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gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

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38<br />

Dr. T. Kohl.<br />

Maßen <strong>und</strong> Gewichten zn übervorteilen <strong>und</strong> für das eingeräumte<br />

Vorrecht einen destimmten Zoll zu bezahlen.<br />

Nachdem, wie es scheint, das Privileg im Sommer 1580<br />

nngenntzt geblieben war. griiiidete Kolling ant IG. November dieses<br />

Jahres mit fünfzehn Bürgern <strong>der</strong> Stadt <strong>Oldenburg</strong> eine Gesellschaft<br />

zur Ausbeutung des erworbenen Vorrechtes.') Alsbald aber erhoben<br />

sich Schwierigkeiten, als man nun die Vorbereitungen midie<br />

Sommerfahrt zn treffen begann. Dem bremischen Schiffer<br />

Rolf Gerdts, den Kolling als Schiffsleiter geheuert hatte, wurde<br />

vom Rate seiner Baterstadt die desegelung KuntmenvageS untersagt.<br />

vermutlich, weil man in Bremen selber Rechte ans diesen Hafen<br />

zu desitzen meinte. 2 ) Kolling wandte sich dann am 6. Dezember<br />

deschwerdeführend an seinen Grasen, unter Berufung auf die seerechtliche<br />

destimmung, das; keinem Kaufmann sein Schiffer o<strong>der</strong><br />

Steuermann in seiner Nahrung beeinträchtigt werden dürfe. Ob<br />

dnrch Verwendung des Grasen das Verbot des Rates rückgängig<br />

gemacht wurde, ist aus den hiesigen Akten nicht ersichtlich, jedenfalls<br />

mnrde die Befahrung Kummerwages durch die Oldeuburger dadurch<br />

nicht verhin<strong>der</strong>t. Bevor aber die erste Ausreise von statten ging,<br />

bemühte man sich, vom dänischen Hofe noch weitere Vorteile zu<br />

erlangen. In den ersten Monaten des Jahres 1581 desuchte Graf<br />

Johann den König Friedrich in Kolding lind bat ihn. den Olden<br />

bnrger Kaufleuten in seilten Landen Zoll- lind Akzisefreiheit zn<br />

gewähren. Nachdem er daraus zunächst eine anscheinend ausweichende<br />

Antwort empfangen, wurde ihm später, am '28. März, mitgeteilt,<br />

daß S. M.. da Sie nicht berichtet worden, wo <strong>und</strong> an welchem<br />

Ort in Ihren Reichen <strong>und</strong> Landen <strong>und</strong> in quo gencre die Untertanen<br />

des Grafen solche Kommerziell trieben, die einzelnen königlichen<br />

Län<strong>der</strong> aber in dieser Beziehung ihre eigenen Ordnungen<br />

hätten, sich darüber weiter nicht erklären könne, aber den oldenburgischen<br />

Gewerbslenten in ihrer wohlbefngten Hantierung allen<br />

gnädigsten Willen <strong>und</strong> Beför<strong>der</strong>ung in Aussicht stelle. 3 )<br />

') VerlraqKolliiigs mit den Ree<strong>der</strong>n 1580. Nov. l. Stadtarchiv. Urk<strong>und</strong>en.<br />

') Aergl. Baasch a. a. £., S. tOti, Anm. 12.<br />

3 ) A»- Stadtarchiv. Handels- <strong>und</strong> (Äeiverdesachen. Nr. 19: „Akten betr.<br />

den Zoll im S<strong>und</strong>e, in Norwegen <strong>und</strong> in Island".

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