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DIE NEUE ORDNUNG - Tuomi

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sein Alter in Wertpapieren vorsorgen will, ist somit nicht mehr darauf angewiesen<br />

- wozu er häufig überfordert ist - sich sein eigenes Portefeuille zusammenzustellen,<br />

sondern kann sich hierzu spezieller AS-Fonds bedienen, die im Wettbewerb um<br />

den Kunden untereinander und mit den Lebensversicherungen stehen.<br />

In vielen Ländern haben private Formen der Eigenvorsorge bereits einen beachtlichen<br />

Anteil an der gesamten Altersversorgung erreicht und dabei neue Formen der<br />

Anlagemöglichkeiten entwickelt, die eine Einkommenssicherung im Alter zum<br />

Ziel haben. Hinsichtlich der Möglichkeiten, weitere Mittel für die private Finanzierung<br />

von Altersvorsorge zu erbringen, gibt es bereits von den Tarifparteien vereinbarte<br />

Modelle, betriebliche Sozialleistungen und/oder Lohn- und Gehaltszahlungen<br />

in Beteiligungskomponenten umzuwandeln sowie Zeitguthaben in Produktivkapital<br />

und Renten einzubringen.<br />

Bezüglich des Umfangs kapitalfinanzierter privater Vorsorgeleistungen der dritten<br />

Säule ist eine obligatorische Vorgabe des Gesetzgebers notwendig - vergleichbar<br />

den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zum Abschluß von KFZ- und Brandversicherungen<br />

bei Häusern. Der BKU schlägt für die obligatorische Prämien-<br />

Höchstgrenze 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens vor.<br />

Eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge trägt in besonderer Weise dem demographischen<br />

Wandel in Deutschland Rechnung, weil dieser zukünftig zu einem<br />

Rückgang des Wirtschaftswachstums führt. Eine sinkende Bevölkerungszahl verringert<br />

die Menge an Arbeit, die zur Produktion von Gütern und Dienstleistungen<br />

zur Verfügung steht. Zugleich bewirkt eine veränderte Arbeitsstruktur eine sinkende<br />

Produktivität. Ein solcher demographisch bedingter künftiger Rückgang des<br />

Wirtschaftswachstums verringert auch die Wachstumsrate der Lohnsumme. Zum<br />

Ausgleich müßte die jeweils arbeitende Generation höhere Beiträge zahlen, damit<br />

der heutige Lebensstandard auch in Zukunft sichergestellt werden könnte. Eine<br />

obligatorische Eigenvorsorge würde wie die bekannten, gesetzlich festgelegten<br />

Abgaben zu den Sozialsystemen die Nettolöhne verringern bzw. deren Anstieg<br />

dämpfen.<br />

Die bewußte Stärkung von privater, kapitalgedeckter Vorsorge der zweiten und<br />

dritten Säule ist ohne steuerliche Förderung nicht möglich. Steuerbefreite Höchstbeträge<br />

als Vorgabe des Gesetzgebers müssen einen festen Rahmen für alle Bürger<br />

schaffen. Innerhalb dieser staatlichen Vorgabe soll der Bürger seine Entscheidung<br />

treffen können, für welche der am Markt angebotenen Anlageformen kapitalfinanzierter<br />

Möglichkeiten er sich entscheidet.<br />

Diese staatliche Förderung ist auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der<br />

GRV zu beschränken. Diese Maßnahme sichert in besonderer Weise gegen unabsehbare<br />

Wechselfälle in der Berufsvita des Bürgers ab. Dieser steuerlichen Förderung<br />

bei dem Aufbau privater Altersvorsorge entspricht eine generelle Versteuerung<br />

aller zufließenden Einkünfte im Rentenstatus. Die Einführung dieser nachgelagerten<br />

Besteuerung ist schrittweise erforderlich.<br />

Dieser Vorschlag bedeutet eine Kurskorrektur in Richtung auf mehr persönliche<br />

Selbstverantwortung, aber auch mehr Selbstgestaltung. Mehr als zwei Drittel der<br />

Deutschen können sich lt. einer Veröffentlichung des Instituts der deutschen Wirt-<br />

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