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Mandantenbrief Januar 2009 - Bartmann-stb.de

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<strong>Mandantenbrief</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong>1. Alle Steuerpflichtigen: Die neue Erbschaftsteuerreform ist da! ____________________ 22. Alle Steuerpflichtigen: Steuerliche Seite <strong>de</strong>s Konjunkturpaketes __________________ 53. Alle Steuerpflichtigen: Strafen für Steuersün<strong>de</strong>r verschärft _______________________ 64. Arbeitnehmer: Pendlerpauschale verfassungswidrig ____________________________ 75. Eltern: Kin<strong>de</strong>rgeld wird ab <strong>2009</strong> erhöht ______________________________________ 86. Unternehmer: Erbschaftsteuer aus Unternehmersicht __________________________ 91. Alle Steuerpflichtigen: Die neue Erbschaftsteuerreformist da!Die längste Praline <strong>de</strong>r Welt kennt man ja bereits aus <strong>de</strong>r Werbung. Mit <strong>de</strong>r am 05.12.2008vom Bun<strong>de</strong>srat beschlossenen Erbschaft- und Schenkungsteuerreform dürfte man nun auchdie längste Steuerreform <strong>de</strong>r Republik kennenlernen - vorausgesetzt sie wird vomBun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nten ratifiziert. Zwar sagt ein Sprichwort: Gut Ding will Weile haben, jedochbleibt <strong>de</strong>rzeit noch abzuwarten, ob die Erbschaftsteuerreform auch tatsächlich ein gutes Dingist.In diesem Beitrag soll die betriebliche Erbschaftsteuer, also die Vererbung und dieSchenkung von Unternehmensvermögen, außen vor bleiben (lesen Sie hierzu <strong>de</strong>n 6. Beitragdieses Mandantenschreibens). Vielmehr sollen hier die Än<strong>de</strong>rungen im Bereich <strong>de</strong>r privatenErbschaftsteuer angesprochen wer<strong>de</strong>n.FreibeträgeKünftig stehen <strong>de</strong>m Bürger die folgen<strong>de</strong>n Freibeträge zur Verfügung (die in Klammernstehen<strong>de</strong>n Werte geben die vorherigen Freibeträge zum Vergleich wie<strong>de</strong>r):In <strong>de</strong>r Steuerklasse I gibt es folgen<strong>de</strong> Freibeträge: Ehegatten: 500.000 EUR (307.000 EUR);Kin<strong>de</strong>r und Stiefkin<strong>de</strong>r: 400.000 EUR (205.000 EUR); Enkel und Urenkel 200.000 EUR(51.200 EUR), Eltern und (Ur-)Großeltern nur im Erbfall: 100.000 EUR (51.200 EUR).Der Freibetrag <strong>de</strong>r Steuerklasse II, in <strong>de</strong>r sich die Eltern und (Ur-)Großeltern imSchenkungsfall, die Geschwister, die Nichten und Neffen ersten Gra<strong>de</strong>s, die Stiefeltern, dieSchwiegerkin<strong>de</strong>r und Schwiegereltern sowie (man höre und staune) <strong>de</strong>r geschie<strong>de</strong>neEhegatte wie<strong>de</strong>rfin<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong> auf 20.000 EUR (10.300 EUR) erhöht.Last but not least die Steuerklasse III, in <strong>de</strong>r alle übrigen Personen einzusortieren sind. Hiergibt es die größte Freibetragserhöhung. Denn während - wie auch bei <strong>de</strong>r Steuerklasse II -im alten Recht kein differenzierter Freibetrag bekannt war, unterschei<strong>de</strong>t man nun zwischen<strong>de</strong>n eingetragenen Lebenspartnerschaften im Sinne <strong>de</strong>s Lebenspartnerschaftsgesetzes undallen übrigen Personen. Im neuen Recht wird eingetragenen Lebenspartnern ein stattlicherFreibetrag i.H.v. 500.000 EUR (5.200 EUR) gewährt (wie bei Ehegatten). Den übrigenPersonen steht künftig ein Freibetrag von 20.000 EUR (5.200 EUR) zu.SteuersätzeIm Bereich <strong>de</strong>r Steuerklasse I ist alles beim Alten geblieben, jedoch sind in <strong>de</strong>nSteuerklassen II und III <strong>de</strong>utliche Erhöhungen zu verzeichnen. So beträgt <strong>de</strong>r neueSeite 2

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