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DIE NEUE ORDNUNG - Tuomi

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ne Leistung und/oder Umwandlung von Einkommensbestandteilen finanzierte Direktversicherung<br />

verlor aufgrund wiederholter steuerlicher Einschränkungen, zuletzt<br />

vom 1. April 1999, erheblich an Attraktivität.<br />

Durch einen Umstieg in der Anlagepolitik auf Beteiligungspapiere und Änderung<br />

der vertraglichen Gestaltung kann die betriebliche Altersversorgung einen neuen<br />

Auftrieb erhalten: Bisher wurde dem Arbeitnehmer eine feste monatliche Auszahlung<br />

zugesagt („defined benefit“), was zu den bekannten negativen Folgen für die<br />

Unternehmen, der Schließung zahlreicher Versorgungswerke und dem Ausbleiben<br />

neuer Einrichtungen, darüber hinaus, soweit noch nicht unverfallbar, zu Einbußen<br />

beim Arbeitsplatzwechsel führen und damit mobilitätshindernd wirken konnte.<br />

Daher sollte auch in Deutschland von dem in anderen Ländern verbreiteten „defined<br />

contributions“-System Gebrauch gemacht werden, bei dem den Arbeitnehmern<br />

nicht eine feste Rente, sondern eine Zusage für einen zweckbestimmten regelmäßigen<br />

oder ergebnisorientierten Beitrag gegeben wird, dessen Anlage in Aktien<br />

oder anderen Beteiligungswerten in freier Wahl dem Arbeitnehmer selbst überlassen<br />

bleibt. Er wird auf diese Weise nicht - wie bisher - Gläubiger eines Unternehmens,<br />

sondern Anteilseigner, wobei er auch die bestehenden staatlichen Zulagen<br />

nach dem Vermögensbildungsgesetz nutzen kann.<br />

Der notwendige Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge muß<br />

auf freiwilliger Basis erfolgen. Zur Erzielung eines zufriedenstellenden Verbreitungsgrades<br />

können die Tarifvertragsparteien einen entscheidenden Beitrag leisten,<br />

indem sie auf freiwilliger Grundlage individuelle und flexible Lösungen finden, die<br />

der wirtschaftlichen Lage der Betriebe wie auch dem Versorgungsbedürfnis der<br />

Mitarbeiter gerecht werden. Dieser Weg muß durch eine deutliche Verbesserung<br />

der gesetzlichen Rahmenbedingungen gestützt werden, um die betriebliche Altersversorgung<br />

vor allem auch für kleinere und mittlere Unternehmen attraktiv zu<br />

machen.<br />

1.3 Private Altersvorsorge<br />

Nachdem mehrere Untersuchungen in den angelsächsischen Ländern nachgewiesen<br />

haben, daß über längere Zeiträume die Rendite von Aktien derjenigen von<br />

festverzinslichen Werten erheblich überlegen ist, beginnt erfreulicherweise auch in<br />

Deutschland ein Umdenken in Richtung einer breiteren Anlage in<br />

Beteiligungswerten. Schon bisher haben Investmentfonds durch „Auszahlpläne“<br />

mit und ohne Kapitalverzehr einen Weg gesucht, insbesondere für die<br />

Altersversorgung ein zusätzliches regelmäßiges Einkommen zu sichern. Dem<br />

Zusammenhang von privater Altersvorsorge und Bereitstellung von Risikokapital<br />

widmet der „Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft“ in<br />

seinem Gutachten besonderes Augenmerk; so auch die Deutsche Bundesbank in<br />

ihrem Monatsbericht vom Dezember 1999: „Möglichkeiten und Grenzen einer<br />

verstärkten Kapitaldeckung der gesetzlichen Alterssicherung in Deutschland“.<br />

Das seit dem 1. April 1998 geltende 3. Finanzmarktförderungsgesetz ermöglicht<br />

neben den bestehenden eine weitere Art von Investmentfonds: „Altersvorsorge-<br />

Sondervermögen (AS)“ mit besonderen, am Altersvorsorgeziel der Sparer ausgerichteten<br />

Bestimmungen. Der Bürger, der zusätzlich zur gesetzlichen Rente für<br />

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