Aufbruch durch Weiterbildung
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Personalmanagement<br />
Personalmanagement<br />
Arbeitsrecht in der Krise –<br />
Das richtige Werkzeug nutzen!<br />
Kaum ein Unternehmen kommt dieser Tage umhin, sich Gedanken<br />
über Personalkosteneinsparungen zu machen. Dabei gilt zunächst:<br />
Schnelle, unüberlegte Entscheidungen haben noch selten geholfen.<br />
Besonnenes Krisenmanagement ist angesagt. Patentrezepte<br />
gibt es dabei nicht. Dafür aber eine Reihe von<br />
effektiven Werkzeugen, die maßgeschneidert für das<br />
jeweilige Unternehmen eingesetzt werden können.<br />
Zunächst muss nach einer genauen Analyse der wirtschaftlichen<br />
Situation Klarheit geschaffen werden, wie<br />
dringend die Maßnahmen sind und welche Einsparpotenziale<br />
kurz, mittel und langfristig erzielt werden<br />
sollen. Danach richtet sich, ob zunächst ein milderes<br />
Mittel eingesetzt werden kann oder ob gleich schwerere<br />
Eingriffe nötig sind. In der Regel wird man jedoch als<br />
erstes mit der Feile arbeiten, bevor man mit dem Hobel<br />
zu Werke geht.<br />
Erste mildere Mittel sind die Nutzung der natürlichen<br />
Fluktuation (Auslaufenlassen von Befristungen, Abschluss<br />
von Altersteilzeitverträgen), der Abbau von<br />
Leiharbeit sowie die Reduzierung von Überstunden.<br />
Sind diese Mittel ausgereizt, dann sind einschneidendere<br />
Maßnahmen erforderlich. Denkbar sind hier<br />
– wie schon von vielen Unternehmen praktiziert –<br />
die Einführung von Betriebsferien und die mit dem<br />
Konjunktur paket II <strong>durch</strong> staatliche Zuschüsse noch<br />
mehr geförderte Kurzarbeit.<br />
In manchen Unternehmen bestehen auch Beschäftigungssicherungstarifverträge,<br />
die genutzt werden<br />
können. Notfalls muss gegebenenfalls an den Abschluss<br />
eines Sanierungstarifvertrags gedacht werden, der sich<br />
individuell auf das jeweilige Unternehmen bezieht und<br />
zwischen dem Arbeitgeber und der im Betrieb vertretenen<br />
Gewerkschaft abgeschlossen wird.<br />
Die Autoren:<br />
Dr. Christopher Melms<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht,<br />
Partner bei BEITEN BURKHARDT, einer Kanzlei mit<br />
einem der größten Arbeitsrechts-Teams in Deutschland.<br />
Er berät auf allen Gebieten des kollektiven und<br />
Individualarbeitsrechts.<br />
Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Umsetzung von<br />
Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen<br />
einschließlich der Verhandlung von Tarifverträgen.<br />
Marco Ferme<br />
Rechtsanwalt, Partner bei BEITEN BURKHARDT, einer<br />
Kanzlei mit einem der größten Arbeitsrechts-Teams in<br />
Deutschland. Neben der Beratung auf allen Gebieten<br />
des kollektiven und Individualarbeitsrechts ist er<br />
Spezialist im Bereich Planung und Umsetzung von<br />
Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen.<br />
Im Gegensatz zu diesen Einschnitten, die sich jeweils auf<br />
die Belegschaft als Ganzes oder auf Teile davon beziehen,<br />
sind auch individuelle Maßnahmen bzw. Vereinbarungen<br />
mit Mitarbeitern möglich. Probates Mittel kann z. B.<br />
die einvernehmliche Vereinbarung eines Gehaltsverzichts<br />
mit (oder ohne) Besserungsschein sein, bei dem der<br />
Arbeitnehmer zur Sicherung seines Arbeitsplatzes auf<br />
Gehalt verzichtet, das ihm bei Besserung der Unternehmenslage<br />
wieder erstattet wird.<br />
Sollten all diese Maßnahmen nicht greifen, muss auch<br />
ein Personalabbau erwogen werden. Dieses Werkzeug<br />
hat die meiste Durchschlagskraft, kann aber bei falscher<br />
Verwendung auch zu gravierenden Schäden am Unternehmen<br />
führen. Zwar sind die Kostenpotenziale hier<br />
am größten, auf der anderen Seite bedeutet ein solcher<br />
Schritt die Gefährdung von Existenzen. Außerdem trennt<br />
sich das Unternehmen möglicherweise von Mitarbeitern,<br />
die es sich in besseren Zeiten dann wieder mühsam auf<br />
dem Arbeitsmarkt zusammensuchen muss.<br />
Wenn die Entscheidung für einen Personalabbau jedoch<br />
unumgänglich ist, dann müssen Maßnahmen aufs<br />
Genaueste vorbereitet werden. Wichtig ist dabei auch,<br />
den „Faktor Betriebsrat“ in die Planungen einzubeziehen<br />
und sich klar zu machen, dass neuerdings auch die<br />
Gewerkschaft eine nicht unerhebliche Rolle spielen kann<br />
(Thema Erstreikbarkeit von sog. „Tarifsozialplänen“).<br />
Vorausschauendes Denken und sorgfältige Detailplanung<br />
führen in diesem Bereich jedoch zur Vermeidung von<br />
einigen in der Praxis <strong>durch</strong>aus umschiff baren Schwierigkeiten.<br />
Fazit: Arbeitgeber verfügen in Zeiten der Krise über zahlreiche<br />
arbeitsrechtliche Instrumente, die sie je nach der<br />
individuellen Unternehmenssituation zur Anwendung<br />
bringen können. Dabei darf auch bei einer noch so kritischen<br />
Lage nichts überstürzt werden. Insbesondere wenn<br />
sich der Sturm gelegt hat, werden sich gut <strong>durch</strong>dachte<br />
unternehmerische Entscheidungen auszahlen. <<br />
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