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gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

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Das Barbieramt in <strong>Oldenburg</strong> 147<br />

bereits althergebrachte bürgerliche Freiheiten <strong>und</strong> Rechte vernichtet.<br />

Privilegien lind feststehendes Herkommen durch langsames Abbröckeln<br />

dem Untergang geweiht, nnd schon pochte am Ende des<br />

Jahrh<strong>und</strong>erts <strong>der</strong> Ruf nach Freiheit <strong>und</strong> Gleichheit für alle Bürger<br />

auch an die Türen <strong>der</strong> alten einst so fest gegründeten Ämter <strong>und</strong><br />

Innungen mit ihren Privilegien, doch erst das Jahr 1848 machte<br />

ihnen vollends den Garaus.') Wenn anch noch im Jahre 1807<br />

in dem jetzt unter <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Nachkommen des alten<br />

Grafengeschlechts, den Holstein-Gottorpern, wie<strong>der</strong> als Herzogtum<br />

<strong>Oldenburg</strong> selbständig gewordenen Ländchen öffentlich gewarnt<br />

wurde, es solle sich keiner durch „unbefugtes Rasieren" einen Eingriff<br />

in die Rechte <strong>der</strong> privilegierten Barbiere erlauben, so hatte<br />

eine solche Verordnung nur noch Wert für die eigentlichen Barbiere,<br />

die barhitonsores <strong>und</strong> rasores, denn die W<strong>und</strong>ärzte, die Chirurgi.<br />

wurden davon wohl kaum noch in ihrem Beruf berührt. Das<br />

wirkliche Ende für das Barbier-Amt war wohl weniger in dein<br />

Nie<strong>der</strong>gang <strong>der</strong> Zünfte überhaupt, als vielmehr in dem Aufschwung <strong>der</strong><br />

medizinischen Wissenschaft zu suchen, die die unglückliche Zweiteilung<br />

ihrer Jünger in Medici nnd Chirurgi aufhob <strong>und</strong> gleiche<br />

wissenschaftliche Ausbildung nnd praktische Erfahrung sowohl auf<br />

dem Gebiet <strong>der</strong> inneren Medizin als dem <strong>der</strong> Chirurgie für Ärzte<br />

verlangte. Bereits im Jahre 1818 2 ) wurde zur Verdesserung <strong>der</strong><br />

Medizinalpflege im Innern in jedem Kreise ein Physikns. zugleich<br />

als Gerichtsarzt, angestellt <strong>und</strong> ein Collegium medicum für die<br />

Prüfung angehen<strong>der</strong> Ärzte, W<strong>und</strong>ärzte usw. eingerichtet. Im Jahre<br />

1841 erschien dann die Verfügung.^) das; zur Ausübung <strong>der</strong> blos;<br />

äußeren Heilk<strong>und</strong>e keine Erlaubnis mehr erteilt werden sollte. Die<br />

noch vorhandenen Chirurgi wurden aus den Aussterbeetat gesetzt<br />

o<strong>der</strong> mußten sich nachträglich durch Ablegung des medizinischen<br />

Examens die nötige Approbation erwerben. Offenbar wurde durch<br />

die dadurch gegebene Aussicht, eine einträgliche Arztstelle zu erhalten,<br />

eine Menge junger Leute bewogen, das medizinische<br />

Studium zu ergreifen, so das; 1844 vor einem zu großen Andrang<br />

') Pleitner: <strong>Oldenburg</strong> im neunzehnten Jahrh<strong>und</strong>ert. S. 40.<br />

*) R<strong>und</strong>e: Oldenb. Chronik. § 129.<br />

3 ) R<strong>und</strong>e: Oldenb. Chronik. § 161.<br />

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