27.11.2012 Aufrufe

Saudi-Arabien Wirtschaftshandbuch Saudi Arabia Business ... - Ghorfa

Saudi-Arabien Wirtschaftshandbuch Saudi Arabia Business ... - Ghorfa

Saudi-Arabien Wirtschaftshandbuch Saudi Arabia Business ... - Ghorfa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

106<br />

Die Gründung einer eigenen rechtlichen Präsenz kann<br />

erforderlich sein, um sich für die Durchführung eines<br />

Regierungsauftrags zu qualifizieren, oder um innerhalb<br />

<strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong>s zu produzieren (eine Tätigkeit, die als<br />

100% in ausländischem Eigentum stehende oder als<br />

gemischte ausländisch/saudische Gesellschaft durchgeführt<br />

werden kann). Außerdem um Dienstleistungen zu<br />

erbringen oder um den Handelsvertreter mit Dienstleistungen<br />

zu unterstützen.<br />

All diese Aktivitäten werden grundsätzlich durch das<br />

Investitionsgesetz geregelt.<br />

Das Gesetz über ausländische investitionen<br />

(investitionsgesetz)<br />

Im April 2000 wurde das Investitionsgesetz (Foreign<br />

Investment Regulations, Königliches Dekret Nr. M/1<br />

vom 5/1/1421 H (11.4.2000)) verabschiedet, das am<br />

5. Juni 2000 in Kraft trat und das zuvor geltende Gesetz<br />

über ausländische Kapitalinvestitionen von 1978<br />

ersetze. Die Ausführungsbestimmungen wurden seither<br />

in den Jahren 2002 und 2005 abgeändert, um die<br />

gesetzliche Situation an die praktisch bestehenden Bedürfnisse<br />

anzupassen (die Gesetzestexte sind auf der<br />

website www.sagia.gov.sa einsehbar).<br />

lizenzerteilung durch die <strong>Saudi</strong> <strong>Arabia</strong>n<br />

General investment Authority (SAGiA)<br />

Das Investitionsgesetz erlaubt für ausländische Investitionen<br />

jedwede Tätigkeit in <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong>, es sei denn<br />

eine bestimmte Tätigkeit ist durch die so genannte Negativliste<br />

ausdrücklich von der Möglichkeit von ausländischen<br />

Investitionen ausgeschlossen. Am 11. Februar<br />

2001 wurde diese Negativliste durch den Obersten Wirtschaftsrat,<br />

den so genannten Supreme Economic Council,<br />

eine Art inneres Kabinett <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong>s mit wirtschaftlichem<br />

Schwerpunkt, veröffentlicht. Der Oberste<br />

Wirtschaftsrat hat beschlossen, die Liste auf jährlicher<br />

Basis zu überprüfen. SAGIA selbst ist durch die im August<br />

2002 abgeänderten Ausführungsbestimmungen<br />

dazu verpflichtet, sich für eine Reduzierung der aufgelisteten<br />

Wirtschaftsbereiche einzusetzen. Die Negativliste<br />

umfasst nach einigen Streichungen derzeit noch 16<br />

Tätigkeitsbereiche, die ausländischen Investoren verschlossen<br />

bleiben, darunter z.B. Kommissionärswesen,<br />

also klassische Handelsvertretung, der upstream Sektor<br />

der Ölindustrie (Suche, Erschließung und Produktion<br />

von Ölprodukten), Herstellung militärischer Ausrüstungen<br />

sowie die Betreuung von Pilgern bei der kleinen<br />

und großen Pilgerfahrt (Haj und Umrah).<br />

Die Bereiche Transport und Vertrieb von Elektrizität<br />

sowie Telekommunikation sind von der Negativliste gestrichen<br />

worden. Diese ehemals staatlich kontrollierten<br />

Bereiche befinden sich in der De-Regulation. Der privatwirtschaftliche<br />

Aufbau von Produktion und der Vertrieb<br />

von Elektrizität ist nun möglich und im Kleinen<br />

durch die Kombination mit Wasserentsalzungsanlagen<br />

bereits in die Praxis umgesetzt werden. Im Bereich der<br />

Telekommunikation sind die Aktien der <strong>Saudi</strong> Telecom<br />

im saudischen Aktienmarkt seit Anfang des Jahres 2003<br />

verfügbar und erfreuen sich großer Beliebtheit bei saudischen<br />

Privatpersonen und Anlegern.<br />

Eine zweite private Betriebslizenz für GSM ist an die<br />

aus den Vereinigten Arabischen Emiraten kommende<br />

Etisalat erteilt worden, die zu diesem Zweck eine Aktiengesellschaft<br />

in <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong> gegründet hat. Das<br />

Versicherungswesen wurde im Jahre 2004 von der Negativliste<br />

gestrichen. Dies hing eng zusammen mit der<br />

gesetzlichen Regelung zur Kontrolle des Versicherungswesens<br />

durch das Cooperative Insurance Companies<br />

Control Law und dessen Ausführungsbestimmungen,<br />

die 2003 bzw. im Mai 2004 in Kraft traten.<br />

Schließlich sind im März 2007 die Vertriebskonzepte des<br />

Eigenhändlers, also die des Groß- und Einzelhandels,<br />

von der Negativliste gestrichen worden. Dies erfolgte im<br />

Rahmen von Verpflichtungen, die <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong> durch<br />

den im Dezember 2005 erfolgten WTO-Beitritt eingegangen<br />

ist. Es bleibt abzuwarten, ob die entscheidende<br />

Änderung vollständig umgesetzt wird und eine inländische<br />

Mindestbeteiligung, wie in den WTO-Verpflichtungserklärungen<br />

enthalten, umgesetzt wird. In den<br />

WTO-Beitrittsverhandlungen hatte sich <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong><br />

verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren nach WTO-Beitritt<br />

den Bereich der Handelsvertretung bzw. den Bereich des<br />

Großhandels graduell von 51% auf bis zu 75% ausländische<br />

Kapitalbeteiligung zu öffnen. Dies hätte jedoch<br />

zur Bedingung, dass der ausländische Investor mind. 20<br />

Millionen SR (ca. 3,6 Mio. Euro) investiert.<br />

Die SAGIA mit Sitz in Riad ist die zentrale Behörde<br />

zur Lizenzierung ausländischer Investitionsvorhaben<br />

in <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong>. Darüber hinaus kommt der SAGIA<br />

die Aufgabe zu, für Investitionen in <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong> zu<br />

werben. Als Anreiz dafür bietet sie dem ausländischen<br />

Investor ihre Dienstleistungen als “one-stop shop” an.<br />

Ihm stehen unter dem Dach der SAGIA auch Mitarbeiter<br />

anderer relevanter Behörden zur Verfügung, wie z.B.<br />

der Zollbehörde, dem Arbeitsamt, dem Ausländeramt,<br />

dem Handelsministerium usw. SAGIA hat so genannte<br />

Investor Service Centers in Riad, Jeddah, Dammam und

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!