Neue Lösungen für den Radverkehr (RVS 03.02.13)
Neue Lösungen für den Radverkehr (RVS 03.02.13) Neue Lösungen für den Radverkehr (RVS 03.02.13)
Neue Lösungen für den Radverkehr (RVS 03.02.13) Ing. Erwin Wannenmacher Präventionsberatung KFV - Kuratorium für Verkehrssicherheit 6. Okt. 2011 KFV Fachveranstaltung
- Seite 2: Inhalt Das Radfahrpaket 2011 - Inha
- Seite 6 und 7: Die neue RVS 03.02.13 „Radverkehr
- Seite 8 und 9: Die neue RVS 03.02.13 „Radverkehr
- Seite 10: Die neue RVS 03.02.13 „Radverkehr
- Seite 13 und 14: Kapitel 4: RVS 03.02.13 „Radverke
- Seite 16 und 17: Die neue RVS 03.02.13 „Radverkehr
- Seite 18 und 19: Die neue RVS 03.02.13 „Radverkehr
- Seite 20 und 21: Die neue RVS 03.02.13 „Radverkehr
- Seite 22 und 23: Die neue RVS 03.02.13 „Radverkehr
- Seite 24: Danke für Ihre Aufmerksamkeit Ing.
<strong>Neue</strong> <strong>Lösungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
<strong>Radverkehr</strong> (<strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong>)<br />
Ing. Erwin Wannenmacher<br />
Präventionsberatung<br />
KFV - Kuratorium <strong>für</strong> Verkehrssicherheit<br />
6. Okt. 2011<br />
KFV Fachveranstaltung
Inhalt<br />
Das Radfahrpaket 2011 – Inhalt:<br />
1. Wesentliche Änderungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong><br />
in der 23. StVO Novelle<br />
2. Die neue Richtlinie <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“
Name der<br />
Veranstaltung<br />
www.fsv<br />
Vortragender<br />
.at<br />
5
Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
2. Die neue Richtlinie <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
• <strong>Neue</strong>rungen <strong>für</strong> die Planung von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen nach dem<br />
Stand der Technik<br />
• Auf alle <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> zugelassenen Verkehrsflächen<br />
anzuwen<strong>den</strong><br />
• Veröffentlicht im März 2011 von der FSV - Österreichische<br />
Forschungsgesellschaft Straße Schiene Verkehr<br />
• Erarbeitet in der Arbeitsgruppe „Stadtverkehr“ im Arbeitsausschuss<br />
„Nicht motorisierter Verkehr von Fachleuten aus <strong>den</strong><br />
Gebietskörperschaften, Lehre und Forschung
Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
Begriffsbestimmungen<br />
Trennprinzip<br />
• Radweg (straßenbegleitend, selbstständig)<br />
• Radfahrstreifen<br />
Mischprinzip – Rad- und Kfz-Verkehr<br />
• Mehrzweckstreifen<br />
• Radfahren gegen die Einbahn<br />
• Mischverkehr auf der Fahrbahn<br />
• Güter- und Begleitwege<br />
Mischprinzip – Fußgänger- und <strong>Radverkehr</strong><br />
• Geh- und Radweg<br />
• Radfahren in Fußgängerzonen
Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
Kriterien <strong>für</strong> die Auswahl der <strong>Radverkehr</strong>sanlage<br />
• Kfz-Kriterium<br />
• Flächenkriterium, Breitenbedarf<br />
zusätzlich<br />
• Knotenpunktkriterium<br />
• Sonstige Kriterien<br />
(z.B. Fußgängerfrequenzen, Parksituation,<br />
Nutzungsdruck, Zusammensetzung des <strong>Radverkehr</strong>s)
Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
Mischung bzw. Trennung von Rad- und Kfz-Verkehr<br />
DTV [Kfz/Tag]<br />
20.000<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
0<br />
M I S C H E N<br />
Mischverkehr oder<br />
Mehrzweckstreifen<br />
MISCHEN<br />
oder<br />
TRENNEN<br />
T R E N N E N<br />
Mischverkehr,<br />
Mehrzweckstreifen,<br />
Radfahrstreifen<br />
oder Radwege<br />
nur Radwege<br />
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100<br />
V85 [km/h]<br />
Radfahrstreifen<br />
oder Radwege
Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
Radweg<br />
Ein Radweg ist „ein <strong>für</strong> <strong>den</strong> Verkehr mit Fahrrädern bestimmter und als solcher<br />
gekennzeichneter Weg“ (§2 Abs. 1 Z. 8 StVO)<br />
Richtwerte <strong>für</strong> die Breite von Radwegen:<br />
Radweg Regelbreite Mindestbreite<br />
Einrichtungsverkehr<br />
Zweirichtungsverkehr<br />
2,00 bis 1,60 m<br />
3,00 m<br />
Mindestbreiten von Schutzstreifen neben Radwegen:<br />
1,00 m<br />
2,00 m<br />
Schutzstreifen Mindestbreite<br />
zur Fahrbahn (Fließverkehr) 0,50 m<br />
zu abgestellten Fahrzeugen 0,75 m<br />
Vzul > 50 km/h, Freilandbereich 1,00 m
Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
Radfahrstreifen<br />
Radfahrstreifen sind „<strong>für</strong> <strong>den</strong> Fahrradverkehr bestimmte und besonders gekennzeichnete<br />
Teile der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch wiederholte Markierung mit<br />
Fahrradsymbolen und das Ende durch die Schriftzeichenmarkierung „Ende“ angezeigt<br />
wer<strong>den</strong>“ (§2 Abs.1 Z7 StVO).<br />
• generell nur Einrichtungsverkehr<br />
• vom ruhen<strong>den</strong> und fließen<strong>den</strong> Verkehr freihalten<br />
• eventuell einfärben<br />
Richtwerte <strong>für</strong> die Breite von Radfahrstreifen in Abhängigkeit von der Kfz-<br />
Geschwindigkeit<br />
Radfahrstreifen<br />
V85 ≤ 50 km/h V85 > 50 km/h<br />
Regelbreite Mindestbreite Regelbreite Mindestbreite<br />
neben Bordstein 1,50 m 1,25 m 1,75 m 1,50 m<br />
neben<br />
Längsparkstreifen<br />
1,75 m 1,50 m 2,25 m 2,00 m<br />
Bei angrenzen<strong>den</strong> Schräg- oder Senkrechtparkern ist der Radfahrstreifen mindestens<br />
1,0 m breiter auszuführen.
Kapitel 4: <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
Streckenbereich
Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
Mehrzweckstreifen<br />
„ein Radfahrstreifen oder ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer<br />
Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren wer<strong>den</strong> darf,<br />
wenn <strong>für</strong> diese der links an <strong>den</strong> Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit<br />
genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn <strong>für</strong> das Einordnen<br />
zur Weiterfahrt angeordnet ist“ (§2 Abs.1 Z7 StVO).<br />
• Warnlinie, wiederholende Fahrradsymbole<br />
• Abkehr vom Trennprinzip<br />
• Fahrbahn wird geteilt in: Kernfahrbahn und Mehrzweckstreifen<br />
Richtwerte <strong>für</strong> die Breite von Mehrzweckstreifen und Kernfahrbahnen<br />
Mehrzweckstreifen Regelbreite Mindestbreite<br />
neben Bordstein 1,50 m 1,25 m<br />
neben Längsparkstreifen 1,75 m 1,50 m<br />
Kernfahrbahn (zwei Fahrtrichtungen) 4,50 bis 6,0 m geringere Breiten<br />
möglich
Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
Radfahren gegen die Einbahn:<br />
• Ausnahme per Verordnung<br />
• Ausnahmeregelung ist durch Zusatztafeln kundzumachen<br />
• bei breiten Querschnitten: Trennung durch Leit- oder Sperrlinien<br />
• bei schmalen Querschnitten (unter 3,75m): ohne markierten Fahrstreifen<br />
• Kennzeichnung mittels Richtungspfeilen, Fahrradsymbolen und Linien<br />
(insbesondere im Kreuzungsbereich)<br />
• Zusätzliche Maßnahmen auf unübersichtlichen Knotenpunkten (z.B. Verkehrsinsel<br />
bzw. Fahrradschleusen oder Fahrbahnerhöhungen)
<strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
Streckenbereich
Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
Radfahren im Mischverkehr:<br />
Vermeidung kritischer Fahrbahnbreiten:
Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
Lichtraum und Verkehrsraum
Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
Freizuhaltende Sichtfelder<br />
• Anhaltesichtweiten an allen Stellen einer<br />
<strong>Radverkehr</strong>sanlage berücksichtigen<br />
• Unterschiede bei der Planung von Radfahrerüberfahrten<br />
und benachrangten Querungsstellen<br />
• Bei Radfahrerüberfahrten muss der Lenker eines<br />
herankommen<strong>den</strong> Fahrzeuges <strong>den</strong> Radfahrer rechtzeitig<br />
wahrnehmen und anhalten können.<br />
• Bei benachrangten Querungsstellen muss eine Anfahrsichtweite<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> Radfahrer gewährleistet sein
Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
Erforderliche Sichtfelder bei Radfahrerüberfahrten<br />
l Schenkellänge des Sichtfeldes = Anhalteweg der Fahrzeuge<br />
c Strecke des Radfahrers bis zur Fahrfläche
Die neue <strong>RVS</strong> <strong>03.02.13</strong> „<strong>Radverkehr</strong>“<br />
Erforderliche Sichtfelder bei benachrangten<br />
Querungsstellen
Führung im Kreuzungsbereich
Danke <strong>für</strong> Ihre Aufmerksamkeit<br />
Ing. Erwin Wannenmacher<br />
Präventionsberatung<br />
KFV - Kuratorium <strong>für</strong> Verkehrssicherheit