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Mandantenbrief Januar 2009 - Bartmann-stb.de

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<strong>Mandantenbrief</strong><strong>Januar</strong> <strong>2009</strong>Steuertermine:12.01. UmsatzsteuerLohnsteuerKirchensteuer zur LohnsteuerGetränkesteuerVergnügungsteuerDie dreitägige Zahlungsschonfrist en<strong>de</strong>t am 15.01. für <strong>de</strong>nEingang <strong>de</strong>r Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlungund die Zahlung per Scheck.Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang <strong>de</strong>sSchecks bei <strong>de</strong>r Finanzbehör<strong>de</strong> als rechtzeitig geleistet. UmSäumniszuschläge zu vermei<strong>de</strong>n, muss <strong>de</strong>r Scheckspätestens drei Tage vor <strong>de</strong>m Fälligkeitstag <strong>de</strong>m Finanzamtvorliegen.Alle Angaben ohne GewährVorschau auf die Steuertermine Februar <strong>2009</strong>:10.02. UmsatzsteuerLohnsteuerKirchensteuer zur LohnsteuerGetränkesteuerVergnügungsteuer16.02. GewerbesteuerGrundsteuerDie dreitägige Zahlungsschonfrist en<strong>de</strong>t am 13.02. für <strong>de</strong>nEingang <strong>de</strong>r Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlungund die Zahlung per Scheck.Bezüglich <strong>de</strong>r Gewerbesteuer und <strong>de</strong>r Grundsteuer en<strong>de</strong>t diedreitägige Zahlungsschonfrist am 19.02.Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang <strong>de</strong>sSchecks bei <strong>de</strong>r Finanzbehör<strong>de</strong> als rechtzeitig geleistet. UmSäumniszuschläge zu vermei<strong>de</strong>n, muss <strong>de</strong>r Scheckspätestens drei Tage vor <strong>de</strong>m Fälligkeitstag <strong>de</strong>m Finanzamtvorliegen.Alle Angaben ohne GewährFälligkeit <strong>de</strong>r Sozialversicherungsbeiträge <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong>:Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe <strong>de</strong>r Beitragsschuld spätestens am drittletztenBankenarbeitstag eines Monats fällig. Für <strong>Januar</strong> ergibt sich <strong>de</strong>mnach als Fälligkeitstermin <strong>de</strong>r28.01.<strong>2009</strong>.Inhalt ________________________________________________________________ Seite


<strong>Mandantenbrief</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong>1. Alle Steuerpflichtigen: Die neue Erbschaftsteuerreform ist da! ____________________ 22. Alle Steuerpflichtigen: Steuerliche Seite <strong>de</strong>s Konjunkturpaketes __________________ 53. Alle Steuerpflichtigen: Strafen für Steuersün<strong>de</strong>r verschärft _______________________ 64. Arbeitnehmer: Pendlerpauschale verfassungswidrig ____________________________ 75. Eltern: Kin<strong>de</strong>rgeld wird ab <strong>2009</strong> erhöht ______________________________________ 86. Unternehmer: Erbschaftsteuer aus Unternehmersicht __________________________ 91. Alle Steuerpflichtigen: Die neue Erbschaftsteuerreformist da!Die längste Praline <strong>de</strong>r Welt kennt man ja bereits aus <strong>de</strong>r Werbung. Mit <strong>de</strong>r am 05.12.2008vom Bun<strong>de</strong>srat beschlossenen Erbschaft- und Schenkungsteuerreform dürfte man nun auchdie längste Steuerreform <strong>de</strong>r Republik kennenlernen - vorausgesetzt sie wird vomBun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nten ratifiziert. Zwar sagt ein Sprichwort: Gut Ding will Weile haben, jedochbleibt <strong>de</strong>rzeit noch abzuwarten, ob die Erbschaftsteuerreform auch tatsächlich ein gutes Dingist.In diesem Beitrag soll die betriebliche Erbschaftsteuer, also die Vererbung und dieSchenkung von Unternehmensvermögen, außen vor bleiben (lesen Sie hierzu <strong>de</strong>n 6. Beitragdieses Mandantenschreibens). Vielmehr sollen hier die Än<strong>de</strong>rungen im Bereich <strong>de</strong>r privatenErbschaftsteuer angesprochen wer<strong>de</strong>n.FreibeträgeKünftig stehen <strong>de</strong>m Bürger die folgen<strong>de</strong>n Freibeträge zur Verfügung (die in Klammernstehen<strong>de</strong>n Werte geben die vorherigen Freibeträge zum Vergleich wie<strong>de</strong>r):In <strong>de</strong>r Steuerklasse I gibt es folgen<strong>de</strong> Freibeträge: Ehegatten: 500.000 EUR (307.000 EUR);Kin<strong>de</strong>r und Stiefkin<strong>de</strong>r: 400.000 EUR (205.000 EUR); Enkel und Urenkel 200.000 EUR(51.200 EUR), Eltern und (Ur-)Großeltern nur im Erbfall: 100.000 EUR (51.200 EUR).Der Freibetrag <strong>de</strong>r Steuerklasse II, in <strong>de</strong>r sich die Eltern und (Ur-)Großeltern imSchenkungsfall, die Geschwister, die Nichten und Neffen ersten Gra<strong>de</strong>s, die Stiefeltern, dieSchwiegerkin<strong>de</strong>r und Schwiegereltern sowie (man höre und staune) <strong>de</strong>r geschie<strong>de</strong>neEhegatte wie<strong>de</strong>rfin<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong> auf 20.000 EUR (10.300 EUR) erhöht.Last but not least die Steuerklasse III, in <strong>de</strong>r alle übrigen Personen einzusortieren sind. Hiergibt es die größte Freibetragserhöhung. Denn während - wie auch bei <strong>de</strong>r Steuerklasse II -im alten Recht kein differenzierter Freibetrag bekannt war, unterschei<strong>de</strong>t man nun zwischen<strong>de</strong>n eingetragenen Lebenspartnerschaften im Sinne <strong>de</strong>s Lebenspartnerschaftsgesetzes undallen übrigen Personen. Im neuen Recht wird eingetragenen Lebenspartnern ein stattlicherFreibetrag i.H.v. 500.000 EUR (5.200 EUR) gewährt (wie bei Ehegatten). Den übrigenPersonen steht künftig ein Freibetrag von 20.000 EUR (5.200 EUR) zu.SteuersätzeIm Bereich <strong>de</strong>r Steuerklasse I ist alles beim Alten geblieben, jedoch sind in <strong>de</strong>nSteuerklassen II und III <strong>de</strong>utliche Erhöhungen zu verzeichnen. So beträgt <strong>de</strong>r neueSeite 2


<strong>Mandantenbrief</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong>Eingangssteuersatz in bei<strong>de</strong>n Steuerklassen künftig stattliche 30 %, während im alten Rechtin Steuerklasse II mit humanen 12 % begonnen wur<strong>de</strong> und auch die Steuerklasse III mitakzeptablen 17 % begann.BewertungsfragenErhebliche Än<strong>de</strong>rungen wur<strong>de</strong>n im Bereich <strong>de</strong>r Bewertung vorgenommen, schließlich warenes seinerzeit auch Bewertungsfragen, die zur erklärten Verfassungswidrigkeit <strong>de</strong>s altenRechts geführt hatten. Im Privatbereich sind daher umfangreiche Än<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>rImmobilienbewertung nicht zu übersehen. Deutlichste Umgestaltung ist dabei, dass es nichtmehr nur ein einzelnes Bewertungsverfahren gibt, son<strong>de</strong>rn in Abhängigkeit <strong>de</strong>r Immobilienartzwischen drei unterschiedlichen Bewertungsverfahren differenziert wer<strong>de</strong>n muss.a) VergleichswertverfahrenFür Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser ist im neuenRecht das Vergleichswertverfahren durchzuführen. Wie schon am Namen erkennbar, sollhier künftig <strong>de</strong>r steuerlich anzusetzen<strong>de</strong> Wert anhand von Vergleichspreisen o<strong>de</strong>rVergleichsfaktoren ermittelt wer<strong>de</strong>n. Entsprechen<strong>de</strong> Vergleichsdaten sollen dabei über dieGutachterausschüsse <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n bekanntgegeben wer<strong>de</strong>n.Hinweis:Auch wenn das Vergleichswertverfahren einfach und einleuchtend klingt, wird esin <strong>de</strong>r Praxis erhebliche Probleme mit sich bringen, <strong>de</strong>nn die zentrale Frage bzw.<strong>de</strong>r überall entstehen<strong>de</strong> Streitpunkt wird sein: Stammt <strong>de</strong>r mitgeteilteVergleichspreis auch tatsächlich von einer hinreichend vergleichbarenImmobilie? Wenn nämlich die vergleichbare Immobilie eine sehr hochwertige ist,wird <strong>de</strong>r sogenannte Vergleichspreis zu hoch sein. Wenn die Vergleichsimmobilieeher min<strong>de</strong>rwertig ist, wird auch <strong>de</strong>r Vergleichswert entsprechend niedrig sein.Der ermittelte Wert hängt daher enorm von <strong>de</strong>n zuvor erzielten Verkaufspreisenfür vergleichbare Immobilien ab.b) ErtragswertverfahrenDas zweite Verfahren ist das sogenannte Ertragswertverfahren, das insbeson<strong>de</strong>re für <strong>de</strong>nVermieter von Interesse ist. Hier wer<strong>de</strong>n nämlich die Mietwohngrundstücke (also dasklassische Vermietungsobjekt), die Geschäftsgrundstücke und auch gemischt genutzteGrundstücke bewertet. Ähnlich wie im früheren Verfahren ist hier <strong>de</strong>r Ausgangspunkt dieJahresrohmiete o<strong>de</strong>r in Ermangelung dieser die üblich erzielbare Miete. Danach hat dasVerfahren jedoch nichts mehr mit seinem Vorgänger gemein, <strong>de</strong>nn die Ermittlung fin<strong>de</strong>tinsgesamt in fünf Stufen statt. Hier die Darstellung nur in aller Kürze, damit die Komplexität<strong>de</strong>r Berechnungen klar wird: Ausgehend von <strong>de</strong>r Jahresrohmiete ist diese um dieBewirtschaftungskosten <strong>de</strong>r Immobilie zu kürzen, welche sich entwe<strong>de</strong>r ausErfahrungssätzen <strong>de</strong>r Gutachterausschüsse ergeben o<strong>de</strong>r schlicht <strong>de</strong>r Anlage 23 <strong>de</strong>sBewertungsgesetzes zu entnehmen sind. Das so ermittelte Zwischenergebnis nennt sichReinertrag und ist um die Verzinsung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nwertes zu kürzen. Auch dieserLiegenschaftszinssatz stammt entwe<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Gutachterausschüssen o<strong>de</strong>r wird aus einervorgegebenen Tabelle im Bewertungsgesetz entnommen. Das nun wie<strong>de</strong>rum erreichteZwischenergebnis nennt sich Gebäu<strong>de</strong>reinertrag und wird mit einem Vervielfältigermultipliziert, <strong>de</strong>n man wie<strong>de</strong>rum aus einer Anlage zum Bewertungsgesetz ablesen kann. Dernun errechnete Betrag nennt sich Gebäu<strong>de</strong>ertrag und ist schließlich noch um <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>sGrund und Bo<strong>de</strong>ns zu erhöhen. Die sich dann ergeben<strong>de</strong> Summe ist <strong>de</strong>r steuerlich relevanteWert. O<strong>de</strong>r frei nach Trapattoni: Ich habe fertig!Hinweis:An dieser Stelle wird bereits <strong>de</strong>utlich, dass die neuen Bewertungsmetho<strong>de</strong>nkeinen Beitrag zu Vereinfachung <strong>de</strong>s Steuerrechts leisten. Auch muss gefragtSeite 3


<strong>Mandantenbrief</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong>wer<strong>de</strong>n, ob die verfassungsrechtlichen Be<strong>de</strong>nken damit ausgeräumt wor<strong>de</strong>nsind. In <strong>de</strong>r Praxis wird zwar das Ertragswertverfahren gegenüber <strong>de</strong>r früherenBewertung zu einem höheren Ergebnis führen, <strong>de</strong>nnoch han<strong>de</strong>lt es sichwie<strong>de</strong>rum um ein standardisiertes Verfahren. Die verfassungsrechtlichenSchwachstellen scheinen daher keineswegs ausgeräumt.c) SachwertverfahrenDas Sachwertverfahren kann auch als eine Art „Auffangverfahren“ betrachtet wer<strong>de</strong>n. Zumeinen wer<strong>de</strong>n hier sonstige bebaute Grundstücke zu bewerten sein, zum an<strong>de</strong>ren greift esauch für Grundstücke, bei <strong>de</strong>nen das Vergleichswertverfahren anzuwen<strong>de</strong>n wäre, jedochkein Vergleichswert ermittelt wer<strong>de</strong>n kann o<strong>de</strong>r aber für Ertragswertgrundstücke, bei <strong>de</strong>nenwe<strong>de</strong>r eine Jahresrohmiete noch eine übliche Miete ermittelbar ist.Die Berechnung <strong>de</strong>s Sachwertverfahrens ist wie<strong>de</strong>rum fünfstufig wie beimErtragswertverfahren, greift auf min<strong>de</strong>stens so viele Anlagen <strong>de</strong>s Bewertungsgesetzes zuund ist noch ein wenig komplexer, weshalb es an dieser Stelle in <strong>de</strong>n Hintergrund treten soll.Hinweis:Egal, welches <strong>de</strong>r drei Verfahren angewen<strong>de</strong>t wird, in <strong>de</strong>n meisten Fällen wird eszu einem höheren Bewertungsergebnis kommen als bisher. Die im Gesetznormierte Öffnungsklausel, wonach bei Nachweis eines tatsächlich geringerenWertes dieser auch angesetzt wer<strong>de</strong>n kann, ist daher von enormer Be<strong>de</strong>utung.Steuerstundungs- und VerschonungsregelFür Fälle, in <strong>de</strong>nen eine Immobilienübertragung Steuern auslöst, jedoch keine Liquidität zurBegleichung <strong>de</strong>r Steuern vorhan<strong>de</strong>n ist, ist eine Steuerstundungsregelung geschaffenwor<strong>de</strong>n. Auf Antrag kann daher die Steuer bis zu zehn Jahre gestun<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. ImSchenkungsfall kann diese Stundung sogar zinslos durchgeführt wer<strong>de</strong>n und ist daher miteinem zinsfreien Darlehen vergleichbar. Zu beachten ist jedoch, dass kein weiteresVermögen vorhan<strong>de</strong>n sein darf, da sonst die Stundung seitens <strong>de</strong>r Ämter nicht gewährt wird.Darüber hinaus wird im Schenkungsfall auch geprüft, ob nicht <strong>de</strong>r Schenker zur Begleichung<strong>de</strong>r Steuer herangezogen wer<strong>de</strong>n kann.Steuerbefreiung bei <strong>de</strong>r Erbschaft selbstgenutzter WohnimmobilienFür die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie ist eine neue, sachlicheSteuerbefreiung für Ehegatten und Kin<strong>de</strong>r geschaffen wor<strong>de</strong>n. Der Erwerb von To<strong>de</strong>s wegendurch <strong>de</strong>n Ehegatten ist steuerfrei, wenn zum einen <strong>de</strong>r verstorbene Ehegatte (Erblasser) biszu seinem To<strong>de</strong> im Familienwohnheim selbst gewohnt hat und auch <strong>de</strong>r überleben<strong>de</strong>Ehegatte weiterhin dort wohnt. Wert und Größe <strong>de</strong>r Immobilie sind bei Ehegattenvollkommen irrelevant.Für Kin<strong>de</strong>r gilt die Steuerbefreiung ebenso, jedoch nur, soweit 200qm Wohnfläche nichtüberschritten wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus müssen Kin<strong>de</strong>r die Immobilie nach <strong>de</strong>m Tod <strong>de</strong>sElternteiles für eigene Wohnzwecke nutzen. Sollte dies bisher nicht <strong>de</strong>r Fall gewesen sein,muss unverzüglich ein Umzug erfolgen.Sowohl <strong>de</strong>r überleben<strong>de</strong> Ehegatte als auch das ins Familienwohnheim einziehen<strong>de</strong> Kindmüssen die Immobilie zehn Jahre nach <strong>de</strong>m Erbfall zu eigenen Wohnzwecken nutzen.Sofern dies nicht geschieht, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Eine Ausnahme wirdallerdings dann gemacht, wenn die Immobilie aus zwingen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n, z.B. im Falle <strong>de</strong>reigenen Pflegebedürftigkeit <strong>de</strong>s Erben, nicht selbst genutzt wer<strong>de</strong>n kann.Hinweis:Alles in allem wird die sachliche Steuerbefreiung unter Ehegatten hilfreich sein.In Bezug auf Kin<strong>de</strong>r wird es mit <strong>de</strong>r 200-qm Begrenzung nicht nur verkompliziert,Seite 4


<strong>Mandantenbrief</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong>son<strong>de</strong>rn erscheint aufgrund <strong>de</strong>r weiteren Nutzung <strong>de</strong>r elterlichen Immobilie zueigenen Wohnzwecken auch in vielen Fällen realitätsfern. Ein Schelm, <strong>de</strong>r glaubtSystem zu erkennen, wenn eine Steuerbefreiung geschaffen wird, die in <strong>de</strong>rRealität kaum genutzt wer<strong>de</strong>n kann.Die Neuregelungen gelten grundsätzlich ab <strong>de</strong>m 01.01.<strong>2009</strong>. Für Erbfälle, die zwischen <strong>de</strong>m01.01.2007 und <strong>de</strong>m 31.12.2008 eingetreten sind, ist auf Antrag ein Wahlrecht zwischen <strong>de</strong>nalten und neuen Regelungen <strong>de</strong>s Erbschaftsteuer- und <strong>de</strong>s Bewertungsrechts vorgesehen.Dieses Wahlrecht gilt nicht für Schenkungen. Auch gilt das Wahlrecht nicht für die höherenFreibeträge, son<strong>de</strong>rn vorrangig für die Bewertungsansätze.2. Alle Steuerpflichtigen: Steuerliche Seite <strong>de</strong>sKonjunkturpaketesDas von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung geschnürte Konjunkturpaket hat im Dezember dasGesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die hier enthaltenen Regelungen können somit ab<strong>de</strong>m 01.01.<strong>2009</strong> angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Im Folgen<strong>de</strong>n wird die steuerliche Seite <strong>de</strong>s Paketesvorgestellt, wobei <strong>de</strong>r PKW unübersehbar im Vor<strong>de</strong>rgrund steht:Kfz-SteuervorteileZunächst einmal ist die Kfz-Steuerbefreiung für bereits zugelassene PKW zu nennen. Fahrereines schadstoffarmen Fahrzeugs <strong>de</strong>r Euro-5-Norm erhalten ab <strong>de</strong>m 01.01.<strong>2009</strong> einebefristete Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung hierfür ist, dass <strong>de</strong>r PKW seit <strong>de</strong>mTag <strong>de</strong>r Erstzulassung nach dieser Abgasstufe genehmigt ist.Für Neuwagen (dies sind in diesem Zusammenhang solche, die in <strong>de</strong>r Zeit vom 05.11.2008bis zum 30.06.<strong>2009</strong> erstmals zugelassen wer<strong>de</strong>n) greift die Kfz-Steuerbefreiung ebenfalls.Hier entfällt bei <strong>de</strong>r Erstzulassung eines Neuwagens (unabhängig von <strong>de</strong>r Schadstoffklasse)die Steuer für einen Zeitraum von einem Jahr. Wenn es sich bei <strong>de</strong>r Erstzulassung <strong>de</strong>sNeuwagens um einen PKW han<strong>de</strong>lt, welcher unter die Euro-5 o<strong>de</strong>r die Euro-6 Norm fällt,entfällt die Kfz-Besteuerung für bis zu zwei Jahre. Längstens hält <strong>de</strong>r süße Genuss <strong>de</strong>rSteuerbefreiung bis zum 31.12.2010 an. Dies be<strong>de</strong>utet, dass all diejenigen, die sich bis zum01.01.<strong>2009</strong> einen schadstoffarmen Neuwagen anschaffen und zulassen, zwei Jahre kfzsteuerfreifahren können. Wer sich mit <strong>de</strong>r Erstzulassung seines Neuwagens länger Zeitlässt, kommt nicht in <strong>de</strong>n Genuss <strong>de</strong>r vollen zwei Jahre.Als beson<strong>de</strong>res Bonbon soll mit Wirkung ab <strong>de</strong>m 01.01.2011 schließlich eine Kfz-Besteuerung geschaffen wer<strong>de</strong>n, die sich nach <strong>de</strong>m Kohlendioxidausstoß richtet. Sollheißen: Je höher <strong>de</strong>r CO-2-Ausstoß, <strong>de</strong>sto höher fällt die Kfz-Steuer aus. An einementsprechen<strong>de</strong>n Gesetz wird <strong>de</strong>rzeit gearbeitet.Hinweis:Auch wenn die getroffenen Regelungen zur Kfz-Steuer zu begrüßen sind, bleibtabzuwarten, inwieweit <strong>de</strong>r damit verfolgte Zweck, die (Auto-)Konjunktur inSchwung zu bringen, erreicht wer<strong>de</strong>n kann. Fraglich ist, ob nicht eineAbschaffung o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r 1 %-Regelung <strong>de</strong>r Autoindustriemehr Konjunkturhilfe gebracht hätte. Wahrscheinlich war dies schlicht zu teuer.Erhöhung <strong>de</strong>r Steuervergünstigung für haushaltsnahe HandwerkerleistungenSeite 5


<strong>Mandantenbrief</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong>Von <strong>de</strong>r Steuervergünstigung <strong>de</strong>r haushaltsnahen Handwerkerleistungen kann grundsätzlichje<strong>de</strong>r profitieren, daher ist es umso erfreulicher, dass <strong>de</strong>r Gesetzgeber zum Wohle <strong>de</strong>sgewünschten Konjunkturaufschwunges hier Verbesserungen eingeführt hat. Bisher könnenAufwendungen für Handwerkerleistungen in <strong>de</strong>r selbstgenutzten Wohnung schon mit 20 %und maximal bis zu 600 EUR als Steuerermäßigung von <strong>de</strong>r Steuerschuld abgezogenwer<strong>de</strong>n. Ab <strong>2009</strong> wird dieser Abzug <strong>de</strong>utlich erweitert. Es bleibt zwar bei <strong>de</strong>m 20 %-igenAbzug, jedoch verdoppelt sich <strong>de</strong>r Höch<strong>stb</strong>etrag <strong>de</strong>r Steuerermäßigung auf 1.200 EUR.Beispiel: Ein Ba<strong>de</strong>zimmer muss renoviert wer<strong>de</strong>n. Die Rechnung <strong>de</strong>s Handwerkers beträgt7.500 EUR (brutto). Hiervon entfallen 6.000 EUR (brutto) auf die Arbeitskosten.Der Steuerbonus beträgt 1.200 EUR (20 % von 6.000 EUR). Der Bonus wird mit<strong>de</strong>r jährlichen Steuererklärung im Rahmen <strong>de</strong>r festgesetzten Einkommensteuerverrechnet.Gültig ist die Erhöhung für alle Handwerkerleistungen, die ab <strong>de</strong>m Jahr <strong>2009</strong> (also genauernach <strong>de</strong>m 31.12 2008) erbracht und bezahlt wer<strong>de</strong>n.Hinweis:Hinsichtlich <strong>de</strong>r Steuerermäßigung <strong>de</strong>r haushaltsnahen Dienstleistungen ist vor<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sfinanzhof ein Verfahren (Az: VI R 44/08) anhängig, welches dieFrage klären soll, ob die Steuermäßigung auch im Sinne eines Rück- bzw.Vortrages genutzt wer<strong>de</strong>n kann (vgl. auch 3. Beitrag <strong>de</strong>r April-Ausgabe <strong>de</strong>s<strong>Mandantenbrief</strong>es 2008). Immer dann, wenn die Steuerfestsetzung eines Jahresbereits aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n bei Null liegt, wür<strong>de</strong>n etwaige Steuerermäßigungenins Leere gehen. Wer daher haushaltsnahe Dienstleistungen vorzuweisen hat,die Steuerfestsetzung jedoch bereits Null EUR beträgt, sollte sich an dasMusterverfahren anhängen, um von einem eventuell positiven Urteil profitieren zukönnen.Weitere steuerliche Maßnahmen <strong>de</strong>s Konjunkturpaketes sind betrieblicher Natur: Zum einenwird für Wirtschaftgüter, die im Zeitraum vom 01. <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong> bis 31. Dezember 2010angeschafft o<strong>de</strong>r hergestellt wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>gressive Abschreibung in Höhe von 25 % <strong>de</strong>sjeweiligen Re<strong>stb</strong>uchwertes wie<strong>de</strong>r eingeführt. Zum an<strong>de</strong>ren fin<strong>de</strong>t eine Ausweitung <strong>de</strong>sInvestitionsabzugsbetrages und <strong>de</strong>r dazugehörigen Son<strong>de</strong>rabschreibung statt, welcheebenfalls auf die Jahre <strong>2009</strong> und 2010 begrenzt ist.3. Alle Steuerpflichtigen: Strafen für Steuersün<strong>de</strong>rverschärftMit Urteil vom 02.12.2008 (Az: 1 StR 416/08) hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgerichtshof (BGH)grundlegen<strong>de</strong> Ausführungen zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehungstaten gemacht. Danachist bei einer Steuerhinterziehung die Höhe <strong>de</strong>s Hinterziehungsbetrags einStrafzumessungsumstand von beson<strong>de</strong>rem Gewicht. Insofern soll <strong>de</strong>r Steuerscha<strong>de</strong>n auchmaßgeblich die Höhe <strong>de</strong>r Strafe bestimmen.Der gesetzlichen Vorgabe <strong>de</strong>s § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) kommt <strong>de</strong>nRichtern zufolge indizielle Be<strong>de</strong>utung zu. Hiernach ist bei einer Hinterziehung in „großemAusmaß“ in <strong>de</strong>r Regel nur eine Freiheitsstrafe, und zwar von sechs Monaten bis zu zehnJahren, angedroht.Der BGH nimmt in seiner Entscheidung ein „großes Ausmaß“ dann an, wenn <strong>de</strong>rSteuerscha<strong>de</strong>n über 50.000 EUR liegt. So soll statt einer Geldstrafe die Verhängung einerFreiheitsstrafe bereits bei einem Steuerscha<strong>de</strong>n von mehr als 50.000 EUR möglich sein.Seite 6


<strong>Mandantenbrief</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong>Liegt <strong>de</strong>r Hinterziehungsbetrag bei mehr als 100.000 EUR, soll die Verhängung einerFreiheitsstrafe in <strong>de</strong>r Regel unerlässlich sein, könne jedoch noch zur Bewährung ausgesetztwer<strong>de</strong>n.Bei einer Steuerhinterziehung in Millionenhöhe schloss <strong>de</strong>r BGH die Möglichkeit, dass dieFreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, weitgehend aus. Es müssten schon„beson<strong>de</strong>rs gewichtige Mil<strong>de</strong>rungsgrün<strong>de</strong> in Betracht kommen“.Hinweis: Mit <strong>de</strong>m Urteil hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgerichtshof keinesfalls feste Strafgrenzen fürSteuerhinterziehungstaten normiert. Entschei<strong>de</strong>nd für die Strafzumessung istnach wie vor die Gesamtwürdigung <strong>de</strong>r jeweiligen Tat im Einzelfall. Allerdingswird das Urteil zu einer gewissen Vereinheitlichung bei <strong>de</strong>r Strafbemessungführen, wobei damit zu rechnen ist, dass Steuerhinterziehungstaten künftig härterbestraft wer<strong>de</strong>n.4. Arbeitnehmer: Pendlerpauschale verfassungswidrigDas Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht hat die zum 01.01.2007 eingeführte Beschneidung <strong>de</strong>rPendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt (Urteile vom 09.12.2008, Az: 2 BvL 1/07, 2BvL 2/07, 2 BvL 1/08 und 2 BvL 2/08). Das be<strong>de</strong>utet, dass die Fahrten zwischen Wohnungund Arbeitsstätte wie zuvor mit 0,30 EUR ab <strong>de</strong>m ersten Entfernungskilometer steuerlichgeltend gemacht wer<strong>de</strong>n können. Insoweit kann je<strong>de</strong>r Pendler rückwirkend für das Jahr 2007und für das Jahr 2008 die Pendlerpauschale in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Fürviele dürfte es damit zu Steuerrückzahlungen kommen.Diejenigen, die die Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in ihrerSteuererklärung für 2007 geltend gemacht haben, brauchen nichts mehr zu veranlassen -<strong>de</strong>nn die bis dahin verschickten Steuerbeschei<strong>de</strong> sind hinsichtlich <strong>de</strong>r nun entschie<strong>de</strong>nenRechtsfrage vorläufig ergangen - eine Erstattung <strong>de</strong>r Pauschale soll nach Vorgabe <strong>de</strong>sBun<strong>de</strong>sfinanzministeriums in <strong>de</strong>n ersten drei Monaten <strong>de</strong>s Jahres <strong>2009</strong> erfolgen.Wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die nun für verfassungswidrig erklärteGesetzesän<strong>de</strong>rung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und<strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Arbeitstage gemacht hat, kann dies nunmehr durch eine Mitteilung an seinFinanzamt nachholen. Dieses wird dann die Steuerfestsetzung für 2007 än<strong>de</strong>rn. DasNachreichen <strong>de</strong>r Angaben lohnt sich allerdings nur, wenn mit <strong>de</strong>n Fahrtkosten <strong>de</strong>rWerbungskosten-Pauschbetrag von 920 EUR überschritten wird.Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer be<strong>de</strong>utet dies - unter <strong>de</strong>r Annahme, dass <strong>de</strong>rWerbungskosten-Pauschbetrag überschritten wird - bei einer Entfernung von <strong>de</strong>r Wohnungzum Arbeitsort von 20 km und 220 Arbeitstagen, dass sich die steuerlicheBemessungsgrundlage um 1.320 EUR und die Steuerschuld um rund 350 EUR (je nachindividuellem Grenzsteuersatz) je Jahr verringert.Die Bun<strong>de</strong>sregierung plant, die Regelung zur Pendlerpauschale mit Wirkung zumVeranlagungszeitraum 2010 zu än<strong>de</strong>rn. Wie eine solche Regelung aussehen soll, ist <strong>de</strong>rzeitvöllig offen.Ein weiterer Kampf bei <strong>de</strong>n Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit mit <strong>de</strong>m Dienstwagen istjedoch noch nicht vollends geklärt. Für die Nutzung <strong>de</strong>s Dienstwagens zwischen Wohnungund Arbeit müssen Angestellte monatlich 0,03 % <strong>de</strong>s Bruttolistenneuwagenpreises proEntfernungskilometer als geldwerten Vorteil versteuern. Nach Meinung <strong>de</strong>r Finanzverwaltunggilt dies auch in vollem Umfang, wenn das Fahrzeug nur für einen Teil <strong>de</strong>s Weges o<strong>de</strong>r nurSeite 7


<strong>Mandantenbrief</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong>gelegentlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit genutzt wird. Obwohl dieseAuffassung bereits vom Bun<strong>de</strong>sfinanzhof abgelehnt wur<strong>de</strong> (vgl. 6. Beitrag <strong>de</strong>r Juli-Ausgabe2008 <strong>de</strong>s <strong>Mandantenbrief</strong>es) hat sich die Finanzverwaltung daran nicht groß gestört und diehöchstrichterliche Rechtsprechung am 23.10.2008 mit einem sog. Nichtanwendungserlassbelegt (Az: IV C 5 - S 2334/08/10010) - d.h., sie wen<strong>de</strong>t die Grundsätze <strong>de</strong>s Urteils aufvergleichbare Fälle nicht an.Mit Urteil vom 28.08.2008 bestätigte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzhof jedoch seine bisherigeAuffassung. Zwar ist das Urteil (Az: VI R 52/07) vor Bekanntgabe <strong>de</strong>sNichtanwendungserlasses gefällt wor<strong>de</strong>n, eine Veröffentlichung ist jedoch erst am10.12.2008 erfolgt. Die Richter stellen je<strong>de</strong>nfalls klar, dass, wenn einem Arbeitnehmer einDienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird, die Besteuerung <strong>de</strong>s geldwertenVorteiles nur vorzunehmen ist, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer <strong>de</strong>n Dienstwagen auch tatsächlich fürdie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit nutzt.Hinweis:Für <strong>de</strong>n Nichtanwendungserlass <strong>de</strong>r Finanzverwaltung wird <strong>de</strong>r Raum somitknapp. Es ist zu erwarten, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochenwur<strong>de</strong> und zu hoffen, dass die Finanzverwaltung von ihrer starr-fiskalischenMeinung abweicht.5. Eltern: Kin<strong>de</strong>rgeld wird ab <strong>2009</strong> erhöhtMit <strong>de</strong>r Verabschiedung <strong>de</strong>s sog. Familienleistungsgesetzes am 19.12.2008 können sichEltern ab <strong>2009</strong> auf höheres Kin<strong>de</strong>rgeld freuen. Das Gesetz sieht eine Erhöhung <strong>de</strong>sKin<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>s für das erste und das zweite Kind um je zehn Euro auf 164 EUR / Monat vor.Für das dritte sowie für je<strong>de</strong>s weitere Kind wird das Kin<strong>de</strong>rgeld gegenüber <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigenRegelung um je 16 EUR angehoben, also auf 170 EUR beziehungsweise 195 EUR.Daneben wird <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rfreibetrag zur steuerlichen Freistellung <strong>de</strong>s Einkommens <strong>de</strong>rEltern in Höhe <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rexistenzminimums von 1.824 EUR auf 1.932 EUR erhöht (beiZusammenveranlagung von 3.648 EUR auf 3.864 EUR). Zusammen mit <strong>de</strong>m Freibetrag für<strong>de</strong>n Betreuungs- und Erziehungs- o<strong>de</strong>r Ausbildungsbedarf <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r unverän<strong>de</strong>rtgeblieben ist, beträgt die Steuerfreistellung für Eltern ab <strong>2009</strong> somit nunmehr 3.012 EUR(bzw. bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehepaaren 6.024 EUR).Daneben sieht das Gesetz ein sog. Schulbedarfspaket für Kin<strong>de</strong>r einkommensschwacherFamilien vor. Danach erhalten Schüler, <strong>de</strong>ren Eltern auf Arbeitslosengeld II o<strong>de</strong>r Sozialhilfeangewiesen sind, ein Schulgeld von 100 EUR, welches für die Anschaffung vonSchulmaterial vorgesehen ist. Die Auszahlung <strong>de</strong>s Betrages wird zum Schuljahresbeginnerfolgen. Diese Hilfe ist auf Schüler bis einschließlich <strong>de</strong>r zehnten Klasse begrenzt.Zuletzt wird ab <strong>2009</strong> die Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen erleichtert: 20Prozent <strong>de</strong>r Kosten für Babysitter, Putzfrau, Gärtner o<strong>de</strong>r auch für die Pflege vonAngehörigen können bis zu einem Höch<strong>stb</strong>etrag von 20.000 EUR von <strong>de</strong>r Steuerschuldabgezogen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>mnach also 4.000 EUR pro Jahr.Seite 8


<strong>Mandantenbrief</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong>6. Unternehmer: Erbschaftsteuer aus UnternehmersichtNeben <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen im Bereich <strong>de</strong>r privaten Erbschaftsteuer beinhaltet dieErbschaftsteuerreform auch massive Neuregelungen, wenn es um die Übertragung vonBetriebsvermögen geht. Für Firmenerben o<strong>de</strong>r Beschenkte wird es künftig zwei Optionengeben, <strong>de</strong>ren Wahl bin<strong>de</strong>nd ist, d.h. die nachträglich nicht mehr revidiert wer<strong>de</strong>n können.Option 1: Erben / Beschenkte, die <strong>de</strong>n übertragenen Betrieb im Kern sieben Jahrefortführen, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Besteuerung von 85 % <strong>de</strong>s übertragenen Betriebsvermögensverschont. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gesamtlohnsumme nach sieben Jahren nichtweniger als 650 % <strong>de</strong>r Lohnsumme zum Erb- bzw. Schenkungszeitpunkt beträgt. Dabeierfolgt keine In<strong>de</strong>xierung <strong>de</strong>r Lohnsumme. Bei Nichteinhaltung <strong>de</strong>r Lohnsummenvorgabenerfolgt die Nachversteuerung in <strong>de</strong>m Verhältnis, in <strong>de</strong>m die Gesamtlohnsumme tatsächlichunterschritten wur<strong>de</strong>. Daneben darf <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>s Verwaltungsvermögens am betrieblichenGesamtvermögen höchstens 50 % betragen. Klein<strong>stb</strong>etriebe bekommen einen gleiten<strong>de</strong>nAbzugsbetrag von 150.000 EUR gewährt. Bei Verstoß gegen die Behaltensfrist (z.B. beiVeräußerung o<strong>de</strong>r Aufgabe <strong>de</strong>s Betriebes) kommt es nur zu einem zeitanteiligenrückwirken<strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>r Verschonung. Durchschnittlich entfällt damit die Erbschaftsteuerauf das begünstigte Vermögen pro Jahr <strong>de</strong>r Betriebsfortführung zu 14,28 %.Option 2: Erben / Beschenkte, die <strong>de</strong>n übertragenen Betrieb im Kern zehn Jahre fortführen,wer<strong>de</strong>n komplett von <strong>de</strong>r Erbschaftsteuer verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgtnach 10 Jahren nicht weniger als 1000 % <strong>de</strong>r Lohnsumme zum Erb- bzw.Schenkungszeitpunkt. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Nachversteuerung nur in <strong>de</strong>mVerhältnis, in <strong>de</strong>m die Gesamtlohnsumme tatsächlich unterschritten wur<strong>de</strong>. Daneben darf<strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>s Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen bei dieser Optionhöchstens 10 % betragen. Bei Verstoß gegen die Behaltensfrist (z.B. Veräußerung o<strong>de</strong>rAufgabe <strong>de</strong>s Betriebs) kommt es nur zu einem zeitanteiligen rückwirken<strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>rVerschonung. Durchschnittlich entfällt damit die Erbschaftsteuer auf das begünstigteVermögen pro Jahr <strong>de</strong>r Betriebsfortführung zu 10 %. Sofern das Verwaltungsvermögen mehrals 10 % beträgt, ist zu prüfen, ob Option 1 greift.Ausnahmen gibt es im Rahmen <strong>de</strong>r Landwirtschaft. Aus <strong>de</strong>r Verwaltungsvermögensgrenzebleiben z.B. Hofverpachtungen ausgenommen. Dies gilt auch für land- und forstwirtschaftlichverpachtete Flächen, sofern am Bewertungsstichtag <strong>de</strong>r Pachtvertrag eine Laufzeit vonhöchstens 15 Jahren hat. Der bisher schon bestehen<strong>de</strong> Abschlag von 15 % wird im neuenRecht fortgeführt.Tipp:Die Erbschaftsteuerreform zeichnet sich vor allem durch ein sehr komplexesRegelungsgeflecht aus. Dabei kann es insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Abgrenzung <strong>de</strong>s fürdie Vergünstigungen „schädlichen“ Verwaltungsvermögens Probleme geben. Sower<strong>de</strong>n nach Ansicht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzministeriums etwa Unternehmen, <strong>de</strong>renHauptzweck sich auf die Vermietung von Wohnungen richtet, in die Verschonungfür Betriebsvermögen einbezogen, wenn die Verwaltung <strong>de</strong>r Wohnungen einenwirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfor<strong>de</strong>rt. Sie sollten rechtzeitig klären, welcheAuswirkungen die Neuregelungen auf Ihre persönliche Nachfolgeplanung habenkönnen und ob Sie diese gegebenenfalls an die neue Rechtslage anpassenmüssen.Hinweis: Die in diesem <strong>Mandantenbrief</strong> enthaltenen Beiträge sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst wor<strong>de</strong>n.Sie dienen nur <strong>de</strong>r allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für<strong>de</strong>n Inhalt dieses Informationsschreibens kann daher nicht übernommen wer<strong>de</strong>n.Seite 9

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