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Saudi-Arabien Wirtschaftshandbuch Saudi Arabia Business ... - Ghorfa

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Medina eingerichtet. Informationen von und über<br />

SAGIA sind im Internet abrufbar unter www.sagia.gov.sa.<br />

Ein Lizenzantrag muss von der SAGIA innerhalb von<br />

30 Tagen nach dem von der Behörde dokumentierten<br />

Eingangsdatum beschieden werden. Im Falle einer Ablehnung<br />

ist diese zu begründen. Erfolgt kein Bescheid,<br />

so gilt der Lizenzantrag als genehmigt. In jedem Fall,<br />

also auch im Fall der positiven Lizenzierung, ist zusätzlich<br />

die Registrierung beim Handels- und Industrieministerium<br />

erforderlich, um die Eintragung in das Handelsregister<br />

zu erreichen. Erst nach erfolgter dortiger<br />

Registrierung erlangt ein Projekt rechtliche Existenz.<br />

Das investitionskapital<br />

Das Investitionsgesetz unterscheidet zwischen industriellen,<br />

landwirtschaftlichen, Dienstleistungs- und<br />

anderen Projekten. Ursprünglich bestandene Mindestkapitalanforderungen,<br />

die in Art. 5 Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen<br />

zum Investitionsgesetz gesetzlich<br />

festgeschrieben waren, sind aufgehoben worden. Die<br />

gesetzlichen Vorschriften schreiben nun kein Mindestkapital<br />

mehr vor. In der Vergangenheit betrug das<br />

Mindestkapital bei landwirtschaftlichen Projekten 25<br />

Mio. SR, bei industriellen Projekten 5 Mio. SR und<br />

bei Dienstleistungs- und anderen Projekten 2 Mio. SR.<br />

Die Praxis der saudischen Behörden unterscheidet aber<br />

nach wie vor zwischen Projektarten und legt das Mindestinvestitionskapital<br />

zunächst entsprechend dieser<br />

Projektarten wie folgt fest:<br />

– Dienstleistungslizenz 500.000 SR bei Firmen,<br />

100 SR bei Individualinvestoren<br />

– Industrielizenz 1 Million SR<br />

– Handelslizenz 20 Millionen SR<br />

– Landwirtschaftslizenz 25 Millionen SR<br />

– Immobilienlizenz 30 Millionen SR<br />

Im Übrigen orientiert sich das Investitionskapital an<br />

der jeweiligen Größe des Projekts.<br />

Mindestkapitalerfordernisse können sich im Übrigen<br />

zwingend aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergeben.<br />

So ist z.B. das Mindeststammkapital einer saudischen<br />

GmbH mit ausländischer Kapitalbeteiligung<br />

500.000 SR. Dies entspricht dem bis Juli 2007 gesetzlich<br />

im saudischen Gesellschaftsgesetz festgeschriebenen<br />

Stammkapital für GmbHs. Dies wurde dann ersetzt<br />

durch die Vorschrift, dass die Gesellschafter der<br />

GmbH das Stammkapital im Gesellschaftsvertrag festlegen.<br />

Diese Vorschrift gilt allerdings nur für GmbHs,<br />

rechTliche rAhMenBeDinGunGen – – underlyInG leGAl condItIonS<br />

die keine ausländische Kapitalbeteiligung aufweisen.<br />

Diese Vorschrift dient dazu die Rechtsform der GmbH<br />

für Klein- und Mittelständische Unternehmen attraktiver<br />

zu machen.<br />

Der ausländische kapitalanteil<br />

Das Investitionsgesetz legt ausdrücklich fest, dass es<br />

ausländischen Unternehmen erlaubt ist, in ein vollständig<br />

in ausländischem Eigentum stehendes Projekt zu investieren.<br />

Daneben besteht die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches<br />

Unternehmen mit saudischen Partnern zu<br />

gründen. Dementsprechend sind vollständig in ausländischem<br />

Eigentum stehende Gesellschaften sowie auch<br />

ausländische Mehrheitsbeteiligungen möglich.<br />

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