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Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp

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<strong>Der</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Pfandbriefmarkt</strong> 2008 | 2009<br />

Executive Summary<br />

■ Bis vor gut zehn Jahren noch fehlte dem Pfandbrief-Handel das notwendige<br />

Volumen, um als liquides Marktsegment zu gelten. Den richtigen Schwung als<br />

wichtiges Refi nanzierungsinstrument am internationalen Kapitalmarkt bekamen<br />

Pfandbriefe erst im Mai 1995, als die Frankfurter <strong>Hyp</strong>othekenbank den ersten<br />

Jumbo-Pfandbrief emittierte. Damit begann die Erfolgsgeschichte gedeckter<br />

Bankanleihen.<br />

■ Über lange Zeit waren Pfandbriefe das dominierende Segment am Jumbo-<br />

Covered-Bond-Markt. Noch etliche Jahre, nachdem die großvolumigen gedeckten<br />

Bonds aus der Taufe gehoben wurden, nahmen sie einen Anteil von rund<br />

90% des Gesamtmarktes ein. Erst in den vergangenen vier bis fünf Jahren fand<br />

das Konzept der Pfandbriefe mehr und mehr Nachahmer – nicht nur im europäischen,<br />

sondern jüngst auch im nicht-europäischen Ausland. Aus Emittentensicht<br />

lockte die günstige Refi nanzierung im Vergleich zu ungedeckten Begebungen,<br />

aus Sicht der Anleger die hohe Sicherheit der Papiere. Und da die Nachfrage<br />

über viele Jahre hinweg das Angebot deutlich überstieg, wurde der Kreis der<br />

Covered-Bond-Emittenten – auch außerhalb Deutschlands – stets größer. Die<br />

logische Folge davon war, dass der Anteil der Pfandbriefe am gesamten Markt<br />

der gedeckten Bonds zunehmend abnahm – Mitte 2008 lagen die drei Pfandbrief-Gattungen<br />

(Öffentliche, <strong>Hyp</strong>otheken- und Schiffspfandbriefe) im Jumbo-<br />

Segment zusammengenommen bei einem Anteil von rund 34%.<br />

■ Gesetzliche Grundlage zur Emission von Pfandbriefen ist das Pfandbriefgesetz,<br />

das am 19. Juli 2005 in Kraft trat. Durch dieses Gesetz wurden die zuvor geltenden<br />

Vorschriften zur Emission von Pfandbriefen für spezialisierte Schiffs- und<br />

<strong>Hyp</strong>othekenbanken sowie öffentlich-rechtliche Kreditinstitute zusammengefasst.<br />

Zudem wurde das – ehemals positiv konnotierte – „Spezialbankprinzip“ abgeschafft.<br />

■ Aktuell wird das <strong>deutsche</strong> Pfandbriefgesetz novelliert. Nach langen Diskussionen<br />

behandelt der vorgelegte Referentenentwurf viele kritische Punkte nicht mehr,<br />

die vor gut einem Jahr noch im Gespräch waren, um den Pfandbriefbanken<br />

ihre geschäftspolitischen Spielräume zu erweitern. Die Novelle wird nun in den<br />

parlamentarischen Gesetzgebungsprozess gegeben. Mit einer Verabschiedung<br />

rechnen wir im Frühjahr 2009.<br />

■ Die praktische Bewährungsprobe für das <strong>deutsche</strong> Pfandbriefgesetz und damit<br />

für den Pfandbrief steht noch aus. So wurden bis zum heutigen Tag alle jemals<br />

begebenen Pfandbriefe fristgerecht bedient und zurückgezahlt. Zwar gab<br />

es zwischenzeitlich auch unter den Pfandbriefemittenten zwei Institute, die in<br />

Schiefl age gerieten. Dennoch ist es bislang zu keinen Zahlungsverzögerungen<br />

oder gar einem Zahlungsausfall bei den ausstehenden Pfandbriefen und damit<br />

letztendlich auch zu keinem Test der rechtlichen Rahmenbedingungen gekommen.<br />

■ In Deutschland gibt es aktuell 28 Emittenten, die Pfandbriefe im Jumbo-Format<br />

begeben oder noch ausstehen haben. In Zukunft dürfte die Anzahl der aktiven<br />

Emittenten, geprägt durch geänderte Rahmenbedingungen, Konzentrationen<br />

sowie Umbrüche jedoch abnehmen. Vor allem das 2005 in Kraft getretene<br />

Pfandbriefgesetz zieht eine Reihe von strategischen Entscheidungen nach sich.

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