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gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

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30<br />

II. L. Schaueuburg.<br />

konnten. Dagegen hatte die Mutter „Macht", ihre unehelichen<br />

Kin<strong>der</strong>, gleich den ehelichen, im Testamente zu bedenken <strong>und</strong> zu versorgen.<br />

l ) Wie weit diese Vergünstigungen ihnen zugute kamen, darüber<br />

steht uns nach dem im Gesetze ausgesprochenen Willen kein<br />

Urteil zu. Die bäurische Volksseele jener Zeit war in diesen Fragen<br />

weit strenger als heute gestimmt. Das Recht trug dein Rechnimg,<br />

wen« es Uneheliche wie von dem Amte <strong>der</strong> Vorm<strong>und</strong>schaft so von<br />

dem <strong>der</strong> Geistlichen (jus. can.) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Richter (Oldenb. Stadtrecht)-)<br />

unter Berufung auf 5. Mos. 23, 2 ausschloß, weil Undescholtenheit<br />

<strong>der</strong> Würde <strong>und</strong> Ehre Voraussetzung fei. 3 ) Unsere „Borfahren for<strong>der</strong>ten,<br />

wenn sie einen in ihre Gilde <strong>und</strong> Gesellschaft ausnehmen sollten, sagt<br />

Möser. den Geburtsbries, sie drückten die Früchte einer verbotenen<br />

Liebe mit einer deständigen Verachtung <strong>und</strong> flachten Kränze nur<br />

für die unbefleckte Braut", 4 ) <strong>und</strong> zwar lediglich, „um alle Ehren<br />

<strong>und</strong> alle bürgerlichen Wohltaten für den Ehestand auszuheben <strong>und</strong><br />

zu för<strong>der</strong>n." Spricht sich nicht in dieser Ehrung des „echten Standes",<br />

ein ges<strong>und</strong>es soziales Taktgefühl aus. das auch die Ehre <strong>der</strong><br />

Arbeit betraf? 5 ) Sie wurde nicht bloß nach den Bedürfnissen des<br />

Individuums.son<strong>der</strong>n nach demGes<strong>und</strong>heitsbedingnngen <strong>der</strong> Gesamtheit<br />

profiliert. 6 ) Die Gesellschaft beruhte auf ihrer verschiedenen Glie<strong>der</strong>ung.<br />

die getragen <strong>und</strong> erhalten wurde dnrch Reiiierhaltimg <strong>der</strong><br />

Ehe ans dem festen Znsammenschluß <strong>der</strong> aus ihr erwachsenen <strong>und</strong><br />

mit ihr verwachsenen Familie <strong>und</strong> Sippe. In ihr <strong>und</strong> für diese<br />

geschehe die Arbeit <strong>und</strong> aus dieser destimmung erwuchs mit ihrem<br />

sozialen Werte auch ihre Wertung.<br />

Es ließ sich jene Zeit in ihrem Urteile eben mehr dnrch die<br />

Erfahrung, wie sie sich in den Sittenanschauungen aussprach, als<br />

durch Theorien leiten. Dies gilt ebenso bei <strong>der</strong> Stellung zu den<br />

Inden, denen man das Bürgerrecht verwehrte. Schon vor <strong>der</strong> gräf-<br />

') C. C. O. 3, Nr. 87. S. 100 f. Art. 45.<br />

C. 1$. O. 0. S. 230 ff.<br />

*i Brunner. Är<strong>und</strong>züge. S. 174.<br />

4 ) Moser, patriotische Phantasien II, S. 168. 170. C. C, C. 220. 26.<br />

4 ) Möser a. a. O. 1, 292.<br />

') Schauenburg. 100 S. Bd. IV. 428 f. Vergl. Joh. -Oldendorp:<br />

ivot byllich <strong>und</strong> recht." S. 26. 28. 19. (Id. v. Freybe.)

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