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gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

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IIb<br />

Dr. G. Rülhning.<br />

Apotheke auch £). L. A. Til. XXI, Abs. VII, No. 33, l£oim. I. Sonst noch<br />

Joe. O. L. 21., Landcssachen 1592 Jan. 12.<br />

D^rlteUungen fallen wenig ins Gewicht: v. Halem, (deschichte des<br />

Herzogtums <strong>Oldenburg</strong> III, 7—8. Lldenburger Kalen<strong>der</strong> 1791, 8s»—88. Gesellschafter<br />

1863: L- Ztrackerjan, Der große Brand zu <strong>Oldenburg</strong> im Jahre 1676.<br />

Beilage I.<br />

Instructio chirurgi.<br />

Sine dato, Handschrist des 17. Jahrh<strong>und</strong>erts.<br />

Die Instruktion des Pestbarbiers lautete: „1) Sobald <strong>der</strong><br />

Meister zum Patienten int Stediugerland, Huntebrügge, ober soustcn<br />

Ihr Hochgräslicheu Gnaden zustehenden umliegenden Örtern, es<br />

sei bei Tage o<strong>der</strong> bei Nacht, gefor<strong>der</strong>t wirb, soll er selbigen stracks<br />

desuchen. 2) Solle ohne Unterscheid <strong>der</strong> Personen, junge sowoll,<br />

als alte, arme sowoll, als reiche seiner Wissenschaft nach getreulich<br />

warten, mögliche Hülfe <strong>und</strong> Beistand leisten, bor mit bei zutragenden<br />

Unfällen seinem Unfleis; nichts mit Fuge beigemessen werden möge.<br />

3) Soll des Medici Verordnung <strong>und</strong> Gutachten fleißig <strong>und</strong> gebührlich<br />

nachleben, die Medicamenta nach dessen Praescnption <strong>und</strong><br />

in vorgeschriebener Quantität den Patienten geben <strong>und</strong> mit behutsamer<br />

Sorgsalt damit umgehen, auch ohne Not keine vergebliche<br />

Unkosten uff <strong>der</strong> Apotheken verursachen. 4) Soll die Patienten,<br />

wo immer müglich, des Tages zweimal desuche« <strong>und</strong> verbinden.<br />

5) Soll vor o<strong>der</strong> nach geenbigter Knr niemand mit <strong>der</strong> Ablohnuiig<br />

übernehmen, noch unterm Borwand eines sehr gefährlichen Schadens<br />

jemand zur ungebührlich hoher Belohnung überreden. 6) Soll<br />

sich zuvo<strong>der</strong>st <strong>der</strong> Gottesfurcht, Nüchternheit <strong>und</strong> mäßigen Lebens<br />

befleißigen. 7) Soll die Armen umsonst mit gleichen Fleiß kurieren<br />

<strong>und</strong> selbige deu Neichen gleich desuchen, <strong>und</strong> redlich mit ihnen<br />

umgehen in ihrer Krankheit. 8) Weilen bei Sterbenden von dem<br />

Gesinde <strong>und</strong> Pflegenden allerhanb Unterschleif von <strong>der</strong>o Nachlaß<br />

zu geichchen pflegt, als soll <strong>der</strong> Meister so viel mensch müglich<br />

solches verhüten <strong>und</strong> ein wachendes Auge dabei haben, wie er es<br />

hernegst gebenfet zu verantworten."

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