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ne Leistung und/oder Umwandlung von Einkommensbestandteilen finanzierte Direktversicherung<br />
verlor aufgrund wiederholter steuerlicher Einschränkungen, zuletzt<br />
vom 1. April 1999, erheblich an Attraktivität.<br />
Durch einen Umstieg in der Anlagepolitik auf Beteiligungspapiere und Änderung<br />
der vertraglichen Gestaltung kann die betriebliche Altersversorgung einen neuen<br />
Auftrieb erhalten: Bisher wurde dem Arbeitnehmer eine feste monatliche Auszahlung<br />
zugesagt („defined benefit“), was zu den bekannten negativen Folgen für die<br />
Unternehmen, der Schließung zahlreicher Versorgungswerke und dem Ausbleiben<br />
neuer Einrichtungen, darüber hinaus, soweit noch nicht unverfallbar, zu Einbußen<br />
beim Arbeitsplatzwechsel führen und damit mobilitätshindernd wirken konnte.<br />
Daher sollte auch in Deutschland von dem in anderen Ländern verbreiteten „defined<br />
contributions“-System Gebrauch gemacht werden, bei dem den Arbeitnehmern<br />
nicht eine feste Rente, sondern eine Zusage für einen zweckbestimmten regelmäßigen<br />
oder ergebnisorientierten Beitrag gegeben wird, dessen Anlage in Aktien<br />
oder anderen Beteiligungswerten in freier Wahl dem Arbeitnehmer selbst überlassen<br />
bleibt. Er wird auf diese Weise nicht - wie bisher - Gläubiger eines Unternehmens,<br />
sondern Anteilseigner, wobei er auch die bestehenden staatlichen Zulagen<br />
nach dem Vermögensbildungsgesetz nutzen kann.<br />
Der notwendige Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge muß<br />
auf freiwilliger Basis erfolgen. Zur Erzielung eines zufriedenstellenden Verbreitungsgrades<br />
können die Tarifvertragsparteien einen entscheidenden Beitrag leisten,<br />
indem sie auf freiwilliger Grundlage individuelle und flexible Lösungen finden, die<br />
der wirtschaftlichen Lage der Betriebe wie auch dem Versorgungsbedürfnis der<br />
Mitarbeiter gerecht werden. Dieser Weg muß durch eine deutliche Verbesserung<br />
der gesetzlichen Rahmenbedingungen gestützt werden, um die betriebliche Altersversorgung<br />
vor allem auch für kleinere und mittlere Unternehmen attraktiv zu<br />
machen.<br />
1.3 Private Altersvorsorge<br />
Nachdem mehrere Untersuchungen in den angelsächsischen Ländern nachgewiesen<br />
haben, daß über längere Zeiträume die Rendite von Aktien derjenigen von<br />
festverzinslichen Werten erheblich überlegen ist, beginnt erfreulicherweise auch in<br />
Deutschland ein Umdenken in Richtung einer breiteren Anlage in<br />
Beteiligungswerten. Schon bisher haben Investmentfonds durch „Auszahlpläne“<br />
mit und ohne Kapitalverzehr einen Weg gesucht, insbesondere für die<br />
Altersversorgung ein zusätzliches regelmäßiges Einkommen zu sichern. Dem<br />
Zusammenhang von privater Altersvorsorge und Bereitstellung von Risikokapital<br />
widmet der „Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft“ in<br />
seinem Gutachten besonderes Augenmerk; so auch die Deutsche Bundesbank in<br />
ihrem Monatsbericht vom Dezember 1999: „Möglichkeiten und Grenzen einer<br />
verstärkten Kapitaldeckung der gesetzlichen Alterssicherung in Deutschland“.<br />
Das seit dem 1. April 1998 geltende 3. Finanzmarktförderungsgesetz ermöglicht<br />
neben den bestehenden eine weitere Art von Investmentfonds: „Altersvorsorge-<br />
Sondervermögen (AS)“ mit besonderen, am Altersvorsorgeziel der Sparer ausgerichteten<br />
Bestimmungen. Der Bürger, der zusätzlich zur gesetzlichen Rente für<br />
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