Neue Lösungen für den Radverkehr (RVS 03.02.13)

Neue Lösungen für den Radverkehr (RVS 03.02.13) Neue Lösungen für den Radverkehr (RVS 03.02.13)

<strong>Neue</strong> <strong>Lösungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>Radverkehr</strong> (<strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong>)<br />

Ing. Erwin Wannenmacher<br />

Präventionsberatung<br />

KFV - Kuratorium <strong>für</strong> Verkehrssicherheit<br />

6. Okt. 2011<br />

KFV Fachveranstaltung


Inhalt<br />

Das Radfahrpaket 2011 – Inhalt:<br />

1. Wesentliche Änderungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong><br />

in der 23. StVO Novelle<br />

2. Die neue Richtlinie <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“


Name der<br />

Veranstaltung<br />

www.fsv<br />

Vortragender<br />

.at<br />

5


Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

2. Die neue Richtlinie <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

• <strong>Neue</strong>rungen <strong>für</strong> die Planung von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen nach dem<br />

Stand der Technik<br />

• Auf alle <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> zugelassenen Verkehrsflächen<br />

anzuwen<strong>den</strong><br />

• Veröffentlicht im März 2011 von der FSV - Österreichische<br />

Forschungsgesellschaft Straße Schiene Verkehr<br />

• Erarbeitet in der Arbeitsgruppe „Stadtverkehr“ im Arbeitsausschuss<br />

„Nicht motorisierter Verkehr von Fachleuten aus <strong>den</strong><br />

Gebietskörperschaften, Lehre und Forschung


Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

Begriffsbestimmungen<br />

Trennprinzip<br />

• Radweg (straßenbegleitend, selbstständig)<br />

• Radfahrstreifen<br />

Mischprinzip – Rad- und Kfz-Verkehr<br />

• Mehrzweckstreifen<br />

• Radfahren gegen die Einbahn<br />

• Mischverkehr auf der Fahrbahn<br />

• Güter- und Begleitwege<br />

Mischprinzip – Fußgänger- und <strong>Radverkehr</strong><br />

• Geh- und Radweg<br />

• Radfahren in Fußgängerzonen


Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

Kriterien <strong>für</strong> die Auswahl der <strong>Radverkehr</strong>sanlage<br />

• Kfz-Kriterium<br />

• Flächenkriterium, Breitenbedarf<br />

zusätzlich<br />

• Knotenpunktkriterium<br />

• Sonstige Kriterien<br />

(z.B. Fußgängerfrequenzen, Parksituation,<br />

Nutzungsdruck, Zusammensetzung des <strong>Radverkehr</strong>s)


Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

Mischung bzw. Trennung von Rad- und Kfz-Verkehr<br />

DTV [Kfz/Tag]<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

M I S C H E N<br />

Mischverkehr oder<br />

Mehrzweckstreifen<br />

MISCHEN<br />

oder<br />

TRENNEN<br />

T R E N N E N<br />

Mischverkehr,<br />

Mehrzweckstreifen,<br />

Radfahrstreifen<br />

oder Radwege<br />

nur Radwege<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100<br />

V85 [km/h]<br />

Radfahrstreifen<br />

oder Radwege


Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

Radweg<br />

Ein Radweg ist „ein <strong>für</strong> <strong>den</strong> Verkehr mit Fahrrädern bestimmter und als solcher<br />

gekennzeichneter Weg“ (§2 Abs. 1 Z. 8 StVO)<br />

Richtwerte <strong>für</strong> die Breite von Radwegen:<br />

Radweg Regelbreite Mindestbreite<br />

Einrichtungsverkehr<br />

Zweirichtungsverkehr<br />

2,00 bis 1,60 m<br />

3,00 m<br />

Mindestbreiten von Schutzstreifen neben Radwegen:<br />

1,00 m<br />

2,00 m<br />

Schutzstreifen Mindestbreite<br />

zur Fahrbahn (Fließverkehr) 0,50 m<br />

zu abgestellten Fahrzeugen 0,75 m<br />

Vzul > 50 km/h, Freilandbereich 1,00 m


Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

Radfahrstreifen<br />

Radfahrstreifen sind „<strong>für</strong> <strong>den</strong> Fahrradverkehr bestimmte und besonders gekennzeichnete<br />

Teile der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch wiederholte Markierung mit<br />

Fahrradsymbolen und das Ende durch die Schriftzeichenmarkierung „Ende“ angezeigt<br />

wer<strong>den</strong>“ (§2 Abs.1 Z7 StVO).<br />

• generell nur Einrichtungsverkehr<br />

• vom ruhen<strong>den</strong> und fließen<strong>den</strong> Verkehr freihalten<br />

• eventuell einfärben<br />

Richtwerte <strong>für</strong> die Breite von Radfahrstreifen in Abhängigkeit von der Kfz-<br />

Geschwindigkeit<br />

Radfahrstreifen<br />

V85 ≤ 50 km/h V85 > 50 km/h<br />

Regelbreite Mindestbreite Regelbreite Mindestbreite<br />

neben Bordstein 1,50 m 1,25 m 1,75 m 1,50 m<br />

neben<br />

Längsparkstreifen<br />

1,75 m 1,50 m 2,25 m 2,00 m<br />

Bei angrenzen<strong>den</strong> Schräg- oder Senkrechtparkern ist der Radfahrstreifen mindestens<br />

1,0 m breiter auszuführen.


Kapitel 4: <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

Streckenbereich


Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

Mehrzweckstreifen<br />

„ein Radfahrstreifen oder ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer<br />

Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren wer<strong>den</strong> darf,<br />

wenn <strong>für</strong> diese der links an <strong>den</strong> Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit<br />

genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn <strong>für</strong> das Einordnen<br />

zur Weiterfahrt angeordnet ist“ (§2 Abs.1 Z7 StVO).<br />

• Warnlinie, wiederholende Fahrradsymbole<br />

• Abkehr vom Trennprinzip<br />

• Fahrbahn wird geteilt in: Kernfahrbahn und Mehrzweckstreifen<br />

Richtwerte <strong>für</strong> die Breite von Mehrzweckstreifen und Kernfahrbahnen<br />

Mehrzweckstreifen Regelbreite Mindestbreite<br />

neben Bordstein 1,50 m 1,25 m<br />

neben Längsparkstreifen 1,75 m 1,50 m<br />

Kernfahrbahn (zwei Fahrtrichtungen) 4,50 bis 6,0 m geringere Breiten<br />

möglich


Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

Radfahren gegen die Einbahn:<br />

• Ausnahme per Verordnung<br />

• Ausnahmeregelung ist durch Zusatztafeln kundzumachen<br />

• bei breiten Querschnitten: Trennung durch Leit- oder Sperrlinien<br />

• bei schmalen Querschnitten (unter 3,75m): ohne markierten Fahrstreifen<br />

• Kennzeichnung mittels Richtungspfeilen, Fahrradsymbolen und Linien<br />

(insbesondere im Kreuzungsbereich)<br />

• Zusätzliche Maßnahmen auf unübersichtlichen Knotenpunkten (z.B. Verkehrsinsel<br />

bzw. Fahrradschleusen oder Fahrbahnerhöhungen)


<strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

Streckenbereich


Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

Radfahren im Mischverkehr:<br />

Vermeidung kritischer Fahrbahnbreiten:


Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

Lichtraum und Verkehrsraum


Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

Freizuhaltende Sichtfelder<br />

• Anhaltesichtweiten an allen Stellen einer<br />

<strong>Radverkehr</strong>sanlage berücksichtigen<br />

• Unterschiede bei der Planung von Radfahrerüberfahrten<br />

und benachrangten Querungsstellen<br />

• Bei Radfahrerüberfahrten muss der Lenker eines<br />

herankommen<strong>den</strong> Fahrzeuges <strong>den</strong> Radfahrer rechtzeitig<br />

wahrnehmen und anhalten können.<br />

• Bei benachrangten Querungsstellen muss eine Anfahrsichtweite<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Radfahrer gewährleistet sein


Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

Erforderliche Sichtfelder bei Radfahrerüberfahrten<br />

l Schenkellänge des Sichtfeldes = Anhalteweg der Fahrzeuge<br />

c Strecke des Radfahrers bis zur Fahrfläche


Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />

Erforderliche Sichtfelder bei benachrangten<br />

Querungsstellen


Führung im Kreuzungsbereich


Danke <strong>für</strong> Ihre Aufmerksamkeit<br />

Ing. Erwin Wannenmacher<br />

Präventionsberatung<br />

KFV - Kuratorium <strong>für</strong> Verkehrssicherheit

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