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Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft - VgT

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zu tun; dazu wäre ein nächtlicher Zeitpunkt offensichtlich geeigneter, als ein sonnigerNachmittag, mit herumstehenden Leuten (Kin<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Zeuge Germann und weitere, gemässden verschiedenen Aussagen).25.3Die Pferdehandlung von K. ist für Ortsfremde baulich unübersichtlich, was die Zeugin DeniseNef bestätigte. Die <strong>bei</strong>den gingen auch deshalb zuerst einmal auf <strong>der</strong> Strasse <strong>der</strong> Liegenschaftentlang, vor<strong>bei</strong> am Wohnhaus wo kein Eingang zu sehen war (und wo übrigens nichtK., son<strong>der</strong>n sein Sohn wohnt), und sahen dann die am Stall angebrachte Firmentafel mit <strong>der</strong>Aufschrift "Pferdehandel Kesselring", welche den Besuchern den Weg weist.25.4Die Zeugin Denise Nef, eine erfahrene Reiterin und tierärztliche Naturheilerin, die sich inPferdestallungen und mit den in Pferdkreisen herrschenden Gepflogenheiten auskennt, sagteangesichts dieser Tafel zum Opfer (siehe Polizeiprotokoll Nef S. 3): Dann können wir hierreingehen, das wird <strong>der</strong> offizielle Eingang sein. Die <strong>bei</strong>den gingen geradewegs zum Eingang,wo<strong>bei</strong> das Opfer <strong>bei</strong>m Eingang noch kurz innehielt und durch eine offene Türe in einen Nebenstallblickte, dort angebundene Pferde bemerkte und davon zwei Fotos machte.Die Tatsache, dass Kesselring, <strong>der</strong> nicht im Wohnhaus nebenan wohnt, dann tatsächlich imStall angetroffen wurde, erwies die Vermutung, dass K. hier zu suchen sei, als richtig.Zudem sagte die Zeugin Nef, eine erfahrene Reiterin, glaubhaft aus, dass dies den landesüblichenGepflogenheiten <strong>bei</strong>m Besuch von Pferdestallungen entspreche.Der Besuch erfolgte eindeutig nicht provokativ. Es wurde nicht heimlich herumgeschnüffelt,vielmehr gingen das Opfer und seine Begleiterin in aller Öffentlichkeit - es hatte Leute herum- direkt zum Eingang. Dies bestätigt <strong>der</strong> Nachbar Germann, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Strassenseitestand und <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Polizeieinvernahme aussagte, die <strong>bei</strong>den seien "zielstrebig" zum Einganggegangen (pol. EV vom 20. Mai 2005, S. ).10

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