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gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

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Tas Barbieramt in <strong>Oldenburg</strong>.<br />

Zeit eingestellt hatten, auszumerzen <strong>und</strong> dem Amt vor dem Stadt-<br />

Magistrat eine Vertretung zu schaffen. Es heißt darin:<br />

„Mit dieser Restriction nnd ausdrücklichen Beding jedoch,<br />

daß 1) die Amtskost inskünstige nicht so preeios. wie bishero geschehen.<br />

seyn soll, son<strong>der</strong>n nur auf eine gemeine Bürgerliche<br />

Mahlzeit gcsetzet, <strong>und</strong> an Getränke nichts an<strong>der</strong>s als Bier, unter<br />

50 Rthl. destrafung zur Stadt desten soll gegeben, 2) die<br />

Patienten in den Euren nicht übersetzet, son<strong>der</strong>n darinnen <strong>der</strong><br />

Billigkeit gefolget, nnd 3) die Amts-Meistern, gleich an<strong>der</strong>n Aemtern,<br />

vor dem Stadt-Magistrat zu Oldenbnrg in prima instantia zu<br />

Recht stehen, auch ihre so genannte Morgensprachsherren von dem<br />

Magistrat vorgestellet werden sollen. — Ueber dem reserviren Wir<br />

Uns auch hiebey allcrguädigst. die in diesem Amt befindliche Anzahl<br />

<strong>der</strong> Meistern, im Fall es hieruächst zu mehreren Aufnahmen<br />

Unserer Stadt <strong>Oldenburg</strong> nöthig sein sollte, zu vermehren, auch<br />

nach Absterben des jetzigen Frey-Meisters, wie<strong>der</strong>um einen an<strong>der</strong>n<br />

mit solchem Privilegio allcrgnädigst zu versehen."<br />

Somit wird das Barbieramt, wie bereits die an<strong>der</strong>n Ämter,<br />

<strong>der</strong> Jurisdiktion des Stadtmagistrats unterstellt, von dessen Mitglie<strong>der</strong>n<br />

einer als sogen. Morgensprachsherr die Vertretung des<br />

Amts übernehmen sollte. Damit war den Amtsmeistern die Vertretung<br />

ihrer Rechte in eigener Person genommen. Auch wird<br />

bereits bei annehmendem Wachstum <strong>der</strong> Stadt eine Vermehrung<br />

<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Meister in Aussicht gestellt, mithin schnurstracks<br />

dem ursprünglichen Privilegium, das ausdrücklich nur für fünf<br />

Meister gelten sollte, zuwi<strong>der</strong>gehandelt. Auch dieernentePrivilegiernng<br />

eines Frey-Meisters wird ins Auge gefaßt.<br />

Offenbar ging es den Barbierern recht gut nnd ihre Praxis<br />

War. namentlich bei <strong>der</strong> deschränkten Anzahl <strong>der</strong> Meister nnd <strong>der</strong><br />

Zunahme <strong>der</strong> Bürger, eine einträgliche, zumal sie wohl nicht unbeträchtlich<br />

an den von ihnen zubereiteten Pflastern. W<strong>und</strong>salben.<br />

Wuudträilkeli usw. noch nebenbei verdienten. Wie hoch ihre<br />

Honorare für die Behaudlnng des einzelnen Falles waren, darüber<br />

habe ich nichts finden können. Nach den ini hiesigen Stadtarchiv<br />

befindlichen Ausgaben für Pestkranke in den Jahren 1667, 68<br />

<strong>und</strong> 69 erhielt ein „Pestbarbier" monatlich 20 Gehalt, eine

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