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Aufbruch durch Weiterbildung

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Rechnungswesen, Steuern und Finanzen<br />

Rechnungswesen, Steuern und Finanzen<br />

Konjunkturhilfen ja,<br />

Steuergeschenke nein<br />

Bei aller derzeitigen Unsicherheit steht eines fest: dass nichts so bleibt wie bisher.<br />

Wagen wir dennoch einen Blick in die Glaskugel: Was können Unternehmen<br />

für die nächsten Monate mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Gesetzgeber erwarten?<br />

Kritische Blicke:<br />

welche Stützungsmaßnahmen<br />

helfen<br />

den Unternehmen?<br />

Die Finanzpolitik steht vor großen Aufgaben: Aufgrund<br />

der globalen Finanzmarktkrise sind sowohl im nationalen<br />

als auch im europäischen Kontext weitere Neuerungen<br />

zu erwarten. Ein erster Schritt ist die erfolgte Verabschiedung<br />

des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Die<br />

zu erwartenden Deregulierungen führen laut Bundesregierung<br />

zu Milliardeneinsparungen bei Unternehmen.<br />

Zusätzlich wird der Bundestagswahlkampf 2009 für<br />

Spannungen sorgen.<br />

Das richtige Augenmaß finden<br />

Die Kunst wird für den Gesetzgeber darin bestehen,<br />

unter diesen heiklen Bedingungen sorgsam und vorausschauend<br />

zu agieren. Betrachten wir zum Beispiel das<br />

Konjunkturpaket II der Bundesregierung: Dieses Programm<br />

wird über einen Investitions- und Tilgungsfonds<br />

verwaltet, der Kredite in Höhe von 21 Milliarden Euro<br />

aufnehmen kann, mit denen Investitionen in Höhe von<br />

17 Milliarden Euro und Zinslasten in Höhe von 4 Milliarden<br />

Euro finanziert werden sollen. Die Rück zahlung<br />

der Fondsschulden soll vornehmlich aus Bundesbankgewinnen<br />

und Steuermehreinnahmen erfolgen. Für<br />

die nachfolgenden Generationen ist die Festlegung der<br />

Tilgung und Rückführung der Gelder von entscheidender<br />

Bedeutung. Bereits heute zeichnet sich allerdings ab, dass<br />

dies noch nicht das Ende der Stützungsmaßnahmen sein<br />

dürfte. Auch die EU-Finanzplanung hinkt den Herausforderungen<br />

hinterher –im Rahmen des „Budget Review<br />

2008/2009“ prüft die Europäische Kommission daher,<br />

ob die langfristigen Vorgaben den akuten Problemen<br />

angemessen sind.<br />

Erbschaftsteuerrecht – Stolperstein für die<br />

Unternehmensnachfolge?<br />

Nach langen politischen Diskussionen wurde das Gesetz<br />

zur neuen Erbschaft­ und Schenkungsteuer zum Jahresbeginn<br />

2009 Realität. Die Änderungen hinsichtlich des<br />

Unternehmensvermögens sind am umfangreichsten<br />

ausgestaltet worden. So wurde der Begriff des Verwaltungsvermögens<br />

neu eingeführt. Nur „echtes Unternehmensvermögen“<br />

kann nunmehr begünstigt werden.<br />

Wird das Unternehmen von den Erben weniger als<br />

sieben bzw. zehn Jahre fortgeführt, fallen der sogenannte<br />

Verschonungsbetrag und der Abzugsbetrag anteilig<br />

weg. Gleiches gilt, wenn gegen die Lohnsummenformel<br />

verstoßen wird. Gerade in unsicheren Zeiten ist die<br />

Erbschaftsbesteuerung da<strong>durch</strong> ein heißes Eisen für den<br />

Unternehmensnachfolger. Er kann viel verlieren und<br />

muss sein Unternehmen äußerst sorgsam <strong>durch</strong> unruhige<br />

See steuern.<br />

Schwere Zeiten für Steuersünder<br />

Risiken bergen auch die neuen Gesetzesänderungen<br />

im Steuerstrafrecht. Mit dem Jahressteuergesetz (JStG)<br />

2009 wurde die strafrechtliche Verjährung für schwere<br />

Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre verlängert.<br />

Wie leicht ist die Grenze zwischen Steuermeidung und<br />

Steuerhinterziehung überschritten! Dies haben viele<br />

Beispiele in der jüngsten Vergangenheit gezeigt. Der BGH<br />

hatte sich zum Jahreswechsel grundsätzlich zur Strafzumessung<br />

geäußert und neue – strengere – Leitlinien<br />

formuliert. Klar ist, dass der <strong>durch</strong> die Finanzmarkt­ und<br />

Wirtschaftsstrukturkrise arg in die finanzielle Verantwortung<br />

genommene Staat von seinen Steuerbürgern<br />

uneingeschränkte Steuerehrlichkeit einfordern wird.<br />

Als Fazit bleibt festzuhalten: Nur eine optimale Vorbereitung<br />

der finanzwirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Belange und ein planvolles Agieren mit Blick in die<br />

Zukunft garantiert das Überleben und den Bestand des<br />

Unternehmens und bringt die gewünschte Flexibilität.<br />

Wie der US­Ökonom Peter Drucker richtig formulierte:<br />

„The greatest danger in times of turbulence is not the<br />

turbulence. It is to act with yesterday’s logic.“ <<br />

52 Haufe Akademie Programm-Guide<br />

www.haufe-akademie.de

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