11.07.2015 Aufrufe

Ersteller/prepared by - Hitachi Power Europe GmbH

Ersteller/prepared by - Hitachi Power Europe GmbH

Ersteller/prepared by - Hitachi Power Europe GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

akt. Ausgabe / current issue:01.03.2011 HSE Standarders. Ausgabe / supers. issue:01.03.2011Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanÄnderungshistorieDatum Erstellt von Änderungenveranlasst durchBeschreibung derÄnderungen / Anmerkungen01.03.2011 Nina Averkamp HS ErstausgabeFreigabehistorieDatum Prozesseigner Anmerkungen01.03.2011 Dr. Walter Osthoff<strong>Ersteller</strong>/<strong>prepared</strong> <strong>by</strong> Telefon/Phone Prüfer/checked <strong>by</strong> Telefon/Phone Datum/Date Rev.Nina Averkamp 2518 Dr. Walter Osthoff 2294 01.03.2011 0VOR180_1 Seite / Page 1 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanInhaltsverzeichnisÄnderungshistorie.........................................................................................................................................1Freigabehistorie.............................................................................................................................................1Inhaltsverzeichnis .........................................................................................................................................21. Anwendungsbereich .................................................................................................................................62. Einleitung und Ziele ..................................................................................................................................62.1. Projektübersicht....................................................................................................................................62.2. Lage der Baustelle ...............................................................................................................................72.3. Lieferumfang ........................................................................................................................................72.4. HSE- Strategie .....................................................................................................................................72.5. SCC......................................................................................................................................................82.6. Zusammenarbeit mit unserem Kunden................................................................................................82.7. Geltende Gesetze und Vorschriften.....................................................................................................92.8. Sicherheit in der Planungsphase .........................................................................................................92.8.1. HSE- Plan......................................................................................................................................92.8.2 Anforderungen an den SiGe- Plan.................................................................................................92.9. Sicherheit in der Montage- und IBS- Phase.......................................................................................102.9.1. Montage Tätigkeiten....................................................................................................................132.10. Besucher ..........................................................................................................................................132.11. Verstöße gegen HSE- Regeln (Maßnahmen zur Umsetzung der Baustellenordnung) ...................133. HSE Anweisungen...................................................................................................................................143.1.1. Allgemeines.....................................................................................................................................143.1.2. Geschäftssprache auf der Baustelle ...............................................................................................143.1.3. Arbeitszeiten....................................................................................................................................143.1.4. Auftragsabwicklung .........................................................................................................................143.1.4.1. Dokumentenlauf vor Arbeitsaufnahme.....................................................................................143.1.4.2. Bei Arbeitsaufnahme................................................................................................................153.1.4.3. Durchführung von Arbeiten ......................................................................................................153.1.4.4. Fertigstellung des Auftrages ....................................................................................................153.1.4.5. HSE- Monatsbericht .................................................................................................................163.1.5. Organisation....................................................................................................................................163.1.5.1. OBL ..........................................................................................................................................163.1.5.2. FBL...........................................................................................................................................163.1.5.3. IBS Manager ............................................................................................................................163.1.5.4. IBS FBL....................................................................................................................................163.1.5.5. HSE..........................................................................................................................................163.1.5.6. Zusammenarbeit zwischen Bauleitung und HSE- Personal ....................................................173.1.6. HSE- Audits / Management- Review...............................................................................................173.2. Obliegenheiten der Subkontraktoren.................................................................................................173.2.1. Verantwortung.................................................................................................................................173.2.1.1. Verantwortliche Person des Auftragnehmers/ Sprachkenntnisse ............................................183.2.2. HSE- Personal der Subkontraktoren...............................................................................................193.2.2.1. Anzahl der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.............................................................................193.2.2.2. Qualifikation der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ....................................................................193.2.2.3. Zusammenarbeit zwischen Bauleitung und HSE- Spezialisten...............................................193.2.3. Zur Verfügung zu stellende Unterlagen und Papiere......................................................................193.2.3.1. Präqualifikationsunterlagen......................................................................................................193.2.3.2. Aufgabenbezogene Montageanweisungen mit Risikoanalysen (pauschal) ...........................193.2.3.3. Ergänzende Unterlagen zum HPE- HSE- Plan........................................................................193.2.3.4. Aufgabenbezogene Montageanweisungen mit Risikoanalysen (detailliert) ...........................193.2.3.5. Berichte ....................................................................................................................................193.2.3.6. Kontrolle der HSE Aufzeichnungen .........................................................................................203.2.4. Unterweisungspflichten ...................................................................................................................203.2.4.1. Schulungsmatrix.......................................................................................................................20VOR180_1 Seite / Page 2 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.2.4.2. HSE Motivation ........................................................................................................................203.2.4.3. Ordnung, Sauberkeit und Disziplin ..........................................................................................203.2.5. Schonarbeitsplätze..........................................................................................................................213.2.6. Weitere Vereinbarungen .................................................................................................................213.3. Gesundheitsschutz ..............................................................................................................................213.3.1. Vorsorgeuntersuchungen................................................................................................................213.3.2. Sozialeinrichtungen.........................................................................................................................213.3.3. Schädlingsbekämpfung...................................................................................................................213.4. Arbeitssicherheit ..................................................................................................................................213.4.1. Allgemeines.....................................................................................................................................213.4.1.1. Kollektive Schutzmaßnahmen: ................................................................................................213.4.1.2. Ordnung auf der Baustelle .......................................................................................................223.4.1.3. Lagerbereiche und Lagerung von Materialien .........................................................................233.4.1.4. Lagerung von Gasflaschen und brennbaren Materialien.........................................................233.4.1.5. Witterung..................................................................................................................................233.4.2. Baustellenkoordination....................................................................................................................243.4.3. Arbeitserlaubnis- System ................................................................................................................243.4.3.1. Arbeitserlaubnisschein-System (PTW- System)......................................................................243.4.4. Verkehr............................................................................................................................................243.4.4.1. Eingänge und Ausgänge..........................................................................................................243.4.4.2. Zugangskontrolle......................................................................................................................253.4.4.3. Verkehrswege, Baustellenverkehr ...........................................................................................253.4.4.4. Sondertransporte .....................................................................................................................253.4.4.5. Verkehrsregeln.........................................................................................................................263.4.4.6. Fahren und Abstellen von Fahrzeugen....................................................................................263.4.4.7. Arbeiten im Gleisbereich..........................................................................................................263.4.5. Provisorien ......................................................................................................................................263.4.5.1. Gerüste, Arbeitsbühnen ...........................................................................................................263.4.5.2. Beleuchtung .............................................................................................................................263.4.5.3. Stromversorgung, Baustrom ....................................................................................................263.4.5.4. Heizung und Lüftung................................................................................................................273.4.5.5. Trinkwasserversorgung............................................................................................................273.4.6. Standard PSA..................................................................................................................................273.4.6.1. Schutzausrüstung ....................................................................................................................273.4.6.2. PSA gegen Absturz (PSAgA)...................................................................................................273.4.7. Arbeiten in engen Räumen .............................................................................................................283.4.7.1. Kesselstützen...........................................................................................................................283.4.8. Heißarbeiten....................................................................................................................................293.4.9. Reinigung geschlossener Systeme.................................................................................................293.4.9.1. Beizen ......................................................................................................................................303.4.9.2. Ausblasen ................................................................................................................................303.4.10. Tiefbau und Aushubarbeiten .........................................................................................................303.4.10.1. Aushubarbeiten ......................................................................................................................303.4.10.2. Bohr- und Rammarbeiten.......................................................................................................303.4.11. Elektrische Arbeiten ......................................................................................................................313.4.11.1. Elektrische Betriebsmittel.......................................................................................................313.4.12. Lärmschutz und -minderung .........................................................................................................313.4.13. Stahlbau ........................................................................................................................................323.4.14. Büro Container ..............................................................................................................................323.4.15. Krane und Kranbetrieb ..................................................................................................................323.4.15.1. Anschlagen von Lasten..........................................................................................................343.4.15.2. Personenaufnahmemittel (PAM)............................................................................................343.4.15.3. Bau-/ Güteraufzüge................................................................................................................343.4.16. Maschinen, Geräte und Ausrüstung..............................................................................................343.4.16.1. Gabelstapler...........................................................................................................................353.4.16.2. Bewegliche Arbeitsplattformen (Fahrbare Arbeitsbühnen, Rollgerüste)................................353.4.16.3. Erdbaumaschinen ..................................................................................................................363.4.16.4. Handwerkzeuge .....................................................................................................................373.4.17. Außerbetriebnahmen ....................................................................................................................37VOR180_1 Seite / Page 3 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.4.18. Hochgelegene Arbeitsplätze .........................................................................................................373.4.18.1 Gerüste....................................................................................................................................373.4.18.2. Einsatz von Leitern.................................................................................................................383.4.18.3. Absturzsicherung ...................................................................................................................383.4.19. Durchstrahlungsprüfungen............................................................................................................393.4.20. Brand- und Explosionsschutz........................................................................................................403.4.20.1. Brandschutz und -bekämpfung ..............................................................................................403.4.20.2. Brandschutzübungen .............................................................................................................403.4.20.3. Brandschutzmaßnahmen.......................................................................................................403.4.20.4. Einrichtungen zur Brandbekämpfung.....................................................................................413.4.20.5. Meldekette..............................................................................................................................413.4.21. Gefahrstoffe...................................................................................................................................413.4.21.1. Gesundheitsgefährdende Stoffe ............................................................................................413.4.21.2. Explosionsgefährliche Stoffe..................................................................................................423.5. Umweltschutz .......................................................................................................................................423.5.1. Allgemeine Festlegungen zum Umweltschutz ................................................................................423.5.2. Öffentliche Sicherheit und Umweltschutz .......................................................................................423.5.3. Schutz der örtlichen Vegetation ......................................................................................................423.5.4. Müllabfuhr, -lagerung und -verwertung ...........................................................................................423.5.5. Abfälle / Produkte mit Gefahrenpotenzial .......................................................................................435.5.5.1. Gefahrstoffe und Abfälle ..........................................................................................................433.5.5.2. Anlieferung von Produkten mit Gefahrpotenzial ......................................................................433.5.5.3. Lagerung von Produkten mit Gefahrpotenzial .........................................................................433.5.5.4. Ordnungsgemäße Entsorgung.................................................................................................433.5.6. Gewässerschutz..............................................................................................................................443.5.7. Abwasserkanäle..............................................................................................................................443.5.8. Betanken von Baustellenfahrzeugen ..............................................................................................443.5.9. Bodenschutz....................................................................................................................................443.5.10. Staubbelästigung...........................................................................................................................443.6. Baustellenordnung...............................................................................................................................443.7. Unerwünschte Ereignisse ...................................................................................................................443.7.1. Evakuierungs- und Notfallplanung ..................................................................................................453.7.2. Allgemeines.....................................................................................................................................453.7.3. Alarm / Probealarm .........................................................................................................................453.7.3.1. Notruf-Nummern ......................................................................................................................453.7.3.2. Meldewege bei Notfällen..........................................................................................................453.7.3.3. Maßnahmen im Ereignisfall .....................................................................................................463.7.4. Erste Hilfe........................................................................................................................................463.7.5. Meldung und Analysen von unerwünschten Ereignissen ...............................................................463.7.5.1. Unfälle ......................................................................................................................................463.7.5.2. Andere Ereignisse....................................................................................................................473.7.6. Medizinische Versorgung................................................................................................................473.7.7. Baustellen-Rettungsdienst ..............................................................................................................473.7.8. Höhenrettung...................................................................................................................................473.8. Betriebsanweisungen ..........................................................................................................................473.9. Baustellenanweisungen ......................................................................................................................473.10. Anhänge ..............................................................................................................................................483.10.1. Stellenbeschreibung HSE- Manager.............................................................................................483.10.2. Stellenbeschreibung HSE- Officer ................................................................................................483.10.3. PSA- Katalog.................................................................................................................................483.10.4. Liste der Subkontraktoren .............................................................................................................483.10.5. Besprechungsprotokoll..................................................................................................................483.10.6. Umsetzung der Baustellenordnung...............................................................................................483.10.7. Qualifikationsmatrix.......................................................................................................................483.10.8. Organigramm Baustelle ................................................................................................................483.10.9. aufgabenbezogenen Montageanweisungen mit Risikoanalysen..................................................483.10.10. übergeordnete Gefährdungsbeurteilung .....................................................................................483.10.11. Monatsbericht Baustelle.............................................................................................................48VOR180_1 Seite / Page 4 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.10.12. Windbelastung vor Ort ................................................................................................................483.10.13. Verantwortliche Person Subkontraktor .......................................................................................483.10.14. LMRA ..........................................................................................................................................483.10.15. Schulungsmatrix Subkontraktor ..................................................................................................485.1 Mitgeltende Vorgaben .........................................................................................................................495.2 Mitgeltende Dokumente ......................................................................................................................49VOR180_1 Seite / Page 5 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan1. AnwendungsbereichDieser Standard gilt auf allen Baustellen der HPE.Dieser Standard gilt für alle Mitarbeiter von HPE, sowie für alle Mitarbeiter von Subunternehmen welche imAuftrage von HPE tätig werden.2. Einleitung und ZieleDas Verhindern von Unfällen und Umweltschäden sind grundlegende Aspekte des HSE- Plans von HPE. Zieldieses Programms ist es, Richtlinien, Grundsätze und Verfahren im Bereich Sicherheit, Gesundheits- undUmweltschutz zu definieren und für alle Beteiligten verfügbar zu machen.Alle Beschäftigten auf der Baustelle haben das Anrecht auf einen sicheren Arbeitsplatz sowie auf die geeignetenWerkzeuge und Ausrüstungen, mit denen sie ihre Aufgaben ohne Schäden an ihrer Gesundheit, ohneGefahr für ihr Leben und ohne Belastung für die Umwelt wahrnehmen können.Alle Führungskräfte auf der Baustelle werden die Arbeitsverfahren so planen und durchzuführen, dass dieBelastungen der Beschäftigten so gering wie möglich sind. Außerdem haben die Führungskräfte für ein gesundesund sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen, damit ein effizienter Betrieb gewährleistet wird.“Sicheres Arbeiten” muss von allen Beteiligten als unabdingbar eingestuft werden. Dies ist ebenso wichtig,wie Anforderungen bezüglich Qualität, Kosten oder Termine. Das Nichterfüllen dieser Anforderung ist nichttolerierbar.Wir setzen es als selbstverständlich voraus, dass sich alle Beteiligte im Rahmen des Vertrages an unsere Sicherheits-,Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen halten.Dieser HSE- Plan legt Mindeststandards fest, die gffs. an die projektspezifischen Gegebenheiten angepasstwerden. Falls örtliche Gesetze oder Vorschriften davon abweichen, ist die strengere Bestimmung anzuwenden.Dieser HSE- Plan ist Bestandteil der Verträge mit den Subkontraktoren.In der nachfolgenden Beschreibung sind Teile aus anderen Projekten eingefügt (Text: blau), die projektspezifischangepasst werden müssen.2.1. ProjektübersichtKunde:Projektname:Projektort:HPE:HPE <strong>GmbH</strong>Schifferstrasse 8047059 DuisburgTel.: +49 (0)203 8038 0Info: www.hitachi-power.comVOR180_1 Seite / Page 6 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan2.2. Lage der Baustelle2.3. LieferumfangZu den einzelnen Arbeitsschritten werden von HPE und den jeweiligen Subkontraktoren detaillierte Montageplanungenaufgestellt und auf der Baustelle vorgehalten. Diese internen Montageplanungen bilden dieGrundlage für die Ausarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen sowie Montage- und Arbeitsanweisungendurch die Bauleiter und die HSE- Kräfte.2.4. HSE- StrategieDie HSE- Strategie von HPE manifestiert sich an der HSE- Grundsatzerklärung , in der das Sicherheits-, Gesundheits-und Umweltschutzsystem von HPE umrissen ist. Den Rahmen hierfür bildet das Arbeitsmanagement-System.HPE stellt sicher, dass alle Mitarbeiter und Subkontraktoren, die im Rahmen des Projekts beschäftigt werden,mit der HSE- Strategie vertraut sind. Die HSE- Grundsatzerklärung muss genehmigt und unterschrieben aufder Baustelle vorgehalten werden.In seiner Funktion als Hauptauftragnehmer hat HPE folgende strategische Ziele und ein 10-Punkte Programmerarbeitet.Die HSE- Strategie von HPE wird durch definierte HSE- Standards, welche die Einhaltung und Durchführungbestimmter Anforderungen und Aktivitäten vorschreiben, unterstützt.HSE- Strategie Alle Mitarbeiter müssen die HSE- Strategie verstehen und sich ihrer Verantwortungen diesbezüglich bewusstsein. Die Einhaltung aller gültigen HSE- Gesetze und Vorschriften ist zwingend. Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten während der Ausführung der Arbeiten hat Priorität. Alle Subkontraktoren müssen sich während ihrer Arbeiten auf der Baustelle an den HSE- Plan halten. Die Nutzung von Ressourcen ist zu optimieren. Material und Umwelt sind vor Schäden zu schützen. Eine stetige Verbesserung des HSE- Plans ist anzustreben.10-Punkte Programm zur effektiven Umsetzung der HSE- Strategie:1. Die Auswahl von kompetentem Führungspersonal und kompetenten Mitarbeitern, um sicheres Arbeitensowie das Einhalten der Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten. Es wird ein Schulungsprogrammfür alle Mitarbeiter erarbeitet und durchgeführt.VOR180_1 Seite / Page 7 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan2. Die Erstellung eines projektspezifischen HSE- Plans, als Basis dient dieser Standard.3. Die Unterweisung der Beschäftigten bezüglich baustellen- und arbeitsspezifischer Gefährdungen unddie Erstellung eines Schulungsplans, der Trainingsmodule für gefährliche Arbeiten vorsieht.4. Eine fortlaufende Beurteilung der Arbeitsbedingungen über die Ausführungsphase auf der Baustelledurch eine übergeordnete Gefährdungs- und Belastungsanalyse, durch aufgabenbezogene MontageundArbeitsanweisungen sowie durch regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Sicherheitsbesprechungen.5. Die Einführung eines Arbeitserlaubnisscheinsystems (Permit To Work - System, PTW ) in Kooperationmit dem Kunden für zum Beispiel: Aushub-, Abriss- und Heißarbeiten sowie Arbeiten in engenRäumen.6. Die regelmäßige Inspektion der Anlage sowie aller Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge,Lastaufnahmemittel, persönlicher Schutzausrüstung, sowie sonstiger Ausrüstung um sichere Bedingungenauf der Baustelle zu gewährleisten.7. Die Sicherstellung einer effektiven Kommunikation zwischen der Bauleitung und den HSE- Spezialisten.8. Die Beschäftigten erhalten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.9. Der konsequente Schutz der Umwelt auf der Baustelle.10. Die Meldung und Untersuchung von Zwischenfällen und Unfällen sowie eine statistische Auswertung,als Grundlage für Verbesserungsmaßnahmen.Der Monatsbericht (inkl. Arbeitsstunden und unfallbedingter Arbeitsausfälle) ist bis zum 3. Werktag des Folgemonatsdurch den HSE- Manager an HPE- HS zu senden (s. Anlage 11 und Kap. 2.4.5).Mit der HSE Strategie von HPE soll auch der HSE Politik von KUNDE Rechnung getragen werden: Sicherheit: keine Unfälle und Zwischenfälle. Gesundheit: keine Beschwerden, Krankheiten und daraus resultierende Abwesenheiten. Umwelt: keine Beschwerden und Schadstoffemissionen.2.5. SCCAlle HPE- Mitarbeiter auf Baustellen müssen über ein gültiges Sicherheitszertifikat auf SCC- Niveau / Dokument17 oder 18 verfügen.Auftragnehmer/Nachunternehmer müssen für die gesamte Dauer der Auftragsausführung über ein zertifiziertesArbeitsschutzmanagementsystem (AMS) verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen. Als Nachweiswerden alle allgemein anerkannten Zertifizierungsverfahren (z. B. SCC, OHSAS, SeSaM, BG-Verfahren etc.) akzeptiert. In Einzelfällen kann in Absprache und Zustimmung mit HPE- PH eine Bewertunggem. SCC Doc. 10 durchgeführt werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.HPE ist berechtigt, in den Büroräumen des Auftragnehmers, jederzeit nach vorheriger Anmeldung, Kontrollenim Hinblick auf den Wahrheitsgehalt der Selbstauskunft durchzuführen. Über das Ergebnis der Auswertung derCheckliste wird HPE den Auftragnehmer zeitnah unterrichten.Die Subkontraktoren sind dafür verantwortlich, dass ihre Unterauftragnehmer ebenfalls gültige SCC- Zertifikatevorweisen können. Entsprechende Listen sind an HPE- HSE- Baustelle zu übergeben.2.6. Zusammenarbeit mit unserem KundenDie Zusammenarbeit mit dem Kunden, bezogen auf HSE, regelt der Vertrag bzw. die Baustellenordnung.Dieser Standard HSE- Plan muss entsprechend angepasst werden.VOR180_1 Seite / Page 8 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanVollständige Gefährdungsermittlung und -bewertung in Übereinstimmung mit der einschlägigen Gesetzgebungund anhand folgender Grundsätze:Weitestgehende Vermeidung der Gefahren durch Ausschließen der unmittelbaren Ursache,Berücksichtigung des Standes der Technik im Rahmen des Arbeitsschutzes,Kollektivschutz geht über individuellen Schutz,Berücksichtigung des Standes der Technik im Rahmen des Umwelt-, Abfall- und GewässerschutzesName des HSE- Spezialisten für die Planungsphase,Name des HSE- Spezialisten für die Ausführungsphase,Art und Weise, in der die Zusammenarbeit zwischen dem Haupt- Subkontraktor und seinen Subkontraktorenauf der Baustelle realisiert wird, welche Vorkehrungen dabei getroffen werden und in welcher Weisediese Vorkehrungen überwacht werden,Art der Unterweisung und Anleitung seiner Arbeitnehmer, sowie der seiner Unterauftragnehmer,Umgang mit Lagerung, Transport und Verarbeitung von umweltschädlichen Stoffen und Materialien (Entsorgungswegefür gefährliche Abfälle sind dem Umweltschutzbeauftragten des AG vorab zur Kenntnis zugeben)HPE müssen sämtliche relevanten Unterlagen, die zur Beurteilung des SiGe- Plans erforderlich sind, vorliegen.2.9. Sicherheit in der Montage- und IBS- PhaseDie Gesetzgebung verlangt, dass jeder Subkontraktor gefährliche Arbeitsvorgänge identifiziert. HPE muss fürdie Arbeiten im Rahmen ihres Vertrages nachweisen, dass Gefährdungen und Risiken sowie die entsprechendenRisikomindernden Maßnahmen berücksichtigt werden.Entsprechend wird von den jeweiligen Subkontraktoren verlangt, für ihre Arbeiten entsprechende Gefährdungsbeurteilungenzu erstellen. Diese Gefährdungsbeurteilungen werden Bestandteil des HSE- Plans vonHPE und werden dem Kunden zur Verfügung gestellt.Gefährdungsbeurteilungen dürfen nur von hierzu befähigten Personen erstellt werden.Das System der Risikoabschätzung und -bewertung für die Baustelle lässt sich in 7 Ebenen unterteilen:1. PräqualifikationDie Subunternehmer müssen sich vor Arbeitsaufnahme einer Präqualifikation unterziehen. Dies bedeutet, essind:- Daten der Subkontraktoren,- Auszuführende Arbeiten, incl. Überwachung,- Die Namen der einzusetzenden Mitarbeiter incl. derer Qualifikation (z.B. SCC- Nachweis, Vorsorgeuntersuchungen,Nachweis beruflicher Ausbildung, Ersthelfer- Ausbildung, usw.),- SCC Zertifizierung des Subkontraktors (oder vergleichbar),- QM Zertifikat 9001,- Referenzliste.Erst nach Prüfung der Präqualifikationsunterlagen kann eine Zugangsberechtigung für die Baustelle ausgesprochenwerden.2. Übergeordnete GefährdungsbeurteilungDie übergeordnete Gefährdungsbeurteilung bietet einen guten Überblick über das gesamte Projekt. GenerelleRisiken werden beschrieben und entsprechende Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. Minderung benannt,Beispiel Anhang 10).Die übergeordnete Gefährdungsbeurteilung wird durch HPE- PH erstellt und an den Kunden, sowie die Subkontraktorenverteilt und dient als Basis zur Erstellung der Subkontraktoren- Unterlagen.3. Technische Montagespezifikation (TMS)In den TMS sind die Montageabläufe der einzelnen Einheiten beschrieben und dienen ebenfalls als Basis fürdie Erstellung der Subkontraktoren- Unterlagen.VOR180_1 Seite / Page 10 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Planb) Kick Off Meeting vor Arbeitsbeginn auf der BaustelleEs findet ein Kick Off Meeting zwischen HPE und den Subkontraktoren vor Aufnahme der Arbeiten auf derBaustelle statt. Während dieses Treffens werden die folgenden Punkte abgearbeitet: Präsentation der wichtigsten Inhalte des HSE- Plans durch HSE- Personal von HPE. Einweisung eines verantwortlichen Vertreters des Subkontraktors in den HSE- Plan durch HSE- Personalvon HPE. Präsentation der HSE- Dokumente des Subkontraktors durch einen verantwortlichen Vertreter sowiegemeinsame Bewertung der Unterlagen.Anhang 5 beinhaltet eine Vorlage für das Besprechungsprotokoll dieses Meetings.c) Toolbox MeetingsZu den Aufgaben von HPE gehört, Themen für die regelmäßigen HSE- Schulungen sowie „Toolbox-Meetings“ zu definieren.Toolbox-Meetings sind kurze, regelmäßig stattfindende Treffen, auf denen bestimmte HSE Anliegen besprochenwerden. Von jedem Toolbox-Meeting ist ein Protokoll zu erstellen, aus dem Thema, die anwesendenPersonen sowie gegebenenfalls wichtige Absprachen hervorgehen.Alle Subkontraktoren müssen ihrerseits HSE- Schulungen sowie Toolbox-Meetings für die von ihnen aufder Baustelle Beschäftigten organisieren und diese HPE nachweisen. Von der Abteilung HPE PHC kannauf Anfrage umfangreiches Schulungsmaterial zur Verfügung gestellt werden.Häufigkeit der Toolbox-Meetings der Subkontraktoren: in der Regel mindestens wöchentlich.Teilnehmer:HSE- Manager oder HSE- Personal, verantwortlicher Site Manager von HPE, verantwortlicher Site Managerund HSE- Personal des Subkontraktors.Zeitpunkt:vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle (mindestens jedoch fünf Werktage davor)d) Regelmäßige KoordinationsbesprechungenAuf verschiedenen Ebenen finden regelmäßige Koordinationsrunden mit den Verantwortlichen des Kunden,von HPE sowie den beteiligten Subkontraktoren statt. Bzgl. HSE stehen übergeordnete Fragestellungensowie Schnittstellen im Vordergrund.Teilnehmer:Verantwortlicher Site Manager, HSE- ManagerHäufigkeit:in der Regel wöchentlich, bzw. nach BedarfVOR180_1 Seite / Page 12 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan7. LMRA (last minute risk assessment)Die 7. Ebene ist das LMRA, das täglich vor Beginn der Arbeit am Arbeitsplatz durchgeführt wird. Hierbei wirdkonkret auf die aktuellen Arbeiten, das entsprechende Vorgehen und z.B. auf die aktuellen Gefährdungendurch andere Gewerke eingegangen. Die LMRA ist schriftlich zu dokumentieren (Beispiel s. Anlage 14).Prinzipieller Dokumentenablauf vor Arbeitsbeginn1) Montagebeschreibung HPE(Technische MontageSpezifikation TMS)2) Montagebeschreibung Subkontraktorincl. RisikoanalysePermiterf.?3) Work Permit4) Last Minute RiskAssessment LMRAArbeitsbeginnDie Verfahren zur Vermeidung oder Minimierungvon Gefährdungen und den damit verbundenenRisiken sollten so gestaltet werden, dass bei Arbeiten, in Abläufen und Prozessen, Abweichungenvon den zulässigen Bedingungen rechtzeitig erkannt und korrigiert werden können. Diese Verfahren müssen regelmäßig bewertet und bei Bedarf angepasst werden, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sicherstellen und dem Stand der Technik, Arbeitsmedizinund Hygiene sowie sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen, den aktuellen Wissensstand, einschließlich Informationen oder Berichten von Organisationen sowiestaatlichen Arbeitsschutzbehörden, Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, Arbeitsschutzdienstenund anderen geeigneten Institutionen, berücksichtigen, die Erstellung von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen vorsehen, sofern Gefährdungen sich nichtumfassend ausschließen lassen.2.9.1. Montage Tätigkeiten2.10. BesucherAlle Besucher müssen eine Erstunterweisung absolvieren um die Baustelle betreten zu dürfen. Ihnen wird einBesucherausweis ausgestellt.Allen Besuchern ist für den Besuch des Baustellengeländes (hierzu zählt nicht der Bürobereich) eine GrundausstattungPSA (s. hierzu Kap. 5.6) auszuhändigen.Besucher dürfen nur in Begleitung auf das Baustellengelände, der Besuchte trägt die Verantwortung für denBesucher, insbesondere im korrekten HSE- Verhalten.2.11. Verstöße gegen HSE- Regeln (Maßnahmen zur Umsetzung der Baustellenordnung)Sowohl die Einhaltung des rechtlichen Rahmens als auch die Einhaltung des HSE- Plans für die Baustelle(das gesamte Arbeitsausmaß, Subkontraktoren mit eingeschlossen) werden durch ständige Kontrollen undInspektionen seitens HPE überwacht.Disziplinarmaßnahmen werden durch das Site Management von HPE erlassen.Verstöße gegen die HSE- Regeln werden i.d.R. dreistufig geahndet, der Maßnahmenkatalog ist in Anhang 6einzusehen.VOR180_1 Seite / Page 13 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3. HSE Anweisungen3.1. Organisation und Verantwortung3.1.1. AllgemeinesHPE und seine Subkontraktoren werden Projektmanagementteams für die von ihnen zu erbringenden Arbeitenund Leistungen zusammenstellen.HPE und die jeweiligen Subkontraktoren müssen sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Ausführung derArbeiten während der Vertragslaufzeit von einer ausreichenden Anzahl erfahrener und qualifizierter Vorgesetztervor Ort überwacht wird.Das HSE- System und die Gesetzgebung fordern, dass die Beschäftigten auf der Baustelle über die erforderlicheQualifikation verfügen, um ihre Arbeiten sicher und ohne schädliche Auswirkungen auf die Umwelt ausführenzu können (vgl. Kapitel 3.4). Die erforderlichen regelmäßigen Schulungen und Unterweisungen derBeschäftigten sind HPE vom Subkontraktor nachzuweisen.HPE hat die Weisungsbefugnis für Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen der Beschäftigten auf der Baustelle.Die Subkontraktoren tragen die Verantwortung für ihre Mitarbeiter, bzw. ihre Unterauftragnehmer.3.1.2. Geschäftssprache auf der BaustelleDie Geschäftssprache der Baustelle XXXX ist XXXX. Alle Berichte, Protokolle, Geschäftsschreiben sind indieser Sprache abzufassen.3.1.3. ArbeitszeitenMo-Fr.: von xxx bis xxxSa:So:3.1.4. Auftragsabwicklung3.1.4.1. Dokumentenlauf vor ArbeitsaufnahmeFür den Dokumentenlauf vor Arbeitsaufnahme gilt nachfolgendes Schaubild:VOR180_1 Seite / Page 14 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanPräqualifikation-Daten des Sub‘s-Scope of work-Prüfungen desScope of work-Mitarbeiter mitQualifikation-SCC Zertifizierungdes Subkontraktors-QM Zertifikat 9001-Referenzliste6 WochenErgänzendeUnterlagen zumHPE- HSE- Plan4 WochenKick OffMeetingZeitok?ok?AufgabenbezogeneMontage-Anweisungen mitRisikoanalysenpauschal1 Wocheok?AufgabenbezogeneMontage-Anweisungen mitRisikoanalysendetailliertArbeitsaufnahmeok?3.1.4.2. Bei ArbeitsaufnahmeEine LMRA hat zu erfolgen. Gefährdungsbeurteilungen sind gffs. den geänderten Randbedingungen anzupassen.3.1.4.3. Durchführung von ArbeitenFür die Durchführung sind alle HSE- relevanten Dokumente, Richtlinien, Gesetze, Normen etc. zu beachten.3.1.4.4. Fertigstellung des AuftragesNach Fertigstellung sind alle HSE- relevante Dokumente an HPE zu übergeben.VOR180_1 Seite / Page 15 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.1.4.5. HSE- MonatsberichtDer HPE HSE- Manager hat einen monatlichen HSE- Bericht, bis zum 3. Werktag des Folgemonats, zuerstellen (Anhang 11). Dieser Bericht beinhaltet mindestens die folgenden Bestandteile: Berichterstattung über Unfälle, sowie deren Bewertung und eingeleitete Maßnahmen zu deren zukünftigerVermeidung LTIF: das heißt, die Zahl der Unfälle mit mehr als einem Tag Ausfall pro 1.000.000 Arbeitsstunden LTIR: das heißt, die Zahl der Unfälle mit mehr als drei Tagen Ausfall pro 1.000.000 Arbeitsstunden Arztbehandlung und Erste-Hilfe-Einsätze je 1.000.000 Arbeitsstunden Berichterstattung über Beinaheunfälle, sowie deren Bewertung und eingeleitete Maßnahmen zu derenzukünftiger Vermeidung Anzahl der auf der Baustelle durchgeführten Sicherheitsbesprechungen sowie eine kurze Zusammenfassungder besprochenen Themen Aktuelles Dokument zur Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen Anzahl der auf der Baustelle durch die eigenen Mitarbeiter durchgeführten Sicherheitsbegehungen sowiederen Ergebnisse und Protokolle Übersicht über HSE- Korrekturmaßnahmen im Zusammenhang mit HSE- Kontrollen,- Audits, -Inspektionen usw. inklusive dem jeweiligen Status. Umweltrelevante Ereignisse beispielsweise Boden- und Gewässerverunreinigungen und Maßnahmen zurBeseitigung etc. Menge der entsorgten Abfälle pro Monat und kumuliert, aufgegliedert nach Abfallschlüsselnummer Abfallentsorgungsnachweise im Rahmen der Entsorgung gefährlicher Abfälle Jährliche Abfallbilanz unter Berücksichtigung der Abfallsortierung Kreislaufwirtschafts- und AbfallgesetzEine Bewertung und Trendanalyse anhand der Statistik zu Unfällen und Beinahe-Unfällen erfolgt durch HPE-HS.Der Monatsbericht ist Bestandteil der endgültigen HSE- Dokumentation und ist dem Kunden nach dem Abschlussder Arbeiten zu übergeben.3.1.5. OrganisationDie Pflichten und Verantwortungen bzgl. der HSE - Anforderungen werden mit Hilfe eines Organigrammsverdeutlicht (vgl. Anhang 8).Von HPE, mit Unterstützung der jeweiligen Subkontraktoren, wird eine Liste der Subkontraktoren gemäßAnhang 4 aufgestellt und gepflegt.Listen aller Beschäftigten des Subkontraktors mit den entsprechenden Informationen zur Qualifikation werdenin einer Qualifikationsmatrix zusammengestellt (s. Anhang 7 Qualifikationsmatrix).3.1.5.1. OBLDer OBL ist, als Vertreter von HPE für die Montagephase, für alle HSE Belange verantwortlich und ist demHSE- Manager weisungsberechtigt. Der HSE- Manager unterstützt den OBL.3.1.5.2. FBLDie FBL sind für die Ausführung der Tätigkeiten der Subkontraktoren weisungsbefugt. Ein wesentlicher Bestandteilist die sicherheitsgerechte Arbeit.3.1.5.3. IBS ManagerDer IBS Manager ist, als Vertreter von HPE für die IBS- Phase, für alle HSE Belange verantwortlich. DerHSE- Manager unterstützt den IBS Manager.3.1.5.4. IBS FBLDie FBL sind für die Ausführung der Tätigkeiten der Subkontraktoren weisungsbefugt. Ein wesentlicher Bestandteilist die sicherheitsgerechte Arbeit.3.1.5.5. HSEUnterschieden werden (vgl. auch Anhang 8, Organigramm HSE- Organisation):VOR180_1 Seite / Page 16 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanHSE- Manager Der HSE- Manager ist organisatorisch dem OBL und dem Leiter PHE unterstellt. Der HSE- Manager koordiniert und organisiert die Umsetzung des HSE- Plans in Hinblick auf die geplantenSicherheits- und Koordinationsgespräche, die Gefährdungsanalysen, das Arbeitsgenehmigungsverfahrensowie auf die HSE- Dokumentation. Details werden in der HPE Stellenbeschreibung geregelt (s.Anhang 1). Er darf die Arbeit stilllegen, wenn Gefahr im Verzug ist. Qualifikation gemäß / in Anlehnung an:Deutschland: (Fach-) Hochschulabschluss, sowie „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ Niederlande: HVK HogereVeiligheidsKunde, Der HSE- Manager ist disziplinarisch dem Leiter HSE (HS) unterstellt und berichtet ihm und dem OBL.HSE- Officer Der HSE- Officer ist organisatorisch dem HSE- Manager unterstellt. Der HSE- Officer betreut schwerpunktmäßig die Arbeiten in HSE- Hinsicht direkt auf der Baustelle. Er betrachtetdie Arbeiten als Ganzes. Details werden in der HPE Stellenbeschreibung geregelt (s. Anhang 2). Der HSE- Officer des jeweiligen Subkontraktors betrachtet schwerpunktmäßig die jeweils eigenen Arbeiten.Er darf die Arbeit stilllegen, wenn Gefahr im Verzug ist. Qualifikation gemäß / in Anlehnung an:Deutschland: „Fachkraft für Arbeitssicherheit“3.1.5.6. Zusammenarbeit zwischen Bauleitung und HSE- PersonalEine enge Zusammenarbeit zwischen dem Site Management und dem HSE- Personal ist Grundvoraussetzungfür einen guten HSE- Standard auf der Baustelle.Das Site Management von HPE bzw. der jeweiligen Subkontraktoren ist für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutzauf der Baustelle verantwortlich. Das HSE- Personal berät das Site Management in Fragen vonSicherheit, Gesundheit und Umweltschutz.Das HSE- Personal ist bei Gefahr in Verzug weisungsbefugt, ansonsten ist es beratend tätig.3.1.6. HSE- Audits / Management- ReviewAls Bestandteil des Arbeitsmanagementsystems von HPE werden HSE- Audits organisiert, um die Effektivitätdes HSE- Plans zu bewerten sowie um Maßnahmen im Rahmen des stetigen Verbesserungsprozess herauszuarbeiten.Diese Audits werden von erfahrenen und unabhängigen HSE- Sicherheitsingenieuren vonHPE durchgeführt.Unfälle und Beinaheunfälle müssen von den Subkontraktoren systematisch erfasst, untersucht, dokumentiertund HPE gemeldet werden.Ein ständiger Verbesserungsprozess steht im Vordergrund. Die Erfahrungen des Bauvorhabens sollen fürkünftige Projekte genutzt werden.3.2. Obliegenheiten der Subkontraktoren3.2.1. Verantwortung„Werden Beschäftigte mehrerer Subkontraktoren an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Subkontraktoren verpflichtet,bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist,haben die Subkontraktoren je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigtenüber die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichtenund Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen…..…Der Subkontraktor muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Subkontraktor,die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und GesundheitVOR180_1 Seite / Page 17 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Planwährend ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.“ (Arbeitsschutzgesetz§ 8)Beim Einsatz von Subkontraktoren ist die Bauleitung von HPE für die Koordinierung der Arbeiten verschiedenerSubkontraktoren auf der Baustelle verantwortlich. Die HSE- Kräfte beraten die Bauleiter in Fragen vonSicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. In verschiedenen internen Koordinationsrunden zwischen denVerantwortlichen von HPE und der Subkontraktoren wird dieser Forderung Rechnung getragen.Innerhalb seines Arbeitsbereichs trägt jeder Subkontraktor die volle Verantwortung für Gesundheit, Sicherheitund Wohlergehen seiner Beschäftigten. Bei eigenen, weiteren Subkontraktoren- Vergaben gilt der obige Absatzsinngemäß.Vom Bauherrn und vom HPE wird versucht, die Arbeiten verschiedener Subkontraktoren auf der Baustellevon einander zu trennen. Um die Gefahr durch gleichzeitiges Arbeiten an einem Ort durch verschiedeneSubkontraktoren zu minimieren, wird auf der Baustelle das bereits beschriebene Arbeitserlaubnisschein-System durchgeführt (vgl. Kap. 5.3).Die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination wird auf der Baustelle i.d.R. durch den Bauherrndurchgeführt. Zu diesem Zweck wird vom Bauherrn eine Vereinbarung zur Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinationangestrebt. Koordination auf HPE- Ebene (Subkontraktoren eingeschlossen) wird durchHPE organisiert.3.2.1.1. Verantwortliche Person des Auftragnehmers/ SprachkenntnisseAlle Arbeiten müssen unter der Leitung und Aufsicht einer für den Auftragnehmer vor Ort vertretungsberechtigtenund verantwortlichen Person durchgeführt werden (z. B. Baustellenleiter). Der Auftragnehmer hat dieverantwortliche Person und deren Vertreter dem für die Ausführung der Bestellung zuständigen Ansprechpartnerdes Baustellens spätestens 10 Arbeitstage vor Arbeitsaufnahme auf dem in der Anhang 13 gezeigtenVordruck zu benennen.Die verantwortliche Person und deren Vertreter müssen die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde undkörperliche Eignung besitzen sowie über ausreichende Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, umAnweisungen der zuständigen Personen der HPE in der für die Baustelle gültigen Geschäftssprache verstehenund an die von dem Auftragnehmer eingesetzten Arbeitskräfte in einer für diese verständlichen Spracheweitergeben zu können.Soweit zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich, hat die verantwortliche Person weitere Aufsichtspersonen(Supervisor -„SV") mit der Leitung und Beaufsichtigung der Arbeiten vor Ort zu beauftragen und diesevor Arbeitsbeginn dem für die Ausführung des Auftrages zuständigen Ansprechpartner der Baustelleschriftlich zu benennen. Die SV müssen von der verantwortlichen Person entsprechend der ihr von HPEerteilten Einweisung(en) unterrichtet werden und müssen in gleicher Weise zur Leitung und Beaufsichtigungder Arbeiten (einschließlich der Sprachkenntnisse) vor Ort geeignet sein. D.h. sie müssen die notwendigeFachkunde, sowie grundlegende Kenntnisse des Arbeitsschutzes besitzen.Soweit sich die verantwortliche Person einer oder mehrerer SV bedient, bleibt sie für deren Beaufsichtigung,eine eindeutige Abgrenzung derer Aufgaben und Befugnisse, sowie für eine geordnete Zusammenarbeitverantwortlich. Sollte ein SV an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert sein und kann kein anderer SVeingesetzt werden, muss die verantwortliche Person bzw. ihr Vertreter deren Aufgaben selbst wahrnehmen.Der Auftragnehmer hat durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass die verantwortliche Person und dieggf. beauftragten SV ihre Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen können. Insbesondere muss ihnen dashierfür erforderliche Weisungsrecht gegenüber dem Personal des Auftragnehmers sowie auch gegenüberdem Personal von Nachunternehmern des Auftragnehmers zustehen. Während der Ausführung der Arbeitenmuss entweder die verantwortliche Person, ihr Vertreter oder ein von ihr beauftragter SV auf der Baustelleanwesend und ständig erreichbar sein.Alle Arbeitnehmer des Auftragnehmers müssen in der Lage sein, Notfallanweisungen zu verstehen undWarnhinweise oder sonstige Hinweisschilder im Betrieb zu lesen. Zudem muss dem Auftragnehmer und seinenMitarbeitern die Bedeutung der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz geläufig sein.VOR180_1 Seite / Page 18 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.2.2. HSE- Personal der Subkontraktoren3.2.2.1. Anzahl der Fachkräfte für ArbeitssicherheitDie Anzahl der HSE- Kräfte, die von HPE und von den Subkontraktoren gestellt werden, hängt von der Artder auszuführenden Arbeiten sowie der zugehörigen Beurteilung der Arbeitsbedingungen ab. Folgende Tabellezeigt die Richtwerte:Mitarbeiter HSE Mgr HSE- Officer10 1>50 1 1>100 1 2>200 1 3>300 1 4Das Personal muss in Vollzeit arbeiten (bis auf 1) ).Je nach Ergebnis der Gefährdungsanalysen, sowie der HSE- Performance der Subkontraktoren, kann derBedarf an HSE- Personal auf der Baustelle höher oder niedriger sein. Die Bewertung hat der HPE- HSE- Managervorzunehmen.3.2.2.2. Qualifikation der Fachkräfte für Arbeitssicherheits. hierzu Kap. 2.5.53.2.2.3. Zusammenarbeit zwischen Bauleitung und HSE- Spezialistens. hierzu Kap. 2.5.63.2.3. Zur Verfügung zu stellende Unterlagen und Papiere3.2.3.1. PräqualifikationsunterlagenSind 6 Wochen vor dem Kick Off Meeting einzureichen.3.2.3.2. Aufgabenbezogene Montageanweisungen mit Risikoanalysen(pauschal)Aufgabenbezogene Montageanweisungen mit Risikoanalysen sind HPE 4 Wochen vor der Arbeitsaufnahmevorzulegen. Erst nach Prüfung und Freigabe der Unterlagen kann mit den Arbeiten begonnen werden.3.2.3.3. Ergänzende Unterlagen zum HPE- HSE- PlanSind 4 Wochen vor dem Kick Off Meeting einzureichen.3.2.3.4. Aufgabenbezogene Montageanweisungen mit Risikoanalysen(detailliert)Sind 1 Woche vor der Arbeitsaufnahme einzureichen.3.2.3.5. BerichteMonatsberichteAm 1. Werktag des darauf folgenden Monats sind die geforderten Daten für den Monatsbericht (i.d.R.: Stundenzahl,Ereignisse, Anzahl Mitarbeiter) an HPE zu übergeben.Unfall-, Ereignis und Beinaheunfall- Untersuchungen und BerichteDie Informationen bei Unfällen, schweren Sachschäden (>10T€) und Bränden sind als Schnellmeldung sofortan HPE zu übermitteln.Die Berichte sind schnellstmöglich (max. 1 Tag) zu erstellen und an HPE weiter zu leiten.VOR180_1 Seite / Page 19 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.2.3.6. Kontrolle der HSE AufzeichnungenIm Rahmen von Audits, bzw. stichpunktartigen Kontrollen werden die HSE- Aufzeichnungen der Subkontraktoren(incl. Unterauftragnehmer) kontrolliert.3.2.4. UnterweisungspflichtenHSE- Managementsysteme, sowie die Gesetzgebung schreiben allen Subkontraktoren vor, nur entsprechendqualifiziertes und ausgebildetes Personal für die jeweiligen Arbeiten zu beschäftigen. So soll gewährleistetwerden, dass die Arbeiten auf der Baustelle sicher und ohne negative Folgen für die Umwelt durchgeführtwerden können.HPE sowie die Subkontraktoren haben die Durchführung ihres Schulungsprogramms gemäß ihres internenArbeitsschutz- Managementsystems dem Kunden nachzuweisen.Ein Verantwortlicher jedes Subkontraktors hat vor Aufnahme seiner Arbeiten auf der Baustelle an einer HSE-Einweisung durch HPE teilzunehmen. Anhang 5 beinhaltet das entsprechende Formular zur Festlegung derHSE- Anforderungen und Verantwortungen (vgl. Kapitel 1.9).Jeder Subkontraktor ist dafür verantwortlich, dass vor Beginn der Arbeiten seine Mitarbeiter über den Inhaltder allgemeinen und besonderen Baustellenvorschriften des Kunden eingewiesen werden.Subkontraktor- Pflichten bzgl. des Arbeitsschutzes sind von jedem Subkontraktor in schriftlicher Form an diejeweilige verantwortliche Person zu übertragen (s. auch Anlage 13).Alle Beschäftigten haben einen aktuellen Sicherheitspass zu führen.Unterrichtung und UnterweisungBei der Unterrichtung der Beschäftigten nach § 81 des Betriebsverfassungsgesetzes und § 14 des Arbeitsschutzgesetzeshat der Subkontraktor die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit den Beschäftigten angemessene Informationen, insbesondere zu den sie betreffenden Gefahren, die sich aus den in ihrerunmittelbaren Arbeitsumgebung vorhandenen Arbeitsmitteln ergeben, auch wenn sie diese Arbeitsmittelnicht selbst benutzen, und soweit erforderlich, Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittelin für sie verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen. Die Betriebsanweisungen müssen mindestensAngaben über die Einsatzbedingungen, über absehbare Betriebsstörungen und über die bezüglich derBenutzung des Arbeitsmittels vorliegenden Erfahrungen enthalten.Bei der Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Subkontraktor die erforderlichen Vorkehrungenzu treffen, damit die Beschäftigten, die Arbeitsmittel benutzen, eine angemessene Unterweisung insbesondere überdie mit der Benutzung verbundenen Gefahren erhalten und die mit der Durchführung von Instandsetzungs-, Wartungs- oder Umbauarbeiten beauftragten Beschäftigteneine angemessene spezielle Unterweisung erhalten.3.2.4.1. SchulungsmatrixDer Subkontraktor hat vor Arbeitsaufnahme geplante Schulungen/ Unterweisungen als Matrix vorzulegen (s.Anhang 15).3.2.4.2. HSE MotivationDer Subkontraktor ist verpflichtet, seine Mitarbeiter bezüglich korrekten HSE- Verhaltens zu motivieren. Incentiveso.ä. Maßnahmen werden begrüßt.3.2.4.3. Ordnung, Sauberkeit und DisziplinOrdnung und Sauberkeit auf der Baustelle sind notwendige Voraussetzungen, damit sicherheitsgerechte Arbeitendurchgeführt werden können.Falls der Subkontraktor seinen Arbeitsbereich nicht in Ordnung hält, wird HPE einen separaten Subkontraktorbeauftragen. Die Kosten werden dann umgelegt.VOR180_1 Seite / Page 20 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.2.5. SchonarbeitsplätzeDie Subkontraktoren haben für Mitarbeiter, die geringfügig verletzt sind, bzw. bedingt einsatzfähig sind,Schonarbeitsplätze einzurichten und vorzuhalten. Diese müssen nicht zwingend auf der Baustelle vorhandensein, es ist auch möglich, diese im Stammhaus einzurichten.3.2.6. Weitere VereinbarungenAußerhalb der Arbeitszeiten muss mindestens eine Person eines jeden Subkontraktors ständig telefonischerreichbar sein. Die Erreichbarkeit sollte über einen Dienstplan festgehalten werden.Alle HSE- spezifischen Daten sollten in DV- Form an HPE weitergegeben werden.3.3. Gesundheitsschutz3.3.1. VorsorgeuntersuchungenDer Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass nur solche Mitarbeiter zum Einsatz kommen, die die jeweilserforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen erfolgreich durchlaufen haben.3.3.2. SozialeinrichtungenBüros, Pausenräume, Toiletten, Waschgelegenheiten, Duschen etc. müssen in ausreichender Anzahl zurVerfügung stehen und müssen regelmäßig gesäubert und instand gehalten werden.Für ausreichende Heizung und Lüftung ist zu sorgen.Toiletten sind in unmittelbarer Nähe zu den Arbeitsplätzen vorzusehen. Deren Anzahl hängt von der Anzahlder beschäftigten Personen ab. Den örtlichen Gesetzen und Verordnungen muss entsprochen werden. AlsRegelgröße müssen Toilettenanlagen mindestens im Verhältnis von einer Toilette zu zwanzig Beschäftigenbereitgestellt werden. Es sei denn, örtliche Vorschriften fordern eine größere Anzahl.Im Kesselhaus sind ausreichend Toiletten auf jeweils 20 Höhenmetern einzurichten.Die Abwasserqualität muss den Anforderungen des Entwässerungssystems entsprechen.Teil der Sozialrichtungen sind die Erste-Hilfe-Einrichtungen (vergleiche Kapitel 8.4).Länder- oder projektspezifische Besonderheiten3.3.3. SchädlingsbekämpfungIn enger Absprache mit dem Kunden ist –wenn erforderlich- ein Konzept zur Schädlingsbekämpfung festzulegen.Die Subkontraktoren dürfen, ohne Zustimmung HPE, keine Mittel einsetzen. Kontrollen sind hier erforderlich.3.4. Arbeitssicherheit3.4.1. AllgemeinesDieses Kapitel legt Mindestanforderungen für Sicheres Arbeiten auf der Baustelle fest. Falls örtliche Gesetzeoder Vorschriften davon abweichen, ist die strengere Bestimmung anzuwenden.3.4.1.1. Kollektive Schutzmaßnahmen:Der Einsatz von kollektiven Schutzmaßnahmen ist dem Einsatz von individueller Schutzausrüstung vorzuziehen.Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen gilt grundsätzlich nachfolgende Reihenfolge:TOPTechnische Lösungen zuerstOrganisatorische Maßnahmen stehen an zweiter StellePersönliche Schutzausrüstung ist nur dann einzusetzen, wenn technische oder organisatorischeMaßnahmen nicht ergriffen werden können.Grundsätzlich gilt auf der Baustelle die uneingeschränkte PSA- Tragepflicht für S3 Schutzschuhe (knöchelhoch),Schutzhelm, Schutzbrille und Warnweste.VOR180_1 Seite / Page 21 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanPersönliche Schutzausrüstung ist vom jeweiligen Subkontraktor für seine Beschäftigten bereitzustellen.Arbeitsbereiche, die eine Behinderung oder Gefährdung für Dritte darstellen, sind durch den jeweiligen Subkontraktorzu sichern. Diese Bereiche sind zum Beispiel im ausreichenden Abstand abzusperren und mitWarnschildern zu kennzeichnen.Vor allem hochgelegene Montagearbeiten müssen in einem ausreichenden Abstand fest abgesperrt und mitWarnschildern gekennzeichnet sein. Das Heben von Lasten über Verkehrswege und Arbeitsbereiche andererSubkontraktoren ist nicht zulässig. Solche Bereiche sind kurzzeitig zu sperren und sofort nach Beendigungder Arbeiten wieder freizugeben.Für die Dauer ihrer Arbeiten in gefährdeten Arbeitsbereichen sind durch die jeweiligen Subkontraktoren geeigneteSchutzvorrichtungen wie zum Beispiel Seitenschutz, Abdeckungen oder Absperrungen vorzusehen.Diese Schutzeinrichtungen sind laufend zu kontrollieren und gegebenenfalls instand zu setzen. Weiter sinddiese Schutzeinrichtungen über die Dauer der eigenen Arbeiten hinaus zur Mitbenutzung durch Dritte vorzuhalten.Gefährdete Bereiche sind grundsätzlich vorschriftsmäßig fest abzusperren, zu kennzeichnen und zubeleuchten.Vor dem Abdecken von Öffnungen oder dem Entfernen von Seitenschutz zum Beispiel müssen in ausreichendemAbstand stabile Absperrungen aufgestellt werden. Diese Absperrungen dürfen erst nach Beendigungder Arbeiten wieder entfernt werden. Beim Entfernen von Schutzeinrichtungen sind geeignete Maßnahmengegen Absturz zu treffen.Bodenöffnungen in jedem Fall durchtrittsicher und unverschieblich abdecken oder mit Seitenschutz sichern.Als Öffnungen gelten Öffnungen 9,0 m 2 oder gradlinig begrenzte Öffnungen, bei denen eine Kante 3,0 m lang istSchutzmaßnahmen dürfen nur in Absprache mit HPE sowie dem <strong>Ersteller</strong> entfernt werden, PTW ist zu beachten.Unter bestimmten Umständen werden Schutzeinrichtungen durch HPE zur Verfügung gestellt. Die dabei anfallendenKosten gehen zu Lasten des jeweiligen Subkontraktors.3.4.1.2. Ordnung auf der BaustelleArbeitsbereiche, Durchgänge, Treppen und alle anderen Bereiche müssen frei von Bauschutt, Ausrüstungsgegenständenund Materialien gehalten werden. Lagerbereiche müssen sauber sein und die dort gelagertenMaterialien ordentlich und stabil abgelegt werden.Schrauben und weitere Kleinteile müssen in Kunststoff- Boxen gelagert und transportiert werden. Die Lagerungin Pappschachteln ist verboten!Abfallcontainer müssen an zugänglichen Plätzen auf der Baustelle positioniert werden und für die Entsorgungvon Altmaterialien und anderem Abfall verwendet werden.Flüssigkeiten und Materialien (z.B. Farben, Lösemittel, Verdünnungsmittel, Öle und Fette) oder Container, dieChemikalien beinhalten, sind gemäß der örtlichen Gesetzgebung zu entsorgen.Transportwege müssen frei von Kabeln, Schläuchen, Drähten sowie anderen provisorischen Systemengehalten werden. Sie sind in einer gewissen Höhe zu befestigen, damit sie am Boden bzw. im Lichtraumprofildes Verkehrsweges kein Hindernis darstellen. Vorzugsweise sind S- Haken zu verwenden.Sozialräume müssen frei von Essensresten, Verpackungen und Gefahrstoffen gehalten werden.Nicht mehr verwendbare Materialreste etc. müssen umgehend aus den Arbeitsbereichen entfernt werden.Jeder Subkontraktor ist für die Ordnung in seinem Arbeitsbereich zuständig. Falls mehrere Subkontraktorenin einem Arbeitsbereich arbeiten und die Ordnung in diesem Arbeitsbereich nicht ausreichend ist, wird HPEVOR180_1 Seite / Page 22 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Planeinen Dritten beauftragen um die Ordnung wieder herzustellen. Die Kosten werden anteilig auf die Verursacherumgelegt.3.4.1.3. Lagerbereiche und Lagerung von MaterialienDie Lagerbereiche der Subkontraktoren sind gekennzeichnet. Alle Subkontraktoren werden angehalten, nurdie ihnen zugeteilten Bereiche zu nutzen, mit ihnen wirtschaftlich umzugehen und sie jederzeit ordentlich zuhalten.Falls sich die Materialien oder Lagerbehälter der Subkontraktoren nicht innerhalb des zugeteilten Bereichsbefinden, werden sie von die Bauleitung HPE ohne vorherige Warnung auf Kosten des Subkontraktors umgelagert,oder von der Baustelle entfernt. Die Kosten gehen zu Lasten des Subkontraktors.Der Lagerbereich eines jeden Subkontraktors muss durch Einzäunung sorgfältig abgegrenzt sein. Ein Schildmit dem Namen des betreffenden Subkontraktors und Namen sowie Telefonnummer des verantwortlichenBauleiters ist anzubringen.Bevor Materialien anderorts als in den zugeteilten Bereichen gelagert werden, muss bei HPE eine Erlaubniseingeholt werden. Es sollte lediglich ausreichend Material vom Abstellplatz herangeschafft werden, um dentäglichen Bedarf zu decken.Materialen müssen ordentlich gelagert werden. Verkehrswege und Arbeitsbereiche sind freizuhalten. Bei Ü-berschneidungen muss die Bauleitung HPE umgehend informiert werden.3.4.1.4. Lagerung von Gasflaschen und brennbaren MaterialienDieses Kapitel bezieht sich auf alle ortsveränderlichen Gasflaschen, LPG (Propan, Butan)- Behälter, Diesel-Behälter, Lösungsmittel und andere brennbare Materialien. Alle Subkontraktoren sind dafür verantwortlich sicherzustellen,dass ihre Mitarbeiter folgende Grundsätze einhalten: Gasflaschen und andere gasgefüllte Behälter müssen gegen mechanische, chemische und thermischeEinwirkungen geschützt sein. Substanzen, die miteinander reagieren und dabei Hitze oder giftige Dämpfe oder Gase freisetzen könnten,müssen separat gelagert werden. Brennbare Materialien müssen in angemessenen, belüfteten Metallbehältern gelagert werden, die mit derBeschriftung „Brennbare Materialien“ versehen sind. Gasflaschen müssen aufrecht und stabil gelagert werden. Falls sie unter der Erdgleiche eingesetzt werden,müssen die Flaschen mit besonderen Dichtungsverschlüssen versehen sein. Die Lagerung vonGasflaschen unter der Erdgleiche ist verboten. ‚Heiße Arbeiten’ dürfen nicht in der Nähe von Lagerorten von brennbaren Materialien oder Treibstoffdurchgeführt werden. Ein geeigneter Feuerlöscher muss in der Nähe jedes Lagerorts brennbarer Materialien oder Treibstoffeaufbewahrt werden. Alle Flaschen, temporäre Einrichtungen und Behälter von brennbaren oder toxischen Materialien müssenmit dem Namen des Besitzers gekennzeichnet sein.3.4.1.5. WitterungDie notwendigen Schutzmaßnahmen für das Bauen in der kalten Jahreszeit sind durch den jeweiligen Subkontraktorenim Rahmen einer arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung festzulegen.Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen trittsicher und rutschfest sein. Sie sind vom jeweiligen Subkontraktorenvon Schnee und Eis freizuhalten und ausreichend zu beleuchten.Ortsgebundene Arbeitsplätze sind ebenfalls gegen die Witterung zu schützen und ggf. zu beheizen.Geeignete Schutzkleidung ist den Beschäftigen, vom jeweiligen Subkontraktoren zur Verfügung zu stellen.Geräte und Baumaschinen sind so zu schützen, dass sie sicher betrieben werden können (z.B. Scheibenenteisen, Bedienungshebel gängig machen, Rutschgefahr auf begehbaren Flächen und Aufstiegen beseitigen).Vorsicht beim Betrieb von Baumaschinen auf gefrorenem Boden! Motoren müssen gemäß Bedienungsanleitungin Betrieb genommen werden.VOR180_1 Seite / Page 23 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanGefrorenes Erdreich ist gegen Einsturz (beim Auftauen) zu sichern.3.4.2. BaustellenkoordinationDie Koordination der Gesamtbaustelle liegt i.d.R. beim Kunden. Nach BaustellV stellt der Kunde einen Si-GeKo.3.4.3. Arbeitserlaubnis- System3.4.3.1. Arbeitserlaubnisschein-System (PTW- System)Das Arbeitserlaubnisschein-System dient der Überwachung bestimmter, als potentiell gefährlich eingestufterArbeiten. Darüber hinaus soll so eine enge Zusammenarbeit zwischen der Bauleitung und den ausführendenKräften vor Ort sichergestellt werden. Es gilt für jeden Subkontraktoren.Arbeitserlaubnisscheine werden nur ausgestellt, wenn im Vorfeld der Arbeiten eine Risikoanalyse (vgl. Kap.1.9) durchgeführt worden ist.Für welche Arten von Arbeiten ein Arbeitserlaubnisschein erforderlich ist, wird vom Kunden in Abstimmungmit HPE im Vorfeld der Baustelle festgelegt. Für folgende Arbeiten sind in der Regel Arbeitserlaubnisscheineerforderlich:Bauphase Aushubarbeiten Heißarbeiten Arbeiten in engen Räumen, auch Kesselstützen Röntgenarbeiten Arbeiten in Höhen Druckproben BodenöffnungenInbetriebnahmeFolgende übergeordnete Arbeiten bedürfen eines PTW: Kalte IBS (ohne Betriebsmittel) Heiße IBS (mit Betriebsmitteln und Anlagenteilen, die für den Betrieb vorbereitet sind) Optimierung der Anlagenteile/ Testlauf der Anlagenteile Testlauf der Anlage Abnahmetest (Prüfung der garantierten Mengen)Eine vollständige Liste der erlaubnispflichtigen Arbeiten wird durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator(SiGeKo) und die Bauüberwachung im SiGe- Plan veröffentlicht.Arbeitserlaubnisscheine besitzen nur für die bestimmte Arbeit an einem bestimmten Ort sowie für die angegebenenausführenden Personen Gültigkeit. Die Arbeitserlaubnisscheine müssen am Ort der Arbeit aufbewahrtund auf Anfrage vorgezeigt werden. Nach Beendigung der Arbeit ist der Arbeitserlaubnisschein derverantwortlichen Person des Subkontraktors zurückzugeben. Der Missbrauch des Arbeitserlaubnisschein-Systems zieht disziplinarische Maßnahmen nach sich, bis hin zum Verweis von der Baustelle.3.4.4. Verkehr3.4.4.1. Eingänge und AusgängeEin- und Ausgänge werden i.d.R. durch einen externen Sicherheitsdienst bewacht, der vom Kunden beauftragtwird.VOR180_1 Seite / Page 24 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.4.4.2. ZugangskontrolleDie Beschäftigten der Firmen müssen zwei Wochen vor Beginn ihrer Arbeiten auf der Baustelle bei HPEschriftlich angemeldet werden. Im Anschluss an eine sicherheitsbezogene Baustelleneinweisung (Ersteinweisung)wird ein persönlicher Baustellenausweis ausgestellt.Die Anlieferung von Materialien ist der Bauleitung HPE mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich zu melden.PKW haben keinen Zugang zur Baustelle und müssen außerhalb geparkt werden. Die Fahrzeuge aller Subkontraktorenmüssen mit dem Namen der jeweiligen Firma versehen sein. Die Zugangsberechtigung musssichtbar im Auto angebracht sein.Auf LKWs befördertes Material und Ausrüstung ist vorschriftsmäßig zu sichern. Loses Material, wie Erdreich,Sand, Abfall etc. ist vor Verlassen der Baustelle abzudecken. Auskragendes Material ist mit einer roten Fahnezu kennzeichnen.Motorisierte Maschinen dürfen während des Betriebes nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.Die Abmessungen der Zufahrtswege zum Arbeitsbereich HPE bzw. zum eigenen Arbeitsbereich, müssenausreichen, um Behinderungen durch / mit anderen Fahrzeugen auszuschließen. Nach Möglichkeit sindDurchfahrten anzulegen. Das Manövrieren und Zurücksetzen von LKW und Fahrzeugen mit Anhängern mussgefahrlos möglich sein. Rückwärtsfahrten sind möglichst zu vermeiden. Grundsätzlich ist dabei ein geeigneterEinweiser einzusetzen. Verkehrswege sind zu kennzeichnen.Alle Zugänge müssen in einem guten Zustand gehalten werden. Verkehrswege dürfen nicht durch Abfälle,Materialien, Kabelführungen oder andere Hindernisse versperrt werden. Besondere Aufmerksamkeit ist aufeine geeignete Führung von Stromkabeln zu legen. Ein Überfahren von ungeschützten Kabeln ist auszuschließen.Gräben, Schächte und Bodenöffnungen müssen vorschriftsmäßig solide und unverschiebbar abgedeckt odermit ausreichendem Abstand abgesperrt werden. Absturzkanten an Verkehrswegen auf dem Baufeld, auf Dächern,im Gebäude oder auf Arbeitsbühnen sind mit einem Seitenschutz zu versehen oder abzusperren.Arbeitsstellen und Verkehrswege im eigenen Arbeitsbereich sind vorschriftsmäßig zu beleuchten und regelmäßigzu überprüfen.Die Staubbildung ist zu minimieren. Um die Entstehung von Staub zu vermeiden, müssen Straßen und Wegein unserem Bauabschnitt nach Bedarf mit Wasser besprenkelt werden. Trockenes Kehren ist nicht zulässig.Ggf. sind die Flächen anzunässen oder es sind Saugeinrichtungen zu verwenden. Falls möglich sollte Regenwasserverwendet werden. Überschwemmungen durch Regenwasser sind vorzubeugen.3.4.4.3. Verkehrswege, BaustellenverkehrZufahrtsstraßen und werkinterne Straßen sind vor Beschädigung zu schützen. Verschmutzungen sind umgehendzu beseitigen. Umweltrelevante Verschmutzungen sind dem Auftraggeber zu melden.Der Verkehr auf den Werkstraßen darf durch zwischengelagerte Materialien und Bauhilfsmittel u.ä. nicht behindertoder gefährdet werden.Maßnahmen mit Verkehrsbeeinflussung (z.B. Baumaßnahmen im Straßenbereich wie Kanalarbeiten, Aufstellungvon Hubarbeitsbühne Kräne, Gerüste) sind zur Sicherstellung der Verkehrsicherungspflicht umgehenddem Auftraggeber anzuzeigen.3.4.4.4. SondertransporteFür Sondertransporte von sperrigen oder schweren Gütern hat sich der Auftragnehmer beim Auftraggeberrechtzeitig über die Straßenverhältnisse zu informieren und alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zutreffen. Insbesondere sind Engstellen, Durchfahrtshöhen, Überbauten (z.B. Rohrbrücken), trassenverlegteSteuer- und Elektrokabel usw. zu beachten.Zur Führung und Sicherung der Sondertransporte ist beim Auftraggeber grundsätzlich Begleitpersonal (z.B.Werksicherheit) rechtzeitig anzufordern.VOR180_1 Seite / Page 25 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.4.4.5. VerkehrsregelnAm Standort sowie auf den externen Parkplätzen gelten für alle Verkehrsteilnehmer die Bestimmungen derStVO und der StVZO sowie die betrieblichen Sonderregelungen.Insbesondere müssen sämtliche Fahrzeuge und Maschinen sich jederzeit in einem betriebssicheren Zustandbefinden (Beachtung der TÜV-Vorschriften bzw. des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes).Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20km/h, wenn keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.Schienenfahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, Gleisübergänge haben keine besondere Kennzeichnung.Jede Einschränkung des Regellichtraums auf den Schienen ist dem Eisenbahnbetriebsleiter zu melden.3.4.4.6. Fahren und Abstellen von FahrzeugenDie Zufahrt zur Baustelle bzw. zum Betrieb darf nur auf den dafür vorgesehenen Verkehrswegen erfolgen.Fahrzeuge dürfen nur dort abgestellt werden, wo sie den fließenden Verkehr die Schienenwege, die Feuerwehr,Feuerlöscheinrichtungen (z.B. Hydranten), Fluchtwege bzw. Zu- oder Ausfahrten nicht behindern oderversperren.3.4.4.7. Arbeiten im GleisbereichArbeiten im Gleisbereich dürfen nur nach Absprache mit dem Auftraggeber und dem Einverständnis des Eisenbahnbetriebleitersdurchgeführt werden.Es ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand von der Gleisaußenkante bei einem erforderlichen Haltenund Parken neben den Gleisen einzuhalten.Das Lichtraumprofil der Gleise ist stets freizuhalten.Über besondere Gefahren in Gleisbereichen einschließlich zugehöriger Vorsichtsmaßnahmen hat der Auftragnehmerseine Mitarbeiter zu unterrichten (BGV D33).3.4.5. Provisorien3.4.5.1. Gerüste, ArbeitsbühnenEs gelten die gleichen Ausführungen wie in Kap. 5.18.1.3.4.5.2. BeleuchtungProvisorische Beleuchtung darf nur von Sachkundigen installiert werden. Gemäß den gängigen Vorschriftenmüssen die Lichtquellen hell genug sein, um ein sicheres Arbeiten in dunklen Gebäudeteilen oder in derDunkelheit zu ermöglichen. Kabel müssen sicher verlegt werden, damit sie nicht beschädigt werden. Stolperfallenmüssen vermieden werden. Kabel dürfen keinesfalls im Wasser liegen und sind generell in einem trockenenZustand zu halten. Sie müssen an Haken aufgehängt werden, damit niemand darüber stolpert und zuFall kommt.Verkehrswege und übergeordnete Bereiche werden i.d.R. vom Kunden beleuchtet. Arbeitsplätze sowie Verkehrswegeim eigenen Arbeitsbereich sind vom jeweiligen Subkontraktor zu beleuchten.3.4.5.3. Stromversorgung, BaustromDie Stromversorgung muss von sachkundigen Fachleuten eingerichtet werden. Sie muss den örtlichen Vorschriftenentsprechen. Jede Verwendung von elektrischer Ausrüstung darf nur unter dem Schutz einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtungerfolgen.Der Zustand von Kabeln, Drähten und elektrischer Ausrüstung muss einwandfrei sein. Spezielle Maßnahmensind zu treffen, um elektrische Geräte vor mechanischen Schäden sowie vor Feuchtigkeit zu schützen. DasLichtraumprofil von Verkehrswegen ist grundsätzlich frei von Kabeln zu halten.Alle Baustromverteiler sind abgeschlossen zu halten. Ein Schlüssel ist HPE zu übergeben. Das Abschaltender Stromversorgung in Notfällen muss jederzeit möglich sein.Verbindungen müssen mit geeigneten Verbindungsmitteln, die nicht versehentlich herausgezogen oder getrenntwerden können, hergestellt werden.VOR180_1 Seite / Page 26 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanPrüffristen, die durch die Gefährdungsbeurteilung, die Gesetzgebung oder den Hersteller vorgegeben sind,müssen eingehalten werden. Inspektionsprotokolle müssen HPE übergeben werden.3.4.5.4. Heizung und LüftungFür die klimatischen Voraussetzungen bei Provisorien gelten die gleichen Regeln, wie bei der Standardausführung.3.4.5.5. TrinkwasserversorgungFür die Trinkwasserversorgung bei Provisorien gelten die gleichen Regeln, wie bei der Standardausführung.3.4.6. Standard PSA3.4.6.1. SchutzausrüstungDie Persönliche Schutzausrüstung muss mit den Anforderungen der Europäischen Richtlinie 89/686/EECübereinstimmen.Persönliche Schutzausrüstung muss mit dem CE- Zeichen versehen sein und sich in gutem Zustand befinden.Persönliche Schutzausrüstung, Grundausstattung: Sicherheitshelm (evtl. Helmkennzeichnungspflicht beachten!) Schutzbrille Gehörschutz (falls notwendig) > 85 db Helle Farben, reflektierende Streifen Arbeitshandschuhe (falls notwendig) Sicherheitsschuhe S3, knöchelhoch Warnweste Schutzjacke Ein- oder zweiteiliger Arbeitsanzug, für gewerblich tätige Mitarbeiter der Subunternehmen SchweißerschutzkleidungDer PSA- Katalog für HPE- Mitarbeiter ist im Anhang 3 näher spezifiziert.Die Notwendigkeit des Tragens weiterer Persönlicher Schutzausrüstung für bestimmte Arbeiten (zum BeispielLärmschutz, Hautschutz, Atemschutz) ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Subkontraktors.Bei Schleif- und Schneidarbeiten etc. müssen geeignete Vollschutzgesichtsmasken getragen werden.Der jeweilige Subkontraktor stellt die notwendige persönliche Schutzausrüstung für seine Beschäftigten undüberprüft die korrekte Verwendung und Instandhaltung der Ausrüstung.In speziellen Fällen kann HPE die notwendige persönliche Schutzausrüstung stellen. Die hierbei entstehendenKosten gehen zu Lasten des jeweiligen Subkontraktors.Personen, die neben beweglichen Maschinen arbeiten, tragen Arbeitskleidung, die sich nicht in den beweglichenTeilen der Maschine verfangen kann. Mit Öl, Farbe, Verdünner, Lösemittel etc. verdreckte Kleidung solltenicht mehr getragen werden. Sie ist sofort von der Haut zu entfernen und auszuwechseln.3.4.6.2. PSA gegen Absturz (PSAgA)Generell gilt, dass der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nur als Ausnahme und nurkurzzeitig erlaubt ist. Eine geeignete technische Maßnahme hat Vorrang. Die erforderlichen Anschlagpunktesind vom Aufsichtführenden festzulegen. Die Mitarbeiter müssen für den Einsatz mit Persönlicher Schutzausrüstunggegen Absturz geeignet und unterwiesen sein. Während der Arbeiten ist eine ständige Beaufsichtigungder Beschäftigten notwendig.PSAgA ist unterteilt in: RückhaltesystemeVOR180_1 Seite / Page 27 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanHaltesystemeAuffangsystemeRettungssystemeSie muss der EN 795 entsprechen.3.4.7. Arbeiten in engen RäumenDie in diesem Kontext verwendete Definition des Begriffs „enger Raum“ zeichnet sich durch einige Besonderheitenaus: Der Zugang zu engen Räumen ist häufig nur mithilfe spezieller Ausrüstung möglich, oder Sauerstoffmangel, oder Ansammlung schädlicher oder explosiver Gase, oder die Temperatur ist höher oder niedriger als unter normalen Umständen, oder unter Umständen sind Reste gefährlicher Substanzen in dem „engen Raum“ zu finden, oder Lagertanks, Silos, Reaktionsbehälter, Rohre, Abwasserkanäle etc., oder unbelüftete Räume, je nach Umstand der auszuführenden Arbeit, oder Kesselstütze, s. Kap. 5.7.1.In engen Räumen ist für elektrische Arbeiten Schutzkleinspannung zu verwenden.Alle engen Räume müssen deutlich gekennzeichnet sein, damit sie nicht durch Unbefugte betreten werden.Das Arbeiten in engen Räumen ist für jeden Mitarbeiter mit speziellen Gefahren verbunden.Eine Woche vor Beginn der Arbeiten muss vom jeweiligen Subkontraktoren die Risikoanalyse / Arbeitsanweisungvorliegen, um den entsprechenden Arbeitserlaubnisschein zu erhalten.Mögliche Risikofaktoren sind zum Beispiel Erstickung durch toxische Gase, Dämpfe oder Sauerstoffmangel,Sedimente, rutschiges oder sperriges Material, verschiedene Einbauten, Explosionsgefahr, elektrische Spannungen,Strahlung, Reinigungsmittel usw.Der Arbeitserlaubnisschein gilt nur für die Dauer einer Arbeitsschicht und muss von den Schichtleitern erneuertwerden. Der Erlaubnisschein muss neben dem Zugang zum Raum angebracht werden, zusammen mit einerListe der dort beschäftigten Arbeiter.Ein auf den konkreten Fall bezogenes Rettungskonzept ist vor Beginn der Arbeiten zu erstellen und Rettungsgerätesind erforderlich.Vor Beginn der Arbeiten sowie während der Arbeiten ist die Atmosphäre in „engen Räumen“ bezüglich desSauerstoffgehaltes sowie eventueller giftiger Gase zu überprüfen.Bekommt jemand Zugang zu einem engen Raum, muss ein Sicherungsposten am Eingang der Gefahrzonepostiert werden. Der Subkontraktor muss sicherstellen, dass die Kommunikation zwischen der Person in demengen Raum und dem Sicherungsposten jederzeit möglich ist. Der Sicherungsposten darf keine anderen Tätigkeitenausführen, die seine Aufmerksamkeit von betreffender Person ablenken könnten.Alle Beschäftigen sind für die Tätigkeit in „engen Räumen“ umfassend zu unterweisen. Darüber hinaus sindregelmäßige Rettungsübungen durchzuführen.Länder- oder projektspezifische Besonderheiten3.4.7.1. KesselstützenKesselstützen gelten als enge Räume. Eine Freimessung ist i.d.R. nicht erforderlich, wenn sichergestellt werdenkann, dass keine Ansammlung schädlicher Stoffe stattfinden kann. PSAgA ist zu tragen. Sicherungs-/Rettungsgerät ist vorzuhalten und zu benutzen. Die Rettung einer verunglückten Person muss jederzeit möglichsein.VOR180_1 Seite / Page 28 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.4.8. HeißarbeitenAlle Subkontraktoren sorgen in ihrem Bereich für angemessene Brandschutzvorkehrungen. Der Brandschutzist in den HSE- Plänen der Subkontraktoren umfassend zu regeln.Jeder Subkontraktor hält im Bereich seiner Baustelleneinrichtung, sowie in seinen Arbeitsbereichen gemäßden örtlichen Vorschriften seine eigenen Feuerlöscheinrichtungen vor. Feuerlöscheinrichtungen des Kundenoder von HPE dürfen nur im Notfall verwendet werden. Notfalltelefone sind vor Ort vorzuhalten.Alle Feuerlöscher sind regelmäßig gemäß den örtlichen Vorschriften zu überprüfen und zu kennzeichnen. DiePosition von Feuerlöscheinrichtungen ist durch Schilder kenntlich zu machen.Die Beschäftigen sind vom jeweiligen Subkontraktoren auf der Baustelle im Gebrauch von Feuerlöschern undanderem Löschgerät zu unterweisen. In regelmäßigen Abständen sind Probealarme durchzuführen.Der Bedarf bzgl. einer Brandwache wird über den Arbeitserlaubnisschein geregelt. Bei Heißarbeiten mit geringerBrandgefahr kann die ausführende Person als Brandwache bestimmt werden. Brandwachen sind besonderszu schulen und zu trainieren. Die Brandwache bleibt permanent vor Ort. Nach Abschluss der Heißarbeitenoder nach dem Löschen des Feuers bleibt sie so lange auf dem Posten, wie dies der Arbeitserlaubnisscheinregelt.Die Verkehrs-, Rettungs- und Fluchtwege sind zu jeder Zeit freizuhalten.Leicht entflammbare Materialien dürfen nur in kleinen Mengen gelagert werden.Orte, an denen brennbare Gase oder Materialien gebraucht oder gelagert werden, müssen entsprechend gekennzeichnetund Feuerlöscher vorgehalten werden. Brennbare Materialien oder Gase sind separat zu lagern.Ist dies nicht möglich, ist eine ausreichende Distanz zwischen den Materialien einzuhalten. Der Lagerbereichmuss fortwährend belüftet sein.Für alle Heißarbeiten wie Schweißen, Schneidbrennen, Schleifen, Gießen, Stahlkugelstrahlen etc. müssenMaßnahmen zur Verhinderung von Brand oder Explosion getroffen werden. Es gelten folgende Sicherheitsregeln: Der Ausführende muss vor der Durchführung der Arbeiten im Besitz einer gültigen Arbeitsgenehmigungsein. Wenn die Art des Arbeitsplatzes es erfordert, müssen Schweißdecken benutzt werden, um Brandgefahrdurch sprühende Funken vorzubeugen. Ein zugelassener Feuerlöscher muss am Arbeitsplatz vorhanden sein. Gas- und Sauerstoffschläuche müssen sich in einem guten Zustand befinden und vor dem Einsatz aufMängel untersucht werden. Gas- und Sauerstoffflaschen dürfen nur am Arbeitsplatz vorhanden sein, wenn sie für die durchzuführendenTätigkeiten benötigt werden. Gas- und Sauerstoffflaschen müssen so aufgestellt werden, dass sie auf angemessene Weise gegenUmfallen mit Hilfe z.B. einer Kette gesichert sind, sie nicht durch fallende Gegenstände getroffen werdenkönnen, unter allen Umständen leicht zu erreichen sind sowie bei einem Brand unproblematisch undrasch entfernt werden können. Gas- und Sauerstoffflaschen müssen mit einem Gasflaschenschlüssel versehen sein, damit der Absperrhahnder Gasflaschen zugedreht werden können. Zwischen den Acetylen- und Sauerstoffflaschen ist ein Brandschutzschirm aus Stahl auf der Höhe derDruckreduzierungsvorrichtung vorzusehen, bzw. sind diese getrennt zu lagern.Acetylen- und Propangasflaschen müssen mit einem „Flammenersticker“ ausgerüstet sein.Der Auszuführende muss bei Beendigung seiner Arbeit und / oder am Ende seines Arbeitstages den Arbeitsplatzauf eventuelle Brandgefahren untersuchen, die Gas- und Sauerstoffflaschen zu drehen, dieSpindeln aus den Druckreduzierungsarmaturen drehen sowie elektrische Schweißapparate ausschalten.Länder- oder projektspezifische Besonderheiten3.4.9. Reinigung geschlossener SystemeVor der Beauftragung werden normalerweise die Reinigungsprozesse wie Spülen, Beizen und wenn notwendigAusblasen, durch den Projektleiter von HPE, wenn notwendig mithilfe von CM festgelegt.VOR180_1 Seite / Page 29 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanIn der Regel können nur Chemikalien, die entsprechend REACH registriert sind, benutzt werden (s. auchKap.5.21 Gefahrstoffe).Außerdem muss die Beseitigung des Spülwassers, sowie das Abwasser welches beim Beizen anfällt gemäßVGB-R 513 “Innere Reinigung von Wasserrohr-Dampferzeugeranlagen und. Rohrleitungen“ behandelt werden.3.4.9.1. BeizenDas Beizen ist eine chemische Oberflächenreinigung vor IBS. Es gibt Rückstände frei und ermöglicht einenkontrollierten Aufbau einer schützenden Schicht.Typische Verfahrensschritte des Beizens sind zum Beispiel:- vorspülen mit deionisiertem Wasser- spülen mit einem oberflächenaktiven Mittel- spülen mit deionisiertem Wasser- Heizung des Systems- Dynamische Säurebehandlung- Ersetzen der Säure und Spülen- Alkalisierung und Passivierung.Außer Flusssäure werden andere auch andere Stoffe, wie z.B. Salzsäure benutzt. Abhängig von dem Verfahrenmüssen die notwendigen temporären zusätzlichen Installationen geplant werden. Flüssige Chemikalienwerden im Allgemeinen in IBC von 1.000 L geliefert. Der Boden sollte eben sein und eine genügende Traglasthaben. Aufgrund der Gefährdung, soll präventiv ein Alarmplan entwickelt werden und am Aufstellungsortmit den Mitarbeitern und vor allem mit den Ersthelfern und dem Rettungspersonal besprochen werden.3.4.9.2. AusblasenAusblasen ist eine Methode, um Fremdkörper aus dem Anlagenteil zu entfernen. Es dient dem Schutz vonTurbinen, die sehr sensitiv auf Fremdkörper reagieren. Der Dampf wird mit Hochdruck durch das Rohrsystemund angrenzende Teile geleitet. Als Regel muss der Bereich um den Dampfkessel, beziehungsweise dasvollständige Kesselhaus, sowie Bereiche vor den Anschlussöffnungen, als gefährdet `eingestuft und abgesperrtwerden. Sicherheitsmaßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis das Abkühlen abgeschlossenist. Schalldämpfer sollten in Erwägung gezogen werden. Im Allgemeinen ist ein Schalldruck von mehr als120dB(A) möglich. In der Umgebung kann sich der heiße Dampf als Nebel niederschlagen. Wolken könnenmit Farbrückständen oder -material für Korrosionsschutz gefärbt werden. Die Nachbarschaft, sowie die Behördensollten informiert werden.3.4.10. Tiefbau und Aushubarbeiten3.4.10.1. AushubarbeitenAushubarbeiten fallen unter das Arbeitserlaubnissystem der Baustelle.Bestandspläne für unterirdische Leitungen, Rohre etc. müssen auf der Baustelle vorliegen. Darüber hinausmuss die genaue Lage und der Zustand dieser Leitungen vorab genau überprüft werden. Weiter sind in Absprachemit dem HPE und dem Bauherrn Schadstoffkataster und eine Untersuchung bezüglich Kampfmittelauszuwerten und bei Verdacht geeignete Maßnahmen festzulegen, um sicherzustellen, dass niemand mit gefährlichenSubstanzen oder Sprengstoffen in Berührung kommt.Bei der Erstellung von Gruben und Gräben ist die Norm DIN 4124 „Baugruben und Gräben“ und die Info CDder BG Bau zu beachten.Gruben und Gräben müssen durch Seitenschutz oder Absperrungen gesichert werden.3.4.10.2. Bohr- und RammarbeitenBohr- und Rammarbeiten fallen unter das Arbeitserlaubnissystem der Baustelle.Bestandspläne für unterirdische Leitungen, Rohre etc. müssen auf der Baustelle vorliegen. Darüber hinausmuss die genaue Lage und der Zustand dieser Leitungen vorab genau überprüft werden. Weiter sind in Absprachemit dem HPE und dem Bauherrn Schadstoffkataster und eine Untersuchung bezüglich KampfmittelVOR180_1 Seite / Page 30 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Planauszuwerten und bei Verdacht geeignete Maßnahmen festzulegen, um sicherzustellen, dass niemand mit gefährlichenSubstanzen oder Sprengstoffen in Berührung kommt.Die Lage und der Einfluss von Grundwasser, Oberflächengewässern etc. sind zu berücksichtigen, um Unfälleund Verschmutzungen zu vermeiden.Der bei den Arbeiten entstehende Lärm ist zu minimieren.Alle Materialien, vor allem Bewehrungsstahl, müssen sicher gelagert werden, um Verletzungen zu vermeiden.Länder- oder projektspezifische Besonderheiten3.4.11. Elektrische Arbeiten3.4.11.1. Elektrische BetriebsmittelOrtsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand von einerElektrofachkraft geprüft werden. Für die Prüffristen gilt ein Richtwert von drei Monaten. Die Festlegung derPrüffrist gehört zur Subkontraktor- Verantwortung. Bei hoher Beanspruchung sind die Prüffristen zu verkürzen.Vergleiche auch: BGV A 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, BGI 608 „Auswahl und Betrieb elektrischerAnlagen …“, BGI 600 „Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher Anlagen und Betriebsanlagen …“.Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gilt 1 Jahr als Richtwert für die Prüffrist.Der Prüfnachweis gilt als erbracht, wenn die geprüften und als mängelfrei beurteilten Betriebsmittel mit einerKennzeichnung versehen sind. Die Prüfprotokolle sind auf der Baustelle vorzuhalten und ggf. HPE nachzuweisen.Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, sowie grundsätzlich alle Werkzeuge müssen durch den Benutzervor jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel unterzogen werden.Elektrische Werkzeuge müssen zweifach isoliert und mit einer CE- Kennzeichnung versehen sein. Sollte diesnicht eingehalten werden können, dürfen nur Geräte mit max. 42 Volt Wechselstrom oder Batterien betriebenwerden. Nach Beendigung der Arbeiten müssen alle elektrischen Geräte und Maschinen ausgeschaltet werden.Es dürfen nur Bolzenschussgeräte gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingesetzt werden. Die Gebrauchsanweisungdes Herstellers muss vor Ort zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Derartige Geräte müssen vorMissbrauch sicher aufbewahrt werden.3.4.12. Lärmschutz und -minderungMaßnahmen● Überschreiten der unteren Auslösewerte 80 dB (A):– Beschäftigte unterweisen– Gehörschutz zur Verfügung stellen– Spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung "Lärm" bereits bei Erreichen des Auslösewertes anbieten● Überschreiten der oberen Auslösewerte (85 dB (A)):– Lärmminderungsprogramm mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen aufstellen– Lärmbereiche, z.B. in Werkstätten oder Bedienstände von Baumaschinen und Baugeräten, kennzeichnenund falls möglich abtrennen– Dafür sorgen, dass der Gehörschutz von den Beschäftigten getragen wird– Spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung "Lärm" bereits bei Erreichen des Auslösewertes veranlassen– Gesundheitsakte führenVOR180_1 Seite / Page 31 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.4.13. StahlbauAnschlagpunkte zur Verwendung von der PSAgA festlegen Fest installierte Sicherheitseinrichtungen Einzelanschlagpunkte Anschlageinrichtungen mit horizontalen FührungenMüssen der Norm EN 795 entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Festigkeit und der Kantenbeschaffenheit.3.4.14. Büro ContainerHier gelten gleiche Bedingungen wie in den Büros von HPE, bzw. der Subkontraktoren (z.B. Feuerlöscher,Prüfung von verwendeten elektrischen Geräten und Anlagen, Brandlasten usw.)3.4.15. Krane und KranbetriebVor Beginn der Kranarbeiten auf der Baustelle muss jeder Subkontraktor einen Aufstellungsplan für seineKräne, aus welchem Größe, Aufstellungsorte und Schwenkradien ersichtlich sind, einreichen. Erst nach Genehmigungdieses Plans dürfen die Kräne aufgestellt werden.Die Abstimmung bezüglich verschiedener Kräne erfolgt unter anderem durch einen Kran-Koordinator desKunden oder von HPE. Für die eigenen Arbeiten ist vom jeweiligen Subkontraktoren ein eigener Kran-Koordinator zu stellen, wenn mehrere Kräne eingesetzt, oder komplexe Hebevorgänge durchgeführt werden.Vor Beginn der Arbeiten muss eine Vorfahrtsregelung für die Kräne erstellt und mit allen involvierten Parteienvereinbart werden.Befinden sich mehrere Kräne auf der Baustelle, müssen sie mit vorgegebenen Nummern versehen werden.Ferner muss zwischen den einzelnen Kränen Kommunikation, z.B. über Funk, möglich sein. Die entsprechendeFrequenz wird durch den Kunden oder den HPE bekannt gegeben. Die Kranführer müssen untereinanderin einer Sprache kommunizieren können, derer alle mächtig sind.Die Kranführer müssen gemäß der örtlichen Gesetzgebung für ihre Aufgabe ausgebildet sein und müssendies anhand von Zeugnissen nachweisen können. Sie müssen unterwiesen und vom jeweiligen Subkontraktorschriftlich beauftragt worden sein.Alle Kräne müssen die Anforderungen der örtlichen Gesetze erfüllen. Entsprechende Nachweise über dieAufstell- und Funktionsprüfungen müssen auf der Baustelle vorgehalten werden. Die Inspektionsbücher müssenauf der Baustelle einsehbar sein. Nach Aufbau eines jeden Krans ist eine Kopie des jeweiligen Kranbuchsbei HPE/ Kunde einzureichen.Das Mitfahren auf Lasten und der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist strengstens verboten.Die Hebeausrüstung muss in einem guten Zustand und mit den wesentlichen Kenngrößen an der Hebeausrüstunggekennzeichnet sein. Die Hebeausrüstung ist arbeitstäglich auf einwandfreien Zustand zu prüfen.Weiter ist das Hebezeug je nach Einsatzbedingungen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine befähigtePerson (Sachkundiger) prüfen zu lassen. Die Prüfprotokolle sind auf der Baustelle vorzuhalten und ggf.HPE nachzuweisen.Beschädigte Ketten oder Haken sind umgehend von der Baustelle zu entfernen. Die Hakensicherung mussjederzeit funktionsfähig sein. Seile sind auf gebrochene Drähte, Klanken, Quetschungen und Knicke zu überprüfen.Nur ordnungsgemäßes Hebewerkzeug darf verwendet werden. Falls erforderlich müssen Spreizenoder / und Kantenschutz verwendet werden, um das Hebewerkzeug oder die Last vor Schaden zu schützen.Für umfangreichere Hebearbeiten ist vorab ein detaillierter Hebeplan mit HPE und dem Kunden zu vereinbaren.Für Arbeiten mit Kränen in einem Abstand von weniger als 10 m zueinander ist vorab die Genehmigung derBauleitung des Kunden einzuholen.VOR180_1 Seite / Page 32 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanBevor ein Kran zum Einsatz gebracht wird, müssen sämtliche Formulare bzgl. Qualifikation und Eignung desKranführers und des Krans sowie der Hubmittel beigebracht werden.Der Kunde gibt den Kranbetrieb frei und kann ihn jeder Zeit aufgrund der Wetterlage unterbrechen. Hubarbeitendürfen bis zu einer Windstärke von 6 ausgeführt werden. Darüber hinaus obliegt es dem Kranführer dieKranarbeiten aufgrund der Wetterlage zu unterbrechen. Die Ausfallzeiten werden dokumentiert.Wind forceAverage speed during 10 minutes ,10 meter aboveground or sea levelm/s Km/h Dynamic pressure[N/m 2 ]DenotationsImpact ashoreImpact at sea0 0.0 – 0.2 0.0-0.7 0-0.03 Still air Completelycalm smoothsea1 0.3-1.5 1.1-5.4 0.06-1.4 light breeze Calm, ripplingsea2 1.6 – 3.3 5.8-11.9 1.6-6.8 Weak motion ofthe sea3 3.4 -5.4 12.2 – 19.4 7.2-18.2 Moderate breezeWeak motion ofthe sea4 5.5-7.9 19.8-28.4 18.8-39 Slight motion ofthe sea5 8.0-10.7 28.8 – 38.5 40-71 Fresh breeze Moderate motionof the sea6 10.8 – 13.8 38.9 – 49.6 73-118 Strong wind Rough sea7 13.9 – 17.1 50-61.5 121-182 Stiff wind Very rough sea8 17.2 – 20.7 61.9-74.5 184 -267 Stormy wind Modestly heavysea9 20.8-24.4 74.9-87.8 270-371 Storm heavy sea10 24.5-28.4 88.2-102.2 375-502 Heavy storm Very heavy sea11 28.5-32.6 102.6-117.3 509-662 Hurricane type Stormy seastorm12 >32.6 >117.3 >662 Hurricane Extraordinarilystormy seaTable 1 Wind Force TableVOR180_1 Seite / Page 33 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.4.15.1. Anschlagen von LastenWinden, Hub- und Zuggeräte müssen hinsichtlich Bau und Ausrüstung der BGV D8 "Winden, Hub- und Zuggeräte"entsprechen. Insbesondere ist ein Nachweis darüber zu führen, dass entsprechend den vorgenanntenVorschriften die Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen sowie diewiederkehrenden Prüfungen durchgeführt sind. Als Nachweis hierüber sind die vorgeschriebenen Kranbücherauf der Baustelle zur jederzeitigen Einsichtnahme bereitzuhalten.Anschlagmitteln dürfen nur gemäß BGV D6 „Krane“ eingesetzt werden.Nur hierfür ausgebildete Personen dürfen als Anschläger arbeiten. Die Qualifikation ist nachzuweisen. Siemüssen durch Helmkennzeichnung, oder Westenaufschrift, oder sonstige farbliche Kennzeichnung, erkennbarsein.3.4.15.2. Personenaufnahmemittel (PAM)Grundsätzlich ist die Beförderung von Personen durch Krane mit PAM zu vermeiden.Die schriftliche Mitteilung des Unternehmens kann entfallen, falls die Abnahme der Befahrung durch den vonder Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen erfolgt. Bei jeder Kranumsetzung für die Personenbeförderungmuss eine erneute Abnahme erfolgen.Darüber hinaus sind die „Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel“ (BGR 159)) und dieTRBS 2121 Teil 4 zu beachten.3.4.15.3. Bau-/ GüteraufzügeBau-/ Güteraufzüge unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. Die Personenbeförderung ist verbotenund dies ist durch ein Warnschild zu kennzeichnen.3.4.16. Maschinen, Geräte und AusrüstungDie Subkontraktor dürfen nur Geräte, Maschinen und Ausrüstung verwenden, die der Richtlinie bezüglich der Verwendung von Arbeitsausrüstungen (Europäische Richtlinie 95/63/EEC)entsprechen und sich in einem funktionsfähigen Zustand befinden.Maschinen und elektrische Installationen müssen den folgenden Richtlinien entsprechen: Richtlinie 2006/42/EC und dessen Anpassung bzgl. Maschinen, Richtlinie 93/68/EEC und dessen Anpassung bzgl. Niedrigstrom, Richtlinie 89/336/EEC und dessen Anpassung bzgl. elektromagnetischer Verträglichkeit.Die CE- Kennzeichnung und ein europäisches Konformitätszertifikat müssen vorliegen. Alle gemäß den örtlichenVorschriften erforderlichen Prüfbescheinigungen müssen auf der Baustelle vorgehalten werden.Die Subkontraktor müssen sicherstellen, dass Ausrüstung und Werkzeuge in einem guten Zustand sind undnicht zweckentfremdend genutzt werden. Alle Maschinen, von denen eine Gefahr aufgrund von sich drehenden,gezahnten Scheiben, Achsen, Triebriemen, Flaschenzügen, Sägeblättern etc. ausgehen könnte, müssenmit stabilen Schutzabdeckungen versehen werden.Birgt die Wartung der Maschine ein Verletzungsrisiko, dürfen diese Arbeiten nur durchgeführt werden, währenddie Maschine ruht. Spezielle Bereiche für Wartungsarbeiten müssen vorhanden sein.Arbeiten mit Maschinen wie z.B. Winden, Schleppseilen, Pfahlrammen o.ä. dürfen nur unter Aufsicht einesSicherungspostens erfolgen.Schleifmaschinen müssen mit effektiven Sicherheitsvorkehrungen versehen sein. Das Tragen von GesichtsundAugenschutz während der Schleifarbeiten ist Pflicht. Dies gilt ebenfalls für Personen, die sich in der Nähevon Schleifarbeiten aufhalten.Bei Druckluftwerkzeugen muss der An/ Aus-Schalter so platziert sein, dass das Gerät nicht versehentlich angeschaltetwerden kann. Luftschläuche für diese Geräte müssen ordentlich geführt und gesichert werden.VOR180_1 Seite / Page 34 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanBei allen Autogenschweißgeräten muss nach Beendigung der Arbeit eine Druckentlastung herbeigeführtwerden (Ventile geschlossen). Alle Autogenschweißgestelle müssen mit einem Flammschutz und einemHandfeuerlöscher ausgerüstet sein.Es dürfen nur Bolzenschussgeräte gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingesetzt werden. Die Gebrauchsanweisungdes Herstellers muss vor Ort zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Derartige Geräte müssen vorMissbrauch sicher aufbewahrt werden.3.4.16.1. GabelstaplerJeder Gabelstaplerfahrer muss in der Bedienung des Fahrzeuges ausgebildet worden sein. Der Nachweis istvor Beginn der Tätigkeit vorzulegen. Gabelstaplerfahrer müssen unterwiesen und vom jeweiligen Subkontraktorschriftlich beauftragt worden sein.Wird ein Gabelstapler nicht benutzt, ist die Gabel so am Boden aufzusetzen, dass sich keine Stolperstelle ergibt.Der Motor ist auszuschalten und der Schlüssel abzuziehen. So soll sichergestellt werden, dass kein Unbefugterden Gabelstapler bedienen kann.Alle Gabelstapler werden durch eine sachkundige Person wiederkehrend geprüft und müssen den örtlichenGesetzen entsprechen. Das Inspektionsbuch muss auf der Baustelle einsehbar sein.Die Beförderung von Personen auf dem Gabelstapler ist verboten.Länder- oder projektspezifische Besonderheiten3.4.16.2. Bewegliche Arbeitsplattformen (Fahrbare Arbeitsbühnen, Rollgerüste)Fahrbare Arbeitsbühnen sind gemäß der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu errichten.Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person auf-, ab- oder umgebaut werden.Die Beschäftigten müssen fachlich geeignet und speziell für diese Arbeiten unterwiesen sein.Fahrbare Arbeitsbühnen sind vor der Verwendung von einer befähigten Person zu prüfen. Sie dürfen nur auffestem Untergrund verwendet werden.Aus Bauteilen eines Systemgerüstes errichtete fahrbare Gerüste müssen auf ihre Brauchbarkeit geprüft undnachgewiesen werden.Wesentliche Elemente eines sicheren Gerüstes sind unter anderem: Es sind nur Bauteile eines Herstellers zu verwenden. Die Belagshöhe richtet sich nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers. Es müssen konstruktiv festgelegte Innendurchstiege vorhanden sein. Überbrückungen zwischen fahrbaren Arbeitsbühnen untereinander oder Gebäuden/Bauteilen sind unzulässig. Das Anbringen von Hebezeugen ist verboten. Ausnahme: Die Aufbau- und Verwendungsanleitung lässtdieses ausdrücklich zu. Es muss ein 3-teiliger Seitenschutz an jeder Arbeitsebene vorgesehen werden.Wesentliche Elemente einer sicheren Verwendung sind unter anderem: Die zulässige Belastung ist zu beachten. Fahrbare Arbeitsbühnen nur langsam und auf ebenem, tragfähigem und hindernisfreiem Untergrund verfahren. Fahrrollen müssen nach dem Verfahren durch Bremshebel festgesetzt werden. Jeglicher Anprall ist zu vermeiden. Nur in Längsrichtung oder übereck verfahren. Vor dem Verfahren lose Teile gegen Herabfallen sichern. Nicht auf Belagflächen abspringen. Der Aufenthalt von Personen auf fahrbaren Arbeitsbühnen während des Verfahrens ist nicht zulässig.VOR180_1 Seite / Page 35 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanBei aufkommendem Sturm (ab Windstärke 6) und nach Beendigung der Arbeiten fahrbare Arbeitsbühnengegen Umsturz sichern.Länder- oder projektspezifische Besonderheiten3.4.16.3. ErdbaumaschinenAllgemeinesFahrer von Erdbaumaschinen müssen- unterwiesen,- körperlich und geistig geeignet,- mindestens 18 Jahre alt,- vom Subkontraktor beauftragt sein und- dem Subkontraktor ihre Befähigung nachgewiesen haben.Der Fahrer muss die Betriebsanleitung kennen.Der Fahrer muss bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr einen gültigen Führerschein besitzen.BetriebVor der Inbetriebnahme den betriebssicheren Zustand überprüfen.Nur solche Arbeiten ausführen, für die die Maschine bestimmungsgemäß vorgesehen ist.Zum Erreichen und Verlassen des Fahrerplatzes sind die vorgesehenen Aufstiege und Zugänge zubenutzen.Beim Auf- und Abstieg über die Ketten besteht Abrutschgefahr.Auftrittsflächen und Zugänge in trittsicherem Zustand erhalten.Gehörschutz benutzen, wenn der Beurteilungspegel > 85 dB (A) beträgt.GefahrenbereichNicht im Fahr- oder Schwenkbereich (Gefahrenbereich) aufhalten.Zur Vermeidung von Quetschgefahren Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m zwischen sichbewegenden Maschinen und festen Teilen der Umgebung einhalten.Bei Unterschreitung des Mindestabstandes Gefahrenbereich absperren.Ist die Sicht des Fahrers eingeschränkt, ggf. Einweiser einsetzen.Bei Rückwärtsfahrten Einweiser einsetzenAufenthalt des Einweisers im Sichtbereich des Fahrers, aber außerhalb des Gefahrenbereiches.SicherheitsabstandSicherheitsabstand zu verbauten Grabenkanten einhalten.Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen einhalten, bei unbekannter Nennspannung 5,0 m.Mit Kettengeräten nicht parallel zur Böschungskante arbeiten, Kipp- und Absturzgefahr.Prüfung und WartungSachkundigenprüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmaljährlich durchführen.Bei Umrüst-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten Arbeitseinrichtungen, z. B. Tieflöffel, gegen unbeabsichtigtesBewegen durch Abstützböcke, Abstütz-Manschetten o. Ä. sichern.Die Teilnahme am Straßenverkehr unterliegt besonderen Bestimmungen (Zulassung/ Führerschein).BetriebsendeBei Betriebsende Arbeitseinrichtung absetzen.Bremsen einlegen bzw. Unterlegkeile verwenden.BaggerBeim EinsatzNiemals unter die angehobene Arbeitseinrichtung oder die gehobene Last treten.Vor Beginn von Aushubarbeiten Art und Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen.Leitungsverlauf erkunden und markieren.Bagger im HebezeugeinsatzHydraulikbagger müssen Überlastwarneinrichtungen haben und gegebenenfalls mit Schlauchbruchsicherungenausgerüstet sein.Überlastwarneinrichtungen in Betrieb nehmen.Zugelassene Anschlagpunkte benutzen.Last nicht über Personen hinwegführen.Angeschlagene Lasten ggf. mit Leitseilen führen.Begleitpersonen zum Führen der Last und Anschläger müssen sich im Sichtbereich des Baggerführersund außerhalb des Fahrstreifens aufhalten.Lader/PlaniergeräteVOR180_1 Seite / Page 36 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanSchutzmaßnahmenBei Geräten mit einer Antriebsleistung von mehr als 15 kW ist ein normengerechter Überrollschutzund die Ausstattung der Sitzplätze mit Sicherheitsgurten erforderlich.Die vorhandenen Sicherheitsgurte sind anzulegen.Die Mitfahrt auf der Maschine ist nur auf den dafür vorgesehenen Mitfahrersitzen zulässig. BeimEinsatz Vor dem Rückwärtsfahren überzeugen, dass sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten, Spiegeleinstellen. Beim Verfahren von Ladegeräten die Arbeitseinrichtung nahe über dem Boden halten. Ausrüstung erst kurz vor dem zu beladenden Fahrzeug heben. Am Hang die Last immer bergseitig führen. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehrsbereich Schneiden/Zähne der Arbeitsausrüstung abdecken. An Kippstellen besteht Absturzgefahr, ggf. durch Anfahrschwellen sichern. Werden Lader als Abbaugeräte vor einer Abbauwand eingesetzt, darf die Wandhöhe die Reichhöhedes Gerätes um nicht mehr als 1,00 m überschreiten. Bei knickgelenkten Maschinenbesteht in geknicktem Zustand erhöhte Umsturzgefahr,ist das Knickgelenk bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten festzulegen.3.4.16.4. HandwerkzeugeBeschädigte Handwerkzeuge sofort dem Gebrauch entziehen und fachgerecht reparieren.Spitze und scharfe Werkzeuge nicht lose in den Taschen des Arbeitsanzuges tragen.Auf richtige Arbeitshöhe, gute Standsicherheit und ausreichende Bewegungsfreiheit achten.Bei Arbeiten in der Höhe sind Handwerkzeuge und Kleinteile mit Sicherungsgeräten gegen Absturzzu benutzen.3.4.17. AußerbetriebnahmenBei Außerbetriebnahmen von Anlagen, Einrichtungen und deren Teilen sind Sicherungsmaß-nahmen zu treffen.Diese sollen ein unbeabsichtigtes Wiedereinschalten verhindern, dies bedeutet z.B.: Hauptschalter mitVorhängeschlössern sichern, abschließbare Schaltboxen, Einschieben von Sperrscheiben.3.4.18. Hochgelegene Arbeitsplätze3.4.18.1 GerüsteSämtliches Material für Baugerüste sowie die Anforderungen an die Qualifikation des Gerüstbauers und seinerBeschäftigten hat den Anforderungen der örtlichen Gesetzgebung zu entsprechen.Für die betriebssichere Herstellung und den Abbau ist der Gerüstbau- Subkontraktor, für die Erhaltung undsichere Verwendung der Benutzer verantwortlich.Gerüstbauarbeiten dürfen nur von fachlich geeigneten Personen durchgeführt werden. Die Arbeiten sind voneiner entsprechend qualifizierten, befähigten Person vor Ort zu beaufsichtigen. Wird Persönliche Schutzausrüstunggegen Absturz verwendet, sind zusätzliche Schulungen/ Übungen erforderlich.Es ist ein Plan für den Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung) auf Basis der Aufbau- und Verwendungsanleitungdes Gerüst-Herstellers durch den für die Gerüstbauarbeiten verantwortlichen Subkontraktor odereine von ihm bestimmte, hierzu befähigte Person zu erstellen.Dieser Plan ist dem Aufsichtführenden zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten sind diesbezüglich zu unterweisen.Der für die Gerüstbauarbeiten verantwortliche Subkontraktor muss das von ihm erstelle Gerüst auf Grundlageeines Planes für den Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung) sowie der Aufbau- und Verwendungsanleitungdurch eine hierzu befähige Person nach der Montage prüfen lassen.Der verantwortliche Subkontraktor, der die Gerüste benutzt, muss das Gerüst in Hinblick auf seine auszuführendenArbeiten durch eine befähigte Person auf die Betriebssicherheit vor der ersten Inbetriebnahme prüfenlassen. Diese Person hat ebenfalls die Aufgabe ein „Gerüstbuch“ zu führen, in dem:VOR180_1 Seite / Page 37 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan Gerüst Nr. Standort Aufbaudatum Übergabedatum Prüfdaten (i.d.R. wöchentlich) Abbaudatumfestgehalten wird. Das Gerüstbuch sollte in DV- Form dokumentiert werden.Als Grundlage für das DV- System sollte das System des Subkontraktors verwendet werden. Ein regelmäßigesUpdate zwischen der Subkontraktoren- und der HPE- Version sollte wöchentlich erfolgen.Wesentliche Elemente eines sicheren Gerüstes sind unter anderem: Stabilität, Aussteifung, Verankerung, 3-teiliger Seitenschutz, ggf. Absturzsicherungen nach innen durch innen liegenden Seitenschutz oder Konsolen,möglichst vollflächiger Belag, Eckausbildungen, Zugänglichkeit, ggf. Ausbildung als Schutzgerüst, ggf.Schutzeinrichtungen gegen herab fallende Teile.Die Gerüste sind durch den Gerüstbau- Subkontraktor freizugeben und zu kennzeichnen (Scaftag). Nicht fertiggestellte Bereiche sind unzugänglich zu machen. Nicht gekennzeichnete Gerüste dürfen nicht betretenwerden.3.4.18.2. Einsatz von LeiternEs gilt der Grundsatz „Treppen vor Leitern“. Der Leitereinsatz ist zu minimieren. Leitern dürfen als Verkehrswegnur kurzzeitig für geringe Höhenunterschiede verwendet werden.Der Einsatz von Leitern als Arbeitsplatz ist verboten. Es muss vor jedem Einsatz überprüft werden, ob eineLeiter den besten und sichersten Zugang zum jeweiligen Arbeitsbereich bzw. kurzzeitigem Arbeitsplatz bietet.In bestimmten Fällen kann zum Beispiel ein Rollgerüst die bessere Lösung sein.Alle Leitern müssen in einem guten Zustand gehalten werden. Die Sprossen müssen sicher angebracht sein.Beschädigte Leitern müssen sofort entfernt und repariert oder ausgetauscht werden. Alle Leitern müssen inregelmäßigen Abständen überprüft werden. Prüfprotokolle müssen schriftlich angefertigt und auf der Baustellevorgehalten werden.Leitern müssen sicher aufgestellt werden und gegen Wegrutschen gesichert sein. Der richtige Anstellwinkelder Leiter und die richtige Position des Arbeitenden müssen regelmäßig überprüft werden. Die Leiter mussmindestens einen Meter über den Ausstiegspunkt hinausragen.Metallleitern dürfen nicht bei Elektroarbeiten eingesetzt werden.Leitern, die nicht gebraucht werden, müssen entfernt werden.Leitern dürfen höchstens sieben Meter hoch sein und nur mit Fußverbreiterung benutzt werden. Beiz- oderheiße Flüssigkeiten dürfen nicht auf Leitern benutzt werden.3.4.18.3. AbsturzsicherungSeitenschutz – AbsperrungenAbsturzsicherungen durch Seitenschutz bzw. Absperrungen sind erforderlich z.B. an:Arbeitsplätzen an oder über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinkenkann, unabhängig von der Absturzhöhe,Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, unabhängigvon der Absturzhöhe,frei liegenden Treppenläufen und Treppenabsätzen, Wandöffnungen sowie an Bedienungsständen für Maschinenund deren Zugängen bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe,Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe,allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe,Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen ≤ 9,00 m 2 und Kantenlängen ≤ 3,00 m sowie Vertiefungen.VOR180_1 Seite / Page 38 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanAbsturzsicherungen● An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Flächen mit nicht mehr als 20 Grad Neigung kann auf Seitenschutzan der Absturzkante verzichtet werden, wenn in mindestens 2,00 m Abstand von der Absturzkante einefeste Absperrung angebracht ist, z.B. mit Geländer, Ketten, Seilen, jedoch keine Flatterleinen,● Auf Seitenschutz bzw. Absperrungen kann nur verzichtet werden, wenn sie aus arbeitstechnischen Gründen,z.B. Arbeiten an der Absturzkante, nicht möglich und stattdessen Auffangeinrichtungen (Fanggerüste/Dachfanggerüste/Auffangnetze/Schutzwände)vorhanden sind. Nur wenn auch Auffangeinrichtungen unzweckmäßigsind, darf Anseilschutz verwendet werden.● Der Vorgesetzte hat die Anschlageinrichtungen festzulegen und dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsgeschirrebenutzt werden.● Bei Öffnungen ≤ 9,00 m 2 und Kantenlängen ≤ 3,00 m und Vertiefungen kann auf Seitenschutz an der Absturzkanteverzichtet werden, wenn diese mit begehbaren und unverschiebbar angebrachten Abdeckungenversehen sind.Abmessungen Seitenschutz● Geländer- und Zwischenholm sind gegen unbeabsichtigtes Lösen, das Bordbrett ist gegen Kippen zu sichern.Ohne statischen Nachweis dürfen als Geländer- und Zwischenholm verwendet werden:Bei einem Pfostenabstand bis 2,00 m Bretter mit Mindestquerschnitt 15 x 3 cmbei einem Pfostenabstand bis 3,00 m Bretter mit Mindestquerschnitt 20 x 4 cm oder Stahlrohre Ø 48,3 x 3,2mm bzw. Aluminiumrohre Ø 48,3 x 4 mm. Bordbretter müssen den Belag um mindestens 15 cm überragen.Mindestdicke 3 cm.3.4.19. DurchstrahlungsprüfungenDurchstrahlungsprüfungen erfordern grundsätzlich ein „Permit To Work“. Die Koordination der Arbeiten erfolgtüber den SiGeKo/ Permit Manager.Alle behördlichen Vorschriften, welche die Benutzung, Lagerung und Handhabung einer Strahlenquelle regeln,sind einzuhalten.Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist grundsätzlich nur erlaubt, wenn entsprechende Umgangsgenehmigungenauf den Namen des Auftragnehmers vorliegen und eine Kopie des Bescheides dem Strahlenschutzbeauftragtender Baustelle vorgelegt wird. Der direkte Umgang mit radioaktiven Stoffen ist nur behördlich anerkanntemFachpersonal erlaubt.Auftragnehmer, die mit radioaktiven Stoffen arbeiten, haben den Ort und Zeitpunkt, sowie den Strahlenschutzbeauftragtendes Subkontraktors, mindestens einen Arbeitstag vor Arbeitsbeginn schriftlich dem Auftraggeberzu melden. Insbesondere vor Durchführung von Durchstrahlungsprüfungen an Schweißnähten istvom zuständigen Strahlenschutzbeauftragten zu prüfen, ob in der Umgebung des Prüfortes befindliche sicherheitsrelevanteEMR - Messeinrichtungen beeinflusst werden können.Stellen, an denen eine radioaktive Strahlenquelle benutzt wird, sind ordnungsgemäß zu kennzeichnen und zusichern.Die Regelungen der StrlSchV „Strahlenschutzverordnung“ und die Nebenbestimmungen und Auflagen dergeltenden Umgangsgenehmigungen sind strikt einzuhalten.Darüber hinaus sind werkspezifische Regelungen einzuhalten.Werkstoffprüfungen mit Röntgen- oder Gammastrahlen sind entweder außerhalb der normalen Arbeitszeitdurchzuführen, oder wenn möglich in den speziellen Bereichen, zu denen nicht autorisierte Personen keinenZutritt haben.Durch das ausführende Subunternehmen ist eine genaue Verfahrensbeschreibung mit Risikoanalyse zuerstellen, in dem die Arbeitsabläufe dargestellt, das verwendete Equipment benannt und Sicherheitsabständeund spezielle Schutzmaßnehmen aufgeführt werden. Dieses Dokument ist mit der Antragstellung an die zuständigeBehörde, eine Woche vor Aufnahme der Tätigkeiten HPE zur Verfügung zu stellen.Die Lagerung radioaktiver Stoffe auf der Baustelle ist verboten!Diese Zustimmung zur Ausführung der zuvor genannten Tätigkeiten ersetzt nicht deren genehmigungsrechtlicheVoraussetzungen nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung.VOR180_1 Seite / Page 39 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.4.20. Brand- und ExplosionsschutzDie Subkontraktoren sind dafür verantwortlich zu überprüfen, ob in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen ausreichendeVorsichtsmaßnahmen zur Brandvermeidung getroffen worden sind. Das Thema „Brandschutz“ istausführlich in den HSE- Plänen der Subkontraktoren zu behandeln.Innerhalb seiner Lager- und Arbeitsbereiche hat jeder Subkontraktoren in Übereinstimmung mit der örtlichenGesetzgebung sein eigenes Feuerlöschgerät zur Verfügung zu stellen. Die Feuerlöschgeräte des Kundenoder von HPE dürfen nur im Notfall benutzt werden.Alle Feuerlöscher müssen den Anforderungen der örtlichen Gesetzgebung entsprechend, regelmäßig überprüftund gekennzeichnet werden. Der Standort des Feuerlöschgeräts ist durch Schilder zu kennzeichnen.Die Angestellten sind vom jeweiligen Subkontraktoren im Gebrauch von Feuerlöschern und anderer Feuerlöschgerätezu unterweisen. Notfallübungen sind regelmäßig abzuhalten.Eine Arbeitserlaubnis ist für alle heißen Arbeiten verpflichtend!Der Bedarf bzgl. einer Brandwache wird über den Arbeitserlaubnisschein geregelt. Bei Heißarbeiten mit geringerBrandgefahr kann die ausführende Person als Brandwache bestimmt werden. Brandwachen sind besonderszu schulen und zu trainieren. Die Brandwache bleibt permanent vor Ort. Nach Abschluss der Heißarbeitenoder nach dem Löschen des Feuers bleibt sie so lange auf dem Posten, wie der Arbeitserlaubnisscheinregelt.Die Verkehrs-, Rettungs- und Fluchtwege sind zu jeder Zeit freizuhalten.Leicht entflammbare Materialien dürfen nur in kleinen Mengen gelagert werden.Orte, an denen brennbare Gase oder Materialien gebraucht oder gelagert werden, müssen dementsprechendgekennzeichnet werden. Brennbare Materialien oder Gase sind separat zu lagern. Ist dies nicht möglich,muss eine ausreichende Distanz zwischen den Materialien eingehalten werden.Nach einem Brand oder einem anderen Zwischenfall kann der HPE ebenfalls seine eigene Unfallanalysevornehmen. Sämtliches beteiligtes Personal des Subkontraktors muss dieser Analyse beiwohnen, wenn derHSE- Verantwortliche der Baustelle dies verlangt.3.4.20.1. Brandschutz und -bekämpfungDer Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller brandschutzrelevanten Gesetze und Regelungen sowie dieEinhaltung der am Standort gültigen Brandschutzordnung verantwortlich.Die örtliche Feuerwehr ist bei allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes bzw. der vorbeugenden Gefahrenabwehrmit der jeweils gebotenen Eile einzuschalten.3.4.20.2. BrandschutzübungenBrandschutzübungen sollten mindestens zweimal jährlich durchgeführt werden.3.4.20.3. BrandschutzmaßnahmenBrandschutzplan aufstellen (mit Standorten der Feuerlöscheinrichtungen).Gefahrenbereiche absperren, auf Zündquellen achten, ggf. Brandwache stellen.Brennbare Stoffe immer getrennt von Gasflaschen oder Druckbehältern lagern.Brennbare und Brandfördernde Gase getrennt lagern.Löschmittel: Sand, Wasser, Löschdecke, Feuerlöscher (tragbar).Möglichst nur Feuerlöscher eines Typs und Herstellers verwenden.Feuerlöscher an gut sichtbarer und leicht zugänglicher Stelle anbringen, regelmäßig prüfen und wartenlassen.Hinweisschilder zu Feuerlöscheinrichtungen anbringen.Mitarbeiter in der Handhabung der Feuerlöscher unterweisen, bei großen Baustellen ggf. Brandschutzübungendurchführen.Die ständige Funktionsbereitschaft der Feuerlöscher ist durch eine Sachkundigen-Prüfung mindestensalle 2 Jahre sicherzustellen.VOR180_1 Seite / Page 40 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.4.20.4. Einrichtungen zur BrandbekämpfungArbeitsstätten sind nach den Festlegungen in der BG-Regel 133 mit Feuerlöschern auszurüsten.Feuerlöscher müssen nach den Festlegungen dieser BG-Regel und im Übrigen den allgemein anerkanntenRegeln der Technik entsprechend beschaffen sein, betrieben und geprüft werden. Abweichungen sind zulässig,wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.Die in dieser BG-Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichereLösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oderanderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefundenhaben können.Prüfberichte von Prüflaboratorien, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderenVertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind, werden in gleicherWeise wie deutsche Prüfberichte berücksichtigt, wenn die den Prüfberichten dieser Stellen zugrundeliegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertigsind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45000niedergelegten Anforderungen erfüllen.3.4.20.5. MeldeketteJeder Brand sowie jede Explosion ist umgehend unter genauer Angabe der Lage der standortspezifisch festgelegtenMeldestelle des Auftraggebers (z.B. örtliche Feuerwehr) zu melden. Bis zum Eintreffen der örtlichenFeuerwehr sind nach besten Kräften die örtlich vorhandenen Brandbekämpfungsmittel einzusetzen und dieVerkehrswege freizuhalten.Der Alarmplan ist auszuhängen.3.4.21. Gefahrstoffe3.4.21.1. Gesundheitsgefährdende StoffeDie Bauindustrie bedient sich eines breiten Spektrums von Materialien wie zum Beispiel Zement, Farben,Reinigungsstoffe und Haftmittel. Einige dieser Substanzen können gesundheits- und UmweltschädigendeWirkungen haben. Werden sie jedoch vorsichtig und unter Beachtung möglicher Risiken gehandhabt, kanndas Schadensrisiko minimiert werden. Für den Gebrauch derartiger Substanzen ist ein spezielles Training allerbetroffenen Personen erforderlich, und der Arbeitsvorgang muss mit besonderer Sorgfalt kontrolliert werden.Alle Subkontraktoren werden dazu angehalten vorab zu überprüfen, ob die auf der Baustelle eintreffendenSubstanzen potentiell gesundheits- oder umweltschädlich sind. Gefahrstoffe müssen unter Erwähnung dermöglichen Risiken (bzgl. Lagerung, Gebrauch, Verschütten, Freisetzung, Abfallprodukte etc.) und der Mengeaufgelistet werden. Die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter sind beizulegen. Die Liste ist vorab dem Hauptauftraggeberzu übergeben.Nur Gefahrstoffe, die in der REACH- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) registriert sind, dürfen verwendetwerden!Jegliche gefährliche Substanz muss deutlich mit mindestens folgenden Informationen gekennzeichnet werden:Name der Substanz, Gefahrsymbol, Beschreibung der Gefahren und empfohlene Sicherheitsmaßnahmen,Hersteller oder Lieferant. Die Kennzeichnung kann nach GefStoffV bzw. GHS erfolgen.Des weiteren müssen Subkontraktoren unbedingt darauf achten, dass Mitarbeiter und sonstige Personen zuden Gefahrstoffen nur den geringst möglichen Kontakt haben, sei es durch Einatmen, Verschlucken, Berührungetc.. Gefahrstoffe sind nach Möglichkeit durch weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen. Ist dies nichtmöglich, sollten sie isoliert werden, indem die Anzahl der Mitarbeiter, die mit ihnen in Kontakt kommen, eingeschränktwird. Allgemein ist vorsichtiger Umgang und fortlaufende Kontrolle durch die AufsichtspersonenPflicht.Vor allem sind auch die üblichen Hygienevorschriften bei der Arbeit, wie zum Beispiel nicht essen, trinkenoder rauchen, Hautkontakt vermeiden, verschmutze Kleidung getrennt aufbewahren, allgemein besondereVorsicht beim Umgang, Hautschutz beachten etc., zu beachten.VOR180_1 Seite / Page 41 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanBei Flüssigkeiten muss ein Auffangbehälter verwendet werden. Die Subkontraktoren sind dafür verantwortlich,jede Verschüttung von Chemikalien, Ölen, Treibstoffen, Lösungsmitteln, Säuren, Beizmitteln usw., sofortdem HPE zu melden. Im Notfall (Brand, Umweltschaden …) ist sofort die interne Notrufnummer anzurufen(xxxxxxxxx).Der Subkontraktoren wird den Kunden sofort informieren. Im Falle einer Umweltverschmutzung sind dierichtigen Schutzmaßnahmen zur Lösung des Problems zu treffen, wenn nötig mit Hilfe eines spezialisiertenUnternehmens.3.4.21.2. Explosionsgefährliche StoffeFür die Lagerung von brennbaren und explosiven Stoffen aller Art sowie Gasflaschen sind alle einschlägigenVorschriften sowie evtl. spezielle Anweisungen des Auftraggebers genau einzuhalten.Die Lagerorte außerhalb von Baustellen sind vom Auftragnehmer anzugeben.An den Zugängen zu Werkstätten oder anderen geschlossenen Räumen ist ein Hinweisschild "Achtung Gasflaschen" anzubringen. Weiterhin ist neben den Zugängen ein Schild mit dem Grundriss des Gebäudes oderRaumes und den festgelegten Standorten der Gasflaschen anzubringen.Gasflaschen dürfen nur mit aufgeschraubten Verschlusskappen transportiert werden. Flaschen müssen währenddes Transportes und der Lagerung gesichert sein.3.5. Umweltschutz3.5.1. Allgemeine Festlegungen zum UmweltschutzDie einschlägigen Umweltschutzgesetze und -verordnungen (z.B. Bundes-Immissionsschutzgesetz, Abfallgesetz,Wasserhaushaltsgesetz) hat der Auftragnehmer zu befolgen.Spezielle Anforderungen sind schriftlich festgelegt bzw. über den Beauftragten des Auftraggebers beim Umweltschutzbeauftragtenzu erfragen. Die Regelungen des Alarm- und Gefahrenplanes des Betriebes bzw.vergleichbarer Dokumentation sind einzuhalten.Über Arbeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, ist der Auftraggeber zu informieren.Zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen (z.B. Luft, Lärm, Wasser Boden) sind Vorsorgemaßnahmenzu treffen. Unvorhergesehene Ereignisse mit Auswirkungen für die Umwelt sind dem Auftraggeber unverzüglichzu melden3.5.2. Öffentliche Sicherheit und UmweltschutzBesteht die Gefahr einer Gefährdung der Öffentlichkeit durch z.B. herabfallende Teile, Transportvorgänge,Verschmutzungen, Absturzgefährdungen etc. ist dieser Bereich zu sichern. Weiter ist umgehend die Bauleitungvon HPE zu informieren.Alle Beteiligten müssen die Auswirkungen auf die umgebene Umwelt so gering wie möglich halten, indem sieumweltverträgliche Arbeitsmethoden, Substanzen und Einrichtungen verwenden.Die Staubentwicklung ist zu minimieren.Länder- oder projektspezifische Besonderheiten3.5.3. Schutz der örtlichen VegetationBesteht die Gefahr, dass örtliche Vegetation durch Arbeitsvorgänge beeinträchtigt werden könnte, ist rechtzeitigvor Beginn der Arbeiten die Erlaubnis von HPE einzuholen.Jeder Subkontraktoren informiert sich vorab bei HPE über Auflagen zum Umweltschutz bzgl. Böden, Gewässer,Vegetation, Lebewesen etc.Länder- oder projektspezifische Besonderheiten3.5.4. Müllabfuhr, -lagerung und -verwertungFür die Beseitigung der Abfälle ist vom Subkontraktoren ein Entsorgung- und Verwertungskonzept zu erstellen.HPE hat bezüglich der Müllentsorgung XXXX als Vertragspartner.VOR180_1 Seite / Page 42 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanEin möglichst großer Anteil des Abfalls soll der Wiederverwertung zugeführt werden. So sollen zum BeispielHolzabfälle sowie Papier und Karton der Papierindustrie zugeführt, mineralische Abfälle für den Straßenbauaufbereitet, Mischabfälle durch die Fa. XXXX weiter aufbereitet sowie brennbare Reststoffe für die Müllverbrennungverwendet werden. Entsprechend ist der Müll zu trennen.Länder- oder projektspezifische Besonderheiten3.5.5. Abfälle / Produkte mit Gefahrenpotenzial5.5.5.1. Gefahrstoffe und AbfälleBeim Umgang mit Abfällen bzw. Produkten, von denen Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen kann, sinddie GefStoffV (§ 20) und BGV A1 (§ 7 Abs. 2) besonders zu beachten. Eine Kopie des gültigen EG- Sicherheitsdatenblattesund die vollständige Betriebsanweisung nach § 20 GefStoffV ist dem Auftraggeber (z.B. Sicherheitsfachkraft)vorzulegen und am Einsatzort vorzuhalten. Ggf. sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungendurchzuführen.Der Umgang mit Asbest ist der zuständigen Behörde unverzüglich, spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten,anzuzeigen.3.5.5.2. Anlieferung von Produkten mit GefahrpotenzialBei Lieferung von Produkten mit einem Gefahrenpotenzial, muss sich der Auftragnehmer Kenntnisse übermögliche Gefahren dieser Materialien verschaffen. Diese Produkte müssen entsprechend der Gefahrstoffverordnung(GefStoffV) gekennzeichnet sein. Bei Anlieferung (durch Spedition oder selbst) von Gefahrgut müssendie transportrechtlichen Anforderungen der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) erfüllt sein.3.5.5.3. Lagerung von Produkten mit GefahrpotenzialBei der Lagerung von Stoffen nach der Gefahrstoffverordnung sind die rechtlichen und berufsgenossenschaftlichenVorschriften (z.B. GefStoffV, BetrSichV und WHG) und Technischen Regeln unbedingt einzuhalten.Es sind u.a. die einschlägigen technischen Regeln zu beachten, wie z. B. Stapelhöhen, Lagerplatzbeschaffenheit,Auffangräume.Eine Zwischenlagerung von Abfällen ohne Nutzung von Behältersystemen (z.B. auf unbefestigten Freiflächen)ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Lagerflächen sind zu sichern. Verunreinigungen des Bodens,des umliegenden Erdreichs sowie der Kanalisation sind auszuschließen. Der Lagerort ist vom Auftragnehmergemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen.Das Lagern von brennbarem Abfall, öligen Lappen und brennbaren Materialien oder feuergefährlichen Gegenständenist nur in den vorgesehenen Einrichtungen gestattet. Diese Einrichtungen sind entsprechend vorOrt zu kennzeichnen.3.5.5.4. Ordnungsgemäße EntsorgungDer Auftragnehmer hat die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/ AbfG) mit deneinschlägigen Verordnungen zum KrW-/ AbfG (z.B. auch die Verpackungsverordnung) zu beachten. Der Auftragnehmerhat sich über das bestehende Abfallmanagementsystem des Werkes beim Auftraggeber zu informieren.Die Entsorgung von Abfällen, deren Besitzer der Auftragnehmer ist, obliegt dem Auftragnehmer, sofern vertraglichnichts anderes vereinbart ist.Der ordnungsgemäße Entsorgungsweg ist durch den Auftragnehmer dem Auftraggeber nachzuweisen. Dieentsprechenden Nachweise (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine etc.) sind dem Auftraggeber auf Verlangenvorzulegen. Der Auftraggeber kann die durch den Auftragnehmer zu entsorgenden Abfälle vor Verlassendes Werksgeländes kontrollieren.Anfallende Abfälle, die durch den Auftraggeber entsorgt werden, sind nach Stoffart gemäß den örtlichen Anforderungenan die Entsorgung getrennt nach verwertbaren Fraktionen zu halten.Die Mitnahme von Abfällen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer ist grundsätzlich verboten.Widerrechtliches Deponieren von Abfällen auf dem Werksgelände wird verfolgt. Die Kosten der Beseitigungträgt der Verantwortliche.Länder- oder projektspezifische BesonderheitenVOR180_1 Seite / Page 43 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.5.6. GewässerschutzBesteht die Gefahr, dass örtliche Gewässer bzw. das Grundwasser durch Arbeitsvorgänge beeinträchtigtwerden könnten, ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten die Erlaubnis von HPE einzuholen.Brauchwasser muss gemäß den Vertragsbedingungen, den örtlichen Gesetzen und den <strong>Hitachi</strong> Umweltrichtlinienbehandelt werden. Die Abwasserqualität muss den Anforderungen des Entwässerungssystems entsprechen.Jeder Subkontraktoren informiert sich vorab beim HPE über Auflagen zum Umweltschutz bzgl. Böden, Gewässer,Vegetation, Lebewesen etc.Länder- oder projektspezifische Besonderheiten3.5.7. AbwasserkanäleDas Einbringen von Stoffen (z. B. Reststoffen, Abfällen, Lösungsmitteln) in Gewässer bzw. die Kanalisationist grundsätzlich verboten.Standortspezifische Regelungen sind zu beachten.3.5.8. Betanken von BaustellenfahrzeugenFür das Betanken von Baustellenfahrzeugen sind die Regelungen der BetrSichV sowie ggf. die Verordnungüber Anlagen zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen zu beachten.Es muss sichergestellt sein, dass beim Abfüllen/Betanken kein Kraftstoff in das Erdreich, in die Kanalisationssystemeoder in ein Gewässer gelangt.Tankstellen für den Eigenverbrauch sowie Behälter für brennbare Flüssigkeiten müssen vom Auftraggebergenehmigt werden und den geltenden Vorschriften entsprechend eingerichtet, gesichert und gekennzeichnetsein.3.5.9. BodenschutzBesteht die Gefahr, dass örtliche Böden durch Arbeitsvorgänge beeinträchtigt werden könnten, ist rechtzeitigvor Beginn der Arbeiten die Erlaubnis von HPE einzuholen.Alle Lagereinrichtungen und -behälter müssen auf festem Untergrund errichtet werden, zum Beispiel entsprechendenFundamenten. Gemäß den örtlichen Vorschriften müssen Flüssigkeiten unter Verwendung einesAuffangbeckens gelagert werden, das für die gelagerte Menge ausgelegt ist. Jeder Subkontraktorenmuss Material zur Neutralisation von Gefahrstoffen und zur Adsorption bereitstellen (s. auch Kapitel 5.21).3.5.10. StaubbelästigungGegen Staubbelästigungen sind die entsprechenden Bereiche (z.B. Straßen) zu befeuchten.3.6. BaustellenordnungEs wird i.d.R. die Baustellenordnung des Kunden übernommen.3.7. Unerwünschte EreignisseUnter unerwünschten Ereignissen werden- Beinaheunfälle- Erste Hilfe Maßnahmen- Unfälle (Ausfallzeit < 3 Tage, bzw. >= 3 Tage)- Wegeunfälle- Sachschäden- Brände- Umweltschädenzusammengefasst.VOR180_1 Seite / Page 44 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.7.1. Evakuierungs- und Notfallplanung3.7.2. AllgemeinesDie Evakuierungs- und Notfallplanung wird in Grundzügen vom Kunden übernommen und um die Bestimmungenbzgl. des eigenen Arbeitsbereiches ergänzt. Die Evakuierungs- und Notfallplanung wird laufend aktualisiert.Die Verantwortlichen der Subkontraktoren informieren sich über die Festlegungen sowie Aktualisierungen. AlleBeschäftigten sind von ihren Vorgesetzen diesbezüglich zu unterweisen.Jeder Subkontraktor bestimmt einen Verantwortlichen für die Belange der Evakuierungs- und Notfallplanung.Eine Regelung für seine Vertretung ist festzulegen. Diese Person ermittelt im Evakuierungsfall am Sammelpunktdie Vollständigkeit. Weiter leitet sie erste Rettungsmaßnahmen ein und unterstützt das Rettungsteamder Baustelle. Alle Verantwortlichen müssen an Übungen teilnehmen, wann auch immer das Rettungsteam,der medizinische Notfalldienst, oder die Feuerwehr sie auffordert.Im Falle von reellen Notfällen ist das gesamte Personal verpflichtet, den Anweisungen des RettungsdienstesFolge zu leisten.Die Evakuierungs- und Notfallplanung wird zu Baustellenbeginn von HPE bekannt gegeben und mit denSubkontraktoren abgestimmt.Jegliche Notfallausrüstung ist deutlich und ausreichend zu kennzeichnen.3.7.3. Alarm / ProbealarmProbealarm wird von dem Kunden, oder HPE in regelmäßigen Abständen durchgeführt:Wenn das Alarmsignal erklingt, müssen alle Personen ihre Maschinen und anderen Ausrüstungen ausschalten,Gasflasche schließen usw. und sich dann an festgelegten Treffpunkten versammeln. Dort werden ihreNamen aufgenommen, um einen Überblick über die Anzahl der fehlenden Personen zu bekommen. Auf Personen,die den Alarm nicht wahrgenommen haben, ist zu achten. Der für die Notfallplanung Verantwortlicheeines jeden Subkontraktors ist verpflichtet zu ermitteln, wer an dem Treffpunkt anwesend ist und wer nicht.Nach der Evakuierung müssen der HPE und die Subkontraktoren mögliche Verbesserungen des Evakuierungsvorgangesdiskutieren und schriftlich festhalten.Notfalltelefone müssen auf der Baustelle zur Verfügung stehen.3.7.3.1. Notruf-NummernDie Notruf-Nummern für örtliche Feuerwehr Feuer, Unfall, Gefahr Werksicherheit und Umweltschutzsind standortspezifisch unterschiedlich im Alarmplan festgelegt und sind vom Auftragnehmer seinen Mitarbeiternmitzuteilen.3.7.3.2. Meldewege bei NotfällenBei einem Notruf über Telefon sind folgende Maßnahmen zu treffen: anrufen und mitteilen, dass ein Notfall bzw. eine Störung vorliegt, oder Benachrichtigen des Leitstandes der Anlage, in der gearbeitet wird Ort des Notfalls oder der Störung angeben, z.B. Straße, Gebäude, Gebäudeseite, Geschoss, Bühne Vorfall beschreiben, z.B. Unfall oder Gefahr durch Feuer, Gas, Wasser Situation schildern, z.B. Angabe und Anzahl der Verletzten, Art der Verletzung, Rettung erforderlich Standort des Einweisers angeben Name und Telefon- Nr. angeben, von wo der Anruf erfolgt am Telefon bleiben, bis die Nachricht verstanden und bestätigt wurdeVOR180_1 Seite / Page 45 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan warten auf RückfragenWeitere Verhaltensweisen können betrieblich ergänzt werden.3.7.3.3. Maßnahmen im EreignisfallBei einem Ereignisfall (z.B. Notfall, Gefahrfall, Störung) sind – neben den aufgestellten, ausgelegten und geübtenFlucht- und Rettungsplänen gemäß § 55 ArbStättV und im Gefahrenbereich – folgende Maßnahmen zutreffen: sämtliche Arbeiten sofort einstellen alle elektrischen Geräte (Arbeitsgeräte, Heizgeräte) ausschalten Belüftungsanlagen ausschalten Fenster und Türen schließen Gefahrenstelle sofort verlassen – beim Entstehen von Gasen und Dämpfen quer zur Windrichtung Schutzeinrichtungen zweckbestimmt nutzen festgelegte Sammelplätze aufsuchen Vollständigkeit feststellen und an die örtliche Feuerwehr melden den Anordnungen des Aufsichtpersonals Folge leisten Rettungswege freihalten Ausgänge, Treppen, Fluchtwege und Feuerlöscheinrichtungen freihalten keine Aufzüge benutzen Fahrzeuge am rechten Straßenrand abstellen, Schlüssel stecken lassen Kfz-Motoren und Licht abschalten Ruhe bewahrenDen Anweisungen der mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben beauftragten Personen ist Folge zu leisten.Der Aufenthalt bzw. das unbefugte Betreten und Befahren durch abgesperrte Bereiche (z.B. mit Baken, Flatterband)ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können mit Werkverbot geahndet werden.3.7.4. Erste HilfeDer Kunde oder der HPE sind dafür verantwortlich eine zentrale Erste Hilfe – Station zu organisieren. Weiterhinmuss jeder Subkontraktoren seine eigene Erste- Hilfe - Ausrüstung besitzen, die den Anforderungen derörtlichen Gesetzgebung zu entsprechen hat.Der örtlichen Gesetzgebung nach muss jeder Subkontraktoren eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern stellen,die dem HPE nachzuweisen sind. Für diese ist es Pflicht an den Übungen des Rettungsteams der Baustelleteilzunehmen.Jede Verletzung muss von sachkundigem Personal begutachtet und behandelt und ins Verbandsbuch derBaustelle aufgenommen werden.Bei einem Notfall sind alle verpflichtet, erste Hilfe zu leisten. Des Weiteren sind die notwendigen Rettungsmaßnahmenwie zum Beispiel das Rufen der Feuerwehr oder eines Krankenwagens durchzuführen. HPE istzu benachrichtigen.3.7.5. Meldung und Analysen von unerwünschten EreignissenDer Auftragnehmer ist mit der Verarbeitung und Auswertung der Ereignisdaten in der Statistik von HPE einverstanden.3.7.5.1. UnfälleJeder Unfall muss von dem jeweiligen Subkontraktoren begutachtet und dokumentiert werden. Dieses Gutachtenist die Grundlage des Unfallberichts von HPE, der dem Kunden übergeben und in die Statistiken miteinbezogen wird. Der Unfallbericht muss kurzfristig von dem Subkontraktoren zusammengestellt und HPEübergeben werden. Er muss mindestens die Identität des Verletzten, seine/ihre Arbeitsbezeichnung, eineBeschreibung des Unfallverlaufs ebenso wie die zur zukünftigen Unfallvermeidung ergriffenen Maßnahmenenthalten.Jeder Unfall, der zu einer Arbeitseinstellung des Verletzten führt, muss HPE gemeldet werden. Dies hat dadurchzu geschehen, dass sich der Verletzte selbst unverzüglich in der örtlichen Sanitätsstation vorstellt.Soweit eine solche Sanitätsstation nicht vorhanden ist, muss der Auftragnehmer eine Kopie der entspre-VOR180_1 Seite / Page 46 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Planchenden Eintragung seines Verbandbuches innerhalb 3 Tagen, über den zuständigen Ansprechpartnerder Baustelle, an den HSE- Manager von HPE übersenden.Innerhalb von drei Werktagen nach einem Unfall, der zu einer Arbeitseinstellung von mindestens einer Arbeitschichtbei einem Mitarbeiter des Auftragnehmers oder eines von ihm eingeschalteten Nachunternehmersführt, hat der Auftragnehmer dem für die Ausführung des Auftrages zuständigen Ansprechpartner derBaustelle einen schriftlichen Unfallbericht zu übermitteln. In diesem Bericht sind der bis dahin erkennbareUnfallhergang, Art und Schwere der Unfallfolge, die bis dahin ermittelte Unfallursache sowie die vom Auftragnehmerbzw. Nachunternehmer vorgesehenen (Erst-)Maßnahmen zur künftigen Vermeidung eines solchenUnfalles zu beschreiben. Ist eine abschließende Klärung der Unfallursache innerhalb dieser Frist nichtmöglich, hat der Auftragnehmer unverzüglich nach deren Klärung einen abschließenden Bericht vorzulegen.Der Auftragnehmer sichert eine sorgfältige Aufklärung der Unfallursache zu und verpflichtet sich, durchAuswahl geeigneter Maßnahmen, soweit erforderlich, unter Einbeziehung seiner Nachunternehmer, dieWiederholung eines solchen Unfalles in der Zukunft zu vermeiden. Auf Verlangen von HPE hat der Auftragnehmerhierüber eine entsprechende Erklärung abzugeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangenvon HPE an Ereignisanalysen teilzunehmen und Personal und gffs. Sachmittel bereit zu stellen.Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf Verlangen von HPE die Angaben in seinem Unfallberichtmündlich zu erläutern.Der Auftragnehmer hat den für die Ausführung des Auftrages zuständigen Ansprechpartner der Baustelleüber alle Unfälle und Schadensfälle nach § 18 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung unverzüglich zu informieren,damit HPE der dortigen Anzeigepflicht gegenüber der Behörde nachkommen kann.Bei geringfügigen Verletzungen ist das Kap. 3.5 Schonarbeitsplätze zu beachten!3.7.5.2. Andere EreignisseDie Meldung und Analysen der sonstigen unerwünschten Ereignisse sind sinngemäß anzuwenden (s. auchKap. 3.3.5).3.7.6. Medizinische VersorgungDie ärztliche Versorgung ist über nahe gelegene Krankenhäuser/ Spezialärzte sicher zu stellen.Die Telefonnummern sind mit dem Alarmplan auszuhängen.3.7.7. Baustellen-RettungsdienstJe nach Größe der Baustelle verfügt diese i.d.R. über einen eigenen Rettungsdienst, der vom Kunden organisiertwird.3.7.8. HöhenrettungFür die Ereignisse: Bergung und Sicherung von Verletzen in der Höhe Erstversorgung am Unfallort Schnellstmöglicher Abtransport auf Bodenniveau, zum Beispiel:o Rettung aus den Stützen über Ausstieg und Abseilen an den Außenkanten der Stützen,o Rettung aus den Stützen durch Ablassen innerhalb der Stützen bis zum nächsten Mannlochund weiterer Abtransport über Riegel und Verbindungsbrücken zum Aufzug,o Rettung von Montagestellen außerhalb der Stützen durch Abseilen,o Rettung mit Unterstützung durch Kran und Personenaufnahmemittel etc.sind ausgebildete Höhenretter erforderlich, die i.d.R. vom Kunden organisiert werden.3.8. BetriebsanweisungenNotwendige Betriebsanweisungen sind durch die Subkontraktoren zu erstellen. HPE behält sich das Rechtvor, eigene Betriebsanweisung zu erstellen und verbindlich einzuführen.3.9. BaustellenanweisungenSind als Ergänzung zur Baustellenordnung notwendig.I.d.R. werden diese durch den Kunden erstellt.VOR180_1 Seite / Page 47 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan3.10. Anhänge3.10.1. Stellenbeschreibung HSE- Manager3.10.2. Stellenbeschreibung HSE- Officer3.10.3. PSA- Katalog3.10.4. Liste der Subkontraktoren3.10.5. Besprechungsprotokoll3.10.6. Umsetzung der Baustellenordnung3.10.7. Qualifikationsmatrix3.10.8. Organigramm Baustelle3.10.9. aufgabenbezogenen Montageanweisungen mit Risikoanalysen3.10.10. übergeordnete Gefährdungsbeurteilung3.10.11. Monatsbericht Baustelle3.10.12. Windbelastung vor Ort3.10.13. Verantwortliche Person Subkontraktor3.10.14. LMRA3.10.15. Schulungsmatrix Subkontraktor4. Definitionen/Begriffsbetimmungen/DefinitionenAbkürzungen:ArbSchGArbeitsschutzgesetzASiGArbeitssicherheitsgesetzAGAuftraggeberBGBerufsgenossenschaftBGIBerufsgenossenschaftliche InformationBGVBerufsgenossenschaftliche VorschriftBGRBerufsgenossenschaftliche RichtlinieGBRGeschäftsbereich- RichtlinieHAZIPHazard IdentificationHAZOPHazard and Operability StudiesHPE<strong>Hitachi</strong> <strong>Europe</strong> <strong>GmbH</strong>HSEHealth, Safety and EnvironmentHSE- Planvergleiche auch: SGU, S&G, V&G, HSE- ProgrammIBSInbetriebsetzungKunde / Bauherr Kunde von HPEKWKraftwerkLMRALast Minute Risk Assessment (Risikobeurteilung kurz vor Arbeitsaufnahme)LTIR:Lost Time Incident RatioOBLOberbauleiter HPEOHSASOccupational Health and Safety ActPHLeitung HSE im StammhausPHEHSE- Execution im StammhausPMProjekt- ManagerPSAPersönliche SchutzausrüstungPSAgAPersönliche Schutzausrüstung gegen AbsturzPTWPermit to Work (Arbeitserlaubnis)SCCSafety Certificate ContractorsSeSaMService Safety ManagementSiGe- Koordination Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordination auf Basis der EG-Richtlinie92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992SiGe- Plan Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (nicht der HSE- Plan!)SVSupervisor (Vorarbeiter)WMSWork Method- Statement (sicherheitsbezogenes Montagekonzept)VOR180_1 Seite / Page 48 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE Plan5. Referenzdokumente5.1 Mitgeltende VorgabenNormen / RegelwerkeBezeichnungArbSchG ArbeitsschutzgesetzASiG ArbeitssicherheitsgesetzBGV/ BGR/ BGI Berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und RegelwerkeZutreffende Normen (EN/ DIN)5.2 Mitgeltende DokumenteDok-Nr.BezeichnungVO-306-001-01VO-306-001-02VO-306-001-03VO-306-001-04VO-306-001-05VO-306-001-06VO-306-001-07VO-306-001-08VO-306-001-09VO-306-001-10VO-306-001-11VO-306-001-12HPES-306-002VO-306-002-01UnterweisungenSGU AktionsplanBaustelleneröffnungsgesprächBaustellen – ChecklisteStellenbeschreibung HSE OfficerStellenbeschreibung HSE ManagerAufgabenbezogene Montageanweisungmit RisikoanalysenListe der SubkontraktorenBesprechungsprotokollQualifikationsmatrixBetriebsanweisungen Blau (Maschinenund Arbeitsverfahren)Betriebsanweisungen Rot (Gefahrstoffe)Umsetzung BaustOAnzeigeformularVOR180_1 Seite / Page 49 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011


Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-306-001-Standard HSE PlanVO-306-002-02VO-306-002-03VO-306-002-04VO-306-002-05HPES-306-003VO-306-003-01VO-306-003-02VO-306-003-03VO-306-003-04VO-306-003-05VO-306-003-06VO-306-003-07VO-306-003-08HPES-306-004VO-306-004-01HPES-306-005VO-306-005-01VO-306-005-02HPES-306-006HPES-306-007HPES-306-008VO-306-008-01VO-306-008-02HPES-306-009VO-306-009-01VerwarnungVerweis GELBROT sofortKontoauszugPermit SystemSchachterlaubnisArbeitserlaubnis für HeißarbeitenBefahrerlaubnisFreigabe zur DruckprobeArbeitserlaubnis für PAMArbeitserlaubnis für KraneErlaubnis einer BodenöffnungLMRAGerüstprozedereGerüstbuchSchulungen der SubunternehmerTeilnehmerlisteSchulungsmatrix SubkontraktorErstellung von GefährdungsbeurteilungenGefährdungsbeurteilungAusgabe von PSAForm Ausgabe von PSAPSA KatalogHSE Dokumentation auf BaustellenAuflistung der HSE – Dokumentation aufBaustellenVOR180_1 Seite / Page 50 ÷ 50HPES-306-001-Standard HSE Plan d.dot Ausg. / Issue 03.2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!