gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg
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82 H- Meyer.<br />
aber als ausgeschiedenes ftromjut, das nach Maßgabe des Staatsgr<strong>und</strong>gesetzes<br />
dein Staate gehört <strong>und</strong> von den staatlichen Bc-<br />
Hörden verwaltet wird. Zum desitz des Großherzoglichen Hauses<br />
rechnet im Fürstentum nur das kleine Gut Benz, dessen Fel<strong>der</strong><br />
man von dem beliebten Aussichtspunkte „Bruhns Koppel", (den<br />
eine etwas ruhmredige Inschrift aus dem dortige» Turme als<br />
„Rigi Kulm von Holsteins Schweiz" bezeichnet,) überblicken kann,<br />
<strong>und</strong> dessen beide kleinen Seen zu den sieben Gewässern zählen,<br />
<strong>der</strong>en Anblick als ei» Hauptreiz jener Aussicht gepriesen zu werden<br />
pflegt. Außerdem gehört dem Großherzoglichen Hanse die Fischereistelle<br />
in Nie<strong>der</strong>clcvetz mit dein von schön bewaldeten Hügeln eingefaßten<br />
Diecksee lind mehreren an<strong>der</strong>en Seen, während die beiden<br />
sonstigen großen Wasserbecken des nördlichen Fürstentums, <strong>der</strong><br />
>iellersee <strong>und</strong> <strong>der</strong> große Eutiner See. wie<strong>der</strong> Krougut sind.<br />
II Geschichtliches.<br />
Tic ältesten Teile dieses großen Landdesitzes sind um die<br />
Mitte des 17. Jahrh<strong>und</strong>erts durch den Fürstbischof Hans zu Lübeck<br />
erworben — nämlich das Gut Stendorf für 92 000 Taler Courant<br />
von Hans von Ahlefeldt, daS Gnt Mönch Neversdorf für 90000<br />
Taler von Cai Sehestedt <strong>und</strong> das Gut Lensahn für 72 000 Taler<br />
von Detlef Rathlows Erben. Sie wurden durch Testament des<br />
genannten Fürsten vom 20. Juli 1654 zu einem immerwährenden<br />
Fideikommiß destimmt, das sich bald auf die Nachkommen seines<br />
älteren Bru<strong>der</strong>s, des regierenden Herzogs Friedrich III. von Holstein<br />
Gottoip, vererbte, iveil <strong>der</strong> einzige den Fürstbischof Hans überlebende<br />
Sohn in Blödsinn verfiel <strong>und</strong> unvermählt verstarb. Zn<br />
diesen „älteren" Fidcikommißgülern treten später acht weitere Landgüter<br />
als „jüngere" Fideikommißgüter hinzu, nämlich Sievershagen,<br />
Coselau, Sebent. Lübbersdorf. Kuhof, Kremsdorf. Bollbrügge<br />
<strong>und</strong> daS später wie<strong>der</strong> ausgeschiedene Freidorf Sütel. Sie<br />
dienten als Entschädigung für Ansprüche <strong>der</strong> jüngeren gegen die<br />
ältere Gottmper Linie auf rückständige Apanagen <strong>und</strong> aus ein<br />
gleichfalls vom Fürstbischof Hans hinterlassenes Geldfideikomnnß.<br />
das in den Kriegen mit Dänemark verloren gegangen war. Vergrößer!<br />
wurde <strong>der</strong> Fideikonimißgr<strong>und</strong>desitz weiterhin dadurch, daß