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nen, sondern nur gleiches rechtliches Dürfen. Es geht um gleiche Freiheitsrechte<br />
für jeden Bürger, in dem Sinne, daß es - rechtlich gesehen - keine Privilegien<br />
und keine Diskriminierungen gibt und dem Gebot der Fairneß auch entsprochen<br />
wird durch Verfahrensgerechtigkeit in der Rechtsfindung und im Rechtsvollzug.<br />
Umstritten im gesellschaftspolitischen Diskurs war in der Vergangenheit der<br />
Begriff der Verteilungsgerechtigkeit, häufig distributive Gerechtigkeit genannt.<br />
Bezog sich der Begriff ursprünglich, so bei Aristoteles, auf Tugendbelohnung<br />
und Anerkennung von Sittlichkeit und gutem Leben, später, in der Aufklärung,<br />
auf die staatliche Sicherung der Privatrechtsordnung, vor allem der Eigentumsordnung,<br />
geht es hier um ausgleichende Gerechtigkeit in Form stärkerer materieller<br />
Gleichheit, um eine gerechtere Verteilung von Gütern wie beispielsweise<br />
Einkommen und Vermögen. Gerechtigkeit gebietet hiernach ausgleichende Maßnahmen<br />
zugunsten jener, die sonst allzu sehr zurückbleiben. Der Begriff der<br />
distributiven Gerechtigkeit bezieht sich vor allem auch auf die Gewährung sozialer<br />
Sicherheit durch Absicherung grundlegender Risiken und auf die vielfältigen<br />
Solidarkomponenten in den einzelnen Systemen. Im Rahmen der austeilenden<br />
Gerechtigkeit wurde unter der Formel „Jedem das Seine“ die sog. Bedarfsgerechtigkeit<br />
herausgehoben. Hierunter wurde in ferner Vergangenheit eine Verteilung<br />
der Güter nach den jeweiligen Bedürfnissen verstanden, wobei es in der<br />
Regel an einem plausiblen Maßstab fehlte, um den Umfang und die Intensität der<br />
individuellen Bedürfnisse zu messen und interpersonell zu vergleichen. Deshalb<br />
behalfen sich die Vertreter der Bedarfsgerechtigkeit häufig mit der Fiktion, daß<br />
alle Menschen gleiche Bedürfnisse hätten und folglich ein gleich hoher Anteil<br />
der Menschen an den Gütern zu fordern wäre. Heute bezieht sich das Postulat der<br />
Bedarfsgerechtigkeit fast nur noch auf die Sicherung elementarer Grundbedürfnisse;<br />
jedem Gesellschaftsmitglied, unabhängig von seinem Beitrag zum wirtschaftlichen<br />
Wertschöpfungsprozeß, ist ein soziokultureller Mindeststandard zu<br />
gewähren.<br />
Bei beträchtlich gewachsenen Ungleichheiten in der Bundesrepublik Deutschland<br />
durch begrenzte reale Einkommenszuwächse der Lohnempfänger, hohe<br />
Arbeitslosigkeit und Reduktion der „Normalarbeitsverhältnisse“, Zunahme der<br />
Abgaben der Arbeitnehmer an die Sozialkassen, hohe Steuern der Beschäftigten,<br />
geringen Anteil der Lohnempfänger an Vermögen, Zinsen und Dividenden bleibt<br />
die Frage der Verteilungsgerechtigkeit auf der politischen Tagesordnung, fordert<br />
auf alle Fälle Konsequenzen in anderen Bereichen der sozialen Gerechtigkeit.<br />
Wächst mit der Wirtschaftsentwicklung die soziale Ungleichheit und kann die<br />
Politik das nicht ändern, dann müssen die Bürger - um dies zu akzeptieren -<br />
wenigstens das Gefühl haben, gerechte Chancen auf Aufstieg und den Erwerb<br />
von Wohlstand zu besitzen. Ob allerdings in einer relativ homogenen Nation wie<br />
der deutschen sich eine die USA kennzeichnende Hochschätzung der Aufstiegschancen<br />
gegenüber der Einkommensgleichheit durchsetzt, ist zu bezweifeln.<br />
Eine stärkere Zustimmung zu Phänomenen der Ungleichheit wird vor allem<br />
davon abhängen, inwieweit der Staat dem Gebot der Fairneß entspricht, z.B.<br />
durch Beseitigung ungerechter Steuerpraktiken, Abschaffung von Subventionen<br />
in traditionellen Industrien, durch Förderung des sozialen Engagements der öko-<br />
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