gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg
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E>. L. Schauenburg.<br />
Alier nicht bloß den Juden, son<strong>der</strong>n auch christlichen Gewerbe<br />
klaffen wurde wegen ihrer nicht für „ehrlich" geltenden<br />
Arbeit die bürgerliche Gleichberechtigung versagt. Den Dammteilten,<br />
Mnhlenftraßern, Osternbnrgern, Bünnnerste<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Streekern<br />
versperrte man ..den Eintritt in Zünfte <strong>und</strong> Gilden, wie die Zulassung<br />
zur Bedienung ehrlicher Offiziere." weil sie dem Herkommen<br />
nach bei Hinrichtungen „zur Ausrichtung <strong>und</strong> Abnehmung <strong>der</strong> Leitern am<br />
hohen Gerüst auf Erfor<strong>der</strong>n verpflichtet wären." Sie petitionierten mit<br />
Erfolg dagegen beim Grafen Anton Günther, <strong>der</strong> sie ans dieser<br />
Pflicht entließ <strong>und</strong> sie gegen 50 Taler ans <strong>der</strong> Rentnerei an den<br />
Scharsrichter Mathias EverlS überwies.') Wie die fahrenden Leute,<br />
die Spielleute <strong>und</strong> die um Geld für Schwache beim Zweikampf<br />
eintretenden Kämpen samt ihren Nachkommen 2 ) galten die Henker<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong>en Knechte als unehrlich. In Delmenhorst bekleidete<br />
<strong>der</strong> Schin<strong>der</strong> dieses Amt, aber mich die Reinigung <strong>der</strong> Aborte,<br />
wenn „sie gewölbt waren <strong>und</strong> stetig an einem Orte standen". 8 )<br />
Möser dürfte hier fehlgehen, wenn er als Gr<strong>und</strong> dafür angab, daß<br />
man einen Nachrichter nötig hatte <strong>und</strong> in Ermangelung öffentlicher<br />
Kassen <strong>und</strong> Steuern ihm das Abdecken als desoldung angewiesen<br />
Hobe. Die Abdeckergebühr war beträchtlich (12 Grote für ein<br />
Stück Vieh, 6 Grote für ein einjähriges Beest, für die halbe Meile<br />
6 Grote Wegegebühr), aber auch dem Nachrichterstand noch außerdem eine<br />
Gebühr von jedem Bürgersmanne zu.*) Jedenfalls wird das Angebot<br />
dieser Posten wenig Nachfrage gef<strong>und</strong>en haben. Dem<br />
öffentlichen Urteil galt dieser Stand für unehrlich <strong>und</strong> damit für<br />
rechtlos. Es lag dieser noch heute nicht überw<strong>und</strong>enen Volksanschannng<br />
wohl mehr als <strong>der</strong> natürliche Abscheu vor <strong>der</strong> Henkers<br />
arbeit <strong>und</strong> dem Hantieren mit gefallenem Vieh zugr<strong>und</strong>e. War es<br />
dies, daß die Abdecker wegen nebenher betriebener Kurpfuscherei in<br />
dem Verdachte <strong>der</strong> Zauberei standen ? Der Aberglaube traute dem Blute<br />
eines Enthaupteten geheime Kräfte zu. 5 ) Nach dem Gesetze <strong>der</strong> Sym-<br />
') C. C. C. ti, 103. S. 195, de 28. Aug. 1645.<br />
4 ) Bruuner a. a, £>. 3. 173.<br />
*) C. C. O. 2, No. 66. S. 170, de 13. März 1039, 2, No. 67. S.<br />
171. de 21. Juli 1646.<br />
4 ) C. C. C. st. No. 103, S. 195.<br />
4 ) L. Strncferj. Aberglaube <strong>und</strong> Sagen § 109, 455 ff.