DIE NEUE ORDNUNG - Tuomi
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) Barrieren in der Vermögensbildung für den einzelnen Bürger sind weiter abzubauen, und die freiwillige Entwicklung zum individuellen Sparen ist zu fördern. Transparenz ist gerade auf diesem Gebiet von besonderer Bedeutung. 3. Altersvorsorge In den Jahren der dynamischen Wohlstandsentwicklung nach dem II. Weltkrieg stand der Gedanke der ständigen Ausweitung der öffentlichen Sozialleistungen im Mittelpunkt der Politik. Die demographische Entwicklung in Deutschland führte zu der Ausuferung des „Sozialstaates“ heutigen Ausmaßes, der finanziell nicht mehr darstellbar und sozialethisch unvertretbar geworden ist. Parallel zu dem stetigen Aufbau der Staatsverschuldung ist der (Wirtschafts-)Bürger immer mündiger und selbstbewußter geworden. Heute ist es für die jüngere und mittlere Generation erstaunlich, wie lange die Gesellschaft der politischen Parole „Die Rente ist sicher“ Glauben schenkte mit der Folge, neben der gesetzlichen Rente keine private Altersversorgung eigenen Rechtes separat aufzubauen. Daß Rechtsansprüche an das gesetzliche System der Versicherung wie auch an privat abgeschlossene Lebensversicherungen und andere Altersvorsorge-Instrumente Vermögenswerte darstellen, ist erst sehr spät in der breiten Öffentlichkeit bewußt geworden. Die Diskussion um die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) hat u. a. verdeutlicht, daß die privat finanzierte Altersvorsorge ein wesentlich höheres finanzielles Ergebnis aufweist. Privat finanzierte Altersversorgung neben der GRV als Sockelversorgung wird heute zunehmend als zeitgemäße und notwendige Form der Vermögensbildung akzeptiert. Dies ist mehr eine Frage der Einstellung der Menschen geworden, in welchem Ausmaß sie den Staat brauchen und auch im Alter von ihm abhängig sein wollen. Sparkapital ist grundsätzlich vorhanden; auch die Umschichtung von Vermögen in neue Spezialfonds für Altervorsorge wird mehr und mehr wahrgenommen. Entscheidend für diese neue Form der Vermögensbildung ist der selbständig agierende Bürger; er ist verantwortungsfähig und willig, als „vernünftiger Hausvater“ wesentliche Entscheidungen selber zu treffen. Vermehrter Durchblick und Transparenz sowie Wissensvermittlung spielen eine entscheidende Rolle, den notwendigen Handlungsspielraum zu schaffen. 452 III. Der Aktionsplan: Eine Gesellschaft von Teilhabern 1. Lebensstandardsicherung auf drei Säulen 1.1. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) In Deutschland ist die Reform der gesetzlichen Altersversorgung angesichts der sinkenden Zahl von Beitragszahlern, der wachsenden Zahl von Rentnern und der zunehmend länger werdenden Lebenserwartung in Verbindung mit der Arbeitslosigkeit das größte gesellschaftspolitische Problem. Die in der politischen Diskussion in diesem Zusammenhang häufig geforderte „Solidarität“ kann nicht von einer Generation eingefordert werden, die ihrer eigenen Verpflichtung, für eine natürliche Fortführung des Drei-Generationen-Vertrages zu sorgen, nicht nachgekommen ist. Werden weniger Kinder geboren, entsteht
ein Gerechtigkeitsproblem: Eine Generation mit einer relativ geringen Nachkommenschaft kann Renten nicht in gleicher Höhe beziehen wie eine Generation mit zahlreicher Nachkommenschaft, vor allem dann nicht, wenn eben diese nachfolgende Generation nicht unverhältnismäßig hohe Beiträge zur Sicherung der nicht mehr erwerbstätigen Generation aufbringen soll. Spätestens die Quersubventionierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch die gesonderte Erhöhung der Mineralölsteuer im Jahre 1999 zur Vermeidung eines weiteren Anstieges der Lohnzusatzkosten und des Beitragssatzes in der GRV hat dem Bürger und Steuerzahler die Bedingtheit von Beschäftigung, Investitionen und sozialer Sicherheit vor Augen geführt. Die Diskussion um eine mittelfristige GRV- Reform zeigt unabhängig vom politischen Standpunkt des Betrachters auf, daß die gesetzliche Rentenversicherung (1. Säule) auf Dauer nur noch eine Kern-/ Sockelversorgung auf der Basis des Umlageverfahrens im Sinne einer „Lebensgrundsicherung“ oberhalb des Sozialhilfeniveaus bieten kann, während eine „Lebensstandardsicherung“ auf der Basis von ca. 70%des letzten Nettoeinkommens bei mindesten 40 Berufs-/Beitragsjahren nur noch zusammen mit der 2. Säule (betriebliche) und der 3. Säule (private Altersvorsorge) durch Kapitaldeckung möglich ist. Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) hat im Juni 1999 ein Rentenreform- Modell veröffentlicht. Der BKU-Vorschlag nimmt Abschied von der Illusion, trotz der demographischen Entwicklung, der steigenden Lebenserwartung, der daraus abgeleiteten verlängerten Rentenbezugsdauer sowie des medizinischen Fortschritts den Rentnern weiterhin einen festen Prozentsatz von ca. 70% des Nettolohns vor Renteneintritt durch zu GRV zusagen und sichern zu können. Fachleute weisen seit Jahren darauf hin, daß für solche Rentenleistungen Beitragssätze von weit über 30% nötig wären, ohne dabei die sich ebenfalls abzeichnende Krise in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Der BKU befürwortet daher eine umlagefinanzierte Sockelrente oberhalb des Sozialhilfeniveaus nach seinem Rentenmodell im Rahmen der GRV mit ergänzenden Leistungen aus der betrieblichen (2. Säule) und teilweise obligatorischen Leistungen der privat finanzierten Altersvorsorge (3. Säule). 1.2 Betriebliche Altersversorgung Somit kommen der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge eine ganz neue Bedeutung zu. Bisher hat hierfür in Deutschland im Gegensatz zu den angelsächsischen Ländern die Anlage in Beteiligungswerten kaum eine Rolle gespielt. Die Bürger nutzten überwiegend das Versicherungssparen. Den Lebensversicherungen war es vom Gesetzgeber nur gestattet, maximal 35% ihres Vermögens in Aktien anzulegen. Tatsächlich waren im 4. Quartal 1997 lediglich 3,3 Prozent in Aktien und 13,5 Prozent in Investmentzertifikaten investiert. Die Systeme der 2. Säule legten ihr Geld vorwiegend in zinsbringenden Darlehen in den Trägerunternehmen an. Diese restriktiven Anlagevorschriften wurden mit dem Sicherheitsbedürfnis und der Notwendigkeit gleichbleibender Erträge zur Erfüllung der laufenden Ve rpflichtungen begründet. Die 2. (betriebliche) Säule ist seit Jahren im Aufkommen rückläufig, weil der Staat und die Arbeitsrechtsprechung den Trägern ständig höhere Verpflichtungen mit unkalkulierbaren Risiken auferlegt haben. Auch die von Unternehmen durch eige- 453
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ein Gerechtigkeitsproblem: Eine Generation mit einer relativ geringen Nachkommenschaft<br />
kann Renten nicht in gleicher Höhe beziehen wie eine Generation mit<br />
zahlreicher Nachkommenschaft, vor allem dann nicht, wenn eben diese nachfolgende<br />
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mehr erwerbstätigen Generation aufbringen soll.<br />
Spätestens die Quersubventionierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch<br />
die gesonderte Erhöhung der Mineralölsteuer im Jahre 1999 zur Vermeidung eines<br />
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dem Bürger und Steuerzahler die Bedingtheit von Beschäftigung, Investitionen und<br />
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BKU befürwortet daher eine umlagefinanzierte Sockelrente oberhalb des Sozialhilfeniveaus<br />
nach seinem Rentenmodell im Rahmen der GRV mit ergänzenden Leistungen<br />
aus der betrieblichen (2. Säule) und teilweise obligatorischen Leistungen<br />
der privat finanzierten Altersvorsorge (3. Säule).<br />
1.2 Betriebliche Altersversorgung<br />
Somit kommen der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge eine ganz neue<br />
Bedeutung zu. Bisher hat hierfür in Deutschland im Gegensatz zu den angelsächsischen<br />
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Bürger nutzten überwiegend das Versicherungssparen. Den Lebensversicherungen<br />
war es vom Gesetzgeber nur gestattet, maximal 35% ihres Vermögens in Aktien<br />
anzulegen. Tatsächlich waren im 4. Quartal 1997 lediglich 3,3 Prozent in Aktien<br />
und 13,5 Prozent in Investmentzertifikaten investiert. Die Systeme der 2. Säule<br />
legten ihr Geld vorwiegend in zinsbringenden Darlehen in den Trägerunternehmen<br />
an. Diese restriktiven Anlagevorschriften wurden mit dem Sicherheitsbedürfnis<br />
und der Notwendigkeit gleichbleibender Erträge zur Erfüllung der laufenden Ve rpflichtungen<br />
begründet.<br />
Die 2. (betriebliche) Säule ist seit Jahren im Aufkommen rückläufig, weil der Staat<br />
und die Arbeitsrechtsprechung den Trägern ständig höhere Verpflichtungen mit<br />
unkalkulierbaren Risiken auferlegt haben. Auch die von Unternehmen durch eige-<br />
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