gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg
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$>. Meyer.<br />
III. Einteilung.<br />
Die alte Gutsbezeichnung, wie wir sie bet dem kurze» geschichtliche»<br />
Rückblick ke»»e» gelmtt habe», hat mir eine öffentlich<br />
rechtliche Bedeutung, indem je<strong>der</strong> Gutsbezirk »ach <strong>der</strong> preußische»<br />
Kreis- <strong>und</strong> Gemeindeordnuug eine Einheit für die desorgung<br />
öffentlicher Angelegenheiten wie Wege- <strong>und</strong> Wasser-Berhältnisse,<br />
Armenwefen nsw. abgibt. Cfo»omisrf) zerfalle» die alten Güter<br />
i» die Höfe o<strong>der</strong> eigentliche» Landgüter, die Bauerstellen <strong>und</strong> die<br />
ganz kleinen desitztümer, die von den Arbeitern <strong>und</strong> Handwerker»<br />
bewohnt werde». Aus alter Zeit hat sich <strong>der</strong> Zustand erhalte»,<br />
daß mit geringe» Ausnahmen <strong>der</strong> ganze Güterbezirk dem Großherzoglichen<br />
Hause eigentümlich gehört mit Einschluß <strong>der</strong> darin<br />
belegenen Ortschaften. Die Gutsherrschaft hat demnach für alle<br />
Einrichtungen als Eigentümerin aufzukommen <strong>und</strong> steht zu de»<br />
Eingesessenen i» einem durch lange Dauer <strong>und</strong> häufige persönliche<br />
Berührung befestigten geradezu patriarchalische» Verhältnis.<br />
1. Die Höre. Was »»» ötc Höfe a»betrifft, so machen sie<br />
— 22 an <strong>der</strong>'Zahl — mit reichlich 1500 Hektar mehr als ein<br />
Drittel des gesamten Güter-ArealS <strong>und</strong> fast die Hälfte des landwirtschaftlich<br />
genutzten Bodens ans. Bei ihnen finde» wir die<br />
oben erwähnte Wirtschaft in großen Fel<strong>der</strong>n. Sie sind bis auf<br />
drei verpachtet, <strong>und</strong> ihre Pacht beträgt im D»rchsch»itt 40 für<br />
das Hektar <strong>und</strong> etwa 110 »j0 des vera»schlagte» Gru»dste»er-<br />
Reincrtrags, wobei z» berücksichtige» ist, daß <strong>der</strong> Reinertrag dort<br />
nach an<strong>der</strong>en Gr<strong>und</strong>sätze» als bei n»S hier ermittelt wird »iid dem<br />
wirkliche» Ertrage »äher konmtt, als es im Herzogt»!» <strong>Oldenburg</strong><br />
<strong>der</strong> Fall ist.<br />
In eigener Verwaltung <strong>der</strong> Gutsherrschaft stehen die beiden<br />
großen Hose Güldenstem <strong>und</strong> Lensahn (wohl ans dem Gr»»de.<br />
weil sie bem Großherzogliche» Haushalt während eines Teiles<br />
des Jahres zum Aufenthalt diene») <strong>und</strong> seit einigen Jahren <strong>der</strong><br />
kleine Hof Bungsberghof, <strong>der</strong> mit Vorteil nicht mehr zu verpachten<br />
war <strong>und</strong> vo» unserem jetzigen Großherzog teilweise zur Anlage<br />
einer Heugstaufzucht verwendet ist. während etwa die Hälfte<br />
feiner Län<strong>der</strong>eicn zn erwünschter Ergäiiznng <strong>der</strong> baiachbarte»