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Novellierung090605 - Grüngürtel Frankfurt-Sossenheim

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Jürgen KremserBottenhorner Weg 4060489 <strong>Frankfurt</strong><strong>Frankfurt</strong>, den 5. Juni 2009An dasRegierungspräsidium Darmstadtz. Hd. Herrn Thorsten SigwartWilhelminenstr. 1- 364283 DarmstadtNovellierung der Landschaftsschutzgebietsverordnung Grüngürtel <strong>Frankfurt</strong> am MainSehr geehrte Damen und Herren,diese Einwendungen schreibe ich Ihnen auch im Namen meiner Miteigentümer, d. h. meiner FrauGerda Kremser sowie meiner Söhne Martin und Christian Kremser.Da ich bis April dieses Jahres wegen der Landschaftsschutzgebietsverordnung vor demVerwaltungsgericht <strong>Frankfurt</strong> einen Prozeß führen mußte (Aktenzeichen 8 K 2054/08.F(2) ) und indiesem Verfahren meine Bedenken gegen die LSGVO in mehreren Schriftsätzen erläutert habe,beantrage ich die Beiziehung dieser Schriftsätze beim Rechtsamt der Stadt <strong>Frankfurt</strong>.Bezüglich der Begründung verweise ich teilweise auf das Parlaments-Informationssystem PARLIS desMagistrats der Stadt <strong>Frankfurt</strong>. Das RP kann im Internet unter „Auswahl oder Suche von Vorgaben“in http://www.stvv.frankfurt.de/parlis/parlis.htm die von mir erwähnten Hinweise überprüfen.Meine Ausführungen beziehen sich hauptsächlich auf <strong>Sossenheim</strong> und Zeilsheim. In <strong>Sossenheim</strong> hatmeine Familie ca. 3 Hektar, in Zeilsheim 12 Ar, in Nied 6 Ar.Zu der Novellierung im Jahre 1998 für die VO vom 20.09.1998 haben wir keine Stellungnahmeabgegeben, da im Amtsblatt angekündigt wurde, daß Änderungen der VO nicht geplant seien.Bitte bestätigen Sie mir schriftlich oder per eMail den Eingang dieses Schreibens.Zu <strong>Sossenheim</strong>Punkt 1Ich beantrage, daß der „Landschaftsplan <strong>Sossenheim</strong>/Nied“ der Gabriele Scholz dem dafürzuständigen Ortsbeirat 6 zur Begutachtung vorgelegt wird, so daß die Grundeigentümer auf einemTagesordnungspunkt des Ortsbeirats ihre Stellungnahme abgeben können und dem Ortsbeirat dieMöglichkeit der Abstimmung gegeben wird.Begründung:Dieser Landschaftsplan wurde am 18.11.1993 ohne vorherige Zustimmung des betroffenenOrtsbeirats 6 von der <strong>Frankfurt</strong>er Stadtverordnetenversammlung gebilligt.Am 24.11.1993 schrieben wir dem Herrn Wichert, heutigem Leiter des Umweltamts (späterausgewählt aus über 100 Bewerbern), um Zusendung des Landschaftsplans. Anlage A1.1


in der Flur 44. Auf dem benachbarten Flurstück 49 befindet sich ein Garten. Der Bebauungsplan 760liegt in der Zone II. Wir haben deswegen ein rechtliches Interesse daran dort Gärten anzulegen.Punkt 3Ich halte es für sachlich richtig, wenn das gesamte <strong>Sossenheim</strong>er Unterfeld von der Zone II in dieZone I überführt wird, und zwar aus folgenden fünf Gründen:a) Der Magistrat der Stadt <strong>Frankfurt</strong> verstößt selbst ständig gegen die Zone II. In unmittelbarerNachbarschaft unserer Grundstücke wird jetzt die Ersatzretentionsfläche des Westhafensausgebaggert. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Magistrat und dem RP, der sich alsFolge eines Immobiliengeschäfts zwischen dem Magistrat und einer amerikanischen Großbank ergibt,wurde inzwischen veröffentlicht, vgl. PARLIS 2008, B 139. Wenn der VGH in seiner bahnbrechendenEntscheidung 3 UE 2782/88 erkennt, daß eine Wildschweinherde zum Nachteil desLandschaftsschutzes (des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes) den Boden eines Grundstücksvon 3500 qm nicht zerwühlen darf, dann möchte ich gerne wissen, wie die Obere Naturschutzbehörderechtfertigt, daß sie durch das Planfeststellungsverfahren „Ersatzretentionsfläche Dottenfeldgraben“ inder Zone II 2,7 Hektar abzuschaben und auszubaggern gestattet, insgesamt 13100 Kubikmeter, unddie Einsprüche zahlreicher Bürger, darunter auch meinen, abweist. Vgl. auchhttp://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/0/e3b55031d599a8a7c1256e4a003df8dd?OpenDocument.Diese hier bei der Bevölkerung äußerst unpopuläre Maßnahme widerlegt die Behauptung es handelesich bei dem Gebiet um die Zone II.b) Der Magistrat unterhält auf seinen eigenen Liegenschaften seit Jahtzehnten zahlreiche Aufbauten,die der Zone II widersprechen. So z. B.:- einen Flakbunker, Flur 28, vermutlich Flurstück 58,- eine Rampe für die Übungsfahrten einer LKW-Autoschule, Flur 41, Flurstück 63/9,- eine Treppe mitten in der Landschaft, Flur 44, Flurstücke 18 – 19.Ferne wurden zwei Rastplätze mit Abfallbehältern erstellt, die der Zone II widersprechen:- die Chlodwig-Poth Anlage, Flur 41, Flurstück 1,- ein Rastplatz an den 23 Speierlingen, Flur 36, Flurstück 17.c) Auch nach der Novellierung gibt es noch zahlreiche Gärten und Häuser in der Zone II. DerenEigentümer haben fast alle im März 1995 eine Beseitigungsanordnung von der Inspektorin Gabrielerhalten.In meinem Verfahren 8 K 2054/08.F(2) ergibt sich, daß Herr Bertold Krefft vom RP Darmstadt am18.07.2007 der Unteren Naturschutzbehörde mitteilt, ihm sei gemäß Jahresbericht 2006 nur bekannt,daß es 31 ruhende und 31 zum Abschluß gebrachte Verfahren in <strong>Sossenheim</strong> gäbe. Die 31 ruhendenVerfahren der Oberwiese ergeben sich entsprechend dem Stadtverordnetenbeschluß gemäß § 1728vom 13.12.2001 (enthalten in PARLIS), die jetzt in die Zone I aufgenommen werden sollen. Die 31zum Abschluß gebrachten Verfahren des Herrn Krefft können nur die Beseitigungsanordnungen derFrau Gabriel sein.Da die Verfahren von Fr. Gabriel somit zum Abschluß gekommen sind, können sie nach meinemRechtsempfinden durch die Novellierung nicht mehr erneut aufleben, nur weil etwa die Berufung derWiderspruchsführer auf den Gleichbehandlungsgrundsatz durch weitere Ausweitung von der Zone II indie Zone I ein wenig geschmälert geschmälert würde.Die UNB tobt sich zwar gerade in Schwanheim aus, <strong>Sossenheim</strong> könnte aber jederzeit wiederThemenschwerpunkt werden.Es wäre deswegen meiner Meinung nach eine Frage des politischen Anstands den SossnheimerEigentümern nach fast 70 Jahren endlich Rechtssicherheit zu geben und ihr Gelände in die Zone Iaufzunehmen.3


d) In dem Bericht des Magistrats vom 15.06.2001 B 477 hat der Magistrat der Stadt <strong>Frankfurt</strong> denEigentümern zugesagt, sämtliche Verwaltungsverfahren im <strong>Sossenheim</strong>er Unterfeld nicht mehrweiterzuverfolgen. Daß die Untere Naturschutzbehörde die Auffassung vertritt, dieser Magistratsbeschlußsei durch die Novellierung nunmehr hinfällig geworden, weil die VO, auf die sich das Versprechenbezieht, nunmehr entfallen sei, halte ich nicht für richtig. Der Magistrat hat eine Zusagegemacht, die er weiterhin einhalten muß. Die Konsequenz ist aber, daß auch die nunmehrigenrestlichen Freizeitgärten in die Zone I überführt werden.e) Am 28.04.1998 wurde vom OB 6 ein gemeinsamer Antrag von der SPD und CDU zum Schutz derKleingärten beschlossen. Vgl. Anlage A6, teilweise enthalten in PARLIS, B 477 vom 15.06.2001. DerOB 6 begründete den Antrag u. a. wie folgt: „Das <strong>Sossenheim</strong>er Unterfeld wurde willkürlich in dieLandschaftsschutzzonen I und II aufgeteilt.“ Auch dieses Votum des OB 6 gilt unverändert weiter,solange es nicht aufgehoben worden ist.Daran ändert auch nichts, daß der Dr. Dittmann den Ortsbeirat 6 in dem Verfahren 4 N 3364/00 aufden S. 17-18 in ganz unangemessener Weise durch einen Umkehrschluß zu widerlegen versucht.Der OB 6 schlußfolgerte: aufgrund der verfehlten Zonierung ergäbe sich, daß die Freizeitgärten zuerhalten seien, Dr. Dittmann hingegen schlußfolgerte, der OB 6 setze sich für illegale Kleingärtner ein,deswegen sei die Zonierung nicht zu beanstanden.Der OB 6 hatte sich für 3 Gebiete eingesetzt, deren Nummern in PARLIS B 477 nachgelesen werdenkönnen. Gebiet 3 und 2 lagen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 758 und 760 gemäß Amtsblattvom 29.12.1992, Gebiet 1 liegt in der Oberwiese, für die sich die Stadtverordnetenversammlungeingesetzt hat. (Gemäß Novellierung sollen nunmehr die Gebiete 1 und 2 in die Zone I überführtwerden.) Gebiet 3 wurde entgegen der inständigen Bitte des OB 6 für die Kleingärtner vom Magistratkraft seiner Eigentümerrechte aufgehoben und als Ausgleichsmaßnahme für die Rodung vonObstbäumen „Am Martinszehnten“ in Kalbach verwendet. Diese Obstbäume sind inzwischengrößtenteils eingegangen.Ich kann deswegen nicht erkennen, warum Dr. Dittmann meint der OB 6 habe sich für illegaleKleingärtner einsetzen wollen.Zu § 4 Abs. 1 Ziffer 2 „Grundstückseinfriedungen“Das Verbot der LSGVO Zäune zu errichten begünstig Staftaten. Die Nutzung des Grundeigentumswird dadurch völlig entwertet und dürfte der Grund dafür sein, daß sich die Bodenrichtwerte imLandschaftsschutzgebiet seit 17 Jahren halbiert haben. Wenn jemand mein Grundstück betritt undObst erntet, handelt es sich nicht nur um Hausfriedensbruch, sonder um Diebstahl, eine Straftat. Indem Landschaftsplan animiert Frau Scholz die Diebe geradezu zum Stehlen. Von 20 seit 2003gepflanzte Walnüsse habe ich bisher keine einzige (!!!) Nuß geerntet, da sie immer unreif geerntetwurden. Da von drei Walnußbäumen letztes Jahr die Leitäste abgebrochen wurden, habe ich diesesJahr Hunderte von Walnüsse abgebrochen, um den Anreiz zu ungebetenen Ernte zu nehmen.Aufgrund der Lähmung des Privateigentums ist das Landschaftsbild inzwischen weitgehendverbrombeert.Die wahrhaft katastrophale Lage der Grundeigentümer hat der Ortsbeirat 14, Harheim, dargestellt inPARLIS OA 738 vom 22.09.2008.Zu ZeilsheimIn Zeilsheim gehört uns das Obstbaumgrundstück Flur 15, Flurstück 124/11 am Münsterer Weg .Ich beantrage, daß dieses Gelände ebenfalls in die Zone I überführt wird.Am Müsterer Weg gibt es zahlreiche Gärten sowie eine Gärtnerei in der Zone II. Inzwischen wurdesogar ein riesiger Antennenmast in der Zone II dort errichtet. Da diese Gärten schon alle vor derLSGVO dort waren und bisher nicht aufgehoben worden sind, halte ich es für sinnvoll, daß auchdieses Gebiet in die Zone I überführt wird, d. h. daß die tatsächlichen Verhältnisse in Übereinstimmungmit den rechtlichen gebracht werden.Hochachtungsvoll,4

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