27.11.2012 Aufrufe

gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Tas Barbieraml in <strong>Oldenburg</strong>. 123<br />

Schon längst hatten aucb in bcr Stadt <strong>Oldenburg</strong> sich die<br />

Handwerke in feste Zünfte <strong>verein</strong>igt, am frühesten wohl die<br />

Brauer. 1362 die Bäcker. 1451 die Tuchhändler. 1618 die Glaser.<br />

1647 die Küpker, 1665 die Leineweber <strong>und</strong> Tischler usw., 1 ) so traten<br />

denn auch 1584 die Barbiercr an den Grafen Johann VI., den<br />

Vater Anton Günthers, mit <strong>der</strong> Bitte heran, ihnen eine Amte:<br />

gcrechtigkcit zn geben. 2 ) Graf Johann, unter dem das Jeverland<br />

durch Erbschaft an <strong>Oldenburg</strong> fiel, war unbedingt ein Mann des<br />

Fortschritts, er errichtete das Feuer in Wangerooge. begann den<br />

Bau des Ellenserdamms. errichtete die erste Buchdruckerei, ließ<br />

1598 die erste Apotheke in <strong>Oldenburg</strong> einrichten, 3 ) zog gleichzeitig<br />

bcii ersten Arzt, einen Dr. Neuwald aus Bremen, an seinen Hof<br />

usw. Das; bei einem solchen Manne die Bitte <strong>der</strong> Barbierer um<br />

Verleihung eines Amts williges Gehör finden mußte, darf uns<br />

nicht W<strong>und</strong>er nehmen, zumal er selbst in dieser Zeit in ErkrankuugSfallen<br />

seiner Familie wohl im wesentlichen auf die Hülfe seines<br />

„Hosbalbiercrs" angewiesen war, wahrscheinlich eines mit Namen<br />

•Schütte, bcr Vater des späteren Stadtapothekers Schütte. Das<br />

nun von Graf Johann den Barbierern im Jahre 1584 verliehene<br />

Privilegium ist uns im Corpus constitutionum <strong>Oldenburg</strong>icarum<br />

selectarum, einer vom Königl. Dän. Willi. Justizrat <strong>und</strong> <strong>Oldenburg</strong>.<br />

Regierungsrat Oetken herausgegebenen Sammlung von Ver-<br />

Ordnungen in den Grafschaften <strong>Oldenburg</strong> <strong>und</strong> Delmenhorst bis<br />

zum Jahre 1722, erhalten geblieben. 4 ) Es lautet wie folgt:<br />

„Wir Johann, Graf zu <strong>Oldenburg</strong> <strong>und</strong> Delmenhorst, Herr<br />

• ii Jever usw. <strong>und</strong> Wir Bürgermeistere <strong>und</strong> Rathmäniie <strong>der</strong><br />

Stadt <strong>Oldenburg</strong>. Thun k<strong>und</strong> <strong>und</strong> bekennen vor Uns <strong>und</strong> unsere<br />

Nachkommen, <strong>und</strong> soni'ten jebermäuniglichen. in uud mit Kraft<br />

dieses unsers versiegelten Brieses, daß Wir den Barbierern dieser<br />

') 1767 destanden 17 Ämter in <strong>Oldenburg</strong>. Vgl. Kohl, D., im Jahrbuch<br />

XII, 33. „<br />

'-) (5. C. C.r Supl. III, 6. I., Nr. 17.<br />

3 ) Rüthning, G., Die Apotheken <strong>der</strong> Stobt <strong>Oldenburg</strong>, Jahrbuch V<br />

Seite 131 s.<br />

') C. C. O. VI, S. 164, Nr. 91.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!