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gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

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barein die Briefe <strong>und</strong> ihre Gerechtigkeit deschloßen, in Verwahrung<br />

hat, <strong>und</strong> sol <strong>der</strong>selbe Macht haben, so oft es nöthig, <strong>und</strong> sie mit<br />

einan<strong>der</strong> zu schaffen haben, das Amt verbieten zu laßen, <strong>und</strong><br />

welcher nicht aus destimmte Zeit erscheinet, sol dem Amt mit einer<br />

Strafe verfallen seyn.<br />

Was auch ben ersten Verband belanget, sol dem ersten frey<br />

stehen zu thun, <strong>der</strong> zum ersten kömmt. Es sol auch nach diese»<br />

Tagen kein heimlich Ärzten, WinckelöperS ober Winkelopischen in<br />

bieser Stadt <strong>und</strong> Hausvogley Macht haben mit keinem Dinge dem<br />

Barbierer«Amte zu wiber verbinden, o<strong>der</strong> in ihr Amt zu vergreisten:<br />

Zu dem sol auch kein Krahmer, o<strong>der</strong> sonsten ein an<strong>der</strong><br />

we<strong>der</strong> Pflaster o<strong>der</strong> sonste» etwas zu Kaufs haben, dadurch nicht<br />

allein die Patienten viel versäumet, son<strong>der</strong>n auch dann die Blutriessuugen<br />

verschwiegen bleiben möchten, wer solches aber thut, sol<br />

solches bey den Barbierern vernehmen <strong>und</strong> kauften.<br />

Mögen also die Barbier vorgeschrieben <strong>und</strong> alle ihre Nachkommen<br />

das Amt, so wir ihnen gegeben, quit <strong>und</strong> frey gebrauchen,<br />

welches Wir ihnen auch bietnit geben <strong>und</strong> walmvesen <strong>und</strong> haben<br />

Wir Johann. Graf vi <strong>Oldenburg</strong> <strong>und</strong> Delmenhorst, .'Öerr zu<br />

Jehver u. s. w. diesen Brief mit unserm Gräfl. Ning-Pitschaft<br />

bevestiget, auch wir Bürgermeistere <strong>und</strong> Rathrnäimc bcr Stadt<br />

Aldenburg Unserer Stadt-Rechte Jnsiegel wissentlich unter diesen<br />

Brief hangen. So gegeben <strong>und</strong> geschrieben im Jahre 1584 den<br />

22. Februar." —<br />

Erst 14 Jahre später beriet Graf Johann, wie bereits erwähnt,<br />

einen studierten Arzt, ben Dr. Neuwald, an seinen Hos, die<br />

?lnitsbarbierer waren somit, durch ihren Bries geschützt, die ersten<br />

Ärzte in <strong>Oldenburg</strong>. Noch war ihnen nicht die Behandlung<br />

innerer Krankheiten verboten, im Gegenteil, sie waren verpflichtet,<br />

nicht nur denjenigen, <strong>der</strong> verwnnbet war, sonbern auch ben, bet<br />

sonsten krank" war, so weit es ihre Kunst zuließ, zu behandeln.<br />

Auch unter <strong>der</strong> Regierungszeit Anton Günthers, des Sohnes des<br />

Grafen Johann, <strong>der</strong> verschiedene zum Teil hochgelehrte Medici<br />

als Leibärzte in seinen Diensten hatte, scheint <strong>der</strong> später mächtig<br />

entbrennende Kampf zwischen den inneren Ärzten, den Medici, <strong>und</strong><br />

ben W<strong>und</strong>ärzten, den chirurgischen Praktikern, noch wenig die

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