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Antragspaket DWS-Depot - Fondsportal24.de

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<strong>Fondsportal24.de</strong> Riestern-Sie-mit.de Riester-Premium.de Top-Rente.net4. Ich/Wir bin/sind mir bewusst, dass der Vermittler im Rahmen der Sonderkonditionen (<strong>Depot</strong>rabatt) auf die Abschlussprovisioni.d.R. vollständig verzichtet und eine laufende Vertriebsfolgeprovision erhält. Ich/Wir nutze(n) den Vermittler aufgrundder hohen Bonifikationen nur als Abwickler für meine/unsere Transaktionen und verzichte(n) daher auf eine Beratungdurch den Vermittler.Erläuterung zu den erhaltenen Provisionen: Für die Vermittlung erhält der Vermittler Abschlussprovisionen z.B. inForm einer Vertriebsprovision aus dem Ausgabeaufschlag (Agio) oder eine Innenprovision. Diese Abschlussprovisionenwerden gemäß der Sonderkonditionen-Vereinbarung i.d.R. vollständig an den/die Kunden weiter gegeben. Darüberhinaus kann der Vermittler auch zeitanteilige Vergütungen aus der Verwaltungsvergütung des Investmentfonds(siehe Verkaufsprospekt) oder eine Partizipation an anderen Gebühren der <strong>Depot</strong>banken erhalten, solange dieFondsanteile seitens des Kunden gehalten werden (laufende bzw. haltedauerabhängige Vertriebsprovision oder Vertriebsfolgeprovision).Zusätzliche Kosten entstehen dem/den Kunden hierfür nicht. Die Höhe der Vergütung, d.h. sowohlder Vertriebs- als auch der Vertriebsfolgeprovision, hängt von dem im Einzelfall vermittelten Produkt ab. DerKunde kann jederzeit Auskunft über die Provisionen von dem Vermittler verlangen, die dieser für das jeweils vermittelteProdukt erhält. Mit seiner/ihrer Unterschrift unter diesem Vertrag verzichtet(n) der/die Kunde(n) auf gegenwärtigeund zukünftige Herausgabeansprüche hinsichtlich der Provision, die über die Sonderkonditionen-Vereinbarunghinausgehen, und erklärt(en) sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von Dritten an den Vermittler gezahltenProvisionen bei diesem verbleiben, es sei denn es wird anders vereinbart.4. Mir/Uns ist bewusst, dass ich/wir alle von Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong> ausgezahlten Sonderkonditionen undsonstigen Beträge steuerlich zu berücksichtigen habe(n) und bestätige(n), dass ich/wir diese in meine/unsere Steuererklärungaufnehme(n).5. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass der Vermittler Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong> mich/uns telefonisch,schriftlich oder per E-Mail für Zwecke der Vertragsbetreuung (z.B. bei Rückfragen zur Vertragseröffnung) kontaktiert.Der/Die Kunde(n) wird/werden keine unerwünschte Werbung erhalten, noch werden die Daten zu diesem Zweck an Dritteweitergeleitet. Das Einverständnis umfasst dabei lediglich die Kontaktaufnahme zu beratenden als auch zu anderenGesprächszwecken, z.B. um Rückfragen bei der Antragsbearbeitung zu unterbreiten. Eine Weitergabe meiner/unsererpersönlichen Daten an Dritte zu rein werblichen Zwecken darf nicht erfolgen. Mir/Uns ist bekannt, dass ich mein/unserEinverständnis jederzeit widerrufen kann. Der Widerruf bedarf der Textform (Brief, Fax, E-Mail) und ist zu richten an denVermittler.□Ich/Wir bin/sind nicht damit einverstanden, dass der Vermittler im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung mitFernkommunikationsmitteln Kontakt zu mir/uns aufnimmt. Stattdessen darf der Vermittler an mich/uns zur Erfüllungseiner Aufgaben auf folgendem Weg an mich herantreten: _______________________________________ .6. Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong> die Rabatt-Konditionen, die durch Fondsschließung,Restriktionen oder Provisionskürzungen der Produktanbieter bzw. Fondsgesellschaften bedingt sind, anpassenmuss. Die aktuellen Konditionen teilt Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong> gerne auf Anfrage mit.7. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, dann wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurchnicht berührt. Die unwirksame Bedingung wird durch eine ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt am nächstenkommende Bedingung ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke.___________________________________(Ort, Datum)______________________________________________(Unterschrift 1. <strong>Depot</strong>-/Vertragsinhaber, ggf. 1. gesetzl. Vertreter)______________________________________________(Unterschrift 2. <strong>Depot</strong>-/Vertragsinhaber, ggf. 2. gesetzl. Vertreter)Online-Finanzportal.de Riestern-Sie-mit.de <strong>Fondsportal24.de</strong> Riester-Premium.de Top-Rente.netRhenus Finanzen, Inhaber: Dipl. Volkswirt Ulf Bosserhoff, Finanz-/Vers.makler §34f Abs.1.S.1 u. §34c Abs.1.S1. u. §34d Abs.1 GewOPost-Anschrift: Postfach 10 07 31, 46527 Dinslaken; Büro-Anschrift: Dr.-Otto-Seidel-Str. 7, 46535 DinslakenTel. 02064/77045-1, Fax. 02064/77045-2, Steuer-Nr.: 101/5015/2296. Vermittlerregister: FA: D-F-120-H611-89, Vers.: D-6MIM-QI7XY-45


<strong>Depot</strong>-Bonusaktion für Guthaben und Sparpläne<strong>Depot</strong>-/Vertragsinhaber(in):_______________________________________(Name, Vorname)_______________________________________(Steueridentifikationsnummer TIN)_______________________________________(E-Mail-Adresse)Der/Die oben genannte Kunde/in erhält für Neueröffnung bzw. Betreuerwechsel von Investment-<strong>Depot</strong>sbei Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong> einmalig einen unten aufgeführten Gutschein, wenn der Kunde/dieKundin innerhalb der ersten 3 Monate per Kauf/Sparplan, Betreuerwechsel oder Fondsübertrag dasentsprechende Fondsvolumen erreichen oder die angegebene Sparplan-Höhe vereinbart hat.Im Regelfall prüfen wir ca. 3 Monate nach <strong>Depot</strong>eröffnung/Betreuerwechsel, welches maximale Fondsvolumen (nur Investmentfonds,ohne ETF, ETC oder andere Wertpapiere) erreicht wurde bzw. welche Sparpläne eingerichtet sind. Wenn Sie bereits vorAblauf der drei Monate das zu erwartende Fondsguthaben erreicht haben, dann senden Sie uns einfach eine kurze E-Mail, damitwir den Gutschein auch schon vorab versenden können. Voraussetzung für die Gewährung des <strong>Depot</strong>-Bonus ist, dass das <strong>Depot</strong>von Rhenus Finanzen betreut wird und das entsprechende Guthaben erreicht wurde bzw. die Sparpläne ausgeführt werden. Jedes<strong>Depot</strong> kann nur einmal an unseren <strong>Depot</strong>-Bonus-Aktionen teilnehmen. Riester- oder Rürup-<strong>Depot</strong>s können nicht teilnehmen.Hierfür bieten wir attraktive Sonderkonditionen.Gutschein-Höhe:20.000 € − 50.000 € oder Sparpläne 250 € bis 500 € monatlich 20 €-Gutschein50.000 € − 75.000 € oder Sparpläne 501 € bis 700 € monatlich 40 €-Gutschein75.000 € − 100.000 € oder Sparpläne 701 € bis 1.000 € monatlich 60 €-Gutschein100.000 € − 150.000 € 80 €-Gutschein150.000 € − 250.000 € 100 €-Gutscheinab 250.000 €auf AnfrageAuswahl Gutschein-Art:Ich wähle folgenden Gutschein (die Gutschein-Höhe ergibt sich aus der Übersicht oben):□ Amazon.de □ Thalia □ Zalando.de □ BestChoice□ Saturn □ MediaMarkt □ Aral-Tankgutschein □ ReisegutscheinName der <strong>Depot</strong>bank: _________________________________________<strong>Depot</strong>nummer: neu falls schon bekannt: ____________________________ _______________________________________(Datum, Unterschrift)Online-Finanzportal.de Riestern-Sie-mit.de <strong>Fondsportal24.de</strong> Riester-Premium.de Top-Rente.netRhenus Finanzen, Inhaber: Dipl. Volkswirt Ulf Bosserhoff, Finanz-/Vers.makler §34f Abs.1.S.1 u. §34c Abs.1.S1. u. §34d Abs.1 GewOPost-Anschrift: Postfach 10 07 31, 46527 Dinslaken; Büro-Anschrift: Dr.-Otto-Seidel-Str. 7, 46535 DinslakenTel. 02064/77045-1, Fax. 02064/77045-2, Steuer-Nr.: 101/5015/2296. Vermittlerregister: FA: D-F-120-H611-89, Vers.: D-6MIM-QI7XY-45


Vereinbarung zur <strong>Depot</strong>gebühren-Erstattung<strong>Depot</strong>-/Vertragsinhaber:_______________________________________(Name, Vorname)_______________________________________(E-Mail-Adresse)_______________________________________(Straße, Hausnummer)_______________________________________(PLZ Ort)Der oben genannte Kunde erhält die <strong>Depot</strong>gebühr für das unten angegebene <strong>Depot</strong> auf das angegebeneBankkonto erstattet, sofern das <strong>Depot</strong> in dem jeweiligen Jahr die Bedingungen für die <strong>Depot</strong>gebühr-Erstattung erfüllt und von Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong> betreut wird.Bedingungen für die <strong>Depot</strong>gebühr-Erstattung:Das Fondsvolumen beträgt zum Jahresende (31.12.) mindestens 20.000 € für die <strong>Depot</strong>s der FrankfurterFondsbank, Fondsdepot Bank, ebase und <strong>DWS</strong>-<strong>Depot</strong>; bei den übrigen <strong>Depot</strong>s ab 50.000 € (Augsburger Aktienbank)Fondsvolumen. Zum Fondsvolumen gezählt werden nur Investmentfonds. Nicht berücksichtigt werdenETF, ETC, geschlossene Fonds, Aktien und andere Wertpapiere. Riester- und Rürup-<strong>Depot</strong>s sind von der <strong>Depot</strong>gebühr-Erstattungausgenommen. Die <strong>Depot</strong>gebühr wird im ersten Quartal für das vergangene Kalenderjahrerstattet. Das <strong>Depot</strong> muss zum Zeitpunkt der <strong>Depot</strong>gebühren-Erstattung noch von Rhenus Finanzen betreutwerden. Falls die <strong>Depot</strong>bank es unterstützt, wird die <strong>Depot</strong>gebühr direkt dem Konto von Rhenus Finanzen belastet.Die <strong>Depot</strong>s bei der comdirect Bank und der DAB Bank sind bereits ab dem ersten Euro ohne <strong>Depot</strong>gebühren.Daten zu <strong>Depot</strong>, Bankverbindung und Steuernummer:Name der <strong>Depot</strong>bank:<strong>Depot</strong>nummer:Meine Steuernummer:__________________________________________________________________________ (falls schon bekannt)________________________ (Steueridentifikationsnummer)Meine Bankverbindung:____________________________(IBAN bzw. Kontonummer)____________________________(Konto-Inhaber)____________________________(BIC/SWIFT bzw. Bankleitzahl)____________________________(Name, Ort der Bank) _______________________________________(Datum, Unterschrift Kunde)(Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong>)Online-Finanzportal.de Riestern-Sie-mit.de <strong>Fondsportal24.de</strong> Riester-Premium.de Top-Rente.netRhenus Finanzen, Inhaber: Dipl. Volkswirt Ulf Bosserhoff, Finanz-/Vers.makler §34f Abs.1.S.1 u. §34c Abs.1.S1. u. §34d Abs.1 GewOPost-Anschrift: Postfach 10 07 31, 46527 Dinslaken; Büro-Anschrift: Dr.-Otto-Seidel-Str. 7, 46535 DinslakenTel. 02064/77045-1, Fax. 02064/77045-2, Steuer-Nr.: 101/5015/2296. Vermittlerregister: FA: D-F-120-H611-89, Vers.: D-6MIM-QI7XY-45


Online-Finanzportal.de <strong>Fondsportal24.de</strong> Riestern-Sie-mit.deRiester-Premium.de Fondssparplan-ohne-Abgeltungssteuer.deRhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong>AntragsabteilungPostfach 10 07 31D-46527 DinslakenZusendung von Eröffnungsunterlagen bzw. Betreuerwechsel-FormularenSehr geehrte Damen und Herren,anbei übersende(n) ich/wir Ihnen die Eröffnungs- bzw. Betreuerwechsel-Unterlagen für folgendeProdukte:Investmentdepot(s) (auch Fondssparverträge)VL-Vertrag/VL-VerträgeRiester-Fondssparvertrag/-verträgeRürup-Fondssparvertrag/-verträge (Basis-Rente/Rürup-Rente)Bausparvertrag/-verträgeVersicherungsvertrag/-verträgeSonstiges: ___________________________________Mit freundlichen GrüßenAnlage: Eröffnungsunterlagen(Diese Seite ist als Vorlage für den Versand per Fensterbriefumschlag gedacht,da unsere Adresse oben bereits eingedruckt ist. Sie müssen diese Seite nicht mit einreichen.)


Online-Finanzportal.de <strong>Fondsportal24.de</strong> Riestern-Sie-mit.deRiester-Premium.de Top-Rente.netRhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong>AntragsabteilungPostfach 10 07 31D-46527 DinslakenPostIdent-Couponfür die Legitimation über das PostIdent-Verfahren bei einer Postfiliale der Deutschen Post AGBitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit zur Postfiliale Ihrer Wahl:• vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen• gültiger Personalausweis oder Reisepass (nicht Führerschein o.ä.)• ggf. Meldebescheinigung (bei ausländischen Staatsbürgern)• diesen PostIdent-CouponWenn Sie bereits in der Vergangenheit über <strong>Fondsportal24.de</strong> / Rhenus Finanzen eine PostIdent-Legitimierung vorgenommen haben, dann ist eine erneute Legitimation nur dann notwendig, wennSie jetzt einen neuen Ausweis haben.Ausländische Staatsbürger, die sich mit einem Reisepass legitimieren, benötigen eine aktuelleMeldebescheinigung für die Legitimierung.Die Mitarbeiter der Deutschen Post AG stellen dann mit Hilfe des PostIdent-Coupons eine PostIdent-Urkunde aus und senden diese dann zusammen mit den Antragsunterlagen an uns.Bei Gemeinschaftsdepots müssen sich beide <strong>Depot</strong>inhaber legitimieren. Sie müssen nichtgemeinsam zur Post gehen. Wenn eine PostIdent-Urkunde separat kommt, ordnen wir diese demAntrag noch zu.Achtung MaV!Formular und diesen Coupon imPostsache-Fensterbriefumschlagoder im Kundenrückumschlag anangegebene Anschrift schicken!Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie sich beieiner Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepassidentifizieren.Abrechnungsnummer5 1 5 3 2 9 6 8 4 9 3 7 0 1ReferenznummerD W S - F P 2 4Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong>Antragsabteilung FP24Postfach 10 07 31Achtung MaV!• Barcode einscannen• POSTIDENT® BASIC Formular nutzen• Formular an AbsenderD-46527 DinslakenMaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline


ServiceblattSP/EIInvestmentkontoinhaberName, Anschrift<strong>DWS</strong> Investment GmbH60612 Frankfurt am MainInvestmentkonto (bitte vollständig eintragen, z. B. 0555A123456701)VERPFÄNDUNGHiermit verpfände(n) ich/wir zur Sicherung folgender Forderung (genau bezeichnen)an (Pfandnehmer)oderden jeweiligen bei der <strong>DWS</strong> Investment GmbH in vorgenanntem Investmentkonto gebuchten Anteilsbestand(gesamtes Investmentkonto)den bei der <strong>DWS</strong> Investment GmbH in vorgenanntem Investmentkonto gebuchten Anteilsbestand von ________ Stück.Der frei verfügbare Anteilsbestand wird in ein weiteres Investmentkonto umgebucht.Zum Zwecke der Verpfändung trete/n ich/wir meine/unsere Ansprüche auf Herausgabe der Wertpapiere/<strong>Depot</strong> werte an den Pfandnehmerab. Folgende Verwertungsregelung wird vereinbart: Der Pfandnehmer kann bei Fällig keit der oben bezeichneten Forderungdie Zahlung des Gegenwertes von der <strong>DWS</strong> verlangen. Ein Nachweis der Fällig keit/ Durch setzbarkeit der Forderungge gen über der <strong>DWS</strong> ist nicht erforderlich. Die <strong>DWS</strong> ist nicht zu einer Prüfung der Pfandreife verpflichtet. Die Verpfändung wirdvon mir/uns hiermit der <strong>DWS</strong> angezeigt. Entgelte und Kosten der <strong>DWS</strong> können durch den Verkauf verpfändeter Anteile beglichenwerden.SFFM 121 05/2007Datum:XUnterschrift/en Investmentkontoinhaber(ggf. mit Firmenstempel)(Tel.: ___________________________________ )Datum:XUnterschrift/en Pfandnehmer(ggf. mit Firmenstempel)(Tel.: ___________________________________ )> Streichungen sind nicht zulässig


_______________________________(Name, Vorname des <strong>Depot</strong>inhabers)_______________________________(Straße, Nummer des <strong>Depot</strong>inhabers)_______________________________(PLZ Ort des <strong>Depot</strong>inhabers)An dieFondsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment GmbHKundenservice60612 Frankfurt am Main<strong>Depot</strong>wert meines InvestmentdepotsSehr geehrte Damen und Herren,ich habe unter der unten genannten Investmentkonto-Nummer ein <strong>Depot</strong> bei Ihnen mit einerMietkautions-Verpfändung eröffnet. Bitte senden Sie dem Pfandnehmer (Name, Adresseunten) eine Bestätigung über den aktuellen <strong>Depot</strong>wert zum Beginn der Verpfändung.<strong>DWS</strong> Investmentkonto-Nummer:Daten des Pfandnehmers:Name, Vorname:Straße, Hausnummer:PLZ, Ort:____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Mit freundlichen Grüßen_______________________ ________________________(Ort, Datum)(Unterschrift <strong>Depot</strong>inhabers)


_______________________________(Name, Vorname des Pfandnehmers/Vermieters)_______________________________(Straße, Nummer des Pfandnehmers/Vermieters)_______________________________(PLZ Ort des Pfandnehmers/Vermieters)An dieFondsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment GmbHKundenservice60612 Frankfurt am MainAufhebung der VerpfändungSehr geehrte Damen und Herren,unter der unten genannten Investmentkonto-Nummer besteht bei Ihnen ein Investmentkontomit einer Mietkautions-Verpfändung. Als Pfandnehmer bestätige ich hiermit, dass keineAnsprüche mehr gegenüber dem Pfandgeber (<strong>Depot</strong>inhaber) bestehen. Bitte heben Sie dieVerpfändung daher auf und senden dem <strong>Depot</strong>inhaber eine Bestätigung über die Freigabeder Verpfändung zu.<strong>DWS</strong> Investmentkonto-Nummer:_________________________________________Daten des <strong>Depot</strong>inhabers: (i.d.R. der Mieter)Name, Vorname:Straße, Hausnummer:PLZ, Ort:___________________________________________________________________________________________________________________________Mit freundlichen Grüßen_______________________ ________________________(Ort, Datum)(Unterschrift Pfandnehmer / Vermieter)


Online-Finanzportal.de Riestern-Sie-mit.de <strong>Fondsportal24.de</strong> Riester-Premium.de Top-Rente.netKundeninformationnach § 12 Abs. 1 FinVermV bzw. nach § 11 der Verordnung über dieVersicherungsvermittlung und -beratungRhenus FinanzenDr.-Otto-Seidel-Str. 746535 Dinslakenanfrage@fondsportal24.deDie Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten erfolgt gemäß §2 Abs. 6 Nr. 8 KWG aufgrund der erteiltenGenehmigung nach §34f GewO. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstrumentes findet grundsätzlichzwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Rhenus Finanzen hat die erforderliche Sorgfaltnach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere schuldetRhenus Finanzen danach die anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungensowie des von Ihnen angebenen Anlagezweckes. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auchein Vertrag zwischen Kunde und Rhenus Finanzen geschlossen werden. Der Rhenus Finanzen ist ferner gehalten darüberein Protokoll zu führen. Bei der Beratung zu und der Vermittlung von Versicherungsverträgen wird der Makler IhrVertragspartner. Hierunter fallen z.B. Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Krankenversicherungen usw. DieErlaubnis wurde erteilt von der unten angegebenen IHK. Der Makler ist im Versicherungsvermittlerregister eingetragen.Inhaber und Geschäftsführer von Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong> ist Ulf Bosserhoff, wohnhaft in Dinslaken. RhenusFinanzen ist tätig als Finanz- und Versicherungsmakler mit der Gewerbeerlaubnis nach §34f Abs. S.1 GewO (OffeneInvestmentfonds), §34c Abs. 1 Satz 1 GewO (Darlehensvermittlung, Finanzierung) und §34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler),gültig für die Bundesrepublik Deutschland. Die Gewerbeerlaubnis wurde erteilt durch das Gewerbeamt derStadt Linz, Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein und die IHK Niederrhein. Zuständige Aufsichtsbehörden sind dasGewerbeamt der Stadt Dinslaken, Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken (Tel. 020640/66-0,www.dinslaken.de), und die IHK Niederrhein, Mercatorstraße 22-24, 47051 Duisburg (Tel. 0203/28 21-0, Fax0203/26533, www.niederrhein.ihk.de). Mitglied in der IHK Niederrhein.Steuernummer: 101/5015/2296, Zuständiges Finanzamt: Dinslaken. Eintragung in das Finanzanlagen-Vermittlerregisterunter der Nummer D-F-120-H611-89 und in das Versicherungs-Vermittlerregister unter der Nummer D-6MIM-QI7XY-45.Überprüfbar über: www.vermittlerregister.info.Aufsichtsbehörden, Beschwerde- und Streitschlichtungsstellen:BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1253, 53002 Bonn, www.bafin.de, Tel: 0228/4108-0.IHK Niederrhein, Mercatorstraße 22-24, 47051 Duisburg (Tel. 0203/28 21-0, www.niederrhein.ihk.de).Versicherungsombudsmann e.V., Postf. 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800/3696000, www.versicherungsombudsmann.deOmbudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Tel. 01802/550444 (0,06 Europro Anruf aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk abweichend), Fax. 030/20458931, Internet www.pkv-ombudsmann.deDeutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, D-10178 Berlin Telefon (030) 20308-0, Fax(030) 20308-1000, E-Mail infocenter@berlin.dihk.de und unter www.vermittlerregister.info.Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.V.), Unter den Linden42, 10117 Berlin, Tel. 030/64490460, info@ombudssstelle-investmentfonds.de, www.ombudssstelle-investmentfonds.deBeteiligungen:Rhenus Finanzen und deren Eigentümer Diplom Volkswirt Ulf Bosserhoff, besitzen weder indirekte noch direkte Beteiligungenvon mehr als zehn Prozent an den Stimmrechten oder an dem Kapital eines Versicherungsunternehmens oderAnbietern/Emittenten von Finanzanlagen. Zudem besitzen weder Versicherungsunternehmen noch Mutterunternehmenvon Versicherungsunternehmen oder Anbietern/Emittenten von Finanzanlagen eine direkte oder indirekte Beteiligung anden Stimmrechten oder am Kapital von Rhenus Finanzen.Rhenus Finanzen, Inhaber: Dipl. Volkswirt Ulf Bosserhoff, Finanz-/Vers.makler §34f Abs.1.S.1 u. §34c Abs.1.S1. u. §34d Abs.1 GewOPost-Anschrift: Postfach 10 07 31, 46527 Dinslaken; Büro-Anschrift: Dr.-Otto-Seidel-Str. 7, 46535 DinslakenTel. 02064/77045-1, Fax. 02064/77045-2, Steuer-Nr.: 101/5015/2296. Vermittlerregister: FA: D-F-120-H611-89, Vers.: D-6MIM-QI7XY-45


Merkblatt <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> – FernabsatzInformation zum <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> und den damit verbundenenDienstleistungen für den VerbraucherSehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,bevor Sie im Fernabsatz (per Internet, E-Mail, Telefax oder Briefverkehr) mit uns Verträge abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen(§ 312 c BGB i.V.m. Art. 246 §§ 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)) einige allgemeine Informationen zur Deutsche Asset &Wealth Management Investment GmbH und <strong>DWS</strong> Investment S.A., zur angebotenen Finanzdienstleistung und zum Vertragsabschluss im Fernabsatz geben. DieseInformationen gelten bis auf weiteres und stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.A. Allgemeine Informationen zu Ihren Dienstleistern Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbHund <strong>DWS</strong> Investment S.A.Name und Anschrift :GesetzlichVertretungsberechtigte :Hauptgeschäftstätigkeit :Zuständige Aufsichtsbehörde :Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbHMainzer Landstr. 178-190D-60612 Frankfurt am MainTel. : +49 69 910-12380Fax : +49 69 910-19090E-Mail : info@dws.comInternet : www.dws.deGeschäftsführung :Wolfgang Matis, Holger Naumann, Peter Roemerund Dr. Asoka WöhrmannGegenstand des Unternehmens ist die Verwaltungvon Investmentfondsvermögen und die Ausführungder damit zusammenhängenden Geschäften aller Art.Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Graurheindorferstr. 108D-53117 BonnInternet : www.bafin.de<strong>DWS</strong> Investment S.A.2, Boulevard Konrad AdenauerL-1115 LuxemburgTel. : +352 42101-860*Fax : +352 42101-900*E-Mail : dws.lu@db.comInternet : www.dws.com* (Auslands-) Tarif je nach Anbieter.Vorsitzender des Verwaltungsrats :Wolfgang MatisGeschäftsführung :Klaus-Michael Vogel (CEO), Manfred Bauer,Markus Kohlenbach, Doris Marx, Ralf Rauchund Martin SchönefeldGegenstand des Unternehmens ist die Verwaltungvon Investmentfondsvermögen und die Ausführungder damit zusammenhängenden Geschäften aller Art.Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)L-2991 LuxemburgInternet : www.cssf.luEintragung im Handeslregister : Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 9135 Bezirksgericht Luxemburg Handelsregister B 25.754Umsatzsteueridentifikationsnummer:DE 811 248 289 LU 157 13 550Vertragssprache :Maßgebliche Rechtsordnung/maßgeblicher Gerichtsstand :AußergerichtlicheStreitschlichtung :Hinweis zum Bestehen einerfreiwilligen Einlagensicherung :Maßgebliche Sprache für diesen Vertrag und dieKommunikation mit dem Kunden während der Laufzeitdes Vertrages ist Deutsch.Für die Eröffnung des <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s und die gesamteGeschäftsbeziehung gilt deutsches Recht. Es gibt keinevertragliche Gerichtsstandsklausel.Bei Streitigkeiten können sich die Beteiligten an das Büroder Ombudsstelle des BVI, Bundesverband Investment undAsset Management e.V., Unter den Linden 42 in 10117 Berlin,Tel. : +49 (0)30 6449046-0 oder Fax : +49 (0)30 6449046-29,wenden.Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon un be rührt.Es erfolgt keine freiwillige Einlagensicherung.Maßgebliche Sprache für diesen Vertrag und dieKommunikation mit dem Kunden während der Laufzeitdes Vertrages ist Deutsch, optional Englisch.Für die Eröffnung des <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s und die gesamteGeschäftsbeziehung gilt luxemburger Recht. Es gibt keinevertragliche Gerichtsstandsklausel.Bei Streitigkeiten können sich die Beteiligten an die Schlichtungsstelle Centre de Médiation du Barreau de Luxembourg,1–7, rue St. Ulric in L-2651 Luxembourg,Tel. : +352 467272-1, Fax : +352 225646 wenden.Das Recht, die Gerichte anzurufen bleibt hiervon unberührt.Es erfolgt keine freiwillige Einlagensicherung.Die <strong>DWS</strong> Investment S.A. ist Mitglied der ASSOCIATION POURLA GARANTIE DES DEPOTS LUXEMBOURG (AGDL).B. Wesentliche Leistungsmerkmale des <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>-Vertrages bei der Deutsche Asset & Wealth ManagementInvestment GmbH und der <strong>DWS</strong> Investment S.A.<strong>DWS</strong> 101 11/2013 Merkblatt wg/Fernabsatz Seite 1 von 21. <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>Die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH bzw. die <strong>DWS</strong> Investment S.A. (nachstehend „depotführende Stelle“ genannt) eröffnet für den Anlegerauf Antrag ein <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> für die Anlage von Einzahlungen in Anteilen des bzw. der gewünschten Fonds. Ferner erbringt die depotführende Stelle die in den AllgemeinenGeschäftsbedingungen und – sofern vereinbart – den Besonderen Bedingungen beschriebenen Dienstleistungen. Einen allgemeinen Überblick über die Grundlagen derVermögensanlage in Investmentfonds gibt die Broschüre „Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapierfonds“.2. VerwaltungDie depotführende Stelle verwaltet im Rahmen des <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>-Vertrages unmittelbar die Anteile des Anlegers an den Investmentfonds. Ferner erbringt die depotführendeStelle die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und -sofern vereinbart- den Besonderen Bedingungen beschriebenen Dienstleistungen.3. Kauf, Verkauf und Umtausch von Anteilen an InvestmentfondsDer Anleger kann Anteile der von der depotführenden Stelle angebotenen Investmentfonds einmalig oder aber in vorher definierten regelmäßigen Abständen erwerbenoder verkaufen. Soweit von der depotführenden Stelle zuvor im Preisverzeichnis/Konditionentableau ausdrücklich zugelassen, ist auch ein Umtausch von Anteilenmöglich. Die depotführende Stelle leitet Kauf-, Verkauf- oder Tauschaufträge unverzüglich, spätestens am auf den Eingang des Auftrages folgenden Bank arbeitstag,an die jeweilige Abwicklungsstelle weiter. Bei Kauf oder Verkaufsaufträgen des Anlegers schließt die depotführende Stelle für Rechnung des Anlegers mit derjeweiligen Abwicklungsstelle ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft ab. Einzelheiten zum Kauf, Verkauf und Umtausch von Investmentfonds-Anteilen sind in den AllgemeinenGeschäftsbedingungen und – sofern vereinbart – den Besonderen Bedingungen geregelt, sowie in dem jeweiligen aktuellen Verkaufsprospekt enthalten.4. Hinweise auf Risiken und Preisschwankungen von Anteilen an InvestmentfondsEine Anlage in Anteilen von Investmentfonds ist mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a.• Aktien- und Rentenmarktrisiken,• Wechselkurs-, Zins, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie• politische Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein.Es ist zu beachten, dass Vermögensanlagen neben den Chancen auf Kurssteigerungen auch Risiken enthalten. Die Preise der Vermögensgegenstände eines Fondsver -mö gens können gegenüber dem Einstandspreis steigen oder fallen. Veräußert der Anleger Anteile des Fondsvermögens zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in demFondsvermögen befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Erwerbs von Anteilen gefallen sind, so hat dies zur Folge, dass er das von ihm indas Fondsvermögen investierte Geld nicht oder nicht vollständig zurückerhält. Generell kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik tat säch licherreicht werden. Insbesondere ermöglichen Wertentwicklungen in der Vergangenheit keine Prognose für zukünftige Ergebnisse. Die allgemeinen und besonderen Risikohinweiseergeben sich außerdem aus dem jeweils aktuellen Verkaufsprospekt.TR 229 12/2013


Merkblatt <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> – Fernabsatz5. PreiseFür die Führung des <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s kann ein Entgelt berechnet werden. Die jeweilige Höhe ist im Preisverzeichnis/Konditionentableau der depot führenden Stelle enthalten.Darüber hinaus ge hen de Entgelte und Auslagen kann die depotführende Stelle nach Maßgabe der in den Allgemeinen Bedingungen geregelten Grundsätze verlangen.Dem Anleger wird auf Wunsch von der depotführenden Stelle jederzeit ein aktuelles Preisverzeichnis/Konditionentableau zur Verfügung gestellt. Das Preisverzeichnis/Konditionentableau ist im Internet unter www.dws.de/konditionen erhältlich.6. Hinweis auf vom Anleger zu zahlende Steuern und KostenDie Erträge aus den Investmentfonds sind steuerpflichtig. Hinweise auf die vom Anleger zu zahlenden Steuern und Kosten ergeben sich aus dem jeweils aktuellenVerkaufsprospekt. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden.Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Anleger selber zu tragen.*7. Zusätzliche TelefonkommunikationskostenEs fallen keine zusätzlichen Telefonkommunikationskosten an. Es gilt der (Auslands-) Tarif je nach Anbieter.8. LeistungsvorbehaltKeiner.* (Auslands-) Tarif je nach AnbieterC. Zahlung und Erfüllung des <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>-Vertrages1. Zahlung und ErfüllungDie depotführende Stelle leitet Kauf-, Verkauf- oder Tauschaufträge unverzüglich, spätestens am auf den Eingang des Auftrags folgenden Bankarbeitstag, an die jeweiligeAbwicklungsstelle weiter. Kaufaufträge mittels Überweisung wird die depotführende Stelle unverzüglich, spätestens am nächstfolgenden Bankarbeitstag, an die jeweiligeAbwicklungsstelle weiterleiten, sofern die Gutschriftanzeige der Bank eindeutig zugeordnet werden kann. Aufträge, die vor dem Orderannahmeschluss des jeweiligenInvestmentfonds vorliegen, werden mit dem entsprechend ermittelten Anteilwert abgerechnet. Danach dort eingehende Aufträge werden zu dem Anteilwert abgerechnet,der für den folgenden Orderannahmeschluss ermittelt wird.2. Vertragliche KündigungsregelnFür das <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> gelten die in den Allgemeinen Bedingungen sofern vereinbart – in den Besonderen Bedingungen für den Anleger und die depotführenden Stellefestgelegten Kündigungsregeln.3. Mindestlaufzeit des VertragesFür das <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> wird grundsätzlich keine Mindestlaufzeit vereinbart. Sofern ausnahmsweise doch eine Mindestlaufzeit vereinbart werden soll, ergibt sich dies aus demAntragsformular. Bei Kündigung des <strong>Depot</strong>vertrages muss der Anleger seine Fondsanteile auf ein anderes <strong>Depot</strong> übertragen oder veräußern.4. Sonstige Rechte und Pflichten der depotführenden Stelle und des AnlegersDie Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der depotführenden Stelle und Anleger sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der depot führ endenStelle beschrieben. Daneben kann die depotführende Stelle mit dem Anleger Besondere Bedingungen vereinbaren. In diesem Fall ergeben sich die Besonderen Bedingungen aus dem Antragsformular.D. Informationen über die Besonderheiten des im Fernabsatz abgeschlossenen VertragesInformationen über das Zustandekommen des FernabsatzvertragesDer Anleger gibt gegenüber der depotführenden Stelle ein ihn bindendes Angebot auf Eröffnung eines <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichneteAntragsformular an die depotführende Stelle übermittelt und dieses ihr zugeht. Der <strong>Depot</strong>-Vertrag kommt zustande, wenn die depotführende Stelle dem Anleger nach dergegebenenfalls erforderlichen Legitimationsprüfung die Annahme des Antrages bestätigt.Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von FinanzdienstleistungenWiderrufsrecht des Anlegers beim Antrag auf Eröffnung eines <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>sDer Anleger kann seinen Antrag auf Eröffnung des <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Anleger ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung, das Antragsformular oder eine Ab schrift desAntragsformulars einschließlich der für den Vertrag maßgeblichen Allgemeinen und - sofern vorhanden - Besonderen Geschäftsbedingungen sowie die Informationen,zu denen die depotführende Stelle nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge (§ 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 §§ 1 und 2 EGBGB) verpflichtet ist, in Textformmitgeteilt wurden, aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten andie jeweilige depotführende Stelle, d.h. bei Eröffnung eines <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s bei der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH an die Deutsche Asset& Wealth Management Invest ment GmbH, Mainzer Landstr. 178-190, D-60612 Frankfurt am Main, bei Eröffnung eines <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s bei der <strong>DWS</strong> Investment S.A. an<strong>DWS</strong> Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg.<strong>DWS</strong> 101 11/2013 Merkblatt wg/Fernabsatz Seite 2 von 2WiderrufsfolgenWiderruft der Anleger seinen Antrag auf Eröffnung des <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s, und hat er im Hinblick auf die Eröffnung bereits Anteile erworben, die in dem <strong>Depot</strong> verwahrtwerden, so kann er den Widerruf dennoch ausüben. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren undgezogene Nutzungen herauszugeben. Da der Anleger die empfangenen Leistungen nicht zurückgewähren kann, muss er der depotführenden Stelle insoweit Wertersatzleisten, d.h. die depotführende Stelle kann für die Einrichtung und Verwaltung des <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s eine anteilige Vergütung verlangen. Eine Verpflichtung zur Zahlung derbis zur Ausübung des Widerrufsrechts von der depotführenden Stelle erbrachten Leistung (anteiliger Preis) besteht nur, wenn der Anleger ausdrücklich zugestimmthat, dass die depotführende Stelle vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglichen Leistung beginnt.Ende der WiderrufsbelehrungKein Widerrufsrecht beim Erwerb von InvestmentfondsanteilenDas Widerrufsrecht des Anlegers nach den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes besteht nicht hinsichtlich des Erwerbes von Investmentfondsanteilen, da deren Preis aufdem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die depotführende Stelle keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist für das <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> auf treten können.Sofern der Anleger seinen Antrag auf Eröffnung des <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s widerrufen hat, muss er der depotführenden Stelle mitteilen, in welches andere bestehende <strong>Depot</strong> dieerworbenen Investmentfondsanteile geliefert werden sollen. Alternativ dazu kann der Anleger einen Verkaufsauftrag erteilen. Gezahlte Ausgabeaufschläge werden demAnleger nicht zurückerstattet und möglicherweise entstandene Kursverluste sind vom Anleger zutragen.Besondere Hinweise zur sofortigen AusführungDie depotführende Stelle wird sofort nach Annahme des Eröffnungsantrags angebots des Anlegers und noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung ein <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>auf den Namen des Anlegers eröffnen, wenn der Anleger hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Die ausdrückliche Zustim mung zur sofortigen Vertragsausführungholt die depotführende Stelle bei Vertragsunterzeichnung ein.Gültigkeitsdauer dieser InformationDiese Informationen (Stand 11/2013) sind bis auf weiteres gültig.Mit freundlichen GrüßenDeutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH / <strong>DWS</strong> Investment S.A.TR 229 12/2013


Sehr geehrte Anlegerin,sehr geehrter Anleger,das <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> bietet Ihnen neben hoher Servicequalitätund Flexibilität eine kostengünstige <strong>Depot</strong>führung.Um Ihnen den Einstieg so leicht wie möglich zumachen, haben wir alle wichtigsten Punkte rundum Ihr <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> zusammengefasst :• Sie können Ihr <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> entweder bei derDeutsche Asset & Wealth Investment GmbHin Frankfurt am Main (DeAWM Frankfurt) oderbei der <strong>DWS</strong> Investment S. A. in Luxemburg(<strong>DWS</strong> Luxemburg) – nachfolgend gemeinsam„<strong>DWS</strong> Investments“ – er öffnen. An beidenStand orten haben Sie die Möglichkeit Fonds der<strong>DWS</strong>/DB AWM Gruppe als auch ausgewählteFonds anderer Verwaltungsgesellschaften* verwahren zu lassen.• Für jede depotführende Stelle füllen Sie bittejeweils einen Antrag aus. Bitte beachten Siehierbei die Ausfüllhinweise.• Eröffnung : Nach Eingang des vollständig aus gefülltenund unter schriebenen Antrages erhaltenSie eine einmalige Be stä tigung über die EröffnungIhres <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s. Diese ent hält alle vertraglichrele vanten Informationen inkl. Ihrer Invest mentfondsnummer bzw. Portfolionummer.• Schon mit 25,- EUR monatlich pro Fonds könnenSie bei <strong>DWS</strong> Investments Ihr Vermögen erfolgreichund systematisch auf bauen. Bei einer Einmalzah lung sollte der Betrag von 500,- EUR nichtunter schritten werden.• Portfolio : Der besondere Service der Port folio -aus wahl ist, dass Sie bei der Auswahl von mehrerenFonds eine prozen tu ale Aufteilung, dieinsgesamt 100 % betragen muss, vor geben können.Die eingehenden Zahlungen zu Gunsten desPortfolios werden gemäß der Auf teilung an gelegt.Bitte be achten Sie, dass der regel mäßigeMindest sparbeitrag von 25,- EUR pro Fonds nichtunter schritten wird.• Einzahlungen/Verfügungen innerhalb Ihres<strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s : Auf Ihr <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> haben Sieselbst verständlich jederzeit Zu griff. Es stehtIhnen frei, an jedem Bank arbeitstag in Frank furtund Luxemburg Fonds an teile zu kaufen odervor han dene Anteile zu ver kaufen. Einzahlungengelten als Kauf aufträge, Aus zahlungsverlangenals Ver kaufsaufträge von Fonds an teilen. Einzelheitenzur Ausgabe und Rück nahme von Fondsanteilen regelt darüber hinaus der jeweils gül tigeVer kaufs pros pekt bzw. die wesent lichen Anlegerinfor mationen.Möchten Sie Einzahlungen auf Ihr Portfolio vornehmen,geben Sie bitte bei der Zahlung IhrePort folio nummer an (z. B. X1234567 01). Bei Einzahlungen auf einzelne Fonds dieses Port foliosgeben Sie bitte die entsprechende Invest mentfondsnummer an (z. B. 5555 X1234567 01).Die <strong>Depot</strong>- / Portfolio-Struktur können Sie dem folgenden Schau bild entnehmen :Portfolio 01X123456701Investmentfonds A1234 X1234567 01Investmentfonds C3456 X1234567 02Portfolio 02X123456702<strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>X1234567Investmentfonds B2345 X1234567 01Investmentfonds C3456 X1234567 01Investmentfonds X9876 X1234567 04Hinweis :Die Unternummern von Portfolio und Investmentfonds müssen nicht identisch sein.Invest mentfonds können jederzeit flexibel einem anderen Portfolio zugeordnet werden.• Sie erhalten über jede Bewegung innerhalbIhres <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s eine Abrechnung. Bei regelmäßigenEinzahlungen kann eine Ab rech nungsinfor mation über den Bankauszug erfolgen. Die<strong>DWS</strong> Luxemburg erstellt bei regelmäßigen Einzahlungen keine Einzel abrechnung. Sie erhaltenaber in jedem Fall zu Beginn des Folgejahres eineJahres aufstellung, auf der sämt liche Buchungendes abge laufenen Jahres aufgeführt sind.• Kostengünstige <strong>Depot</strong>führung** :DeAWM Frankfurt : derzeit 0,2975 % p. a. desGegen wertes pro Investmentfondsnummer(mind. 8,20 EUR – max. 10,35 EUR), höchstensjedoch 35,70 EUR p. a. pro <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>.Für die Führung Ihres <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s Plus be rechnenwir aktuell ein <strong>Depot</strong> füh rungs entgelt von50,- EUR p. a.<strong>DWS</strong> Luxemburg : derzeit 0,0448 % p. a. desGegenwertes pro Investmentfondsnummer(mind. 14,32 EUR – max. 50,40 EUR), höchstensjedoch 50,40 EUR p. a. pro <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>.Die Entgelte verstehen sich inkl. der jeweilsgültigen Mehr wertsteuer.<strong>DWS</strong> Investments……* Nähere Informationen erhalten Sie bei der <strong>DWS</strong> Investments oder direkt bei Ihrem Vermittler.** Sie erhalten weitere Angaben im Internet unter www.dws.de/konditionen.016 90801 00 12/2013


Allgemeine Geschäftsbedingungen für <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s1. <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>Die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH,Frankfurt, oder die <strong>DWS</strong> Invest ment S.A., Luxem bourg, (nachstehend„depotführende Stelle“ ge nannt) eröffnet für denAnleger (Privatkunde i. S. d. Wert pa pier han dels gesetzes bzw.des Luxemburger Gesetzes über den Fi nanz sektor vom 5. April1993), soweit nichts anderes ver ein bart auf An trag ein <strong>DWS</strong><strong>Depot</strong>. Bei dem <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> han delt es sich um ein Wert papierdepot.Zu sätz lich kann die depot füh rende Stelle, ohne dass eshierfür eines Antrages des Anle gers bedarf, inner halb des <strong>DWS</strong><strong>Depot</strong>s Geld markt fonds auf neh men, die auf die Fonds währungder jeweiligen auf Antrag des Anlegers ge wählten Investmentfondslauten. Sollten in einer Fonds währung aus Sicht der depotführendenStelle keine ge eigneten Geld markt fonds verfügbarsein, so kann statt dessen auch ein kurz lauf ender Renten fondsauf ge nom men wer den. Die aktuell von der depot führendenStelle für die jewei ligen Fonds währungen vor ge sehenen Geldmarktfonds (bzw. kurzlauf enden Ren ten fonds) sind im Preisverzeich nis / Kondi tionen tableau ge nannt. Die darin enthaltenenAngaben können ohne Mit wirkung und ohne Infor mation desAnlegers durch die depotfüh rende Stelle geändert werden. Erteiltder Anleger der depot führen den Stelle einen Auf trag, so sinddie zu diesem Zeitpunkt im Preis ver zeich nis / Kon di tionen ta b-leau enthaltenen Angaben maßge bend. Dem Anleger wird aufWunsch von der depotführenden Stelle jederzeit ein aktuellesPreisverzeichnis / Konditionen tableau zur Ver fügung ge stellt. DerAnleger hat gegenüber der depot füh ren den Stelle zu Beginnder Geschäftsbeziehung genaue Angaben über seine Identitätgemäß den Vorgaben des Eröffnungs antra ges zu machen. Diedepot führende Stelle kann zu Beginn der Ge schäfts beziehungsowie im weiteren Verlauf zu sätz liche Anga ben und Unterlagenzur Identitätsfeststellung oder zu sonstigen Zwecken verlangen,sofern dies im Hinblick auf die Erfüllung ihrer gesetzlichenPflichten oder im Rahmen der Ge schäfts be ziehung er forder lich ist.2. Ausgabe und Rücknahme von AnteilenDie Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgt nach den für denjeweiligen Fonds von der Ver waltungs gesellschaft getroffenen undim Ver kauf sprospekt veröffentlichten Bedingungen. Sofern keinegegenteilige Weisung des Anlegers vorliegt, können einge hendeZahlungen gegebenenfalls bis zum nächsten Ausgabetag von derdepotführenden Stelle gehalten werden.3. Aufträgea) Execution Only / AusführungsgeschäftDie depotführende Stelle führt Aufträge nach den Grundsätzenvon „Execution Only“, d. h. ohne Beratung, aus. Demnach erteiltdie depotführende Stelle bei der Ausführung von Aufträgenweder Empfehlungen für den Kauf noch für den Verkauf vonAnteilen, sondern leitet Aufträge lediglich an die entsprechendeAbwicklungsstelle weiter. Die depotführende Stelle geht davonaus, dass der Anleger – soweit erforderlich – eine Beratung undAuf klärung vor Erteilung der Aufträge erhalten hat. Auch eineAnge messen heitsprüfung findet im Rahmen des Execution Onlynicht statt. Es gelten die Verkaufs unterlagen der jeweiligen Fonds(„Wesent liche Anleger infor mationen“ und Verkaufsprospektein schließlich Vertrags be dingungen bzw. Ver waltungs reglement/ Satzung sowie der letzte ver öffent lichte Jahres- und Halbjahresbericht), die von der depot führenden Stelle online unterwww.dws.de zur Ver fügung gestellt werden. Auf ausdrücklichenWunsch des Anle gers werden diese auch per E-Mail oder postalischzur Verfügung gestellt.b) Beschränkung auf von der depotführenden Stelle angeboteneFondsanteileDie depotführende Stelle nimmt Aufträge zum Kauf oder Verkaufvon Fonds anteilen nur entgegen, sofern die Fondsanteile von derdepotführenden Stelle angeboten werden. Eine Übersicht dervon der depotführenden Stelle vertriebenen Investmentfondsist bei der depotführenden Stelle erhältlich. Die depotführendeStelle kann die Annahme von Aufträgen sowie die Aus führungvon Aufträgen davon abhängig machen, dass der <strong>Depot</strong>inhaberbestimmte Erklärungen abgibt und diese ggf. auch auf Verlangender depotführenden Stelle einmalig oder regelmäßig wiederholt.c) Form von AufträgenAufträge jeder Art sind schriftlich zu erteilen, soweit nicht mit derdepotführenden Stelle vorher eine andere Vereinbarung getroffenworden ist. Eine telekommunikative Übermittlung (z. B. perTelefax oder E-Mail) ist zur Wahrung der Schriftform nicht ausreichend.In folgenden Fällen kann der Auftrag abweichend auch perTelefax übermittelt werden :- Auftrag zum Kauf von Fondsanteilen- Auftrag zum Umtausch von Fondsanteilen- Auftrag zur Änderung von regelmäßigen Zahlungen- Auftrag zum Verkauf von Fondsanteilen sofern der Verkaufserlösauf eine vorher schriftlich vereinbarte Referenzbankverbindungdes Anlegers ausgezahlt wird.d) Ausführungsgeschäft / Beauftragung eines Dritten zur Aus führungeines Kaufs oder VerkaufsBei Kauf- und Verkaufsaufträgen des Anlegers schließt diedepotführende Stelle für Rechnung des Anlegers mit derjeweiligen Abwicklungsstelle ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft(Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt eine dritte Person,ein Aus führungs geschäft abzuschließen. Soweit Einzahlungsbeträgedes Anlegers zum Erwerb eines vollen Anteils nicht ausreichen,schreibt die depotführende Stelle den entsprechendenAnteilsbruchteil in vier Dezimalstellen nach dem Komma gut.e) Preis des AusführungsgeschäftesDie depotführende Stelle rechnet gegenüber dem Kunden denPreis des Ausführungsgeschäftes ab. Die Details zur Berechnungergeben sich aus dem Verkaufsprospekt und den sonstigenVerkaufs unter lagen des jeweiligen Fonds.f) Bearbeitung / WertermittlungstagEingehende Verkaufs- oder Kaufaufträge werden von der depotführendenStelle unverzüglich, spätestens an dem auf denEingang bei der depotführenden Stelle folgenden Bankarbeitstag(am Ort der <strong>Depot</strong>führung) bearbeitet. Unter Bearbeitung istdie Weitergabe des Auftrags zur Ausführung an die jeweiligeVerwaltungsgesellschaft, deren Ver wahr stelle, einen Cleareroder einen Dritten, der mit der weiteren Ausführung beauftragtwird, zu ver stehen. Der Ausführungszeitpunkt sowie der demAus führungsgeschäft zugrunde liegende Aus führungs preis liegennicht im Einflussbereich der depot führenden Stelle. DieEinzelheiten dazu ergeben sich aus dem Ver kaufs prospekt undden sonstigen Verkaufs unter lagen des jeweiligen Fonds. Wird derAuftrag nicht ausgeführt, so wird die depotführende Stelle denAnleger darüber unverzüglich informieren.g) Kaufaufträge mittels ÜberweisungenÜberweisungen müssen die Angabe einer von der depotführendenStelle mitgeteilten <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> nummer, Portfolionummeroder Investment fonds nummer enthalten und werden alsKaufaufträge für die entsprechenden Fondsanteile behandelt.Sofern die Gutschriftanzeige der Bank eindeutig zugeordnet werdenkann, wird die depotführende Stelle Aufträge zum Erwerbvon Fondsanteilen unverzüglich, spätes tens am nächstfolgendenBankarbeitstag, an die jeweilige Abwicklungsstelle weiterleiten.Soweit Ein zahlungsbeträge des Anlegers den Ausgabepreis einesAnteils über oder unterschreiten, schreibt ihm die depot führendeStelle einen entsprechenden Bruchteil in vier Dezimalstellen nachdem Komma gut. Wird eine Einzahlung vor Bestätigung der jeweiligen<strong>Depot</strong> eröffnung geleistet, so wird der Aus gabe preis desnächstmöglichen Ausgabetages nach <strong>Depot</strong> eröffnung zugrundegelegt.016 90801 00 12/2013


h) VerkaufsaufträgeAufträge zum Verkauf von Fondsanteilen müssen die Investmentfondsnummerenthalten. Sollen alle verwahrten Anteile eines<strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s verkauft werden, so genügt die Angabe der <strong>DWS</strong><strong>Depot</strong>nummer. Verkaufsaufträge, die auf einen bestimmtenBetrag lauten, werden von der depotführenden Stelle in Aufträgezum Verkauf von Anteilen umgewandelt.i) Währung von Ein- und Auszahlungen / Umtausch von WährungenZahlungen des Anlegers an die depotführende Stelle undZahlungen der depotführenden Stelle an den Anleger habenstets in EURO zu erfolgen. Zahlungen, die in einer anderenWährung als EURO erfolgen, werden von der depotführendenStelle zum jeweils aktuellen Umrechnungskurs in EURO umgerechnet.Beauftragt der Anleger die depotführende Stelle zumErwerb von Anteilen eines Fonds, der in einer anderen Währungals EURO geführt wird, so ist die depotführende Stelle berechtigt,den hierfür vom Anleger angeschafften EURO-Betrag zum jeweilsaktuellen Umrechnungskurs in die jeweilige Währung umzurechnen.Sofern die Zahlung in Fondswährung geleistet wird, erfolgtkeine Umrechnung.j) Zuordnung zu einem Anlegertyp / NichtausführungAbhängig vom Vertriebsweg kann eine Zuordnung des Anlegerszu einem Anlegertyp erfolgen. Die depotführende Stelle behältsich vor, Aufträge nicht auszuführen, sofern die Anlageklasse(Risikoprofil) des zu erwerbenden Fonds mit dem Anlegertypnicht vereinbar ist. In diesem Falle wird die depotführende Stelleden Anleger unverzüglich informieren.k) Aufträge zum Umtausch von FondsanteilenSoweit von der depotführenden Stelle zuvor im Preis ver zeichnis/ Konditionentableau ausdrücklich zugelassen, ist ein Umtauschvon Anteilen zu den darin festgelegten Konditionen möglich.Ansonsten wird ein Auftrag zum Umtausch als ein Verkaufsauftragund nachfolgender Kaufauftrag behandelt. Als Folge dieser Aufteilungkönnen keine besonderen Umtausch konditionen gewährtwerden.l) VerfügungenDer Anleger kann über seine Anteile und Anteils bruchteile ganzoder teilweise verfügen. Eine Aus lieferung oder Übertragung vonAnteilen in ein Wert papierdepot einer anderen depotführendenStelle ist nur für ganze Anteile möglich. Bei Anteils bruchteilenbesteht nur ein Anspruch auf Auszahlung des Gegenwertes.m) LastschriftverfahrenSoweit Kaufaufträge per Lastschrift ausgeführt werden sollen,ist die Erteilung eines depotbezogenen Mandats erforderlich.Der Zahlungspflichtige wird rechtzeitig über die Einrichtung desMandats sowie die entsprechende Mandatsreferenz unterrichtet.Bestehende Einzugsermächtigungsverfahren können von derdepotführenden Stelle nach vorheriger schriftlicher Ankündigungjederzeit in SEPA-Mandate umgewidmet werden.4. Anteilsregister, Eigentum, Miteigentum,GirosammelverwahrungFührt die für die Ausgabe von Anteilen zuständige Stelle einAn teils register, wird die depotführende Stelle dort für den Anle gerals Anteilsinhaber eingetragen. Im Falle der <strong>DWS</strong> Investment S. A.als depotführende Stelle werden dann in diesem Falle die Anteiletreuhänderisch für die jeweiligen Anleger gehalten. Sofern in diesesAnteilsregister zwingend nur der jeweils Letztbegünstigteeingetragen werden kann, wird die depotführende Stelle dieEintragung im Namen des Anlegers vornehmen lassen. Die erworbenenAnteile sind in diesem Falle Eigentum des Anlegers undwerden auch nicht treuhänderisch gehalten.Soweit für einen Fonds von der für die Ausgabe von Anteilenzuständigen Stelle keine Anteilsbruchteile ausgegeben werden,erwirbt der Anleger, sofern dieser selbst in das Anteilsregisterdes Fonds ein ge tragen wird, Miteigentum an einem etwa bestehendenGemeinschaftsdepot aller Inhaber von Anteilsbruchteilenbei der depotführenden Stelle. Die depot führende Stelle gibtAnteile, für die kein Anteils register besteht, für den Anleger inGirosammeldepotverwahrung.5. Anschaffung und Verwahrung vonFonds anteilen im AuslandDie depotführende Stelle schafft Anteile im Ausland an, wenn siedirekt oder über einen Dritten Kaufaufträge über Anteile im Auslandoder Kaufaufträge über ausländische Fondsanteile ausführt. Diedepotführende Stelle wird die im Ausland ange schafften Anteileim Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderenausländischen Verwahrer beauftragen. Die Verwahrung unterliegtden Rechts vorschriften und Usancen des Ver wahrungsortes undden für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden AllgemeinenGeschäftsbedingungen. Die depot führende Stellewird sich nach pflicht ge mäßem Ermessen unter Wahrung derInteressen des Anle gers das Eigentum oder Miteigentum anden Fonds anteilen oder eine andere im Lagerland übliche, vergleichbareRechts stellung verschaffen und diese Rechtsstellungtreuhänderisch für den Anleger halten. Hierüber erteilt sie demAnleger Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unterAngabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapierebefinden (Lagerland). Die depotführende Stelle braucht dieAus lieferungsansprüche des Anlegers aus der ihm erteiltenWR-Gutschrift nur aus dem von ihr im Ausland unterhaltenenDeckungs bestand zu erfüllen. Der Deckungsbestand besteht ausden im Lagerland für den Anleger und für die depotführende Stellever wahrten Anteilen derselben Gattung. Der Anleger trägt in diesenFällen daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteileund Schäden, die den Deckungsbestand als Folge von höhererGewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder durch sonstigevon der depotführenden Stelle nicht zu vertretenden ZugriffeDritter im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfügungen vonhoher Hand des In- und Auslandes treffen sollten. Hat der Anlegernach dem vorhergehenden Absatz Nachteile und Schäden amDeckungsbestand zu tragen, so ist die depotführende Stelle nichtver pflichtet, dem Anleger den Kaufpreis zurückzuerstatten.6. AusschüttungenAusschüttungsbeträge werden von der depotführenden Stelle– ggf. unter Abzug von einzubehaltenden Steuern – ohnege sonderten Auftrag in Anteilen des betreffenden Fonds wiederangelegt(„auto matische Wiederanlage”). Die automatischeWieder anlage erfolgt unverzüglich nach Gutschrift der Ausschüttungsbeträge auf dem Konto der depot führenden Stelle.Die automatische Wieder anlage erfolgt ohne Aus gabeauf schlagzum jeweils gültigen Anteilwert am Ausführungstag. Sofern fürbestimmte Fonds keine direkte Wiederanlage von der depotführendenStelle vorgesehen ist, werden die Ausschüttungen– ggf. unter Abzug von einzubehaltenden Steuern – in gleicherFondswährung in dem jeweils von der depot führenden Stelle fürden Anleger ausgewählten Geld markt fonds (bzw. kurzlaufendenRenten fonds) in Fonds währung angelegt. Einzelheiten werden imPreis ver zeichnis / Konditionentableau geregelt. Die entsprechendeKauforder wird von der depot führenden Stelle an die jeweiligeAb wick lungs stelle unverzüglich, spätestens am nächst folgendenBank arbeitstag, weiter geleitet.7. AbrechnungenDie depotführende Stelle übermittelt dem Anleger spätestensam ersten Geschäftstag nach der Aus führung des Auftrags fürjeden getätigten Umsatz eine Abrechnung. Soweit der AnlegerFondsanteile durch regelmäßige Einzahlungen erwirbt, wird diedepotführende Stelle den jeweils aktuell geltenden rechtlichenAnforderungen zur Abrechnungserstellung in geeigneter Formnachkommen.* In jedem Fall erhält der Anleger nach Ablaufeines Jahres eine Aufstellung der im Kalenderjahr eingetretenenVeränderungen.* Wurde keine Einzelabrechnung erteilt, erstellt die depotführende Stelle spätestens sechs Monate nach Versand der letzten Abrechnung eine Aufstellungder getätigten Umsätze.016 90801 00 12/2013


8. Gemeinschaftliches WertpapierdepotÜber ein gemeinschaftliches <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> kann jeder Inha berallein verfügen, es sei denn, dass einer der Wert papier depotinhaberoder alle gemeinsam der depotführenden Stelle schriftlicheine gegenteilige Weisung erteilt haben. Alle Anleger desgemeinschaftlichen <strong>Depot</strong>s sind gegenüber der depotführendenStelle gesamtschuldnerisch für alle Verbindlichkeiten aus demgemeinschaftlichen <strong>Depot</strong> haftbar, unabhängig davon, ob solcheVerbindlichkeiten gemeinsam oder einzeln von ihnen eingegangenwurden.9. Verfügungsberechtigung nach dem Toddes AnlegersDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 08. Oktober2013 (Az.: XI ZR 401/12) eine AGB-Regelung für unwirksamerklärt, die der Klausel in Nr. 9 unserer AllgemeinenGeschäftsbedingungen für <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s ähnelt.Bitte betrachten Sie daher auch die Regelung in Nr. 9unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für <strong>DWS</strong><strong>Depot</strong>s als gegenstandslos. Für die Klärung der Ver fügungsberechtigungin Nachlassfällen gelten die gesetzlichenVorschriften. Die depotführende Stelle wird sichauch nicht auf die Regelung in Nr. 9 der AllgemeinenGeschäftsbedingungen für <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s berufen.Nach dem Tod des Anlegers kann die depotführende Stelle zurKlärung der Verfügungsberechtigung die Vorlage eines Erbscheins,eines Testaments voll streckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendigerUnterlagen verlangen ; fremdsprachige Unterlagen sindauf Verlangen der depotführenden Stelle in deutscher Übersetzungvorzulegen. Die depotführende Stelle kann auf die Vorlage einesErbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift derletztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehörigerEröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die depotführende Stelledarf denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstreckerbezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen undinsbesondere mit befreiender Wirkung Zahlungen an ihn leisten.Dies gilt nicht, wenn der depotführenden Stelle bekannt ist, dassder dort Genannte (z. B. nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeitdes Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist oder wenn ihr diesinfolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.10. Entgelte und AuslagenFür die Führung des <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s kann ein Entgelt berechnetwerden. Die jeweilige Höhe ist im Preis ver zeich nis / Kon di tionen -tableau der depotführenden Stelle enthalten. Für die im Preisverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag desAnlegers oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden,und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütungzu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarunggetroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Der Anleger trägtaußerdem alle Auslagen, die anfallen, wenn die depotführendeStelle in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interessetätig wird (insbesondere Kommunikationskosten wie Telefon undPorto).11. Information des Anlegers überVertriebs folge provisionena) Die depotführende Stelle erhält im Zusammenhang mitWertpapiergeschäften, die sie mit Anlegern über Investmentanteileabschließt, für den Vertrieb dieser Wertpapiere um satzabhängige Zahlungen (Vertriebsfolgeprovisionen) von den Wertpapieremittenten (in- und ausländische Verwaltungs ge sell schaftenein schließlich Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe). DieVertriebsfolgeprovisionen fallen im Zusammenhang mit demVerkauf von Investment anteilen an den Anleger an. Sie werdenvon den Emittenten dieser Wertpapiere aus den von ihnen ver ein -nahmten Ver waltungs vergütungen als wiederkehrende, bestandsabhängigeVergütung an die depot führende Stelle geleistet. DieHöhe der Vertriebs folge provision beträgt derzeit in der Regel beiRenten fonds zwischen 0,1 % und 0,7 % p. a., bei Aktien fondszwischen 0,3 % und 1,0 % p. a. und bei offenen Immobilien fondszwischen 0,2 % und 0,6 % p. a. des von der depot führendenStelle verwahrten Gesamtbestands des jeweiligen Wertpapiers.Einzel heiten zu Art und Höhe der Vertriebs folge provision für einkonkretes Wertpapiergeschäft teilt die depotführende Stelledem Anleger jederzeit auf Nachfrage mit; im Falle der Anlageberatungdurch die depotführende Stelle unaufge fordert vor demAbschluss eines jeden Wert papier geschäftes.b) Ist nicht die depotführende Stelle Berater und kommt derAbschluss von Wertpapiergeschäften über Investmentanteile durcheinen Dritten als Vermittler oder Berater zustande, leitet die depotführendeStelle an den Dritten oder dessen Vertriebsorganisationim Regelfall zwischen 80 % und 95 % der oben unter Ziffer 11.a)genannten Vertriebsfolgeprovisionen weiter, wenn es sich hierbeium einen Vertriebspartner der depotführenden Stelle handelt. Diedepotführende Stelle teilt dem Anleger jederzeit auf NachfrageEinzelheiten zu Art und Höhe dieser Zahlungen und derenEmpfänger für ein konkretes Wertpapiergeschäft mit.12. Verrechnung oder Verkauf von AnteilenEntgelte, Auslagen und Kosten können mit Zahlungen verrechnetsowie durch den Verkauf von Anteilen bzw. Anteilsbruchteilen inentsprechender Höhe gedeckt werden.13. Haftung der depotführenden Stelle ; Mitverschulden desAnlegersa) HaftungsgrundsätzeDie depotführende Stelle haftet bei der Erfüllung ihrer Ver pflichtungenfür jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen,die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Hat derAnleger durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzungder in Nr. 14 – 17 dieser Geschäftsbedingungen auf geführtenMitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit verschuldens,in welchem Umfang die depotführende Stelle undder Anleger den Schaden zu tragen haben.b) Weitergeleitete <strong>Depot</strong>aufträgeWenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Formausgeführt wird, dass die depotführende Stelle einen Dritten mitder weiteren Erledigung beauftragt, erfüllt die depotführendeStelle den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen anden Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifftz. B. die Verwahrung von Anteilen im Ausland. In diesem Fallbeschränkt sich die Haftung der depotführenden Stelle auf diesorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.c) Haftung der depotführenden Stelle im Hinblick auf Aus führungsgeschäfteSchließt die depotführende Stelle für Rechnung des Anlegersmit einer Abwicklungsstelle ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft(Ausführungsgeschäft) ab, so haftet die depotführende Stellefür die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsgeschäftesdurch ihren Vertragspartner oder dessen Vertragspartner. Biszum Abschluss eines Ausführungsgeschäftes haftet die depotführendeStelle bei der Beauftragung einer dritten Person mit derAusführung eines Geschäftes nur für deren sorgfältige Auswahlund Unterweisung.14. Änderung von Name, Anschrift oderder VertretungsmachtZur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäfts verkehrs istes erforderlich, dass der Anleger der depotführenden StelleÄnderungen seines Namens, seines steuerlichen Status und016 90801 00 12/2013


Der Vermittler ist nichtzur Entgegennahme vonZahlungen berechtigt.VD_Standard_DB DVVertriebsorganisationName der VertriebsorganisationPLZ / OrtBeraterdatenVollständiger Name / Firma und Anschrift des BERATERS (alternativ Stempel)Straße / Haus-Nr.Vermittler-Nr.KonsorteFil.-Nr. / V.-Info PGK (2) AG (3)DF_Standard/ nur DBIch/Wir beantrage(n) die EröffnungKD_Standard_2 eines <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s Anleger bei :Deutsche Asset & Wealth ManagementInvestment GmbH, Frankfurt am Main<strong>DWS</strong> Investment S. A.,LuxemburgKundendaten (bitte nur in Druckbuchstaben ausfüllen !)1. Anleger Anrede Name1-Herr2-Frau3-FirmaAlle Vornamen gemäß AusweisStaatsangehörigkeit/Land der GründungGeburtsdatum (TT.MM.JJJJ)Abweichender GeburtsnameSteuer-IdentifikationsnummerGeburtsortGeburtslandAdresszusatzStraße, Hausnummer (Schriftverkehr wird an diese Anschrift gesandt)Beruf (Branche, sofern Firma als Antragsteller)Land Postleitzahl Wohnort–E-Mail AdresseTelefon tagsüberArbeitnehmerSelbstständig2. Anleger Anrede Name (bei Gemeinschaftsdepots siehe Punkt 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) Staatsangehörigkeit1-Herr2-FrauAlle Vornamen gemäß AusweisGeburtsdatum (TT.MM.JJJJ)Abweichender GeburtsnameSteuer-IdentifikationsnummerGeburtsortGeburtslandStraße, HausnummerBerufLand Postleitzahl Wohnort–VL_StandardArbeitnehmerSelbstständigVermögenswirksame Leistungen – Kaufauftrag (nicht als Gemeinschaftsdepot und im Rahmen eines Portfolios möglich)Zahlungen zu Ihrem VL-Sparvertrag erfolgen direkt vom Arbeitgeber. Mit der Eröffnungsbestätigung erhalten Sie ein Blatt für Ihre Personalabteilung, in dem die Höhe und derZahlungsrhythmus geregelt werden. Aktienfonds sind bis zu 400,- EUR jährlich – im Rahmen der staatlichen Sparförderung – mit Sparzulage begünstigt.Ich beantrage die Eröffnung eines vermögenswirksamen Wertpapiersparvertrages für den Fonds :<strong>DWS</strong> Investa<strong>DWS</strong> European Opportunities<strong>DWS</strong> EurovestaSonstiger Aktienfonds : FondsnameWKN (6-stellig) oder ISIN (12-stellig)<strong>DWS</strong> Top 50 Welt<strong>DWS</strong> Top EuropeGewünschte VL-LeistungVLDer Einzahlungszeitraum beträgt 6 Jahre. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der ersten Einzahlung. Der Beginn der Festlegungsfrist wird in dem Jahr auf den 01.01. rückdatiert,in dem die erste Einzahlung bei der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH (nachfolgend DeAWM Investment GmbH genannt) eingeht. Sie endet nach7 Kalenderjahren. Das Pfandrecht gemäß Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s gilt nicht für die während der Festlegungsfrist gesperrten Fondsanteile.Die Sparzulage ist vom Anleger jährlich beim zustän digen Finanzamt zu beantragen. Hierzu erhält er von der DeAWM Investment GmbH jährlich mit der Jahresaufstellung eineVL-Be schei ni gung. Die Aus zah lung er folgt mit Ab lauf der Sperr frist durch das zu stän dige Fi nanz amt und wird von der DeAWM Investment GmbH auf den vermögenswirksamenSparvertrag vorgenommen.016 90801 00 Stand : 12/2013 Original an depotführende Stelle / Kopie je für Vermittler / AnlegerSeite 1 von 4,- EUR


SE_DBDV_StandardErklärungen und Unterschriften aller AnlegerFür den Geschäftsverkehr gelten die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s. Des Weiteren gelten die Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds. Dieseumfassen die wesentlichen Anlegerinformationen bzw. den Verkaufsprospekt einschließlich Vertragsbedingungen bzw. Verwaltungsreglement/Satzung und den Jahres- undHalbjahresbericht (soweit veröffentlicht). Diese enthalten Angaben über den Ausgabeaufschlag, die Kosten und ausführliche Risikohinweise. Die wesentlichen Anlegerinformationenund den Verkaufsprospekt (einschließlich Vertragsbedingungen bzw. Verwaltungsreglement, Jahres- und Halbjahresbericht soweit veröffentlicht) finden Sie auf der Internetseitewww.dws.de. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese Verkaufsunterlagen jederzeit auch gerne zusätzlich kostenlos in Papierform zu.Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass mir/uns die wesentlichen Anleger infor mationen/der Verkaufsprospekt rechtzeitig vor Ver trags schluss kostenlos zur Verfügung gestelltworden sind/ist. Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH auf Erteilung einer Lizenz als Kapitalverwaltungsgesellschaftim Sinne des Kapital anlage gesetz buches (KAGB), treten bei Alternative Investment Funds an Stelle der Verkaufsprospekte die Verkaufsunterlagen.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s sowie die genannten Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen und anerkannt.US-Staatsbürger/US Resident(s) :Weiterhin erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir weder US-Staatsbürger – US Citizen(s) – noch US-Einwohner mit ständigem Aufenthaltsrecht – US Resident(s) – im Sinne der Definitionenfür die Zwecke der US-Bundesgesetze über Wertpapiere, Waren und Steuern, einschließlich der jeweils gültigen Fassung der Regulation S zu dem Gesetz von 1933 (zusammen„US-Personen“) bin/sind und keine Fondsanteile für US-Personen halten und erwerben werde(n). Soweit ich/wir nach Abgabe dieser Erklä rung den Status einer US-Person nachden vorgenannten Vorschriften erlange(n) oder Fondsanteile für US-Personen halte(n) oder erwerbe(n), werde(n) ich/wir dies der depot führenden Stelle unverzüglich mitteilen.Dies gilt auch für alle weiteren und zukünftigen <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s, die ich/wir im Rahmen der Kundenverbindung noch eröffnen werde(n). Insbesondere erkläre(n) ich/wir, dass ich/wirnicht nach dem Internal Revenue Code als US-Person steuererklärungspflichtig bin/sind.Geldwäschegesetz und wirtschaftlich Berechtigter :Ich bin/Wir sind verpflichtet, der depotführenden Stelle unverzüglich und unaufgefordert folgende Sachverhalte anzuzeigen: a) Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehungergeben und die nach dem deutschen oder luxemburgischen Geldwäschegesetz festzustellenden Angaben zur Person oder den wirtschaftlich Berechtigten betreffen; und b) falls ich/wir bzw. ein unmittelbares Familienmitglied oder eine mir/uns bekanntermaßen nahe stehende Person im Sinne der Richtlinie 2006/70/EG der EG-Kommission vom 1. August 2006ein wichtiges öffentliches, hohes politisches oder militärisches Amt (z. B. Regierungsmitglied, Parlamentsmitglied, Botschafter, General) ausübe(n) bzw. ausgeübt habe(n). Darüberhinaus erkläre(n) ich/wir hiermit ausdrücklich, das von mir/uns gewünschte <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> auf eigene Rechnung zu führen. Dies gilt auch für alle weiteren und zukünftigen <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong>s,die ich/wir im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung noch eröffnen werde(n). Anderen falls teile(n) ich/wir der depotführenden Stelle den wirtschaft lich Berechtigten sofort mit.Das <strong>DWS</strong> <strong>Depot</strong> muss dann auf dessen Namen eröffnet wer den.Hinweis zur Abgeltung von Vertriebsleistungen des Vermittlers :Ich bin/Wir sind damit einverstanden, wenn die depotführende Stelle zur Abgeltung von Vertriebsleistungen des Vermittlers einen im Ausgabepreis enthaltenen Ausgabeaufschlagund eventuell laufende Provisionen an den Vermittler weitergibt.Ort, DatumUnterschrift 1. AnlegerUnterschrift 2. AnlegerXLP_Standard_FFM+LUXXXLegitimationsprüfung (bitte ALLE Angaben ausfüllen)Bei <strong>DWS</strong> Investment S. A. Luxemburg ist eine AUSWEISKOPIE MIT STEMPEL UND UNTERSCHRIFT des Vermittlers erforderlich !☞Anleger / gesetzlicheVertreter(Name, Vorname)Art des AusweisesPersonalausweisReisepassStaatsangehörigkeit*PersonalausweisReisepassStaatsangehörigkeit*Nr. / AktenzeichenAusstellende Behörde,AusstellungsdatumAusweis gültig bisGeburtsort *Geburtsland *Geburtsdatum*Eine Ausfertigung dieses Antrages wurde dem/den Kunden ausgehändigt, diegesetz lich vorgeschriebene Legitimationsprüfung durchgeführt und die vorstehendenIdentifikationsdaten des/der Kunden bestätigt. Bei <strong>Depot</strong>s für Minderjährige istfür den Anleger ein amtlicher Existenznachweis (z. B. Geburtsurkunde) zu erbringen,der diesem Antrag beiliegt.* Sofern der Anleger minderjährig ist, sind hier die Daten des/der gesetzlichen Vertreter(s) anzugeben.Andernfalls sind diese Datenfelder nicht auszufüllen.Minderjährigen-PassusX Stempel und Unterschrift des VermittlersDie wesent lichen An leger informationen bzw. der Ver -kaufs prospekt wurde(n) dem Kunden zur Ver fü gungge stellt. Alle bekannt werdenden Änderungen zu Kundendaten, insbesondere US-Indizien, werden der depotführenden Stelle umgehend mitgeteilt.Bei Minderjährigen sind immer die Unterschriften und Legitimationsprüfungen aller gesetzlichen Vertreter erforderlich (Nachweis bei alleiniger Vertretungsberechtigung !).Zusätzlich ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen beizufügen. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Kopie des Personalausweises des☞ Minderjährigen beizufügen. Für Minderjährige können nur Einzeldepots geführt werden.016 90801 00 Stand : 12/2013 Original an depotführende Stelle / Kopie je für Vermittler / AnlegerSeite 3 von 4


An die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH,60612 Frankfurt am MainFreistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag aufehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifendeVerlustrechnung(Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Ein nahmen aus Vermietung und Verpachtung)Dieser Freistellungsauftrag gilt gleichzeitig für alle Ihre bei der Deutsche Asset & Wealth ManagementInvestment GmbH geführten <strong>Depot</strong>s.KundendatenName des Gläubigers der KapitalerträgeVornameGegebenenfalls abweichender GeburtsnameGeburtsdatumStraße, HausnummerSteuer-Identifikationsnummer des <strong>Depot</strong>inhabersLand Postleitzahl Wohnort–Familienstand ledig geschieden verwitwet verheiratet/zusammen veranlagt verheiratet/getrennt lebendWird der <strong>Depot</strong>inhaber steuerlich gemeinsam mit seinem Ehegatten/Lebenspartner veranlagt, benötigen wir auch die Daten des Ehegatten/Lebenspartners.Name des Ehegatten/LebenspartnersVorname des Ehegatten/LebenspartnersGegebenenfalls abweichender Geburtsname des Ehegatten/LebenspartnersGeburtsdatum des Ehegatten/LebenspartnersSteuer-Identifikationsnummer des Ehegatten/LebenspartnersAuftragHiermit erteile(n) ich/wir*) Ihnen den Auftrag, meine/unsere*) bei Ihrem Institut anfallenden Kapitalerträge vom Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichenKapitalerträgen die Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu beantragen, und zwarBittenur einKästchenankreuzensofern lediglich eine ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung– – –über0 ,- EUR beantragt werden soll1 6 0 2 ,- EUR Höchstbetrag für zusammenveranlagte Ehegatten/LebenspartnerDieser Auftrag gilt ab Eingang oder ab dem2 0solange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns*) erhalten bzw. bis zum3 1 1 2 2 0.Die in dem Auftrag enthaltenen Daten und freigestellten Beträge werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Ver waltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuer sachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozial leistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigendenEin kommens oder Vermögens erforderlich ist (§ 45 d EStG).Ich versichere/Wir versichern*), dass mein/unser*) Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den fürmich/uns*) geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801,- EUR/1.602,- EUR*) nicht übersteigt.Ich versichere/Wir versichern*) außerdem, dass ich/wir*) mit allen für das Ka lenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt801,- EUR/1.602,- EUR*) im Kalenderjahr die Freistellung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme(n)*).Die mit dem Freistellungsauftrag angeforderten Daten werden auf Grund von § 44 a Abs. 2 und 2 a, § 45 b Abs. 1 und § 45 d Abs. 1 EStG erhoben. Die Angabe der steuerlichenIdentifikationsnummer ist für die Übermittlung der Frei stellungs daten an das BZSt erforderlich. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Identifikations nummer ergebensich aus § 139 a Absatz 1 Satz 1 2. Halbsatz AO, § 139 b Absatz 2 AO und § 45 d EStG. Die Identifikations nummer darf nur für Zwecke des Besteuerungsverfahrens verwendet werden.Ort, Datumbisbis– 8 0 1,- EUR,- EURHöchstbetrag für Einzelpersonen, getrennt veranlagte Ehegatten/Lebenspartner, Minderjährigeandere Beträge, bis max. 1.602,- EURUnterschrift des Anlegersoder bei Minderjährigen des gesetzlichen VertretersWichtig ! – Unterschrift des Ehegatten/Lebenspartnersoder bei Minderjährigen des 2. gesetzlichen VertretersXXDer Höchstbetrag von 1.602,- EUR gilt nur bei Ehegatten/Lebenspartnern, die einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen und bei denen die Voraussetzungen einerZusammen veranlagung i. S. des § 26 Absatz 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft oderbei dauerndem Getrenntleben zu ändern. Erteilen Ehegatten/Lebenspartner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, führt dies am Jahresende zu einer Verrechnung derVerluste des einen Ehegatten/Lebenspartners mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten/Lebenspartners. Freistellungsaufträge können nur mit Wirkung zumKalenderjahresende befristet werden. Eine Herabsetzung bis zu dem im Kalenderjahr bereits ausgenutzten Betrag ist jedoch zulässig. Sofern ein Freistellungsauftrag imlaufenden Jahr noch nicht genutzt wurde, kann er auch zum 1. Januar des laufenden Jahres widerrufen werden. Der Freistellungsauftrag kann nur für sämtliche <strong>Depot</strong>s oderKonten bei einem Kreditinstitut oder einem anderen Auftragnehmer gestellt werden.*) Nichtzutreffendes bitte streichen.X016 90801 00 12/2013


Steuerliche Informationen für Privatanleger in der Bundes republik Deutschland und<strong>Depot</strong>führung bei der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH in FrankfurtAlle ab dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapiere– hier zu zählen auch Invest ment anteile – unterliegenbei Ver äuße rung den Rege lun gen der Ab geltungsteuer. Das heißt, Ver äuße rungs gewinne sindun abhängig von der Halte dauer mit 25 % Kapitalertragsteuer (zzgl. Soli dari täts zu schlag und ggf. Kirchensteuer) zu ver steuern. Ein evtl. vor han denerFrei stellungs auftrag bzw. ein ab 2009 er ziel ter Veräußerungs verlust wird bei der Ermitt lung dessteuer pflich tigen Ver äuße rungs gewinns ange rechnet.Gewinne, die bei der Veräuße rung von soge nannten „Alt be ständen“ er zielt wer den, unterliegennicht der Ab gel tung steuer und sind, so fern dieein jährige Behal te frist gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG*ver strichen ist, steuerfrei.Die Abgeltungsteuer wird teilweise von deutschenVer waltungs gesell schaften und teilweise von deutschendepot führenden Stellen einbehalten.Ver waltungsgesellschaften führen die AbgSt zzgl.Soli dari täts zuschlag ab auf :• Inländische Dividenden• Zinsen und ausländische Dividenden (bei inländischenthesau rie ren den Fonds).<strong>Depot</strong>führende Stellen führen die AbgSt zzgl. Solidaritäts zu schlag und ggf. Kir chen steuer ab auf :• Zinsen und ausländische Dividenden und Veräußerungsge winne (bei aus schüt tenden Fonds)• Realisierte Zwischengewinne und Veräußerungsgewinne bei Ver kauf von Fonds anteilen aus demNeu bestand• Kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge ausländischerthesaurierender Fonds.Bitte beachten Sie auch folgende mit der Einführungder Abgel tung steuer ein her gehende Neu re ge lun gen :1. Übertragung von Fondsanteilen auf DritteEine Übertragung von Fondsanteilen auf Dritte wirdgrund sätz lich als entgelt liches Rechts geschäft ab gewickelt.Das heißt, dass die Übertragung einem Verkaufvon Fonds anteilen gleich ge stellt und so fernkeine oder keine aus rei chende Frei stellung vor liegt,Kapital ertrags teuer fällig wird. Sie erhalten in diesemFall eine Auf for de rung, die Steuer schuld binneneiner Frist von vier Wochen an die Deutsche Asset &Wealth Management Invest ment GmbH (nach folgendDeAWM Investment GmbH genannt) zu zahlen.Bei Ver strei chen dieser Frist ist die DeAWMInvest ment GmbH ver pflich tet, das Über tra gungs geschäftan die Finanz behörden zu melden.So fern Sie Fonds anteile von einem Dritten im Wegeder ent gelt lichen Über tra gung erhalten, gelten diesemit dem Rück nahme preis der uns von der über tragenden Lager stelle gemeldet wird, als ange schafft.Werden uns diese fik tiven An schaf fungs kos tennicht gemeldet, werden bei einer späteren Veräußerung30 % des Ver äußerungs erlöses als Ersatzbemessungs grund lage für die Be rechnung derKapital ertrag steuer heran ge zogen.2. Übertragung von Fondsanteilen im Wege derSchenkung bzw. im NachlassfallSofern Sie Fondsanteile an einen Dritten im Wegeder Schen kung übertragen, ist die DeAWM InvestmentGmbH verpflichtet, die Finanz be hör den überdieses Rechts geschäft zu infor mie ren.Im Nach lass fall werden die Finanzbehörden informiert,wenn zum Zeitpunkt des Todes der Gegenwertdes Nach lasses den Be trag von 2.500,- Euroüber steigt. Bei einem Über trag der Anteile auf dieEr ben wird keine Kapital er trag steuer erhoben.3. Übertragung des Verlustverrechnungstopfesauf eine andere PlattformÜbertragen Sie Ihre Fondsanteile auf einen anderenWert papier dienst leister, ist eine Übertragung desVerlust ver rech nungs top fes nur möglich, wenn diekom plette Kunden ver bindung auf ge löst wird. EineÜber tragung des Verlust ver rech nungs topfes aufein anderes Institut als das die Fonds anteile auf nehmendeist nicht möglich.4. KirchensteuerOptional haben Sie die Möglichkeit, die DeAWMInvest ment GmbH zu beauftragen, die auf die Kapitalertrag steuer fällig wer dende Kir chen steuer direktab zu führen. Ein ent spre chen des Ser vice for mularmit wei teren Er läu terungen erhalten Sie zusam menmit Ihrer <strong>Depot</strong> eröff nungs bestä tigung.5. Verlustbescheinigung zum JahresendeSoll die DeAWM Investment GmbH Ihnen zumJahres ende eine steuer liche Ver lust be schei nigunger stel len, so muss uns Ihr Auftrag bis zum 15.12.eines Jahres vor liegen.* nach der am 31.12.2008 geltenden Fassung016 90801 00 12/2013

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