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gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

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Dr. med. M. Noll,.<br />

Stadt <strong>Oldenburg</strong> ein Amt gegeben haben, also, daß sie dasselbige<br />

sollen <strong>und</strong> mögen gebrauchen in nachfolgenden Punkten:<br />

Erstlich sollen nicht mehr seyn, denn fünf Meistern des<br />

Barbierer-Amts in dieser Stadt, welche vor Uns einen leiblichen<br />

Eyb thun sollen, wie bann auch gegenwärtig Caiper Schulten.<br />

Dietrich Gariiholbt, Otto von Lienen, Härmen Lange <strong>und</strong> Otto<br />

von Lienen, <strong>der</strong> jüngere, gethan haben, baß jährlich alle Blutriesfun<br />

g, so in bieser Stadl <strong>Oldenburg</strong> <strong>und</strong> Hausvoigtey fallen, es<br />

sey Bürger o<strong>der</strong> Hausmann, sie, die Barbierer <strong>und</strong> ihre(n) Nachkommen<br />

uiiversäumt ben verorbneten Nichtern anzeigen mib vermelbeii<br />

sollen, damit die Blutriessnngen unverschwiegen bleiben;<br />

babeneben sollen sie sich <strong>und</strong> alle ihic Nachkommen zu richten<br />

haben, baß sie fcittmanb, er sey reich ober arm, so in bieser Stab!<br />

iinb Hausvoigtcy verw<strong>und</strong>et ober fünften krank, so viel mensch <strong>und</strong><br />

möglich, mit ihrer Kunst <strong>und</strong> Handwerk für die gebührliche<br />

Nehmung dienen <strong>und</strong> helfsen <strong>und</strong> ben Armen über sein Vermögen<br />

nicht benehmen ober deschweren sollen.<br />

Wann auch <strong>der</strong> fünf geschworn Meister einer nerftirbet, sol<br />

die Frau Macht haben zu ihrer Kin<strong>der</strong> destes baS Amt zu halten,<br />

würde sie sich aber wieber befreyen, sol bei selbe Meister des Amts,<br />

bcr sich an sie befreyet, vor erst sein Meisterstück, laut ihrer<br />

Vollmacht vorbringen <strong>und</strong> auch erweisen, nein (ich ein Stich-K. ein<br />

Gratzebey, ein Grau-P. ei» Wunbdalfam, eine grüne W<strong>und</strong>-Salbe,<br />

mit beul Brunreinig im Tegel-Kochen, <strong>und</strong> ein Wnnb-Trank <strong>und</strong><br />

sol bazu bcni Amte eine Kost thun, bamit sie befriediget seyn.<br />

Wolle auch die Frau bas Amt verlaßen ober versauffeu, sol<br />

sie bas mit be-5 Amtsmeisters Wissen <strong>und</strong> Willen, 1 ) die Meisterstücke<br />

machen <strong>und</strong> erweisen, uub babeneben beu Meistern eine Kost<br />

thun, bamit sie flieblich. Es sol auch keiner unter biefeii fünf<br />

Geschwornen Meistern einer beut niiberii Patienten ober Kranken<br />

uerbinbeu, ober feinen Verbanb auflösen, es sey bann des anbern,<br />

so thu ueibunbcu, Wiß <strong>und</strong> Willen. Es sol auch unter ben 5<br />

gefchwornen Meistern allezeit ein Obermann seyn, <strong>und</strong> jährlich<br />

vom ältesten bis zum jüngsten um gehn, welcher des Amts Labe,<br />

') Hier dürfte wohl eine Zeile fehlen in <strong>der</strong> Abschrift rhva: Wer aber<br />

das Amt erwirbt, <strong>der</strong> soll iisiv.

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