gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg
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H. Schütte.<br />
kirche gleicht. — Was endlich den F<strong>und</strong>platz bei Waddensersiel<br />
betrifft, so nimmt er ohne Zweifel die Stätte von AltwaddenS ein,<br />
das um 1690 unterging. Hier konnte ich direkt den Nachweis<br />
führen, daß die Kreisgrnben auf eingedeichtem Gebiet gelegen<br />
haben. Ich hob noch eine mit Rasensoden eingefaßte Grube aus.<br />
die nichts Bemerkenswertes enthielt. In ihrer Nähe ragten unmittelbar<br />
am Fahrwasser klaffende Faßdauben, die Reste eines<br />
Tonnenbrunnens, ans dem Schlick. Etwas weiter aufwärts dem<br />
Strande zu aber zeigte sich, vom Wasser bloßgespült, die unterste<br />
Schicht eines Strohdiinger- o<strong>der</strong> Strohhaufens <strong>und</strong> nicht weit davon<br />
ein langer schmaler Streifen Schutt aus Asche. Schlacken. Scherben,<br />
zerschlagenen Haustierknocheu. Bogelknochen. geöffneten Seemuscheln<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong>gl. Unter den Scherben befanden sich mehrere mit Glasur<br />
nnd aufgetragenen Verzierungen, die man fast für Erzeugnisse<br />
mo<strong>der</strong>ner Töpferei halten ifönnte. Es erwies sich aber, daß dieser<br />
Schult einen Graben ausfüllte, dessen Bett weiterhin durch die<br />
Wurzelstöcke des gemeinen Schilfrohrs (Phragmites communis)<br />
kenntlich war. Zwischen diesem Wurzelgeflecht aber steckte, offenbar<br />
au ursprünglicher Lagerstätte, die wohlerhaltene Toppelfchale einer<br />
Teichmuschel (Anodonta). Beide F<strong>und</strong>e, Schilf <strong>und</strong> Muschel, beweisen,<br />
daß wir das Bett eines Süßwassergrabens vor uns hatten,<br />
<strong>der</strong> zum Teil, in <strong>der</strong> Nähe menschlicher Wohnungen, zugeschüttet<br />
war. Sie beweisen ferner, daß diese Wohnstätten innerhalb einer<br />
Bedeichung lagen, daß also die Zeit ihres Unterganges noch nicht<br />
viele Jahrh<strong>und</strong>erte zurückliegen kann.<br />
Waren somit alle die Plätze, wo von Alten die von ihm als<br />
echt anerkannten Kreisgruben fand, bis weit in die christliche Zeit<br />
hinein bewohnt <strong>und</strong> enthalten die Kreisgrnben auch Gegenstände<br />
aus dieser Zeit (neben solchen, die älter sein mögen), so können sie<br />
keine Brandgräber, keine Urnengräber sein. (Skelettgräber kommen<br />
überhaupt nicht in Frage.)<br />
4) Die Tongefäße nnd die sog. Urnenscherben an sich sprechen<br />
we<strong>der</strong> für noch gegen die Annahme, daß die Kreisgrnben Gräber<br />
feien; denn es steht außer allein Zweifel, daß als Graburueu nicht<br />
bloß eigens für diesen Zweck gebrannte, son<strong>der</strong>n auch solche Tongefäße<br />
verwendet wurden, die vorher an<strong>der</strong>n Gebrauchszwecken gedient