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sein Alter in Wertpapieren vorsorgen will, ist somit nicht mehr darauf angewiesen<br />
- wozu er häufig überfordert ist - sich sein eigenes Portefeuille zusammenzustellen,<br />
sondern kann sich hierzu spezieller AS-Fonds bedienen, die im Wettbewerb um<br />
den Kunden untereinander und mit den Lebensversicherungen stehen.<br />
In vielen Ländern haben private Formen der Eigenvorsorge bereits einen beachtlichen<br />
Anteil an der gesamten Altersversorgung erreicht und dabei neue Formen der<br />
Anlagemöglichkeiten entwickelt, die eine Einkommenssicherung im Alter zum<br />
Ziel haben. Hinsichtlich der Möglichkeiten, weitere Mittel für die private Finanzierung<br />
von Altersvorsorge zu erbringen, gibt es bereits von den Tarifparteien vereinbarte<br />
Modelle, betriebliche Sozialleistungen und/oder Lohn- und Gehaltszahlungen<br />
in Beteiligungskomponenten umzuwandeln sowie Zeitguthaben in Produktivkapital<br />
und Renten einzubringen.<br />
Bezüglich des Umfangs kapitalfinanzierter privater Vorsorgeleistungen der dritten<br />
Säule ist eine obligatorische Vorgabe des Gesetzgebers notwendig - vergleichbar<br />
den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zum Abschluß von KFZ- und Brandversicherungen<br />
bei Häusern. Der BKU schlägt für die obligatorische Prämien-<br />
Höchstgrenze 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens vor.<br />
Eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge trägt in besonderer Weise dem demographischen<br />
Wandel in Deutschland Rechnung, weil dieser zukünftig zu einem<br />
Rückgang des Wirtschaftswachstums führt. Eine sinkende Bevölkerungszahl verringert<br />
die Menge an Arbeit, die zur Produktion von Gütern und Dienstleistungen<br />
zur Verfügung steht. Zugleich bewirkt eine veränderte Arbeitsstruktur eine sinkende<br />
Produktivität. Ein solcher demographisch bedingter künftiger Rückgang des<br />
Wirtschaftswachstums verringert auch die Wachstumsrate der Lohnsumme. Zum<br />
Ausgleich müßte die jeweils arbeitende Generation höhere Beiträge zahlen, damit<br />
der heutige Lebensstandard auch in Zukunft sichergestellt werden könnte. Eine<br />
obligatorische Eigenvorsorge würde wie die bekannten, gesetzlich festgelegten<br />
Abgaben zu den Sozialsystemen die Nettolöhne verringern bzw. deren Anstieg<br />
dämpfen.<br />
Die bewußte Stärkung von privater, kapitalgedeckter Vorsorge der zweiten und<br />
dritten Säule ist ohne steuerliche Förderung nicht möglich. Steuerbefreite Höchstbeträge<br />
als Vorgabe des Gesetzgebers müssen einen festen Rahmen für alle Bürger<br />
schaffen. Innerhalb dieser staatlichen Vorgabe soll der Bürger seine Entscheidung<br />
treffen können, für welche der am Markt angebotenen Anlageformen kapitalfinanzierter<br />
Möglichkeiten er sich entscheidet.<br />
Diese staatliche Förderung ist auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der<br />
GRV zu beschränken. Diese Maßnahme sichert in besonderer Weise gegen unabsehbare<br />
Wechselfälle in der Berufsvita des Bürgers ab. Dieser steuerlichen Förderung<br />
bei dem Aufbau privater Altersvorsorge entspricht eine generelle Versteuerung<br />
aller zufließenden Einkünfte im Rentenstatus. Die Einführung dieser nachgelagerten<br />
Besteuerung ist schrittweise erforderlich.<br />
Dieser Vorschlag bedeutet eine Kurskorrektur in Richtung auf mehr persönliche<br />
Selbstverantwortung, aber auch mehr Selbstgestaltung. Mehr als zwei Drittel der<br />
Deutschen können sich lt. einer Veröffentlichung des Instituts der deutschen Wirt-<br />
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