allerdings<br />

in den nächsten Jahren vielfältige<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit<br />

in die Wege leiten.<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Laut § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB sind im Flächen -<br />

nutzungsplan ”die Flächen für den überörtlichen<br />

Verkehr und die überörtlichen Hauptverkehrszüge”<br />

darzustellen.<br />

Betroffen sind als überörtlicher Verkehr u.a. Bundes -<br />

autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Bahn -<br />

strecken der Deutschen Bahn AG und anderer<br />

Verkehrsträger sowie überörtliche Nahverkehrs ein -<br />

richtungen auf Straße und Schiene (einschließlich ihrer<br />

Schutzabstände). Als örtliche Haupt verkehrszüge<br />

gelten die Hauptverkehrsstraßen, die zur Erreichung<br />

der einzelnen Siedlungsgebiete und zur Abwicklung<br />

des Verkehrs im Ortsinneren notwendig sind.<br />

Die Darstellungsmöglichkeiten der Verkehrsflächen<br />

hängen entscheidend vom Maßstab bzw. der Ge -<br />

nauigkeit der Planunterlage ab. Im Maßstab<br />

1:10.000 können aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />

nur folgende Inhalte, die Verkehrsflächen betreffend,<br />

wiedergegeben werden:<br />

• das klassifizierte überörtliche Straßennetz (Bun -<br />

des autobahnen, Landstraßen I. und II. Ord nung)<br />

• die innerörtliche Hauptverkehrszüge<br />

• die großen Parkflächen<br />

70<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH VERKEHR<br />

• die Bahnanlagen (Bahnlinie, Bahnhof, Halte -<br />

punkte)<br />

Die o.g. Straßenzüge, die wichtigsten Parkflächen sowie<br />

die Bahnlinie werden mit der entsprechenden<br />

Flächendarstellung (Plan zeichenverordnung 1990)<br />

versehen.<br />

Der straßengebundene ÖPNV sowie die Fuß- und<br />

Rad wege finden keinen Niederschlag in den<br />

Darstellungen des Flächennutzungsplanes.<br />

Der Bereich des Industriehafens wird als<br />

Sonderbaufläche dargestellt.


THEMENBEREICH<br />

TECHNISCHE<br />

VER- UND ENTSORGUNG<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Die Gewährleistung der technischen Ver- und Ent -<br />

sorgung ist in zahlreichen gesetzlichen Regelungen<br />

auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene festgelegt,<br />

damit eine gleichmäßige Verteilung und Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Strom, Wasser, Gas und Wärme<br />

erfolgen kann.<br />

Im Mittelpunkt steht hierbei neben der Versorgung der<br />

Bevölkerung mit den Bedarfsgütern Strom, Wasser,<br />

Gas und Wärme auch die schadlose Beseitigung und<br />

das Recycling von Abwässern und Abfällen. Bei der<br />

vorbereitenden Bauleitplanung sind diese Aspekte zu<br />

berücksichtigen und in quantitativer wie qualitativer<br />

Hinsicht mit der angestrebten städtebaulichen<br />

Entwicklung, insbesondere der Bevölkerungsent wick -<br />

lung abzustimmen.<br />

Auf der städtebaulichen Planungsebene muss bei der<br />

Ausweisung neuer Bauflächen zeitgleich die Ver- und<br />

Entsorgung dieser Flächen nach dem neusten Stand<br />

der Technik erfolgen bzw. gewährleistet werden. Die<br />

Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleit -<br />

pla nung muss folglich vorhandene und vorgesehene<br />

Planungen der Ver- und Entsorgungsanlagen (Leitun -<br />

gen, Deponien, Anschluss an Kläranlagen etc.) übernehmen<br />

und mit den Trägern öffentlicher Belange abstimmen<br />

und koordinieren. Daraus resultieren folgende<br />

Aspekte:<br />

• Im Flächennutzungsplan werden Flächen der Verund<br />

Entsorgung, die von übergeordneter Bedeu -<br />

tung sind, durch entsprechende Darstellungen in ihrer<br />

Funktion gesichert.<br />

• Städtebaulichen Neuplanungen werden von den<br />

zuständigen Fachplanungen der Träger von Verund<br />

Entsorgung in ihren Ausführungen mit berücksichtigt.<br />

Im Hinblick auf die Flächennutzungsplanung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong> / Saar wurden bei den zuständigen Verund<br />

Entsorgungsträgern die vorhandenen und geplanten<br />

überörtlichen Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

erfragt.<br />

71<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />

VERSORGUNG<br />

WASSERVERSORGUNG UND<br />

WASSERWIRTSCHAFT<br />

Das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar wird in<br />

der Hydrogeologischen Karte des Saar<strong>land</strong>es als<br />

Bereich mit hohem Wasserleitvermögen bezeichnet.<br />

Trotz der hohen Bedeutung des Mittleren Buntsand -<br />

steins für die Grundwasserneubildung wurden in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar bisher noch keine Wasser -<br />

schutz gebiete ausgewiesen. Vier Wasser schutz -<br />

gebiete, nämlich Kondeler Tal - <strong>Dillingen</strong>,<br />

Haienbachtal - <strong>Dillingen</strong>, <strong>Dillingen</strong> - Diefflen und<br />

Nalbach, befinden sich jedoch in Planung.<br />

Für die Wasserversorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

sind die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Dillingen</strong>/Saar verantwortlich.<br />

Die Wasserversorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar kann<br />

durch folgende ingesamt 9 Brunnenbohrungen<br />

(Tiefbohrungen) innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes gesichert<br />

werden:<br />

• 3 Brunnen im Kondeler Bachtal an der nördlichen<br />

<strong>Stadt</strong>grenze<br />

• 5 Brunnen im Haienbachtal<br />

• 1 Brunnen südlich von Diefflen<br />

Da innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes größere Höhenunter -<br />

schiede vorherrschen, ist eine Unterteilung in Druck -<br />

zonen erforderlich. Zur Steuerung eines ausreichenden<br />

Versorgungsdruckes und zum Ausgleich von<br />

Bedarfsschwankungen sind Speicherbehälter errichtet<br />

worden. Die Funktion solcher Speicherbehälter wird<br />

durch drei Hoch- bzw. einen Turmbehälter wahrgenommen.<br />

Vom Brunnen in Diefflen wird über den Wasserhoch -<br />

behälter Diefflen, der nördlich der Ortslage Diefflen<br />

auf Beckinger Gemarkung liegt, die Wasserver -<br />

sorgung des <strong>Stadt</strong>teils Diefflen gesichert.<br />

Die Versorgung von <strong>Dillingen</strong>/Saar und Pachten erfolgt<br />

aus den Brunnenbohrungen im Haienbachtal<br />

und im Kondeler Bachtal. Ausreichende Versorgungs -<br />

drücke werden hierbei durch den Turmbehälter<br />

”Wasserwerk Nord” und den Hochbehälter<br />

”Wasserwerk Eichelstück” gesichert. Aus dem<br />

Kondeler Bachtal wird über den Turmbehälter<br />

”Wasserwerk Nord” die Wasserversorgung von<br />

Diefflen ergänzt. Das ”Wasserwerk Eichelstück” ist in<br />

erster Linie für die Versorgung der östlichen


<strong>Stadt</strong>hälfte zuständig, das ”Wasserwerk Nord” für<br />

die westliche <strong>Stadt</strong>hälfte und Pachten.<br />

Wasserleitungen<br />

Die Verteilung des Wassers innerhalb des <strong>Stadt</strong>ge -<br />

bietes erfolgt über ein abgestuftes Netz von Leitun -<br />

gen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden nur<br />

Wasserleitungen ab einem Rohrdurchmesser DN 200<br />

übernommen.<br />

Insgesamt beläuft sich das Wasserversorgungsnetz in<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar auf 137 km Länge.<br />

GASVERSORGUNG<br />

Ähnlich wie bei der Wasserversorgung erfolgt auch<br />

die Gasversorgung über ein abgestuftes Netz, das<br />

entsprechend den erforderlichen, unterschiedlichen<br />

Drucken differenziert ist. Vom Hochdrucknetz bzw.<br />

vom Mitteldrucknetz wird das Gas über<br />

Reglerstationen in das Niederdrucknetz übergeben<br />

und zu den Hausanschlüssen transportiert. In der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist eine flächendeckende<br />

Erdgasversorgung gegeben.<br />

Die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Dillingen</strong>/Saar beziehen das Erdgas<br />

über drei Übergaberegler von Saar Ferngas (heute<br />

Creos). Diese betreibt im <strong>Stadt</strong>gebiet folgende<br />

Ferngasleitungen:<br />

• Ensdorf - Merzig, DN 500<br />

• Völklingen - Mettlach, DN 250<br />

• <strong>Dillingen</strong> Hütte, DN 250/200/150<br />

• <strong>Dillingen</strong> Industriepark Staustufe, DN 150<br />

• <strong>Dillingen</strong> Primsbrücke, DN 100<br />

• Diefflen, DN 100<br />

• <strong>Dillingen</strong> Dillinger Hütte II, DN 100<br />

• <strong>Dillingen</strong> Pachtener Heide, DN 100<br />

In den Flächennutzungsplan übernommen werden nur<br />

die Übergaberegler sowie das Gas-Mitteldrucknetz.<br />

Die Leitungen sind durch einen Schutzstreifen gesichert.<br />

Die Breite des Schutzstreifens beträgt in der<br />

Regel 8,0 m, d.h. jeweils 4,0 m rechts und links der<br />

Leitungsachse.<br />

72<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />

VERSORGUNG MIT FERNWÄRME<br />

Die Versorgung der Haushalte mit Fernwärme steht in<br />

enger funktionaler Abhängigkeit von der Nähe eines<br />

größeren Industrie betriebes, der als Nebenerzeugnis<br />

Wärme produziert, die dann als Fernwärme von den<br />

Verbrauchern weiter genutzt werden kann (Prinzip<br />

der “Kraft-Wärme-Kopplung”). In dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

von <strong>Dillingen</strong>/Saar ist kein flächendeckendes Netz<br />

an Fernwärme eingerichtet. An das Fernwärmenetz<br />

angeschlossen sind die Siedlungen ’Überm Berg’ sowie<br />

die Innenstadt von <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />

ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG<br />

Innerhalb des europäischen Verbundnetzes wird in einer<br />

ersten Transportstufe der Ferntransport von den<br />

Kraftwerken aus in die verschiedenen Regionen über<br />

ein Höchstspannungsleitungsnetz mit einer Stärke von<br />

380-kV bzw. 220-kV abgewickelt. Elektrizitäts ver -<br />

sorger in diesem Bereich ist für das Saar<strong>land</strong> die RWE<br />

Transportnetz Strom GmbH. Für die weitere Vertei -<br />

lung der Elektrizität stehen Hoch-, Mittel- und Nieder -<br />

spannungsleitungen zur Verfügung. Die Hochspan -<br />

nungsleitungen fallen in den Zuständigkeitsbereich<br />

der VSE. Deren Tochtergesellschaft energis GmbH ist<br />

für die Stromversorgung der Gemeinde im Mittel- und<br />

Niederspannungsbereich zuständig.<br />

In den Flächennutzungsplan werden lediglich die Lei -<br />

tun gen aus dem Hochspannungsbereich (ab 110-kV)<br />

übernommen. Auf die Darstellung des restlichen<br />

Leitungsbestandes wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />

verzichtet.<br />

Es handelt sich dabei um folgende Leitungen:<br />

• 220-kV-Hochspannungsfreileitung Merzig-<br />

Bundesgrenze (St. Avold)<br />

• 220-kV-Hochspannungsfreileitung Saarwellingen -<br />

Dillinger Hütte<br />

• 220-kV-Hochspannungsfreileitung Obergraben -<br />

Diefflen<br />

• 220-kV-Hochspannungsfreileitung Saarwellingen -<br />

Diefflen<br />

• 110-kV-Freileitung Saarwellingen - <strong>Dillingen</strong><br />

• 110-kV-Freileitung <strong>Dillingen</strong> - Rehlingen<br />

• 110-kV-Freileitung Rehlingen - Pachten<br />

• Schalt- und Umspannanlage Dornheck<br />

• Schalt- und Umspannanlage Diefflen<br />

• Schalt- und Umspannanlage Dillinger Hütte<br />

• Schalt- und Umspannanlage Obergraben


Die Schutzstreifenbreiten zu den Anlagen und Leitun -<br />

gen variieren stark. Die Schutzstreifenbreiten der<br />

Freileitungen sind von ihrer Bauform (Leiterseilbe le -<br />

gung, Traversensystem, Isolatorenanordnung bzw. -<br />

form, Spannfeldlänge) abhängig. Im allgemeinen beträgt<br />

die Schutzstreifenbreite beiderseits der Leitungs -<br />

mitte für 20-kV-Freileitungen ca. 8 m, für 35-kV-<br />

Freileitungen ca. 10 - 20 m, für 110-kV-Freileitungen<br />

ca. 20 - 25 m und für 220-kV-Leitungen 30 - 39 m. Zu<br />

den Mittelspannungskabeln ist ein Schutzstreifen von<br />

ca. 1 m (beiderseits 0,5 m der Kabelmitte) einzuhalten.<br />

Der Schutzbereich für Umspannstationen und<br />

Trafosta tionen ist durch die jeweiligen Einfriedungen<br />

bzw. die Gebäude selbst gegeben.<br />

Die bestehenden Hochspannungsfreileitungen sind<br />

durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten grundbuchlich<br />

gesichert.<br />

In den Dienstbarkeiten ist vereinbart, dass die entsprechenden<br />

Grundstücke für den Bau, den Betrieb und die<br />

Unterhaltung von Hochspannungsfreileitungen mit dazugehörigen<br />

Masten und ihrem Zubehör einschließlich<br />

Fernmeldeluftkabel in Anspruch genommen und betreten<br />

werden dürfen. Im Schutzstreifen ist die Errichtung<br />

von Bauwerken unstatthaft.<br />

NUTZUNG VON WINDENERGIE<br />

Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr hat<br />

den Landesentwicklungsplan (LEP) „Umwelt“ hinsichtlich<br />

der Festlegungen zur Errichtung von<br />

Windenergieanlagen geändert. Die Änderung des<br />

LEP Umwelt ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt des<br />

Saar<strong>land</strong>es am 20.10.2011 in Kraft getreten.<br />

Bisher waren im Bereich der Gemarkung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong> keine Vorrangflächen für Windenergie im<br />

LEP Umwelt ausgewiesen, so dass eine Errichtung von<br />

Windenergienanlagen nicht möglich war.<br />

Grundsätzlich sind Windenergieanlagen als so genannte<br />

privilegierte Anlagen im Außenbereich gemäß<br />

§ 35 Baugesetzbuch allgemein zulässig, soweit die<br />

Belange der Raumordnung nicht entgegenstehen.<br />

Bisher hat die Festlegung im LEP Umwelt in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar dem Bau von Windkraftanlagen als<br />

raumordnerischer Belang entgegengestanden. Diese<br />

Steuerung durch den LEP wird künftig nicht mehr gegeben<br />

sein.<br />

Dies bedeutet, dass die Gemeinden gehalten sind,<br />

die Errichtung von Windkraftanlagen im Rahmen der<br />

73<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />

Erarbeitung der Flächennutzungspläne zu steuern. Es<br />

ist möglich, im Flächennutzungsplan sowohl Flächen<br />

für Windkraftanlagen als auch Ausschlussflächen für<br />

Windkraftanlagen darzustellen. Dies ist jedoch nicht<br />

in pauschaler Art und Weise möglich, sondern muss<br />

nach eingehender Untersuchung der örtlichen<br />

Gegebenheiten und einer gegenüber allen Belangen<br />

gerechten Abwägung erfolgen. Der Steuerung muss<br />

ein schlüssiges Plankonzept zugrunde liegen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> hat am 20.06.2011 an das<br />

Planungsbüro Neu<strong>land</strong> im Rahmen der<br />

Neuaufstellung des Flächennutzungs- und<br />

Landschaftsplanes ein Gutachten zur Ermittlung von<br />

geeigneten Flächen für Windenergie in Auftrag gegeben.<br />

Diese Studie kommt zusammenfassend zu folgendem<br />

Ergebnis:<br />

„Die Ansiedlung von Windenergieanlagen innerhalb<br />

des <strong>Stadt</strong>gebietes soll dabei möglichst flächensparend<br />

an mensch-, natur- und raumverträglichen<br />

Standorten erfolgen. Im Rahmen einer <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

deckenden Untersuchung zur Ermittlung von geeigneten<br />

Standorten für die Windenergienutzung wurden<br />

in einem ersten Schritt die Bereiche herausgefiltert, für<br />

die „harte Ausschlusskriterien vorliegen und die für<br />

die Errichtung von Windenergieanlagen definitiv<br />

nicht in Frage kommen (Tabu-Flächen). Dabei handelt<br />

es sich neben Flächen mit bestehenden und verbindlich<br />

geplanten Raumansprüchen um aufgrund gesetzlicher<br />

Vorgaben auszuschließende Bereiche sowie um<br />

Flächen, auf welchen nach Vorgabe der<br />

Raumordnung und Landesplanung keine Nutzung<br />

durch Windenergieanlagen stattfinden darf. Die „harten“<br />

Ausschlussflächen umfassen Siedlungsflächen inkl.<br />

Schutzabstände, wobei unabhängig von der<br />

Darstellung im Flächennutzungsplan im Rahmen der<br />

späteren konkreten Genehmigungsverfahren bei der<br />

Einzelfallbeurteilung bezüglich der Lärmemissionen<br />

und Beschattung die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher<br />

Anforderungen maßgebend ist, sowie alle<br />

anderen Flächen mit bestehenden oder verbindlich<br />

geplanten Raumansprüchen wie Gewerbe- und<br />

Freizeitnutzungen, Flächen für die Gewinnung von<br />

Bodenschätzen, Verkehrswege, Freileitungen etc.,<br />

FFH- und Vogelschutzgebiete, Wasserschutzzonen 1,<br />

Überschwemmungsgebiete/Retentionsräume, Naturwaldzellen,<br />

gesetzlich geschützte Biotope, Natur-,<br />

Boden- und Kulturdenkmale, Vorranggebiete für<br />

Natur-, Freiraum- und Hochwasserschutz sowie<br />

Gewässer.


In einem 2. Schritt wurden die auf Grundlage der<br />

„harten“ Kriterien herausgearbeiteten Flächen mit „relativen‘<br />

(,‚weichen“) Ausschlusskriterien unter<br />

Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Aspekte und<br />

der lokalen Besonderheiten der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> verschnitten.<br />

Hierbei handelt es sich beispielsweise um<br />

Schutzabstandsflächen um sensible Schutzgebiete<br />

(FFH- und Vogel-schutzgebiete, gesetzlich geschützte<br />

Biotope) und Nutzungsformen (z.B. fremdenverkehrsbetonte<br />

Nutzungen wie Campingplätze, etc.) oder um<br />

Gewerbe-, Verkehrsflächen und Freileitungen sowie<br />

um bekannte Funktionsräume windkraftsensibler<br />

Vögel und Fledermäuse inkl. notwendiger<br />

Abstandspuffer (konkret zwei bekannte Graureiher-<br />

Kolonien und ein Rastgebiet für Wasser- und<br />

Watvögel an der Saar). Eine genauere und abschließende<br />

Beurteilung potenzieller Auswirkungen speziell<br />

auf im Einflussbereich vorkommende windkraftrelevante<br />

Vogel- und Fledermausarten muss jedoch<br />

noch im Rahmen von Einzelfallprüfungen auf der<br />

Ebene der konkreten Genehmigungsverfahren geschehen.<br />

In einem weiteren Schritt wurde überprüft, ob die herausgearbeiteten<br />

Flächen eine ausreichend große<br />

Mindestgröße aufweisen. Die Einhaltung einer gewissen<br />

Mindestgröße der Standorte ergibt sich aus dem<br />

angestrebten Konzentrationsgebot unter<br />

Berücksichtigung der notwendigen Abstandsflächen<br />

zwischen den einzelnen Anlagen. Durch eine<br />

Konzentration von mehreren Windenergieanlagen in<br />

zusammenhängenden Windparks wird eine<br />

Bündelung von Belastungen in einem engen räumlichen<br />

Zusammenhang erreicht und eine<br />

Zerschneidung der Landschaft durch viele<br />

Einzelanlagen und dadurch eine verstärkte<br />

Beeinträchtigung von Orts- und Landschaftsbild verhindert.<br />

Eine vorgegebene Mindestgröße von ca. 7<br />

ha stellt sicher, dass genügend Fläche für mindestens<br />

3 kleinere Anlagen in einem engen räumlichen<br />

Verbund unter Berücksichtigung der notwendigen<br />

Mindestabstände zwischen den einzelnen<br />

Windenergieanlagen vorhanden ist. Unter Vorgabe<br />

dieser Mindestgröße fielen drei kleinere, aber auch<br />

vom Flächenzuschnitt und der Windhöffigkeit her ungeeignete<br />

Flächen als Eignungsflächen für die<br />

Windenergienutzung weg, so dass nur noch zwei<br />

Flächen übrig blieben.<br />

Diese beiden Flächen wurden schließlich auf<br />

Grundlage der Windhöffigkeit auf ihre<br />

Nutzungseignung für die Windenergienutzung hin<br />

überprüft, was zum Ergebnis hatte, dass eine Fläche<br />

74<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />

als für die rentable Windenergienutzung ungeeignet<br />

eingestuft wurde und als geeigneter Standort für die<br />

Windenergienutzung wegfiel.<br />

Als einzige innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes von <strong>Dillingen</strong><br />

für die Windenergienutzung geeignete Fläche verbleibt<br />

eine am Südwestrand der Gemeinde gelegene,<br />

ca. 13,5 ha große bewaldete Fläche am Westhang<br />

des Schloßkopfes. Die mittleren jährlichen<br />

Windgeschwindigkeiten liegen hier mit maximal 5,5<br />

m/s knapp im Bereich des Wertes, der als<br />

Mindestwert für eine wirtschaftlich rentable Nutzung<br />

der Windenergie gilt. Die westliche Hälfte des<br />

Standortes weist zwar nur jährliche<br />

Windgeschwindigkeiten von 5,0 und 5,1 m/s auf,<br />

diese Unterschreitung auf einem Teil der Fläche wird<br />

aber akzeptiert, um die einzige verbliebene Fläche<br />

nicht noch weiter zu verkleinern. Die Entscheidung,<br />

ob sich die Nutzung der Windenergie auf der kompletten<br />

Fläche wirtschaftlich lohnt, müssen potenzielle<br />

Windparkbetreiber bei Konkretisierung der<br />

Planungen auf der Basis genauerer Untersuchungen,<br />

die insbesondere die jahreszeitliche Verteilung des<br />

Windes zum Inhalt haben müssen, treffen.<br />

Das Ergebnis der Standortsuche ist also eine einzige<br />

Fläche, bei denen bei einer Windenergie Nutzung<br />

nur ein geringes Konfliktpotenzial bezüglich der<br />

Umweltauswirkungen zu erwarten ist, so dass sie sich<br />

grundsätzlich für die Ausweisung als<br />

Sonderbaufläche für die Windenergienutzung eignet<br />

und daher in das FNP-Änderungsverfahren eingebracht<br />

werden soll. Alle übrigen Flächen scheiden<br />

aus, da hier starke Konflikte zwischen<br />

Windenergienutzung und Schutzgütern bestehen<br />

bzw. der Errichtung von Windenergieanlagen erhebliche<br />

öffentliche Belange entgegenstehen.<br />

Die Fläche ist im Entwurf des Flächennutzungsplanes<br />

(Stand Mai 2011) komplett als Fläche für Wald dargestellt.<br />

Auf der Fläche soll nun „Sondergebiet<br />

Windenergie“ dargestellt werden, wozu eine<br />

Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich<br />

ist.<br />

Die Ausweisung von Flächen für die<br />

Windenergienutzung im Flächennutzungsplan ist<br />

grundsätzlich als Angebotsplanung zu verstehen, wobei<br />

die spätere konkrete Errichtung von<br />

Windenergieanlagen nur einen punktuellen Eingriff<br />

innerhalb der gesamten ausgewiesenen Fläche darstellt.<br />

Ob tatsächlich die gesamte Fläche zur<br />

Errichtung von Windenergieanlagen genutzt werden


wird ist nicht vorhersagbar. Ebenso wenig kann auf<br />

der Flächennutzungsplan-Ebene eine Aussage getroffen<br />

werden, wie viele Anlagen mit welchen<br />

Nabenhöhen und welchen Leistungen errichtet werden.<br />

Die größten Auswirkungen bei der Errichtung von<br />

Windkraftanlagen ergeben sich, soweit dies auf der<br />

Ebene der Flächennutzungsplanung ersichtlich ist,<br />

durch die Inanspruchnahme von Waldflächen sowie<br />

die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und dadurch<br />

auch der Erholungsfunktion zu erwarten. Die<br />

Veränderungen des Landschaftsbildes und damit<br />

auch der Erholung stehen der Ausweisung von<br />

Flächen für die Windenergienutzung jedoch<br />

grundsätzlich nicht entgegen, da der Gesetzgeber<br />

die Privilegierung von Vorhaben, die der Nutzung der<br />

Windenergie dienen, in Kenntnis der Wirkungen auf<br />

Landschaftsbild und Erholung festgelegt hat, und die<br />

mit der Errichtung von Windenergieanlagen zwangsläufig<br />

verbundenen Landschaftsbildveränderungen<br />

deshalb grundsätzlich hinzunehmen sind. Um über<br />

das allgemeine Maß hinausgehend restriktiv auf die<br />

Eignung als Standort für die Errichtung von<br />

Windenergieanlagen zu wirken, müssen<br />

Landschaftsbild und Erholungsfunktion besondere<br />

Eigenschaften oder Qualitäten aufweisen, z.B. bei<br />

Landschaftsräumen, deren Eigenart vor allem in einer<br />

hohen Naturnähe begründet liegt oder wenn es sich<br />

um eine unberührte Natur<strong>land</strong>schaft handelt, was<br />

aber am Standort nicht der Fall ist.<br />

Aufgrund der relativen Kleinflächigkeit der<br />

Flächeninanspruchnahme bei der Errichtung von<br />

Windenergieanlagen, die immer nur einen kleinen<br />

Teil der ausgewiesenen Fläche betreffen, ist die<br />

Bedeutung der betroffenen Waldflächen für die typischen<br />

Waldfunktionen (Schutz-, Nutzund<br />

Erholungsfunktionen) insgesamt als mittel bis gering<br />

einzustufen, so dass die Inanspruchnahme von Teilen<br />

dieser Waldflächen vertretbar ist. Vor allem weil innerhalb<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> keine anderen geeigneten<br />

Standorte für die Windenergienutzung zur Verfügung<br />

stehen, liegt eine Nutzung der betroffenen<br />

Waldfläche im überwiegenden öffentlichen Interesse.<br />

Die anderen Schutzgüter (inkl. Mensch) werden, soweit<br />

dies auf der Ebene der Flächennutzungsplanes<br />

beurteilt werden kann, durch die Errichtung von<br />

Windenergieanlagen am geplanten Standort nicht erheblich<br />

beeinträchtigt, da alle schutzwürdigen, windkraftsensiblen<br />

Flächen mit größerem Konfliktpotenzial<br />

inkl, entsprechender Pufferabstände bei der<br />

Standortfindung ausgeschlossen wurden.“<br />

75<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />

Fazit:<br />

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass einzig der<br />

Bereich „Schloßkopf“, westlich der Saar, hierfür in<br />

Frage kommt.<br />

Um dies zu steuern, wird dieser Bereich im<br />

Flächennutzungsplan als „Sonderbaufläche für<br />

Windenergie“ dargestellt. Weitergehende artenschutzrechtliche<br />

Prüfungen müssen bei der Errichtung<br />

von Windkraftanlagen anschließend im Rahmen eines<br />

Bebauungsplanverfahrens durchgeführt werden.<br />

An anderer Stelle im <strong>Stadt</strong>gebiet sind damit keine weiteren<br />

Windenergieanlagen mehr zulässig.<br />

Das Gutachten des Planungsbüros Neu<strong>land</strong> wird als<br />

Anhang der Begründung zum Flächennutzungsplan<br />

beigefügt.<br />

NUTZUNG VON SOLARENERGIE<br />

Durch einen privaten Investor ist derzeit beabsichtigt,<br />

im Bereich ehemaliger Kiesabbauflächen nordwestlich<br />

Diefflen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu<br />

errichten. Dieses Vorhaben wurde in den<br />

Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />

ENTSORGUNG<br />

ABWASSERENTSORGUNG<br />

Ziel einer geordneten Abwasserentsorgung ist das gezielte<br />

Ableiten und Beseitigen aller im <strong>Stadt</strong>gebiet anfallenden<br />

Schmutzwässer, ohne dass hiervon<br />

Gefahren für die menschliche Gesundheit ausgehen<br />

bzw. ohne dass Beeinträchtigungen der Naturgüter<br />

Boden und Wasser hervorgerufen werden.<br />

Der Bau und die Unterhaltung der Hauptsammler und<br />

Kläranlagen fällt im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar in<br />

den Zuständigkeitsbereich des Entsorgungsverbandes<br />

Saar (EVS). Die geordnete Abwasserentsorgung in<br />

dem <strong>Stadt</strong>gebiet erfolgt z.Z. ausschließlich über die<br />

Kläranlage in <strong>Dillingen</strong>/Saar mit dazugehörigem<br />

Hauptsammlernetz.<br />

• HS 1.0 von dem Wohngebiet am Creutzwalder<br />

ring entlang der Prims- und Saaraue bis zur<br />

Kläranlage (Pumpwerke)<br />

• HS 1.1 von Körprich entlang der Prims über


Piesbach, Nalbach bis Diefflen und im weiteren<br />

Verlauf durch die Innenstadt von <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />

bis zur Kläranlage. Das Industriegebiet in<br />

Saarwellingen und die Ortslage Bilsdorf sind über<br />

Pumpwerke an den HS 1.1 angeschlossen.<br />

• HS 1.2 von dem Wohngebiet Pachtener Heide<br />

durch das Gewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar Nord<br />

zur Kläranlage.<br />

Die Kläranlage wird als mechanisch-biologische<br />

Kläranlage betrieben. Die Ausbaugröße der sanierten<br />

Kläranlage beträgt 38.000 EW und besitzt einen<br />

Anschluss an das Industriegebiet in Saarwellingen.<br />

Abwasserbeseitigung im Mischverfahren<br />

Die Abwasserbeseitigung im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar erfolgt im Mischverfahren. Hierbei werden<br />

die Abwässer (häusliches Abwasser, gewerbliches<br />

Abwasser, Regenwasser) in einem gemeinsamen<br />

Kanal geführt. Da diese Art von Abwasserbeseitigung<br />

erhebliche Nachteile für die Umwelt mit sich bringt, entspricht<br />

diese laut Niederschlags be wirt schaftungs -<br />

konzept (NIWABEKO) des Ministeriums für Umwelt<br />

nicht den Zielen einer umweltbewussten Niederschlags -<br />

ableitung und -behandlung.<br />

So wird einerseits das Regenwasser dem natürlichen<br />

Wasserkreislauf entzogen, andererseits steigt dadurch<br />

die Abwassermenge in den Kläranlagen. Bei<br />

starken Regenfällen können durch Überlastung des<br />

Kanalnetzes Fäkalien in die Vorfluter gelangen bzw.<br />

besteht die Gefahr von möglichen Rückstauungen in<br />

den Gebäudekellern.<br />

Für eine umweltgerechte Niederschlagsableitung und<br />

-behandlung sind daher in erster Linie Maßnahmen<br />

der Fremdwasserentflechtung bzw. der Regenwasser -<br />

rückhaltung erforderlich. Vor allem in Neubau -<br />

gebieten ist neben der Beschränkung von Versiegelun -<br />

gen auf ein nicht vermeidbares Maß, das Abwasser<br />

in Form eines Trennsystems abzuleiten. Im Trenn -<br />

system wird das Niederschlagswasser von Schmutz -<br />

wasser aus Haushalten, Gewerbe und Industrie getrennt<br />

abgeleitet und ortsnah durch Versickerung oder<br />

Einleitung in ein natürliches Gewässer (Vorfluter) entsorgt.<br />

Darüberhinaus sind auch im Altbestand Maß -<br />

nahmen zur Fremdwasserentflechtung erforderlich.<br />

Maßnahmen zur Fremdwasserentflechtung sind im<br />

<strong>Stadt</strong>teil Diefflen in der Straße “Am Babelsberg” zur<br />

Zeit im Bau.<br />

76<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />

Kanalnetz<br />

Das Kanalnetz, das zur Ableitung der Abwässer<br />

dient, reicht von Hausanschlüssen über Kanäle unterschiedlicher<br />

Nennweite, bis hin zu den<br />

Hauptabwassersammlern, die das Abwasser unmittelbar<br />

der Kläranlage zuleiten. Aufgrund hydraulischer<br />

Überlastungen des Kanalnetzes im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Dillingen</strong><br />

/ Saar sind erhebliche Sanierungsarbeiten durchzuführen.<br />

Im Flächennutzungsplan werden aus Gründen<br />

der Planungsrelevanz nur die Hauptsammler des EVS<br />

übernommen.<br />

Hochwasserproblematik<br />

Die Hochwasserproblematik ist eng mit der Abwas -<br />

serentsorgung verbunden. Zur Stärkung der na tür -<br />

lichen Hochwasserrückhaltung (Retentions räume), zur<br />

Regelung des Hochwasserabflusses, zum Erhalt und<br />

zur Verbesserung der ökologischen Struktur der betroffenen<br />

Bäche und ihrer Überflutungsflächen sowie<br />

zur Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe werden<br />

zur Zeit <strong>land</strong>esweit gem. § 80 SWG Überschwemmungsgebiete<br />

entlang der Bäche ausgewiesen.<br />

Im November 1998 wurde ein solches Überschwemmungsgebiet<br />

entlang der Prims ausgewiesen<br />

(Verordnung betreffend die vorläufige Anordnung der<br />

Anwendung des § 80 SWG für das beabsichtigte<br />

Überschwemmungsgebiet an der Prims im Bereich der<br />

Gemeinde Schmelz, der <strong>Stadt</strong> Lebach, der Gemeinde<br />

Nalbach, der Gemeinde Saarwellingen und der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar vom 11.11.1998). Der auf dem<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar gelegene Abschnitt<br />

der Prims beginnt unmittelbar an dem Ortsrand von<br />

Diefflen und folgt dem Verlauf der Prims talabwärts in<br />

Richtung Diefflen bis zu den Fischweihern in Diefflen.<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar umfasst eine ca.<br />

1,5 Kilometer lange Strecke des ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes.<br />

Die Ab grenzung ist in den<br />

Flächennutzungsplan übernommen worden.<br />

ABFALLENTSORGUNG<br />

Die Aufgabe der Abfallentsorgung übernimmt der<br />

Entsorgungsverband Saar (EVS) in Saarbrücken.<br />

In <strong>Dillingen</strong>/Saar sind zahlreiche Wertstoffsammel -<br />

plätze für Altpapier, Altglas und Altkleider zur<br />

Sammlung und Wiederverwertung eingerichtet worden.<br />

Hausmülldeponien sind in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

keine vorhanden. Die nächstgelegene Deponie befin-


det sich in Merzig-Fitten. Die der <strong>Stadt</strong> nächstgelegene<br />

EVS-Müllumladestation ist in Saarlouis-Lisdorf gelegen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist derzeit leider nicht in der<br />

Lage, eine geeignete Bauschuttdeponie zu betreiben,<br />

da ihr gegenwärtig für diesen Zweck keine geeigneten<br />

Grundstücke zur Verfügung stehen. Bauschutt -<br />

kleinstmengen können über die angebotenen Klein -<br />

con tainer zu einer Bauschutt-Sortieranlage gebracht<br />

werden.<br />

Erdmassen können gegen Gebühr auf der von der Fa.<br />

Rupp, <strong>Dillingen</strong>/Saar, betriebenen Erdmassende -<br />

ponie in Diefflen abgelagert werden.<br />

Zur Kompostierung von Grün- und Gartenabfällen<br />

steht allen Dillinger Bürgern/innen die Kompostie -<br />

rungs anlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im Bereich des<br />

Zentralfriedhofs (zwischen Waldfried hof und<br />

Wasserturm) zur Verfügung. Das ehemalige Gelände<br />

der Kom postierungsanlage wird für ein Tierheim-<br />

Neubau genutzt. Des Weiteren gibt es in Dillin -<br />

gen/Saar ein Recyc ling-Center. Die Einrichtung eines<br />

standardisierten Wertstoffzentrums in<br />

Zusammenarbeit mit dem Entsorgungsverband Saar<br />

(EVS) ist geplant.<br />

ANALYSE UND PLANUNG<br />

1. Da in den letzten Jahren seitens der <strong>Stadt</strong>werke<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar erhebliche Investitionen vorgenommen<br />

wurden, ist die Versorgung der Bevölkerung<br />

mit Wasser auf Jahrzehnte gesichert. Das<br />

Grundwasser besitzt eine ausgezeichnete<br />

Qualität.<br />

Im Rahmen der Bauflächenuntersuchung, die dem<br />

Flächennutzungsplan vorgeschaltet war, wurde<br />

auch geprüft, ob eine Wasserversorgung der<br />

zukünftigen Baugebiete generell möglich ist.<br />

Danach kann eine Wasserversorgung aller<br />

Bauflächen gewährleistet werden.<br />

2. Weil bereits das komplette <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar mit Gas versorgt, sind hier keine<br />

weiteren Maßnahmen mehr notwendig. Die<br />

Gasversorgung der geplanten Baugebiete kann<br />

durch Ortsnetzerweiterung hergestellt werden.<br />

3. Eine Versorgung der einzelnen Bauflächen mit<br />

Elektrizität ist je nach den örtlichen Gegeben -<br />

77<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />

heiten mit unterschiedlichen technischem und finanziellen<br />

Aufwand verbunden. So werden beispielsweise<br />

bei einigen Flächen die Errichtung von<br />

Trafostationen und Abspannmasten erforderlich.<br />

Eine grundsätzliche Ablehnung einer Baufläche ist<br />

seitens der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Dillingen</strong>/Saar nicht erfolgt,<br />

so dass die Versorgung der geplanten Bau -<br />

flächen mit Elektrizität garantiert werden kann.<br />

Neuplanungen, die im Rahmen der vorbereitenden<br />

Bauleitplanung relevant sind, d.h. die Planung<br />

zusätzlicher Trassen bzw. die Verlegung bestehender<br />

Trassen im Bezug auf darstellungsrelevante<br />

Freileitungen (s.o.) sind zur Zeit nicht vorgesehen.<br />

4. Alle Dillinger <strong>Stadt</strong>teile sind bereits an die<br />

Kläranlage <strong>Dillingen</strong>/Saar angeschlossen. Daher<br />

besteht im Abwasserbereich keine Bedarf mehr an<br />

Neuplanungen.<br />

Die geplanten neuen Bauflächen sind im Rahmen<br />

der vorbereitenden Bauflächenuntersuchung bezüglich<br />

der Möglichkeiten zur Abwasserent sor -<br />

gung überprüft worden. Eine Abwasserentsor gung<br />

ist bei allen geplanten Bauflächen prinzipiell möglich.<br />

Teilweise sind allerdings Erweiterungen der<br />

Ortskanalisation notwendig.<br />

5. Neben der erfolgten Verlagerung der<br />

Kompostieranlage bestehen keine weiteren konkreten<br />

Planungen bzgl. der Abfall entsorgung.<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB sind im Flächennutz -<br />

ungsplan ”die Flächen für Versorgungsanlagen, für<br />

die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für<br />

Ablagerungen sowie für Hauptversorgungs- und<br />

Hauptabwasserleitungen” darzustellen.<br />

Zu den Versorgungsanlagen und Entsorgungsanlagen<br />

gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB zählen alle An -<br />

lagen, die der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität,<br />

Gas, Wasser, Öl und Wärme sowie zur Entsor -<br />

gung des Abwassers und des Abfalls dienen. Flächen -<br />

hafte Darstellungen mit Symbol zur Zweckbestimmung<br />

sind aufgrund des Maßstabes lediglich für folgende<br />

Einrichtungen möglich:<br />

• Kläranlage <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• Erdmassendeponie <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

• Umspannwerk ”Gewerbepark Dornheck”


• Umspannwerk östlich Dillinger Hütte<br />

• Turmbehälter nördlich Pachtener Heide<br />

• Spülfeld südlich der Niedtalbahnlinie<br />

• geplante Photvoltaik-Freiflächenanlage<br />

Für alle anderen Versorgungsanlagen erfolgt aufgrund<br />

der geringen Flächeninanspruchnahme der<br />

Anlagen keine Flächendarstellung, sondern lediglich<br />

eine Kennzeichnung der Zweckbestimmung durch die<br />

entsprechenden Symbole der Planzeichenverord -<br />

nung.<br />

• Abwasserpumpanlage westlich von Pachten;<br />

• Abwasserpumpanlage südlich von Diefflen;<br />

• alle vorhandenen Hochbehälter<br />

• weitere Umspannwerke<br />

• alle 9 Brunnenbohrungen.<br />

Die geplante Konzentrationszone zur<br />

Windenergienutzung wird im Flächennutzungsplan<br />

als Sondergebiet für Windenergie dargestellt.<br />

Neben den Flächen für die Ver- und Entsorgung sind,<br />

wie oben erwähnt, gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB<br />

auch die Hauptversorgungs- und Entsorgungslei -<br />

tungen darzustellen. Entsprechend der Planzeichen -<br />

verordnung wird hier nach ober- und unterirdischen<br />

Leitungen unterschieden, die dann durch Beschriftung<br />

den einzelnen Ver- bzw. Entsorgungsbereichen zugeordnet<br />

werden müssen. Folgende Hauptversorgungsund<br />

Hauptwasserleitungen werden dargestellt:<br />

• Elektrizitätsversorgung: Leitungen mit einer<br />

Spannung von mindestens 110 kV (oberirdisch,<br />

Beschriftung E);<br />

• Hauptabwassersammler (unterirdisch, Be -<br />

schriftung A)<br />

• Wasserversorgung: Wasserleitungen > DN 200<br />

(unterirdisch, Beschriftung W)<br />

• Gasversorgung: Mitteldruckleitungen, Hochdruck-<br />

Gasfernleitungen (unterirdisch, Beschriftung G)<br />

Wasserflächen und für die Wasserwirtschaft vorgesehene<br />

Flächen sowie Flächen, die im Interesse des<br />

Hochwasserschutzes und der Regelung des<br />

Wasserabflusses freizuhalten sind, sind gem. § 5<br />

Abs. 2 Nr. 7 BauGB darzustellen. Hierzu zählen im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar:<br />

• Wasserflächen wie im Plan dargestellt (Saar,<br />

Prims, Kiesabbau-Seen in der Primsaue, Ökosee,<br />

Saaraltarme;<br />

• Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hoch -<br />

wasser schutz und die Regelung des Wasserab -<br />

78<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />

flusses: Überschwemmungsgebiet Primsaue südlich<br />

von Diefflen.


THEMENBEREICH<br />

IMMISSIONSSCHUTZ<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Bei der Ausweisung von Bau-, Frei- und Schutzflächen<br />

im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung<br />

sind die Emissionsverhältnisse und die Schutzwürdigkeit<br />

vorgesehener und möglicher Nutzungen zu beachten.<br />

Flächen, für die aus Immissionsschutzgründen<br />

Nutzungsbeschränkungen bestehen oder für die Vorkehrungen<br />

zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />

im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(BImSchG) erforderlich sind, können im<br />

Flächennutzungsplan besonders gekennzeichnet werden.<br />

Zu den Immissionen nach § 3 Abs. 1 BImSchG<br />

zählen solche “(...) die nach Art, Maß oder Dauer geeignet<br />

sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche<br />

Belästigungen für die Allgemeinheit oder die<br />

Nachbarschaft herbeizuführen.”<br />

BESTANDSSITUATION /<br />

ANALYSE UND PLANUNG / DARSTELLUNG<br />

IM FNP<br />

Aufgrund des städtischen Charakters weist das<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar zahlreiche Bereiche<br />

oder Anlagen auf, die schädliche<br />

Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG, d.h.<br />

Immissionen, die durch Art, Maß oder Dauer geeignet<br />

sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche<br />

Belästigungen für die Allgemeinheit oder die<br />

Nachbarschaft hervorzurufen.<br />

In erster Linie ist hier die Dillinger Hütte, aber auch andere<br />

Großbetriebe aus dem produzierenden<br />

Gewerbe bzw. der Industrie zu nennen. Im Regelfall<br />

sind die betroffenen Betriebe in eigens ausgewiesenen<br />

Gewerbegebieten untergebracht. Eine<br />

Immissionsschutzproblematik ergibt sich generell,<br />

wenn bestehende bzw. geplante Gewerbe flächen an<br />

angrenzende bestehende oder geplante<br />

Wohnbauflächen ohne ausreichenden Schutzabstand<br />

angrenzen. Im Rahmen des Flächennutzungsplanes<br />

wurde womöglich allerdings darauf geachtet, dass<br />

als Puffer zwischen Wohnen und Gewerbe Gemischte<br />

Bauflächen ausgewiesen werden. Das heißt, die räumliche<br />

Zuordnung bzw. Staffelung der einzelnen<br />

Bauflächen entspricht der an Immissionsaspekten orientierten<br />

Differenzierung der<br />

Baunutzungsverordnung.<br />

79<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH IMMISSIONSSCHUTZ<br />

Weitere Lärmbelastungen gehen von den stark frequentierten<br />

Hauptverkehrsstraßen aus. Hier bietet der<br />

Flächennutzungsplan allerdings keine Lösungsmög -<br />

lichkeiten. Lediglich bei der südlichen Ortsumgehung<br />

von Diefflen erfolgt die Ausweisung einer Grünfläche<br />

mit der Zweckbestimmung Lärmschutzwall.


THEMENBEREICH<br />

AUFSCHÜTTUNGEN,<br />

ABGRABUNGEN,<br />

GEWINNUNG VON<br />

BODENSCHÄTZEN<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen sind<br />

Flächen, deren Nutzung auf die Unterbringung von<br />

Abraum, überschüssigem Boden etc. und auf die Gewinnung<br />

natürlichen Bodens gerichtet ist. Voraussetzungen<br />

für eine Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

nach § 5 Abs. 2 Nr. 8 BauGB sind nicht nur kurzfristige<br />

Veränderungen der Erdoberfläche. Wird aber<br />

die Erdoberfläche nicht in Anspruch genommen und<br />

lässt der Abbau von Bodenschätzen eine andere Nutzung<br />

zu (Untertagebau), dann ist eine Kennzeichnung<br />

nach § 5 Abs. 3 BauGB erforderlich.<br />

AUFSCHÜTTUNGEN<br />

Unter einer Aufschüttung ist die Erhöhung des<br />

Bodenniveaus durch künstliche Veränderungen zu<br />

verstehen. Zu Aufschüttungen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 8<br />

BauGB gehören insbesondere:<br />

• Dämme<br />

• Erddeponien (Aufschüttung von Baugruben -<br />

aushub)<br />

• Abraumhalden<br />

• Verfüllungen.<br />

Flächen zur Lagerung fester Abfallstoffe werden unter§<br />

5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB erfasst und zählen nicht<br />

zu den Flächen für Aufschüttungen.<br />

80<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH AUFSCHÜTTUNGEN ABGRABUNGEN<br />

ABGRABUNGEN<br />

Abgrabungen sind längerfristig vorgenommene Veränderungen<br />

der Erdoberfläche, die in der Regel der<br />

Gewinnung von Bodenschätzen dienen.<br />

Dazu gehören:<br />

• Tongruben<br />

• Sandgruben<br />

• Kiesgruben<br />

• Steinbrüche<br />

• Braunkohlegruben.<br />

KIES- UND SANDGRUBE<br />

In der Primsaue südlich von Diefflen wurde jahrelang<br />

Kies abgebaut. Dieser Abbau wurde mittlerweile eingestellt<br />

und die Abbauflächen der Natur überlassen.<br />

Nördlich der Ortslage Diefflen wurde Sand abgebaut.<br />

Die ehemalige Sandgrube wurde als Erdmassendeponie<br />

genutzt und verfüllt. Mittlerweile ist diese<br />

Nutzung aber aufgegeben.<br />

Allerdings sind in diesem Bereich weitere Kies- und<br />

Sandabbauflächen genehmigt und geplant. Diese<br />

werden entsprechend vorliegender Planungen in den<br />

Flächennutzungsplan übernommen.<br />

HISTORISCHER BERGBAU<br />

In früherer Zeit wurde in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar an<br />

verschiedenen Stellen Bodenschätze abgebaut.<br />

So befinden sich östlich von Diefflen im Randbereich<br />

der Gemarkung das ehemalige auf Eisenerz und<br />

Steinkohle verliehene Feld ”Labach” und westlich<br />

bzw. südwestlich von Pachten im Randgebiet das<br />

ehemalige auf Eisenerz verliehene Feld ”Limberg”<br />

und das auf Kupfer verliehene Feld ”Paulshoffnung”.<br />

Da die Abgrenzung der einzelnen Felder nicht genau<br />

bekannt ist, sollte bei Ausschachtungsarbeiten im gesamten<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet daher auf Anzeichen von altem<br />

Bergbau geachtet werden und dies gegebenfalls dem<br />

Oberbergamt mitgeteilt werden.


ANALYSE UND PLANUNG<br />

Die beschriebene Erdmassendeponie sowie der<br />

Sand- und Kiesabbau sind bereits nach anderen gesetzlichen<br />

Grundlagen genehmigt, so dass bei Beachtung<br />

der in den Genehmigungsunterlagen genannten<br />

Auflagen Beeinträchtigungen vermieden<br />

werden können. Ansonsten existieren in<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar nur noch Spuren von historischem<br />

Bergbau, die nicht von Relevanz für die Flächennutzungsplanung<br />

sind.<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Die Darstellung des genehmigten Kies- und Sandabbaus<br />

sowie der geplanten Erweiterungsflächen erfolgt<br />

gem. § 5 Abs. 2 Nr. 8 BauGB durch eine der<br />

PlanzV entsprechende Bandierung, ergänzt durch<br />

das Symbol für Abgrabungen.<br />

81<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH AUFSCHÜTTUNGEN ABGRABUNGEN


THEMENBEREICH LAND-<br />

UND FORSTWIRTSCHAFT<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Nach den Grundsätzen der Bauleitplanung gem. § 1<br />

Abs. 6 Nr. 8b BauGB sind die Belange der Land- und<br />

Forstwirtschaft bei der Aufstellung von Bauleitplänen<br />

zu berücksichtigen. Bei der Schaffung von Bau<strong>land</strong> ist<br />

es jedoch meist unvermeidbar, dass <strong>land</strong>- oder forstwirtschaftliche<br />

Flächen tangiert werden. Um den<br />

Belangen von Land- und Forstwirtschaft Rechnung zu<br />

tragen, ist eine Analyse der <strong>land</strong>- und forstwirtschaftlichen<br />

Situation für das Planungsgebiet erforderlich.<br />

LANDWIRTSCHAFT<br />

Im § 201 BauGB ist der Begriff Landwirtschaft im Sinne<br />

der Bauleitplanung definiert. Danach gehören zur<br />

Landwirtschaft:<br />

• der Ackerbau,<br />

• die Wiesen- und Weidewirtschaft, einschließlich<br />

Pensionstierhaltung auf eigener Futtergrundlage,<br />

• die gartenbauliche Erzeugung,<br />

• der Erwerbsobstbau,<br />

• der Weinbau,<br />

• die berufsmäßige Imkerei,<br />

• berufsmäßige Binnenfischerei.<br />

Die Landwirtschaft nimmt mit ca. 22 % der Fläche des<br />

<strong>Stadt</strong>gebietes einen im Vergleich zu anderen saarländischen<br />

Gemeinden äußerst geringen Stellenwert ein.<br />

Trotzdem prägt die Landwirtschaft nicht nur das<br />

Landschaftsbild, sondern auch, in unterschiedlichem<br />

Maße das Ortsbild. In <strong>Dillingen</strong>/Saar ist eine <strong>land</strong>wirtschaftliche<br />

Prägung des Ortsbildes nur noch in geringem<br />

Maße in den Ortsteilen Pachten und<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar zu erkennen. Die <strong>land</strong>wirtschaftlichen<br />

Flächen im Planungsraum konzentrieren sich auf die<br />

Auebereiche von Saar und Prims, sowie auf die<br />

Umgebung von Diefflen. Die Grün<strong>land</strong>nutzung überwiegt<br />

deutlich über die Ackernutzung. Große, zusammenhängende<br />

Ackerflächen sind selten. Die<br />

Wiesen und Weiden werden überwiegend extensiv<br />

genutzt.<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar sind durch das Statistische<br />

Landesamt noch 11 Betriebe registriert, von denen<br />

allerdings nur 2 Betriebe eine Fläche von mehr<br />

als 20 ha bewirtschaften. Haupterwerbsbetriebe sind<br />

82<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar keine mehr vorhanden.<br />

Auch dies belegt den geringen Stellenwert der Landwirtschaft<br />

in <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />

FORSTWIRTSCHAFT<br />

Der Begriff Wald ergibt sich aus dem Bundes -<br />

waldgesetz in Verbindung mit den Wald gesetzen der<br />

Länder. Als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes<br />

(Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung<br />

der Forstwirtschaft) vom 02.Mai 1975 gilt ”... jede<br />

mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald<br />

gelten auch kahlgeschlagene und verlichtete Grund -<br />

flächen, ebenso wie Waldwege, Waldeinteilungsund<br />

Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen,<br />

Waldwiesen, Wild äsungsplätze, Holzlagerplätze sowie<br />

weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende<br />

Flächen” (§ 2 Abs. 1 Bundeswaldgesetz). Nicht<br />

zum Wald zählen dahingegen ”... in der Flur oder im<br />

bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit<br />

einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit<br />

Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet<br />

werden” (§ 2 Abs. 2 Bundeswaldgesetz).<br />

Im Gegensatz zur <strong>land</strong>wirtschaftlichen Nutzfläche<br />

nimmt die Waldfläche in <strong>Dillingen</strong>/Saar mit rd. 30 %<br />

einen höheren Anteil an der Gesamtfläche ein, bleibt<br />

aber unter dem <strong>land</strong>esweiten Durchschnitt von rd. 33<br />

% Wald flächen anteil<br />

Die größten Waldanteile befinden sich nördlich von<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar (Hüttenwald, Pachtener Buchwald) sowie<br />

links der Saar (Schloßkopf).<br />

Die 678 ha Wald verteilen sich hinsichtlich ihrer<br />

Besitzverhältnisse wie folgt:<br />

• 152 ha Staatswald<br />

• 192 ha <strong>Stadt</strong>wald<br />

• 300 ha Privatwald Dillinger Hütte<br />

• 34 ha sonstiger Privatwald.<br />

Der Laubholzanteil (vorwiegend Buche und Eiche)<br />

überwiegt zumindest im Staatswald deutlich gegenüber<br />

dem Nadelholzanteil (vorwiegend Fichte und<br />

Kiefer). Im <strong>Stadt</strong>wald überwiegt der Laubholzanteil<br />

nur gering.<br />

Die von den Waldflächen übernommenen Aufgaben<br />

sind vielfältig. Neben der wirtschaftlichen Bedeutung,<br />

d.h. der Holzproduktion nimmt der Wald auch soziale<br />

und ökologische Funktionen wahr. Bzgl. der sozia-


len Aspekte ist dabei die Funktion als siedlungsnaher<br />

Erholungswald hervorzuheben.<br />

Die ökologische Funktion des Waldes setzt sich aus<br />

verschiedenen sich ergänzenden Teilfunktionen zusammen<br />

wie:<br />

• klimaökologische Ausgleichsfunktion<br />

• Grundwasserschutz<br />

• Erosions- und Bodenschutz<br />

• Standort und Lebensraum von Wildtieren, die auf<br />

die im Wald herrschenden Standortbedingungen<br />

angepasst sind bzw. deren Vorkommen hiervon<br />

abhängig ist.<br />

ANALYSE UND PLANUNG<br />

1. Aufgrund des geringen Stellenwertes der Land -<br />

wirtschaft in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar kommt es<br />

durch die <strong>land</strong>wirtschaftliche Nutzung zu keinerlei<br />

Konflikten. Auch die Flächennutz ungs pla nung<br />

führt trotz der Inanspruchnahme <strong>land</strong>wirtschaftlich<br />

genutzter Flächen für Wohn- und Gewerbliche<br />

Ansprüche sowie für Ausgleichs flächen zu keinerlei<br />

Problemen mit der Landwirt schaft.<br />

2. Alle Wälder im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

werden grundsätzlich nach bzw. analog der<br />

Richtlinien für Bewirtschaftung des Staatswaldes<br />

naturnah bewirtschaftet, d.h. kahlschlagsfrei und<br />

ohne Chemie-Einsatz mit dem Vorrang der Natur -<br />

verjüngung standortheimischer oder stand ort -<br />

gemäßer Baumarten in Form einzelstammweiser<br />

Nutzung von der Verjüngung über die Jungwald -<br />

pflege und Auslesedurchforstung bis zur Zielstärke<br />

mit dem Betriebsziel der biologischen Automation.<br />

Die Entwicklungsziele der 3 Waldbesitzer beinhalten<br />

die mittel- bis langfristige Bewirtschaftung<br />

bzw. den Umbau der vorhandenen Bestände unter<br />

diesen Gesichtspunkten mit dem Ziel der größt -<br />

mög lichen Naturnähe.<br />

Bezüglich geplanter forstwirtschaftlicher Maßnah -<br />

men sind nur reguläre normale Bewirtschaf tungs -<br />

maßnahmen vorgesehen, die in Form der jährlichen<br />

Forstwirtschaftspläne ihren Nieder schlag finden,<br />

nachdem die Wiederbe waldungs maßnah -<br />

men auf den Sturmflächen von 1990 in Form von<br />

Pflanzungen mit standortheimischen Baum arten<br />

bzw. Sukzes sion abgeschlossen sind.<br />

83<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT<br />

Bestehende forstwirtschaftliche Flächen werden<br />

durch neue Vorhaben im Flächennutzungsplan<br />

nicht berührt, so dass sich hier kein Handlungs -<br />

bedarf ergibt.<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Nach § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB sind im Flächen -<br />

nutzungsplan ”Flächen für die Landwirtschaft und<br />

Wald” darzustellen. Alle <strong>land</strong>wirtschaftlich und als<br />

Wald genutzte Flächen, die der vorne stehenden<br />

Definition entsprechen und nicht für andere Zwecke in<br />

Anspruch genommen werden sollen, werden dementsprechend<br />

gem. PlanzVO dargestellt.<br />

Als zusätzliche Darstellung wurde noch eine<br />

Darstellung von Brachflächen eingeführt. Hierbei handelt<br />

es sich um Flächen, die weder <strong>land</strong>- noch forstwirtschaftlich<br />

genutzt werden können. Zu nennen sind<br />

hier beispielsweise die Bereiche im Umfeld des<br />

Kiesabbaus in der Primsaue.<br />

Die Darstellung einer Fläche als ”Fläche für die<br />

Landwirtschaft” oder als ”Fläche für Wald” bzw.<br />

Brachfläche impliziert gleichzeitig ihre Lage außerhalb<br />

der bebauten Ortslage. Daher sind auf diesen<br />

Flächen lediglich zweckgebundene Gebäude und<br />

Anlagen nach § 35 BauGB ”Bauen im Außenbereich”<br />

zulässig.


THEMENBEREICH<br />

NATURSCHUTZ UND<br />

LANDSCHAFTSPFLEGE<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ist<br />

ein hohes Schutzgut. Deshalb muss die vorbereitende<br />

Bauleitplanung stets unter größtmöglicher Wahrung<br />

und Schonung der natürlichen Gegebenheiten erfolgen,<br />

d.h. die natürlichen Lebensgrundlagen Boden,<br />

Wasser, Luft, Klima, Tier- und Pflanzenwelt und ihr<br />

Zusammenwirken in einem leistungsfähigen Naturhaushalt<br />

sind zu schützen und zu entwickeln.<br />

BESTAND, ANALYSE UND PLANUNG<br />

Um die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur<br />

Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege darzustellen, ist nach den Regelungen<br />

des BNatSchG und des SNG ein Landschaftsplan<br />

als gutachterlicher Fachplan zum Flächennutzungsplan<br />

aufzustellen. Der Landschaftsplan beinhaltet<br />

somit auch detaillierte Bestandserfassungen, Analysen<br />

und Planungsabsichten zur o.g. natürlichen Lebensgrundlage.<br />

Weiterhin befasst er sich auch mit<br />

der Kompensation von Eingriffen durch die Flächennutzungsplanung.<br />

Gemäß der Novellierung des BauGB ist dem Flächennutzungsplan<br />

ein Umweltbericht als gesonderter Teil<br />

der Begründung beizufügen. Hierin sind die aufgrund<br />

der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten<br />

und bewerteten Belange des Umweltschutzes<br />

darzulegen.<br />

Für nähere Ausführungen zum Themenbereich „Naturschutz<br />

und Landschaftpflege“ wird daher auf den<br />

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan bzw. die<br />

Ausführungen im Landschaftsplan verwiesen.<br />

84<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

In die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen<br />

werden folgende Inhalte des Landschaftsplanes:<br />

• Übernahme der Kompensationsflächen gem. § 5<br />

Abs. 2 Nr. 10 BauGB als Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft dargestellt<br />

• Nachrichtliche Übernahme der Umgrenzungen für<br />

Schutz ge biete und Schutzobjekte gem. § 5 Abs. 4<br />

BauGB, die aufgrund einer eigenen<br />

Rechtsverordnung existieren (Bandierung gem.<br />

Nr. 13.3 Anlage zur PlanzVO). Hierzu zählen alle<br />

im Landschaftsplan aufgeführten bestehenden<br />

und geplanten Naturschutzgebiete, Landschafts -<br />

schutz gebiete, Naturdenkmäler und geschützte<br />

Land schaftsbestandteile. Die nach § 22 SNG geschützten<br />

Biotope werden durch ein eigenes<br />

Symbol (Kreis sig naturen) im Flächennutzungsplan<br />

kenntlich gemacht.


KENNZEICHNUNGEN UND<br />

NACHRICHTLICHE ÜBER -<br />

NAHMEN<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Neben den in den vorangegangenen Kapiteln bereits<br />

abgehandelten Inhalten des Flächennutzungsplanes<br />

gehören nach § 5 Abs. 4 BauGB auch “Planungen<br />

und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen<br />

gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, sowie nach<br />

Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen<br />

Anlagen sollen nachrichtlich übernommen werden.<br />

Sind derartige Festsetzungen in Aussicht genommen,<br />

sollen sie im Flächennutzungsplan vermerkt werden.”<br />

Hierbei handelt es sich um Kennzeichnungen<br />

und nachrichtliche Übernahmen.<br />

KENNZEICHNUNGEN<br />

Kennzeichnungen sind solche Planzeichen, die<br />

Hinweise zu besonderen Eigenschaften, Gefahren<br />

bzw. Problemen von Flächen geben. Mit ihnen wird<br />

auf die Notwendigkeit der Freihaltung von Flächen<br />

bzw. der Durchführung besonderer Maßnahmen bei<br />

einer baulichen Nutzung hingewiesen. Folgende<br />

Flächen sollen nach § 5 Abs. 3 BauGB gekennzeichnet<br />

werden:<br />

• Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche<br />

Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder<br />

bei denen besondere bauliche Sicherungs maß -<br />

nah men gegen Naturgewalten erforderlich sind<br />

• Flächen, unteren denen der Bergbau umgeht oder<br />

die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind<br />

• für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen, deren<br />

Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen<br />

belastet sind.<br />

Von den drei kennzeichnungspflichtigen Sachver -<br />

halten ist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar damit nur der<br />

letztgenannte Punkt von Relevanz.<br />

Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches<br />

sind - neben den Belangen des Umweltschutzes - “die<br />

allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und<br />

Arbeitsverhältnisse (...)” (§ 1 Abs. 6 BauGB) zu<br />

berücksichtigen. Daraus resultiert eine Kennzeich -<br />

nungs pflicht der so genannten Altlasten (Müll de po -<br />

nien, Industriebrachen etc.)<br />

85<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />

Die Kennzeichnungspflicht laut BauGB beschränkt<br />

sich auf Flächen, für die eine bauliche Nutzung vorgesehen<br />

ist und die tatsächlich belastet sind.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar hat sich aber dazu entschieden<br />

alle als Altablagerung erfassten Flächen aufzunehmen,<br />

für die der Verdacht einer Belastung besteht,<br />

um so der ”Warnfunktion” bzw. ”der ”Vorsor -<br />

ge funktion” des Flächennutzungsplanes möglichst optimal<br />

nachzukommen.<br />

NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />

Bei nachrichtlichen Übernahmen handelt es sich um<br />

Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die<br />

nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt<br />

sind. Es handelt sich zumeist um Fremdplanungen, die<br />

nicht von der <strong>Stadt</strong> selbst vorgenommen werden, die<br />

sich jedoch auf die städtebauliche Entwicklung der<br />

<strong>Stadt</strong> auswirken.<br />

Beispiele hierfür sind Planfeststellungen nach anderen<br />

gesetzlichen Vorschriften (z.B. planfestgestellte<br />

Straßentrassen) und sonstige Nutzungsregelungen<br />

(z.B. Schutzgebiete und -objekte nach Wasserrecht<br />

oder Naturschutzrecht). Auf solche Faktoren wurde<br />

aber bereits in den Kapiteln zu den entsprechenden<br />

Themenbereichen eingegangen.<br />

Des Weiteren zählen zu den nachrichtlichen Übernahmen<br />

„denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen<br />

Anlagen“ (§ 5 Abs. 4 BauGB), die als<br />

Kulturdenkmäler bezeichnet werden.<br />

Kulturdenkmäler werden laut § 2 Abs. 1 Saarländisches<br />

Denkmalschutzgesetz (SDschG) folgendermaßen<br />

definiert: „Kulturdenkmäler sind vom Menschen<br />

geschaffene Sachen oder Teile davon aus<br />

zurückliegenden und abgeschlossenen Epochen, an<br />

deren Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen,<br />

wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen ein<br />

öffentliches Interesse besteht.“ Hierzu gehören<br />

Baudenkmäler, Bodendenkmäler, bewegliche Kultur -<br />

denkmäler und Denkmalbereiche.<br />

Gewidmete Bahnanlagen sind gemäß<br />

Fachplanungsvorbehalt des § 38 Abs. 1 BauGB in<br />

Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz<br />

(AEG) der kommunalen Planungshoheit entzogen. Die<br />

Bahnflächen werden in die Planzeichnung gem. § 5<br />

Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen.


ALTABLAGERUNGEN UND -STANDORTE IN<br />

DER STADT DILLINGEN<br />

Die Auflistung im Anhang 4 gibt einen Überblick über<br />

die Altstandorte der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />

DENKMÄLER IN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

Nach § 6 Saarländisches Denkmalschutzgesetz<br />

(SDschG) wird bei der Landesdenkmalbehörde eine<br />

Denkmalliste geführt, in die die geschützten Kultur -<br />

denkmäler getrennt nach Baudenkmälern, Boden -<br />

denk mä lern, beweglichen Denkmälern und Denkmal -<br />

be rei chen nachrichtlich eingetragen werden.<br />

Hinsichtlich der städtebaulichen Planung von neuen<br />

Bauflächen ist laut § 10 Abs. 1 SDschG i.V. m. § 8<br />

SDSchG zu beachten, dass eine Genehmigung für<br />

Erdarbeiten notwendig ist, wenn man annehmen<br />

muss, das in dem betroffenen Gebiet Bodendenk -<br />

mäler vorhanden sind. Die Erlaubnis wird i.d.R. unter<br />

Bedingungen und Auflagen erteilt, die insbesondere<br />

die Ausführung der Grabung, Behandlung und<br />

Sicherung der Bodenfunde, ihre Dokumentation und<br />

die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte<br />

betreffen. Hierdurch kann es unter Umständen zu<br />

Verzögerungen bei der Realisierung der Baugebiete<br />

kommen bzw. können kostenaufwändige Maßnah -<br />

men erforderlich werden. Eine Verweigerung der<br />

Erlaubnis wird nur in seltenen Fällen ausgesprochen.<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Altablagerungen und Altstandorte werden im<br />

Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB<br />

gekennzeichnet.<br />

Die in der Tabelle aufgeführten Denkmäler werden im<br />

Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 4 BauGB durch<br />

das Symbol ”D” nachrichtlich übernommen.<br />

86<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN


87<br />

ORTSTEIL<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

Pachten<br />

Pachten<br />

Pachten<br />

Pachten<br />

Pachten<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/ SAAR<br />

KENNZEICHNUNGEN UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />

BEZEICHNUNG KULTURDENKMAL NR./STANDORT<br />

Katholische Pfarrkirche Hlg. Sakrament, sog. Saardom.<br />

1910 - 1913 nach Plänen von Peter Marx errichtet.<br />

Neoromanische Säulenbasilika mit Doppelturmfassade,<br />

oktogonalem Vierungsturm und Dreikonchenanlage. Im<br />

Innern Ausstattungsstücke des 16. bis 18. Jhs.<br />

Wasserschloss an der Stelle einer mittelalterlichen Burg<br />

des 14. Jhs., 1. Viertel 17. Jh., Umbau 1789-91 von<br />

Johann Adam Knipper, vierflüglige Anlage. Davon zwei<br />

ruinöse Trakte, zwei Ecktürme und der Torbau der<br />

Vorburg. 1789 für die Gemahlin von Fürst Ludwig von<br />

Saarbrücken als Herzogin von <strong>Dillingen</strong>/Saar Umbau des<br />

Nordwestflügels. Zerstörung im 2. Weltkrieg.<br />

Grabstätte Josef Hammelmann auf dem Friedhof, um<br />

1900<br />

Grabkapelle der Familie Defrance auf dem Friedhof, um<br />

1900<br />

Grabstätte Pfarrer Peter Hillen, Grabkreuz auf dem<br />

Friedhof, 1911<br />

Wohnhaus, sog.Treppenhaus, erbaut 1734.<br />

Zweigeschossiger Bau über weit herausragenden<br />

Gewölbekellern. Freitreppe zum reich ausgestatteten<br />

Portal. Im Innern Flur mit Kreuzgratgewölben.<br />

Katholische Pfarrkirche St. Maximin. An der Stelle einer<br />

romanischen Kirche 1890 neoromanischer Neubau nach<br />

Plänen von Wilhelm Hector. Großer Bau mit<br />

Einturmfassade. Über dem Zugang romanischer Türsturz<br />

des 12. Jhs. vom Vorgängerbau. Im Innern mehrere<br />

Ausstattungsstücke des 17. und 18. Jhs.<br />

Wegekreuz, sog.Belles-Kreuz von 1788. Auf<br />

rechteckigem Sockel mit weit vorragender Mensaplatte<br />

Kreuz mit barock geschwungenem Postament.<br />

Lokschuppen, Wartungsgruben, Gleise, Kran, um 1900,<br />

Umbau um 1937<br />

Westwallbefestigung, Kampfstand, 1939<br />

09 Saarstraße<br />

10 Schloßstraße<br />

11 Hillenstraße<br />

12 Hillenstraße<br />

13 Hillenstraße<br />

14 Brunnenstraße 1<br />

15 Maximinstraße<br />

16 Parkstraße<br />

17 Werderstraße<br />

18 Annastraße WH 20


Diefflen<br />

88<br />

ORTSTEIL BEZEICHNUNG KULTURDENKMAL NR./STANDORT<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

Jüdischer Friedhof, 1755 gegründet,Erweiterung 1852.<br />

Meguin-Schulhaus. Großer Schulbau um 1925, mit<br />

expressionistischen Anklängen.<br />

Ehem. evangelische Volksschule, erbaut 1912/ 1913.<br />

Zweigeschossiger Bau mit Mansardenwalmdach.<br />

Angefügt in einem eingeschossigen Anbau eine<br />

Lehrerdienstwohnung.Unterschwellig neoklassizistische<br />

Anklänge.<br />

Katholische Pfarrkirche St. Johannes. Spätklassizistischer<br />

Bau mit eingerückter Einturmfront. Schlichte Gliederung<br />

mit Gesimsen.Erbaut 1845 an der Stelle eines<br />

Vorgängerbaus. Im Innern mehrere barocke Figuren.<br />

Pestkreuz neben der katholischen Pfarrkirche St.<br />

Johannes. Aufwendiges barockes Kreuz von 1771. Im<br />

geschwungenen Postamen mit Voluten Vanitas-Motiv. Das<br />

Kreuz oft auch Schwedenkreuz oder Bodinetskreuz<br />

genannt.<br />

Wohn- und Geschäftshaus um 1925. Dreigeschossiger<br />

Klinkerbau mit Mansardenwalmdach. Expressionistische<br />

Anklänge durch drei kleine spitze Gibel über dem<br />

Treppenhausrisalit.<br />

Ehem. Alhambra-Kino. Auffallend expressionistischer Bau<br />

der 1920er Jahre. Von kolossalen Säulen gegliederter<br />

Zugang. Darüber mehrere expressiv spitze Giebel.<br />

Altes Rathaus. Großer vielgliedriger historischer Bau,<br />

1907-1908 nach Plänen des St. Johanner<br />

<strong>Stadt</strong>baumeisters Wilhelm Franz errichtet. Schweifgiebel,<br />

Rathausturm und ähnliche Motive aus der deutsche<br />

Renaissance entlehnt.<br />

Ensemblebestandteil im Ensemble Lokschuppen, Dienst<br />

und Werkstattgebäude der Eisenbahn um 1900<br />

Westwallbunker WH, Nr. 31<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

KENNZEICHNUNGEN UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />

01 Am Babelsberg<br />

02 Franz-Meguin-Straße 18<br />

03 Friedrich Ebert-Straße 14<br />

04 Hillenstraße<br />

05 Hillenstraße<br />

06 Hüttenwerkstraße 3<br />

07 Hüttenwerkstraße 28<br />

08 Rathausstraße<br />

Werderstraße<br />

Geranienstraße


FLÄCHENBILANZ<br />

Die Flächenbilanz der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> stellt sich nach<br />

den P<strong>land</strong>arstellungen des Flächennutzungsplanes<br />

wie folgt dar:<br />

• Bauflächen: 848,3 ha<br />

davon:<br />

- Wohnbauflächen: 321,2 ha<br />

- Gemischte Bauflächen: 126,6 ha<br />

- Gewerbliche Bauflächen 335,6 ha<br />

- Sonderbauflächen (incl. Wind): 64,9 ha<br />

• Flächen für den Gemeinbedarf: 35,2 ha<br />

• Flächen für den<br />

überörtlichen Verkehr: 67,5 ha<br />

davon<br />

- Straßenverkehr: 32,4 ha<br />

- Bahnanlagen: 26,1 ha<br />

- Luftverkehr: 9,0 ha<br />

• Flächen für die<br />

Ver- und Entsorgung: 16,7 ha<br />

• Grünflächen: 159,2 ha<br />

• Flächen für die Landwirtschaft: 304,6 ha<br />

• Flächen für die Forstwirtschaft: 752,5 ha<br />

• Wasserflächen: 80,8 ha<br />

• Flächen für Aufschüttungen<br />

und Abgrabungen: 22,6ha<br />

• Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft: 90,2 ha<br />

In der Bilanzierung sind überlagerte<br />

Flächennutzungen enthalten. Hierdurch wird die<br />

Gesamtfläche des <strong>Stadt</strong>gebietes überschritten.<br />

89<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

FLACHENBILANZ


UMWELTBERICHT<br />

EINLEITUNG<br />

ANGABEN ZUM STANDORT<br />

Der Planungsraum des Flächennutzungsplanes umfasst<br />

das gesamte, ca. 22 qkm große <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar, welches aus den <strong>Stadt</strong>eilen Diefflen,<br />

<strong>Dillingen</strong> und Pachten besteht. Die Siedlungsfläche<br />

nimmt einen Anteil von ca. 29% an der Gesamtfläche<br />

ein, weitere 29% entfallen auf Waldflächen. Der<br />

<strong>land</strong>wirtschaftliche Flächenanteil ist im Landesvergleich<br />

als unterdurchschnittlich zu bezeichnen, woraus<br />

der städtische und verdichtete Charakter des Planungsraumes<br />

deutlich wird. In den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen<br />

variieren die Flächenanteile dabei sehr stark.<br />

Während Diefflen noch einen vergleichsweise hohen<br />

Anteil an <strong>land</strong>wirtschaftlichen Flächen besitzt, geht<br />

die <strong>land</strong>wirtschaftliche Nutzung in <strong>Dillingen</strong> fast gegen<br />

null. Im <strong>Stadt</strong>teil Pachten beschränkt sich die<br />

<strong>land</strong>wirtschaftliche Nutzung auf kleine Flächen in der<br />

Umgebung des Ökosees sowie westlich des Siedlungsfingers<br />

“Pachtener Heide“. Deutlich geprägt<br />

wird der Planungsraum von der Dillinger Hütte, deren<br />

Betriebsflächen den größten Teil der Primsaue einnehmen.<br />

Darüber hinaus haben sich insbesondere in<br />

der Saaraue großflächige Gewerbe- und Industriegebiete<br />

angesiedelt. Der Flächenverbrauch in der Saarund<br />

Primsaue ist dementsprechend sehr hoch, so dass<br />

die ökologisch wertvollen Auelebensräume stark<br />

zurückgedrängt wurden. Von besonderer ökologischer<br />

Bedeutung ist der Ökosee westlich des <strong>Stadt</strong>teils<br />

Pachten, welcher im Zuge des Saarausbaus als<br />

großflächige Ausgleichsmaßnahme angelegt wurde.<br />

Er übernimmt nicht nur bedeutende Funktionen zur<br />

Aufrechterhaltung des Naturhaushaltes, sondern<br />

auch als Erholungsraum für die Bevölkerung.<br />

Während im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Dillingen</strong> und Pachten die<br />

Flächenpotenziale bereits größtenteils ausgeschöpft<br />

sind, stehen im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen noch siedlungsnahe<br />

Offen<strong>land</strong>flächen zur Verfügung.<br />

ART DES VORHABENS / UMWELTRELEVANTE<br />

DARSTELLUNGEN<br />

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

beabsichtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar die städtebauliche<br />

Entwicklung in dem ca. 22 qkm großen <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

an die aktuellen Gegebenheiten und die sich<br />

daraus abzuleitenden künftigen Erfordernisse anzupassen.<br />

Die Notwendigkeit einer „Neuauflage“ des<br />

90<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

Flächennutzungsplanes ergibt sich zum einen aus der<br />

Überalterung des derzeit rechtswirksamen Planes,<br />

zum anderen aus dem Anpassungsgebot an die<br />

geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw.<br />

raumordnerischen Ziele. Vorrangiges Ziel der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar ist die Verbesserung der ökonomischen,<br />

ökologischen und gestalterischen Lebensgrundlagen.<br />

Zur Umsetzung dieser Zielsetzung sind<br />

bestimmte planerische Leitvorstellungen v.a. innerhalb<br />

der Themenbereiche Wohnen, Arbeiten, Versorgung,<br />

Freizeit sowie Landwirtschaft, Forstwirtschaft,<br />

Landschaftspflege und Naturschutz zu beachten. Hervorzuheben<br />

ist in diesem Zusammenhang die Stärkung<br />

der Funktion der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar als attraktive<br />

Wohnstadt, welche bedarfsgerecht weiterzuentwickeln<br />

ist, die Notwendigkeit der Belebung und<br />

Stärkung der Ortszentren sowie die Entwicklung eines<br />

Grün- und Freiraumsystems, das sowohl ökologischen<br />

als auch gestalterischen Anforderungen in besonderem<br />

Maße Rechnung trägt. Außerhalb des<br />

Siedlungskörpers liegt der Schwerpunkt der vorliegenden<br />

Flächennutzungsplanung auf der Sicherung<br />

der <strong>land</strong>- und forstwirtschaftlichen Nutzung unter<br />

Wahrung eines möglichst leistungsfähigen Naturhaushaltes.<br />

Im Hinblick auf den hohen Flächenverbrauch<br />

durch Siedlungserweiterungen und Gewerbeflächen-Erschließungen<br />

kommt dem Schutz der<br />

Freiräume in <strong>Dillingen</strong> eine hohe Bedeutung zu. Dementsprechend<br />

ist es auch Ziel der Flächennutzungsplanung,<br />

zusammen mit dem parallel aufgestellten<br />

Landschaftsplan Konzepte und Maßnahmen zur Sicherung<br />

der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

und zur Sicherung der Freiräume als Erholungsraum<br />

zu entwickeln. Die in ihrer Art grundlegenden planerischen<br />

Zielvorstellungen der <strong>Stadt</strong> werden in Form<br />

von flächenhaften Ausweisungen Inhalt der Planzeichnung<br />

des Flächennutzungsplanes, z.B. durch<br />

Darstellung von Wohnbau-flächen, Gemischten Bauflächen,<br />

Gewerblichen Bau-flächen, Flächen für den<br />

Gemeinbedarf, Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft,<br />

Flächen für die Forstwirtschaft, Flächen<br />

und Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im<br />

Sinne des § 18 BNatSchG etc.. Eine nachvollziehbare<br />

Darlegung der jeweils beabsichtigten Art der Bodennutzung<br />

findet sich in der Begründung zum<br />

Flächennutzungsplan. Des weiteren enthält der<br />

Flächennutzungsplan nachrichtliche Übernahmen,<br />

d.h. Planungen und Regelungen, die nach anderen<br />

gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, d.h. von<br />

der <strong>Stadt</strong> nicht selbst vorgenommen werden, sich jedoch<br />

auf die städtebauliche Entwicklung der <strong>Stadt</strong><br />

auswirken. Zu nennen sind hier beispielsweise<br />

Schutzgebiete und –objekte des Naturschutzrechts


oder des Denkmalschutzgesetzes bzw. alle Altlasten<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet, unabhängig von ihrem Gefährdungspotenzial.<br />

Die planerischen Aussagen des Flächennutzungsplanes<br />

beziehen sich auf die zukünftige<br />

städtebauliche Entwicklung bis etwa zum Jahr 2023<br />

(Zieljahr des Flächennutzungsplanes).<br />

Neuplanungen im Sinne einer Neubeanspruchung<br />

von Grund und Boden bereitet der vorliegende<br />

Flächennutzungsplan nur noch in Form weniger<br />

Wohnbauflächen sowie einer Fläche für einen Solarpark<br />

vor. Gewerbliche Bauflächen werden im Zuge<br />

der Flächennutzungsplanung nicht neu ausgewiesen.<br />

Weitergehende Planungsdetails wie Erschließungskonzepte,<br />

grünordnerische Konzeption etc. sind nicht<br />

Gegenstand des Flächennutzungsplanes als übergeordneter<br />

Bauleitplan. Allerdings wurden Alternativstandorte<br />

und die grundsätzliche Durchführbarkeit<br />

der Planungsabsichten im Rahmen einer vorgeschalteten<br />

Bauflächenuntersuchung überprüft und ggf.<br />

Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die Überplanung<br />

des Bestandes äußert sich dahingegen vornehmlich<br />

in einer geänderten Darstellung / Abgrenzung<br />

der Gemischten Bauflächen, der Wohnbauflächen<br />

bzw. des “Außenbereiches“ und der Grünflächen.<br />

Die grünordnerischen Maßnahmen im Flächennutzungsplan<br />

erfolgten in enger Abstimmung mit dem<br />

parallel erarbeiteten Landschaftsplan-Entwurf. Neben<br />

der Freihaltung von siedlungsinternen Grünzügen<br />

oder ökologisch hochwertigen Bereichen, beinhaltet<br />

der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

auch sog. “Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich<br />

von Eingriffen im Sinne des § 15 BNatSchG“. Es handelt<br />

sich um eine Auswahl von Flächen, die zur Umsetzung<br />

bestimmter Naturschutzziele reserviert werden,<br />

wie die Neuanlage oder Ergänzung von Streuobstwiesen,<br />

die Umwandlung von Äckern in Grün<strong>land</strong><br />

oder die Anlage von Feldgehölzhecken und<br />

Saumstrukturen. Ein Schwerpunkt liegt außerdem im<br />

Bereich der zahlreichen Stillgewässer und verbliebenen<br />

Auebereiche, welche eine wichtige Funktion als<br />

Ausgleichslebensraum übernehmen. So werden im<br />

Bereich der Saaraltarme, der Kies- und Angelweiher<br />

sowie im Bereich der Primsaue Maßnahmenvorschläge<br />

zur Entwicklung schützenswerter Lebensräume gemacht.<br />

Durch die flächenhafte Fixierung dieser Maßnahmenflächen<br />

im Flächennutzungsplan soll die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes in kritischen Bereichen<br />

verbessert werden. Daneben ist die Ausweisung<br />

entsprechender Maßnahmenflächen vor allem<br />

auch aufgrund der ihnen zugedachten Ausgleichs-<br />

91<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

funktion für die durch den Flächennutzungsplan vorbereiteten<br />

Eingriffe geboten.<br />

BEDARF AN GRUND UND BODEN<br />

Der Flächenbedarf infolge der Neuplanungen (neue<br />

Bauflächen) im <strong>Stadt</strong>gebiet lässt sich wie folgt tabellarisch<br />

zusammenfassen (Flächenermittlung mittels<br />

CAD):<br />

• Gesamtes Plangebiet: 22 qkm<br />

• geplante Wohnbauflächen: ca. 20,3 ha (davon<br />

versiegelbare Fläche ca. 50%, d.h. ca. 10 ha, resultierend<br />

aus einer angenommenen GRZ von 0,4<br />

und einem Anteil an Verkehrsflächen von etwa<br />

10%)<br />

• geplante Sonderbaufläche für Windenergie: ca.<br />

12,4 ha<br />

• “T-Flächen“ (Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich<br />

von Eingriffen im Sinne des § 15 BNat-<br />

SchG): ca. 90,2 ha zum Ausgleich<br />

Durch den Flächennutzungsplan werden Eingriffe in<br />

einer Größenordnung von insgesamt ca. 32,7 ha<br />

Fläche (Wohnbauflächen, Windenergie) vorbereitet.<br />

Nach der groben Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs<br />

abhängig von der ökologischen Wertigkeit<br />

und der geplanten Nutzung werden hierfür ca.<br />

25,05 ha Ausgleichsflächen benötigt<br />

Einem Ausgleichsflächenbedarf von ca. 25,05 ha stehen<br />

insgesamt ca. 91,2 ha potenzielle Ausgleichsflächen<br />

gegenüber. Nicht mitgerechnet sind hierbei<br />

die linearen Maßnahmen, wie die Entwicklung von<br />

Waldrändern.<br />

Ein Gesamtpotenzial an Kompensationsfläche von<br />

90,2 ha (gegenüber ca. 25,05 ha Ausgleichsflächenbedarf)<br />

zuzüglich der linearen Maßnahmen<br />

ist jedoch sehr hoch, so dass davon ausgegangen<br />

werden kann, dass ausreichend Ausgleichsflächen<br />

oder Maßnahmen für zu erwartende Eingriffe potenziell<br />

zur Verfügung stehen.


FESTLEGUNG VON UMFANG UND<br />

DETAILLIERUNGSGRAD DER UMWELT -<br />

PRÜFUNG (SCOPING)<br />

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich<br />

durch die Planung berührt werden kann,<br />

zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang<br />

und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.<br />

Hierzu werden die Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange angeschrieben und<br />

um Stellungnahme gebeten.<br />

Aus Sicht des Ministeriums für Umwelt entspricht der<br />

Umweltbericht den Anforderungen.<br />

FESTGELEGTE ZIELE DES UMWELTSCHUTZES<br />

GEMÄSS FACHGESETZEN UND<br />

FACHPLANUNGEN<br />

Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Naturschutzrecht<br />

Geschützte Teile von Natur und Landschaft, wie<br />

Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechtes<br />

werden gemäß ihres jeweiligen Schutzstatus<br />

als Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete<br />

(LSG), geschützte Landschaftsbestandteile<br />

(GLB), geschützte Biotope, Flora-Fauna-Habitat-<br />

Gebiete (FFH) oder Vogelschutzgebiete und Naturdenkmäler<br />

(ND) nachrichtlich in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen (s. § 5 Abs. 4 BauGB). Es<br />

handelt sich im Einzelnen um folgende Bereiche:<br />

FFH-Gebiet Nr. 6606-309, “Altarme der Saar“:<br />

gliedert sich in mehrere, räumlich voneinander getrennte<br />

Teilbereiche; im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong><br />

handelt es sich um einen Altarm der Saar zwischen<br />

Autobahn A8 und Saar;<br />

Vogelschutzgebiet Nr. 6606-310, “Rastgebiete im<br />

mittleren Saartal“:<br />

gliedert sich ebenfalls in mehrere Teilbereiche; im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> handelt es sich um den<br />

Ökosee einschließlich der umliegenden Grün<strong>land</strong>flächen,<br />

der Saar und des oben bereits genannten<br />

Saaraltarmes zwischen Autobahn A8 und Saar;<br />

Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis (Verordnung<br />

vom 31. März 1977):<br />

L 3.03.15: es umfasst die Waldflächen am Limberg<br />

L 3.04.16: Waldflächen zwischen Kondeler Bachtal<br />

und Diefflen<br />

92<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

L 3.04.17: Dillinger Hüttenwald zwischen dem <strong>Stadt</strong>teil<br />

Diefflen und <strong>Dillingen</strong><br />

Nach § 30 BNatschG i.V.m. § 22 SNG geschützte<br />

Biotope:<br />

(Flächenabgrenzungen wurden aus der Biotopkartierung<br />

III des Saar<strong>land</strong>es übernommen):<br />

Altarm und Kleingewässer südlich Staustufe Rehlingen<br />

(GB -6606-Z118, GB-6606-Z120, GB-6606-<br />

Z004),<br />

Abgrabungsgewässer nördlich des Segelflugplatzes<br />

Diefflen (GB-6606-09-0007),<br />

Röhricht im Bereich “Gewerbepark Rundwies“ (GB-<br />

6606-09-0016),<br />

Seggenried östlich des geplanten “Gewerbepark<br />

Rundwies“ (GB-6606-09-0017),<br />

Erlenwald am Kondeler Bach östlich Kondeler Mühle<br />

(GB-6606-09-0044),<br />

Hochstaudenflur und Ufergehölz im Quellbereich des<br />

Haienbaches (GB-6606-09-0046, GB-6606-09-<br />

0047),<br />

Röhrichte im Bereich ehemaliger Schlammweiher in<br />

der Primsaue südlich Diefflen (GB-6606-09-0090 bis<br />

0092),<br />

Feuchte, flächenhafte Hochstaudenflur südwestlich<br />

der alten Kompostieranlage (GB-6606-09-0099),<br />

Nass- und Feuchtwiese westlich des Angelweihers<br />

Pachten (GB-6606-09-0096),<br />

Feuchte Hochstaudenfluren nördlich und östlich des<br />

Gewerbegebietes <strong>Dillingen</strong> Nord (GB-6606-09-<br />

0100, GB-6606-09-0108),<br />

Weiden-Ufergehölze und Röhrichtbestände an der<br />

Prims südliche Diefflen (GB-6606-09-0101 bis 103)<br />

Röhrichtbestand südlich der Prims bei Diefflen (GB-<br />

6606-09-0110),<br />

Weiden-Bruchwald östlich des Dillinger Hüttengeländes<br />

(GB-6606-09-0111, GB-6606-09-0112),<br />

Ufergehölz an der Prims innerhalb des Hüttengeländes<br />

(GB-6606-09-0113, GB-6606-09-0114),<br />

Ufergehölz an der Prims westlich des Hüttengeländes<br />

(GB-6606-09-0115).<br />

Naturdenkmäler:<br />

D 3.04.001: Blutbuche / Linde im Garten des Direktionsgebäudes<br />

der Dillinger Hüttenwerke AG<br />

D 3.04.002: 2 Eichen an der evangelischen Kirche,<br />

Merziger Straße 56<br />

FFH-Lebensräume:<br />

(Flächenabgrenzungen wurden aus der Biotopkartierung<br />

III des Saar<strong>land</strong>es übernommen):<br />

Magere Flach<strong>land</strong>-Mähwiesen: kleinflächige Bereiche<br />

im Umfeld des <strong>Stadt</strong>teils Diefflen, Saaraue nörd-


lich des Ökosees sowie im Umfeld des Angelweihers<br />

Pachten; kleinflächig betroffen durch geplante Wohngebietsausweisung<br />

“Im Lehnfeld” in Diefflen;<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des<br />

Magnopotamion: Saar-Altarm nordwestlich des Ökosees;<br />

Die geplanten Bauflächen befinden sich (mit Ausnahme<br />

des kleinflächigen FFH-Lebensraumtyps) außerhalb<br />

der o.g. Schutzgebietsausweisungen.<br />

Schutzgebiete nach Wasserrecht<br />

Wasserschutzgebiete:<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar wurden bisher 3<br />

Wasserschutzgebiete ausgewiesen, die die Wassergewinnungsanlagen<br />

im Kondeler Bachtal, im Haienbachtal<br />

nördlich der Innenstadt <strong>Dillingen</strong> und südlich<br />

von Diefflen umfassen. Diese wurden nachrichtlich in<br />

den Flächennutzungsplan übernommen. Im Osten<br />

von Diefflen wird außerdem entsprechend der Abgrenzung<br />

des Vorranggebietes für Grundwasserschutz<br />

des LEP Umwelt ein geplantes Wasserschutzgebiet<br />

dargestellt.<br />

Überschwemmungsgebiet Prims: in der Primsaue südlich<br />

Diefflen, festgesetzt mit Verordnung vom<br />

21.12.2000;<br />

Überschwemmungsgebiet Saar: Saar mit Altarm sowie<br />

Primsaue an der Mündung bis zum Hüttengelände;<br />

vorläufig festgesetzt mit Verordnung vom<br />

18.10.2007;<br />

Die geplanten Wohnbauflächen „Pachtener Heide“<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Pachten sowie „Im Lehnfeld“ im <strong>Stadt</strong>teil<br />

Diefflen liegen innerhalb der Wasserschutzzone III<br />

der geplanten Wasserschutzgebiete.<br />

Flächen des Arten- und Biotopschutzprogramms<br />

Saar<strong>land</strong> (ABSP)<br />

Neben diesen gesetzlich geschützten Bereichen ist<br />

aber auch der Schutz ökologisch sensibler Bereiche<br />

im Sinne eines möglichst optimalen Biotopverbundes<br />

zu berücksichtigen. Hierzu leistet das Arten- und Biotopschutzprogramm<br />

(ABSP) des Saar<strong>land</strong>es wertvolle<br />

Hilfe. Es liefert die Grundinformationen zur Artenund<br />

Biotopausstattung sowie zur Biotopverbundplanung<br />

im Saar<strong>land</strong> und teilt die Flächen in Wertigkeitsstufen<br />

(von örtlich bis bundesweit bedeutsam)<br />

ein.<br />

93<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

Teilweise reichen die geplanten Bauflächen in die im<br />

Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms erfassten<br />

und bewerteten Flächen hinein. Die geplante<br />

Wohnbaufläche „Solarpark“ im <strong>Stadt</strong>teil Pachten<br />

liegt im Randbereich der ABSP-Fläche Nr. 6606061,<br />

welche als örtlich bedeutsam eingestuft wurde. Hier<br />

sind kleinflächig Feuchtwiesen in ihrem Bestand gefährdet.<br />

Landesentwicklungsplan Umwelt<br />

Der Landesentwicklungsplan Umwelt ist als raumordnerischer<br />

Fachplan zu verstehen, der übergeordnete<br />

Ziele des Umweltschutzes enthält und gem. § 1 Abs.<br />

4 BauGB eine Anpassungspflicht für alle Bauleitpläne,<br />

also auch für Flächennutzungspläne entfaltet. Für<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar trifft der Landesentwicklungsplan<br />

Umwelt vom Juli 2004 folgende Festlegungen<br />

(siehe Abbildung):<br />

Vorranggebiet für den Naturschutz (VN):<br />

Dillinger Ökosee einschließlich der nördlich angrenzenden<br />

Offen<strong>land</strong>flächen<br />

Vorranggebiete für den Freiraumschutz (VFS):<br />

Waldflächen am Limberg, Offen<strong>land</strong>flächen westlich<br />

und östlich von Diefflen, ehemalige Kiesabbauflächen<br />

in der Primsaue südlich Diefflen sowie Kondeler<br />

Bachtal einschließlich der Ackerflächen am nördlichen<br />

Rand des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

Vorranggebiete für den Grundwasserschutz (VW):<br />

umfassen im Planungsraum den größten Teil der<br />

Fläche mit dem nördlichen Teilbereich des <strong>Stadt</strong>teils<br />

<strong>Dillingen</strong> und Pachten, die Waldflächen zwischen<br />

<strong>Dillingen</strong> und Diefflen, die Waldflächen im nördlichen<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet, den gesamten <strong>Stadt</strong>teil Diefflen<br />

einschließlich der umliegenden Freiflächen sowie die<br />

Freiräume am Ökosee und südöstlich von Diefflen<br />

Vorranggebiete für den Hochwasserschutz (VH):<br />

Saaraue zwischen Autobahn A8 und Saar sowie<br />

nördlich des Eisenbahndammes im nordwestlichen<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet, Primsaue im Bereich der Mündung, gesamte<br />

Primsaue südlich Diefflen<br />

Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe:<br />

Dillinger Hüttengelände, Industrie- und Gewerbeflächen<br />

<strong>Dillingen</strong>-West, Industrie- und Gewerbeflächen<br />

in der Saaraue (Gewerbepark Dornheck und<br />

Rundwies, Industriepark Staustufe) sowie Gewerbegebiet<br />

<strong>Dillingen</strong>-Nord


Die oben genannten Vorranggebiete legen für die<br />

einzelnen Funktionen einen Schutz- oder Nutzungsvorrang<br />

fest. Dies bedeutet in der Regel, dass die Inanspruchnahme<br />

dieser Bereiche für Zwecke der Siedlungstätigkeit<br />

unzulässig ist. Lediglich in den Vorranggebieten<br />

für den Grundwasserschutz (VW) ist eine<br />

Siedlungstätigkeit unter Beachtung bestimmter Auflagen<br />

bzw. ggf. bereits vorhandener Wasserschutzgebietsverordnungen<br />

möglich. Der vorliegende<br />

Flächennutzungsplan kommt seinem Anpassungsgebot<br />

im Hinblick auf § 1 Abs. 4 BauGB nach, indem<br />

seine Darstellungen grundsätzlich keine Überlappungen<br />

zwischen Vorranggebieten und geplanten Bauflächen<br />

enthalten. Lediglich im Falle der geplanten<br />

Wohnbauflächen „Im Lehnfeld“ im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen<br />

sowie „Pachtener Heide“ im <strong>Stadt</strong>teil Pachten ist ein<br />

Vorranggebiet für Grundwasserschutz (VW) betroffen.<br />

Da beide Nutzungsformen sich nicht ausschließen,<br />

widerspricht der Flächennutzungsplan mit dieser<br />

Darstellung nicht den <strong>land</strong>esplanerischen Vorgaben<br />

des LEP Umwelt.<br />

Landschaftsplan<br />

Parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

wird für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar der Landschaftsplan<br />

neu erarbeitet. Dieser als grünordnerischer<br />

Fachplan zum Flächennutzungsplan angefertigte Plan<br />

ist die Grundlage für alle den Flächennutzungsplan<br />

betreffenden grünordnerischen Darstellungen.<br />

Während im Landschaftsplan zahlreiche Erfordernisse<br />

und Maßnahmen für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet dargestellt<br />

werden, sind im Flächennutzungsplan nur die<br />

Maßnahmen dargestellt, welche für die Flächennutzungsplanung<br />

unmittelbar relevant sind und hierdurch<br />

Rechtskraft erlangen. Hierzu zählen die Vorschläge<br />

zur Neuausweisung von Schutzgebieten<br />

oder –objekten, sowie Maßnahmen zum Ausgleich<br />

von Eingriffen im Sinne der Eingriffsregelung. Im Einzelnen<br />

handelt es sich um folgende Darstellungen:<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />

Die Landschaftsschutzgebietsflächen sollten um folgende<br />

Bereiche erweitert werden:<br />

• Die restlichen Waldflächen, am Nordwestrand des<br />

<strong>Stadt</strong>gebietes sowie nördlich, westlich und östlich<br />

des <strong>Stadt</strong>teiles Pachtener Heide, sollten in die bestehenden<br />

Landschaftsschutzgebiete einbezogen<br />

werden (Maßn.-Nr. 1). Die Waldflächen bilden<br />

ökologisch funktional zusammenhängende Lebensräume<br />

mit bedeutenden Funktionen für den Natur-<br />

94<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

haushalt sowie für die Erholung. Hierbei sind zusammenhängende,<br />

großflächige Bereiche von besonderer<br />

Bedeutung, weshalb die Waldflächen im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar in ihrer Gesamtheit<br />

geschützt werden sollten.<br />

• Bereich “Ökosee, Kiesweiher, Primsmündung“<br />

(Maßn.-Nr. 2):<br />

Der Flächenkomplex im Westen des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

von <strong>Dillingen</strong>/Saar wird zur Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet<br />

vorgeschlagen. Es handelt sich<br />

um einen Komplex aus Wasserflächen, Hochstaudenfluren,<br />

Grün<strong>land</strong> und Gehölzstrukturen, welcher<br />

als ökologischer Ausgleichsraum von besonderer<br />

Bedeutung ist. Im Hinblick auf den Ausbau<br />

der Saar und der damit verbundenen Eingriffe in<br />

den Naturhaushalt besitzt der “Ökosee“ eine hohe<br />

Bedeutung zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes. Gleichzeitig übernimmt<br />

der Bereich “Ökosee“ in unmittelbarer<br />

Nähe der <strong>Stadt</strong> eine besondere Bedeutung für die<br />

naturbezogene, naturverträgliche Erholung.<br />

Die Kiesweiher linksseitig der Saar übernehmen<br />

ebenfalls eine wichtige Funktion zum Ausgleich<br />

des Naturhaushaltes. Sie sind durch ein Mosaik<br />

aus Wasserflächen, Röhricht und Sukzessionsflächen<br />

gekennzeichnet.<br />

Die Primsmündung südlich der “Papiermühle“ weist<br />

abschnittsweise noch einen relativ naturnahen ,<br />

dichten Ufergehölzsaum auf, welcher als Lebensraum<br />

sowie zur Sicherung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes von besonderer Bedeutung ist.<br />

Die hier genannten Bereiche bilden zusammen mit<br />

dem meist extensiv genutzten, teils feuchten Grün<strong>land</strong><br />

in der Umgebung einen wichtigen Ausgleichsraum<br />

zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes und für die naturbezogene<br />

Erholung. Dies ist v.a. im Hinblick auf die<br />

vorhandenen Belastungen durch die ansässige Industrie<br />

sowie im Hinblick auf die Zerstörung von<br />

Lebensraum im Zuge des Saarausbaus besonders<br />

wichtig. Hier können die verlorengegangenen Lebensräume<br />

zumindest zum Teil wieder hergestellt<br />

werden. Darüber hinaus besteht die europaweite<br />

Verpflichtung die Lebensräume im Bereich des<br />

Ökosees und des Saaraltarmes zu schützen, da es<br />

sich um FFH-Gebiet bzw. Vogelschutzgebiet handelt.<br />

Für die Bewohner der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist<br />

der Bereich für die Naherholung unentbehrlich.<br />

Aus diesen Gründen erscheint die Ausweisung der


genannten Bereiche als Landschaftsschutzgebiet<br />

als berechtigt.<br />

• Offen<strong>land</strong> nordwestlich, südwestlich und nordöstlich<br />

Diefflen (Maßn.-Nr. 3): Es handelt sich um<br />

strukturreiche Landschaftsausschnitte mit einem hohen<br />

Anteil an Streuobstwiesen, Baumhecken und<br />

Feldgehölzen. Die Flächen übernehmen eine hohe<br />

Bedeutung zur Siedlungseingrünung, zur Gestaltung<br />

des Landschaftsbildes sowie zur Naherholung.<br />

Darüber hinaus sind die Streuobstbestände<br />

von hohem Wert für den Arten- und Biotopschutz.<br />

• Waldflächen nördlich des Segelflugplatzes in Diefflen<br />

(Maßn.-Nr. 3a): Es handelt sich um Waldflächen<br />

mit ehemaligen Sandabbauflächen, auf<br />

welchen sich teilweise geschützte Biotope (naturnahe<br />

Teiche, Sandrasen) entwickelt haben.<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile bestehen im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar zur Zeit nicht. Folgende<br />

Flächen werden zur Unterschutzstellung vorgeschlagen:<br />

• Kerbtal mit Baumhecken nordöstlich von Diefflen<br />

(Maßn.-Nr. 4):<br />

Es handelt sich um ein <strong>land</strong>schaftstypisches Kerbtal<br />

mit alten Baumhecken, welches zur Belebung des<br />

Landschaftsbildes sowie zur Sicherung des Biotopverbundes<br />

beiträgt.<br />

• Streuobsthangkante nördlich der Nalbacher<br />

Straße in Diefflen (Maßn.-Nr. 5):<br />

Es handelt sich um eine <strong>land</strong>schaftsgliedernde und<br />

-prägende Hangkante, welche mit altem Streuobst<br />

bestanden ist. Sie übernimmt ebenfalls eine wichtige<br />

Funktion zum Biotopverbund.<br />

• ehemalige Kiesabbaufläche „Hinterm Fürstenwald“<br />

(Maßn.-Nr. 6):<br />

Es handelt sich um eine ehemalige Kiesabbaufläche,<br />

welche teilweise als Erdmassendeponie genutzt<br />

wurde. Hier haben sich wertvolle Lebensräume<br />

insbesondere für Amphibien (FFH-Arten Mauereidechse,<br />

Kammolch, Kreuzkröte) entwickelt, die<br />

durch entsprechende Pflegemaßnahmen erhalten<br />

werden sollen.<br />

95<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

Naturdenkmäler (ND)<br />

Die bestehenden Naturdenkmäler sind in ihrem Bestand<br />

zu sichern:<br />

• ND 1: D 3.04.001: Blutbuche/Linde: im Garten<br />

des Direktionsgebäudes der Dillinger Hüttenwerke<br />

AG<br />

• ND 2: D 3.04.002: 2 Eichen: an der evangelischen<br />

Kirche, Merziger Straße 56<br />

Weitere Vorschläge zur Ausweisung als Naturdenkmal<br />

werden nicht gemacht, da durch die Baumschutzsatzung<br />

mittlerweile ein hoher Schutz der<br />

Baumbestände gewährleistet wird.<br />

Geschützte Biotope nach § 30 BNatschG<br />

i.V.m. § 22 SNG<br />

Die gemäß § 22 SNG schutzwürdigen Biotope sind<br />

vor Zerstörung oder sonstiger erheblicher oder nachhaltiger<br />

Beeinträchtigung zu schützen. Ausnahmen<br />

sind nur in Einzelfällen zulässig und bedürfen einer<br />

Genehmigung der obersten Naturschutzbehörde. Eine<br />

ständige Fortschreibung der Biotopliste, die von<br />

der obersten Naturschutzbehörde geführt wird, ist sicherzustellen.<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar hat sich insbesondere<br />

durch neue Industriegebietserschließungen ein<br />

deutlicher Rückgang der § 22-Biotope im Vergleich<br />

zu der über 10 Jahre alten Biotopkartierung ergeben.<br />

Im Landschaftsplan sind die aktuellen Biotope aus der<br />

Biotopkartierung III dargestellt.<br />

FLÄCHEN UND MASSNAHMEN ZUM AUS-<br />

GLEICH VON EINGRIFFEN IM SINNE DES §<br />

15 BNATSCHG<br />

ALLGEMEINES<br />

Der Landschaftsplan stellt Flächen dar, auf denen bevorzugt<br />

Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation<br />

von Eingriffen in Natur und Landschaft durchgeführt<br />

werden sollen. Die Flächen und Maßnahmen sind<br />

Teil eines Entwicklungs- und Biotopverbundkonzeptes<br />

für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet. Bei der Suche von Ausgleichsflächen<br />

im Rahmen der Bauleitplanung muss<br />

die <strong>Stadt</strong> sich bemühen, innerhalb der dargestellten<br />

Bereiche Flächen zu erwerben und entsprechend den<br />

Zielen des Landschaftsplanes zu entwickeln.


Folgende Maßnahmen bzw. Maßnahmenflächen eignen<br />

sich besonders zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen<br />

im Sinne der Ökokontoregelung bzw.<br />

zur Kompensation von Eingriffen. Es handelt sich hierbei<br />

um Maßnahmen, die bereits im Landschaftsplan<br />

als Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft konkret beschrieben<br />

wurden:<br />

• Nr. 8a: Nadelholzbestände nordwestlich und westlich<br />

Diefflen sowie im Haienbachtal; Umwandlung<br />

von Nadelholzbeständen in standortgerechten<br />

Laubmischwald bzw. Ufergehölzsaum; ca. 18,9<br />

ha<br />

• Nr. 9: Gemarkung Diefflen; Grün<strong>land</strong>flächen am<br />

Waldrand nordwestlich Diefflen; Entwicklung eines<br />

strukturreichen Waldrandes mit Waldmantel und<br />

Waldsaum;<br />

• Nr. 9: Gemarkung Pachten; Ackerflächen am<br />

Waldrand im Kondeler Bachtal; Entwicklung eines<br />

strukturreichen Waldrandes mit Waldmantel und<br />

Waldsaum;<br />

• Nr. 10: Gemarkung Diefflen; Kies- und<br />

Angelweiher in der Primsaue, Entwicklung ungestörter<br />

Uferbereiche, Austausch von nicht standortgerechten<br />

Baumarten, Entsiegelung der asphaltierten<br />

Wegestrecke; ca. 10,5 ha (schätzungsweise<br />

ca. 50% zum Ausgleich: 5,25 ha)<br />

• Nr. 11: Gemarkung Pachten; Saaraltarm am Fuß<br />

des Limberg; Anlage eines ungestörten<br />

Schutzbereiches mit Ver<strong>land</strong>ungs- und<br />

Flachwasserzonen; ca. 2,9 ha (schätzungsweise<br />

ca. 20% zum Ausgleich: 0,6 ha)<br />

• Nr. 11a: Gemarkung Pachten; Weiher südlich<br />

Ökosee; Entwicklung ungestörter Uferbereiche,<br />

Austausch von nicht standortgerechten Baumarten;<br />

ca. 5,8 ha (schätzungsweise ca. 20% zum<br />

Ausgleich: ca. 1,2 ha)<br />

• Nr. 18: Gemarkung Diefflen; Primsaue südlich<br />

Diefflen; Entwicklung eines ca. 50 m breiten<br />

Uferrandstreifens, Anlage von Feldgehölzstreifen<br />

und Ackerrandstreifen, langfristig Umwandlung<br />

von Acker in extensives Grün<strong>land</strong>, Sanierung aufgefüllter<br />

Auebereiche; ca. 35,8 ha (davon ca. 50%<br />

zum Ausgleich: 17,9 ha;<br />

• Nr. 19a: Gemarkung <strong>Dillingen</strong>; verrohrte<br />

Bachabschnitte und Gräben im Siedlungsbereich;<br />

Wiederherstellung eines naturnahen Bachlaufes<br />

durch Freilegung verrohrter Abschnitte;<br />

• •Nr.25: Gemarkung Diefflen; Grün<strong>land</strong>flächen<br />

nord östlich Diefflen; Neuanlage und Pflege von<br />

Streuobstwiesen; ca. 29,9 ha<br />

96<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

• Nr. 27: Gemarkung Diefflen; “Beienberg“ östlich<br />

Diefflen; Neuanlage und Pflege von<br />

Streuobstwiesen; ca. 5 ha; ca. 4 ha zum<br />

Ausgleich;<br />

• Nr. 22 und 29: Gemarkung Pachten; Acker- und<br />

Wiesenflächen nördlich Ökosee, Anlage von<br />

Brachestreifen und Ackerrandstreifen; ca. 18,5 ha<br />

(davon ca. 5% zum Ausgleich: 0,9 ha)<br />

• Nr.30: Gemarkung Pachten; Ackerfläche im<br />

Kondeler Bachtal, Anlage von Feldgehölzhecken<br />

und Ackerrandstreifen; ca. 19,4 ha (davon ca. 5%<br />

zum Ausgleich: 1 ha); alternativ: Entwicklung von<br />

Sandrasen auf Ackerbrache: ca. 10 ha<br />

Nr. 36: Gemarkung Pachten; Ackerbrachen „Redut“<br />

westlich der Autobahn A8; Wieseneinsaat und<br />

Anpflanzung Feldgehölze; ca. 1,5 ha<br />

BESCHREIBUNG DER UMWELT UND IHRER<br />

BESTANDTEILE<br />

ABGRENZUNG DES UNTERSUCHUNGSRAU-<br />

MES<br />

Die planerischen Absichten des Flächennutzungsplanes<br />

beziehen sich in erster Linie auf das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar. Dies bedeutet aber nicht,<br />

dass die Überlegungen hinsichtlich der zukünftigen<br />

städtebaulichen Entwicklung unmittelbar an der <strong>Stadt</strong>grenze<br />

aufhören. Vielmehr hat die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar erkannt, dass eine enge Zusammenarbeit<br />

mit den Nachbarkommunen unabdingbar ist.<br />

So bleibt es nicht bei der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Beteiligung der Nachbargemeinden im Bauleitplanverfahren.<br />

Vielmehr wurden bereits konkret gemeinsame<br />

Planungen in Angriff genommen. Zu nennen<br />

ist hier z.B. das stadtübergreifende Gewerbegebiet<br />

<strong>Dillingen</strong>-Nord, welches sich nach Norden im<br />

Gewerbegebiet Beckingen-Süd fortsetzt. Aber auch<br />

bezüglich des Natur- und Umweltschutzes ist eine<br />

stadtgebietsübergreifende Betrachtung erforderlich.<br />

Zur Sicherung des Biotopverbunds müssen die Maßnahmen<br />

auf die Nachbarkommunen abgestimmt werden.<br />

So setzt sich z.B. das FFH-Gebiet “Altarme der<br />

Saar“ im Gemeindegebiet von Rehlingen-Siersburg<br />

fort. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen müssen daher<br />

sinnvoll untereinander abgestimmt werden. Insofern<br />

erweitert sich der Untersuchungsraum dort wo es<br />

sinnvoll und möglich ist, auf die Nachbarkommunen<br />

Beckingen im Norden, Rehlingen-Siersburg im Westen,<br />

Nalbach im Nordosten, Saarwellingen im<br />

Osten und Saarlouis im Süden.


NATURRAUM UND RELIEF<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar liegt nach der naturräumlichen<br />

Gliederung von SCHNEIDER (1972) überwiegend<br />

im Naturraum ”Mittleres Saartal” (197). Lediglich<br />

der westliche Randbereich des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

gehört zu den Ausläufern des Saar-Nied-Gaus (183).<br />

Das klimatisch begünstigte und gering bewaldete<br />

mittlere Saartal ist durch eine Wechselfolge von Engtal-strecken<br />

und weiten Becken mit breiten Terrassenfluren<br />

gekennzeichnet. Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

wird dieser Abschnitt des Saartales entscheidend<br />

durch eine große Siedlungs- und Verkehrsdichte<br />

geprägt sowie durch die Ballung der Saarindustrie.<br />

Innerhalb der Haupteinheit ”Mittleres Saartal”<br />

hat das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar Anteil an<br />

mehreren Untereinheiten:<br />

Saarlouis-Dillinger Saartal (197.300):<br />

Dieser Abschnitt des Mittleren Saartals bildet den<br />

Hauptanteil am <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar. Er ist<br />

stark ausgeweitet und die breite Talaue wird vorwiegend<br />

von Dauergrün<strong>land</strong>, Acker<strong>land</strong> und Intensivkulturen<br />

sowie von Verkehrs- und Industrieanlagen eingenommen.<br />

Das Tal ist im wenig widerständigen<br />

Hauptbuntsandstein ausgeräumt, welcher die Gehängekanten<br />

und Steilböschungen bildet. In der Talaue<br />

mäandriert die Saar, von flachen, sandigen Uferwällen<br />

begleitet, die meist durch künstliche Begradigung<br />

und Uferverbauung beseitigt sind. Die abgeschnürten<br />

Mäander ver<strong>land</strong>en.<br />

Unteres Primstal (197.301):<br />

Im Osten reicht das <strong>Stadt</strong>gebiet in den Naturraum<br />

”Unteres Primstal” hinein, welcher sich in einem<br />

schmalen Streifen entlang der Prims nach Nordosten<br />

erstreckt. Es handelt sich um den breitsohligen, asymmetrischen<br />

unteren Talabschnitt der Prims, dessen Talaue<br />

von besiedelten Terrassenleisten gesäumt wird.<br />

Durch den eigenen, überbauten Schwemmkegel ist<br />

das Primstal gegen das Saarlouis-Dillinger Saartal<br />

abgesperrt. Die zahlreichen Windungen der Prims<br />

sind meist begradigt und verbaut. Zu beiden Seiten<br />

der Talaue erstrecken sich eng gedrängte und langgestreckte<br />

Siedlungen. Auf dem Primsschwemmkegel<br />

nehmen die weiträumigen Anlagen der Dillinger Hütte<br />

die gesamte Breite der Talsohle ein.<br />

Dieffler Terrassenplatten (197.33):<br />

Der nordöstliche Teil des <strong>Stadt</strong>gebietes entfällt auf<br />

diesen Naturraum. Er wird von ziemlich ebenen und<br />

großenteils bewaldeten Terrassenplatten aufgebaut,<br />

die durch tiefeingeschnittene Kastentäler und Schluch-<br />

97<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

ten längs- und quergegliedert sind. Sie liegen rund<br />

60 m über der Talsohle und fallen zum Saar- Prims-<br />

Tal steil ab. Zwischen den Siedlungen von Beckingen<br />

und <strong>Dillingen</strong>/Saar erstreckt sich ein zusammenhängender,<br />

als Naherholungsgebiet geeingneter Waldkomplex.<br />

Innerhalb des Naturraumes ”Saar-Nied-Gau” tangiert<br />

das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar die Untereinheit<br />

”Limberg” (183.3). Hier schieben sich die<br />

Kalkplatten des Saar-Nied-Gaus nach Osten vor und<br />

fallen im Buntsandstein um 180 m unmittelbar steil<br />

zum Saartal ab. Das nahezu ebene Dach besteht aus<br />

Muschelsandstein und ist vielfach durch schluchtartig<br />

eingeschnittene Kastentälchen gegliedert. Der größte<br />

Teil der Einheit ist von gechlossenem Wald bedeckt,<br />

welcher zur Naherholung als auch zur Luftverbesserung<br />

dient.Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar weist<br />

eine relativ hohe Reliefenergie auf. Die Ausläufer des<br />

Limberges im Westen stellen mit 358 m über NN den<br />

höchsten Punkt dar, der Wasserspiegel der Saar mit<br />

175,5 m über NN den niedrigsten Punkt.<br />

Das Saar- und das Primstal mit ihren unterschiedlich<br />

hoch gelegenen Terrassen und der fast ebenen Talaue<br />

prägen die Topographie des Planungsraumes<br />

ausschlaggebend. Weitere charakteristische Reliefstrukturen<br />

bilden die Steilanstiege vom Unteren Primstal<br />

zu den Dieffler Terrassenplatten sowie vom Saartal<br />

zu den Ausläufern des Limberges im Westen. Die<br />

tief eingeschnittenen Kerbtäler des Kondeler Baches<br />

und des Haienbaches stellen weitere prägende Elemente<br />

dar.<br />

GEOLOGIE UND BODEN<br />

Der Planungraum liegt im Verbreitungsgebiet des<br />

Mittleren Buntsandsteins oder Hauptbuntsandsteins<br />

aus dem Trias. Er bildet ausgedehnte Flächen im Bereich<br />

des saarländisch-lothringischen Schichtstufen<strong>land</strong>es.<br />

Im Laufe des Quartärs schnitten sich die<br />

Täler der Saar und der Prims in die mesozoischen<br />

Gesteine ein und überlagerten sie mit Lockersedimenten.<br />

Im Pleistozän bildeten sich im Zuge der Eis- und<br />

Warmzeiten Terrassenablagerungen, Lehme und niveo-äolische<br />

Sande. Talaue-Ablagerungen und<br />

Schwemmfächer sind dagegen Bildungen aus der<br />

Nacheiszeit oder dem Pliozän.


Mittlerer Buntsandstein / Braunerde, podsolige<br />

Braunerde<br />

Der Mittlere Buntsandstein entstand durch äolische<br />

und fluviatile Sedimentation unter wüsten- bis halbwüstenartigen<br />

Klimabedingungen. Es handelt sich daher<br />

überwiegend um Wadi- und Dünenablagerungen.Im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar tritt der Mittlere Buntsandstein<br />

nur kleinräumig im Bereich der Gehängekanten<br />

und Steilböschungen der Talhänge, sowie am<br />

Steilabfall des Limberges im Westen zutage. Die Sedimente<br />

setzen sich aus fein- bis mittelkörnigen<br />

Quarzsandsteinen, die unterschiedlich stark verfestigt<br />

sind, zusammen. Mürbe Sandsteinbänke wechseln<br />

mit durch kieseliges Bindemittel verhärteten. In die<br />

Sandsteine, v. a. an der Basis, sind Gerölle und Konglomeratbänke<br />

eingeschaltet, welche überwiegend<br />

aus gut gerundeten Quarziten und Quarzen bestehen.<br />

Daneben treten, besonders nahe der Basis, plattige<br />

Brauneisensteine auf, die scherbenartig zerbrechen<br />

und wegen ihres hohen Eisengehaltes bis ins<br />

19. Jh. verhüttet wurden. Im Planungsraum werden<br />

die Verbreitungsgebiete des Mittleren Buntsandsteins<br />

zum größten Teil von Waldflächen eingenommen.<br />

Über den Gesteinen des Buntsandsteins entwickelten<br />

sich Braunerden, welche ein Ah-Bv-C-Profil aufweisen<br />

und sich unter gemäßigt-humidem Laubwaldklima entwickeln.<br />

Der typische, braune Bv-Horizont entsteht<br />

durch Verbraunung, d. h. durch Freisetzen von Eisen<br />

aus primären Silikaten und Bildung von Eisen-Oxiden<br />

und -Hydroxiden, sowie durch die Neubildung von<br />

Tonmineralen. Unter Wald zeigen die Braunerden im<br />

Planungsraum Tendenzen zur Podsolierung. V. a. unter<br />

Nadelwald bildet sich eine ungünstige Humusform,<br />

welche zu Podsolierungserscheinungen führen<br />

kann. Hierbei werden Humusbestandteile zusammen<br />

mit Eisen- und Aluminiumoxiden aus dem Oberboden<br />

ausgewaschen und in größeren Tiefen wieder ausgefällt.<br />

Als Bodenart tritt überwiegend geröllführender<br />

lehmiger Sand auf. Die sandigen, gut durchlässigen<br />

Böden sind meist zur vollständigen Versickerung von<br />

Niederschlagswasser geeignet.<br />

Terrassenablagerungen<br />

Terrassen sind Reste ehemaliger Talböden, die durch<br />

Tiefenerosion des Flusses oberhalb des rezenten Talbodens<br />

zu liegen kamen. Sie entstanden im Pleistozän<br />

durch Aufschüttungen der Flüsse und bestehen<br />

aus mehrere Meter mächtigen, sandigen Kiesablagerungen<br />

mit eingeschalteten Sand- und Lehmlinsen. Im<br />

Planungsraum sind Terrassenablagerungen weit ver-<br />

98<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

breitet. Sie begleiten die Flüsse Saar und Prims<br />

großflächig in den Tallagen und auf höhergelegenen<br />

Plateaus der Hänge. Ihre Zusammensetzung wechselt<br />

mitunter stark, die häufigsten Komponenten sind<br />

Quarz- und Quarzitgerölle. An der Saar lassen sich<br />

nach FISCHER (1957) 4 Terrassenhorizonte unterscheiden,<br />

die in verschiedenen Niveaus über der<br />

heutigen Talaue auftreten. Die Niederterrasse, die<br />

jüngste Ablagerung aus der Würmeiszeit, nimmt die<br />

größte Fläche im Planungsraum ein. Sie wird fast vollständig<br />

von dem bebauten Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

Innenstadt eingenommen. Die älteren,<br />

höher gelegenen Terrassen sind nur kleinflächig vertreten.<br />

Auch hier entwickelten sich Braunerden mit einem Ah-<br />

Bv-C-Profil, deren Bodenart sich überwiegend aus<br />

geröllführendem, lehmigem Sand aufbaut. Zur vollständigen<br />

Versickerung von Niederschlagswasser<br />

sind sie nur bedingt geeignet, da sie teilweise von<br />

Lehmen überlagert werden.<br />

Lehme<br />

Im Nordosten des Planungsraumes, nördlich der<br />

Prims, werden die Terrassenablagerungen<br />

großflächig von pleistozänen Lehmen überdeckt.<br />

Nach ZÖLLER (1984) handelt es sich hier um Lösslehme,<br />

also äolische Sedimente, mit eingeschalteten, interglazialen<br />

Paläoböden. Die braunen, seltener grauen<br />

Lehme führen Bohnenerz, sind stellenweise sandig<br />

und erreichen bis über 2 m Mächtigkeit. Früher wurden<br />

sie als Rohstoff für Ziegeleien abgebaut.<br />

Über den Lösslehmdecken entwickelten sich überwiegend<br />

Parabraunerden bzw. Pseudogley-Parabraunerden.<br />

Sie entwickeln sich bei höherer Durchfeuchtungsintensität<br />

und vorwiegend lockeren Sedimentgesteinen<br />

mit mittleren Tongehalten. Es handelt sich um<br />

Böden mit Ah-Et-Bt-C-Profil. Der Tonverarmungs- (Et)<br />

und der Tonanreicherungs- (Bt) Horizont sind Ergebnis<br />

der Tonverlagerung oder Lessivierung. Hierbei<br />

werden mineralische Partikel der Tonfraktion in tiefere<br />

Bodenschichten verlagert. In abflussträgen Reliefbereichen<br />

mit wasserstauenden Schichten im Untergrund<br />

bilden sich durch Staunässe bedingt Pseudogley-Parabraunerden.<br />

Sie zeichnen sich durch den<br />

Besitz eines Stauwasser- (S-) Horizontes aus, in dem<br />

der Wechsel von trockenen und nassen Phasen zur<br />

Marmorierung führt. In nasser Phase kommt es zur Reduktion<br />

und Diffusion der Eisen- und Manganverbindungen<br />

entlang von Konzentrationsgradienten, in<br />

trockener Phase zur Oxidation und Immobilisierung.<br />

Hierdurch entsteht ein Nebeneinander von Eisen- und


Mangan-Anreicherungs- und Verarmungszonen und<br />

damit die typische Marmorierung. Als Bodenart tritt<br />

hier geröllführender, lehmiger Schluff auf, welcher<br />

nicht zur Versickerung von Niederschlagswasser geeignet<br />

ist.<br />

Niveo-äolische Sande<br />

Im Tal der Saar und der Prims sowie in einigen Nebentälern<br />

findet man am Fuße der Buntsandsteinhänge<br />

Sande, die im Jungpleistozän abgelagert wurden.<br />

Sie wurden unter periglazialem Klima entweder<br />

durch Solifluktion hangabwärts verfrachtet oder vom<br />

Wind ausgeblasen und in Mulden und Nischen abgelagert.<br />

Die niveo-äolischen Sande bestehen aus gebleichten<br />

oder rosafarbenen Sanden mit dünner regelmäßiger<br />

Schichtung parallel zur Oberfläche. Eingeschaltet<br />

findet man Kieslinsen von höhergelegenen<br />

Terrassen, sowie Ton aus dem Karbon, Perm oder<br />

Muschelkalk.<br />

Hier entwickelten sich ebenfalls Braunerden, welche<br />

sich durch geröllfreien, lehmigen Sand auszeichnen.<br />

Die Versickerungseignung ist hier als gut einzustufen.<br />

Talaue-Ablagerungen<br />

Hierbei handelt es sich um junge, teilweise humushaltige<br />

Ablagerungen lehmiger bis sandig-lehmiger Zusammensetzung.<br />

Sie entstanden aus der Feinmaterialfracht<br />

der hochwasserführenden Flüsse und wuchsen<br />

im Laufe des Holozäns zu mehrere Meter mächtigen<br />

Schichten an. Da ihre Entstehung mit einer hohen Bodenabspülung<br />

verbunden ist, wird angenommen,<br />

daß die Auelehm-Sedimentation in Folge frühgeschichtlicher<br />

und geschichtlicher Rodungen erfolgte.<br />

Im Planungsraum findet man in der Saar- und Primsaue<br />

großflächige Aueablagerungen, aber auch kleinflächig<br />

im Bereich der Nebenbäche, wie Haienbach<br />

und Kondeler Bach. In den Nebentälern ist die Zusammensetzung<br />

der Ablagerungen von den Schichten<br />

im unmittelbaren Einzugsgebiet abhängig. Im<br />

Buntsandstein sind sie sandig bis schwach tonig. Im<br />

Saar- und Primstal kann man sandig-lehmige Uferwälle<br />

im Strombereich und lehmig-tonige Talaueablagerungen<br />

in den Hochflutbecken unterscheiden. Die Auebereiche<br />

werden überwiegend von <strong>land</strong>wirtschaftlichen<br />

Flächen eingenommen, wobei die sandig-lehmigen<br />

Uferwälle meist zum Ackerbau genutzt werden<br />

und die lehmig-tonigen Talaueablagerungen aufgrund<br />

von Versumpfungserscheinungen vorwiegend<br />

der Wiesennutzung dienen.<br />

99<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

Als Bodentyp findet man hier Brauner Auenboden,<br />

welcher sich infolge stark schwankendem Grundwasserspiegel<br />

und mehrmaliger Überflutung entwickelte.<br />

Da heute weite Auebereiche nur noch sporadisch<br />

überflutet werden, wird eine regelmäßige Sedimentation<br />

von humosem Material unterbunden, so dass die<br />

Entwicklung von Verbraunungs-Horizonten beginnt.<br />

Die Korngrößenzusammensetzung reicht hier über eine<br />

weite Spanne von lehmigem Sand über lehmigen<br />

Schluff bis zu schluffig-tonigem Lehm. Zur Versickerung<br />

sind die Böden nicht geeignet. Gley findet man<br />

nur kleinräumig entlang des Haienbaches und des<br />

Kondeler Baches. Im Gegensatz zu den Auen von<br />

Prims und Saar fehlt hier eine regelmäßige Überflutung<br />

und damit die Sedimentation von humosem Bodenmaterial<br />

weitgehend, und die Grundwasserspiegelschwankungen<br />

sind wesentlich geringer. Unter<br />

diesen Voraussetzungen entwickelt sich ein Grundwasser-Boden<br />

mit Ah-Go-Gr-Profil. Der Oxidations-<br />

(Go-) und der Reduktions- (Gr-) Horizont sind auf intensive,<br />

räumlich scharf differenzierte Redox-Prozesse<br />

zurückzuführen. Über dem Grundwasserbereich sorgen<br />

hohe Redox-Potentiale für Oxidationsprozesse,<br />

im Grundwasserbereich bedingen niedrige Potentiale<br />

Reduktionsvorgänge.<br />

Schwemmfächer<br />

Schwemmfächer eines Flusses oder Baches entstehen<br />

dort, wo das Gefälle plötzlich nachlässt und der<br />

größte Teil der Feinstofffracht im Flussbett und an den<br />

Uferrändern liegenbleibt. Im Planungsraum findet<br />

man südlich der Mündung des Kondeler Baches kleine<br />

Schwemmfächer, welche sich aus sandigem Material<br />

des Mittleren Buntsandsteins zusammensetzen.<br />

Anthropogene Bildungen<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar findet man mehrere<br />

Bereiche, in denen das Gelände anthropogen<br />

stark verändert wurde. Es handelt sich hierbei um Gebiete<br />

mit Aufschüttungen, Abgrabungen, Halden<br />

oder Ähnlichem. Das Gelände der Dillinger Hütte im<br />

Talbereich der Unteren Prims stellt die größte Fläche<br />

mit anthropogen stark verändertem Untergrund dar.<br />

Daneben findet man weitere, kleinere Flächen, im<br />

Südwesten der Bebauung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>, im Gewerbegebiet<br />

nördlich von <strong>Dillingen</strong> und im Bereich<br />

des Segelflugplatzes nordwestlich von Diefflen.


KLIMA UND LUFTHYGIENE<br />

Regionalklima<br />

Das Regionalklima im Planungsraum wird v. a. durch<br />

die Lage im Saartal beeinflusst. Mit 170 - 250 m<br />

Meereshöhe liegt das Mittlere Saartal tiefer als alle<br />

Nachbarräume und ist so im Windschutz der umlaufenden<br />

Landstufe klimatisch besonders begünstigt.<br />

Mit einer mittleren Jahrestemperatur von 9,8°C und<br />

mittleren jährlichen Niederschlagsmengen zwischen<br />

700 und 780 mm kann der Raum als mäßig trockenwarme<br />

Beckenlage charakterisiert werden.<br />

Lokalklima<br />

Das Lokalklima innerhalb des Planungsraumes wird<br />

in erster Linie durch die Art der Landnutzung (Siedlung,<br />

Verkehr, Offen<strong>land</strong>, Wald) und damit durch die<br />

Ausprägung der Vegetationsdecke bestimmt. Entsprechend<br />

ihrer klimaökologischen Funktion unterscheidet<br />

man folgende Räume:<br />

• Offen<strong>land</strong>klimatope / Kaltluftabflussbahnen:<br />

Zu den Offen<strong>land</strong>klimatopen gehören im Planungsgebiet<br />

Äcker, Ackerbrachen und Ruderalfluren sowie<br />

Grünländer einschließlich offener Grün<strong>land</strong>brachen.<br />

Sie zeichnen sich durch hohe Schwankungen<br />

der Tages- und Jahresamplituden der Temperatur<br />

aus, weshalb sie klimaökologisch sehr<br />

wertvoll als Kaltluftenstehungsflächen sind. Im Bereich<br />

der feuchten Niederungen und Talrinnen stellen<br />

sie wichtige Kaltluftabflussbahnen dar, da die<br />

spezifisch schwerere Kaltluft sich in Tieflagen sammelt.<br />

Die Flächen sind daher wichtig für die Durchlüftung<br />

der Siedlungsbereiche.<br />

Im Planungsraum konzentrieren sich die kaltluftproduzierenden<br />

Offen<strong>land</strong>bereiche auf den Nord-osten<br />

des <strong>Stadt</strong>gebietes (Umgebung von Diefflen) und die<br />

Auebereiche von Prims und Saar. Die Grün<strong>land</strong>- und<br />

Ackerflächen im Nordosten besitzen v. a. für die<br />

Siedlungsbereiche von Diefflen eine klimaökologische<br />

Ausgleichsfunktion. Die Kaltluftentstehungsflächen<br />

westlich, nördlich und östlich von Diefflen fallen<br />

in Richtung der Siedlungsbereiche ab, so dass<br />

die Kaltluft abfließen kann und für einen Luftaustausch<br />

im bebauten Bereich sorgt. Die auf den offenen<br />

Acker- und Grün<strong>land</strong>flächen südlich von Diefflen,<br />

im Bereich der Prims-aue, entstehende Kaltluft<br />

fließt dagegen in westliche Richtung entlang der<br />

Primsaue ab. Hier wird der Kaltluftabfluss jedoch<br />

durch das Hüttengelände behindert, so dass es zum<br />

100<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

Kaltluftstau kommen kann.<br />

• Waldklimatope:<br />

Auch die Waldklimatope sind, aufgrund der Schatten-<br />

und Kühlwirkung am Tage, als Gebiete mit hohem<br />

bioklimatischem Stellenwert einzustufen. Die<br />

Tages- und Jahresgänge der Temperatur und<br />

Feuchte sind geringen Schwankungen unterworfen.<br />

Im Stammraum herrschen tagsüber, da die<br />

Baumkronen die einfallende Sonnenstrahlung<br />

dämpfen, relativ niedrige Temperaturen bei hoher<br />

Luftfeuchtigkeit vor. Nachts erfolgt aufgrund des<br />

dichten Bestandes nur eine geringe Abkühlung.<br />

Waldklimatope besitzen somit eine klimatische<br />

Ausgleichsfunktion. Das Blätterdach wirkt darüber<br />

hinaus als Filter gegenüber Luftschadstoffemissionen<br />

sowie als Frischluftproduzent, so dass Waldklimatope<br />

besonders geeignete Regenerationsund<br />

Erholungsräume für Menschen darstellen.<br />

Die großen Waldflächen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar,<br />

nördlich der Innenstadt <strong>Dillingen</strong> und<br />

im Westen am Limberg, besitzen daher eine bedeutende<br />

Funktion zum Ausgleich der lufthygienisch<br />

und klimatisch belasteten Siedlungsbereiche.<br />

• <strong>Stadt</strong>klimatop:<br />

In <strong>Stadt</strong>klimatopen wird aufgrund der dichten Bebauung<br />

der Luftaustausch zwischen verschiedenen<br />

Bereichen der <strong>Stadt</strong> sowie mit dem Um<strong>land</strong> erschwert.<br />

Durch die starke Oberflächenversiegelung<br />

treten an heißen Sommertagen häufig Hitzestress<br />

und Schwüle auf. Im Planungsraum zählt der<br />

gesamte <strong>Stadt</strong>teil von <strong>Dillingen</strong> zu diesem Klimatoptyp.<br />

Im <strong>Stadt</strong>randbereich sind jedoch durch den<br />

Einfluss der angrenzenden Waldgebiete und Freiflächen<br />

bereits ausgeglichenere klimatische Verhältnisse<br />

typisch.<br />

• Gewerbeklimatop:<br />

Aufgrund massiver Baukörper, großer Verkehrsflächen<br />

und damit verbundener, besonders starker<br />

Oberflächenversiegelung unterliegen Gewerbeflächen<br />

einer intensiven Aufheizung am Tag. Sie<br />

stellen daher auch noch nachts deutliche Wärmeinseln<br />

dar. Daneben zeichnen sich Gewerbeklimatope<br />

durch hohe Emissionen aus. Das größte<br />

Gewerbeklimatop im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar stellt das Gelände der Dillinger<br />

Hütte dar. Daneben findet man mehrere kleinere<br />

Gewerbeflächen, das Industriegelände West im Innenstadtbereich,<br />

das Gewerbegebiet „<strong>Dillingen</strong><br />

Nord“, sowie die in Entwicklung befindlichen Ge-


werbeparks „Rundwies“ und „Dornheck“ sowie<br />

der Industriepark Staustufe im Nordwesten.<br />

• Dorfklimatop:<br />

Dorfklimatope zeichnen sich aufgrund der lockeren,<br />

oft dörflichen Bebauung durch einen guten<br />

Luftaustausch mit dem Um<strong>land</strong> aus. Das Klima unterscheidet<br />

sich nur geringfügig vom Klima in der<br />

unbebauten Landschaft. Schwüle und Hitzestreß<br />

treten selten auf. Der <strong>Stadt</strong>teil Diefflen zeichnet sich<br />

durch ein dörfliches Klima aus. Hier tragen die<br />

großen Hausgärten und angrenzenden Streuobstwiesen<br />

erheblich zur Verbesserung der mikroklimatischen<br />

Situation bei.<br />

Lufthygiene<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wird schon seit langem von der<br />

Stahlindustrie bzw. der stahlverarbeitenden Industrie geprägt.<br />

Hiermit verbunden sind hohe Rauch- und Staubimmissionen,<br />

die zu einer Schadstoffbelastung im gesamten<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar führen. Das im Jahre<br />

1983 in Betrieb genommene saarländische Luftüberwachungsmessnetz<br />

(IMMESA) sorgt für eine Überwachung<br />

von Art und Umfang von Luftverunreinigungen. So wird<br />

auch im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar eine regelmäßige<br />

Überwachung von Luftverunreinigungen (Schwefeldioxid,<br />

Schwefelstaub, Stickoxide, Kohlenmonoxid und<br />

Ozon) sichergestellt.<br />

Daneben sind die verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen<br />

entlang der stark befahrenen Straßen zu<br />

nennen, welche im Planungsraum ebenfalls zu einer<br />

starken lufthygienischen Belastung beitragen. Als<br />

emittierte Stoffe sind dabei Stickstoffoxide, Kohlenwasserstoffe,<br />

Kohlenmonoxide, Schwefeldioxide und<br />

Staubpartikel zu nennen. Folgende Straßen und Verkehrszüge<br />

zeichnen sich durch eine besonders hohe<br />

Belastung aus:<br />

• L 174 zwischen der Autobahnausfahrt “<strong>Dillingen</strong><br />

Süd“ und dem Gewerbegebiet “<strong>Dillingen</strong> Nord“<br />

(Merziger Straße),<br />

• der Streckenzug Dieffler Straße, Umgehung Hüttenwerkstraße,<br />

• die Konrad-Adenauer-Allee mit der Industriestraße,<br />

• die Werderstraße und die Friedrich-Ebert-Straße.<br />

Die Luftbelastung durch Hausbrand im Innenstadtbereich<br />

von <strong>Dillingen</strong> konnte durch Fernwärme-Anschluss<br />

erheblich reduziert werden.<br />

101<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

OBERFLÄCHENGEWÄSSER / GRUNDWASSER<br />

Grundwasser<br />

Das Grundwasserdargebot hängt in erster Linie vom<br />

geologischen Untergrund ab. Grundwasser wird in<br />

Gesteinen gespeichert, die über einen ausreichenden<br />

Poren- und Kluftraum verfügen. Hinweise über das<br />

Wasserleitvermögen des Untergrundes gibt die Hydrogeologische<br />

Karte des Saar<strong>land</strong>es. Daneben wird<br />

sie beeinflusst von Klimafaktoren, Vegetation, Grundwasserflurabstand<br />

und Versiegelungsgrad. Betrachtet<br />

man die oben genannten Einflussfaktoren in ihrer Gesamtheit,<br />

ergibt sich folgende Einstufung der Grundwasserneubildung:<br />

• Die höchsten Grundwasserneubildungsraten sind<br />

auf den Ackerstandorten im Kondeler Bachtal zu<br />

erwarten.<br />

• Die von Grün<strong>land</strong> und Ackerflächen eingenommenen<br />

Talbereiche von Prims und Saar weisen aufgrund<br />

der geringen Retentionsfähigkeit der Vegetationsdecke,<br />

sowie des geringen Grundwasserflurabstandes<br />

grundsätzlich ebenfalls hohe Grundwasserneubildungsraten<br />

auf.<br />

• Die Grün<strong>land</strong>- und Ackerflächen auf der Dieffler<br />

Hochterrasse weisen aufgrund der Vegetationsbedeckung<br />

ebenfalls günstige Voraussetzungen zur<br />

Grundwasserneubildung auf. Das Auftreten von<br />

stark verdichteten, feinkörnigen Schichten behindert<br />

jedoch stellenweise die Versickerung von<br />

Wasser und führt zur Ausbildung von Stauwasserhorizonten.<br />

• Die geringsten Grundwasserneubildungsraten sind<br />

im Bereich der Waldflächen außerhalb der Tallagen<br />

zu erwarten. Grund hierfür ist neben hohen<br />

Grundwasserflurabständen die hohe Retentionsfähigkeit<br />

der Wälder, bedingt durch eine enorme<br />

Evapotranspiration.<br />

• In den Siedlungsbereichen, v. a. in den Industriegebieten<br />

und im dicht besiedelten <strong>Stadt</strong>kern, ist die<br />

Grundwasserneubildung stark eingeschränkt. Die<br />

größten Beeinträchtigungen sind durch Siedlungsflächen<br />

im Talbereich zu erwarten. Zu nennen sind<br />

hier v. a. das Gelände der Dillinger Hütte und die<br />

zum Teil bereits verwirklichten Industrie- und Gewerbegebiete<br />

in der Saaraue im Nordosten des<br />

<strong>Stadt</strong>gebietes.<br />

Oberflächengewässer<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar wird im Westen<br />

von der in Süd-Nord-Richtung verlaufenden Saar tangiert<br />

und im Osten von der in Nordost-Südwestrich-


tung fließenden Prims durchquert, welche im Süden<br />

des <strong>Stadt</strong>gebietes in die Saar mündet. Daneben findet<br />

man zwei kleine Nebenbäche der Saar, den<br />

Kondeler Bach am Nordrand des Planungsraumes<br />

und den Haienbach, welcher seinen Ursprung nordöstlich<br />

des Planungsraumes hat und die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar durchquert. Die Talauen der größeren<br />

Fließgewässer, Saar und Prims, werden im<br />

Planungsraum durch Verkehrsstraßen, Industriegebiete<br />

und Wohnbauflächen stark belastet. Bei den kleineren<br />

Fließgewässern, Haienbach und Kondeler<br />

Bach, handelt es sich um überwiegend bis vollständig<br />

unverbaute Gewässer, deren Auen überwiegend frei<br />

von Bebauung sind.<br />

Der im offenen Graben verlaufende Haienbach befindet<br />

sich noch im Eigentum der WSV. Die Übergabe<br />

an die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar ist vorgesehen.<br />

An Stillgewässern findet man im Planungsraum zahlreiche<br />

Kiesweiher, die größtenteils als Angelweiher<br />

genutzt werden, Schlammweiher im Bereich der<br />

Kiesaufbereitungsanlage im Primstal, mehrere<br />

Saaraltarme sowie den sog. Saarsee oder ”Ökosee”.<br />

Das größte Stillgewässer des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar, der ”Ökosee” im <strong>Stadt</strong>teil Pachten,<br />

wurde als ökologische Ausgleichsmaßnahme zum<br />

Saarausbau geplant und angelegt. Hierbei wurde der<br />

Saaraltarm unterhalb des Limberges in die<br />

Ausgleichskonzeption mit einbezogen. Er weist bereichsweise<br />

schützenswerte Lebensräume auf und<br />

übernimmt wichtige ökologische Funktionen.<br />

ARTEN UND BIOTOPE<br />

Potenziell natürliche Vegetation<br />

Als potenziell natürliche Vegetation wird die Vegetation<br />

bezeichnet, die sich ohne Einwirkung des Menschen<br />

unter regulären Klimabedingungen auf einem<br />

Standort einstellt, und die sich im Gleichgewicht mit<br />

den aktuellen Geoökofaktoren ihrer Lebensumwelt<br />

befindet. Im gesamten Plangebiet herrschen Buchenwälder<br />

als zonale Waldgesellschaften vor. In Abhängigkeit<br />

von den Bodenverhältnissen und der Geologie<br />

können folgende Waldgesellschaften als potenzielle<br />

natürliche Vegetation erwartet werden:<br />

• Artenarme, bodensaure Hainsimsen-Buchenwälder<br />

(Luzulo-Fagetum) auf den vorwiegend sandigen<br />

Böden außerhalb der Auenlagen;<br />

• artenreichere, mesophile Hainsimsen-Buchenwälder<br />

im Bereich der Dieffler Terrassenplatten;<br />

102<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

• Weichholz- und Hartholzauenwälder in der Saarund<br />

Primsaue (nur dort, wo sich eine regelmäßige<br />

Überflutung wieder einstellen würde)<br />

• Bruchwälder in Bereichen mit ganzjährig hoch anstehendem<br />

Grundwasserspiegel<br />

• bachbegleitender Erlen-Eschen-Wald entlang der<br />

kleineren Fließgewässer<br />

Reale Vegetation<br />

Wälder<br />

Im Planungsraum werden etwa 30% der Fläche von<br />

Wäldern eingenommen. Der überwiegende Teil der<br />

Wälder wird bewirtschaftet. Die Wälder weisen einen<br />

relativ hohen Natürlichkeitsgrad auf, reine Nadelforste<br />

sind überwiegend kleinflächig vertreten.<br />

Von besonderer ökologischer Bedeutung sind die Altholzbestände,<br />

welche etwa 12,5 % der Waldflächen<br />

ausmachen. Daneben sind die auwaldähnlichen<br />

Feuchtwälder an der Prims als wertvoll einzustufen.<br />

Sie werden jedoch durch z.T. standortfremde Bestockung<br />

in ihrer Wertigkeit gemindert.<br />

Hecken, Gebüsche, Feldgehölze<br />

Die Hecken, Feldgehölze und Gebüsche übernehmen<br />

z.T. neben den Waldflächen ebenfalls eine hohe Bedeutung<br />

für den Arten- und Biotopschutz. Besonders<br />

wertvoll sind hier die Baumhecken einzustufen, welche<br />

bereits als waldähnlich bezeichnet werden können.<br />

Insbesondere im Bereich der Kerbtäler und Gräte<br />

in Diefflen entwickelten sich schützenswerte Strukturen.<br />

Im Bereich stau- oder grundwasserbeeinflusster<br />

Böden entwickelten sich wertvolle Feuchtgebüsche,<br />

z.B. im Bereich der Primsaue südlich Diefflen. Tyische<br />

Feldgehölze, welche die <strong>land</strong>wirtschaftlich genutzten<br />

Flächen strukturieren, fehlen dagegen im Planungsraum<br />

weitgehend. Von besonderer Bedeutung sind<br />

noch die angepflanzten Gehölzformationen im Bereich<br />

des Ökosees und der Primsmündung. Hier wurden<br />

großflächig Auwaldarten angepflanzt, welche<br />

sich zu wertvollen Feuchtwaldgesellschaften entwickeln<br />

sollen.<br />

Landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />

Landwirtschaftlich genutzte Flächen beschränken sich<br />

im Planungsraum überwiegend auf die Umgebung<br />

von Diefflen sowie die Prims- und Saaraue. In Primsund<br />

Saaraue dominieren die Wiesen und Weiden,<br />

welche sich größtenteils den artenreicheren Glatthaferwiesen<br />

zuordnen lassen. Feuchte oder nasse Grün<strong>land</strong>standorte<br />

findet man im Planungsraum nur sehr<br />

kleinflächig. Die Äcker im Planungsraum sind überwiegend<br />

kleinflächig vertreten, lediglich im Kondeler


Bachtal und westlich “Pachtener Heide“ findet man<br />

größere Ackerflächen. Sie zeichnen sich überwiegend<br />

durch Artenarmut aus. Besonders schützenswert<br />

sind die Streuobstwiesen und –weiden, welche in<br />

Ortsnähe von Diefflen größere Flächen einnehmen.<br />

Die extensiven Streuobstbestände übernehmen insbesondere<br />

für die Fauna eine hohe Bedeutung.<br />

Landwirtschaftliche Brachflächen erhöhen den Strukturreichtum<br />

in der Landschaft und übernehmen als<br />

Saumbiotope für die Pflanzen –und Tierwelt Bedeutung.<br />

Sie treten im Planungsraum als schmale, kleinflächige<br />

Brachestreifen bei Diefflen und in der Primsund<br />

Saaraue auf.<br />

Besiedelter und stark anthropogen überformter Bereich<br />

Im Bereich der (teilweise erschlossenen) Gewerbeund<br />

Industriegebiete sowie der Kiesabbauflächen findet<br />

man teilweise großflächige Ruderalfluren. Es handelt<br />

sich z.T. um blütenreiche Flächen, deren Bedeutung<br />

für den Arten- und Biotopschutz jedoch durch<br />

vielfältige anthropogene Störungen gemindert wird.<br />

Im besiedelten Bereich übernehmen innerstädtische<br />

Grünflächen teilweise Bedeutung für den Arten- und<br />

Biotopschutz. Insbesondere der Schlosspark, der<br />

<strong>Stadt</strong>garten sowie z.T. die Kleingartenanlagen zeichnen<br />

sich durch einen hohen Baumanteil aus. Im <strong>Stadt</strong>teil<br />

Diefflen übernehmen die privaten Gärten eine hohe<br />

Bedeutung als Lebensraum, während in den übrigen<br />

<strong>Stadt</strong>teilen eher sehr kleinflächige, gehölzarme<br />

Gärten dominieren.<br />

Gewässer und Feuchtbereiche<br />

Die Gewässer und Feuchtbereiche übernehmen im Planungsraum<br />

eine bedeutende Funktion als Lebensraum<br />

für Pflanzen und Tiere, insbesondere auch zur Sicherung<br />

des Biotopverbunds. In Prims- und Saaraue übernehmen<br />

die Feuchtbereiche mit dem Ökosee sowie den<br />

Angel- und Kiesweihern eine wichtige Ausgleichsfunktion<br />

für den Saarausbau. Während die Feuchtlebensräume<br />

in der Saaraue auf kleinflächige Inselbiotope<br />

zurückgedrängt wurden, sind in der Primsaue bereichsweise<br />

noch naturnahe Strukturen mit Auwaldresten vorhanden.<br />

Am Ökosee wurden großflächige Gehölzanpflanzungen<br />

mit typischen Auwaldarten vorgenommen.<br />

Diese Feuchtgebüsche übernehmen eine wichtige Funktion<br />

als Ersatzlebensraum.<br />

Die kleineren Fließgewässer zeichnen sich noch weitgehend<br />

durch einen naturnahen Lauf aus. Im Haienbachtal<br />

wird die Aue jedoch auf weiten Strecken von<br />

Nadelforst eingenommen, was die Bedeutung für die<br />

103<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

Tier- und Pflanzenwelt mindert. Auch die Bachlebensgemeinschaften<br />

werden so durch eine starke Beschattung<br />

beeinträchtigt. Der Kondeler Bach kann dagegen<br />

als naturnah eingestuft werden. Hier findet<br />

man noch naturnahe Ufergehölzsäume.<br />

Die Stillgewässer übernehmen für die Fauna teilweise<br />

eine bedeutende Funktion, wobei hier die Ausbildung<br />

von Habitaten wie Schwimmblatt- und Laichkrautgürtel<br />

sowie Röhrichten ausschlaggebend für die Lebensraumqualität<br />

ist. Am Ökosee sowie am Saaraltarm<br />

nordwestlich des Ökosees sind solche Habitate teilweise<br />

noch großflächig vorhanden. Hier findet man<br />

Schilfgürtel sowie Flachwasserzonen mit reicher Unterwasservegetation.<br />

Auch in der Primsaue südlich<br />

Diefflen entwickelten sich im Bereich der ehemaligen<br />

Kiesabbauflächen Schilfröhrichte. Zum größten Teil<br />

zeichnen sich die Angel- und Kiesweiher jedoch<br />

durch naturferne Uferstrukturen aus.<br />

Außerhalb der Auenlagen findet man außerdem<br />

kleinflächig im Bereich von stauwasserbeeinflussten<br />

Böden feuchte Hochstaudenfluren. Es handelt sich<br />

meist um mesotrophe Hochstauden, welche relativ artenreich<br />

sind und wertvolle Lebensräume darstellen.<br />

Nördlich von Diefflen findet man kleinflächig mehrere<br />

Hochstaudenfluren.<br />

Fauna<br />

Eine Erfassung von Tierarten erfolgte im Rahmen der<br />

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes<br />

nicht. Es wurden lediglich vorhandene<br />

Daten aus der Biotopkartierung III des Saar<strong>land</strong>es,<br />

des Arten- und Biotopschutzprogramms 2005 sowie<br />

aus den Standard-Datenbögen der FFH- oder Vogelschutzgebiete<br />

ausgewertet. Eine Auflistung der im<br />

Planungsraum vorkommenden, geschützten Arten findet<br />

sich in der Begründung zum Landschaftsplan. Für<br />

die Flächennutzungsplanung sind lediglich die Bereiche<br />

der geplanten Bauflächen relevant. Hier wurden<br />

keine geschützten Tierarten erfasst. Anhand der Bewertung<br />

der geplanten Bauflächen im Landschaftsplan<br />

sind aufgrund der Biotopausstattung der Flächen<br />

Vorkommen streng geschützter Arten nicht wahrscheinlich.<br />

LANDSCHAFTSBILD, ERHOLUNG<br />

Unter Landschaftsbild versteht man die äußeren, sinnlich<br />

wahrnehmbaren Erscheinungsformen von Natur<br />

und Landschaft. Dabei ist es generell so, dass eine


Landschaft als umso wertvoller empfunden wird, je<br />

schöner und abwechslungsreicher sie sich gestaltet.<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar zeichnet sich<br />

durch eine relativ hohe Reliefenergie aus, was sich visuell<br />

bereichernd auf das Landschaftsbild auswirkt.<br />

Geprägt wird das Relief durch die Talbereiche von<br />

Saar, Prims, Kondeler Bach und Haienbach, sowie<br />

durch die teils markanten Erhebungen im Bereich des<br />

Limberges und der Dieffelner Terrassenplatten. Letztere<br />

werden außerdem durch charakteristische Kerbtäler<br />

und Gräten gegliedert. Außerhalb der Siedlungsbereiche<br />

bilden zum einen großflächige Waldgebiete,<br />

zum anderen <strong>land</strong>wirtschaftlich genutzte<br />

Räume das <strong>land</strong>schaftsprägende Element. Im nördlichen<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet, zwischen <strong>Dillingen</strong> Innenstadt und<br />

Diefflen, sowie im Südwesten, im Bereich des Limberges,<br />

dehnen sich große Waldflächen aus, die trotz<br />

eingestreuter Nadelgehölze überwiegend Laubwaldcharakter<br />

besitzen. Ausgeprägte, strukturreiche<br />

Waldränder fehlen jedoch größtenteils, da die Waldgebiete<br />

häufig von Siedlungsbereichen oder Straßen<br />

begrenzt werden.<br />

Die Talbereiche der Saar werden durch ebene, <strong>land</strong>wirtschaftliche<br />

Flächen geprägt, die zum überwiegenden<br />

Teil als extensives Grün<strong>land</strong> genutzt werden. Der<br />

nördlichste Teil der Saaraue wird jedoch von Gewerbe-<br />

und Industrieflächen überprägt. Auch die Auenbereiche<br />

der Prims wurden stark überprägt. Neben<br />

dem Gelände der Dillinger Hütte, das weite Bereiche<br />

der Primsaue im Süden des <strong>Stadt</strong>gebietes einnimmt,<br />

ist hier der Kiesabbau im Nordwesten von Diefflen<br />

sowie die Kiesaufbereitungsanlage südlich von Diefflen<br />

zu nennen, welche das Landschaftsbild stark verändern.<br />

Der Nordosten des Planungsraumes, der Bereich um<br />

Diefflen, zeichnet sich durch eine strukturreiche, <strong>land</strong>wirtschaftlich<br />

genutzte Landschaft aus. Prägende Elemente<br />

sind hier v. a. die Streuobstwiesen, sowie die<br />

Kerbtäler und Gräten, die von dichten Gehölzstrukturen,<br />

z. T. von Wald, eingenommen werden.<br />

Im besiedelten Bereich wurde die ursprüngliche Landschaft<br />

vollständig überformt, so dass hier die Siedlungsstruktur<br />

zum prägenden Landschaftselement<br />

wird. Der Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> zeichnet<br />

sich, im Gegensatz zu den übrigen <strong>Stadt</strong>teilen, durch<br />

dichte Bebauung aus. Größere Grünflächen konzentrieren<br />

sich auf die <strong>Stadt</strong>randbereiche. Gewerbe- und<br />

Industrieflächen im <strong>Stadt</strong>bereich, sowie im Saar- und<br />

Primstal beeinflussen das Erscheinungsbild stark. Die<br />

<strong>Stadt</strong>teile Pachtener Heide und Diefflen weisen dage-<br />

104<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

gen eine deutlich lockerere Bebauung auf und werden<br />

von größeren Grünstrukturen durchzogen.<br />

Zur Erholungsnutzung nehmen insbesondere die<br />

Waldflächen, aber auch die Offen<strong>land</strong>bereiche um<br />

Diefflen sowie der Ökosee eine besondere Bedeutung<br />

ein. Die überwiegend standortgerechten Wälder<br />

bieten eine hohe visuelle Vielfalt. Daneben ist die Frischluftproduktion<br />

im stark immissionsbelasteten Planungsraum<br />

von hohem Wert für die Erholungsnutzung.<br />

Teilweise wird die Erholungsnutzung im Bereich<br />

der Waldflächen jedoch durch eine eingeschränkte<br />

Zugänglichkeit erschwert, z.B. am Limberg.<br />

Die Offen<strong>land</strong>bereiche sind aufgrund ihrer <strong>land</strong>schaftsästhetisch<br />

und -historisch wertvollen Kultur<strong>land</strong>schaft<br />

neben den Waldflächen ebenfalls von besonderer<br />

Bedeutung für die Naherholung. Sie bieten im<br />

Gegensatz zu den Wäldern räumliche Weite und<br />

zahlreiche Sichtbeziehungen und erhöhen somit Vielfalt<br />

und Abwechslungsreichtum der Landschaft. Einzelne<br />

Landschaftselemente, wie z. B. Gehölzstrukturen,<br />

Streuobstbestände, Waldränder oder naturnahe<br />

Gewässer, sind für das Landschaftserleben von besonderer<br />

Wertigkeit. Daher sind die Offen<strong>land</strong>bereiche<br />

um Diefflen sowie der Ökosee ebenfalls von unschätzbarem<br />

Wert für die Erholungsnutzung. Beeinträchtigt<br />

wird die Erholungsnutzung jedoch von der<br />

unmittelbar westlich des Ökosees verlaufenden Autobahn<br />

sowie nördlich Diefflen von ehemaligem und<br />

aktuellem Kiesabbau, welcher die Landschaft<br />

großflächig verändert. Die Primsaue ist nur eingeschränkt<br />

zur Erholung nutzbar, da die Zugänglichkeit<br />

stark eingeschränkt ist. Sie dient südlich von Diefflen<br />

insbesondere der zweckgebundenen Erholung (Angelteiche).<br />

Im Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> und Pachten übernehmen<br />

die Grünflächen eine hohe Bedeutung zur<br />

Verbesserung des <strong>Stadt</strong>bildes sowie für die Naherholung.<br />

Zu nennen sind hier insbesondere die öffentlichen<br />

Parkanlagen wie der <strong>Stadt</strong>park, sowie Kleingartenanlagen.<br />

Im Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> besteht<br />

jedoch ein Defizit an erholungsgeeigneten<br />

Grünflächen. Einige Parkflächen, wie der Schlosspark<br />

oder das Kegelwäldchen, sind für die Öffentlichkeit<br />

nicht zugänglich.


ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI<br />

NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />

(NULLVARIANTE)<br />

Im Falle einer Nichtdurchführung der Planung gilt<br />

nach wie vor der alte Flächennutzungsplan, für den<br />

es vom Gesetz her keine zeitliche Beschränkung gibt.<br />

D.h. die <strong>Stadt</strong> würde sich über die gem. § 1 Abs. 4<br />

BauGB vorgeschriebene Anpassungspflicht an die<br />

Ziele der Raumordnung hinwegsetzen bzw. ihre<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung an veralteten gesetzlichen Grundlagen<br />

und überholten Bevölkerungsstrukturen bzw. wirtschaftlichen<br />

Prozessen festmachen. Insofern ist es<br />

wichtig und richtig, das Gesamtpaket Flächennutzungsplanung<br />

neu zu überdenken. Der derzeit rechtskräftige<br />

Flächennutzungsplan aus den 70er Jahren<br />

weist noch eine Vielzahl geplanter gewerblicher<br />

Bauflächen sowie Wohnbauflächen aus. Während<br />

die geplanten gewerblichen Bauflächen mittlerweile<br />

größtenteils umgesetzt wurden, nehmen die geplanten<br />

Wohnbauflächen deutlich mehr Fläche ein als bisher<br />

umgesetzt oder geplant. So werden im alten FNP<br />

fast alle Freiflächen um Diefflen sowie Offen<strong>land</strong> und<br />

großflächige Waldgebiete in der Umgebung Pachtener<br />

Heide als geplante Wohnbauflächen dargestellt.<br />

Dies entspricht bei weitem nicht mehr dem zu erwartenden<br />

Flächenbedarf. Darüber hinaus entspricht dies<br />

keinesfalls mehr den heutigen Anforderungen an die<br />

Eingriffsregelung und den Schutz des Naturhaushaltes.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung wäre eine<br />

sinnvolle und nachhaltige, ressourcenschonende Entwicklung<br />

des <strong>Stadt</strong>gebietes deutlich erschwert. Gerade<br />

für den Naturhaushalt stellt der Flächennutzungsplan<br />

ein wichtiges Instrument zur optimalen Nutzung<br />

vorhandener Potentiale bzw. Behebung von Konflikten<br />

dar. So werden mit dem vorliegenden Flächennutzungsplan<br />

zwar Eingriffe durch Darstellung neuer<br />

Bauflächen vorbereitet, jedoch in stark reduziertem<br />

Ausmaß im Vergleich zum alten Flächennutzungsplan.<br />

Darüber hinaus werden für die geplanten Bauflächen<br />

entsprechende Ausgleichsflächen in die Darstellungen<br />

des neuen Flächennutzungsplanes aufgenommen.<br />

Dies bedeutet eine große Chance für Natur<br />

und Landschaft, indem geeignete Flächen zur ökologischen<br />

Aufwertung mit flächenhaftem Bezug dargestellt<br />

und letztendlich – spätestens mit Realisierung<br />

der Baugebiete - auch umgesetzt werden. Dieser<br />

gem. § 15 BNatSchG vorgeschriebenen Kompensationsflächen<br />

bedurfte es bei der Aufstellung des alten,<br />

derzeit gültigen Flächennutzungsplanes noch nicht.<br />

Aber auch insgesamt wurde den Belangen des Umweltschutzes<br />

zu dieser Zeit noch wenig Bedeutung<br />

beigemessen.<br />

105<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES<br />

UMWELTZUSTANDES<br />

Auswirkungen auf die Naturgüter, Kulturund<br />

Sachgüter sowie auf den Menschen<br />

Im Rahmen dieses Umweltberichtes erfolgt eine Erfassung<br />

und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen<br />

durch Darstellungen im Flächennutzungsplan. Zu<br />

nennen sind hier Auswirkungen durch die Ausweisung<br />

neuer Bauflächen, aber auch die Auswirkungen<br />

durch die Festlegung von Ausgleichsflächen. Die Auswirkungen<br />

werden in Tabellenform zu den einzelnen<br />

geplanten Bauflächen und Ausgleichsflächen im Anhang<br />

dargestellt und bewertet (ANHANG 1 UND 2).<br />

MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG,<br />

VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER<br />

NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN<br />

Ausgehend von der im vorangegangenen Kapitel beschriebenen<br />

Bestandssituation im Planungsraum und<br />

den vorgesehenen Neuplanungen bleibt die Realisierung<br />

der entsprechenden Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />

nicht ganz ohne negative Auswirkungen<br />

auf die Schutzgüter. Der Flächennutzungsplan<br />

als vorbereitender Bauleitplan ist nicht in der Lage für<br />

die einzelnen Bauflächen konkrete Vermeidungs-,<br />

Verminderungs- oder interne Ausgleichsmaßnahmen<br />

vorzusehen und damit den entsprechenden Bebauungsplänen<br />

vorzugreifen. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung<br />

können jedoch in Verbindung mit der<br />

ökologischen Bewertung im Landschaftsplan Flächen<br />

ausgewählt werden, die ökologisch weniger wertvoll<br />

oder bedenklich sind. Hierdurch können erhebliche<br />

Auswirkungen auf die Naturgüter von vorne herein<br />

vermieden werden. Dies erfolgte auch im Zuge der<br />

Flächennutzungsplanung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>. So<br />

wurden von den 7 untersuchten potenziellen Bauflächen<br />

nur 3 in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />

Die Auswahl erfolgte u.a. anhand von ökologischen<br />

Kriterien. Die geplante Wohnbaufläche “Westlich<br />

der Litermontstraße“, welche bereits als Bestand<br />

dargestellt ist (rechtskräftige FNP-Teiländerung) wurde<br />

aufgrund ökologischer Bedenken im Flächennutzungsplan<br />

deutlich verkleinert. Die untersuchte Gewerbefläche<br />

nordöstlich des Ökosees wurde ebenfalls<br />

aus der Planung herausgenommen.<br />

Neben der Vermeidung von Eingriffen ist eine Verminderung<br />

von Eingriffen durch entsprechende Festsetzungen<br />

anzustreben. Dies ist jedoch auf Flächen-


nutzungsplanebene nicht möglich. Hier können lediglich<br />

für alle Neuplanungen allgemein gültige Empfehlungen<br />

abgegeben werden, von denen nur im begründeten<br />

Einzelfall abgewichen werden sollte. Es<br />

handelt sich um folgende Maßnahmen:<br />

• Beschränkung des Versieglungsgrades auf das absolut<br />

notwendige Maß durch Verbot der Überschreitung<br />

einer festzusetzenden GRZ von 0,4 bei<br />

Wohngebieten, durch klare Definition der überbaubaren<br />

Flächen mittels Baugrenzen sowie durch<br />

Vorschrift einer wasserdurchlässigen Befestigung<br />

der Stellplätze und Grundstückszufahrten<br />

• Festsetzung eines Trennsystems zur getrennten Ableitung<br />

von Schmutz- und Niederschlagswasser<br />

bzw. zur Behandlung des Niederschlagswassers<br />

gemäß NIWABEKO oder zumindest Empfehlung<br />

einer Regenwasserspeicherung zur Entlastung des<br />

Entwässerungssystems (Speicherung des Niederschlagswassers<br />

in dezentralen Kleinspeichern auf<br />

den privaten Grundstücken, wo es dann ggf. zur<br />

Gartenbewässerung genutzt, d.h. zur Versickerung<br />

gebracht werden kann).<br />

• Freihalten von ökologisch hochwertigen Lebensräumen<br />

bzw. Ausgleich des Lebensraumverlustes für<br />

Flora und Fauna infolge der Bebauung durch die<br />

Entwicklung von Ersatzlebensräumen.<br />

• Beschränkung der Höhenentwicklung der Gebäude<br />

durch entsprechend angepasste Festsetzungen<br />

bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung sowie Beschränkung<br />

der Wohnungen pro Wohngebäude.<br />

Entsprechende Festsetzungen zielen darauf ab, die<br />

neuen Baugebiete an dem bestehenden<br />

(Wohn)baubestand auszurichten und damit einen<br />

harmonischen Übergang zwischen Bestand und<br />

Planung zu schaffen.<br />

Während im Flächennutzungsplan keine konkreten<br />

Festlegungen für die geplanten Bauflächen getroffen<br />

werden können, können jedoch Ausgleichsmaßnahmen<br />

außerhalb der Bauflächen dargestellt werden.<br />

Eine Zuordnung der Ausgleichsflächen zu den geplanten<br />

Eingriffen erfolgt jedoch nicht, um eine<br />

größere Flexibilität zu erreichen. Es wird vielmehr ein<br />

Flächenpool an Ausgleichsflächen dargestellt, in welchem<br />

nach geeigneten Flächen gesucht werden<br />

kann. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sinnvolle<br />

Ausgleichsmaßnahmen, welche in funktionalem,<br />

übergeordnetem Zusammenhang stehen, durchgeführt<br />

werden. Die einzelnen Ausgleichsmaßnahmen,<br />

welche aus dem Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen werden, werden in den Tabellen<br />

im Anhang beschrieben und bewertet. Hier er-<br />

106<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

folgt daher nur eine kurze Auflistung der Ausgleichsflächen<br />

und -maßnahmen:<br />

• Umbau von großflächigen Nadelforsten in standortgerechten<br />

Laubmischwald,<br />

• Entwicklung strukturreicher Waldränder nordwestlich<br />

von Diefflen und im Kondeler Bachtal,<br />

• Entwicklung ungestörter Schutzzonen mit Flachwasser-<br />

und Ver<strong>land</strong>ungszonen im Bereich der<br />

Stillgewässer (Angel- und Kiesweiher, Saaraltarme),<br />

• Sanierung aufgefüllter Auebereiche sowie Entwicklung<br />

von ungenutzten Gewässerrandstreifen und<br />

langfirstig Umwandlung von Acker in extensives<br />

Grün<strong>land</strong> in der Primsaue südlich Diefflen,<br />

• Anlage von Feldgehölzhecken, Brachestreifen und<br />

Ackerrandstreifen auf Ackerflächen im Kondeler<br />

Bachtal (alternativ Entwicklung von Sandrasen) sowie<br />

Acker- und Wiesenflächen nördlich des Ökosees,<br />

• Ergänzung und Neuanlage von Streuobstwiesen in<br />

der Umgebung von Diefflen.<br />

EINGRIFFS-AUSGLEICHSBILANZIERUNG<br />

Da durch die Flächennutzungsplanung Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft vorbereitet werden, gilt auch<br />

hier die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung entsprechend.<br />

Auf Ebene der Flächennutzungsplanung<br />

müssen daher bereits Aussagen zu den hiermit vorbereiteten<br />

Eingriffen und deren Ausgleichbarkeit getroffen<br />

werden. Die Auswahl der Kompensationsflächen<br />

soll auf der Grundlage des Landschaftsplanes erfolgen,<br />

der die entsprechenden Flächen in ausreichender<br />

Zahl und Größe nachweisen soll. Die Darstellung<br />

der potenziellen Ausgleichsflächen erfolgt dann<br />

gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB als ”Flächen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft” im Flächennutzungsplan.<br />

Im Folgenden werden die Ausgleichsflächen<br />

und Maßnahmen, die in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen wurden, mit Angabe der<br />

Flächengröße aufgelistet (die Nummerierung entspricht<br />

den Nummern im Maßnahmenkatalog des<br />

Landschaftsplanes):<br />

• Nr. 8a: Nadelholzbestände nordwestlich und westlich<br />

Diefflen sowie im Haienbachtal; Umwandlung<br />

von Nadelholzbeständen in standortgerechten<br />

Laubmischwald bzw. Ufergehölzsaum; ca. 18,9<br />

ha<br />

• Nr. 9: Gemarkung Diefflen; Grün<strong>land</strong>flächen am


Waldrand nordwestlich Diefflen; Entwicklung eines<br />

strukturreichen Waldrandes mit Waldmantel und<br />

Waldsaum;<br />

• Nr. 9: Gemarkung Pachten; Ackerflächen am<br />

Waldrand im Kondeler Bachtal; Entwicklung eines<br />

strukturreichen Waldrandes mit Waldmantel und<br />

Waldsaum;<br />

• Nr. 10: Gemarkung Diefflen; Kies- und<br />

Angelweiher in der Primsaue, Entwicklung ungestörter<br />

Uferbereiche, Austausch von nicht standortgerechten<br />

Baumarten, Entsiegelung der asphaltierten<br />

Wegestrecke; ca. 10,5 ha (schätzungsweise<br />

ca. 50% zum Ausgleich: 5,25 ha)<br />

• Nr. 11: Gemarkung Pachten; Saaraltarm am Fuß<br />

des Limberg; Anlage eines ungestörten<br />

Schutzbereiches mit Ver<strong>land</strong>ungs- und<br />

Flachwasserzonen; ca. 2,9 ha (schätzungsweise<br />

ca. 20% zum Ausgleich: 0,6 ha)<br />

• Nr. 11a: Gemarkung Pachten; Weiher südlich<br />

Ökosee; Entwicklung ungestörter Uferbereiche,<br />

Austausch von nicht standortgerechten Baumarten;<br />

ca. 5,8 ha (schätzungsweise ca. 20% zum<br />

Ausgleich: ca. 1,2 ha)<br />

• Nr. 18: Gemarkung Diefflen; Primsaue südlich<br />

Diefflen; Entwicklung eines ca. 50 m breiten<br />

Uferrandstreifens, Anlage von Feldgehölzstreifen<br />

und Ackerrandstreifen, langfristig Umwandlung<br />

von Acker in extensives Grün<strong>land</strong>, Sanierung aufgefüllter<br />

Auebereiche; ca. 35,8 ha (davon ca. 50%<br />

zum Ausgleich: 17,9 ha;<br />

• Nr. 19a: Gemarkung <strong>Dillingen</strong>; verrohrte<br />

Bachabschnitte und Gräben im Siedlungsbereich;<br />

Wiederherstellung eines naturnahen Bachlaufes<br />

durch Freilegung verrohrter Abschnitte;<br />

• •Nr.25: Gemarkung Diefflen; Grün<strong>land</strong>flächen<br />

nord östlich Diefflen; Neuanlage und Pflege von<br />

Streuobstwiesen; ca. 29,9 ha<br />

• Nr. 27: Gemarkung Diefflen; “Beienberg“ östlich<br />

Diefflen; Neuanlage und Pflege von<br />

Streuobstwiesen; ca. 5 ha; ca. 4 ha zum<br />

Ausgleich;<br />

• Nr. 22 und 29: Gemarkung Pachten; Acker- und<br />

Wiesenflächen nördlich Ökosee, Anlage von<br />

Brachestreifen und Ackerrandstreifen; ca. 18,5 ha<br />

(davon ca. 5% zum Ausgleich: 0,9 ha)<br />

• Nr.30: Gemarkung Pachten; Ackerfläche im<br />

Kondeler Bachtal, Anlage von Feldgehölzhecken<br />

und Ackerrandstreifen; ca. 19,4 ha (davon ca. 5%<br />

zum Ausgleich: 1 ha); alternativ: Entwicklung von<br />

Sandrasen auf Ackerbrache: ca. 10 ha<br />

Nr. 36: Gemarkung Pachten; Ackerbrachen „Redut“<br />

westlich der Autobahn A8; Wieseneinsaat und<br />

Anpflanzung Feldgehölze; ca. 1,5 ha<br />

107<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

Eine präzise Ermittlung der Eingriffsintensität kann<br />

auf der Ebene der Flächennutzungsplanung nicht erfolgen,<br />

weil derzeit weder feststeht, welche Teile der<br />

dargestellten Bauflächen überbaut werden bzw. welche<br />

zum (wohnungsnahen) Grün als Bestandteil der<br />

neuen Baugebiete entwickelt werden, noch genaue<br />

Vorstellungen bzgl. der baulichen Dichte bzw. zum<br />

Überbauungsgrad existieren. Der Umfang der für einen<br />

vollständigen Ausgleich erforderlichen Flächen<br />

kann daher nur pauschal bestimmt werden. In der<br />

entsprechenden im Anhang aufgeführten Tabelle werden<br />

die geplanten Bauflächen entsprechend ihrer<br />

ökologischen Ausstattung und Ausprägung bewertet.<br />

Anhand dieser Bewertung (geringe, mittlere oder hohe<br />

Bedeutung) sowie der Flächengrößen wird der<br />

Ausgleichsflächenbedarf abgeschätzt (TABELLE 3).<br />

Durch den Flächennutzungsplan werden Eingriffe in<br />

einer Größenordnung von insgesamt ca. 32,7 ha<br />

Fläche (Wohnbauflächen, Windenergie) vorbereitet.<br />

Nach der groben Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs<br />

abhängig von der ökologischen Wertigkeit<br />

und der geplanten Nutzung werden hierfür ca.<br />

25,05 ha Ausgleichsflächen benötigt.<br />

Einem Ausgleichsflächenbedarf von ca. 25,05 ha stehen<br />

insgesamt ca. 90,15 ha potenzielle Ausgleichsflächen<br />

gegenüber. Nicht mitgerechnet sind hierbei<br />

die linearen Maßnahmen, wie die Entwicklung von<br />

Waldrändern.<br />

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

setzt jedoch voraus, dass die <strong>Stadt</strong> die Verfügungsbefugnis<br />

über die erforderlichen Grundstücke besitzt. In<br />

Betracht kommen deshalb vor allem stadteigene<br />

Grundstücke oder solche, deren Eigentümer sich vertraglich<br />

zur Duldung der Ausgleichsmaßnahmen verpflichten.<br />

Zur Erleichterung des notwendigen Flächenerwerbs<br />

ist daher eine großzügige Flächenausweisung<br />

zweckmäßig. Ein Gesamtpotenzial an Kompensationsfläche<br />

von 90,15 ha (gegenüber ca. 25,05<br />

ha Ausgleichsflächenbedarf) zuzüglich der linearen<br />

Maßnahmen ist jedoch sehr hoch, so dass davon ausgegangen<br />

werden kann, dass ausreichend Ausgleichsflächen<br />

oder Maßnahmen für zu erwartende<br />

Eingriffe potenziell zur Verfügung stehen.


BAUFLÄCHE GRÖSSE ÖKOLOGISCHE GESCHÄTZTER BEDARF AN<br />

HINWEISE<br />

WERTIGKEIT<br />

EXTERNER AUSGLEICHSFLÄ<br />

AUSGLEICH<br />

CHE<br />

PA1: ”Wohngebiet<br />

Pachtener Heide”<br />

PA2: ”Wohngebiet<br />

Solarpark”<br />

DIE1: ”Wohngebiet<br />

Im Lehnfeld”<br />

Sonderbaufläche<br />

Windenergie<br />

“Schloßkopf“<br />

108<br />

7,5 ha<br />

2,6 ha<br />

10,2 ha<br />

12,4 ha<br />

Summe:<br />

32,7 ha<br />

gering<br />

hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/ SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

1:0,5<br />

1:1,2<br />

1:1,2<br />

schätzungsw<br />

eise max. 2<br />

Anlagen;<br />

pro Anlage<br />

ca. 3 ha<br />

Ausgleich<br />

3,75 ha<br />

3,1 ha<br />

12,2 ha<br />

6 ha<br />

Summe:<br />

25,05 ha<br />

vorrangig<br />

Ausgleichsmaßnahmen Nr. 25<br />

u. 27 (räumliche Nähe,<br />

funktional gleichwertiger<br />

Ausgleich)<br />

Ausgleichsbedarf stark<br />

abhängig von konkretem<br />

Standort<br />

TABELLE 3: BEDARF AN AUSGLEICHSFLÄCHEN AUFGRUND GEPLANTER BAUFLÄCHEN IM FNP


WECHSELWIRKUNGEN UNTER BEACHTUNG<br />

DER AUSWIRKUNGEN UND MINDERUNGS-<br />

MASSNAHMEN<br />

Die Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen<br />

der durch den Flächennutzungsplan vorbereiteten<br />

Bauvorhaben und den betroffenen Schutz- und Sachgütern<br />

lassen sich unter Beachtung der Vermeidungs-,<br />

Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erst im Rahmen<br />

der verbindlichen Bauleitplanung abschließend<br />

beurteilen. Erst wenn ein konkreter Planentwurf zur<br />

Realisierung der jeweiligen Bauflächen bzw. Baugebiete<br />

vorliegt, können Eingriff, Minderungsmaßnahmen<br />

und interner Ausgleich exakt differenziert und<br />

einander gegenüber gestellt werden. Eine Abarbeitung<br />

des vorliegenden Kapitels muss daher auf die<br />

nachfolgende Planungsebene verschoben werden.<br />

PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN<br />

Im Rahmen der Flächennutzungsplanerstellung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wurden mittels einer eigens<br />

durchgeführten Wohnbauflächenuntersuchung eine<br />

Reihe von Planungsalternativen untersucht. Zunächst<br />

erfolgte eine Aufstellung aller unter städtebaulichen<br />

Gesichtspunkten denkbaren Flächenpotenziale in<br />

den einzelnen Ortsteilen. In einem ersten Arbeitsschritt<br />

wurden dann alle Flächen ausgeschieden oder<br />

verkleinert, die derart mit Restriktionen belegt sind,<br />

dass eine Bebauung nicht oder nur mit erheblichen<br />

Schwierigkeiten möglich ist. In einem zweiten Arbeitsschritt<br />

wurden die verbliebenen Flächen hinsichtlich<br />

ihrer städtebaulichen und ökologischen Eignung<br />

sowie hinsichtlich ihrer Grundstücksverfügbarkeit beurteilt.<br />

Die Ergebnisse der Untersuchung sind in den<br />

Tabellen im Anhang der Begründung zum Flächennutzungsplan<br />

zu finden. Es wurden insgesamt 8 potenzielle<br />

Wohnbauflächen für den <strong>Stadt</strong>teil Diefflen,<br />

3 Flächen für den <strong>Stadt</strong>teil Pachten sowie eine Gewerbefläche<br />

untersucht.<br />

Aufgrund der Vorgaben des Landesentwicklungsplans<br />

Siedlung musste die Darstellung neuer Wohnbauflächen<br />

deutlich reduziert werden. Die Darstellung<br />

neuer Wohnbauflächen im vorliegenden<br />

Flächennutzungsplan beschränkt sich daher auf eine<br />

Wohnbaufläche in Diefflen und zwei in Pachten. Von<br />

einer Darstellung neuer Gewerbeflächen wurde vollständig<br />

abgesehen.<br />

Die Auswahlgründe für die o.g. Bauflächen bzw. die<br />

Gründe für das Verwerfen alternativ untersuchter Flä-<br />

109<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

chen können im Einzelnen den Unterlagen zur Wohnbauflächenuntersuchung<br />

im Anhang entnommen werden.<br />

SCHWIERIGKEITEN ODER LÜCKEN BEI DER<br />

ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN<br />

Durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur<br />

Neuordnung der städtebaulichen Entwicklung geschaffen,<br />

insbesondere aber die Erschließung neuer<br />

Wohnbauflächen vorbereitet. Es handelt sich hierbei<br />

ausschließlich um an die Umgebungsnutzung angepasste<br />

Nutzungen ohne Stör- und Konfliktpotenzial.<br />

Schwierigkeiten oder Lücken bei der Zusammenstellung<br />

der erforderlichen Angaben zur Erstellung des<br />

Umweltberichts bestanden nicht.<br />

MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER<br />

ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />

Nach § 4c BauGB haben die Städte und Gemeinden<br />

die Verpflichtung, erhebliche Umweltauswirkungen,<br />

die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten,<br />

zu überwachen. Hierdurch sollen insbesondere<br />

unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig<br />

erkannt und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe<br />

ergriffen werden. Die geplanten Maßnahmen sind<br />

im Umweltbericht darzulegen. Die Informationen der<br />

Behörden nach § 4 Abs. 3 BauGB sind hierbei zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die Überwachung soll sich hierbei auf die erheblichen<br />

und nicht genau vorhersehbaren Auswirkungen<br />

konzentrieren. Im vorliegenden Fall lassen sich aufgrund<br />

der bereits durchgeführten Voruntersuchungen<br />

(Wohnbauflächenuntersuchung) und der Beschränkung<br />

der Planungen auf konfliktarme Wohn- und Erholungsnutzungen<br />

die zu erwartenden Auswirkungen<br />

relativ gut abschätzen. Erhebliche, nicht genau vorhersehbare<br />

Auswirkungen auf die Naturgüter sind<br />

nicht zu erwarten, weshalb von Überwachungsmaßnahmen<br />

abgesehen werden kann.<br />

ZUSAMMENFASSUNG<br />

Der Flächennutzungplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar bereitet<br />

die zukünftige städtebauliche Entwicklung des<br />

<strong>Stadt</strong>gebietes vor und befasst sich in diesem Zusam-


menhang mit allen wichtigen Lebensbereichen wie<br />

Wohnen, Arbeiten, Soziales und Gesundheitswesen,<br />

Bildung, Sport, Freizeit und Erholung etc.. Auch die<br />

Belange von Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutz<br />

und Landschaftspflege sind Gegenstand des<br />

Flächennutzungsplanes. Die wesentlichen Planinhalte,<br />

die – im Falle einer Realisierung - gleichzeitig<br />

auch mit zusätzlichen Eingriffen in Natur und Landschaft<br />

verbunden sind, beschränken sich im vorliegenden<br />

Fall auf die Darstellung drei neuer Wohnbauflächen<br />

bzw. einer Sonderbaufläche für Windenergie.<br />

Es handelt sich größtenteils um <strong>land</strong>wirtschaftlich<br />

genutzte Flächen, die hinsichtlich ihrer ökologischen<br />

Wertigkeit überwiegend als gering- bis mittelwertig<br />

einzustufen sind. Lediglich die Fläche „Im<br />

Lehnfeld“ in Diefflen wird als ökologisch eingeschränkt<br />

vertretbar eingestuft, da hier strukturreiche<br />

Offen<strong>land</strong>flächen mit kleinflächigen FFH-Lebensräumen<br />

(Magere Flach<strong>land</strong>-Mähwiesen) am Siedlungsrand<br />

von Diefflen betroffen sind. Hier ist eine detaillierte<br />

Untersuchung der wertvollen Bereiche und die<br />

Schaffung eines funktionalen Ausgleichs im Rahmen<br />

der verbindlichen Bauleitplanung zu empfehlen. Die<br />

Sonderbaufläche Windenergie liegt im Bereich von<br />

Nadelforst am Limberg. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Umwelt können nach den Ergebnissen des<br />

Umweltberichts zur Teiländerung des Flächennutzungsplans<br />

Teilplan “Windenergienutzung“ ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Zur Kompensation des Lebensraumverlustes im Bereich<br />

der geplanten Bauflächen werden innerhalb<br />

des <strong>Stadt</strong>gebietes ca. 90,15 ha Ausgleichsflächen<br />

dargestellt. Es handelt sich um “Defiziträume“, die<br />

sich zur ökologischen Aufwertung besonders anbieten,<br />

wobei häufig nur Teilflächen, z.B. Uferzonen am<br />

Stillgewässer, für Kompensationsmaßnahmen herangezogen<br />

werden können. Demgegenüber steht ein<br />

pauschal ermittelter Ausgleichsbedarf von ca. 25,05<br />

ha, so dass eine Durchführung erforderlicher Maßnahmen<br />

selbst bei problematischen Eigentumsverhältnissen<br />

gewährleistet werden kann. Aber auch die Entwicklung<br />

von Waldrändern, die nicht flächenmäßig<br />

erfasst wurden, können zum Ausgleich der durch den<br />

Flächennutzungsplan vorbereiteten Eingriffe beitragen.<br />

Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft<br />

können im Vorfeld ausreichend abgeschätzt<br />

werden. Unvorhergesehene Auswirkungen können<br />

ausgeschlossen werden, so dass Überwachungsmaßnahmen<br />

nicht erforderlich sind.<br />

110<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT


ABWÄGUNG<br />

Für jede städtebauliche Planung ist das Abwägungsgebot<br />

gem. § 1 Abs. 6 BauGB von besonderer Bedeutung.<br />

Danach muss die <strong>Stadt</strong> als Planungsträgerin<br />

bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes die öffentlichen<br />

und privaten Belange gegeneinander und untereinander<br />

gerecht abwägen. Die Abwägung ist die<br />

eigentliche Planungsentscheidung. Hier setzt die<br />

<strong>Stadt</strong> ihr städtebauliches Konzept um und entscheidet<br />

sich für die Berücksichtigung bestimmter Interessen<br />

und die Zurückstellung der dieser Lösung entgegenstehenden<br />

Belange.<br />

Die Abwägung besteht aus zwei Teilelementen, dem<br />

Abwägungsvorgang und dem Abwägungsergebnis.<br />

Der Abwägungsvorgang umfasst die Ermittlung, Zusammenstellung<br />

und Gewichtung des Abwägungsmaterials,<br />

d.h. der in die Abwägung einzustellenden Belange.<br />

Das Resultat der Gewichtung der in die Planung<br />

einzustellenden Belange ist das Abwägungsergebnis,<br />

welches im Zuge der Planung umgesetzt werden<br />

muss.<br />

An die Abwägung werden dabei folgende wesentlichen<br />

Grundanforderungen gestellt:<br />

• Es muss eine sachgerechte Abwägung stattfinden.<br />

• Es müssen alle Belange in die Abwägung eingestellt<br />

werden, die nach Lage der Dinge in die Planung<br />

einzustellen sind.<br />

• Die Bedeutung der betroffenen Belange muss richtig<br />

erkannt sein.<br />

• Der Ausgleich zwischen den von der Planung<br />

berührten Belange muss zu ihrer objektiven Bedeutung<br />

im Verhältnis stehen.<br />

Um allerdings den unterschiedlichen Belangen entsprechend<br />

den gesetzlichen Vorgaben genügend Beachtung<br />

schenken zu können, müssen in einem ersten<br />

Schritt die Auswirkungen detailliert erfasst und bewertet<br />

werden (Ermittlung und Zusammenstellung des<br />

Abwägungsmaterials). Diese bilden die Grundlage<br />

für die “eigentliche“ Abwägung, d.h.Gewichtung der<br />

einzelnen Belange.<br />

111<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

ABWÄGUNG / AUSWIRKUNGEN<br />

AUSWIRKUNGEN DER<br />

PLANUNG AUF DIE STÄDTE -<br />

BAULICHE ORD NUNG UND<br />

ENTWICKLUNG SOWIE DIE<br />

NATÜRLICHEN<br />

LEBENSGRUNDLAGEN<br />

Hinsichtlich der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung<br />

bzw. der natürlichen Lebensgrundlagen (IM<br />

SINNE DES § 1 ABS. 6 BAUGB) sind insbesondere fol gende<br />

möglichen Auswirkungen beachtet und in den<br />

Flächennutzungsplan eingestellt worden:<br />

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN<br />

GESUNDE WOHN- UND ARBEITS -<br />

VERHÄLTNISSE UND DIE SICHERHEIT DER<br />

WOHN- UND ARBEITSBEVÖLKERUNG<br />

Die Bauleitplanung soll dafür sorgen, dass die Bevölkerung<br />

bei der Wahrung ihrer Grundbedürfnisse gesunde<br />

Bedingungen vorfindet. Um dies zu erreichen,<br />

sind auf der Flächennutzungsplanebene zur Vermeidung<br />

gegenseitiger Beeinträchtigungen eine räumliche<br />

Trennung von Wohnbauflächen, Gewerbeflächen<br />

und lärmintensiver Erholungs- und Sportflächen<br />

vorgesehen. Damit wird insbesondere dem §<br />

50 BImschG Rechnung getragen, wonach bei raumbedeutsamen<br />

Planungen und Maßnahmen die für eine<br />

bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander<br />

so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen<br />

auf die ausschließlich oder überwiegend<br />

dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige<br />

schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden<br />

werden.<br />

Insbesondere die Anordnung der bestehenden Gewerbeflächen<br />

in ausreichender Entfernung der bestehenden<br />

Ortslagen vermeidet in den meisten Fällen immissionsschutzrechtliche<br />

Konflikte. Insbesondere von<br />

dem gewerbeflächentypischen höheren Kraftfahrzeug-<br />

und Schwerlastverkehrsaufkommen wird die<br />

Wohnbevölkerung so verschont.<br />

Eine Ausnahme hiervon ist das bestehende Gewerbegebiet<br />

an der Industriestraße. Hier wird, ähnlich wie<br />

in anderen Fällen auch, durch Darstellung einer Gemischten<br />

Baufläche zwischen Wohnen und Gewerbe<br />

eine dem § 50 BImSchG entsprechende Nutzungs-


staffelung angestrebt.<br />

Damit gibt es in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar lediglich<br />

zwei Gewerbeflächen, die ohne den Puffer einer Gemischten<br />

Baufläche, an die Wohnbauflächen angrenzen.<br />

Hierbei handelt es sich um den als Gewerbliche<br />

Bau fläche eingestuften Bereich der Straßenbauverwaltung<br />

in der Brückenstraße sowie das Gewerbegebiet<br />

im Umfeld des Schlachthofes. Aufgrund der hier<br />

aktuell vorhandenen Nutzungen sind keine Beeinträchtigungen<br />

der Wohnbebauung zu erwarten.<br />

Neben der strikten Trennung unterschiedlicher Nutzungen<br />

sieht der Flächennutzungsplan in den zentralen<br />

Bereichen aller <strong>Stadt</strong>teile aber auch ausreichend<br />

große gemischte Bau flächen vor. Die hier mögliche<br />

Mischung miteinander verträglicher Nutzungen führt<br />

zu einer wesentlichen Bereicherung des Wohn- und<br />

Arbeitsumfeldes. Gemischte Strukturen helfen außerdem<br />

mit, das bei einer Trennung der Nutzungen<br />

zwangsläufig erforderliche Verkehrsaufkommen zu reduzieren<br />

und in vielen Fällen die Wege so zu verkürzen,<br />

dass sie für Fußgänger und Radfahrer attraktiv<br />

werden. Auch so können verkehrsbedingte Auswirkungen<br />

auf die Wohnverhältnisse reduziert werden.<br />

Gleichzeitig wird auf diese Weise auf den demografischen<br />

Wandel reagiert, indem weiterhin ermöglicht<br />

wird, in den zentralen Ortslagen unterschiedliche Nutzungen<br />

anzusiedeln, was v.a. der älteren, oftmals weniger<br />

mobilen Bevölkerung, zugute kommt.<br />

WOHNBEDÜRFNISSE DER BEVÖLKERUNG BEI<br />

VERMEIDUNG EINSEITIGER BEVÖLKERUNGS-<br />

STRUKTUREN, DIE EIGENTUMSBILDUNG WEI-<br />

TER KREISE DER BEVÖLKERUNG<br />

Eine der wichtigsten städtebaulichen Aufgaben der<br />

<strong>Stadt</strong> ist die Schaffung der Voraussetzungen zur Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Grundstücken für den<br />

Wohnungsbau, um so die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung<br />

zu decken. Zur Sicherung eines funktionsfähigen<br />

Bau<strong>land</strong>marktes sollte ein angemessenes Potenzial<br />

an Bauflächen bereitgestellt werden.<br />

Dieser Hauptaufgabe wird der vorliegende Flächennutzungsplan<br />

durch die Darstellung bedarfsgerechter<br />

Wohnbauflächen gerecht. Es sind in ausreichendem<br />

Maße Wohnbauflächen dargestellt, um den Eigenbedarf<br />

der einzelnen Ortsteile bzw. den Bedarf durch<br />

Zuwanderungsgewinne zu decken. Der Bedarf der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar an Wohnbau<strong>land</strong> wurde anhand<br />

von Prognosen bis zum Jahr 2023 ermittelt, wo-<br />

112<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

ABWÄGUNG / AUSWIRKUNGEN<br />

bei die steigenden Wohnansprüche der Bevölkerung,<br />

die wachsende Zahl an Kleinhaushalten und die<br />

Wanderungsbewegungen mit einflossen. Auch die<br />

Vorgaben des LEP Teilabschnitt „Siedlung“ wurden<br />

gem. § 1 Abs. 4 BauGB beachtet.<br />

Bei der Ausweisung der Wohnbauflächen wurden<br />

auch Fragen einer wirtschaftlichen Erschließung<br />

berücksichtigt. So wurde im Rahmen der dem<br />

Flächennutzungsplan vorgeschalteten Bauflächenuntersuchung<br />

der Erschließungsaufwand abgeschätzt.<br />

Ebenfalls flossen der Eigentumsanteil der <strong>Stadt</strong> in die<br />

Bewertung der Flächen ein. Nur bei Flächen mit hohem<br />

<strong>Stadt</strong>anteil kann nämlich schnell und ohne Umlegungsverfahren<br />

Bau<strong>land</strong> bereitgestellt werden.<br />

SOZIALE UND KULTURELLE BEDÜRFNISSE<br />

DER BEVÖLKERUNG, INSBESONDERE DIE<br />

BEDÜRFNISSE DER FAMILIEN, DER JUNGEN<br />

UND ALTEN MENSCHEN UND DER<br />

BEHINDERTEN<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die Gemeinden<br />

und Städte nicht nur Flächenangebote für bestimmte<br />

Bevölkerungsgruppen bereitstellen. Sie sollen auch<br />

für ausreichende Freiflächen, eine entsprechende<br />

Ausgestaltung des Umfeldes und die dazugehörigen<br />

Infrastruktureinrichtungen sorgen. Dieser Aufgabe<br />

wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar schon seit Jahren gerecht,<br />

so dass der Flächennutzungsplan überwiegend<br />

Bestandssicherung betreibt.<br />

So verfügt <strong>Dillingen</strong>/Saar in allen <strong>Stadt</strong>teilen über ausreichend<br />

Spiel- und Freiflächen, Kindergärten, Jugendeinrichtungen,<br />

Festplätze, Festhallen oder Veranstaltungssäle.<br />

Für alte Menschen stehen drei Altenheime in<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar sowie eine Einrichtung zum Betreuten<br />

Wohnen zur Verfügung. Um die Situation der Jugendlichen<br />

kümmert sich hauptsächlich die Jugendpflege der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar sowie mehrere Jugendverbände<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />

Grundschulen sowie weiterführende Schulen und eine<br />

Sonderschule sind ebenfalls in ausreichendem<br />

Maße vorhanden. Möglichkeiten zur Erwachsenenbildung<br />

werden angeboten, so dass die Belange des<br />

Bildungswesens bereits berücksichtigt sind.<br />

Entsprechend des Status von <strong>Dillingen</strong>/Saar als Mittelzentrum<br />

sind Sport-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten<br />

ausreichend vorhanden.


Der <strong>Stadt</strong>teil Diefflen und Teile des <strong>Stadt</strong>teils Pachten<br />

gehören zur Region „Hügel<strong>land</strong> im Saar-Prims-Bogen“,<br />

für das ein Integriertes ländliches Entwicklungskonzept<br />

(ILEK) erstellt wurde. Ziel des ILEK s ist es, die<br />

Region nachhaltig als Einheit zu entwickeln und die<br />

Lebensqualität der Bevölkerung zu sichern. Ein Baustein<br />

zur Verwirklichung dieses übergeordneten Ziels<br />

soll die Schaffung von Naherholungsflächen im Westen<br />

von Diefflen sein, die sowohl die Erholungsqualität<br />

der Bevölkerung von <strong>Dillingen</strong> als auch der Region<br />

verbessern und funktional aufwerten.<br />

ERHALTUNG, ERNEUERUNG UND<br />

FORTENTWICKLUNG VORHANDENER<br />

ORTSTEILE SOWIE DIE GESTALTUNG DES<br />

ORTS- UND LANDSCHAFTSBILDES<br />

Die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung der<br />

<strong>Stadt</strong>teile umfasst das gesamte Spektrum der <strong>Stadt</strong>und<br />

Dorferneuerung und der Innenentwicklung. Auch<br />

die Außenentwicklung der <strong>Stadt</strong> greift grundlegend<br />

in das <strong>Stadt</strong>- und Landschaftsbild ein. Hauptaufgabe<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im Rahmen der Aufstellung<br />

des Flächennutzungsplanes war es daher, eine ortsund<br />

<strong>land</strong>schaftsbildgerechte Entwicklung zu erreichen.<br />

Hierzu wurden folgende Instrumente eingesetzt:<br />

• Für die bauliche Entwicklung wurden nur Flächen<br />

vorgesehen, durch die eine Schließung innerörtlicher<br />

Flächen oder eine sinnvolle Arrondierung<br />

des Siedlungskörpers möglich war.<br />

• Bei der Auswahl der Flächen für den ökologischen<br />

Ausgleich wurden primär auf ortsrandnahe<br />

Flächen, angrenzend an geplante Bauflächen<br />

Wert gelegt, um so hier durch entsprechende<br />

Maßnahmen eine <strong>land</strong>schaftsbildverträgliche Gestaltung<br />

des Ortsrandes zu erreichen.<br />

• Exponierte Bereiche wurden möglichst von einer<br />

Bebauung freigehalten.<br />

• Bei der Konfliktanalyse wurden auch gestalterische<br />

Mängel erfasst, auf die in der Begründung<br />

zum Flächennutzungsplan hingewiesen wird. Die<br />

Beseitigung dieser Mängel muss durch <strong>Stadt</strong>erneuerungsmaßnahmen<br />

und andere Konzepte erfolgen.<br />

Der Flächennutzungsplan ist hierfür nicht<br />

das richtige Instrument.<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

ABWÄGUNG / AUSWIRKUNGEN<br />

BELANGE DES DENKMALSCHUTZES UND DER<br />

DENKMALPFLEGE<br />

Diesen Belangen wurde dadurch Rechnung getragen,<br />

dass die im Gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar vorhandenen<br />

Baudenkmäler und Ensembles nachrichtlich in den<br />

Flächennutzungsplan übernommen wurden.<br />

BELANGE DER KIRCHEN UND<br />

RELIGIONSGESELLSCHAFTEN<br />

Belange der Kirche werden durch die vorliegende<br />

Flächennutzungsplanung nicht berührt. Bestehende<br />

kirchliche Einrichtungen und Anlagen werden durch<br />

entsprechende Darstellungen gesichert.<br />

BELANGE DES UMWELTSCHUTZES,<br />

DES NATURSCHUTZES UND DER<br />

LANDSCHAFTSPFLEGE SOWIE DES<br />

WASSERHAUSHALTES<br />

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar erfolgte nach ökologischen und<br />

umweltverträglichen Richtlinien.<br />

So wurden bereits im Rahmen der Bauflächenuntersuchung<br />

diejenigen Flächen ausgeschlossen, die mit<br />

absoluten Restriktionen bzw. erheblichen Konflikten<br />

hinsichtlich des Natur- und Landschaftsschutzes belegt<br />

waren.<br />

Auch spielten ökologische Kriterien eine wesentliche<br />

Rolle bei der Eignungsbewertung der untersuchten<br />

Bauflächen. Südexponierten Flächen wurde beispielsweise<br />

aufgrund der besseren Möglichkeiten der aktiven<br />

und passiven Sonnenenergienutzung der Vorzug<br />

vor nordexponierten Flächen eingeräumt. Ebenso<br />

wurden klimaökologische und gewässerökologische<br />

Faktoren beachtet, sowie das bioökologische Potenzial<br />

der Flächen bewertet.<br />

Darüber hinaus wird der zusätzliche Landschaftsverbrauch<br />

durch Inanspruchnahme innerörtlicher<br />

Flächen sowie der Angliederung an den bestehenden<br />

Siedlungskörper im Sinne einer Ortsarrondierung so<br />

gering wie möglich gehalten.<br />

Die Ergebnisse des Landschaftsplanes als ökologischer<br />

Fachplan zum Flächennutzungsplan wurden<br />

weitestmöglich in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />

So wurden beispielsweise entsprechende<br />

Flächen für Naturschutzmaßnahmen dargestellt, die


gleichzeitig dem Ausgleich der durch den Flächennutzungsplan<br />

vorbereiteten Eingriffe, wie Versiegelung<br />

mit all ihren negativen Auswirkungen auf Boden,<br />

Wasser, Klima und Luft dienen.<br />

Zur Sicherung von Flächen mit hoher Bedeutung für<br />

den Natur- und Landschaftsschutz übernimmt der<br />

Flächennutzungsplan nachrichtlich die Schutzgebietsausweisungen<br />

der Fachbehörden sowie die Vorschläge<br />

des Landschaftsplanentwurfes zur Unterschutzstellung<br />

von Bereichen.<br />

BELANGE DER WIRTSCHAFT, AUCH IHRER<br />

MITTELSTÄNDISCHEN STRUKTUR IM<br />

INTERESSE EINER VERBRAUCHERNAHEN<br />

VERSORGUNG DER BEVÖLKERUNG SOWIE<br />

DIE ERHALTUNG, SICHERUNG UND<br />

SCHAFFUNG VON ARBEITSPLÄTZEN<br />

Die Belange der Wirtschaft finden im Entwurf des vorliegenden<br />

Flächennutzungsplanes aus folgenden<br />

Gründen eine ausreichende Berücksichtigung:<br />

• Der Flächennutzungsplan weist dem Bedarf entsprechende<br />

gewerbliche Bau flächen aus.<br />

• Auch die gemischten Bauflächen sind ausreichend<br />

groß dargestellt, um dem nicht störenden Kleingewerbe<br />

in der Ortslage und dem Dienstleistungsbereich<br />

eine genügende Entwicklungsmöglichkeit zu<br />

geben.<br />

• Im Bereich der gemischten Bauflächen können<br />

Verflechtungsbereiche entstehen, die eine sinnvolle<br />

Mischung von Wohnnutzung, Dienstleistungsbetrieben,<br />

Handel und Kleingewerbe enthalten.<br />

Dem Trend der strikten Trennung der Nutzungen<br />

kann so entgegengewirkt werden. Vorteil dieses<br />

Nutzungsmixes sind die Möglichkeiten zur verbrauchernahen<br />

Versorgung der Bevölkerung, die<br />

günstige Zuordnung von Arbeiten und Wohnen<br />

und die Schaffung guter Voraussetzungen für eine<br />

mittelständische Gewerbestruktur.<br />

Die ausreichende Berücksichtigung der wirtschaftlichen<br />

Belange gewährleistet auch den Erhalt bestehender<br />

und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.<br />

114<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/ SAAR<br />

ABWÄGUNG / AUSWIRKUNGEN -<br />

BELANGE DER LAND- UND<br />

FORSTWIRTSCHAFT<br />

Im Rahmen der Flächennutzungsplan-Erstellung wurden<br />

auch Belange der Land- und Forstwirtschaft beachtet.<br />

Allerdings kann eine Inanspruchnahme <strong>land</strong>wirtschaftlicher<br />

Flächen nicht vollständig verhindert<br />

werden. Aufgrund der geringen Bedeutung der Landwirtschaft<br />

in <strong>Dillingen</strong>/Saar ist dies aber nicht mit<br />

gravierenden Auswirkungen auf die Landwirtschaft<br />

verbunden. Waldflächen werden durch die Planung<br />

nicht nachhaltig betroffen.<br />

Immissionsschutzrechtliche Konflikte mit in der Ortslage<br />

gelegenen <strong>land</strong>wirtschaftlichen Betrieben sind<br />

nicht vorhanden.<br />

Forstwirtschaftliche Belange werden durch die Planung<br />

nicht betroffen, da keine Waldbestände in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

BELANGE DES VERKEHRS EINSCHLIEßLICH<br />

DES ÖFFENTLICHEN<br />

PERSONENNAHVERKEHRS<br />

Belange des Verkehrs werden im Rahmen der Planung<br />

insofern beachtet, dass bei der Erschließung<br />

der Baugebiete ein reibungsloser Verkehrsfluß auf<br />

den überörtlichen Verkehrsachsen weiterhin möglich<br />

ist.<br />

Belange des ÖPNV werden nicht betroffen.<br />

BELANGE DER VERSORGUNG<br />

INSBESONDERE MIT ENERGIE UND WASSER<br />

SOWIE DER ABFALLENTSORGUNG UND<br />

ABWASSERBESEITIGUNG<br />

Die Belange der Ver- und Entsorgung finden durch<br />

die Darstellung der Hauptver- und -entsorgungsleitungen<br />

und -anlagen im Flächennutzungsplan Berücksichtigung.<br />

Bei Bauvorhaben und -maßnahmen zu beachtende<br />

Sicherheitsabstände werden in der Begründung<br />

zum Flächennutzungsplan ausgeführt.<br />

Im Rahmen der Bauflächenuntersuchung wurde darüber<br />

hinaus die Möglichkeiten einer ausreichenden<br />

Ver- und Entsorgung überprüft und in die Darstellung<br />

der geplanten Bauflächen eingestellt.


BELANGE DER SICHERUNG VON<br />

ROHSTOFFVORKOMMEN<br />

Durch die Darstellung der genehmigten Abbau -<br />

flächen wird deren Bestand gesichert und einer anderen<br />

Nutzung entzogen.<br />

GEWICHTUNG DES<br />

ABWÄGUNGSMATERIALS<br />

Gemäß dem im Baugesetzbuch verankerten Abwägungsgebot<br />

(§ 1 Abs. 6 BauGB) wurden die bei der<br />

Abwägung zu berücksichtigenden öffentlichen und<br />

privaten Belange, wie sie im Rahmen der Ermittlung<br />

der Auswirkungen erfasst wurden, gegeneinander<br />

und untereinander gerecht abgewägt und entsprechend<br />

ihrer Bedeutung in den vorliegenden Flächennutzungsplan<br />

eingestellt. Für die Abwägung wurden<br />

insbesondere folgende Aspekte beachtet:<br />

ARGUMENTE FUR DIE AUFSTELLUNG DES<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

Folgende Argumente sprechen für die Aufstellung des<br />

Flächennutzungsplanes:<br />

• Seit dem Jahr 1978, als der ”alte” Flächen -<br />

nutzungs plan der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar rechtswirksam<br />

wurde, haben sich die Voraussetzungen in<br />

vielen planungsrelevanten Bereichen geändert, so<br />

dass eine An pass ung des Planes an die gegenwärtige<br />

Situ ation notwendig wird.<br />

• Die geänderten <strong>land</strong>esplanerischen Vorgaben LEP<br />

Teilabschnitt „Siedlung“ und LEP Teilabschnitt<br />

„Umwelt“ erfordern eine Anpassung des<br />

Flächennutzungsplanes an die überörtlichen<br />

Vorgaben.<br />

• In dem <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar besteht ein<br />

Bedarf zur Schaffung von neuem Wohn bau<strong>land</strong>.<br />

Hierfür schafft der Flächennutzungsplan die notwendigen<br />

Voraussetzungen.<br />

115<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/ SAAR<br />

ABWÄGUNG / AUSWIRKUNGEN -<br />

ARGUMENTE GEGEN DIE AUFSTELLUNG DES<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

Gegen die generelle Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

können keine Argumente angeführt werden.<br />

Lediglich über verschiedene Inhalte des Flächennutzungsplanes<br />

kann und muss diskutiert werden.<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings noch keine detaillierte<br />

Auseinandersetzung über einzelne Darstellungen<br />

des Flächennutzungsplanes möglich. Hierzu<br />

müssen zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange sowie der Bürger abgewartet werden.<br />

FAZIT<br />

Der folgende Absatz wird aus den o.g. Gründen<br />

nach Abschluss des Verfahrensschrittes Beteiligung<br />

der Bürger und Träger öffentlicher Belange ergänzt.


ANHANG<br />

Folgende Bauflächen sind im Rahmen des Aufstellungsverfahrens<br />

zum Flächennutzungsplan aufgrund<br />

von Diskussionen in den kommunalen Gremien aus<br />

der weiteren Planung herausgenommen worden:<br />

<strong>Stadt</strong>teil Diefflen<br />

2. Wohngebiet “Bawelsberg-Ost“ (ca. 4,2 ha):<br />

Mit der Bebauung im Bereich Bawelsberg-Ost<br />

kann ein Zusammenwachsen der bebauten<br />

Straßen züge im Norden, Süden und Osten erreicht<br />

werden. Insbesondere spricht die Nähe zum<br />

Ortskern mit seinen Versorgungseinrichtungen für<br />

eine zügige Realisierung mit erster Priorität.<br />

Allerdings ist im Rahmen der konkreten Bauleit -<br />

planung aus seuchenhygienischen Gründen und<br />

Gründen der Pietät ein entsprechender Abstand<br />

zum südlich angrenzenden Friedhof zu beachten.<br />

3. Wohngebiet “Rosselstein“ (ca. 5,5 ha):<br />

Dieses geplante Wohngebiet erweitert die Wohn -<br />

bebauung entlang der Straße “Augrät“ und entspricht<br />

damit nicht ganz dem Prinzip der Orts -<br />

abrundung. Allerdings besitzt es noch vergleichsweise<br />

große Nähe zum Ortsnetz und ist insbesondere<br />

aus topographischer Sicht (leicht südexponierter<br />

Hang) gut für eine Bebauung geeignet.<br />

Eine Beeinträchtigung des westlich angrenzenden<br />

Biotopes ist aber zu vermeiden.<br />

4. Wohngebiet “Auf der Scheib“ (ca. 2,8 ha):<br />

Die Fläche bietet einen Lückenschluss zwischen<br />

der Düppenweiler Straße und der Straße “In der<br />

Schlung“. Absolute Restriktionen bestehen für eine<br />

Bebauung der Fläche nicht, allerdings stellt sich<br />

die Erschließung der Fläche als relativ problematisch<br />

dar, da zwischen der Fläche und der Straße<br />

”Im Lehnfeld” ein ca. 5 m tiefer und 15 - 20 m breiter<br />

Graben liegt, der die Erschließungs möglich -<br />

keiten einschränkt. Daher sollte eine Erschließung<br />

der Fläche erst mit später Priorität erfolgen.<br />

116<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/ SAAR<br />

ANHANG -


Anlage 1 – Bewertung der Bauflächen<br />

Geplante Wohnbaufläche “Pachtener Heide“, Größe: 7,5 ha<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />

Auswirkungen<br />

Boden/ Grundwasser Parabraunerde/ Pseudogley-Parabraunerde<br />

Flächige Versiegelung mittel<br />

Oberflächengewässer - - -<br />

Landschaftsbild Wenig strukturierte Ackerflächen<br />

am Waldrand<br />

A<br />

Ausweitung der Siedlung<br />

in den Außenbereich<br />

Verlust von Offen<strong>land</strong><br />

Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsfläche Verlust von Kaltluftentstehungsfläche<br />

Pflanzen und Tiere Acker, kleinflächig<br />

Feldgehölze<br />

Beseitigung der Ackerflächen<br />

und Feldgehölze<br />

Schwere der Beeinträchtigung<br />

mittel<br />

gering<br />

gering<br />

Kultur- und Sachgüter Ackernutzung Verlust von <strong>land</strong>wirtschaftlich<br />

nutzbarer Fläche<br />

mittel<br />

Mensch<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Die Fläche ist eher von untergeordneter Bedeutung für<br />

den Arten- und Biotopschutz. Es bestehen vorwiegend Beeinträchtigungen des Bodens durch die Versiegelung.<br />

Gesamturteil: geringe Auswirkungen Kompensationsbedarf: gemäß Angaben des Landschaftsplanes<br />

ca. 3,75 ha


Geplante Wohnbaufläche “Wohngebiet Solarpark“, Größe: 2,6 ha<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />

Auswirkungen<br />

Boden/ Grundwasser Brauner Auenboden/<br />

Gley-Auenboden<br />

Oberflächengewässer Episodischer Überflutungsbereich<br />

B<br />

Flächige Versiegelung hoch<br />

Verkleinerung des Reten- gering<br />

tionsvolumens in Saaraue<br />

Landschaftsbild Durch Baumhecken struk- Abrundung des Siedturreich,<br />

jedoch durch umlungskörpers Verlust von<br />

liegendeSiedlungsberei- Gehölzstrukturen<br />

che geprägt<br />

Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsfläche Verlust von Kaltluftentstehungsfläche<br />

Pflanzen und Tiere Feuchtes Grün<strong>land</strong> (teils<br />

Pferdekoppeln), Baumhecken<br />

Verlust von feuchtem<br />

Grün<strong>land</strong> und teilweise<br />

hohen Baumhecken<br />

Schwere der Beeinträchtigung<br />

gering<br />

gering<br />

Kultur- und Sachgüter Pferdekoppelnutzung Verlust der Pferdekoppeln gering<br />

Mensch<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Aufgrund der Auenlage sind die Auswirkungen auf<br />

Grundwasser sowie Arten und Biotope als hoch einzustufen. Da die Fläche von drei Seiten von Siedlung<br />

umgeben wird, werden die Auswirkungen jedoch etwas abgeschwächt. Gesamturteil: mittlere Auswirkungen<br />

Kompensationsbedarf: gemäß Angaben des Landschaftsplanes ca. 3,1 ha<br />

hoch


Geplante Wohnbaufläche “Im Lehnfeld“, Größe: 10,2 ha<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />

Auswirkungen<br />

Boden/ Grundwasser Parabraunerde/ Pseudogley-Parabraunerde<br />

Flächige Versiegelung mittel<br />

Oberflächengewässer - - -<br />

Landschaftsbild Teilweise reich strukturiertes<br />

Offen<strong>land</strong> in Siedlungsnähe<br />

C<br />

Verlust von Freiflächen in<br />

Siedlungsnähe, Verlust<br />

von Gehölzstrukturen<br />

Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsfläche Verlust von Kaltluftentstehungsfläche<br />

Pflanzen und Tiere Acker, Wiesen, Streu- Verlust der Vegetationsobstwiesen<br />

und –brachen, strukturen; kleinflächiger<br />

verbrachte Gartenparzelle Verlust von FFH-<br />

Lebensraum (Magere<br />

Flach<strong>land</strong>-Mähwiese)<br />

Kultur- und Sachgüter Acker- und Grün<strong>land</strong>nutzung<br />

Mensch Gartennutzung<br />

Angrenzende<br />

Siedlungsbereiche<br />

Schwere der Beeinträchtigung<br />

mittel<br />

mittel<br />

mittel - hoch<br />

Verlust von <strong>land</strong>wirtschaft- mittel<br />

lich nutzbarer Fläche<br />

Verlust von Gartenflä- mittel<br />

chen Verlust von siedlungsnahen<br />

Freiflächen<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Teilweise sind durch eine Inanspruchnahme der Fläche<br />

hochwertige Biotopstrukuren (Streuobst, Baumhecken, FFH-Lebensraumtyp Magerwiese) betroffen. Hochwertige<br />

Strukturen sollten daher möglichst ausgespart werden. Ansonsten ist eine Bebauung der Fläche als<br />

vertretbar einzuschätzen. Die Auswirkungen beschränken sich weitgehend auf die Versiegelung.<br />

Gesamturteil: mittlere Auswirkungen Kompensationsbedarf: gemäß Angaben des Landschaftsplanes<br />

ca. 12,2 ha


Geplante Sonderbaufläche Windenergie “Schloßkopf“, Größe: 12,4 ha<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />

Auswirkungen<br />

D<br />

Schwere der Beeinträchtigung<br />

Boden/ Grundwasser Braunerde kleinflächige Versiegelung<br />

gering<br />

Oberflächengewässer - - -<br />

Landschaftsbild Überwiegend strukturar- Beeinträchtigung durch mittel - hoch<br />

mer Nadelforst, exponierte weit sichtbare Windener-<br />

Lage<br />

gieanlagen<br />

Klima / Lufthygiene Frischluftentstehungsfläche<br />

Pflanzen und Tiere Nadelforst, kleinflächig<br />

Laub-Nadel-Mischwald<br />

Kultur- und Sachgüter Forstwirtschaftliche<br />

Nutzung<br />

Mensch Wohnnutzung ca. 800 m<br />

entfernt, getrennt durch<br />

kleinflächiger Verlust von<br />

Frischluftentstehungsfläche<br />

kleinflächiger Verlust des<br />

Waldes<br />

Lebensraum für Vögel und potenzielle Beeinträchti-<br />

Fledermäuse<br />

gung der Avifauna und<br />

Fledermausfauna<br />

Autobahn. Landstraße und<br />

Saar<br />

kleinflächiger Verlust von<br />

forstwirtschaftlich nutzbarer<br />

Fläche<br />

potenzielle Störungen<br />

durch Schattenwurf und<br />

Geräuschemissionen<br />

gering<br />

gering - mittel<br />

(keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

gemäß<br />

Umweltbericht zur Teiländerung<br />

des FNP´s Teilplan“Windenergienutzung”)<br />

Auswirkungen auf Avifauna<br />

und Fledermausfauna<br />

im Zuge des Genehmigungsverfahrens<br />

genauer<br />

zu untersuchen<br />

gering<br />

Gering<br />

(keine erheblichen oder<br />

rechtlich unzulässigen<br />

Immissionen gemäß Umweltbericht<br />

zur Teiländerung<br />

des FNP´s Teilplan<br />

“Windenergienutzung”)<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: keine erheblichen Beeinträchtigungen der Naturgüter<br />

sowie des Menschen (nach den Ergebnissen des Umweltberichts zur Teiländerung des FNP´s Teilplan<br />

“Windenergienutzung”). Untersuchungen zur Avifauna und Fledermausfauna im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />

erforderlich. Gesamturteil: mittlere Auswirkungen Kompensationsbedarf: gemäß Angaben<br />

des Landschaftsplanes ca. 6 ha


Anlage 2 – Bewertung der Ausgleichsflächen<br />

Ausgleichsflächen 8a (Umwandlung Nadelforst), Größe: ca. 18,9 ha<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />

Auswirkungen<br />

Boden/ Grundwasser Parabraunerde/ Braunerde<br />

(teils podsolig)<br />

Oberflächengewässer Gewässer 3. Ordnung<br />

(Haienbach)<br />

Landschaftsbild Struktur- und artenarme<br />

Forstflächen<br />

Klima / Lufthygiene Frischluftentstehungsflächen<br />

Pflanzen und Tiere Fichtenforste (relativ<br />

artenarm)<br />

Kultur- und Sachgüter Forstliche Nutzung<br />

Mensch Relativ strukturarme und<br />

schattige Forstflächen<br />

E<br />

Langfristig Entwicklung +<br />

natürlicher Bodenprofile<br />

unter Laubwald; Aufhalten<br />

der Podsolierungserscheinungen<br />

Positive Entwicklung der +<br />

Bachlebensgemeinschaften<br />

durch Verringerung<br />

der Beschattung<br />

Entwicklung naturnaher<br />

Ufergehölzsäume<br />

Bereicherung des Land- +<br />

schaftsbildes durch strukturreichereLaubholzbestände<br />

-<br />

Entwicklung von artenreicheren<br />

Laubwäldern und<br />

standortgerechten Ufergehölzsäumen<br />

Erhöhung der Naherholungsqualitäten<br />

des Waldes<br />

Art der Auswirkung (+ =<br />

positiv, - = negativ)<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung zu erwarten.<br />

Kurzfristig ist mit einem Verlust an Lebensraum zu rechnen.<br />

+<br />

+


Ausgleichsflächen 9 (Entwicklung von strukturreichem Waldrand), Größe: keine Angaben<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />

Auswirkungen<br />

Boden/ Grundwasser Parabraunerde/ Braunerde<br />

Oberflächengewässer<br />

Landschaftsbild Grün<strong>land</strong>flächen am<br />

Waldrand<br />

F<br />

Langfristig Entwicklung<br />

natürlicher Bodenprofile<br />

unter Laubwald;<br />

Bereicherung des Landschaftsbildes<br />

durch strukturreiche<br />

Waldränder<br />

Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsflächen<br />

Pflanzen und Tiere Durchschnittliches bis Kleinflächig Verlust von<br />

artenreiches Grün<strong>land</strong> Grün<strong>land</strong>flächen<br />

Entwicklung strukturreicher<br />

Waldränder mit<br />

hoher Bedeutung als Lebensraum<br />

Kultur- und Sachgüter Landwirtschaftliche<br />

Nutzung<br />

Kleinflächig Verlust von<br />

<strong>land</strong>wirtschaftlich nutzbarer<br />

Fläche<br />

Art der Auswirkung (+ =<br />

positiv, - = negativ)<br />

Mensch<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />

im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz sowie das Landschaftsbild, zu erwarten.<br />

+<br />

+<br />

+<br />

-


Ausgleichsfläche 10 (Naturnahe Entwicklung der Kies- und Angelweiher in Primsaue), Größe: 10,5 ha<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />

Auswirkungen<br />

Boden/ Grundwasser Kein natürlicher Boden<br />

wegen Kiesabbau<br />

Oberflächengewässer Mehrere Kiesweiher, als<br />

Angelweiher genutzt<br />

Landschaftsbild Weiheranlagen mit teils<br />

standortfremden Gehölzen<br />

und teilweise versiegelter<br />

Wegestrecke<br />

Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsflächen<br />

Pflanzen und Tiere Relativ intensiv genutzte<br />

Angelteiche mit naturfernenUferbereichen<br />

Gehölze, teils Ziergehölze<br />

Kultur- und Sachgüter Angelsportlich genutzte<br />

Weiher<br />

G<br />

Entwicklung von ungestör- +<br />

ten Uferbereichen mit<br />

Flachwasser und Röhricht,<br />

dadurch naturnähere Entwicklung<br />

in Teilbereichen<br />

Schaffung von Flachwas- +<br />

serzonen mit Unterwasser-<br />

und Schwimmblattvegetation,Röhrichten<br />

Ersatz von Ziergehölzen<br />

durch standortgerechte<br />

Gehölze<br />

Kleinflächig Verlust von -<br />

nutzbaren Uferbereichen<br />

durch die Entwicklung von<br />

Schutzzonen<br />

Art der Auswirkung (+ =<br />

positiv, - = negativ)<br />

Mensch<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />

im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Entwicklung von schützenswerten Lebensräumen), zu<br />

erwarten. Da nur Teilbereiche zu Schutzzonen entwickelt werden sollen, ist nicht mit einer unzumutbaren<br />

Einschränkung des Angelsports zu rechnen.


Ausgleichsfläche 11 (Naturnahe Entwicklung des Saaraltarmes am Limberg), Größe: 2,9 ha<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />

Auswirkungen<br />

Boden/ Grundwasser Brauner Auenboden/<br />

Gley-Auenboden<br />

Oberflächengewässer Saaraltarm (als Angelweiher<br />

genutzt)<br />

Landschaftsbild Durch Autobahn und<br />

Landstraße isoliert gelegener<br />

Altarm; von dichten<br />

Gehölzen umgeben<br />

Klima / Lufthygiene Kaltluft- und Frischluftentstehungsfläche<br />

Pflanzen und Tiere Altarm mit teilweise bereits<br />

naturnahen Strukturen<br />

und Vorkommen von<br />

Libellen und Amphibien<br />

(Kreuzkröte) Zum Groß-<br />

H<br />

Entwicklung von ungestör- +<br />

ten Uferbereichen mit Ver<strong>land</strong>ungs-<br />

und Flachwasserzonen,<br />

dadurch naturnähere<br />

Entwicklung in<br />

Teilbereichen<br />

Schaffung von Flachwasserzonen<br />

mit Unterwasser-<br />

und Schwimmblattvegetation<br />

sowie Verlan-<br />

dungszonen mit Röhrich-<br />

Art der Auswirkung (+ =<br />

positiv, - = negativ)<br />

teil jedoch naturferne Ufertenbereiche Dichte, standortgerechte<br />

Baumhecken<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Mensch<br />

Angelsportliche Nutzung Kleinflächig Verlust von<br />

nutzbaren Uferbereichen<br />

durch die Entwicklung von<br />

Schutzzonen<br />

-<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />

im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Entwicklung von schützenswerten Lebensräumen), zu<br />

erwarten. Da nur Teilbereiche zu Schutzzonen entwickelt werden sollen, ist nicht mit einer unzumutbaren<br />

Einschränkung des Angelsports zu rechnen.<br />

+


Ausgleichsfläche 11a (Naturnahe Entwicklung des Angelweihers südl. Ökosee), Größe: 5,8 ha<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />

Auswirkungen<br />

Boden/ Grundwasser Kein natürlicher Boden<br />

Oberflächengewässer Angelweiher Entwicklung von ungestör- +<br />

ten Uferbereichen mit Ver<strong>land</strong>ungs-<br />

und Flachwasserzonen,<br />

dadurch naturnähere<br />

Entwicklung in<br />

Teilbereichen<br />

Landschaftsbild Durch Gehölzstrukturen<br />

dicht eingegrünter Weiher<br />

am Siedlungsrand<br />

Klima / Lufthygiene Kaltluft- und Frischluftentstehungsfläche<br />

Pflanzen und Tiere Weiher mit teilweise bereits<br />

naturnahen Strukturen<br />

und Vorkommen von<br />

Libellen Zum Großteil<br />

jedoch naturferne Uferbereiche<br />

Dichte, standortgerechte<br />

Baumhecken<br />

I<br />

Schaffung von Flachwas- +<br />

serzonen mit Unterwasser-<br />

und Schwimmblattvegetation<br />

sowie Ver<strong>land</strong>ungszonen<br />

mit Röhrichten<br />

Art der Auswirkung (+ =<br />

positiv, - = negativ)<br />

Kultur- und Sachgüter Angelsportliche Nutzung Kleinflächig Verlust von<br />

nutzbaren Uferbereichen<br />

durch die Entwicklung von<br />

Schutzzonen<br />

-<br />

Mensch Angrenzende Siedlungsbereiche<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />

im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Entwicklung von schützenswerten Lebensräumen), zu<br />

erwarten. Da nur Teilbereiche zu Schutzzonen entwickelt werden sollen, ist nicht mit einer unzumutbaren<br />

Einschränkung des Angelsports zu rechnen.


Ausgleichsfläche 18 (Entwicklung naturnaher Auebereiche an der Prims südl. Diefflen, Sanierung aufgefüllter<br />

Auebereiche), Größe: 35,8 ha<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />

Auswirkungen<br />

Boden/ Grundwasser Brauner Auenboden/<br />

Braunerde künstlic<br />

he Aufschüttungen Teils<br />

hoch anstehendes<br />

Grundwasser<br />

J<br />

Verringerung der Bodenerosion<br />

Vermeidung von<br />

Stoffeinträgen (Düngern)<br />

in Boden und Wasser<br />

Beseitigung künstlicher<br />

Aufschüttungen und<br />

Entwicklung naturnaher<br />

Böden<br />

Oberflächengewässer Prims angrenzend Verringerung von Stoffein- +<br />

trägen in die<br />

Prims Wiederherstellung<br />

der natürlichen Überflutungsdynamik<br />

durch Sanierung<br />

aufgefüllter Bereiche<br />

Landschaftsbild Primsaue mit naturnahem<br />

Ufergehölzsaum, Ackerund<br />

Grün<strong>land</strong>nutzung<br />

Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsfläche<br />

Pflanzen und Tiere Relativ arten- und strukturarmeAckerflächen<br />

Magere Wiesen<br />

Kultur- und Sachgüter <strong>land</strong>wirtschaftliche<br />

Nutzung<br />

Bereicherung des Land- +<br />

schaftsbildes durch Strukturanreicherung<br />

Entwicklung ungenutzter +<br />

Randstreifen Langfristig<br />

Umwandlung von Acker in<br />

Grün<strong>land</strong><br />

Kleinflächig Verlust von<br />

Acker<strong>land</strong><br />

Art der Auswirkung (+ =<br />

positiv, - = negativ)<br />

Mensch<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />

im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Extensivierung der Nutzung) sowie den Schutz von<br />

Grund- und Oberflächenwasser, zu erwarten.<br />

+<br />

-


Ausgleichsfläche 25 (Pflege, Ergänzung und Neuanlage von Streuobstwiesen), Größe: 29,9 ha<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />

Auswirkungen<br />

Boden/ Grundwasser Parabraunerde/ Pseudogley-Parabraunerde<br />

Oberflächengewässer<br />

Landschaftsbild Offen<strong>land</strong>schaft mit überwiegenderGrün<strong>land</strong>nutzung<br />

und kleinflächigen<br />

Streuobstbeständen<br />

Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsfläche<br />

Pflanzen und Tiere Intensive und extensive<br />

Weiden, Streuobstwiesen<br />

Kultur- und Sachgüter Landwirtschaftliche<br />

Nutzung<br />

K<br />

Bereicherung des Land- +<br />

schaftsbildes durch die<br />

Neuanlage und die Pflege<br />

von Streuobstwiesen / Erhalt<br />

der Kultur<strong>land</strong>schaft<br />

Entwicklung und Ergän-<br />

zung von Streuobstwiesen<br />

als wertvolle Lebensräume<br />

Erhöhter Pflegeaufwand<br />

durch die Anpflanzung von<br />

Streuobst<br />

Art der Auswirkung (+ =<br />

positiv, - = negativ)<br />

Mensch<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />

im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Entwicklung von schützenswerten Lebensräumen)<br />

sowie das Landschaftsbild, zu erwarten. Der erhöhte Pflegeaufwand und die extensivere Nutzung könnte<br />

durch Ausgleichszahlungen (im Rahmen der Eingriffsregelung auf Bebauungsplanebene) ausgeglichen<br />

werden.<br />

+


Ausgleichsfläche 27 (Pflege, Ergänzung und Neuanlage von Streuobstwiesen), Größe: 5 ha<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />

Auswirkungen<br />

Boden/ Grundwasser Parabraunerde/ Pseudogley-Parabraunerde<br />

Oberflächengewässer<br />

Landschaftsbild Offen<strong>land</strong>schaft mit überwiegenderGrün<strong>land</strong>nutzung<br />

und kleinflächigen<br />

Streuobstbeständen<br />

L<br />

Bereicherung des Land- +<br />

schaftsbildes durch die<br />

Neuanlage und die Pflege<br />

von Streuobstwiesen / Erhalt<br />

der Kultur<strong>land</strong>schaft<br />

Art der Auswirkung (+ =<br />

positiv, - = negativ)<br />

Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsfläche<br />

Pflanzen und Tiere Magere Wiesen, Entwicklung und Ergän- +<br />

Streuobstwiesen zung von Streuobstwiesen<br />

als wertvolle Lebensräume<br />

Kultur- und Sachgüter Landwirtschaftliche Erhöhter Pflegeaufwand<br />

Mensch<br />

Nutzung<br />

durch die Anpflanzung von<br />

Streuobst<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />

im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Entwicklung von schützenswerten Lebensräumen)<br />

sowie das Landschaftsbild, zu erwarten. Der erhöhte Pflegeaufwand und die extensivere Nutzung könnten<br />

durch Ausgleichszahlungen (im Rahmen der Eingriffsregelung auf Bebauungsplanebene) ausgeglichen werden.


Ausgleichsfläche 29 (Anlage von Brachestreifen und Ackerrandstreifen nördlich Ökosee), Größe: 18,5 ha<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />

Auswirkungen<br />

M<br />

Art der Auswirkung (+ =<br />

positiv, - = negativ)<br />

Boden/ Grundwasser<br />

Oberflächengewässer<br />

Brauner Auenboden Kleinflächig Extensivierung<br />

der Bodennutzung<br />

+<br />

Landschaftsbild Offen<strong>land</strong> mit Acker- und Bereicherung des Land- +<br />

Wiesenflächen in Siedschaftsbildes durch Schaf-<br />

Klima / Lufthygiene<br />

lungsnähe, im Bereich des fung von Saumstrukturen<br />

Ökosees<br />

Kaltluftentstehungsfläche<br />

Pflanzen und Tiere Relativ arten- und struk- Schaffung von Saumstruk- +<br />

turarme Ackerfläche; turen als wertvoller Le-<br />

Grün<strong>land</strong> teils intensiv, bensraum für Pflanzen<br />

teils extensiv genutzt; und Tiere, insbesondere<br />

Vorkommen Wiesenbrüter als Versteckmöglichkeiten<br />

(Wiesenpieper)<br />

für Wiesenbrüter<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Mensch<br />

Landwirtschaftliche<br />

Nutzung<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />

im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Wiesenbrüterschutz) sowie das Landschaftsbild, zu<br />

erwarten.


Ausgleichsfläche 30 (Anlage von Feldgehölzhecken und Ackerrandstreifen bzw. Entwicklung Sandrasen auf<br />

Ackerflächen im Kondeler Bachtal), Größe: 19,4 ha<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende<br />

Auswirkungen<br />

Boden/ Grundwasser Braunerde Kleinflächig Extensivierung<br />

der Bodennutzung<br />

Oberflächengewässer Kondeler Bach angrenzend<br />

Landschaftsbild Ackerflächen am<br />

Waldrand<br />

Klima / Lufthygiene Kaltluftentstehungsfläche<br />

Pflanzen und Tiere Relativ artenarme Ackerflächen<br />

Kultur- und Sachgüter Landwirtschaftliche<br />

Nutzung<br />

N<br />

Verringerung von Stoffeinträgen<br />

(Düngern) durch<br />

Bodenerosion<br />

Bereicherung des Landschaftsbildes<br />

durch die<br />

Neuanlage von Feldgehölzen<br />

und Säumen<br />

Entwicklung von ackerwildkrautreichen<br />

Säumen<br />

auf potenziellem Standort<br />

seltener Ackerwildkräuter<br />

(Sandäcker)<br />

Erhöhter Pflegeaufwand<br />

beim Ernten<br />

Art der Auswirkung (+ =<br />

positiv, - = negativ)<br />

Mensch<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />

im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz (Entwicklung von schützenswerten Lebensräumen)<br />

sowie das Landschaftsbild, zu erwarten. Darüber hinaus wird der Kondeler Bach vor Stoffeinträgen geschützt.<br />

Der erhöhte Pflegeaufwand und die extensivere Nutzung könnten durch Ausgleichszahlungen (im<br />

Rahmen der Eingriffsregelung auf Bebauungsplanebene) ausgeglichen werden.<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

-


Ausgleichsfläche 36 (Erhalt und Ergänzung der Straßen begleitenden Gehölze entlang der Autobahn A8),<br />

Größe: 1,5 ha<br />

Schutzgut Bestand Zu erwartende Art der Auswirkung (+ =<br />

Auswirkungen<br />

positiv, - = negativ)<br />

Boden/ Grundwasser Auenboden (Vega) Kleinflächig Exten- +<br />

sivierungnutzung<br />

der Boden-<br />

Oberflächengewässer Saar in Nachbarschaft -<br />

Landschaftsbild Brache/Ruderalflur zwi- Bereicherung des Land- +<br />

schen Wald und Autobahn schaftsbildes durch die<br />

Klima / Lufthygiene<br />

Neuanlage von Gehölzen<br />

Kaltluftentstehungsfläche -<br />

Pflanzen und Tiere Ruderalflur Entwicklung von dichten +<br />

Gehölzen<br />

Kultur- und Sachgüter - -<br />

Mensch - -<br />

Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen: Insgesamt ist eine positive Umweltveränderung, insbesondere<br />

im Hinblick auf den Immissionsschutz (Entwicklung von dichten Gehölzen entlang der Autobahn)<br />

sowie das Landschaftsbild, zu erwarten.<br />

O


Anhang 3: Altlasten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

AZ Betrieb Straße / Gemarkung<br />

DIL_1854 Quarzit-Edelputzverarbeitung Franz-Meguin-Straße 6a<br />

DIL_1855 Großhandel Tankstellen Dieselstraße 3<br />

DIL_1856 Kfz - Werkstatt Johannesstraße 44<br />

DIL_1857 Großschreinerei Feldstraße 32-34<br />

DIL_1858 Heizöl- / Baustoffhandel Nalbacher Straße 176<br />

DIL_1860 Taxi / Tankstelle Gathmannstraße 10<br />

DIL_1861 Tankstelle / Mineralölhandel Merziger Straße 268<br />

DIL_1862 Tankstelle Merziger Straße 280 (HELA)<br />

DIL_1863 Chem. Reinigung Daimlerstraße 8<br />

DIL_1864 Chem. Reinigung Wilhelmstraße 4<br />

DIL_1865 Dachdeckerei / Bitumenverarbeitung Merziger Straße 78<br />

DIL_1866 Tiefbauarbeiten / Baustoffhandel Brunnenstraße 9-(11 ?)<br />

DIL_1867 Tiefbauarbeiten / Baustoffhandel Werthstraße 14<br />

DIL_1868 Schreinerei / Tischlerei Werderstraße 25<br />

DIL_1869 Heizöl- / Baustoffhandel Friedrich-Ebert-Straße 40<br />

DIL_1870 Schlacht- u. Viehhof Am Schlachthof<br />

DIL_1871 Kanonenrohr- / Geschossfabrik Uferstraße<br />

DIL_1872 Druckerei Berliner Straße 5<br />

DIL_1873 Autoverkauf / - reparatur Werderstraße 29<br />

DIL_1874 Heizöl- / Baustoffhandel Dieselstraße 36 - 38<br />

DIL_1875 Heizöl- / Baustoffhandel Bruchweg 14<br />

DIL_1876 Maschinen- / Apparatebau Feldstraße 30<br />

DIL_1877 Baustoffhandel Gutenbergstraße 21<br />

DIL_1878 Maschinenreparaturwerkstatt Siemensstraße 1<br />

DIL_1879 Baustoffhandel Dillinger Straße 29<br />

DIL_1880 Großschreinerei Dillinger Straße 4<br />

DIL_1881 Schreinerei / Tischlerei Werthstraße 19<br />

DIL_1882 Chem. Reinigung Hüttenwerkstraße 1<br />

DIL_1883 Öllager / Ölumschlag Pachtener Str. / Berckheimstraße<br />

DIL_1884 Baumspedition Nachtsheimstraße 1 + 2 / Bahnhofstr.<br />

DIL_1885 DB Lokomotivenwerkstatt Bahnhof<br />

DIL_1886 Großschreinerei Nalbacher Straße 139<br />

DIL_1887 Schrottplatz Pachtener Straße / Berckheimstr.<br />

DIL_2505 Kiesabbau Konrad-Adenauer-Allee<br />

DIL_2505 Kiesabbau Konrad-Adenauer-Allee<br />

DIL_2505 Kiesabbau Konrad-Adenauer-Allee<br />

Wallerfanger Str. / Konrad-Adenauer-<br />

DIL_2505 Kiesabbau<br />

Allee<br />

DIL_2505 Kiesabbau Geranienstr.<br />

DIL_2506 Primsaue Wallerfanger Str.<br />

DIL_2507 Kiesgrube Robert-Koch-Str.<br />

DIL_2508 Kiesgrube / Schützenhof Merziger Str.<br />

DIL_2508 Kiesabbau Daimlerstr.<br />

DIL_2509 Kiesabbau Am Roten Sand Weg<br />

DIL_2510 Kiesgrube verlängerte Beckinger Straße<br />

DIL_2510 Schützengraben verlängerte Beckinger Straße<br />

DIL_2511 Augrät verlängerter Pfaffenweg<br />

DIL_2512 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />

DIL_2512 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />

DIL_2512 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />

DIL_2513 Ackerfläche / Anschüttung Bruchweg 14<br />

DIL_2514 Anschüttung In der Lach<br />

DIL_2515 Ackerfläche / Auenwald / Dieselstraße / Siemensstr.<br />

O


DIL_2517<br />

Aufschüttung<br />

Hangschüttung westl. Sportplatz Babelsberg<br />

DIL_2518 Augrät verlängerter Pfaffenweg<br />

DIL_2519 Auenwiese Bruchweg<br />

DIL_2519 Bahn-Gelände Bruchweg<br />

DIL_2519 Auenwiese Auf die Ziegelhütte<br />

DIL_2519 Auenwiese Heßbergweg<br />

DIL_2521 Mühlengräben An der Papiermühle<br />

DIL_4480 Kfz / Tankstelle Primsstraße 35<br />

DIL_4481 Blechfabrik/Verzinkerei Neustraße 43 a<br />

DIL_4482 DB Tankstelle Werder Straße 2<br />

DIL_4483 Lager Tiefbaubetrieb Fährweg<br />

DIL_4484 Kohlelager Bahnhofstraße 4 u. 6<br />

DIL_4485 Lager Hoch-/Tiefbaubetrieb Römerstraße 15<br />

DIL_4486 Kfz / Tankstelle Merziger Straße 85<br />

DIL_4487 Kfz / Tankstelle Industriestraße 13 a<br />

DIL_4488 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Industriestraße 25<br />

DIL_4489 Betonwerk Lindenstraße / An der Papiermühle<br />

DIL_4490 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Am Römerkastell 50<br />

DIL_4491 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Brückenstraße, Ecke Blumenstraße<br />

DIL_4492 Kohlelager Schubertstraße 7 / Schulstr.<br />

DIL_4493 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Merziger Straße 72 - 76<br />

DIL_4494 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Ecke Werderstraße/Am Haienbach<br />

DIL_4495 Druckerei Heiligenbergstraße 28<br />

DIL_4496 Kfz - Werkstatt Bismarckstraße 4<br />

DIL_4497 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Merziger Straße 165<br />

DIL_4498 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Dieffler Straße 15<br />

DIL_4499 Chem. Reinigung / Färberei Paulinenstraße 5<br />

DIL_4500 Chem. Reinigung Paulinenstraße 8<br />

DIL_4501 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Saarlouiser Straße 12<br />

DIL_4502 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Saarlouiser Straße 14 a<br />

DIL_4503 Chem. Reinigung Saarlouiser Straße 2<br />

DIL_4504 Chem. Reinigung Hüttenwerkstraße 23<br />

DIL_4505 Chem. Reinigung Hüttenwerkstraße 13<br />

DIL_4506 Kfz - Werkstatt / Eigentankstelle Hinterstraße 13<br />

DIL_4507 Säckefabrik Merziger Straße 117 - 119<br />

DIL_4508 Chem. Reinigung Mozartstraße 7 - 11<br />

DIL_4509 Kohle-/ Öllager Jakobstraße 5<br />

DIL_6743 Kiesabbau Fischerstraße<br />

DIL_6743 Kiesabbau Fischerstraße<br />

DIL_7034 Kiesabbau westl. Segelflugplatz<br />

DIL_7035 Acker / Wiesenflächen Brückenstraße<br />

DIL_7036 Weide östl. Marie Curie Str.<br />

DIL_7037 Kiesabbau nördl. Berliner Str.<br />

DIL_7038 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />

DIL_7039 Kiesabbau Segelflugplatz<br />

DIL_7040 Schlackehalde B51<br />

DIL_7040 Kohleschlammabsetzbecken Wiesemslach<br />

DIL_7040 Kohleschlammabsetzbecken Im Großkies<br />

DIL_7041 Primsobergraben südl. Dieffler Str.<br />

DIL_7041 Primsobergraben südl. Dieffler Str.<br />

DIL_7042 Ackergrundstücke östl. "Augrät"<br />

DIL_7043 Kiesschlammabsetzweiher Auf dem alten Fahr<br />

DIL_7044 Schlackehalde<br />

Entwässerungsgräben /<br />

"Am Sauberg"<br />

DIL_7045 Panzergraben "Borrlach"<br />

P


DIL_7046 Tongrube Litermontstraße<br />

DIL_18962 Werkstatt / Apparatebau Werkstraße<br />

DIL_18963 DB Güterabfertigung Berckheimstraße<br />

DIL_18964 Bunkeranlagen<br />

DIL_19435 Kompostieranlage <strong>Dillingen</strong><br />

DIL_20527 Flugzeugabsturz WK II Gänswies<br />

DIL_20584 ehem. DH Kokerei Dillinger Hütte<br />

DIL_20754 Kiesgruben Auf der Insel<br />

DIL_20755 Wiesenflächen verlängerter Bruchweg<br />

DIL_20756 Kiesabbau südl. L143<br />

DIL_20757 THW / DB Lagerplatz nördl. Römerbrücke<br />

DIL_20758 Kiesabbau verlängerte Beckinger Str.<br />

DIL_20759 Acker / Wiesenflächen südl. L143 / Primsbrücke<br />

DIL_20759 Acker / Wiesenflächen südl. L143 / östl. Anglerweiher<br />

DIL_20760 Acker / Wiesenflächen südl. E-Werk<br />

DIL_20761 Gewerbeflächen Industriestraße 5 - 7<br />

DIL_20856 Klärteiche<br />

DIL_20924 DB Lagerplatz / Schrottplatz Neustraße<br />

Q

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