gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg
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Das Barbieramt in <strong>Oldenburg</strong> 147<br />
bereits althergebrachte bürgerliche Freiheiten <strong>und</strong> Rechte vernichtet.<br />
Privilegien lind feststehendes Herkommen durch langsames Abbröckeln<br />
dem Untergang geweiht, nnd schon pochte am Ende des<br />
Jahrh<strong>und</strong>erts <strong>der</strong> Ruf nach Freiheit <strong>und</strong> Gleichheit für alle Bürger<br />
auch an die Türen <strong>der</strong> alten einst so fest gegründeten Ämter <strong>und</strong><br />
Innungen mit ihren Privilegien, doch erst das Jahr 1848 machte<br />
ihnen vollends den Garaus.') Wenn anch noch im Jahre 1807<br />
in dem jetzt unter <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Nachkommen des alten<br />
Grafengeschlechts, den Holstein-Gottorpern, wie<strong>der</strong> als Herzogtum<br />
<strong>Oldenburg</strong> selbständig gewordenen Ländchen öffentlich gewarnt<br />
wurde, es solle sich keiner durch „unbefugtes Rasieren" einen Eingriff<br />
in die Rechte <strong>der</strong> privilegierten Barbiere erlauben, so hatte<br />
eine solche Verordnung nur noch Wert für die eigentlichen Barbiere,<br />
die barhitonsores <strong>und</strong> rasores, denn die W<strong>und</strong>ärzte, die Chirurgi.<br />
wurden davon wohl kaum noch in ihrem Beruf berührt. Das<br />
wirkliche Ende für das Barbier-Amt war wohl weniger in dein<br />
Nie<strong>der</strong>gang <strong>der</strong> Zünfte überhaupt, als vielmehr in dem Aufschwung <strong>der</strong><br />
medizinischen Wissenschaft zu suchen, die die unglückliche Zweiteilung<br />
ihrer Jünger in Medici nnd Chirurgi aufhob <strong>und</strong> gleiche<br />
wissenschaftliche Ausbildung nnd praktische Erfahrung sowohl auf<br />
dem Gebiet <strong>der</strong> inneren Medizin als dem <strong>der</strong> Chirurgie für Ärzte<br />
verlangte. Bereits im Jahre 1818 2 ) wurde zur Verdesserung <strong>der</strong><br />
Medizinalpflege im Innern in jedem Kreise ein Physikns. zugleich<br />
als Gerichtsarzt, angestellt <strong>und</strong> ein Collegium medicum für die<br />
Prüfung angehen<strong>der</strong> Ärzte, W<strong>und</strong>ärzte usw. eingerichtet. Im Jahre<br />
1841 erschien dann die Verfügung.^) das; zur Ausübung <strong>der</strong> blos;<br />
äußeren Heilk<strong>und</strong>e keine Erlaubnis mehr erteilt werden sollte. Die<br />
noch vorhandenen Chirurgi wurden aus den Aussterbeetat gesetzt<br />
o<strong>der</strong> mußten sich nachträglich durch Ablegung des medizinischen<br />
Examens die nötige Approbation erwerben. Offenbar wurde durch<br />
die dadurch gegebene Aussicht, eine einträgliche Arztstelle zu erhalten,<br />
eine Menge junger Leute bewogen, das medizinische<br />
Studium zu ergreifen, so das; 1844 vor einem zu großen Andrang<br />
') Pleitner: <strong>Oldenburg</strong> im neunzehnten Jahrh<strong>und</strong>ert. S. 40.<br />
*) R<strong>und</strong>e: Oldenb. Chronik. § 129.<br />
3 ) R<strong>und</strong>e: Oldenb. Chronik. § 161.<br />
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