gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg
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IIb<br />
Dr. G. Rülhning.<br />
Apotheke auch £). L. A. Til. XXI, Abs. VII, No. 33, l£oim. I. Sonst noch<br />
Joe. O. L. 21., Landcssachen 1592 Jan. 12.<br />
D^rlteUungen fallen wenig ins Gewicht: v. Halem, (deschichte des<br />
Herzogtums <strong>Oldenburg</strong> III, 7—8. Lldenburger Kalen<strong>der</strong> 1791, 8s»—88. Gesellschafter<br />
1863: L- Ztrackerjan, Der große Brand zu <strong>Oldenburg</strong> im Jahre 1676.<br />
Beilage I.<br />
Instructio chirurgi.<br />
Sine dato, Handschrist des 17. Jahrh<strong>und</strong>erts.<br />
Die Instruktion des Pestbarbiers lautete: „1) Sobald <strong>der</strong><br />
Meister zum Patienten int Stediugerland, Huntebrügge, ober soustcn<br />
Ihr Hochgräslicheu Gnaden zustehenden umliegenden Örtern, es<br />
sei bei Tage o<strong>der</strong> bei Nacht, gefor<strong>der</strong>t wirb, soll er selbigen stracks<br />
desuchen. 2) Solle ohne Unterscheid <strong>der</strong> Personen, junge sowoll,<br />
als alte, arme sowoll, als reiche seiner Wissenschaft nach getreulich<br />
warten, mögliche Hülfe <strong>und</strong> Beistand leisten, bor mit bei zutragenden<br />
Unfällen seinem Unfleis; nichts mit Fuge beigemessen werden möge.<br />
3) Soll des Medici Verordnung <strong>und</strong> Gutachten fleißig <strong>und</strong> gebührlich<br />
nachleben, die Medicamenta nach dessen Praescnption <strong>und</strong><br />
in vorgeschriebener Quantität den Patienten geben <strong>und</strong> mit behutsamer<br />
Sorgsalt damit umgehen, auch ohne Not keine vergebliche<br />
Unkosten uff <strong>der</strong> Apotheken verursachen. 4) Soll die Patienten,<br />
wo immer müglich, des Tages zweimal desuche« <strong>und</strong> verbinden.<br />
5) Soll vor o<strong>der</strong> nach geenbigter Knr niemand mit <strong>der</strong> Ablohnuiig<br />
übernehmen, noch unterm Borwand eines sehr gefährlichen Schadens<br />
jemand zur ungebührlich hoher Belohnung überreden. 6) Soll<br />
sich zuvo<strong>der</strong>st <strong>der</strong> Gottesfurcht, Nüchternheit <strong>und</strong> mäßigen Lebens<br />
befleißigen. 7) Soll die Armen umsonst mit gleichen Fleiß kurieren<br />
<strong>und</strong> selbige deu Neichen gleich desuchen, <strong>und</strong> redlich mit ihnen<br />
umgehen in ihrer Krankheit. 8) Weilen bei Sterbenden von dem<br />
Gesinde <strong>und</strong> Pflegenden allerhanb Unterschleif von <strong>der</strong>o Nachlaß<br />
zu geichchen pflegt, als soll <strong>der</strong> Meister so viel mensch müglich<br />
solches verhüten <strong>und</strong> ein wachendes Auge dabei haben, wie er es<br />
hernegst gebenfet zu verantworten."