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gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

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158<br />

H. Schütte.<br />

kirche gleicht. — Was endlich den F<strong>und</strong>platz bei Waddensersiel<br />

betrifft, so nimmt er ohne Zweifel die Stätte von AltwaddenS ein,<br />

das um 1690 unterging. Hier konnte ich direkt den Nachweis<br />

führen, daß die Kreisgrnben auf eingedeichtem Gebiet gelegen<br />

haben. Ich hob noch eine mit Rasensoden eingefaßte Grube aus.<br />

die nichts Bemerkenswertes enthielt. In ihrer Nähe ragten unmittelbar<br />

am Fahrwasser klaffende Faßdauben, die Reste eines<br />

Tonnenbrunnens, ans dem Schlick. Etwas weiter aufwärts dem<br />

Strande zu aber zeigte sich, vom Wasser bloßgespült, die unterste<br />

Schicht eines Strohdiinger- o<strong>der</strong> Strohhaufens <strong>und</strong> nicht weit davon<br />

ein langer schmaler Streifen Schutt aus Asche. Schlacken. Scherben,<br />

zerschlagenen Haustierknocheu. Bogelknochen. geöffneten Seemuscheln<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong>gl. Unter den Scherben befanden sich mehrere mit Glasur<br />

nnd aufgetragenen Verzierungen, die man fast für Erzeugnisse<br />

mo<strong>der</strong>ner Töpferei halten ifönnte. Es erwies sich aber, daß dieser<br />

Schult einen Graben ausfüllte, dessen Bett weiterhin durch die<br />

Wurzelstöcke des gemeinen Schilfrohrs (Phragmites communis)<br />

kenntlich war. Zwischen diesem Wurzelgeflecht aber steckte, offenbar<br />

au ursprünglicher Lagerstätte, die wohlerhaltene Toppelfchale einer<br />

Teichmuschel (Anodonta). Beide F<strong>und</strong>e, Schilf <strong>und</strong> Muschel, beweisen,<br />

daß wir das Bett eines Süßwassergrabens vor uns hatten,<br />

<strong>der</strong> zum Teil, in <strong>der</strong> Nähe menschlicher Wohnungen, zugeschüttet<br />

war. Sie beweisen ferner, daß diese Wohnstätten innerhalb einer<br />

Bedeichung lagen, daß also die Zeit ihres Unterganges noch nicht<br />

viele Jahrh<strong>und</strong>erte zurückliegen kann.<br />

Waren somit alle die Plätze, wo von Alten die von ihm als<br />

echt anerkannten Kreisgruben fand, bis weit in die christliche Zeit<br />

hinein bewohnt <strong>und</strong> enthalten die Kreisgrnben auch Gegenstände<br />

aus dieser Zeit (neben solchen, die älter sein mögen), so können sie<br />

keine Brandgräber, keine Urnengräber sein. (Skelettgräber kommen<br />

überhaupt nicht in Frage.)<br />

4) Die Tongefäße nnd die sog. Urnenscherben an sich sprechen<br />

we<strong>der</strong> für noch gegen die Annahme, daß die Kreisgrnben Gräber<br />

feien; denn es steht außer allein Zweifel, daß als Graburueu nicht<br />

bloß eigens für diesen Zweck gebrannte, son<strong>der</strong>n auch solche Tongefäße<br />

verwendet wurden, die vorher an<strong>der</strong>n Gebrauchszwecken gedient

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