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gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

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144 Dr. med. M. Roth.<br />

et cliirurgico in <strong>der</strong> Residenzstadt Copenhagen zum Examine<br />

siltiren, anch vor Antritt seines Privilegii annoch eine Reise »ach<br />

Berlin.') um sich in seiner Kunst weiter zu Persektioniren, vorzunehmen."<br />

Man sieht bieraus, wie das destreben <strong>der</strong> Chirurgen nach<br />

gründlicher wissenschaftlicher Bor- <strong>und</strong> Ausbildung mehr <strong>und</strong> mehr<br />

Platz griff, jedoch scheint die Regierung wohl mehr Wert auf die<br />

baldige desetzung <strong>der</strong> Stelle, als auf das Anerbieten Meßings<br />

gelegt zu haben. Um übrigens beim Militär wegen eines Chirurgen<br />

nicht in Verlegenheit zu kommen, war bereits 1740 eine Verordnung<br />

erlassen, die die Amts-Barbierer verpflichtete, auszuhelfen: 2 )<br />

„Wird <strong>der</strong> bei dem Nationalregiment in den Grafschaften stehende<br />

Negimentsfeldscherer abgehen, so soll einer <strong>der</strong> Stadt-Chirurgen<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Chirurg des Orts unentgeltlich sein requirirtes Officium<br />

leisten <strong>und</strong> die Rekrnten untersuchen."<br />

Noch einmal destätigt Friedrich V. dem Barbieramt im Jahre<br />

1747 seine Amts-Gerechtigkeit <strong>und</strong> seine Privilegs) „Gestalt Wir<br />

selbige hiemit <strong>und</strong> Kraft dieses (in so ferne sie durch nachherige<br />

Verfügungen nicht etwa restringiret seyn möchten) in allen ihren<br />

Clausuln <strong>und</strong> Articula wörtlichen Inhalts confirrniren <strong>und</strong> destätigen,<br />

allergnädigst wollende, das; die Jmpetranten dabey bis an Uns<br />

kräftigst geschützet <strong>und</strong> gehandhabet werden sollen. Wir reserviren<br />

Uns jedoch, solche Amtsgerechtigkeit <strong>und</strong> Privilegs, samt <strong>der</strong> Verordnung,<br />

nach Befinden zu verän<strong>der</strong>n, o<strong>der</strong> gar auszuheben, mich<br />

einen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>n als Frey-Barbierern zu <strong>Oldenburg</strong> allergnädigst<br />

zu Privilegiren."<br />

Schon steht das Privilegium trotz <strong>der</strong> erneuten destätigung<br />

aus recht schwankendem Gr<strong>und</strong>e, da ja <strong>der</strong> König sich vorbehält,<br />

dasselbe gegebenenfalls gänzlich auszuheben. Offenbar war die<br />

*) Nach <strong>der</strong> berühmten Medizinalordnung Friedrich Wilhelm I. vom<br />

Jahre 1725, welche die Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> heutigen preußischen Medizinalversassung<br />

abgibt, mutzte ein Chirurg einen Lehrbrief über sieben Jahre beibringen, als<br />

Feldscherer gedient <strong>und</strong> auf dem Königlichen Theatrum anatomicum einen<br />

Lperationskurms mitgemacht haben.<br />

*) Stadt-Archiv.<br />

'> C. C. O.. II. T. 6, 9Zr. 31.

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