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Gewinn, mindestens aber kostendeckend absetzbare Produkte entstehen, können<br />
Arbeitsentgelte gezahlt werden, aus denen sich das Verbrauchs- und Gebrauchseigentum<br />
bildet sowie Spargelder zurückgelegt und Grundstücke erworben werden.<br />
Nur so sind die nötigen Steuern und Abgaben zu erwirtschaften, die das System<br />
der sozialen Sicherung, insbesondere die Rentenzahlungen und der unentgeltlich<br />
angebotenen öffentlichen wirtschaftlichen Leistungen „speisen“. Alle Leistungsentgelte<br />
bzw. sozialen Transferleistungen einer Gesellschaft entstehen aus der<br />
ökonomischen Effizienz der Produktionsfaktoren Arbeit, dis positive Tätigkeit und<br />
Produktionskapital (einschließlich „Boden“). Ist das Produktivkapital ökonomisch<br />
effizient eingesetzt, schaffen es also die hinter den „Produktionsfaktoren“ stehenden<br />
Menschen, nämlich die Arbeitnehmer, die Kapitalgeber und die beiden miteinander<br />
verbundenen Inhaber unternehmerischer Kompetenz (Unternehmer und<br />
Manager) gemeinsam nicht, die „Produktionsfaktoren“ zu marktgängiger Produktion<br />
gewinnbringend zu nutzen, versiegen die Quellen des Wohlstandes und die<br />
damit gekoppelte wirtschaftliche Sicherheit sämtlicher Vermögensformen. Die<br />
jahrzehntelange Kapital-Fehlleitung und Kapitalvernichtung in den kommunistischen<br />
Ländern liefert hierfür bis heute einen traurigen Beweis.<br />
Der Nutzen des Produktivkapitals für alle hängt also zunächst nicht von seiner<br />
Verteilung ab, sondern von seinem ökonomisch erfolgreichen Einsatz. Nur dann<br />
können sowohl die gerechten Leistungsentgelte wie auch die erforderlichen Transferzahlungen<br />
erwirtschaftet werden, aus denen sich sämtliche Vermögensformen<br />
bilden. Ob aber vom wirtschaftlichen Erfolg des Produktivkapitals tatsächlich alle<br />
Bürger genügend „profitieren“ hängt in einer rechts- und sozialstaatlichen Demokratie<br />
von der Wirtschafts- und Sozialordnung insgesamt ab: vom Tarifrecht und<br />
der Verhandlungsmacht der Gewerkschaften; vom Betriebsverfassungs- und Unternehmensverfassungsrecht<br />
und den darin verankerten Rechten der Nichteigentümer;<br />
vom Steuer- und Sozialversicherungsrecht und der dadurch bewirkten Verteilung<br />
des Einkommens. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, daß die dem<br />
Produktivkapital aufgebürdeten Soziallasten dazu führen, daß es sich nicht mehr<br />
angemessen verzinst und woandershin auswandert. Dieses ist angesichts der Mobilität<br />
der Produktionsfaktoren im vereinten Europa und in der globalisierten Wirtschaft<br />
nicht zu verhindern, ja sogar notwendig, wenn sich die Unternehmen auf<br />
dem Weltmarkt behaupten wollen.<br />
War es in der Nachkriegszeit verständlich, daß auf Grund des Aufholbedarfs das<br />
Sparen in Geld für Konsumgüter und den Abschluß von Bausparverträgen im<br />
Vordergrund des Interesses stand, so gewinnt heute das Sparen von Geld für die<br />
Direktanlage in neue Vorsorgeformen für die Altersversorgung und in Produktivkapital<br />
zum Aufbau einer zweiten Einkommensquelle eine ganz neue und stark<br />
wachsende Bedeutung. Hier zeigt sich die zunehmende Verbindung und gegenseitige<br />
Abhängigkeit moderner Wirtschafts- und Sozialpolitik. Daraus leiten sich zwei<br />
Forderungen ab:<br />
a) Das Steuerrecht, das Sozialrecht und die Vermögenspolitik mü ssen aufeinander<br />
abgestimmt werden. Nur ein solches ordnungspolitisches Gesamtkonzept kann die<br />
aktuellen und sich abzeichnenden Probleme: Arbeitslosigkeit, Beschäftigung in der<br />
Wissensgesellschaft, Globalisierung sowie die Reform der Sozialsysteme lösen.<br />
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