11.07.2015 Aufrufe

Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft - VgT

Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft - VgT

Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft - VgT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

25.23Beim Ausgang nahm Kesselring eine Pferdepeitsche hinter <strong>der</strong> Tür o<strong>der</strong> aus dem Nebenstall(im Polizeiprotokoll auf S. 3 von <strong>der</strong> Zeugin Nef als "Seitenkammer" bezeichnet) hervor undschlug damit auf die <strong>bei</strong>den Besucher ein, die soeben durch die Tür auf den Vorplatz hinausgegangenwaren und auf die Strasse gingen. Das Opfer kehrte sich hierauf um und es gelangihm, K. die Peitsche zu entwinden. Es gibt keine objektiven Gründe, an dieser Darstellungdes Opfers zu zweifeln. Es liegen dazu nur Aussagen <strong>der</strong> Zeugin Nef und des MitbeschuldigtenGermann vor, welche dieser Darstellung zumindest nicht wi<strong>der</strong>sprechen.25.24Nachdem das Opfer K. die Peitsche weggenommen hatte, wurde er von K. mit Faustschlägenangegriffen. Da<strong>bei</strong> wurde das Opfer am Auge/Schläfe getroffen (siehe ärztliche Zeugnis).Darauf gab das Opfer Kesselring einen Tritt in den Bauch, was diesen momentan stoppte,worauf sich das Opfer wie<strong>der</strong> umdrehte und sein Weggehen fortsetzte. Da<strong>bei</strong> warf das Opferdie Peitsche über einen Gartenzaun. Diese Phase des Ablaufs wurde <strong>bei</strong> den Polizeieinvernahmenvon keiner Seite bestritten o<strong>der</strong> wesentlich an<strong>der</strong>s dargestellt.Ein Wi<strong>der</strong>spruch besteht nur insofern, als K. behauptet, das Opfer sei weggerannt, währenddieser in Tat und Wahrheit bewusst nie rannte, weil es nach seiner Ansicht keinen Grundzum Wegrennen gab. Er verliess lediglich raschen Schrittes die Liegenschaft des K., wo<strong>bei</strong>er diesem den Rücken zukehrte und so signalisierte, dass er <strong>der</strong> Wegweisung unverzüglichFolge leiste und nicht die Absicht habe, sich mit K. in eine Auseinan<strong>der</strong>setzung einzulassen.25.25Nachdem das Opfer die vor <strong>der</strong> Pferdehandlung Kesselring vor<strong>bei</strong>führende Kantonsstrasseüberquert und gerade das jenseitige Trottoir erreichte hat, wurde es von K. erneut von hintenangegriffen. K. gab <strong>bei</strong> <strong>der</strong> polizeilichen Einvernahme (S. 2) zu, dem Opfer über die Strasse"nachgerannt" zu sein und ihn auf dem jenseitigen Trottoir "eingeholt" und zu Boden ge17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!