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Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp

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<strong>Der</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Pfandbriefmarkt</strong> 2008 | 2009<br />

Immobiliendarlehen oder -portfolien zu veräußern, um die Erlöse zu erzielen, die<br />

notwendig sind, um alle Verbindlichkeiten fälliger Pfandbriefe zu bedienen. In dieser<br />

Frage schließen wir uns der Auffassung der Ratingagentur Fitch an, die eine 90-<br />

Tage-Regelung für Deckungsmassen Öffentlicher Pfandbriefe als ausreichend einstuft,<br />

dies jedoch für Deckungsaktiva in Form von Immobiliendarlehen für zu gering<br />

erachtet. Aus unserer Sicht wäre hier eine getrennte Liquiditätsregelung zielführend,<br />

die der Leichtigkeit oder Schwierigkeit des Verkaufs verschiedener Assetklassen<br />

Rechnung trägt und entsprechend für <strong>Hyp</strong>othekendarlehen ein Zeitfenster von mindestens<br />

180 Tagen vorschreibt. Sicherlich hat der Gesetzgeber immer abzuwägen<br />

zwischen den Sicherheitsanforderungen der Pfandbriefgläubiger einerseits und den<br />

bankbetriebswirtschaftlichen Erfordernissen der Pfandbriefemittenten andererseits.<br />

Denn die Vorhaltung von Überdeckung ist ein kostenintensives Unterfangen für den<br />

Emittenten, die zudem die strukturelle Nachrangigkeit der Gläubiger unbesicherter<br />

Forderungen erhöht. Möchte der Gesetzgeber wirklich die Stellung der Pfandbriefgläubiger<br />

erhöhen, ist eine nachhaltige und wirksame Liquiditätssteuerung erforderlich,<br />

die auch Stresssituationen in Krisenzeiten auszuhalten vermag. Dies ist mit<br />

einer allgemeinen 90-Tage-Regelung nur zum Teil erfüllt. Wir plädieren daher dafür,<br />

eine 90-/180-Tage-Regelung für Öffentliche Pfandbriefe/<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

einzuführen.

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