Saudi-Arabien Wirtschaftshandbuch Saudi Arabia Business ... - Ghorfa
Saudi-Arabien Wirtschaftshandbuch Saudi Arabia Business ... - Ghorfa
Saudi-Arabien Wirtschaftshandbuch Saudi Arabia Business ... - Ghorfa
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
106<br />
Die Gründung einer eigenen rechtlichen Präsenz kann<br />
erforderlich sein, um sich für die Durchführung eines<br />
Regierungsauftrags zu qualifizieren, oder um innerhalb<br />
<strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong>s zu produzieren (eine Tätigkeit, die als<br />
100% in ausländischem Eigentum stehende oder als<br />
gemischte ausländisch/saudische Gesellschaft durchgeführt<br />
werden kann). Außerdem um Dienstleistungen zu<br />
erbringen oder um den Handelsvertreter mit Dienstleistungen<br />
zu unterstützen.<br />
All diese Aktivitäten werden grundsätzlich durch das<br />
Investitionsgesetz geregelt.<br />
Das Gesetz über ausländische investitionen<br />
(investitionsgesetz)<br />
Im April 2000 wurde das Investitionsgesetz (Foreign<br />
Investment Regulations, Königliches Dekret Nr. M/1<br />
vom 5/1/1421 H (11.4.2000)) verabschiedet, das am<br />
5. Juni 2000 in Kraft trat und das zuvor geltende Gesetz<br />
über ausländische Kapitalinvestitionen von 1978<br />
ersetze. Die Ausführungsbestimmungen wurden seither<br />
in den Jahren 2002 und 2005 abgeändert, um die<br />
gesetzliche Situation an die praktisch bestehenden Bedürfnisse<br />
anzupassen (die Gesetzestexte sind auf der<br />
website www.sagia.gov.sa einsehbar).<br />
lizenzerteilung durch die <strong>Saudi</strong> <strong>Arabia</strong>n<br />
General investment Authority (SAGiA)<br />
Das Investitionsgesetz erlaubt für ausländische Investitionen<br />
jedwede Tätigkeit in <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong>, es sei denn<br />
eine bestimmte Tätigkeit ist durch die so genannte Negativliste<br />
ausdrücklich von der Möglichkeit von ausländischen<br />
Investitionen ausgeschlossen. Am 11. Februar<br />
2001 wurde diese Negativliste durch den Obersten Wirtschaftsrat,<br />
den so genannten Supreme Economic Council,<br />
eine Art inneres Kabinett <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong>s mit wirtschaftlichem<br />
Schwerpunkt, veröffentlicht. Der Oberste<br />
Wirtschaftsrat hat beschlossen, die Liste auf jährlicher<br />
Basis zu überprüfen. SAGIA selbst ist durch die im August<br />
2002 abgeänderten Ausführungsbestimmungen<br />
dazu verpflichtet, sich für eine Reduzierung der aufgelisteten<br />
Wirtschaftsbereiche einzusetzen. Die Negativliste<br />
umfasst nach einigen Streichungen derzeit noch 16<br />
Tätigkeitsbereiche, die ausländischen Investoren verschlossen<br />
bleiben, darunter z.B. Kommissionärswesen,<br />
also klassische Handelsvertretung, der upstream Sektor<br />
der Ölindustrie (Suche, Erschließung und Produktion<br />
von Ölprodukten), Herstellung militärischer Ausrüstungen<br />
sowie die Betreuung von Pilgern bei der kleinen<br />
und großen Pilgerfahrt (Haj und Umrah).<br />
Die Bereiche Transport und Vertrieb von Elektrizität<br />
sowie Telekommunikation sind von der Negativliste gestrichen<br />
worden. Diese ehemals staatlich kontrollierten<br />
Bereiche befinden sich in der De-Regulation. Der privatwirtschaftliche<br />
Aufbau von Produktion und der Vertrieb<br />
von Elektrizität ist nun möglich und im Kleinen<br />
durch die Kombination mit Wasserentsalzungsanlagen<br />
bereits in die Praxis umgesetzt werden. Im Bereich der<br />
Telekommunikation sind die Aktien der <strong>Saudi</strong> Telecom<br />
im saudischen Aktienmarkt seit Anfang des Jahres 2003<br />
verfügbar und erfreuen sich großer Beliebtheit bei saudischen<br />
Privatpersonen und Anlegern.<br />
Eine zweite private Betriebslizenz für GSM ist an die<br />
aus den Vereinigten Arabischen Emiraten kommende<br />
Etisalat erteilt worden, die zu diesem Zweck eine Aktiengesellschaft<br />
in <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong> gegründet hat. Das<br />
Versicherungswesen wurde im Jahre 2004 von der Negativliste<br />
gestrichen. Dies hing eng zusammen mit der<br />
gesetzlichen Regelung zur Kontrolle des Versicherungswesens<br />
durch das Cooperative Insurance Companies<br />
Control Law und dessen Ausführungsbestimmungen,<br />
die 2003 bzw. im Mai 2004 in Kraft traten.<br />
Schließlich sind im März 2007 die Vertriebskonzepte des<br />
Eigenhändlers, also die des Groß- und Einzelhandels,<br />
von der Negativliste gestrichen worden. Dies erfolgte im<br />
Rahmen von Verpflichtungen, die <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong> durch<br />
den im Dezember 2005 erfolgten WTO-Beitritt eingegangen<br />
ist. Es bleibt abzuwarten, ob die entscheidende<br />
Änderung vollständig umgesetzt wird und eine inländische<br />
Mindestbeteiligung, wie in den WTO-Verpflichtungserklärungen<br />
enthalten, umgesetzt wird. In den<br />
WTO-Beitrittsverhandlungen hatte sich <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong><br />
verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren nach WTO-Beitritt<br />
den Bereich der Handelsvertretung bzw. den Bereich des<br />
Großhandels graduell von 51% auf bis zu 75% ausländische<br />
Kapitalbeteiligung zu öffnen. Dies hätte jedoch<br />
zur Bedingung, dass der ausländische Investor mind. 20<br />
Millionen SR (ca. 3,6 Mio. Euro) investiert.<br />
Die SAGIA mit Sitz in Riad ist die zentrale Behörde<br />
zur Lizenzierung ausländischer Investitionsvorhaben<br />
in <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong>. Darüber hinaus kommt der SAGIA<br />
die Aufgabe zu, für Investitionen in <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong> zu<br />
werben. Als Anreiz dafür bietet sie dem ausländischen<br />
Investor ihre Dienstleistungen als “one-stop shop” an.<br />
Ihm stehen unter dem Dach der SAGIA auch Mitarbeiter<br />
anderer relevanter Behörden zur Verfügung, wie z.B.<br />
der Zollbehörde, dem Arbeitsamt, dem Ausländeramt,<br />
dem Handelsministerium usw. SAGIA hat so genannte<br />
Investor Service Centers in Riad, Jeddah, Dammam und