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gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

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Dr. med. M. 9iotl).<br />

Von den Ba<strong>der</strong>n, ans <strong>der</strong>en Genossenschaft ursprünglich, wie<br />

wir anfangs gesehen haben, die Barbiere hervorgegangen waren<br />

nnd sich zum Rang von Chirurgen o<strong>der</strong> W<strong>und</strong>ärzten aufgeschwungen<br />

hatten, hören wir im Verlause des 17. Jahrhnn<strong>der</strong>ts nichts. Der<br />

dreißigjährige Krieg mit seinen Unruhen hatte mich in <strong>Oldenburg</strong>,<br />

wenn auch das Ländchen durch Graf Anton Günthers weise <strong>und</strong><br />

politisch finge Regierung fast ganz von den eigentlichen Kriegswirren<br />

verschont geblieben war, doch die Bürger nicht mehr zum<br />

ruhigen Lebensgenuß kommen lassen, zumal auch <strong>der</strong> Wohlstand<br />

<strong>der</strong> Bürger <strong>Oldenburg</strong>s durch die Pest (in den siebziger Jahren)<br />

<strong>und</strong> den großen Brand 1676, <strong>der</strong> fast die ganze Stadt in Asche<br />

legte, stark gelitten hatte. Vor allen Dingen aber war die<br />

Syphilis, die sogen. Franzosenkrankheit, durch die Landsknechte über<br />

alle deutschen Gaue verbreitet worden nnd hatte den Badestuben<br />

den Garaus gemacht, da einerseits schon durch Benutzung <strong>der</strong> gemeinschaftlichen<br />

Bä<strong>der</strong> indirekt die Ansteckung möglich war.<br />

an<strong>der</strong>erseits bei dein intimen Verkehr <strong>der</strong> Geschlechter unter einan<strong>der</strong><br />

die direkte Übertragung jedenfalls nicht zu den Seltenheiten gehörte.<br />

Aus einem im Jahre 1717 von Friedrich IV. dem Ba<strong>der</strong> Johann<br />

Cobelt (er wird an an<strong>der</strong>er Stelle mich Cvbolt genannt) verliehenen<br />

Privilegiums) das ich folgen lasse, geht nach des Magistrats<br />

eigenem Geständnis hervor, daß in <strong>der</strong> Stadt seit vielen Jahren<br />

überhaupt kein Ba<strong>der</strong> vorhanden war. Das Privilegium lautet:<br />

„Wir Frie<strong>der</strong>ich <strong>der</strong> Vierte ic. Thun knnd hieinit, daß wir<br />

auf allerunterthäniges Ansuchen Johann Cobelts, Bürgern nnd<br />

Ba<strong>der</strong>n in Unserer Stadt <strong>Oldenburg</strong>, <strong>und</strong> auf den darüber allergnädigst<br />

erfv<strong>der</strong>ten <strong>und</strong> allergehorsainst abgestalteten Bericht Bürgemeistern<br />

<strong>und</strong> Raths daselbst, wie dieselbe ein solches dem dortigen<br />

publica vorträglich zu seyn erachteten, allergnädigst concediret nnd<br />

bewilliget, gestalt wir hieinit <strong>und</strong> in kraft dieses in Köuigl. Gnaden<br />

concediren <strong>und</strong> bewilligen, daß in Ansehung des <strong>Oldenburg</strong>ischen<br />

Stadt-Magistrats eigenen Geständniß nach, Hiebebor in vielen<br />

Jahren daselbst kein Ba<strong>der</strong> gewesen, auch von <strong>der</strong>gleichen Profession<br />

alldort nichts mehr als einer leben lind snbsistiren tönte, ermeldter<br />

') (5. CS. O., Suppl. I. II. T.. Nr. 23.

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