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Äthiopien

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<strong>Äthiopien</strong><br />

Das ehemalige Königreich Abessinien<br />

Addis Abeba - Kombolcha - Lalibela - Mekele -<br />

Axum - Gondar - Bahir Dar<br />

15. bis 27. November 2011<br />

Ihr Reisepreis<br />

pro Person im Doppelzimmer:<br />

€ 2699,-<br />

AZ Reisebegleitung<br />

Flughafentransfer vom Allgäu und<br />

zurück<br />

Flüge ab/bis München mit Lufthansa<br />

Halbpension inklusive und zusätzlich<br />

9 Mittagessen


ÄTHIOPIEN<br />

1. Tag: Flug nach Addis Abeba<br />

Bustransfer vom Allgäu zum Flughafen<br />

München und Flug mit Lufthansa nach<br />

Addis Abeba (Umsteigeverbindung). Emp-<br />

fang durch Ihre Deutsch sprechende Reise-<br />

leitung und Transfer zu Ihrem Hotel in Addis<br />

Abeba. Beim Empfangs-Cocktail erhalten Sie<br />

wichtige Informationen zu Land und Leuten.<br />

Abendessen und Übernachtung im Hotel.<br />

2. Tag: Stadtrundfahrt Addis Abeba<br />

Frühstück im Hotel. Eine Rundfahrt durch Addis<br />

Abeba, in 2400 m Höhe gelegen und erst vor 110<br />

Jahren von Kaiser Menelik gegründet, macht Sie mit<br />

den Sehenswürdigkeiten bekannt. Zunächst fahren<br />

Sie auf den Berg Entoto, von wo aus Sie einen traum-<br />

haften Blick über die Stadt haben. Anschließend be-<br />

sichtigen Sie das Nationalmuseum mit seinen archäo-<br />

logischen Schätzen. Am Nachmittag geht es zuerst zum<br />

Mausoleum von Menelik dem II und anschließend besu-<br />

chen Sie einen der größten Freiluftmärkte Afrikas.<br />

Abendessen und Übernachtung im Hotel.<br />

3. Tag: Addis Abeba - Kombolcha<br />

Frühstück im Hotel. Ihre Rundreise beginnt, und Sie ge-<br />

winnen gleich einen ersten Eindruck vom geruhsamen<br />

Lebensrhythmus im ländlichen <strong>Äthiopien</strong>. Sie überqueren<br />

den Tamarberpass (3250 m) und fahren hinunter in den<br />

Großen Grabenbruch, der ganz Ostafrika durchzieht. In<br />

Senbete schlendern Sie über den Sonntagsmarkt. Mittag-<br />

essen unterwegs. In Kombolcha übernachten wir in einem<br />

einfachen Hotel. Abendessen und Übernachtung.<br />

4. Tag: Kombolcha - Lalibela<br />

Nach dem Frühstück führt Sie Ihr Weg ins Gebirge. Eine im<br />

Verlauf schlechter werdende Piste bringt Sie hinauf in die<br />

imposante Bergwelt von Lalibela im Land der Amharen<br />

(2600 m). Ein Abstecher führt zur sehenswerten Kirche<br />

Neakuto Leab. Mittagessen unterwegs. Abendessen und<br />

Übernachtung im Hotel.<br />

5. Tag: Lalibela / Besichtigung<br />

Frühstück. Der Tag ist dem winzigen Dorf Lalibela mit<br />

seinen weltberühmten Monolithkirchen gewidmet, die<br />

aus dem gewachsenen Fels herausgearbeitet wurden<br />

(UNESCO-Kulturdenkmal). Der Ort ist den äthiopischen<br />

Christen heilig; vor allem an den Festtagen zieht er eine<br />

große Menge von Pilgern an. Mittagessen unterwegs.<br />

Abendessen und Übernachtung.<br />

6. Tag: Lalibela - Mekele<br />

Frühstück im Hotel. Frühmorgens brechen Sie mit un-<br />

seren Geländewagen auf. Ihre Route führt durch die<br />

Ambalage-Berge. Sie überqueren mehrere Pässe, die<br />

bis zu 3000 m ansteigen. Die abwechslungsreiche<br />

Landschaft lädt zu Fotostopps ein und entschädigt<br />

für die zeitraubende Gebirgspiste. Später be-<br />

stimmen baumlose Steppen und die Ofala-<br />

Ebene das Landschaftsbild. Tagesziel ist Mekele,<br />

die aufstrebende Hauptstadt der Provinz Tigre.<br />

Mittagessen unterwegs. Abendessen und Über-<br />

nachtung im Hotel.<br />

7. Tag: Mekele - Axum<br />

Frühstück. Das christliche Tigre ist ein Land von<br />

großer Schönheit. Ein Abstecher bringt Sie zu<br />

den Felsenkirchen Wukro Cherkos und Abreha<br />

Atsbeha, die nach der Überlieferung im 4. Jahr-<br />

hundert errichtet wurden, als das Christentum<br />

<strong>Äthiopien</strong> erreichte. Ihre Reise führt vorbei am<br />

Kloster Debre Damo durch ein spektakuläres<br />

Landschaftsbild nach Yeha. Sie besichtigen die<br />

Relikte des ältesten bekannten Tempels in<br />

<strong>Äthiopien</strong> sowie der Kirche Abba Aftse, die auf<br />

das 5. Jahrhundert datiert wird. Mittagessen<br />

unterwegs. Abendessen und Übernachtung in<br />

Ihrem Hotel.<br />

8. Tag: Axum / Stadtbesichtigung<br />

Nach dem Frühstück besichtigen Sie die alte<br />

Königstadt Axum, von wo aus über viele Jahr-<br />

hunderte hinweg nicht nur das äthiopische<br />

Hochland beherrscht wurde; sein Einfluss reich-<br />

te bis in den Jemen auf der Arabischen Halb-<br />

insel. Bis heute ist die Stadt Zentrum des äthio-<br />

pischen Christentums und gilt als Aufbewah-<br />

rungsort der heiligen Bundeslade. Sie besichti-<br />

gen eingehend die alte Königsstadt (UNESCO-<br />

Kulturdenkmal) mit den berühmten Stelen. Der<br />

von Mussolini geraubte „Obelisk” wurde erst<br />

2005 wieder nach Axum zurückgeführt. Mittag-<br />

essen unterwegs. Abendessen und Übernach-<br />

tung im Hotel.<br />

9. Tag: Axum - Gondar<br />

Frühstück im Hotel. Sie fahren durch wilde<br />

Schluchten ins Semyen-Gebirge, das auch als<br />

„Dach Afrikas” bezeichnet wird. Den höchsten<br />

Punkt überschreiten Sie am Wolkefitpass (3120<br />

m). Anschließend verläuft die Straße über ein<br />

Hochplateau und senkt sich allmählich hinab in<br />

das frühere Gebiet der Felascha, einer Volks-<br />

gruppe jüdischen Glaubens, die in den 80er<br />

Jahren nach Israel emigrierte. Mittagessen un-<br />

terwegs. Abendessen und Übernachtung im<br />

Hotel.<br />

10.Tag: Gondar - Bahir Dar / Stadtbesichtigung<br />

Gondar<br />

Frühstück. Gondar war vom 17. bis zum 19.<br />

Jahrhundert die Residenz der äthiopischen<br />

Kaiser. Hier besichtigen Sie den beeindruckenden


Schlossbezirk und das Kloster Debre Berhan<br />

Selassie. Seine Kirche wird von herrlichen Wand-<br />

und Deckenmalereien geschmückt. Anschließend<br />

führt Sie Ihr Weg nach Bahir Dar. Mittagessen<br />

unterwegs. Abendessen und Übernachtung im<br />

Hotel.<br />

11.Tag: Bahir Dar / Besichtigung der Wasser-<br />

fälle des Blauen Nils und des Tana-Sees<br />

Nach dem Frühstück fahren Sie zunächst zu den<br />

Wasserfällen des Blauen Nils und machen einen<br />

ca. 20minütigen Spaziergang um diese zu errei-<br />

chen. Am Nachmittag unternehmen Sie dann<br />

eine Bootsfahrt auf dem Tana-See. Auf diesem<br />

befinden sich ca. 30 Inseln, von denen 20 mit<br />

Klöstern, teilweise aus dem 14. Jahrhundert<br />

stammend, bebaut sind. Sie fahren zu einem<br />

dieser Klöster und besichtigen es. Mittagessen<br />

unterwegs. Abendessen und Übernachtung im<br />

Hotel.<br />

12.Tag: Flug von Bahir Dar nach Addis Abeba /<br />

Abschiedsabendessen<br />

Frühstück im Hotel. Per Flug geht es von Bahir<br />

Dar zurück zum Ausgangspunkt dieser Reise,<br />

Addis Abeba. Am Abend können Sie bei einem<br />

landestypischen Abschiedsabendessen mit äthio-<br />

pischen Spezialitäten die Eindrücke dieser Reise<br />

Revue passieren lassen.<br />

13. Tag: Rückflug nach Deutschland<br />

Nach Mitternacht startet Ihr Rückflug nach<br />

München (Umsteigeverbindung). Bustransfer<br />

zurück in die Heimat.<br />

Programm-, Hotel- und Flugzeitenänderungen<br />

vorbehalten!<br />

GUT ZU WISSEN...<br />

Klimatabelle:<br />

In den genannten Monaten werden in Äthiopi-<br />

en folgende durchschnittliche Tageshöchsttem-<br />

peraturen erreicht (in Grad Celsius):<br />

Ziel: Okt. Nov. Dez.<br />

Addis Abeba 22 23 23<br />

Einreisevorschriften:<br />

Für die Einreise nach <strong>Äthiopien</strong> benötigen<br />

deutsche Staatsbürger einen noch mindestens<br />

6 Monate nach Rückreise gültigen Reisepass,<br />

sowie ein Visum. Die Besorgung des Visums<br />

erfolgt durch den Reiseveranstalter.<br />

Termin: 15. - 27. November 2011<br />

IM PREIS EINGESCHLOSSEN:<br />

• Bustransfer vom Allgäu zum Flughafen und zurück<br />

• Flug mit Lufthansa (oder vergleichbarer Fluggesell-<br />

schaft) von München nach Addis Abeba und zurück<br />

(Umsteigeverbindungen in Frankfurt/Main)<br />

• Inlandsflug von Bahir Dar nach Addis Abeba<br />

• Empfangs-Cocktail mit Informationen über Land und<br />

Leute<br />

• 11 Übernachtungen in einfachen bis sehr einfachen<br />

Hotels und Häusern der Mittelklasse im Doppelzimmer-<br />

mit Bad/Dusche und WC<br />

• 11 x Frühstücksbuffet<br />

• 9 x Mittagessen unterwegs<br />

• 11 x Abendessen im Hotel<br />

• 1 x Abschiedsabendessen im landestypischen Restau-<br />

rant<br />

• Ausführliches Besichtigungsprogramm lt. Reiseverlauf<br />

• Alle notwendigen Bustransfers im Zielgebiet (Bitte<br />

beachten Sie, dass die Reise mit Allradwagen mit einer<br />

Kapazität von je 4 Reisegästen durchgeführt wird!)<br />

• Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung<br />

• Alle gemäß dem Programm anfallenden Eintrittsgelder<br />

• Reisepreis-Sicherungsschein<br />

• Ausführliche Reiseunterlagen inkl. Reiseführer<br />

• Alle Flughafensteuern und -gebühren<br />

• Ausreisegebühr<br />

• AZ Reisebegleitung ab 20 Personen<br />

NICHT EINGESCHLOSSEN:<br />

• Trinkgelder<br />

• Persönliche Ausgaben<br />

• Getränke<br />

• Reiseversicherungen<br />

VORAB BUCHBAR:<br />

• Reiserücktrittskostenversicherung p.P. € 86,-<br />

• Versicherungspaket (inkl. Auslandskranken,-<br />

Reisegepäck,- Unfall,- Haftpflichtversiche-<br />

rung und medizinische Notfälle) p.P. € 24,-<br />

• Visabesorgung p.P. € 29,-<br />

PREISE:<br />

€ 2699,pro<br />

Person im Doppelzimmer<br />

Einzelzimmerzuschlag: € 299,-<br />

Mindestteilnehmerzahl:<br />

20 Personen<br />

Beratung und Buchung:<br />

Allgäuer Zeitungsverlag GmbH<br />

Heisinger Str. 14 87437 Kempten<br />

Frau Silke Dlapal<br />

Telefon: 0831/206-261<br />

Telefax: 0831/20658-261<br />

E-mail: dlapal@azv.de<br />

Frau Silke Seifert<br />

Telefon: 0831/206-186<br />

Telefax: 0831/20658-186<br />

E-mail: seifert@azv.de<br />

Internet: www.all-in.de/leserreisen


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen<br />

Reisebedingungen<br />

mundo Reisen GmbH & Co. KG<br />

KG<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

Der Reisevertrag, den den der der Reisende Reisende dem dem Reiseveranstalter Reiseveranstalter mit<br />

der mit Anmeldung der Anmeldung verbindlich verbindlich anbietet, anbietet, kommt kommt mit der mit Reisebe- der Reistätigungsebestätigung<br />

durch durch den Reiseveranstalter den Reiseveranstalter zustande. zustande. Die Anmel- Die Andungmeldung<br />

kann kann schriftlich, schriftlich, mündlich mündlich oder fernmündlich oder fernmündlich vorgenomvormengenommen werden. werden. Sie erfolgt Sie erfolgt durch den durch Anmelder den Anmelder auch für auch alle für in<br />

der alle Anmeldung in der Anmeldung mitaufgeführten mitaufgeführten Teilnehmer, Teilnehmer, für deren für deren Vertragsverpflichtung<br />

Vertragsverpflichtung der Anmelder der Anmelder wie für wie seine für seine eigenen eigenen Verpflichtungen<br />

Verpflichtungen<br />

einsteht,<br />

einsteht,<br />

sofern<br />

sofern<br />

er eine<br />

er<br />

entsprechende<br />

eine entsprechende<br />

gesonderte<br />

ge-<br />

Verpflichtung<br />

sonderte Verpflichtung<br />

durch ausdrückliche<br />

durch ausdrückliche<br />

und gesonderte<br />

und gesonderte<br />

Erklärung<br />

übernommen<br />

Erklärung übernommen<br />

hat. Die Annahme<br />

hat. Die Annahme<br />

bedarf keiner<br />

bedarf<br />

bestimmten<br />

keiner be-<br />

Form.<br />

stimmten<br />

Weicht<br />

Form.<br />

der<br />

Weicht<br />

Inhalt der<br />

der<br />

Reisebestätigung<br />

Inhalt der Reisebestätigung<br />

vom Inhalt<br />

vom<br />

der<br />

Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Rei-<br />

Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranseveranstalters<br />

vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab<br />

stalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der<br />

Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Rei-<br />

Reisebestätigung gebunden ist und das der Reisende innersende<br />

innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssihalb<br />

dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung<br />

ge Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.<br />

(Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.<br />

2. Bezahlung<br />

Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine<br />

Anzahlung von mindestens 15 % des Reisepreises zu zu leisten.<br />

Mit der Reisebestätigung erhalten Sie Sie einen Sicherungsschein<br />

(für die geleisteten Zahlungen bei bei Insolvenz). Der Der restliche<br />

Reisepreis ist ist spätestens 14 28 Tage Tage vor vor Reiseantritt zu zu leisten. leisten.<br />

3. 3. Leistungen<br />

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der<br />

Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so sowie wie aus den<br />

hierauf bezugnehmenden Angaben in in der Reisebeschreibung.<br />

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen<br />

verändern, verändern, bedürfen bedürfen einer einer ausdrückliche ausdrücklichen Bestätigung. Nicht<br />

eingeschlossen eingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten MahlMahlzeiten und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art wie TrinkTrinkgelder, Telefon, Minibar.<br />

Die EU-Verordnung EU-Verordnung zur Unterrichtung Unterrichtung von Fluggästen über die<br />

Identität Identität des ausführenden ausführenden Luftfahrtunternehmens Luftfahrtunternehmens verpflichtet<br />

den Reiseveranstalter, den den Reisenden über über die Identität die Identität der<br />

ausführenden der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher sämtlicher im Rahmen im Rahmen der ge- der<br />

buchten gebuchten Reise Reise zu erbringenden zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei<br />

der bei Buchung der Buchung zu informieren. zu informieren. Steht Steht bei der bei Buchung der Buchung die aus- die<br />

führende ausführende Fluggesellschaft noch noch nicht nicht fest, fest, so ist so der ist Reisever- der Reiseanstalterveranstalter<br />

verpflichtet, verpflichtet, dem dem Reisenden Reisenden die Fluggesellschaft die Fluggesellschaft zu<br />

nennen, zu nennen, die wahrscheinlich die wahrscheinlich den den Flug Flug durchführt. durchführt. Sobald Sobald der<br />

Reiseveranstalter der Reiseveranstalter weiß, weiß, welche welche Fluggesellschaft Fluggesellschaft den Flug den durch- Flug<br />

führen durchführen wird, muss wird, muss er den er Reisenden den Reisenden informieren. informieren.<br />

Wechselt die die für für den den Reisenden Reisenden als als ausführende FluggesellFluggesellschaftschaft genannte genannte Fluggesellschaft, Fluggesellschaft, muss muss der der Reiseveranstalter<br />

Reiseveranstalter<br />

den<br />

den<br />

Reisenden<br />

Reisenden<br />

über<br />

über<br />

den<br />

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Wechsel<br />

Wechsel<br />

informieren.<br />

informieren.<br />

Er<br />

Er<br />

muss<br />

muss<br />

unverunverzüglichzüglich<br />

alle<br />

alle<br />

angemessenen<br />

angemessenen<br />

Schritte<br />

Schritte<br />

einleiten,<br />

einleiten,<br />

um<br />

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sicherzustellen,<br />

sicherzustel-<br />

dass<br />

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der Reisende<br />

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so rasch<br />

so rasch<br />

wie<br />

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möglich<br />

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über<br />

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auf<br />

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Internetseite<br />

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http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.<br />

http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.<br />

4. Leistungs- und Preisänderungen<br />

Preisänderungen<br />

4.1 Änderungen Änderungen oder Abweichungen Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />

Reiseleistungen<br />

von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach VerVertragsschluss notwendig werden und die vom ReiseveranstalReiseveranstalter<br />

nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind<br />

nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht<br />

erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise<br />

nicht beeinträchtigen.<br />

4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im im Reisevertrag<br />

vereinbarten Preis im im Falle der der Erhöhung der der Beförderungskosten<br />

oder oder der der Abgaben Abgaben für bestimmte für bestimmte Leistungen Leistungen wir Hafen- wie<br />

oder Hafen- Flughafengebühren oder Flughafengebühren oder einer oder Änderung einer Änderung der für der die für be- die<br />

treffende betreffende Reise Reise geltenden geltenden Wechselkurse Wechselkurse entsprechend entsprechend wie<br />

folgt<br />

wie folgt<br />

zu ändern.<br />

zu ändern.<br />

1)<br />

1)<br />

Erhöhen<br />

Erhöhen<br />

sich<br />

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die<br />

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bei<br />

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Abschluss<br />

Abschluss<br />

des<br />

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Reisevertrages<br />

Reisevertrages<br />

bestebestehendenhenden<br />

Beförderungskosten,<br />

Beförderungskosten,<br />

insbesondere<br />

insbesondere<br />

die<br />

die<br />

TreibstoffkosTreibstofften,kosten,<br />

so kann<br />

so kann<br />

der Reiseveranstalter<br />

der Reiseveranstalter<br />

den Reisepreis<br />

den Reisepreis<br />

nach Maß-<br />

nach<br />

Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />

gabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der<br />

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der<br />

Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver-<br />

Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver-<br />

langen.<br />

langen.<br />

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunterneh-<br />

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen<br />

pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförmen<br />

pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför-<br />

derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten<br />

derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten<br />

Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhö-<br />

Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhö-<br />

hungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom<br />

hungsbetrag<br />

Reisenden verlangen.<br />

für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom<br />

Reisenden<br />

2) Werden<br />

verlangen.<br />

die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden<br />

2)<br />

Abgaben<br />

Werden<br />

wie<br />

die<br />

Hafenbei<br />

Abschluss<br />

oder Flughafengebühren<br />

des Reisevertrages<br />

gegenüber<br />

bestehenden<br />

dem<br />

Abgaben Reiseveranstalter wie Hafen- erhöht, oder Flughafengebühren so kann der Reisepreis gegenüber um den dem ent-<br />

Reiseveranstalter sprechenden, anteiligen erhöht, Betrag so kann heraufgesetzt der Reisepreis werden. um den entsprechenden,<br />

3) Bei einer Änderung anteiligen der Betrag Wechselkurse heraufgesetzt nach werden. Abschluss des<br />

3) Reisevertrages Bei einer Änderung kann der der Reisepreis Wechselkurse in dem nach Umfange Abschluss erhöht des<br />

Reisevertrages werden, in dem kann sich die der Reise Reisepreis dadurch in für dem den Umfange Reiseveranstalter erhöht<br />

werden, verteuert in hat. dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter<br />

4) Eine verteuert Erhöhung hat. ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags-<br />

4) schluss Eine Erhöhung und dem vereinbarten ist nur zulässig, Reisetermin sofern zwischen mehr als Vertrags- 4 Monate<br />

schluss liegen und die dem zur vereinbarten Erhöhung führenden Reisetermin Umstände mehr als vor 4 Vertrags- Monate<br />

liegen schluss und noch die nicht zur Erhöhung eingetreten führenden und bei Umstände Vertragsschluss vor Vertrags- für den<br />

schluss Reiseveranstalter noch nicht nicht eingetreten vorhersehbar und waren. bei Vertragsschluss für<br />

den 5) Im Reiseveranstalter Falle einer nachträglichen nicht vorhersehbar Änderung waren. des Reisepreises hat<br />

5) der Im Reiseveranstalter Falle einer nachträglichen den Reisenden Änderung unverzüglich des Reisepreises<br />

zu informie-<br />

hat ren. der Preiserhöhungen Reiseveranstalter ab dem den 20. Reisenden Tag vor unverzüglich Reiseantritt sind zu inunformieren.wirksam. Bei Preiserhöhungen ab von dem mehr 20. als Tag 5% vor ist der Reiseantritt Reisende<br />

sind berechtigt, unwirksam. ohne Bei Gebühren Preiserhöhungen vom Reisevertrag von mehr zurückzutreten<br />

als 5% ist der<br />

Reisende oder die Teilnahme berechtigt an ohne einer Gebühren mindestens vom gleichwertigen Reisevertrag zurück Reise<br />

zu treten verlangen, oder wenn die Teilnahme der Reiseveranstalter an einer mindestens in der Lage gleichwer- ist, eine<br />

tigen solche Reise zu ohne verlangen, Mehrpreis wenn für den der Reisenden Reiseveranstalter aus seinem in der An-<br />

Lage gebot ist, anzubieten. eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden<br />

aus seinem Angebot anzubieten.<br />

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson<br />

5. Der Rücktritt Reisende durch kann den jederzeit Kunden, vor Umbuchung, Reisebeginn Ersatzperson<br />

von der Reise<br />

Der zurücktreten. Reisende kann Dem Reisenden jederzeit vor wird Reisebeginn empfohlen, von den der Rücktritt Reise<br />

zurücktreten. schriftlich zu erklären. Dem Reisenden Maßgeblich wird für empfohlen, die Fristberechnung den Rücktritt ist<br />

schriftlich der Eingang zu erklären. beim Reiseveranstalter. Massgeblich für Tritt die Fristberechnung der Reisende vom ist<br />

der Reisevertrag Eingang beim zurück Reiseveranstalter. oder tritt er, ohne Tritt vom der Reisevertrag Reisende vom zu-<br />

Reisevertrag rückzutreten, zurück die Reise oder nicht tritt an, er, so ohne kann vom der Reisevertrag Reiseveranstalter zurückzutreten,<br />

vom Reisenden die eine Reise angemessene nicht an, so Entschädigung kann der Reiseveranstalter<br />

unter Berückvom<br />

sichtigung Reisenden der eine gewöhnlich angemessene ersparten Entschädigung Aufwendungen unter Berück- und des<br />

sichtigung durch anderweitige der gewöhnlich Verwendung ersparten der Aufwendungen Reiseleistung gewöhn- und des<br />

durch lich möglichen anderweitige Erwerbs Verwendung verlangen. der Dem Reiseleistung Reisenden gewöhn- steht der<br />

lich Nachweis möglichen offen, Erwerbs dass der verlangen. Schaden nicht Dem entstanden Reisenden steht oder der we-<br />

Nachweis sentlich niedriger offen, dass als der die Schaden Pauschale nicht sei. Umbuchungen entstanden oder gelten wesentlich<br />

als Rücktritt niedriger mit nachfolgender als die Pauschale Neuanmeldung. sei. Umbuchungen Folgende gelten pauals<br />

schalierte Rücktritt Rücktrittskosten mit nachfolgender je angemeldetem Neuanmeldung. Teilnehmer Folgende pauwerschalierte den berechnet: Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer werden<br />

bis 60 berechnet: Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises<br />

bis 60 30 Tage vor Reiseantritt: 10% 25 % des Reisepreises<br />

bis 30 15 Tage vor Reiseantritt: 25 45 % % des Reisepreises<br />

bis 15 07 Tage vor Reiseantritt: 45 60 % % des des Reisepreises<br />

bis ab 06 07 Tage vor vor Reiseantritt<br />

Reiseantritt: 60 % des Reisepreises<br />

ab bis 06 Abreisetag: Tage vor Reiseantritt: 85 85 % % des des Reisepreises<br />

am Eintrittskarten Abreisetag zu Veranstaltungen 100 können % des Reisepreises<br />

bei Stornierung<br />

Eintrittskarten nur dann (abzüglich zu Veranstaltungen einer Bearbeitungsgebühr können bei von Stornierung 10 %) ernur<br />

stattet<br />

dann<br />

werden,<br />

(abzüglich<br />

wenn<br />

einer<br />

ein Weiterverkauf<br />

Bearbeitungsgebühr<br />

möglich<br />

von<br />

war.<br />

10 %) erstattet<br />

werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.<br />

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter<br />

6. Der Rücktritt Reiseveranstalter und Kündigung kann in durch folgenden den Reiseveranstalter<br />

Fällen vor Antritt der<br />

Der Reise Reiseveranstalter vom Reisevertrag kann zurücktreten in folgenden oder Fällen nach vor Antritt der<br />

Reise den vom Reisevertrag kündigen: zurücktreten oder nach Antritt der<br />

Reise a) Ohne den Einhaltung Reisevertrag einer kündigen: Frist.<br />

a) Ohne Wenn Einhaltung der Reisende einer die Frist. Durchführung der Reise ungeachtet<br />

Wenn einer der Abmahnung Reisende die des Durchführung Reiseveranstalters der Reise nachhaltig ungeachtet stört<br />

einer oder Abmahnung wenn er sich in des solchem Reiseveranstalters Maße vertragswidrig nachhaltig verhält, stört<br />

oder dass wenn die sofortige er sich in Aufhebung solchem Maße des Vertrages vertragswidrig gerechtfertigt verhält,<br />

dass ist. Kündigt die sofortige der Aufhebung Reiseveranstalter, des Vertrages so behält gerechtfertigt<br />

er den An-<br />

ist. spruch Kündigt auf der den Reiseveranstalter, Reisepreis; er muss so sich behält jedoch er den den Anspruch Wert der<br />

auf ersparten den Reisepreis; Aufwendungen er muss sowie sich jedoch diejenigen den Wert Vorteile der eranspartenrechnen Aufwendungen lassen, die er aus sowie einer diejenigen anderweitigen Vorteile Verwendung anrechnen<br />

der lassen, nicht in die Anspruch er aus einer genommenen anderweitigen Leistungen Verwendung erlangt, der<br />

nicht einschließlich in Anspruch der genommenen ihm von den Leistungen Leistungsträgern erlangt, gutgeeinschließlichbrachten Beträge. der ihm von den Leistungsträgern gutgebrach-<br />

b) ten Bis 2 Beträge. Wochen vor Reiseantritt.<br />

b) Bis Bei 2 Nichterreichen Wochen vor Reiseantritt. einer ausgeschriebenen oder behörd-<br />

Bei<br />

lich<br />

Nichterreichen<br />

festgelegten Mindestteilnehmerzahl,<br />

einer ausgeschriebenen<br />

wenn<br />

oder behördlich<br />

in der Rei-<br />

festgelegten<br />

seausschreibung<br />

Mindestteilnehmerzahl,<br />

für die entsprechende<br />

wenn<br />

Reise<br />

in der<br />

auf<br />

Reiseaus-<br />

eine Minschreibungdestteilnehmerzahl<br />

für die entsprechende<br />

hingewiesen wird.<br />

Reise<br />

In<br />

auf<br />

jedem<br />

eine<br />

Fall<br />

Mindest-<br />

ist der<br />

teilnehmerzahl<br />

Reiseveranstalter<br />

hingewiesen<br />

verpflichtet,<br />

wird.<br />

den<br />

In jedem<br />

Kunden<br />

Fall<br />

unverzüglich<br />

ist der Rei-<br />

nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung<br />

severanstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach<br />

der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rück-<br />

Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der<br />

trittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält<br />

Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktritts-<br />

den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weierklärung<br />

unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den<br />

tergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte be-<br />

eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterreits<br />

zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die<br />

gehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte be-<br />

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der<br />

reits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die<br />

Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.<br />

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der<br />

7. Reiseversicherungen<br />

Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.<br />

7. Zu Reiseversicherungen<br />

Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den recht-<br />

Zu zeitigen Ihrer eigenen Abschluss Sicherheit einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung<br />

empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen<br />

(RRV). Abschluss Die RRV ersetzt einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Ihnen in vielen Fällen den größten (RRV) Teil<br />

bei der der vereinbarten Europäischen Stornokosten, Reiseversicherung wenn Sie aus AG. wichtigem Die RRV ersetzt Grund<br />

Ihnen von der in vielen Reise zurückgetreten Fällen den größten sind. Teil Ebenso der vereinbarten werden bei Stornovorzeikosten,tiger oder wenn späterer Sie aus Rückreise wichtigem die Grund zusätzlichen von der Rückreisekosten<br />

Reise zurückgetreten<br />

ersetzt. Außerdem sind. Ebenso empfehlen werden wir bei den vorzeitiger Abschluss oder eines späterer Versi-<br />

Rückreise<br />

cherungs-Paketes.<br />

die zusätzlichen<br />

Es bietet<br />

Rückreisekosten<br />

umfassenden Versicherungsschutz<br />

ersetzt. Außerdem<br />

empfehlen<br />

und garantiert<br />

wir<br />

Soforthilfe<br />

den Abschluss<br />

bei Unfall<br />

eines Versicherungs-Paketes.<br />

oder Krankheit.<br />

Es<br />

bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert So-<br />

8. Haftung des Reiseveranstalters<br />

forthilfe bei Unfall oder Krankheit.<br />

8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht<br />

8. eines Haftung ordentlichen des Reiseveranstalters<br />

Kaufmanns für:<br />

8.1 Der 1. die Reiseveranstalter gewissenhafte Reisevorbereitung;<br />

haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht<br />

2. die eines sorgfältige ordentlichen Auswahl Kaufmanns und Überwachung für: der Leis-<br />

1. die tungsträger; gewissenhafte Reisevorbereitung;<br />

2. 3. die die sorgfältige Richtigkeit Auswahl der Leistungsbeschreibungen;<br />

und Überwachung der Leis-<br />

4. tungsträger;<br />

die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich verein-<br />

3. die barten Richtigkeit Reiseleistung. der Leistungsbeschreibungen;<br />

8.2 4. Der die Reiseveranstalter ordnungsgemäße haftet Erbringung für ein der Verschulden vertraglich verein- der mit<br />

der Leistungserbringung barten Reiseleistung. betrauten Person.<br />

8.2 8.3 Der Wird Reiseveranstalter im Rahmen einer haftet Reise oder für ein zusätzlich Verschulden zu dieser der mit eine<br />

Beförderung der Leistungserbringung im Linienverkehr betrauten erbracht Person. und dem Reisenden<br />

8.3 hierfür Wird im ein Rahmen entsprechender einer Reise Beförderungsausweis oder zusätzlich zu dieser ausge- eine<br />

stellt, Beförderung so erbringt im der Linienverkehr Reiseveranstalter erbracht insoweit und dem Reisenden Fremdleistungen.<br />

hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt,<br />

so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremd-<br />

9. Beschränkung<br />

leistungen.<br />

der Haftung<br />

9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche<br />

9. Schadensersatzansprüche Beschränkung der Haftung – mit Ausnahme von Körperschä-<br />

9.1 den Die – auf Haftung den dreifachen des Reiseveranstalters Reisepreis beschränkt,<br />

ist für vertragliche Schadensersatzansprüche<br />

1. soweit ein Schaden – mit des Ausnahe Reisenden von weder Körperschäden vorsätzlich –<br />

auf noch den dreifachen grob fahrlässig Reisepreis herbeigeführt beschränkt, wird oder<br />

1. 2. soweit ein der Schaden Reiseveranstalter des Reisenden für weder einen vorsätzlich dem Reisenden noch<br />

grob entstehenden fahrlässig herbeigeführt Schaden allein wegen wird oder eines Verschuldens<br />

2. eines soweit Leistungsträgers der Reiseveranstalter verantwortlich für einen ist. dem Reisenden<br />

9.2 Der entstehenden Reiseveranstalter Schaden haftet allein nicht wegen für eines Leistungsstörungen<br />

Verschuldens<br />

im Zusammenhang eines Leistungsträgers mit Leistungen, verantwortlich die als ist. Fremdleistungen<br />

9.2Der lediglich Reiseveranstalter vermittelt werden haftet (z. B. nicht Sportveranstaltungen, für Leistungsstörungen Theaterbesuche,<br />

im Zusammenhang Ausstellungen mit Leistungen, usw.) und die die als Fremdleistungen<br />

in der Reiseausschreibung<br />

lediglich vermittelt ausdrücklich werden als Fremdleistungen (z. B. Sportveranstaltungen, gekennzeichThenetaterbesuche, werden, es sei Ausstellungen denn, dass derartige usw.) und Leistungsstörungen<br />

die in der Reiseaus-<br />

auf schreibung einem schuldhaften ausdrücklich Verhalten als Fremdleistungen des Reiseveranstalters gekennzeichim<br />

Rahmen net werden, der Vermittlung es sei denn, beruhen. dass derartige Leistungsstörungen<br />

9.3 auf Kommt einem dem schuldhaften Reiseveranstalter Verhalten die des Stellung Reiseveranstalters eines vertrag- im<br />

lichen<br />

Rahmen<br />

Luftfrachtführers<br />

der Vermittlung<br />

zu,<br />

beruhen.<br />

so regelt sich die Haftung nach<br />

9.3Kommt<br />

den Bestimmungen<br />

dem Reiseveranstalter<br />

des Luftverkehrsgesetzes<br />

die Stellung eines<br />

in Verbindung<br />

vertrag-<br />

mit<br />

lichen<br />

den<br />

Luftfrachtführers<br />

internationalen<br />

zu,<br />

Abkommen<br />

so regelt sich<br />

von<br />

die<br />

Warschau,<br />

Haftung nach<br />

Den<br />

Haag,<br />

den<br />

Guadalajara<br />

Bestimmungen<br />

und<br />

des<br />

der<br />

Luftverkehrsgesetzes<br />

Montrealer Vereinbarung<br />

in Verbindung<br />

(nur<br />

für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommit<br />

den internationalen Abkommen von Warschau, Den<br />

men beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers<br />

Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur<br />

für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädi-<br />

für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkomgungen<br />

von Gepäck.<br />

men beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers<br />

für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste<br />

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden<br />

und Beschädigungen von Gepäck.<br />

10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig<br />

10. vor Mitwirkungspflicht Abreise erhalten hat, des hat Reisenden er den Reiseveranstalter umge-<br />

10.1 hend Falls zu benachrichtigen.<br />

der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzei-<br />

10.2 Bei tig vor eventuell Abreise auftretenden erhalten hat, hat Leistungsstörungen er den Reiseveranstalter ist der<br />

Reisende umgehend verpflichtet, zu benachrichtigen.<br />

seine Beanstandungen der örtlichen<br />

10.2 Reiseleitung Bei eventuell bzw. Agentur auftretenden zur Kenntnis Leistungsstörungen zu geben. Diese ist ist der beauftragt,<br />

Reisende für Abhilfe verpflichtet, zu sorgen, seine sofern Beanstandungen dies möglich der ist; örtlichen ist eine<br />

örtliche Reiseleitung Reiseleitung bzw. oder Agentur Agentur zur nicht Kenntnis erreichbar zu geben. oder Diese kann<br />

diese istdie beauftragt, Leistungsstörung für Abhilfe nicht zu sorgen, beheben, sofern so müssen dies möglich Beanstandungen<br />

ist, ist eine<br />

unverzüglich<br />

örtliche Reiseleitung<br />

den Leistungsträgern<br />

oder Agentur<br />

bzw.<br />

nicht<br />

der Zenertralereichbar<br />

des Reiseveranstalters<br />

oder kann diese<br />

mitgeteilt<br />

die Leistungsstörung<br />

werden. Auf<br />

nicht<br />

Verlangen<br />

behe-<br />

des Reisenden<br />

ben, so müssen<br />

hat die<br />

Beanstandungen<br />

örtliche Reiseleitung<br />

unverzüglich<br />

oder Agentur<br />

den Leis-<br />

eine<br />

Niederschrift<br />

tungsträgern<br />

über<br />

bzw.<br />

die<br />

der<br />

einzelnen<br />

Zentrale<br />

Beanstandungen<br />

des Reiseveranstalters<br />

anzufertigen.<br />

Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reise-<br />

mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die<br />

leitung bzw. Agentur nicht befugt.<br />

örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über<br />

die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe<br />

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften<br />

rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw.<br />

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devi-<br />

Agentur nicht befugt.<br />

sen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.<br />

11. Alle Pass-, Nachteile, Visa-, Zoll-, die aus Devisen- der Nichtbefolgung und Gesundheitsvorschriften<br />

dieser Vorschrif-<br />

Der ten Reisende erwachsen, ist für gehen die zu Einhaltung seinen Lasten, der Pass-, auch Visa-, wenn Zoll-, sich Devidiesen-se Vorschriften und Gesundheitsvorschriften nach der Buchung selbst geändert verantwortlich. haben. Alle<br />

Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen<br />

12. Eintrittskarten gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften<br />

Für im Rahmen nach der der Buchung Reise vermittelte geändertEintrittskarten haben. zu Veranstaltungen<br />

erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen.<br />

12. Der Eintrittskarten<br />

Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durch-<br />

Für führung im Rahmen dieser der Veranstaltungen. Reise vermittelte Es Eintrittskarten gelten besondere zu VeranRückstaltungen trittsbedingungen erbringt (s. der Ziffer Reiseveranstalter 5).<br />

Fremdleistungen.<br />

Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung<br />

13. Gesetzliche dieser Veranstaltungen. Bestimmungen Verwirkung Es gelten besondere und Verjährung Rücktrittsbedingungen<br />

Im Übrigen gelten die (s. Ziffer gesetzlichen 5). Bestimmungen, insbesondere<br />

die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff.<br />

13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und Verjährung<br />

BGB. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen<br />

Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-<br />

Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten<br />

dere<br />

Reiseende<br />

die Vorschriften<br />

bei uns geltend<br />

des Reisevertragsgesetzes<br />

machen. Nach Fristablauf<br />

§§651<br />

ist<br />

a ff.<br />

die<br />

BGB.<br />

Gel-<br />

Sämtliche<br />

tendmachung<br />

in Betracht<br />

nur noch<br />

kommenden<br />

möglich, wenn<br />

Ansprüche<br />

Sie an<br />

müssen<br />

der Einhaltung<br />

Sie innerhalb<br />

der Frist<br />

eines<br />

ohne<br />

Monats<br />

Ihr Verschulden<br />

nach dem<br />

gehindert<br />

vertraglich<br />

waren.<br />

vereinbarten<br />

Alle Ansprüche<br />

Reiseende<br />

– gleich<br />

bei<br />

aus<br />

uns<br />

welchem<br />

geltend machen.<br />

Rechtsgrund<br />

Nach<br />

–<br />

Fristablauf<br />

verjähren ein<br />

ist<br />

Jahr<br />

die Getend-<br />

nach der<br />

machung vertraglich nur vereinbarten noch möglich, Beendigung wenn Sie der an Reise, der Einhaltung es sei denn, der es<br />

Frist liegt ohne ein von Ihr Verschulden uns zu vertretendes gehindert anfängliches waren. Alle Ansprüche Unvermögen –<br />

gleich vor. Schadensersatzansprüche aus welchem Rechtsgrund wegen – verjähren unerlaubter ein Jahr Handlung nach der<br />

vertraglich verjähren innerhalb vereinbarten der gesetzlichen Beendigung Frist der des Reise, §§ 852 es sei BGB denn, in drei es<br />

liegt Jahren. ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen vor.<br />

Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren<br />

14. Unwirksamkeit innerhalb der einzelner gesetzlichen Bestimmungen<br />

Frist des §§ 852 BGB in drei<br />

Jahren. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />

hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages<br />

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

zur Folge.<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />

hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages<br />

15. Gerichtsstand<br />

zur Folge.<br />

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-<br />

15. klagen. Gerichtsstand Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden<br />

Der ist der Reisende Wohnsitz kann des den Reisenden Reiseveranstalter maßgebend, nur an es dessen sei denn, Sitz ver- die<br />

klagen. Klage richtet Für Klagen sich gegen des Reiseveranstalters Vollkaufleute oder gegen Personen, den Reisenden die keinen<br />

ist allgemeinen der Wohnsitz Gerichtsstand des Reisenden im Inland maßgebend, haben, es oder sei gegen denn, Per- die<br />

Klage sonen, richtet die nach sich Abschluss gegen Vollkaufleute des Vertrages oder ihren Personen, Wohnsitz die keinen oder<br />

allgemeinen gewöhnlichen Gerichtsstand Aufenthaltsort im ins Inland Ausland haben, verlegt oder haben gegen Per- oder<br />

sonen, deren Wohnung die nach Abschluss oder gewöhnlicher des Vertrages Aufenthaltsort ihren Wohnsitz zum oder Zeitgewöhnlichen<br />

punkt der Klageerhebung Aufenthaltsort nicht ins bekannt Ausland sind. verlegt In diesen haben Fällen oder<br />

deren ist der Wohnung Sitz des Reiseveranstalters oder gewöhnlicher maßgebend. Aufenthaltsort im Zeitpunkt<br />

der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen<br />

ist<br />

mundo<br />

der Sitz<br />

Reisen<br />

des<br />

GmbH<br />

Reiseveranstalters<br />

& Co. KG<br />

maßgebend.<br />

Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14<br />

mundo<br />

D-55130<br />

Reisen<br />

Mainz<br />

GmbH & Co. KG<br />

Wilhelm-Th.-Römheld-Str.<br />

Telefon: +49 (0) 6131/270 66<br />

14<br />

-50<br />

D-55130<br />

Telefax: +49<br />

Mainz<br />

(0) 6131/270 66 -35<br />

E-Mail: info@mundo-reisen.de<br />

Telefon: +49(0)6131/270 66-50<br />

Site: www.mundo-reisen.de<br />

Telefax: +49(0)6131/270 66-35<br />

E-Mail: info@mundo-reisen.de<br />

Site: www.mundo-reisen.de

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