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gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

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Tas Barbieramt in <strong>Oldenburg</strong>. 133<br />

sollen: deson<strong>der</strong>n auch alle nnd jede, welche sich solcher maßen<br />

barbieren <strong>und</strong> curiren laßen, o<strong>der</strong> sonsten etwas verbotener Weise<br />

gebrauchen möchten, sowohl in zehen Gold-Gülden. Fisealische<br />

Brüche condemniret werden, als auch mehr-erwehuten privilegirten<br />

Meistern des hiesigen Barbier-Amts. die Cnr <strong>und</strong> das Arzt<br />

Lohn, gleich als wann einer von ihnen dazu würklich adhibiret<br />

<strong>und</strong> die Euren selbsten verrichtet, gebührlicher maßen bezahlen<br />

sollen; Wie dann auch <strong>der</strong> hiesigen Bürgerschaft <strong>und</strong> an<strong>der</strong>n Einwohnern<br />

Hieselbsten, bey vorbedeuteter Straffe, ernstlich anbefohlen<br />

wird, in ihren Häusern <strong>der</strong>gleichen Euren, o<strong>der</strong> auch einiges<br />

Barbieren, niemand an<strong>der</strong>s, als denen privilegirten Amts-Meinern<br />

all hier zn gestatten" usw.<br />

So war denn den Barbierern, o<strong>der</strong>, wie sie jetzt schon verschiedenllich<br />

genannt werden, den Chirurgen o<strong>der</strong> W<strong>und</strong>ärzten ihr<br />

Privilegium von neuem destätigt, <strong>und</strong> kräftig suchten sie dasselbe<br />

gegen Ein- nnd Übergriffe zn verteidigen. Namentlich dein<br />

Physikus. <strong>der</strong> versuchte, den Rechten des Barbieramts Eintrag zu<br />

tun, galt <strong>der</strong> Kampf.') 1706 hatte <strong>der</strong> damalige Physikus Dr. Rörich,'<br />

ohne das Barbieramt hinzuzuziehen, die Landchirurgen examiniert,<br />

ciit Verfahren, das natürlich nicht nur das Ausehen des BarbieranitS.<br />

son<strong>der</strong>n vor allen Dingen auch sein Einkommen durch Fortfall<br />

<strong>der</strong> Examinationsgebühren beträchtlich schädigen mußte. Auf<br />

cinc daraufhin eingereichte deschwerde erfolgte folgende Resolution:<br />

„Daß die Examination <strong>der</strong> Laud-Barbierer, nicht nur allein<br />

in Gegenwart bemeldten Physici, son<strong>der</strong>n auch des gantzen Barbier-<br />

Amtes all hier, vorgenommen <strong>und</strong> verrichtet, <strong>und</strong> diejenige, so allbereits<br />

von mehrgedachtem Phisico alleine examiniert, <strong>und</strong> Attestat«<br />

ihrer gelernten Kunst von demselben erhalten, dem gantzen Barbier-<br />

Amte Hieselbst aufs neue zur Examinirung praesentiret, <strong>und</strong> diesem<br />

Amte, nach geschehener Untersuchung frey gestellet werden solle, ob<br />

eS die vom Physico ertheilten Attestats mit unterschreiben wolle,<br />

o<strong>der</strong> Bedenken dabey habe."<br />

Der Herr Physikus scheint aber nicht nur in dieser Beziehung<br />

eigenmächtig vorgegangen <strong>und</strong> die Einkünfte des Barbieramts ge-<br />

') C. C. £., II. T. Är. üv.

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