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Aufbruch durch Weiterbildung

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5<br />

Personalmanagement<br />

Personalmanagement<br />

Arbeitsrecht in der Krise –<br />

Das richtige Werkzeug nutzen!<br />

Kaum ein Unternehmen kommt dieser Tage umhin, sich Gedanken<br />

über Personalkosteneinsparungen zu machen. Dabei gilt zunächst:<br />

Schnelle, unüberlegte Entscheidungen haben noch selten geholfen.<br />

Besonnenes Krisenmanagement ist angesagt. Patentrezepte<br />

gibt es dabei nicht. Dafür aber eine Reihe von<br />

effektiven Werkzeugen, die maßgeschneidert für das<br />

jeweilige Unternehmen eingesetzt werden können.<br />

Zunächst muss nach einer genauen Analyse der wirtschaftlichen<br />

Situation Klarheit geschaffen werden, wie<br />

dringend die Maßnahmen sind und welche Einsparpotenziale<br />

kurz­, mittel­ und langfristig erzielt werden<br />

sollen. Danach richtet sich, ob zunächst ein milderes<br />

Mittel eingesetzt werden kann oder ob gleich schwerere<br />

Eingriffe nötig sind. In der Regel wird man jedoch als<br />

erstes mit der Feile arbeiten, bevor man mit dem Hobel<br />

zu Werke geht.<br />

Erste mildere Mittel sind die Nutzung der natürlichen<br />

Fluktuation (Auslaufenlassen von Befristungen, Abschluss<br />

von Altersteilzeitverträgen), der Abbau von<br />

Leiharbeit sowie die Reduzierung von Überstunden.<br />

Sind diese Mittel ausgereizt, dann sind einschneidendere<br />

Maßnahmen erforderlich. Denkbar sind hier<br />

– wie schon von vielen Unternehmen praktiziert –<br />

die Einführung von Betriebsferien und die mit dem<br />

Konjunktur paket II <strong>durch</strong> staatliche Zuschüsse noch<br />

mehr geförderte Kurzarbeit.<br />

In manchen Unternehmen bestehen auch Beschäftigungssicherungstarifverträge,<br />

die genutzt werden<br />

können. Notfalls muss gegebenenfalls an den Abschluss<br />

eines Sanierungstarifvertrags gedacht werden, der sich<br />

individuell auf das jeweilige Unternehmen bezieht und<br />

zwischen dem Arbeitgeber und der im Betrieb vertretenen<br />

Gewerkschaft abgeschlossen wird.<br />

Die Autoren:<br />

Dr. Christopher Melms<br />

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht,<br />

Partner bei BEITEN BURKHARDT, einer Kanzlei mit<br />

einem der größten Arbeitsrechts-Teams in Deutschland.<br />

Er berät auf allen Gebieten des kollektiven und<br />

Individualarbeitsrechts.<br />

Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Umsetzung von<br />

Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen<br />

einschließlich der Verhandlung von Tarifverträgen.<br />

Marco Ferme<br />

Rechtsanwalt, Partner bei BEITEN BURKHARDT, einer<br />

Kanzlei mit einem der größten Arbeitsrechts-Teams in<br />

Deutschland. Neben der Beratung auf allen Gebieten<br />

des kollektiven und Individualarbeitsrechts ist er<br />

Spezialist im Bereich Planung und Umsetzung von<br />

Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen.<br />

Im Gegensatz zu diesen Einschnitten, die sich jeweils auf<br />

die Belegschaft als Ganzes oder auf Teile davon beziehen,<br />

sind auch individuelle Maßnahmen bzw. Vereinbarungen<br />

mit Mitarbeitern möglich. Probates Mittel kann z. B.<br />

die einvernehmliche Vereinbarung eines Gehaltsverzichts<br />

mit (oder ohne) Besserungsschein sein, bei dem der<br />

Arbeitnehmer zur Sicherung seines Arbeitsplatzes auf<br />

Gehalt verzichtet, das ihm bei Besserung der Unternehmenslage<br />

wieder erstattet wird.<br />

Sollten all diese Maßnahmen nicht greifen, muss auch<br />

ein Personalabbau erwogen werden. Dieses Werkzeug<br />

hat die meiste Durchschlagskraft, kann aber bei falscher<br />

Verwendung auch zu gravierenden Schäden am Unternehmen<br />

führen. Zwar sind die Kostenpotenziale hier<br />

am größten, auf der anderen Seite bedeutet ein solcher<br />

Schritt die Gefährdung von Existenzen. Außerdem trennt<br />

sich das Unternehmen möglicherweise von Mitarbeitern,<br />

die es sich in besseren Zeiten dann wieder mühsam auf<br />

dem Arbeitsmarkt zusammensuchen muss.<br />

Wenn die Entscheidung für einen Personalabbau jedoch<br />

unumgänglich ist, dann müssen Maßnahmen aufs<br />

Genaueste vorbereitet werden. Wichtig ist dabei auch,<br />

den „Faktor Betriebsrat“ in die Planungen einzubeziehen<br />

und sich klar zu machen, dass neuerdings auch die<br />

Gewerkschaft eine nicht unerhebliche Rolle spielen kann<br />

(Thema Erstreikbarkeit von sog. „Tarifsozialplänen“).<br />

Vorausschauendes Denken und sorgfältige Detailplanung<br />

führen in diesem Bereich jedoch zur Vermeidung von<br />

einigen in der Praxis <strong>durch</strong>aus umschiff baren Schwierigkeiten.<br />

Fazit: Arbeitgeber verfügen in Zeiten der Krise über zahlreiche<br />

arbeitsrechtliche Instrumente, die sie je nach der<br />

individuellen Unternehmenssituation zur Anwendung<br />

bringen können. Dabei darf auch bei einer noch so kritischen<br />

Lage nichts überstürzt werden. Insbesondere wenn<br />

sich der Sturm gelegt hat, werden sich gut <strong>durch</strong>dachte<br />

unternehmerische Entscheidungen auszahlen. <<br />

26 Haufe Akademie Programm-Guide<br />

www.haufe-akademie.de

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