gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg
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fünft. Aus dem Bauern-, Lehrer- <strong>und</strong> Bürgerstande dagegen finden<br />
wir Repräsentanten. Der Geistliche jener Tage war seines<br />
Amtes halber eine „hoch ehrwürdige" Person, auch für den Bauern.<br />
Nnr durfte man nicht verlangen, daß die Bauerngemeinde<br />
unzureichende Pfründen durch namhafte Opfer zu einem dem geistlichen<br />
Stande entsprechenden Unterhalt erhöhte. Mit ritterlichem Jdealismus<br />
hielten Pfarrer lebenslang auch aus steinen Pfarren, so zu<br />
Warfleth, zu Altenhuntorf <strong>und</strong> Neuenhuntorf ans l ), aber die Gemeinden<br />
ließen sie darben, ja die Warflether ihren Prätorius im<br />
..Lüneburgischen mendizieren", ohne sich zu rühren. Erst wenn<br />
die Geistlichen gestorben <strong>und</strong> ihre Familien außer Staude waren,<br />
die Kosten des Begräbnisses aufzubringen, erinnerte man sich, daß<br />
doch auch <strong>der</strong> geistliche Arbeiter seines Lohnes wert sei. <strong>und</strong> trat<br />
in i:cht bäurischer Gedankeurichtiing. um sein „Geweteu rein" zu<br />
haben <strong>und</strong> vor dem Wie<strong>der</strong>gang des Verstorbenen sicher zu sein,<br />
für eine freilich auch dann noch höchst descheidene destattung mit<br />
9 Talern ein. 9 )<br />
Der Bauernstolz trug bei Friesen wie Sachsen abschreckende<br />
Züge, deson<strong>der</strong>s wenn er ans seiner sparsamen Rolle fallend bei<br />
Märkten <strong>und</strong> Hochzeiten sich im Protzentnm gefiel, um zu zeigen,<br />
daß er nicht zu sparen brauche, son<strong>der</strong>n etwas daraus gehen lassen<br />
könne. 8 ) Sonst suchte er seine Eljre nicht darin, den Ertrag seiner<br />
Arbeit zu verschwenden, son<strong>der</strong>n zu steigern, nicht bloß im persönlichen<br />
Einzelinteresse, son<strong>der</strong>n um seiner Familie eine breite Gr<strong>und</strong>lage<br />
<strong>der</strong> Existenz auch über den Tod hinaus zu sichern. Von diesem<br />
Gedanken ist das friesische wie das sächsische Recht getragen. Trotz<br />
<strong>der</strong> romanistischen Neigung ihrer gelehrten Juristen haben we<strong>der</strong><br />
Johann VI., noch Anton Günther es gewagt, den Gruudsatz, daß<br />
die Gr<strong>und</strong>stelle zu erhalten sei. bei <strong>der</strong> Kodifikation des Erbrechtes<br />
für Stad- <strong>und</strong> Butjadingerland anzutasten.Nicht humanitäre Gedanken.<br />
baß Kin<strong>der</strong> einer Ehe an den Gütern <strong>der</strong> Eltern gleiches<br />
•i Schauenbg. 100 I. Bd. 1. £. 111. 82. 104.<br />
*) Altenh. 100 I I. 8. 82.<br />
3 i Scllo. Beitr. z Gesch. beä Landes Würden 8. 26.<br />
') v. Ha lein II. 194 ff. 8. 423 ff.