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DIE NEUE ORDNUNG - Tuomi

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Alle wichtigen Dimensionen der Generationengerechtigkeit hat jüngst in einem<br />

Vortrag der Bundesverfassungsrichter a. D. Paul Kirchhof angesprochen. Seine<br />

Darlegungen können als Resümee dienen: „Gerechtigkeit heißt auch und vor<br />

allem Verantwortlichkeit für die nächste Generation. Deshalb muß der Rechtsstaat<br />

einen Generationenvertrag schaffen, der sich nicht in der sozialen Sicherung<br />

im Alter, bei Arbeitslosigkeit und Krankheit erschöpft, sondern im Umweltschutz<br />

der nächsten Generation gute Lebensverhältnisse sichert, im Abbau<br />

der Staatsverschuldung einen belastenden Vorgriff auf die Zukunft vermeidet,<br />

durch Bildung und Ausbildung die nächste Generation zur Freiheit befähigt, in<br />

technischen und wirtschaftlichen Vorkehrungen das kulturelle und technische<br />

Lebensniveau der Zukunft sichert.<br />

Voraussetzung für eine Gerechtigkeit in der Generationenfolge ist zunächst, daß<br />

eine nachfolgende Generation existiert und daß diese dank Erziehung und Bildung<br />

zur Freiheit und Demokratie fähig ist. Sodann muß diese Nachfolgegeneration<br />

lebenswerte Existenzbedingungen in ähnlicher Weise vorfinden, wie wir sie<br />

erleben dürfen. Dieses Postulat betrifft die Umwelt, meint aber auch die Wertordnung<br />

und die kulturellen Standards. Wir alle hoffen, unsere Errungenschaften<br />

des Rechts, der Wissenschaft, der Kunst und Religion an unsere Kinder weitergeben<br />

zu können.<br />

Jede Generation kann nicht das Auto neu erfinden, auch nicht das Grundgesetz<br />

neu schreiben, sondern baut auf das auf, was die vorausgehenden Generationen<br />

erarbeitet, entwickelt und veredelt haben. Gegenwärtig können wir insbesondere<br />

eine weltoffene Friedensgemeinschaft und damit eine der wichtigsten Prämissen<br />

für Gerechtigkeit an die Zukunft weitergeben.<br />

Die nächste Generation darf auch nicht übermäßig durch die vorausgehende<br />

belastet und ausgebeutet werden. Deswegen ist die Staatsverschuldung strikt<br />

zurückzuführen. Wenn die Gegenwart für den aktuellen Konsum mehr Geld<br />

beansprucht als sie erwirtschaftet, so belastet dieser Vorgriff auf die Zukunft<br />

unserer Kinder, die das Darlehen mit Zins und Zinseszins zurückzahlen müssen.<br />

Das Verbot übermäßiger Belastung gilt gleichermaßen für die Alterssicherung,<br />

die wiederum eine Gleichheit der Last in der Generationenfolge zu wahren hat.<br />

Wenn nunmehr auf die jetzt ins Erwerbsleben eintretende Generation die Doppelbelastung<br />

zukommt, den alten Generationenvertrag bedienen und gleichzeitig<br />

zur Eigenvorsorge einen Kapitalstock bilden zu müssen, dann erscheint dies als<br />

eine Überforderung der nunmehr Erwerbstätigen, die nur mit schonenden Übergängen<br />

eingeleitet werden darf.<br />

Eine wichtige Säule des Generationenvertrages ist die natürliche Bindung der<br />

Kinder zu ihren Eltern, die in der Anonymität der Sozialversicherung nicht verloren<br />

gehen darf. Umgekehrt müssen die Eltern stets die Möglichkeit haben, ihr<br />

Wissen, aber auch das Familiengut an die nächste Generation in familiärer Bindung<br />

weitergeben zu dürfen.“<br />

Dr. Detlef Grieswelle ist wissenschaftlicher Berater im Bundesministerium für<br />

Arbeit und Sozialordnung.<br />

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