Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp
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<strong>Der</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Pfandbriefmarkt</strong> 2008 | 2009<br />
Immobiliendarlehen oder -portfolien zu veräußern, um die Erlöse zu erzielen, die<br />
notwendig sind, um alle Verbindlichkeiten fälliger Pfandbriefe zu bedienen. In dieser<br />
Frage schließen wir uns der Auffassung der Ratingagentur Fitch an, die eine 90-<br />
Tage-Regelung für Deckungsmassen Öffentlicher Pfandbriefe als ausreichend einstuft,<br />
dies jedoch für Deckungsaktiva in Form von Immobiliendarlehen für zu gering<br />
erachtet. Aus unserer Sicht wäre hier eine getrennte Liquiditätsregelung zielführend,<br />
die der Leichtigkeit oder Schwierigkeit des Verkaufs verschiedener Assetklassen<br />
Rechnung trägt und entsprechend für <strong>Hyp</strong>othekendarlehen ein Zeitfenster von mindestens<br />
180 Tagen vorschreibt. Sicherlich hat der Gesetzgeber immer abzuwägen<br />
zwischen den Sicherheitsanforderungen der Pfandbriefgläubiger einerseits und den<br />
bankbetriebswirtschaftlichen Erfordernissen der Pfandbriefemittenten andererseits.<br />
Denn die Vorhaltung von Überdeckung ist ein kostenintensives Unterfangen für den<br />
Emittenten, die zudem die strukturelle Nachrangigkeit der Gläubiger unbesicherter<br />
Forderungen erhöht. Möchte der Gesetzgeber wirklich die Stellung der Pfandbriefgläubiger<br />
erhöhen, ist eine nachhaltige und wirksame Liquiditätssteuerung erforderlich,<br />
die auch Stresssituationen in Krisenzeiten auszuhalten vermag. Dies ist mit<br />
einer allgemeinen 90-Tage-Regelung nur zum Teil erfüllt. Wir plädieren daher dafür,<br />
eine 90-/180-Tage-Regelung für Öffentliche Pfandbriefe/<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />
einzuführen.