gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg
gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg
gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Der Geist <strong>der</strong> Arbeil im Gebiete <strong>der</strong> Grasschaften <strong>Oldenburg</strong> u. Dclmeichoijt. 29<br />
Anrecht haben müßten, also nicht das individualisierende Gerechtigkeitsgefühl,<br />
son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> soziale Gnindtrieti, für die Sippe eine<br />
gesicherte Arbeitsstätte <strong>und</strong> damit einen festen Halt für die Versorgung<br />
<strong>und</strong> Dauer <strong>der</strong> Familie zu gemimten, fiel für die Bauern des<br />
16. <strong>und</strong> 17. Jahrh<strong>und</strong>erts ins Gewicht. An<strong>der</strong>s lagen die Dinge<br />
bei den Stadtbewohnern, deson<strong>der</strong>s seitdem die Entwicklung <strong>der</strong><br />
Geldwirtschaft eine größere Bewegungsfreiheit für das Kapital zur<br />
Erhaltung <strong>und</strong> Hebung des Geschäfts <strong>und</strong> damit auch des Vermögens<br />
<strong>der</strong> Familie <strong>und</strong> ihrer Glie<strong>der</strong> for<strong>der</strong>te. Das Erbrecht gestaltete<br />
sich freier, aber dafür zogen die Statuten <strong>der</strong> Gilden <strong>und</strong> Zünfte <strong>der</strong><br />
freien Bewegung engere Schranken. Die Vorteile, welche dem Sippeninteresse<br />
znlieb den Meisterssöhnen bei Erlangung <strong>der</strong> Meisterschaft<br />
<strong>und</strong> ihrer selbständigen Ausübung gewährt wurden, schmälerten<br />
naturgemäß die Entwicklung des Handwerks <strong>und</strong> entwickelten eine<br />
Engbrüstigkeit des Zunftwesens, welche selbst die senile Gesetzgebung<br />
des Reiches in die Schranken rief. L ) Aber in <strong>der</strong> Praxis blieben<br />
humane Erwägungen völlig ausgeschlossen <strong>und</strong> bei <strong>der</strong> Macht, welche<br />
in jener Zeit die Sitte noch über das Urteil hatte, werden sie kaum<br />
empf<strong>und</strong>en sein.<br />
Bei <strong>der</strong> Frage nach dem Rechte <strong>der</strong> unehelich Geborenen<br />
tritt dies nicht min<strong>der</strong> hervor, als bei den Schranken, welche für die<br />
sogenannten „unehrlichen" Gewerbe gezogen waren. Die mittelalterlichen<br />
Vorstellungen beherrschten hier vollständig die Wertung<br />
<strong>der</strong> Arbeit. 2 ) Uneheliche Kin<strong>der</strong> haben nach dem Butjadinger Landrechte<br />
als rechtlose 3 ) keinen Anspruch aus die Alimentation ihrer<br />
Eltern, also nicht einmal Anrecht ans den Arbeitsertrag <strong>der</strong> Stelle.<br />
Die Väter mochten ihnen im Testamente etwas schenken, aber falls<br />
die ehelichen Kin<strong>der</strong> sich dadurch beeinträchtigt sahen, stand diesen<br />
ein Einspruchsrecht beim Gerichte frei. Zuwendungen von seilen <strong>der</strong><br />
ehelichen Geschwister an nicht vom Vater bedachte, auch von feiten<br />
<strong>der</strong> Mutter vermögenslose uneheliche Kin<strong>der</strong> waren erlaubt, aber<br />
nur nach Gelegenheit <strong>der</strong> Erbschaft <strong>und</strong> ihrem Wohlverhalten, <strong>und</strong><br />
solange, bis sie selbst sich ihr Brot durch Fleiß <strong>und</strong> Arbeit suchen<br />
') C. CS. O. II. 6. Nr. 5. 'S. 23.<br />
-) Brunner. Gr<strong>und</strong>ziige. S. 169 ff.<br />
3 ) Schrö<strong>der</strong>, D. Rechtgesch. 452. 712.