Saudi-Arabien Wirtschaftshandbuch Saudi Arabia Business ... - Ghorfa
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Qualifikation als handelsvertreter /<br />
Vertragshändler<br />
Nur zu 100% in saudischem Eigentum stehende Unternehmen<br />
dürfen als Handelsvertreter/Vertragshändler<br />
tätig werden. Eine Ausnahme hiervon bilden Staatsangehörige<br />
der anderen Mitgliedstaaten des Golf Kooperationsrates<br />
(GCC). Diese dürfen gemeinschaftliche<br />
Unternehmen mit saudischen Staatsbürgern gründen,<br />
um Handel zu betreiben, und können entsprechend<br />
auch als Handelsvertreter/Vertragshändler agieren.<br />
Eine weitere Ausnahme hiervon wird eine Änderung<br />
im Rahmen des WTO-Beitritts sein, die sich aus dem<br />
Beitrittsprotokoll ergibt. Hiernach kann unter der Voraussetzung,<br />
dass der ausländische Investor 20 Mio. SR<br />
investiert, eine ausländische Kapitalbeteiligung an dem<br />
Handelsvertreter erfolgen. Diese kann zunächst bis zu<br />
51% betragen und bis zum Jahre 2008 sogar auf 75%<br />
der Anteile steigen.<br />
Qualifikation als Prinzipal<br />
Als Prinzipal, also das die Vertretungsrechte vergebende<br />
Unternehmen, qualifizieren sich nur zwei unterschiedliche<br />
Typen. Zum einen kann der Produzent selbst als<br />
Unternehmer in Erscheinung treten.<br />
Zum anderen qualifiziert sich als Prinzipal aber auch<br />
der Handelsvertreter des Produzenten, soweit dieser<br />
Handelsvertreter seinen Sitz in dem Staat des Produzenten<br />
hat (Art. 1, HVG-AB). Entsprechend ist es nicht<br />
möglich, einen Vertreter in einem anderen arabischen<br />
Staat zu wählen, der wiederum seinerseits einen saudischen<br />
Vertreter ernennt. Solch ein Konzept lässt das<br />
saudische Handelsvertreterrecht nicht zu.<br />
registrierung<br />
Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge sind<br />
im Handelsvertreterregister des saudischen Handelsministeriums<br />
zu registrieren. Die Unterlassung der<br />
Registrierung ist strafbewehrt. Allerdings wird diese<br />
Vorschrift in der Praxis kaum angewandt. Zudem ist ein<br />
nicht registrierter Vertrag trotzdem ein rechtlich bindender<br />
Vertrag, Importe können erfolgen und Rechte<br />
aus dem Vertrag können auch vor saudischen Gerichten<br />
eingeklagt werden. Dies ist ein wesentlicher Unterschied<br />
zum Handelsvertreterecht in anderen arabischen Golfstaaten,<br />
in denen Rechte im Fall eines nicht-registrierten<br />
Vertrags innerhalb des Staates nicht durchsetzbar<br />
sind. Eine Registrierung des Vertrages gibt dem Handelsvertreter<br />
allerdings ein Druckmittel im Falle einer<br />
Kündigung an die Hand (siehe hierzu das Unterkapitel<br />
zur Abfindung). Daher sollte genau überlegt werden, ob<br />
man den Vertrag nicht doch registrierungsfähig ausgestaltet<br />
und ausfertigt. Zur registrierungsfähigen Ausfertigung<br />
gehört die Beglaubigung der Unterschriften<br />
des Herstellers durch seine zuständige Industrie- und<br />
Handelskammer, deren Überbeglaubigung durch das<br />
Bundesverwaltungsamt sowie die <strong>Ghorfa</strong> und die Botschaft<br />
<strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong>s.<br />
Mustervertrag<br />
Es ist möglich, beim saudischen Handelsministerium<br />
einen Mustervertrag zu erhalten. Dieser Mustervertrag<br />
dient aber nur als Richtschnur und ist eindeutig nicht<br />
verpflichtend. Verträge sind somit grundsätzlich frei<br />
verhandelbar. Diese Freiheit wird nur begrenzt durch<br />
bestimmte Mindestanforderungen des Handelsministeriums<br />
bei der Registrierung, die sich aus den einschlägigen<br />
gesetzlichen Vorschriften zum Handelsvertreterrecht<br />
ergeben. Dies sind insbesondere Regelungen wie<br />
die nachvertragliche Lieferpflicht für Ersatzteile für<br />
die Dauer von einem Jahr nach Auslaufen des Vertrages<br />
oder alternativ bis zur Ernennung eines neuen Vertreters<br />
im gleichen Territorium.<br />
exklusivität<br />
Üblicher Weise werden Handelsvertreter- oder Vertragshändlerverträge<br />
mit Exklusivitätsverpflichtungen abgeschlossen.<br />
Dies ist aber nicht zwingend. Die Exklusivität<br />
kann im Übrigen durch genaue Bezeichnung der vom<br />
Vertrag umfassten Produkte eingegrenzt werden. So ist<br />
es möglich, dass ein ausländischer Produzent, der über<br />
mehrere Produktpaletten verfügt, diese – auf exklusiver<br />
Basis – unterschiedlichen Vertreter in <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong> zuweist.<br />
Ein weiteres Korrektiv der Exklusivität kann die<br />
Definition des Territoriums sein. Wenngleich häufig das<br />
Territorium ganz <strong>Saudi</strong>-<strong>Arabien</strong> umfasst, ist es gleichwohl<br />
weitgehend möglich, das saudische Staatsgebiet in<br />
z.B. die West-, die Zentral- und die Ostregion zu unterteilen<br />
und exklusive Vertreter in jeder einzelnen Region<br />
einzusetzen. Nur bei pharmazeutischen Produkten<br />
und anderen Erzeugnissen, die eine Produzenten- und<br />
Produktregistrierung benötigen, ist eine geographische<br />
Aufteilung nicht möglich.<br />
kündigung<br />
rechTliche rAhMenBeDinGunGen – – underlyInG leGAl condItIonS<br />
Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge können<br />
gemäß der vertraglichen Vereinbarung gekündigt<br />
werden. Das saudische Handelsvertretergesetz enthält<br />
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