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Dezember 2013 - Januar 2014

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Elternzeitvertretungmit vielEngagement undHerzblut in dieseAufgabe hineingegeben,so dass derAbschied die Kindergartenkinderund ihre Eltern,die Mitarbeiterinnenund unserePfarrei auch wehmütig machte …Wir danken ihr sehr herzlich für ihren Einsatzin der Einrichtung und dabei für ihregelungene Leitungsarbeit!Sie wird demnächst die Leitung der KiTaSt. Hildegard in der Pfarrei St. Franziskusim Bremer Süden antreten.Für diese neue Aufgabe wünschen wir ihrGottes Segen!Herzlich begrüßenwir in derKiTa dann wiederFrau Lübbe undwünschen ihr erneutviel Freudeund Gottes Segenan ihrer Aufgabe!Pfarreibeitrag <strong>2013</strong>Schon seit Jahren ist der freiwillige Pfarreibeitragein Bestandteil des Haushaltsplansunserer Pfarrei St. Katharinavon Siena. So hat der Kirchenvorstandauch für <strong>2013</strong> beschlossen, einen solchenvon Ihnen, den erwachsenen Gemeindegliedernmit finanziellen Einkünften jeglicherArt, zu erbitten.Dieser Posten im Haushaltsplan sichertin unserer Gemeinde ein gutes Angebotpastoraler Aktivitäten, unterstützt dieUnterhaltung der Kirchen und Gemeindehäusersowie der Grundstücke, hilft,Energie- und kleinere Reparaturkosten inbzw. an unseren Gebäuden zu tragen, entlohnteinige Hilfsdienste in Haus, Gartenund Sakristei sowie unsere Chorleiter undOrganisten.Deshalb wiederum die Bitte Ihres Kirchenvorstandesan Sie: Unterstützen Sie unserePfarrei mit Ihrem freiwilligen Pfarreibeitrag<strong>2013</strong>, wenn möglich wenigstens inHöhe von 30,- € pro Haushalt.Für Ihre mitverantwortliche Unterstützungdankt Ihnen sehr herzlichIhr KirchenvorstandP.S.: Nutzen Sie bitte unseren beiliegendenÜberweisungsträger oder - bei andererZahlungsart - unsere Bankverbindung:Kto. 80915838, BLZ 290 501 01, bei derSparkasse Bremen(oder: IBAN DE35290501010080915838und BIC SBREDE22XXX) – Stichwort „Pfarreibeitrag<strong>2013</strong> St. Katharina v. S.“Spenden bis 200,- € sind ohne Spendenquittungbei der Einkommensteuererklärunggegen Vorlage der Durchschrift desÜberweisungsträgers abzugsfähig, ansonstenwird der Kirchenvorstand auf Wunschgern eine Spendenquittung ausstellen.13

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