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gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

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142<br />

Dr. med. M. Roth.<br />

„Daß die Chirurg! Difficultät gemachet das Band aufzulösen<br />

o<strong>der</strong> die Cur eines Verw<strong>und</strong>eten, so ein an<strong>der</strong>er angefangen, auf<br />

das Begehren des deschädigten zu übernehmen nnd zu vollenden,<br />

vermöge des anhero communicirten Projects auch auf dem Reichstag<br />

zu Regcusburg als ein Mißbrauch angesehen wird nnd in ganz<br />

Deutschland dem Bermnhten nach, abgeschaffet werden dürfte.<br />

Dannenhero diesem Gesuch, wobey man auch hiesigen Orts aller-<br />

Hand inconvenientien wahrgenommen, nicht deferiert werden könne.<br />

Wonach ihr euch zu achten" usw.<br />

Mau ersieht hieraus, welche Nolle die Barbiere in ganz<br />

Deutschland spielten, daß sogar <strong>der</strong> Reichstag sich mit ihrem Tun<br />

nnd Treiben deschäftigte <strong>und</strong>, da unter <strong>der</strong> ursprünglichen Standesordnuug<br />

offenbar das Allgemeininteresse litt, diese einfach abzuschaffen<br />

geneigt war.<br />

Eine recht gefährliche Konkurrenz drohte den Barbieren, in<br />

ihrer Eigenschaft als W<strong>und</strong>ärzte« nnd Chirurgen von Seiten <strong>der</strong><br />

beim dänischen Militär angestellten Regiments-Feldscheercr, <strong>und</strong><br />

das Barbieramt ersucht in verschiedenen Eingaben an die Regierung<br />

nm Schutz für sein Privilegium, jedoch ist <strong>der</strong> Erfolg seiner Bitten<br />

nur ein teilweiser. So erfolgt auf eine ..deschwerde des Barbieramts<br />

vom Februar 1737 wi<strong>der</strong> den Regimcnts-Feldscheerer Manecken<strong>der</strong><br />

descheid: 1 )<br />

„Wann nun, was die zur Barbierer-Proseßion gehörige<br />

Verrichtungen betrist, darunter billig folgen<strong>der</strong> Unterschied zu<br />

machen ist. daß das Barbiere» <strong>und</strong> Schröpfen, nebst an<strong>der</strong>n leichten,<br />

nicht eben gefährlichen, täglich vorkommenden Euren, denen AmtS-<br />

Barbierern, in Kraft ihres Privilegii, unstreitig <strong>und</strong> mit Ausschließung<br />

aller an<strong>der</strong>n in dortiger Stadt zn über laßen; hingegen<br />

in schweren <strong>und</strong> gefährlichen (Suren, zumal in difficilen operationibus<br />

Cliirurgicis, einem jeden Patienten billig frey stehen müsse, sich,<br />

eigenen Gefallens, <strong>der</strong> Hülfe desjenigen Chirurgi zu bedienen, zu<br />

dessen Geschicklichkeit er das meiste Vertrauen bey sich verspühret."<br />

Mit diesem descheide scheint das Barbieramt jedoch nicht zufrieden<br />

gewesen zn sein.) denn im November desselben Jahres<br />

') C. G. C., Suppl. II, VI. T.. Nr. 9.<br />

•) C. C. O.. II. T. 6, 9ir. 10.

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