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Mandantenbrief Januar 2009 - Bartmann-stb.de

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<strong>Mandantenbrief</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong>gelegentlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit genutzt wird. Obwohl dieseAuffassung bereits vom Bun<strong>de</strong>sfinanzhof abgelehnt wur<strong>de</strong> (vgl. 6. Beitrag <strong>de</strong>r Juli-Ausgabe2008 <strong>de</strong>s <strong>Mandantenbrief</strong>es) hat sich die Finanzverwaltung daran nicht groß gestört und diehöchstrichterliche Rechtsprechung am 23.10.2008 mit einem sog. Nichtanwendungserlassbelegt (Az: IV C 5 - S 2334/08/10010) - d.h., sie wen<strong>de</strong>t die Grundsätze <strong>de</strong>s Urteils aufvergleichbare Fälle nicht an.Mit Urteil vom 28.08.2008 bestätigte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzhof jedoch seine bisherigeAuffassung. Zwar ist das Urteil (Az: VI R 52/07) vor Bekanntgabe <strong>de</strong>sNichtanwendungserlasses gefällt wor<strong>de</strong>n, eine Veröffentlichung ist jedoch erst am10.12.2008 erfolgt. Die Richter stellen je<strong>de</strong>nfalls klar, dass, wenn einem Arbeitnehmer einDienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird, die Besteuerung <strong>de</strong>s geldwertenVorteiles nur vorzunehmen ist, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer <strong>de</strong>n Dienstwagen auch tatsächlich fürdie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit nutzt.Hinweis:Für <strong>de</strong>n Nichtanwendungserlass <strong>de</strong>r Finanzverwaltung wird <strong>de</strong>r Raum somitknapp. Es ist zu erwarten, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochenwur<strong>de</strong> und zu hoffen, dass die Finanzverwaltung von ihrer starr-fiskalischenMeinung abweicht.5. Eltern: Kin<strong>de</strong>rgeld wird ab <strong>2009</strong> erhöhtMit <strong>de</strong>r Verabschiedung <strong>de</strong>s sog. Familienleistungsgesetzes am 19.12.2008 können sichEltern ab <strong>2009</strong> auf höheres Kin<strong>de</strong>rgeld freuen. Das Gesetz sieht eine Erhöhung <strong>de</strong>sKin<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>s für das erste und das zweite Kind um je zehn Euro auf 164 EUR / Monat vor.Für das dritte sowie für je<strong>de</strong>s weitere Kind wird das Kin<strong>de</strong>rgeld gegenüber <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigenRegelung um je 16 EUR angehoben, also auf 170 EUR beziehungsweise 195 EUR.Daneben wird <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rfreibetrag zur steuerlichen Freistellung <strong>de</strong>s Einkommens <strong>de</strong>rEltern in Höhe <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rexistenzminimums von 1.824 EUR auf 1.932 EUR erhöht (beiZusammenveranlagung von 3.648 EUR auf 3.864 EUR). Zusammen mit <strong>de</strong>m Freibetrag für<strong>de</strong>n Betreuungs- und Erziehungs- o<strong>de</strong>r Ausbildungsbedarf <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r unverän<strong>de</strong>rtgeblieben ist, beträgt die Steuerfreistellung für Eltern ab <strong>2009</strong> somit nunmehr 3.012 EUR(bzw. bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehepaaren 6.024 EUR).Daneben sieht das Gesetz ein sog. Schulbedarfspaket für Kin<strong>de</strong>r einkommensschwacherFamilien vor. Danach erhalten Schüler, <strong>de</strong>ren Eltern auf Arbeitslosengeld II o<strong>de</strong>r Sozialhilfeangewiesen sind, ein Schulgeld von 100 EUR, welches für die Anschaffung vonSchulmaterial vorgesehen ist. Die Auszahlung <strong>de</strong>s Betrages wird zum Schuljahresbeginnerfolgen. Diese Hilfe ist auf Schüler bis einschließlich <strong>de</strong>r zehnten Klasse begrenzt.Zuletzt wird ab <strong>2009</strong> die Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen erleichtert: 20Prozent <strong>de</strong>r Kosten für Babysitter, Putzfrau, Gärtner o<strong>de</strong>r auch für die Pflege vonAngehörigen können bis zu einem Höch<strong>stb</strong>etrag von 20.000 EUR von <strong>de</strong>r Steuerschuldabgezogen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>mnach also 4.000 EUR pro Jahr.Seite 8

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