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gewerbe- und handels-verein. - der Landesbibliothek Oldenburg

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Der holsteinische Gr<strong>und</strong>desitz des Ärokherzoqlichen Hauses. 99<br />

IV. Öffentlich-rechtliche Beziehungen.<br />

Hinsichtlich des öffentlichenRechtS untersteht <strong>der</strong> Großherzogliche<br />

Gr<strong>und</strong>desitz den preußische» Gesetze» <strong>und</strong> Borschriften, die in <strong>der</strong><br />

Provinz Schleswig Holstei» gelte». Daß die alte» Gutebezirke<br />

dabei die Rolle von Landgemeinden spielen, wurde schon erwähnt.<br />

Das A rmeu Wesen, welches im Durchschnitt <strong>der</strong> Jahre 1875)<br />

bis 1895 jährlich '25 000 dl <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gutsherrschaft einen durchschnittliehen<br />

Jahresbeitrag von etwa 10 000 »L gekostet hat, wird in jeden,<br />

Bezirk von einer Unterstützungskommission desorgt, die aus de» Hof-<br />

Pächtern, de» Armenvätern (als solcher fungiert fiii jedes Dorf einHufenpächter)<strong>und</strong><br />

einzelne» Land- o<strong>der</strong> Haus-Jnsten desteht. De» Vorsitz<br />

führt <strong>der</strong> Amtmann tu Le»sahn, <strong>der</strong> als Großh. Oberinspektorat die<br />

örtliche Verwaltung <strong>der</strong> Güter überhaupt wahrzunehmen hat <strong>und</strong><br />

bis vor 15 Jahren auch als Polizeibehörde für dieselben galt.<br />

Letztere Eigenschaft ist ihm durch die Kreisordnung vo» 1888 ver­<br />

löre» gegangen, doch wirkt <strong>der</strong> Amtmann auf Gr<strong>und</strong> preußischer<br />

destalluug auch jetzt »och für den größten Teil des Güterbezirks<br />

als AmtSvorsteher. sowie auch für jedes einzelne Gut als Guts- (bezw.<br />

Gemei»de-)Vorsteher. Sei» Geschästsperso»al ist stärker als das<br />

unserer kleine» Ämter im Herzogtum.<br />

Über die Schulen, <strong>der</strong>en Gebäude u. s. w, wie schon gesagt,<br />

im Eigentum <strong>der</strong> höchste» Gutsherrschaft stehe»,<br />

übt diese das Patronat ans. Es gibt ihrer 19 mit 32 Lehrerstellen,<br />

die ihre Einkünfte zum weitaus größten Teil vom Großherzog<br />

beziehen. Die Anstellung <strong>der</strong> Lehrer erfolgt unter Mit-<br />

Wirkung <strong>der</strong> preußischen Schnlbehördeu, demgemäß auch durch den<br />

Großherzog. Ihre desoldung entspricht den dort geltenden Gr<strong>und</strong>satzen<br />

<strong>und</strong> desteht zn», Teil ans Naturalien.<br />

An Kirchen liegen nur zwei im Güterbezirk, nämlich in den<br />

Dörfern Schönwalde <strong>und</strong> Lensahn. Ihr Patron ist <strong>der</strong> Großherzog<br />

mit örtlich verschiede»?» Rechte». Teile des Gutsbezirks<br />

gehören zu 6 an<strong>der</strong>en Pfarren, bei denen die Mitwirkung des<br />

Großherzogs bei <strong>der</strong> Vermögensverwaltung <strong>und</strong> Anstellung des<br />

Geistlichen überall verschieden ist.<br />

Von Ärzten fungieren drei — in Schönwalde, in Leusah»<br />

<strong>und</strong> i» <strong>der</strong> Stadt <strong>Oldenburg</strong> — als Großherzogliche Distriktsärzte

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